LANV info Nr. 2 Dezember 2006
LANV info Nr. 2 Dezember 2006
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<strong>Nr</strong>. 2 • <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong> • 48. Jahrgang<br />
Wir ArbeitnehmerInnen<br />
Sozialpartnerschaft im Wandel –<br />
strukturell und ethisch<br />
Sozialpartnerschaft lässt sich als Modell<br />
kooperativer Beziehungen zwischen verschiedenen<br />
Interessenvertretern beschreiben,<br />
die ihre unterschiedlichen Forderungen<br />
und Erwartungen im wirtschaftlichen<br />
und sozialen Bereich zu tragfähigen Lösungen<br />
aushandeln. In der benachbarten<br />
Schweiz bildete das so genannte Friedensabkommen<br />
von 1937 zwischen den<br />
Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband<br />
in der Metallindustrie den Wendepunkt<br />
– weg von den verhärteten Fronten<br />
des Klassenkampfes – hin zu partnerschaftlichen<br />
Verhandlungen und Konsensbildung<br />
unter gleichberechtigten Vertragsparteien,<br />
den Sozialpartnern.<br />
Bei uns in Liechtenstein kann der Beginn<br />
einer fruchtbaren Sozialpartnerschaft –<br />
basierend auf Treu und Glauben und dem<br />
Sozialen Frieden – mit der Unterzeichnung<br />
des Gesamtarbeitsvertrags für die<br />
Metallindustrie im Jahr 1949 bezeichnet<br />
werden.<br />
Der <strong>LANV</strong> interpretiert und lebt die Sozialpartnerschaft<br />
auf der Basis der demokratischen<br />
Grundrechte und der christlichen<br />
Sozialethik. Um also die Interessen<br />
der Arbeitnehmenden bestmöglich zu vertreten,<br />
setzen wir in erster Linie auf konstruktive<br />
und faire Verhandlungen mit den<br />
Arbeitgeberverbänden – immer unter der<br />
Voraussetzung von gegenseitigem Respekt<br />
und Vertrauen.<br />
Die Sozialpartnerschaft hat in unserem<br />
Land einen beachtlichen Beitrag zur positiven<br />
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung<br />
beigetragen; neben den mate-<br />
riellen Verbesserungen für die Arbeitnehmenden<br />
und dem Ausbau der Mitbestimmung<br />
in den Betrieben über ihre Arbeitnehmervertretungen<br />
bildete sich auch<br />
eine Tradition heraus, wie Konflikte im Dialog<br />
konstruktiv angegangen und gelöst<br />
werden können.<br />
Seit einiger Zeit erfährt nun die heute<br />
vielleicht als allzu selbstverständlich betrachtete<br />
Sozialpartnerschaft eine zunehmende<br />
Erosion der ihr zu Grunde liegenden<br />
Werte. Die globalisierende Wirtschaft<br />
hat die Bedeutung des Shareholder Value<br />
bis hin zum fast allein gültigen Unternehmensziel<br />
anwachsen lassen. Die Arbeitnehmerschaft<br />
wird zu einem reinen Produktionsfaktor<br />
wie Arbeit und Kapital<br />
oder gar zu einem Kostenfaktor degradiert.<br />
Auf der anderen Seite führen die zunehmende<br />
Konkurrenzsituation unter den<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
und die wachsende Individualisierung zu<br />
einer empfindlichen Abnahme der Solidarität<br />
und des sozialpolitischen Engagements.<br />
Der anhaltende Strukturwandel Richtung<br />
Dienstleistung, wo der gewerkschaftliche<br />
Organisationsgrad nach wie vor gering ist,<br />
lässt die Bedeutung und Einflussnahme<br />
der beiden traditionell gut organisierten<br />
Sektoren Gewerbe und Industrie immer<br />
schneller schwinden. Wie auch bei uns die<br />
letzten Entwicklungen – besonders bei der<br />
GWK mit der Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft<br />
– zeigen, ist es höchste Zeit,<br />
die neuen Herausforderungen an das<br />
Selbstverständnis der Sozialpartnerschaft<br />
AZB<br />
FL-9494 Schaan<br />
Herausgeber: Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband<br />
Dorfstrasse 24 · 9495 Triesen<br />
Telefon +423 399 38 38 · Telefax +423 399 38 39<br />
<strong>info</strong>@lanv.li · www.lanv.li<br />
Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.<br />
Druck: BVD Druck + Verlag AG, Schaan<br />
und somit auch der gewerkschaftlichen<br />
Arbeit anzunehmen. Der <strong>LANV</strong> will als<br />
Wirtschaftsverband, als gleichwertiger Verhandlungspartner<br />
wahrgenommen werden,<br />
denn es gilt, die Errungenschaften der Sozialpartnerschaft<br />
zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />
Albert Jehle, Verbandssekretär<br />
In dieser Ausgabe<br />
Allgemeinverbindlichkeit .....Seite 2<br />
Lohnverhandlungen 2007 ....Seite 3<br />
Interview mit<br />
Martina Haas ...........Seite 4–5<br />
Gastbeitrag Fritz Dinkhauser ..Seite 6<br />
TZ Transporte AG ..........Seite 6<br />
<strong>LANV</strong> im Bildungsrat ........Seite 7<br />
Gleichstellungsgesetz .......Seite 8<br />
Ratgeber Arbeitsrecht ...Seite 9–10<br />
Revision des<br />
Gewerbegesetzes ..........Seite 11<br />
Verbandssekretär-Mutation ..Seite 11<br />
Angst um den Job .........Seite 12<br />
Veranstaltungen 2007 ......Seite 12
2 Wir ArbeitnehmerInnen<br />
Allgemeinverbindlichkeit:<br />
Landtag setzte klares Signal<br />
Am 14. <strong>Dezember</strong> beschlossen<br />
20 Landtagsabgeordnete,<br />
das Gesetz zur Allgemeinverbindlicherklärung<br />
von<br />
Gesamtarbeitsverträgen (GAV)<br />
gemeinsam mit einer entsprechendenVerfassungsänderung<br />
im März 2007 zu<br />
verabschieden. In einer ersten<br />
Abstimmung hatten sich<br />
21 Abgeordnete für die notwendige<br />
Verfassungsänderung<br />
ausgesprochen.<br />
Eine Verfassungsänderung erfordert entweder<br />
Einstimmigkeit oder jeweils eine<br />
Dreiviertelmehrheit in zwei aufeinander<br />
folgenden Sitzungen. Da das Massnahmenpaket<br />
zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft<br />
an eine Verfassungsänderung<br />
gebunden ist, wurde beschlossen, das<br />
gesamte Paket an der nächsten Landtagssitzung<br />
im März zu verabschieden.<br />
Verfassungsänderung: ja oder nein?<br />
Natürlich hätten wir es gerne gesehen,<br />
wenn die Verfassungsänderung schon in<br />
der <strong>Dezember</strong>sitzung einstimmig angenommen<br />
worden wäre. Einzelne Landtagsabgeordnete<br />
sind aber der Ansicht, man<br />
solle erst einmal abwarten, denn solange<br />
niemand gegen die Verfassungskonformität<br />
des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung<br />
von GAV klage, erfordere es<br />
auch keine Verfassungsänderung.<br />
Solange es keine Autounfälle gibt, braucht<br />
es auch keine Sicherheitsgurte. Die Verfassung<br />
garantiert Freiheiten, sie schränkt<br />
aber auch Freiheiten zum Wohle der Allgemeinheit<br />
ein. Bei der aktuellen Verfassungsänderung<br />
geht es um die Einschränkung<br />
der Handels- und Gewerbefreiheit,<br />
und zwar dort, wo Lohn- und Sozialdumping<br />
auftreten.<br />
Es wäre unverantwortlich, erst einmal abzuwarten,<br />
denn eine Klage würde nicht<br />
lange auf sich warten lassen; sei es durch<br />
einen Arbeitgeber, der sich durch Unterschreiten<br />
gesamtarbeitsvertraglichen Mindeststandards<br />
Wettbewerbsvorteile verschaffen<br />
möchte, oder aber, wenn es zu<br />
Abspaltungen oder Konkurrenz zwischen<br />
bestehenden Arbeitgeberverbänden kommt<br />
und die einzelnen Interessenvertreter nicht<br />
konsensfähig sind. In beiden Fällen würde<br />
die gerichtliche Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit<br />
