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Informationsblatt Schulbegleitung im Kreis Plön für körperlich und ...

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<strong>Informationsblatt</strong> <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Plön</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>körperlich</strong> <strong>und</strong>/oder geistig behinderte Kinder<br />

nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe –<br />

-Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen-<br />

Für welche Kinder kann eine <strong>Schulbegleitung</strong> in Betracht kommen?<br />

Kinder, die aufgr<strong>und</strong> ihrer <strong>körperlich</strong>en <strong>und</strong>/oder geistigen Behinderung oder einer<br />

drohenden wesentlichen Behinderung erheblich in ihrer Fähigkeit zur Teilnahme am<br />

Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sind, sollen möglichst mit nicht behinder-<br />

ten Kindern beschult werden. Sofern das Kind aufgr<strong>und</strong> seiner Behinderung unter-<br />

stützende <strong>und</strong> betreuende Begleitung <strong>im</strong> Schulalltag benötigt, die die Schule nicht<br />

leisten kann, kann diese zusätzliche Unterstützung eine <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>im</strong> Rah-<br />

men der Eingliederungshilfe übernehmen.<br />

Was kann eine <strong>Schulbegleitung</strong> leisten?<br />

Bei der <strong>Schulbegleitung</strong> handelt es sich um eine Assistenzleistung. Das Kind muss<br />

dabei in seiner Selbständigkeitsentwicklung unterstützt werden. Daher gilt der<br />

Gr<strong>und</strong>satz, so wenig wie möglich <strong>und</strong> soviel wie nötig <strong>für</strong> das Kind zu übernehmen..<br />

Schulbegleiter unterstützen das Kind bei flankierenden, den Unterricht sicherstel-<br />

lenden Hilfestellungen <strong>und</strong> Tätigkeiten. Unterstützende Tätigkeiten können z. B.<br />

sein:<br />

• Begleitung <strong>und</strong> Orientierungshilfen auf dem Schulgelände, Schulgebäude <strong>und</strong> <strong>im</strong><br />

Klassenz<strong>im</strong>mer,<br />

• Unterstützung <strong>und</strong> Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten,<br />

• Umkleidehilfen be<strong>im</strong> Sportunterricht, Hilfestellung bei Toilettengängen, Unterstüt-<br />

zung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialen, Hilfestellung bei der Einnahme<br />

von Pausenmahlzeiten,<br />

• Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten, Begleitung bei Schulfahrten, Klassenaus-<br />

flügen <strong>und</strong> Unterrichtsgängen.<br />

Welche Aufgaben werden nicht von der <strong>Schulbegleitung</strong> übernommen?<br />

Die <strong>Schulbegleitung</strong> übern<strong>im</strong>mt keine Aufgaben, die in weitem Umfang dem Kern-<br />

bereich der pädagogischen Arbeit der Schule zugeordnet sind. Insbesondere ist die<br />

Vermittlung von Unterrichtsinhalten, die Unterstützung <strong>und</strong> Überwachung von Auf-<br />

gabenlösungen, Aufmunterung <strong>und</strong> Anleitung zur Weiterarbeit alleinige Aufgabe der<br />

Lehrkräfte.<br />

- 2 -<br />

G:\1_NEU_2003\EINGLIEDERUNGSHILFE\KINDER_EGH\<strong>Schulbegleitung</strong>\Vordrucke <strong>Schulbegleitung</strong>\Info <strong>Schulbegleitung</strong>_PLOE_v150911.doc


Bekommt mein Kind <strong>im</strong>mer eine eigene <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>für</strong> den gesamten<br />

Schultag?<br />

- 2 -<br />

Die <strong>Schulbegleitung</strong> richtet sich nach dem individuellen Assistenzbedarf des Kindes.<br />

Die Selbständigkeitsentwicklung der Schülerin/ des Schülers darf nicht gehemmt,<br />

sondern muss gefördert werden. Der genaue Umfang der Unterstützung wird indivi-<br />

duell (passgenau) <strong>für</strong> jedes Kind festgesetzt. Dieses kann durch Untersuchungen<br />

der Kinder- <strong>und</strong> Jugendärzte des <strong>Kreis</strong>es unter Beteiligung der Hilfeplanung erfol-<br />

gen. Insofern kann es sein, dass die <strong>Schulbegleitung</strong> nur <strong>für</strong> einzelne St<strong>und</strong>en oder<br />

best<strong>im</strong>mte Tage eingesetzt wird <strong>und</strong> auch Assistenzleistungen bei anderen Schü-<br />

lern übern<strong>im</strong>mt.<br />

Wie <strong>und</strong> wo stelle ich einen Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong>?<br />

• Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII <strong>für</strong> Kinder mit einer <strong>körperlich</strong>en<br />

<strong>und</strong>/oder geistigen Behinderung wird durch die Eltern oder Sorgeberechtigten be<strong>im</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Plön</strong>, Amt <strong>für</strong> Soziales, gestellt. Das entsprechende Antragsformular senden<br />

wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

• Eine Stellungnahme der Schule, aus der die einzelnen Hilfeleistungen (Tätigkeits-<br />

felder), die die <strong>Schulbegleitung</strong> übernehmen soll, hervorgehen soll,<br />

• aktuelle ärztliche Unterlagen,<br />

• Berichte von Entwicklungsinstituten (sofern diese vorliegen)<br />

• Sonderpädagogische Gutachten (sofern diese vorliegen)<br />

• Die Antragsunterlagen sollten möglichst frühzeitig vor der Einschulung bzw. vor<br />

Beginn des Schuljahres (<strong>und</strong> vor Beginn der Ferien) eingereicht werden.<br />

Wie wird über den Antrag entschieden?<br />

Nach Eingang der Antragsunterlagen gilt folgender Verfahrensablauf bis zu einer<br />

Entscheidung:<br />

• Untersuchung des Kindes durch den amtsärztlichen Dienst des <strong>Kreis</strong>es <strong>Plön</strong> zur<br />

Klärung, ob das Kind behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht<br />

ist <strong>und</strong> damit zum Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 53, 54 SGB XII<br />

gehört,<br />

- 3 -<br />

G:\1_NEU_2003\EINGLIEDERUNGSHILFE\KINDER_EGH\<strong>Schulbegleitung</strong>\Vordrucke <strong>Schulbegleitung</strong>\Info <strong>Schulbegleitung</strong>_PLOE_v150911.doc


• wenn keine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht, können keine Leistungen<br />

nach dem SGB XII erbracht werden,<br />

• ggf. Teilnahme der Hilfeplanung an den schulischen Koordinierungsgesprächen,<br />

• sofern eine Behinderung festgestellt wurde, erfolgt die individuelle Festsetzung des<br />

Bedarfes (siehe oben).<br />

• Erteilung eines Bescheides, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang eine <strong>Schulbegleitung</strong> bewil-<br />

ligt wird.<br />

- 3 -<br />

Welche Personen übernehmen die <strong>Schulbegleitung</strong>?<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Plön</strong> kann selbst keine Schulbegleiter bereitstellen. Diese werden jedoch<br />

von verschiedenen Trägern zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um Zivil-<br />

dienstleistende, Helfer <strong>im</strong> Freiwilligen Sozialen – (FSJ) oder Berufsvorbereitenden<br />

Jahr (BSJ), Hilfskräfte mit Berufserfahrung oder Fachkräfte. Über welche Qualifika-<br />

tion die <strong>Schulbegleitung</strong> verfügen muss, richtet sich nach der Art der Behinderung<br />

<strong>und</strong> dem Bedarf des Kindes <strong>und</strong> wird bereits in dem Hilfeplangespräch mit allen Be-<br />

teiligten festgestellt/entschieden.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die <strong>Schulbegleitung</strong> wird als Hilfe zur angemessenen Schulbildung gemäß<br />

§§ 53, 54 SGB XII gewährt.<br />

Haben Sie noch Fragen?<br />

Wir helfen gerne:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Plön</strong><br />

Die Landrätin<br />

– Amt <strong>für</strong> Soziales -<br />

Hamburger Str. 17/18<br />

24306 <strong>Plön</strong><br />

Ihre Ansprechpartner/innen:<br />

04522 / 743-586<br />

04522 / 743-313<br />

E-Mail : sozialamt-eingliederungshilfe@kreis-ploen.de<br />

G:\1_NEU_2003\EINGLIEDERUNGSHILFE\KINDER_EGH\<strong>Schulbegleitung</strong>\Vordrucke <strong>Schulbegleitung</strong>\Info <strong>Schulbegleitung</strong>_PLOE_v150911.doc

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