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Praxisbeispiel - Ulrich Bucher, Dienstleistungen

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Der Vertrag ist aber so abgefasst gewesen, dass ihn die Vertreterin der Vormundschaftsbehörde<br />

nicht verstanden hat. Sie musste den Sachverhalt telefonisch abklären und seither warten die<br />

Parteien auf den Tagebucheintrag blockiert.<br />

Es gibt nur einen Grund, weshalb das Geschäft nicht vor den Unterschriften durch die VB und das<br />

Oberamt geprüft werden: Es könnte ja ausnahmsweise ein Kaufvertrag nicht zustande kommen oder<br />

noch massiv abgeändert werden.<br />

Meine Folgerung ist, die Verwaltungen wollen vor allem ihre Probleme lösen, der Kundendienst ist<br />

Nebensache.<br />

Ich kann aber auch ein sehr positives Beispiel erwähnen: Das Steueramt wollte noch einige Details zu<br />

den Spesen bei einer Einzelunternehmung abklären. Die Steuerbeamtin hat mit dem Inhaber einen<br />

Termin vereinbart, verbunden mit der Bitte, die Buchhaltung bereitzuhalten. Sie hat die Buchhaltung<br />

geprüft, anschliessend den Geschäftsmann gefragt, was er eigentlich mache und er solle es<br />

beschreiben und anschliessend wurde zu gegenseitiger Zufriedenheit entschieden. Der einzige<br />

Schönheitsfehler dieser Geschichte ist, dass sie sich im Kanton Bern abgespielt hat.<br />

Noch ein weiteres Detail: Ich habe eine Beistandschaft einer invaliden Frau in einem Heim,<br />

Daueraufenthalt. Das Einkommen ist minus 30'000 Franken im Schnitt pro Jahr. Jedes Jahr ist die<br />

Steuererklärung auszufüllen. Ich habe in der GPK reklamiert und erhielt die Antwort, ich müsse nur<br />

das Steuererlassungsgesuch einreichen. Nur, wer reicht ein solches ein, wenn man null Franken hat.<br />

Wenn ich die Antwort der Regierung lese, weiss ich nicht, ob sie einfach beschönigt, was ich noch<br />

verstehen könnte, oder ob sie das Geschriebene auch wirklich glaubt, was dann wirklich tragisch<br />

wäre. Deshalb werde ich dem Auftrag zustimmen.

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