ein herber Rückschlag<br />
für die Sozialpartnerschaft und den sozialen<br />
Frieden bedeuten.<br />
Quorum: ein Drittel oder die Hälfte?<br />
Ein weiterer Punkt, der zu Diskussionen<br />
insbesondere bei den Vertretern der Industrie<br />
führte, ist das benötigte Quorum. Die<br />
organisierten Verbände müssen ein Drittel<br />
der Arbeitnehmenden beschäftigen, um<br />
Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung<br />
der GAV stellen zu können. Da die Liechtensteinische<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
(LIHK) kein Interesse an allgemeinverbindlichen<br />
Verträgen hat, setzt sie sich<br />
vehement für die Anhebung des Quorums<br />
auf 50 % ein. Damit könnten einzelne<br />
grosse Industriebetriebe der Allgemeinverbindlichkeit<br />
die Grundlage entziehen.<br />
Die Exponenten der LIHK sehen Gesamtarbeitsverträge<br />
und Mindestlöhne als Verhaltenskodex<br />
(Code of Conduct), den sich<br />
die Mitgliedsunternehmen freiwillig auferlegen.<br />
Mit der etwas eigennützigen Befürchtung,<br />
dass mit der Allgemeinverbindlichkeit<br />
die Exklusivität der Freiwilligkeit<br />
verloren geht, wird vernachlässigt,<br />
dass unser Land weder gesetzliche<br />
Mindeststandards noch Gewerkschaften<br />
bräuchte, wenn sich alle Unternehmer an<br />
soziale und politische Normen halten<br />
würden.<br />
GWK oder LIHK: welcher GAV gilt?<br />
Seitens der LIHK wird befürchtet, Gesamtarbeitsverträge<br />
der GWK könnten die<br />
eigenen konkurrenzieren. Letztlich aber<br />
entscheidet darüber eine paritätische<br />
Kommission aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretern,<br />
der auch Mitglieder der<br />
LIHK angehören. Ziel der Kommission ist<br />
es, den Arbeitnehmenden Sicherheiten zu<br />
geben und Wettbewerbsverzerrung durch<br />
Lohndumping zu verhindern – und nicht,<br />
einzelne Verbände gegeneinander auszuspielen.<br />
Die Verfassungsänderung wie auch das<br />
Eindrittelquorum sind unerlässlich, um<br />
einzelne (grosse) Arbeitgeber daran hindern<br />
zu können, soziale und politische<br />
Normen auszuhebeln. Wir sind hocherfreut,<br />
dass die überwiegende Mehrheit der<br />
Parlamentarier dies genauso sieht und damit<br />
zuversichtlich, dass das Gesamtpaket<br />
zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft<br />
im März verabschiedet werden<br />
kann.<br />
Sigi Langenbahn,<br />
Präsident <strong>LANV</strong>
Die Lohnverhandlungen mit<br />
dem Gewerbe sind fast<br />
abgeschlossen und die Ergebnisse<br />
dürfen in Anbetracht<br />
der boomenden Wirtschaft als<br />
befriedigend bezeichnet<br />
werden. Die Mehrheit der Arbeitgeber<br />
erhöht die Lohnsumme<br />
um 1.5 %. Mindestens<br />
1.0 % davon werden als genereller<br />
Teuerungsausgleich<br />
weitergegeben.<br />
Warum sind die Ergebnisse lediglich befriedigend?<br />
Aufgrund der erfreulichen<br />
Wirtschaftslage hätten wir mehr Reallohnerhöhungen<br />
erwartet. Verschiedene<br />
Verhandlungen waren immer noch geprägt<br />
von der Aufhebung der GWK-Pflichtmitgliedschaft<br />
und einer Skepsis gegenüber<br />
der Wirksamkeit des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung<br />
der GAV.<br />
Überkapazitäten führen<br />
zu Marktbereinigungen<br />
Insbesondere in der Baubranche aber<br />
überwiegte ein Thema: Ruinöse Preiskämpfe<br />
als Folge der hohen Unternehmensdichte.<br />
Trotz guter Baukonjunktur<br />
und hohen Umsätzen werden kaum mehr<br />
Gewinne erzielt, was zwangsläufig zu einer<br />
Marktbereinigung durch Abbau von<br />
Überkapazitäten führt. Traditionsfirmen<br />
wie die Wille AG und die Gassnerbau AG<br />
mussten schon aufgeben.<br />
Immer wieder «kaufen» einzelne grössere<br />
Unternehmen aus dem In- und Ausland<br />
Aufträge unter den Selbstkosten, um die<br />
Konkurrenz vom Markt zu drängen. Heute<br />
erhält die günstigste Offerte den Zuschlag,<br />
auch wenn sie unrealistisch ist. Kriterien<br />
wie Lehrlingsausbildung, das Verhältnis<br />
zwischen Festangestellten und Temporärarbeitskräften<br />
oder das Einhalten von<br />
Mindestlöhnen spielen keine Rolle bei Vergaben.<br />
Darin stehen das Land und die Gemeinden<br />
den Privaten kaum mehr nach.<br />
Es darf nicht sein, dass hausgemachte<br />
ruinöse Probleme Jahr für Jahr auf dem<br />
Rücken der Arbeitnehmenden ausgetragen<br />
werden. Wo der Markt offensichtlich<br />
versagt, müssen politische Lösungen gesucht<br />
werden, denn es ist anzunehmen,<br />
dass sich die Preiskämpfe auch nach den<br />
Marktbereinigungen fortsetzen. Ein erster<br />
aber bedeutender Schritt liegt im Gesetz<br />
über die Allgemeinverbindlicherklärung<br />
von Gesamtarbeitsverträgen und dessen<br />
wirksame Umsetzung.<br />
Ergebnisse zwischen 0 % und 3 %<br />
Ungeachtet genannter Probleme und Argumente<br />
konnten aber auch äusserst erfreuliche<br />
Ergebnisse erzielt werden. Hervorzuheben<br />
ist in diesem Jahr die Gebäudereinigungs-<br />
und Hauswartbranche.<br />
Nach eher ernüchternden Ergebnissen vergangener<br />
Jahre konnten generelle Lohnerhöhungen<br />
um 3.0 % vereinbart werden<br />
und auch die Mindestlöhne werden deutlich<br />
angehoben. Aber auch die Schreiner,<br />
Innendekorateure, Maler, Haustechniker<br />
und Spengler sowie Hafner und Plattenleger<br />
dürfen sich über Reallohnerhöhungen<br />
mit Anpassungen über 1.5 % freuen.<br />
Äusserst enttäuschend verliefen Verhandlungen,<br />
die trotz letztjährigen Nulllohnrunden<br />
erneut weniger von Argumenten<br />
als von Ausreden geprägt waren. Im<br />
Gipsergewerbe sollte die Erhöhung der<br />
Unfallversicherungsprämien verantwortlich<br />
für Anpassungen von inakzeptablen<br />
leistungsbezogenen 1.0 % sein, die nachträglich<br />
zumindest generalisiert wurden.<br />
Auch das Gastgewerbe konnte sich <strong>info</strong>lge<br />
interner Probleme zu nicht mehr als<br />
1.0 % hinreissen lassen. Und das Autogewerbe<br />
versucht einmal mehr, die Lohnverhandlungen<br />
zu umgehen; diesmal mit der<br />
Begründung, der Präsident weile im Ausland<br />
– womit wir erneut das Einigungsamt<br />
einschalten werden.<br />
Völlig absurd waren die freiwilligen Lohnempfehlungen<br />
von plus 2.3 % in der<br />
Wir ArbeitnehmerInnen 3<br />
Lohnverhandlungen 2007:<br />
Boomende Wirtschaft contra ruinöse Preiskämpfe<br />
Gewerblichen Industrie. Mit Argumenten<br />
aus den Achtzigerjahren wurde der freie<br />
Markt der Löhne propagiert: Jede Fachkraft<br />
in der gewerblichen Industrie könne<br />
problemlos den Job wechseln, wenn keine<br />
Lohnerhöhung gewährt wird. Die Tatsache,<br />
dass vermehrt gute Fachkräfte aus<br />
«Billiglohnländern» des EU-Raumes auf<br />
den Markt drängen, wurde einfach ignoriert.<br />
Diese äusserst neoliberale Haltung dieser<br />
jungen Sektion widerspricht auch neuesten<br />
schweizerischen Erhebungen. Trotz<br />
guter Konjunkturlage besteht die grösste<br />
Angst der Schweizerinnen und Schweizer<br />
nach wie vor darin, den Job zu verlieren.<br />
Eine detaillierte Auflistung der Lohnerhöhungen<br />
in den verschiedenen Sektionen<br />
des Gewerbes wird nach Eingang<br />
der Lohn- und Protokollvereinbarungen<br />
2007 in beiden Landeszeitungen publiziert.
