Amtsblatt des Saarlandes 2003 - Psychotherapeutenkammer des ...
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
I. Amtliche Texte<br />
Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei<br />
<strong>2003</strong> Ausgegeben zu Saarbrücken, 7. August <strong>2003</strong> Nr. 32<br />
Inhalt<br />
Gesetz Nr. 1528 zur ¾nderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes. Vom 9. Juli <strong>2003</strong> . . ......................... 2130<br />
Gesetz Nr. 1526 Saarländisches Spielbankgesetz (SpielbG-Saar). Vom 9. Juli <strong>2003</strong> ..................... 2136<br />
Gesetz Nr. 1525 zur ¾nderung <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG). Vom 9. Juli <strong>2003</strong> .... 2140<br />
Verordnung über Zuständigkeiten gemäû § 20 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Vom 15. Juli <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2146<br />
Verordnung zur ¾nderung der Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten<br />
Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO). Vom 30. Juli <strong>2003</strong> ........... 2147<br />
Verordnung zur ¾nderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher.<br />
Vom 21. Juli <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2148<br />
Verordnung über die maschinelle Führung der Register (RegisterVO). Vom 29. Juli <strong>2003</strong> ............... 2148<br />
Zweite Verordnung zur ¾nderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt <strong>des</strong><br />
gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Vom 28. Juli <strong>2003</strong> ........................................... 2150<br />
II. Beschlüsse und Bekanntmachungen<br />
Beschluss über die Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge von Bun<strong>des</strong>- und Landstraûen.<br />
Vom 23. Juli <strong>2003</strong> ....................................................................... 2154<br />
III. Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen von Gerichten . ......................................................... 2155<br />
Bekanntmachungen von Liquidationen ...................................................... 2201<br />
Bekanntmachungen von Insolvenzverwaltern .................................................. 2201<br />
Bekanntmachungen von Gemeindeverbänden, Städten und Gemeinden<br />
• Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straûen und in<br />
Anlagen der Mittelstadt Völklingen. Vom 14. Juli <strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2205<br />
• Polizeiverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass <strong>des</strong> Altenkesseler Dorffestes<br />
¹Kesseldreiweª im Stadtteil Altenkessel in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Saarbrücken am 31. August<br />
<strong>2003</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2210<br />
Seite
2130 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Bekanntmachungen von Banken und Sparkassen . .............................................. 2210<br />
Bekanntmachungen von öffentlichen Ausschreibungen .......................................... 2212<br />
Bekanntmachungen von Stellenausschreibungen anderer Behörden<br />
• Stellenausschreibungen der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> .................................... 2215<br />
• Ausschreibung einer Notarstelle ...................................................... 2216<br />
Sonstige Bekanntmachungen<br />
• Bekanntmachung der Verwaltungsratsmitglieder der Arbeit und Kultur Saarland GmbH ......... 2216<br />
• Wechsel im Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH .................................... 2216<br />
• Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2216<br />
• Veröffentlichung der Wasserwerk Bliestal Saarbrücken GmbH, Saarbrücken ................... 2235<br />
• Urkunde über die Errichtung der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Jakob, Saarbrücken .......... 2235<br />
Gesetze<br />
203 Gesetz Nr. 1528<br />
zur ¾nderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />
Vom 9. Juli <strong>2003</strong><br />
Der Landtag <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> hat folgen<strong>des</strong> Gesetz beschlossen,<br />
das hiermit verkündet wird:<br />
Artikel 1<br />
¾nderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />
Das Lan<strong>des</strong>waldgesetz vom 26. Oktober 1977<br />
(Amtsbl. S. 1009), zuletzt geändert durch Artikel 2<br />
Abs. 5 <strong>des</strong> Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl.<br />
S. 1506, 1512), wird wie folgt geändert:<br />
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 10 (aufgehoben)ª<br />
b) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 12 Verbot von Kahlhiebenª<br />
c) Nach der Angabe zu § 20 werden folgende<br />
Angaben eingefügt:<br />
¹§ 20 a Naturwaldzellenª und ¹§ 20 b Waldschutzgebieteª<br />
d) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 27 Reiten im Waldª<br />
e) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 29 (aufgehoben)ª<br />
f) Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 32 Bewirtschaftung <strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong>ª<br />
I. Amtliche Texte<br />
g) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 33 Forsttechnische Betriebsführungª<br />
h) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 44 (aufgehoben)ª<br />
2. § 1 wird wie folgt geändert:<br />
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:<br />
¹Er besitzt daher besondere Bedeutung für<br />
die Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften<br />
und Arten sowie für die genetische<br />
Vielfalt innerhalb der Arten (Biodiversität).ª<br />
b) Absatz 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹1. wegen der Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für die<br />
Umwelt, insbesondere für die Leistungsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushalts, die Atmosphäre,<br />
das Klima, das Wasser, die Tiere<br />
und Pflanzen und deren genetische Vielfalt,<br />
den Boden (Schutzfunktion) sowie<br />
wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung<br />
als Ressource <strong>des</strong> wichtigen nachwachsenden<br />
Rohstoffes Holz (Nutzfunktion) und<br />
wegen seiner Bedeutung für den Menschen<br />
(Erholungsfunktion) den Wald zu<br />
erhalten, erforderlichenfalls zu mehren<br />
und seine naturnahe, insbesondere kahlschlagfreie<br />
Bewirtschaftung nachhaltig zu<br />
sichern,ª<br />
3. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort ¹Wildäsungsplätzeª<br />
durch das Wort ¹Wildäsungsflächenª ersetzt.<br />
4. § 5 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern ¹Erfordernisse<br />
der Raumordnungª die Wörter ¹sowie<br />
die Zielsetzungen der Landschaftsrahmenplanungª<br />
eingefügt.
) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Die Nummer 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹1. Wald ist nach seiner Fläche und Verteilung<br />
so zu erhalten und entwickeln,<br />
dass er die Leistungsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushalts sicherstellt,<br />
beste Voraussetzungen als Lebensraum<br />
für die heimische Tier- und<br />
Pflanzenwelt erhält, dem Schutz vor<br />
natürlichen oder zivilisatorischen Gefahren<br />
dient und der Bevölkerung als<br />
Erholungsraum zur Verfügung steht;<br />
zugleich sollen die natürlichen Gegebenheiten<br />
sowie die wirtschaftlichen<br />
und sozialen Erfordernisse in den an<br />
das Lan<strong>des</strong>gebiet angrenzenden Räumen<br />
berücksichtigt werden.ª<br />
bb) In Nummer 2 werden die Wörter ¹auf<br />
die Dauerª durch das Wort ¹nachhaltigª<br />
ersetzt.<br />
cc) In Nummer 5 Satz 1 werden nach den<br />
Wörtern ¹sollen aufgeforstetª die Wörter<br />
¹oder über Sukzession in Wald entwickeltª<br />
eingefügt. Die Wörter ¹und<br />
Brachflächenª werden gestrichen.<br />
dd) In Nummer 6 wird das Wort ¹Bodennutzungª<br />
durch das Wort ¹Nutzungª ersetzt.<br />
5. § 6 Abs. 3 Satz 2 wird aufgehoben.<br />
6. § 8 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹<strong>des</strong><br />
Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehrª<br />
durch die Wörter ¹der Forstbehördeª<br />
ersetzt.<br />
b) In Absatz 5 werden nach dem Wort ¹Bebauungsplanª<br />
die Wörter ¹oder in einer städtebaulichen<br />
Satzungª eingefügt.<br />
c) Absatz 6 wird aufgehoben.<br />
7. In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ¹<strong>des</strong> Ministeriums<br />
für Umwelt, Energie und Verkehrª<br />
durch die Wörter ¹der Forstbehördeª ersetzt.<br />
8. § 10 wird aufgehoben.<br />
9. § 11 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Der Wald ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung<br />
nach den Regeln der guten fachlichen<br />
Praxis zu bewirtschaften. Der Waldbesitzer<br />
hat bei der Bewirtschaftung der Bedeutung<br />
<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für die Umwelt, insbesondere<br />
für die Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima und<br />
Luft Rechnung zu tragen.ª<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Bewirtschaftung nach den Regeln der guten<br />
fachlichen Praxis ist forstwirtschaftliche<br />
Nutzung, die nach den gesicherten Erkenntnissen<br />
der Wissenschaft und den bewährten<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2131<br />
Regeln der forstlichen Praxis den Wald nutzt,<br />
verjüngt, pflegt und schützt. Sie soll die dauerhafte<br />
Erhaltung der Bodenfunktionen sowie<br />
die Erhaltung und Förderung einer artenreichen<br />
und standortgerechten Pflanzen- und<br />
Tierwelt gewährleisten. Bei der Bewirtschaftung<br />
<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> sind die Waldbesitzer verpflichtet:<br />
1. biologisch gesunde und stabile Wälder<br />
und Waldränder zu erhalten,<br />
2. auf die Gestaltung und Pflege der Landschaft<br />
zu achten,<br />
3. die nachhaltige natürliche Entwicklung<br />
<strong>des</strong> Waldökosystems dauerhaft zu gewährleisten,<br />
4. für eine nachhaltige Holzproduktion<br />
nach Menge und Güte Sorge zu tragen<br />
sowie bestands- und bodenschonende<br />
5.<br />
Arbeitsverfahren und -techniken bei der<br />
Waldpflege und Holzernte zu verwenden,<br />
unbestockte und verlichtete Flächen sowie<br />
auf sonstige Weise entstandene Kahlflächen<br />
durch Naturverjüngung, natürliche<br />
Sukzession, Vorwälder, Saat oder<br />
Pflanzung unverzüglich wieder zu bewalden,<br />
6. die natürliche Verjüngung zu fördern<br />
7.<br />
und Waldflächen mit standortgerechten<br />
Baumarten zu bestocken,<br />
den Wald bedarfsgerecht unter gröûtmöglicher<br />
Schonung von Boden, Bestand<br />
und Landschaft zu erschlieûen,<br />
8. den groûflächigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
grundsätzlich zu unterlassen,<br />
wobei zur Produktion von Weihnachtsbäumen<br />
vorgesehene Flächen hiervon<br />
ausgenommen sind,<br />
9. stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Biotopholz in<br />
angemessenem Anteil zu erhalten sowie<br />
10. auf Wilddichten hinzuwirken, die die natürliche<br />
Verjüngung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> mit<br />
Baumarten, die dem natürlichen Wuchsund<br />
Mischungspotential <strong>des</strong> Standorts<br />
entsprechen, nicht gefährden.ª<br />
c) Absatz 3 wird aufgehoben.<br />
d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.<br />
e) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe ¹Absatz<br />
2ª durch die Angabe ¹Absatz 2 Nr. 1 bis 9ª<br />
ersetzt.<br />
f) Der bisherige Absatz 5 wird aufgehoben.<br />
10. § 12 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 12<br />
Verbot von Kahlhieben<br />
(1) Um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen<br />
zu sichern, ist seine Nutzung in der Bewirt-
2132 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
schaftungsform der Dauerbestockung anzustreben.<br />
Seine Bewirtschaftung ist daher grundsätzlich<br />
im Wege der einzelbaumweisen Nutzung zu<br />
verwirklichen.<br />
(2) Kahlhiebe sind mit Ausnahme der Absätze 5,<br />
6 und 7 verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn die<br />
Voraussetzungen <strong>des</strong> § 8 Abs. 5 erfüllt sind.<br />
(3) Kahlhiebe im Sinne dieses Gesetzes sind flächenhafte<br />
Nutzungen von Baumbeständen über<br />
0,3 ha. Angrenzende Kahlflächen und noch nicht<br />
gesicherte Verjüngungsflächen <strong>des</strong> gleichen Forstbetriebs<br />
werden dabei mit eingerechnet. Kahlhieben<br />
gleichgestellt sind Eingriffe in einem Baumbestand,<br />
die die Bestockung einer Waldfläche auf<br />
weniger als 40 vom Hundert <strong>des</strong> normalen Vollbestands<br />
der betreffenden Baumart bei gleichem<br />
Alter und gleicher Ertragsklasse herabsetzen.<br />
(4) Nicht als Kahlhiebe gelten Hiebsmaûnahmen,<br />
die<br />
1. einer gesicherten raumhohen Verjüngung dienen,<br />
sofern min<strong>des</strong>tens zehn vom Hundert<br />
der Stammzahl <strong>des</strong> Altbestan<strong>des</strong> erhalten<br />
bleiben,<br />
2. Weihnachtsbaum-, Schmuckreisigkulturen<br />
oder Stockausschlagbestände betreffen oder<br />
3. aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen<br />
oder auf Grund von Brand oder Naturereignissen<br />
wie Sturmschäden oder Schädlingsbefall<br />
notwendig sind.<br />
(5) Kahlhiebe mit einer Flächengröûe bis zu einem<br />
Hektar sind der Forstbehörde spätestens<br />
sechs Wochen vor ihrer Ausführung schriftlich<br />
anzuzeigen. Der Nachweis der rechtzeitigen Anzeige<br />
obliegt dem Waldbesitzer. Die Ausführung<br />
soll unbeschadet weitergehender Rechtsvorschriften<br />
nur dann untersagt werden, wenn<br />
1. die Gefahr besteht, dass die Fläche in angemessener<br />
Zeit nicht wieder bewaldet wird,<br />
2. eine Umwandlung in eine andere Nutzungsart<br />
beantragt wird und Versagungsgründe nach<br />
§ 8 Abs. 2 Satz 3 gegeben sind,<br />
3. erhebliche Nachteile für geschützte Biotope<br />
gemäû § 25 <strong>des</strong> Saarländischen Naturschutzgesetzes<br />
in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. März 1993 (Amtsbl. S. 346, ber.<br />
S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs.<br />
2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl.<br />
S. 1506) in der jeweils geltenden Fassung, für<br />
Naturschutzgebiete gemäû § 17 <strong>des</strong> Saarländischen<br />
Naturschutzgesetzes, für Gebiete von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung gemäû § 10<br />
Abs. 1 Nr. 5 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes<br />
vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) oder<br />
für stark gefährdete Arten der Roten Liste<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> eintreten,<br />
4. aufgrund der Bodenbeschaffenheit und der<br />
Hangneigung erhebliche Erosionsschäden zu<br />
befürchten sind oder<br />
5. durch den Kahlhieb ein standortheimischer<br />
Waldbestand durch standortfremde Baumarten<br />
ersetzt werden soll.<br />
11.<br />
(6) Kahlhiebe von über einem bis zu vier Hektar<br />
bedürfen der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde.<br />
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn<br />
Gründe <strong>des</strong> Allgemeinwohls, insbesondere <strong>des</strong><br />
Natur- und Artenschutzes, entgegenstehen oder<br />
die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts gefährdet<br />
wird, es sei denn, der Kahlhieb ist wegen der<br />
wirtschaftlichen Situation <strong>des</strong> Betriebes unumgänglich.<br />
(7) Der Kahlhieb kann flächenmäûig begrenzt<br />
oder mit Auflagen versehen werden, wenn dies<br />
für die Verbesserung <strong>des</strong> Waldschutzes, der Waldbewirtschaftung<br />
oder der Lebensgrundlage frei<br />
lebender Tiere oder seltener und geschützter<br />
Pflanzen notwendig ist.ª<br />
In § 13 Abs. 4 Satz 1 werden nach dem Wort<br />
¹durchª die Wörter ¹den SaarForst Lan<strong>des</strong>-<br />
12.<br />
betrieb oderª eingefügt.<br />
Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:<br />
¹(3) Zur Sicherung vor Gefahren durch Windwurf<br />
und Waldbrand ist bei der Errichtung von<br />
Gebäuden auf Grundstücken, die<br />
1. zur Waldgrenze hin ansteigen, ein Abstand<br />
von 35 Metern,<br />
2. auf gleicher Höhe mit dem angrenzenden<br />
Wald liegen, ein Abstand von 30 Metern,<br />
3. die zur Waldgrenze hin abfallen, ein Abstand<br />
von 25 Metern<br />
zwischen Waldgrenze und Auûenwand <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong><br />
einzuhalten. Die gleichen Abstände sind<br />
bei der Neubegründung von Wald zu Gebäuden<br />
einzuhalten. Durch die Erweiterung bestehender<br />
Gebäude dürfen die gemäû Satz 1 einzuhaltenden<br />
Abstände nicht verkürzt werden. Die Forstbehörde<br />
kann Ausnahmen von den nach Satz 1<br />
erforderlichen Abständen zulassen.ª<br />
13. § 15 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Kommt eine Einigung zwischen dem Waldbesitzer<br />
und dem zur Duldung verpflichteten Eigentümer<br />
oder Nutzungsberechtigten <strong>des</strong> Grundstücks<br />
über Art und Umfang der Duldung, über<br />
die Höhe <strong>des</strong> Schadensersatzes oder die Vergütung<br />
nicht zustande, so entscheidet die Forstbehörde<br />
nach Anhörung der Beteiligten. Sind<br />
landwirtschaftliche Grundstücke betroffen, trifft<br />
die Forstbehörde ihre Entscheidung im Benehmen<br />
mit der Landwirtschaftskammer für das<br />
Saarland. Gegen die Entscheidung der Forstbehörde<br />
ist, soweit Schadensersatz oder Ver-<br />
14.<br />
gütung nach Absatz 1 geltend gemacht wird, innerhalb<br />
eines Monats nach der Zustellung der ordentliche<br />
Rechtsweg zulässig.ª<br />
In § 18 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:<br />
¹Das Zusammentragen und die Entsorgung von<br />
illegal lagernden Abfällen im Staatswald obliegt<br />
der Forstbehörde.ª
15. § 19 Abs.1 wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach dem Wort ¹durchª werden die Wörter<br />
¹vertragliche Vereinbarung oderª eingefügt.<br />
b) Folgender Satz wird angefügt:<br />
¹Vorrangig ist auf den Abschluss einer vertraglichen<br />
Vereinbarung hinzuwirken.ª<br />
16. § 20 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />
a) Nach dem Wort ¹durchª werden die Wörter<br />
¹vertragliche Vereinbarung oderª eingefügt.<br />
b) Folgender Satz wird angefügt:<br />
¹§ 19 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.ª<br />
17. Nach § 20 wird folgender § 20 a eingefügt:<br />
¹§ 20 a<br />
Naturwaldzellen<br />
(1) Geeignete Bestände können im Einvernehmen<br />
mit den Waldeigentümern durch Rechtsverordnung<br />
zu Naturwaldzellen erklärt werden.<br />
(2) Naturwaldzellen sind Waldflächen, auf denen<br />
eine durch Waldbewirtschaftung ungestörte natürliche<br />
Entwicklung von Waldlebensgemeinschaften<br />
gesichert und beobachtet werden soll.<br />
Sie dienen insbesondere folgenden Zwecken:<br />
1. der Erhaltung und Entwicklung natürlicher<br />
Strukturen sowie standortspezifischer Lebensräume<br />
für Tiere und Pflanzen,<br />
2. der waldökologischen Forschung,<br />
3. dem Bio-Monitoring sowie<br />
4. der Sicherung genetischer Informationen.<br />
18.<br />
(3) Die Verordnung regelt Näheres zum Schutzzweck,<br />
zur Dauer der Ausweisung, zu dem Verhalten<br />
der Waldbesuchenden sowie zu den erforderlichen<br />
Schutzmaûnahmen.ª<br />
Nach § 20 a wird folgender § 20 b eingefügt:<br />
¹§ 20 b<br />
Waldschutzgebiete<br />
(1) Waldschutzgebiete sind Waldgebiete von min<strong>des</strong>tens<br />
100 Hektar, die als Naturwaldzelle oder<br />
Naturschutzgebiet ausgewiesen und dauerhaft<br />
der Bewirtschaftung entzogen sind. Sie dienen<br />
der langfristigen, natürlichen Entwicklung <strong>des</strong><br />
Wal<strong>des</strong> sowie der Vermittlung ökologischen Wissens<br />
an die Bevölkerung.<br />
(2) Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht<br />
geschlagene Bäume sind im Waldschutzgebiet zu<br />
belassen.ª<br />
19. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Angabe ¹§§ 19 und 20ª wird durch die<br />
Angabe ¹§§ 19, 20 und 20 aª ersetzt.<br />
b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹2. die Auflagen, Beschränkungen und<br />
Schutzmaûnahmen gemäû § 19 Abs. 3,<br />
§ 20 Abs. 3 und § 20 a Abs. 3 enthalten.ª<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2133<br />
20. Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:<br />
¹Die Entscheidung über das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs<br />
ist mit der Anordnung der<br />
Maûnahme zu verbinden.ª<br />
21. In § 24 Abs. 1 werden die Wörter ¹ordnungsgemäûen<br />
Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> nachª<br />
durch die Wörter ¹Bewirtschaftung nach den Regeln<br />
der guten fachlichen Praxis gemäûª ersetzt.<br />
22. § 25 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 25<br />
Betreten <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />
(1) Das Betreten <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> zum Zwecke der naturverträglichen<br />
Erholung ist jedermann gestattet.<br />
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen<br />
sowie das Reiten im Wald ist nur auf<br />
Wegen und Straûen gestattet. Wege im Sinne dieses<br />
Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr<br />
gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste<br />
forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen,<br />
Gliederungslinien der Betriebsplanung<br />
sowie Fuûpfade sind keine Wege.<br />
(2) Die Kennzeichnung von Wegen im Wald als<br />
Wander-, Reit- oder Fahrradwege bedarf der Zustimmung<br />
<strong>des</strong> Waldbesitzers. Die Kennzeichnung<br />
bewirkt nicht den Ausschluss anderer Nutzungsarten.<br />
(3) Nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Waldbesitzers sind<br />
insbesondere zulässig:<br />
1. das Betreten von gesperrten Waldflächen und<br />
Waldwegen,<br />
2. das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten,<br />
forst- und jagdwirtschaftlichen Einrichtungen<br />
sowie von Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen<br />
oder aufgearbeitet wird,<br />
3. das Abstellen und Fahren von motorgetriebenen<br />
Fahrzeugen,<br />
4. das Fahren mit Kutschen sowie mit Hundegespannen,<br />
5. das Zelten im Wald,<br />
6. die Durchführung organisierter Veranstaltungen<br />
im Wald mit gewerblichem Charakter sowie<br />
7. das Radfahren und Reiten abseits von Wegen<br />
und Straûen.<br />
(4) Die Forstbehörde gestattet auf Antrag auch<br />
ohne Zustimmung <strong>des</strong> Waldbesitzers das Fahren<br />
mit motorgetriebenen oder land- und forstwirtschaftlichen<br />
Fahrzeugen, wenn dies zur Bewirtschaftung<br />
land- oder forstwirtschaftlich genutzter<br />
Grundstücke erforderlich ist. § 15 Abs. 1 und 2<br />
gelten entsprechend.<br />
(5) Die Benutzung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> erfolgt auf eigene<br />
Gefahr. Besondere Sorgfalts- und Verkehrssiche-
2134 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
rungspflichten werden nicht begründet. Wer den<br />
Wald benutzt, hat sich so zu verhalten, dass die<br />
Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung<br />
<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> nicht gestört, der Wald nicht beschädigt,<br />
gefährdet oder verunreinigt sowie die<br />
Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.<br />
(6) Die Vorschriften <strong>des</strong> Straûenrechts und <strong>des</strong><br />
Straûenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso<br />
andere Vorschriften <strong>des</strong> öffentlichen Rechts, die<br />
die Benutzung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> einschränken oder solche<br />
Einschränkungen zulassen.ª<br />
23. § 26 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 26<br />
Sperren von Waldflächen<br />
(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten<br />
Waldflächen ausschlieûen, untersagen,<br />
zeitlich beschränken oder auf die Wege einschränken.<br />
Er bedarf hierfür der Genehmigung<br />
der Forstbehörde. Die Genehmigung kann erteilt<br />
werden, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte<br />
Frist gesperrt werden soll und die Sperrung<br />
aus wichtigen Gründen der Wald- und Wildbewirtschaftung<br />
oder zum Schutz der Waldbesucher<br />
erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen<br />
oder eingeschränkt werden, soweit ihre<br />
Voraussetzungen entfallen sind. Ist eine Waldfläche<br />
ohne Genehmigung gesperrt, so kann die<br />
Forstbehörde die Aufhebung der Sperrung anordnen.<br />
