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LANV info Nr. 2 Dezember 2006

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<strong>Nr</strong>. 2 • <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong> • 48. Jahrgang<br />

Wir ArbeitnehmerInnen<br />

Sozialpartnerschaft im Wandel –<br />

strukturell und ethisch<br />

Sozialpartnerschaft lässt sich als Modell<br />

kooperativer Beziehungen zwischen verschiedenen<br />

Interessenvertretern beschreiben,<br />

die ihre unterschiedlichen Forderungen<br />

und Erwartungen im wirtschaftlichen<br />

und sozialen Bereich zu tragfähigen Lösungen<br />

aushandeln. In der benachbarten<br />

Schweiz bildete das so genannte Friedensabkommen<br />

von 1937 zwischen den<br />

Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband<br />

in der Metallindustrie den Wendepunkt<br />

– weg von den verhärteten Fronten<br />

des Klassenkampfes – hin zu partnerschaftlichen<br />

Verhandlungen und Konsensbildung<br />

unter gleichberechtigten Vertragsparteien,<br />

den Sozialpartnern.<br />

Bei uns in Liechtenstein kann der Beginn<br />

einer fruchtbaren Sozialpartnerschaft –<br />

basierend auf Treu und Glauben und dem<br />

Sozialen Frieden – mit der Unterzeichnung<br />

des Gesamtarbeitsvertrags für die<br />

Metallindustrie im Jahr 1949 bezeichnet<br />

werden.<br />

Der <strong>LANV</strong> interpretiert und lebt die Sozialpartnerschaft<br />

auf der Basis der demokratischen<br />

Grundrechte und der christlichen<br />

Sozialethik. Um also die Interessen<br />

der Arbeitnehmenden bestmöglich zu vertreten,<br />

setzen wir in erster Linie auf konstruktive<br />

und faire Verhandlungen mit den<br />

Arbeitgeberverbänden – immer unter der<br />

Voraussetzung von gegenseitigem Respekt<br />

und Vertrauen.<br />

Die Sozialpartnerschaft hat in unserem<br />

Land einen beachtlichen Beitrag zur positiven<br />

wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung<br />

beigetragen; neben den mate-<br />

riellen Verbesserungen für die Arbeitnehmenden<br />

und dem Ausbau der Mitbestimmung<br />

in den Betrieben über ihre Arbeitnehmervertretungen<br />

bildete sich auch<br />

eine Tradition heraus, wie Konflikte im Dialog<br />

konstruktiv angegangen und gelöst<br />

werden können.<br />

Seit einiger Zeit erfährt nun die heute<br />

vielleicht als allzu selbstverständlich betrachtete<br />

Sozialpartnerschaft eine zunehmende<br />

Erosion der ihr zu Grunde liegenden<br />

Werte. Die globalisierende Wirtschaft<br />

hat die Bedeutung des Shareholder Value<br />

bis hin zum fast allein gültigen Unternehmensziel<br />

anwachsen lassen. Die Arbeitnehmerschaft<br />

wird zu einem reinen Produktionsfaktor<br />

wie Arbeit und Kapital<br />

oder gar zu einem Kostenfaktor degradiert.<br />

Auf der anderen Seite führen die zunehmende<br />

Konkurrenzsituation unter den<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

und die wachsende Individualisierung zu<br />

einer empfindlichen Abnahme der Solidarität<br />

und des sozialpolitischen Engagements.<br />

Der anhaltende Strukturwandel Richtung<br />

Dienstleistung, wo der gewerkschaftliche<br />

Organisationsgrad nach wie vor gering ist,<br />

lässt die Bedeutung und Einflussnahme<br />

der beiden traditionell gut organisierten<br />

Sektoren Gewerbe und Industrie immer<br />

schneller schwinden. Wie auch bei uns die<br />

letzten Entwicklungen – besonders bei der<br />

GWK mit der Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft<br />

– zeigen, ist es höchste Zeit,<br />

die neuen Herausforderungen an das<br />

Selbstverständnis der Sozialpartnerschaft<br />

AZB<br />

FL-9494 Schaan<br />

Herausgeber: Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband<br />

Dorfstrasse 24 · 9495 Triesen<br />

Telefon +423 399 38 38 · Telefax +423 399 38 39<br />

<strong>info</strong>@lanv.li · www.lanv.li<br />

Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.<br />

Druck: BVD Druck + Verlag AG, Schaan<br />

und somit auch der gewerkschaftlichen<br />

Arbeit anzunehmen. Der <strong>LANV</strong> will als<br />

Wirtschaftsverband, als gleichwertiger Verhandlungspartner<br />

wahrgenommen werden,<br />

denn es gilt, die Errungenschaften der Sozialpartnerschaft<br />

zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />

Albert Jehle, Verbandssekretär<br />

In dieser Ausgabe<br />

Allgemeinverbindlichkeit .....Seite 2<br />

Lohnverhandlungen 2007 ....Seite 3<br />

Interview mit<br />

Martina Haas ...........Seite 4–5<br />

Gastbeitrag Fritz Dinkhauser ..Seite 6<br />

TZ Transporte AG ..........Seite 6<br />

<strong>LANV</strong> im Bildungsrat ........Seite 7<br />

Gleichstellungsgesetz .......Seite 8<br />

Ratgeber Arbeitsrecht ...Seite 9–10<br />

Revision des<br />

Gewerbegesetzes ..........Seite 11<br />

Verbandssekretär-Mutation ..Seite 11<br />

Angst um den Job .........Seite 12<br />

Veranstaltungen 2007 ......Seite 12


2 Wir ArbeitnehmerInnen<br />

Allgemeinverbindlichkeit:<br />

Landtag setzte klares Signal<br />

Am 14. <strong>Dezember</strong> beschlossen<br />

20 Landtagsabgeordnete,<br />

das Gesetz zur Allgemeinverbindlicherklärung<br />

von<br />

Gesamtarbeitsverträgen (GAV)<br />

gemeinsam mit einer entsprechendenVerfassungsänderung<br />

im März 2007 zu<br />

verabschieden. In einer ersten<br />

Abstimmung hatten sich<br />

21 Abgeordnete für die notwendige<br />

Verfassungsänderung<br />

ausgesprochen.<br />

Eine Verfassungsänderung erfordert entweder<br />

Einstimmigkeit oder jeweils eine<br />

Dreiviertelmehrheit in zwei aufeinander<br />

folgenden Sitzungen. Da das Massnahmenpaket<br />

zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft<br />

an eine Verfassungsänderung<br />

gebunden ist, wurde beschlossen, das<br />

gesamte Paket an der nächsten Landtagssitzung<br />

im März zu verabschieden.<br />

Verfassungsänderung: ja oder nein?<br />

Natürlich hätten wir es gerne gesehen,<br />

wenn die Verfassungsänderung schon in<br />

der <strong>Dezember</strong>sitzung einstimmig angenommen<br />

worden wäre. Einzelne Landtagsabgeordnete<br />

sind aber der Ansicht, man<br />

solle erst einmal abwarten, denn solange<br />

niemand gegen die Verfassungskonformität<br />

des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung<br />

von GAV klage, erfordere es<br />

auch keine Verfassungsänderung.<br />

Solange es keine Autounfälle gibt, braucht<br />

es auch keine Sicherheitsgurte. Die Verfassung<br />

garantiert Freiheiten, sie schränkt<br />

aber auch Freiheiten zum Wohle der Allgemeinheit<br />

ein. Bei der aktuellen Verfassungsänderung<br />

geht es um die Einschränkung<br />

der Handels- und Gewerbefreiheit,<br />

und zwar dort, wo Lohn- und Sozialdumping<br />

auftreten.<br />

Es wäre unverantwortlich, erst einmal abzuwarten,<br />

denn eine Klage würde nicht<br />

lange auf sich warten lassen; sei es durch<br />

einen Arbeitgeber, der sich durch Unterschreiten<br />

gesamtarbeitsvertraglichen Mindeststandards<br />

Wettbewerbsvorteile verschaffen<br />

möchte, oder aber, wenn es zu<br />

Abspaltungen oder Konkurrenz zwischen<br />

bestehenden Arbeitgeberverbänden kommt<br />

und die einzelnen Interessenvertreter nicht<br />

konsensfähig sind. In beiden Fällen würde<br />

die gerichtliche Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit<br />

ein herber Rückschlag<br />

für die Sozialpartnerschaft und den sozialen<br />

Frieden bedeuten.<br />

Quorum: ein Drittel oder die Hälfte?<br />

Ein weiterer Punkt, der zu Diskussionen<br />

insbesondere bei den Vertretern der Industrie<br />

führte, ist das benötigte Quorum. Die<br />

organisierten Verbände müssen ein Drittel<br />

der Arbeitnehmenden beschäftigen, um<br />

Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung<br />

der GAV stellen zu können. Da die Liechtensteinische<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