4 Wir ArbeitnehmerInnen<br />
«Ein einziges Mal habe ich den Schutz<br />
einer männlichen Begleitperson beansprucht»<br />
Interview zwischen Edelgard Schurte, Mitglied der Verbandsleitung und<br />
Martina Haas, seit Anfang <strong>2006</strong> auf der Geschäftsstelle des <strong>LANV</strong> tätig.<br />
Edelgard:<br />
Wie bist du zu diesem Job gekommen?<br />
Martina:<br />
Es war der ganz klassische Weg. Ich las<br />
das Stelleninserat in der Zeitung und bewarb<br />
mich. Das ausgeschriebene Arbeitspensum<br />
und der Aufgabenbereich weckte<br />
mein Interesse und ich freute mich riesig<br />
über mein Vorstellungsgespräch und natürlich<br />
noch mehr über die Zusage der Anstellung.<br />
Nun arbeite ich seit fast einem<br />
Jahr auf der Geschäftsstelle und habe bereits<br />
einige Einblicke bezüglich unterschiedlicher<br />
Anstellungs- und Arbeitsbedingungen<br />
in Liechtenstein erhalten.<br />
Edelgard:<br />
Welche positiven und negativen Erfahrungen<br />
hast du in dieser Zeit gemacht?<br />
Martina:<br />
Als positiv bezeichne ich all jene Beratungen,<br />
bei denen akzeptable Lösungen für<br />
beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
gefunden werden konnten. Es muss<br />
hier oftmals wie überall im Leben mit<br />
Kompromissen gehandelt werden. Diese<br />
Übereinkommen schenken mir für die geleistete<br />
Arbeit ein hoch stehendes Gefühl<br />
der Zufriedenheit und neue Motivation.<br />
Die negativen Erfahrungen, wo ein positives<br />
Miteinander nicht erreicht werden<br />
konnte, enden im schlimmsten Fall vor<br />
Gericht. Diesen Weg müssen die Arbeitnehmer<br />
alleine gehen, unsere Mitglieder<br />
haben natürlich aufgrund ihres Rechtsschutzes<br />
im Arbeitsrecht Anspruch auf einen<br />
Anwalt. Die bisherigen Erfahrungen<br />
haben mir gezeigt, dass die Arbeitnehmer<br />
oft zu spät an uns herantreten und genau<br />
hier zeichnet sich klar ab, wie wichtig es<br />
ist, sich frühzeitig über Arbeits- und An-<br />
stellungsbedingungen zu <strong>info</strong>rmieren und<br />
dem <strong>LANV</strong> beizutreten. Dies wir oftmals<br />
leider unterlassen.<br />
Edelgard:<br />
Welches sind die Hauptgründe für Arbeitnehmer,<br />
uns aufzusuchen?<br />
Martina:<br />
Probleme entstehen meist seitens der Arbeitgeber,<br />
wenn Einsparungen beim Personal<br />
und den Lohnkosten vorgenommen<br />
werden. Mindestlöhne werden nicht eingehalten,<br />
die Überstunden nicht korrekt<br />
abgerechnet beziehungsweise gänzlich<br />
gestrichen oder es werden gesetzeswidrige<br />
Schadenersatzansprüche von den<br />
Lohnzahlungen abgezogen. Einige Male<br />
wurde ich in den letzten 12 Monaten mit<br />
den Problemen durch eine ausgesprochene<br />
Kündigung konfrontiert. Die Arbeitnehmer<br />
fallen oftmals in eine vorübergehende<br />
schwierige Lebenssituation und be-<br />
anspruchen deshalb unsere Beratung und<br />
Hilfestellung.<br />
Edelgrad:<br />
Welche Probleme können für die Betroffenen<br />
daraus resultieren?<br />
Martina:<br />
Durch hohen Druck am Arbeitsplatz, Ausnützung<br />
bis hin zur Unterdrückung und<br />
darauf folgenden Kündigungen entstehen<br />
psychische und /oder physische Probleme,<br />
Nervenkrankheiten, chronische Schmerzen<br />
verschiedenster Art.<br />
Edelgard:<br />
Das klingt ja alles sehr ernst. Was gefällt<br />
dir an deiner Arbeit?<br />
Martina:<br />
Der Kontakt mit Menschen, die Hilfeleistung,<br />
der Beistand sowie telefonische<br />
Beratungen, die sich mehrheitlich auf
kleinere Anfragen beziehen sind Arbeiten,<br />
die mir Freude machen und Befriedigung<br />
schenken. Hierzu möchte ich dankbar anmerken,<br />
dass ich mich auf eine kompetente<br />
Hilfestellung im Team verlassen<br />
kann. Allgemeine administrative Arbeiten<br />
gehören ebenfalls in meinen Büroalltag<br />
und dort liegen meine Stärken ganz klar<br />
im Bereich Buchhaltung. Hier kann ich<br />
mein Flair für Zahlen beweisen. Erwähnen<br />
möchte ich auch noch die Mitarbeit in der<br />
Sektion Frauen. Sie ist eine Bereicherung<br />
für mich, die ich sehr schätze.<br />
Edelgard:<br />
Was gefällt dir nicht an deiner Arbeit?<br />
Martina:<br />
Wie in jedem Job gibt es Arbeiten, die<br />
nicht so gut von der Hand gehen oder wo<br />
ich mich noch überfordert fühle. Deshalb<br />
ist es mir wichtig, immer Neues dazuzulernen.<br />
Zu den unliebsamen Beschäftigungen<br />
gehören sicherlich auch einfache und<br />
monotone, also eher langweilige Arbeiten,<br />
die aber auch gemacht werden müssen.<br />
Edelgard:<br />
Wie fühlst du dich als Frau an deinem<br />
Arbeitsplatz und wie vereinbarst du Familie<br />
und Beruf?<br />
Martina:<br />
Ich habe an meinem Arbeitsplatz noch<br />
keine diskriminierenden Erfahrungen gemacht<br />
und fühle mich in meinem sozialen<br />
Aufgabenbereich integriert. Ein einziges<br />
Mal habe ich bisher den Schutz einer<br />
männlichen Begleitperson beansprucht.<br />
Es handelte sich dabei um die Eintreibung<br />
einer Lohnfortzahlung bei einem uneinsichtigen<br />
und verbal aggressiven Gastwirt.<br />
Das Arbeitspensum von 50 % sowie die<br />
Arbeitsstelle in meiner Wohngemeinde<br />
Triesen sind ideale Voraussetzungen, Familie<br />
und Beruf gut unter einen Hut zu<br />
bringen. Meine Kinder sind im Teenageralter<br />
und meine Familie unterstützt meine<br />
Erwerbstätigkeit in allen Bereichen. Dafür<br />
bin ich ihnen sehr dankbar.<br />
Edelgard:<br />
Wie erholst du dich am besten von einem<br />
strengen Arbeitstag?<br />
Martina:<br />
Als Ausgleich zu einem strengen Arbeitstag<br />
und die Doppelbelastung durch Familie<br />
und Beruf betreibe ich – wenn es die<br />
Zeit zulässt – Sport oder treffe mich mit<br />
meinen Freunden zum gemütlichen Beisammensein.<br />
Edelgard:<br />
Hast du nebst dem Tagesgeschäft zurzeit<br />
spezielle Aufgaben?<br />
Martina:<br />
Ich bin für den Aufbau einer neuen Mitgliederdatenverwaltung<br />
in Zusammenarbeit<br />
mit einem Softwareentwickler verantwortlich,<br />
auf deren Fertigstellung ich<br />
Wir wünschen Ihnen ein gesundes<br />
und erfolgreiches Neues Jahr<br />
Wir ArbeitnehmerInnen 5<br />
mich bereits freue, da sie die Verwaltung<br />
und die Betreuung der Mitgliederdaten um<br />
einiges erleichtern und auch die Fehlerquoten<br />
senken wird.<br />
Edelgard:<br />
Haben sich deine Erwartungen bis jetzt<br />
erfüllt und was möchtest du in Zukunft<br />
noch intensiver angehen?<br />
Martina:<br />
Die administrative Arbeit entspricht ganz<br />
meinen Erwartungen und über die Beratungstätigkeiten<br />
habe ich mir vor der Anstellung<br />
keine korrekten Vorstellungen<br />
machen können, da sie für mich ein völlig<br />
neues Aufgabengebiet waren. Nun kann<br />
ich nach fast einem Jahr positiv Bilanz<br />
ziehen und hoffe, dass ich nach und nach<br />
auf einen grösseren Erfahrungsschatz<br />
aufbauen kann. Sehr erfreulich ist für<br />
mich auch die Tatsache, dass ich relativ<br />
selbständig arbeiten und dadurch auch<br />
eine gewisse Verantwortung tragen kann.<br />
In den wenigen ruhigeren Momenten<br />
nehme ich mir die Zeit, mich mit dem Arbeitsrecht<br />
vertieft auseinanderzusetzen<br />
oder mich durch ältere Beratungsfälle zu<br />
lesen. Auch möchte ich den Schwerpunkt<br />
meiner Wissbegierde vermehrt in den Bereichen<br />
der Gewerkschaftsarbeiten unserer<br />
Nachbarländer legen. Ich bin neugierig<br />
und möchte weitere Erfahrungen sammeln<br />
und neue Bereiche der vielseitigen<br />
Gewerkschaftsarbeit erforschen.
