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Amtsblatt des Saarlandes 2003 - Psychotherapeutenkammer des ...

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

I. Amtliche Texte<br />

Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei<br />

<strong>2003</strong> Ausgegeben zu Saarbrücken, 7. August <strong>2003</strong> Nr. 32<br />

Inhalt<br />

Gesetz Nr. 1528 zur ¾nderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes. Vom 9. Juli <strong>2003</strong> . . ......................... 2130<br />

Gesetz Nr. 1526 Saarländisches Spielbankgesetz (SpielbG-Saar). Vom 9. Juli <strong>2003</strong> ..................... 2136<br />

Gesetz Nr. 1525 zur ¾nderung <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG). Vom 9. Juli <strong>2003</strong> .... 2140<br />

Verordnung über Zuständigkeiten gemäû § 20 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Vom 15. Juli <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2146<br />

Verordnung zur ¾nderung der Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten<br />

Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO). Vom 30. Juli <strong>2003</strong> ........... 2147<br />

Verordnung zur ¾nderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher.<br />

Vom 21. Juli <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2148<br />

Verordnung über die maschinelle Führung der Register (RegisterVO). Vom 29. Juli <strong>2003</strong> ............... 2148<br />

Zweite Verordnung zur ¾nderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt <strong>des</strong><br />

gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Vom 28. Juli <strong>2003</strong> ........................................... 2150<br />

II. Beschlüsse und Bekanntmachungen<br />

Beschluss über die Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge von Bun<strong>des</strong>- und Landstraûen.<br />

Vom 23. Juli <strong>2003</strong> ....................................................................... 2154<br />

III. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen von Gerichten . ......................................................... 2155<br />

Bekanntmachungen von Liquidationen ...................................................... 2201<br />

Bekanntmachungen von Insolvenzverwaltern .................................................. 2201<br />

Bekanntmachungen von Gemeindeverbänden, Städten und Gemeinden<br />

• Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straûen und in<br />

Anlagen der Mittelstadt Völklingen. Vom 14. Juli <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2205<br />

• Polizeiverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass <strong>des</strong> Altenkesseler Dorffestes<br />

¹Kesseldreiweª im Stadtteil Altenkessel in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Saarbrücken am 31. August<br />

<strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2210<br />

Seite


2130 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Bekanntmachungen von Banken und Sparkassen . .............................................. 2210<br />

Bekanntmachungen von öffentlichen Ausschreibungen .......................................... 2212<br />

Bekanntmachungen von Stellenausschreibungen anderer Behörden<br />

• Stellenausschreibungen der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> .................................... 2215<br />

• Ausschreibung einer Notarstelle ...................................................... 2216<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

• Bekanntmachung der Verwaltungsratsmitglieder der Arbeit und Kultur Saarland GmbH ......... 2216<br />

• Wechsel im Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH .................................... 2216<br />

• Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2216<br />

• Veröffentlichung der Wasserwerk Bliestal Saarbrücken GmbH, Saarbrücken ................... 2235<br />

• Urkunde über die Errichtung der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Jakob, Saarbrücken .......... 2235<br />

Gesetze<br />

203 Gesetz Nr. 1528<br />

zur ¾nderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />

Vom 9. Juli <strong>2003</strong><br />

Der Landtag <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> hat folgen<strong>des</strong> Gesetz beschlossen,<br />

das hiermit verkündet wird:<br />

Artikel 1<br />

¾nderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />

Das Lan<strong>des</strong>waldgesetz vom 26. Oktober 1977<br />

(Amtsbl. S. 1009), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />

Abs. 5 <strong>des</strong> Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl.<br />

S. 1506, 1512), wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 10 (aufgehoben)ª<br />

b) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 12 Verbot von Kahlhiebenª<br />

c) Nach der Angabe zu § 20 werden folgende<br />

Angaben eingefügt:<br />

¹§ 20 a Naturwaldzellenª und ¹§ 20 b Waldschutzgebieteª<br />

d) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 27 Reiten im Waldª<br />

e) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 29 (aufgehoben)ª<br />

f) Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 32 Bewirtschaftung <strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong>ª<br />

I. Amtliche Texte<br />

g) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 33 Forsttechnische Betriebsführungª<br />

h) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 44 (aufgehoben)ª<br />

2. § 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:<br />

¹Er besitzt daher besondere Bedeutung für<br />

die Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften<br />

und Arten sowie für die genetische<br />

Vielfalt innerhalb der Arten (Biodiversität).ª<br />

b) Absatz 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹1. wegen der Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für die<br />

Umwelt, insbesondere für die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Naturhaushalts, die Atmosphäre,<br />

das Klima, das Wasser, die Tiere<br />

und Pflanzen und deren genetische Vielfalt,<br />

den Boden (Schutzfunktion) sowie<br />

wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung<br />

als Ressource <strong>des</strong> wichtigen nachwachsenden<br />

Rohstoffes Holz (Nutzfunktion) und<br />

wegen seiner Bedeutung für den Menschen<br />

(Erholungsfunktion) den Wald zu<br />

erhalten, erforderlichenfalls zu mehren<br />

und seine naturnahe, insbesondere kahlschlagfreie<br />

Bewirtschaftung nachhaltig zu<br />

sichern,ª<br />

3. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort ¹Wildäsungsplätzeª<br />

durch das Wort ¹Wildäsungsflächenª ersetzt.<br />

4. § 5 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern ¹Erfordernisse<br />

der Raumordnungª die Wörter ¹sowie<br />

die Zielsetzungen der Landschaftsrahmenplanungª<br />

eingefügt.


) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Die Nummer 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹1. Wald ist nach seiner Fläche und Verteilung<br />

so zu erhalten und entwickeln,<br />

dass er die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Naturhaushalts sicherstellt,<br />

beste Voraussetzungen als Lebensraum<br />

für die heimische Tier- und<br />

Pflanzenwelt erhält, dem Schutz vor<br />

natürlichen oder zivilisatorischen Gefahren<br />

dient und der Bevölkerung als<br />

Erholungsraum zur Verfügung steht;<br />

zugleich sollen die natürlichen Gegebenheiten<br />

sowie die wirtschaftlichen<br />

und sozialen Erfordernisse in den an<br />

das Lan<strong>des</strong>gebiet angrenzenden Räumen<br />

berücksichtigt werden.ª<br />

bb) In Nummer 2 werden die Wörter ¹auf<br />

die Dauerª durch das Wort ¹nachhaltigª<br />

ersetzt.<br />

cc) In Nummer 5 Satz 1 werden nach den<br />

Wörtern ¹sollen aufgeforstetª die Wörter<br />

¹oder über Sukzession in Wald entwickeltª<br />

eingefügt. Die Wörter ¹und<br />

Brachflächenª werden gestrichen.<br />

dd) In Nummer 6 wird das Wort ¹Bodennutzungª<br />

durch das Wort ¹Nutzungª ersetzt.<br />

5. § 6 Abs. 3 Satz 2 wird aufgehoben.<br />

6. § 8 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹<strong>des</strong><br />

Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehrª<br />

durch die Wörter ¹der Forstbehördeª<br />

ersetzt.<br />

b) In Absatz 5 werden nach dem Wort ¹Bebauungsplanª<br />

die Wörter ¹oder in einer städtebaulichen<br />

Satzungª eingefügt.<br />

c) Absatz 6 wird aufgehoben.<br />

7. In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ¹<strong>des</strong> Ministeriums<br />

für Umwelt, Energie und Verkehrª<br />

durch die Wörter ¹der Forstbehördeª ersetzt.<br />

8. § 10 wird aufgehoben.<br />

9. § 11 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Der Wald ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung<br />

nach den Regeln der guten fachlichen<br />

Praxis zu bewirtschaften. Der Waldbesitzer<br />

hat bei der Bewirtschaftung der Bedeutung<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für die Umwelt, insbesondere<br />

für die Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima und<br />

Luft Rechnung zu tragen.ª<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Bewirtschaftung nach den Regeln der guten<br />

fachlichen Praxis ist forstwirtschaftliche<br />

Nutzung, die nach den gesicherten Erkenntnissen<br />

der Wissenschaft und den bewährten<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2131<br />

Regeln der forstlichen Praxis den Wald nutzt,<br />

verjüngt, pflegt und schützt. Sie soll die dauerhafte<br />

Erhaltung der Bodenfunktionen sowie<br />

die Erhaltung und Förderung einer artenreichen<br />

und standortgerechten Pflanzen- und<br />

Tierwelt gewährleisten. Bei der Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> sind die Waldbesitzer verpflichtet:<br />

1. biologisch gesunde und stabile Wälder<br />

und Waldränder zu erhalten,<br />

2. auf die Gestaltung und Pflege der Landschaft<br />

zu achten,<br />

3. die nachhaltige natürliche Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Waldökosystems dauerhaft zu gewährleisten,<br />

4. für eine nachhaltige Holzproduktion<br />

nach Menge und Güte Sorge zu tragen<br />

sowie bestands- und bodenschonende<br />

5.<br />

Arbeitsverfahren und -techniken bei der<br />

Waldpflege und Holzernte zu verwenden,<br />

unbestockte und verlichtete Flächen sowie<br />

auf sonstige Weise entstandene Kahlflächen<br />

durch Naturverjüngung, natürliche<br />

Sukzession, Vorwälder, Saat oder<br />

Pflanzung unverzüglich wieder zu bewalden,<br />

6. die natürliche Verjüngung zu fördern<br />

7.<br />

und Waldflächen mit standortgerechten<br />

Baumarten zu bestocken,<br />

den Wald bedarfsgerecht unter gröûtmöglicher<br />

Schonung von Boden, Bestand<br />

und Landschaft zu erschlieûen,<br />

8. den groûflächigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

grundsätzlich zu unterlassen,<br />

wobei zur Produktion von Weihnachtsbäumen<br />

vorgesehene Flächen hiervon<br />

ausgenommen sind,<br />

9. stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Biotopholz in<br />

angemessenem Anteil zu erhalten sowie<br />

10. auf Wilddichten hinzuwirken, die die natürliche<br />

Verjüngung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> mit<br />

Baumarten, die dem natürlichen Wuchsund<br />

Mischungspotential <strong>des</strong> Standorts<br />

entsprechen, nicht gefährden.ª<br />

c) Absatz 3 wird aufgehoben.<br />

d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.<br />

e) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe ¹Absatz<br />

2ª durch die Angabe ¹Absatz 2 Nr. 1 bis 9ª<br />

ersetzt.<br />

f) Der bisherige Absatz 5 wird aufgehoben.<br />

10. § 12 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 12<br />

Verbot von Kahlhieben<br />

(1) Um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen<br />

zu sichern, ist seine Nutzung in der Bewirt-


2132 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

schaftungsform der Dauerbestockung anzustreben.<br />

Seine Bewirtschaftung ist daher grundsätzlich<br />

im Wege der einzelbaumweisen Nutzung zu<br />

verwirklichen.<br />

(2) Kahlhiebe sind mit Ausnahme der Absätze 5,<br />

6 und 7 verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn die<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 8 Abs. 5 erfüllt sind.<br />

(3) Kahlhiebe im Sinne dieses Gesetzes sind flächenhafte<br />

Nutzungen von Baumbeständen über<br />

0,3 ha. Angrenzende Kahlflächen und noch nicht<br />

gesicherte Verjüngungsflächen <strong>des</strong> gleichen Forstbetriebs<br />

werden dabei mit eingerechnet. Kahlhieben<br />

gleichgestellt sind Eingriffe in einem Baumbestand,<br />

die die Bestockung einer Waldfläche auf<br />

weniger als 40 vom Hundert <strong>des</strong> normalen Vollbestands<br />

der betreffenden Baumart bei gleichem<br />

Alter und gleicher Ertragsklasse herabsetzen.<br />

(4) Nicht als Kahlhiebe gelten Hiebsmaûnahmen,<br />

die<br />

1. einer gesicherten raumhohen Verjüngung dienen,<br />

sofern min<strong>des</strong>tens zehn vom Hundert<br />

der Stammzahl <strong>des</strong> Altbestan<strong>des</strong> erhalten<br />

bleiben,<br />

2. Weihnachtsbaum-, Schmuckreisigkulturen<br />

oder Stockausschlagbestände betreffen oder<br />

3. aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen<br />

oder auf Grund von Brand oder Naturereignissen<br />

wie Sturmschäden oder Schädlingsbefall<br />

notwendig sind.<br />

(5) Kahlhiebe mit einer Flächengröûe bis zu einem<br />

Hektar sind der Forstbehörde spätestens<br />

sechs Wochen vor ihrer Ausführung schriftlich<br />

anzuzeigen. Der Nachweis der rechtzeitigen Anzeige<br />

obliegt dem Waldbesitzer. Die Ausführung<br />

soll unbeschadet weitergehender Rechtsvorschriften<br />

nur dann untersagt werden, wenn<br />

1. die Gefahr besteht, dass die Fläche in angemessener<br />

Zeit nicht wieder bewaldet wird,<br />

2. eine Umwandlung in eine andere Nutzungsart<br />

beantragt wird und Versagungsgründe nach<br />

§ 8 Abs. 2 Satz 3 gegeben sind,<br />

3. erhebliche Nachteile für geschützte Biotope<br />

gemäû § 25 <strong>des</strong> Saarländischen Naturschutzgesetzes<br />

in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. März 1993 (Amtsbl. S. 346, ber.<br />

S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs.<br />

2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl.<br />

S. 1506) in der jeweils geltenden Fassung, für<br />

Naturschutzgebiete gemäû § 17 <strong>des</strong> Saarländischen<br />

Naturschutzgesetzes, für Gebiete von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäû § 10<br />

Abs. 1 Nr. 5 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes<br />

vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) oder<br />

für stark gefährdete Arten der Roten Liste<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> eintreten,<br />

4. aufgrund der Bodenbeschaffenheit und der<br />

Hangneigung erhebliche Erosionsschäden zu<br />

befürchten sind oder<br />

5. durch den Kahlhieb ein standortheimischer<br />

Waldbestand durch standortfremde Baumarten<br />

ersetzt werden soll.<br />

11.<br />

(6) Kahlhiebe von über einem bis zu vier Hektar<br />

bedürfen der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde.<br />

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn<br />

Gründe <strong>des</strong> Allgemeinwohls, insbesondere <strong>des</strong><br />

Natur- und Artenschutzes, entgegenstehen oder<br />

die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts gefährdet<br />

wird, es sei denn, der Kahlhieb ist wegen der<br />

wirtschaftlichen Situation <strong>des</strong> Betriebes unumgänglich.<br />

(7) Der Kahlhieb kann flächenmäûig begrenzt<br />

oder mit Auflagen versehen werden, wenn dies<br />

für die Verbesserung <strong>des</strong> Waldschutzes, der Waldbewirtschaftung<br />

oder der Lebensgrundlage frei<br />

lebender Tiere oder seltener und geschützter<br />

Pflanzen notwendig ist.ª<br />

In § 13 Abs. 4 Satz 1 werden nach dem Wort<br />

¹durchª die Wörter ¹den SaarForst Lan<strong>des</strong>-<br />

12.<br />

betrieb oderª eingefügt.<br />

Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:<br />

¹(3) Zur Sicherung vor Gefahren durch Windwurf<br />

und Waldbrand ist bei der Errichtung von<br />

Gebäuden auf Grundstücken, die<br />

1. zur Waldgrenze hin ansteigen, ein Abstand<br />

von 35 Metern,<br />

2. auf gleicher Höhe mit dem angrenzenden<br />

Wald liegen, ein Abstand von 30 Metern,<br />

3. die zur Waldgrenze hin abfallen, ein Abstand<br />

von 25 Metern<br />

zwischen Waldgrenze und Auûenwand <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong><br />

einzuhalten. Die gleichen Abstände sind<br />

bei der Neubegründung von Wald zu Gebäuden<br />

einzuhalten. Durch die Erweiterung bestehender<br />

Gebäude dürfen die gemäû Satz 1 einzuhaltenden<br />

Abstände nicht verkürzt werden. Die Forstbehörde<br />

kann Ausnahmen von den nach Satz 1<br />

erforderlichen Abständen zulassen.ª<br />

13. § 15 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Kommt eine Einigung zwischen dem Waldbesitzer<br />

und dem zur Duldung verpflichteten Eigentümer<br />

oder Nutzungsberechtigten <strong>des</strong> Grundstücks<br />

über Art und Umfang der Duldung, über<br />

die Höhe <strong>des</strong> Schadensersatzes oder die Vergütung<br />

nicht zustande, so entscheidet die Forstbehörde<br />

nach Anhörung der Beteiligten. Sind<br />

landwirtschaftliche Grundstücke betroffen, trifft<br />

die Forstbehörde ihre Entscheidung im Benehmen<br />

mit der Landwirtschaftskammer für das<br />

Saarland. Gegen die Entscheidung der Forstbehörde<br />

ist, soweit Schadensersatz oder Ver-<br />

14.<br />

gütung nach Absatz 1 geltend gemacht wird, innerhalb<br />

eines Monats nach der Zustellung der ordentliche<br />

Rechtsweg zulässig.ª<br />

In § 18 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:<br />

¹Das Zusammentragen und die Entsorgung von<br />

illegal lagernden Abfällen im Staatswald obliegt<br />

der Forstbehörde.ª


15. § 19 Abs.1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach dem Wort ¹durchª werden die Wörter<br />

¹vertragliche Vereinbarung oderª eingefügt.<br />

b) Folgender Satz wird angefügt:<br />

¹Vorrangig ist auf den Abschluss einer vertraglichen<br />

Vereinbarung hinzuwirken.ª<br />

16. § 20 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach dem Wort ¹durchª werden die Wörter<br />

¹vertragliche Vereinbarung oderª eingefügt.<br />

b) Folgender Satz wird angefügt:<br />

¹§ 19 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.ª<br />

17. Nach § 20 wird folgender § 20 a eingefügt:<br />

¹§ 20 a<br />

Naturwaldzellen<br />

(1) Geeignete Bestände können im Einvernehmen<br />

mit den Waldeigentümern durch Rechtsverordnung<br />

zu Naturwaldzellen erklärt werden.<br />

(2) Naturwaldzellen sind Waldflächen, auf denen<br />

eine durch Waldbewirtschaftung ungestörte natürliche<br />

Entwicklung von Waldlebensgemeinschaften<br />

gesichert und beobachtet werden soll.<br />

Sie dienen insbesondere folgenden Zwecken:<br />

1. der Erhaltung und Entwicklung natürlicher<br />

Strukturen sowie standortspezifischer Lebensräume<br />

für Tiere und Pflanzen,<br />

2. der waldökologischen Forschung,<br />

3. dem Bio-Monitoring sowie<br />

4. der Sicherung genetischer Informationen.<br />

18.<br />

(3) Die Verordnung regelt Näheres zum Schutzzweck,<br />

zur Dauer der Ausweisung, zu dem Verhalten<br />

der Waldbesuchenden sowie zu den erforderlichen<br />

Schutzmaûnahmen.ª<br />

Nach § 20 a wird folgender § 20 b eingefügt:<br />

¹§ 20 b<br />

Waldschutzgebiete<br />

(1) Waldschutzgebiete sind Waldgebiete von min<strong>des</strong>tens<br />

100 Hektar, die als Naturwaldzelle oder<br />

Naturschutzgebiet ausgewiesen und dauerhaft<br />

der Bewirtschaftung entzogen sind. Sie dienen<br />

der langfristigen, natürlichen Entwicklung <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong> sowie der Vermittlung ökologischen Wissens<br />

an die Bevölkerung.<br />

(2) Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht<br />

geschlagene Bäume sind im Waldschutzgebiet zu<br />

belassen.ª<br />

19. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Angabe ¹§§ 19 und 20ª wird durch die<br />

Angabe ¹§§ 19, 20 und 20 aª ersetzt.<br />

b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹2. die Auflagen, Beschränkungen und<br />

Schutzmaûnahmen gemäû § 19 Abs. 3,<br />

§ 20 Abs. 3 und § 20 a Abs. 3 enthalten.ª<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2133<br />

20. Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:<br />

¹Die Entscheidung über das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs<br />

ist mit der Anordnung der<br />

Maûnahme zu verbinden.ª<br />

21. In § 24 Abs. 1 werden die Wörter ¹ordnungsgemäûen<br />

Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> nachª<br />

durch die Wörter ¹Bewirtschaftung nach den Regeln<br />

der guten fachlichen Praxis gemäûª ersetzt.<br />

22. § 25 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 25<br />

Betreten <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />

(1) Das Betreten <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> zum Zwecke der naturverträglichen<br />

Erholung ist jedermann gestattet.<br />

Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen<br />

sowie das Reiten im Wald ist nur auf<br />

Wegen und Straûen gestattet. Wege im Sinne dieses<br />

Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr<br />

gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste<br />

forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen,<br />

Gliederungslinien der Betriebsplanung<br />

sowie Fuûpfade sind keine Wege.<br />

(2) Die Kennzeichnung von Wegen im Wald als<br />

Wander-, Reit- oder Fahrradwege bedarf der Zustimmung<br />

<strong>des</strong> Waldbesitzers. Die Kennzeichnung<br />

bewirkt nicht den Ausschluss anderer Nutzungsarten.<br />

(3) Nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Waldbesitzers sind<br />

insbesondere zulässig:<br />

1. das Betreten von gesperrten Waldflächen und<br />

Waldwegen,<br />

2. das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten,<br />

forst- und jagdwirtschaftlichen Einrichtungen<br />

sowie von Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen<br />

oder aufgearbeitet wird,<br />

3. das Abstellen und Fahren von motorgetriebenen<br />

Fahrzeugen,<br />

4. das Fahren mit Kutschen sowie mit Hundegespannen,<br />

5. das Zelten im Wald,<br />

6. die Durchführung organisierter Veranstaltungen<br />

im Wald mit gewerblichem Charakter sowie<br />

7. das Radfahren und Reiten abseits von Wegen<br />

und Straûen.<br />

(4) Die Forstbehörde gestattet auf Antrag auch<br />

ohne Zustimmung <strong>des</strong> Waldbesitzers das Fahren<br />

mit motorgetriebenen oder land- und forstwirtschaftlichen<br />

Fahrzeugen, wenn dies zur Bewirtschaftung<br />

land- oder forstwirtschaftlich genutzter<br />

Grundstücke erforderlich ist. § 15 Abs. 1 und 2<br />

gelten entsprechend.<br />

(5) Die Benutzung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> erfolgt auf eigene<br />

Gefahr. Besondere Sorgfalts- und Verkehrssiche-


2134 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

rungspflichten werden nicht begründet. Wer den<br />

Wald benutzt, hat sich so zu verhalten, dass die<br />

Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> nicht gestört, der Wald nicht beschädigt,<br />

gefährdet oder verunreinigt sowie die<br />

Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.<br />

(6) Die Vorschriften <strong>des</strong> Straûenrechts und <strong>des</strong><br />

Straûenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso<br />

andere Vorschriften <strong>des</strong> öffentlichen Rechts, die<br />

die Benutzung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> einschränken oder solche<br />

Einschränkungen zulassen.ª<br />

23. § 26 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 26<br />

Sperren von Waldflächen<br />

(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten<br />

Waldflächen ausschlieûen, untersagen,<br />

zeitlich beschränken oder auf die Wege einschränken.<br />

Er bedarf hierfür der Genehmigung<br />

der Forstbehörde. Die Genehmigung kann erteilt<br />

werden, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte<br />

Frist gesperrt werden soll und die Sperrung<br />

aus wichtigen Gründen der Wald- und Wildbewirtschaftung<br />

oder zum Schutz der Waldbesucher<br />

erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen<br />

oder eingeschränkt werden, soweit ihre<br />

Voraussetzungen entfallen sind. Ist eine Waldfläche<br />

ohne Genehmigung gesperrt, so kann die<br />

Forstbehörde die Aufhebung der Sperrung anordnen.<br />

(2) Waldschutzzäune sind auf das zur Bewirtschaftung<br />

nach den Regeln der guten fachlichen<br />

Praxis notwendige Maû zu beschränken und sind,<br />

wenn sie nicht mehr benötigt werden zu entfernen.ª<br />

24. § 27 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 27<br />

Reiten im Wald<br />

(1) Auf Antrag <strong>des</strong> Waldbesitzers oder der Gemeinde<br />

kann die Forstbehörde das Reiten oder<br />

Führen von Pferden auf einzelnen Wegen untersagen,<br />

wenn auf Grund der hohen Benutzungsdichte<br />

oder eines anderen Grun<strong>des</strong> das Reiten<br />

oder Führen von Pferden zu einer erheblichen<br />

Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Nutzer<br />

führt. Unter gleichen Voraussetzungen können<br />

die Gemeinden das Reiten auf einzelnen ihnen<br />

gehörenden Wegen untersagen. Die Forstbehörde<br />

macht die Sperrung eines Weges durch<br />

Schilder kenntlich.<br />

(2) Aufwendungen <strong>des</strong> Waldbesitzers für die Beseitigung<br />

nicht unerheblicher Schäden, die durch<br />

das Reiten auf Wegen entstanden sind, werden<br />

vom Land ersetzt.<br />

(3) Durch Rechtsverordnung kann<br />

1. das Nähere über das Reiten im Wald, insbesondere<br />

die Sperrung von Wegen und<br />

2. im Einvernehmen mit dem Ministerium für<br />

Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten das Nähere<br />

über den Ersatz von Aufwendungen der<br />

Waldbesitzer<br />

geregelt werden.ª<br />

25. § 28 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹Er ist über die Bestimmungen der §§ 11<br />

und 12 hinaus nach den Grundsätzen der<br />

naturnahen Dauerwaldwirtschaft zu bewirtschaften.ª<br />

bb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze angefügt:<br />

¹Bei der Bewirtschaftung ist insbesondere<br />

Folgen<strong>des</strong> zu beachten:<br />

1. Die Holzernte erfolgt im Wege der<br />

Einzelbaumnutzung.<br />

2. Die Naturverjüngung hat Vorrang vor<br />

anderen Verjüngungsmethoden.<br />

3. Ein angemessener Anteil an stehendem<br />

und liegendem Biotopholz<br />

4.<br />

(Bruch- und Totholz) in Höhe von<br />

min<strong>des</strong>tens 5 % <strong>des</strong> Durchschnittsvorrats<br />

je Hektar Holzbodenfläche ist zu<br />

gewährleisten.<br />

Alle Fahrbewegungen finden auf einem<br />

Wege- und Erschlieûungsnetz<br />

5.<br />

statt, das 12 % der Waldfläche nicht<br />

übersteigen soll.<br />

Auf den flächenhaften Chemie- und<br />

Düngereinsatz ist zu verzichten.<br />

6. Es ist auf Schalenwildbestände zu achten,<br />

die die natürliche Verjüngung <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong> mit Baumarten, die dem natürlichen<br />

Wuchs- und Mischungspotential<br />

<strong>des</strong> Standorts entsprechen,<br />

nicht gefährden. Der Umfang der<br />

Schalenwildbestände ist regelmäûig zu<br />

kontrollieren.ª<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Durch die<br />

1. Förderung der Erholungs- und Schutzfunktion,<br />

insbesondere durch Ausweisung<br />

geeigneter Gebiete gemäû §§ 19 bis 20 a,<br />

2. Produktion und umweltschonende Entnahme<br />

<strong>des</strong> nachwachsenden Rohstoffes<br />

Holz,<br />

3. Weiterentwicklung der ländlichen und<br />

4.<br />

stadtnahen Kulturlandschaft,<br />

Bewahrung <strong>des</strong> kulturellen und ökologischen<br />

Erbes,


5. Förderung der Lebensraumfunktion (Naturschutzfunktion)<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>, insbesondere<br />

durch die Förderung der natürlichen<br />

Artenvielfalt<br />

soll diese Art der Bewirtschaftung auch zu einer<br />

sozialen Stabilisierung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes und zur Berücksichtigung der besonderen<br />

Erfordernisse im Ballungsgebiet beitragen.ª<br />

c) Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.<br />

d) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:<br />

¹(5) Um der Allgemeinheit Kenntnisse über<br />

den Wald und ökologische Zusammenhänge<br />

zu vermitteln, werden waldpädagogische<br />

Maûnahmen durchgeführt.ª<br />

26. § 29 wird aufgehoben.<br />

27. § 30 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Die Gemeinde hat periodische Betriebspläne<br />

oder Betriebsgutachten nach den Grundsätzen<br />

<strong>des</strong> § 13 Abs. 5 zu erstellen.ª<br />

27a § 31 wird wie folgt geändert:<br />

a) Vor Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:<br />

¹(1) Auf Grund <strong>des</strong> periodischen Betriebsplans<br />

oder Betriebsgutachtens erstellt die Gemeinde<br />

jährlich einen Wirtschaftsplan.ª<br />

b) Die bisherigen Absätze 1, 2 und 3 werden zu<br />

den Absätzen 2, 3 und 4.<br />

28. § 32 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 32<br />

Bewirtschaftung <strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong><br />

(1) Der Gemeinde obliegt die Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong>, insbesondere die Verwertung<br />

der Walderzeugnisse und die Einstellung der<br />

Arbeitskräfte. Dabei kann sich die Gemeinde<br />

von der Forstbehörde oder einer von dieser beauftragten<br />

Stelle beraten lassen und einzelne<br />

Aufgaben auf diese übertragen.<br />

(2) Soweit der Gemeinderat durch Beschluss<br />

keine anderen Wirtschaftsgrundsätze aufstellt, ist<br />

der Gemeindewald nach den gemäû § 28 Abs. 1<br />

und 2 für den Staatswald geltenden Regelungen<br />

zu bewirtschaften.<br />

(3) Nimmt die Gemeinde die Bewirtschaftung<br />

durch eigenes Personal wahr, muss <strong>des</strong>sen für die<br />

Bewirtschaftung verantwortlicher Leiter zumin<strong>des</strong>t<br />

die Befähigung für den gehobenen Forstdienst<br />

inne haben oder eine den Anforderungen<br />

der Aufgaben in anderer Weise gerecht werdende<br />

Qualifikation besitzen. Beauftragt die Gemeinde<br />

einen Dritten mit der Bewirtschaftung, so muss<br />

dieser die fachlichen Voraussetzungen <strong>des</strong><br />

Satzes 1 erfüllen.ª<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2135<br />

29. § 33 wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 33<br />

Forsttechnische Betriebsführungª<br />

b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ¹(1)ª und<br />

das Wort ¹forsttechnischeª gestrichen und<br />

nach dem Wort ¹beschlossenenª die Wörter<br />

¹periodischen Betriebsplanung und derª sowie<br />

nach dem Wort ¹Forstfrevelª die Wörter<br />

¹(forsttechnische Betriebsführung)ª eingefügt.<br />

c) Absatz 2 wird aufgehoben.<br />

30. § 37 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 37<br />

Kostenerstattung<br />

(1) Das Land trägt die Kosten, die durch die<br />

forsttechnische Betriebsführung in den Gemeindewäldern<br />

entstehen.<br />

(2) Das Land trägt die Kosten der gemäû § 30 zu<br />

erstellenden periodischen Betriebspläne und Betriebsgutachten.<br />

Die hierbei anfallenden Arbeitslöhne<br />

und Sachkosten mit Ausnahme der Vergütung<br />

für vom Land beauftragte Sachverständige<br />

tragen die Gemeinden. Lässt eine Gemeinde<br />

den periodischen Betriebsplan oder das Betriebsgutachten<br />

durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen<br />

erstellen, gilt § 40 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.<br />

(3) Die Aufwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong> durch eigenes<br />

oder beauftragtes forstlich ausgebildetes Betriebspersonal<br />

sind von den Gemeinden zu erstatten.<br />

(4) Wird die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Staatswal<strong>des</strong><br />

von der Gemeinde durch eigenes oder beauftragtes<br />

forstliches Betriebspersonal durchgeführt, so<br />

findet Absatz 3 entsprechend Anwendung.ª<br />

31. § 40 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ¹einen<br />

Anteil zu denª durch die Wörter ¹bis zu 50<br />

vom Hundert derª ersetzt.<br />

b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:<br />

¹Die Forstbehörde und der SaarForst Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

wirken auf die Umsetzung der naturnahen<br />

Waldwirtschaft im Privatwald hin.ª<br />

32. In § 42 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe ¹Abs. 2ª<br />

durch die Angabe ¹Abs. 3ª ersetzt.<br />

33. § 43 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹,Energie<br />

und Verkehrª und in Satz 2 die Wörter<br />

¹,der höherenª gestrichen.


2136 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

b) In Absatz 2 werden die Wörter ¹,Energie und<br />

Verkehrª gestrichen.<br />

34. § 44 wird aufgehoben.<br />

35. § 50 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Nummer 1 wird die Angabe ¹§ 26<br />

Abs. 2ª durch die Angabe ¹§ 26 Abs. 1ª<br />

ersetzt.<br />

bb) In Nummer 2 wird die Angabe ¹§ 11<br />

Abs. 4ª durch die Angabe ¹§ 11 Abs. 3ª<br />

ersetzt.<br />

cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:<br />

¹3. entgegen dem Verbot <strong>des</strong> § 12 Abs. 2<br />

Kahlhiebe vornimmt,ª<br />

dd) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer<br />

4 eingefügt:<br />

¹4. die nach § 12 Abs. 5 erforderliche Anzeige<br />

unterlässt oder die nach § 12 Abs. 6<br />

erforderliche Genehmigung nicht einholt,ª<br />

ee) Die bisherigen Nummern 4 bis 8 werden<br />

die Nummern 5 bis 9.<br />

b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:<br />

¹(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig<br />

1. entgegen den Bestimmungen <strong>des</strong> § 25<br />

Abs. 3 ohne Zustimmung <strong>des</strong> Waldbesitzers<br />

a) gesperrte Waldflächen und Waldwege<br />

sowie Forstkulturen, Pflanzgärten,<br />

2.<br />

forst- und jagdwirtschaftliche Einrichtungen<br />

und Waldflächen, auf denen<br />

Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet<br />

wird, betritt,<br />

b) motorgetriebene Fahrzeuge im Wald<br />

fährt oder abstellt,<br />

c) mit Kutschen fährt,<br />

d) abseits von Straûen und Wegen Rad<br />

fährt oder reitet,<br />

e) im Wald zeltet oder organisierte Veranstaltungen<br />

mit gewerblichem Charakter<br />

durchführt,<br />

entgegen § 27 Abs. 1 auf gesperrten Wegen<br />

Pferde reitet oder führt.<br />

c) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze<br />

3 und 4.<br />

d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe ¹6ª<br />

durch die Angabe ¹7ª ersetzt.<br />

e) Im neuen Absatz 4 werden die Wörter ¹vom<br />

24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481)ª durch die<br />

Wörter ¹in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3387), in der<br />

jeweils geltenden Fassungª ersetzt.<br />

Artikel 2<br />

¾nderung von Rechtsvorschriften<br />

(1) Nummer 31 der Anlage zu § 1 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />

die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen<br />

und Ausschüssen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 25. September 1972 (Amtsbl. S. 518), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 Abs. 12 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506,1513) wird aufgehoben.<br />

(2) Die Verordnung über die Bestellung der Mitglieder,<br />

die Einberufung und das Verfahren <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldbeirates<br />

vom 8. September 2000 (Amtsbl. S. 1566)<br />

wird aufgehoben.<br />

(3) In § 2 Satz 1 der Verordnung über die Naturschutzgebiete<br />

¹Naturwaldzellen im Saarlandª vom<br />

28. Januar 2000 (Amtsbl. S. 470) werden die Wörter<br />

¹gemäû § 11 Abs. 3 Lan<strong>des</strong>waldgesetzª gestrichen.<br />

Artikel 3<br />

Neufassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />

Das Ministerium für Umwelt kann das Lan<strong>des</strong>waldgesetz<br />

in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an<br />

geltenden Fassung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> bekannt<br />

machen. Dabei sind die Personen- und Amtsbezeichnungen<br />

in der männlichen und weiblichen<br />

Form zu verwenden.<br />

Artikel 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in<br />

Kraft.<br />

Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

Die Regierung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Müller Spoerhase-Eisel<br />

Jacoby Schreier<br />

Kramp-Karrenbauer Dr. Görner<br />

Dr. Georgi Mörsdorf<br />

207 Gesetz Nr. 1526<br />

Saarländisches Spielbankgesetz<br />

(SpielbG-Saar)<br />

Vom 9. Juli <strong>2003</strong><br />

Der Landtag <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> hat folgen<strong>des</strong> Gesetz beschlossen,<br />

das hiermit verkündet wird:<br />

§1<br />

Zulassung von Spielbanken<br />

(1) Im Saarland können bis zu zwei öffentliche Spielbanken<br />

zugelassen werden. Für das Kleine Spiel dieser<br />

Spielbanken können Zweigspielbetriebe zugelas-


sen werden. Die Lan<strong>des</strong>regierung bestimmt den<br />

Standort der Spielbanken.<br />

(2) Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn<br />

durch den Betrieb der Spielbank weder die öffentliche<br />

Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird noch sonstige<br />

öffentliche Belange beeinträchtigt werden.<br />

(3) Träger eines Spielbankunternehmens dürfen nur<br />

Gesellschaften in der Rechtsform <strong>des</strong> privaten Rechts<br />

sein, deren Anteile zu mehr als der Hälfte unmittelbar<br />

oder mittelbar dem Saarland gehören. Die Berechtigung<br />

zum Betrieb einer Spielbank kann nicht auf<br />

Dritte übertragen oder zur Ausübung an Dritte überlassen<br />

werden.<br />

§2<br />

Zulassung<br />

(1) Der Betrieb einer Spielbank bedarf der Zulassung.<br />

Sie wird vom Ministerium für Inneres und Sport<br />

erteilt.<br />

(2) Die Zulassung wird schriftlich auf unbestimmte<br />

Zeit erteilt und kann jederzeit mit einer Frist von zwei<br />

Jahren zum Jahresende widerrufen werden. Es besteht<br />

kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Zulassung.<br />

(3) Die Zulassung muss insbesondere bezeichnen<br />

1. die Gemeinde und die Gebäude, in denen die<br />

Spielbank betrieben werden darf,<br />

2. die Zweigspielbetriebe, die mit der Spielbank verbunden<br />

werden dürfen.<br />

(4) Die Zulassung kann mit Auflagen, Bedingungen<br />

und dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme,<br />

¾nderung oder Ergänzung von Auflagen versehen<br />

werden. In den Nebenbestimmungen können insbesondere<br />

festgelegt werden:<br />

1. besondere Pflichten, die bei der Errichtung und<br />

Einrichtung der Spielbank zu beachten sind,<br />

2. Pflichten gegenüber der Spielbankaufsicht,<br />

3. die Auswahl <strong>des</strong> Personals,<br />

4. Sicherheitsvorkehrungen der Spielbank,<br />

5. die Berücksichtigung der örtlichen Belange der<br />

Standortgemeinde,<br />

6. Maûgaben für die Werbung.<br />

§3<br />

Aufsicht<br />

(1) Die Aufsicht über die Spielbanken übt das<br />

Ministerium für Inneres und Sport aus. Gegenstand<br />

der Aufsicht sind insbesondere der Schutz der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung und die Überwachung<br />

der Einhaltung der für den Betrieb der Spielbanken<br />

geltenden Rechtsvorschriften.<br />

(2) Die Aufsichtsbehörde kann die zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben erforderlichen Anordnungen und sonstigen<br />

Maûnahmen nach pflichtgemäûem Ermessen treffen.<br />

Sie ist insbesondere berechtigt,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2137<br />

1. den gesamten Betrieb der Spielbank zu überwachen<br />

und zu überprüfen,<br />

2. alle dem Betrieb der Spielbank dienenden Räume<br />

zu betreten, Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen<br />

und die geschäftlichen Unterlagen der<br />

Spielbank einzusehen,<br />

3. jederzeit Auskunft über den gesamten Betrieb der<br />

Spielbank zu verlangen,<br />

4. durch Beauftragte an Sitzungen und Besprechungen<br />

leitender Gremien <strong>des</strong> Spielbankunternehmens<br />

teilzunehmen.<br />

Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Satz 2 Nr. 1 bis<br />

3 kann sich die Aufsichtsbehörde Dritter bedienen.<br />

(3) Das Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />

übt die Steueraufsicht aus und erlässt die<br />

hierfür erforderlichen Regelungen.<br />

§4<br />

Spielbankordnung<br />

(1) Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt,<br />

im Einvernehmen mit dem Ministerium für<br />

Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten durch Verordnung<br />

eine Spielbankordnung zu erlassen. In ihr kann<br />

bestimmt werden,<br />

1. zu welchen Zeiten und für welche Spiele die Spielbank<br />

täglich geöffnet ist,<br />

2. an welchen Tagen nicht gespielt werden darf,<br />

3. wie und in welcher Höhe (Min<strong>des</strong>t- und Höchstbeträge)<br />

die Spieleinsätze zu erbringen sind,<br />

4. wie die Spielmarken (Jetons) kontrolliert werden,<br />

5. wie die Gewinne festgestellt und ausgezahlt werden,<br />

6. welche allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen für<br />

den Spielbankbesuch bestehen, insbesondere, dass<br />

sich die Gäste auszuweisen und welche Personalien<br />

sie anzugeben haben,<br />

7. welchen Personen die Teilnahme am Spiel nicht<br />

gestattet ist,<br />

8. dass bestimmte Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum,<br />

tatsächlich ausgeübter Beruf, Anschrift und<br />

Spieltag) in einer Gästedatei zu speichern und<br />

wann diese Daten zu löschen sind,<br />

9. in welchem Umfang zur Sicherstellung eines ordnungsgemäûen<br />

Spielbetriebs, zur Unterstützung<br />

der Spielbankaufsicht und zum Schutz der Spielbankgäste<br />

optisch-elektronische Einrichtungen<br />

(Videoüberwachungen) zulässig sind, welche Beschäftigten<br />

<strong>des</strong> Spielbankunternehmens und der<br />

zur Überwachung <strong>des</strong> Spielbetriebs zuständigen<br />

Behörden die durch die Videoüberwachung erhobenen<br />

Daten verarbeiten dürfen und wann diese<br />

Daten zu löschen sind,


2138 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

10. welche besonderen Anforderungen bei Spielangeboten<br />

im Internet zu erfüllen sind.<br />

(2) In den Spielsälen sind deutlich sichtbar die Spielbankordnung<br />

auszuhängen und die Spielregeln auszulegen.<br />

§5<br />

Spielbankabgabe<br />

(1) Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, an das<br />

Saarland eine Spielbankabgabe zu entrichten.<br />

Die Spielbankabgabe beträgt<br />

bei einem Bruttospielertrag im Kalenderjahr bis 45<br />

Millionen Euro 50 vom Hundert <strong>des</strong> Bruttospielertrags,<br />

bei einem Bruttospielertrag im Kalenderjahr über 45<br />

Millionen Euro 60 vom Hundert für den Teil <strong>des</strong> Bruttospielertrags,<br />

der 45 Millionen Euro übersteigt.<br />

Die Spielbankabgabe ist nach Maûgabe <strong>des</strong> Haushaltsplans<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für Zwecke zu verwenden, die<br />

allgemeiner Billigung sicher sind.<br />

(2) Bei der Eröffnung einer Spielbank oder eines<br />

Zweigspielbetriebes kann das Ministerium für Finanzen<br />

und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten die Spielbankabgabe<br />

für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren bis auf<br />

40 vom Hundert <strong>des</strong> Bruttospielertrags ermäûigen.<br />

(3) Bruttospielertrag ist<br />

1. bei den Spielen, bei denen die Spielbank ein Spielrisiko<br />

trägt, der Betrag, um den die täglichen<br />

Spieleinsätze die Gewinne der Spielenden übersteigen,<br />

die diesen nach den Spielregeln zustehen,<br />

2. bei den Spielen, bei denen die Spielbank kein<br />

Spielrisiko trägt, der Betrag, der der Spielbank zuflieût.<br />

(4) Nicht abgeholte Einsätze und Gewinne sowie Beträge,<br />

die nach dem Ende der Einsatzmöglichkeit gesetzt,<br />

von den Spielenden aber nicht zurückgenommen<br />

werden und der Spielbank verbleiben, werden dem<br />

Bruttospielertrag zugerechnet.<br />

(5) Falsche Spielmarken, falsche Geldscheine und falsche<br />

Münzen sowie Spielmarken anderer Spielbanken<br />

an den Spieltischen mindern den Bruttospielertrag<br />

nicht; sie sind mit dem Wert zu berücksichtigen, mit<br />

dem sie am Spiel teilgenommen haben. Münzen anderer<br />

Währungen und falsche Münzen in den Spielautomaten<br />

zählen nicht zum Bruttospielertrag.<br />

(6) Spielverluste eines Spieltags werden für jede<br />

Spielstätte mit den im laufenden Monat erzielten<br />

Bruttospielerträgen, getrennt nach Groûem Spiel und<br />

Kleinem Spiel (Automatenspiel), verrechnet; ein verbleibender<br />

Verlust kann mit den Bruttospielerträgen<br />

der folgenden Monate verrechnet werden. Dabei werden<br />

die Erträge sämtlicher in der Spielbank veranstalteter<br />

Spiele berücksichtigt.<br />

(7) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das<br />

Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />

in begründeten Einzelfällen den Vomhundertsatz<br />

herabsetzen.<br />

§6<br />

Weitere Leistung<br />

Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, neben der<br />

Spielbankabgabe an das Saarland eine weitere Leistung<br />

zu entrichten. Die weitere Leistung beträgt<br />

12 vom Hundert <strong>des</strong> jeweiligen Bruttospielertrags im<br />

Kalenderjahr.<br />

§7<br />

Zuwendungen, Tronc<br />

(1) Den bei einer Spielbank beschäftigten Personen<br />

ist die Annahme von Geschenken oder ähnlichen<br />

Zuwendungen, die ihnen mit Rücksicht auf ihre berufliche<br />

Tätigkeit gemacht werden, insbesondere die<br />

Annahme von Trinkgeldern, verboten.<br />

(2) Dieses Verbot betrifft solche Zuwendungen nicht,<br />

die von Spielbankgästen den bei der Spielbank beschäftigten<br />

Personen für die Gesamtheit oder bestimmte<br />

Teile der Belegschaft, für die Spielbank oder<br />

ohne ersichtliche Zweckbestimmung gegeben und von<br />

diesen Personen den in der Spielbank dafür aufgestellten<br />

Behältern bzw. dafür vorgesehenen Einrichtungen<br />

(Tronc) zugeführt werden.<br />

(3) Das Verbot nach Absatz 1 findet auf die üblichen<br />

Zuwendungen an die nicht zum spieltechnischen Personal<br />

gehörenden Beschäftigten keine Anwendung.<br />

(4) Soweit das monatliche Troncaufkommen der Spielbank<br />

einen Betrag übersteigt, der zur Deckung eines<br />

angemessenen Personalaufwan<strong>des</strong> erforderlich ist, ist<br />

dieser Überschuss an den Lan<strong>des</strong>haushalt für Zwecke,<br />

die allgemeiner Billigung sicher sind, abzuführen.<br />

§8<br />

Abgabenrechtliche Pflichten <strong>des</strong> Spielbankunternehmens,<br />

Entstehung und Fälligkeit der<br />

Abgaben<br />

(1) Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, getrennt<br />

für jede Spielbank und jeden Zweigspielbetrieb<br />

Aufzeichnungen über den Betrieb zu führen. Insbesondere<br />

hat es den im Groûen Spiel erzielten Bruttospielertrag<br />

täglich nach Ende <strong>des</strong> Spielgeschehens<br />

und den im Kleinen Spiel erzielten Bruttospielertrag<br />

am Tag der Abrechnung, min<strong>des</strong>tens jedoch einmal<br />

wöchentlich, festzustellen. Daneben hat es täglich die<br />

Tronceinnahmen festzustellen.<br />

(2) Die Spielbankabgabe und die weitere Leistung<br />

entsteht beim Groûen Spiel mit dem Ende <strong>des</strong> Spielgeschehens<br />

an dem jeweiligen Spieltag und beim Kleinen<br />

Spiel am Tag der Abrechnung.<br />

(3) Das Spielbankunternehmen hat die Spielbankabgabe<br />

jeweils für jede Spielbank und jeden Zweigspielbetrieb<br />

spätestens am sechsten Tag <strong>des</strong> Monats


für den vorangegangenen Monat selbst zu berechnen,<br />

eine schriftliche Anmeldung nach amtlichem Vordruck<br />

abzugeben und die Spielbankabgabe sowie die<br />

weitere Leistung zu entrichten (Fälligkeit). Die Anmeldungen<br />

sind von einer zur Vertretung <strong>des</strong> Spielbankunternehmens<br />

berechtigten Person eigenhändig<br />

zu unterschreiben. Sie gelten als Steueranmeldung im<br />

Sinn <strong>des</strong> § 168 der Abgabenordnung. Wird die Anmeldung<br />

nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder ist<br />

die Anmeldung unzutreffend, setzt das Finanzamt die<br />

Spielbankabgabe und die weitere Leistung fest.<br />

(4) Das Spielbankunternehmen hat am fünfzehnten<br />

Tag eines jeden Monats eine Vorauszahlung in Höhe<br />

von 80 vom Hundert der Abgaben und Leistungen<br />

<strong>des</strong> vorangegangenen Monats zu entrichten. Die Vorauszahlung<br />

ist mit der späteren Anmeldung zu verrechnen.<br />

§9<br />

Verwaltung der Spielbankabgabe und der weiteren<br />

Leistung<br />

(1) Die Spielbankabgabe und die weitere Leistung<br />

werden durch das Finanzamt verwaltet, in <strong>des</strong>sen Bezirk<br />

sich der Sitz <strong>des</strong> Spielbankunternehmens befindet.<br />

(2) Für die Spielbankabgabe und die weitere Leistung<br />

gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichen<strong>des</strong><br />

ergibt, die Vorschriften der Abgabenordnung<br />

in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.<br />

§10<br />

Steuerbefreiung<br />

Durch die Entrichtung der Spielbankabgabe und der<br />

weiteren Leistung ist das Spielbankunternehmen von<br />

der Zahlung derjenigen Lan<strong>des</strong>- und Gemein<strong>des</strong>teuern<br />

befreit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />

dem Betrieb einer Spielbank stehen.<br />

§11<br />

Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe und der<br />

weiteren Leistung<br />

Die Gemeinden, in denen sich eine Spielbank oder<br />

ein Zweigspielbetrieb befindet (Standortgemeinden),<br />

erhalten einen Anteil von der Spielbankabgabe und<br />

der weiteren Leistung. Der Gemeindeanteil darf<br />

15 vom Hundert der Spielbankabgabe einschlieûlich<br />

der weiteren Leistung nicht übersteigen. Das Ministerium<br />

für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten wird<br />

ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium<br />

für Inneres und Sport die Höhe <strong>des</strong> Gemeindeanteils<br />

durch Rechtsverordnung zu regeln.<br />

§12<br />

Einschränkung von Grundrechten<br />

Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf<br />

Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 <strong>des</strong> Grundgesetzes,<br />