(LIHK) kein Interesse an allgemeinverbindlichen<br />

Verträgen hat, setzt sie sich<br />

vehement für die Anhebung des Quorums<br />

auf 50 % ein. Damit könnten einzelne<br />

grosse Industriebetriebe der Allgemeinverbindlichkeit<br />

die Grundlage entziehen.<br />

Die Exponenten der LIHK sehen Gesamtarbeitsverträge<br />

und Mindestlöhne als Verhaltenskodex<br />

(Code of Conduct), den sich<br />

die Mitgliedsunternehmen freiwillig auferlegen.<br />

Mit der etwas eigennützigen Befürchtung,<br />

dass mit der Allgemeinverbindlichkeit<br />

die Exklusivität der Freiwilligkeit<br />

verloren geht, wird vernachlässigt,<br />

dass unser Land weder gesetzliche<br />

Mindeststandards noch Gewerkschaften<br />

bräuchte, wenn sich alle Unternehmer an<br />

soziale und politische Normen halten<br />

würden.<br />

GWK oder LIHK: welcher GAV gilt?<br />

Seitens der LIHK wird befürchtet, Gesamtarbeitsverträge<br />

der GWK könnten die<br />

eigenen konkurrenzieren. Letztlich aber<br />

entscheidet darüber eine paritätische<br />

Kommission aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretern,<br />

der auch Mitglieder der<br />

LIHK angehören. Ziel der Kommission ist<br />

es, den Arbeitnehmenden Sicherheiten zu<br />

geben und Wettbewerbsverzerrung durch<br />

Lohndumping zu verhindern – und nicht,<br />

einzelne Verbände gegeneinander auszuspielen.<br />

Die Verfassungsänderung wie auch das<br />

Eindrittelquorum sind unerlässlich, um<br />

einzelne (grosse) Arbeitgeber daran hindern<br />

zu können, soziale und politische<br />

Normen auszuhebeln. Wir sind hocherfreut,<br />

dass die überwiegende Mehrheit der<br />

Parlamentarier dies genauso sieht und damit<br />

zuversichtlich, dass das Gesamtpaket<br />

zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft<br />

im März verabschiedet werden<br />

kann.<br />

Sigi Langenbahn,<br />

Präsident <strong>LANV</strong>


Die Lohnverhandlungen mit<br />

dem Gewerbe sind fast<br />

abgeschlossen und die Ergebnisse<br />

dürfen in Anbetracht<br />

der boomenden Wirtschaft als<br />

befriedigend bezeichnet<br />

werden. Die Mehrheit der Arbeitgeber<br />

erhöht die Lohnsumme<br />

um 1.5 %. Mindestens<br />

1.0 % davon werden als genereller<br />

Teuerungsausgleich<br />

weitergegeben.<br />

Warum sind die Ergebnisse lediglich befriedigend?<br />

Aufgrund der erfreulichen<br />

Wirtschaftslage hätten wir mehr Reallohnerhöhungen<br />

erwartet. Verschiedene<br />

Verhandlungen waren immer noch geprägt<br />

von der Aufhebung der GWK-Pflichtmitgliedschaft<br />

und einer Skepsis gegenüber<br />

der Wirksamkeit des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung<br />

der GAV.<br />

Überkapazitäten führen<br />

zu Marktbereinigungen<br />

Insbesondere in der Baubranche aber<br />

überwiegte ein Thema: Ruinöse Preiskämpfe<br />

als Folge der hohen Unternehmensdichte.<br />

Trotz guter Baukonjunktur<br />

und hohen Umsätzen werden kaum mehr<br />

Gewinne erzielt, was zwangsläufig zu einer<br />

Marktbereinigung durch Abbau von<br />

Überkapazitäten führt. Traditionsfirmen<br />

wie die Wille AG und die Gassnerbau AG<br />

mussten schon aufgeben.<br />

Immer wieder «kaufen» einzelne grössere<br />

Unternehmen aus dem In- und Ausland<br />

Aufträge unter den Selbstkosten, um die<br />

Konkurrenz vom Markt zu drängen. Heute<br />

erhält die günstigste Offerte den Zuschlag,<br />

auch wenn sie unrealistisch ist. Kriterien<br />

wie Lehrlingsausbildung, das Verhältnis<br />

zwischen Festangestellten und Temporärarbeitskräften<br />

oder das Einhalten von<br />

Mindestlöhnen spielen keine Rolle bei Vergaben.<br />

Darin stehen das Land und die Gemeinden<br />

den Privaten kaum mehr nach.<br />

Es darf nicht sein, dass hausgemachte<br />

ruinöse Probleme Jahr für Jahr auf dem<br />

Rücken der Arbeitnehmenden ausgetragen<br />

werden. Wo der Markt offensichtlich<br />

versagt, müssen politische Lösungen gesucht<br />

werden, denn es ist anzunehmen,<br />

dass sich die Preiskämpfe auch nach den<br />

Marktbereinigungen fortsetzen. Ein erster<br />

aber bedeutender Schritt liegt im Gesetz<br />

über die Allgemeinverbindlicherklärung<br />

von Gesamtarbeitsverträgen und dessen<br />

wirksame Umsetzung.<br />

Ergebnisse zwischen 0 % und 3 %<br />

Ungeachtet genannter Probleme und Argumente<br />

konnten aber auch äusserst erfreuliche<br />

Ergebnisse erzielt werden. Hervorzuheben<br />

ist in diesem Jahr die Gebäudereinigungs-<br />

und Hauswartbranche.<br />

Nach eher ernüchternden Ergebnissen vergangener<br />

Jahre konnten generelle Lohnerhöhungen<br />

um 3.0 % vereinbart werden<br />

und auch die Mindestlöhne werden deutlich<br />

angehoben. Aber auch die Schreiner,<br />

Innendekorateure, Maler, Haustechniker<br />

und Spengler sowie Hafner und Plattenleger<br />

dürfen sich über Reallohnerhöhungen<br />

mit Anpassungen über 1.5 % freuen.<br />

Äusserst enttäuschend verliefen Verhandlungen,<br />

die trotz letztjährigen Nulllohnrunden<br />

erneut weniger von Argumenten<br />

als von Ausreden geprägt waren. Im<br />

Gipsergewerbe sollte die Erhöhung der<br />

Unfallversicherungsprämien verantwortlich<br />

für Anpassungen von inakzeptablen<br />

leistungsbezogenen 1.0 % sein, die nachträglich<br />

zumindest generalisiert wurden.<br />

Auch das Gastgewerbe konnte sich <strong>info</strong>lge<br />

interner Probleme zu nicht mehr als<br />

1.0 % hinreissen lassen. Und das Autogewerbe<br />

versucht einmal mehr, die Lohnverhandlungen<br />

zu umgehen; diesmal mit der<br />

Begründung, der Präsident weile im Ausland<br />

– womit wir erneut das Einigungsamt<br />

einschalten werden.<br />

Völlig absurd waren die freiwilligen Lohnempfehlungen<br />

von plus 2.3 % in der<br />

Wir ArbeitnehmerInnen 3<br />

Lohnverhandlungen 2007:<br />

Boomende Wirtschaft contra ruinöse Preiskämpfe<br />

Gewerblichen Industrie. Mit Argumenten<br />

aus den Achtzigerjahren wurde der freie<br />

Markt der Löhne propagiert: Jede Fachkraft<br />

in der gewerblichen Industrie könne<br />

problemlos den Job wechseln, wenn keine<br />

Lohnerhöhung gewährt wird. Die Tatsache,<br />

dass vermehrt gute Fachkräfte aus<br />

«Billiglohnländern» des EU-Raumes auf<br />

den Markt drängen, wurde einfach ignoriert.<br />

Diese äusserst neoliberale Haltung dieser<br />

jungen Sektion widerspricht auch neuesten<br />

schweizerischen Erhebungen. Trotz<br />

guter Konjunkturlage besteht die grösste<br />

Angst der Schweizerinnen und Schweizer<br />

nach wie vor darin, den Job zu verlieren.<br />

Eine detaillierte Auflistung der Lohnerhöhungen<br />

in den verschiedenen Sektionen<br />

des Gewerbes wird nach Eingang<br />

der Lohn- und Protokollvereinbarungen<br />

2007 in beiden Landeszeitungen publiziert.