6 Wir ArbeitnehmerInnen<br />
Schlüssel zum Aufschwung: Soziale Verantwortung<br />
Gastbeitrag von Fritz Dinkhauser, Präsident der Arbeiter-Kammer Tirol<br />
Lässt sich soziale Verantwortung<br />
mit den Spielregeln<br />
des Marktes vereinbaren? Gelten<br />
Anstand und soziales<br />
Denken eines Managers gegenüber<br />
seinen Mitarbeitern<br />
noch als Massstab?<br />
In der Wirtschaftslehre gibt es den Begriff<br />
der sozialen Kompetenz. Sie wird zwar<br />
von Führungskräften als Schlüsselqualifikation<br />
verlangt. In der betrieblichen Praxis<br />
wird sie jedoch selten eingefordert und<br />
gelebt. Viel wichtiger sind dann die Kennzahlen<br />
eines Betriebes, sind schwarze<br />
Zahlen, Umsätze und Gewinne. Es geht<br />
sogar so weit, dass die Entlassung von<br />
Mitarbeitern als wirksames Kostensenkungsprogramm<br />
ungeniert in Geschäftsberichten<br />
aufscheint.<br />
Das, was einmal als anständig gegolten<br />
hat – Werte, soziale Verantwortung, Ethik,<br />
Fürsorgepflicht, Gemeinwohl gegenüber<br />
den Mitarbeitern – spielt derzeit nur noch<br />
eine untergeordnete Rolle im anscheinend<br />
erfolgreichen, wirtschaftlichen Denken<br />
und Handeln.<br />
Der Typus Manager ohne Gewissen ist ohne<br />
christliches oder humanistisches Weltbild<br />
von Grund auf heimatlos, fixiert rein aufs<br />
Bis Ende 2005 bestanden zwischen<br />
dem <strong>LANV</strong> und verschiedenen<br />
GWK-Sektionen Berufsbeitragsvereinbarungen,<br />
so auch mit dem Transportgewerbe<br />
und damit auch mit der<br />
Firma TZ Transporte AG. Erst<br />
Ende 2005 nach Aufhebung der<br />
GWK-Pflichtmitgliedschaft wurden<br />
die meisten Vereinbarungen<br />
zu unserem Bedauern aufgelöst.<br />
ökonomische Kalkül. Ein absoluter Ministrant<br />
des Kapitals. Anständigkeit mag er<br />
im privaten Umgang für erstrebenswert<br />
halten, im Job ist dies keine Tugend mehr.<br />
Es ist höchste Zeit von sozialer Verantwortung<br />
im Wirtschaftsleben zu sprechen.<br />
Anständig ist es, für den erzielten<br />
Gewinn jenen zu danken, die ihn erarbeitet<br />
haben, sie daran teilhaben zu lassen<br />
und ihn in neue Arbeitsplätze zu investieren.<br />
Unanständig ist es, die Verkündigung<br />
des Gewinnes mit dem Abbau von Arbeitsplätzen<br />
und weiteren sozialen Verschlechterungen<br />
zu verknüpfen.<br />
Anstand ist der wichtigste Wesens- und<br />
Charakterzug unserer humanistisch geprägten<br />
Gesellschaft, auf der unser aller<br />
Zusammenleben beruht. Menschlichkeit<br />
braucht Vorbilder, sie wächst nicht von<br />
selbst. Sie bedarf täglich gelehrter und<br />
gelebter Vorbilder – in Familie, Gesellschaft<br />
und Schule. Viel zu selten unterrichtet,<br />
viel zu selten vermittelt, gerade<br />
an Wirtschafts-Universitäten und -Fachhochschulen.<br />
Insbesondere künftige Führungskräfte<br />
brauchen wieder diese Moral. Jeder Chef<br />
trägt für alle Mitarbeiter Verantwortung.<br />
Er hat die Aufgabe, das Schicksal der ihm<br />
Anvertrauten zu bedenken und das Ge-<br />
TZ Transporte AG:<br />
Die seltsamen Praktiken des Herrn Roth<br />
Peter Roth, Inhaber der inzwischen verkauften<br />
Transportfirma TZ Transporte AG,<br />
hielt es schon Ende 2003 nicht mehr für<br />
nötig, dem <strong>LANV</strong> die Beiträge zu überweisen.<br />
Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
seien überwiegend aus dem Ausland<br />
und wollten mit dem <strong>LANV</strong> nichts zu tun<br />
haben, so die seltsame Begründung. Wir<br />
forderten die Beiträge gerichtlich ein, verloren<br />
aber in dritter Instanz. Die Regierung<br />
hatte bei Einführung der Fernwir-<br />
mein- und nicht nur sein Eigenwohl im<br />
Auge zu behalten. Seine Aufgabe besteht<br />
nicht allein darin, die Effizienz und den<br />
Kurswert der Firma, sondern auch das<br />
Wohl seiner Mitarbeiter zu steigern.<br />
Die Sehnsucht nach sozialer Verantwortung<br />
von Arbeitgebern und Managern ist<br />
bei allen Arbeitnehmenden gross. Eine soziale<br />
Verantwortung aller wäre ein neuer<br />
Gesellschaftsvertrag und eine Rückkehr<br />
zur sozialen Marktwirtschaft. Ein Schlüssel<br />
zum Aufschwung, so wie die soziale<br />
Marktwirtschaft schon einmal Grundlage<br />
für unser Wirtschaftswunder in der Nachkriegszeit<br />
war.<br />
kung von Gesamtarbeitsverträgen im Jahr<br />
1997 eine liberalere Lösung angestrebt als<br />
die Schweiz, worauf der Oberste Gerichtshof<br />
eine Gesetzeslücke feststellte, welche<br />
die Firma TZ Transporte AG nicht verpflichtet,<br />
die Berufsbeitragsvereinbarung<br />
einzuhalten.<br />
Das Urteil ermutigte Peter Roth, sämtliche<br />
Zahlungen seit 1997 mit der unverschämten<br />
Begründung, wir hätten uns ungerechtfertigt<br />
bereichert, zurückzufordern.