(2) Waldschutzzäune sind auf das zur Bewirtschaftung<br />
nach den Regeln der guten fachlichen<br />
Praxis notwendige Maû zu beschränken und sind,<br />
wenn sie nicht mehr benötigt werden zu entfernen.ª<br />
24. § 27 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 27<br />
Reiten im Wald<br />
(1) Auf Antrag <strong>des</strong> Waldbesitzers oder der Gemeinde<br />
kann die Forstbehörde das Reiten oder<br />
Führen von Pferden auf einzelnen Wegen untersagen,<br />
wenn auf Grund der hohen Benutzungsdichte<br />
oder eines anderen Grun<strong>des</strong> das Reiten<br />
oder Führen von Pferden zu einer erheblichen<br />
Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Nutzer<br />
führt. Unter gleichen Voraussetzungen können<br />
die Gemeinden das Reiten auf einzelnen ihnen<br />
gehörenden Wegen untersagen. Die Forstbehörde<br />
macht die Sperrung eines Weges durch<br />
Schilder kenntlich.<br />
(2) Aufwendungen <strong>des</strong> Waldbesitzers für die Beseitigung<br />
nicht unerheblicher Schäden, die durch<br />
das Reiten auf Wegen entstanden sind, werden<br />
vom Land ersetzt.<br />
(3) Durch Rechtsverordnung kann<br />
1. das Nähere über das Reiten im Wald, insbesondere<br />
die Sperrung von Wegen und<br />
2. im Einvernehmen mit dem Ministerium für<br />
Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten das Nähere<br />
über den Ersatz von Aufwendungen der<br />
Waldbesitzer<br />
geregelt werden.ª<br />
25. § 28 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹Er ist über die Bestimmungen der §§ 11<br />
und 12 hinaus nach den Grundsätzen der<br />
naturnahen Dauerwaldwirtschaft zu bewirtschaften.ª<br />
bb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze angefügt:<br />
¹Bei der Bewirtschaftung ist insbesondere<br />
Folgen<strong>des</strong> zu beachten:<br />
1. Die Holzernte erfolgt im Wege der<br />
Einzelbaumnutzung.<br />
2. Die Naturverjüngung hat Vorrang vor<br />
anderen Verjüngungsmethoden.<br />
3. Ein angemessener Anteil an stehendem<br />
und liegendem Biotopholz<br />
4.<br />
(Bruch- und Totholz) in Höhe von<br />
min<strong>des</strong>tens 5 % <strong>des</strong> Durchschnittsvorrats<br />
je Hektar Holzbodenfläche ist zu<br />
gewährleisten.<br />
Alle Fahrbewegungen finden auf einem<br />
Wege- und Erschlieûungsnetz<br />
5.<br />
statt, das 12 % der Waldfläche nicht<br />
übersteigen soll.<br />
Auf den flächenhaften Chemie- und<br />
Düngereinsatz ist zu verzichten.<br />
6. Es ist auf Schalenwildbestände zu achten,<br />
die die natürliche Verjüngung <strong>des</strong><br />
Wal<strong>des</strong> mit Baumarten, die dem natürlichen<br />
Wuchs- und Mischungspotential<br />
<strong>des</strong> Standorts entsprechen,<br />
nicht gefährden. Der Umfang der<br />
Schalenwildbestände ist regelmäûig zu<br />
kontrollieren.ª<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Durch die<br />
1. Förderung der Erholungs- und Schutzfunktion,<br />
insbesondere durch Ausweisung<br />
geeigneter Gebiete gemäû §§ 19 bis 20 a,<br />
2. Produktion und umweltschonende Entnahme<br />
<strong>des</strong> nachwachsenden Rohstoffes<br />
Holz,<br />
3. Weiterentwicklung der ländlichen und<br />
4.<br />
stadtnahen Kulturlandschaft,<br />
Bewahrung <strong>des</strong> kulturellen und ökologischen<br />
Erbes,
5. Förderung der Lebensraumfunktion (Naturschutzfunktion)<br />
<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>, insbesondere<br />
durch die Förderung der natürlichen<br />
Artenvielfalt<br />
soll diese Art der Bewirtschaftung auch zu einer<br />
sozialen Stabilisierung <strong>des</strong> ländlichen<br />
Raumes und zur Berücksichtigung der besonderen<br />
Erfordernisse im Ballungsgebiet beitragen.ª<br />
c) Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.<br />
d) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:<br />
¹(5) Um der Allgemeinheit Kenntnisse über<br />
den Wald und ökologische Zusammenhänge<br />
zu vermitteln, werden waldpädagogische<br />
Maûnahmen durchgeführt.ª<br />
26. § 29 wird aufgehoben.<br />
27. § 30 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Die Gemeinde hat periodische Betriebspläne<br />
oder Betriebsgutachten nach den Grundsätzen<br />
<strong>des</strong> § 13 Abs. 5 zu erstellen.ª<br />
27a § 31 wird wie folgt geändert:<br />
a) Vor Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:<br />
¹(1) Auf Grund <strong>des</strong> periodischen Betriebsplans<br />
oder Betriebsgutachtens erstellt die Gemeinde<br />
jährlich einen Wirtschaftsplan.ª<br />
b) Die bisherigen Absätze 1, 2 und 3 werden zu<br />
den Absätzen 2, 3 und 4.<br />
28. § 32 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 32<br />
Bewirtschaftung <strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong><br />
(1) Der Gemeinde obliegt die Bewirtschaftung<br />
<strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong>, insbesondere die Verwertung<br />
der Walderzeugnisse und die Einstellung der<br />
Arbeitskräfte. Dabei kann sich die Gemeinde<br />
von der Forstbehörde oder einer von dieser beauftragten<br />
Stelle beraten lassen und einzelne<br />
Aufgaben auf diese übertragen.<br />
(2) Soweit der Gemeinderat durch Beschluss<br />
keine anderen Wirtschaftsgrundsätze aufstellt, ist<br />
der Gemeindewald nach den gemäû § 28 Abs. 1<br />
und 2 für den Staatswald geltenden Regelungen<br />
zu bewirtschaften.<br />
(3) Nimmt die Gemeinde die Bewirtschaftung<br />
durch eigenes Personal wahr, muss <strong>des</strong>sen für die<br />
Bewirtschaftung verantwortlicher Leiter zumin<strong>des</strong>t<br />
die Befähigung für den gehobenen Forstdienst<br />
inne haben oder eine den Anforderungen<br />
der Aufgaben in anderer Weise gerecht werdende<br />
Qualifikation besitzen. Beauftragt die Gemeinde<br />
einen Dritten mit der Bewirtschaftung, so muss<br />
dieser die fachlichen Voraussetzungen <strong>des</strong><br />
Satzes 1 erfüllen.ª<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2135<br />
29. § 33 wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 33<br />
Forsttechnische Betriebsführungª<br />
b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ¹(1)ª und<br />
das Wort ¹forsttechnischeª gestrichen und<br />
nach dem Wort ¹beschlossenenª die Wörter<br />
¹periodischen Betriebsplanung und derª sowie<br />
nach dem Wort ¹Forstfrevelª die Wörter<br />
¹(forsttechnische Betriebsführung)ª eingefügt.<br />
c) Absatz 2 wird aufgehoben.<br />
30. § 37 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 37<br />
Kostenerstattung<br />
(1) Das Land trägt die Kosten, die durch die<br />
forsttechnische Betriebsführung in den Gemeindewäldern<br />
entstehen.<br />
(2) Das Land trägt die Kosten der gemäû § 30 zu<br />
erstellenden periodischen Betriebspläne und Betriebsgutachten.<br />
Die hierbei anfallenden Arbeitslöhne<br />
und Sachkosten mit Ausnahme der Vergütung<br />
für vom Land beauftragte Sachverständige<br />
tragen die Gemeinden. Lässt eine Gemeinde<br />
den periodischen Betriebsplan oder das Betriebsgutachten<br />
durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen<br />
erstellen, gilt § 40 Abs. 1 Satz 2 entsprechend.<br />
(3) Die Aufwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für die Bewirtschaftung<br />
<strong>des</strong> Gemeindewal<strong>des</strong> durch eigenes<br />
oder beauftragtes forstlich ausgebildetes Betriebspersonal<br />
sind von den Gemeinden zu erstatten.<br />
(4) Wird die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Staatswal<strong>des</strong><br />
von der Gemeinde durch eigenes oder beauftragtes<br />
forstliches Betriebspersonal durchgeführt, so<br />
findet Absatz 3 entsprechend Anwendung.ª<br />
31. § 40 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ¹einen<br />
Anteil zu denª durch die Wörter ¹bis zu 50<br />
vom Hundert derª ersetzt.<br />
b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:<br />
¹Die Forstbehörde und der SaarForst Lan<strong>des</strong>betrieb<br />
wirken auf die Umsetzung der naturnahen<br />
Waldwirtschaft im Privatwald hin.ª<br />
32. In § 42 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe ¹Abs. 2ª<br />
durch die Angabe ¹Abs. 3ª ersetzt.<br />
33. § 43 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹,Energie<br />
und Verkehrª und in Satz 2 die Wörter<br />
¹,der höherenª gestrichen.
2136 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
b) In Absatz 2 werden die Wörter ¹,Energie und<br />
Verkehrª gestrichen.<br />
34. § 44 wird aufgehoben.<br />
35. § 50 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Nummer 1 wird die Angabe ¹§ 26<br />
Abs. 2ª durch die Angabe ¹§ 26 Abs. 1ª<br />
ersetzt.<br />
bb) In Nummer 2 wird die Angabe ¹§ 11<br />
Abs. 4ª durch die Angabe ¹§ 11 Abs. 3ª<br />
ersetzt.<br />
cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:<br />
¹3. entgegen dem Verbot <strong>des</strong> § 12 Abs. 2<br />
Kahlhiebe vornimmt,ª<br />
dd) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer<br />
4 eingefügt:<br />
¹4. die nach § 12 Abs. 5 erforderliche Anzeige<br />
unterlässt oder die nach § 12 Abs. 6<br />
erforderliche Genehmigung nicht einholt,ª<br />
ee) Die bisherigen Nummern 4 bis 8 werden<br />
die Nummern 5 bis 9.<br />
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:<br />
¹(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig<br />
1. entgegen den Bestimmungen <strong>des</strong> § 25<br />
Abs. 3 ohne Zustimmung <strong>des</strong> Waldbesitzers<br />
a) gesperrte Waldflächen und Waldwege<br />
sowie Forstkulturen, Pflanzgärten,<br />
2.<br />
forst- und jagdwirtschaftliche Einrichtungen<br />
und Waldflächen, auf denen<br />
Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet<br />
wird, betritt,<br />
b) motorgetriebene Fahrzeuge im Wald<br />
fährt oder abstellt,<br />
c) mit Kutschen fährt,<br />
d) abseits von Straûen und Wegen Rad<br />
fährt oder reitet,<br />
e) im Wald zeltet oder organisierte Veranstaltungen<br />
mit gewerblichem Charakter<br />
durchführt,<br />
entgegen § 27 Abs. 1 auf gesperrten Wegen<br />
Pferde reitet oder führt.<br />
c) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze<br />
3 und 4.<br />
d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe ¹6ª<br />
durch die Angabe ¹7ª ersetzt.<br />
e) Im neuen Absatz 4 werden die Wörter ¹vom<br />
24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481)ª durch die<br />
Wörter ¹in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3387), in der<br />
jeweils geltenden Fassungª ersetzt.<br />
Artikel 2<br />
¾nderung von Rechtsvorschriften<br />
(1) Nummer 31 der Anlage zu § 1 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />
die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen<br />
und Ausschüssen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 25. September 1972 (Amtsbl. S. 518), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 Abs. 12 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506,1513) wird aufgehoben.<br />
(2) Die Verordnung über die Bestellung der Mitglieder,<br />
die Einberufung und das Verfahren <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldbeirates<br />
vom 8. September 2000 (Amtsbl. S. 1566)<br />
wird aufgehoben.<br />
(3) In § 2 Satz 1 der Verordnung über die Naturschutzgebiete<br />
¹Naturwaldzellen im Saarlandª vom<br />
28. Januar 2000 (Amtsbl. S. 470) werden die Wörter<br />
¹gemäû § 11 Abs. 3 Lan<strong>des</strong>waldgesetzª gestrichen.<br />
Artikel 3<br />
Neufassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes<br />
Das Ministerium für Umwelt kann das Lan<strong>des</strong>waldgesetz<br />
in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an<br />
geltenden Fassung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> bekannt<br />
machen. Dabei sind die Personen- und Amtsbezeichnungen<br />
in der männlichen und weiblichen<br />
Form zu verwenden.<br />
Artikel 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in<br />
Kraft.<br />
Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
Die Regierung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Müller Spoerhase-Eisel<br />
Jacoby Schreier<br />
Kramp-Karrenbauer Dr. Görner<br />
Dr. Georgi Mörsdorf<br />
207 Gesetz Nr. 1526<br />
Saarländisches Spielbankgesetz<br />
(SpielbG-Saar)<br />
Vom 9. Juli <strong>2003</strong><br />
Der Landtag <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> hat folgen<strong>des</strong> Gesetz beschlossen,<br />
das hiermit verkündet wird:<br />
§1<br />
Zulassung von Spielbanken<br />
(1) Im Saarland können bis zu zwei öffentliche Spielbanken<br />
zugelassen werden. Für das Kleine Spiel dieser<br />
Spielbanken können Zweigspielbetriebe zugelas-
sen werden. Die Lan<strong>des</strong>regierung bestimmt den<br />
Standort der Spielbanken.<br />
(2) Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn<br />
durch den Betrieb der Spielbank weder die öffentliche<br />
Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird noch sonstige<br />
öffentliche Belange beeinträchtigt werden.<br />
(3) Träger eines Spielbankunternehmens dürfen nur<br />
Gesellschaften in der Rechtsform <strong>des</strong> privaten Rechts<br />
sein, deren Anteile zu mehr als der Hälfte unmittelbar<br />
oder mittelbar dem Saarland gehören. Die Berechtigung<br />
zum Betrieb einer Spielbank kann nicht auf<br />
Dritte übertragen oder zur Ausübung an Dritte überlassen<br />
werden.<br />
§2<br />
Zulassung<br />
(1) Der Betrieb einer Spielbank bedarf der Zulassung.<br />
Sie wird vom Ministerium für Inneres und Sport<br />
erteilt.<br />
(2) Die Zulassung wird schriftlich auf unbestimmte<br />
Zeit erteilt und kann jederzeit mit einer Frist von zwei<br />
Jahren zum Jahresende widerrufen werden. Es besteht<br />
kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Zulassung.<br />
(3) Die Zulassung muss insbesondere bezeichnen<br />
1. die Gemeinde und die Gebäude, in denen die<br />
Spielbank betrieben werden darf,<br />
2. die Zweigspielbetriebe, die mit der Spielbank verbunden<br />
werden dürfen.<br />
(4) Die Zulassung kann mit Auflagen, Bedingungen<br />
und dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme,<br />
¾nderung oder Ergänzung von Auflagen versehen<br />
werden. In den Nebenbestimmungen können insbesondere<br />
festgelegt werden:<br />
1. besondere Pflichten, die bei der Errichtung und<br />
Einrichtung der Spielbank zu beachten sind,<br />
2. Pflichten gegenüber der Spielbankaufsicht,<br />
3. die Auswahl <strong>des</strong> Personals,<br />
4. Sicherheitsvorkehrungen der Spielbank,<br />
5. die Berücksichtigung der örtlichen Belange der<br />
Standortgemeinde,<br />
6. Maûgaben für die Werbung.<br />
§3<br />
Aufsicht<br />
(1) Die Aufsicht über die Spielbanken übt das<br />
Ministerium für Inneres und Sport aus. Gegenstand<br />
der Aufsicht sind insbesondere der Schutz der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung und die Überwachung<br />
der Einhaltung der für den Betrieb der Spielbanken<br />
geltenden Rechtsvorschriften.<br />
(2) Die Aufsichtsbehörde kann die zur Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben erforderlichen Anordnungen und sonstigen<br />
Maûnahmen nach pflichtgemäûem Ermessen treffen.<br />
Sie ist insbesondere berechtigt,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2137<br />
1. den gesamten Betrieb der Spielbank zu überwachen<br />
und zu überprüfen,<br />
2. alle dem Betrieb der Spielbank dienenden Räume<br />
zu betreten, Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen<br />
und die geschäftlichen Unterlagen der<br />
Spielbank einzusehen,<br />
3. jederzeit Auskunft über den gesamten Betrieb der<br />
Spielbank zu verlangen,<br />
4. durch Beauftragte an Sitzungen und Besprechungen<br />
leitender Gremien <strong>des</strong> Spielbankunternehmens<br />
teilzunehmen.<br />
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Satz 2 Nr. 1 bis<br />
3 kann sich die Aufsichtsbehörde Dritter bedienen.<br />
(3) Das Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />
übt die Steueraufsicht aus und erlässt die<br />
hierfür erforderlichen Regelungen.<br />
§4<br />
Spielbankordnung<br />
(1) Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt,<br />
im Einvernehmen mit dem Ministerium für<br />
Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten durch Verordnung<br />
eine Spielbankordnung zu erlassen. In ihr kann<br />
bestimmt werden,<br />
1. zu welchen Zeiten und für welche Spiele die Spielbank<br />
täglich geöffnet ist,<br />
2. an welchen Tagen nicht gespielt werden darf,<br />
3. wie und in welcher Höhe (Min<strong>des</strong>t- und Höchstbeträge)<br />
die Spieleinsätze zu erbringen sind,<br />
4. wie die Spielmarken (Jetons) kontrolliert werden,<br />
5. wie die Gewinne festgestellt und ausgezahlt werden,<br />
6. welche allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen für<br />
den Spielbankbesuch bestehen, insbesondere, dass<br />
sich die Gäste auszuweisen und welche Personalien<br />
sie anzugeben haben,<br />
7. welchen Personen die Teilnahme am Spiel nicht<br />
gestattet ist,<br />
8. dass bestimmte Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum,<br />
tatsächlich ausgeübter Beruf, Anschrift und<br />
Spieltag) in einer Gästedatei zu speichern und<br />
wann diese Daten zu löschen sind,<br />
9. in welchem Umfang zur Sicherstellung eines ordnungsgemäûen<br />
Spielbetriebs, zur Unterstützung<br />
der Spielbankaufsicht und zum Schutz der Spielbankgäste<br />
optisch-elektronische Einrichtungen<br />
(Videoüberwachungen) zulässig sind, welche Beschäftigten<br />
<strong>des</strong> Spielbankunternehmens und der<br />
zur Überwachung <strong>des</strong> Spielbetriebs zuständigen<br />
Behörden die durch die Videoüberwachung erhobenen<br />
Daten verarbeiten dürfen und wann diese<br />
Daten zu löschen sind,
2138 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
10. welche besonderen Anforderungen bei Spielangeboten<br />
im Internet zu erfüllen sind.<br />
(2) In den Spielsälen sind deutlich sichtbar die Spielbankordnung<br />
auszuhängen und die Spielregeln auszulegen.<br />
§5<br />
Spielbankabgabe<br />
(1) Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, an das<br />
Saarland eine Spielbankabgabe zu entrichten.<br />
Die Spielbankabgabe beträgt<br />
bei einem Bruttospielertrag im Kalenderjahr bis 45<br />
Millionen Euro 50 vom Hundert <strong>des</strong> Bruttospielertrags,<br />
bei einem Bruttospielertrag im Kalenderjahr über 45<br />
Millionen Euro 60 vom Hundert für den Teil <strong>des</strong> Bruttospielertrags,<br />
der 45 Millionen Euro übersteigt.<br />
Die Spielbankabgabe ist nach Maûgabe <strong>des</strong> Haushaltsplans<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für Zwecke zu verwenden, die<br />
allgemeiner Billigung sicher sind.<br />
(2) Bei der Eröffnung einer Spielbank oder eines<br />
Zweigspielbetriebes kann das Ministerium für Finanzen<br />
und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten die Spielbankabgabe<br />
für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren bis auf<br />
40 vom Hundert <strong>des</strong> Bruttospielertrags ermäûigen.<br />
(3) Bruttospielertrag ist<br />
1. bei den Spielen, bei denen die Spielbank ein Spielrisiko<br />
trägt, der Betrag, um den die täglichen<br />
Spieleinsätze die Gewinne der Spielenden übersteigen,<br />
die diesen nach den Spielregeln zustehen,<br />
2. bei den Spielen, bei denen die Spielbank kein<br />
Spielrisiko trägt, der Betrag, der der Spielbank zuflieût.<br />
(4) Nicht abgeholte Einsätze und Gewinne sowie Beträge,<br />
die nach dem Ende der Einsatzmöglichkeit gesetzt,<br />
von den Spielenden aber nicht zurückgenommen<br />
werden und der Spielbank verbleiben, werden dem<br />
Bruttospielertrag zugerechnet.<br />
(5) Falsche Spielmarken, falsche Geldscheine und falsche<br />
Münzen sowie Spielmarken anderer Spielbanken<br />
an den Spieltischen mindern den Bruttospielertrag<br />
nicht; sie sind mit dem Wert zu berücksichtigen, mit<br />
dem sie am Spiel teilgenommen haben. Münzen anderer<br />
Währungen und falsche Münzen in den Spielautomaten<br />
zählen nicht zum Bruttospielertrag.<br />
(6) Spielverluste eines Spieltags werden für jede<br />
Spielstätte mit den im laufenden Monat erzielten<br />
Bruttospielerträgen, getrennt nach Groûem Spiel und<br />
Kleinem Spiel (Automatenspiel), verrechnet; ein verbleibender<br />
Verlust kann mit den Bruttospielerträgen<br />
der folgenden Monate verrechnet werden. Dabei werden<br />
die Erträge sämtlicher in der Spielbank veranstalteter<br />
Spiele berücksichtigt.<br />
(7) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das<br />
Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />
in begründeten Einzelfällen den Vomhundertsatz<br />
herabsetzen.<br />
§6<br />
Weitere Leistung<br />
Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, neben der<br />
Spielbankabgabe an das Saarland eine weitere Leistung<br />
zu entrichten. Die weitere Leistung beträgt<br />
12 vom Hundert <strong>des</strong> jeweiligen Bruttospielertrags im<br />
Kalenderjahr.<br />
§7<br />
Zuwendungen, Tronc<br />
(1) Den bei einer Spielbank beschäftigten Personen<br />
ist die Annahme von Geschenken oder ähnlichen<br />
Zuwendungen, die ihnen mit Rücksicht auf ihre berufliche<br />
Tätigkeit gemacht werden, insbesondere die<br />
Annahme von Trinkgeldern, verboten.<br />
(2) Dieses Verbot betrifft solche Zuwendungen nicht,<br />
die von Spielbankgästen den bei der Spielbank beschäftigten<br />
Personen für die Gesamtheit oder bestimmte<br />
Teile der Belegschaft, für die Spielbank oder<br />
ohne ersichtliche Zweckbestimmung gegeben und von<br />
diesen Personen den in der Spielbank dafür aufgestellten<br />
Behältern bzw. dafür vorgesehenen Einrichtungen<br />
(Tronc) zugeführt werden.<br />
(3) Das Verbot nach Absatz 1 findet auf die üblichen<br />
Zuwendungen an die nicht zum spieltechnischen Personal<br />
gehörenden Beschäftigten keine Anwendung.<br />
(4) Soweit das monatliche Troncaufkommen der Spielbank<br />
einen Betrag übersteigt, der zur Deckung eines<br />
angemessenen Personalaufwan<strong>des</strong> erforderlich ist, ist<br />
dieser Überschuss an den Lan<strong>des</strong>haushalt für Zwecke,<br />
die allgemeiner Billigung sicher sind, abzuführen.<br />
§8<br />
Abgabenrechtliche Pflichten <strong>des</strong> Spielbankunternehmens,<br />
Entstehung und Fälligkeit der<br />
Abgaben<br />
(1) Das Spielbankunternehmen ist verpflichtet, getrennt<br />
für jede Spielbank und jeden Zweigspielbetrieb<br />
Aufzeichnungen über den Betrieb zu führen. Insbesondere<br />
hat es den im Groûen Spiel erzielten Bruttospielertrag<br />
täglich nach Ende <strong>des</strong> Spielgeschehens<br />
und den im Kleinen Spiel erzielten Bruttospielertrag<br />
am Tag der Abrechnung, min<strong>des</strong>tens jedoch einmal<br />
wöchentlich, festzustellen. Daneben hat es täglich die<br />
Tronceinnahmen festzustellen.<br />
(2) Die Spielbankabgabe und die weitere Leistung<br />
entsteht beim Groûen Spiel mit dem Ende <strong>des</strong> Spielgeschehens<br />
an dem jeweiligen Spieltag und beim Kleinen<br />
Spiel am Tag der Abrechnung.<br />
(3) Das Spielbankunternehmen hat die Spielbankabgabe<br />
jeweils für jede Spielbank und jeden Zweigspielbetrieb<br />
spätestens am sechsten Tag <strong>des</strong> Monats
für den vorangegangenen Monat selbst zu berechnen,<br />
eine schriftliche Anmeldung nach amtlichem Vordruck<br />
abzugeben und die Spielbankabgabe sowie die<br />
weitere Leistung zu entrichten (Fälligkeit). Die Anmeldungen<br />
sind von einer zur Vertretung <strong>des</strong> Spielbankunternehmens<br />
berechtigten Person eigenhändig<br />
zu unterschreiben. Sie gelten als Steueranmeldung im<br />
Sinn <strong>des</strong> § 168 der Abgabenordnung. Wird die Anmeldung<br />
nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder ist<br />
die Anmeldung unzutreffend, setzt das Finanzamt die<br />
Spielbankabgabe und die weitere Leistung fest.<br />
(4) Das Spielbankunternehmen hat am fünfzehnten<br />
Tag eines jeden Monats eine Vorauszahlung in Höhe<br />
von 80 vom Hundert der Abgaben und Leistungen<br />
<strong>des</strong> vorangegangenen Monats zu entrichten. Die Vorauszahlung<br />
ist mit der späteren Anmeldung zu verrechnen.<br />
§9<br />
Verwaltung der Spielbankabgabe und der weiteren<br />
Leistung<br />
(1) Die Spielbankabgabe und die weitere Leistung<br />
werden durch das Finanzamt verwaltet, in <strong>des</strong>sen Bezirk<br />
sich der Sitz <strong>des</strong> Spielbankunternehmens befindet.<br />
(2) Für die Spielbankabgabe und die weitere Leistung<br />
gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichen<strong>des</strong><br />