4 Wir ArbeitnehmerInnen<br />

«Ein einziges Mal habe ich den Schutz<br />

einer männlichen Begleitperson beansprucht»<br />

Interview zwischen Edelgard Schurte, Mitglied der Verbandsleitung und<br />

Martina Haas, seit Anfang <strong>2006</strong> auf der Geschäftsstelle des <strong>LANV</strong> tätig.<br />

Edelgard:<br />

Wie bist du zu diesem Job gekommen?<br />

Martina:<br />

Es war der ganz klassische Weg. Ich las<br />

das Stelleninserat in der Zeitung und bewarb<br />

mich. Das ausgeschriebene Arbeitspensum<br />

und der Aufgabenbereich weckte<br />

mein Interesse und ich freute mich riesig<br />

über mein Vorstellungsgespräch und natürlich<br />

noch mehr über die Zusage der Anstellung.<br />

Nun arbeite ich seit fast einem<br />

Jahr auf der Geschäftsstelle und habe bereits<br />

einige Einblicke bezüglich unterschiedlicher<br />

Anstellungs- und Arbeitsbedingungen<br />

in Liechtenstein erhalten.<br />

Edelgard:<br />

Welche positiven und negativen Erfahrungen<br />

hast du in dieser Zeit gemacht?<br />

Martina:<br />

Als positiv bezeichne ich all jene Beratungen,<br />

bei denen akzeptable Lösungen für<br />

beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

gefunden werden konnten. Es muss<br />

hier oftmals wie überall im Leben mit<br />

Kompromissen gehandelt werden. Diese<br />

Übereinkommen schenken mir für die geleistete<br />

Arbeit ein hoch stehendes Gefühl<br />

der Zufriedenheit und neue Motivation.<br />

Die negativen Erfahrungen, wo ein positives<br />

Miteinander nicht erreicht werden<br />

konnte, enden im schlimmsten Fall vor<br />

Gericht. Diesen Weg müssen die Arbeitnehmer<br />

alleine gehen, unsere Mitglieder<br />

haben natürlich aufgrund ihres Rechtsschutzes<br />

im Arbeitsrecht Anspruch auf einen<br />

Anwalt. Die bisherigen Erfahrungen<br />

haben mir gezeigt, dass die Arbeitnehmer<br />

oft zu spät an uns herantreten und genau<br />

hier zeichnet sich klar ab, wie wichtig es<br />

ist, sich frühzeitig über Arbeits- und An-<br />

stellungsbedingungen zu <strong>info</strong>rmieren und<br />

dem <strong>LANV</strong> beizutreten. Dies wir oftmals<br />

leider unterlassen.<br />

Edelgard:<br />

Welches sind die Hauptgründe für Arbeitnehmer,<br />

uns aufzusuchen?<br />

Martina:<br />

Probleme entstehen meist seitens der Arbeitgeber,<br />

wenn Einsparungen beim Personal<br />

und den Lohnkosten vorgenommen<br />

werden. Mindestlöhne werden nicht eingehalten,<br />

die Überstunden nicht korrekt<br />

abgerechnet beziehungsweise gänzlich<br />

gestrichen oder es werden gesetzeswidrige<br />

Schadenersatzansprüche von den<br />

Lohnzahlungen abgezogen. Einige Male<br />

wurde ich in den letzten 12 Monaten mit<br />

den Problemen durch eine ausgesprochene<br />

Kündigung konfrontiert. Die Arbeitnehmer<br />

fallen oftmals in eine vorübergehende<br />

schwierige Lebenssituation und be-<br />

anspruchen deshalb unsere Beratung und<br />

Hilfestellung.<br />

Edelgrad:<br />

Welche Probleme können für die Betroffenen<br />

daraus resultieren?<br />

Martina:<br />

Durch hohen Druck am Arbeitsplatz, Ausnützung<br />

bis hin zur Unterdrückung und<br />

darauf folgenden Kündigungen entstehen<br />

psychische und /oder physische Probleme,<br />

Nervenkrankheiten, chronische Schmerzen<br />

verschiedenster Art.<br />

Edelgard:<br />

Das klingt ja alles sehr ernst. Was gefällt<br />

dir an deiner Arbeit?<br />

Martina:<br />

Der Kontakt mit Menschen, die Hilfeleistung,<br />

der Beistand sowie telefonische<br />

Beratungen, die sich mehrheitlich auf


kleinere Anfragen beziehen sind Arbeiten,<br />

die mir Freude machen und Befriedigung<br />

schenken. Hierzu möchte ich dankbar anmerken,<br />

dass ich mich auf eine kompetente<br />

Hilfestellung im Team verlassen<br />

kann. Allgemeine administrative Arbeiten<br />

gehören ebenfalls in meinen Büroalltag<br />

und dort liegen meine Stärken ganz klar<br />

im Bereich Buchhaltung. Hier kann ich<br />

mein Flair für Zahlen beweisen. Erwähnen<br />

möchte ich auch noch die Mitarbeit in der<br />

Sektion Frauen. Sie ist eine Bereicherung<br />

für mich, die ich sehr schätze.<br />

Edelgard:<br />

Was gefällt dir nicht an deiner Arbeit?<br />

Martina:<br />

Wie in jedem Job gibt es Arbeiten, die<br />

nicht so gut von der Hand gehen oder wo<br />

ich mich noch überfordert fühle. Deshalb<br />

ist es mir wichtig, immer Neues dazuzulernen.<br />

Zu den unliebsamen Beschäftigungen<br />

gehören sicherlich auch einfache und<br />

monotone, also eher langweilige Arbeiten,<br />

die aber auch gemacht werden müssen.<br />

Edelgard:<br />

Wie fühlst du dich als Frau an deinem<br />

Arbeitsplatz und wie vereinbarst du Familie<br />

und Beruf?<br />

Martina:<br />

Ich habe an meinem Arbeitsplatz noch<br />

keine diskriminierenden Erfahrungen gemacht<br />

und fühle mich in meinem sozialen<br />

Aufgabenbereich integriert. Ein einziges<br />

Mal habe ich bisher den Schutz einer<br />

männlichen Begleitperson beansprucht.<br />

Es handelte sich dabei um die Eintreibung<br />

einer Lohnfortzahlung bei einem uneinsichtigen<br />

und verbal aggressiven Gastwirt.<br />

Das Arbeitspensum von 50 % sowie die<br />

Arbeitsstelle in meiner Wohngemeinde<br />

Triesen sind ideale Voraussetzungen, Familie<br />

und Beruf gut unter einen Hut zu<br />

bringen. Meine Kinder sind im Teenageralter<br />

und meine Familie unterstützt meine<br />

Erwerbstätigkeit in allen Bereichen. Dafür<br />

bin ich ihnen sehr dankbar.<br />

Edelgard:<br />

Wie erholst du dich am besten von einem<br />

strengen Arbeitstag?<br />

Martina:<br />

Als Ausgleich zu einem strengen Arbeitstag<br />

und die Doppelbelastung durch Familie<br />

und Beruf betreibe ich – wenn es die<br />

Zeit zulässt – Sport oder treffe mich mit<br />

meinen Freunden zum gemütlichen Beisammensein.<br />

Edelgard:<br />

Hast du nebst dem Tagesgeschäft zurzeit<br />

spezielle Aufgaben?<br />

Martina:<br />

Ich bin für den Aufbau einer neuen Mitgliederdatenverwaltung<br />

in Zusammenarbeit<br />

mit einem Softwareentwickler verantwortlich,<br />

auf deren Fertigstellung ich<br />

Wir wünschen Ihnen ein gesundes<br />

und erfolgreiches Neues Jahr<br />

Wir ArbeitnehmerInnen 5<br />