Als ich Peter Roth telefonisch mitteilte,<br />
was ich von seiner Forderung halte, sollte<br />
ich ihm eine Summe nennen, die er je<br />
nach Höhe entweder akzeptieren oder<br />
aber den liechtensteinischen Transportfirmen<br />
raten werde, seinem Beispiel zu folgen.<br />
Nicht nur, dass Peter Roths Vorschlag erpresserische<br />
Züge aufweist, ich erinnerte<br />
ihn auch daran, dass die von ihm einbehaltenen<br />
Berufsbeiträge nicht ihm, sondern<br />
seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
gehören, denen er sie vom Lohn<br />
abgezogen hatte (Berufsbeitragsvereinbarungen<br />
verpflichteten Arbeitgeber, ihren<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
pro Monat CHF 3.– abzuziehen und dem<br />
<strong>LANV</strong> zu überweisen. Die Beiträge tragen<br />
dazu bei, die im Bereich Gesamtarbeitsvertrag<br />
anfallenden Vollzugskosten für<br />
Arbeitnehmende, die nicht Mitglied beim<br />
<strong>LANV</strong> sind, zu decken). Da Herr Roth aufgrund<br />
einer Gesetzeslücke derzeit nicht<br />
dazu verpflichtet werden kann, uns die<br />
Gelder zu überweisen, muss er sie nach<br />
unserem Rechtsempfinden in jedem Fall<br />
seiner Belegschaft zurückzahlen.<br />
Peter Roth wollte mir weismachen, er<br />
habe die Beträge immer aus der eigenen<br />
Tasche bezahlt, sein Anwalt und Sohn<br />
wiederum meinte, ich könne nie beweisen,<br />
dass die Beiträge den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern abgezogen wurden.<br />
Weit gefehlt, denn uns liegen Lohnabrechnungen<br />
mit entsprechenden Abzügen<br />
bis 2005 vor.<br />
In einem Schreiben forderten wir Herrn<br />
Roth auf, die seit dem Jahr 2003 von den<br />
Wir ArbeitnehmerInnen 7<br />
Löhnen abgezogenen, jedoch nicht an uns<br />
überwiesenen Berufsbeiträge seinen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern zurückzuerstatten.<br />
Sollte dies bis Ende <strong>2006</strong> nicht<br />
geschehen sein, müssen wir davon ausgehen,<br />
dass nicht wir uns, sondern Herr Roth<br />
sich unrechtmässig bereichert hat, worauf<br />
eine Strafanzeige folgen wird.<br />
Im Auftrag des <strong>LANV</strong> im Berufsbildungsrat<br />
Der Berufsbildung wird in unserem Land<br />
einen sehr hohen Stellenwert beigemessen,<br />
was auch nach unserem dafürhalten<br />
immer wichtiger wird.<br />
Der <strong>LANV</strong> unterstützt und fördert auch in<br />
diesem wichtigen und notwendigen Berufsabschnitt<br />
die Belange junger Arbeitnehmender.<br />
Der Berufsbildungsrat hat die Aufgabe die<br />
Regierung in den Themen der Berufsbildung<br />
zu beraten. Der Berufsbildungsrat<br />
setzt sich aus verschiedenen Vertretern<br />
der Verbände (LIHK, GWK und <strong>LANV</strong>) und<br />
Ämter im Bildungswesen zusammen.<br />
Wir vom Berufsbildungsrat – Maria Wohlwend<br />
und Rolf Nutt – sind bestrebt die<br />
Belange des <strong>LANV</strong> einzubringen.<br />
Unsere Aufgaben sind sehr komplex. Gerade<br />
die Phasen der Änderung des Berufsbildungsgesetztes<br />
verlangen Ausdauer<br />
und Arbeit. Unsere Aufgaben bestehen<br />
aus: Abgaben diverser Stellungnahmen,<br />
Mitarbeit in verschiedenen Arbeitssitzungen,<br />
Einbringung der sozialen Interessen.<br />
Neben Informations- und Dokumentationsaustausch<br />
zu Bildungsthemen kann<br />
der Berufsbildungsrat von sich aus Anträge<br />
stellen und Stellungnahmen abgeben<br />
zu Bildungskonzepten, Studien, Pilotversuchen,<br />
Dienstleistungen und Bildungsfragen.<br />
Der Berufsbildungsrat kann Ideen für besondere<br />
Zielgruppen und Sachprobleme<br />
anregen. Dies sind beispielsweise Massnahmen<br />
zu Gunsten benachteiligter<br />
Gruppen oder Massnahmen zur Integration<br />
Jugendlicher mit schulischen, sozialen<br />
oder sprachlichen Schwierigkeiten in<br />
der Berufsbildung.<br />
In den letzten Jahren war die Arbeit im<br />
Berufsbildungsrat im Weiteren sehr geprägt<br />
von der Überarbeitung des alten Berufsbildungsgesetzes<br />
und von Stellungnahmen<br />
zu den verschiedenen Varianten<br />
Sigi Langenbahn,<br />
Präsident <strong>LANV</strong><br />
des neuen Berufsbildungsgesetzes. Es<br />
scheint, als ob in den kommenden zwei<br />
Jahren das neue Berufsbildungsgesetz<br />
nach langjähriger Überarbeitung nun<br />
wirklich in die konkreten Startlöcher geschickt<br />
wird.<br />
Für nähere Informationen oder Anregungen<br />
stehen wir jederzeit zu Verfügung.<br />
Für den <strong>LANV</strong> im Berufsbildungsrat<br />
Maria Wohlwend und Rolf Nutt
8 Wir ArbeitnehmerInnen<br />
Informationskampagne<br />
zur Gleichstellung von Frau und Mann<br />
Vor wenigen Wochen wurde<br />
von der Stabsstelle für<br />
Chancengleichheit, der infra<br />
und dem <strong>LANV</strong> eine gemeinsameInformationskampagne<br />
gestartet. Gleichzeitig<br />
mit der Medienkonferenz<br />
wurden die liechtensteinischen<br />
Arbeitgeber auf das vor<br />
einigen Monaten in Kraft<br />
getretene verbesserte Gleichstellungsgesetz<br />
(GLG)<br />
aufmerksam gemacht.<br />
Ab der zweiten Jännerwoche des neuen<br />
Jahres werden wir auf unserer Homepage<br />
(www.lanv.li) in regelmässigen Abständen<br />
ein spezielles Thema des GLG als Fallbeispiel<br />
veröffentlichen, um Arbeitgeber wie<br />
Arbeitnehmende zu sensibilisieren.<br />
Vorteile speziell für Frauen<br />
Bereits 1999 wurde in Liechtenstein die<br />
gesetzliche Grundlage für die formelle<br />
Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben<br />
(GLG) geschaffen. Aufgrund<br />
der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins<br />
musste die «Richtlinie 2002/73 EG zur<br />
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
von Männern und Frauen hinsichtlich<br />
des Zuganges zur Beschäftigung,<br />
zur Berufsausbildung und zum beruflichen<br />
Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen»<br />
in nationales Recht<br />
umgesetzt werden.<br />
Mit diesem revidierten GLG, das die Förderung<br />
der tatsächlichen Gleichstellung<br />
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
regelt, steht Liechtenstein nun ein<br />
wirksames Instrument zur Verfügung.<br />
Kernelemente des GLG<br />
Die Kernthemen des GLG ergeben sich<br />
bereits aus der Bezeichnung der genannten<br />
Richtlinie. Es geht um unmittelbare<br />
und mittelbare Diskriminierung aufgrund<br />
des Geschlechts, insbesondere unter Berufung<br />
auf den Ehe- oder Familienstand<br />
oder auf eine Schwangerschaft. Das Diskriminierungsverbot<br />
umfasst zudem Belästigung<br />
und sexuelle Belästigung und bezieht<br />