Art. 16 der Verfassung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>) eingeschränkt<br />

werden.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2139<br />

§13<br />

Übergangsvorschriften<br />

(1) Eine auf Grund <strong>des</strong> bisherigen Rechts erteilte und<br />

noch nicht beendete Zulassung einer Spielbank gilt<br />

fort. Sie ist auf die nach § 1 Absatz 1 Satz 1 zulässige<br />

Zahl von Spielbanken anzurechnen.<br />

(2) Die auf Grund <strong>des</strong> § 8 der Verordnung über<br />

öffentliche Spielbanken vom 27. Juli 1938 (RGBl. I<br />

S. 955), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November<br />

2001 (Amtsbl. S. 2158), erlassene Spielordnung<br />

für öffentliche Spielbanken (Spielbankordnung) vom<br />

12. März 1979 (Amtsbl. S. 330), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl.<br />

S. 2158), gilt bis zum Erlass einer Spielbankordnung<br />

nach § 4 fort, soweit sie diesem Gesetz nicht widerspricht.<br />

(3) Die den Gemeinden zugewiesenen Anteile an der<br />

Spielbankabgabe gelten bis zum Erlass einer entsprechenden<br />

Rechtsverordnung fort.<br />

§14<br />

In-Kraft-Treten, Auûer-Kraft-Treten<br />

(1) § 5 Abs. 1 und § 6 treten mit Wirkung vom 1. Januar<br />

<strong>2003</strong> in Kraft.<br />

(2) § 8 Abs. 4 tritt am ersten Tag <strong>des</strong> auf die Verkündung<br />

folgenden Kalendermonats in Kraft.<br />

(3) Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach seiner<br />

Verkündung in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten auûer Kraft:<br />

1. das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken<br />

vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 7. November 2001<br />

(Amtsbl. S. 2158),<br />

2. die Verordnung über öffentliche Spielbanken vom<br />

27. Juli 1938 (RGBl. I. S. 955), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl.<br />

S. 2158).<br />

Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Der Ministerpräsident<br />

Müller<br />

Die Ministerin für Inneres und Sport<br />

Kramp-Karrenbauer<br />

Der Minister<br />

für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />

Jacoby


2140 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

209 Gesetz Nr. 1525<br />

zur ¾nderung <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes<br />

(SRettG)<br />

Vom 9. Juli <strong>2003</strong><br />

Der Landtag <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> hat folgen<strong>des</strong> Gesetz beschlossen,<br />

das hiermit verkündet wird:<br />

Artikel 1<br />

¾nderung <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes<br />

Das Saarländische Rettungsdienstgesetz vom 9. Februar<br />

1994 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 4 Abs. 39 <strong>des</strong> Gesetzes vom 7. November 2001<br />

(Amtsbl. S. 2158), wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br />

a) In Abschnitt 1 wird die Angabe zu § 3 wie<br />

folgt gefasst: ¹§ 3 Rettungsdienstfahrzeugeª.<br />

b) In Abschnitt 2 werden nach § 6 folgende Angaben<br />

eingefügt: ¹§ 6a Grenzüberschreitender<br />

Rettungsdienstª und ¹§ 6b Wasserrettungª.<br />

c) In Abschnitt 3 werden in der Überschrift die<br />

Worte ¹Notfallrettung undª durch die Worte<br />

¹Zulassung von Unternehmern zumª ersetzt.<br />

d) In Abschnitt 4 wird in der Überschrift das<br />

Wort ¹Informationssicherungª durch das Wort<br />

¹Qualitätssicherungª ersetzt und nach § 21 folgende<br />

Angabe eingefügt: ¹§ 21a ¾rztlicher<br />

Leiter Rettungsdienst und Qualitätssicherungª.<br />

e) In Abschnitt 5 wird die Angabe zu § 24 wie<br />

folgt gefasst: ¹§ 24 Übergangsregelungenª.<br />

2. § 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Dieses Gesetz regelt Notfallrettung und Krankentransport<br />

als öffentliche Aufgabe (Rettungsdienst)<br />

sowie die Zulassung von Unternehmern zum<br />

Krankentransport. Es gilt nicht für<br />

1. Beförderungen von kranken und behinderten<br />

Personen, die während <strong>des</strong> Transportes keiner<br />

fachgerechten medizinischen Hilfe oder Betreuung<br />

bedürfen;<br />

2. Beförderungen innerhalb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> einer<br />

medizinischen Behandlungseinrichtung mit eigenen<br />

Fahrzeugen und eigenem Personal;<br />

3. Beförderungen mit betriebseigenen Fahrzeugen<br />

und betriebseigenem Personal im Zusammenhang<br />

mit Maûnahmen, die im Rahmen der gesetzlichenden.ª<br />

Unfallversicherung ergriffen wer-<br />

3. § 2 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Vor Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:<br />

¹Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der<br />

Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge.ª<br />

bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Der Rettungsdienstª<br />

durch das Wort ¹Erª ersetzt.<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatienten<br />

am Notfallort medizinisch zu versorgen,<br />

die Transportfähigkeit herzustellen und<br />

sie unter medizinisch-fachlicher Betreuung in<br />

eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung<br />

zu befördern. Sie umfasst auch die Beförderung<br />

von Notfallpatienten zu weiterführenden<br />

diagnostischen Einrichtungen und geeigneten<br />

Behandlungseinrichtungen unter intensivmedizinischen<br />

Bedingungen (Intensiv-<br />

4.<br />

transport). Notfallpatienten sind Personen, die<br />

sich infolge Verletzung, Krankheit oder aus<br />

sonstigen Gründen entweder in Lebensgefahr<br />

befinden oder bei denen schwere gesundheitliche<br />

Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht<br />

unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Zur<br />

Notfallrettung gehört auch die Bewältigung<br />

von Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle<br />

mit einer gröûeren Anzahl von<br />

Verletzten oder Kranken (Groûschadensereignis).<br />

Notfallrettung ist ausschlieûlich eine öffentliche<br />

Aufgabe.ª<br />

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(3) Gegenstand <strong>des</strong> Krankentransportes ist<br />

die Beförderung von Kranken, Verletzten oder<br />

sonst hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten<br />

sind, und die fachgerechte Betreuung<br />

durch dafür qualifiziertes Personal.ª<br />

d) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:<br />

¹(4) Der Rettungsdienst kann weitere Aufgaben<br />

der Gesundheitsvorsorge übernehmen,<br />

wenn dadurch die rettungsdienstlichen Aufgaben<br />

nicht beeinträchtigt werden und die Erstattung<br />

<strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> geregelt ist.ª<br />

§ 3 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 3<br />

Rettungsdienstfahrzeuge<br />

(1) Für den Rettungsdienst sind Krankenkraftwagen,<br />

Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Luftfahrzeuge<br />

einzusetzen.<br />

(2) Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für die<br />

Notfallrettung oder den Krankentransport besonders<br />

eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als<br />

Krankenkraftwagen anerkannt sind (Krankentransportwagen,<br />

Notfallkrankenwagen, Rettungswagen).<br />

Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Fahrzeuge<br />

mit spezieller Ausstattung zum Transport <strong>des</strong> Notarztes<br />

und der medizinisch-technischen Ausstattung<br />

an den Einsatzort.<br />

(3) Rettungsdienstfahrzeuge müssen den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik und dem Stand<br />

der medizinischen Wissenschaft entsprechen.<br />

(4) Rettungsdienstfahrzeuge einschlieûlich <strong>des</strong><br />

Rettungsmaterials sowie <strong>des</strong> Gerätes zur Lagerung<br />

und zum Transport von Verletzten oder Erkrankten<br />

sind Rettungsmittel.ª


5. § 4 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 wird das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />

durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />

ersetzt.<br />

bb)In Satz 3 werden nach dem Wort ¹Eineª<br />

die Worte ¹im Krankenkraftwagenª eingefügt.<br />

cc) Folgende Sätze werden angefügt:<br />

¹Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind neben dem<br />

Notarzt mit einem Rettungsassistenten zu<br />

besetzen. Rettungshubschrauber müssen<br />

neben dem Piloten mit einem Rettungsassistenten,<br />

der eine für den Einsatz auf<br />

Luftrettungsmitteln erforderliche Zusatzausbildung<br />

abgelegt hat, und einem Notarzt<br />

besetzt sein.ª<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 2 werden die Worte ¹den Fachkundenachweis<br />

Rettungsdienstª durch die<br />

Worte ¹die Zusatzbezeichnung Notfallmedizinª<br />

ersetzt.<br />

bb)Satz 4 wird aufgehoben.<br />

c) Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:<br />

¹Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit<br />

und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen<br />

mit dem Ministerium für Inneres und<br />

Sport durch Rechtsverordnung Vorschriften zu<br />

erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung<br />

der Fortbildung sowie über das Anerkennungsund<br />

Prüfungsverfahren.ª<br />

d) In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte ¹Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />

für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

e) Absatz 5 wird aufgehoben.<br />

6. In § 5 werden in Absatz 1 Satz 3 und in Absatz 2<br />

Satz 1 jeweils die Worte ¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª<br />

durch die Worte ¹Ministerium für Inneres und<br />

Sportª ersetzt.<br />

7. § 6 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 werden die Worte ¹Ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministeriums für<br />

Inneres und Sportª und das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />

durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />

ersetzt.<br />

b) In Absatz 2 wird das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />

durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />

ersetzt.<br />

c) Es werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:<br />

¹(3) Die Notfallrettung ist so zu planen, dass<br />

ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer<br />

öffentlichen Straûe gelegenen Notfallort innerhalb<br />

einer Hilfsfrist von zwölf Minuten erreichen<br />

kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in<br />

95 v. H. aller an einer öffentlichen Straûe zu<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2141<br />

erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden<br />

kann. Satz 1 gilt nicht für die Vorhaltung<br />

zur Bewältigung von Groûschadensereignissen<br />

und nicht für den Intensivtransport. Die Hilfsfrist<br />

umfasst den Zeitraum vom Eingang einer<br />

Notfallmeldung bei der zuständigen Rettungsleitstelle<br />

bis zum Eintreffen eines geeigneten<br />

Rettungsmittels am Notfallort.<br />

(4) Vor Entscheidungen über Neu- und Erweiterungsinvestitionen<br />

für den Rettungsdienst,<br />

die sich auf die Betriebskosten auswirken, sind<br />

die Krankenkassen oder deren Verbände und<br />

der Verband der privaten Krankenversicherung<br />

e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss Saarland Ð zu hören.ª<br />

8. Als § 6a wird eingefügt:<br />

¹§ 6a<br />

Grenzüberschreitender Rettungsdienst<br />

Die Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit<br />

im Rettungsdienst ist eine Aufgabe <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>. Vereinbarungen, die Auswirkungen auf<br />

das Einsatzgebiet und das Einsatzpotenzial <strong>des</strong> bodengebundenen<br />

Rettungsdienstes im Saarland haben,<br />

erfolgen unter Beteiligung <strong>des</strong> Rettungszweckverban<strong>des</strong>.ª<br />

9. Als § 6b wird eingefügt:<br />

¹§ 6b<br />

Wasserrettung<br />

Die Organisation und die Durchführung <strong>des</strong> Wasserrettungsdienstes<br />

regelt der Rettungszweckverband<br />

mit geeigneten Trägern durch Vereinbarung.ª<br />

10. § 7 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Der Rettungszweckverband ist Träger der<br />

Rettungsleitstelle. Er kann die Rettungsleitstelle<br />

selbst betreiben oder eines seiner Mitglieder<br />

oder eine Gemeinde mit der Durchführung<br />

dieser Aufgabe beauftragen. Die Rettungsleitstelle<br />

kann gemeinsam mit einer<br />

Feuerwehreinsatzzentrale betrieben werden.<br />

Die Rettungsleitstelle lenkt alle Rettungseinsätze<br />

im ganzen Land. Sie kann dazu dem im<br />

Rettungsdienst eingesetzten Personal Weisungen<br />

erteilen. Sie muss ständig betriebsbereit<br />

und mit geeignetem Personal ausgestattet sein.<br />

Mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze<br />

beauftragte Personen müssen die Qualifikation<br />

als Rettungsassistent haben und sind regelmäûig<br />

fortzubilden. Die Rettungsleitstelle arbeitet<br />

mit den Krankenhäusern, den für den<br />

vertragsärztlichen Notdienst zuständigen Stellen,<br />

dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der<br />

Polizei, den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr<br />

zusammen und wirkt im Katastrophenschutz<br />

mit.ª


2142 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Die Rettungsleitstelle führt einen zentralen<br />

Bettennachweis und eine Übersicht über<br />

die bei einem gröûeren Schadensereignis verfügbaren<br />

Versorgungs- und Behandlungskapazitäten.<br />

Die Krankenhäuser sind verpflichtet,<br />

der Rettungsleitstelle die hierfür notwendigen<br />

Meldungen zu machen. Die Rettungsleitstelle<br />

unterrichtet bei Notfällen die Krankenhäuser<br />

über eine bevorstehende Aufnahme. Die Rettungsleitstelle<br />

führt eine Übersicht über die<br />

vertragsärztlichen Notdienste.ª<br />

c) In Absatz 3 werden die Worte ¹Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium für<br />

Inneres und Sportª ersetzt.<br />

d) In Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:<br />

¹Die Rettungsleitstelle kann weitere Aufgaben,<br />

insbesondere die Alarmierung <strong>des</strong> vertragsärztlichen<br />

Notdienstes, durch Vereinbarung übernehmen.ª<br />

e) Es wird folgender Absatz 5 angefügt:<br />

¹(5) Die Errichtung einer Integrierten Leitstelle<br />

und die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer<br />

112 für Rettungsdienst und Feuerwehr<br />

werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.ª<br />

11. § 8 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ¹Hilfsorganisationenª<br />

die Worte ¹(Arbeiter-Samariter-Bund,<br />

Deutsche Lebens-Rettungs-<br />

Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz,<br />

Johanniter-Unfallhilfe,<br />

dienst)ª eingefügt.<br />

bb)Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

Malteser-Hilfs-<br />

¹Eine Mitwirkung im Rettungsdienst ist<br />

mit einer konkurrierenden Betätigung im<br />

Krankentransport auûerhalb <strong>des</strong> Rettungsdienstes<br />

unvereinbar.ª<br />

cc) In Satz 3 werden die Worte ¹mit Zustimmung<br />

<strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innernª gestrichen.<br />

b) In Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz<br />

eingefügt:<br />

¹Betreibt der Rettungszweckverband die Rettungsleitstelle<br />

nicht selbst, gilt Satz 1 für den<br />

Betreiber der Rettungsleitstelle entsprechend.ª<br />

c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:<br />

¹Der Rettungszweckverband hat bei der Entscheidung<br />

eine effektive und wirtschaftliche<br />

Leistungserbringung zu berücksichtigen.ª<br />

d) Es werden folgende Absätze 4 bis 6 angefügt:<br />

¹(4) Der Rettungszweckverband hat ausreichende<br />

Vorbereitungen für die Sicherstellung<br />

<strong>des</strong> Rettungsdienstes bei Groûschadensereignissen<br />

zu treffen. Soweit in die Vorbereitungen<br />

Einsatzmittel und Einsatzpersonal <strong>des</strong> Katastrophenschutzes<br />

einbezogen werden, erfolgt<br />

dies in Absprache mit den Katastrophenschutzbehörden.<br />

Für das Einsatzpersonal <strong>des</strong><br />

Katastrophenschutzes gilt bei Einsätzen im<br />

Rettungsdienst Abschnitt IV <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>katastrophenschutzgesetzes<br />

entsprechend. Der Rettungsdienst<br />

mit Fahrzeugen, die ausschlieûlich<br />

für Katastrophen oder Groûschadensereignisse<br />

vorgehalten werden, ist von der Beschränkung<br />

in § 2 Abs. 2 Satz 5 ausgenommen.<br />

(5) Die rettungsdienstliche Einsatzorganisation<br />

bei Groûschadensereignissen wird von der Einsatzleitung<br />

Rettungsdienst geführt. Der Einsatzleitung<br />

Rettungsdienst gehören der Leitende<br />

Notarzt und der Organisatorische Leiter<br />

an. Sie haben für ihren jeweiligen Aufgabenbereich<br />

ein Weisungsrecht gegenüber den Einsatzkräften.<br />

Die Bestellung der Einsatzleitung<br />

Rettungsdienst erfolgt durch den Rettungszweckverband.<br />

(6) Das Ministerium für Inneres und Sport erlässt<br />

allgemeine Verwaltungsvorschriften insbesondere<br />

über die Einsatzorganisation und<br />

vorbereitende Maûnahmen einschlieûlich einer<br />

Medikamentenbevorratung zur Sicherstellung<br />

<strong>des</strong> Rettungsdienstes bei Groûschadensereignissen.ª<br />

12. § 9 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />

durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />

ersetzt.<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Das Land gewährt im Rahmen verfügbarer<br />

Haushaltsmittel Zuschüsse zu den notwendigen<br />

Ausgaben für die kommunikationsund<br />

informationstechnische Ausstattung, die<br />

fernmeldetechnischen Infrastruktureinrichtungen<br />

sowie die Datenverarbeitungsprogramme<br />

der Rettungsleitstelle.ª<br />

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(3) Das Ministerium für Inneres und Sport<br />

wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem<br />

Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />

Verwaltungsvorschriften über die<br />

Zuschüsse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nach den Absätzen 1<br />

und 2 zu erlassen.ª<br />

d) Es werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:<br />

¹(4) Die Aufgaben der Rettungsleitstelle nach<br />

§ 7 Abs. 4 werden gegen Kostenerstattung erbracht.<br />

(5) Die Ausgaben für den ¾rztlichen Leiter<br />

Rettungsdienst und die Einsatzleitung Rettungsdienst<br />

sind Kosten <strong>des</strong> Rettungsdienstes.ª


13. § 10 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Für die nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen ansatzfähigen Kosten <strong>des</strong> Rettungsdienstes<br />

einschlieûlich der Rettungsleitstelle<br />

und der Rettungsmittel, die den Trägern<br />

und Leistungserbringern im Rahmen der bedarfsgerechten<br />

Aufgabenerfüllung bei sparsamer<br />

und wirtschaftlicher Betriebsführung<br />

entstehen und nicht durch Zuschüsse nach § 9<br />

Abs. 1 und 2 oder durch Kostenerstattung nach<br />

§ 9 Abs. 4 gedeckt sind, werden Leistungsentgelte<br />

erhoben. Die Leistungsentgelte werden<br />

einheitlich für das Saarland zwischen dem Rettungszweckverband<br />

mit den Krankenkassen<br />

oder deren Verbänden und dem Verband der<br />

privaten Krankenversicherung e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss<br />

Saarland Ð so vereinbart, dass die<br />

Kosten gedeckt sind. Bei Kostenüber- oder<br />

Kostenunterdeckung auf Grund von Leistungsabweichungen<br />

oder unterschiedlichen Kostenstrukturen<br />

führt der Rettungszweckverband einen<br />

angemessenen Ausgleich zwischen den Beauftragten<br />

durch.ª<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 3 werden die Worte ¹die Krankenkassen<br />

und ihre Verbändeª durch die Worte<br />

¹die Krankenkassen oder deren Verbände<br />

und der Verband der privaten Krankenversicherung<br />

e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss Saarland<br />

Ъ ersetzt.<br />

bb)In Satz 4 werden die Worte ¹Ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministeriums<br />

für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹Die Leistungsentgelte für den Rettungsdienst<br />

mit Luftfahrzeugen werden vom<br />

Ministerium für Inneres und Sport mit den<br />

Krankenkassen oder deren Verbänden und<br />

dem Verband der privaten Krankenversicherung<br />

e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss Saarland<br />

Ð vereinbart.ª<br />

bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />

für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

14. § 11 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 werden die Worte ¹Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />

für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministeriums<br />

für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 wird in Nummer 16 das Wort ¹Bezirksausschussª<br />

durch das Wort ¹Lan<strong>des</strong>ausschussª<br />

ersetzt.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2143<br />

bb)In Satz 2 und 3 werden jeweils die Worte<br />

¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª durch die Worte<br />

¹Ministerium für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

15. In der Überschrift <strong>des</strong> Abschnitts 3 werden die<br />

Worte ¹Notfallrettung undª durch die Worte ¹Zulassung<br />

von Unternehmern zumª ersetzt.<br />

16. § 12 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 wird Satz 1 wie folgt gefasst:<br />

¹Wer Krankentransport auûerhalb <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Rettungsdienstes betreiben will (Unternehmer),<br />

muss im Besitz einer Genehmigung<br />

sein.ª<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen<br />

ist Krankentransport mit Fahrzeugen, die<br />

ausschlieûlich für den Katastrophenfall oder<br />

für Groûschadensereignisse vorgehalten werden.ª<br />

c) In Absatz 3 werden die Worte ¹Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium für<br />

Inneres und Sportª ersetzt und die Worte<br />

¹Notfallrettung undª gestrichen.<br />

17. § 13 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 werden die Worte ¹Notfallrettung<br />

oderª und das Wort ¹jeweiligenª gestrichen.<br />

bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Rettungs- und<br />

Ambulanzluftfahrzeugeª durch die Worte<br />

¹und Luftfahrzeugeª ersetzt.<br />

cc) Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Betriebsbereich <strong>des</strong> Krankenkraftwagens<br />

im Sinne dieses Gesetzes ist das Saarland.ª<br />

18. § 14 wird wie folgt geändert:<br />

a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:<br />

¹Örtlich zuständig ist die Genehmigungsbehörde,<br />

in deren Bezirk das Unternehmen seinen<br />

Sitz hat; hat das Unternehmen seinen Sitz auûerhalb<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, ist das Ministerium für Inneres<br />

und Sport zuständig.ª<br />

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte ¹der Notfallrettung<br />

undª gestrichen und die Worte ¹Ministerium<br />

<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />

für Inneres und Sportª ersetzt.<br />

19. § 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Satz 1 werden die Worte ¹ob die Genehmigung<br />

für Notfallrettung oder Krankentransport<br />

erteilt werden soll undª gestrichen und die<br />

Worte ¹das Rettungs- oder das Ambulanzluftfahrzeugª<br />

durch die Worte ¹oder das Luftfahrzeugª<br />

ersetzt.


2144 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

b) In Satz 2 werden die Worte ¹Beide Angaben<br />

werdenª durch die Worte ¹Der Standort wirdª<br />

ersetzt.<br />

20. § 16 wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:<br />

¹(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn<br />

zu erwarten ist, dass durch ihren Gebrauch die<br />

Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> öffentlichen Rettungsdienstes<br />

gefährdet wird. Eine Gefährdung liegt<br />

dann vor, wenn durch die Genehmigung die<br />

Vorhaltung <strong>des</strong> öffentlichen Rettungsdienstes<br />

an Krankentransportwagen weniger als die<br />

Hälfte der Gesamtvorhaltung von öffentlichem<br />

Rettungsdienst und genehmigten Krankentransportwagen<br />

von privaten Unternehmern<br />

beträgt. Grundlage der Entscheidung der Genehmigungsbehörde<br />

ist ein vom Ministerium<br />

für Inneres und Sport zu führen<strong>des</strong> Verzeichnis<br />

der Zahl der Krankentransportwagen <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Rettungsdienstes und der genehmigten<br />

Krankentransportwagen von privaten Unternehmern.<br />

Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für<br />

die Neuerteilung abgelaufener Genehmigungen<br />

und den Austausch von Krankentransportwagen,<br />

soweit der Genehmigungsumfang unverändert<br />

bleibt.<br />

(3) Bei der Erteilung der Genehmigungen sind<br />

Neubewerber und vorhandene Unternehmer<br />

angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der<br />

Gruppen sollen die Antragsteller nach der zeitlichen<br />

Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs der Anträge<br />

berücksichtigt werden. Einem Antragsteller<br />

darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden,<br />

sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt<br />

werden können als Antragsteller vorhanden<br />

sind.ª<br />

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die<br />

Worte ¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª durch die<br />

Worte ¹Ministerium für Inneres und Sportª<br />

ersetzt.<br />

bb)In Nummer 2 werden die Worte ¹bei der<br />

Notfallrettung oderª gestrichen und nach<br />

dem Wort ¹Gemeinschaftª das Wort<br />

¹krank,ª eingefügt.<br />

21. § 17 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:<br />

a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹2. die Einhaltung bestimmter Wartezeiten vorschreiben,ª<br />

b) In Nummer 3 werden die Worte ¹Entseuchung,<br />

Entwesungª durch das Wort ¹Desinfektionª ersetzt.<br />

c) In Nummer 4 werden die Worte ¹sowie den<br />

Notärzten, deren jederzeitige Einsatzbereitschaft<br />

der Unternehmer auf Verlangen der Genehmigungsbehörde<br />

nachzuweisen hat,ª gestrichen.<br />

22. § 20 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 wird der Satz 1 wie folgt gefasst:<br />

¹Krankentransport darf nur durchgeführt werden,<br />

wenn der Ausgangs- oder Zielort im Betriebsbereich<br />

liegen.ª<br />

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die<br />

Worte ¹zu Notfallrettung undª durch das<br />

Wort ¹zumª ersetzt.<br />

bb)In Nummer 1 werden die Worte ¹ , <strong>des</strong><br />

Rettungs- oder <strong>des</strong> Ambulanzluftfahrzeugesª<br />

durch die Worte ¹oder <strong>des</strong> Luftfahrzeugesª<br />

ersetzt.<br />

c) In Absatz 3 werden die Worte ¹Notfallrettung<br />

und Krankentransport dürfenª durch<br />

die Worte ¹Die Beförderung darfª ersetzt.<br />

d) In Absatz 4 wird vor Satz 1 folgender Satz<br />

eingefügt:<br />

¹Der im Krankentransport tätige Unternehmer<br />

ist zu Einsätzen in der Notfallrettung<br />

verpflichtet, wenn ihn die Rettungsleitstelle<br />

hierzu beauftragt.ª<br />

23. In der Überschrift <strong>des</strong> Abschnitts 4 wird das Wort<br />

¹Informationssicherungª durch das Wort ¹Qualitätssicherungª<br />

ersetzt.<br />

24. Dem § 21 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:<br />

¹(3) Bei der Rettungsleitstelle eingehende Anrufe<br />

dürfen ohne Einwilligung <strong>des</strong> Anrufers vorübergehend<br />

auf Tonträger aufgezeichnet werden. Die<br />

Aufzeichnungen sind spätestens nach sechs Monaten<br />

zu löschen. Dies gilt nicht, wenn sich während<br />

dieses Zeitraumes ergibt, dass die Aufzeichnungen<br />

voraussichtlich noch als Beweismittel benötigt werden.<br />

(4) Die bei der Dokumentation anfallenden Daten<br />

können innerhalb <strong>des</strong> Rettungsdienstes in nicht<br />

patientenbezogener Form für Zwecke der Qualitätssicherung<br />

und Effizienzkontrolle ausgewertet<br />

werden.ª<br />

25. Als § 21a wird eingefügt:<br />

¹§ 21a<br />

¾rztlicher Leiter Rettungsdienst<br />

und Qualitätssicherung<br />

(1) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst wird auf<br />

Vorschlag <strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Sport<br />

durch den Rettungszweckverband bestellt. Der<br />

Vorschlag erfolgt im Benehmen mit der ¾rztekammer<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> und der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Saarland. Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst<br />

muss über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin<br />

verfügen. Eine Abberufung <strong>des</strong> ¾rztlichen<br />

Leiters Rettungsdienst ist nur aus wichtigem<br />

Grund und nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Ministeriums<br />

für Inneres und Sport möglich.


(2) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst hat den<br />

Stand der Qualitätssicherung im medizinischen<br />

Bereich <strong>des</strong> Rettungsdienstes festzustellen, den<br />

sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsbedarf<br />

zu benennen, eingeführte Qualitätssicherungsmaûnahmen<br />

auf ihre Wirksamkeit hin zu bewerten und<br />

Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen<br />

ausgerichtete Qualitätssicherung im Rettungsdienst<br />

einschlieûlich ihrer Umsetzung zu erarbeiten.<br />

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der ¾rztliche<br />

Leiter Rettungsdienst von den im Rettungsdienst<br />

mitwirkenden Personen und Stellen nicht<br />

patientenbezogene Auskünfte, Aufzeichnungen<br />

und aktuelle Dokumentationen verlangen.<br />

(3) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst soll insbesondere<br />

1. den Rettungszweckverband bei allen medizinischen<br />

Fragen und bei Entscheidungen über<br />

Zahl, Standort und Ausstattung von rettungsdienstlichen<br />

Einrichtungen fachlich beraten<br />

und unterstützen;<br />

2. im Zusammenwirken mit dem Rettungszweckverband<br />

und den Katastrophenschutzbehörden<br />

die Grundlagen für eine effektive medizinischorganisatorische<br />

Planung und Leitung <strong>des</strong> rettungs-<br />

und sanitätsdienstlichen Instrumentariums<br />

bei Groûschadensereignissen schaffen;<br />

3. im Zusammenwirken mit dem Rettungszweckverband,<br />

den mit der Notfallrettung Beauftragten<br />

und den Notärzten eine weitgehend einheitliche<br />

pharmakologische und medizin-technische<br />

Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge<br />

festlegen;<br />

4. auf der Grundlage von Dokumentationen die<br />

Einsatzstrategien und das Einsatzgeschehen in<br />

der Rettungsleitstelle überwachen und zusammen<br />

mit dem Rettungszweckverband durch<br />

Fortschreibung der Dispositionsanweisungen<br />

und gezielter Fort- und Weiterbildung <strong>des</strong> Personals<br />

optimieren;<br />

5. auf der Grundlage von Dokumentationen die<br />

Versorgung der Notfallpatienten durch ärztliches<br />

und nichtärztliches Personal überwachen<br />

und zusammen mit dem Rettungszweckverband<br />

und den Notärzten Empfehlungen für<br />

ärztliches Personal sowie Behandlungsrichtlinien<br />

für nichtärztliches Personal erarbeiten;<br />

6. gewonnene Erkenntnisse gezielt in die Fortund<br />

Weiterbildung <strong>des</strong> Rettungsdienstpersonals<br />

und der Notärzte einbringen sowie als Anregungen<br />

an die Ausbildungsstätten geben.<br />

Empfehlungen und Vorschläge <strong>des</strong> ¾rztlichen Leiters<br />

Rettungsdienst an den Rettungszweckverband<br />

zu medizinischen Fragen und zu Zahl, Standort<br />

oder Ausstattung von rettungsdienstlichen Einrichtungen<br />

sind von der Verbandsversammlung bei<br />

nächster Gelegenheit zu behandeln.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2145<br />

(4) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst erstellt<br />

jährlich einen Bericht über den Stand der Qualitätssicherung<br />

im Rettungsdienst.ª<br />

26. In § 22 werden die Worte ¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª<br />

durch die Worte ¹Ministerium für Inneres<br />

und Sportª ersetzt.<br />

27. § 23 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Nummer 2 werden die Worte ¹Notfallrettung<br />

oderª gestrichen.<br />

b) In Nummer 3 werden nach den Worten ¹Abs. 1ª<br />

die Worte ¹Satz 1ª eingefügt.<br />

28. § 24 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 24<br />

Übergangsregelungen<br />

(1) Die Trägerschaft der Rettungsleitstelle geht<br />

zum 1. Januar 2004 vom Saarland auf den Rettungszweckverband<br />

über.<br />

(2) Die Arbeitsverhältnisse der im Zeitpunkt <strong>des</strong><br />

In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bei der Rettungsleitstelle<br />

beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gehen mit deren Zustimmung<br />

auf den Rettungszweckverband über. Für<br />

die übergegangenen Arbeitsverhältnisse gelten die<br />

für den kommunalen Bereich vereinbarten tariflichen<br />

Regelungen, wobei der bisherige Besitzstand<br />

gewahrt wird. Die Eingruppierung erfolgt min<strong>des</strong>tens<br />

in der Vergütungsgruppe, in der der Arbeitnehmer<br />

oder die Arbeitnehmerin vor dem Übergang<br />

<strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses beim Land eingruppiert<br />

war. Ergibt sich im Einzelfall eine Vergütungsminderung,<br />

so ist diese auszugleichen. Bei<br />

der Berechnung von Beschäftigungs- und Dienstzeit,<br />

von Zeiten einer Tätigkeit oder Bewährung<br />

für einen Aufstieg oder der Gewährung der Vergütungsgruppenzulage<br />

sowie bei allen sonstigen<br />

von der Erfüllung bestimmter Zeiten bei demselben<br />

Arbeitgeber abhängenden tariflichen Leistungen<br />

und zusatzversorgungsrechtlichen Ansprüchen<br />

werden die beim Land erreichten Zeiten berücksichtigt.<br />

(3) Für die im Zeitpunkt <strong>des</strong> In-Kraft-Tretens dieses<br />

Gesetzes bei der Rettungsleitstelle beschäftigten<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>, deren Arbeitsverhältnisse übergehen,<br />

führt die Personalvertretung ihre Geschäfte weiter.<br />

Die §§ 11 und 23 <strong>des</strong> Saarländischen Personalvertretungsgesetzes<br />

bleiben unberührt. § 116 <strong>des</strong> Saarländischen<br />

Personalvertretungsgesetzes findet Anwendung.<br />

(4) Das bewegliche Vermögen der Rettungsleitstelle,<br />

insbesondere die Einrichtungsgegenstände<br />

und die Datenverarbeitungsanlage, geht zum Zeitpunkt<br />

<strong>des</strong> Wechsels der Trägerschaft in das Eigentum<br />

<strong>des</strong> Rettungszweckverban<strong>des</strong> über.<br />

(5) Das Land überlässt dem Rettungszweckverband<br />

mietfrei die Nutzung <strong>des</strong> für Zwecke der<br />

Rettungsleitstelle dienenden Teils <strong>des</strong> Verwal-


2146 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

tungsgebäu<strong>des</strong>, in dem die Rettungsleitstelle und<br />

die Hubschrauberstation untergebracht sind. Der<br />

Rettungszweckverband ist verpflichtet, sich an den<br />

Grundstücksunterhaltungskosten nach dem Umfange<br />

der Mitbenutzung zu beteiligen. Die Überlassung<br />

endet mit einer Nutzungsänderung.<br />

(6) Der Rettungszweckverband erhält vom Land<br />

für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember<br />

2006 einen Teilausgleich der Personalkosten<br />

der Rettungsleitstelle. Der Ausgleich beträgt im<br />

Jahre 2004 75 vom Hundert, im Jahre 2005 50 vom<br />

Hundert und im Jahre 2006 25 vom Hundert der<br />

für das Jahr <strong>2003</strong> festgestellten Personalkosten der<br />

Bediensteten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, deren Arbeitsverhältnisse<br />

auf den Rettungszweckverband übergegangen<br />

sind. Der Ausgleich wird für jeweils ein Haushaltsjahr<br />

bis zum 30. November in einer Summe<br />

gewährt.<br />

(7) Die planerischen und organisatorischen Maûnahmen<br />

zur Erreichung der Hilfsfrist von zwölf<br />

Minuten in § 6 Abs. 3 sind bis zum 31. Dezember<br />

2005 abzuschlieûen.<br />

(8) Die infolge der Erweiterung der Notfallrettung<br />

um die Bewältigung von Groûschadensereignissen<br />

in § 2 Abs. 2 Satz 4 zu treffenden Vorbereitungen<br />

für den Einsatz <strong>des</strong> notwendigen Personals und zusätzlicher<br />

Rettungsmittel sind bis zum 31. Dezember<br />

2005 abzuschlieûen.<br />

(9) Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 4 können bis<br />

zum 31. Dezember 2005 Notarzt-Einsatzfahrzeuge<br />

statt mit einem Rettungsassistenten auch mit einem<br />

Rettungssanitäter besetzt werden.<br />

(10) Die vom Ministerium für Inneres und Sport<br />

vor dem 1. Januar 2004 ausgesprochenen Bestellungen<br />

zum Leitenden Notarzt gelten weiter.<br />

(11) Notärzte, die vor der am 2. Mai 2001 in Kraft<br />

getretenen ¾nderung der Weiterbildungsordnung<br />

für die ¾rzte <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Saarland oder vor<br />

entsprechenden Stichtagen im Zuständigkeitsbereich<br />

anderer ¾rztekammern oder im Zuständigkeitsbereich<br />

einer ¾rztekammer, die die Zusatzbezeichnung<br />

Notfallmedizin nicht eingeführt<br />

hat, den Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben<br />

haben, dürfen auch ohne die Zusatzbezeichnung<br />

Notfallmedizin in der Notfallrettung<br />

eingesetzt werden.ª<br />

Artikel 2<br />

Neubekanntmachung<br />

Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt,<br />

den Wortlaut <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes<br />

in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes<br />

an geltenden Fassung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> bekannt<br />

zu machen; dabei sind die Personen- und Amtsbezeichnungen<br />

in der weiblichen und männlichen<br />

Form zu verwenden.<br />

Artikel 3<br />

In-Kraft-Treten <strong>des</strong> Gesetzes,<br />

Auûer-Kraft-Treten bisherigen Rechts<br />

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freistellung<br />

von der Genehmigungspflicht nach § 12 Abs. 3<br />

<strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRett-<br />

FreiV) vom 22. August 1996 (Amtsbl. S. 886) auûer<br />

Kraft.<br />

Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Der Ministerpräsident<br />

Müller<br />

Die Ministerin für Inneres und Sport<br />

Kramp-Karrenbauer<br />

Der Minister für Finanzen<br />

und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />

Jacoby<br />

Die Ministerin der Justiz<br />

Spoerhase-Eisel<br />

Die Ministerin für Frauen, Arbeit,<br />

Gesundheit und Soziales<br />

Dr. Görner<br />

Der Minister für Wirtschaft<br />

Dr. Georgi<br />

Verordnungen<br />

202 Verordnung<br />

über Zuständigkeiten gemäû § 20 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Vom 15. Juli <strong>2003</strong><br />

Auf Grund<br />

• <strong>des</strong> § 36 Abs. 2 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

22. August 2002 (BGBl. I S. 3387),<br />

hinsichtlich § 1 Abs. 2 sowie<br />

• <strong>des</strong> § 5 Abs. 3 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>organisationsgesetzes in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März


1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 23. Mai 2001 (Amtsbl. S. 937),<br />

hinsichtlich § 1 Abs. 1<br />

verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

zur Ausführung <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 18. Juni 2002<br />

(BGBl. I S. 1914):<br />

§1<br />

Zuständige Behörde<br />

(1) Zuständige Behörde im Sinne von § 20 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist<br />

1. das Ministerium für Wirtschaft für Vorhaben gemäû<br />

Anlage 1 Nr. 19.4, 19.5 und 19.7 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />

2. das Ministerium für Umwelt für Vorhaben gemäû<br />

Anlage 1 Nr. 19.6 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

sowie<br />

3. das Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz für Vorhaben<br />

gemäû Anlage 1 Nr. 19.3, 19.8 und 19.9 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

(2) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung<br />

von Ordnungswidrigkeiten gemäû § 23 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die<br />

jeweils nach Absatz 1 für die Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

zuständige Behörde.<br />

§2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung<br />

in Kraft.<br />

Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

Die Regierung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Müller Spoerhase-Eisel<br />

Jacoby Schreier<br />

Kramp-Karrenbauer Dr. Görner<br />

Dr. Georgi Mörsdorf<br />

200 Verordnung<br />

zur ¾nderung der Verordnung über die Festlegung<br />

der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten Lehrer<br />

und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO)<br />

Vom 30. Juli <strong>2003</strong><br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 87 Abs. 5 <strong>des</strong> Saarländischen Beamtengesetzes<br />

(SBG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997,<br />

S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.<br />

November 2002 (Amtsbl. S. 2505), verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2147<br />

Artikel 1<br />

Die Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden<br />

der beamteten Lehrer und Lehrerinnen<br />

an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September<br />

1998 (Amtsbl. 1999, S. 2), geändert durch die Verordnung<br />

vom 20. Juni 2000 (Amtsbl. S. 1023), wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

¹(1) Die Regelstundenzahl vollzeitbeschäftigter<br />

Lehrkräfte beträgt im Durchschnitt bei einer Unterrichtstätigkeit<br />

an Grundschulen 28,5<br />

an Schulen für Behinderte 27<br />

an Erweiterten Realschulen 27<br />

an Gesamtschulen<br />

Ð bei einem Einsatz mit zwei bis sieben<br />

Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />

27<br />

Oberstufe<br />

Ð bei einem Einsatz mit min<strong>des</strong>tens acht<br />

Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />

26<br />

Oberstufe 25<br />

an Gymnasien<br />

Ð bei einem Einsatz mit min<strong>des</strong>tens acht<br />

Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />

26<br />

Oberstufe 25<br />

an beruflichen Schulen 25,5<br />

an Abendgymnasien<br />

Ð bei einem Einsatz mit min<strong>des</strong>tens acht<br />

Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />

22<br />

Oberstufe 21<br />

am Studienkolleg 21<br />

an Erweiterten Realschulen in Abendform 23.<br />

Abweichend hiervon beträgt die Regelstundenzahl<br />

von Lehrkräften bei einem nicht nur vorübergehenden<br />

Einsatz als Leiter oder Leiterin<br />

einer Grundschule<br />

von Lehrkräften mit der Befähigung für das<br />

Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe<br />

I (Klassenstufen 5 bis 9), für das<br />

Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen<br />

oder für das Lehramt an Realschulen<br />

und Gesamtschulen (einschlieûlich Gymnasi-<br />

28<br />

allehrern und Gymnasiallehrerinnen) bei<br />

überwiegender Unterrichtstätigkeit an Gymnasien<br />

in den Klassenstufen 5 bis 10 oder an<br />

beruflichen Schulen in einem allgemein bildenden<br />

Fach<br />

von Fachlehrern und Fachlehrerinnen sowie<br />

von Technischen Lehrern und Technischen<br />

Lehrerinnen bei überwiegender Unterrichtstätigkeit<br />

an beruflichen Schulen in Fächern<br />

<strong>des</strong> berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufs-<br />

27<br />

bezogenen Bereichs 28


2148 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

von Fachlehrern und Fachlehrerinnen für<br />

musisch-technische Fächer bei überwiegender<br />

Unterrichtstätigkeit in diesen Fächern<br />

an Schulen für Behinderte, Erweiterten Realschulen,<br />

Gesamtschulen, Gymnasien oder<br />

beruflichen Schulen 28<br />

von Fachlehrern und Fachlehrerinnen an<br />

Schulen für Behinderte als Gruppen-/Klassenleiter<br />

oder Gruppen-/Klassenleiterin<br />

(Zahl der wöchentlich auf den Unterricht<br />

und die Beaufsichtigung der Gruppe/Klasse<br />

entfallenden Zeitstunden)<br />

von Technischen Lehrern und Technischen<br />

31<br />

Lehrerinnen bei überwiegend fachpraktischer<br />

Unterrichtstätigkeit an Erweiterten<br />

Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien<br />

oder beruflichen Schulen<br />

von Werkstattlehrern und Werkstattlehrerin-<br />

28<br />

nen 30.ª<br />

2. § 9 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />

¹(1) Die Regelstundenzahl ermäûigt sich nach<br />

Ablauf <strong>des</strong> Schuljahres, in dem die Lehrkraft<br />

das 57. Lebensjahr vollendet, um eine Wochenstunde<br />

und nach Ablauf <strong>des</strong> Schuljahres, in<br />

dem die Lehrkraft das 60. Lebensjahr vollendet,<br />

um insgesamt drei Wochenstunden (Altersermäûigung).ª<br />

b) Absatz 3 wird aufgehoben.<br />

3. In § 12 a Satz 1 werden die Worte ¹und <strong>des</strong><br />

§ 87 bª gestrichen.<br />

4. Die Anlage wird wie folgt geändert:<br />

a) Die mit dem Wort ¹Hauptschuleª beginnende<br />

Zeile und die mit der Angabe ¹Grund-/Hauptschuleª<br />

beginnende Zeile werden gestrichen.<br />

b) Das Wort ¹Realschuleª und das nachfolgende<br />

Komma sowie die Worte ¹und Sekundarschuleª<br />

werden gestrichen.<br />

Artikel 2<br />

(1) Diese Verordnung tritt am 31. August <strong>2003</strong> in<br />

Kraft.<br />

(2) Nach Ablauf von drei Jahren wird überprüft, ob<br />

weiterhin Regelungsbedarf im Sinne dieser Verordnung<br />

besteht.<br />

Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

Die Regierung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Müller Spoerhase-Eisel<br />

