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Januar 2013 - Gaukönigshofen

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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht<br />

von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe<br />

ihrer Daten<br />

Im Zusammenhang mit den im Jahr <strong>2013</strong> stattfindenden<br />

Wahlen (Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkswahlen)<br />

wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach<br />

den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen<br />

(Meldegesetz-MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen<br />

Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />

mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher<br />

oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe<br />

vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />

über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und<br />

Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen<br />

darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen<br />

bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art.<br />

31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten<br />

dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32<br />

Abs. 1 Satz 2 MeldeG).<br />

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten<br />

durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen<br />

(Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher<br />

einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat,<br />

braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre<br />

bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.<br />

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch<br />

machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich<br />

oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />

Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong>, Rathaus, Zi.-Nr. 1, Tel. 09337/<br />

9719-10.<br />

Bernhard Rhein, 1. Bürgermeister<br />

Bekanntmachung über die Eintragung für das<br />

Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in<br />

Bayern“ vom 17.01. bis 30.01.<strong>2013</strong><br />

1. Die Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong>, Hauptstr. 16, 97253<br />

<strong>Gaukönigshofen</strong> bildet einen Eintragungsbezirk.<br />

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:<br />

Montag – Freitag 8.00 – 12.30 Uhr<br />

Montag – Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag, 17.01. 13.00 – 18.30 Uhr<br />

Samstag, 19.01. 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag, 24.01. 13.00 – 20.00 Uhr<br />

2. Jede/jeder Stimmberechtigte kann sich in jedem Eintragungsraum<br />

der Gemeinde eintragen. Die Stimmberechtigten<br />

haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur<br />

Eintragung mitzubringen.<br />

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen,<br />

können sich unter Vorlage ihres Personalausweises<br />

oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen<br />

Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />

4. Jede/jeder Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht<br />

nur einmal und nur persönlichausüben. Stellvertretung<br />

ist unzulässig; es besteht die Möglichkeit, die Eintragung<br />

brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen<br />

werden.<br />

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />

des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis<br />

verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist<br />

strafbar (§107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108 d<br />

des Strafgesetzbuches).<br />

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

des Innern vom 12. November 2012 nach Art. 65<br />

Landeswahlgesetz, die u.a. den Gegenstand des Volksbegehrens<br />

enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom<br />

16. November 2012 veröffentlicht. Sie ist in der Gemeindeverwaltung<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

niedergelegt und kann dort eingesehen werden.<br />

<strong>Gaukönigshofen</strong>, 02.01.<strong>2013</strong><br />

Bernhard Rhein, 1. Bürgermeister<br />

iteinander<br />

Erlass einer Friedhofsordnung<br />

Nummer 1<br />

Samstag, 12. <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong><br />

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung für die fünf<br />

Friedhöfe der Gesamtgemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong> jeweils<br />

eine Friedhofsordnung erlassen.<br />

Hierin werden die Dinge geregelt, die eigentlich selbstverständlich<br />

sein sollten. Einzelne Vorfälle in der jüngeren<br />

Vergangenheit haben allerdings gezeigt, dass eine konkrete<br />

Friedhofsordnung notwendig scheint.<br />

Die im Folgenden abgedruckte Friedhofsordnung, hat ab<br />

sofort Gültigkeit.<br />

Friedhofsordnung<br />

1. Der Besuch des Friedhofes ist auf die Tageszeit beschränkt.<br />

Dies gilt nicht für kirchliche Feiern.<br />

2. Das Verhalten muss der Würde des Ortes angemessen<br />

sein. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit<br />

Folge zu leisten.<br />

Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />

Erwachsener und unter deren Verantwortung<br />

betreten.<br />

3. Das auf den Wegen zwischen den Grabhügeln wachsende<br />

Gras ist von den Angehörigen zu entfernen und die<br />

Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.<br />

4. Für die Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmales<br />

ist die Genehmigung der Gemeinde <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

einzuholen.<br />

5. Die Abfälle sind ausschließlich in den bereitgestellten<br />

Wertstofftonnen, getrennt nach Grüngut und Restgutabfällen,<br />

zu entsorgen.<br />

6. Während der Winterzeiten werden im Friedhof die Wege<br />

nicht geräumt und gestreut.<br />

Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.<br />

7. Es ist verboten:<br />

a) Das Mitbringen von Tieren.<br />

b) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit<br />

nicht besondere Genehmigung dazu erteilt ist.<br />

c) Das Rauchen und Lärmen und jedes ungebührliche<br />

Verhalten.<br />

d) Das Beschädigen und Beschreiben der Denkmäler<br />

und Grabkreuze.<br />

e) Das Betreten der Grabhügel und Anlagen sowie das<br />

Wegnehmen von Pflanzen und Grabschmuck.<br />

f) Das Ein- und Aussteigen über die Friedhofsmauer<br />

(Umzäunung).<br />

g) Die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der<br />

Grabpflege.<br />

Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.<br />

Eltern haften für ihre Kinder.<br />

<strong>Gaukönigshofen</strong>, den 17.12.2012<br />

Bernhard Rhein, 1. Bürgermeister<br />

100 Euro Belohnung ausgesetzt<br />

Im Jagdrevier Acholshausen ist es in der letzten Zeit immer<br />

wieder zum Diebstahl von aufgestellten Drahtkastenfallen<br />

gekommen.<br />

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des oder der<br />

Täter führen, wird eine Belohnung von 100 Euro ausgesetzt.<br />

Entsprechende Beobachtungen oder Hinweise können an<br />

die Telefonnummer 09337/777 gegeben werden.<br />

Zuwendung zur Förderung<br />

der Elektro-Mobilität<br />

Aufgrund der Tatsache, dass seitens der in Wolkshausen<br />

ansässigen Fa. suntec eine Elektrotankstelle angeschaffen<br />

wurde, hat sich auch der Gemeinderat mit dieser Thematik<br />

befasst. Nachdem nun in Wolkshausen eine für jedermann<br />

frei zugängliche Elektrotankstelle zur Verfügung<br />

steht, hat der Gemeinderat, um Anreize im Sinne der Förderung<br />

der Elektromobilität zu schaffen und um generell<br />

die notwendige und beschlossene Energiewende zu un-<br />

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