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Gemeindebote Dezember 2012 - Gemeinde Wartmannsroth

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<strong>Wartmannsroth</strong> - 9 - Nr. 11/12<br />

Seniorenkreis<br />

der Großgemeinde <strong>Wartmannsroth</strong><br />

Die Senioren der Großgemeinde treffen sich wieder zu einem<br />

gemütlichen Nachmittag am Dienstag, den 11. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong><br />

im Sportheim <strong>Wartmannsroth</strong>. Beginn: 14.00 Uhr<br />

Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.<br />

Seniorentag in Windheim<br />

Sonntag, den 09.12.<strong>2012</strong> Advents-Seniorentag in Windheim<br />

Erzähl- und Spielenachmittag<br />

in Waizenbach<br />

Am Mittwoch, den 12. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> um 14.00 Uhr im<br />

Gemeinschaftshaus in Waizenbach<br />

Senioren-Schafkopf-Turnier<br />

Das vierte Spiel zur Ausspielung des Wanderpokals <strong>2012</strong>/13<br />

findet am Donnerstag, den 13.12.<strong>2012</strong> in Schwärzelbach im<br />

Gasthaus „Zum Lindeneck“ statt. Beginn 13:30 Uhr.<br />

Senioren-Kaffeeklatsch in Dittlofsroda<br />

Am Freitag, den 21.12.<strong>2012</strong> ab 15.00 Uhr im Schützenhaus.<br />

Veranstalter: Schützenverein Dittlofsroda<br />

Ergebnis des dritten Spieltages des<br />

Senioren-Schafkopf-Turniers <strong>2012</strong>/2013<br />

28 Personen trafen sich am 08.11.<strong>2012</strong> im Schützenhaus in<br />

Völkersleier zum dritten Spieltag des Senioren-Schafkopfturniers<br />

der Spielsaison <strong>2012</strong>/2013. Nach zwei Spielrunden à 30<br />

Spielen stand der Tagessieger fest.<br />

Mit 280 Punkten gewann Herr Alex Schaub aus Windheim<br />

den Wanderpokal.<br />

Den zweiten Rang belegte Herr Gotthard Wagner aus <strong>Wartmannsroth</strong><br />

mit 215 Punkten und Rang drei Herr Herbert Fischlein<br />

aus Dittlofsroda mit 200 Punkten. Rang vier ging an Berthold<br />

Mützel aus <strong>Wartmannsroth</strong> mit 180 Punkten. Den fünften<br />

Rang belegte mit 155 Punkten Herr Karl Reith aus <strong>Wartmannsroth</strong>.<br />

Für die Spendenkasse kamen 20,82 Euro zusammen.<br />

Das Gesamtergebnis ist nachlesbar auf der Internetseite der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wartmannsroth</strong> unter der Rubrik „Aktuelles“.<br />

Der nächste Termin zur Ausspielung des Wanderpokals ist Donnerstag,<br />

der 13.12.<strong>2012</strong>. Austragungsort ist Schwärzelbach,<br />

Gasthaus „Zum Lindeneck“, Beginn: 13.30 Uhr.<br />

Winterdienst<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

wie auch in den letzten Jahren, werden sich unsere Bauhofmitarbeiter<br />

bemühen die Straßen im Winter weitestgehend sauber<br />

zu halten und für sichere Verkehrsverhältnisse zu sorgen. Da<br />

sich die <strong>Gemeinde</strong> jedoch zunehmend gegen Schadensersatzklagen<br />

wehren muss (die bisher alle abgewiesen wurden),<br />

sehen wir uns in der Konsequenz gezwungen noch stärker auf<br />

die Einhaltung der gesetzlichen Räum- und Streupflicht zu achten.<br />

Entgegen der Auffassung vieler Bürger hat die <strong>Gemeinde</strong> nämlich<br />

nicht die Pflicht, alle Straßen zu räumen. Im Gegenteil, ca.<br />

90 % der <strong>Gemeinde</strong>straße unterliegen nicht der Räum- und<br />

Streupflicht! Die <strong>Gemeinde</strong> muss Straßen räumen, die verkehrswichtig<br />