Jacoby Schreier<br />

Kramp-Karrenbauer Dr. Görner<br />

Dr. Georgi Für Mörsdorf Dr. Görner<br />

208 Verordnung<br />

zur ¾nderung der Verordnung zur Abgeltung<br />

der Bürokosten der Gerichtsvollzieher<br />

Vom 21. Juli <strong>2003</strong><br />

Auf Grund <strong>des</strong> § 49 Abs. 3 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsgesetzes<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert<br />

durch Art. 10 <strong>des</strong> Gesetzes vom 6. August 2002<br />

(BGBl. I S. 3082) und <strong>des</strong> § 1 Nr. 3 der Verordnung<br />

zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten<br />

vom 30. August 1976 (Amtsbl. S. 965), geändert<br />

durch die Verordnung vom 20. März 1979 (Amtsbl.<br />

S. 332), verordnet das Ministerium der Justiz im Einvernehmen<br />

mit dem Ministerium für Inneres und<br />

Sport und dem Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten:<br />

§1<br />

Die Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der<br />

Gerichtsvollzieher vom 29. Oktober 1975 (Amtsbl.<br />

S. 1297), zuletzt geändert durch die Verordnung vom<br />

30. April <strong>2003</strong> (Amtsbl. S. 1354), wird wie folgt geändert:<br />

In § 2 Abs. 1 wird die Zahl ¹50,90ª durch die Zahl<br />

¹51,70ª ersetzt.<br />

§2<br />

Die Festsetzung <strong>des</strong> Gebührenanteils erfolgt rückwirkend<br />

für das Jahr 2002.<br />

Saarbrücken, den 21. Juli <strong>2003</strong><br />

Die Ministerin der Justiz<br />

Spoerhase-Eisel<br />

210 Verordnung<br />

über die maschinelle Führung der Register<br />

(RegisterVO)<br />

Vom 29. Juli <strong>2003</strong><br />

Auf Grund <strong>des</strong> § 8 a Abs. 1 Satz 1 und § 9 a Abs. 4<br />

Satz 3 <strong>des</strong> Handelsgesetzbuches (HGB) vom 10. Mai<br />

1897 (RGBl. S. 219), zuletzt geändert durch Artikel 5<br />

<strong>des</strong> Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412),<br />

<strong>des</strong> § 156 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes betreffend die<br />

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August<br />

1994 (BGBl. I S. 2202), zuletzt geändert durch Artikel<br />

4 <strong>des</strong> Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I<br />

S. 3414), <strong>des</strong> § 5 Abs. 2 <strong>des</strong> Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes<br />

(PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl. I<br />

S. 1744), zuletzt geändert durch Artikel 4 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3422), <strong>des</strong><br />

§ 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 147 Abs. 1 Satz 1, § 159<br />

Abs. 1 Satz 1 und § 160 b Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Gesetzes


über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />

(FGG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 369, 771), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 26 <strong>des</strong> Gesetzes vom 23. Juli 2002<br />

(BGBl. I S. 2850), <strong>des</strong> § 55 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6<br />

Satz 2 sowie <strong>des</strong> § 79 Abs. 5 Satz 3 <strong>des</strong> Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, ber.<br />

S. 2909 und <strong>2003</strong> S. 738), zuletzt geändert durch Artikel<br />

4 <strong>des</strong> Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I<br />

S. 3412), verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung:<br />

§1<br />

Maschinelle Führung der Register<br />

(1) Das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister<br />

sowie die zu ihrer Führung erforderlichen<br />

Verzeichnisse werden beim Amtsgericht Saarbrücken<br />

in maschineller Form als automatisierte Datei<br />

geführt. Die Datenverarbeitung wird auf den Anlagen<br />

<strong>des</strong> Rechenzentrums <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken<br />

vorgenommen.<br />

(2) Das Vereinsregister sowie die zu seiner Führung<br />

erforderlichen Verzeichnisse werden bei den Amtsgerichten<br />

in maschineller Form als automatisierte Datei<br />

geführt.<br />

§2<br />

Anlegung <strong>des</strong> maschinell geführten Registers<br />

(1) Das maschinell geführte Handels-, Genossenschafts-,<br />

Partnerschafts- und Vereinsregister wird<br />

durch Umschreibung angelegt.<br />

(2) Die einzelnen maschinell geführten Registerblätter<br />

treten mit ihrer Freigabe an die Stelle der bisher in<br />

Papierform geführten Registerblätter.<br />

(3) Die Anlegung <strong>des</strong> maschinell geführten Registerblattes<br />

einschlieûlich seiner Freigabe kann auch durch<br />

den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgen.<br />

§3<br />

Abrufverfahren<br />

Die Durchführung und Abwicklung <strong>des</strong> automatisierten<br />

Abrufverfahrens aus den maschinell geführten Registern<br />

nach § 79 Abs. 5 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

und § 9 a Abs. 4 <strong>des</strong> Handelsgesetzbuchs, auch in Verbindung<br />

mit § 156 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes betreffend<br />

die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften<br />

und § 5 Abs. 2 <strong>des</strong> Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes,<br />

einschlieûlich der Erhebung von Gebühren und Entgelten<br />

für die Teilnahme am Abrufverfahren wird<br />

dem Amtsgericht Saarbrücken zugewiesen.<br />

§4<br />

Datenverarbeitung im Auftrag<br />

Die Datenverarbeitung im Auftrag <strong>des</strong> für die Führung<br />

<strong>des</strong> Vereinsregisters zuständigen Amtsgerichts<br />

wird auf den Anlagen <strong>des</strong> Rechenzentrums <strong>des</strong> Amts-<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2149<br />

gerichts Saarbrücken vorgenommen (§ 125 Abs. 5 in<br />

Verbindung mit § 159 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />

die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />

§ 55 a Abs. 6 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuchs).<br />

§5<br />

Ersatzregister<br />

(1) Ist die Vornahme von Eintragungen in das maschinell<br />

geführte Register länger als zehn Werktage nicht<br />

möglich, so sollen in der Regel Eintragungen ohne<br />

Vergabe einer neuen Nummer in einem Ersatzregister<br />

in Papierform vorgenommen werden.<br />

(2) Nach Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sind<br />

die Eintragungen unverzüglich in das maschinell geführte<br />

Register zu übernehmen. Erst nach der Übernahme<br />

darf die elektronische Einsicht in das Registerblatt<br />

gestattet werden.<br />

§6<br />

Übermittlung von Daten <strong>des</strong> maschinell geführten<br />

Registers an andere Amtsgerichte<br />

Soweit die Register bei den Amtsgerichten in maschineller<br />

Form als automatisierte Datei geführt werden,<br />

können die Daten an andere Amtsgerichte übermittelt<br />

werden, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür<br />

gegeben sind.<br />

§7<br />

Einsicht und Erteilung von Ausdrucken<br />

Die nach § 6 übermittelten Daten werden zur Erleichterung<br />

<strong>des</strong> Rechtsverkehrs bei diesen Amtsgerichten<br />

zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken bereit<br />

gehalten.<br />

Es werden aufgehoben:<br />

§8<br />

Aufhebung von Vorschriften<br />

1. die Verordnung über die Zentralisierung <strong>des</strong> Handelsregisters<br />

im Saarland vom 21. August 2001<br />

(Amtsbl. S. 1674)<br />

2. § 7 der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit<br />

in Zivilverfahren und Verfahren der freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit (Amtsbl. S. 1119), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 3 Abs. 5 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

21. Februar 2001 (Amtsbl. S. 532).<br />

§9<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft.<br />

Saarbrücken, den 29. Juli <strong>2003</strong>


2150 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

211 Zweite Verordnung<br />

zur ¾nderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

für den Laufbahnabschnitt <strong>des</strong> gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />

Vom 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 133 Abs. 4 <strong>des</strong> Saarländischen Beamtengesetzes<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997 S. 301), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 27. November 2002<br />

(Amtsbl. S. 2505), verordnet das Ministerium für Inneres<br />

und Sport:<br />

Artikel 1<br />

¾nderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

für den Laufbahnabschnitt <strong>des</strong> gehobenen<br />

Polizeivollzugsdienstes<br />

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt<br />

<strong>des</strong> gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />

vom 14. Oktober 1996 (Amtsbl. S. 1093), geändert<br />

durch Verordnung vom 12. Oktober 2000 (Amtsbl.<br />

S. 1873), wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Übersicht wird wie folgt geändert:<br />

a) In der Angabe zu § 9 wird das Wort ¹Fremdpraktikumª<br />

durch die Wörter ¹Einführungsseminar<br />

und Praktikum bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />

ersetzt.<br />

der Lan<strong>des</strong>polizeidirektionª<br />

2.<br />

b) In der Angabe zu § 18 wird das Wort ¹Studienarbeitª<br />

durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />

§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Nummer 1 werden die Wörter ¹Polizeilaufbahnverordnung<br />

zum Studiumª durch die Wörter<br />

¹Verordnung über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen<br />

Polizeivollzugsdienstes (Pol. LVO)<br />

vom 23. September 1996 (Amtsbl. S. 1034), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 18. September<br />

2001 (Amtsbl. S. 1674), in der jeweils<br />

geltenden Fassung zur Ausbildung für den<br />

Laufbahnabschnitt <strong>des</strong> gehobenen Polizeivollzugsdienstesª<br />

ersetzt.<br />

b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹2. Beamtinnen und Beamte, die gemäû Verordnung<br />

über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen<br />

Polizeivollzugsdienstes in den Vorbereitungsdienst<br />

<strong>des</strong> gehobenen Dienstes<br />

als Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärterstieg).ª<br />

eingestellt sind (Direktein-<br />

3. § 4 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:<br />

¹3. Organisationseinheiten der Abteilung<br />

Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

für das Einführungsseminar<br />

und das Praktikum bei der Abteilung<br />

Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion.ª<br />

bb)Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4<br />

angefügt:<br />

¹4. Polizeiverwaltungsbehörden und Behörden<br />

mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben<br />

sowie vergleichbare Stellen für<br />

das zweiwöchige Wahlpraktikum gemäû<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2.ª<br />

b) In Absatz 5 Nr. 2 Buchstabe a) wird das Wort<br />

¹Fremdpraktikumª durch die Wörter ¹Einführungsseminar<br />

und das Praktikum bei der Abteilung<br />

Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektionª<br />

ersetzt.<br />

4. § 5 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 werden die Wörter ¹das Vorpraktikum<br />

sowieª gestrichen.<br />

b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort ¹Vorpraktikumsª<br />

durch das Wort ¹Einführungsseminarsª<br />

ersetzt.<br />

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Nummer 3 werden die Wörter ¹neuer<br />

Fremdpraktikastellenª durch die Wörter<br />

¹von Stellen für das Wahlpraktikumª ersetzt.<br />

bb)Die Nummern 5 und 6 werden gestrichen;<br />

die Nummern 7, 8 und 9 werden die Nummern<br />

5, 6 und 7.<br />

d) In Absatz 5 Nr. 2 werden die Wörter ¹mit Ausnahme<br />

<strong>des</strong> Fremd- und Führungsstabspraktikumsª<br />

gestrichen.<br />

5. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Satz 2 wird das Wort ¹Vorpraktikumª durch<br />

das Wort ¹Einführungsseminarª ersetzt.<br />

b) Folgender Satz wird angefügt:<br />

¹An das vierwöchige Einführungsseminar<br />

schlieût sich unmittelbar ein vierwöchiges<br />

Praktikum bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />

der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion an.ª<br />

6. § 7 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹Vorpraktikum<br />

bei einer Polizeidienststelle im<br />

Wach- und Wechseldienstª durch die Wörter<br />

¹Einführungsseminar bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />

der Lan<strong>des</strong>polizeidirektionª ersetzt.<br />

b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹Die berufspraktischen Studienabschnitte <strong>des</strong><br />

dritten bis sechsten Semesters <strong>des</strong> Hauptstudiums<br />

sind in Bezug auf die Ausbildungsstationen<br />

wie folgt gegliedert:<br />

1. Praktikum bei einer Dienststelle zur allgemeinen<br />

und speziellen Kriminalitätsbekämpfung<br />

4 Monate


2. Wahlpraktikum 2 Wochen<br />

3. Führungsstabspraktikum 1 Woche.ª<br />

7. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Das vierwöchige Einführungsseminar und das<br />

anschlieûende vierwöchige Praktikum bei der Abteilung<br />

Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

vermittelt den Kommissaranwärterinnen<br />

und Kommissaranwärtern erste Erfahrungen bei<br />

der Verwendung in Einsatzeinheiten und im Umgang<br />

mit Führungs- und Einsatzmitteln im Sinne<br />

der Polizeidienstvorschriften 201 1) und 202 2)ª.<br />

8. § 9 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 9<br />

Einführungsseminar und Praktikum bei<br />

der Abteilung Bereitschaftspolizei der<br />

Lan<strong>des</strong>polizeidirektion<br />

(1) Vor Beginn <strong>des</strong> ersten fachwissenschaftlichen<br />

Studienabschnittes findet für Kommissaranwärterinnen<br />

und Kommissaranwärter ein vierwöchiges<br />

Einführungsseminar und anschlieûend ein vierwöchiges<br />

Praktikum bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />

der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion statt.<br />

(2) Die oder der Studierende erhält einen Einblick<br />

in die Polizeiorganisation sowie die Strukturen,<br />

Organisationsformen und Arbeitsweisen von Einsatzeinheiten<br />

und sammelt erste Erfahrungen mit<br />

polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln.<br />

(3) Näheres regelt die Fachhochschule für Verwaltung<br />

im Benehmen mit der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />

der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion im Studienplan<br />

der Fachhochschule für Verwaltung.ª<br />

9. § 12 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

¹Im Hauptstudium umfasst die Fachgruppe<br />

Rechtswissenschaften die Fächer<br />

1. Staats- und Verfassungsrecht,<br />

2. Eingriffsrecht,<br />

3. Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht/<br />

Bürgerliches Recht,<br />

4. Öffentliches Dienstrecht,<br />

5. Verkehrsrecht und<br />

6. Wahlpflichtveranstaltungen.ª<br />

bb)In Satz 3 werden in Nummer 9 das Wort<br />

¹undª durch ein Komma ersetzt, in Nummer<br />

10 der Punkt durch das Wort ¹undª ersetzt<br />

und folgende Nummer 11 angefügt:<br />

¹11. Umgang mit Belastungen im polizeilichen<br />

Berufsalltag.ª<br />

1 ) PDV 201 ¹Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheitenª<br />

2 ) PDV 202 ¹Aus- und Fortbildung an Führungs- und Einsatzmitteln<br />

der Einsatzeinheitenª<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2151<br />

b) In Absatz 6 werden in Nummer 4 das Wort<br />

¹undª durch ein Komma ersetzt, in Nummer 5<br />

der Punkt durch das Wort ¹undª ersetzt und<br />

folgende Nummern 6 bis 8 angefügt:<br />

¹6. Selbstverteidigung,<br />

7. Seminar Subsumtionstechniken und<br />

8. Examensklausurenkurs.ª<br />

10. § 14 wird wie folgt geändert:<br />

a) In den Absätzen 1 und 2 wird jeweils das Wort<br />

¹Studienarbeitª durch das Wort ¹Diplomarbeitª<br />

ersetzt.<br />

b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(4) Leistungsscheine sind Bewertungen von<br />

schriftlich oder mündlich erbrachten Leistungen<br />

in den Wahlpflichtfächern, der Fremdsprache,<br />

Hausarbeiten, Referaten, Projektarbeiten,<br />

körperlichen Leistungstests im Fach<br />

Sport und sonstigen Leistungstests in den Fächern<br />

der drei Fachgruppen. Einzelheiten regelt<br />

die Fachhochschule für Verwaltung im<br />

Studienplan.ª<br />

11. § 16 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(4) Bei bis zu zweimal mangelhaft oder einmal<br />

ungenügend in den Klausuren ist eine<br />

Zweitkorrektur durchzuführen. Bleibt die Bewertung<br />

gleich, ist die jeweilige Klausur am<br />

Ende <strong>des</strong> Grundstudiums zu wiederholen. Bei<br />

Abweichungen zwischen Erst- und Zweitkorrektur<br />

entscheidet die Fachbereichsleitung.<br />

Werden im Wiederholungsfall die geforderten<br />

Leistungen nicht erbracht, ist die Kommissaranwärterin<br />

oder der Kommissaranwärter gemäû<br />

§ 14 Abs. 4 der Verordnung über die<br />

Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen Polizeivollzugsdienstes<br />

als ungeeignet zu entlassen.ª<br />

b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(5) Bei mehr als zweimal mangelhaft oder bei<br />

mehr als einmal ungenügend oder bei einmal<br />

mangelhaft und einmal ungenügend in den<br />

Klausuren ist eine Zweitkorrektur durchzuführen.<br />

Bei Abweichungen zwischen Erst- und<br />

Zweitkorrektur entscheidet die Fachbereichsleitung.<br />

Bleibt die Bewertung gleich, ist die<br />

Kommissaranwärterin oder der Kommissaranwärter<br />

gemäû § 14 Abs. 4 der Verordnung<br />

über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen Polizeivollzugsdienstes<br />

als ungeeignet zu entlassen.ª<br />

c) In Absatz 7 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt:<br />

¹Weitere Zulassungsvoraussetzung zum Hauptstudium<br />

ist der Nachweis der Teilnahme am Sicherheits-<br />

und Gefahrentraining in Form einer<br />

Teilnahmebescheinigung.ª


2152 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

12. § 17 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 17<br />

Leistungen im Hauptstudium<br />

(1) Im dritten und vierten Semester sind Leistungsnachweise<br />

in Form einer Klausur in jeder der<br />

drei Fachgruppen mit einer Klausurdauer von jeweils<br />

120 Minuten und drei Leistungsscheine zu erbringen.<br />

Die Ergebnisse der Klausuren und Leistungsscheine<br />

flieûen in die Vornote mit ein und<br />

sind damit Bestandteil der Abschlussnote (§ 29).<br />

(2) Bei mehr als zweimal mangelhafter oder bei<br />

mehr als einmal ungenügender Bewertung der<br />

Klausuren und Leistungsscheine oder bei einer<br />

Gesamtdurchschnittsnote unter vier Punkten ist in<br />

den jeweiligen Leistungsnachweisen eine Zweitkorrektur<br />

durchzuführen. Bei Abweichungen zwischen<br />

Erst- und Zweitkorrektur entscheidet die<br />

Fachbereichsleitung. Bleiben die Bewertungen<br />

gleich, ist eine einmalige Wiederholung <strong>des</strong> dritten<br />

und vierten Semesters zulässig.<br />

(3) Im fünften und sechsten Semester sind Leistungsnachweise<br />

in Form einer Klausur in jeder der<br />

drei Fachgruppen mit einer Klausurdauer von jeweils<br />

180 Minuten und drei Leistungsscheine zu erbringen.<br />

Die Ergebnisse der Klausuren und Leistungsscheine<br />

flieûen in die Vornote mit ein und<br />

sind damit Bestandteil der Abschlussnote (§ 29).<br />

(4) Bei mehr als zweimal mangelhafter oder bei<br />

mehr als einmal ungenügender Bewertung der<br />

Klausuren und Leistungsscheine oder bei einer<br />

Gesamtdurchschnittsnote unter vier Punkten ist in<br />

den jeweiligen Leistungsnachweisen eine Zweitkorrektur<br />

durchzuführen. Bei Abweichungen zwischen<br />

Erst- und Zweitkorrektur entscheidet die<br />

Fachbereichsleitung. Bleiben die Bewertungen<br />

gleich, ist eine Wiederholung <strong>des</strong> fünften und<br />

sechsten Semesters zulässig, wenn nicht bereits das<br />

dritte und vierte Semester wiederholt wurden.<br />

(5) Im sechsten Semester ist eine Diplomarbeit zu<br />

fertigen. Sie wird von der Dozentin oder dem Dozenten,<br />

die oder der sie gestellt hat, bewertet. Sie<br />

muss mit min<strong>des</strong>tens vier Punkten bewertet sein.<br />

Liegt die Bewertung unter vier Punkten, ist die<br />

Diplomarbeit durch eine zweite Gutachterin oder<br />

einen zweiten Gutachter zu bewerten. Bei Abweichungen<br />

zwischen Erst- und Zweitkorrektur entscheidet<br />

die Leiterin oder der Leiter <strong>des</strong> bei der<br />

Fachhochschule für Verwaltung errichteten Saarländischen<br />

Prüfungsamtes. Liegt das Ergebnis nach<br />

Feststellung der zweiten Gutachterin oder <strong>des</strong><br />

zweiten Gutachters auch unter vier Punkten, ist<br />

die Wiederholung <strong>des</strong> fünften und sechsten Semesters<br />

zulässig, wenn nicht bereits das dritte und<br />

vierte Semester wiederholt wurden. Das Ergebnis<br />

der Diplomarbeit ist Bestandteil der Abschlussnote<br />

(§ 29).<br />

(6) Die Befähigungsberichte vom dritten bis zum<br />

sechsten Semester in den berufspraktischen Studienabschnitten<br />

dürfen im Durchschnitt nicht mit<br />

weniger als vier Punkten bewertet sein. Liegt der<br />

Durchschnitt der Bewertung unter vier Punkten,<br />

sind die Studierenden nicht zur Abschlussprüfung<br />

zuzulassen. In diesem Fall ist die Wiederholung<br />

<strong>des</strong> fünften und sechsten Semesters zulässig, wenn<br />

nicht bereits das dritte und vierte Semester wiederholt<br />

wurden.<br />

(7) Werden die in den Wiederholungsfällen der<br />

Absätze 2, 4, 5 und 6 zu erbringenden Leistungsnachweise<br />

nicht erbracht und damit das Studienziel<br />

nicht erreicht, ist die Kommissaranwärterin<br />

oder der Kommissaranwärter gemäû § 14 Abs. 5<br />

der Verordnung über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen<br />

Polizeivollzugsdienstes als ungeeignet zu<br />

entlassen oder ist für die Aufsteigerin oder den<br />

Aufsteiger die Zulassung zur Ausbildung wegen<br />

Ungeeignetheit gemäû § 16 Abs. 2 der Verordnung<br />

über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen Polizeivollzugsdienstes<br />

zu widerrufen.<br />

(8) Die Ausbildungsbehörde entscheidet im Benehmen<br />

mit der Fachhochschule für Verwaltung<br />

über die Zulässigkeit der Wiederholung.ª<br />

13. § 18 wird wie folgt geändert:<br />

a) In § 18 wird jeweils das Wort ¹Studienarbeitª<br />

durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />

b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.<br />

c) In Absatz 3 Nr. 1 wird die Zahl ¹30ª durch die<br />

Zahl ¹40ª ersetzt.<br />

14. § 19 wird wie folgt geändert:<br />

a) Die Nummern 1 und 2 werden wie folgt gefasst:<br />

¹1. die in § 17 geforderten Leistungsnachweise<br />

in Form der sechs Klausuren <strong>des</strong> Hauptstudiums;<br />

2. die in § 17 geforderten Leistungsnachweise<br />

in Form von sechs Leistungsscheinen <strong>des</strong><br />

Hauptstudiums;ª<br />

b) In Nummer 4 wird das Wort ¹Studienarbeitª<br />

durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />

c) In Nummer 5 wird Buchstabe e) gestrichen.<br />

Buchstabe f) wird Buchstabe e).<br />

15. § 23 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Die Abschlussprüfung besteht aus einem<br />

schriftlichen und einem nachfolgenden mündlichen<br />

Teil. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus<br />

je einer Abschlussklausur in den drei Fachgruppen.<br />

Die mündliche Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich<br />

auf die drei Fachgruppen.ª<br />

16. § 24 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 24<br />

Schriftliche Abschlussprüfung<br />

(1) Die drei schriftlichen Prüfungsaufgaben werden<br />

von dem Prüfungsausschuss festgesetzt. Die<br />

Vorschläge zu den schriftlichen Prüfungsaufgaben<br />

sind geheim zuhalten.


(2) Die oder der Studierende hat mit einer Bearbeitungszeit<br />

von je fünf Stunden die Aufgaben in<br />

den Abschlussklausuren zu lösen.ª<br />

17. § 25 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹Prüfungsaufgabe<br />

istª durch die Wörter ¹Prüfungsaufgaben<br />

sindª ersetzt.<br />

b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ¹der Abschlussklausurª<br />

durch die Wörter ¹den Abschlussklausurenª<br />

ersetzt.<br />

c) In Absatz 3 werden die Wörter ¹Abschlussklausur<br />

istª durch die Wörter ¹Abschlussklausuren<br />

sindª ersetzt.<br />

18. § 26 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Jede Abschlussklausur ist von einer Dozentin<br />

oder einem Dozenten oder einer Lehrbeauftragten<br />

oder einem Lehrbeauftragten, die<br />

oder der durch den Prüfungsausschuss benannt<br />

ist, und einem Mitglied <strong>des</strong> Prüfungsausschusses<br />

gemäû § 15 zu bewerten. Bei Abweichungen<br />

zwischen Erst- und Zweitkorrektur entscheidet<br />

der Prüfungsausschuss. Die Ergebnisse<br />

der drei Abschlussklausuren sind in einer Gesamtnote<br />

auszudrücken.ª<br />

b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn<br />

das Ergebnis der Gesamtnote weniger als vier<br />

Punkte beträgt oder mehr als eine der drei Abschlussklausuren<br />

mit weniger als vier Punkten<br />

oder eine der schriftlichen Abschlussklausuren<br />

mit ungenügend bewertet wurden.ª<br />

19. § 28 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />

¹(1) Die Leistung der mündlichen Prüfung<br />

wird von allen Mitgliedern <strong>des</strong> Prüfungsausschusses<br />

für jede Fachgruppe beurteilt und mit<br />

einer Note gemäû § 15 bewertet.ª<br />

b) In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />

¹In diesem Fall ist die Abschlussprüfung zu<br />

wiederholen.ª<br />

20. In § 29 Abs. 1 werden die Sätze 2 und 3 wie folgt<br />

neu gefasst:<br />

¹Das Ergebnis der Gesamtleistung (Abschlussnote)<br />

setzt sich zusammen aus<br />

1. Vornote 15 %<br />

2. Diplomarbeit 15 %<br />

3. Gesamtnote der schriftlichen<br />

Abschlussprüfung 45 %<br />

4. Gesamtnote der mündlichen<br />

Abschlussprüfung 25 %.<br />

Die Vornote setzt sich aus den Noten der sechs<br />

Klausuren und der sechs Leistungsscheine <strong>des</strong><br />

Hauptstudiums und dem Ergebnis <strong>des</strong> berufspraktischen<br />

Studiums zusammen.ª<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2153<br />

21. In § 31 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ¹mit der<br />

Abschlussklausur und den für die Abschlussnote<br />

zu berücksichtigenden Klausuren, dem Ergebnis<br />

<strong>des</strong> berufspraktischen Studiums und der Studienarbeitª<br />

durch die Wörter ¹mit den Abschlussklausuren,<br />

den für die Abschlussnote zu berücksichtigenden<br />

Klausuren und Leistungsscheinen, dem Ergebnis<br />

<strong>des</strong> berufspraktischen Studiums und der Diplomarbeitª<br />

ersetzt.<br />

22. In § 32 Abs. 3 werden die Wörter ¹oder die für die<br />

Abschlussnote zu berücksichtigenden Klausurenª<br />

gestrichen und das Wort ¹sindª durch das Wort<br />

¹istª ersetzt.<br />

23. § 33 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 wird das Wort ¹Abschlussklausurª<br />

durch das Wort ¹Abschlussklausurenª ersetzt<br />

und die Wörter ¹oder in den für die Abschlussnote<br />

zu berücksichtigenden Klausurenª gestrichen.<br />

b) In Absatz 2 wird das Wort ¹Studienarbeitª<br />

durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt und die<br />

Worte ¹oder die für die Abschlussnote zu berücksichtigenden<br />

Klausurenª gestrichen.<br />

c) Es wird folgender Absatz 6 angefügt:<br />

¹(6) Bei Täuschungshandlungen, Verstöûen gegen<br />

die Ordnung oder Leistungsverweigerung<br />

im Rahmen der Erbringung von Leistungsnachweisen,<br />

die nicht von Absatz 1 erfasst sind,<br />

entscheidet die Leiterin oder der Leiter <strong>des</strong><br />

Fachbereichs Polizeivollzugsdienst je nach<br />

Schwere der Verfehlung über die Wiederholung<br />

<strong>des</strong> Leistungsnachweises oder die Bewertung<br />

<strong>des</strong> Leistungsnachweises mit der Note<br />

ungenügend.ª<br />

24. In § 35 wird das Wort ¹Studienarbeitª durch das<br />

Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />

25. § 37 wird wie folgt gefasst:<br />

¹§ 37<br />

Übergangsbestimmung<br />

Für Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten dieser<br />

Verordnung ihre Ausbildung bereits begonnen haben,<br />

erfolgt die Ausbildung und Prüfung nach bisherigem<br />

Recht. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte <strong>des</strong><br />

mittleren Polizeivollzugsdienstes, die zum Studiengang<br />

für das Jahr <strong>2003</strong> zugelassen sind.ª<br />

Artikel 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Verordnung tritt am 1. September <strong>2003</strong> in<br />

Kraft.<br />

Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong>.<br />

Die Ministerin für Inneres und Sport<br />

Kramp-Karrenbauer


2154 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

II. Beschlüsse und Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen<br />

204 Beschluss<br />

über die Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen<br />

im Zuge von Bun<strong>des</strong>- und Landstraûen<br />

Vom 23. Juli <strong>2003</strong><br />

Gemäû § 4 Saarländisches Straûengesetz vom 17. Dezember<br />

1964 in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 15. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 27. November 1996 (<strong>Amtsblatt</strong> S. 1313) sowie § 5<br />

Abs. 4 Bun<strong>des</strong>fernstraûengesetz in der derzeit gültigen<br />

Fassung, werden im Einvernehmen mit dem Ministerium<br />

für Inneres und Sport die im nachfolgenden Verzeichnis<br />

aufgeführten Ortsdurchfahrtsgrenzen neu<br />

festgesetzt.<br />

Die Anhörung der betroffenen Städte und Gemeinden<br />

ist erfolgt.<br />

Dieser Festsetzungsgeschluss liegt in der Zeit vom<br />

7. August bis 21. August <strong>2003</strong> (einschlieûlich) bei den<br />

Bürgermeistern der betroffenen Städte und Gemeinden<br />

während der Dienststunden aus.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in 66740 Saarlouis,<br />

Kaiser-Wilhelm-Straûe 15, schriftlich oder zur Niederschrift<br />

<strong>des</strong> Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben<br />

werden.<br />

Die Klage ist gegen das Ministerium für Wirtschaft,<br />

66111 Saarbrücken, zu richten. Sie muss den Kläger,<br />

den Beklagten und den Gegenstand <strong>des</strong> Klagebegehrens<br />

bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag<br />

enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen<br />

und Beweismittel sollen angegeben werden. Der<br />

Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt<br />

werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung<br />

erhalten können.<br />

Diese Entscheidung soll in Abschrift oder in Urschrift<br />

beigefügt werden.<br />

Wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, gilt sein Verschulden<br />

an dem Versäumnis einer Frist als eigenes<br />

Verschulden <strong>des</strong> Auftraggebers.<br />

Saarbrücken, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

Verzeichnis<br />

der neu festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenzen<br />

Ministerium für Wirtschaft<br />

Im Auftrag<br />

Johannes Meiers<br />

Lfd. Nr. Straûe Stadt/Gemeinde Fahrtrichtung Ende der Ortsdurchfahrt<br />

1. B 407 Perl B 419 Erschlieûungsbereich bis km<br />

0,950 der Strecke zwischen<br />

Netzknoten 6504 003 und<br />

Netzknoten 6504 010.<br />

Das ist Ende der Eckausrundung<br />

der Zufahrt zur Fa. Autohaus<br />

Heisel.<br />

2. L. I. O. 171 Rehlingen-Siersburg Niedaltdorf Erschlieûungsbereich bis km<br />

1,740 der Strecke zwischen<br />

Netzknoten 6605 005 und<br />

Netzknoten 6606 038.<br />

Das ist Zufahrt zur Fa. MOI-<br />

Elektronik<br />

3. B 268 Riegelsberg Saarbrücken Erschlieûungsbereich bis km<br />

0,386 der Strecke zwischen<br />

Netzknoten 6707 020 und<br />

Netzknoten 6707 016.


Lfd. Nr. Straûe Stadt/Gemeinde Fahrtrichtung Ende der Ortsdurchfahrt<br />

4. L. I. O. 106 Kleinblittersdorf,<br />

Ortsteil: Sitterswald<br />

Bliesransbach Erschlieûungsbereich von km<br />

3,640 nach km 4,259 der Strecke<br />

zwischen Netzknoten<br />

6808 013 und Netzknoten<br />

6808 003.<br />

5. L. II. O. 201 Gersheim Walsheim Erschlieûungsbereich bis km<br />

0,480 der Strecke zwischen<br />

Netzknoten 6809 062 nach<br />

Netzknoten 6809 067.<br />

Das ist Ende der Eckausrundung<br />

der Straûe ¹Am Erbhofª<br />

III. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Zwangsversteigerungen<br />

4146 Zwangsversteigerung<br />

2 K 047/01 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Limbach, Blatt 4874,<br />

Flur 09, Flurstück 2116/5, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Ackerland, Pitscherbühl, Gröûe: 2.674 m 2,<br />

Flur 09, Flurstück 2116/7, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche Wohnen, Haydnstraûe,<br />

Gröûe: 946 m 2,<br />

Flur 09, Flurstück 2116/9, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche Wohnen, Ackerland, Haydnstraûe,<br />

Gröûe: 1.222 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

Sabine Brünesholz-Missy, geb. Brünesholz, geb. am<br />

7. Februar 1965, wohnhaft in Homburg,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Mittwoch, den 3. September <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

der Zweigstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Homburg,<br />

in Blieskastel, Luitpoldplatz 5, Sitzungssaal 23.<br />

Objektart:<br />

Wohnhaus mit Flachdach in Limbach, Haydnstraûe<br />

36.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

UG: 2 Zimmer, Dusche, Schwimmbad, 4 Keller, Hobbyraum,<br />

85,04 m 2.<br />

EG: 9 Zimmer, 2 Bäder, Diele, Terrasse, 226,50 m 2,<br />

1 Doppelgarage.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 500.000,00 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 22. Februar<br />

2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2155<br />

Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer im Grundbuch<br />

eingetragen:<br />

1. Sabine Brünesholz-Missy, geb. Brünesholz, geb am<br />

7. Februar 1965.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4257 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Homburg<br />

Ð Zweigstelle Blieskastel Ð<br />

5 K 4/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Aussen, Band 126<br />

Blatt 4704,<br />

Flur 14, Flurstück 533/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Wohnen, Grünland, Hei<strong>des</strong>traûe,<br />

Gröûe 1336 m 2,


2156 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Flur 14, Flurstück 533/2, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Straûe ± Gemein<strong>des</strong>traûe, Hei<strong>des</strong>traûe, Gröûe 31 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

a) Klaus Krüger, geb. am 7. Dezember 1949, Schmelz<br />

Ðzu‘Ð,<br />

b) Rosemarie Krüger, geb. Becker, geb. am 11. Juli<br />

1951 Ð zu ‘ Ð,<br />

das Zwangsversteigerungsverfahren richtet sich lediglich<br />

gegen den ideellen ‘-Miteigentumsanteil der Eigentümerin<br />

Rosemarie Krüger,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Montag, den 29. September <strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Lebach, Saarbrücker Straûe 10, Sitzungssaal<br />

(Zimmer 27).<br />

Objektart:<br />

Wohnhaus in 66839 Schmelz.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

1‘-stöck. Wohnhaus in 66839 Schmelz, Hei<strong>des</strong>traûe<br />

23: Baujahr 1950; Grundstücksgröûe: 13,67 Ar,<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

‘-Anteil = 40.903,00 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 7. Februar 2000<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehenden Rechts hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4301 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Lebach<br />

5 K 38/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Körprich, Band 72,<br />

Blatt 2577,<br />

Flur 1, Flurstück 150/23, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Parkplatz, Dillinger Straûe, Gröûe 56 m 2,<br />

Flur 1, Flurstück 150/9, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Dillinger Straûe, Gröûe 8 m 2,<br />

Flur 1, Flurstück 150/18, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Handel und Wirtschaft, Dillinger<br />

Straûe, Gröûe 364 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

Harald Hofrichter, geb. am 13. März 1949, 57320<br />

Guerstling (Frankreich),<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Montag, den 17. November <strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Lebach, Saarbrücker Straûe 10, Sitzungssaal<br />

(Zimmer 27).<br />

Objektart:<br />

Gaststätte in 66809 Nalbach-Körprich.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Gaststätte ± Bar in 66809 Nalbach-Körprich, Dillinger<br />

Str. 28a; Baujahr 1972; im jetzigen Zustand nicht verwert-<br />

bzw. vermietbar.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 67.490,53 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 1. Februar 2000<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

In einem früheren Termin wurde bereits der Zuschlag<br />

gemäû § 85a ZVG versagt.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehenden Rechts hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4133 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Lebach<br />

11 K 12/01 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung wird<br />

am Freitag, dem 24. Oktober <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr, beim<br />

Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102, folgen<strong>des</strong><br />

Grundeigentum versteigert:<br />

Wohnungsgrundbuch von Losheim, Blatt 5491, 5492<br />

und 5494,


Blatt 5491<br />

189/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 4, Nr. 8/4, Weiskircher Straûe, Gebäude- und<br />

Freifläche, 3,62 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum<br />

an der Wohnung im Erdgeschoss Nr. 1 laut Aufteilungsplan;<br />

Blatt 5492<br />

313/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 4, Nr. 8/4, Weiskircher Straûe, Gebäude- und<br />

Freifläche, 3,62 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum<br />

an der Wohnung im Dachgeschoss Nr. 2 laut Aufteilungsplan;<br />

Sondernutzungsrecht an dem links neben<br />

dem Raum Wohnen/Essen gelegenen Balkon sowie<br />

an der links neben dem Haus gelegenen Garage Nr. 2<br />

laut Aufteilungsplan;<br />

Blatt 5494<br />

121/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flur 4, Nr. 8/4, Weiskircher Straûe, Gebäude- und<br />

Freifläche, 3,62 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum<br />

an den zu gewerblichen Zwecken dienenden<br />

Räumen im Erdgeschoss Nr. 4 laut Aufteilungsplan;<br />

Sondernutzungsrrecht an den mit P1 bis P5 gekennzeichneten<br />

Stellplätzen im Freien;<br />

(ohne Gewähr):<br />

es handelt sich um drei Eigentumswohnungen im Gebäude<br />

Losheim am See, Weiûkircher Straûe 44, Wohnung<br />

1, Erdgeschoss: 57,59 qm Wohnfläche; Wohnung<br />

2, Dachgeschoss: 95,5 qm Wohnfläche, Gewerbliche<br />

Räume Nr. 4, 37,04 qm).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 20. Februar 2001 in<br />

das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Als Eigentümer waren eingtragen:<br />

Christel und Gerhard Fischer, Losheim am See<br />

Ð zu je ‘ Anteil Ð.<br />

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

Blatt 5491 Wohnung Nr. 1 = 58.000,00 Euro,<br />

Blatt 5492 Wohnung Nr. 2 = 96.000,00 Euro,<br />

Blatt 5494 gewerbliche Räume Nr. 4 = 37.000,00 Euro.<br />

In diesem Termin gilt die 5 10 und 7 10 Grenze nicht mehr.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />

geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />

Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2157<br />

Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />

<strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Merzig, den 9. Juli <strong>2003</strong><br />

4213 Zwangsversteigerung<br />

Das Amtsgericht<br />

11 K 111/02 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

das im Grundbuch von Unterthailen, Blatt 750, eingetragene,<br />

nachstehend beschriebene Grundstück am<br />

Donnerstag, dem 30. Oktober <strong>2003</strong>, 11.15 Uhr, bei<br />

dem Amtsgericht Merzig Ð Zweigstelle Wadern Ð in<br />

66687 Wadern, Gerichtsstr. 7, Sitzungssaal, versteigert<br />

werden.<br />

Flur 3, Nr. 221/21, Hof- und Gebäudefläche, Hauptstraûe,<br />

Gröûe: 3,49 Ar.<br />

Der vom Gericht festgesetzte Wert beträgt<br />

100.000,Ð Euro.<br />

Objektbeschreibung (ohne Gewähr):<br />

das Grundstück ist mit einem ca. 80 Jahre alten 2-geschossigen<br />

Wohngebäude bebaut. Das Gebäude befindet<br />

sich in einer Umbauphase und hat eine Wohnfläche<br />

von ca. 211 m 2.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 22. November 2002<br />

in das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Als Eigentümer waren damals Andrea Elisabeth Lugger<br />

und Jana Karren Kirsch, Wadern-Morscholz Ð zu<br />

je ‘ Ð, eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />

geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt<br />

werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />

Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der<br />

Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstücks oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />

<strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />

<strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.


2158 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />

zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />

beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />

Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />

diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />

erfolgen durch<br />

a) Bargeld,<br />

b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />

eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />

Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />

sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />

nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />

c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft.<br />

4259 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Merzig<br />

Ð Zweigstelle Wadern Ð<br />

11 K 110/02 Ð Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft,<br />

wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>,<br />

9.00 Uhr, beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2,<br />

Saal 102, folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />

Grundbuch von Büdingen, Blatt 737,<br />

Flur 8, Nr. 187/13, Weidenstraûe, Gebäude- und Freifläche,<br />

Gröûe: 6,54 Ar,<br />

(ohne Gewähr: es handelt sich um ein Einfamilienhaus<br />

mit PKW-Garage, Merzig-Büdingen, Weidenstraûe<br />

3; freistehend und unterkellert; Baujahr 1991;<br />

Wohnfläche Keller: 21 m 2; Wohnfläche EG: 91,50 m 2,<br />

DG (Krüppelwalm) 55 m 2).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 28. November 2002<br />

in das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Als Eigentümer waren eingetragen:<br />

Peter und Heike Hirtz, Merzig Ð zu je ‘ Ð.<br />

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

190.500,00 Euro.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />

geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />

Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, wird ersucht, vor der Ertei-<br />

lung <strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Merzig, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />

Das Amtsgericht<br />

4260 Zwangsversteigerung<br />

11 K 116/01 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung<br />

wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>, 8.15 Uhr,<br />

beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102,<br />

folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />

Wohnungsgrundbuch von Perl, Blatt 1794,<br />

1<br />

3 Miteigentumsanteil an dem Grundstück,<br />

Gemarkung Perl:<br />

Flur 2, Nr. 615/9, Trierer Straûe, Gebäude- und Freifläche,<br />

Mischnutzung mit Wohnen, Gröûe: 6,78 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an den gewerblichen<br />

Räumen im Erdgeschoss, im Aufteilungsplan<br />

mit G bezeichnet; Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz<br />

G;<br />

(ohne Gewähr: es handelt sich um einen Verkaufsladen<br />

mit Schaufensteranlage, mit Lager, Büro- und<br />

Nebenräumen, gesamte Nutzfläche ca. 296 qm; Perl,<br />

Trierer Straûe 22).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 6. Februar 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Als Eigentümer waren eingetragen:<br />

Dirk und Irene Sieren, Perl Ð zu je ‘ Anteil Ð.<br />

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

211.000,00 Euro.<br />

Zuschlagsversagung nach § 85 a Abs. 1 ZVG ist bereits<br />

erfolgt.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />

geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />

Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />

<strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Merzig, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />

Das Amtsgericht


4261 Zwangsversteigerung<br />

11 K 115/02 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung<br />

wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr,<br />

beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102,<br />

folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />

Grundbuch von Düppenweiler, Blatt 2352,<br />

Flur 2, Nr. 365/19, Auûener Straûe, Hof- und Gebäudefläche,<br />

Gröûe: 10,08 Ar,<br />

(ohne Gewähr: es handelt sich um ein einseitig angebautes<br />

zweigeschossiges Wohngebäude, Beckingen-<br />

Düppenweiler, Auûener Straûe 30, Baujahr 1931; Umbau<br />

und Renovierung 1983; voll unterkellert; Schuppen<br />

und Garage angebaut; Dachgeschoss nicht ausgebaut).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 16. Dezember 2002<br />

in das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Als Eigentümer war eingetragen:<br />

Nikolaus Müller, Beckingen-Düppenweiler.<br />

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

113.000,00 Euro.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />

geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />

Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />

<strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Merzig, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />

4307 Zwangsversteigerung<br />

Das Amtsgericht<br />

11 K 138/01 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung<br />

wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr,<br />

beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102,<br />

folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />

Grundbuch von Hausbach, Blatt 998,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2159<br />

Flur 4, Nr. 1405/553, Mettlacher Straûe, Gebäudeund<br />

Freifläche, Gröûe: 11,33 Ar,<br />

(ohne Gewähr: es handelt sich um ein Wohnhaus in<br />

Losheim-Hausbach, Mettlacher Straûe 11, zweiseitige<br />

Grenzbebauung).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 17. Januar 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Als Eigentümer war eingetragen:<br />

Alfred Schütz, Losheim am See.<br />

Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

55.300,00 Euro.<br />

Zuschlagsversagung nach § 85 a Abs. 1 ZVG ist bereits<br />

erfolgt.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />

geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />

Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />

Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />

<strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />

Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Merzig, den 18. Juli <strong>2003</strong><br />

4173 Beschluss<br />

Das Amtsgericht<br />

7 K 058/02 Ð In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung<br />

<strong>des</strong> im Folgenden aufgeführten Grundbesitzes,<br />

Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Neunkirchen,<br />

Gemarkung Neunkirchen, Blatt 7045,<br />

13,4729/1.000 (dreizehnkommaviertausendsiebenhundertneunundzwanzig<br />

Tausendstel) Miteigentumsanteil<br />

an dem Grundstück:<br />

Flur 6, Flurstück 16/3, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />

Gebäudefläche, Parallelstraûe, Gröûe: 4482 m 2,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

Nr. 1.01 im Wohngeschoss (Erdgeschoss) nebst Keller<br />

<strong>des</strong> Aufteilungsplans,


2160 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Eigentümer:<br />

Marie-Luise Gauer, geboren am 9. März 1950, Neunkirchen,<br />

Lage <strong>des</strong> Objektes (ohne Gewähr):<br />

Parallelstraûe 64, Neunkirchen,<br />

gerichtlich festgesetzter Verkehrswert: 60.000,00 Euro,<br />

wird Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Mittwoch, den 3. Dezember <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude<br />

Neunkirchen, Knappschaftsstr. 16,<br />

1. Obergeschoss, Saal 43.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 13. Dezember<br />

2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Neunkirchen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4174 Beschluss<br />

Das Amtsgericht<br />

7 K 022/02 Ð In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung<br />

<strong>des</strong> im Folgenden aufgeführten Grundbesitzes,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Münchwies, Gemarkung<br />

Münchwies, Blatt 1982,<br />

BV Nr. 1, Flur 01, Flurstück 232/1, Wirtschaftsart und<br />

Lage: Gebäude- und Freifläche, in der Kohlwies, Gröûe:<br />

179 m 2,<br />

BV Nr. 2, Flur 01, Flurstück 232/4, Wirtschaftsart und<br />

Lage: Gebäude- und Freifläche Wohnen, in der Kohlwies,<br />

Gröûe: 141 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

a) Hans-Jürgen Klarl, geboren am 16. August 1948,<br />

Homburg,<br />

b) <strong>des</strong>sen Ehefrau Monika geb. Schäfer, geboren am<br />

3. April 1954, daselbst,<br />

Ðzuje‘Ð,<br />

Lage <strong>des</strong> Objektes (ohne Gewähr):<br />

In der Kohlwies 1, Neunkirchen-Münchwies,<br />

Gerichtlich festgesetzter Verkehrswert:<br />

1. Flurstück 232/1 73.700,Ð Euro,<br />

2. Flurstück 232/4 5.800,Ð Euro,<br />

wird Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Mittwoch, den 3. Dezember <strong>2003</strong>, 8.15 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude<br />

Neunkirchen, Knappschaftsstraûe 16,<br />

1 Obergeschoss, Saal 43.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 15. Mai 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />

worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

im Range nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Neunkirchen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4263 Zwangsversteigerung<br />

Das Amtsgericht<br />

08 K 076/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft,<br />

Grundbesitz: Grundstück in Ottweiler-Fürth,<br />

eingetragen im Grundbuch von Fürth, Blatt 2081,<br />

Flur 1, Flurstück 1672/490, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Hof- und Gebäudefläche, Brückenstraûe,<br />

Gröûe: 113 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

Holzhauer Jacob Schirra und Sophia geb. Müller,<br />

Fürth, beide verstorben,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Freitag, den 26. September <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Ottweiler, Reiherswaldweg 2, 2. Obergeschoss,<br />

Sitzungssaal 40.


Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Ottweiler-Fürth, Brückenstraûe 30. Kleines Haus,<br />

Baujahr 1900, nicht bewohnt, z. Zt. nicht vermietbar.<br />

3 Keller; im EG: Flur, Küche, 2 Zimmer, 1 Abstellraum;<br />

im DG: Flur, 2 Zimmer.<br />

Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 18.000,Ð Euro.<br />

In dem neuen Termin gilt die Wertgrenze <strong>des</strong> § 85 a<br />

ZVG nicht mehr.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 2. Juli 2001 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Bieter haben auf Verlangen sofort im Termin Sicherheit<br />

zu leisten, und zwar grundsätzlich in Höhe von<br />

10 % <strong>des</strong> Verkehrswerts. Sparbücher sind hierzu nicht<br />

geeignet.<br />

4264 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Ottweiler<br />

08 K 045/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstück,<br />

eingetragen im Grundbuch von Heiligenwald, Band<br />

51, Blatt 1835,<br />

Flur 2, Flurstück 179/4, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />

Gebäudefläche, Hüngersbergstraûe,<br />

Gröûe: 586 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

Holger Bronder, Schiffweiler-Heiligenwald,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Freitag, den 19. September <strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Ottweiler, Reiherswaldweg 2, 2. Obergeschoss,<br />

Sitzungssaal 40.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2161<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Wohnhaus in Schiffweiler-Heiligenwald, Hüngersbergstraûe<br />

11, mit eingebauter Garage. Massives Einzelhaus,<br />

2 Geschosse und KG. Baujahr 1915, seit 1997<br />

Renovierung und Ausbau. Die Wohnung im DG ist<br />

noch fertig zu stellen. Im KG: Waschküche, Keller,<br />

Garage. Im EG: WC, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer.<br />

Im DG: Bad/WC, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer.<br />

Insgesamt ca. 150 qm Wohn/Nutzfläche.<br />

Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 76.693,78 Euro.<br />

In dem neuen Termin gelten die Wertgrenzen der<br />

§§ 74 a, 85 a ZVG nicht mehr.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 30. Mai 2000 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Bieter haben auf Verlangen sofort im Termin Sicherheit<br />

zu leisten, und zwar grundsätzlich in Höhe von<br />

10 % <strong>des</strong> Verkehrswerts. Sparbücher sind hierzu nicht<br />

geeignet.<br />

4163 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Ottweiler<br />

48 K 031/01 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

1. Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />

Band Ð, Blatt 14470,<br />

88/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 15, Flurstück 789/136, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Wilhelmstraûe 14,<br />

Gröûe 231 m 2,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im 4. Obergeschoss links nebst Kellerraum, Nr. 9 <strong>des</strong><br />

Aufteilungsplanes,


2162 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

2. Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />

Band Ð, Blatt 14471,<br />

82/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 15, Flurstück 789/136, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Wilhelmstraûe 14,<br />

Gröûe 231 m 2,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im 4. Obergeschoss rechts nebst Kellerraum, Nr. 10<br />

<strong>des</strong> Aufteilungsplanes;<br />

Eigentümer: Jürgen Rogg,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />

19. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />

1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

2 Eigentumswohnungen, Hochstr. 2, Saarbrücken,<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 15. Februar<br />

2001 in das Grundbuch eingetragen.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />

worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4166 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 211/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Schafbrücke, Blatt<br />

1817,<br />

5/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 8, Flurstück 17/30, Wirtschaftsart und Lage: Freifläche<br />

(Bauplatz), Breslauer Straûe, Gröûe: 7118 qm,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumlichkeiten<br />

im 2. Obergeschoss sowie einem Kellerraum<br />

(Appartementhaus Bismarckstraûe 1), Nr. 117<br />

<strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />

Sondernutzungsrecht: PKW-Stellplatz in der Tiefgarage<br />

Nr. 126,<br />

Eigentümer: Firma H. M. Wohnbau GmbH,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />

16. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />

1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

1-Zimmer-Appartement, Distelfeld 1, 66121 Saarbrücken,<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

1-Zimmer-Appartement mit innenliegendem Duschbad,<br />

ca. 26 qm Wfl., Kfz-Abstellplatz.<br />

Durch Wasserschaden Feuchtigkeit und Schwärzepilzbildung<br />

in der Decke und an Fenster. Teppichboden<br />

ist zu erneuern. Stellplatz z. Zt. nicht benutzbar.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 21.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 14. November<br />

2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4167 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 062/96 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />

Band 348, Blatt 12299,<br />

Flur 26, Flurstück 6/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Pfaffenkopfstraûe,<br />

Gröûe 2615 m 2,


Flur 26, Flurstück 245/9, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Ackerland, Pfaffenkopfstraûe, Gröûe 637 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

Eheleute Alfred und Heidemarie Glocker zu je ‘,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

den 23. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />

1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

Gewerbliche Halle mit Wohnungen und unbebautes<br />

Grundstück, Pfaffenkopfstraûe, Saarbrücken,<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

auûerhalb <strong>des</strong> Stadtteilzentrums von Burbach gelegen;<br />

gewerbliche Halle, Bj. 1959, Einbau von 4 Wohnungen<br />

nach 1988; Hallenfläche ca. 265 qm und 365 qm; die<br />

Wohnungen haben eine Wohnfläche von 117, 92, 115<br />

und 30 qm. Mitversteigert wird ein unbebautes<br />

Grundstück von 637 qm, eine bauliche Nutzung ist<br />

z. Zt. nicht möglich.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 439.711,02 Euro<br />

(Halle und Wohnungen),<br />

8.180,67 Euro (unbebautes Grundstück).<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 6. August 1996<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />

worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4168 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 111/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />

Blatt 12543,<br />

5/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2163<br />

Flur 1, Flurstück 9/4, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Mischnutzung, Malstatter Markt,<br />

Gröûe: 4859 qm,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im 1. Obergeschoss, Abstellraum im 3. Obergeschoss,<br />

Nr. 1.8 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />

Eigentümer: Manfred Köhler,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Donnerstag, den 20. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

Wohnung, Malstatter Markt 1±13, 66115 Saarbrücken.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Wohnung im 1. OG eines 4-geschossigen Gebäu<strong>des</strong>,<br />

BJ 1982, 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, Abstellraum,<br />

ca. 53 qm,<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 57.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 17. Mai 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4169 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 114/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Gersweiler, Blatt<br />

2402,<br />

Flur 01, Flurstück 1560/254, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche, Hauptstraûe, Gröûe: 3 qm,<br />

Flur 01, Flurstück 254/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Talstraûe, Gröûe: 236 qm,


2164 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Flur 01, Flurstück 257/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Grünland, Talstraûe, Gröûe:<br />

597 qm,<br />

Eigentümer: Andreas Reinhard Kleber,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Dienstag, den 25. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

Mehrfamilienhaus, Hauptstr. 47, Saarbrücken-Gersweiler.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

3-geschossiges Wohngebäude, unterkellert, DG ausgebaut,<br />

BJ nicht bekannt, Aufstockung 1958, EG u.<br />

OG je 5 ZKB, ca. 95 qm; 2. OG: 2 mal 2 ZKB, je ca.<br />

48 qm; DG: 5 ZKB, ca. 74 qm; Garage; Grundstücksgröûe<br />

ca. 836 qm.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 140.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 27. Mai 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4170 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 124/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Sulzbach, Blatt 11886,<br />

154,45/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 7, Flurstück 75/11, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Nelkenstraûe,<br />

Gröûe: 8296 qm,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung,<br />

Nr. 51 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />

Eigentümer: Gisela Wüst,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Mittwoch, den 26. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

Wohnung, Nelkenstr. 14±17, 66280 Sulzbach.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Wohnung im EG eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses,<br />

BJ 1965; 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon,<br />

ca. 63 qm.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 46.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 19. Juni 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4218 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 048/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />

8347,<br />

4 15 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 1, Flurstück 626/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Wohnen, Metzer Straûe 17,<br />

Gröûe: 173 m 2,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im 2. Obergeschoss nebst Kellerraum im Kellergeschoss,<br />

Nr. 3 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />

2/zu 1 Überbau-, Aufstockungs- und Ausbaurecht an<br />

Flur 1 Nr. 625 (Blatt 6929 Abt. II Nr. 2),


Eigentümer:<br />

Edina Reistroffer,<br />

ist Termin Zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

den 28. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />

1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

Eigentumswohnung, Metzer Str. 17, 66117 Saarbrücken.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Eigentumswohnung im 2. Obergeschoss, 3 ZKB, Flur,<br />

Balkon, ca. 72,5 m 2 Wfl. und Keller.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 63.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 6. März 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4219 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 189/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstück,<br />

eingetragen im Grundbuch von Fechingen, Band 85,<br />

Blatt 2995,<br />

Flur 4, Flurstück 881/117, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche, Provinzialstraûe 88, Gröûe:<br />

659 m 2,<br />

Eigentümer:<br />

Fa. IBVÐImmobilienbesitz- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Donnerstag, den 27. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2165<br />

Objektart:<br />

Mehrfamilienhaus, Saarbrücker Straûe 88, Brebach-<br />

Fechingen.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

2-geschossiges Gebäude, BJ 1925, 3 abgeschlossenen<br />

Wohnungen von ca. 27, 51 und 55 qm, ansonsten 19<br />

einzeln zu vermietende Zimmer, z. T. WC und Bad<br />

auf dem Flur, Büroraum ca. 97 qm, Objekt ist sanierungsbedürftig.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 276.097,76 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 4. August 2000<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />

worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4220 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 049/03 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstück,<br />

eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />

9831,<br />

Flur 06, Flurstück 91/5, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Bauplatz, Forbacher Straûe,<br />

Gröûe: 173 qm,<br />

Eigentümer:<br />

ASI Wohnkonzepte GmbH, Blieskastel,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Donnerstag, den 30. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

Grünfläche mit Kleinkinderspielplatz, Forbacher<br />

Straûe, 66117 Saarbrücken.


2166 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Grünfläche mit Kinderspielplatz, in Alt-Saarbrücken<br />

an verkehrsarmer Wohnstraûe. Grundstück ist nicht<br />

an öffentliche Straûe angebunden.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 4.325,± Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 25. Februar<br />

<strong>2003</strong> in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4221 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 257/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft,<br />

Grundbesitz: Grundstück,<br />

eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />

4589,<br />

Flur 29, Flurstück 95/2, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />

Gebäudefläche, Zeppelinstraûe, Gröûe: 598 qm,<br />

Eigentümer:<br />

Nikolaus Hoffmann Ð zu ‘ Ð,<br />

Ulrike Hoffmann Ð zu ‘ Ð,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Mittwoch, den 29. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

Wohnhaus mit Anbau, Zeppelinstr. 84, 66117 Saarbrücken.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

1-geschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss,<br />

Anbau und Garage.<br />

UG: 1 ZK, Keller, ca. 34,5 qm Wfl.,<br />

EG: 3 ZB, Flur, ca. 61 qm Wfl.,<br />

DG: 2 Z, ca. 32,5 qm Wfl.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 85.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 28. Oktober<br />

2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4225 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 004/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Dudweiler, Blatt<br />

10907,<br />

2,90/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 18, Flurstück 9/12, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Straûe, L. II. O. 257 Hirschbachstraûe, Gröûe: 198 qm,<br />

Flur 18, Flurstück 9/13, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche Wohnen, Fischbachstraûe,<br />

Gröûe: 3.5881 qm,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im 1. Obergeschoss sowie Abstellraum im Keller, Nr.<br />

507 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes (Haus X / Objekt 29),<br />

Eigentümer:<br />

Daniel Gasser und Hannelore Gasser Ð zu je ‘ Ð,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Dienstag, den 21. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

Eigentumswohnung, Grühlingshöhe 4, Saarbrücken-<br />

Dudweiler.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Eigentumswohnung in 1. OG: 4 ZKB/WC, Abstellraum,<br />

ca. 100 qm Wfl.


Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 87.000,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 21. Januar 2002<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4256 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 013/03 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />

Blatt 9440,<br />

Flur 19, Flurstück 19/10, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Hof- und Gebäudefläche, In den Weihergärten, Gröûe:<br />

153 qm,<br />

Flur 19, Flurstück 6/3, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />

Gebäudefläche, In den Weihergärten, Gröûe:<br />

477 qm,<br />

Eigentümer:<br />

Manfred Reichert, geb. am 21. September 1955, Völklingen,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />

4. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />

1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />

Objektart:<br />

a) Mehrfamilienhaus, In den Weihergärten 29, 66115<br />

Malstatt-Burbach,<br />

b) Mehrfamilienhaus, In den Weihergärten 30, 66115<br />

Malstatt-Burbach,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2167<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

a) 3-geschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss,<br />

4 Wohneinheiten.<br />

EG: 2 ZKB, ca. 55 qm Wfl., 1. OG: 3 ZKB, Abst.,<br />

ca. 100 qm, Wfl., 2. OG: 3 ZKB, ca. 100 qm Wfl.<br />

Whng. hat noch ca. 80 qm Wfl. in Hs. Nr. 30. DG:<br />

4 ZKB ca. 93 qm Wfl.<br />

b) 3-geschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss,<br />

4 Wohneinheiten.<br />

EG: 3 ZKB, ca. 60 qm Wfl., 1. OG: 3 ZKB, ca 80<br />

qm Wfl., 2. OG: 3 ZKB, ca. 80 qm Wfl. Whng. hat<br />

noch ca. 100 qm Wfl. in Haus Nr. 29. DG: 3 ZKB,<br />

ca. 75 qm Wfl.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

a) für Grundstück Flur 19 Nr. 6/3:<br />

auf 107.000,00 Euro<br />

(i.W.: einhundertsiebentausend Euro)<br />

b) für Grundstück Flur 19 Nr. 19/10:<br />

auf 90.000,± Euro<br />

(i.W.: neunzigtausend Euro).<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 23. Januar <strong>2003</strong><br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4309 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 037/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Bübingen, Band 66,<br />

Blatt 2253,<br />

Flur 8, Flurstück 20/27, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Bergstraûe, Gröûe 45 m 2,


2168 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Flur 8, Flurstück 20/33, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Bergstraûe, Gröûe 167 qm,<br />

3/zu 2 Recht zur Mitbenutzung der Anlage für Rundfunk-<br />

und Fernsehempfang an dem Grundstück Bübingen<br />

Flur 8 Nr. 20/32 (Blatt 2285 II/1),<br />

Eigentümer: Erhard Hund,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />

6. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />

1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

Doppelhaushälfte mit Garage, Bergstr. 35, Bübingen.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 230.592,63 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 23. Februar<br />

2000 in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4310 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 342/98 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

1. Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Band<br />

247, Blatt 8875,<br />

64/1.128 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 6, Flurstück 4/5, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Deutschherrenstraûe, Gröûe<br />

754 m 2,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im 4. Obergeschoss und Keller/Abstellraum im Erdgeschoss,<br />

Nr. 30 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />

Sondernutzungsrecht: 2 Stellplätze im Freien Nr. 30a<br />

und 30b,<br />

2. Grundbesitz: Teileigentum,<br />

eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Band<br />

247, Blatt 8879,<br />

66/1.128 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />

Flur 6, Flurstück 4/5, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Deutschherrenstraûe, Gröûe<br />

754 m 2,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen<br />

im Erdgeschoss (Gewerbefläche), Nr. 34 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />

Sondernutzungsrecht: PKW-Abstellplatz Nr. 34 in<br />

Tiefgarage und PKW-Abstellplatz Nr. 34 im Freien,<br />

Eigentümer:<br />

Firma Wohnbau Hauser GmbH,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

den 5. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion<br />

Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

1 Eigentumswohnung und 1 Teileigentum an Gewerbeflächen,<br />

Deutschherrenstr. 7, Saarbrücken.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

1 Eigentumswohnung und 1 Teileigentum an Gewerbeflächen<br />

in 6-geschossigem Reihenendhaus, Bj. 1994,<br />

Zentralheizung mit Fernwärme, Aufzug.<br />

Whg. Nr. 30: im 4. OG, 3 ZKB, davon 1 Z mit Kücheninstallation,<br />

Bad, Diele, Balkon, ca. 60 qm Wfl.,<br />

dazu Gitterbox im Keller und 2 Pkw-Stellplätze.<br />

Teileigentum Nr. 34: Gewerbefläche (Fahrschule) im<br />

EG, 1 gr. Raum, WC mit Vorraum, ca. 52 qm, 2 Pkw-<br />

Stellplätze.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />

a) Wohnung Nr. 30: 64.371,65 Euro,<br />

b) Sondereigentumseinheit Nr. 34: 91.521,25 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 4. Januar 1999<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />

worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.


Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4311 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

48 K 089/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Sulzbach, Blatt 9803,<br />

Flur 17, Flurstück 572/89, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Hausgarten, Friedhofstraûe 2, Gröûe: 94 qm,<br />

Flur 17, Flurstück 89/4, Hof- u. Gebäudefläche, Hochstraûe<br />

107, Gröûe: 382 qm,<br />

Eigentümer: Adolf Willi Speicher,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Mittwoch, den 5. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes) 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

Wohnhaus, Hochstr. 107, 66280 Sulzbach,<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

2-geschossiges Wohnhaus, BJ Anfang 1900, saniert<br />

1975 u. 1990, Kelleräume auf EG-Ebene, im 1. OG:<br />

5 ZKB, Balkon, ca. 116 qm; 2. OG: 2 ZKB, ca. 67 qm,<br />

Garage, Grundstücksgröûe ca. 480 qm,<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 115.000,00 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 24. April 2002<br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2169<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4313 Zwangsversteigerung<br />

48 K 118/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />

7999,<br />

Flur 9, Flurstück 53/19, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Mischnutzung, Francoisstraûe,<br />

Gröûe: 79 qm,<br />

Flur 9, Flurstück 52/6, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Mischnutzung, Francoisstraûe,<br />

Gröûe: 1110 qm,<br />

Eigentümer:<br />

Firma Persch Holzbau Gmbh,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Dienstag, den 2. Dezember <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />

Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />

Objektart:<br />

Wohn- u. Geschäftshaus, Francoisstraûe (Blockinnenbereich<br />

Francois-, Gärtner-, Heuduckstraûe), 66117<br />

Saarbrücken,<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

2-geschossiges Gebäude, BJ 1961, 2 Wohnungen von<br />

ca. 48 qm und 60 qm, weitere Wohnräume ca. 43 qm,<br />

gewerbliche Nutzfläche ca. 480 qm, Grundstücksgröûe<br />

ca. 1190 qm,<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 155.000,00 Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 6. Juni 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Amtsgericht Saarbrücken


2170 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

4134 Zwangsversteigerung<br />

4 K 40/2001 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

das im Grundbuch von Pachten, Blatt 4691, eingetragene,<br />

nachstehend beschriebene Wohnungseigentum<br />

am 10. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, an der Gerichtsstelle<br />

66740 Saarlouis, Prälat-Subtil-Ring 10, Saal-<br />

Nr. 100, versteigert werden.<br />

60,975/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück,<br />

Gemarkung Pachten:<br />

Flur 4, Nr. 280/7, Gebäude- und Freifläche, Gewerbe<br />

und Industrie, Eisenbahn Niedaltdorf, Dillingen, Gröûe:<br />

32,31 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

Nr. 2.3 laut Aufteilungsplan.<br />

Mit dieser Einheit ist das Sondernutzungsrecht an<br />

dem im Aufteilungsplan mit Nr. 21 bezeichneten Kfz-<br />

Stellplatz sowie an der Zufahrtsfläche, im Aufteilungsplan<br />

mit SNRB bezeichnet, verbunden.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Eigentumswohnung in der Wohnanlage mit 25 Wohneinheiten,<br />

31 Stellplätzen. Dreigeschossig, nicht unterkellert,<br />

Merziger Straûe 167±169, in Dillingen, Randlage<br />

der Innenstadt, Wohnung Nr. 2.3 im 2. OG, Aufteilung:<br />

Diele, 3 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum,<br />

2 Balkone, Wohnfläche lt. Aufteilungsplan 85,43 qm<br />

mit einem Kfz-Stellplatz.<br />

Nähere Informationen auch im Internet unter<br />

www.hanmark.de.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 3. April 2001 in das<br />

Grundbuch eingetragen.<br />

Als Eigentümer war damals eingetragen: Herr Günter<br />

Zimmer, Ehemann von Marie-Therese geb. Müller,<br />

Dillingen, Stadtteil Diefflen.<br />

Verkehrswert: 95.100,29 Euro.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn ein Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, andernfalls werden sie bei der Feststellung<br />

<strong>des</strong> geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />

zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, muss vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens herbeiführen, andernfalls tritt der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />

Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />

zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />

beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />

Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />

diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />

erfolgen durch<br />

a) Bargeld,<br />

b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />

eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />

Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />

sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />

nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />

c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft.<br />

Saarlouis, den 2. Juli <strong>2003</strong><br />

4203 Zwangsversteigerung<br />

Das Amtsgericht<br />

4 K 61/2002 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

das im Grundbuch von Ensdorf, Blatt 6141 eingetragene,<br />

nachstehend beschriebene Wohnungseigentum am<br />

17. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, an der Gerichtsstelle<br />

Saarlouis, Prälat-Subtil-Ring 10, Saal-Nr. 100, versteigert<br />

werden.<br />

Gemarkung Ensdorf:<br />

89,12/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück,<br />

Flur 7, Nr. 193/9, Gebäude- und Freifläche, Wohnen,<br />

Griesborner Straûe, Gröûe: 12,88 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />

im Dachgeschoss mit Terrasse und Galeriegeschoss<br />

samt Kellerraum im Kellergeschoss Nr. 5 laut Aufteilungsplan.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Wohnung Nr. 5 im Dachgeschoss mit Kellerraum im<br />

Kellergeschoss, Griesborner Straûe 9.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 12. Juli 2002 in das<br />

Grundbuch eingetragen.<br />

Als Eigentümer war damals eingetragen:<br />

Herr Alex Scherer, Ensdorf.<br />

Verkehrswert: 46.000,Ð Euro.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn ein Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

zu machen, andernfalls werden sie bei der Feststellung<br />

<strong>des</strong> geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />

zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegen-


stehen<strong>des</strong> Recht hat, muss vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens herbeiführen, andernfalls tritt der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />

Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />

zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />

beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />

Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />

diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />

erfolgen durch<br />

a) Bargeld,<br />

b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />

eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />

Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />

sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />

nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />

c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft.<br />

Saarlouis, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />

4204 Zwangsversteigerung<br />

Das Amtsgericht<br />

4 K 81/2002 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

das im Grundbuch von Ensdorf, Blatt 5853, eingetragene,<br />

nachstehend beschriebene Teileigentum am 18.<br />

November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, an der Gerichtsstelle Saarlouis,<br />

Prälat-Subtil-Ring 10, Saal-Nr. 100, versteigert<br />

werden.<br />

Gemarkung Ensdorf:<br />

14,55/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Gemarkung Ensdorf,<br />

Flur 7, Nr. 193/9, Gebäude- und Freifläche, Wohnen,<br />

Griesborner Straûe, Gröûe: 12,88 Ar,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem linken<br />

Stellplatz in der Doppelgarage Nr. 14 laut Aufteilungsplan.<br />

Beschreibung (ohne Gewähr):<br />

Garagenstellplatz im Gebäude Griesborner Str. 9.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 20. August 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Als Eigentümer war damals eingetragen:<br />

Herr Alex Scherer, Überherrn-Berus.<br />

Verkehrswert: 5000,Ð Euro.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn ein Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2171<br />

zu machen, andernfalls werden sie bei der Feststellung<br />

<strong>des</strong> geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />

Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />

zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />

nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />

Recht hat, muss vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens herbeiführen, andernfalls tritt der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />

Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />

zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />

beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />

Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />

diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />

erfolgen durch<br />

a) Bargeld,<br />

b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />

eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />

Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />

sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />

nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />

c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft.<br />

Saarlouis, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />

4201 Zwangsversteigerung<br />

Das Amtsgericht<br />

4 K 27/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von 66352 Groûrosseln,<br />

Blatt 2586,<br />

Flur 3, Flurstück 185/3, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Unland, Meisenhübel, Gröûe: 16,60 Ar,<br />

Flur 3, Flurstück 184/16, Wirtschaftsart und Lage:<br />

Gebäude- und Freifläche, zu Verkehrsanlagen, Ludweilerstraûe<br />

(55), Gröûe: 2,88 Ar,<br />

Eigentümer:<br />

Heinrich Robert Aubertin,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Donnerstag, den 25. September <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr, im<br />

Gerichtsgebäude Völklingen, Karl-Janssen-Straûe 35,<br />

66333 Völklingen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 06 A.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 31.800,Ð Euro.


2172 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 12. Juni 2002 in<br />

das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

4202 Zwangsversteigerung<br />

Amtsgericht Völklingen<br />

4 K 58/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />

Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den<br />

Grundbesitz: Grundstücke,<br />

eingetragen im Grundbuch von Engelfangen, Blatt<br />

2536,<br />

Flur 3, Flurstück 15/8, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Wohnen, Bärenbergstr. (43a),<br />

Gröûe: 9,56 Ar,<br />

Flur 3, Flurstück 16/7, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />

und Freifläche, Wohnen, Bärenbergstr. (43a),<br />

Gröûe: 1,26 Ar,<br />

Eigentümer: Andreas Ney,<br />

ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />

Dienstag, den 7. Oktober <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />

Völklingen, Karl-Janssen-Straûe 35,<br />

66333 Völklingen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 06 A.<br />

Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 250.533,Ð Euro.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 18. März <strong>2003</strong><br />

in das Grundbuch eingetragen.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />

der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />

sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />

nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />

Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />

nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />

eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />

<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />

<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />

entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />

andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />

Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Völklingen<br />

von juristischen Personen:<br />

4135 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 148/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 13666 eingetragenen<br />

Residenz Baubetreuungsgesellschaft mbH, Tiergartenstraûe<br />

55, 66424 Homburg, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Werner Ipser,<br />

Geschäftszweig:<br />

die Planung und Durchführung von Bauvorhaben<br />

aller Art als Generalunternehmer,<br />

ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 12.00 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Dr. jur. Dieter Kühn, Talstraûe 33, 66119 Saarbrücken<br />

bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


4197 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 225/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 12320 eingetragenen<br />

Projekt-Bau GmbH, St. Johanner Straûe 41, 66111<br />

Saarbrücken, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Matteo Greco,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere die<br />

Erstellung von Rohbauten aller Art,<br />

ist am 24. Juli <strong>2003</strong>, um 15.00 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Norbert<br />

Oberdiek, Merziger Str. 82, 66763 Dillingen bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4217 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

58 IN 45/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 2780 (Lebach) eingetragenen<br />

KLOS Ð Vermögens- und Verwaltungs<br />

GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 7, 66793 Saarwellingen,<br />

vertreten durch die Geschäftsführerin Elisabeth<br />

Klos,<br />

Geschäftszweig:<br />

die Verwaltung <strong>des</strong> betriebseigenen Vermögens,<br />

ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 9.00 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Martin Abegg, Bahnhofstr. 101, 66111 Saarbrücken,<br />

bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2173<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4227 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 209/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 3769 AG Hom eingetragenen<br />

Color 2000 GmbH, Bliestalstraûe 3, 66440<br />

Blieskastel, vertreten durch den Geschäftsführer Günter<br />

Gutmann,<br />

Geschäftszweig:<br />

Aufführung von Maler-, Lackierer- und Stuckateurarbeiten,<br />

ist am 25. Juli <strong>2003</strong>, um 10.15 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Klaus Hassdenteufel, Kardinal-Wendel-Straûe<br />

12, 66440 Blieskastel bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4228 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 313/02 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 2761 AG Lebach<br />

eingetragenen Auto Quirin GmbH, Eisenbahnstraûe<br />

8, 66809 Nalbach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Walter Quirin,


2174 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Geschäftszweig:<br />

der Handel mit Kraftfahrzeugen und das Betreiben einer<br />

Reparaturwerkstatt,<br />

sind die am 10. Februar <strong>2003</strong> angeordneten Sicherungsmaûnahmen<br />

durch Beschluss vom 25. Juli <strong>2003</strong><br />

aufgehoben worden.<br />

Der Antrag wurde von der Gläubigerin für erledigt erklärt.<br />

Die Verfügungsbefugnis <strong>des</strong> vorläufigen Insolvenzverwalters<br />

Rechtsanwalt Andreas Bender über das von<br />

ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen,<br />

soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25<br />

Abs. 2 InsO erforderlich ist.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4229 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 313/02 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 2761 AG Lebach<br />

eingetragenen Auto Quirin GmbH, Eisenbahnstraûe<br />

8, 66809 Nalbach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Walter Quirin,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Handel mit Kraftfahrzeugen und das Betreiben einer<br />

Reparaturwerkstatt,<br />

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen<br />

<strong>des</strong> vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden<br />

(§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss<br />

kann in der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach,<br />

Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4255 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

58 IN 95/02 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

St. Ingbert, jetzt Saarbrücken unter HRB 2890<br />

eingetragenen Metallwerk Hettstedt GmbH, Im<br />

Pottaschwald 15, 66386 St. Ingbert, vertreten durch<br />

den Geschäftsführer Konrad Edelmann sind die am<br />

11. Juli 2002 angeordneten Sicherungsmaûnahmen<br />

durch Beschluss vom 28. Juli <strong>2003</strong> aufgehoben worden.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4271 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 215/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 12952 eingetragenen<br />

Armin Wagner GmbH, Heinrich-Heine Straûe 2,<br />

66287 Quierschied, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Armin Wagner,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Heizungsbau und der Sanitärbetrieb,<br />

ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 10.30 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Peter Theiû, Bahnhofstr. 77, 66111 Saarbrücken<br />

bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4272 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 188/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 12389 eingetragenen<br />

UTR Deutschland GmbH, Hochstraûe 63, 66115 Saarbrücken,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Chrysostome<br />

Klein und Helmut Buchinger,<br />

Geschäftszweig:<br />

die Betriebsberatung für ganzheitliche Managementsysteme,<br />

ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 9.30 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Jean-Olivier Boghossian, Kapellenstraûe 18,<br />

66271 Saarbrücken-Kleinblittersdorf bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


4246 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

59 IN 220/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 1231 eingetragenen<br />

Dezentrale Energiesysteme AG (DZE AG), Dudweilertal<br />

52, 66386 St. Ingbert, vertreten durch den Vorstand<br />

Klaus Carl,<br />

Geschäftszweig:<br />

die Projektierung, der Bau, der Betrieb und die Wartung<br />

von Holzheizanlagen als dezentrale Energiesysteme,<br />

ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 9.30 Uhr angeordnet worden<br />

(§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Matthias Bayer, Kaiserstraûe 77, 66386 St. Ingbert<br />

bestellt.<br />

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />

der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />

soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />

sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />

eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4106 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 137/99 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Ottweiler unter HRB 4011 eingetragenen Transpo<br />

2000 GmbH Internationale Transporte, Gewerbegebiet<br />

¹Im Badenª, 66571 Eppelborn, vertreten durch<br />

den Geschäftsführer Dieter Winfried Nikolaus Schäfer,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Betrieb einer Spedition mit Frachtenvermittlung,<br />

wird das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung<br />

aufgehoben (§ 200 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4149 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 273/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 12218 eingetragenen Co-<br />

Bawa Confiserie und Backwaren GmbH, Alleestraûe<br />

4, 66126 Saarbrücken, vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Waltraud Caspari,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2175<br />

Geschäftszweig:<br />

Betrieb einer Backstube und Konditorei,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, wird bestimmt<br />

auf Montag, den 29. September <strong>2003</strong>, 14.40<br />

Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />

1. Etage, Saal 13.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 11<br />

aus.<br />

Termin zur Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen<br />

wird bestimmt auf Montag, den 18. August<br />

<strong>2003</strong>, 14.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />

InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />

Nr. 11 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4226 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 149/03 ÐIn dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 3864 eingetragenen Steuer<br />

Betonstahl GmbH, Bieler Straûe 46, 66687 Wadern-<br />

Bardenbach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Theo Steuer,<br />

Geschäftszweig:<br />

die Ausführung von Betonstahlverlegearbeiten,<br />

ist am 24. Juli <strong>2003</strong> bei Gericht die Anzeige <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit<br />

vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4230 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 70/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Homburg unter HRB 3136 eingetragenen Sanitäts- und<br />

Orthopädiehaus Braunberger GmbH, St. Michael-<br />

Straûe 5 a, 66424 Homburg, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Horst Braunberger,


2176 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Geschäftszweig:<br />

der Groû- und Einzelhandel mit Chirurgieinstrumenten<br />

usw.,<br />

wird das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung<br />

aufgehoben (§ 200 InsO).<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4231 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 79/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarlouis unter HRB 6290 eingetragenen TMDC<br />

GmbH Textile Marketing Design Consulting, Deutsche<br />

Straûe 15, 66740 Saarlouis, vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Peter Hecht,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Handel und die Produktion von Textilien aller Art<br />

sowie der Vertrieb von Markenkollektionen. Die Beratung<br />

und Erstellung von Marketingkonzepten, Kollektionsprogrammen<br />

sowie die Produktentwicklung,<br />

wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse<br />

ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4157 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

58 IN 105/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 9685 eingetragenen Kerber<br />

Projekt Consult Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft<br />

mbH, Theodor-Heuss-Str. 122, 66119 Saarbrücken,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kerber,<br />

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur<br />

Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />

(§ 177 InsO) bestimmt auf Mittwoch, den 8. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 10.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />

Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />

und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />

(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4198 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 338/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 4283 eingetragenen Albert<br />

Häfner GmbH, Saarbrücker Straûe 110, 66130 Saarbrücken,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Albert<br />

Häfner,<br />

Geschäftszweig:<br />

An- und Verkauf von Last- und Kraftwagen, Ausführung<br />

von Ferntransporten usw.,<br />

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung<br />

der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />

(§ 177 InsO) bestimmt auf Mittwoch, den 15. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4245 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 218/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 4817 SB eingetragenen Druckerei<br />

Willi Walch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Mühlenstraûe 20, 66111 Saarbrücken, vertreten<br />

durch die Geschäftsführerin Gerda Holzer,<br />

Geschäftszweig: Betrieb einer Buchdruckerei,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

der Insolvenzverwalterin, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, wird bestimmt<br />

auf Montag, den 15. September <strong>2003</strong>, 13.35<br />

Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />

1. Etage, Saal 13.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 12<br />

aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden (§§ 63,<br />

64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />

Nr. 12 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4247 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 221/99 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der T.K. Sped. Uwe und Martina Terzenbach<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Aachener<br />

Straûe 6, 66115 Saarbrücken, wird die Prüfung der<br />

nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 24. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


4248 Insolvenzverfahren<br />

59 IN 73/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 6324 (AG SLS) eingetragenen<br />

Scissor Lift System GmbH, Saarstraûe 10, 66359<br />

Bous, vertreten durch den Geschäftsführer Robert<br />

Roland,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Kundendienst, der Ersatzteilservice, die Vornahme<br />

von Werkstattreparaturen und die Leistung von kundenspezifischen<br />

Anwendungslösungen im Arbeitsbühnenbereich,<br />

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung<br />

der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />

(§ 177 InsO) bestimmt auf Dienstag, den 2. September<br />

<strong>2003</strong>, 14.10 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, Raum 7.<br />

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />

Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />

und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />

(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4249 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

58 IN 75/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Lebach unter HRB 2987 eingetragenen M.S. Malerund<br />

Stuckateur-GmbH Lebacher Malermarkt, Auf der<br />

Schled 13, 66822 Lebach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Joachim Wallerstedt, wird Termin für<br />

eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der nachträglich<br />

angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO) bestimmt<br />

auf Dienstag, den 26. August <strong>2003</strong>, 14.20 Uhr,<br />

im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />

1. Etage, Saal 13.<br />

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />

Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />

und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />

(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4270 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 88/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 8322 eingetragenen Stefan<br />

Polanz GmbH, Dudweilerstraûe 73±75, 66111 Saarbrücken,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Stefan<br />

Polanz,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2177<br />

Geschäftszweig:<br />

Herstellung und Vertrieb von Stempeln und Schildern,<br />

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist<br />

angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 8. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4273 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

58 IN 8/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Günter Immich, Im Kleegarten 1,<br />

66822 Gresaubach, wird Termin für eine Gläubigerversammlung<br />

zur weiteren Berichterstattung <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

insbesondere Darstellung der bisherigen<br />

Verfahrensabwicklung und der noch ausstehenden<br />

Maûnahmen zur Prüfung der nachträglich angemeldeten<br />

Forderungen (§ 177 InsO) und zur Beschlussfassung<br />

über die Genehmigung <strong>des</strong> Verkaufs und der<br />

Übertragung <strong>des</strong> Praxisbetriebes an eine Betreibergesellschaft,<br />

bestimmt auf Donnerstag, den 21. August<br />

<strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />

Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />

und der Schuldner werden zu diesem Termin geladen<br />

(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4274 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

58 IN 172/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarlouis unter HRB 3424 eingetragenen ¹Hirtz<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftungª, Zum Bilsknop<br />

2, 66780 Rehlingen-Siersburg, vertreten durch<br />

den Geschäftsführer Armin Arweiler,<br />

Geschäftszweig:<br />

der Maschinenbau sowie die Herstellung von Teilen<br />

zum Hütten- und Walzwerksausbau mit den dazugehörigen<br />

Konstruktionen,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, wird bestimmt<br />

auf Dienstag, den 18. November <strong>2003</strong>,<br />

13.40 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280<br />

Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.


2178 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 18<br />

aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />

InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />

Nr. 18 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4275 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

58 IN 116/99 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Backnang unter HRB 738 eingetragenen Industriemontagen<br />

und Rohrleitungsbau GmbH, Fabrikstr. 45,<br />

71511 Backnang, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Hans-Dieter Emmrich, wird das Verfahren nach Vollzug<br />

der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4318 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

59 IN 35/03 Ð Über das Vermögen der im Handelsregister<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 395<br />

AG Sulzbach eingetragenen Baus & Provot GmbH,<br />

Marktstraûe 1a, 66280 Sulzbach, vertreten durch die<br />

Geschäftsführerin Bilhildis Provot,<br />

Geschäftszweig:<br />

Groûhandel in Nahrungs- und Genussmitteln, sowie<br />

einschlägige Vermittlungsgeschäfte,<br />

wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 5. Februar <strong>2003</strong> wegen<br />

Zahlungsunfähigkeit heute, am 30. Juli <strong>2003</strong>, um<br />

9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraûe<br />

13, 66606 St. Wendel.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

6. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern<br />

nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), ist am Montag, dem 15. September<br />

<strong>2003</strong>, 14.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen<br />

ist am Montag, dem 6. Oktober <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im<br />

Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage,<br />

Saal 13.<br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

4319 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

58 IN 173/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken unter HRB 10893 eingetragenen Netfab<br />

Gesellschaft für Internetdienstleistungen mit beschränkter<br />

Haftung, Hochstraûe (Vitrina 1) 57, 66115<br />

Saarbrücken, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Uwe Denig,<br />

Geschäftszweig:<br />

Entwicklung und der Verkauf von Hard- und Software<br />

pp. und das Erbringen sonstiger Dienstleistungen pp.,<br />

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung<br />

der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />

(§ 177 InsO) bestimmt auf Mittwoch, den 20. August<br />

<strong>2003</strong>, 14.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />

Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />

und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />

(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


von natürlichen Personen:<br />

4324 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

106 IN 42/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

über das Vermögen <strong>des</strong> Gerd Lorenz, handelnd unter<br />

Firma Küchenhandel und Montage, Bahnhofstraûe 70,<br />

66626 Freisen ist am 29. Juli <strong>2003</strong>, um 15.30 Uhr angeordnet<br />

worden (§§ 21, 22 InsO):<br />

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />

Andreas Bender, Trierer Str. 12, 66111 Saarbrücken<br />

bestellt.<br />

Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />

auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />

und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />

<strong>des</strong> Schuldners einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />

von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />

auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners werden aufgefordert, nur<br />

noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />

(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4150 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

103 IK 11/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Karl-Heinz Weber, Busfahrer, Eschweiler<br />

Hof 11, 66539 Neunkirchen,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen, Kreissozialamt, Wilhelm-<br />

Heinrich-Straûe 36, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

ii. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

iii. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2179<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 16. Juli <strong>2003</strong><br />

4151 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IK 60/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Hans-Günther<br />

Dietzen, Tischler und staatl. gepr. Einrichtungsfacharbeiter,<br />

Neudorfer Straûe 38, 66115 Saarbrücken<br />

wurde am 7. Juli <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet.<br />

Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />

102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />

Anmeldefrist: 22. August <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungstermin:<br />

Donnerstag, den 25. September <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, im<br />

Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />

Saal 24.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4152 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 26/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Franco Blardi, Baltersbacher Weg 1,<br />

66564 Ottweiler,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen, Schuldnerberatung, Baltersbacher<br />

Weg 1, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung der Treuhänderin sowie Schlussverzeichnis<br />

der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />

Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).