mich bereits freue, da sie die Verwaltung<br />

und die Betreuung der Mitgliederdaten um<br />

einiges erleichtern und auch die Fehlerquoten<br />

senken wird.<br />

Edelgard:<br />

Haben sich deine Erwartungen bis jetzt<br />

erfüllt und was möchtest du in Zukunft<br />

noch intensiver angehen?<br />

Martina:<br />

Die administrative Arbeit entspricht ganz<br />

meinen Erwartungen und über die Beratungstätigkeiten<br />

habe ich mir vor der Anstellung<br />

keine korrekten Vorstellungen<br />

machen können, da sie für mich ein völlig<br />

neues Aufgabengebiet waren. Nun kann<br />

ich nach fast einem Jahr positiv Bilanz<br />

ziehen und hoffe, dass ich nach und nach<br />

auf einen grösseren Erfahrungsschatz<br />

aufbauen kann. Sehr erfreulich ist für<br />

mich auch die Tatsache, dass ich relativ<br />

selbständig arbeiten und dadurch auch<br />

eine gewisse Verantwortung tragen kann.<br />

In den wenigen ruhigeren Momenten<br />

nehme ich mir die Zeit, mich mit dem Arbeitsrecht<br />

vertieft auseinanderzusetzen<br />

oder mich durch ältere Beratungsfälle zu<br />

lesen. Auch möchte ich den Schwerpunkt<br />

meiner Wissbegierde vermehrt in den Bereichen<br />

der Gewerkschaftsarbeiten unserer<br />

Nachbarländer legen. Ich bin neugierig<br />

und möchte weitere Erfahrungen sammeln<br />

und neue Bereiche der vielseitigen<br />

Gewerkschaftsarbeit erforschen.


6 Wir ArbeitnehmerInnen<br />

Schlüssel zum Aufschwung: Soziale Verantwortung<br />

Gastbeitrag von Fritz Dinkhauser, Präsident der Arbeiter-Kammer Tirol<br />

Lässt sich soziale Verantwortung<br />

mit den Spielregeln<br />

des Marktes vereinbaren? Gelten<br />

Anstand und soziales<br />

Denken eines Managers gegenüber<br />

seinen Mitarbeitern<br />

noch als Massstab?<br />

In der Wirtschaftslehre gibt es den Begriff<br />

der sozialen Kompetenz. Sie wird zwar<br />

von Führungskräften als Schlüsselqualifikation<br />

verlangt. In der betrieblichen Praxis<br />

wird sie jedoch selten eingefordert und<br />

gelebt. Viel wichtiger sind dann die Kennzahlen<br />

eines Betriebes, sind schwarze<br />

Zahlen, Umsätze und Gewinne. Es geht<br />

sogar so weit, dass die Entlassung von<br />

Mitarbeitern als wirksames Kostensenkungsprogramm<br />

ungeniert in Geschäftsberichten<br />

aufscheint.<br />

Das, was einmal als anständig gegolten<br />

hat – Werte, soziale Verantwortung, Ethik,<br />

Fürsorgepflicht, Gemeinwohl gegenüber<br />

den Mitarbeitern – spielt derzeit nur noch<br />

eine untergeordnete Rolle im anscheinend<br />

erfolgreichen, wirtschaftlichen Denken<br />

und Handeln.<br />

Der Typus Manager ohne Gewissen ist ohne<br />

christliches oder humanistisches Weltbild<br />

von Grund auf heimatlos, fixiert rein aufs<br />

Bis Ende 2005 bestanden zwischen<br />

dem <strong>LANV</strong> und verschiedenen<br />

GWK-Sektionen Berufsbeitragsvereinbarungen,<br />

so auch mit dem Transportgewerbe<br />

und damit auch mit der<br />

Firma TZ Transporte AG. Erst<br />

Ende 2005 nach Aufhebung der<br />

GWK-Pflichtmitgliedschaft wurden<br />

die meisten Vereinbarungen<br />

zu unserem Bedauern aufgelöst.<br />

ökonomische Kalkül. Ein absoluter Ministrant<br />

des Kapitals. Anständigkeit mag er<br />

im privaten Umgang für erstrebenswert<br />

halten, im Job ist dies keine Tugend mehr.<br />

Es ist höchste Zeit von sozialer Verantwortung<br />

im Wirtschaftsleben zu sprechen.<br />

Anständig ist es, für den erzielten<br />

Gewinn jenen zu danken, die ihn erarbeitet<br />

haben, sie daran teilhaben zu lassen<br />

und ihn in neue Arbeitsplätze zu investieren.<br />

Unanständig ist es, die Verkündigung<br />

des Gewinnes mit dem Abbau von Arbeitsplätzen<br />

und weiteren sozialen Verschlechterungen<br />

zu verknüpfen.<br />

Anstand ist der wichtigste Wesens- und<br />

Charakterzug unserer humanistisch geprägten<br />

Gesellschaft, auf der unser aller<br />

Zusammenleben beruht. Menschlichkeit<br />

braucht Vorbilder, sie wächst nicht von<br />

selbst. Sie bedarf täglich gelehrter und<br />

gelebter Vorbilder – in Familie, Gesellschaft<br />

und Schule. Viel zu selten unterrichtet,<br />

viel zu selten vermittelt, gerade<br />

an Wirtschafts-Universitäten und -Fachhochschulen.<br />

Insbesondere künftige Führungskräfte<br />

brauchen wieder diese Moral. Jeder Chef<br />

trägt für alle Mitarbeiter Verantwortung.<br />

Er hat die Aufgabe, das Schicksal der ihm<br />

Anvertrauten zu bedenken und das Ge-<br />

TZ Transporte AG:<br />

Die seltsamen Praktiken des Herrn Roth<br />

Peter Roth, Inhaber der inzwischen verkauften<br />

Transportfirma TZ Transporte AG,<br />

hielt es schon Ende 2003 nicht mehr für<br />

nötig, dem <strong>LANV</strong> die Beiträge zu überweisen.<br />

Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

seien überwiegend aus dem Ausland<br />

und wollten mit dem <strong>LANV</strong> nichts zu tun<br />

haben, so die seltsame Begründung. Wir<br />

forderten die Beiträge gerichtlich ein, verloren<br />

aber in dritter Instanz. Die Regierung<br />

hatte bei Einführung der Fernwir-<br />

mein- und nicht nur sein Eigenwohl im<br />

Auge zu behalten. Seine Aufgabe besteht<br />

nicht allein darin, die Effizienz und den<br />

Kurswert der Firma, sondern auch das<br />

Wohl seiner Mitarbeiter zu steigern.<br />

Die Sehnsucht nach sozialer Verantwortung<br />

von Arbeitgebern und Managern ist<br />

bei allen Arbeitnehmenden gross. Eine soziale<br />

Verantwortung aller wäre ein neuer<br />

Gesellschaftsvertrag und eine Rückkehr<br />

zur sozialen Marktwirtschaft. Ein Schlüssel<br />

zum Aufschwung, so wie die soziale<br />

Marktwirtschaft schon einmal Grundlage<br />

für unser Wirtschaftswunder in der Nachkriegszeit<br />

war.<br />

kung von Gesamtarbeitsverträgen im Jahr<br />

1997 eine liberalere Lösung angestrebt als<br />

die Schweiz, worauf der Oberste Gerichtshof<br />

eine Gesetzeslücke feststellte, welche<br />

die Firma TZ Transporte AG nicht verpflichtet,<br />

die Berufsbeitragsvereinbarung<br />

einzuhalten.<br />

Das Urteil ermutigte Peter Roth, sämtliche<br />

Zahlungen seit 1997 mit der unverschämten<br />

Begründung, wir hätten uns ungerechtfertigt<br />

bereichert, zurückzufordern.