ergibt, die Vorschriften der Abgabenordnung<br />
in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.<br />
§10<br />
Steuerbefreiung<br />
Durch die Entrichtung der Spielbankabgabe und der<br />
weiteren Leistung ist das Spielbankunternehmen von<br />
der Zahlung derjenigen Lan<strong>des</strong>- und Gemein<strong>des</strong>teuern<br />
befreit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />
dem Betrieb einer Spielbank stehen.<br />
§11<br />
Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe und der<br />
weiteren Leistung<br />
Die Gemeinden, in denen sich eine Spielbank oder<br />
ein Zweigspielbetrieb befindet (Standortgemeinden),<br />
erhalten einen Anteil von der Spielbankabgabe und<br />
der weiteren Leistung. Der Gemeindeanteil darf<br />
15 vom Hundert der Spielbankabgabe einschlieûlich<br />
der weiteren Leistung nicht übersteigen. Das Ministerium<br />
für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten wird<br />
ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium<br />
für Inneres und Sport die Höhe <strong>des</strong> Gemeindeanteils<br />
durch Rechtsverordnung zu regeln.<br />
§12<br />
Einschränkung von Grundrechten<br />
Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf<br />
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 <strong>des</strong> Grundgesetzes,<br />
Art. 16 der Verfassung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>) eingeschränkt<br />
werden.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2139<br />
§13<br />
Übergangsvorschriften<br />
(1) Eine auf Grund <strong>des</strong> bisherigen Rechts erteilte und<br />
noch nicht beendete Zulassung einer Spielbank gilt<br />
fort. Sie ist auf die nach § 1 Absatz 1 Satz 1 zulässige<br />
Zahl von Spielbanken anzurechnen.<br />
(2) Die auf Grund <strong>des</strong> § 8 der Verordnung über<br />
öffentliche Spielbanken vom 27. Juli 1938 (RGBl. I<br />
S. 955), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November<br />
2001 (Amtsbl. S. 2158), erlassene Spielordnung<br />
für öffentliche Spielbanken (Spielbankordnung) vom<br />
12. März 1979 (Amtsbl. S. 330), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl.<br />
S. 2158), gilt bis zum Erlass einer Spielbankordnung<br />
nach § 4 fort, soweit sie diesem Gesetz nicht widerspricht.<br />
(3) Die den Gemeinden zugewiesenen Anteile an der<br />
Spielbankabgabe gelten bis zum Erlass einer entsprechenden<br />
Rechtsverordnung fort.<br />
§14<br />
In-Kraft-Treten, Auûer-Kraft-Treten<br />
(1) § 5 Abs. 1 und § 6 treten mit Wirkung vom 1. Januar<br />
<strong>2003</strong> in Kraft.<br />
(2) § 8 Abs. 4 tritt am ersten Tag <strong>des</strong> auf die Verkündung<br />
folgenden Kalendermonats in Kraft.<br />
(3) Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach seiner<br />
Verkündung in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten auûer Kraft:<br />
1. das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken<br />
vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 7. November 2001<br />
(Amtsbl. S. 2158),<br />
2. die Verordnung über öffentliche Spielbanken vom<br />
27. Juli 1938 (RGBl. I. S. 955), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl.<br />
S. 2158).<br />
Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Der Ministerpräsident<br />
Müller<br />
Die Ministerin für Inneres und Sport<br />
Kramp-Karrenbauer<br />
Der Minister<br />
für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />
Jacoby
2140 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
209 Gesetz Nr. 1525<br />
zur ¾nderung <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes<br />
(SRettG)<br />
Vom 9. Juli <strong>2003</strong><br />
Der Landtag <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> hat folgen<strong>des</strong> Gesetz beschlossen,<br />
das hiermit verkündet wird:<br />
Artikel 1<br />
¾nderung <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes<br />
Das Saarländische Rettungsdienstgesetz vom 9. Februar<br />
1994 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 4 Abs. 39 <strong>des</strong> Gesetzes vom 7. November 2001<br />
(Amtsbl. S. 2158), wird wie folgt geändert:<br />
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br />
a) In Abschnitt 1 wird die Angabe zu § 3 wie<br />
folgt gefasst: ¹§ 3 Rettungsdienstfahrzeugeª.<br />
b) In Abschnitt 2 werden nach § 6 folgende Angaben<br />
eingefügt: ¹§ 6a Grenzüberschreitender<br />
Rettungsdienstª und ¹§ 6b Wasserrettungª.<br />
c) In Abschnitt 3 werden in der Überschrift die<br />
Worte ¹Notfallrettung undª durch die Worte<br />
¹Zulassung von Unternehmern zumª ersetzt.<br />
d) In Abschnitt 4 wird in der Überschrift das<br />
Wort ¹Informationssicherungª durch das Wort<br />
¹Qualitätssicherungª ersetzt und nach § 21 folgende<br />
Angabe eingefügt: ¹§ 21a ¾rztlicher<br />
Leiter Rettungsdienst und Qualitätssicherungª.<br />
e) In Abschnitt 5 wird die Angabe zu § 24 wie<br />
folgt gefasst: ¹§ 24 Übergangsregelungenª.<br />
2. § 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Dieses Gesetz regelt Notfallrettung und Krankentransport<br />
als öffentliche Aufgabe (Rettungsdienst)<br />
sowie die Zulassung von Unternehmern zum<br />
Krankentransport. Es gilt nicht für<br />
1. Beförderungen von kranken und behinderten<br />
Personen, die während <strong>des</strong> Transportes keiner<br />
fachgerechten medizinischen Hilfe oder Betreuung<br />
bedürfen;<br />
2. Beförderungen innerhalb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> einer<br />
medizinischen Behandlungseinrichtung mit eigenen<br />
Fahrzeugen und eigenem Personal;<br />
3. Beförderungen mit betriebseigenen Fahrzeugen<br />
und betriebseigenem Personal im Zusammenhang<br />
mit Maûnahmen, die im Rahmen der gesetzlichenden.ª<br />
Unfallversicherung ergriffen wer-<br />
3. § 2 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Vor Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:<br />
¹Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der<br />
Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge.ª<br />
bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Der Rettungsdienstª<br />
durch das Wort ¹Erª ersetzt.<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatienten<br />
am Notfallort medizinisch zu versorgen,<br />
die Transportfähigkeit herzustellen und<br />
sie unter medizinisch-fachlicher Betreuung in<br />
eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung<br />
zu befördern. Sie umfasst auch die Beförderung<br />
von Notfallpatienten zu weiterführenden<br />
diagnostischen Einrichtungen und geeigneten<br />
Behandlungseinrichtungen unter intensivmedizinischen<br />
Bedingungen (Intensiv-<br />
4.<br />
transport). Notfallpatienten sind Personen, die<br />
sich infolge Verletzung, Krankheit oder aus<br />
sonstigen Gründen entweder in Lebensgefahr<br />
befinden oder bei denen schwere gesundheitliche<br />
Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht<br />
unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Zur<br />
Notfallrettung gehört auch die Bewältigung<br />
von Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle<br />
mit einer gröûeren Anzahl von<br />
Verletzten oder Kranken (Groûschadensereignis).<br />
Notfallrettung ist ausschlieûlich eine öffentliche<br />
Aufgabe.ª<br />
c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(3) Gegenstand <strong>des</strong> Krankentransportes ist<br />
die Beförderung von Kranken, Verletzten oder<br />
sonst hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten<br />
sind, und die fachgerechte Betreuung<br />
durch dafür qualifiziertes Personal.ª<br />
d) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:<br />
¹(4) Der Rettungsdienst kann weitere Aufgaben<br />
der Gesundheitsvorsorge übernehmen,<br />
wenn dadurch die rettungsdienstlichen Aufgaben<br />
nicht beeinträchtigt werden und die Erstattung<br />
<strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> geregelt ist.ª<br />
§ 3 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 3<br />
Rettungsdienstfahrzeuge<br />
(1) Für den Rettungsdienst sind Krankenkraftwagen,<br />
Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Luftfahrzeuge<br />
einzusetzen.<br />
(2) Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für die<br />
Notfallrettung oder den Krankentransport besonders<br />
eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als<br />
Krankenkraftwagen anerkannt sind (Krankentransportwagen,<br />
Notfallkrankenwagen, Rettungswagen).<br />
Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Fahrzeuge<br />
mit spezieller Ausstattung zum Transport <strong>des</strong> Notarztes<br />
und der medizinisch-technischen Ausstattung<br />
an den Einsatzort.<br />
(3) Rettungsdienstfahrzeuge müssen den allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik und dem Stand<br />
der medizinischen Wissenschaft entsprechen.<br />
(4) Rettungsdienstfahrzeuge einschlieûlich <strong>des</strong><br />
Rettungsmaterials sowie <strong>des</strong> Gerätes zur Lagerung<br />
und zum Transport von Verletzten oder Erkrankten<br />
sind Rettungsmittel.ª
5. § 4 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 1 wird das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />
durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />
ersetzt.<br />
bb)In Satz 3 werden nach dem Wort ¹Eineª<br />
die Worte ¹im Krankenkraftwagenª eingefügt.<br />
cc) Folgende Sätze werden angefügt:<br />
¹Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind neben dem<br />
Notarzt mit einem Rettungsassistenten zu<br />
besetzen. Rettungshubschrauber müssen<br />
neben dem Piloten mit einem Rettungsassistenten,<br />
der eine für den Einsatz auf<br />
Luftrettungsmitteln erforderliche Zusatzausbildung<br />
abgelegt hat, und einem Notarzt<br />
besetzt sein.ª<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 2 werden die Worte ¹den Fachkundenachweis<br />
Rettungsdienstª durch die<br />
Worte ¹die Zusatzbezeichnung Notfallmedizinª<br />
ersetzt.<br />
bb)Satz 4 wird aufgehoben.<br />
c) Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:<br />
¹Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit<br />
und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen<br />
mit dem Ministerium für Inneres und<br />
Sport durch Rechtsverordnung Vorschriften zu<br />
erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung<br />
der Fortbildung sowie über das Anerkennungsund<br />
Prüfungsverfahren.ª<br />
d) In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte ¹Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />
für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
e) Absatz 5 wird aufgehoben.<br />
6. In § 5 werden in Absatz 1 Satz 3 und in Absatz 2<br />
Satz 1 jeweils die Worte ¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª<br />
durch die Worte ¹Ministerium für Inneres und<br />
Sportª ersetzt.<br />
7. § 6 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 werden die Worte ¹Ministeriums<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministeriums für<br />
Inneres und Sportª und das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />
durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />
ersetzt.<br />
b) In Absatz 2 wird das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />
durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />
ersetzt.<br />
c) Es werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:<br />
¹(3) Die Notfallrettung ist so zu planen, dass<br />
ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer<br />
öffentlichen Straûe gelegenen Notfallort innerhalb<br />
einer Hilfsfrist von zwölf Minuten erreichen<br />
kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in<br />
95 v. H. aller an einer öffentlichen Straûe zu<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2141<br />
erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden<br />
kann. Satz 1 gilt nicht für die Vorhaltung<br />
zur Bewältigung von Groûschadensereignissen<br />
und nicht für den Intensivtransport. Die Hilfsfrist<br />
umfasst den Zeitraum vom Eingang einer<br />
Notfallmeldung bei der zuständigen Rettungsleitstelle<br />
bis zum Eintreffen eines geeigneten<br />
Rettungsmittels am Notfallort.<br />
(4) Vor Entscheidungen über Neu- und Erweiterungsinvestitionen<br />
für den Rettungsdienst,<br />
die sich auf die Betriebskosten auswirken, sind<br />
die Krankenkassen oder deren Verbände und<br />
der Verband der privaten Krankenversicherung<br />
e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss Saarland Ð zu hören.ª<br />
8. Als § 6a wird eingefügt:<br />
¹§ 6a<br />
Grenzüberschreitender Rettungsdienst<br />
Die Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit<br />
im Rettungsdienst ist eine Aufgabe <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>. Vereinbarungen, die Auswirkungen auf<br />
das Einsatzgebiet und das Einsatzpotenzial <strong>des</strong> bodengebundenen<br />
Rettungsdienstes im Saarland haben,<br />
erfolgen unter Beteiligung <strong>des</strong> Rettungszweckverban<strong>des</strong>.ª<br />
9. Als § 6b wird eingefügt:<br />
¹§ 6b<br />
Wasserrettung<br />
Die Organisation und die Durchführung <strong>des</strong> Wasserrettungsdienstes<br />
regelt der Rettungszweckverband<br />
mit geeigneten Trägern durch Vereinbarung.ª<br />
10. § 7 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Der Rettungszweckverband ist Träger der<br />
Rettungsleitstelle. Er kann die Rettungsleitstelle<br />
selbst betreiben oder eines seiner Mitglieder<br />
oder eine Gemeinde mit der Durchführung<br />
dieser Aufgabe beauftragen. Die Rettungsleitstelle<br />
kann gemeinsam mit einer<br />
Feuerwehreinsatzzentrale betrieben werden.<br />
Die Rettungsleitstelle lenkt alle Rettungseinsätze<br />
im ganzen Land. Sie kann dazu dem im<br />
Rettungsdienst eingesetzten Personal Weisungen<br />
erteilen. Sie muss ständig betriebsbereit<br />
und mit geeignetem Personal ausgestattet sein.<br />
Mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze<br />
beauftragte Personen müssen die Qualifikation<br />
als Rettungsassistent haben und sind regelmäûig<br />
fortzubilden. Die Rettungsleitstelle arbeitet<br />
mit den Krankenhäusern, den für den<br />
vertragsärztlichen Notdienst zuständigen Stellen,<br />
dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der<br />
Polizei, den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr<br />
zusammen und wirkt im Katastrophenschutz<br />
mit.ª
2142 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Die Rettungsleitstelle führt einen zentralen<br />
Bettennachweis und eine Übersicht über<br />
die bei einem gröûeren Schadensereignis verfügbaren<br />
Versorgungs- und Behandlungskapazitäten.<br />
Die Krankenhäuser sind verpflichtet,<br />
der Rettungsleitstelle die hierfür notwendigen<br />
Meldungen zu machen. Die Rettungsleitstelle<br />
unterrichtet bei Notfällen die Krankenhäuser<br />
über eine bevorstehende Aufnahme. Die Rettungsleitstelle<br />
führt eine Übersicht über die<br />
vertragsärztlichen Notdienste.ª<br />
c) In Absatz 3 werden die Worte ¹Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium für<br />
Inneres und Sportª ersetzt.<br />
d) In Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:<br />
¹Die Rettungsleitstelle kann weitere Aufgaben,<br />
insbesondere die Alarmierung <strong>des</strong> vertragsärztlichen<br />
Notdienstes, durch Vereinbarung übernehmen.ª<br />
e) Es wird folgender Absatz 5 angefügt:<br />
¹(5) Die Errichtung einer Integrierten Leitstelle<br />
und die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer<br />
112 für Rettungsdienst und Feuerwehr<br />
werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.ª<br />
11. § 8 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ¹Hilfsorganisationenª<br />
die Worte ¹(Arbeiter-Samariter-Bund,<br />
Deutsche Lebens-Rettungs-<br />
Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz,<br />
Johanniter-Unfallhilfe,<br />
dienst)ª eingefügt.<br />
bb)Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
Malteser-Hilfs-<br />
¹Eine Mitwirkung im Rettungsdienst ist<br />
mit einer konkurrierenden Betätigung im<br />
Krankentransport auûerhalb <strong>des</strong> Rettungsdienstes<br />
unvereinbar.ª<br />
cc) In Satz 3 werden die Worte ¹mit Zustimmung<br />
<strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innernª gestrichen.<br />
b) In Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz<br />
eingefügt:<br />
¹Betreibt der Rettungszweckverband die Rettungsleitstelle<br />
nicht selbst, gilt Satz 1 für den<br />
Betreiber der Rettungsleitstelle entsprechend.ª<br />
c) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:<br />
¹Der Rettungszweckverband hat bei der Entscheidung<br />
eine effektive und wirtschaftliche<br />
Leistungserbringung zu berücksichtigen.ª<br />
d) Es werden folgende Absätze 4 bis 6 angefügt:<br />
¹(4) Der Rettungszweckverband hat ausreichende<br />
Vorbereitungen für die Sicherstellung<br />
<strong>des</strong> Rettungsdienstes bei Groûschadensereignissen<br />
zu treffen. Soweit in die Vorbereitungen<br />
Einsatzmittel und Einsatzpersonal <strong>des</strong> Katastrophenschutzes<br />
einbezogen werden, erfolgt<br />
dies in Absprache mit den Katastrophenschutzbehörden.<br />
Für das Einsatzpersonal <strong>des</strong><br />
Katastrophenschutzes gilt bei Einsätzen im<br />
Rettungsdienst Abschnitt IV <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>katastrophenschutzgesetzes<br />
entsprechend. Der Rettungsdienst<br />
mit Fahrzeugen, die ausschlieûlich<br />
für Katastrophen oder Groûschadensereignisse<br />
vorgehalten werden, ist von der Beschränkung<br />
in § 2 Abs. 2 Satz 5 ausgenommen.<br />
(5) Die rettungsdienstliche Einsatzorganisation<br />
bei Groûschadensereignissen wird von der Einsatzleitung<br />
Rettungsdienst geführt. Der Einsatzleitung<br />
Rettungsdienst gehören der Leitende<br />
Notarzt und der Organisatorische Leiter<br />
an. Sie haben für ihren jeweiligen Aufgabenbereich<br />
ein Weisungsrecht gegenüber den Einsatzkräften.<br />
Die Bestellung der Einsatzleitung<br />
Rettungsdienst erfolgt durch den Rettungszweckverband.<br />
(6) Das Ministerium für Inneres und Sport erlässt<br />
allgemeine Verwaltungsvorschriften insbesondere<br />
über die Einsatzorganisation und<br />
vorbereitende Maûnahmen einschlieûlich einer<br />
Medikamentenbevorratung zur Sicherstellung<br />
<strong>des</strong> Rettungsdienstes bei Groûschadensereignissen.ª<br />
12. § 9 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort ¹Rettungsfahrzeugeª<br />
durch das Wort ¹Rettungsdienstfahrzeugeª<br />
ersetzt.<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Das Land gewährt im Rahmen verfügbarer<br />
Haushaltsmittel Zuschüsse zu den notwendigen<br />
Ausgaben für die kommunikationsund<br />
informationstechnische Ausstattung, die<br />
fernmeldetechnischen Infrastruktureinrichtungen<br />
sowie die Datenverarbeitungsprogramme<br />
der Rettungsleitstelle.ª<br />
c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(3) Das Ministerium für Inneres und Sport<br />
wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem<br />
Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />
Verwaltungsvorschriften über die<br />
Zuschüsse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nach den Absätzen 1<br />
und 2 zu erlassen.ª<br />
d) Es werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:<br />
¹(4) Die Aufgaben der Rettungsleitstelle nach<br />
§ 7 Abs. 4 werden gegen Kostenerstattung erbracht.<br />
(5) Die Ausgaben für den ¾rztlichen Leiter<br />
Rettungsdienst und die Einsatzleitung Rettungsdienst<br />
sind Kosten <strong>des</strong> Rettungsdienstes.ª
13. § 10 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Für die nach betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen ansatzfähigen Kosten <strong>des</strong> Rettungsdienstes<br />
einschlieûlich der Rettungsleitstelle<br />
und der Rettungsmittel, die den Trägern<br />
und Leistungserbringern im Rahmen der bedarfsgerechten<br />
Aufgabenerfüllung bei sparsamer<br />
und wirtschaftlicher Betriebsführung<br />
entstehen und nicht durch Zuschüsse nach § 9<br />
Abs. 1 und 2 oder durch Kostenerstattung nach<br />
§ 9 Abs. 4 gedeckt sind, werden Leistungsentgelte<br />
erhoben. Die Leistungsentgelte werden<br />
einheitlich für das Saarland zwischen dem Rettungszweckverband<br />
mit den Krankenkassen<br />
oder deren Verbänden und dem Verband der<br />
privaten Krankenversicherung e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss<br />
Saarland Ð so vereinbart, dass die<br />
Kosten gedeckt sind. Bei Kostenüber- oder<br />
Kostenunterdeckung auf Grund von Leistungsabweichungen<br />
oder unterschiedlichen Kostenstrukturen<br />
führt der Rettungszweckverband einen<br />
angemessenen Ausgleich zwischen den Beauftragten<br />
durch.ª<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 3 werden die Worte ¹die Krankenkassen<br />
und ihre Verbändeª durch die Worte<br />
¹die Krankenkassen oder deren Verbände<br />
und der Verband der privaten Krankenversicherung<br />
e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss Saarland<br />
Ъ ersetzt.<br />
bb)In Satz 4 werden die Worte ¹Ministeriums<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministeriums<br />
für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹Die Leistungsentgelte für den Rettungsdienst<br />
mit Luftfahrzeugen werden vom<br />
Ministerium für Inneres und Sport mit den<br />
Krankenkassen oder deren Verbänden und<br />
dem Verband der privaten Krankenversicherung<br />
e.V. Ð Lan<strong>des</strong>ausschuss Saarland<br />
Ð vereinbart.ª<br />
bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />
für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
14. § 11 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 1 werden die Worte ¹Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />
für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Ministeriums<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministeriums<br />
für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 1 wird in Nummer 16 das Wort ¹Bezirksausschussª<br />
durch das Wort ¹Lan<strong>des</strong>ausschussª<br />
ersetzt.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2143<br />
bb)In Satz 2 und 3 werden jeweils die Worte<br />
¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª durch die Worte<br />
¹Ministerium für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
15. In der Überschrift <strong>des</strong> Abschnitts 3 werden die<br />
Worte ¹Notfallrettung undª durch die Worte ¹Zulassung<br />
von Unternehmern zumª ersetzt.<br />
16. § 12 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 wird Satz 1 wie folgt gefasst:<br />
¹Wer Krankentransport auûerhalb <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Rettungsdienstes betreiben will (Unternehmer),<br />
muss im Besitz einer Genehmigung<br />
sein.ª<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen<br />
ist Krankentransport mit Fahrzeugen, die<br />
ausschlieûlich für den Katastrophenfall oder<br />
für Groûschadensereignisse vorgehalten werden.ª<br />
c) In Absatz 3 werden die Worte ¹Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium für<br />
Inneres und Sportª ersetzt und die Worte<br />
¹Notfallrettung undª gestrichen.<br />
17. § 13 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Satz 1 werden die Worte ¹Notfallrettung<br />
oderª und das Wort ¹jeweiligenª gestrichen.<br />
bb)In Satz 2 werden die Worte ¹Rettungs- und<br />
Ambulanzluftfahrzeugeª durch die Worte<br />
¹und Luftfahrzeugeª ersetzt.<br />
cc) Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Betriebsbereich <strong>des</strong> Krankenkraftwagens<br />
im Sinne dieses Gesetzes ist das Saarland.ª<br />
18. § 14 wird wie folgt geändert:<br />
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:<br />
¹Örtlich zuständig ist die Genehmigungsbehörde,<br />
in deren Bezirk das Unternehmen seinen<br />
Sitz hat; hat das Unternehmen seinen Sitz auûerhalb<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, ist das Ministerium für Inneres<br />
und Sport zuständig.ª<br />
b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte ¹der Notfallrettung<br />
undª gestrichen und die Worte ¹Ministerium<br />
<strong>des</strong> Innernª durch die Worte ¹Ministerium<br />
für Inneres und Sportª ersetzt.<br />
19. § 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Satz 1 werden die Worte ¹ob die Genehmigung<br />
für Notfallrettung oder Krankentransport<br />
erteilt werden soll undª gestrichen und die<br />
Worte ¹das Rettungs- oder das Ambulanzluftfahrzeugª<br />
durch die Worte ¹oder das Luftfahrzeugª<br />
ersetzt.
