Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - Gemeinnützige ...
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3 Erstattung <strong>der</strong> Ausbildungs-<br />
vergütung durch SOKA-BAU<br />
Erstattungsumfang<br />
Für gewerblich Auszubildende<br />
erstatten wir Ihnen bis zur Höhe <strong>der</strong> tariflich<br />
vere<strong>in</strong>barten Ausbildungsvergütung für das<br />
• erste betriebliche Ausbildungsjahr zehnmal<br />
die monatliche Ausbildungsvergütung des<br />
ersten Ausbildungsjahres<br />
• zweite betriebliche Ausbildungsjahr sechsmal<br />
die monatliche Ausbildungsvergütung<br />
des zweiten Ausbildungsjahres<br />
• dritte betriebliche Ausbildungsjahr e<strong>in</strong>mal<br />
die Ausbildungsvergütung für den ersten<br />
Monat des dritten Ausbildungsjahres<br />
(Erstattung am Ende <strong>der</strong> Ausbildung)<br />
Für technisch und kaufmännisch<br />
Auszubildende<br />
erstatten wir Ihnen bis zur Höhe <strong>der</strong> tariflich<br />
vere<strong>in</strong>barten Ausbildungsvergütung für das<br />
• erste betriebliche Ausbildungsjahr zehnmal<br />
die monatliche Ausbildungsvergütung<br />
des ersten Ausbildungsjahres<br />
• zweite betriebliche Ausbildungsjahr viermal<br />
die monatliche Ausbildungsvergütung<br />
des zweiten Ausbildungsjahres<br />
11<br />
Zusätzlich erstatten wir Ihnen 20% des Erstattungsbetrages<br />
als Pauschale für Ihre Sozialaufwendungen.<br />
In den Erstattungsbeträgen ist die Erstattung <strong>der</strong><br />
Urlaubskosten gemäß § 23 BBTV enthalten.<br />
Vermögenswirksame Leistungen, Überstunden<br />
und die dafür festgelegten Zuschläge, Erschwerniszuschläge<br />
o<strong>der</strong> sonstige E<strong>in</strong>malzahlungen<br />
s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Bestandteil <strong>der</strong> tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung<br />
und werden nicht erstattet.<br />
Häufig beg<strong>in</strong>nen Ausbildungsverhältnisse nicht<br />
am 1. e<strong>in</strong>es Monats. In diesen Fällen wird die<br />
Ausbildungsvergütung für den ersten Monat<br />
anteilig erstattet. Damit dennoch für volle zehn<br />
Monate Ausbildungsvergütungen erstattet wer-<br />
den, erhalten Sie die Erstattung für die restlichen<br />
Tage im ersten Ausbildungsjahr im elften Ausbil-<br />
dungsmonat und im zweiten Ausbildungsjahr im<br />
siebten Ausbildungsmonat. Je<strong>der</strong> Monat wird mit<br />
30 Tagen gerechnet.<br />
Beispiel für das erste betriebliche<br />
Ausbildungsjahr<br />
Der Auszubildende beg<strong>in</strong>nt se<strong>in</strong>e Ausbildung<br />
am 18.08.2009. Im ersten Ausbildungsmonat<br />
werden dem Betrieb anteilig 13 Tage Ausbildungsvergütung<br />
erstattet (auch wenn <strong>der</strong><br />
Monat 31 Tage hat, wird er nur mit 30 Tagen<br />
gerechnet).<br />
In den folgenden neun Monaten (September<br />
2009 bis Mai 2010) erhält <strong>der</strong> Betrieb jeweils<br />
die volle Ausbildungsvergütung.<br />
Im elften Ausbildungsmonat (Juni 2010)<br />
bekommt <strong>der</strong> Betrieb noch 17 Tage erstattet<br />
und erhält somit <strong>in</strong>sgesamt die Erstattung für<br />
zehn volle Monate im ersten Ausbildungsjahr.