Als ich Peter Roth telefonisch mitteilte,<br />

was ich von seiner Forderung halte, sollte<br />

ich ihm eine Summe nennen, die er je<br />

nach Höhe entweder akzeptieren oder<br />

aber den liechtensteinischen Transportfirmen<br />

raten werde, seinem Beispiel zu folgen.<br />

Nicht nur, dass Peter Roths Vorschlag erpresserische<br />

Züge aufweist, ich erinnerte<br />

ihn auch daran, dass die von ihm einbehaltenen<br />

Berufsbeiträge nicht ihm, sondern<br />

seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

gehören, denen er sie vom Lohn<br />

abgezogen hatte (Berufsbeitragsvereinbarungen<br />

verpflichteten Arbeitgeber, ihren<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

pro Monat CHF 3.– abzuziehen und dem<br />

<strong>LANV</strong> zu überweisen. Die Beiträge tragen<br />

dazu bei, die im Bereich Gesamtarbeitsvertrag<br />

anfallenden Vollzugskosten für<br />

Arbeitnehmende, die nicht Mitglied beim<br />

<strong>LANV</strong> sind, zu decken). Da Herr Roth aufgrund<br />

einer Gesetzeslücke derzeit nicht<br />

dazu verpflichtet werden kann, uns die<br />

Gelder zu überweisen, muss er sie nach<br />

unserem Rechtsempfinden in jedem Fall<br />

seiner Belegschaft zurückzahlen.<br />

Peter Roth wollte mir weismachen, er<br />

habe die Beträge immer aus der eigenen<br />

Tasche bezahlt, sein Anwalt und Sohn<br />

wiederum meinte, ich könne nie beweisen,<br />

dass die Beiträge den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern abgezogen wurden.<br />

Weit gefehlt, denn uns liegen Lohnabrechnungen<br />

mit entsprechenden Abzügen<br />

bis 2005 vor.<br />

In einem Schreiben forderten wir Herrn<br />

Roth auf, die seit dem Jahr 2003 von den<br />

Wir ArbeitnehmerInnen 7<br />

Löhnen abgezogenen, jedoch nicht an uns<br />

überwiesenen Berufsbeiträge seinen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern zurückzuerstatten.<br />

Sollte dies bis Ende <strong>2006</strong> nicht<br />

geschehen sein, müssen wir davon ausgehen,<br />

dass nicht wir uns, sondern Herr Roth<br />

sich unrechtmässig bereichert hat, worauf<br />

eine Strafanzeige folgen wird.<br />

Im Auftrag des <strong>LANV</strong> im Berufsbildungsrat<br />

Der Berufsbildung wird in unserem Land<br />

einen sehr hohen Stellenwert beigemessen,<br />

was auch nach unserem dafürhalten<br />

immer wichtiger wird.<br />

Der <strong>LANV</strong> unterstützt und fördert auch in<br />

diesem wichtigen und notwendigen Berufsabschnitt<br />

die Belange junger Arbeitnehmender.<br />

Der Berufsbildungsrat hat die Aufgabe die<br />

Regierung in den Themen der Berufsbildung<br />

zu beraten. Der Berufsbildungsrat<br />

setzt sich aus verschiedenen Vertretern<br />

der Verbände (LIHK, GWK und <strong>LANV</strong>) und<br />

Ämter im Bildungswesen zusammen.<br />

Wir vom Berufsbildungsrat – Maria Wohlwend<br />

und Rolf Nutt – sind bestrebt die<br />

Belange des <strong>LANV</strong> einzubringen.<br />

Unsere Aufgaben sind sehr komplex. Gerade<br />

die Phasen der Änderung des Berufsbildungsgesetztes<br />

verlangen Ausdauer<br />

und Arbeit. Unsere Aufgaben bestehen<br />

aus: Abgaben diverser Stellungnahmen,<br />

Mitarbeit in verschiedenen Arbeitssitzungen,<br />

Einbringung der sozialen Interessen.<br />

Neben Informations- und Dokumentationsaustausch<br />

zu Bildungsthemen kann<br />

der Berufsbildungsrat von sich aus Anträge<br />

stellen und Stellungnahmen abgeben<br />

zu Bildungskonzepten, Studien, Pilotversuchen,<br />

Dienstleistungen und Bildungsfragen.<br />

Der Berufsbildungsrat kann Ideen für besondere<br />

Zielgruppen und Sachprobleme<br />

anregen. Dies sind beispielsweise Massnahmen<br />

zu Gunsten benachteiligter<br />

Gruppen oder Massnahmen zur Integration<br />

Jugendlicher mit schulischen, sozialen<br />

oder sprachlichen Schwierigkeiten in<br />

der Berufsbildung.<br />

In den letzten Jahren war die Arbeit im<br />

Berufsbildungsrat im Weiteren sehr geprägt<br />

von der Überarbeitung des alten Berufsbildungsgesetzes<br />

und von Stellungnahmen<br />

zu den verschiedenen Varianten<br />

Sigi Langenbahn,<br />

Präsident <strong>LANV</strong><br />

des neuen Berufsbildungsgesetzes. Es<br />

scheint, als ob in den kommenden zwei<br />

Jahren das neue Berufsbildungsgesetz<br />

nach langjähriger Überarbeitung nun<br />

wirklich in die konkreten Startlöcher geschickt<br />

wird.<br />

Für nähere Informationen oder Anregungen<br />

stehen wir jederzeit zu Verfügung.<br />

Für den <strong>LANV</strong> im Berufsbildungsrat<br />

Maria Wohlwend und Rolf Nutt


8 Wir ArbeitnehmerInnen<br />

Informationskampagne<br />

zur Gleichstellung von Frau und Mann<br />

Vor wenigen Wochen wurde<br />

von der Stabsstelle für<br />

Chancengleichheit, der infra<br />

und dem <strong>LANV</strong> eine gemeinsameInformationskampagne<br />

gestartet. Gleichzeitig<br />

mit der Medienkonferenz<br />

wurden die liechtensteinischen<br />

Arbeitgeber auf das vor<br />

einigen Monaten in Kraft<br />

getretene verbesserte Gleichstellungsgesetz<br />

(GLG)<br />

aufmerksam gemacht.<br />

Ab der zweiten Jännerwoche des neuen<br />

Jahres werden wir auf unserer Homepage<br />

(www.lanv.li) in regelmässigen Abständen<br />

ein spezielles Thema des GLG als Fallbeispiel<br />

veröffentlichen, um Arbeitgeber wie<br />

Arbeitnehmende zu sensibilisieren.<br />

Vorteile speziell für Frauen<br />

Bereits 1999 wurde in Liechtenstein die<br />

gesetzliche Grundlage für die formelle<br />

Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben<br />

(GLG) geschaffen. Aufgrund<br />

der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins<br />

musste die «Richtlinie 2002/73 EG zur<br />

Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

von Männern und Frauen hinsichtlich<br />

des Zuganges zur Beschäftigung,<br />

zur Berufsausbildung und zum beruflichen<br />

Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen»<br />

in nationales Recht<br />

umgesetzt werden.<br />

Mit diesem revidierten GLG, das die Förderung<br />

der tatsächlichen Gleichstellung<br />

von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

regelt, steht Liechtenstein nun ein<br />

wirksames Instrument zur Verfügung.<br />

Kernelemente des GLG<br />

Die Kernthemen des GLG ergeben sich<br />

bereits aus der Bezeichnung der genannten<br />

Richtlinie. Es geht um unmittelbare<br />

und mittelbare Diskriminierung aufgrund<br />

des Geschlechts, insbesondere unter Berufung<br />

auf den Ehe- oder Familienstand<br />

oder auf eine Schwangerschaft. Das Diskriminierungsverbot<br />

umfasst zudem Belästigung<br />

und sexuelle Belästigung und bezieht<br />

sich insbesondere auf unterschiedliche<br />

Entlohnung von Frau und Mann für<br />

gleiche Tätigkeiten. Unsere erste Einschaltung<br />

auf der <strong>LANV</strong>-Homepage wird<br />

v.l.n.r.: Bernadette Kubik-Risch (Stabstelle für Chancengleichheit), Gabi Jansen (infra), Herlinde Schatzmann (<strong>LANV</strong>)<br />