2144 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
b) In Satz 2 werden die Worte ¹Beide Angaben<br />
werdenª durch die Worte ¹Der Standort wirdª<br />
ersetzt.<br />
20. § 16 wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:<br />
¹(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn<br />
zu erwarten ist, dass durch ihren Gebrauch die<br />
Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> öffentlichen Rettungsdienstes<br />
gefährdet wird. Eine Gefährdung liegt<br />
dann vor, wenn durch die Genehmigung die<br />
Vorhaltung <strong>des</strong> öffentlichen Rettungsdienstes<br />
an Krankentransportwagen weniger als die<br />
Hälfte der Gesamtvorhaltung von öffentlichem<br />
Rettungsdienst und genehmigten Krankentransportwagen<br />
von privaten Unternehmern<br />
beträgt. Grundlage der Entscheidung der Genehmigungsbehörde<br />
ist ein vom Ministerium<br />
für Inneres und Sport zu führen<strong>des</strong> Verzeichnis<br />
der Zahl der Krankentransportwagen <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Rettungsdienstes und der genehmigten<br />
Krankentransportwagen von privaten Unternehmern.<br />
Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für<br />
die Neuerteilung abgelaufener Genehmigungen<br />
und den Austausch von Krankentransportwagen,<br />
soweit der Genehmigungsumfang unverändert<br />
bleibt.<br />
(3) Bei der Erteilung der Genehmigungen sind<br />
Neubewerber und vorhandene Unternehmer<br />
angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der<br />
Gruppen sollen die Antragsteller nach der zeitlichen<br />
Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs der Anträge<br />
berücksichtigt werden. Einem Antragsteller<br />
darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden,<br />
sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt<br />
werden können als Antragsteller vorhanden<br />
sind.ª<br />
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die<br />
Worte ¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª durch die<br />
Worte ¹Ministerium für Inneres und Sportª<br />
ersetzt.<br />
bb)In Nummer 2 werden die Worte ¹bei der<br />
Notfallrettung oderª gestrichen und nach<br />
dem Wort ¹Gemeinschaftª das Wort<br />
¹krank,ª eingefügt.<br />
21. § 17 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:<br />
a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹2. die Einhaltung bestimmter Wartezeiten vorschreiben,ª<br />
b) In Nummer 3 werden die Worte ¹Entseuchung,<br />
Entwesungª durch das Wort ¹Desinfektionª ersetzt.<br />
c) In Nummer 4 werden die Worte ¹sowie den<br />
Notärzten, deren jederzeitige Einsatzbereitschaft<br />
der Unternehmer auf Verlangen der Genehmigungsbehörde<br />
nachzuweisen hat,ª gestrichen.<br />
22. § 20 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 wird der Satz 1 wie folgt gefasst:<br />
¹Krankentransport darf nur durchgeführt werden,<br />
wenn der Ausgangs- oder Zielort im Betriebsbereich<br />
liegen.ª<br />
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die<br />
Worte ¹zu Notfallrettung undª durch das<br />
Wort ¹zumª ersetzt.<br />
bb)In Nummer 1 werden die Worte ¹ , <strong>des</strong><br />
Rettungs- oder <strong>des</strong> Ambulanzluftfahrzeugesª<br />
durch die Worte ¹oder <strong>des</strong> Luftfahrzeugesª<br />
ersetzt.<br />
c) In Absatz 3 werden die Worte ¹Notfallrettung<br />
und Krankentransport dürfenª durch<br />
die Worte ¹Die Beförderung darfª ersetzt.<br />
d) In Absatz 4 wird vor Satz 1 folgender Satz<br />
eingefügt:<br />
¹Der im Krankentransport tätige Unternehmer<br />
ist zu Einsätzen in der Notfallrettung<br />
verpflichtet, wenn ihn die Rettungsleitstelle<br />
hierzu beauftragt.ª<br />
23. In der Überschrift <strong>des</strong> Abschnitts 4 wird das Wort<br />
¹Informationssicherungª durch das Wort ¹Qualitätssicherungª<br />
ersetzt.<br />
24. Dem § 21 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:<br />
¹(3) Bei der Rettungsleitstelle eingehende Anrufe<br />
dürfen ohne Einwilligung <strong>des</strong> Anrufers vorübergehend<br />
auf Tonträger aufgezeichnet werden. Die<br />
Aufzeichnungen sind spätestens nach sechs Monaten<br />
zu löschen. Dies gilt nicht, wenn sich während<br />
dieses Zeitraumes ergibt, dass die Aufzeichnungen<br />
voraussichtlich noch als Beweismittel benötigt werden.<br />
(4) Die bei der Dokumentation anfallenden Daten<br />
können innerhalb <strong>des</strong> Rettungsdienstes in nicht<br />
patientenbezogener Form für Zwecke der Qualitätssicherung<br />
und Effizienzkontrolle ausgewertet<br />
werden.ª<br />
25. Als § 21a wird eingefügt:<br />
¹§ 21a<br />
¾rztlicher Leiter Rettungsdienst<br />
und Qualitätssicherung<br />
(1) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst wird auf<br />
Vorschlag <strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Sport<br />
durch den Rettungszweckverband bestellt. Der<br />
Vorschlag erfolgt im Benehmen mit der ¾rztekammer<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> und der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Saarland. Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst<br />
muss über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin<br />
verfügen. Eine Abberufung <strong>des</strong> ¾rztlichen<br />
Leiters Rettungsdienst ist nur aus wichtigem<br />
Grund und nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Ministeriums<br />
für Inneres und Sport möglich.
(2) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst hat den<br />
Stand der Qualitätssicherung im medizinischen<br />
Bereich <strong>des</strong> Rettungsdienstes festzustellen, den<br />
sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsbedarf<br />
zu benennen, eingeführte Qualitätssicherungsmaûnahmen<br />
auf ihre Wirksamkeit hin zu bewerten und<br />
Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen<br />
ausgerichtete Qualitätssicherung im Rettungsdienst<br />
einschlieûlich ihrer Umsetzung zu erarbeiten.<br />
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der ¾rztliche<br />
Leiter Rettungsdienst von den im Rettungsdienst<br />
mitwirkenden Personen und Stellen nicht<br />
patientenbezogene Auskünfte, Aufzeichnungen<br />
und aktuelle Dokumentationen verlangen.<br />
(3) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst soll insbesondere<br />
1. den Rettungszweckverband bei allen medizinischen<br />
Fragen und bei Entscheidungen über<br />
Zahl, Standort und Ausstattung von rettungsdienstlichen<br />
Einrichtungen fachlich beraten<br />
und unterstützen;<br />
2. im Zusammenwirken mit dem Rettungszweckverband<br />
und den Katastrophenschutzbehörden<br />
die Grundlagen für eine effektive medizinischorganisatorische<br />
Planung und Leitung <strong>des</strong> rettungs-<br />
und sanitätsdienstlichen Instrumentariums<br />
bei Groûschadensereignissen schaffen;<br />
3. im Zusammenwirken mit dem Rettungszweckverband,<br />
den mit der Notfallrettung Beauftragten<br />
und den Notärzten eine weitgehend einheitliche<br />
pharmakologische und medizin-technische<br />
Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge<br />
festlegen;<br />
4. auf der Grundlage von Dokumentationen die<br />
Einsatzstrategien und das Einsatzgeschehen in<br />
der Rettungsleitstelle überwachen und zusammen<br />
mit dem Rettungszweckverband durch<br />
Fortschreibung der Dispositionsanweisungen<br />
und gezielter Fort- und Weiterbildung <strong>des</strong> Personals<br />
optimieren;<br />
5. auf der Grundlage von Dokumentationen die<br />
Versorgung der Notfallpatienten durch ärztliches<br />
und nichtärztliches Personal überwachen<br />
und zusammen mit dem Rettungszweckverband<br />
und den Notärzten Empfehlungen für<br />
ärztliches Personal sowie Behandlungsrichtlinien<br />
für nichtärztliches Personal erarbeiten;<br />
6. gewonnene Erkenntnisse gezielt in die Fortund<br />
Weiterbildung <strong>des</strong> Rettungsdienstpersonals<br />
und der Notärzte einbringen sowie als Anregungen<br />
an die Ausbildungsstätten geben.<br />
Empfehlungen und Vorschläge <strong>des</strong> ¾rztlichen Leiters<br />
Rettungsdienst an den Rettungszweckverband<br />
zu medizinischen Fragen und zu Zahl, Standort<br />
oder Ausstattung von rettungsdienstlichen Einrichtungen<br />
sind von der Verbandsversammlung bei<br />
nächster Gelegenheit zu behandeln.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2145<br />
(4) Der ¾rztliche Leiter Rettungsdienst erstellt<br />
jährlich einen Bericht über den Stand der Qualitätssicherung<br />
im Rettungsdienst.ª<br />
26. In § 22 werden die Worte ¹Ministerium <strong>des</strong> Innernª<br />
durch die Worte ¹Ministerium für Inneres<br />
und Sportª ersetzt.<br />
27. § 23 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Nummer 2 werden die Worte ¹Notfallrettung<br />
oderª gestrichen.<br />
b) In Nummer 3 werden nach den Worten ¹Abs. 1ª<br />
die Worte ¹Satz 1ª eingefügt.<br />
28. § 24 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 24<br />
Übergangsregelungen<br />
(1) Die Trägerschaft der Rettungsleitstelle geht<br />
zum 1. Januar 2004 vom Saarland auf den Rettungszweckverband<br />
über.<br />
(2) Die Arbeitsverhältnisse der im Zeitpunkt <strong>des</strong><br />
In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bei der Rettungsleitstelle<br />
beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gehen mit deren Zustimmung<br />
auf den Rettungszweckverband über. Für<br />
die übergegangenen Arbeitsverhältnisse gelten die<br />
für den kommunalen Bereich vereinbarten tariflichen<br />
Regelungen, wobei der bisherige Besitzstand<br />
gewahrt wird. Die Eingruppierung erfolgt min<strong>des</strong>tens<br />
in der Vergütungsgruppe, in der der Arbeitnehmer<br />
oder die Arbeitnehmerin vor dem Übergang<br />
<strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses beim Land eingruppiert<br />
war. Ergibt sich im Einzelfall eine Vergütungsminderung,<br />
so ist diese auszugleichen. Bei<br />
der Berechnung von Beschäftigungs- und Dienstzeit,<br />
von Zeiten einer Tätigkeit oder Bewährung<br />
für einen Aufstieg oder der Gewährung der Vergütungsgruppenzulage<br />
sowie bei allen sonstigen<br />
von der Erfüllung bestimmter Zeiten bei demselben<br />
Arbeitgeber abhängenden tariflichen Leistungen<br />
und zusatzversorgungsrechtlichen Ansprüchen<br />
werden die beim Land erreichten Zeiten berücksichtigt.<br />
(3) Für die im Zeitpunkt <strong>des</strong> In-Kraft-Tretens dieses<br />
Gesetzes bei der Rettungsleitstelle beschäftigten<br />
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>, deren Arbeitsverhältnisse übergehen,<br />
führt die Personalvertretung ihre Geschäfte weiter.<br />
Die §§ 11 und 23 <strong>des</strong> Saarländischen Personalvertretungsgesetzes<br />
bleiben unberührt. § 116 <strong>des</strong> Saarländischen<br />
Personalvertretungsgesetzes findet Anwendung.<br />
(4) Das bewegliche Vermögen der Rettungsleitstelle,<br />
insbesondere die Einrichtungsgegenstände<br />
und die Datenverarbeitungsanlage, geht zum Zeitpunkt<br />
<strong>des</strong> Wechsels der Trägerschaft in das Eigentum<br />
<strong>des</strong> Rettungszweckverban<strong>des</strong> über.<br />
(5) Das Land überlässt dem Rettungszweckverband<br />
mietfrei die Nutzung <strong>des</strong> für Zwecke der<br />
Rettungsleitstelle dienenden Teils <strong>des</strong> Verwal-
2146 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
tungsgebäu<strong>des</strong>, in dem die Rettungsleitstelle und<br />
die Hubschrauberstation untergebracht sind. Der<br />
Rettungszweckverband ist verpflichtet, sich an den<br />
Grundstücksunterhaltungskosten nach dem Umfange<br />
der Mitbenutzung zu beteiligen. Die Überlassung<br />
endet mit einer Nutzungsänderung.<br />
(6) Der Rettungszweckverband erhält vom Land<br />
für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember<br />
2006 einen Teilausgleich der Personalkosten<br />
der Rettungsleitstelle. Der Ausgleich beträgt im<br />
Jahre 2004 75 vom Hundert, im Jahre 2005 50 vom<br />
Hundert und im Jahre 2006 25 vom Hundert der<br />
für das Jahr <strong>2003</strong> festgestellten Personalkosten der<br />
Bediensteten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, deren Arbeitsverhältnisse<br />
auf den Rettungszweckverband übergegangen<br />
sind. Der Ausgleich wird für jeweils ein Haushaltsjahr<br />
bis zum 30. November in einer Summe<br />
gewährt.<br />
(7) Die planerischen und organisatorischen Maûnahmen<br />
zur Erreichung der Hilfsfrist von zwölf<br />
Minuten in § 6 Abs. 3 sind bis zum 31. Dezember<br />
2005 abzuschlieûen.<br />
(8) Die infolge der Erweiterung der Notfallrettung<br />
um die Bewältigung von Groûschadensereignissen<br />
in § 2 Abs. 2 Satz 4 zu treffenden Vorbereitungen<br />
für den Einsatz <strong>des</strong> notwendigen Personals und zusätzlicher<br />
Rettungsmittel sind bis zum 31. Dezember<br />
2005 abzuschlieûen.<br />
(9) Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 4 können bis<br />
zum 31. Dezember 2005 Notarzt-Einsatzfahrzeuge<br />
statt mit einem Rettungsassistenten auch mit einem<br />
Rettungssanitäter besetzt werden.<br />
(10) Die vom Ministerium für Inneres und Sport<br />
vor dem 1. Januar 2004 ausgesprochenen Bestellungen<br />
zum Leitenden Notarzt gelten weiter.<br />
(11) Notärzte, die vor der am 2. Mai 2001 in Kraft<br />
getretenen ¾nderung der Weiterbildungsordnung<br />
für die ¾rzte <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Saarland oder vor<br />
entsprechenden Stichtagen im Zuständigkeitsbereich<br />
anderer ¾rztekammern oder im Zuständigkeitsbereich<br />
einer ¾rztekammer, die die Zusatzbezeichnung<br />
Notfallmedizin nicht eingeführt<br />
hat, den Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben<br />
haben, dürfen auch ohne die Zusatzbezeichnung<br />
Notfallmedizin in der Notfallrettung<br />
eingesetzt werden.ª<br />
Artikel 2<br />
Neubekanntmachung<br />
Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt,<br />
den Wortlaut <strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes<br />
in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes<br />
an geltenden Fassung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> bekannt<br />
zu machen; dabei sind die Personen- und Amtsbezeichnungen<br />
in der weiblichen und männlichen<br />
Form zu verwenden.<br />
Artikel 3<br />
In-Kraft-Treten <strong>des</strong> Gesetzes,<br />
Auûer-Kraft-Treten bisherigen Rechts<br />
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freistellung<br />
von der Genehmigungspflicht nach § 12 Abs. 3<br />
<strong>des</strong> Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRett-<br />
FreiV) vom 22. August 1996 (Amtsbl. S. 886) auûer<br />
Kraft.<br />
Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Der Ministerpräsident<br />
Müller<br />
Die Ministerin für Inneres und Sport<br />
Kramp-Karrenbauer<br />
Der Minister für Finanzen<br />
und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten<br />
Jacoby<br />
Die Ministerin der Justiz<br />
Spoerhase-Eisel<br />
Die Ministerin für Frauen, Arbeit,<br />
Gesundheit und Soziales<br />
Dr. Görner<br />
Der Minister für Wirtschaft<br />
Dr. Georgi<br />
Verordnungen<br />
202 Verordnung<br />
über Zuständigkeiten gemäû § 20 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />
die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Vom 15. Juli <strong>2003</strong><br />
Auf Grund<br />
• <strong>des</strong> § 36 Abs. 2 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />
in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
22. August 2002 (BGBl. I S. 3387),<br />
hinsichtlich § 1 Abs. 2 sowie<br />
• <strong>des</strong> § 5 Abs. 3 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>organisationsgesetzes in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März
1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 23. Mai 2001 (Amtsbl. S. 937),<br />
hinsichtlich § 1 Abs. 1<br />
verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
zur Ausführung <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 18. Juni 2002<br />
(BGBl. I S. 1914):<br />
§1<br />
Zuständige Behörde<br />
(1) Zuständige Behörde im Sinne von § 20 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist<br />
1. das Ministerium für Wirtschaft für Vorhaben gemäû<br />
Anlage 1 Nr. 19.4, 19.5 und 19.7 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />
2. das Ministerium für Umwelt für Vorhaben gemäû<br />
Anlage 1 Nr. 19.6 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
sowie<br />
3. das Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz für Vorhaben<br />
gemäû Anlage 1 Nr. 19.3, 19.8 und 19.9 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
(2) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung<br />
von Ordnungswidrigkeiten gemäû § 23 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die<br />
jeweils nach Absatz 1 für die Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens<br />
zuständige Behörde.<br />
§2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung<br />
in Kraft.<br />
Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
Die Regierung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Müller Spoerhase-Eisel<br />
Jacoby Schreier<br />
Kramp-Karrenbauer Dr. Görner<br />
Dr. Georgi Mörsdorf<br />
200 Verordnung<br />
zur ¾nderung der Verordnung über die Festlegung<br />
der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten Lehrer<br />
und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO)<br />
Vom 30. Juli <strong>2003</strong><br />
Aufgrund <strong>des</strong> § 87 Abs. 5 <strong>des</strong> Saarländischen Beamtengesetzes<br />
(SBG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997,<br />
S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.<br />
November 2002 (Amtsbl. S. 2505), verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung:<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2147<br />
Artikel 1<br />
Die Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden<br />
der beamteten Lehrer und Lehrerinnen<br />
an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September<br />
1998 (Amtsbl. 1999, S. 2), geändert durch die Verordnung<br />
vom 20. Juni 2000 (Amtsbl. S. 1023), wird wie<br />
folgt geändert:<br />
1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
¹(1) Die Regelstundenzahl vollzeitbeschäftigter<br />
Lehrkräfte beträgt im Durchschnitt bei einer Unterrichtstätigkeit<br />
an Grundschulen 28,5<br />
an Schulen für Behinderte 27<br />
an Erweiterten Realschulen 27<br />
an Gesamtschulen<br />
Ð bei einem Einsatz mit zwei bis sieben<br />
Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />
27<br />
Oberstufe<br />
Ð bei einem Einsatz mit min<strong>des</strong>tens acht<br />
Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />
26<br />
Oberstufe 25<br />
an Gymnasien<br />
Ð bei einem Einsatz mit min<strong>des</strong>tens acht<br />
Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />
26<br />
Oberstufe 25<br />
an beruflichen Schulen 25,5<br />
an Abendgymnasien<br />
Ð bei einem Einsatz mit min<strong>des</strong>tens acht<br />
Unterrichtsstunden in der gymnasialen<br />
22<br />
Oberstufe 21<br />
am Studienkolleg 21<br />
an Erweiterten Realschulen in Abendform 23.<br />
Abweichend hiervon beträgt die Regelstundenzahl<br />
von Lehrkräften bei einem nicht nur vorübergehenden<br />
Einsatz als Leiter oder Leiterin<br />
einer Grundschule<br />
von Lehrkräften mit der Befähigung für das<br />
Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe<br />
I (Klassenstufen 5 bis 9), für das<br />
Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen<br />
oder für das Lehramt an Realschulen<br />
und Gesamtschulen (einschlieûlich Gymnasi-<br />
28<br />
allehrern und Gymnasiallehrerinnen) bei<br />
überwiegender Unterrichtstätigkeit an Gymnasien<br />
in den Klassenstufen 5 bis 10 oder an<br />
beruflichen Schulen in einem allgemein bildenden<br />
Fach<br />
von Fachlehrern und Fachlehrerinnen sowie<br />
von Technischen Lehrern und Technischen<br />
Lehrerinnen bei überwiegender Unterrichtstätigkeit<br />
an beruflichen Schulen in Fächern<br />
<strong>des</strong> berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufs-<br />
27<br />
bezogenen Bereichs 28
2148 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
von Fachlehrern und Fachlehrerinnen für<br />
musisch-technische Fächer bei überwiegender<br />
Unterrichtstätigkeit in diesen Fächern<br />
an Schulen für Behinderte, Erweiterten Realschulen,<br />
Gesamtschulen, Gymnasien oder<br />
beruflichen Schulen 28<br />
von Fachlehrern und Fachlehrerinnen an<br />
Schulen für Behinderte als Gruppen-/Klassenleiter<br />
oder Gruppen-/Klassenleiterin<br />
(Zahl der wöchentlich auf den Unterricht<br />
und die Beaufsichtigung der Gruppe/Klasse<br />
entfallenden Zeitstunden)<br />
von Technischen Lehrern und Technischen<br />
31<br />
Lehrerinnen bei überwiegend fachpraktischer<br />
Unterrichtstätigkeit an Erweiterten<br />
Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien<br />
oder beruflichen Schulen<br />
von Werkstattlehrern und Werkstattlehrerin-<br />
28<br />
nen 30.ª<br />
2. § 9 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />
¹(1) Die Regelstundenzahl ermäûigt sich nach<br />
Ablauf <strong>des</strong> Schuljahres, in dem die Lehrkraft<br />
