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KLIENTEN – INFO - lehner.org: lehner.org

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tigt. Im Grundbuch ist bei ihnen das Nutzungsrecht<br />

meist im A-Blatt vermerkt.<br />

Die Verpflichteten haben die Kosten für die waldbaulichen<br />

Arbeiten zu tragen und das Eigenjagdrecht.<br />

Die Nutzungsrechte sind bei ihnen im Grundbuch<br />

im C-Blatt erfasst.<br />

Der jährliche Holzbezug wird im sogenannten Holzverlass<br />

(jährliche Zusammenkunft) besprochen und<br />

durch Auszeige vom Forstpersonal v<strong>org</strong>enommen.<br />

Steuerliche Behandlung des Holzbezugsrechtes<br />

Die Holzbezugsberechtigen bekommen keinen eigenen<br />

Einheitswertbescheid für die Holzbezugsrechte.<br />

Die Einkünfte aus den Holznutzungen im Wald des<br />

Verpflichteten sind daher bei pauschalierten Land-<br />

und Forstwirten nicht mit der Pauschalierung erfasst.<br />

Daher sind die diesbezüglichen Einkünfte<br />

grundsätzlich mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

zu ermitteln. Es besteht aber auch die Möglichkeit<br />

Pauschalsätze anzusetzen.<br />

Falls die Holzbezugsberechtigten keine Land- und<br />

Forstwirte sind, müssen die Holznutzungen den<br />

sonstigen Einkünften zugeordnet werden. Die Gewinne<br />

sind auch hier mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

oder mit Pauschalsätzen zu ermitteln.<br />

Beim Verpflichteten sind die Holznutzungen im<br />

Rahmen der Einheitsbewertung nur zu berücksichtigen,<br />

wenn dadurch in Verbindung mit den Eigennutzungen<br />

die Wertfortschreibungsgrenzen überschritten<br />

werden. Aus einkommensteuerlicher Sicht werden<br />

die Holznutzungen beim Verpflichteten nicht<br />

erfasst. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der<br />

Verpflichtete die Vorräte an stehendem Holz aktiviert<br />

und jährlich bewertet.<br />

Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung mit Treuhänder<br />

Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes<br />

(VwGH) hatte in der Sache „Grunderwerbsteuerpflicht<br />

auslösende Anteilsvereinigung bei Zwischenschaltung<br />

eines Treuhänders“ für Aufruhr ges<strong>org</strong>t.<br />

Das Finanzministerium hat nunmehr in Übereinstimmung<br />

mit dem VwGH klargestellt, dass die Zwi-<br />

Liebe Klientinnen und Klienten, werte Geschäftsfreunde!<br />

schenschaltung eines lediglich einen „Zwergenanteil“<br />

haltenden Treuhänders grundsätzlich keinen<br />

Missbrauch darstellt. Wann allerdings Missbrauch<br />

vorliegt ist nach wie vor unklar. Es muss der gewählte<br />

Weg jedenfalls auch bei Wegdenken des<br />

Steuervorteils wirtschaftlich Sinn machen. Vorsicht<br />

ist daher geboten.<br />

Wieder geht ein arbeitsreiches Jahr zu Ende. Wir nehmen dies zum Anlass, uns für die gute Zusammenarbeit<br />

zu bedanken und freuen uns, wenn wir Ihnen auch im kommenden Jahr mit Rat und Tat ambitioniert<br />

zu Verfügung stehen dürfen.<br />

Das gesamte Team unserer Kanzlei wünscht Ihnen<br />

frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage,<br />

sowie viel Erfolg und Gesundheit im Neuen Jahr 2012!<br />

Achtung: Unser Büro ist in der Zeit vom 24. Dezember bis 2. Jänner geschlossen!<br />

Diese Klienten-Information wird ausschließlich für Klienten unserer Gesellschaft und für jene von WP/StB Mag. Bernhard<br />

Lehner, aber auch für unsere Geschäftspartner erstellt und diesen Adressaten kostenlos übermittelt. Die fachliche Information<br />

ist der Verständlichkeit halber kurz gehalten und kann daher eine individuelle Beratung nicht vollständig ersetzen. Sie dient<br />

vielmehr der Vertiefung der Zusammenarbeit. Anregungen betreffend Form und Inhalt nehmen wir jederzeit gerne entgegen.<br />

Sollten Sie diese Information statt in gedruckter Form in elektronischer Form wünschen oder bereits elektronisch erhalten<br />

und eine weitere Zusendung nicht mehr wünschen, bitten wir um Ihre Mitteilung. Wir garantieren die jederzeitige, kostenfreie<br />

Beendigung der Zusendung. Herausgeber: Lehner & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

A-2500 Baden, Wiener Straße 89, Tel. 02252 43335, Fax 02252 42919, office@<strong>lehner</strong>.<strong>org</strong>, LG Wr.Neustadt FN 113262m<br />

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