2180 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />

Für weiter nachträglich angemeldete Forderungen sowie<br />

¾nderungen früherer Anmeldungen wird die Prüfung<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177<br />

InsO).<br />

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und<br />

die zugehörigen Urkunden wird sodann zur Einsicht<br />

der Beteiligten auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />

niedergelegt werden.<br />

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23. September<br />

<strong>2003</strong>.<br />

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch,<br />

mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung<br />

bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch<br />

ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem<br />

Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten<br />

wird.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />

InsO).<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4153 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 11/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Akramalsadat Hoseinkhanlaschgarnevis,<br />

Halbergstr. 11, 66121 Saarbrücken wird die Prüfung<br />

der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />

Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 27. August <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4154 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 83/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Franz-Josef Habel, Ottweilerstr. 82,<br />

66540 Neunkirchen wird das Verfahren mangels zu<br />

verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben<br />

(§ 200 InsO). Der Beschluss über die Ankündigung<br />

der Restschuldbefreiung ist rechtskräftig (§ 289<br />

InsO).<br />

Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt<br />

Robin Sircar, Cecilienstr. 3, 66111 Saarbrücken.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung hat mit Eröffnung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens begonnen und beträgt<br />

5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4155 Insolvenzverfahren<br />

62 IN 30/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Wolfgang Adolf Theis, Zum Steinbruch<br />

3, 66640 Namborn, wird das Verfahren aufgehoben,<br />

nachdem die Bestätigung <strong>des</strong> Insolvenzplans<br />

vom 24. Januar <strong>2003</strong> rechtskräftig geworden ist,<br />

§ 258 Absatz 1 InsO.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4156 Insolvenzverfahren<br />

63 IK 161/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Ingo-Wolf Marfording, Aushilfe, Grühlingstr.<br />

12, 66113 Saarbrücken, wird das Verfahren<br />

mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung<br />

aufgehoben (§ 200 InsO).<br />

Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />

ist rechtskräftig (§ 289 InsO).<br />

Treuhänder nach § 291 Abs. 1, § 292 InsO ist Rechtsanwalt<br />

Ralf Hemmer, Saarbrücker Str. 27, 66292 Riegelsberg.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beginnt mit der<br />

Aufhebung <strong>des</strong> Verfahrens und beträgt 5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4158 Insolvenzverfahren<br />

63 IK 79/03 Ð Über das Vermögen der Jutta Marschall,<br />

Charlottenburger Str. 29, 66424 Homburg,<br />

wurde am 23. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken.<br />

Anmeldefrist: 17. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

15. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4159 Insolvenzverfahren<br />

63 IK 80/03 Ð Über das Vermögen der Wieslawa Motyka,<br />

Riottestraûe 24, 66606 St. Wendel, wurde am<br />

23. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken.<br />

Anmeldefrist: 17. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

15. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


4160 Insolvenzverfahren<br />

63 IN 11/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Angelo Pullara, Püttlinger Str. 16,<br />

66115 Saarbrücken,<br />

Verfahrensbevollmächtigter:<br />

Rechtsanwalt Peter Fiedler, Kaiserstraûe 10, 66111<br />

Saarbrücken,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />

der Vergütung <strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

zu dem Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung<br />

von Restschuldbefreiung und ggf. zur Beschlussfassung<br />

der Gläubigerversammlung, ob der Treuhänder<br />

beauftragt werden soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong><br />

Schuldners zu überwachen, sowie zur Prüfung nachträglich<br />

angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf<br />

Freitag, den 26. September <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage,<br />

Saal 13.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26<br />

aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />

InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />

Nr. 26 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4161 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IN 50/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Dipl. Ing.<br />

Matthias Marx, Hetzelwiesstraûe 8, 66578 Schiffweiler,<br />

wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 20. Juni <strong>2003</strong> wegen<br />

Zahlungsunfähigkeit heute, am 23. Juli <strong>2003</strong>, um<br />

14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken, Tel. 06 81-3 90 77 35, Fax 06 81-3 90 77 58.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

22. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rech-<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2181<br />

ten <strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Montag, dem 20. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung<br />

von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101<br />

InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und<br />

272 InsO bezeichneten Gegenstände und unter Umständen<br />

zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4162 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IN 16/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Uwe Michels, Fliesenleger, Am Fahrwald<br />

8, 66687 Wadern, wird das Verfahren nach Vollzug<br />

der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).<br />

Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />

ist rechtskräftig (§ 289 InsO).<br />

Treuhänderin nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist<br />

Rechtsanwältin Monika Lehmann, Zähringerstr. 7,<br />

66119 Saarbrücken.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung hat mit der Eröffnung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens begonnen und beträgt 5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4177 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

103 IK 30/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Wolfgang Weber, Wilhelmstraûe 13,<br />

66538 Neunkirchen,<br />

Verfahrensbevollmächtigter:<br />

Rechtsanwalt Georg Rudolph, Bernauer Straûe 5,<br />

83209 Prien,


2182 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

c. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 11. Juli <strong>2003</strong><br />

4178 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IK 15/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Hans-Jürgen Emrich, Banatstr. 26,<br />

66450 Bexbach, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />

der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 10. Juni <strong>2003</strong><br />

4179 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 111/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Doris Bäumchen, Schutzbergstr. 2,<br />

66119 Saarbrücken, wird das Verfahren aufgehoben.<br />

Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />

angekündigt worden (§ 291 InsO).<br />

Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />

Masse.<br />

Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt<br />

Martin Abegg, Bahnhofstr. 101, 66111 Saarbrücken.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 6 Jahre.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4180 Insolvenzverfahren<br />

60 IK 147/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Manfred Bollbach, Kieferstr. 26, 66763<br />

Dillingen-Diefflen, wird Termin für eine Gläubigerversammlung<br />

zur Fortsetzung <strong>des</strong> Schlusstermins vom<br />

5. Juni <strong>2003</strong> (abschlieûenden Erörterung und Beschlussfassung<br />

zum Schlussverzeichnis und dem Antrag<br />

<strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung) bestimmt<br />

auf Freitag, den 5. September <strong>2003</strong>, 11.15 Uhr,<br />

im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2.<br />

Etage, Saal 24.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4181 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 22/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Calogero Bennardo,<br />

Wallerfanger Str. 55, 66740 Saarlouis wurde am<br />

22. Juli <strong>2003</strong>, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110,<br />

66538 Neunkirchen.<br />

Anmeldefrist: 9. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungstermin:<br />

Dienstag, den 30. September <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />

Saal 24.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4182 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 33/02 Ð In dem Insolvenzverfahren der Sabine<br />

Biehl, Burgstr. 46, 66606 Bliesen,<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Patrik von Oetinger, Saarbrücker Straûe<br />

84 a, 66271 Kleinblittersdorf,<br />

wird im Hinblick darauf, dass die Veröffentlichung<br />

gem. § 188 InsO zum Stichtag 2. Juli <strong>2003</strong> nicht nachgewiesen<br />

bzw. auch nicht erfolgt ist, die Sache vertagt<br />

und neuer Stichtag zur Stellungnahme bestimmt auf<br />

den 2. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4183 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 78/02 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Torsten Birk,<br />

Meiersgrund 11, 66679 Losheim, wurde am 23. Juli<br />

<strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.


Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken.<br />

Anmeldefrist: 9. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungstermin:<br />

Dienstag, den 30. September <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />

Saal 24.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4184 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IN 39/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Uwe Stefan Andler, Feldstr. 1, 66571<br />

Eppelborn-Hierscheid, wird die Prüfung der nach dem<br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 5. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4185 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 72/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Anne Cecile Krauser, Collingstr. 52,<br />

66424 Homburg,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landratsamt Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424<br />

Homburg,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Treuhänders, zur Erhebung von Einwendungen<br />

gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />

der Vergütung <strong>des</strong> Treuhänders, zur Anhörung der<br />

Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Treuhänders zu dem<br />

Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung,<br />

und ggf. zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung,<br />

ob der Treuhänder beauftragt werden<br />

soll, die Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen,<br />

sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter<br />

Forderungen wird bestimmt auf Freitag, den<br />

10. Oktober <strong>2003</strong>, 11.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />

2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2183<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4186 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 9/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Christa Kobel, Wilhelm-Heinrich-Str.<br />

37, 66564 Ottweiler,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen Ð Schuldnerberatung Ð, Wilhelm-Heinrich-Str.<br />

37, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

c. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

d. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen-<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung<br />

der Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf<br />

der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer<br />

Nr. 6 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4188 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IN 11/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Alexander Heib, Galgenheck 39, 66822<br />

Lebach wird die Prüfung der nach dem Ablauf der<br />

Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen<br />

Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 16. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


2184 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

4189 Insolvenzverfahren<br />

62 IK 41/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Karin Sybille Westiner, Hausfrau, Zum<br />

Waldweiher 25, 66606 St. Wendel wird die Prüfung<br />

der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />

Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4190 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IK 59/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Harri Sauer, Metallbearbeiter, Wellesweilerstraûe<br />

8, 66538 Neunkirchen,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen, Schuldnerberatungsstelle,<br />

Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24. Dezember<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

c. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 25 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 25 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4191 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 17/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Michael März, Bachstraûe 25, 66822<br />

Lebach-Steinbach, wird die Prüfung der nach dem<br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 27. August <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4192 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 3/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Peter Ali Mayer, In der Etzwies 18,<br />

66564 Ottweiler,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen Ð Schuldnerberatungsstelle<br />

Ð, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung <strong>des</strong> Treuhänders sowie Schlussverzeichnis<br />

der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />

Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4193 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 44/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Johnnie Lee Magee, Bexbacher Str. 80,<br />

66540 Neunkirchen,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen Ð Schuldnerberatungsstelle<br />

Ð, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:


a. Schlussrechnung <strong>des</strong> Treuhänders sowie Schlussverzeichnis<br />

der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />

Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4194 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 6/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Klaus Munkes, Hauptstr. 6, 66606<br />

St. Wendel,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis St. Wendel Schuldner- und Insolvenzberatung,<br />

Mommstr. 27, 66606 St. Wendel,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung der Treuhänderin sowie Schlussverzeichnis<br />

der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />

Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2185<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4195 Insolvenzverfahren<br />

63 IN 3/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Robert Lauffer, Talstraûe 267, 66538<br />

Neunkirchen, wird Termin für eine Gläubigerversammlung<br />

zur weiteren Berichterstattung d. Insolvenzverwalt.<br />

(§ 79 InsO), zur Prüfung der nachträglich<br />

angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO), zur Beschlussfassung<br />

über die Betriebsfortführung bestimmt<br />

auf Freitag, den 29. August <strong>2003</strong>, 10.15 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />

Saal 24.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4196 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 202/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Jürgen Krewer, Feldstr. 23, 66693 Mettlach<br />

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist<br />

angemeldeten Forderungen im schriftlichen<br />

Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 24. August <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4232 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

103 IK 36/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Wanda Maria Tasevska, Breslauer<br />

Straûe 39, 66121 Saarbrücken, wird der Schlussverteilung<br />

zugestimmt und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196,<br />

197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

iii. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


2186 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

4233 Insolvenzverfahren<br />

103 IN 14/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Dörte Uhlig, Zahnärztin, Collingstraûe<br />

38, 66424 Homburg, wird die Prüfung der<br />

nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />

Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4234 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IN 46/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Dirk Dieter<br />

Franz, In der Humes 74, 66571 Eppelborn, wird aufgrund<br />

<strong>des</strong> Antrags vom 14. Juli <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />

heute, am 21. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00 Uhr das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Ralf Hemmer, Saarbrücker Straûe 27,<br />

66292 Riegelsberg, Tel. (0 68 06) 44 04 81, Fax<br />

(0 68 06) 4 47 80.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

5. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Donnerstag, dem 2. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4235 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IN 47/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Karl Heinz<br />

Enderlein, Römerstraûe 77, 66636 Tholey-Hasborn,<br />

wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 16. Juli <strong>2003</strong> wegen<br />

Zahlungsunfähigkeit heute, am 23. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00<br />

Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken, Tel. 06 81-3 90 77 35, Fax 06 81-<br />

3 90 77 58.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

5. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Donnerstag, dem 2. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.45 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).


Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4236 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 50/03 Ð Über das Vermögen der Katharina<br />

Bala, Heuduckstr. 55, 66117 Saarbrücken, wurde am<br />

22. Juli <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />

Dipl.-Sozialwirtin (AFAS) Simone Gisdal, Kapellenstr.<br />

18, 66271 Saarbrücken-Kleinblittersdorf.<br />

Anmeldefrist: 9. September <strong>2003</strong><br />

Prüfungstermin:<br />

Dienstag, den 30. September <strong>2003</strong>, 9.15 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />

Saal 24.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4237 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 7/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Anita Baltes, Im Neuland 3, 54422<br />

Neuhütten, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />

der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 16. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4239 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IK 99/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Albert Bolz, Langenstrichstr. 8, 66538<br />

Neunkirchen, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />

der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4240 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IN 66/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> David Afgan,<br />

Bergstr. 60, 66115 Saarbrücken, wird aufgrund <strong>des</strong><br />

Antrags vom 17. Juli <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />

heute, am 22. Juli <strong>2003</strong>, um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2187<br />

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:<br />

Dipl.-Sozialwirtin (AFAS) Simone Gisdal, Kapellenstr.<br />

18, 66271 Saarbrücken-Kleinblittersdorf, Tel.<br />

0 68 05/90 90, Fax 0 68 05/9 09 01 00.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

9. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Dienstag, dem 30. September<br />

<strong>2003</strong>, 9.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person der Insolvenzverwalterin,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach<br />

§ 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4241 Insolvenzverfahren<br />

61 IK 135/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Agrippino Gulizia, Am Dreiländereck<br />

6, 66706 Perl, wird das Verfahren aufgehoben. Dem<br />

Schuldner ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />

angekündigt worden. (§ 291 InsO).<br />

Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />

Masse.<br />

Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Herr<br />

Rechtsanwalt Peter Theiû.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


2188 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

4242 Insolvenzverfahren<br />

62 IK 82/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Sylvia Traina, Hasenstraûe 2, 66663<br />

Merzig-Hilbringen, wird das Verfahren aufgehoben.<br />

Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />

Masse. Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung<br />

rechtskräftig angekündigt worden (§ 291<br />

InsO).<br />

Treuhänderin nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Andrea<br />

Crauser, Karcherstraûe 14, 66111 Saarbrücken.<br />

Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

4243 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IK 86/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Annette Weber, Zum Heidenkopf 1,<br />

66625 Nohfelden, wird die Prüfung der nach dem<br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 14. Juli <strong>2003</strong><br />

4244 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 18/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Andrea März, Bachstr. 25, 66822 Lebach-Steinbach,<br />

wird die Prüfung der nach dem<br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 27. August <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4250 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 134/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Christa Gemmel, Herrmannstr. 144,<br />

66538 Neunkirchen, wird das Verfahren aufgehoben.<br />

Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />

angekündigt worden. (§ 291 InsO). Eine<br />

Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />

Masse. Treuhänderin nach § 291 Abs. 2, § 292<br />

InsO ist Frau Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 6 Jahre.<br />

Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4251 Insolvenzverfahren<br />

61 IK 59/03 Ð Über das Vermögen der Silvia Heidenmann,<br />

Richard-Wagner-Straûe 1, 66629 Freisen-Oberkirchen<br />

wurde am 22. Juli <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet.<br />

Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />

102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />

Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

13. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4252 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 64/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Bruno Heckmann,<br />

Völklinger Str. 13, 66606 St. Wendel, wurde am<br />

23. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken.<br />

Anmeldefrist: 17. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

15. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4253 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IN 22/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Uwe Gottschall,<br />

Ruûhütterstr. 22, 66113 Saarbrücken, wird aufgrund<br />

<strong>des</strong> Antrags vom 24. Februar <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />

heute, am 21. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00 Uhr<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Thomas Heimes, Faktoreistraûe 4, 66111<br />

Saarbrücken, Tel. (06 81) 4 10 10, Fax (06 81) 4 10 12 79.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

24. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).


Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Mittwoch, dem 22. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4254 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IN 48/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Thomas<br />

Hauck, Steinackerstr. 1, 66424 Homburg, wird aufgrund<br />

<strong>des</strong> Antrags vom 1. Juni <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />

heute, am 21. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00 Uhr das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Ralf Hemmer, Saarbrücker Straûe 27,<br />

66292 Riegelsberg, Tel. (0 68 06) 44 04 81, Fax (0 68 06)<br />

4 47 80.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

25. August <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO beim<br />

Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2189<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Montag, dem 22. September<br />

<strong>2003</strong>, 10.20 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4276 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

103 IN 47/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Michael Norbert Werling, Industriekaufmann,<br />

Unterer Hagen 2, 66117 Saarbrücken wird<br />

die Prüfung der angemeldeten, noch nicht geprüften<br />

Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4277 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IK 23/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Andreas Gaspers, Rentner, Saarbrücker<br />

Allee 39, 66663 Merzig, wird das Verfahren aufgehoben.<br />

Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />

angekündigt worden (§ 291 InsO). Eine<br />

Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />

Masse.<br />

Treuhänder nach § 291 Abs.2, § 292 InsO ist Herr<br />

Rechtsanwalt Wolfgang Luckas.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />

4278 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

60 IN 133/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Frank-Martin Bock, Colmarer Straûe 8,<br />

66113 Saarbrücken, wird die Prüfung der nach dem


2190 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4279 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 123/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Beate Hirsch, Mecklenburgring 112,<br />

66121 Saarbrücken, wird der Schlussverteilung zugestimmt<br />

und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312<br />

Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung <strong>des</strong> Treuhänders sowie Schlussverzeichnis<br />

der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />

Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4280 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 25/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Gabriele Glöckner, Kastanienweg 2 A,<br />

66424 Homburg, wird das Verfahren aufgehoben.<br />

D. Schuld. ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />

angekündigt worden. (§ 291 InsO). Eine Schlussverteilung<br />

unterblieb mangels verteilungsfähiger Masse.<br />

Treuhänderin nach § 291 Abs.2, § 292 InsO ist Frau<br />

Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4281 Insolvenzverfahren<br />

61 IK 47/03 Ð Über das Vermögen der Claudia<br />

Heintz, Gartenstr. 16, 66386 St. Ingbert, wurde am<br />

7. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Mathias-Iven-<br />

Straûe 10, 66117 Saarbrücken.<br />

Anmeldefrist: 25. August <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

22. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4282 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 62/03 Ð Über das Vermögen der Gabriele<br />

Haeuser, Hirtenbergstr. 52, 66557 Illingen, wurde am<br />

22. Juli <strong>2003</strong>, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110,<br />

66538 Neunkirchen.<br />

Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

13. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4283 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IN 57/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Werner Herber,<br />

Gastronom, Provinzialstraûe 34, 66126 Saarbrücken,<br />

wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 24. Juni <strong>2003</strong><br />

wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 14. Juli <strong>2003</strong>,<br />

um 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Peter Theiû, Bahnhofstr. 77, 66111 Saarbrücken,<br />

Tel. (06 81) 3 09 04 21, Fax (06 81) 3 09 04 56.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

25. August <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO beim<br />

Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).


Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Montag, dem 22. September<br />

<strong>2003</strong>, 9.45 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).<br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4284 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IK 183/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Joachim Schaly, Jahnstraûe 16, 66701<br />

Beckingen,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Caritasverband Merzig-Wadern, Bahnhofstr. 47, 66663<br />

Merzig,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

der Treuhänderin, zur Erhebung von Einwendungen<br />

gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />

der Vergütung der Treuhänderin, zur Anhörung der<br />

Gläubigerversammlung und der Treuhänderin zu dem<br />

Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung<br />

und ggf. zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung,<br />

ob die Treuhänderin beauftragt werden<br />

soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong> Schuldners zu überwachen,<br />

sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter<br />

Forderungen wird bestimmt auf Dienstag, den<br />

30. September <strong>2003</strong>, 15.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong><br />

Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />

2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prü-<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2191<br />

fungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4285 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IN 35/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Gerhard-Friedrich Schörkl, Paketzusteller,<br />

St. Ingberter Straûe 76, 66123 Saarbrücken,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />

der Vergütung <strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

zu dem Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung<br />

von Restschuldbefreiung und ggf. zur Beschlussfassung<br />

der Gläubigerversammlung, ob der Treuhänder<br />

beauftragt werden soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong><br />

Schuldners zu überwachen, sowie zur Prüfung nachträglich<br />

angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf<br />

Donnerstag, den 9. Oktober <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, Raum 7.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6<br />

aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />

InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />

Nr. 6 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4286 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IN 93/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Anita Welzenbach, Heinitzstraûe 5,<br />

66287 Quierschied, wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Ent-


2192 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

scheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung<br />

von Restschuldbefreiung, wird bestimmt auf<br />

Donnerstag, den 9. Oktober <strong>2003</strong>, 11.15 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />

Saal 24.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26<br />

aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />

InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />

Nr. 26 eingesehen werden.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4287 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 50/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Stephan Dieter Plein, Hohlstraûe 13,<br />

66538 Neunkirchen, wird die Prüfung der nach dem<br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4288 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 61/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Barbara Maria Piluso, Steinbachstraûe<br />

42, 66424 Homburg,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landratsamt Saarpfalz-Kreis Ð Schuldnerberatungsstelle<br />

Ð, Am Forum 1, 66424 Homburg,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

iii. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4289 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IN 132/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Marita Molina, Adenauerstr. 163, 66399<br />

Mandelbachtal,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstr. 101, 66111<br />

Saarbrücken,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

der Insolvenzverwalterin, zur Erhebung von<br />

Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />

der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung und der Insolvenzverwalterin<br />

zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung<br />

von Restschuldbefreiung und ggf. zur Beschlussfassung<br />

der Gläubigerversammlung, ob der Treuhänder<br />

beauftragt werden soll, die Obliegenheiten der<br />

Schuldnerin zu überwachen, sowie zur Prüfung nachträglich<br />

angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf<br />

Montag, den 20. Oktober <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />

2. Etage, Saal 24.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen<br />

Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30<br />

aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden (§§ 63,<br />

64 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4290 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IN 22/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Nicole Marquardt, Emmersweilerstr.<br />

152, 66352 Groûrosseln, wird die Prüfung der


nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />

Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />

(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

4292 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IN 52/02 Ð Das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />

der Leni Katharina Schulz, Am Eisenwald 16,<br />

66386 St. Ingbert, wird in das Insolvenzverfahren über<br />

den Nachlass der am 1. August 2002 verstorbenen<br />

Schuldnerin übergeleitet.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4293 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

62 IK 140/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Bettina Werle, Am Alten Schloss 23,<br />

66424 Homburg,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis Neunkirchen Schuldnerberatungsstelle, Wilhelm-Heinrich-Str.<br />

36, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

iii. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2193<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4294 Insolvenzverfahren<br />

62 IK 140/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Bettina Werle, Am Alten Schloss 23,<br />

66424 Homburg, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />

der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 29. August <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4295 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IN 62/03 Ð Über das Vermögen der Anna-Maria<br />

Grimm, Knoppstr. 6, 66646 Marpingen/Urexweiler,<br />

wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 7. Juli <strong>2003</strong> wegen<br />

Zahlungsunfähigkeit heute, am 23. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00<br />

Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />

Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />

Saarbrücken, Tel. 06 81-3 90 77 35, Fax 06 81-3 90 77 58.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

24. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern<br />

nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Mittwoch, dem 22. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.50 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über<br />

Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />

Ð den Gläubigerausschuss,<br />

Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />

Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />

§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />

Gegenstände<br />

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />

mangels Masse (§ 207 InsO).


2194 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />

Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4296 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 77/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Viola von Holdt, Josefstr. 13, 66606<br />

St. Wendel,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landkreis St. Wendel Ð Schuldnerberatung, Mommstr.<br />

21±31, 66606 St. Wendel,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

c. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4297 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 61/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Manfred<br />

Hahn, Nordring 71, 66333 Völklingen wurde am<br />

22. Juli <strong>2003</strong>, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110,<br />

66538 Neunkirchen.<br />

Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

13. Oktober <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4298 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 46/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Silvia Hein, Johannesstr. 17, 66763 Dillingen,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Rechtsanwältin Solander, Johannesstr. 3±7, 66763 Dillingen,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />

Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4299 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 101/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Michaela Hein, Metzerstr. 59, 66117<br />

Saarbrücken,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Caritasverband Saarbrücken, Kantstr. 14, 66111 Saarbrücken,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:


a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

c. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4300 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 7/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Petra Hirtzel, Odilienbergstraûe 4,<br />

66115 Saarbrücken, wird der Schlussverteilung zugestimmt<br />

und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312<br />

Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />

Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />

c. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2195<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4320 Insolvenzverfahren<br />

103 IK 1/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Jutta Wagner, Bürokauffrau, Hauptstraûe<br />

78, 66571 Eppelborn,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Schuldnerberatungsstelle <strong>des</strong> Landkreises Neunkirchen,<br />

Wilhelm-Heinrich-Straûe 36, 66564 Ottweiler,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />

angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

iii. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4321 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IK 47/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Rita Fatati, Frisörin, Auf Münzelt 10,<br />

66292 Riegelsberg, wird die Prüfung der nach dem<br />

Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />

im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />

InsO).<br />

Der Prüfungsstichtag ist der 10. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4322 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

104 IN 15/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Ibrahim Dag,<br />

Friedrichstraûe 2, 66589 Merchweiler, wird aufgrund<br />

<strong>des</strong> Antrags vom 27. Februar <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />

heute, am 22. Juli <strong>2003</strong>, um 9.00 Uhr das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet.


2196 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:<br />

Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe 102,<br />

66128 Saarbrücken-Gersweiler, Tel. (06 81) 70 05 55,<br />

Fax (06 81) 70 36 76.<br />

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />

5. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />

bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.<br />

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />

<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />

an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />

die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />

Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />

wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />

sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.<br />

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />

Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin<br />

über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />

(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />

Forderungen ist am Donnerstag, dem 2. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 10.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />

66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über die Person der Insolvenzverwalterin,<br />

den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung<br />

von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101<br />

InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und<br />

272 InsO bezeichneten Gegenstände<br />

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach<br />

§ 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />

Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />

die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />

Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

4323 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

105 IK 51/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Hans Peter<br />

Kranzeder, Im Pferchtal 4, 66440 Blieskastel wurde<br />

am 22. Juli <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />

Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />

102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />

Anmeldefrist: 26. August <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungstermin:<br />

Dienstag, 30. September <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im Gebäude<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />

Gläubiger über die Person der Treuhänderin, die Zahlung<br />

von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),<br />

die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163,<br />

314 Abs. 2 InsO), die Anfechtung von Rechtshandlungen<br />

(§ 313 Abs. 2 InsO) und unter Umständen zur<br />

Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels<br />

Masse (§ 207 InsO)<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4325 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 108/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Armin Hinsberger, Tholeyerstr. 31,<br />

66606 St. Wendel, wird der Schlussverteilung zugestimmt<br />

und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins im<br />

schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312<br />

Abs. 2 InsO).<br />

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />

<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />

zu nehmen:<br />

a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />

sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />

zu berücksichtigenden Forderungen;<br />

b. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />

falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />

der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />

machen (§§ 289, 290);<br />

c. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />

<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />

(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

4326 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 53/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Michael<br />

Himbert, Püttlinger Str. 100, 66773 Schwalbach-Elm,<br />

wurde am 14. Juli <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet.<br />

Treuhänder (§ 313 InsO):<br />

Norbert Oberdiek, Merziger Str. 82, 66763 Dillingen.<br />

Anmeldefrist: 25. August <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

22. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

Amtsgericht Saarbrücken


4327 Insolvenzverfahren<br />

61 IK 60/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Michael<br />

Heidenmann, Richard-Wagner-Straûe 1, 66629 Freisen,<br />

wurde am 22. Juli <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet.<br />

Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />

Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />

102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />

Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />

24. September <strong>2003</strong>.<br />

Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

4328 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

61 IK 99/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Marion genannt Mario Küchler, Im<br />

Füllengarten 78, 66115 Saarbrücken,<br />

Verfahrensbevollmächtigte:<br />

Landratsamt Homburg Schuldnerberatungstelle, Am<br />

Forum 1, 66424 Homburg,<br />

wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />

Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />

(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />

<strong>des</strong> Treuhänders, zur Erhebung von Einwendungen<br />

gegen das Schlussverzeichnis, zur Anhörung<br />

der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der<br />

Vergütung <strong>des</strong> Treuhänders, zur Anhörung der Gläubigerversammlung<br />

und <strong>des</strong> Treuhänders zu dem Antrag<br />

<strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung<br />

und ggf. zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung,<br />

ob der Treuhänder beauftragt werden<br />

soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong> Schuldners zu überwachen,<br />

sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter<br />

Forderungen wird bestimmt auf Mittwoch, den<br />

10. September <strong>2003</strong>, 9.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />

2, 66280 Sulzbach, Raum 7.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />

Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />

werden.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2197<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4329 Insolvenzverfahren<br />

63 IK 150/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Manfred Serzisko, Gabelstaplerfahrer,<br />

Königsberger Str. 26, 66287 Quierschied ist der bisherige<br />

Treuhänder auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen<br />

und an seiner Stelle Rechtsanwalt Michael<br />

Pfahler, Lilienthalstr. 9, 66740 Saarlouis bestellt worden.<br />

Sulzbach, den 4. Juni <strong>2003</strong><br />

4330 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 78/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Günther Neufang, Schmiedewäldchen<br />

18, 66693 Mettlach-Orscholz wird das Verfahren aufgehoben.<br />

Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung<br />

rechtskräftig angekündigt worden (§ 291 InsO).<br />

Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />

Masse. Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292<br />

InsO ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs, Zur<br />

Kirchenmühle 4, 66822 Lebach.<br />

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4331 Insolvenzverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

63 IK 99/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Cornelia Naumann, Hauptstr. 62, 66606<br />

St. Wendel, wird das Verfahren mangels zu verteilender<br />

Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200<br />

InsO). Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung<br />

rechtskräftig angekündigt worden.<br />

Treuhänder nach § 291 Abs 2. § 292 InsO ist Rechtsanwältin<br />

Andrea Wolf, Mathias-Iven Straûe 10, 66117<br />

Saarbrücken.<br />

Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

Konkursverfahren<br />

4136 Konkursverfahren<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

45 N 067/97 Ð In dem Konkursverfahren über das<br />

Vermögen der Firma REHA Ladenbau Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung, Auûener Straûe 11, 66839<br />

Schmelz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau<br />

Erna Rech, ist Schlusstermin gemäû § 162 Konkursordnung<br />

auf Mittwoch, den 17. September <strong>2003</strong>,<br />

13.50 Uhr, im Amtsgericht Saarbrücken, Auûenstelle<br />

Sulzbach, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal Zi. 13 bestimmt.


2198 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Konkursverwalters sind festgesetzt worden. Der vollständige<br />

Beschluss kann in der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />

Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Obergeschoss,<br />

Zimmer Nr. 11, eingesehen werden.<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4137 Konkursverfahren<br />

19 N 017/97 Ð In dem Konkursverfahren über das<br />

Vermögen der Firma WEMA Werkzeuge und Maschinen<br />

GmbH, Max-Planck-Straûe, 66271 Kleinblittersdorf,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Manuela<br />

Ettelbrück und Peter Rosinus, ist Schlusstermin<br />

gemäû § 162 Konkursordnung auf Dienstag, den<br />

16. September <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im Amtsgericht Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, bestimmt.<br />

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />

Konkursverwalters sind festgesetzt worden. Der vollständige<br />

Beschluss kann in der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />

Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Obergeschoss,<br />

Zimmer Nr. 12, eingesehen werden.<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

Aufgebote<br />

4164 Aufgebot<br />

3A C 416/03 Ð Die Volksbank Dillingen eG, 66763<br />

Dillingen, hat das Aufgebot <strong>des</strong> abhanden gekommenen<br />

Grundschuldbriefes über die im Grundbuch<br />

von Hüttersdorf, Blatt 5944, in Abteilung III unter<br />

Nr. 7 eingetragene Grundschuld von 80.000,00 Euro<br />

beantragt.<br />

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens<br />

in dem auf den 18. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, vor<br />

dem unterzeichneten Gericht in Lebach, Saarbrücker<br />

Str. 10, Zimmer 27, anberaumten Angebotstermin<br />

seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,<br />

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde<br />

erfolgen wird.<br />

Amtsgericht Lebach<br />

4207 Aufgebot<br />

3A C 390/03 Ð Die Ehel. Horst und Johanna Fleck,<br />

Mühlenstr. 49, 66822 Thalexweiler, haben das Aufgebot<br />

<strong>des</strong> abhanden gekommenen Grundschuldbriefes<br />

über die im Grundbuch von Thalexweiler, Blatt 2538,<br />

in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragene Grundschuld<br />

über 29.400,Ð DM beantragt.<br />

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens<br />

in dem auf den 2. Dezember <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, vor<br />

dem unterzeichneten Gericht in Lebach, Saarbrücker<br />

Str. 10, Zimmer 27 anberaumten Aufgebotstermin<br />

seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,<br />

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde<br />

erfolgen wird.<br />

Amtsgericht Lebach<br />

4265 Aufgebot<br />

13 C 132/<strong>2003</strong> Ð Die Ehel. Joachim Bader u. Hildegard<br />

geb. Safarowski, Merowinger Str. 6, 53859 Niederkassel/Rheidt<br />

und die Ehefrau <strong>des</strong> Aloysius Behres,<br />

Ursula geb. Lambert, Niederlosheimer Weg, 66709<br />

Weiskirchen-Rappweiler,<br />

Ð vertr. d. Notar Jürgen Philippi in Merzig Ð,<br />

haben das Aufgebot zur Ausschlieûung der Eigentümer<br />

<strong>des</strong> im Grundbuch von Rappweiler, Blatt 2106<br />

eingetragenen Grundstücks:<br />

Flur 10, Nr. 734/283, Hof- und Gebäudefläche, Niederlosheimer<br />

Straûe, 5,99 Ar,<br />

beantragt.<br />

Die bisherigen Eigentümer werden aufgefordert, spätestens<br />

in dem auf Mittwoch, den 8. Oktober <strong>2003</strong>,<br />

9.00 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Wadern,<br />

Gerichtsstraûe 7, Sitzungssaal, 1. Stockwerk, anberaumten<br />

Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden,<br />

andernfalls ihre Ausschlieûung erfolgen wird.<br />

Wadern, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

4266 Aufgebot<br />

Amtsgericht Merzig<br />

Ð Zweigstelle Wadern Ð<br />

3 C 410/03 Ð Frau Katharina Scheid, Blandine-Merten-Straûe<br />

17, 66701 Beckingen-Düppenweiler, vertreten<br />

durch ihren Betreuer Herrn Hubert Martini, Drosselweg<br />

19 in 54293 Trier, hat das Aufgebot zum Zwecke<br />

der Kraftloserklärung <strong>des</strong> verloren gegangenen<br />

Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Düppenweiler,<br />

Blatt 1149 in Abt. III lfd. Nr. 7 zu Gunsten<br />

der Kreissparkasse Merzig in Merzig eingetragenen<br />

Grundschuld über 600.000,Ð Franken nebst 7 % Zinsen<br />

jährlich beantragt.<br />

Der/Die Inhaber/in der Urkunde wird aufgefordert,<br />

spätestens in dem auf den 14. November <strong>2003</strong>, 9.00<br />

Uhr, Saal 3, vor dem unterzeichneten Gericht, 66663<br />

Merzig, Wilhelmstraûe 2, anberaumten Aufgebotstermin<br />

seine/ihre Rechte anzumelden und die Urkunde<br />

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der<br />

Urkunde erfolgen wird.<br />

Merzig, den 11. Juli <strong>2003</strong><br />

4267 Aufgebot<br />

3 C 102/03<br />

Das Amtsgericht<br />

0001 Herr Lothar Franz Serra Mari, St. Florianstraûe<br />

9, 66701 Beckingen-Oppen Ð vertr.<br />

durch die Mutter Rita Serra Mari,<br />

0002 Frau Rebecca Rita Serra Mari, St. Florianstraûe<br />

9, 66701 Beckingen-Oppen Ð vertr.<br />

durch die Mutter Rita Serra Mari,<br />

Prozessbevollmächtigte zu 0001:<br />

Rechtsanwältin Ottilia Lidvina Solander, Johannesstraûe<br />

3±7, 66763 Dillingen, Gz.: 03/0116/15/SO/jk,


Prozessbevollmächtigte zu 0002:<br />

Rechtsanwältin Ottilia Lidvina Solander, Johannesstraûe<br />

3±7, 66763 Dillingen, Gz.: 03/0116/15/SO/jk,<br />

haben als Miterben <strong>des</strong> am 24. Juni 2001 in Saarlouis<br />

mit letztem Wohnsitz in Beckingen-Oppen verstorbenen<br />

Martin Serra Mari das Aufgebot zum Zwecke der<br />

Ausschlieûung von Nachlassgläubigern beantragt.<br />

Die Nachlassgläubiger werden daher aufgefordert,<br />

ihre Forderungen gegen den Nachlass <strong>des</strong> Verstorbenen<br />

spätestens in dem auf Montag, den 27. Oktober<br />

<strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, Saal 102, vor dem unterzeichneten Gericht,<br />

66663 Merzig, Wilhelmstraûe 2, anberaumten<br />

Aufgebotstermin anzumelden.<br />

Die Anmeldung hat die Angabe <strong>des</strong> Gegenstan<strong>des</strong><br />

und <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> der Forderung zu enthalten. Urkundliche<br />

Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift<br />

beizufügen.<br />

Nachlassgläubiger, die sich nicht melden, können Ð<br />

unbeschadet <strong>des</strong> Rechts, vor den Verbindlichkeiten<br />

aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen<br />

berücksichtigt zu werden Ð von den Erben nur insoweit<br />

Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung<br />

der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein<br />

Überschuss ergibt. Auch haftet ihnen dann jeder Erbe<br />

nach der Teilung <strong>des</strong> Nachlasses nur für den seinem<br />

Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.<br />

Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen<br />

und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe<br />

unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht<br />

betroffen. Bei Nichtanmeldung dieser Forderungen<br />

tritt jedoch der Rechtsnachteil ein, dass diesen Gläubigern<br />

jeder Erbe nach Teilung <strong>des</strong> Nachlasses nur für<br />

den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit<br />

haftet.<br />

Merzig, den 21. Juli <strong>2003</strong><br />

4268 Aufgebot<br />

Das Amtsgericht<br />

3 C 568/03 Ð Herr Gerhard Blang, Moselstraûe 12,<br />

66663 Merzig, Frau Rosemarie Blang geb. Trampert,<br />

Moselstraûe 12, 66663 Merzig,<br />

haben das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung<br />

<strong>des</strong> verlorengegangenen Hypothekenbriefes über<br />

die im Grundbuch von Hilbringen, Blatt 1208 in Abt.<br />

III lfd. Nr. 1 zu Gunsten der Bausparkasse Mainz AG<br />

in Mainz eingetragenen Grundschuld über 15.300,00<br />

DM nebst bis 6 % Zinsen jährlich beantragt.<br />

Der Ð Die Inhaber-in der Urkunde wird aufgefordert,<br />

spätestens in dem auf den 10. November <strong>2003</strong>, 9.00<br />

Uhr, Saal 102, vor dem unterzeichneten Gericht,<br />

66663 Merzig, Wilhelmstraûe 2, anberaumten Auf-<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2199<br />

gebotstermin seine Ð ihre Ð Rechte anzumelden und<br />

die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung<br />

der Urkunde erfolgen wird.<br />

Der Ð Die Eingetümer-in wird aufgefordert, spätestens<br />

in dem auf den 10. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr,<br />

Saal 102 vor dem unterzeichneten Gericht, 66663 Merzig,<br />

Wilhelmstraûe 2, anberaumten Aufgebotstermin<br />

seine Ð ihre Ð Rechte anzumelden, widrigenfalls<br />

seine Ð ihre Ð Ausschlieûung erfolgen wird.<br />

Merzig, den 14. Juli <strong>2003</strong><br />

4172 Aufgebot<br />

Das Amtsgericht<br />

4 C 375/03 Ð Frau Helga Weichsel geb. Zang, Pfarrhausstr.<br />

15, 66679 Losheim-Niederlosheim als Betreuerin<br />

der Elisabeth Weichsel geb. Panter,<br />

hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung<br />

<strong>des</strong> angeblich verlorengegangenen Hypothekenbriefs,<br />

Gruppe 3 Nr. 000 005, über 1.600.000,Ð Franken,<br />

welche zugunsten der Bun<strong>des</strong>versicherungsanstalt für<br />

Angestellte, Berlin, im Grundbuch von Wiebelskirchen,<br />

Blatt 3066, jetzt 8938 eingetragen ist beantragt.<br />

Der Inhaber <strong>des</strong> Hypothekenbriefs wird aufgefordert,<br />

spätestens in dem auf den 30. Oktober <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr,<br />

Saal 43, vor dem unterzeichneten Gericht, 66538<br />

Neunkirchen, Knappschaftsstraûe 16, anberaumten<br />

Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den<br />

Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung<br />

<strong>des</strong> Hypothekenbriefs erfolgen wird.<br />

Neunkirchen, den 18. Juli <strong>2003</strong><br />

4171 Aufgebot<br />

Das Amtsgericht<br />

2 C 397/02 Ð Frau Margaretha Alt, Kirchplatz 10,<br />

66571 Eppelborn hat das Aufgebot zur Ausschlieûung<br />

<strong>des</strong> Eigentümers <strong>des</strong> im Grundbuch von Eppelborn<br />

Bl. 2975 eingetragenes Grundstück lfd. Nr. 1), Flur 4,<br />

Nr. 197/8, Grünland, Streitbarland, Gröûe: 1.784 qm,<br />

lfd. Nr. 2), Flur 5, Nr. 166, Grünland, in der Kortenheck<br />

oder der Kanzel, Gröûe: 1.651 qm beantragt<br />

(§ 927 BGB).<br />

Im Grundbuch ist als Eigentümer eingetragen:<br />

Eheleute Matthias Spaniol und Margarethe Spaniol,<br />

geb. Holzer.<br />

Die eingetragenen Eigentümer sind zwischenzeitlich<br />

verstorben.<br />

Termin wird bestimmt auf Mittwoch, den 22. September<br />

<strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, Saal 35, vor dem unterzeichneten<br />

Gericht, 66564 Ottweiler, Reiherswaldweg 2,<br />

Ottweiler, den 12. Juni <strong>2003</strong><br />

Das Amtsgericht


2200 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Beschlüsse und<br />

Bekanntmachungen<br />

4143 Kraftloserklärung<br />

7 C 118/03 Ð Der Hypothekenbrief über das im<br />

Grundbuch von Homburg, Blatt 11118, in Abteilung<br />

III Nr. 1 zugunsten der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>, Abteilung Zusatzversorgung,<br />

Saarbrücken, über 19.991,45 DM, 6 % Zinsen<br />

jährlich, vollstreckbar nach § 800 ZPO eingetragene<br />

Annuitätendarlehen ist kraftlos.<br />

Homburg, den 18. Juli <strong>2003</strong><br />

4208 Ausschlussurteil<br />

Amtsgericht Homburg<br />

3A C 224/03 Ð In der Aufgebotssache Lepage und<br />

Wewer hat das Amtsgericht in Lebach am 11. Juli<br />

<strong>2003</strong> durch den Richter am AG Klesen für Recht erkannt:<br />

I. Der Eigentümer, der im Grundbuch von Saarwellingen,<br />

Bl. 8929 eingetragenen Grundstücke:<br />

Flur 7, Nr. 330/11, Straûe, Landstr. 2 0. 339, Saarwellingen-Reisbach,<br />

Gröûe: 111 qm,<br />

und<br />

Flur 13, Nr. 48/4, Grünland, im neuen Weiher,<br />

Gröûe: 1.288 qm,<br />

wird mit seinen Rechten ausgeschlossen.<br />

Die angemeldeten Eigentumsrechte der Frau Monika<br />

Pohl geb. Schonart, der Frau Elfriede Schmitt<br />

geb. Weisgerber, <strong>des</strong> Herrn Hartwig Weyand, der<br />

Frau Mathilde Lauer geb. Weisgerber, der Frau<br />

Rosemarie Dräger geb. Weyand, der Frau Hildegard<br />

Burg geb. Behles sowie <strong>des</strong> Herrn Josef Weisgerber,<br />

werden vorbehalten.<br />

II. Die Antragsteller tragen die Kosten <strong>des</strong> verfahrens.<br />

4205 Ausschlussurteil<br />

Amtsgericht Lebach<br />

5C C 1003/02 Ð In dem Aufgebotsverfahren der Eheleute<br />

Joachim und Trude Koch, Riegelsberger Straûe<br />

174, 66346 Püttlingen, Antragsteller, hat das Amtsgericht<br />

in Völklingen durch den Richter am Amtsgericht<br />

Funke für Recht erkannt:<br />

1. Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von<br />

Engelfangen, Blatt 1871, bei dem dort verzeichneten<br />

Grundstück Flur 6, Nr. 127/9, in Abt. III, lfd.<br />

Nr. 2, für die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG<br />

Ð Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisen-<br />

banken Ð eingetragene, mit 10 % jährlich verzinslichen<br />

Briefgrundschuld über 47.500,00 Deutsche<br />

Mark wird für kraftlos erklärt.<br />

2. Die Antragsteller tragen die Kosten <strong>des</strong> Verfahrens.<br />

Völklingen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

Das Amtsgericht<br />

4206 Ausschlussurteil<br />

5C C 1011/02 Ð In dem Aufgebotsverfahren der<br />

Eigentümer-Erbengemeinschaft, bestehend aus Frau<br />

Christa Festor geb. Fey, Frau Johanna Costaz geb.<br />

Fey und Frau Christiane Boor geb. Fey, ± Antragstellerin<br />

±, hat das Amtsgericht in Völklingen durch den<br />

Richter am Amtsgericht Funke für Recht erkannt:<br />

1. Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von<br />

Lauterbach, Blatt 2969, in Abt. III, lfd. Nr. 1, für<br />

die Wüstenrot Bausparkasse AG, Wüstenrothaus,<br />

71630 Ludwigsburg, eingetragene Briefgrundschuld<br />

über 19.900,00 DM wird für kraftlos erklärt.<br />

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten <strong>des</strong> Verfahrens.<br />

Völklingen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

Das Amtsgericht<br />

Güterrechtsregister<br />

4306 Güterrechtsregister Ð Neueintragung<br />

1 GR 554 Ð 17. Juni <strong>2003</strong> Ð<br />

Bezeichnung der Ehegatten: Eheleute Christian Zimmer,<br />

geb. am 9. Juli 1977, wohnhaft in 66822 Lebach,<br />

Scheuernstr. 92, und Ana Carolina Zimmer geb. De<br />

Castro Barbosa, geb. am 13. Juni 1981, wohnhaft in<br />

66822 Lebach, Scheuernstr. 92.<br />

Durch Vertrag vom 15. Mai <strong>2003</strong> ist Gütertrennung<br />

vereinbart.<br />

Amtsgericht Lebach<br />

Vereinsregister<br />

4302 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1273 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Jugendclub Mitlosheim<br />

eingetragener Verein, Sitz: Losheim am See Ð Mitlosheim.<br />

Amtsgericht Merzig<br />

4303 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1274 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Hun<strong>des</strong>portverein Dog's<br />

Fun & Sport Düppenweiler im DVG eingetragener<br />

Verein, Sitz: Düppenweiler.<br />

Amtsgericht Merzig


4304 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1275 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Hilfen für Menschen<br />

mit dementiellen Erkrankungen und ihre Angehörige<br />

im Landkreis Merzig/Wadern e.V., Sitz: Losheim am<br />

See-Britten.<br />

4305 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

Amtsgericht Merzig<br />

7 VR 1276 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Pfiff e. V. Elterninitiative<br />

zur Begleitung und Förderung begabter und hochbegabter<br />

Kinder und Jugendlicher, Sitz: Merzig.<br />

4141 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

Amtsgericht Merzig<br />

VR 4633 Ð 30. Juni <strong>2003</strong> Ð Schulverein <strong>des</strong> Sozialpflegerischen<br />

Berufsbildungszentrums Saarbrücken<br />

e.V., Saarbrücken.<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4142 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

VR 4637 Ð 4. Juli <strong>2003</strong> Ð Internationale Pfingstgemeinde<br />

Ð The Church Of Pentecost International:<br />

Germany, Saarbrücken Assembly e.V., Saarbrücken.<br />

Amtsgericht Saarbrücken<br />

4209 Vereinsregister Ð Eintragung<br />

VR 1194 Ð 21. Juli <strong>2003</strong> Ð NDIK Neue Demokratische<br />

Initiative <strong>des</strong> Kosovo, Dillingen.<br />

Die Satzung ist am 15. Dezember 2002 errichtet.<br />

Amtsgericht Saarlouis<br />

4138 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1265 Ð 23. Juli <strong>2003</strong> Ð Verband der Kaninchenzüchter<br />

im Kreis St. Wendel e.V., 66606 St. Wendel.<br />

Die Satzung ist am 2. Februar <strong>2003</strong> errichtet.<br />

Amtsgericht St. Wendel<br />

4139 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1264 Ð 23. Juli <strong>2003</strong> Ð Verein zur Förderung<br />

der freiwilligen Feuerwehr Löschbezirk Oberthal/<br />

Gronig e.V., 66649 Oberthal/Gronig.<br />

Die Satzung ist am 2. Mai <strong>2003</strong> errichtet.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2201<br />

Amtsgericht St. Wendel<br />

4140 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1266 Ð 23. Juli <strong>2003</strong> Ð Bergziege Wingert e.V.,<br />

66606 St. Wendel.<br />

Die Satzung ist am 29. November 2002 errichtet.<br />

Amtsgericht St. Wendel<br />

4210 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1267 Ð 25. Juli <strong>2003</strong> Ð Förderverein <strong>des</strong> SV<br />

Grügelborn e.V., 66629 Freisen/Grügelborn.<br />

Die Satzung ist am 6. Juni <strong>2003</strong> errichtet.<br />

Amtsgericht St. Wendel<br />

4211 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1268 Ð 25. Juli <strong>2003</strong> Ð Kreisverband der Obstund<br />

Gartenbauvereine St. Wendel e.V., 66606 St. Wendel.<br />

Die Satzung ist am 10. November 2001 errichtet und<br />

am 28. Februar <strong>2003</strong> in § 1 (Name <strong>des</strong> Vereins) geändert.<br />

Amtsgericht St. Wendel<br />

4212 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />

7 VR 1269 Ð 25. Juli <strong>2003</strong> Ð ORDO SUPREMUS<br />

MILITARIS TEMPLI HIEROSOL YMITANI (in<br />

Kurzform OSMTH) Komturei Saar e.V., 66606 St.<br />

Wendel.<br />

Die Satzung ist am 8. Dezember 2002 errichtet und<br />

am 27. Juni <strong>2003</strong> geändert.<br />

Liquidationen<br />

3104 (3) Bekanntmachung<br />

Amtsgericht St. Wendel<br />

Die Alfred Molter Geschäftsführungs-GmbH, Kirkel,<br />

ist aufgelöst.<br />

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert,<br />

sich bei ihr zu melden.<br />

Bekanntmachungen<br />

von Insolvenzverwaltern<br />

4129 Bekanntmachung<br />

Die Liquidatoren<br />

63 IK 31/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Hans-Günther Lang, St. Johanner-<br />

Straûe 72, 66115 Saarbrücken beträgt die bei der


2202 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Schlussverteilung zu berücksichtigende Forderung<br />

22.713,08 Euro. Ein für die Verteilung verfügbarer Betrag<br />

ist nicht vorhanden.<br />

4130 Bekanntmachung<br />

Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />

als Treuhänderin<br />

61 IK 86/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Bernhard Kläs, Zum Bartenberg 3,<br />

66125 Saarbrücken-Dudweiler beträgt die bei der<br />

Schlussverteilung zu berücksichtigende Forderung<br />

7.169,26 Euro. Ein für die Verteilung verfügbarer Betrag<br />

ist nicht vorhanden.<br />

4131 Bekanntmachung<br />

Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />

als Treuhänderin<br />

60 IK 144/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Leo Robert Domas, Am Schalthaus 8,<br />

66663 Merzig beträgt die bei der Schlussverteilung zu<br />

berücksichtigende Forderung 108.916,40 Euro. Ein für<br />

die Verteilung verfügbarer Betrag ist nicht vorhanden.<br />

4132 Bekanntmachung<br />

Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />

als Treuhänderin<br />

60 IK 75/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen der Petra Commercon, Rosenstraûe 16,<br />

66539 Neunkirchen beträgt die bei der Schlussverteilung<br />

zu berücksichtigende Forderung 13.957,53 Euro.<br />

Ein für die Verteilung verfügbarer Betrag ist nicht<br />

vorhanden.<br />

4148 Bekanntmachung<br />

Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />

als Treuhänderin<br />

Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong> Emanuele<br />

Nogara, Bachstr. 23, 66663 Merzig.<br />

In vorbezeichnetem Insolvenzverfahren soll die<br />

Schlussverteilung gemäû § 38 InsO stattfinden. Verfügbar<br />

sind 48,93 Euro abzüglich eventuell noch anfallender<br />

Kosten <strong>des</strong> Verfahrens.<br />

Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäû<br />

§ 38 InsO in Höhe von 61.138,63 Euro.<br />

Das Verteilungsverzeichnis gemäû § 188 InsO liegt<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> AG Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð Insolvenzgericht,<br />

Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach Zimmer<br />

12 aus.<br />

Rechtsanwalt Abel<br />

als Treuhänder<br />

4176 Bekanntmachung<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Tanja Heimbach, Römerstraûe 119, 66839 Schmelz,<br />

AZ: 61 IN 17/01, soll am 25. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr,<br />

Schlusstermin und Termin zur Prüfung nachträglich<br />

angemeldeter Forderungen stattfinden.<br />

Gemäû Schlussbericht ist keine Masse vorhanden. Es<br />

stehen somit keine Beträge zur Verteilung zur Verfügung.<br />

Die angemeldeten Forderungen belaufen sich<br />

auf 45.032,43 Euro. Schlussrechnung und -verzeichnis<br />

liegen auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichtes<br />

<strong>des</strong> Amtsgerichtes Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 22,<br />

zur Einsicht der Beteiligten aus.<br />

4187 Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Schlussverteilung<br />

Rechtsanwalt Goergen<br />

als Insolvenzverwalter<br />

59 IN 46/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über den<br />

Nachlass <strong>des</strong> Stefan Hermann Polanz, zuletzt wohnhaft<br />

gewesen Groûwaldstr. 20, 66571 Eppelborn, soll<br />

die Schlussverteilung gem. § 38 InsO stattfinden.<br />

Verfügbar sind 4.727,20 Euro, abzüglich evtl. noch anfallender<br />

Kosten <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens.<br />

Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäû<br />

§ 38 InsO in Höhe von insgesamt 22.212,22 Euro.<br />

Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt zur<br />

Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 12, aus.<br />

4199 Bekanntmachung<br />

Rechtsanwalt Dr. Michalsky<br />

als Insolvenzverwalter<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />

Herrn Nail Ayasli, Quellenweg 16, 66280 Sulzbach<br />

(Amtsgericht Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />

AZ: 60 IN 104/02), soll die Schlussverteilung stattfinden.<br />

Verteilungsfähige Masse ist nicht vorhanden<br />

Die Gesamtforderungen aller Gläubiger beziffern sich<br />

mit einem Betrag in Höhe von 38.470,93 Euro.<br />

Der Insolvenzverwalter<br />

Rechtsanwalt Ralf Hemmer<br />

4214 Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Schlussverteilung<br />

Az: 62 IK 208/00<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Frau Ursula Zimmer, Jakob-Stoll-Straûe 18a, 66606<br />

St. Wendel, soll die Schlussverteilung stattfinden.