das 57. Lebensjahr vollendet, um eine Wochenstunde<br />
und nach Ablauf <strong>des</strong> Schuljahres, in<br />
dem die Lehrkraft das 60. Lebensjahr vollendet,<br />
um insgesamt drei Wochenstunden (Altersermäûigung).ª<br />
b) Absatz 3 wird aufgehoben.<br />
3. In § 12 a Satz 1 werden die Worte ¹und <strong>des</strong><br />
§ 87 bª gestrichen.<br />
4. Die Anlage wird wie folgt geändert:<br />
a) Die mit dem Wort ¹Hauptschuleª beginnende<br />
Zeile und die mit der Angabe ¹Grund-/Hauptschuleª<br />
beginnende Zeile werden gestrichen.<br />
b) Das Wort ¹Realschuleª und das nachfolgende<br />
Komma sowie die Worte ¹und Sekundarschuleª<br />
werden gestrichen.<br />
Artikel 2<br />
(1) Diese Verordnung tritt am 31. August <strong>2003</strong> in<br />
Kraft.<br />
(2) Nach Ablauf von drei Jahren wird überprüft, ob<br />
weiterhin Regelungsbedarf im Sinne dieser Verordnung<br />
besteht.<br />
Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
Die Regierung <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Müller Spoerhase-Eisel<br />
Jacoby Schreier<br />
Kramp-Karrenbauer Dr. Görner<br />
Dr. Georgi Für Mörsdorf Dr. Görner<br />
208 Verordnung<br />
zur ¾nderung der Verordnung zur Abgeltung<br />
der Bürokosten der Gerichtsvollzieher<br />
Vom 21. Juli <strong>2003</strong><br />
Auf Grund <strong>des</strong> § 49 Abs. 3 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsgesetzes<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert<br />
durch Art. 10 <strong>des</strong> Gesetzes vom 6. August 2002<br />
(BGBl. I S. 3082) und <strong>des</strong> § 1 Nr. 3 der Verordnung<br />
zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten<br />
vom 30. August 1976 (Amtsbl. S. 965), geändert<br />
durch die Verordnung vom 20. März 1979 (Amtsbl.<br />
S. 332), verordnet das Ministerium der Justiz im Einvernehmen<br />
mit dem Ministerium für Inneres und<br />
Sport und dem Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten:<br />
§1<br />
Die Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der<br />
Gerichtsvollzieher vom 29. Oktober 1975 (Amtsbl.<br />
S. 1297), zuletzt geändert durch die Verordnung vom<br />
30. April <strong>2003</strong> (Amtsbl. S. 1354), wird wie folgt geändert:<br />
In § 2 Abs. 1 wird die Zahl ¹50,90ª durch die Zahl<br />
¹51,70ª ersetzt.<br />
§2<br />
Die Festsetzung <strong>des</strong> Gebührenanteils erfolgt rückwirkend<br />
für das Jahr 2002.<br />
Saarbrücken, den 21. Juli <strong>2003</strong><br />
Die Ministerin der Justiz<br />
Spoerhase-Eisel<br />
210 Verordnung<br />
über die maschinelle Führung der Register<br />
(RegisterVO)<br />
Vom 29. Juli <strong>2003</strong><br />
Auf Grund <strong>des</strong> § 8 a Abs. 1 Satz 1 und § 9 a Abs. 4<br />
Satz 3 <strong>des</strong> Handelsgesetzbuches (HGB) vom 10. Mai<br />
1897 (RGBl. S. 219), zuletzt geändert durch Artikel 5<br />
<strong>des</strong> Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412),<br />
<strong>des</strong> § 156 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes betreffend die<br />
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August<br />
1994 (BGBl. I S. 2202), zuletzt geändert durch Artikel<br />
4 <strong>des</strong> Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I<br />
S. 3414), <strong>des</strong> § 5 Abs. 2 <strong>des</strong> Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes<br />
(PartGG) vom 25. Juli 1994 (BGBl. I<br />
S. 1744), zuletzt geändert durch Artikel 4 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3422), <strong>des</strong><br />
§ 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 147 Abs. 1 Satz 1, § 159<br />
Abs. 1 Satz 1 und § 160 b Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Gesetzes
über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
(FGG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 369, 771), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 26 <strong>des</strong> Gesetzes vom 23. Juli 2002<br />
(BGBl. I S. 2850), <strong>des</strong> § 55 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6<br />
Satz 2 sowie <strong>des</strong> § 79 Abs. 5 Satz 3 <strong>des</strong> Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, ber.<br />
S. 2909 und <strong>2003</strong> S. 738), zuletzt geändert durch Artikel<br />
4 <strong>des</strong> Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I<br />
S. 3412), verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung:<br />
§1<br />
Maschinelle Führung der Register<br />
(1) Das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister<br />
sowie die zu ihrer Führung erforderlichen<br />
Verzeichnisse werden beim Amtsgericht Saarbrücken<br />
in maschineller Form als automatisierte Datei<br />
geführt. Die Datenverarbeitung wird auf den Anlagen<br />
<strong>des</strong> Rechenzentrums <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken<br />
vorgenommen.<br />
(2) Das Vereinsregister sowie die zu seiner Führung<br />
erforderlichen Verzeichnisse werden bei den Amtsgerichten<br />
in maschineller Form als automatisierte Datei<br />
geführt.<br />
§2<br />
Anlegung <strong>des</strong> maschinell geführten Registers<br />
(1) Das maschinell geführte Handels-, Genossenschafts-,<br />
Partnerschafts- und Vereinsregister wird<br />
durch Umschreibung angelegt.<br />
(2) Die einzelnen maschinell geführten Registerblätter<br />
treten mit ihrer Freigabe an die Stelle der bisher in<br />
Papierform geführten Registerblätter.<br />
(3) Die Anlegung <strong>des</strong> maschinell geführten Registerblattes<br />
einschlieûlich seiner Freigabe kann auch durch<br />
den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgen.<br />
§3<br />
Abrufverfahren<br />
Die Durchführung und Abwicklung <strong>des</strong> automatisierten<br />
Abrufverfahrens aus den maschinell geführten Registern<br />
nach § 79 Abs. 5 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />
und § 9 a Abs. 4 <strong>des</strong> Handelsgesetzbuchs, auch in Verbindung<br />
mit § 156 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes betreffend<br />
die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften<br />
und § 5 Abs. 2 <strong>des</strong> Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes,<br />
einschlieûlich der Erhebung von Gebühren und Entgelten<br />
für die Teilnahme am Abrufverfahren wird<br />
dem Amtsgericht Saarbrücken zugewiesen.<br />
§4<br />
Datenverarbeitung im Auftrag<br />
Die Datenverarbeitung im Auftrag <strong>des</strong> für die Führung<br />
<strong>des</strong> Vereinsregisters zuständigen Amtsgerichts<br />
wird auf den Anlagen <strong>des</strong> Rechenzentrums <strong>des</strong> Amts-<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2149<br />
gerichts Saarbrücken vorgenommen (§ 125 Abs. 5 in<br />
Verbindung mit § 159 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />
die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />
§ 55 a Abs. 6 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuchs).<br />
§5<br />
Ersatzregister<br />
(1) Ist die Vornahme von Eintragungen in das maschinell<br />
geführte Register länger als zehn Werktage nicht<br />
möglich, so sollen in der Regel Eintragungen ohne<br />
Vergabe einer neuen Nummer in einem Ersatzregister<br />
in Papierform vorgenommen werden.<br />
(2) Nach Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sind<br />
die Eintragungen unverzüglich in das maschinell geführte<br />
Register zu übernehmen. Erst nach der Übernahme<br />
darf die elektronische Einsicht in das Registerblatt<br />
gestattet werden.<br />
§6<br />
Übermittlung von Daten <strong>des</strong> maschinell geführten<br />
Registers an andere Amtsgerichte<br />
Soweit die Register bei den Amtsgerichten in maschineller<br />
Form als automatisierte Datei geführt werden,<br />
können die Daten an andere Amtsgerichte übermittelt<br />
werden, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür<br />
gegeben sind.<br />
§7<br />
Einsicht und Erteilung von Ausdrucken<br />
Die nach § 6 übermittelten Daten werden zur Erleichterung<br />
<strong>des</strong> Rechtsverkehrs bei diesen Amtsgerichten<br />
zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken bereit<br />
gehalten.<br />
Es werden aufgehoben:<br />
§8<br />
Aufhebung von Vorschriften<br />
1. die Verordnung über die Zentralisierung <strong>des</strong> Handelsregisters<br />
im Saarland vom 21. August 2001<br />
(Amtsbl. S. 1674)<br />
2. § 7 der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit<br />
in Zivilverfahren und Verfahren der freiwilligen<br />
Gerichtsbarkeit (Amtsbl. S. 1119), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 3 Abs. 5 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
21. Februar 2001 (Amtsbl. S. 532).<br />
§9<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft.<br />
Saarbrücken, den 29. Juli <strong>2003</strong>
2150 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
211 Zweite Verordnung<br />
zur ¾nderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />
für den Laufbahnabschnitt <strong>des</strong> gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />
Vom 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Aufgrund <strong>des</strong> § 133 Abs. 4 <strong>des</strong> Saarländischen Beamtengesetzes<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997 S. 301), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 27. November 2002<br />
(Amtsbl. S. 2505), verordnet das Ministerium für Inneres<br />
und Sport:<br />
Artikel 1<br />
¾nderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />
für den Laufbahnabschnitt <strong>des</strong> gehobenen<br />
Polizeivollzugsdienstes<br />
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt<br />
<strong>des</strong> gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />
vom 14. Oktober 1996 (Amtsbl. S. 1093), geändert<br />
durch Verordnung vom 12. Oktober 2000 (Amtsbl.<br />
S. 1873), wird wie folgt geändert:<br />
1. Die Übersicht wird wie folgt geändert:<br />
a) In der Angabe zu § 9 wird das Wort ¹Fremdpraktikumª<br />
durch die Wörter ¹Einführungsseminar<br />
und Praktikum bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />
ersetzt.<br />
der Lan<strong>des</strong>polizeidirektionª<br />
2.<br />
b) In der Angabe zu § 18 wird das Wort ¹Studienarbeitª<br />
durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Nummer 1 werden die Wörter ¹Polizeilaufbahnverordnung<br />
zum Studiumª durch die Wörter<br />
¹Verordnung über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen<br />
Polizeivollzugsdienstes (Pol. LVO)<br />
vom 23. September 1996 (Amtsbl. S. 1034), zuletzt<br />
geändert durch Verordnung vom 18. September<br />
2001 (Amtsbl. S. 1674), in der jeweils<br />
geltenden Fassung zur Ausbildung für den<br />
Laufbahnabschnitt <strong>des</strong> gehobenen Polizeivollzugsdienstesª<br />
ersetzt.<br />
b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹2. Beamtinnen und Beamte, die gemäû Verordnung<br />
über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen<br />
Polizeivollzugsdienstes in den Vorbereitungsdienst<br />
<strong>des</strong> gehobenen Dienstes<br />
als Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärterstieg).ª<br />
eingestellt sind (Direktein-<br />
3. § 4 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:<br />
¹3. Organisationseinheiten der Abteilung<br />
Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
für das Einführungsseminar<br />
und das Praktikum bei der Abteilung<br />
Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion.ª<br />
bb)Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4<br />
angefügt:<br />
¹4. Polizeiverwaltungsbehörden und Behörden<br />
mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben<br />
sowie vergleichbare Stellen für<br />
das zweiwöchige Wahlpraktikum gemäû<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 2.ª<br />
b) In Absatz 5 Nr. 2 Buchstabe a) wird das Wort<br />
¹Fremdpraktikumª durch die Wörter ¹Einführungsseminar<br />
und das Praktikum bei der Abteilung<br />
Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektionª<br />
ersetzt.<br />
4. § 5 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 werden die Wörter ¹das Vorpraktikum<br />
sowieª gestrichen.<br />
b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort ¹Vorpraktikumsª<br />
durch das Wort ¹Einführungsseminarsª<br />
ersetzt.<br />
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Nummer 3 werden die Wörter ¹neuer<br />
Fremdpraktikastellenª durch die Wörter<br />
¹von Stellen für das Wahlpraktikumª ersetzt.<br />
bb)Die Nummern 5 und 6 werden gestrichen;<br />
die Nummern 7, 8 und 9 werden die Nummern<br />
5, 6 und 7.<br />
d) In Absatz 5 Nr. 2 werden die Wörter ¹mit Ausnahme<br />
<strong>des</strong> Fremd- und Führungsstabspraktikumsª<br />
gestrichen.<br />
5. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Satz 2 wird das Wort ¹Vorpraktikumª durch<br />
das Wort ¹Einführungsseminarª ersetzt.<br />
b) Folgender Satz wird angefügt:<br />
¹An das vierwöchige Einführungsseminar<br />
schlieût sich unmittelbar ein vierwöchiges<br />
Praktikum bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />
der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion an.ª<br />
6. § 7 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹Vorpraktikum<br />
bei einer Polizeidienststelle im<br />
Wach- und Wechseldienstª durch die Wörter<br />
¹Einführungsseminar bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />
der Lan<strong>des</strong>polizeidirektionª ersetzt.<br />
b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹Die berufspraktischen Studienabschnitte <strong>des</strong><br />
dritten bis sechsten Semesters <strong>des</strong> Hauptstudiums<br />
sind in Bezug auf die Ausbildungsstationen<br />
wie folgt gegliedert:<br />
1. Praktikum bei einer Dienststelle zur allgemeinen<br />
und speziellen Kriminalitätsbekämpfung<br />
4 Monate
2. Wahlpraktikum 2 Wochen<br />
3. Führungsstabspraktikum 1 Woche.ª<br />
7. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Das vierwöchige Einführungsseminar und das<br />
anschlieûende vierwöchige Praktikum bei der Abteilung<br />
Bereitschaftspolizei der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
vermittelt den Kommissaranwärterinnen<br />
und Kommissaranwärtern erste Erfahrungen bei<br />
der Verwendung in Einsatzeinheiten und im Umgang<br />
mit Führungs- und Einsatzmitteln im Sinne<br />
der Polizeidienstvorschriften 201 1) und 202 2)ª.<br />
8. § 9 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 9<br />
Einführungsseminar und Praktikum bei<br />
der Abteilung Bereitschaftspolizei der<br />
Lan<strong>des</strong>polizeidirektion<br />
(1) Vor Beginn <strong>des</strong> ersten fachwissenschaftlichen<br />
Studienabschnittes findet für Kommissaranwärterinnen<br />
und Kommissaranwärter ein vierwöchiges<br />
Einführungsseminar und anschlieûend ein vierwöchiges<br />
Praktikum bei der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />
der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion statt.<br />
(2) Die oder der Studierende erhält einen Einblick<br />
in die Polizeiorganisation sowie die Strukturen,<br />
Organisationsformen und Arbeitsweisen von Einsatzeinheiten<br />
und sammelt erste Erfahrungen mit<br />
polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln.<br />
(3) Näheres regelt die Fachhochschule für Verwaltung<br />
im Benehmen mit der Abteilung Bereitschaftspolizei<br />
der Lan<strong>des</strong>polizeidirektion im Studienplan<br />
der Fachhochschule für Verwaltung.ª<br />
9. § 12 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br />
aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
¹Im Hauptstudium umfasst die Fachgruppe<br />
Rechtswissenschaften die Fächer<br />
1. Staats- und Verfassungsrecht,<br />
2. Eingriffsrecht,<br />
3. Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht/<br />
Bürgerliches Recht,<br />
4. Öffentliches Dienstrecht,<br />
5. Verkehrsrecht und<br />
6. Wahlpflichtveranstaltungen.ª<br />
bb)In Satz 3 werden in Nummer 9 das Wort<br />
¹undª durch ein Komma ersetzt, in Nummer<br />
10 der Punkt durch das Wort ¹undª ersetzt<br />
und folgende Nummer 11 angefügt:<br />
¹11. Umgang mit Belastungen im polizeilichen<br />
Berufsalltag.ª<br />
1 ) PDV 201 ¹Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheitenª<br />
2 ) PDV 202 ¹Aus- und Fortbildung an Führungs- und Einsatzmitteln<br />
der Einsatzeinheitenª<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2151<br />
b) In Absatz 6 werden in Nummer 4 das Wort<br />
¹undª durch ein Komma ersetzt, in Nummer 5<br />
der Punkt durch das Wort ¹undª ersetzt und<br />
folgende Nummern 6 bis 8 angefügt:<br />
¹6. Selbstverteidigung,<br />
7. Seminar Subsumtionstechniken und<br />
8. Examensklausurenkurs.ª<br />
10. § 14 wird wie folgt geändert:<br />
a) In den Absätzen 1 und 2 wird jeweils das Wort<br />
¹Studienarbeitª durch das Wort ¹Diplomarbeitª<br />
ersetzt.<br />
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(4) Leistungsscheine sind Bewertungen von<br />
schriftlich oder mündlich erbrachten Leistungen<br />
in den Wahlpflichtfächern, der Fremdsprache,<br />
Hausarbeiten, Referaten, Projektarbeiten,<br />
körperlichen Leistungstests im Fach<br />
Sport und sonstigen Leistungstests in den Fächern<br />
der drei Fachgruppen. Einzelheiten regelt<br />
die Fachhochschule für Verwaltung im<br />
Studienplan.ª<br />
11. § 16 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(4) Bei bis zu zweimal mangelhaft oder einmal<br />
ungenügend in den Klausuren ist eine<br />
Zweitkorrektur durchzuführen. Bleibt die Bewertung<br />
gleich, ist die jeweilige Klausur am<br />
Ende <strong>des</strong> Grundstudiums zu wiederholen. Bei<br />
Abweichungen zwischen Erst- und Zweitkorrektur<br />
entscheidet die Fachbereichsleitung.<br />
Werden im Wiederholungsfall die geforderten<br />
Leistungen nicht erbracht, ist die Kommissaranwärterin<br />
oder der Kommissaranwärter gemäû<br />
§ 14 Abs. 4 der Verordnung über die<br />
Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen Polizeivollzugsdienstes<br />
als ungeeignet zu entlassen.ª<br />
b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(5) Bei mehr als zweimal mangelhaft oder bei<br />
mehr als einmal ungenügend oder bei einmal<br />
mangelhaft und einmal ungenügend in den<br />
Klausuren ist eine Zweitkorrektur durchzuführen.<br />
Bei Abweichungen zwischen Erst- und<br />
Zweitkorrektur entscheidet die Fachbereichsleitung.<br />
Bleibt die Bewertung gleich, ist die<br />
Kommissaranwärterin oder der Kommissaranwärter<br />
gemäû § 14 Abs. 4 der Verordnung<br />
über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen Polizeivollzugsdienstes<br />
als ungeeignet zu entlassen.ª<br />
c) In Absatz 7 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt:<br />
¹Weitere Zulassungsvoraussetzung zum Hauptstudium<br />
ist der Nachweis der Teilnahme am Sicherheits-<br />
und Gefahrentraining in Form einer<br />
Teilnahmebescheinigung.ª
2152 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
12. § 17 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 17<br />
Leistungen im Hauptstudium<br />
(1) Im dritten und vierten Semester sind Leistungsnachweise<br />
in Form einer Klausur in jeder der<br />
drei Fachgruppen mit einer Klausurdauer von jeweils<br />
120 Minuten und drei Leistungsscheine zu erbringen.<br />
Die Ergebnisse der Klausuren und Leistungsscheine<br />
flieûen in die Vornote mit ein und<br />
sind damit Bestandteil der Abschlussnote (§ 29).<br />
(2) Bei mehr als zweimal mangelhafter oder bei<br />
mehr als einmal ungenügender Bewertung der<br />
Klausuren und Leistungsscheine oder bei einer<br />
Gesamtdurchschnittsnote unter vier Punkten ist in<br />
den jeweiligen Leistungsnachweisen eine Zweitkorrektur<br />
durchzuführen. Bei Abweichungen zwischen<br />
Erst- und Zweitkorrektur entscheidet die<br />
Fachbereichsleitung. Bleiben die Bewertungen<br />
gleich, ist eine einmalige Wiederholung <strong>des</strong> dritten<br />
und vierten Semesters zulässig.<br />
(3) Im fünften und sechsten Semester sind Leistungsnachweise<br />
in Form einer Klausur in jeder der<br />
drei Fachgruppen mit einer Klausurdauer von jeweils<br />
180 Minuten und drei Leistungsscheine zu erbringen.<br />
Die Ergebnisse der Klausuren und Leistungsscheine<br />
flieûen in die Vornote mit ein und<br />
sind damit Bestandteil der Abschlussnote (§ 29).<br />
(4) Bei mehr als zweimal mangelhafter oder bei<br />
mehr als einmal ungenügender Bewertung der<br />
Klausuren und Leistungsscheine oder bei einer<br />
Gesamtdurchschnittsnote unter vier Punkten ist in<br />
den jeweiligen Leistungsnachweisen eine Zweitkorrektur<br />
durchzuführen. Bei Abweichungen zwischen<br />
Erst- und Zweitkorrektur entscheidet die<br />
Fachbereichsleitung. Bleiben die Bewertungen<br />
gleich, ist eine Wiederholung <strong>des</strong> fünften und<br />
sechsten Semesters zulässig, wenn nicht bereits das<br />
dritte und vierte Semester wiederholt wurden.<br />
(5) Im sechsten Semester ist eine Diplomarbeit zu<br />
fertigen. Sie wird von der Dozentin oder dem Dozenten,<br />
die oder der sie gestellt hat, bewertet. Sie<br />
muss mit min<strong>des</strong>tens vier Punkten bewertet sein.<br />