Lohndiskriminierung und die Vorgangsweise,<br />

sein Recht durchzusetzen, zum Inhalt<br />

haben.<br />

Interessant ist der besondere Kündigungsschutz<br />

und die Möglichkeit, dass die infra<br />

sowie der <strong>LANV</strong> für die Betroffenen durch<br />

eine Verbandsklage Diskriminierung feststellen<br />

lassen können und je nach Art des<br />

Verstosses nur noch die einzelnen Ansprüche<br />

einzuklagen sind.<br />

Prävention im Vordergrund<br />

Da es sich beim GLG um ein präventiv wirkendes<br />

Gesetz handelt und die einzelnen<br />

Schritte bis zur Einbringung einer Klage<br />

zu nutzen sind, ist anzunehmen, dass in<br />

der Regel spätestens im Rahmen des<br />

(kostenlosen) Schlichtungsverfahrens die<br />

Probleme gelöst werden.<br />

Falls Sie weitere Fragen zum GLG haben<br />

oder vermuten, dass sie im Sinne des GLG<br />

diskriminiert, belästigt oder sexuell belästigt<br />

werden, beraten wir Sie gerne und<br />

helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.<br />

Mag.iur. Herlinde Schatzmann


Die Weihnachtszeit ist die<br />

Zeit der etwas dickeren Lohntüten<br />

und der vermehrten<br />

Anfragen auf unserer Geschäftsstelle<br />

rund um die ersehnte<br />

Jahresendzulage. Allen voran<br />

die Frage: «Habe ich Anspruch<br />

auf eine Gratifikation<br />

oder einen 13. Monatslohn?»<br />

In unserem Arbeitsvertragsrecht – LGBL<br />

<strong>Nr</strong>. 18/74 heisst es unter Artikel 13) Gratifikation:<br />

Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei<br />

bestimmten Anlässen wie Weihnachten oder<br />

Abschluss des Geschäftsjahres eine Sondervergütung<br />

aus, so hat der Arbeitnehmer einen<br />

Anspruch darauf, wenn es verabredet ist.<br />

Endigt das Arbeitsverhältnis, bevor der<br />

Zeitpunkt oder Anlass zur Ausrichtung der<br />

Sondervergütung eingetreten ist, so hat<br />

der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den<br />

verhältnismässigen Anteil, (pro rata temporis),<br />

wenn dies verabredet ist.<br />

Die Vereinbarung muss aber in einem Einzelarbeitsvertrag<br />

oder im Gesamtarbeitsvertrag<br />

enthalten sein. Vor allem bei Gesamtarbeitsverträgen<br />

gibt es unterschiedliche<br />

Regelungen – z. B. dass der Arbeitnehmer<br />

nicht vor einem bestimmten Datum<br />

kündigen kann, um in den Genuss einer<br />

Gratifikation zu kommen.<br />

Zuerst eine Erklärung zu den Begriffen<br />

13. Monatslohn und Gratifikation.<br />

Der 13. Monatslohn ist Lohn im Sinne einer<br />

festen Zusage, die Gratifikation eine<br />

Begünstigung, ein Geschenk. Der Anspruch<br />

auf Gratifikation besteht dann,<br />

wenn der Arbeitgeber sie mindestens in<br />

den letzten drei Jahren regelmässig und<br />

ohne Vorbehalte ausgerichtet hat oder<br />

wenn er die Grati für dieses Jahr ausdrücklich<br />

angekündigt hat. Schwierigkeiten<br />

bei der Auszahlung kann es geben,<br />

wenn der Arbeitgeber beweisen kann,<br />

dass ihm eine Auszahlung der ganzen oder<br />

teilweisen Gratifikation aufgrund des Geschäftsganges<br />

nicht möglich ist. Probleme<br />

oder Missverständnisse entstehen auch,<br />

wenn der Arbeitgeber den Vertrag unklar<br />

formuliert oder sich über die Jahre widersprüchlich<br />

verhält.<br />

Folgende Formulierung ist typisch: Der<br />

Arbeitnehmer erhält eine Gratifikation in<br />

der Höhe eines 13. Monatslohnes unter der<br />

Voraussetzung, dass er im Zeitpunkt der<br />

Auszahlung im ungekündigten Arbeitsverhältnis<br />

steht. Beim Eintritt während des<br />

Jahres entsteht nach 3 Beschäftgungsmonaten<br />

ein anteilmässiger Anspruch.<br />

Das heisst im Klartext: Die Leistung ist<br />

klar als Gratifikation bezeichnet, aber die<br />

Bemessung in der Höhe eines Monatsloh-<br />

Wir ArbeitnehmerInnen 9<br />

Ratgeber Arbeitsrecht ❯ «Grati» oder 13. Monatslohn? Der<br />

kleine Unterschied kann finanzielle Folgen haben.<br />

nes und die anteilmässige Zusicherung<br />

(pro rata temporis) erscheinen als feste<br />

Zusage. Das «ungekündigte» Verhältnis<br />

besagt, dass die Zahlung eine Aufmunterung<br />

für die Zukunft sei. Das wiederum<br />

spräche gegen Lohncharakter. Nach dem<br />

Rechtsgrundsatz «unklare Formulierungen<br />

gehen zu Gunsten des Arbeitnehmers»<br />

kann hier von einem 13. Gehalt ausgegangen<br />

werden.<br />

Entscheidende Kriterien für einen festen<br />

Lohnbestandteil (13. Monatsgehalt) sind:<br />

• klar umschriebener Betrag, der anders<br />

sein kann als das Monatsgehalt<br />

• regelmässige Auszahlung zumeist am<br />

Ende des (Geschäfts) Jahres<br />

• Zusicherung eines sogenannten «pro<br />

rata temporis» Anteil bei kürzerer Betriebszugehörigkeit<br />

als die Zahlungsintervalle<br />

• regelmässige Zahlung ohne Vorbehalt;<br />

auch wenn behauptet wird, die Zahlung<br />

erfolge «freiwillig», widerlegt die<br />

Wiederholung die Auszahlungspraxis<br />

den Geschenkcharakter.<br />

Der 13. Monatslohn und die Gratifikation<br />

gelten AHV- und steuerrechtlich<br />

als Lohn!<br />

Albert Jehle, Verbandssekretär<br />

Ratgeber Arbeitsrecht ❯ Fehlendes Krankentaggeld durch<br />

Falschanwendung des Gesetzes<br />

Sind Sie während der ersten drei Monate<br />

an einem neuen Arbeitsplatz krank geworden?<br />

Haben Sie Ihrem Arbeitgeber die<br />

Krankmeldung übergeben und trotzdem<br />

für die Zeit des Krankenstandes kein Krankentaggeld<br />

erhalten? Oder wurde Ihnen<br />

für die ersten paar Tage der Krankheit<br />

überhaupt nichts bezahlt? Überprüfen<br />

Sie, ob Ihre monatliche Lohnabrechnung<br />

korrekt durchgeführt wurde oder nicht.<br />

Keinen Anspruch auf Krankentaggeld im<br />

Falle einer Krankheit während der ersten<br />

drei Monate bei Ihrem neuen Arbeitgeber<br />

haben Sie nur dann, wenn<br />

1. ein auf die Dauer von maximal drei Monaten<br />