sich insbesondere auf unterschiedliche<br />
Entlohnung von Frau und Mann für<br />
gleiche Tätigkeiten. Unsere erste Einschaltung<br />
auf der <strong>LANV</strong>-Homepage wird<br />
v.l.n.r.: Bernadette Kubik-Risch (Stabstelle für Chancengleichheit), Gabi Jansen (infra), Herlinde Schatzmann (<strong>LANV</strong>)<br />
Lohndiskriminierung und die Vorgangsweise,<br />
sein Recht durchzusetzen, zum Inhalt<br />
haben.<br />
Interessant ist der besondere Kündigungsschutz<br />
und die Möglichkeit, dass die infra<br />
sowie der <strong>LANV</strong> für die Betroffenen durch<br />
eine Verbandsklage Diskriminierung feststellen<br />
lassen können und je nach Art des<br />
Verstosses nur noch die einzelnen Ansprüche<br />
einzuklagen sind.<br />
Prävention im Vordergrund<br />
Da es sich beim GLG um ein präventiv wirkendes<br />
Gesetz handelt und die einzelnen<br />
Schritte bis zur Einbringung einer Klage<br />
zu nutzen sind, ist anzunehmen, dass in<br />
der Regel spätestens im Rahmen des<br />
(kostenlosen) Schlichtungsverfahrens die<br />
Probleme gelöst werden.<br />
Falls Sie weitere Fragen zum GLG haben<br />
oder vermuten, dass sie im Sinne des GLG<br />
diskriminiert, belästigt oder sexuell belästigt<br />
werden, beraten wir Sie gerne und<br />
helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.<br />
Mag.iur. Herlinde Schatzmann
Die Weihnachtszeit ist die<br />
Zeit der etwas dickeren Lohntüten<br />
und der vermehrten<br />
Anfragen auf unserer Geschäftsstelle<br />
rund um die ersehnte<br />
Jahresendzulage. Allen voran<br />
die Frage: «Habe ich Anspruch<br />
auf eine Gratifikation<br />
oder einen 13. Monatslohn?»<br />
In unserem Arbeitsvertragsrecht – LGBL<br />
<strong>Nr</strong>. 18/74 heisst es unter Artikel 13) Gratifikation:<br />
Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei<br />
bestimmten Anlässen wie Weihnachten oder<br />
Abschluss des Geschäftsjahres eine Sondervergütung<br />
aus, so hat der Arbeitnehmer einen<br />
Anspruch darauf, wenn es verabredet ist.<br />
Endigt das Arbeitsverhältnis, bevor der<br />
Zeitpunkt oder Anlass zur Ausrichtung der<br />
Sondervergütung eingetreten ist, so hat<br />
der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den<br />
verhältnismässigen Anteil, (pro rata temporis),<br />
wenn dies verabredet ist.<br />
Die Vereinbarung muss aber in einem Einzelarbeitsvertrag<br />
oder im Gesamtarbeitsvertrag<br />
enthalten sein. Vor allem bei Gesamtarbeitsverträgen<br />
gibt es unterschiedliche<br />
Regelungen – z. B. dass der Arbeitnehmer<br />
nicht vor einem bestimmten Datum<br />
kündigen kann, um in den Genuss einer<br />
Gratifikation zu kommen.<br />
Zuerst eine Erklärung zu den Begriffen<br />
13. Monatslohn und Gratifikation.<br />
Der 13. Monatslohn ist Lohn im Sinne einer<br />
festen Zusage, die Gratifikation eine<br />
Begünstigung, ein Geschenk. Der Anspruch<br />
auf Gratifikation besteht dann,<br />
wenn der Arbeitgeber sie mindestens in<br />
den letzten drei Jahren regelmässig und<br />
ohne Vorbehalte ausgerichtet hat oder<br />
wenn er die Grati für dieses Jahr ausdrücklich<br />
angekündigt hat. Schwierigkeiten<br />
bei der Auszahlung kann es geben,<br />
wenn der Arbeitgeber beweisen kann,<br />
dass ihm eine Auszahlung der ganzen oder<br />
teilweisen Gratifikation aufgrund des Geschäftsganges<br />
nicht möglich ist. Probleme<br />
oder Missverständnisse entstehen auch,<br />
wenn der Arbeitgeber den Vertrag unklar<br />
formuliert oder sich über die Jahre widersprüchlich<br />
verhält.<br />
Folgende Formulierung ist typisch: Der<br />
Arbeitnehmer erhält eine Gratifikation in<br />
der Höhe eines 13. Monatslohnes unter der<br />
Voraussetzung, dass er im Zeitpunkt der<br />
Auszahlung im ungekündigten Arbeitsverhältnis<br />
steht. Beim Eintritt während des<br />
Jahres entsteht nach 3 Beschäftgungsmonaten<br />
ein anteilmässiger Anspruch.<br />
Das heisst im Klartext: Die Leistung ist<br />
klar als Gratifikation bezeichnet, aber die<br />
Bemessung in der Höhe eines Monatsloh-<br />
Wir ArbeitnehmerInnen 9<br />
Ratgeber Arbeitsrecht ❯ «Grati» oder 13. Monatslohn? Der<br />
kleine Unterschied kann finanzielle Folgen haben.<br />
nes und die anteilmässige Zusicherung<br />
(pro rata temporis) erscheinen als feste<br />
Zusage. Das «ungekündigte» Verhältnis<br />
besagt, dass die Zahlung eine Aufmunterung<br />
für die Zukunft sei. Das wiederum<br />
spräche gegen Lohncharakter. Nach dem<br />
Rechtsgrundsatz «unklare Formulierungen<br />
gehen zu Gunsten des Arbeitnehmers»<br />
kann hier von einem 13. Gehalt ausgegangen<br />
werden.<br />
Entscheidende Kriterien für einen festen<br />
Lohnbestandteil (13. Monatsgehalt) sind:<br />
• klar umschriebener Betrag, der anders<br />
sein kann als das Monatsgehalt<br />
• regelmässige Auszahlung zumeist am<br />
Ende des (Geschäfts) Jahres<br />
• Zusicherung eines sogenannten «pro<br />
rata temporis» Anteil bei kürzerer Betriebszugehörigkeit<br />
als die Zahlungsintervalle<br />
• regelmässige Zahlung ohne Vorbehalt;<br />
auch wenn behauptet wird, die Zahlung<br />
erfolge «freiwillig», widerlegt die<br />
Wiederholung die Auszahlungspraxis<br />
den Geschenkcharakter.<br />
Der 13. Monatslohn und die Gratifikation<br />
gelten AHV- und steuerrechtlich<br />
als Lohn!<br />
Albert Jehle, Verbandssekretär<br />
Ratgeber Arbeitsrecht ❯ Fehlendes Krankentaggeld durch<br />
Falschanwendung des Gesetzes<br />
Sind Sie während der ersten drei Monate<br />
an einem neuen Arbeitsplatz krank geworden?<br />
Haben Sie Ihrem Arbeitgeber die<br />
Krankmeldung übergeben und trotzdem<br />
für die Zeit des Krankenstandes kein Krankentaggeld<br />
erhalten? Oder wurde Ihnen<br />
für die ersten paar Tage der Krankheit<br />
überhaupt nichts bezahlt? Überprüfen<br />
Sie, ob Ihre monatliche Lohnabrechnung<br />
korrekt durchgeführt wurde oder nicht.<br />
Keinen Anspruch auf Krankentaggeld im<br />
Falle einer Krankheit während der ersten<br />
drei Monate bei Ihrem neuen Arbeitgeber<br />
haben Sie nur dann, wenn<br />
1. ein auf die Dauer von maximal drei Monaten<br />
befristetes Arbeitsverhältnis besteht<br />
(nicht zu verwechseln mit einer<br />
dreimonatigen Probezeit!) oder<br />
2. eine Wochenarbeitszeit von weniger als<br />
acht Stunden vereinbart wurde.<br />
Anspruch auf Krankentaggeld haben Sie –<br />
und zwar ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />
– wenn<br />
1. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis<br />
vorliegt und<br />
2. Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens<br />
acht Stunden beträgt.<br />