Verfügbar ist ein Betrag von derzeit 0,00 Euro.<br />

Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gem.<br />

§ 38 InsO in Höhe von insgesamt 57.197,30 Euro.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />

Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />

zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach,<br />

aus.<br />

4215 Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Schlussverteilung<br />

AZ: 62 IK 44/02<br />

Rechtsanwältin Wolf<br />

als Treuhänderin<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />

Herrn Ernst Dieter Thiel, Feldstraûe 1, 66687 Wadern<br />

soll die Schlussverteilung stattfinden.<br />

Verfügbar ist ein Betrag in Höhe von derzeit 0,00 Euro.<br />

Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäû<br />

§ 38 InsO in Höhe von insgesamt 14.952,02 Euro.<br />

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen<br />

nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht<br />

der Beteiligten auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />

Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />

2, 66280 Sulzbach, aus.<br />

4216 Bekanntmachung<br />

Rechtsanwältin Wolf<br />

als Treuhänderin<br />

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Silvia Gisela<br />

Biehl, Aktenzeichen <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken:<br />

60 IK 13/03, wird mitgeteilt, dass für die Summe der<br />

anerkannten Forderungen i. H. von 8.360,17 Euro nur<br />

0,00 Euro zur Verteilung zur Verfügung stehen. Mangels<br />

Masse ist eine Schlussverteilung nicht beabsichtigt.<br />

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Ð Amtsgericht Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 Ð niedergelegt.<br />

4222 Bekanntmachung<br />

Der Treuhänder<br />

RA Christoph Bach<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Frau Eva Dietzen, Lehmkaulweg 75, 66119 Saarbrücken<br />

(AZ: 60 IK 36/02) soll die Schlussverteilung<br />

stattfinden. Zu berücksichtigen sind Forderungen in<br />

Höhe von 20.018,59 Euro.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2203<br />

Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger<br />

liegt auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />

Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð zur Einsicht<br />

der Beteiligten aus. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />

vorhanden.<br />

Der Treuhänder<br />

Rechtsanwalt Herbert<br />

4223 Bekanntmachung<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />

Herrn Klaus Werner Hellstern, An der Port 13, 66802<br />

Überherrn (AZ: 61 IK 86/02), soll die Schlussverteilung<br />

stattfinden. Zu berücksichtigen sind Forderungen<br />

in Höhe von 20.501,16 Euro.<br />

Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger<br />

liegt auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />

Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð zur Einsicht<br />

der Beteiligten aus. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />

vorhanden.<br />

Der Treuhänder<br />

Rechtsanwalt Herbert<br />

4224 Bekanntmachung<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Virginie Maria Schumacher, Werderstr. 79, 66763 Dillingen<br />

(AZ: 62 IK 82/02) soll die Schlussverteilung<br />

stattfinden. Zu berücksichtigen sind Forderungen in<br />

Höhe von 49.672,95 Euro.<br />

Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger<br />

liegt auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />

Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð zur Einsicht<br />

der Beteiligten aus. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />

vorhanden.<br />

4238 Bekanntmachung<br />

Der Treuhänder<br />

Rechtsanwalt Herbert<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />

Herrn Karl-Heinz Weber, Eschweier Hof 11, 66539<br />

Neunkirchen, AZ: 103 IK 11/03, Amtsgericht Saarbrücken,<br />

soll mit Genehmigung <strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung<br />

stattfinden. Die zur Tabelle angemeldeten<br />

Forderungen belaufen sich auf 43.316,01 Euro. Die zu<br />

verteilende Masse beträgt 1.250,00 Euro.<br />

Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />

auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280<br />

Sulzbach, aus.<br />

Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Rechtsanwalt Martin Abegg<br />

als Treuhänder<br />

4200 Bekanntmachung<br />

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der<br />

Firma ETS Elektrotechnik GmbH, ehemals Hauptstr.<br />

8, 66740 Saarlouis Ð AZ: 31 N 036/97 Ð soll die<br />

Schlussverteilung stattfinden.


2204 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Verfügbar sind 22.967,53 Euro. Hiervon kommen in<br />

Abzug Masseschulden gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1, 2 und<br />

Massekosten gem. § 58 Nr. 1, 2 sowie restliche Gerichtskosten.<br />

Auf nachrangige Masseschulden und<br />

Konkursforderungen entfällt danach keine Quote.<br />

Das Schlussverzeichnis liegt den Beteiligten zur Einsicht<br />

bei dem Amtsgericht Saarbrücken Ð Auûenstelle<br />

Sulzbach Ð aus.<br />

4291 Bekanntmachung<br />

Rechtsanwalt Comtesse<br />

als Konkursverwalter<br />

63 IK 44/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen <strong>des</strong> Johnnie Lee Magee, Bexbacher Straûe<br />

80, 66540 Neunkirchen, soll mit Genehmigung <strong>des</strong><br />

Gerichts die Schlussverteilung stattfinden.<br />

Die Gesamtforderungen der Gläubiger belaufen sich<br />

auf 15.084,21 Euro. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />

vorhanden.<br />

4315 Bekanntmachung<br />

Rechtsanwalt Tobias Fischer<br />

als Treuhänder<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Brunhilde Welsch Transporte, St. Ingberter Straûe 124,<br />

66399 Mandelbachtal, Az: 59 IN 73/01, AG Saarbrücken,<br />

soll mit Genehmigung <strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung<br />

stattfinden.<br />

Die Summe der Insolvenzforderungen beträgt<br />

600.407,53 Euro. Die zu verteilende Masse beträgt<br />

90.100,00 Euro.<br />

Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />

auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliustraûe 2, 66280<br />

Sulzbach, aus.<br />

Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />

4316 Bekanntmachung<br />

Rechtsanwältin Abegg<br />

als Insolvenzverwalterin<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />

Herrn Petr Ali Mayer, In der Etzwies 18, 66564 Ottweiler,<br />

Az: 63 IK 3/03, AG Saarbrücken, soll mit Genehmigung<br />

<strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung stattfinden.<br />

Die Summe der Insolvenzforderungen beträgt<br />

40.947,43 Euro. Eine zur Verteilung verfügbare Masse<br />

ist nicht vorhanden.<br />

Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />

auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliustraûe 2, 66280<br />

Sulzbach, aus.<br />

Saarbrücken, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

Rechtsanwalt Martin Abegg<br />

als Insolvenzverwalter<br />

4317 Bekanntmachung<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />

Herrn Wolfgang Weber, Wilhelmstraûe 13, 66538<br />

Neunkirchen, Az: 103 IK 30/03, AG Saarbrücken, soll<br />

mit Genehmigung <strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung<br />

stattfinden.<br />

Die Summe der Insolvenzforderungen beträgt<br />

29.638,92 Euro. Eine zur Verteilung verfügbare Masse<br />

ist nicht vorhanden.<br />

Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />

auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />

Auûenstelle Sulzbach, Vopeliustraûe 2, 66280<br />

Sulzbach, aus.<br />

Saarbrücken, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />

4332 Konkursverfahren<br />

Rechtsanwalt Jan-M. Lippe<br />

als Insolvenzverwalter<br />

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der<br />

Firma REHA Ladenbau Gesellschaft m.b.H., Auûenerstraûe<br />

11, 66839 Schmelz, vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Frau Erna Rech, (AZ.: 45 N 067/97<br />

Amtsgericht Saarbrücken), soll im Termin am 17. September<br />

<strong>2003</strong>, 13.50 Uhr, die Schlussverteilung vorgenommen<br />

werden.<br />

Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt rd.<br />

26.000,00 Euro. Dem stehen Forderungen der Klasse I<br />

<strong>des</strong> § 60 Abs. I KO in Höhe von 207.000,00 Euro gegenüber,<br />

so dass nur eine Quote in dieser Rangklasse<br />

bezahlt werden kann.<br />

Die Schlussrechnung ist bei der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />

Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, in<br />

Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, zur Einsicht durch die Beteiligten<br />

niedergelegt.<br />

4333 Bekanntmachung<br />

Der Konkursverwalter<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Firma A. Huber Autotransporte GmbH, Im Steinritsch,<br />

66346 Püttlingen, Aktenzeichen <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

Saarbrücken: 59 IN 27/00, soll mit Genehmigung<br />

<strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung stattfinden.<br />

Verfügbar sind 30.440,73 Euro zuzüglich noch auflaufender<br />

Zinsen.<br />

Hiervon sind vorweg zu berichtigen die restlichen Gerichtskosten<br />

für das Insolvenzverfahren, die Kosten<br />

dieser Veröffentlichung sowie ggf. noch anfallende<br />

sonstige Masseverbindlichkeiten.<br />

Der Restbetrag ist auf bislang festgestellte Insolvenzforderungen<br />

in Höhe von 85.966,71 Euro zu verteilen.<br />

Das Schlussverzeichnis liegt beim Amtsgericht Ð Insolvenzgericht<br />

Ð Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />

2, 66280 Sulzbach, zur Einsicht der Beteiligten<br />

aus.<br />

Rechtsanwalt Oliver Rösler<br />

als Insolvenzverwalter


Bekanntmachungen<br />

von Gemeindeverbänden,<br />

Städten und Gemeinden<br />

4128 Polizeiverordnung<br />

über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung<br />

auf Straûen und in Anlagen der Mittelstadt<br />

Völklingen<br />

Vom 14. Juli <strong>2003</strong><br />

Aufgrund der §§ 8, 59, 63 <strong>des</strong> Saarländischen Polizeigesetzes<br />

(SPolG) i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

26. März 2001 (Amtsbl. S. 1074), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 19. März <strong>2003</strong> (Amtsbl. S. 1350),<br />

wird für das Gebiet der Míttelstadt Völklingen folgende<br />

Polizeiverordnung erlassen:<br />

Inhaltsübersicht<br />

I. Abschnitt Ð Straûen und Anlagen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

II. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Straûen<br />

§ 2 Hausnummerierung<br />

§ 3 Anbringen von Hinweisschildern<br />

§ 4 Schneeüberhänge und Eiszapfen<br />

§ 5 Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen<br />

§ 6 Auffahrtsrampen in Straûenrinnen<br />

§ 7 Einfriedungen an Straûen<br />

§ 8 Bäume, Hecken und Buschwerk<br />

III. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Anlagen<br />

§ 9 Sicherheit in öffentlichen Anlagen<br />

IV. Abschnitt Ð Gemeinsame Vorschriften<br />

§ 10 Hunde<br />

§ 11 Zelten und Übernachten<br />

§ 12 Reinigen von Fahrzeugen und ölhaltigen<br />

Gegenständen<br />

§ 13 Taubenfütterungsverbot<br />

§ 14 Plakatierungsverbot<br />

§ 15 Betteln, Wahrsagen und ähnliche Tätigkeiten<br />

§ 16 Alkoholgenuss, Verzehr<br />

§ 17 Verunreinigungen und Verunstaltungen<br />

§ 18 Öffentliche Abfallbehälter<br />

§ 19 Verbrennen von Gegenständen<br />

§ 20 Aufstellen und Niederlegen von Masten<br />

§ 21 Anbringen von Gegenständen an Stromleitungs-<br />

und Beleuchtungsmasten<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2205<br />

§ 22 Fackelzüge<br />

§ 23 Brunnen<br />

§ 24 Verkehrszeichen und -einrichtungen, Baustellenabsicherungen<br />

V. Abschnitt Ð Schlussvorschriften<br />

§ 25 Ausnahmen<br />

§ 26 Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 27 In-Kraft-Treten und Geltungsdauer<br />

I. Abschnitt Ð Straûen und Anlagen<br />

§1<br />

Geltungsbereich<br />

Die nachstehenden Vorschriften enthalten Regelungen<br />

zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />

1. auf öffentlichen Straûen im Sinne <strong>des</strong> § 2 <strong>des</strong> Saarländischen<br />

Straûengesetzes vom 17. Dezember<br />

1964 (Amtsbl. 1965, S. 117) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl.<br />

S. 969) sowie auf den Bun<strong>des</strong>fernstraûen im Sinne<br />

<strong>des</strong> § 1 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>fernstraûengesetzes in der Neufassung<br />

<strong>des</strong> Gesetzes vom 20. Februar <strong>2003</strong><br />

(BGBl. I, S. 286);<br />

Ð hierzu gehören insbesondere der Straûengrund,<br />

der Straûenunterbau, die Straûendecke, die<br />

Brücken, Durchlässe, Tunnel, Dämme, Gräben,<br />

Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern,<br />

Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Randund<br />

Sicherheitsstreifen sowie die Geh- und<br />

Radwege, soweit sie im Zusammenhang mit<br />

der Straûe stehen und dem Zuge dieser Straûe<br />

folgen (unselbständige Geh- und Radwege),<br />

das Zubehör, nämlich die Verkehrszeichen und<br />

-einrichtungen, Beleuchtungseinrichtungen sowie<br />

Verkehrsanlagen aller Art, die der Sicherheit<br />

und Leichtigkeit <strong>des</strong> Verkehrs oder dem<br />

Schutz der Anlieger dienen und die Bepflanzung<br />

Ð<br />

und<br />

2. in öffentlichen Anlagen<br />

Ð hierzu zählen insbesondere alle öffentlichen<br />

Park-, Garten- und Grünanlagen einschlieûlich<br />

der auûerhalb der öffentlichen Straûen angelegten<br />

Grünstreifen, Anpflanzungen, Friedhöfe<br />

und Bestattungsplätze, Denkmäler, Brunnen,<br />

allgemein zugängliche Sportanlagen auûerhalb<br />

festgelegter Benutzungszeiten, Spielplätze (insbesonders<br />

Kinderspielplätze), Schutzhütten, Jugendtreffs,<br />

Bolzplätze, Schulhöfe, städt. Anlagen<br />

von vorschulischen Einrichtungen sowie<br />

Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorten,<br />

öffentliche Bedürfnisanstalten, die Anlagen<br />

im Stadtwald (z. B. Wildparks, Waldparkplätze,<br />

Brücken und Teiche), Ufer und Gewässern,<br />

Badeanstalten, Badeplätze und Liegewiesen<br />

Ð<br />

3. an Wertstoffcontainerplätzen.


2206 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

II. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Straûen<br />

§2<br />

Hausnummerierung<br />

(1) Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />

eines bebauten Grundstücks ist verpflichtet, sein<br />

Grundstück mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer<br />

zu versehen (§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch).<br />

(2) Die Hausnummern müssen einwandfrei lesbar,<br />

straûenwärts neben oder über dem Gebäudeeingang<br />

befestigt sein. Sie sind zusätzlich an der zur Straûe gelegenen<br />

Gebäudewand oder Einfriedung <strong>des</strong> Grundstücks<br />

anzubringen, wenn der Gebäudeeingang nicht<br />

an der Straûenseite liegt. Die Hausnummer ist unmittelbar<br />

am Eingang zum Grundstück anzubringen,<br />

wenn sie an der Gebäudewand vom Gehweg aus nicht<br />

deutlich zu erkennen ist.<br />

(3) Die Hausnummern müssen aus wetterfestem Material<br />

bestehen. Die Ziffern und Buchstaben müssen<br />

sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben<br />

und mind. 8,5 cm hoch sein oder aus beleuchteten<br />

Hausnummern oder Leuchtschildern gleicher Min<strong>des</strong>tgröûe<br />

bestehen.<br />

§3<br />

Anbringen von Hinweisschildern<br />

(1) Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />

hat das Anbringen von Schildern, die der Bezeichnung<br />

der Straûe, der Stadtvermessung und den Brandschutzeinrichtungen<br />

dienen oder sonst im Interesse<br />

der öffentlichen Sicherheit erforderlich sind, auf seinem<br />

Grundstück oder an seinem Gebäude zu dulden.<br />

Private Hinweisschilder an Straûen dürfen ohne Gestattung<br />

nicht angebracht werden.<br />

(2) Der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />

hat ferner zu dulden, dass öffentliche Arbeiten, die<br />

zur Abwehr von konkreten Gefahren erforderlich<br />

sind, auf seinem Grundstück von den hierzu Beauftragten<br />

durchgeführt werden.<br />

§4<br />

Schneeüberhänge und Eiszapfen<br />

(1) Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Gebäuden<br />

sind vom Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten<br />

unverzüglich zu entfernen, sobald die Gefahr <strong>des</strong> Herabfallens<br />

in den öffentlichen Verkehrsraum besteht.<br />

(2) Ist die unverzügliche Beseitigung nicht möglich,<br />

muss der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />

die Gefahrenstelle absperren. Zuvor ist die Ortspolizeibehörde<br />

zu benachrichtigen. Bei unmittelbarer Gefahr<br />

oder bei Unerreichbarkeit ist die Ortspolizeibehörde<br />

von der erfolgten Absperrung unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

§5<br />

Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen<br />

Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen sowie<br />

sonstige Gegenstände auf Fensterbänken und Balkonen<br />

sind so zu sichern, dass sie nicht auf die öffentliche<br />

Verkehrsfläche herabfallen können.<br />

§6<br />

Auffahrtsrampen und Straûenrinnen<br />

Der Einbau fester Auffahrtsrampen in Straûenrinnen<br />

zum Überfahren der Bordsteine ist verboten. Bewegliche<br />

Rampen dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit<br />

<strong>des</strong> Verkehrs nicht beeinträchtigen. Sie sind unverzüglich<br />

nach der Benutzung der Auffahrt aus dem Verkehrsraum<br />

zu entfernen.<br />

§7<br />

Einfriedungen an Straûen<br />

Einfriedungen an Straûen sind so anzulegen und zu<br />

unterhalten, dass keine Schäden durch Nägel, Stacheldraht<br />

oder andere spitze bzw. scharfe Gegenstände<br />

entstehen. Durch die Einfriedungen darf der Straûenverkehr<br />

nicht gefährdet werden.<br />

§8<br />

Bäume, Hecken und Buschwerk<br />

(1) Bäume, Hecken und Buschwerk an öffentlichen<br />

Straûen und Einmündungen sind so zu beschneiden,<br />

dass der Verkehrsraum nicht eingeengt, die Sicht nicht<br />

behindert, Verkehrszeichen und -einrichtungen nicht<br />

verdeckt und die Straûenbeleuchtung nicht beeinträchtigt<br />

werden. Über Gehwegen muss ein Raum von<br />

min<strong>des</strong>tens 3 m Höhe, über Fahrbahnen von min<strong>des</strong>tens<br />

4,50 m Höhe freigehalten werden.<br />

(2) Bäume, Hecken und Buschwerk dürfen nicht in<br />

den Verkehrsraum hineinragen und müssen, wenn<br />

kein Gehweg vorhanden ist, min<strong>des</strong>tens 0,70 m vor<br />

dem Fahrbahnrand enden oder in diesem Abstand<br />

vom Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von min<strong>des</strong>tens<br />

4,50 m freigeschnitten sein.<br />

(3) Ausgedörrte ¾ste sind so rechtzeitig aus den Bäumen<br />

herauszuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum<br />

fallen können.<br />

III. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Anlagen<br />

§9<br />

Sicherheit in öffentlichen Anlagen<br />

(1) Jeder Besucher einer Anlage (§ 1 Nr. 2) hat sich<br />

so zu verhalten, dass die Zweckbestimmung nicht beeinträchtigt<br />

wird.<br />

In den Anlagen ist <strong>des</strong>halb insbesondere verboten:<br />

1. die Benutzung<br />

besondere das<br />

zu gewerblichen Zwecken, ins-<br />

Durchführen von Reklamever-<br />

2.<br />

anstaltungen, das Anbringen von Werbeanlagen,<br />

die Darbringung von Musikdarbietungen und das<br />

Verteilen von Flugblättern und sonstigen Druckschriften;<br />

das Befahren mit Fahrzeugen und das Parken sowie<br />

Abstellen derselben (ausgenommen Waldparkplätze);<br />

3. ungebührliches und ruhestören<strong>des</strong> Verhalten, insbesondere<br />

Lärmen, das überlaute, störende Abspielen<br />

von elektronischen Tonträgern und der<br />

Störungen auslösende Verzehr alkoholischer Getränke;


4. das Baden in Gewässern der Anlagen und das Betreten<br />

der Eisfläche auf Weihern und sonstigen<br />

Gewässern vor Freigabe durch die Ortspolizeibehörde;<br />

5. das Ausüben gefährdender Ball- und Bewegungsspiele<br />

(z. B. Skateboard-Fahren); es sei denn, dass<br />

bestimmte Flächen hierzu besonders ausgewiesen<br />

sind;<br />

6. das Benutzen der in den Anlagen und auf Kinderspielplätzen<br />

aufgestellten Spielgeräte auûer durch<br />

Kinder unter 14 Jahren.<br />

(2) Die Wege der öffentlichen Anlagen sind der Benutzung<br />

durch Fuûgänger vorbehalten, soweit nicht<br />

durch besondere Anschläge darüber hinaus eine andere<br />

Benutzung zugelassen ist. Kinderwagen, Krankenfahrstühle<br />

und Fahrräder dürfen auf den Wegen<br />

geschoben werden; Kindern bis zum vollendeten<br />

8. Lebensjahr ist die Benutzung von Fahrrädern auf<br />

den Wegen der öffentlichen Anlagen gestattet. Die<br />

öffentlichen Anlagen dürfen abseits der Wege nicht<br />

betreten werden; es sei denn, dass dies durch Anschläge<br />

oder in sonstiger Weise ausdrücklich erlaubt<br />

ist.<br />

IV. Abschnitt Ð Gemeinsame Vorschriften<br />

§10<br />

Hunde<br />

(1) Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.<br />

In öffentlichen Straûen und öffentlichen Anlagen<br />

sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch<br />

Beschilderung straûen-, anlagen- oder quartierbezogen<br />

Ausnahmen zugelassen sind. Wer Hunde mit sich<br />

führt, hat dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet<br />

wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden.<br />

(2) Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze,<br />

Liegewiesen, in Badeanstalten, auf Badeplätze, Sportanlagen,<br />

auf Schulhöfe und sonstige Anlagen von vorschulischen<br />

Einrichtungen sowie Friedhöfe und Bestattungsplätze<br />

ist verboten.<br />

(3) Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt,<br />

die öffentlichen Straûen und Anlagen ± mit<br />

Ausnahme der Straûenrinne und besonders ausgewiesener<br />

Plätze Ð durch Hunde verunreinigen zu lassen.<br />

(4) Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen<br />

auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den<br />

Haltern und Führern von Hunden unverzüglich zu beseitigen.<br />

§11<br />

Zelten und Übernachten<br />

Auf öffentlichen Straûen und Anlagen ist das Übernachten<br />

im Freien sowie das Aufstellen und Benutzen<br />

von Zelten, Wohnmobilen, Campingwagen und ähnlichem<br />

auûerhalb genehmigter Camping- und Zeltplätze<br />

verboten.<br />

§12<br />

Reinigen von Fahrzeugen<br />

und ölhaltigen Gegenständen<br />

Motor- oder Unterbodenwäschen an Fahrzeugen sowie<br />

die Reinigung von Gegenständen, bei denen Öl,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2207<br />

Altöl, Benzin oder andere wassergefährdende Stoffe<br />

und Flüssigkeiten auf die Straûe, in den Untergrund<br />

oder in das Kanalnetz gelangen können, sind auf öffentlichen<br />

Straûen und Anlagen verboten.<br />

§13<br />

Taubenfütterungsverbot<br />

Das Füttern von wildlebenden Tauben ist verboten.<br />

Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von<br />

Futter, das von Tauben erfahrungsgemäû aufgenommen<br />

werden kann.<br />

§14<br />

Plakatierungsverbot<br />

(1) Es ist untersagt, öffentliche Straûen, öffentliche<br />

Anlagen sowie die zu ihnen gehörenden Einrichtungen<br />

ohne Gestattung zu plakatieren.<br />

(2) Wer entgegen den Verboten <strong>des</strong> Absatzes 1 Plakatanschläge<br />

anbringt oder hierzu veranlasst, ist zu<br />

unverzüglichem Beseitigen verpflichtet. Die Beseitigungspflicht<br />

trifft im gleichen Maûe auch den Veranstalter,<br />

auf den mit den jeweiligen Plakatanschlägen<br />

hingewiesen wird.<br />

§15<br />

Betteln, Wahrsagen und ähnliche Tätigkeiten<br />

Aggressives (gezieltes, körpernahes) Betteln, Betteln<br />

unter Mitführung von Hunden oder den Fuûgängerverkehr<br />

behindern<strong>des</strong> Betteln ist verboten. Gleiches<br />

gilt für Wahrsagen, Handlinienlesen, Kartenlegen u. a.<br />

Tätigkeiten, wenn sie ebenfalls in aggressiver Weise<br />

ausgeführt werden.<br />

§16<br />

Alkoholgenuss, Verzehr<br />

Auf den Straûen und in den öffentlichen Anlagen<br />

(einschlieûlich deren Zugängen) ist es verboten, sich<br />

derart zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden<br />

Mitteln sowie zum Verzehr von Lebensmitteln<br />

niederzulassen, dass als <strong>des</strong>sen Folge andere Personen<br />

oder die Allgemeinheit durch Anpöbeln, Beschimpfen,<br />

Liegenlassen, Werfen oder Zerschlagen<br />

von Flaschen oder anderen Behältnissen, Notdurftverrichten,<br />

Erbrechen, Eingriffe in den Fuûgänger- und/<br />

oder Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert bzw.<br />

in unzumutbarer Weise verängstigt werden können.<br />

§17<br />

Verunreinigungen und Verunstaltungen<br />

(1) Straûen und Anlagen sowie deren Ausstattung<br />

dürfen nicht beschmutzt, beschmiert, beschriftet, beklebt,<br />

bemalt oder besprüht werden. Eine Verunreinigung<br />

stellt insbesondere auch das Wegwerfen von<br />

Zigaretten, Zigarettenschachteln, Getränkedosen u. ¾.<br />

dar.<br />

(2) Wer entgegen den Verboten <strong>des</strong> Absatzes 1 handelt<br />

oder hierzu veranlasst, ist zu unverzüglichem Beseitigen<br />

verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft in<br />

gleichem Maûe auch den Veranstalter, auf den mit<br />

den jeweiligen Darstellungen hingewiesen wird.


2208 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

§18<br />

Öffentliche Abfallbehälter<br />

(1) In öffentlich zugänglichen Abfallbehältern/Papierkörben<br />

dürfen keine Haus-, Garten- oder Gewerbeabfälle<br />

eingeworfen werden. Sie sind lediglich zur Aufnahme<br />

kleinerer Abfallmengen bestimmt. Zigaretten,<br />

Streichhölzer u. ¾. sind vor dem Einwerfen zu löschen.<br />

(2) Es ist nicht gestattet, Abfälle oder Gegenstände<br />

für die Rohstoffrückgewinnung auf oder neben den zu<br />

ihrer Aufnahme bestimmten Behältern abzulagern.<br />

(3) Die Benutzung der Wertstoffcontainer ist an Sonnund<br />

Feiertagen und an Werktagen in der Zeit von<br />

20.00 bis 7.00 Uhr nicht gestattet.<br />

§19<br />

Verbrennen von Gegenständen<br />

Im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung ist das<br />

Verbrennen von Gegenständen verboten. Das gilt<br />

auch für das Verbrennen auf Grundstücken an Straûen,<br />

wenn der Rauch zur Straûe getrieben wird.<br />

Rauch, Dämpfe und Gase dürfen nicht von Grundstücken<br />

unmittelbar in den Straûenraum eingeleitet<br />

werden.<br />

§20<br />

Aufstellen und Niederlegen von Masten<br />

Beim Aufstellen und Niederlegen von Masten im Verkehrsraum<br />

oder in öffentlichen Anlagen ist die Umgebung<br />

so weit abzusperren, dass niemand gefährdet<br />

wird.<br />

§21<br />

Anbringen von Gegenständen an<br />

Stromleitungs- und Beleuchtungsmasten<br />

An Stromleitungs- und Beleuchtungsmasten dürfen<br />

keine Gegenstände angebracht werden.<br />

§22<br />

Fackelzüge<br />

Das Mitführen von Pechfackeln bei Umzügen ist verboten.<br />

Nach Beendigung <strong>des</strong> Fackelzuges sind sonstige<br />

Fackelreste abzulöschen.<br />

§23<br />

Brunnen<br />

Es ist verboten, öffentliche Brunnenanlagen zu verschmutzen<br />

oder deren Funktion durch Zuführen von<br />

Stoffen zu beeinträchtigen. Das Baden in sowie die<br />

Wasserentnahme aus Brunnenanlagen ist verboten.<br />

§24<br />

Verkehrszeichen und -einrichtungen,<br />

Baustellenabsicherungen<br />

(1) Es ist verboten, Verkehrszeichen oder -einrichtungen<br />

ohne Anordnung der zuständigen Behörde zu entfernen,<br />

zu verschieben oder umzuwerfen sowie ihren<br />

Regelungsgehalt durch Verdrehen, Anbringen von<br />

Zusätzen oder sonstige Handlungen unkenntlich zu<br />

machen oder zu verändern.<br />

(2) Es ist verboten, Baustellenabsicherungen unbefugt<br />

zu entfernen, zu verschieben oder umzuwerfen sowie<br />

ihre Funktion durch Verdrehen, Anbringen von Zusätzen<br />

oder sonstige Handlungen zu beeinträchtigen<br />

oder aufzuheben.<br />

V. Abschnitt Ð Schlussvorschriften<br />

§25<br />

Ausnahmen<br />

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung können<br />

in begründeten Einzelfällen Ð soweit es mit öffentlichen<br />

Interessen vereinbar ist Ð auf Antrag vom<br />

Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde Ausnahmen<br />

zugelassen werden.<br />

(2) Die Zulassung der Ausnahme kann befristet sowie<br />

mit Auflagen und Bedingungen erteilt werden. Sie<br />

kann widerrufen werden, wenn Tatsachen, die für die<br />

Zulassung maûgebend waren, weggefallen sind oder<br />

wenn wichtige Gründe den Widerruf rechtfertigen.<br />

(3) Der Antrag ist eine Woche, bevor die beantragte<br />

Handlung vorgenommen werden soll, zu stellen. Die<br />

beantragte Handlung darf nicht vor der Zulassung der<br />

Ausnahme vorgenommen werden.<br />

§26<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig i. S. d. § 63 <strong>des</strong> Saarl. Polizeigesetzes<br />

handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:<br />

1. entgegen § 2 ein bebautes Grundstück nicht in<br />

der vorgeschriebenen Weise mit der von der<br />

Stadt festgesetzten Hausnummer versieht;<br />

2. entgegen § 3 Abs. 1 das Anbringen von Schildern,<br />

die der Bezeichnung der Straûe, der Stadtvermessung<br />

oder den Brandschutzeinrichtungen<br />

dienen oder sonst im Interesse der öffentlichen<br />

Sicherheit erforderlich sind, auf seinem Grundstück<br />

oder an seinem Gebäude nicht duldet oder<br />

private Hinweisschilder an Straûen ohne Gestattung<br />

anbringt;<br />

3. entgegen § 3 Abs. 2 die Durchführung öffentlicher<br />

Arbeiten, die zur Gefahrenabwehr erforderlich<br />

sind, nicht duldet;<br />

4. entgegen § 4 Abs. 1 Schneeüberhänge oder Eiszapfen<br />

an Gebäuden nicht unverzüglich entfernt,<br />

obwohl die Gefahr <strong>des</strong> Herabfallens in den öffentlichen<br />

Verkehrsraum besteht;<br />

5. entgegen § 4 Abs. 2 die Gefahrenstelle nicht absperrt;<br />

6. entgegen § 5 Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen<br />

nicht gegen Herabfallen in den öffentlichen<br />

Verkehrsraum sichert;<br />

7. entgegen § 6 feste Auffahrtsrampen in Straûenrinnen<br />

zum Überfahren der Bordsteine einbaut,<br />

durch die Benutzung beweglicher Rampen oder


Keile die Leichtigkeit und Sicherheit <strong>des</strong> Verkehrs<br />

beeinträchtigt oder diese nicht sofort nach<br />

deren Benutzung von der Straûe entfernt;<br />

8. entgegen § 7 Einfriedungen an Straûen so anlegt<br />

oder unterhält, dass Schäden durch Nägel, Stacheldraht<br />

oder andere spitze bzw. scharfe Gegenstände<br />

entstehen können sowie durch Einfriedungen<br />

der Straûenverkehr gefährdet wird;<br />

9. entgegen § 8 Abs. 1 Bäume, Hecken und Buschwerk<br />

an öffentlichen Straûen und Einrichtungen<br />

nicht so beschneidet, dass der Verkehrsraum<br />

nicht eingeengt, die Sicht nicht behindert, Verkehrszeichen<br />

und -einrichtungen nicht verdeckt<br />

oder die Straûenbeleuchtung nicht beeinträchtigt<br />

werden;<br />

10. entgegen § 8 Abs. 2 Bäume, Hecken und Buschwerk<br />

in den Verkehrsraum hineinragen lässt;<br />

ebenso wer Bäume, Hecken und Buschwerk,<br />

wenn kein Gehweg vorhanden ist, nicht min<strong>des</strong>tens<br />

0,70 m vor dem Fahrbahnrand enden lässt<br />

oder in diesem Abstand zum Fahrbahnrand bis<br />

zu einer Höhe von min<strong>des</strong>tens 4,50 m freischneidet;<br />

11. entgegen § 8 Abs. 3 ausgedörrte ¾ste nicht rechtzeitig<br />

aus den Bäumen, Hecken und dem Buschwerk<br />

herausschneidet, damit diese nicht in den<br />

Verkehrsraum fallen;<br />

12. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 1 öffentliche Anlagen<br />

zu gewerblichen Zwecken benutzt;<br />

13. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 2 öffentliche Anlagen<br />

mit Fahrzeugen befährt, diese dort parkt oder abstellt;<br />

14. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 3 sich ungebührlich<br />

oder ruhestörend verhält;<br />

15. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 4 in Gewässern der<br />

Anlagen badet oder Eisflächen auf Weihern oder<br />

sonstigen Gewässern vor Freigabe betritt;<br />

16. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 5 gefährdende Ballund<br />

Bewegungsspiele (z. B. Skateboard-Fahren)<br />

in öffentlichen Anlagen ausübt und diese Flächen<br />

hierzu nicht besonders ausgewiesen sind;<br />

17. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 6 in den Anlagen und<br />

auf den Kinderspielplätzen aufgestellte Spielgeräte<br />

benutzt, obwohl er das 14. Lebensjahr vollendet<br />

hat;<br />

18. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 3 öffentliche Anlagen<br />

abseits der Wege betritt; obwohl besondere Anschläge<br />

dies verbieten oder Einfriedungen/Absteckungen<br />

in Anlagen erkennen lassen, dass diese<br />

Flächen nicht betreten werden dürfen;<br />

19. entgegen § 10 Abs. 1 Hunde frei herumlaufen<br />

lässt oder Hunde in öffentlichen Straûen und öffentlichen<br />

Anlagen nicht an die Leine nimmt;<br />

20. entgegen § 10 Abs. 2 Hunde auf Kinderspielplätze,<br />

Liegewiesen, in Badeanstalten, auf Badeplätze,<br />

Sportanlagen, auf Schulhöfe und sonstige Anlagen<br />

von vorschulischen Einrichtungen sowie<br />

Friedhöfe und Bestattungsplätze mitbringt;<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2209<br />

21. entgegen § 10 Abs. 3 öffentliche Straûen und Anlagen<br />

durch Hunde verunreinigt;<br />

22. entgegen § 10 Abs. 4 nicht unverzüglich durch<br />

Hunde verursachte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen<br />

sowie in Anlagen beseitigt;<br />

23. entgegen § 11 auf öffentlichen Straûen und Anlagen<br />

im Freien übernachtet oder zeltet, Wohnmobile,<br />

Campingwagen oder ¾hnliches auûerhalb<br />

genehmigter Camping- und Zeltplätze aufstellt<br />

oder benutzt;<br />

24. entgegen § 12 auf öffentlichen Straûen und Anlagen<br />

Motor- oder Unterbodenwäschen an Fahrzeugen<br />

ausführt oder Gegenstände reinigt, bei<br />

denen Öl, Altöl, Benzin oder andere wassergefährdende<br />

Stoffe und Flüssigkeiten auf die<br />

Straûe, in den Untergrund oder in das Kanalnetz<br />

gelangen können;<br />

25. entgegen § 13 wild lebende Tauben füttert oder<br />

Futter auslegt, das von Tauben erfahrungsgemäû<br />

aufgenommen werden kann;<br />

26. entgegen § 14 Abs. 1 öffentliche Straûen, öffentliche<br />

Anlagen sowie die zu ihnen gehörenden<br />

Einrichtungen ohne Gestattung plakatiert;<br />

27. entgegen § 14 Abs. 2 angebrachte Plakatanschläge<br />

nicht unverzüglich beseitigt;<br />

28. entgegen § 15 im Geltungsbereich dieser Verordnung<br />

das Betteln, Wahrsagen, Handlinienlesen,<br />

Kartenlegen und ähnliche Tätigkeiten ausübt;<br />

29. entgegen § 16 sich derart zum Konsum von Alkohol<br />

oder anderen berauschenden Mitteln oder<br />

zum Verzehr von Lebensmitteln auf einer Straûe<br />

oder in einer öffentlichen Anlage niederlässt,<br />

dass dort als <strong>des</strong>sen Folge andere Personen oder<br />

die Allgemeinheit durch Anpöbeln, Beschimpfen,<br />

Liegenlassen, Werfen oder Zerschlagen von Flaschen<br />

oder anderen Behältnissen, Notdurftverrichtung,<br />

Erbrechen, Eingriffe in den Fuûgängerund/oder<br />

Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert<br />

bzw. in unzumutbarer Weise verängstigt werden<br />

können;<br />

30. entgegen § 17 Abs. 1 Straûen oder Anlagen sowie<br />

deren Ausstattung beschmutzt, beschmiert, beschriftet,<br />

beklebt, bemalt oder besprüht sowie Zigaretten,<br />

Zigarettenschachteln, Getränkedosen<br />

o. ¾. wegwirft;<br />

31. entgegen § 17 Abs. 2 diese Verunreinigung oder<br />

Verunstaltung nicht unverzüglich beseitigt;<br />

32. entgegen § 18 Abs. 1 Haus-, Garten- oder Gewerbeabfälle<br />

in öffentlich zugängliche Abfallbehälter/Papierkörbe<br />

einwirft sowie nicht gelöschte Zigaretten,<br />

Streichhölzer o. ¾. einwirft;<br />

33. entgegen § 18 Abs. 2 Abfälle oder Gegenstände<br />

für die Rohstoffrückgewinnung auf oder neben<br />

den zu ihrer Aufnahme bestimmten Behältern<br />

ablagert;<br />

34. entgegen § 18 Abs. 3 Wertstoffcontainer auûerhalb<br />

der zulässigen Zeiten benutzt;


2210 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

35. entgegen § 19 im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung<br />

Gegenstände verbrennt; dies gilt<br />

auch für das Verbrennen auf Grundstücken an<br />

Straûen, wenn der Rauch zur Straûe getrieben<br />

wird; ebenfalls dürfen Rauch, Dämpfe und Gase<br />

nicht vom Grundstück unmittelbar in den Straûenraum<br />

eingeleitet werden;<br />

36. entgegen § 20 beim Aufstellen und Niederlegen<br />

von Masten nicht weit genug absperrt;<br />

37. entgegen § 21 Gegenstände an Stromleitungsund<br />

Beleuchtungsmasten anbringt;<br />

38. entgegen § 22 bei Fackelzügen Pechfackeln verwendet;<br />

39. entgegen § 23 öffentliche Brunnenanlagen verschmutzt<br />

oder deren Funktion durch Zuführen<br />

von Stoffen beeinträchtigt, in Brunnenanlagen<br />

badet oder Wasser entnimmt,<br />

40. entgegen § 24 Abs. 1 Verkehrszeichen und -einrichtungen<br />

entfernt, verschiebt oder umwirft sowie<br />

ihren Regelungsgehalt durch Verdrehen, Anbringen<br />

von Zusätzen oder sonstige Handlungen<br />

unkenntlich macht oder verändert,<br />

41. entgegen § 24 Abs. 2 Baustellenabsicherungen<br />

unbefugt entfernt, verschiebt oder umwirft sowie<br />

ihre Funktion durch Verdrehen, Anbringen von<br />

Zusätzen oder sonstige Handlungen beeinträchtigt<br />

oder aufhebt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuûe<br />

bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 63 Abs. 2<br />

SPolG).<br />

§27<br />

In-Kraft-Treten und Geltungsdauer<br />

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach der Verkündung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft. Ihre<br />

Geltungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />

Der Oberbürgermeister<br />

der Mittelstadt Völklingen<br />

als Ortspolizeibehörde<br />

Klaus Lorig<br />

4314 Polizeiverordnung<br />

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass<br />

<strong>des</strong> Altenkesseler Dorffestes ¹Kesseldreiweª im<br />

Stadtteil Altenkessel in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Saarbrücken<br />

am 31. August <strong>2003</strong><br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 14 Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />

den Ladenschluss in der Neufassung vom 2. Juni <strong>2003</strong><br />

(BGBl. I S. 744), in Verbindung mit § 1 Nr. 2<br />

Buchst. a <strong>des</strong> Gesetzes Nr. 795 über Zuständigkeiten<br />

nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom<br />

22. April 1964 (Amtsbl. S. 366) und § 59 Abs. 3 <strong>des</strong><br />

Saarländischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 26. März 2001 (Amtsbl. S. 1074),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1519 vom 19. März<br />

<strong>2003</strong> (Amtsbl. S. 1350), wird für die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Saarbrücken verordnet:<br />

§1<br />

Aus Anlass <strong>des</strong> Altenkesseler Dorffestes ¹Kesseldreiweª<br />

dürfen Verkaufsstellen im Stadtteil Altenkessel<br />

am Sonntag, dem 31. August <strong>2003</strong> in der Zeit von<br />

13.00±18.00 Uhr geöffnet sein.<br />

§2<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft und am<br />

1. September <strong>2003</strong> auûer Kraft.<br />

Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Saarbrücken<br />

als Ortspolizeibehörde<br />

in Vertretung<br />

Rainer Silkenbeumer<br />

Beigeordneter<br />

Banken und Sparkassen<br />

4144 Aufgebot<br />

Die Sparkassenbücher der Sparkasse Saarbrücken<br />

Nr. 405-252.727 lautend auf: Magdy und Stephanie<br />

Abdel Naby,<br />

66119 Saarbrücken,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 406-210.765 lautend auf: Mario Federico,<br />

66359 Bous, Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 408-203.735 lautend auf: Elke Klam,<br />

66126 Saarbrücken,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 415-104.454 lautend auf: Willi und Hannelore<br />

Wolfram,<br />

66125 Saarbrücken,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 423-115.138 lautend auf: Marianne Stragand,<br />

66287 Quierschied,<br />

Antragsteller: Rudolf Heil,<br />

66287 Quierschied;<br />

Nr. 435-242.722 lautend auf: Hedwig Lukosek,<br />

66121 Saarbrücken,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 490-873.577 lautend auf: Irmgard Bickelmann,<br />

66111 Saarbrücken,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 494-450.828 lautend auf: Martina Moog,<br />

66130 Saarbrücken,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

sind in Verlust geraten.<br />

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert,<br />

ihre Rechte unter Vorlage der Sparkassenbücher<br />

binnen drei Monaten, gerechnet ab dem Tage der Veröffentlichung,<br />

geltend zu machen, widrigenfalls die<br />

Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden.<br />

Saarbrücken, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

Sparkasse Saarbrücken


4145 Aufgebot<br />

Die Sparkassenbücher der Sparkasse Saarbrücken<br />

Nr. 402-197.925 lautend auf: Wolfgang und Juliette<br />

Weingart,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 402-221.147 lautend auf: Wolfgang und Juliette<br />

Weingart,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 402-224.018 lautend auf: Wolfgang Weingart,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 409-523.859 lautend auf: Peter Kleer,<br />

66583 Spiesen-Elversberg,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 420-114.407 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 420-127.383 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 420-144.461 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 420-148.165 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />

66265 Heusweiler,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

sind in Verlust geraten.<br />

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert,<br />

ihre Rechte unter Vorlage der Sparkassenbücher<br />

binnen drei Monaten, gerechnet ab dem Tage der Veröffentlichung,<br />

geltend zu machen, widrigenfalls die<br />

Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden.<br />

Saarbrücken, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />

4258 Aufgebot<br />

Sparkasse Saarbrücken<br />

Das Sparkassenbuch der Stadtsparkasse Völklingen<br />

Nr.: 200 027 429 3 lautend auf:<br />

Hans-Günter Thönes,<br />

66333 Völklingen,<br />

ist in Verlust geraten.<br />

Der Inhaber <strong>des</strong> Sparkassenbuches wird aufgefordert,<br />

seine Rechte unter Vorlage <strong>des</strong> Sparkassenbuches binnen<br />

drei Monaten, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> geltend zu<br />

machen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos<br />

erklärt wird.<br />

Völklingen, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2211<br />

Stadtsparkasse Völklingen<br />

4312 Aufgebot<br />

Das Sparkassenzertifikat der Kreissparkasse Saarlouis,<br />

Nr. 1115-17288-2 lautend auf: Esen Yücebas-Wagner,<br />

66802 Überherrn,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

die Sparkassenbücher der Kreissparkasse Saarlouis<br />

Nr. 1114-18359-1 lautend auf: Cäcilia Haas,<br />

66798 Wallerfangen,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 1114-18832-7 lautend auf: Cäcilia Haas,<br />

66798 Wallerfangen,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 1118-18630-1 lautend auf: Deborah-Louise Port,<br />

66773 Schwalbach,<br />

Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />

Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />

Nr. 1118-18631-9 lautend auf: Deborah-Louise Port,<br />

66773 Schwalbach,<br />

Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />

Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />

Nr. 1118-18684-8 lautend auf: Heike Port,<br />

66773 Schwalbach,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 1118-18686-3 lautend auf: Kevin Ari Port,<br />

66773 Schwalbach,<br />

Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />

Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />

Nr. 1118-18703-6 lautend auf: Kevin Ari Port,<br />

66773 Schwalbach,<br />

Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />

Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />

Nr. 1124-67821-8 lautend auf: Christa Persch,<br />

66740 Saarlouis,<br />

Antragsteller: Brigitte Jenner,<br />

66798 Wallerfangen;<br />

Nr. 1124-69391-0 lautend auf: Christa Persch,<br />

66740 Saarlouis,<br />

Antragsteller: Brigitte Jenner,<br />

66798 Wallerfangen;<br />

Nr. 1124-70011-1 lautend auf: Christa Persch,<br />

66740 Saarlouis,<br />

Antragsteller: Brigitte Jenner,<br />

66798 Wallerfangen;<br />

Nr. 1126-31277-4 lautend auf: Claudia Kräuter,<br />

66809 Nalbach,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 1166-01172-4 lautend auf: Ellen-Ruth Hoffmann,<br />

66802 Überherrn,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

Nr. 1166-03108-6 lautend auf: Cäcilia Haas,<br />

66798 Wallerfangen,<br />

Antragsteller: selbst;<br />

sind in Verlust geraten.<br />

Die Inhaber <strong>des</strong> Sparkassenzertifikates/der Sparkassenbücher<br />

werden aufgefordert, ihre Rechte unter<br />

Vorlage <strong>des</strong> Sparkassenzertifikates/der Sparkassenbücher<br />

innerhalb von drei Monaten, vom Tage der<br />

Veröffentlichung an gerechnet, geltend zu machen,<br />

widrigenfalls das Sparkassenzertifikat/die Sparkassenbücher<br />

für kraftlos erklärt werden.<br />

Saarlouis, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />

Kreissparkasse Saarlouis


2212 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Öffentliche Ausschreibungen<br />

501 Öffentliche Ausschreibung<br />

1. Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />

Lindenallee 2a<br />

66538 Neunkirchen<br />

Fon (0 68 21) 1 00-2 59<br />

Fax (0 68 21) 1 00-2 85<br />

2. a) Öffentliche Ausschreibung<br />

2. b) Bauauftrag<br />

3. a) N2-<strong>2003</strong>021 Rinneninstandsetzung auf der L 265<br />

in der OD Kutzhof<br />

Massen insgesamt:<br />

1 Psch RSA Regelplan BI/6<br />

600 m Rinnensteine in Einzellängen aufnehmen<br />

600 m Rinnensteine in Einzellängen setzen<br />

5 St Straûenabläufe anpassen<br />

5 St Straûenabläufe ausbauen, entfernen,<br />

liefern und einbauen<br />

600 m Bituminöse Befestigung trennen<br />

300 m2 Decke fräsen, 3±5 cm in einer Breite<br />

von 50 cm<br />

300 m2 Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen<br />

30 T Asphaltbeton 0/8 einbauen, Handeinbau<br />

4. Bauzeit: 13 Werktage<br />

Baubeginn: September <strong>2003</strong><br />

5. a) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />

66538 Neunkirchen, 1. OG Registratur ± Frau<br />

Müller, Fon 0 68 21/1 00-2 17<br />

5. b) Kostenbeitrag:<br />

1.) 14,80 Euro für Abholer<br />

2.) 17,30 Euro bei Postversand im Inland, (anfallende<br />

Postgebühren sind vom<br />

Empfänger selbst zu zahlen)<br />

3.) 17,30 Euro zuzüglich Postgebühren bei Postversand<br />

ins Ausland (telefonisch<br />

zu erfragen unter 0 68 21/<br />

1 00-2 17 oder -2 20, Frau Müller)<br />

Der Kostenbeitrag ist auf das nachstehend genannte<br />

Konto der Lan<strong>des</strong>betriebes für Straûenbau<br />

einzuzahlen: Saar LB (BLZ 590 500 00),<br />

Konto-Nr. 200 155 66 zugunsten WP-1 2, Baumaûnahme-Nr.:<br />

N2-<strong>2003</strong>021.<br />

Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />

Das Entgelt wird nicht erstattet.<br />

Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang<br />

<strong>des</strong> Nachweises der Einzahlung versendet.<br />

Abgabe der Ausschreibungsunterlagen: ab<br />

7. August <strong>2003</strong> gegen Vorlage <strong>des</strong> Originaleinzahlungsbeleges<br />

von 8.30 bis 11.45 Uhr und<br />

13.30 bis 15.15 Uhr, Freitags von 8.30 bis 12.00<br />

Uhr.<br />

6. a) Ablauf der Einreichungsfrist: 27. August <strong>2003</strong><br />

6. b) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />

66538 Neunkirchen<br />

6. c) Deutsch<br />

7. a) Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />

7. b) Eröffnungstermin: Mittwoch, 27. August <strong>2003</strong>,<br />

10.15 Uhr, II. OG,<br />

Zimmer 15,<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />

8. ./.<br />

9. VOB/B und ZVB/E-StB 2002<br />

10. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

11. siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

12. Ablauf der Zuschlagsfrist: 27. November <strong>2003</strong><br />

13. Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung<br />

aller Gesichtspunkte gemäû § 25 Nr. 3<br />

VOB/A. Weitere Kriterien in der Aufforderung<br />

zur Angebotsabgabe<br />

14. ./.<br />

15. Ministerium für Wirtschaft, Am Stadtgraben 6±8,<br />

66111 Saarbrücken<br />

502 Öffentliche Ausschreibung<br />

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Saarland,<br />

Dudweiler Landstr. 5, 66123 Saarbrücken,<br />

schreibt folgende Lieferung aus:<br />

1. 6 Server Siemens Primergy TX200 oder gleichwertige<br />

Marken Server, inkl. Betriebssystem Windows<br />

2000 Server<br />

2. 3 Personal Computers zu Administrationszwecken<br />

(AMD K7 2400+ Athlon XP) oder gleichwertige<br />

Marken PC s, inkl. Betriebssystem Windows XP<br />

3. 4 Markenmonitore TFT 150 Fehlerklasse 0<br />

4. 4 Netzwerkdrucker HP LaserJet 4200/N/TN/DTN/<br />

DTNSL, oder gleichwertige Marken<br />

5. Microsoft Office XP Professionell Lizenzen<br />

Kauf oder Leasing optional.<br />

Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort gegen<br />

einen Unkostenbeitrag von 5 Euro bis zum 14. August<br />

<strong>2003</strong> zugesendet werden. Der Unkostenbeitrag ist auf<br />

folgen<strong>des</strong> Konto einzuzahlen: Sparkasse Saarbrücken<br />

Konto-Nr. 706 812 BLZ 590 501 01.<br />

Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />

Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen<br />

werden erst nach Eingang <strong>des</strong> Nachweises<br />

<strong>des</strong> Einzahlungsbetrages versendet.<br />

Angebote können eingereicht werden für einen oder<br />

mehrere Teile der Lieferungen.<br />

Ablauf der Einreichungsfrist ist der 19. August <strong>2003</strong>.<br />

504 Öffentliche Ausschreibung<br />

1. Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />

Lindenallee 2a<br />

66538 Neunkirchen<br />

Fon (0 68 21) 1 00-4 65<br />

Fax (0 68 21) 1 00-3 39<br />

2.a) Öffentliche Ausschreibung


2.b) Bauauftrag<br />

3.a) N3-<strong>2003</strong>011/L 143, OD Hüttersdorf, Deckensanierung<br />

Massen insgesamt:<br />

12.100 m2 Decke fräsen<br />

600 m3 Pechhaltige Befestigung aufnehmen<br />

400 m3 Tragschicht aufnehmen<br />

5 t Bindemittel aufsprühen<br />

2.200 t Asphalttragschicht herstellen<br />

10.200 m2 Asphaltbinder einbauen<br />

12.100 m2 Asphaltbeton 0/11 S einbauen<br />

400 m Rinnenband neu<br />

4. Bauzeit: 39 Werktage<br />

Baubeginn: September <strong>2003</strong><br />

5.a) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />

66538 Neunkirchen, 1. OG Registratur Ð Frau<br />

Müller, Fon 0 68 21/1 00-2 17<br />

5.b) Kostenbeitrag:<br />

1.) 21,00 Euro für Abholer<br />

2.) 23,50 Euro bei Postversand im Inland (anfallende<br />

Postgebühren sind vom<br />

Empfänger selbst zu zahlen)<br />

3.) 23,50 Euro zuzüglich Postgebühren bei Postversand<br />

ins Ausland (telefonisch<br />

zu erfragen unter 0 68 21/<br />

1 00-2 17 oder -2 20, Frau Müller)<br />

Der Kostenbeitrag ist auf das nachstehend genannte<br />

Konto <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes für Straûenbau einzuzahlen:<br />

Saar LB (BLZ 590 500 00), Konto-Nr. 200 155 66,<br />

zugunsten WP-1 2, Baumaûnahme-Nr.: N3-<strong>2003</strong> 011.<br />

Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />

Das Entgelt wird nicht erstattet.<br />

Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang <strong>des</strong><br />

Nachweises der Einzahlung versendet.<br />

Abgabe der Ausschreibungsunterlagen: ab 8. August<br />

<strong>2003</strong> gegen Vorlage <strong>des</strong> Originaleinzahlungsbeleges<br />

von 8.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.15 Uhr, Freitags<br />

von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />

6.a) Ablauf der Einreichungsfrist: 3. September <strong>2003</strong><br />

6.b) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />

66538 Neunkirchen<br />

6.c) Deutsch<br />

7.a) Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />

7.b) Eröffnungstermin: Mittwoch, den<br />

3. September <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr,<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau,<br />

II. OG, Zimmer 15<br />

8. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %<br />

der Auftragssumme für die Instandsetzung<br />

9. VOB/B und ZVB/E-StB 2000<br />

10. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

11. siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

12. Ablauf der Zuschlagsfrist: 3. Dezember <strong>2003</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2213<br />

13. Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung<br />

aller Gesichtspunkte gemäû § 25 Nr. 3<br />

VOB/A. Weitere Kriterien in der Aufforderung<br />

zur Angebotsabgabe<br />

14. ./.<br />

15. Ministerium für Wirtschaft, Am Stadtgraben 6±8,<br />

66111 Saarbrücken<br />

505 Öffentliche Ausschreibung<br />

Das Lan<strong>des</strong>amt für Bau und Liegenschaften, Hardenbergstraûe<br />

6, Saarbrücken schreibt folgende Arbeiten<br />

aus:<br />

Graf-Haeseler-Kaserne Lebach, Gebäude 3<br />

Maler- und Lackierarbeiten<br />

ca. 440 m2 Wand- und Deckenanstrich<br />

Vergabenummer: 426B03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 25. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist: 36. KW <strong>2003</strong><br />

506<br />

Graf-Werder-Kaserne Saarlouis, Gebäude 26<br />

Kaserne ¹Auf der Ellª Merzig, Gebäude 15<br />

Metallbauarbeiten<br />

ca. 20 Stück ALU-Fenster<br />

ca. 7 Stück ALU-Türen<br />

ca. 6 Stück Stahltüren<br />

Vergabenummer: 427B03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 25. August <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />

Mitte September bis Ende November <strong>2003</strong><br />

507<br />

HBK-Hochschule der Bildenden Künste,<br />

Keplerstr. 3±5, Saarbrücken, Gebäude 005.01<br />

Sanierung <strong>des</strong> Auûentreppenabgangs<br />

Betonerhaltungsarbeiten<br />

Sanierung von ca. 25 m2 Auûenputz<br />

Vergabenummer: 428L03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 26. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist: 38. KW <strong>2003</strong><br />

508<br />

Universitätskliniken <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Homburg,<br />

Gebäude 27 und 28<br />

Aufzugsanlagen<br />

Vergabenummer: 429L03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 26. August <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />

Oktober <strong>2003</strong> bis Januar 2004<br />

509<br />

Universitätskliniken <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Homburg,<br />

Umbau Gebäude 40.2 Ð Nephrologie Ð Bettenstation


2214 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Trockenbauarbeiten<br />

ca. 350 m2 GK-Ständerwand<br />

ca. 550 m2 Brandschutzdecke<br />

ca. 100 m2 Brandschutz an Stahlunterzügen<br />

ca. 250 m2 Systemrasterdecke<br />

Vergabenummer: 430L03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 27. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />

Oktober <strong>2003</strong> bis Februar 2004<br />

510<br />

Universitätskliniken <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Homburg,<br />

Umbau Gebäude 40.2 Ð Nephrologie Ð Bettenstation<br />

Metallbauarbeiten<br />

ca. 4 Stück Stahl/Glas Brandschutztüren<br />

Vergabenummer: 431L03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 27. August <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />

Montage Februar 2004<br />

511<br />

Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Saarbrücken,<br />

Neubau Forschungsgebäude für Sprachforschung und<br />

Sprachtechnik<br />

Erd-, Mauer- und Betonarbeiten<br />

Gebäude ca. 6.900 m3 Bruttorauminhalt<br />

ca. 800 m2 Bruttogrundrissfläche<br />

ca. 1.400 m3 Stahlbeton<br />

ca. 4.800 m2 Schalung<br />

ca. 80 to Bewehrung<br />

Vergabenummer: 432L03 25,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 10. September <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />

Oktober <strong>2003</strong> bis März 2004<br />

512<br />

Lan<strong>des</strong>aufnahmestelle Lebach, Ostpreuûenstr. 26/28<br />

WC-Trennwände<br />

ca. 8 Stück WC-Trennwandanlagen<br />

Vergabenummer: 433L03 6,00 Euro<br />

Angebotseröffnung: 28. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />

Voraussichtliche Ausführungsfrist: September <strong>2003</strong><br />

Der Kostenbeitrag ist an die Lan<strong>des</strong>hauptkasse <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong>, Kontonummer: 8-662, BLZ: 590 100 66,<br />

Postbank Saarbrücken, ¹Zugunsten Kapitel 0412; Titel<br />

11 901, Vergabe-Nr.: .......ª, zu überweisen.<br />

Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage <strong>des</strong><br />

abgestempelten Einzahlungsbeleges per Post, bzw.<br />

Montag bis Freitag von 8.00 UhrÐ12.00 Uhr, ausgegeben.<br />

Informationen zu den Ausschreibungen auch im Internet<br />

unter www.finanzen.saarland.de/5939.htm<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Bau und Liegenschaften<br />

Hardenbergstraûe 6, EG 66119 Saarbrücken<br />

Postfach 103033 66030 Saarbrücken<br />

Telefon: 06 81/5 01-44 09 Telefax: 06 81/5 01-44 11<br />

513 Öffentliche Ausschreibung<br />

1. Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />

Lindenallee 2a<br />

66538 Neunkirchen<br />

Fon (0 68 21) 1 00-4 84<br />

Fax (0 68 21) 1 00-3 39<br />

E-Mail: werner.wender@lfs.saarland.de<br />

2.a) Öffentliche Ausschreibung<br />

2.b) Dienstleistung<br />

3.a) N2-<strong>2003</strong>075, Gehölzrückschnitt <strong>2003</strong>/04, auf<br />

BAB-, Bun<strong>des</strong>- u. Landstraûen <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Dienstleistung insgesamt:<br />

Gehölzrückschnitt auf BAB-, Bun<strong>des</strong>- u. Landstraûen<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Die Maûnahme kann durch den AG in bis zu 9<br />

Lospakete vergeben werden.<br />

4. Ausführungszeit:<br />

1. Oktober <strong>2003</strong> Ð 15. Februar 2004<br />

Baubeginn: 40. KW<br />

5.a) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />

66538 Neunkirchen, 1. OG Registratur Ð Frau<br />

Müller, Fon 0 68 21/1 00-2 17<br />

5.b) Kostenbeitrag:<br />

1.) 46,00 Euro für Abholer<br />

2.) 48,50 Euro bei Postversand im Inland (anfallende<br />

Postgebühren sind vom<br />

Empfänger selbst zu zahlen)<br />

3.) 48,50 Euro zuzüglich Postgebühren bei Postversand<br />

ins Ausland (telefonisch<br />

zu erfragen unter 0 68 21/<br />

1 00-2 17 oder -2 20, Frau Müller)<br />

Der Kostenbeitrag ist auf das nachstehend genannte<br />

Konto der Lan<strong>des</strong>hauptkasse <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> einzuzahlen:<br />

Saar LB (BLZ 590 500 00), Konto-Nr. 200 155 66,<br />

zugunsten WP-1 2, Lieferleistungs-Nr.: N2-<strong>2003</strong>075.<br />

Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />

Das Entgelt wird nicht erstattet.<br />

Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang <strong>des</strong><br />

Nachweises der Einzahlung versendet.<br />

Abgabe der Ausschreibungsunterlagen: ab 7. August<br />

<strong>2003</strong> gegen Vorlage <strong>des</strong> Originaleinzahlungsbeleges<br />

von 8.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.15 Uhr, Freitags<br />

von 8.30 bis 12.00 Uhr.<br />

6.a) Ablauf der Einreichungsfrist:<br />

27. August <strong>2003</strong>, 10.45 Uhr<br />

6.b) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />

66538 Neunkirchen<br />

6.c) Deutsch<br />

7.a) Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />

7.b) Eröffnungstermin: Donnerstag, den<br />

27. August <strong>2003</strong>, 10.45 Uhr,<br />

II. OG, Zimmer 15,<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />

8. ./.<br />

9. VOL/B -StB 2002 und ZVB (VOL) StB 1999<br />

10. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter


11. siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

12. Ablauf der Zuschlagsfrist: 24. September <strong>2003</strong><br />

13. Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung<br />

aller Gesichtspunkte gemäû § 25 Nr. 3<br />

VOL/A. Weitere Kriterien in der Aufforderung<br />

zur Angebotsabgabe<br />

14. ./.<br />

15. Ministerium für Wirtschaft, Am Stadtgraben 6±8,<br />

66111 Saarbrücken<br />

Stellenausschreibungen<br />

anderer Behörden<br />

499 Stellenausschreibung<br />

In der Naturwissenschaftlich Technischen Fakultät III<br />

der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> ist eine<br />

Junior-Professur für Biophysikalische Chemie<br />

(tenure track) 1)<br />

zum 1. Dezember <strong>2003</strong> im Vorgriffsmodell 2) zu besetzen.<br />

Der/Die Stelleninhaber/Stelleninhaberin soll das Fach<br />

Physikalische Chemie in Lehre und Forschung vertreten.<br />

In der Forschung soll er/sie auf einem aktuellen<br />

Gebiet der Biophysikalischen Chemie, insbesondere<br />

in spektroskopischen Verfahren und Methoden der<br />

Biophysikalischen Chemie ausgewiesen sein und damit<br />

die vorhandenen Forschungsschwerpunkte sinnvoll<br />

ergänzen. Von ihm/ihr wird komplementär zu den<br />

bestehenden Vernetzungen eine Vernetzung mit einem<br />

biologischen Schwerpunkt, z. B. mit der Arbeitsgemeinschaft<br />

Enzyme: Tools, Targets, Therapeutics<br />

oder mit bioorientierten Nachfolgeprojekten <strong>des</strong> SFB<br />

277 erwartet.<br />

Einstellungsvoraussetzung ist eine überdurchschnittlich<br />

gute Promotion, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />

und eine min<strong>des</strong>tens zweijährige Berufserfahrung<br />

an einer wissenschaftlichen Einrichtung. Bis<br />

zur gesetzlichen Regelung von Juniorprofessuren richtet<br />

sich das Beschäftigungsverhältnis in Anlehnung<br />

nach dem BAT; die Vergütung erfolgt nach BAT Ib.<br />

Alternativ ist beim Vorliegen der beamtenrechtlichen<br />

Voraussetzungen auch eine Einstellung als wissenschaftliche<br />

Assistentin bzw. wissenschaftlicher Assistent<br />

(BBesO: C1) im Beamtenverhältnis auf Zeit möglich.<br />

Die Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> strebt nach Maûgabe<br />

<strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils<br />

von Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert<br />

daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation<br />

im Auswahlverfahren bevorzugt.<br />

1) Das tenure-track-System findet nur unter dem Vorbehalt Anwendung,<br />

dass eine entsprechende gesetzliche Regelung vom Saarland<br />

geschaffen wird.<br />

2 ) Im Vorgriffsmodell bedeutet, dass Ihnen zugesichert wird, Sie vorbehaltlich<br />

und im Rahmen der noch vom Saarland zu schaffenden<br />

gesetzlichen Voraussetzungen in ein Dienstverhältnis als Juniorprofessor/in<br />

überzuleiten.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2215<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind<br />

bis zum 30. September <strong>2003</strong> zu richten an den<br />

Dekan der Naturwissenschaftlich<br />

Technischen Fakultät III<br />

der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Postfach 15 11 50, D-66041 Saarbrücken<br />

Informationen über den Fachbereich Chemie in der<br />

Fakultät 8 sind zugänglich via Internet unter<br />

http://www.uni-saarland.de/fak8/infos-fakultaet/<br />

Saarbrücken, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

500 Stellenausschreibung<br />

An der Naturwissenschaftlich Technischen Fakultät<br />

III, im Fachbereich Pharmazie Ð der Universität <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> ist eine<br />

Junior-Professur für Bioorganische Chemie<br />

(tenure track) 1)<br />

zum 1. Dezember <strong>2003</strong> im Vorgriffsmodell 2) zu besetzen.<br />

Der/Die Stelleninhaber/in soll auf einem aktuellen<br />

Gebiet der Bioorganischen Chemie ausgewiesen sein<br />

und damit die vorhandenen Forschungsschwerpunkte<br />

sinnvoll ergänzen. Insbesondere wird von ihm/ihr erwartet,<br />

dass er/sie sich in den im Aufbau befindlichen<br />

Schwerpunkt Nano-/ Biowissenschaften einbringt. In<br />

der Lehre sind nach der Apotheker/innen-Approbationsordnung<br />

Unterrichtsleistung im Fach Pharmazeutische<br />

Chemie zu erbringen.<br />

Einstellungsvoraussetzung ist eine überdurchschnittlich<br />

gute Promotion, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt<br />

und eine min<strong>des</strong>tens zweijährige Berufserfahrung<br />

an einer wissenschaftlichen Einrichtung. Bis<br />

zur gesetzlichen Regelung der Dienstverhältnisse von<br />

Juniorprofessuren richtet sich das Beschäftigungsverhältnis<br />

in Anlehnung nach dem BAT; die Vergütung<br />

erfolgt nach BAT Ib. Alternativ ist beim Vorliegen<br />

der beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch eine<br />

Einstellung als wissenschaftliche Assistentin bzw. wissenschaftlicher<br />

Assistent (BBesO: C1) im Beamtenverhältnis<br />

auf Zeit möglich.<br />

Die Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> strebt nach Maûgabe<br />

<strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils<br />

von Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert<br />

daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation<br />

im Auswahlverfahren bevorzugt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis<br />

zum 30. September <strong>2003</strong> zu richten an den<br />

Dekan der Naturwissenschaftlich<br />

Technischen Fakultät III<br />

der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Postfach 15 11 50, D-66041 Saarbrücken<br />

Informationen über den Fachbereich Pharmazie in der<br />

Fakultät 8 sind zugänglich via Internet unter<br />

http://www.uni-saarland.de/fak8<br />

Saarbrücken, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />

1) Das tenure-track-System findet nur unter dem Vorbehalt Anwendung,<br />

dass eine entsprechende gesetzliche Regelung vom Saarland<br />

geschaffen wird.<br />

2 ) Im Vorgriffsmodell bedeutet, dass Ihnen zugesichert wird, Sie vorbehaltlich<br />

und im Rahmen der noch vom Saarland zu schaffenden<br />

gesetzlichen Voraussetzungen in ein Dienstverhältnis als Juniorprofessor/in<br />

überzuleiten.


2216 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

503 Ausschreibung einer Notarstelle<br />

Im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums der Justiz gibt die Saarländische<br />

Notarkammer bekannt, dass zum 1. Oktober<br />

<strong>2003</strong> in Saarlouis eine Notarstelle zu besetzen ist.<br />

Zur Bewerbung kommen Notarinnen und Notare sowie<br />

Notarassessorinnen und Notarassessoren in Betracht.<br />

Im übrigen wird auf die Bestimmungen der Bun<strong>des</strong>notarordnung<br />

hingewiesen, insbesondere auf § 7.<br />

Bewerbungen, die den Verwaltungsvorschriften betreffend<br />

die Angelegenheiten der Notare entsprechen,<br />

sind bis spätestens bis zum 9. September <strong>2003</strong>, 12.00<br />

Uhr bei der Saarländischen Notarkammer, Rondell 3,<br />

66424 Homburg, einzureichen.<br />

Der Text der Verwaltungsvorschriften kann von der<br />

Saarländischen Notarkammer angefordert werden.<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

4165 Bekanntmachung<br />

der Verwaltungsratsmitglieder<br />

der Arbeit und Kultur Saarland GmbH<br />

Von den beiden Gesellschaftern<br />

1. Saarland, vertreten durch den Minister der Finanzen<br />

und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten,<br />

2. Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>,<br />

wurden folgende Verwaltungsratsmitglieder benannt:<br />

Herr Staatssekretär Hansgünter Lang,<br />

Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft,<br />

Frau Reg. Ange. Dr. Dagmar Herwig,<br />

Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales,<br />

Herr Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Fox,<br />

Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten,<br />

Herr Heribert Schmitt, Verwaltungsratsvorsitzender,<br />

Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>,<br />

Herr Werner Müller,<br />

Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>,<br />

Herr Volker Guthörl,<br />

Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />

In der Sitzung <strong>des</strong> Ministerrates vom 24. Juni <strong>2003</strong><br />

wurde als Nachfolger für Herrn Staatssekretär Josef<br />

Hecken, Frau Reg. Ange. Dr. Dagmar Herwig als Vertreterin<br />

<strong>des</strong> Gesellschafters Saarland in den Verwaltungsrat<br />

der Arbeit und Kultur Saarland GmbH benannt.<br />

Arbeit und Kultur Saarland GmbH<br />

4175 Wechsel<br />

im Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH<br />

Aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH<br />

ist ausgeschieden: Herr Klaus Behnisch, Saarbrücken.<br />

Seine Nachfolge hat angetreten: Dr. Heiko Jütte,<br />

St. Ingbert.<br />

Gerhard Kühle<br />

Verwaltungsdirektor<br />

4147 Wahlordnung<br />

für die Wahlen zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Aufgrund <strong>des</strong> § 12 Abs. 1 <strong>des</strong> Saarländischen Heilberufekammergesetzes<br />

(SHKG) vom 11. März 1998<br />

(Amtsbl. S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

2. Oktober 2002 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2<br />

<strong>des</strong> Gesetzes vom 2. Oktober 2002 (Amtsbl. S. 2362),<br />

beschlieût der Errichtungsausschuss der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> die nachfolgende<br />

Wahlordnung.<br />

Gliederung<br />

1. Allgemeine Vorschriften<br />

2. Wahlvorbereitungen<br />

3. Die Wahl<br />

4. Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />

5. Annahme und Ablehnung der Wahl, Nachrücken<br />

von Ersatzpersonen, Ersatzwahl<br />

6. Konstituierung der Vertreterversammlung und<br />

Wahl <strong>des</strong> Vorstands<br />

7. Wahlprüfung<br />

8. Nachwahl, Neuwahl und Wiederholungswahl<br />

9. Kosten der Wahl und der Wahlprüfung<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

I.<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

(1)<br />

§1<br />

Wählen können nur Wahlberechtigte, die in ein<br />

Wählerverzeichnis eingetragen sind.<br />

(2) Die Mitglieder der Vertreterversammlung sind<br />

von den Mitgliedern der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> für ihre jeweilige Berufsgruppe<br />

zu wählen. Gehört ein Mitglied beiden<br />

Berufsgruppen an, so hat es vor dem Wahlgang<br />

(§ 10 Abs. 3 SHKG) zu erklären, in welcher Berufsgruppe<br />

soll.<br />

das Stimmrecht ausgeübt werden<br />

(3) Die Zahl der aus beiden Berufsgruppen zu wählenden<br />

Mitglieder der Vertreterversammlung<br />

wird nach den Vorschriften <strong>des</strong> § 9 Abs. 1 Nr. 5<br />

und Abs. 2 SHKG bestimmt und ist durch Mitteilung<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

bekannt zu machen.<br />

(4) Die stimmberechtigte Person kann ihre Stimmen<br />

auf alle Wahlvorschläge verteilen (Panaschieren).<br />

II.<br />

Wahlvorbereitungen<br />

§2<br />

Die Wahlzeit beginnt mit der Absendung der Wahlunterlagen<br />

an die Wahlberechtigten durch die <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> und muss min<strong>des</strong>tens<br />

14 Tage betragen. Der/die Wahlleiter/in bestimmt<br />

den Tag, mit <strong>des</strong>sen Ablauf die Wahlzeit endet.


(1)<br />

§3<br />

Der Vorstand der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> beruft zur Durchführung der<br />

Wahl zur Vertreterversammlung für die Wahlperiode<br />

einen Wahlausschuss. Dieser besteht aus<br />

dem/der Wahlleiter/in und zwei Beisitzern. Für<br />

den/die Wahlleiter/in und die Beisitzer/innen<br />

(2)<br />

sind persönliche Stellvertreter zu berufen.<br />

Der/die Wahlleiter/in und sein/e Stellvertreter/in<br />

dürfen nicht Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> sein; sie dürfen nicht bei<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

beschäftigt sein und müssen über eine entsprechende<br />

Erfahrung und Befähigung verfügen.<br />

(3)<br />

Den Vorsitz im Wahlausschuss führt der/die<br />

Wahlleiter/in oder bei Verhinderung der/die<br />

Stellvertreter/in. Sitz <strong>des</strong> Wahlausschusses ist der<br />

Sitz der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />

Die Beisitzer/innen und ihre Stellvertreter/innen<br />

müssen Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> sein. Sie dürfen keine Wahlbewerber/innen<br />

sein. Ein/e Beisitzer/in muss<br />

ein/e Psychologische/r Psychotherapeut/in, der<br />

andere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in<br />

sein.<br />

(4) Die Mitglieder <strong>des</strong> Wahlausschusses und deren<br />

Stellvertreter/innen sind zur unparteiischen<br />

Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Über<br />

die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen<br />

personenbezogenen Angelegenheiten haben<br />

sie Verschwiegenheit zu wahren.<br />

§4<br />

(1) Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche<br />

gegen das Wählerverzeichnis, über die Zulassung<br />

der Wahlvorschläge, ermittelt und stellt das Ergebnis<br />

der Wahl fest.<br />

(2) Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit aller<br />

Mitglieder oder deren Stellvertreter/innen beschlussfähig.<br />

Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Eine Stimmenthaltung ist<br />

nicht möglich.<br />

(3) Der Wahlausschuss beschlieût in öffentlicher Sitzung.<br />

(4) Die Bekanntmachungen <strong>des</strong> Wahlausschusses<br />

und <strong>des</strong> Wahlleiters erfolgen durch die Veröffentlichung<br />

im Mitteilungsblatt der Kammer<br />

oder durch die schriftliche Benachrichtigung der<br />

Wahlberechtigten.<br />

§5<br />

(1) Der/die Wahlleiter/in bestimmt die Zeit, innerhalb<br />

der die Wahl vorzunehmen ist.<br />

(2) Der/die Präsident/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> veröffentlicht spätestens 112<br />

Tage vor Ende der Wahlzeit im Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

oder durch besonderes Rundschreiben an die<br />

Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong><br />

1. Beginn und Ende der Wahlzeit,<br />

2. die Namen und Anschriften der Wahlleiterin<br />

oder <strong>des</strong> Wahlleiters und der Stellvertreterin<br />

oder <strong>des</strong> Stellvertreters,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2217<br />

3. die Namen der Beisitzer/innen <strong>des</strong> Wahlausschusses<br />

und ihrer Stellvertreter/innen,<br />

4. eine Aufforderung an die Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> mit<br />

Approbationen oder Erlaubnissen für beide<br />

Berufsgruppen (als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in<br />

und als Psychologische/r<br />

Psychotherapeut/in) zur Abgabe einer<br />

Erklärung, in welchem Wählerverzeichnis sie<br />

oder er geführt werden will.<br />

§6<br />

(1) Die <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

führt je ein Verzeichnis der Wahlberechtigten<br />

(Wählerverzeichnis) für jede der beiden Berufsgruppen.<br />

In den Wählerverzeichnissen nach Anlage<br />

1a und 1b sind die Wahlberechtigten nach<br />

Familien- und Vornamen und Praxisanschrift/Ort<br />

der Berufstätigkeit in alphabetischer Reihenfolge<br />

aufzuführen.<br />

(2) Vor Eintragung der Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in die Wählerverzeichnisse<br />

ist deren Wahlberechtigung durch die<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> zu<br />

prüfen. Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>, die beiden Berufsgruppen<br />

zugehören, ist vor der Erstellung der Wählerverzeichnisse<br />

Gelegenheit zu einer Erklärung zu geben,<br />

in welcher Berufsgruppe das Stimmrecht<br />

ausgeübt werden soll.<br />

(3) Der/die Wahlleiter/in gibt min<strong>des</strong>tens 84 Tage<br />

vor Ende der Wahlzeit im Mitteilungsblatt der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> oder<br />

durch besonderes Rundschreiben bekannt, wo,<br />

bis zu welchem Tag und zu welchen Tageszeiten<br />

Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse möglich<br />

ist. Gleichzeitig gibt sie oder er bekannt, wo<br />

und in welcher Weise Einsprüche gegen die<br />

Wählerverzeichnisse eingelegt werden können.<br />

§7<br />

(1) Ein Mitglied der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> kann gegen das Wählerverzeichnis<br />

Einspruch geltend machen. Dieser ist bis zum<br />

Ablauf von sieben Tagen nach dem Ende der<br />

Einsichtsfrist bei der/m Wahlleiter/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> schriftlich<br />

einzulegen und unter Beibringung von Beweismitteln<br />

zu begründen.<br />

(2) Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.<br />

Zu der Verhandlung sind die Beteiligten<br />

zu laden. Wenn die Beteiligten nicht erschienen<br />

sind, kann aufgrund der Aktenlage entschieden<br />

werden. Die Entscheidung ist schriftlich niederzulegen,<br />

zu begründen, der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> gegen Empfangsschein<br />

auszuhändigen und den Beteiligten durch eingeschriebenen<br />

Brief bekannt zu geben.<br />

§8<br />

(1) Nach Ablauf der Einsichtsfrist können Personen,<br />

welche die Wahlberechtigung besitzen und in<br />

das Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind,<br />

darin nachgetragen werden. In Zweifelsfällen<br />

entscheidet der Wahlausschuss.


2218 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

(2) Nachträge in das Wählerverzeichnis und sonstige<br />

Berichtigungen offensichtlicher Unrichtigkeiten<br />

sind nur bis zur Versendung der Wahlunterlagen<br />

zulässig. Werden zur Berichtigung <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses<br />

Namen von Wahlberechtigten<br />

nachgetragen oder gestrichen, so sind die<br />

Gründe in der Spalte ¹Bemerkungenª anzugeben.<br />

(3) Das Wählerverzeichnis ist nach Ablauf der Einspruchsfrist<br />

und nach Entscheidung über die erhobenen<br />

Einsprüche durch den Wahlausschuss<br />

abzuschlieûen und vom Wahlleiter zu beurkunden.<br />

Hierbei ist auf dem Vorblatt (Anlage 2a/b)<br />

zum Wählerverzeichnis zu bescheinigen, wie<br />

viele Wahlberechtigte in die abgeschlossenen<br />

Wählerverzeichnisse gültig eingetragen worden<br />

sind.<br />

§9<br />

(1) Die/die Wahlleiter/in bestimmt in Anwendung<br />

<strong>des</strong> § 9 Abs. 1 und 2 SHKG die Anzahl der zu<br />

wählenden Psychologischen Psychotherapeut/<br />

inn/en und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en.<br />

(2) ¾nderungen <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses nach <strong>des</strong>sen<br />

Abschluss haben keinen Einfluss auf die Anzahl<br />

der zu Wählenden.<br />

§10<br />

Der/die Wahlleiter/in gibt spätestens 49 Tage vor<br />

Ende der Wahlzeit im Mitteilungsblatt der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> oder durch besonderes<br />

Rundschreiben bekannt:<br />

1. die Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung,<br />

2. den Tag, bis zu dem Wahlvorschläge einzureichen<br />

sind,<br />

3. die Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge,<br />

4. die Bestimmungen über die Stimmabgabe.<br />

§11<br />

Wahlvorschläge (Anlage 3a bzw. 3b) sind von den<br />

Wahlberechtigten bis 35 Tage vor Ende der Wahlzeit<br />

bei der/dem Wahlleiter/in einzureichen. Die Wahlvorschläge<br />

sind für jede Berufsgruppe gesondert einzureichen.<br />

Bewerber einer Berufsgruppe können nur von<br />

Wahlberechtigten dieser Gruppe vorgeschlagen werden.<br />

§12<br />

(1) Wahlvorschläge sind in der Form von Listen einzureichen,<br />

auf der min<strong>des</strong>tens drei Bewerber/innen<br />

aufgeführt sein müssen. Die Bewerber/innen<br />

müssen in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe<br />

ihres Familiennamens, Vornamens, <strong>des</strong> akademischen<br />

Gra<strong>des</strong>, ihrer Anschrift sowie der Berufsgruppe<br />

und der Ort der Berufsausübung genannt<br />

sein. Ein Listenwahlvorschlag muss eine<br />

Kurzbezeichnung (Kennwort) enthalten, die bis<br />

zu fünf Wörter umfassen darf.<br />

(2) Ein/e Bewerber/in darf nur für die Berufsgruppe,<br />

in deren Wählerverzeichnis sie oder er eingetra-<br />

gen ist und nur in einem Wahlvorschlag benannt<br />

werden. Die Bewerberin oder der Bewerber hat<br />

dem Wahlvorschlag schriftlich zuzustimmen<br />

(3)<br />

(Anlage 4). Die Zustimmung ist dem Wahlvorschlag<br />

beizufügen.<br />

Der Wahlvorschlag muss von min<strong>des</strong>tens fünfzehn<br />

Wahlberechtigten für die Berufsgruppe<br />

Psychologischer Psychotherapeut/inn/en und<br />

min<strong>des</strong>tens fünf Wahlberechtigten für die Berufsgruppe<br />

der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

unterschrieben sein (Stützunterschriften).<br />

Neben der Unterschrift sind Familienname,<br />

Vorname und Praxisanschrift/Ort<br />

der Berufstätigkeit anzugeben. Die Unterschriften<br />

der Wahlberechtigten sind auf einem gesonderten<br />

Beiblatt (Anlage 3c/d) zu leisten. Ein/e<br />

Wahlberechtigte/r darf nur einen Wahlvorschlag<br />

unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge<br />

unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf<br />

allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />

(4) Von den Unterzeichner/inne/n gilt die/der erste<br />

als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, die/<br />

der zweite als Stellvertreter/in, sofern keine anderen<br />

Personen ausdrücklich benannt werden.<br />

Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen<br />

gegenüber dem/der Wahlleiter/in<br />

dem Wahlausschuss ermächtigt.<br />

und<br />

§13<br />

(1) Mit dem Wahlvorschlag ist die Bewerbererklärung<br />

jeder vorgeschlagenen Person nach der Anlage<br />

4 einzureichen.<br />

(2) Stellt die/der Wahlleiter/in fest, dass in Wahlvorschlägen<br />

Mängel zu beseitigen oder zu den Vorschlägen<br />

Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen<br />

nachzureichen sind, hat die/der Wahlleiter/in<br />

unverzüglich die Vertrauensperson zur<br />

Beseitigung der Mängel aufzufordern. Die Mängel<br />

sind innerhalb von sieben Tagen zu beseitigen.<br />

(1)<br />

§14<br />

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet<br />

der Wahlausschuss. Die Vertrauenspersonen<br />

für die eingereichten Wahlvorschläge sind<br />

unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />

zur Sitzung zu laden.<br />

(2) Wahlvorschläge, die den Vorschriften dieser<br />

(3)<br />

Wahlordnung nicht entsprechen, sind unbeschadet<br />

<strong>des</strong> Absatzes 3 nicht zuzulassen.<br />

Aus den Wahlvorschlägen sind die Namen derjenigen<br />

Bewerber/innen zu streichen,<br />

1. die nicht wählbar sind, oder<br />

2. für welche die nach §§ 12 und 13 vorgeschriebenen<br />

Erklärungen nicht fristgemäû<br />

beigebracht worden sind, oder<br />

3. die bereits in vorher eingereichten Wahlvorschlägen<br />

benannt worden sind.<br />

(4) Über die Sitzung <strong>des</strong> Wahlausschusses ist eine<br />

Niederschrift anzufertigen.<br />

(5) Die Entscheidungen über die Nichtzulassung<br />

von Bewerber/inne/n sind zu begründen und der<br />

Vertrauensperson <strong>des</strong> Wahlvorschlages schriftlich<br />

mitzuteilen.