befristetes Arbeitsverhältnis besteht<br />

(nicht zu verwechseln mit einer<br />

dreimonatigen Probezeit!) oder<br />

2. eine Wochenarbeitszeit von weniger als<br />

acht Stunden vereinbart wurde.<br />

Anspruch auf Krankentaggeld haben Sie –<br />

und zwar ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />

– wenn<br />

1. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis<br />

vorliegt und<br />

2. Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens<br />

acht Stunden beträgt.<br />

Ist kein Endtermin festgelegt worden;<br />

liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor,


10 Wir ArbeitnehmerInnen<br />

bei dem eine Kündigungsfrist einzuhalten<br />

ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich<br />

um die gesetzliche oder um eine zwischen<br />

Ihnen und Ihrem Arbeitgeber individuell<br />

vereinbarte Kündigungsfrist handelt (letztere<br />

darf aber für Sie nie ungünstiger sein<br />

als die gesetzliche).<br />

Ebenfalls Anspruch auf Krankentaggeld<br />

ab dem ersten Tag haben Sie, wenn<br />

1. die Dauer des befristeten Arbeitsvertrags<br />

mehr als drei Monate beträgt und<br />

2. Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens<br />

acht Stunden beträgt.<br />

Vorsicht bei befristeten<br />

Arbeitsverträgen!<br />

Mit einem Vertrag, der auf eine Dauer von<br />

höchstens drei Monaten befristet ist, sind<br />

Sie gemäss Gesetz ein «kurzfristiges Arbeitsverhältnis»<br />

eingegangen und daher<br />

nicht obligatorisch pflichtversichert. Im<br />

Krankheitsfall erhalten Sie weder von Ihrem<br />

Arbeitgeber noch von der Krankenversicherung<br />

ein Taggeld.<br />

Um bei befristeten Arbeitsverträgen im<br />

Krankheitsfall auch Taggeld beziehen zu<br />

können, muss dass das Arbeitsverhältnis<br />

auf mehr als drei Monate eingegangen<br />

worden sein.<br />

Vorsicht bei Temporärarbeit!<br />

Sind Sie als Mitarbeiter bei einer Verleihfirma<br />

angestellt, hat Ihnen diese den Lohn<br />

oder im Krankheitsfall das Taggeld auszubezahlen.<br />

Wenn Sie <strong>info</strong>lge Krankheit oder Unfall<br />

keine Leistungen für die Einsatzfirma erbringen<br />

können, ist Ihr Anspruch auf Taggeld<br />

nicht von der Dauer Ihres Einsatzes<br />

beim Einsatzbetrieb abhängig. Entscheidend<br />

ist nur Ihr Arbeitsvertrag mit dem<br />

Personalverleiher.<br />

Vorsicht bei der wöchentlichen<br />

Arbeitszeit!<br />

Nur wer wöchentlich mindestens acht<br />

Stunden beschäftigt ist, ist vom Arbeitgeber<br />

bei der obligatorischen Krankentaggeldversicherung<br />

anzumelden. Auch wenn<br />

Ratgeber Arbeitsrecht ❯ Arbeitszeugnis<br />

Darf mein Chef das Arbeitszeugnis «codieren»?<br />

Ich habe über 15 Jahre in einem<br />

Industrie-Unternehmen gearbeitet. Vor<br />

vier Monaten bekamen wir aufgrund einer<br />

Fusion einen neuen Vorgesetzten. Weil ich<br />

mich mit ihm von Anfang an nicht verstand,<br />

habe ich nun das Arbeitsverhältnis<br />

gekündigt. Er stellte mir ein eher schlechtes,<br />

codiertes Arbeitszeugnis aus.<br />

Meine Frage: Kann ein Chef für einen langjährigen<br />

Mitarbeiter, den er erst seit kurzem<br />

kennt, überhaupt ein Zeugnis ausstellen<br />

– und überhaupt, sind codierte Arbeitszeugnisse<br />

erlaubt?<br />

Albert Jehle: Nein. Ihr neuer Chef hätte<br />

entweder in einem Begleitschreiben erklären<br />

müssen, weshalb das Zeugnis wenig<br />

aussagekräftig ist, oder er hätte sich<br />

die erforderlichen Informationen beim<br />

ehemaligen Vorgesetzten oder von Mitar-<br />

beitern beschaffen müssen. Das Arbeitszeugnis<br />

muss Auskunft geben über die Art<br />

und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie<br />

die Leistungen und das Verhalten des oder<br />

der Angestellten. Es muss klar und unmissverständlich<br />

sein und der Wahrheit<br />

entsprechen – und zum Schluss über die<br />

Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Aufschluss geben.<br />

Codierung bedeutet Verschlüsselung. Leser<br />

eines codierten Zeugnisses, die nicht über<br />

den «zugehörigen Schlüssel» verfügen,<br />

können demnach das Zeugnis nicht so verstehen,<br />

wie es der Aussteller verfasst hat.<br />

Es entspricht deshalb nicht mehr dem<br />

Klarheits- und Wahrheitsgebot. Demzufolge<br />

sind Codierungen unzulässig. Wenn<br />

Ihr Arbeitszeugnis unrichtig ist oder zweideutige<br />

Formulierungen enthält, können<br />

Sie es zurückweisen und vom Arbeitgeber<br />

eine Änderung verlangen. Weigert er sich,<br />

sich diese Mindeststundenanzahl auf verschiedene<br />

Wochentage aufteilt, sind Sie<br />

im Sinne des Gesetzes keine unregelmässig<br />

beschäftigte Person und folglich<br />

pflichtversichert.<br />

Falls Ihr Arbeitgeber die Zahlung des Ihnen<br />

zustehenden Taggelds verweigert,<br />

weisen Sie Ihn schriftlich auf den Fehler in<br />

der Lohnabrechnung hin. Führen Sie den<br />

Zeitraum des ausstehenden Taggelds an<br />

und setzen Sie eine Zahlungsfrist von<br />

etwa zehn Tagen. Sollte Ihre Forderung<br />

das Arbeitsverhältnis belasten, sind wir<br />

Ihnen gerne behilflich, die ausstehenden<br />

Beträge nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses<br />

einzufordern.<br />

(Rechtsgrundlage: § 1173a Art. 18 Abs. 1<br />

und Art. 19 ABGB sowie Art. 37 und Art.<br />

38 KVG.)<br />

Mag. Herlinde Schatzmann,<br />

juristische Mitarbeiterin<br />

ein korrektes und wahrheitsgetreues Zeugnis<br />

auszustellen, können Sie Ihren Anspruch<br />

notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.<br />

Es wäre jedoch in Ihrem Fall sinnvoll<br />

gewesen, wenn Ihr vorheriger Chef,<br />

mit dem Sie einige Jahre zusammengearbeitet<br />

haben, ein ausführliches und zutreffendes<br />

Zwischenzeugnis ausgestellt hätte.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim<br />