Ist kein Endtermin festgelegt worden;<br />
liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor,
10 Wir ArbeitnehmerInnen<br />
bei dem eine Kündigungsfrist einzuhalten<br />
ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich<br />
um die gesetzliche oder um eine zwischen<br />
Ihnen und Ihrem Arbeitgeber individuell<br />
vereinbarte Kündigungsfrist handelt (letztere<br />
darf aber für Sie nie ungünstiger sein<br />
als die gesetzliche).<br />
Ebenfalls Anspruch auf Krankentaggeld<br />
ab dem ersten Tag haben Sie, wenn<br />
1. die Dauer des befristeten Arbeitsvertrags<br />
mehr als drei Monate beträgt und<br />
2. Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens<br />
acht Stunden beträgt.<br />
Vorsicht bei befristeten<br />
Arbeitsverträgen!<br />
Mit einem Vertrag, der auf eine Dauer von<br />
höchstens drei Monaten befristet ist, sind<br />
Sie gemäss Gesetz ein «kurzfristiges Arbeitsverhältnis»<br />
eingegangen und daher<br />
nicht obligatorisch pflichtversichert. Im<br />
Krankheitsfall erhalten Sie weder von Ihrem<br />
Arbeitgeber noch von der Krankenversicherung<br />
ein Taggeld.<br />
Um bei befristeten Arbeitsverträgen im<br />
Krankheitsfall auch Taggeld beziehen zu<br />
können, muss dass das Arbeitsverhältnis<br />
auf mehr als drei Monate eingegangen<br />
worden sein.<br />
Vorsicht bei Temporärarbeit!<br />
Sind Sie als Mitarbeiter bei einer Verleihfirma<br />
angestellt, hat Ihnen diese den Lohn<br />
oder im Krankheitsfall das Taggeld auszubezahlen.<br />
Wenn Sie <strong>info</strong>lge Krankheit oder Unfall<br />
keine Leistungen für die Einsatzfirma erbringen<br />
können, ist Ihr Anspruch auf Taggeld<br />
nicht von der Dauer Ihres Einsatzes<br />
beim Einsatzbetrieb abhängig. Entscheidend<br />
ist nur Ihr Arbeitsvertrag mit dem<br />
Personalverleiher.<br />
Vorsicht bei der wöchentlichen<br />
Arbeitszeit!<br />
Nur wer wöchentlich mindestens acht<br />
Stunden beschäftigt ist, ist vom Arbeitgeber<br />
bei der obligatorischen Krankentaggeldversicherung<br />
anzumelden. Auch wenn<br />
Ratgeber Arbeitsrecht ❯ Arbeitszeugnis<br />
Darf mein Chef das Arbeitszeugnis «codieren»?<br />
Ich habe über 15 Jahre in einem<br />
Industrie-Unternehmen gearbeitet. Vor<br />
vier Monaten bekamen wir aufgrund einer<br />
Fusion einen neuen Vorgesetzten. Weil ich<br />
mich mit ihm von Anfang an nicht verstand,<br />
habe ich nun das Arbeitsverhältnis<br />
gekündigt. Er stellte mir ein eher schlechtes,<br />
codiertes Arbeitszeugnis aus.<br />
Meine Frage: Kann ein Chef für einen langjährigen<br />
Mitarbeiter, den er erst seit kurzem<br />
kennt, überhaupt ein Zeugnis ausstellen<br />
– und überhaupt, sind codierte Arbeitszeugnisse<br />
erlaubt?<br />
Albert Jehle: Nein. Ihr neuer Chef hätte<br />
entweder in einem Begleitschreiben erklären<br />
müssen, weshalb das Zeugnis wenig<br />
aussagekräftig ist, oder er hätte sich<br />
die erforderlichen Informationen beim<br />
ehemaligen Vorgesetzten oder von Mitar-<br />
beitern beschaffen müssen. Das Arbeitszeugnis<br />
muss Auskunft geben über die Art<br />
und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie<br />
die Leistungen und das Verhalten des oder<br />
der Angestellten. Es muss klar und unmissverständlich<br />
sein und der Wahrheit<br />
entsprechen – und zum Schluss über die<br />
Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Aufschluss geben.<br />
Codierung bedeutet Verschlüsselung. Leser<br />
eines codierten Zeugnisses, die nicht über<br />
den «zugehörigen Schlüssel» verfügen,<br />
können demnach das Zeugnis nicht so verstehen,<br />
wie es der Aussteller verfasst hat.<br />
Es entspricht deshalb nicht mehr dem<br />
Klarheits- und Wahrheitsgebot. Demzufolge<br />
sind Codierungen unzulässig. Wenn<br />
Ihr Arbeitszeugnis unrichtig ist oder zweideutige<br />
Formulierungen enthält, können<br />
Sie es zurückweisen und vom Arbeitgeber<br />
eine Änderung verlangen. Weigert er sich,<br />
sich diese Mindeststundenanzahl auf verschiedene<br />
Wochentage aufteilt, sind Sie<br />
im Sinne des Gesetzes keine unregelmässig<br />
beschäftigte Person und folglich<br />
pflichtversichert.<br />
Falls Ihr Arbeitgeber die Zahlung des Ihnen<br />
zustehenden Taggelds verweigert,<br />
weisen Sie Ihn schriftlich auf den Fehler in<br />
der Lohnabrechnung hin. Führen Sie den<br />
Zeitraum des ausstehenden Taggelds an<br />
und setzen Sie eine Zahlungsfrist von<br />
etwa zehn Tagen. Sollte Ihre Forderung<br />
das Arbeitsverhältnis belasten, sind wir<br />
Ihnen gerne behilflich, die ausstehenden<br />
Beträge nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses<br />
einzufordern.<br />
(Rechtsgrundlage: § 1173a Art. 18 Abs. 1<br />
und Art. 19 ABGB sowie Art. 37 und Art.<br />
38 KVG.)<br />
Mag. Herlinde Schatzmann,<br />
juristische Mitarbeiterin<br />
ein korrektes und wahrheitsgetreues Zeugnis<br />
auszustellen, können Sie Ihren Anspruch<br />
notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.<br />
Es wäre jedoch in Ihrem Fall sinnvoll<br />
gewesen, wenn Ihr vorheriger Chef,<br />
mit dem Sie einige Jahre zusammengearbeitet<br />
haben, ein ausführliches und zutreffendes<br />
Zwischenzeugnis ausgestellt hätte.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim<br />
<strong>LANV</strong> Triesen (Telefon 399 38 38).<br />
Albert Jehle,<br />
Verbandssekretär
Gedanken zum neuen Gewerbegesetz<br />
Am Montag, 4. September,<br />
konnte im Radio Liechtenstein<br />
folgende Nachricht vernommen<br />
werden: «Staatsgerichtshofentscheid<br />
fordert<br />
Gewerbe: Blumenbinderin ohne<br />
Lehre bekam Recht und<br />
kann eigenes Geschäft eröffnen».<br />
Wie GWK-Präsident Noldi Matt im anschliessenden<br />
Interview ausführte, bedeutet<br />
das für die Zukunft, dass für eine<br />
Geschäftseröffnung weder eine fachliche<br />
Eignung noch eine entsprechende Befähigung<br />
notwendig sind.<br />
Das Gewerbegesetz wurde reformiert, um<br />
«mit den neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
Schritt zu halten und der<br />
europäischen Liberalisierung im Bereich<br />
der gegenseitigen gewerblichen Zugangsvoraussetzungen<br />
Rechnung zu tragen».<br />
Der Zugang zum Unternehmertum soll<br />
vereinfacht werden, die Liberalisierung in<br />
Bezug auf die Voraussetzungen für eine<br />
Gewerbebewilligung hingegen geht uns<br />
wie auch der GWK eindeutig zu weit.<br />
Wir teilen die Ansicht der Regierung, dass<br />
die Berufspraxis eine der wichtigsten Voraussetzungen<br />
für eine Gewerbebewilligung<br />
ist, hingegen können ein Maturaabschluss<br />