Liegt die Bewertung unter vier Punkten, ist die<br />
Diplomarbeit durch eine zweite Gutachterin oder<br />
einen zweiten Gutachter zu bewerten. Bei Abweichungen<br />
zwischen Erst- und Zweitkorrektur entscheidet<br />
die Leiterin oder der Leiter <strong>des</strong> bei der<br />
Fachhochschule für Verwaltung errichteten Saarländischen<br />
Prüfungsamtes. Liegt das Ergebnis nach<br />
Feststellung der zweiten Gutachterin oder <strong>des</strong><br />
zweiten Gutachters auch unter vier Punkten, ist<br />
die Wiederholung <strong>des</strong> fünften und sechsten Semesters<br />
zulässig, wenn nicht bereits das dritte und<br />
vierte Semester wiederholt wurden. Das Ergebnis<br />
der Diplomarbeit ist Bestandteil der Abschlussnote<br />
(§ 29).<br />
(6) Die Befähigungsberichte vom dritten bis zum<br />
sechsten Semester in den berufspraktischen Studienabschnitten<br />
dürfen im Durchschnitt nicht mit<br />
weniger als vier Punkten bewertet sein. Liegt der<br />
Durchschnitt der Bewertung unter vier Punkten,<br />
sind die Studierenden nicht zur Abschlussprüfung<br />
zuzulassen. In diesem Fall ist die Wiederholung<br />
<strong>des</strong> fünften und sechsten Semesters zulässig, wenn<br />
nicht bereits das dritte und vierte Semester wiederholt<br />
wurden.<br />
(7) Werden die in den Wiederholungsfällen der<br />
Absätze 2, 4, 5 und 6 zu erbringenden Leistungsnachweise<br />
nicht erbracht und damit das Studienziel<br />
nicht erreicht, ist die Kommissaranwärterin<br />
oder der Kommissaranwärter gemäû § 14 Abs. 5<br />
der Verordnung über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen<br />
Polizeivollzugsdienstes als ungeeignet zu<br />
entlassen oder ist für die Aufsteigerin oder den<br />
Aufsteiger die Zulassung zur Ausbildung wegen<br />
Ungeeignetheit gemäû § 16 Abs. 2 der Verordnung<br />
über die Laufbahn <strong>des</strong> saarländischen Polizeivollzugsdienstes<br />
zu widerrufen.<br />
(8) Die Ausbildungsbehörde entscheidet im Benehmen<br />
mit der Fachhochschule für Verwaltung<br />
über die Zulässigkeit der Wiederholung.ª<br />
13. § 18 wird wie folgt geändert:<br />
a) In § 18 wird jeweils das Wort ¹Studienarbeitª<br />
durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />
b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.<br />
c) In Absatz 3 Nr. 1 wird die Zahl ¹30ª durch die<br />
Zahl ¹40ª ersetzt.<br />
14. § 19 wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Nummern 1 und 2 werden wie folgt gefasst:<br />
¹1. die in § 17 geforderten Leistungsnachweise<br />
in Form der sechs Klausuren <strong>des</strong> Hauptstudiums;<br />
2. die in § 17 geforderten Leistungsnachweise<br />
in Form von sechs Leistungsscheinen <strong>des</strong><br />
Hauptstudiums;ª<br />
b) In Nummer 4 wird das Wort ¹Studienarbeitª<br />
durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />
c) In Nummer 5 wird Buchstabe e) gestrichen.<br />
Buchstabe f) wird Buchstabe e).<br />
15. § 23 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Die Abschlussprüfung besteht aus einem<br />
schriftlichen und einem nachfolgenden mündlichen<br />
Teil. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus<br />
je einer Abschlussklausur in den drei Fachgruppen.<br />
Die mündliche Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich<br />
auf die drei Fachgruppen.ª<br />
16. § 24 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 24<br />
Schriftliche Abschlussprüfung<br />
(1) Die drei schriftlichen Prüfungsaufgaben werden<br />
von dem Prüfungsausschuss festgesetzt. Die<br />
Vorschläge zu den schriftlichen Prüfungsaufgaben<br />
sind geheim zuhalten.
(2) Die oder der Studierende hat mit einer Bearbeitungszeit<br />
von je fünf Stunden die Aufgaben in<br />
den Abschlussklausuren zu lösen.ª<br />
17. § 25 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ¹Prüfungsaufgabe<br />
istª durch die Wörter ¹Prüfungsaufgaben<br />
sindª ersetzt.<br />
b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ¹der Abschlussklausurª<br />
durch die Wörter ¹den Abschlussklausurenª<br />
ersetzt.<br />
c) In Absatz 3 werden die Wörter ¹Abschlussklausur<br />
istª durch die Wörter ¹Abschlussklausuren<br />
sindª ersetzt.<br />
18. § 26 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Jede Abschlussklausur ist von einer Dozentin<br />
oder einem Dozenten oder einer Lehrbeauftragten<br />
oder einem Lehrbeauftragten, die<br />
oder der durch den Prüfungsausschuss benannt<br />
ist, und einem Mitglied <strong>des</strong> Prüfungsausschusses<br />
gemäû § 15 zu bewerten. Bei Abweichungen<br />
zwischen Erst- und Zweitkorrektur entscheidet<br />
der Prüfungsausschuss. Die Ergebnisse<br />
der drei Abschlussklausuren sind in einer Gesamtnote<br />
auszudrücken.ª<br />
b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn<br />
das Ergebnis der Gesamtnote weniger als vier<br />
Punkte beträgt oder mehr als eine der drei Abschlussklausuren<br />
mit weniger als vier Punkten<br />
oder eine der schriftlichen Abschlussklausuren<br />
mit ungenügend bewertet wurden.ª<br />
19. § 28 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br />
¹(1) Die Leistung der mündlichen Prüfung<br />
wird von allen Mitgliedern <strong>des</strong> Prüfungsausschusses<br />
für jede Fachgruppe beurteilt und mit<br />
einer Note gemäû § 15 bewertet.ª<br />
b) In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />
¹In diesem Fall ist die Abschlussprüfung zu<br />
wiederholen.ª<br />
20. In § 29 Abs. 1 werden die Sätze 2 und 3 wie folgt<br />
neu gefasst:<br />
¹Das Ergebnis der Gesamtleistung (Abschlussnote)<br />
setzt sich zusammen aus<br />
1. Vornote 15 %<br />
2. Diplomarbeit 15 %<br />
3. Gesamtnote der schriftlichen<br />
Abschlussprüfung 45 %<br />
4. Gesamtnote der mündlichen<br />
Abschlussprüfung 25 %.<br />
Die Vornote setzt sich aus den Noten der sechs<br />
Klausuren und der sechs Leistungsscheine <strong>des</strong><br />
Hauptstudiums und dem Ergebnis <strong>des</strong> berufspraktischen<br />
Studiums zusammen.ª<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2153<br />
21. In § 31 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ¹mit der<br />
Abschlussklausur und den für die Abschlussnote<br />
zu berücksichtigenden Klausuren, dem Ergebnis<br />
<strong>des</strong> berufspraktischen Studiums und der Studienarbeitª<br />
durch die Wörter ¹mit den Abschlussklausuren,<br />
den für die Abschlussnote zu berücksichtigenden<br />
Klausuren und Leistungsscheinen, dem Ergebnis<br />
<strong>des</strong> berufspraktischen Studiums und der Diplomarbeitª<br />
ersetzt.<br />
22. In § 32 Abs. 3 werden die Wörter ¹oder die für die<br />
Abschlussnote zu berücksichtigenden Klausurenª<br />
gestrichen und das Wort ¹sindª durch das Wort<br />
¹istª ersetzt.<br />
23. § 33 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 1 wird das Wort ¹Abschlussklausurª<br />
durch das Wort ¹Abschlussklausurenª ersetzt<br />
und die Wörter ¹oder in den für die Abschlussnote<br />
zu berücksichtigenden Klausurenª gestrichen.<br />
b) In Absatz 2 wird das Wort ¹Studienarbeitª<br />
durch das Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt und die<br />
Worte ¹oder die für die Abschlussnote zu berücksichtigenden<br />
Klausurenª gestrichen.<br />
c) Es wird folgender Absatz 6 angefügt:<br />
¹(6) Bei Täuschungshandlungen, Verstöûen gegen<br />
die Ordnung oder Leistungsverweigerung<br />
im Rahmen der Erbringung von Leistungsnachweisen,<br />
die nicht von Absatz 1 erfasst sind,<br />
entscheidet die Leiterin oder der Leiter <strong>des</strong><br />
Fachbereichs Polizeivollzugsdienst je nach<br />
Schwere der Verfehlung über die Wiederholung<br />
<strong>des</strong> Leistungsnachweises oder die Bewertung<br />
<strong>des</strong> Leistungsnachweises mit der Note<br />
ungenügend.ª<br />
24. In § 35 wird das Wort ¹Studienarbeitª durch das<br />
Wort ¹Diplomarbeitª ersetzt.<br />
25. § 37 wird wie folgt gefasst:<br />
¹§ 37<br />
Übergangsbestimmung<br />
Für Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten dieser<br />
Verordnung ihre Ausbildung bereits begonnen haben,<br />
erfolgt die Ausbildung und Prüfung nach bisherigem<br />
Recht. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte <strong>des</strong><br />
mittleren Polizeivollzugsdienstes, die zum Studiengang<br />
für das Jahr <strong>2003</strong> zugelassen sind.ª<br />
Artikel 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Verordnung tritt am 1. September <strong>2003</strong> in<br />
Kraft.<br />
Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong>.<br />
Die Ministerin für Inneres und Sport<br />
Kramp-Karrenbauer
2154 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
II. Beschlüsse und Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen<br />
204 Beschluss<br />
über die Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen<br />
im Zuge von Bun<strong>des</strong>- und Landstraûen<br />
Vom 23. Juli <strong>2003</strong><br />
Gemäû § 4 Saarländisches Straûengesetz vom 17. Dezember<br />
1964 in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 15. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 27. November 1996 (<strong>Amtsblatt</strong> S. 1313) sowie § 5<br />
Abs. 4 Bun<strong>des</strong>fernstraûengesetz in der derzeit gültigen<br />
Fassung, werden im Einvernehmen mit dem Ministerium<br />
für Inneres und Sport die im nachfolgenden Verzeichnis<br />
aufgeführten Ortsdurchfahrtsgrenzen neu<br />
festgesetzt.<br />
Die Anhörung der betroffenen Städte und Gemeinden<br />
ist erfolgt.<br />
Dieser Festsetzungsgeschluss liegt in der Zeit vom<br />
7. August bis 21. August <strong>2003</strong> (einschlieûlich) bei den<br />
Bürgermeistern der betroffenen Städte und Gemeinden<br />
während der Dienststunden aus.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in 66740 Saarlouis,<br />
Kaiser-Wilhelm-Straûe 15, schriftlich oder zur Niederschrift<br />
<strong>des</strong> Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben<br />
werden.<br />
Die Klage ist gegen das Ministerium für Wirtschaft,<br />
66111 Saarbrücken, zu richten. Sie muss den Kläger,<br />
den Beklagten und den Gegenstand <strong>des</strong> Klagebegehrens<br />
bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag<br />
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen<br />
und Beweismittel sollen angegeben werden. Der<br />
Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt<br />
werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung<br />
erhalten können.<br />
Diese Entscheidung soll in Abschrift oder in Urschrift<br />
beigefügt werden.<br />
Wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, gilt sein Verschulden<br />
an dem Versäumnis einer Frist als eigenes<br />
Verschulden <strong>des</strong> Auftraggebers.<br />
Saarbrücken, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
Verzeichnis<br />
der neu festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenzen<br />
Ministerium für Wirtschaft<br />
Im Auftrag<br />
Johannes Meiers<br />
Lfd. Nr. Straûe Stadt/Gemeinde Fahrtrichtung Ende der Ortsdurchfahrt<br />
1. B 407 Perl B 419 Erschlieûungsbereich bis km<br />
0,950 der Strecke zwischen<br />
Netzknoten 6504 003 und<br />
Netzknoten 6504 010.<br />
Das ist Ende der Eckausrundung<br />
der Zufahrt zur Fa. Autohaus<br />
Heisel.<br />
2. L. I. O. 171 Rehlingen-Siersburg Niedaltdorf Erschlieûungsbereich bis km<br />
1,740 der Strecke zwischen<br />
Netzknoten 6605 005 und<br />
Netzknoten 6606 038.<br />
Das ist Zufahrt zur Fa. MOI-<br />
Elektronik<br />
3. B 268 Riegelsberg Saarbrücken Erschlieûungsbereich bis km<br />
0,386 der Strecke zwischen<br />
Netzknoten 6707 020 und<br />
Netzknoten 6707 016.
Lfd. Nr. Straûe Stadt/Gemeinde Fahrtrichtung Ende der Ortsdurchfahrt<br />
4. L. I. O. 106 Kleinblittersdorf,<br />
Ortsteil: Sitterswald<br />
Bliesransbach Erschlieûungsbereich von km<br />
3,640 nach km 4,259 der Strecke<br />
zwischen Netzknoten<br />
6808 013 und Netzknoten<br />
6808 003.<br />
5. L. II. O. 201 Gersheim Walsheim Erschlieûungsbereich bis km<br />
0,480 der Strecke zwischen<br />
Netzknoten 6809 062 nach<br />
Netzknoten 6809 067.<br />
Das ist Ende der Eckausrundung<br />
der Straûe ¹Am Erbhofª<br />
III. Amtliche Bekanntmachungen<br />
Zwangsversteigerungen<br />
4146 Zwangsversteigerung<br />
2 K 047/01 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Limbach, Blatt 4874,<br />
Flur 09, Flurstück 2116/5, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Ackerland, Pitscherbühl, Gröûe: 2.674 m 2,<br />
Flur 09, Flurstück 2116/7, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Haydnstraûe,<br />
Gröûe: 946 m 2,<br />
Flur 09, Flurstück 2116/9, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Ackerland, Haydnstraûe,<br />
Gröûe: 1.222 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
Sabine Brünesholz-Missy, geb. Brünesholz, geb. am<br />
7. Februar 1965, wohnhaft in Homburg,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Mittwoch, den 3. September <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
der Zweigstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Homburg,<br />
in Blieskastel, Luitpoldplatz 5, Sitzungssaal 23.<br />
Objektart:<br />
Wohnhaus mit Flachdach in Limbach, Haydnstraûe<br />
36.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
UG: 2 Zimmer, Dusche, Schwimmbad, 4 Keller, Hobbyraum,<br />
85,04 m 2.<br />
EG: 9 Zimmer, 2 Bäder, Diele, Terrasse, 226,50 m 2,<br />
1 Doppelgarage.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 500.000,00 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22. Februar<br />
2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2155<br />
Zu diesem Zeitpunkt war als Eigentümer im Grundbuch<br />
eingetragen:<br />
1. Sabine Brünesholz-Missy, geb. Brünesholz, geb am<br />
7. Februar 1965.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4257 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Homburg<br />
Ð Zweigstelle Blieskastel Ð<br />
5 K 4/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Aussen, Band 126<br />
Blatt 4704,<br />
Flur 14, Flurstück 533/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Wohnen, Grünland, Hei<strong>des</strong>traûe,<br />
Gröûe 1336 m 2,
2156 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Flur 14, Flurstück 533/2, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Straûe ± Gemein<strong>des</strong>traûe, Hei<strong>des</strong>traûe, Gröûe 31 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
a) Klaus Krüger, geb. am 7. Dezember 1949, Schmelz<br />
Ðzu‘Ð,<br />
b) Rosemarie Krüger, geb. Becker, geb. am 11. Juli<br />
1951 Ð zu ‘ Ð,<br />
das Zwangsversteigerungsverfahren richtet sich lediglich<br />
gegen den ideellen ‘-Miteigentumsanteil der Eigentümerin<br />
Rosemarie Krüger,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Montag, den 29. September <strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Lebach, Saarbrücker Straûe 10, Sitzungssaal<br />
(Zimmer 27).<br />
Objektart:<br />
Wohnhaus in 66839 Schmelz.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
1‘-stöck. Wohnhaus in 66839 Schmelz, Hei<strong>des</strong>traûe<br />
23: Baujahr 1950; Grundstücksgröûe: 13,67 Ar,<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
‘-Anteil = 40.903,00 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 7. Februar 2000<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehenden Rechts hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4301 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Lebach<br />
5 K 38/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Körprich, Band 72,<br />
Blatt 2577,<br />
Flur 1, Flurstück 150/23, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Parkplatz, Dillinger Straûe, Gröûe 56 m 2,<br />
Flur 1, Flurstück 150/9, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Dillinger Straûe, Gröûe 8 m 2,<br />
Flur 1, Flurstück 150/18, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Handel und Wirtschaft, Dillinger<br />
Straûe, Gröûe 364 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
Harald Hofrichter, geb. am 13. März 1949, 57320<br />
Guerstling (Frankreich),<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Montag, den 17. November <strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Lebach, Saarbrücker Straûe 10, Sitzungssaal<br />
(Zimmer 27).<br />
Objektart:<br />
Gaststätte in 66809 Nalbach-Körprich.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Gaststätte ± Bar in 66809 Nalbach-Körprich, Dillinger<br />
Str. 28a; Baujahr 1972; im jetzigen Zustand nicht verwert-<br />
bzw. vermietbar.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 67.490,53 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 1. Februar 2000<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
In einem früheren Termin wurde bereits der Zuschlag<br />
gemäû § 85a ZVG versagt.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehenden Rechts hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4133 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Lebach<br />
11 K 12/01 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung wird<br />
am Freitag, dem 24. Oktober <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr, beim<br />
Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102, folgen<strong>des</strong><br />
Grundeigentum versteigert:<br />
Wohnungsgrundbuch von Losheim, Blatt 5491, 5492<br />
und 5494,
Blatt 5491<br />
189/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 4, Nr. 8/4, Weiskircher Straûe, Gebäude- und<br />
Freifläche, 3,62 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum<br />
an der Wohnung im Erdgeschoss Nr. 1 laut Aufteilungsplan;<br />
Blatt 5492<br />
313/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 4, Nr. 8/4, Weiskircher Straûe, Gebäude- und<br />
Freifläche, 3,62 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum<br />
an der Wohnung im Dachgeschoss Nr. 2 laut Aufteilungsplan;<br />
Sondernutzungsrecht an dem links neben<br />
dem Raum Wohnen/Essen gelegenen Balkon sowie<br />
an der links neben dem Haus gelegenen Garage Nr. 2<br />
laut Aufteilungsplan;<br />
Blatt 5494<br />
121/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flur 4, Nr. 8/4, Weiskircher Straûe, Gebäude- und<br />
Freifläche, 3,62 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum<br />
an den zu gewerblichen Zwecken dienenden<br />
Räumen im Erdgeschoss Nr. 4 laut Aufteilungsplan;<br />
Sondernutzungsrrecht an den mit P1 bis P5 gekennzeichneten<br />
Stellplätzen im Freien;<br />
(ohne Gewähr):<br />
es handelt sich um drei Eigentumswohnungen im Gebäude<br />
Losheim am See, Weiûkircher Straûe 44, Wohnung<br />
1, Erdgeschoss: 57,59 qm Wohnfläche; Wohnung<br />
2, Dachgeschoss: 95,5 qm Wohnfläche, Gewerbliche<br />
Räume Nr. 4, 37,04 qm).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 20. Februar 2001 in<br />
das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Als Eigentümer waren eingtragen:<br />
Christel und Gerhard Fischer, Losheim am See<br />
Ð zu je ‘ Anteil Ð.<br />
Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
Blatt 5491 Wohnung Nr. 1 = 58.000,00 Euro,<br />
Blatt 5492 Wohnung Nr. 2 = 96.000,00 Euro,<br />
Blatt 5494 gewerbliche Räume Nr. 4 = 37.000,00 Euro.<br />
In diesem Termin gilt die 5 10 und 7 10 Grenze nicht mehr.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />
geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />
Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />
Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2157<br />
Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />
<strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Merzig, den 9. Juli <strong>2003</strong><br />
4213 Zwangsversteigerung<br />
Das Amtsgericht<br />
11 K 111/02 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
das im Grundbuch von Unterthailen, Blatt 750, eingetragene,<br />
nachstehend beschriebene Grundstück am<br />
Donnerstag, dem 30. Oktober <strong>2003</strong>, 11.15 Uhr, bei<br />
dem Amtsgericht Merzig Ð Zweigstelle Wadern Ð in<br />
66687 Wadern, Gerichtsstr. 7, Sitzungssaal, versteigert<br />
werden.<br />
Flur 3, Nr. 221/21, Hof- und Gebäudefläche, Hauptstraûe,<br />
Gröûe: 3,49 Ar.<br />
Der vom Gericht festgesetzte Wert beträgt<br />
100.000,Ð Euro.<br />
Objektbeschreibung (ohne Gewähr):<br />
das Grundstück ist mit einem ca. 80 Jahre alten 2-geschossigen<br />
Wohngebäude bebaut. Das Gebäude befindet<br />
sich in einer Umbauphase und hat eine Wohnfläche<br />
von ca. 211 m 2.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 22. November 2002<br />
in das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Als Eigentümer waren damals Andrea Elisabeth Lugger<br />
und Jana Karren Kirsch, Wadern-Morscholz Ð zu<br />
je ‘ Ð, eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />
geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />
<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt<br />
werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />
Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />
Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der<br />
Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstücks oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />
<strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle<br />
<strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.
