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BGR 232

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3 Allgemeine Anforderungen<br />

<strong>BGR</strong> <strong>232</strong><br />

Erläuterung der Bezeichnungen<br />

„Hauptschließkante”, „Nebenschließkante”<br />

und „Gegenschließkante”<br />

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen nach dieser BG-<br />

Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik entsprechend beschaffen sein und betrieben werden. Abweichungen<br />

sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere<br />

Weise gewährleistet ist.<br />

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind zum Beispiel<br />

die im Anhang aufgeführten DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.<br />

4 Bau und Ausrüstung<br />

4.1 Kennzeichnung<br />

4.1.1 An kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren müssen folgende<br />

Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:<br />

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