und gefährlich sind, alles andere ist rein freiwillig.<br />

Die Pflichtaufgaben haben allerdings absoluten Vorrang<br />

vor den freiwilligen Aufgaben. Die <strong>Gemeinde</strong> wird also eine<br />

verkehrswichtige und gefährliche Straße (z.B. Straßen, auf<br />

denen der Schulbus fährt) eher zwei oder drei Mal räumen,<br />

bevor sie irgendeine Nebenstraße räumt. Diese Straßen werden<br />

nur geräumt, wenn alle Pflichtaufgaben erledigt sind und<br />

der Arbeitsschutz noch Raum für weitere Arbeiten lässt. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat hat sich geschlossen zu dieser Regelung bekannt.<br />

Hierzu sei noch angemerkt, dass die Eigenverantwortung<br />

aller Bürger auch im Winter weiterhin fortbesteht. In mehreren<br />

Gerichtsurteilen haben die Gerichte entschieden, dass jeder<br />

Einzelne sich auf den Winter einstellen muss und für sich selbst<br />

Sorge zu tragen hat. D.h. also, wenn der Wetterbericht Schnee<br />

meldet und man weiß, dass man am nächsten Tag früh zur<br />

Arbeit fahren muss, dann muss man selbst dafür sorgen, dass<br />

man das auch schafft und kann nicht davon ausgehen, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> jede Garagenausfahrt um 07:00 Uhr frei geschoben<br />

hat. Eher sollte man mit dem Gegenteil rechnen, nämlich dass<br />

die Garagenausfahrt vom Winterdienst zugeschoben ist. Selbstverständlich<br />

probieren wir das zu vermeiden, wo es nur geht<br />

aber manche Umstände machen ein solche Vorgehensweise<br />

einfach erforderlich. Planen Sie also Früh etwas mehr Zeit ein,<br />

damit Sie entspannt und sicher zur Arbeit kommen.<br />

Der Winterdienst der <strong>Gemeinde</strong> startet in der Regel um 03:00<br />

Uhr in der Früh. Seien Sie versichert, dass unsere Mitarbeiter<br />

ihr Bestes geben, um für Sicherheit auf der Straße zu sorgen<br />

aber bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass sie nicht<br />

überall gleichzeitig sein können. Unter diesen Voraussetzungen<br />

werden wir auch diesen Winter wieder „überleben“.<br />

Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung<br />

ernst nehmen - Studienbeiträge<br />

abschaffen!“<br />

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 22. Oktober<br />

<strong>2012</strong> entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für die Zulassung des am 12. Juni <strong>2012</strong> beim Staatsministerium<br />

des Innern beantragten Volksbegehrens „Grundrecht auf<br />

Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!“ (Kurzbezeichnung:<br />

„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“) gegeben<br />

sind. Der Gegenstand des Volksbegehrens (Gesetzentwurf und<br />

Begründung) wird im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 46 vom<br />

16.11.<strong>2012</strong> bekannt gemacht (Art. 65 LWG). In der Bekanntmachung<br />

wird die zweiwöchige Eintragungsfrist bestimmt; sie<br />

beginnt am Donnerstag, 17. Januar und endet am Mittwoch,<br />

30. Januar 2013.<br />

Weitere Information (Eintragungszeiten, Gesetzesentwurf u.<br />

dgl.) werden im nächsten <strong><strong>Gemeinde</strong>bote</strong>n bekanntgegeben.<br />

Die Geschichte<br />

der kleinen Kapelle in Windheim<br />

In der letzten Ausgabe des <strong><strong>Gemeinde</strong>bote</strong>n vom 26. Oktober<br />

<strong>2012</strong> hatten wir über die Sanierung der kleinen Kapelle mit dem<br />

Kruzifix am Ortsausgang von Windheim in Richtung Sportplatz<br />

berichtet. Darin wurde die Aussage getroffen, dass es sich hier<br />

um ein Baudenkmal aus dem Jahre 1609 handelt.

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