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Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - Gemeinnützige ...

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3 Erstattung <strong>der</strong> Ausbildungs-<br />

vergütung durch SOKA-BAU<br />

Erstattungsumfang<br />

Für gewerblich Auszubildende<br />

erstatten wir Ihnen bis zur Höhe <strong>der</strong> tariflich<br />

vere<strong>in</strong>barten Ausbildungsvergütung für das<br />

• erste betriebliche Ausbildungsjahr zehnmal<br />

die monatliche Ausbildungsvergütung des<br />

ersten Ausbildungsjahres<br />

• zweite betriebliche Ausbildungsjahr sechsmal<br />

die monatliche Ausbildungsvergütung<br />

des zweiten Ausbildungsjahres<br />

• dritte betriebliche Ausbildungsjahr e<strong>in</strong>mal<br />

die Ausbildungsvergütung für den ersten<br />

Monat des dritten Ausbildungsjahres<br />

(Erstattung am Ende <strong>der</strong> Ausbildung)<br />

Für technisch und kaufmännisch<br />

Auszubildende<br />

erstatten wir Ihnen bis zur Höhe <strong>der</strong> tariflich<br />

vere<strong>in</strong>barten Ausbildungsvergütung für das<br />

• erste betriebliche Ausbildungsjahr zehnmal<br />

die monatliche Ausbildungsvergütung<br />

des ersten Ausbildungsjahres<br />

• zweite betriebliche Ausbildungsjahr viermal<br />

die monatliche Ausbildungsvergütung<br />

des zweiten Ausbildungsjahres<br />

11<br />

Zusätzlich erstatten wir Ihnen 20% des Erstattungsbetrages<br />

als Pauschale für Ihre Sozialaufwendungen.<br />

In den Erstattungsbeträgen ist die Erstattung <strong>der</strong><br />

Urlaubskosten gemäß § 23 BBTV enthalten.<br />

Vermögenswirksame Leistungen, Überstunden<br />

und die dafür festgelegten Zuschläge, Erschwerniszuschläge<br />

o<strong>der</strong> sonstige E<strong>in</strong>malzahlungen<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Bestandteil <strong>der</strong> tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung<br />

und werden nicht erstattet.<br />

Häufig beg<strong>in</strong>nen Ausbildungsverhältnisse nicht<br />

am 1. e<strong>in</strong>es Monats. In diesen Fällen wird die<br />

Ausbildungsvergütung für den ersten Monat<br />

anteilig erstattet. Damit dennoch für volle zehn<br />

Monate Ausbildungsvergütungen erstattet wer-<br />

den, erhalten Sie die Erstattung für die restlichen<br />

Tage im ersten Ausbildungsjahr im elften Ausbil-<br />

dungsmonat und im zweiten Ausbildungsjahr im<br />

siebten Ausbildungsmonat. Je<strong>der</strong> Monat wird mit<br />

30 Tagen gerechnet.<br />

Beispiel für das erste betriebliche<br />

Ausbildungsjahr<br />

Der Auszubildende beg<strong>in</strong>nt se<strong>in</strong>e Ausbildung<br />

am 18.08.2009. Im ersten Ausbildungsmonat<br />

werden dem Betrieb anteilig 13 Tage Ausbildungsvergütung<br />

erstattet (auch wenn <strong>der</strong><br />

Monat 31 Tage hat, wird er nur mit 30 Tagen<br />

gerechnet).<br />

In den folgenden neun Monaten (September<br />

2009 bis Mai 2010) erhält <strong>der</strong> Betrieb jeweils<br />

die volle Ausbildungsvergütung.<br />

Im elften Ausbildungsmonat (Juni 2010)<br />

bekommt <strong>der</strong> Betrieb noch 17 Tage erstattet<br />

und erhält somit <strong>in</strong>sgesamt die Erstattung für<br />

zehn volle Monate im ersten Ausbildungsjahr.

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