§15<br />

Für die Wahl sind amtlich herzustellen:<br />

1. der Stimmzettel nach der Anlage 5,<br />

2. der Wahlausweis nach der Anlage 6,<br />

3. der äuûere Briefumschlag (Wahlbrief-Umschlag)<br />

nach der Anlage 7,<br />

4. der innere Briefumschlag (¹Wahlumschlagª) nach<br />

der Anlage 8 und<br />

5. ein Abdruck <strong>des</strong> § 18 der Wahlordnung.<br />

§16<br />

(1) Aufgrund der geprüften Wahlvorschläge wird<br />

von dem/der Wahlleiter/in für jede Berufsgruppe<br />

ein Stimmzettel angefertigt.<br />

(2) Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge<br />

Ð nummeriert in der Reihenfolge<br />

<strong>des</strong> von der/dem Wahlleiter/in zu ziehenden Loses<br />

und jeweils innerhalb der Wahlvorschläge<br />

untereinander die zugelassenen Bewerber/innen<br />

mit den im Wahlvorschlag aufgeführten Angaben<br />

und in der darin bestimmten Reihenfolge.<br />

§17<br />

Die/der Wahlleiter/in hat dafür zu sorgen, dass an jeden<br />

der in die abgeschlossenen Wählerverzeichnisse<br />

eingetragenen Wahlberechtigten unter Mitteilung der<br />

Wahlzeit die Wahlmittel nach § 15 rechtzeitig abgesandt<br />

werden.<br />

III.<br />

Die Wahl<br />

§18<br />

(1) Die Wahl wird als Verhältniswahl in einem<br />

Mehrstimmenwahlsystem im Briefwahlverfahren<br />

durchgeführt.<br />

(2) Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen unter<br />

Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:<br />

1. Jede/r Wähler/in kann so viele Stimmen abgeben,<br />

wie in seiner/ihrer Berufsgruppe Vertretersitze<br />

zu vergeben sind.<br />

2. Er/sie kann seine/ihre Stimmen nur Bewerber/innen<br />

geben, die im Stimmzettel aufgeführt<br />

sind.<br />

3. Im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung stehenden<br />

Stimmenzahl kann er/sie Bewerber/<br />

innen jeweils bis zu drei Stimmen geben.<br />

4. Er/sie kann einen Wahlvorschlag (Liste) unverändert<br />

annehmen.<br />

5. Er/sie kann seine/ihre Stimmen Bewerber/inne/n<br />

aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.<br />

6. Er/sie kann aber auch einen Wahlvorschlag<br />

(Liste) kennzeichnen und auûerdem einzelnen<br />

Bewerber/inne/n in einem oder mehreren<br />

Wahlvorschlägen Stimmen geben.<br />

(3) Der/die Wähler/in legt den entsprechend Absatz<br />

2 gekennzeichneten Stimmzettel in den Wahlumschlag<br />

und verschlieût diesen. Der Wahlumschlag<br />

darf keine Kennzeichen haben, die auf<br />

die Person der/<strong>des</strong> Wähler/in/s schlieûen lassen.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2219<br />

(4) Die/der Wähler/in unterschreibt die Erklärung<br />

auf dem Wahlausweis unter Angabe <strong>des</strong> Ortes<br />

und <strong>des</strong> Datums.<br />

(5) Die/der Wähler/in legt den verschlossenen Wahlumschlag<br />

und den unterschriebenen Wahlausweis<br />

in den äuûeren Wahlbrief-Umschlag, verschlieût<br />

diesen, versieht ihn auf der Rückseite<br />

mit den Absenderangaben und übersendet diesen<br />

Brief (Wahlbrief) dem/der Wahlleiter/in.<br />

(6) Der Wahlbrief muss spätestens um 18.00 Uhr<br />

<strong>des</strong> Tages, an dem die Wahlzeit endet, der/dem<br />

Wahlleiter/in zugegangen sein.<br />

IV.<br />

Ermittlung und Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />

§19<br />

(1) Der/die Wahlleiter/in oder die/der von ihm/ihr<br />

beauftragte Wahlhelfer/in sammelt die Wahlbriefe<br />

ungeöffnet und hält sie unter Verschluss.<br />

Er vermerkt auf jedem Wahlbriefumschlag den<br />

Tag <strong>des</strong> Eingangs. Für die Gültigkeit <strong>des</strong> Wahlbriefumschlags<br />

kommt es auf den Eingang während<br />

der Wahlzeit beim/bei der Wahlleiter/in an.<br />

(2) Spätestens am vierten Tag nach dem Ende der<br />

Wahlzeit wird das Wahlergebnis in öffentlicher<br />

Sitzung bekanntgegeben.<br />

(3) Wahlbriefe sind zurückzuweisen (ungültig),<br />

wenn<br />

a) der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen<br />

ist,<br />

b) dem Wahlbriefumschlag die Erklärung, dass<br />

die Stimmabgabe persönlich ausgeführt wurde,<br />

fehlt oder diese nicht unterschrieben ist,<br />

c) die Erklärung, dass die Stimmabgabe persönlich<br />

ausgeführt wurde, sich im Wahlumschlag<br />

befindet,<br />

d) dem Wahlbriefumschlag kein Wahlumschlag<br />

beigefügt ist,<br />

e) der Wahlbriefumschlag oder der Wahlumschlag<br />

nicht verschlossen ist,<br />

f) kein amtlicher Wahlbriefumschlag benutzt<br />

wurde,<br />

g) ein oder mehrere Stimmzettel auûerhalb <strong>des</strong><br />

Wahlumschlags liegen,<br />

h) ein Wahlumschlag benutzt worden ist, der<br />

ein besonderes Merkmal aufweist oder einen<br />

deutlich fühlbaren Gegenstand enthält,<br />

i) der Wahlbrief von einer Person stammt, die<br />

nicht in die Wählerliste aufgenommen ist.<br />

Werden gegen die Gültigkeit eines Wahlbriefes<br />

Bedenken erhoben, beschlieût der Wahlausschuss<br />

über die Zulassung oder die Zurückweisung;<br />

die Gründe <strong>des</strong> Beschlusses vermerkt der<br />

Wahlausschuss auf der Rückseite <strong>des</strong> Wahlbriefes<br />

mit Unterschrift.<br />

Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind mit ungeöffnetem<br />

Wahlumschlag auszusondern, gegebenenfalls<br />

wieder zu verschlieûen und fortlaufend<br />

zu nummerieren. Bezüglich der nicht zurück-


2220 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

(4)<br />

gewiesenen Wahlbriefe wird jeweils in der Wählerliste<br />

ein Stimmabgabevermerk angebracht,<br />

die Wahlausweise nach §§ 15 und 18 Abs. 4 werden<br />

gesammelt und der jeweilige Wahlumschlag<br />

wird ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.<br />

Nachdem die letzten zulässigen Wahlumschläge<br />

in die Wahlurne gelegt worden sind, wird diese<br />

geöffnet. Die Wahlumschläge werden entnommen<br />

und ungeöffnet gezählt; die Zahl ist in der<br />

Niederschrift zu vermerken. Dann werden die<br />

Wahlumschläge geöffnet und die Stimmzettel<br />

entnommen. Enthält ein Wahlumschlag keinen<br />

Stimmzettel, wird dies auf dem Wahlumschlag<br />

vermerkt.<br />

(5) Die Stimmzettel werden entfaltet und gezählt.<br />

Anschlieûend wird die Zahl der Stimmzettel mit<br />

der Zahl der Stimmabgabevermerke verglichen.<br />

Die Stimmzettel werden auf ihre Gültigkeit geprüft.<br />

Es wird eine Zähl- und Gegenliste geführt<br />

und so die abgegebenen Stimmen ermittelt.<br />

(6)<br />

Stimmt das Ergebnis der beiden Zählungen nicht<br />

überein, so ist der Zählvorgang zu wiederholen.<br />

Das Ergebnis ist in der Niederschrift zu vermerken.<br />

Stimmzettel sind ungültig, wenn sie nicht den<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> § 18 Abs. 3±6 entsprechen.<br />

(7) Kann das gesamte Abstimmungsergebnis nicht<br />

an einem Tag ermittelt werden, ist der Zählvorgang<br />

zu unterbrechen und am folgenden Tag<br />

fortzusetzen. Zeit und Ort der Fortsetzung sind<br />

vom Wahlleiter bekannt zu geben. Die Wahlunterlagen<br />

samt den Stimmzetteln sind vom<br />

Wahlausschuss zu verpacken, zu versiegeln und<br />

bis zur Wiederaufnahme der Auszählungsarbeiten<br />

unter Verschluss zu verwahren.<br />

Für das Öffnen <strong>des</strong> Wahlbrief-Umschlages und<br />

<strong>des</strong> inneren Wahlumschlages kann sich der<br />

Wahlausschuss technischer Hilfsmittel oder der<br />

Mithilfe von Hilfskräften bedienen. Letzteres<br />

gilt auch für das Anfertigen von Zähllisten der<br />

gültigen und ungültigen Stimmen.<br />

§20<br />

Auslegungsregeln für die Ergebnisermittlung:<br />

(1) Bewerber/innen, die vom/von der Wähler/in gestrichen<br />

worden sind, werden keine Stimmen zugeteilt.<br />

(2) Hat der/die Wähler/in eine/m/r Bewerber/in<br />

mehr als drei Stimmen gegeben, gelten die<br />

Mehrstimmen als nicht abgegeben.<br />

(3) Hat der/die Wähler/in nur Bewerber/inne/n eines<br />

Wahlvorschlages (Liste) Stimmen gegeben und<br />

dabei die ihm/ihr zur Verfügung stehenden Stimmenzahl<br />

überschritten, gelten die Mehrstimmen<br />

als nicht abgegeben. Sie bleiben in der Weise unberücksichtigt,<br />

in dem in der umgekehrten Bewerber/innen-Reihefolge<br />

a) zunächst bei Bewerber/inne/n mit einer Stimme,<br />

b) dann bei Bewerber/inne/n mit zwei Stimmen<br />

und<br />

c) anschlieûend bei Bewerber/inne/n mit drei<br />

Stimmen jeweils eine Stimme nicht gewertet<br />

wird.<br />

Wird danach die dem/der Wähler/in zur Verfügung<br />

stehenden Stimmenzahl noch immer<br />

überschritten, wird auf die Bewerber/innen mit<br />

ursprünglich zwei und drei Stimmen Satz 2 entsprechend<br />

angewandt bis die zulässige Stimmenzahl<br />

erreicht ist.<br />

(4) Bei der unveränderten Annahme eines Wahlvorschlags<br />

wird jede/m/r auf dem Stimmzettel aufgeführten<br />

Bewerber/in in der Reihenfolge <strong>des</strong><br />

Wahlvorschlags eine Stimme zugeteilt. Sind danach<br />

noch nicht alle dem/der Wähler/in zur Verfügung<br />

stehenden Stimmen vergeben, ist der<br />

Vorgang zu wiederholen, bis die restlichen Stimmen<br />

zugeteilt sind. Die Obergrenze von drei<br />

Stimmen je Bewerber/in ist dabei einzuhalten.<br />

(5) Hat der/die Wähler/in Stimmen vergeben und<br />

dabei seine/ihre Stimmenzahl nicht ausgeschöpft,<br />

gilt die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags<br />

(Liste) als Vergabe der restlichen Stimmen. Jedem/jeder<br />

Bewerber/in <strong>des</strong> gekennzeichneten<br />

Wahlvorschlags, der/die weniger als drei Stimmen<br />

erhalten hat, wird in diesem Fall in der Reihenfolge<br />

<strong>des</strong> Wahlvorschlags jeweils eine<br />

Stimme zugeteilt.<br />

(6) Hat der/die Wähler/in mehrere Wahlvorschläge<br />

(Listen) gekennzeichnet und Stimmen vergeben,<br />

ohne dabei die Zahl der ihm/ihr zur Verfügung<br />

stehenden Stimmen zu überschreiten, bleibt die<br />

Kennzeichnung der Wahlvorschläge (Listen) unwirksam.<br />

§21<br />

Über die Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses ist eine<br />

Niederschrift anzufertigen, die enthalten muss:<br />

a) die Zahl der Wahlberechtigten,<br />

b) die Anzahl der ungeöffneten Wahlbriefumschläge,<br />

c) die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen,<br />

d) die Zahl der abgegebenen ungültigen Stimmen,<br />

e) die Zahl der abgegebenen ungültigen Wahlbriefumschläge<br />

f) die Namen der gewählten Delegierten und Ersatzleute<br />

mit der auf sie entfallenden Stimmenzahl,<br />

g) die Namen der anwesenden Wahlausschussmitglieder,<br />

h) Tag, Ort, Beginn, Ende der Wahlfeststellung,<br />

i) die Beschlüsse <strong>des</strong> Wahlausschusses unter Angabe<br />

<strong>des</strong> Stimmenverhältnisses, mit denen sie gefasst<br />

wurden,<br />

j) die bei der Wahl sich etwa ergebenden Beanstandungen<br />

sowie alle sonstigen Vorfälle, die für die<br />

Gültigkeit der Wahl Bedeutung haben könnten.<br />

§22<br />

(1) Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses auf der Basis<br />

<strong>des</strong> Auszählungsverfahrens nach Niemeyer:<br />

1. Der Wahlausschuss stellt fest wie viele Stimmen<br />

auf die einzelnen Bewerber/innen und<br />

Wahlvorschläge (Listen) abgegeben worden<br />

sind, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahl-


vorschläge entfallen und welche Bewerber/<br />

innen gewählt worden sind; die auf einen<br />

Wahlvorschlag entfallende Stimmenzahl besteht<br />

aus der Summe der von den Bewerber/<br />

inne/n dieses Wahlvorschlags erreichten<br />

Stimmen.<br />

2. Den einzelnen Wahlvorschlägen (Listen)<br />

werden so viele Sitze zugeteilt, wie ihnen im<br />

Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmenzahlen<br />

zur Gesamtstimmenzahl aller an der<br />

Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge<br />

zustehen. Dabei erhält jeder Wahlvorschlag<br />

(Liste) zunächst so viele Sitze, wie<br />

sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach<br />

noch Sitze zu vergeben, so sind sie in<br />

der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile,<br />

die sich nach der Berechnung nach<br />

Satz 1 ergeben, auf die Wahlvorschläge zu<br />

verteilen. Über die Zuteilung <strong>des</strong> letzten<br />

Sitzes entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen<br />

das vom/von der Wahlleiter/in zu ziehende<br />

Los.<br />

3. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach<br />

Punkt 2 der Wahlvorschlag (Liste), auf die<br />

mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller an<br />

der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge<br />

entfallen ist, nicht mehr als die<br />

Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze,<br />

so sind die nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden<br />

Sitze abweichend von Punkt 2 zu<br />

verteilen. In diesem Fall wird zunächst der in<br />

Punkt 3 Satz 1 genannten Wahlvorschlag ein<br />

weiterer Sitz zugeteilt; für die danach noch<br />

zu vergebenden Sitze ist dann wieder<br />

Punkt 2 anzuwenden.<br />

4. Die einer Liste zugefallenen Sitze werden<br />

den Bewerber/inne/n in der Reihenfolge der<br />

Stimmenzahl zugewiesen; bei gleicher Stimmenzahl<br />

entscheidet das Los.<br />

5. Sind mehr Sitze zu verteilen, als Bewerber/<br />

innen gewählt worden sind, bleiben die überschüssigen<br />

Sitze unbesetzt. Die Mitgliederzahl<br />

der Vertreterversammlung vermindert<br />

sich für die Wahlzeit entsprechend.<br />

6. Bei der Verteilung der Sitze werden Bewerber/innen,<br />

die verstorben sind oder ihre<br />

Wählbarkeit verloren haben, nicht berücksichtigt.<br />

(2) Ferner stellt der Wahlausschuss die Ersatzpersonen<br />

und ihre Reihenfolge fest.<br />

(3) Nach Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses werden<br />

die Wählerverzeichnisse, Wahlausweise, Stimmzettel<br />

und die bis zur Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />

verspätet eingegangenen Wahlbriefe<br />

in Paketen zusammengefasst und versiegelt. Die<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> verwahrt<br />

die Wahlunterlagen bis zu ihrer Vernichtung<br />

und stellt sicher, dass sie Unbefugten nicht<br />

zugänglich werden.<br />

(4) Die/der Wahlleiter/in teilt das Ergebnis der Wahl<br />

der/dem Präsident/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> und der Aufsichts-<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2221<br />

behörde unverzüglich mit. Die/der Präsident/in<br />

gibt das Ergebnis der Wahl unter Nennung der<br />

Namen der Gewählten im Mitteilungsblatt der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> oder<br />

durch besonderes Rundschreiben bekannt.<br />

V.<br />

Annahme und Ablehnung der Wahl, Nachrücken von<br />

Ersatzpersonen, Ersatzwahl<br />

§23<br />

(1) Die/der Wahlleiter/in benachrichtigt die Gewählten<br />

von ihrer Wahl und fordert sie auf, sich binnen<br />

zehn Tagen nach Zustellung entsprechend<br />

den Vorschriften <strong>des</strong> Verwaltungszustellungsgesetzes<br />

über die Annahme der Wahl schriftlich<br />

zu erklären. In der Benachrichtigung ist auf die<br />

Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 hinzuweisen.<br />

(2) Die Erklärung kann nicht widerrufen werden.<br />

(3) Annahme der Wahl unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.<br />

(4) Geht innerhalb der im Absatz 1 genannten Frist<br />

keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen.<br />

(1)<br />

§24<br />

Lehnt die/der Gewählte die Wahl ab oder scheidet<br />

diese Person vor Annahme der Wahl aus, so<br />

wird sie durch die Ersatzperson ersetzt.<br />

(2) Die Feststellungen nach Absatz 1 trifft die/der<br />

Wahlleiter/in.<br />

(3) § 23 gilt entsprechend.<br />

§25<br />

(1) Scheidet ein Mitglied der Vertreterversammlung<br />

aus, so wird es durch die Ersatzperson ersetzt.<br />

(2) Die Feststellungen nach Absatz 1 trifft die/der<br />

Präsident/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> oder wenn Zweifel bestehen, die Vertreterversammlung.<br />

(3) § 23 gilt entsprechend.<br />

VI.<br />

Konstituierung der Vertreterversammlung und Wahl<br />

<strong>des</strong> Vorstands<br />

§26<br />

Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung<br />

findet frühestens 14 Tage und spätestens 42 Tage<br />

nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 29 Abs. 1 statt.<br />

Die Einladung zu der Sitzung erfolgt durch den Wahlleiter<br />

mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen. Die Wahl<br />

<strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ist gemäû § 13 Abs. 2 SHKG durchzuführen.<br />

§27<br />

Der Vorstand ist aus der Vertreterversammlung nach<br />

folgendem Modus zu wählen:<br />

(1) Der Vorstand besteht aus einer/m Präsiden/ten/<br />

in, einer/m Vizepräsident/in sowie drei Beisitzer/<br />

inne/n. Gemäû § 13 Abs. 1 muss min<strong>des</strong>tens ein


2222 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Mitglied <strong>des</strong> Vorstands Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in<br />

sein. Stellt sich kein/e<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zur<br />

Wahl, ist diese Funktion mit einer/m Psychologischen<br />

Psychotherapeutin/en zu besetzen.<br />

(2) Die Mitglieder <strong>des</strong> Vorstands werden auf Vorschlag<br />

aus der Mitte der Vertreterversammlung<br />

in getrennten Wahlgängen gewählt. Bei Stimmengleichheit<br />

findet zwischen den Bewerber/inne/n<br />

mit gleicher Stimmenzahl ein erneuter<br />

Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die<br />

meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei erneuter<br />

Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(3) Personen können auch in Abwesenheit kandidieren<br />

und gewählt werden, sofern eine entsprechende<br />

schriftliche Erklärung vorliegt, dass sie<br />

zur Kandidatur und gegebenenfalls zur Annahme<br />

der Wahl bereit sind.<br />

(4) Die Durchführung der Wahl der Vorstandsmitglieder<br />

übernimmt ein zuvor von der Versammlung<br />

gewählter Wahlausschuss von drei Personen,<br />

dem Kandidatinnen/Kandidaten für ein<br />

Vorstandsamt nicht angehören dürfen.<br />

(5) Tritt ein Vorstandsmitglied durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber der/dem Präsident/en/in wirksam<br />

zurück, so hat bei der nächsten Vertreterversammlung<br />

eine Nachwahl zu erfolgen.<br />

VII.<br />

Wahlprüfung<br />

(1)<br />

§28<br />

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl<br />

sowie die Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses unterliegen<br />

der Wahlprüfung.<br />

(2) Das Wahlprüfungsverfahren wird nur auf Einspruch<br />

durchgeführt.<br />

(3) Zum Einspruch ist berechtigt:<br />

1. je<strong>des</strong> Kammermitglied,<br />

2. die/der Wahlleiter/in.<br />

§29<br />

(1) Der Einspruch ist innerhalb 31 Tagen nach der<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> oder durch besonderes Rundschreiben<br />

bei der/dem Wahlleiter/in schriftlich einzulegen<br />

und unter Angabe der Beweismittel zu begründen.<br />

Legen mehrere Personen gemeinschaftlich<br />

Einspruch ein, so soll ein/e Bevollmächtigte/r<br />

benannt werden.<br />

(2) Der Wahlausschuss übersendet den Einspruch<br />

mit seiner Stellungnahme sowie den Wahlunterlagen<br />

der/dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses.<br />

§30<br />

Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass<br />

1. ein Mitglied oder eine Ersatzperson der Vertreterversammlung<br />

nicht wählbar gewesen sei oder<br />

2. wesentliche Fehler bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung der Wahl oder der Feststellung <strong>des</strong><br />

Wahlergebnisses unterlaufen seien oder hierdurch<br />

die Verteilung der Sitze in der Vertreterversammlung<br />

oder die Anwartschaft als Ersatzperson auf einen<br />

solchen Sitz beeinträchtigt worden sei.<br />

(1)<br />

§31<br />

Über die Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.<br />

(2) Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Vorstand<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

berufen. Er besteht aus fünf Mitgliedern und deren<br />

Stellvertreter/inne/n. Zwei Mitglieder und<br />

deren Stellvertreter/inne/n müssen die Befähigung<br />

zum Richteramt haben, die übrigen müssen<br />

wahlberechtigte Kammermitglieder sein.<br />

(3) Zu Mitgliedern <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />

dürfen nicht berufen werden:<br />

1. Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> sowie Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der abgelaufenen Wahlperiode,<br />

2. Mitglieder <strong>des</strong> Wahlausschusses oder deren<br />

Stellvertreter/innen,<br />

3. Bewerber/innen aus Wahlvorschlägen,<br />

4. Beschäftigte der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />

(4) Den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss führt das<br />

an Lebensjahren älteste Mitglied oder <strong>des</strong>sen<br />

Stellvertreter/in.<br />

(5) Die/der Vorsitzende <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />

bestellt für die mündliche Verhandlung eine/n<br />

Schriftführer/in.<br />

§32<br />

Für das Verfahren <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses sind<br />

die für das verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden<br />

Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit<br />

sich nicht aus dieser Ordnung etwas Abweichen<strong>des</strong> ergibt.<br />

§33<br />

(1) Die/die Vorsitzende <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />

bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung<br />

und lädt dazu<br />

1. diejenige Person, die den Einspruch eingelegt<br />

hat, sowie<br />

2. die/den Bewerber/in oder das Kammerversammlungsmitglied<br />

oder die Ersatzperson,<br />

die durch die Entscheidung unmittelbar betroffen<br />

werden könnte.<br />

Die Ladungsfrist für die Beteiligten beträgt min<strong>des</strong>tens<br />

sieben Tage.<br />

Haben mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch<br />

eingelegt, so genügt die Ladung der/<strong>des</strong><br />

Bevollmächtigten.<br />

(2) Mit gleicher Ladungsfrist sind von der mündlichen<br />

Verhandlung zu benachrichtigen:<br />

1. Die/der Präsident/in der Kammer,<br />

2. Die/der Wahlleiter/in


(3) Der Wahlprüfungsausschuss verhandelt in öffentlicher<br />

Sitzung; die Vorschrift <strong>des</strong> § 4 Abs. 2<br />

findet entsprechende Anwendung.<br />

(1)<br />

§34<br />

Erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung<br />

die Person, die den Einspruch eingelegt hat,<br />

nicht, so kann nach Lage der Akten entschieden<br />

werden.<br />

(2) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen,<br />

in der die wesentlichen Vorgänge der<br />

mündlichen Verhandlung wiederzugeben sind.<br />

Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses und<br />

Schriftführung zu unterzeichnen.<br />

von der<br />

(3) Bei der geheimen Beratung und Abstimmung<br />

<strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses dürfen nur Mitglieder<br />

oder deren Stellvertreter/innen zugegen<br />

sein, die an der Verhandlung teilgenommen haben.<br />

§35<br />

(1) Stellt der Wahlprüfungsausschuss fest, dass der<br />

Einspruch nicht begründet ist, so erklärt er die<br />

Wahl für gültig.<br />

(2) Stellt der Wahlprüfungsausschuss fest, dass ein<br />

gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung<br />

oder eine Ersatzperson nicht wählbar gewesen<br />

ist, so berichtigt er dementsprechend das Wahlergebnis.<br />

(3) Stellt der Wahlprüfungsausschuss wesentliche<br />

Fehler und Beeinträchtigungen im Sinne <strong>des</strong><br />

§ 30 Nr. 2 fest, so berichtigt er das Wahlergebnis,<br />

wenn das nach der Art <strong>des</strong> Fehlers möglich<br />

ist, anderenfalls erklärt er die Wahl ganz oder<br />

teilweise für ungültig.<br />

(4) Wird das Wahlergebnis berichtigt, ist § 22 entsprechend<br />

anzuwenden.<br />

(5) Im Beschluss <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses sind<br />

Tatbestand und Gründe, auf denen die Entscheidung<br />

beruht, anzugeben. Wegen der Einzelheiten<br />

ist eine Bezugnahme auf den Akteninhalt<br />

zulässig.<br />

§36<br />

(1) Die Entscheidung <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />

ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen<br />

und den Beteiligten zuzustellen.<br />

(2) Gegen die Entscheidung <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />

kann innerhalb von 30 Tagen nach ihrer<br />

Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />

erhoben werden.<br />

(3) Wird das Wahlergebnis im Wahlprüfungsverfahren<br />

berichtigt, so findet nach Unanfechtbarkeit<br />

der Entscheidung die Bestimmung <strong>des</strong> § 22<br />

Abs. 4 entsprechende Anwendung.<br />

VIII.<br />

Nachwahl, Neuwahl und Wiederholungswahl<br />

§37<br />

(1) Eine Nachwahl wird durchgeführt, wenn eine<br />

Wahl nicht stattgefunden hat, weil keine Wahl-<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2223<br />

vorschläge eingereicht wurden oder keiner der<br />

eingereichten Wahlvorschläge zugelassen wurde;<br />

eine Wiederholung dieser Nachwahl findet nicht<br />

statt. Eine Nachwahl findet auch statt, wenn innerhalb<br />

der ersten zwei Jahre nach Feststellung<br />

<strong>des</strong> Wahlergebnisses die Zahl der Mitglieder der<br />

Vertreterversammlung auf weniger als 2/3 der<br />

ursprünglich gewählten Vertreter sinkt.<br />

(2) Bei der Nachwahl wird nach dem für die Hauptwahl<br />

aufgestellten Wählerverzeichnis gewählt.<br />

Im Übrigen finden die Vorschriften über die<br />

Wahl entsprechende Anwendung.<br />

(3) Neuwahlen finden statt, wenn min<strong>des</strong>tens 2/3<br />

der Kammermitglieder dies verlangen (§ 10<br />

SHKG).<br />

§38<br />

(1) Wird im Wahlprüfungsverfahren die Wahl ganz<br />

oder teilweise für ungültig erklärt, so ist das<br />

Wahlverfahren nur insoweit zu erneuern, als das<br />

nach der Wahlprüfungsentscheidung erforderlich<br />

ist. Im Übrigen finden die Vorschriften über die<br />

Wahl entsprechende Anwendung.<br />

(2) Der Wahlausschuss bestimmt die Einzelheiten<br />

der Erneuerung <strong>des</strong> Wahlverfahrens gemäû der<br />

Wahlprüfungsentscheidung.<br />

IX.<br />

Kosten der Wahl und der Wahlprüfung<br />

§39<br />

(1) Die durch die Vorbereitung und Durchführung<br />

der Wahl und der Wahlprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss<br />

entstehenden Kosten trägt die<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> (§ 10<br />

Abs. 5 SHKG).<br />

(2) Die Mitglieder <strong>des</strong> Wahlausschusses und <strong>des</strong><br />

Wahlprüfungsausschusses erhalten für jeden Tag<br />

ihrer Tätigkeit neben Ersatz der Fahrtkosten<br />

eine Aufwandsentschädigung. Über die Höhe<br />

dieser Aufwandsentschädigung entscheidet die<br />

Vertreterversammlung.<br />

X.<br />

Schlussbestimmungen<br />

§40<br />

Die Wahlakten können 60 Tage vor der Wahl einer<br />

neuen Vertreterversammlung vernichtet werden. Soweit<br />

die Wahlakten personenbezogene Daten enthalten,<br />

sind diese nach Ablauf von 180 Tagen nach der<br />

Wahl zu vernichten, wenn nicht der/die Wahlleiter/in<br />

mit Rücksicht auf ein schweben<strong>des</strong> Verfahren nach<br />

§§ 28 bis 36 etwas anderes anordnet.<br />

§41<br />

Die Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft.<br />

Saarbrücken, den 14. Juli <strong>2003</strong><br />

Joachim Jentner<br />

Vorsitzender <strong>des</strong> Errichtungsausschusses der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>


2224 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Muster<br />

Wählerverzeichnis der<br />

Psychologischen Psychotherapeut/inn/en<br />

Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Lfd. Nr. Name, Vorname, Anschrift der Wahlberechtigten<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Muster<br />

Anlage 1a<br />

Bemerkungen gemäû §§ 6, 8 Wahlordnung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Wählerverzeichnis der<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Lfd. Nr. Name, Vorname, Anschrift der Wahlberechtigten<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Anlage 1b<br />

Bemerkungen gemäû §§ 6, 8 Wahlordnung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>


Muster<br />

Vorblatt zum Wählerverzeichnis der<br />

Psychologischen Psychotherapeut/inn/en<br />

Anlage 2a<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> Saarbrücken, den _______________________<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Ð Der/die Wahlleiter/in Ð<br />

Betr.: Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Dieses Wählerverzeichnis hat zur Einsicht durch die Kammermitglieder der Berufsgruppe der Psychologischen<br />

Psychotherapeut/inn/en<br />

vom __________ bis __________<br />

in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> ausgelegen.<br />

Das Wählerverzeichnis wird Ð unter Berücksichtigung der Entscheidung <strong>des</strong> Wahlausschusses über die Einsprüche<br />

1) Ð hiermit abgeschlossen. Gemäû § 8 Abs. 3 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

sind _____ Wahlberechtigte gestrichen und _____ Wahlberechtigte nachgetragen worden. Die endgültige Zahl der<br />

Wahlberechtigten beträgt _____ .<br />

1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen.<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2225<br />

______________________________<br />

Unterschrift <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in


2226 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Muster<br />

Vorblatt zum Wählerverzeichnis der<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

Anlage 2b<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> Saarbrücken, den _______________________<br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Ð Der/die Wahlleiter/in Ð<br />

Betr.: Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Dieses Wählerverzeichnis hat zur Einsicht durch die Kammermitglieder der Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

vom __________ bis __________<br />

in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> ausgelegen.<br />

Das Wählerverzeichnis wird Ð unter Berücksichtigung der Entscheidung <strong>des</strong> Wahlausschusses über die Einsprüche<br />

1) Ð hiermit abgeschlossen. Gemäû § 8 Abs. 3 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

sind _____ Wahlberechtigte gestrichen und _____ Wahlberechtigte nachgetragen worden. Die endgültige Zahl der<br />

Wahlberechtigten beträgt _____ .<br />

1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen.<br />

______________________________<br />

Unterschrift <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in


Muster<br />

Wahlvorschlag<br />

für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />

Anlage 3a<br />

1. Eine Liste mit Wahlvorschlägen muss min<strong>des</strong>tens drei Bewerber/innen umfassen (§ 12 Abs. 1 Wahlordnung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>). Aus dem Wählerverzeichnis der Psychologischen Psychotherapeut/<br />

inn/en werden folgende Bewerber/innen vorgeschlagen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Name Vorname<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2227<br />

Akademischer<br />

Grad<br />

Anschrift Berufsgruppe<br />

Ort der<br />

Berufsausübung<br />

Nr. <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses<br />

2. Als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag gilt die oder der Erstunterzeichnende (Nr. _____ <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses).<br />

Die Vertrauensperson erklärt, dass sie nicht Vertrauensperson für einen weiteren Wahlvorschlag zu dieser<br />

Kammerwahl ist.<br />

3. Die Kurzbezeichnung (Kennwort) umfasst gemäû § 12 Abs. 1 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> maximal fünf Wörter und lautet:<br />

__________ __________ __________ __________ __________<br />

(Bitte in Druckschrift eintragen! Unvollständige Wahlvorschläge dürfen nach § 14 Abs. 2 Wahlordnung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> nicht zugelassen werden!)


2228 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Muster<br />

Wahlvorschlag<br />

für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />

Anlage 3b<br />

1. Eine Liste mit Wahlvorschlägen muss min<strong>des</strong>tens drei Bewerber/innen umfassen (§ 12 Abs. 1 Wahlordnung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>). Aus dem Wählerverzeichnis der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

werden folgende Bewerber/innen vorgeschlagen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Name Vorname<br />

Akademischer<br />

Grad<br />

Anschrift Berufsgruppe<br />

Ort der<br />

Berufsausübung<br />

Nr. <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses<br />

2. Als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag gilt die oder der Erstunterzeichnende (Nr. _____ <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses).<br />

Die Vertrauensperson erklärt, dass sie nicht Vertrauensperson für einen weiteren Wahlvorschlag zu dieser<br />

Kammerwahl ist.<br />

3. Die Kurzbezeichnung (Kennwort) umfasst gemäû § 12 Abs. 1 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> maximal fünf Wörter und lautet:<br />

__________ __________ __________ __________ __________<br />

(Bitte in Druckschrift eintragen! Unvollständige Wahlvorschläge dürfen nach § 14 Abs. 2 Wahlordnung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> nicht zugelassen werden!)


Muster<br />

Beiblatt Stützunterschriften<br />

für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />

Betr. Wahlvorschlag Psychologische Psychotherapeuten<br />

Kennwort: ________________<br />

Anlage 3c<br />

Diesen Wahlvorschlag unterstützen durch ihre Unterschrift folgende (min<strong>des</strong>tens 15) Wahlberechtigte (§ 12 Abs. 3):<br />

Lfd. Nr. Familien- und Vorname Anschrift persönl. und handschriftl. Unterschrift<br />

Muster<br />

Beiblatt Stützunterschriften<br />

für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />

Betr. Wahlvorschlag Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

Kennwort: ________________<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2229<br />

Anlage 3d<br />

Diesen Wahlvorschlag unterstützen durch ihre Unterschrift folgende (min<strong>des</strong>tens 5) Wahlberechtigte (§ 12 Abs. 3):<br />

Lfd. Nr. Familien- und Vorname Anschrift persönl. und handschriftl. Unterschrift


2230 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Ich erkläre hiermit,<br />

Muster<br />

Bewerbererklärung<br />

für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />

Anlage 4<br />

1. dass ich meiner Aufnahme in den Wahlvorschlag gemäû § 13 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />

Saarlan<strong>des</strong> zustimme und meine Zustimmung zur Aufnahme in einen weiteren Wahlvorschlag nicht erteilt<br />

habe,<br />

2. dass mir das aktive und passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist,<br />

3. dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die meine Wählbarkeit zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> gem. § 11 Abs. 1 und 2 SHKG 1) ausschlieûen.<br />

______________________ den ________________________ ____________________________________________<br />

Ort Datum Vor- und Familienname<br />

(in Druckschrift)<br />

_____________________________________________ _____________________________________________<br />

Anschrift Unterschrift<br />

1) § 11 Abs. 1 und 2 SHKG lauten:<br />

Wahlrecht, Wählbarkeit und Mitgliedschaft in den Organen gehen verloren durch<br />

1. Wegfall der Mitgliedschaft in der Kammer,<br />

2. Bestellung eines Betreuers/einer Betreuerin zur Besorgung aller Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung; dies gilt auch,<br />

wenn der Aufgabenkreis <strong>des</strong> Betreuers/der Betreuerin die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuchs in der jeweils geltenden<br />

Fassung bezeichneten Angelegenheiten nicht umfasst,<br />

3. Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs in der jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

4. Aberkennung <strong>des</strong> Rechts, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, durch strafgerichtliches Urteil,<br />

5. Aberkennung durch berufsgerichtliches Urteil,<br />

6. Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Bestallung oder der Approbation,<br />

7. Anordnung eines Berufsverbots gemäû § 70 <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Wählbarkeit und Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung verliert auch, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur<br />

Bekleidung öffentlicher ¾mter nicht besitzt.


für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeu/tinn/en<br />

Muster<br />

Stimmzettel<br />

der Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />

Anlage 5a<br />

Die Anzahl der maximal zu vergebenden Stimmen beträgt für diese Berufsgruppe entsprechend der Festlegung (§ 10 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>) durch den/die Wahlleiter/in _____ Stimmen. Folglich darf die Summe aller in diesem Stimmzettel abgegebenen Stimmen dieses Maximum nicht<br />

überschreiten. Bitte beachten Sie für die Möglichkeiten der Stimmabgabe gemäû § 18 Abs. 2 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> die beigefügten<br />

Erklärungen <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in/s!<br />

Wahlvorschlag 1 q Wahlvorschlag 2 q Wahlvorschlag 3 q<br />

Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />

je Kandidat/in<br />

Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />

je Kandidat/in<br />

_________________ _________________ _________________<br />

Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />

je Kandidat/in<br />

1. ........................... n n n 1. ........................... n n n 1. ........................... n n n<br />

2. ........................... n n n 2. ........................... n n n 2. ........................... n n n<br />

3. ........................... n n n 3. ........................... n n n 3. ........................... n n n<br />

4. ........................... n n n 4. ........................... n n n 4. ........................... n n n<br />

5. ........................... n n n 5. ........................... n n n 5. ........................... n n n<br />

6. ........................... n n n 6. ........................... n n n 6. ........................... n n n<br />

Der Wahlbrief muss spätestens an dem Tage, mit <strong>des</strong>sen Ablauf die Wahlzeit endet, der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zugegangen sein (§ 18 Abs. 6 Wahlordnung<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>)<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2231


Muster<br />

Stimmzettel<br />

der Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />

für die Gruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

Anlage 5b<br />

Die Anzahl der maximal zu vergebenden Stimmen beträgt für diese Berufsgruppe entsprechend der Festlegung (§ 10 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />

<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>) durch den/die Wahlleiter/in _____ Stimmen. Folglich darf die Summe aller in diesem Stimmzettel abgegebenen Stimmen dieses Maximum nicht<br />

überschreiten. Bitte beachten Sie für die Möglichkeiten der Stimmabgabe gemäû § 18 Abs. 2 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> die beigefügten<br />

Erklärungen <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in/s!<br />

Wahlvorschlag 1 q Wahlvorschlag 2 q Wahlvorschlag 3 q<br />

Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />

je Kandidat/in<br />

Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />

je Kandidat/in<br />

_________________ _________________ _________________<br />

Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />

je Kandidat/in<br />

1. ........................... n n n 1. ........................... n n n 1. ........................... n n n<br />

2. ........................... n n n 2. ........................... n n n 2. ........................... n n n<br />

3. ........................... n n n 3. ........................... n n n 3. ........................... n n n<br />

4. ........................... n n n 4. ........................... n n n 4. ........................... n n n<br />

5. ........................... n n n 5. ........................... n n n 5. ........................... n n n<br />

6. ........................... n n n 6. ........................... n n n 6. ........................... n n n<br />

Der Wahlbrief muss spätestens an dem Tage, mit <strong>des</strong>sen Ablauf die Wahlzeit endet, der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zugegangen sein (§ 18 Abs. 6 Wahlordnung<br />

der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>)<br />

2232 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong>


Im äuûeren Wahlumschlag zurücksenden!<br />

Muster<br />

Wahlausweis<br />

für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />

<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />

Berufsgruppe: n Psychologische Psychotherapeut/inn/en<br />

n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

Ð Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen! Eine einzelne Ankreuzung ist nur erlaubt. Ð<br />

Nr. _____ der Wählerliste<br />

Familienname: ____________________________________<br />

Vorname: ____________________________________<br />

geboren: ____________________________________<br />

Anschrift: ___________________________________________________________<br />

ist wahlberechtigt zur Wahl der Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />

Anlage 6<br />

Saarbrücken, den ____________________ <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Vom Wähler ausfüllen!<br />

Erklärung<br />

Ich erkläre hiermit durch meine Unterschrift, dass ich<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2233<br />

a) die oben genannte Person bin und<br />

b) einen im inneren Briefumschlag enthaltenen Stimmzettel selbst mit Stimmabgabevermerk/en versehen habe.<br />

_____________________________________________ den ______________________<br />

Ort Datum<br />

____________________________________________________________<br />

Unterschrift mit Vor- und Familienname <strong>des</strong>/der Wahlberechtigten


2234 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

Muster<br />

¾uûerer Briefumschlag!<br />

Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Berufsgruppe: n Psychologische Psychotherapeut/inn/en<br />

n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

Ð Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen! Eine einzelne Ankreuzung ist nur erlaubt. Ð<br />

Muster<br />

Innerer Briefumschlag!<br />

An<br />

Anlage 7<br />

die Wahlleiterin oder den Wahlleiter<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

Anschrift<br />

Wahlumschlag für die Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />

Berufsgruppe: n Psychologische Psychotherapeut/inn/en<br />

n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />

Ð Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen! Eine einzelne Ankreuzung ist nur erlaubt. Ð<br />

(Dieser Wahlumschlag darf n u r den Stimmzettel enthalten und ist zu verschlieûen!)<br />

Anlage 8


4269 Veröffentlichung<br />

Das Wasserwerk Bliestal Saarbrücken GmbH, Saarbrücken,<br />

hat<br />

Ð die Blanz 2002<br />

Ð den Anhang 2002<br />

beim Handelregister <strong>des</strong> Amtsgerichtes Saarbrücken<br />

unter der Nummer 17 HRB 5171 eingereicht.<br />

Wasserwerk Bliestal Saarbrücken GmbH<br />

4308 Urkunde<br />

über die Errichtung der Pfarrei und Kirchengemeinde<br />

St. Jakob, Saarbrücken<br />

Nach Anhörung der Räte der Pfarreien und Kirchengemeinden<br />

Heilig Kreuz, St. Jakob, St. Mauritius in<br />

Saarbrücken, ferner ihres Pfarrers sowie <strong>des</strong> Dechanten<br />

<strong>des</strong> Dekanates Saarbrücken I, <strong>des</strong> Regionaldekans<br />

der Region Saarbrücken und <strong>des</strong> Priesterrates <strong>des</strong> Bistums<br />

Trier wird nach Maûgabe <strong>des</strong> can. 515 § 2 CIC<br />

und der Diözesanbestimmungen über die Gliederung<br />

<strong>des</strong> Bistums vom 15. Januar 2000 (KA 2000, Nr. 32)<br />

verordnet wie folgt:<br />

1.) Die Pfarreien und Kirchengemeinden Heilig<br />

2.)<br />

Kreuz, St. Jakob und St. Maurtius in Saarbrücken<br />

werden zu einer Pfarrei und Kirchengemeinde<br />

zusammengeschlossen. Unter gleichzeitiger Aufhebung<br />

der gegenwärtigen Pfarreien und Kirchengemeinden<br />

wird hiermit die Pfarrei und Kirchengemeinde<br />

St. Jakob, Saarbrücken, errichtet.<br />

Das Gebiet dieser Pfarrei und Kirchengemeinde<br />

ist deckungsgleich mit dem Gebiet der unter<br />

Nr. 1) zusammengeschlossenen Pfarreien und<br />

Kirchengemeinden. Die neu errichtete Kirchengemeinde<br />

trägt den Namen: Katholische Kirchengemeinde<br />

St. Jakob, Saarbrücken. Sie ist Gesamtrechtsnachfolgerin<br />

aller Rechte und Pflichten,<br />

aller beweglichen wie unbeweglichen Vermögensgegenstände<br />

sowie aller Aktiva und Passiva<br />

der unter Nr. 1) genannten Kirchengemeinden.<br />

Das Stiftungsvermögen bleibt hinsichtlich<br />

seiner Zweckbestimmungen unberührt.<br />

3.) Die Kirchen der errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde<br />

behalten ihren Patronatsnamen und ihr<br />

Kircheninventar. Pfarrkiche der neu errichteten<br />

Pfarrei ist St. Jakob.<br />

4.) Die Verwaltung und Vertretung <strong>des</strong> Kirchenvermögens<br />

erfolgt nach dem Gesetz über die Verwaltung<br />

und Vertretung <strong>des</strong> Kirchenvermögens<br />

im Bistum Trier (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz<br />

Ð KVVG) vom 1. Dezember 1978 (KA<br />

1978, Nr. 271) in der Fassung vom 1. Juli 1996<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2235<br />

(KA 1996, Nr. 129), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 15. September 2000 (KA 2000, Nr. 105)<br />

und in Verbindung mit den Diözesanbestimmungen<br />

über die Kirchengemeinden und die Verwaltung<br />

ihres Vermögens vom 15. September 2000<br />

(KA 2000, Nr. 209).<br />

5.) Die Räte der aufgehobenen Pfarreien und Kirchegemeinden<br />

erkläre ich hiermit für aufgelöst<br />

mit Wirkung vom selben Tag, an dem diese Urkunde<br />

ihre Wirkung entfaltet.<br />

6.) Bis zur Konstituierung <strong>des</strong> neuen Vermögensverwaltungsrates<br />

wird die Verwaltung und Vertretung<br />

der neuen Kirchengemeinde ab Errichtung<br />

dem Pfarrer der neu errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde<br />

St. Jakob, Saarbrücken, als künftigem<br />

Vorsitzenden <strong>des</strong> Verwaltungsrates übertragen<br />

(§ 22 KVVG). Dieser übt sein Amt als Vermögensverwalter<br />

solange aus, bis der neue Verwaltungsrat<br />

nach Nr. 7) gewählt ist und seine Tätigkeit<br />

aufgenommen hat.<br />

7.) Die Wahl zum Pfarrgemeinderat soll am 8./9. November<br />

<strong>2003</strong> und die zum Verwaltungsrat anschlieûend<br />

in der nach den einschlägigen Ordnungen<br />

vorgesehenen Zeit durchgeführt werden.<br />

Dem Vermögensverwalter obliegt die Durchführung<br />

der Wahl zum Pfarrgemeinderat, entsprechend<br />

§ 2 Abs. (3) der Wahlordnung für die<br />

Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 20. März<br />

1995 (KA 1995, Nr. 78) in Verbindung mit § 22<br />

KVVG).<br />

8.) Der neu gebildete Pfarrgemeinderat wählt nach<br />

Maûgabe der Wahlordnung für die Wahl der Verwaltungsräte<br />

der Kirchengemeinden im Bistum<br />

Trier vom 1. Dezember 1978 in der Fassung vom<br />

1. Mai 1995 (KA 1995, Nr. 99) einen neuen Vermögensverwaltungsrat.<br />

Auf die Bestimmung <strong>des</strong><br />

§ 15a der Wahlordnung und <strong>des</strong> § 7 Abs. 2<br />

KVVG wird besonders hingewiesen.<br />

9.) Die öffentlichen Grundbücher, Liegenschaftsregister<br />

und sonstigen öffentlichen Register sind<br />

alsbald berichtigen zu lassen.<br />

10.) Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2003</strong> in<br />

Kraft.<br />

Trier, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />

Dr. Reinhard Marx<br />

Bischof von Trier<br />

Hermann Josef Leininger<br />

Kanzler der Kurie


2236 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />

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