2158 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />
zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />
beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />
Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />
diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />
erfolgen durch<br />
a) Bargeld,<br />
b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />
eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />
zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />
Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />
sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />
nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />
c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />
Bankbürgschaft.<br />
4259 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Merzig<br />
Ð Zweigstelle Wadern Ð<br />
11 K 110/02 Ð Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft,<br />
wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>,<br />
9.00 Uhr, beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2,<br />
Saal 102, folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />
Grundbuch von Büdingen, Blatt 737,<br />
Flur 8, Nr. 187/13, Weidenstraûe, Gebäude- und Freifläche,<br />
Gröûe: 6,54 Ar,<br />
(ohne Gewähr: es handelt sich um ein Einfamilienhaus<br />
mit PKW-Garage, Merzig-Büdingen, Weidenstraûe<br />
3; freistehend und unterkellert; Baujahr 1991;<br />
Wohnfläche Keller: 21 m 2; Wohnfläche EG: 91,50 m 2,<br />
DG (Krüppelwalm) 55 m 2).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 28. November 2002<br />
in das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Als Eigentümer waren eingetragen:<br />
Peter und Heike Hirtz, Merzig Ð zu je ‘ Ð.<br />
Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
190.500,00 Euro.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />
geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />
Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />
Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, wird ersucht, vor der Ertei-<br />
lung <strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Merzig, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />
Das Amtsgericht<br />
4260 Zwangsversteigerung<br />
11 K 116/01 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung<br />
wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>, 8.15 Uhr,<br />
beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102,<br />
folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />
Wohnungsgrundbuch von Perl, Blatt 1794,<br />
1<br />
3 Miteigentumsanteil an dem Grundstück,<br />
Gemarkung Perl:<br />
Flur 2, Nr. 615/9, Trierer Straûe, Gebäude- und Freifläche,<br />
Mischnutzung mit Wohnen, Gröûe: 6,78 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an den gewerblichen<br />
Räumen im Erdgeschoss, im Aufteilungsplan<br />
mit G bezeichnet; Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz<br />
G;<br />
(ohne Gewähr: es handelt sich um einen Verkaufsladen<br />
mit Schaufensteranlage, mit Lager, Büro- und<br />
Nebenräumen, gesamte Nutzfläche ca. 296 qm; Perl,<br />
Trierer Straûe 22).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 6. Februar 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Als Eigentümer waren eingetragen:<br />
Dirk und Irene Sieren, Perl Ð zu je ‘ Anteil Ð.<br />
Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
211.000,00 Euro.<br />
Zuschlagsversagung nach § 85 a Abs. 1 ZVG ist bereits<br />
erfolgt.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />
geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />
Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />
Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />
<strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Merzig, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />
Das Amtsgericht
4261 Zwangsversteigerung<br />
11 K 115/02 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung<br />
wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr,<br />
beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102,<br />
folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />
Grundbuch von Düppenweiler, Blatt 2352,<br />
Flur 2, Nr. 365/19, Auûener Straûe, Hof- und Gebäudefläche,<br />
Gröûe: 10,08 Ar,<br />
(ohne Gewähr: es handelt sich um ein einseitig angebautes<br />
zweigeschossiges Wohngebäude, Beckingen-<br />
Düppenweiler, Auûener Straûe 30, Baujahr 1931; Umbau<br />
und Renovierung 1983; voll unterkellert; Schuppen<br />
und Garage angebaut; Dachgeschoss nicht ausgebaut).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 16. Dezember 2002<br />
in das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Als Eigentümer war eingetragen:<br />
Nikolaus Müller, Beckingen-Düppenweiler.<br />
Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
113.000,00 Euro.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />
geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />
Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />
Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />
<strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Merzig, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />
4307 Zwangsversteigerung<br />
Das Amtsgericht<br />
11 K 138/01 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung<br />
wird am Freitag, dem 21. November <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr,<br />
beim Amtsgericht Merzig, Wilhelmstraûe 2, Saal 102,<br />
folgen<strong>des</strong> Grundeigentum versteigert:<br />
Grundbuch von Hausbach, Blatt 998,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2159<br />
Flur 4, Nr. 1405/553, Mettlacher Straûe, Gebäudeund<br />
Freifläche, Gröûe: 11,33 Ar,<br />
(ohne Gewähr: es handelt sich um ein Wohnhaus in<br />
Losheim-Hausbach, Mettlacher Straûe 11, zweiseitige<br />
Grenzbebauung).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 17. Januar 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Als Eigentümer war eingetragen:<br />
Alfred Schütz, Losheim am See.<br />
Vom Gericht festgesetzter Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
55.300,00 Euro.<br />
Zuschlagsversagung nach § 85 a Abs. 1 ZVG ist bereits<br />
erfolgt.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung <strong>des</strong><br />
geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Erlöses dem Anspruch <strong>des</strong> Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die<br />
Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe <strong>des</strong> beanspruchten<br />
Ranges schriftlich und zwar dreifach einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundstückes oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 Abs. 2 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, wird ersucht, vor der Erteilung<br />
<strong>des</strong> Zuschlages die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die<br />
Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Merzig, den 18. Juli <strong>2003</strong><br />
4173 Beschluss<br />
Das Amtsgericht<br />
7 K 058/02 Ð In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung<br />
<strong>des</strong> im Folgenden aufgeführten Grundbesitzes,<br />
Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Neunkirchen,<br />
Gemarkung Neunkirchen, Blatt 7045,<br />
13,4729/1.000 (dreizehnkommaviertausendsiebenhundertneunundzwanzig<br />
Tausendstel) Miteigentumsanteil<br />
an dem Grundstück:<br />
Flur 6, Flurstück 16/3, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />
Gebäudefläche, Parallelstraûe, Gröûe: 4482 m 2,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
Nr. 1.01 im Wohngeschoss (Erdgeschoss) nebst Keller<br />
<strong>des</strong> Aufteilungsplans,
2160 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Eigentümer:<br />
Marie-Luise Gauer, geboren am 9. März 1950, Neunkirchen,<br />
Lage <strong>des</strong> Objektes (ohne Gewähr):<br />
Parallelstraûe 64, Neunkirchen,<br />
gerichtlich festgesetzter Verkehrswert: 60.000,00 Euro,<br />
wird Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Mittwoch, den 3. Dezember <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude<br />
Neunkirchen, Knappschaftsstr. 16,<br />
1. Obergeschoss, Saal 43.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 13. Dezember<br />
2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Neunkirchen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4174 Beschluss<br />
Das Amtsgericht<br />
7 K 022/02 Ð In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung<br />
<strong>des</strong> im Folgenden aufgeführten Grundbesitzes,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Münchwies, Gemarkung<br />
Münchwies, Blatt 1982,<br />
BV Nr. 1, Flur 01, Flurstück 232/1, Wirtschaftsart und<br />
Lage: Gebäude- und Freifläche, in der Kohlwies, Gröûe:<br />
179 m 2,<br />
BV Nr. 2, Flur 01, Flurstück 232/4, Wirtschaftsart und<br />
Lage: Gebäude- und Freifläche Wohnen, in der Kohlwies,<br />
Gröûe: 141 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
a) Hans-Jürgen Klarl, geboren am 16. August 1948,<br />
Homburg,<br />
b) <strong>des</strong>sen Ehefrau Monika geb. Schäfer, geboren am<br />
3. April 1954, daselbst,<br />
Ðzuje‘Ð,<br />
Lage <strong>des</strong> Objektes (ohne Gewähr):<br />
In der Kohlwies 1, Neunkirchen-Münchwies,<br />
Gerichtlich festgesetzter Verkehrswert:<br />
1. Flurstück 232/1 73.700,Ð Euro,<br />
2. Flurstück 232/4 5.800,Ð Euro,<br />
wird Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Mittwoch, den 3. Dezember <strong>2003</strong>, 8.15 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude<br />
Neunkirchen, Knappschaftsstraûe 16,<br />
1 Obergeschoss, Saal 43.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 15. Mai 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />
worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
im Range nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Neunkirchen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4263 Zwangsversteigerung<br />
Das Amtsgericht<br />
08 K 076/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft,<br />
Grundbesitz: Grundstück in Ottweiler-Fürth,<br />
eingetragen im Grundbuch von Fürth, Blatt 2081,<br />
Flur 1, Flurstück 1672/490, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Hof- und Gebäudefläche, Brückenstraûe,<br />
Gröûe: 113 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
Holzhauer Jacob Schirra und Sophia geb. Müller,<br />
Fürth, beide verstorben,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Freitag, den 26. September <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Ottweiler, Reiherswaldweg 2, 2. Obergeschoss,<br />
Sitzungssaal 40.
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Ottweiler-Fürth, Brückenstraûe 30. Kleines Haus,<br />
Baujahr 1900, nicht bewohnt, z. Zt. nicht vermietbar.<br />
3 Keller; im EG: Flur, Küche, 2 Zimmer, 1 Abstellraum;<br />
im DG: Flur, 2 Zimmer.<br />
Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 18.000,Ð Euro.<br />
In dem neuen Termin gilt die Wertgrenze <strong>des</strong> § 85 a<br />
ZVG nicht mehr.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 2. Juli 2001 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Bieter haben auf Verlangen sofort im Termin Sicherheit<br />
zu leisten, und zwar grundsätzlich in Höhe von<br />
10 % <strong>des</strong> Verkehrswerts. Sparbücher sind hierzu nicht<br />
geeignet.<br />
4264 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Ottweiler<br />
08 K 045/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstück,<br />
eingetragen im Grundbuch von Heiligenwald, Band<br />
51, Blatt 1835,<br />
Flur 2, Flurstück 179/4, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />
Gebäudefläche, Hüngersbergstraûe,<br />
Gröûe: 586 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
Holger Bronder, Schiffweiler-Heiligenwald,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Freitag, den 19. September <strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Ottweiler, Reiherswaldweg 2, 2. Obergeschoss,<br />
Sitzungssaal 40.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2161<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Wohnhaus in Schiffweiler-Heiligenwald, Hüngersbergstraûe<br />
11, mit eingebauter Garage. Massives Einzelhaus,<br />
2 Geschosse und KG. Baujahr 1915, seit 1997<br />
Renovierung und Ausbau. Die Wohnung im DG ist<br />
noch fertig zu stellen. Im KG: Waschküche, Keller,<br />
Garage. Im EG: WC, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer.<br />
Im DG: Bad/WC, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer.<br />
Insgesamt ca. 150 qm Wohn/Nutzfläche.<br />
Verkehrswert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 76.693,78 Euro.<br />
In dem neuen Termin gelten die Wertgrenzen der<br />
§§ 74 a, 85 a ZVG nicht mehr.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30. Mai 2000 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Bieter haben auf Verlangen sofort im Termin Sicherheit<br />
zu leisten, und zwar grundsätzlich in Höhe von<br />
10 % <strong>des</strong> Verkehrswerts. Sparbücher sind hierzu nicht<br />
geeignet.<br />
4163 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Ottweiler<br />
48 K 031/01 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
1. Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />
Band Ð, Blatt 14470,<br />
88/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 15, Flurstück 789/136, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Wilhelmstraûe 14,<br />
Gröûe 231 m 2,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im 4. Obergeschoss links nebst Kellerraum, Nr. 9 <strong>des</strong><br />
Aufteilungsplanes,
2162 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
2. Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />
Band Ð, Blatt 14471,<br />
82/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 15, Flurstück 789/136, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Wilhelmstraûe 14,<br />
Gröûe 231 m 2,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im 4. Obergeschoss rechts nebst Kellerraum, Nr. 10<br />
<strong>des</strong> Aufteilungsplanes;<br />
Eigentümer: Jürgen Rogg,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />
19. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />
1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
2 Eigentumswohnungen, Hochstr. 2, Saarbrücken,<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 15. Februar<br />
2001 in das Grundbuch eingetragen.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />
worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4166 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 211/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Schafbrücke, Blatt<br />
1817,<br />
5/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 8, Flurstück 17/30, Wirtschaftsart und Lage: Freifläche<br />
(Bauplatz), Breslauer Straûe, Gröûe: 7118 qm,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumlichkeiten<br />
im 2. Obergeschoss sowie einem Kellerraum<br />
(Appartementhaus Bismarckstraûe 1), Nr. 117<br />
<strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />
Sondernutzungsrecht: PKW-Stellplatz in der Tiefgarage<br />
Nr. 126,<br />
Eigentümer: Firma H. M. Wohnbau GmbH,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />
16. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />
1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
1-Zimmer-Appartement, Distelfeld 1, 66121 Saarbrücken,<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
1-Zimmer-Appartement mit innenliegendem Duschbad,<br />
ca. 26 qm Wfl., Kfz-Abstellplatz.<br />
Durch Wasserschaden Feuchtigkeit und Schwärzepilzbildung<br />
in der Decke und an Fenster. Teppichboden<br />
ist zu erneuern. Stellplatz z. Zt. nicht benutzbar.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 21.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14. November<br />
2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4167 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 062/96 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />
Band 348, Blatt 12299,<br />
Flur 26, Flurstück 6/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Pfaffenkopfstraûe,<br />
Gröûe 2615 m 2,
Flur 26, Flurstück 245/9, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Ackerland, Pfaffenkopfstraûe, Gröûe 637 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
Eheleute Alfred und Heidemarie Glocker zu je ‘,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
den 23. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />
1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
Gewerbliche Halle mit Wohnungen und unbebautes<br />
Grundstück, Pfaffenkopfstraûe, Saarbrücken,<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
auûerhalb <strong>des</strong> Stadtteilzentrums von Burbach gelegen;<br />
gewerbliche Halle, Bj. 1959, Einbau von 4 Wohnungen<br />
nach 1988; Hallenfläche ca. 265 qm und 365 qm; die<br />
Wohnungen haben eine Wohnfläche von 117, 92, 115<br />
und 30 qm. Mitversteigert wird ein unbebautes<br />
Grundstück von 637 qm, eine bauliche Nutzung ist<br />
z. Zt. nicht möglich.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 439.711,02 Euro<br />
(Halle und Wohnungen),<br />
8.180,67 Euro (unbebautes Grundstück).<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 6. August 1996<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />
worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4168 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 111/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />
Blatt 12543,<br />
5/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2163<br />
Flur 1, Flurstück 9/4, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Mischnutzung, Malstatter Markt,<br />
Gröûe: 4859 qm,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im 1. Obergeschoss, Abstellraum im 3. Obergeschoss,<br />
Nr. 1.8 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />
Eigentümer: Manfred Köhler,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Donnerstag, den 20. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
Wohnung, Malstatter Markt 1±13, 66115 Saarbrücken.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Wohnung im 1. OG eines 4-geschossigen Gebäu<strong>des</strong>,<br />
BJ 1982, 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, Abstellraum,<br />
ca. 53 qm,<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 57.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 17. Mai 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4169 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 114/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Gersweiler, Blatt<br />
2402,<br />
Flur 01, Flurstück 1560/254, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche, Hauptstraûe, Gröûe: 3 qm,<br />
Flur 01, Flurstück 254/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Talstraûe, Gröûe: 236 qm,
2164 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Flur 01, Flurstück 257/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Grünland, Talstraûe, Gröûe:<br />
597 qm,<br />
Eigentümer: Andreas Reinhard Kleber,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Dienstag, den 25. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
Mehrfamilienhaus, Hauptstr. 47, Saarbrücken-Gersweiler.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
3-geschossiges Wohngebäude, unterkellert, DG ausgebaut,<br />
BJ nicht bekannt, Aufstockung 1958, EG u.<br />
OG je 5 ZKB, ca. 95 qm; 2. OG: 2 mal 2 ZKB, je ca.<br />
48 qm; DG: 5 ZKB, ca. 74 qm; Garage; Grundstücksgröûe<br />
ca. 836 qm.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 140.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 27. Mai 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4170 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 124/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Sulzbach, Blatt 11886,<br />
154,45/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 7, Flurstück 75/11, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Nelkenstraûe,<br />
Gröûe: 8296 qm,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung,<br />
Nr. 51 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />
Eigentümer: Gisela Wüst,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Mittwoch, den 26. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
Wohnung, Nelkenstr. 14±17, 66280 Sulzbach.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Wohnung im EG eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses,<br />
BJ 1965; 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon,<br />
ca. 63 qm.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 46.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19. Juni 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4218 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 048/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />
8347,<br />
4 15 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 1, Flurstück 626/1, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Wohnen, Metzer Straûe 17,<br />
Gröûe: 173 m 2,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im 2. Obergeschoss nebst Kellerraum im Kellergeschoss,<br />
Nr. 3 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />
2/zu 1 Überbau-, Aufstockungs- und Ausbaurecht an<br />
Flur 1 Nr. 625 (Blatt 6929 Abt. II Nr. 2),
Eigentümer:<br />
Edina Reistroffer,<br />
ist Termin Zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
den 28. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />
1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
Eigentumswohnung, Metzer Str. 17, 66117 Saarbrücken.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Eigentumswohnung im 2. Obergeschoss, 3 ZKB, Flur,<br />
Balkon, ca. 72,5 m 2 Wfl. und Keller.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 63.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 6. März 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4219 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 189/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstück,<br />
eingetragen im Grundbuch von Fechingen, Band 85,<br />
Blatt 2995,<br />
Flur 4, Flurstück 881/117, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche, Provinzialstraûe 88, Gröûe:<br />
659 m 2,<br />
Eigentümer:<br />
Fa. IBVÐImmobilienbesitz- und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Donnerstag, den 27. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2165<br />
Objektart:<br />
Mehrfamilienhaus, Saarbrücker Straûe 88, Brebach-<br />
Fechingen.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
2-geschossiges Gebäude, BJ 1925, 3 abgeschlossenen<br />
Wohnungen von ca. 27, 51 und 55 qm, ansonsten 19<br />
einzeln zu vermietende Zimmer, z. T. WC und Bad<br />
auf dem Flur, Büroraum ca. 97 qm, Objekt ist sanierungsbedürftig.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 276.097,76 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 4. August 2000<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />
worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4220 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 049/03 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstück,<br />
eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />
9831,<br />
Flur 06, Flurstück 91/5, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Bauplatz, Forbacher Straûe,<br />
Gröûe: 173 qm,<br />
Eigentümer:<br />
ASI Wohnkonzepte GmbH, Blieskastel,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Donnerstag, den 30. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
Grünfläche mit Kleinkinderspielplatz, Forbacher<br />
Straûe, 66117 Saarbrücken.
2166 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Grünfläche mit Kinderspielplatz, in Alt-Saarbrücken<br />
an verkehrsarmer Wohnstraûe. Grundstück ist nicht<br />
an öffentliche Straûe angebunden.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 4.325,± Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 25. Februar<br />
<strong>2003</strong> in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4221 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 257/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft,<br />
Grundbesitz: Grundstück,<br />
eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />
4589,<br />
Flur 29, Flurstück 95/2, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />
Gebäudefläche, Zeppelinstraûe, Gröûe: 598 qm,<br />
Eigentümer:<br />
Nikolaus Hoffmann Ð zu ‘ Ð,<br />
Ulrike Hoffmann Ð zu ‘ Ð,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Mittwoch, den 29. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
Wohnhaus mit Anbau, Zeppelinstr. 84, 66117 Saarbrücken.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
1-geschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss,<br />
Anbau und Garage.<br />
UG: 1 ZK, Keller, ca. 34,5 qm Wfl.,<br />
EG: 3 ZB, Flur, ca. 61 qm Wfl.,<br />
DG: 2 Z, ca. 32,5 qm Wfl.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 85.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 28. Oktober<br />
2002 in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4225 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 004/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Dudweiler, Blatt<br />
10907,<br />
2,90/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 18, Flurstück 9/12, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Straûe, L. II. O. 257 Hirschbachstraûe, Gröûe: 198 qm,<br />
Flur 18, Flurstück 9/13, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Fischbachstraûe,<br />
Gröûe: 3.5881 qm,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im 1. Obergeschoss sowie Abstellraum im Keller, Nr.<br />
507 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes (Haus X / Objekt 29),<br />
Eigentümer:<br />
Daniel Gasser und Hannelore Gasser Ð zu je ‘ Ð,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Dienstag, den 21. Oktober <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
Eigentumswohnung, Grühlingshöhe 4, Saarbrücken-<br />
Dudweiler.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Eigentumswohnung in 1. OG: 4 ZKB/WC, Abstellraum,<br />
ca. 100 qm Wfl.
