BGR 232
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3 Allgemeine Anforderungen<br />
<strong>BGR</strong> <strong>232</strong><br />
Erläuterung der Bezeichnungen<br />
„Hauptschließkante”, „Nebenschließkante”<br />
und „Gegenschließkante”<br />
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen nach dieser BG-<br />
Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik entsprechend beschaffen sein und betrieben werden. Abweichungen<br />
sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere<br />
Weise gewährleistet ist.<br />
Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind zum Beispiel<br />
die im Anhang aufgeführten DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.<br />
4 Bau und Ausrüstung<br />
4.1 Kennzeichnung<br />
4.1.1 An kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren müssen folgende<br />
Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:<br />
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