<strong>LANV</strong> Triesen (Telefon 399 38 38).<br />

Albert Jehle,<br />

Verbandssekretär


Gedanken zum neuen Gewerbegesetz<br />

Am Montag, 4. September,<br />

konnte im Radio Liechtenstein<br />

folgende Nachricht vernommen<br />

werden: «Staatsgerichtshofentscheid<br />

fordert<br />

Gewerbe: Blumenbinderin ohne<br />

Lehre bekam Recht und<br />

kann eigenes Geschäft eröffnen».<br />

Wie GWK-Präsident Noldi Matt im anschliessenden<br />

Interview ausführte, bedeutet<br />

das für die Zukunft, dass für eine<br />

Geschäftseröffnung weder eine fachliche<br />

Eignung noch eine entsprechende Befähigung<br />

notwendig sind.<br />

Das Gewerbegesetz wurde reformiert, um<br />

«mit den neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

Schritt zu halten und der<br />

europäischen Liberalisierung im Bereich<br />

der gegenseitigen gewerblichen Zugangsvoraussetzungen<br />

Rechnung zu tragen».<br />

Der Zugang zum Unternehmertum soll<br />

vereinfacht werden, die Liberalisierung in<br />

Bezug auf die Voraussetzungen für eine<br />

Gewerbebewilligung hingegen geht uns<br />

wie auch der GWK eindeutig zu weit.<br />

Wir teilen die Ansicht der Regierung, dass<br />

die Berufspraxis eine der wichtigsten Voraussetzungen<br />

für eine Gewerbebewilligung<br />

ist, hingegen können ein Maturaabschluss<br />

und eine nachfolgende dreijährige<br />

Berufspraxis keinesfalls für alle handwerklichen<br />

Gewerbe ausreichend sein.<br />

Eine weitere Alternative soll der Abschluss<br />

einer Universität, Fachhochschule und<br />

ähnliches darstellen. Auch wenn diese höhere<br />

Fachausbildung mit dem auszuübenden<br />

Gewerbe in enger Beziehung stehen<br />

muss, beinhaltet eine universitäre Ausbildung<br />

kaum ausreichend Praxis im Sinne<br />

eines Fähigkeitsnachweises.<br />

Am wichtigsten aber erscheint uns – womit<br />

wir die Forderung der GWK voll und<br />

ganz unterstützen – eine Unternehmerprüfung,<br />

die im Gegensatz zum Nachweis<br />

der fachlichen Qualifikation zukünftige<br />

Unternehmer auch auf ihre verantwor-<br />

Verbandssekretär-Mutation<br />

Verbandssekretär Albert Jehle<br />

tritt in den Ruhestand<br />

Nach über 12 Dienstjahren wird Albert<br />

Jehle Ende Jahr als Verbandssekretär des<br />

<strong>LANV</strong> zurücktreten und in den wohlverdienten,<br />

frühzeitigen Ruhestand treten.<br />

Da uns Albert Anfang 2007 noch stundenweise<br />

zur Verfügung stehen wird, werden<br />

wir ihn erst in der nächsten Ausgabe der<br />

<strong>LANV</strong>-Zeitung gebührend verabschieden.<br />

Dennoch möchten die Verbandsleitung<br />

und der Zentralvorstand des <strong>LANV</strong> die Gelegenheit<br />

wahrnehmen, Albert für seinen<br />

Einsatz zum Wohle der Arbeitnehmenden<br />

Liechtensteins zu danken und ihm für seinen<br />

neuen Lebensabschnitt alles Gute,<br />

Gesundheit und viel Freude bei seinen<br />

Vorhaben wünschen.<br />

Jürgen Schädler tritt Nachfolge<br />

von Albert Jehle an<br />

Der Zentralvorstand des <strong>LANV</strong> hat in seiner<br />

Sitzung vom 2. Oktober <strong>2006</strong> Jürgen<br />

Schädler zum Nachfolger von Albert Jehle<br />

als Verbandssekretär des <strong>LANV</strong> bestellt.<br />

Der 36-jährige Nendler ist gelernter Mechaniker<br />

und technischer Kaufmann. Zuletzt<br />

arbeitete er in einem Schweizer Konzern<br />

als Teamleiter im technischen Einkauf.<br />

Jürgen Schädler wird seine Tätigkeit am<br />

3. Januar 2007 antreten. Wir wünschen<br />

ihm viel Erfolg, Durchsetzungskraft und<br />

berufliche Erfüllung bei seiner verantwortungsvollen<br />

Tätigkeit im Interesse der Arbeitnehmenden<br />

in Liechtenstein.<br />

Eine ausführliche Vorstellung des neuen<br />

Verbandssekretärs folgt in der nächsten<br />

Ausgabe der <strong>LANV</strong>-Zeitung.<br />

Wir ArbeitnehmerInnen 11<br />

tungsvollen Aufgaben in Bezug auf die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbereiten.<br />

Unternehmer, die heute schon die<br />

grundlegendsten Vorschriften des Arbeitsrechts<br />

nicht kennen oder ignorieren,<br />

werden sich schwer tun, die von der Regierung<br />

postulierte Eigenverantwortung<br />

und Mitverantwortung wahrzunehmen.<br />

Im Gegensatz zur Regierung sehen wir die<br />

Pflicht zum Nachweis qualifizierter Berufsausbildung<br />

und unternehmerischer<br />

Kompetenzen als langfristigen Standortvorteil,<br />

genau wie in angemessenem Arbeitnehmerschutz,<br />

in der Stärkung der Arbeitnehmerrechte<br />

und sozialer Verantwortung<br />

auf Arbeitgeberseite. Liberalisierungs-<br />

und Reformvorhaben im Gewerbegesetz<br />

sollen sich auf den Abbau bürokratischer<br />

Hürden und protektionistischer<br />

Regulierungen sowie die Gewährleistung<br />

eines gleichberechtigten Marktzugangs<br />

unter Berücksichtigung wirtschaftsgeographischer<br />

Besonderheiten Liechtensteins<br />

beschränken.<br />

Albert Jehle<br />

Jürgen Schädler


12 Wir ArbeitnehmerInnen<br />

Angst um den Job trotz guter Konjunktur<br />

Die gute Wirtschaftslage vermag<br />

offenbar die Angst der<br />

Schweizerinnen und Schweizer<br />

vor der Arbeitslosigkeit<br />

nicht zu verdrängen. Das zeigt<br />

eine Umfrage der Credit<br />

Suisse als Auftraggeberin einer<br />

Umfrage in der Schweiz<br />

zum Sorgenbarometer <strong>2006</strong>.<br />

An erster Stelle mit 66 % steht die Angst<br />

vor der Arbeitslosigkeit – gefolgt von der<br />

Sorge um das Gesundheitswesen (55 %)<br />

und die Altersvorsorge mit 51%. Dies ist<br />

fast dieselbe Reihenfolge wie in den letzten<br />

vier Jahren.<br />

Auch jüngere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

sorgen sich um den Job<br />

Wie die Umfrage zeigt, sorgen sich neben<br />

den wirtschaftlich schlechter Gestellten<br />

zunehmend auch Bevölkerungsschichten<br />

mit einem mittleren Einkommen sowie<br />

Personen unter 40 Jahren um ihren Arbeitsplatz.<br />

Die Themen Gesundheit und<br />

Altersvorsorge stehen hingegen vor allem<br />

für ältere Menschen und für Personen mit<br />

tieferen Einkommen im Vordergrund. Die<br />

Sorge um das Gesundheitswesen und um<br />

die Altersvorsorge stieg hier gegenüber<br />

dem Vorjahr um vier bzw. sechs Prozent.<br />

Mit deutlichem Abstand – siehe untenstehende<br />

Tabelle – folgt im Sorgenbarometer<br />

<strong>2006</strong> auf Rang vier die Flüchtlingsproblematik<br />

mit 39 Prozent. Die neue Armut, die<br />

Ausländerfrage und die Sorge um die<br />

Löhne besetzten mit fast identischen<br />

Werten die Plätze fünf bis sieben. Die<br />

neue Armut bereitet seit 2001 der Bevölkerung<br />

in der Schweiz grosse Sorgen –<br />

gleichzeitig beurteilen nur sieben Prozent<br />

<strong>LANV</strong> – Veranstaltungen 2007<br />

Bitte Termine vormerken.<br />

Einladungen folgen ca. zehn Tage vor<br />

den Veranstaltungen.<br />

Wir freuen uns, viele interessierte Mitglieder<br />

und Delegierte an den Versammlungen<br />

begrüssen zu dürfen.<br />

ihre eigene finanzielle Situation als<br />

schlecht oder sogar als sehr schlecht.<br />

Optimismus<br />

Die allgemeine Wirtschaftslage wird im<br />

Zeitvergleich seit 2002, dem eigentlichen<br />

Tiefpunkt, insgesamt etwas weniger pessimistisch<br />

beurteilt; aufgrund der besseren<br />

Konjunktur zeigt sich in der Einschätzung<br />

der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung<br />

dieses Jahr gar ein vorsichtiger Optimismus.<br />

Quellenangabe: Tamedia AG<br />

Donnerstag, 25. Januar 2007, 19.30 Uhr<br />

Jahresversammlung der Sektion Triesenberg<br />

Restaurant Edelweiss, Triesenberg<br />

Dienstag, 6. Februar 2007, 19.30 Uhr<br />

Jahresversammlung der Sektion Unterland<br />

Restaurant Deutscher Rhein, Bendern<br />

Donnerstag, 8. Februar 2007, 19.30 Uhr<br />

Jahresversammlung der Sektionen Oberland<br />

Restaurant Schäfle, Triesen<br />

Donnerstag, 29. März <strong>2006</strong>, 19.30 Uhr<br />

Delegiertenversammlung 2007<br />

Foyer des Gemeindesaals Triesen

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