Januar 2013 - Gaukönigshofen
Januar 2013 - Gaukönigshofen
Januar 2013 - Gaukönigshofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht<br />
von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe<br />
ihrer Daten<br />
Im Zusammenhang mit den im Jahr <strong>2013</strong> stattfindenden<br />
Wahlen (Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkswahlen)<br />
wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach<br />
den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen<br />
(Meldegesetz-MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen<br />
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />
mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher<br />
oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe<br />
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />
über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und<br />
Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen<br />
darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen<br />
bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art.<br />
31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten<br />
dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32<br />
Abs. 1 Satz 2 MeldeG).<br />
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten<br />
durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen<br />
(Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher<br />
einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat,<br />
braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre<br />
bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.<br />
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch<br />
machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich<br />
oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />
Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong>, Rathaus, Zi.-Nr. 1, Tel. 09337/<br />
9719-10.<br />
Bernhard Rhein, 1. Bürgermeister<br />
Bekanntmachung über die Eintragung für das<br />
Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in<br />
Bayern“ vom 17.01. bis 30.01.<strong>2013</strong><br />
1. Die Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong>, Hauptstr. 16, 97253<br />
<strong>Gaukönigshofen</strong> bildet einen Eintragungsbezirk.<br />
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:<br />
Montag – Freitag 8.00 – 12.30 Uhr<br />
Montag – Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Donnerstag, 17.01. 13.00 – 18.30 Uhr<br />
Samstag, 19.01. 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Donnerstag, 24.01. 13.00 – 20.00 Uhr<br />
2. Jede/jeder Stimmberechtigte kann sich in jedem Eintragungsraum<br />
der Gemeinde eintragen. Die Stimmberechtigten<br />
haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur<br />
Eintragung mitzubringen.<br />
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen,<br />
können sich unter Vorlage ihres Personalausweises<br />
oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen<br />
Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />
4. Jede/jeder Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht<br />
nur einmal und nur persönlichausüben. Stellvertretung<br />
ist unzulässig; es besteht die Möglichkeit, die Eintragung<br />
brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen<br />
werden.<br />
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />
des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis<br />
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf<br />
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist<br />
strafbar (§107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108 d<br />
des Strafgesetzbuches).<br />
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />
des Innern vom 12. November 2012 nach Art. 65<br />
Landeswahlgesetz, die u.a. den Gegenstand des Volksbegehrens<br />
enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom<br />
16. November 2012 veröffentlicht. Sie ist in der Gemeindeverwaltung<br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
niedergelegt und kann dort eingesehen werden.<br />
<strong>Gaukönigshofen</strong>, 02.01.<strong>2013</strong><br />
Bernhard Rhein, 1. Bürgermeister<br />
iteinander<br />
Erlass einer Friedhofsordnung<br />
Nummer 1<br />
Samstag, 12. <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong><br />
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung für die fünf<br />
Friedhöfe der Gesamtgemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong> jeweils<br />
eine Friedhofsordnung erlassen.<br />
Hierin werden die Dinge geregelt, die eigentlich selbstverständlich<br />
sein sollten. Einzelne Vorfälle in der jüngeren<br />
Vergangenheit haben allerdings gezeigt, dass eine konkrete<br />
Friedhofsordnung notwendig scheint.<br />
Die im Folgenden abgedruckte Friedhofsordnung, hat ab<br />
sofort Gültigkeit.<br />
Friedhofsordnung<br />
1. Der Besuch des Friedhofes ist auf die Tageszeit beschränkt.<br />
Dies gilt nicht für kirchliche Feiern.<br />
2. Das Verhalten muss der Würde des Ortes angemessen<br />
sein. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit<br />
Folge zu leisten.<br />
Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />
Erwachsener und unter deren Verantwortung<br />
betreten.<br />
3. Das auf den Wegen zwischen den Grabhügeln wachsende<br />
Gras ist von den Angehörigen zu entfernen und die<br />
Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.<br />
4. Für die Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmales<br />
ist die Genehmigung der Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
einzuholen.<br />
5. Die Abfälle sind ausschließlich in den bereitgestellten<br />
Wertstofftonnen, getrennt nach Grüngut und Restgutabfällen,<br />
zu entsorgen.<br />
6. Während der Winterzeiten werden im Friedhof die Wege<br />
nicht geräumt und gestreut.<br />
Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.<br />
7. Es ist verboten:<br />
a) Das Mitbringen von Tieren.<br />
b) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit<br />
nicht besondere Genehmigung dazu erteilt ist.<br />
c) Das Rauchen und Lärmen und jedes ungebührliche<br />
Verhalten.<br />
d) Das Beschädigen und Beschreiben der Denkmäler<br />
und Grabkreuze.<br />
e) Das Betreten der Grabhügel und Anlagen sowie das<br />
Wegnehmen von Pflanzen und Grabschmuck.<br />
f) Das Ein- und Aussteigen über die Friedhofsmauer<br />
(Umzäunung).<br />
g) Die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der<br />
Grabpflege.<br />
Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.<br />
Eltern haften für ihre Kinder.<br />
<strong>Gaukönigshofen</strong>, den 17.12.2012<br />
Bernhard Rhein, 1. Bürgermeister<br />
100 Euro Belohnung ausgesetzt<br />
Im Jagdrevier Acholshausen ist es in der letzten Zeit immer<br />
wieder zum Diebstahl von aufgestellten Drahtkastenfallen<br />
gekommen.<br />
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des oder der<br />
Täter führen, wird eine Belohnung von 100 Euro ausgesetzt.<br />
Entsprechende Beobachtungen oder Hinweise können an<br />
die Telefonnummer 09337/777 gegeben werden.<br />
Zuwendung zur Förderung<br />
der Elektro-Mobilität<br />
Aufgrund der Tatsache, dass seitens der in Wolkshausen<br />
ansässigen Fa. suntec eine Elektrotankstelle angeschaffen<br />
wurde, hat sich auch der Gemeinderat mit dieser Thematik<br />
befasst. Nachdem nun in Wolkshausen eine für jedermann<br />
frei zugängliche Elektrotankstelle zur Verfügung<br />
steht, hat der Gemeinderat, um Anreize im Sinne der Förderung<br />
der Elektromobilität zu schaffen und um generell<br />
die notwendige und beschlossene Energiewende zu un-<br />
3