und eine nachfolgende dreijährige<br />
Berufspraxis keinesfalls für alle handwerklichen<br />
Gewerbe ausreichend sein.<br />
Eine weitere Alternative soll der Abschluss<br />
einer Universität, Fachhochschule und<br />
ähnliches darstellen. Auch wenn diese höhere<br />
Fachausbildung mit dem auszuübenden<br />
Gewerbe in enger Beziehung stehen<br />
muss, beinhaltet eine universitäre Ausbildung<br />
kaum ausreichend Praxis im Sinne<br />
eines Fähigkeitsnachweises.<br />
Am wichtigsten aber erscheint uns – womit<br />
wir die Forderung der GWK voll und<br />
ganz unterstützen – eine Unternehmerprüfung,<br />
die im Gegensatz zum Nachweis<br />
der fachlichen Qualifikation zukünftige<br />
Unternehmer auch auf ihre verantwor-<br />
Verbandssekretär-Mutation<br />
Verbandssekretär Albert Jehle<br />
tritt in den Ruhestand<br />
Nach über 12 Dienstjahren wird Albert<br />
Jehle Ende Jahr als Verbandssekretär des<br />
<strong>LANV</strong> zurücktreten und in den wohlverdienten,<br />
frühzeitigen Ruhestand treten.<br />
Da uns Albert Anfang 2007 noch stundenweise<br />
zur Verfügung stehen wird, werden<br />
wir ihn erst in der nächsten Ausgabe der<br />
<strong>LANV</strong>-Zeitung gebührend verabschieden.<br />
Dennoch möchten die Verbandsleitung<br />
und der Zentralvorstand des <strong>LANV</strong> die Gelegenheit<br />
wahrnehmen, Albert für seinen<br />
Einsatz zum Wohle der Arbeitnehmenden<br />
Liechtensteins zu danken und ihm für seinen<br />
neuen Lebensabschnitt alles Gute,<br />
Gesundheit und viel Freude bei seinen<br />
Vorhaben wünschen.<br />
Jürgen Schädler tritt Nachfolge<br />
von Albert Jehle an<br />
Der Zentralvorstand des <strong>LANV</strong> hat in seiner<br />
Sitzung vom 2. Oktober <strong>2006</strong> Jürgen<br />
Schädler zum Nachfolger von Albert Jehle<br />
als Verbandssekretär des <strong>LANV</strong> bestellt.<br />
Der 36-jährige Nendler ist gelernter Mechaniker<br />
und technischer Kaufmann. Zuletzt<br />
arbeitete er in einem Schweizer Konzern<br />
als Teamleiter im technischen Einkauf.<br />
Jürgen Schädler wird seine Tätigkeit am<br />
3. Januar 2007 antreten. Wir wünschen<br />
ihm viel Erfolg, Durchsetzungskraft und<br />
berufliche Erfüllung bei seiner verantwortungsvollen<br />
Tätigkeit im Interesse der Arbeitnehmenden<br />
in Liechtenstein.<br />
Eine ausführliche Vorstellung des neuen<br />
Verbandssekretärs folgt in der nächsten<br />
Ausgabe der <strong>LANV</strong>-Zeitung.<br />
Wir ArbeitnehmerInnen 11<br />
tungsvollen Aufgaben in Bezug auf die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbereiten.<br />
Unternehmer, die heute schon die<br />
grundlegendsten Vorschriften des Arbeitsrechts<br />
nicht kennen oder ignorieren,<br />
werden sich schwer tun, die von der Regierung<br />
postulierte Eigenverantwortung<br />
und Mitverantwortung wahrzunehmen.<br />
Im Gegensatz zur Regierung sehen wir die<br />
Pflicht zum Nachweis qualifizierter Berufsausbildung<br />
und unternehmerischer<br />
Kompetenzen als langfristigen Standortvorteil,<br />
genau wie in angemessenem Arbeitnehmerschutz,<br />
in der Stärkung der Arbeitnehmerrechte<br />
und sozialer Verantwortung<br />
auf Arbeitgeberseite. Liberalisierungs-<br />
und Reformvorhaben im Gewerbegesetz<br />
sollen sich auf den Abbau bürokratischer<br />
Hürden und protektionistischer<br />
Regulierungen sowie die Gewährleistung<br />
eines gleichberechtigten Marktzugangs<br />
unter Berücksichtigung wirtschaftsgeographischer<br />
Besonderheiten Liechtensteins<br />
beschränken.<br />
Albert Jehle<br />
Jürgen Schädler
12 Wir ArbeitnehmerInnen<br />
Angst um den Job trotz guter Konjunktur<br />
Die gute Wirtschaftslage vermag<br />
offenbar die Angst der<br />
Schweizerinnen und Schweizer<br />
vor der Arbeitslosigkeit<br />
nicht zu verdrängen. Das zeigt<br />
eine Umfrage der Credit<br />
Suisse als Auftraggeberin einer<br />
Umfrage in der Schweiz<br />
zum Sorgenbarometer <strong>2006</strong>.<br />
An erster Stelle mit 66 % steht die Angst<br />
vor der Arbeitslosigkeit – gefolgt von der<br />
Sorge um das Gesundheitswesen (55 %)<br />
und die Altersvorsorge mit 51%. Dies ist<br />
fast dieselbe Reihenfolge wie in den letzten<br />
vier Jahren.<br />
Auch jüngere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />
sorgen sich um den Job<br />
Wie die Umfrage zeigt, sorgen sich neben<br />
den wirtschaftlich schlechter Gestellten<br />
zunehmend auch Bevölkerungsschichten<br />
mit einem mittleren Einkommen sowie<br />
Personen unter 40 Jahren um ihren Arbeitsplatz.<br />
Die Themen Gesundheit und<br />
Altersvorsorge stehen hingegen vor allem<br />
für ältere Menschen und für Personen mit<br />
tieferen Einkommen im Vordergrund. Die<br />
Sorge um das Gesundheitswesen und um<br />
die Altersvorsorge stieg hier gegenüber<br />
dem Vorjahr um vier bzw. sechs Prozent.<br />
Mit deutlichem Abstand – siehe untenstehende<br />
Tabelle – folgt im Sorgenbarometer<br />
<strong>2006</strong> auf Rang vier die Flüchtlingsproblematik<br />
mit 39 Prozent. Die neue Armut, die<br />
Ausländerfrage und die Sorge um die<br />
Löhne besetzten mit fast identischen<br />
Werten die Plätze fünf bis sieben. Die<br />
neue Armut bereitet seit 2001 der Bevölkerung<br />
in der Schweiz grosse Sorgen –<br />
gleichzeitig beurteilen nur sieben Prozent<br />
<strong>LANV</strong> – Veranstaltungen 2007<br />
Bitte Termine vormerken.<br />
Einladungen folgen ca. zehn Tage vor<br />
den Veranstaltungen.<br />
Wir freuen uns, viele interessierte Mitglieder<br />
und Delegierte an den Versammlungen<br />
begrüssen zu dürfen.<br />
ihre eigene finanzielle Situation als<br />
schlecht oder sogar als sehr schlecht.<br />
Optimismus<br />
Die allgemeine Wirtschaftslage wird im<br />
Zeitvergleich seit 2002, dem eigentlichen<br />
Tiefpunkt, insgesamt etwas weniger pessimistisch<br />
beurteilt; aufgrund der besseren<br />
Konjunktur zeigt sich in der Einschätzung<br />
der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung<br />
dieses Jahr gar ein vorsichtiger Optimismus.<br />
Quellenangabe: Tamedia AG<br />
Donnerstag, 25. Januar 2007, 19.30 Uhr<br />
Jahresversammlung der Sektion Triesenberg<br />
Restaurant Edelweiss, Triesenberg<br />
Dienstag, 6. Februar 2007, 19.30 Uhr<br />
Jahresversammlung der Sektion Unterland<br />
Restaurant Deutscher Rhein, Bendern<br />
Donnerstag, 8. Februar 2007, 19.30 Uhr<br />
Jahresversammlung der Sektionen Oberland<br />
Restaurant Schäfle, Triesen<br />
Donnerstag, 29. März <strong>2006</strong>, 19.30 Uhr<br />
Delegiertenversammlung 2007<br />
Foyer des Gemeindesaals Triesen