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 87.000,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 21. Januar 2002<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4256 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 013/03 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Malstatt-Burbach,<br />
Blatt 9440,<br />
Flur 19, Flurstück 19/10, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Hof- und Gebäudefläche, In den Weihergärten, Gröûe:<br />
153 qm,<br />
Flur 19, Flurstück 6/3, Wirtschaftsart und Lage: Hofund<br />
Gebäudefläche, In den Weihergärten, Gröûe:<br />
477 qm,<br />
Eigentümer:<br />
Manfred Reichert, geb. am 21. September 1955, Völklingen,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />
4. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />
1. Obergeschoss, Sitzungssaal.<br />
Objektart:<br />
a) Mehrfamilienhaus, In den Weihergärten 29, 66115<br />
Malstatt-Burbach,<br />
b) Mehrfamilienhaus, In den Weihergärten 30, 66115<br />
Malstatt-Burbach,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2167<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
a) 3-geschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss,<br />
4 Wohneinheiten.<br />
EG: 2 ZKB, ca. 55 qm Wfl., 1. OG: 3 ZKB, Abst.,<br />
ca. 100 qm, Wfl., 2. OG: 3 ZKB, ca. 100 qm Wfl.<br />
Whng. hat noch ca. 80 qm Wfl. in Hs. Nr. 30. DG:<br />
4 ZKB ca. 93 qm Wfl.<br />
b) 3-geschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss,<br />
4 Wohneinheiten.<br />
EG: 3 ZKB, ca. 60 qm Wfl., 1. OG: 3 ZKB, ca 80<br />
qm Wfl., 2. OG: 3 ZKB, ca. 80 qm Wfl. Whng. hat<br />
noch ca. 100 qm Wfl. in Haus Nr. 29. DG: 3 ZKB,<br />
ca. 75 qm Wfl.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
a) für Grundstück Flur 19 Nr. 6/3:<br />
auf 107.000,00 Euro<br />
(i.W.: einhundertsiebentausend Euro)<br />
b) für Grundstück Flur 19 Nr. 19/10:<br />
auf 90.000,± Euro<br />
(i.W.: neunzigtausend Euro).<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 23. Januar <strong>2003</strong><br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4309 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 037/00 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Bübingen, Band 66,<br />
Blatt 2253,<br />
Flur 8, Flurstück 20/27, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Bergstraûe, Gröûe 45 m 2,
2168 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Flur 8, Flurstück 20/33, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Bergstraûe, Gröûe 167 qm,<br />
3/zu 2 Recht zur Mitbenutzung der Anlage für Rundfunk-<br />
und Fernsehempfang an dem Grundstück Bübingen<br />
Flur 8 Nr. 20/32 (Blatt 2285 II/1),<br />
Eigentümer: Erhard Hund,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf den<br />
6. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion Kieselhumes),<br />
1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
Doppelhaushälfte mit Garage, Bergstr. 35, Bübingen.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 230.592,63 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 23. Februar<br />
2000 in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4310 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 342/98 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
1. Grundbesitz: Wohnungseigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Band<br />
247, Blatt 8875,<br />
64/1.128 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 6, Flurstück 4/5, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Deutschherrenstraûe, Gröûe<br />
754 m 2,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im 4. Obergeschoss und Keller/Abstellraum im Erdgeschoss,<br />
Nr. 30 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />
Sondernutzungsrecht: 2 Stellplätze im Freien Nr. 30a<br />
und 30b,<br />
2. Grundbesitz: Teileigentum,<br />
eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Band<br />
247, Blatt 8879,<br />
66/1.128 Miteigentumsanteil an dem Grundstück:<br />
Flur 6, Flurstück 4/5, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Deutschherrenstraûe, Gröûe<br />
754 m 2,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen<br />
im Erdgeschoss (Gewerbefläche), Nr. 34 <strong>des</strong> Aufteilungsplanes,<br />
Sondernutzungsrecht: PKW-Abstellplatz Nr. 34 in<br />
Tiefgarage und PKW-Abstellplatz Nr. 34 im Freien,<br />
Eigentümer:<br />
Firma Wohnbau Hauser GmbH,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
den 5. November <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe Stadion<br />
Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
1 Eigentumswohnung und 1 Teileigentum an Gewerbeflächen,<br />
Deutschherrenstr. 7, Saarbrücken.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
1 Eigentumswohnung und 1 Teileigentum an Gewerbeflächen<br />
in 6-geschossigem Reihenendhaus, Bj. 1994,<br />
Zentralheizung mit Fernwärme, Aufzug.<br />
Whg. Nr. 30: im 4. OG, 3 ZKB, davon 1 Z mit Kücheninstallation,<br />
Bad, Diele, Balkon, ca. 60 qm Wfl.,<br />
dazu Gitterbox im Keller und 2 Pkw-Stellplätze.<br />
Teileigentum Nr. 34: Gewerbefläche (Fahrschule) im<br />
EG, 1 gr. Raum, WC mit Vorraum, ca. 52 qm, 2 Pkw-<br />
Stellplätze.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot):<br />
a) Wohnung Nr. 30: 64.371,65 Euro,<br />
b) Sondereigentumseinheit Nr. 34: 91.521,25 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 4. Januar 1999<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt<br />
worden (§ 74 a Abs. 1 ZVG, § 85 a Abs. 1 ZVG).<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4311 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
48 K 089/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Sulzbach, Blatt 9803,<br />
Flur 17, Flurstück 572/89, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Hausgarten, Friedhofstraûe 2, Gröûe: 94 qm,<br />
Flur 17, Flurstück 89/4, Hof- u. Gebäudefläche, Hochstraûe<br />
107, Gröûe: 382 qm,<br />
Eigentümer: Adolf Willi Speicher,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Mittwoch, den 5. November <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes) 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
Wohnhaus, Hochstr. 107, 66280 Sulzbach,<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
2-geschossiges Wohnhaus, BJ Anfang 1900, saniert<br />
1975 u. 1990, Kelleräume auf EG-Ebene, im 1. OG:<br />
5 ZKB, Balkon, ca. 116 qm; 2. OG: 2 ZKB, ca. 67 qm,<br />
Garage, Grundstücksgröûe ca. 480 qm,<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 115.000,00 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24. April 2002<br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2169<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4313 Zwangsversteigerung<br />
48 K 118/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung,<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Saarbrücken, Blatt<br />
7999,<br />
Flur 9, Flurstück 53/19, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Mischnutzung, Francoisstraûe,<br />
Gröûe: 79 qm,<br />
Flur 9, Flurstück 52/6, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Mischnutzung, Francoisstraûe,<br />
Gröûe: 1110 qm,<br />
Eigentümer:<br />
Firma Persch Holzbau Gmbh,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Dienstag, den 2. Dezember <strong>2003</strong>, 8.45 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Saarbrücken, Heidenkopferdell (Nähe<br />
Stadion Kieselhumes), 1. Obergeschoss, Sitzungssaal,<br />
Objektart:<br />
Wohn- u. Geschäftshaus, Francoisstraûe (Blockinnenbereich<br />
Francois-, Gärtner-, Heuduckstraûe), 66117<br />
Saarbrücken,<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
2-geschossiges Gebäude, BJ 1961, 2 Wohnungen von<br />
ca. 48 qm und 60 qm, weitere Wohnräume ca. 43 qm,<br />
gewerbliche Nutzfläche ca. 480 qm, Grundstücksgröûe<br />
ca. 1190 qm,<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 155.000,00 Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 6. Juni 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Amtsgericht Saarbrücken
2170 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
4134 Zwangsversteigerung<br />
4 K 40/2001 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
das im Grundbuch von Pachten, Blatt 4691, eingetragene,<br />
nachstehend beschriebene Wohnungseigentum<br />
am 10. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, an der Gerichtsstelle<br />
66740 Saarlouis, Prälat-Subtil-Ring 10, Saal-<br />
Nr. 100, versteigert werden.<br />
60,975/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück,<br />
Gemarkung Pachten:<br />
Flur 4, Nr. 280/7, Gebäude- und Freifläche, Gewerbe<br />
und Industrie, Eisenbahn Niedaltdorf, Dillingen, Gröûe:<br />
32,31 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
Nr. 2.3 laut Aufteilungsplan.<br />
Mit dieser Einheit ist das Sondernutzungsrecht an<br />
dem im Aufteilungsplan mit Nr. 21 bezeichneten Kfz-<br />
Stellplatz sowie an der Zufahrtsfläche, im Aufteilungsplan<br />
mit SNRB bezeichnet, verbunden.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Eigentumswohnung in der Wohnanlage mit 25 Wohneinheiten,<br />
31 Stellplätzen. Dreigeschossig, nicht unterkellert,<br />
Merziger Straûe 167±169, in Dillingen, Randlage<br />
der Innenstadt, Wohnung Nr. 2.3 im 2. OG, Aufteilung:<br />
Diele, 3 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum,<br />
2 Balkone, Wohnfläche lt. Aufteilungsplan 85,43 qm<br />
mit einem Kfz-Stellplatz.<br />
Nähere Informationen auch im Internet unter<br />
www.hanmark.de.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 3. April 2001 in das<br />
Grundbuch eingetragen.<br />
Als Eigentümer war damals eingetragen: Herr Günter<br />
Zimmer, Ehemann von Marie-Therese geb. Müller,<br />
Dillingen, Stadtteil Diefflen.<br />
Verkehrswert: 95.100,29 Euro.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn ein Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, andernfalls werden sie bei der Feststellung<br />
<strong>des</strong> geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />
<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />
zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, muss vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags<br />
die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens herbeiführen, andernfalls tritt der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />
Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />
zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />
beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />
Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />
diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />
erfolgen durch<br />
a) Bargeld,<br />
b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />
eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />
zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />
Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />
sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />
nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />
c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />
Bankbürgschaft.<br />
Saarlouis, den 2. Juli <strong>2003</strong><br />
4203 Zwangsversteigerung<br />
Das Amtsgericht<br />
4 K 61/2002 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
das im Grundbuch von Ensdorf, Blatt 6141 eingetragene,<br />
nachstehend beschriebene Wohnungseigentum am<br />
17. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, an der Gerichtsstelle<br />
Saarlouis, Prälat-Subtil-Ring 10, Saal-Nr. 100, versteigert<br />
werden.<br />
Gemarkung Ensdorf:<br />
89,12/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück,<br />
Flur 7, Nr. 193/9, Gebäude- und Freifläche, Wohnen,<br />
Griesborner Straûe, Gröûe: 12,88 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung<br />
im Dachgeschoss mit Terrasse und Galeriegeschoss<br />
samt Kellerraum im Kellergeschoss Nr. 5 laut Aufteilungsplan.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Wohnung Nr. 5 im Dachgeschoss mit Kellerraum im<br />
Kellergeschoss, Griesborner Straûe 9.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 12. Juli 2002 in das<br />
Grundbuch eingetragen.<br />
Als Eigentümer war damals eingetragen:<br />
Herr Alex Scherer, Ensdorf.<br />
Verkehrswert: 46.000,Ð Euro.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn ein Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
zu machen, andernfalls werden sie bei der Feststellung<br />
<strong>des</strong> geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />
<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />
zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegen-
stehen<strong>des</strong> Recht hat, muss vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags<br />
die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens herbeiführen, andernfalls tritt der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />
Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />
zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />
beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />
Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />
diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />
erfolgen durch<br />
a) Bargeld,<br />
b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />
eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />
zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />
Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />
sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />
nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />
c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />
Bankbürgschaft.<br />
Saarlouis, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />
4204 Zwangsversteigerung<br />
Das Amtsgericht<br />
4 K 81/2002 Ð Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
das im Grundbuch von Ensdorf, Blatt 5853, eingetragene,<br />
nachstehend beschriebene Teileigentum am 18.<br />
November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, an der Gerichtsstelle Saarlouis,<br />
Prälat-Subtil-Ring 10, Saal-Nr. 100, versteigert<br />
werden.<br />
Gemarkung Ensdorf:<br />
14,55/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Gemarkung Ensdorf,<br />
Flur 7, Nr. 193/9, Gebäude- und Freifläche, Wohnen,<br />
Griesborner Straûe, Gröûe: 12,88 Ar,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an dem linken<br />
Stellplatz in der Doppelgarage Nr. 14 laut Aufteilungsplan.<br />
Beschreibung (ohne Gewähr):<br />
Garagenstellplatz im Gebäude Griesborner Str. 9.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 20. August 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Als Eigentümer war damals eingetragen:<br />
Herr Alex Scherer, Überherrn-Berus.<br />
Verkehrswert: 5000,Ð Euro.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn ein Gläubiger widerspricht, glaubhaft<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2171<br />
zu machen, andernfalls werden sie bei der Feststellung<br />
<strong>des</strong> geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der<br />
Verteilung <strong>des</strong> Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />
<strong>des</strong> Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />
zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung der Grundstücke oder <strong>des</strong><br />
nach § 55 II ZVG mithaftenden Zubehörs entgegenstehen<strong>des</strong><br />
Recht hat, muss vor der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags<br />
die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens herbeiführen, andernfalls tritt der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong>.<br />
Jeder Bieter hat auf Verlangen eines Berechtigten Sicherheit<br />
zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung<br />
beträgt 1 10 <strong>des</strong> festgesetzten Verkehrswertes. Sind die<br />
Kosten höher als der Verkehrswert, ist Sicherheit für<br />
diesen Betrag zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann<br />
erfolgen durch<br />
a) Bargeld,<br />
b) bestätigte Bun<strong>des</strong>bankschecks sowie Verrechnungsschecks<br />
eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />
zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten<br />
Kreditinstitutes, sofern sie im Inland zahlbar<br />
sind und die Vorlegungsfrist nicht vor dem 4. Tag<br />
nach dem Versteigerungstermin abläuft,<br />
c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische<br />
Bankbürgschaft.<br />
Saarlouis, den 15. Juli <strong>2003</strong><br />
4201 Zwangsversteigerung<br />
Das Amtsgericht<br />
4 K 27/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von 66352 Groûrosseln,<br />
Blatt 2586,<br />
Flur 3, Flurstück 185/3, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Unland, Meisenhübel, Gröûe: 16,60 Ar,<br />
Flur 3, Flurstück 184/16, Wirtschaftsart und Lage:<br />
Gebäude- und Freifläche, zu Verkehrsanlagen, Ludweilerstraûe<br />
(55), Gröûe: 2,88 Ar,<br />
Eigentümer:<br />
Heinrich Robert Aubertin,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Donnerstag, den 25. September <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr, im<br />
Gerichtsgebäude Völklingen, Karl-Janssen-Straûe 35,<br />
66333 Völklingen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 06 A.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 31.800,Ð Euro.
2172 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 12. Juni 2002 in<br />
das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
4202 Zwangsversteigerung<br />
Amtsgericht Völklingen<br />
4 K 58/02 Ð In der Zwangsversteigerungssache zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den<br />
Grundbesitz: Grundstücke,<br />
eingetragen im Grundbuch von Engelfangen, Blatt<br />
2536,<br />
Flur 3, Flurstück 15/8, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Wohnen, Bärenbergstr. (43a),<br />
Gröûe: 9,56 Ar,<br />
Flur 3, Flurstück 16/7, Wirtschaftsart und Lage: Gebäude-<br />
und Freifläche, Wohnen, Bärenbergstr. (43a),<br />
Gröûe: 1,26 Ar,<br />
Eigentümer: Andreas Ney,<br />
ist Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf<br />
Dienstag, den 7. Oktober <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr, im Gerichtsgebäude<br />
Völklingen, Karl-Janssen-Straûe 35,<br />
66333 Völklingen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 06 A.<br />
Schätzwert (nicht Min<strong>des</strong>tgebot): 250.533,Ð Euro.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 18. März <strong>2003</strong><br />
in das Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung <strong>des</strong> Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor<br />
der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und gegebenenfalls auch glaubhaft zu machen, andernfalls<br />
sie bei der Feststellung <strong>des</strong> geringsten Gebots<br />
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung <strong>des</strong><br />
Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen<br />
nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäûig, schon zwei Wochen vor dem Termin<br />
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten Ð gegebenenfalls mit Angabe<br />
<strong>des</strong> beanspruchten Ranges Ð schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein der Versteigerung <strong>des</strong> Grundbesitzes (oder<br />
<strong>des</strong> nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs)<br />
entgegenstehen<strong>des</strong> Recht hat, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung <strong>des</strong> Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung <strong>des</strong> Verfahrens herbeizuführen,<br />
andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle <strong>des</strong> versteigerten Gegenstan<strong>des</strong> tritt.<br />
Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Völklingen<br />
von juristischen Personen:<br />
4135 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 148/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 13666 eingetragenen<br />
Residenz Baubetreuungsgesellschaft mbH, Tiergartenstraûe<br />
55, 66424 Homburg, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Werner Ipser,<br />
Geschäftszweig:<br />
die Planung und Durchführung von Bauvorhaben<br />
aller Art als Generalunternehmer,<br />
ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 12.00 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Dr. jur. Dieter Kühn, Talstraûe 33, 66119 Saarbrücken<br />
bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
4197 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 225/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 12320 eingetragenen<br />
Projekt-Bau GmbH, St. Johanner Straûe 41, 66111<br />
Saarbrücken, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Matteo Greco,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Betrieb einer Bauunternehmung, insbesondere die<br />
Erstellung von Rohbauten aller Art,<br />
ist am 24. Juli <strong>2003</strong>, um 15.00 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Norbert<br />
Oberdiek, Merziger Str. 82, 66763 Dillingen bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4217 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
58 IN 45/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 2780 (Lebach) eingetragenen<br />
KLOS Ð Vermögens- und Verwaltungs<br />
GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 7, 66793 Saarwellingen,<br />
vertreten durch die Geschäftsführerin Elisabeth<br />
Klos,<br />
Geschäftszweig:<br />
die Verwaltung <strong>des</strong> betriebseigenen Vermögens,<br />
ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 9.00 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Martin Abegg, Bahnhofstr. 101, 66111 Saarbrücken,<br />
bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2173<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4227 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 209/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 3769 AG Hom eingetragenen<br />
Color 2000 GmbH, Bliestalstraûe 3, 66440<br />
Blieskastel, vertreten durch den Geschäftsführer Günter<br />
Gutmann,<br />
Geschäftszweig:<br />
Aufführung von Maler-, Lackierer- und Stuckateurarbeiten,<br />
ist am 25. Juli <strong>2003</strong>, um 10.15 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Klaus Hassdenteufel, Kardinal-Wendel-Straûe<br />
12, 66440 Blieskastel bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4228 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 313/02 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 2761 AG Lebach<br />
eingetragenen Auto Quirin GmbH, Eisenbahnstraûe<br />
8, 66809 Nalbach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Walter Quirin,
2174 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Geschäftszweig:<br />
der Handel mit Kraftfahrzeugen und das Betreiben einer<br />
Reparaturwerkstatt,<br />
sind die am 10. Februar <strong>2003</strong> angeordneten Sicherungsmaûnahmen<br />
durch Beschluss vom 25. Juli <strong>2003</strong><br />
aufgehoben worden.<br />
Der Antrag wurde von der Gläubigerin für erledigt erklärt.<br />
Die Verfügungsbefugnis <strong>des</strong> vorläufigen Insolvenzverwalters<br />
Rechtsanwalt Andreas Bender über das von<br />
ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen,<br />
soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25<br />
Abs. 2 InsO erforderlich ist.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4229 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 313/02 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 2761 AG Lebach<br />
eingetragenen Auto Quirin GmbH, Eisenbahnstraûe<br />
8, 66809 Nalbach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Walter Quirin,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Handel mit Kraftfahrzeugen und das Betreiben einer<br />
Reparaturwerkstatt,<br />
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen<br />
<strong>des</strong> vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden<br />
(§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss<br />
kann in der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach,<br />
Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4255 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
58 IN 95/02 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
St. Ingbert, jetzt Saarbrücken unter HRB 2890<br />
eingetragenen Metallwerk Hettstedt GmbH, Im<br />
Pottaschwald 15, 66386 St. Ingbert, vertreten durch<br />
den Geschäftsführer Konrad Edelmann sind die am<br />
11. Juli 2002 angeordneten Sicherungsmaûnahmen<br />
durch Beschluss vom 28. Juli <strong>2003</strong> aufgehoben worden.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4271 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 215/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 12952 eingetragenen<br />
Armin Wagner GmbH, Heinrich-Heine Straûe 2,<br />
66287 Quierschied, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Armin Wagner,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Heizungsbau und der Sanitärbetrieb,<br />
ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 10.30 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Peter Theiû, Bahnhofstr. 77, 66111 Saarbrücken<br />
bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4272 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 188/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 12389 eingetragenen<br />
UTR Deutschland GmbH, Hochstraûe 63, 66115 Saarbrücken,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Chrysostome<br />
Klein und Helmut Buchinger,<br />
Geschäftszweig:<br />
die Betriebsberatung für ganzheitliche Managementsysteme,<br />
ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 9.30 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Jean-Olivier Boghossian, Kapellenstraûe 18,<br />
66271 Saarbrücken-Kleinblittersdorf bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
4246 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
59 IN 220/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 1231 eingetragenen<br />
Dezentrale Energiesysteme AG (DZE AG), Dudweilertal<br />
52, 66386 St. Ingbert, vertreten durch den Vorstand<br />
Klaus Carl,<br />
Geschäftszweig:<br />
die Projektierung, der Bau, der Betrieb und die Wartung<br />
von Holzheizanlagen als dezentrale Energiesysteme,<br />
ist am 28. Juli <strong>2003</strong>, um 9.30 Uhr angeordnet worden<br />
(§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Matthias Bayer, Kaiserstraûe 77, 66386 St. Ingbert<br />
bestellt.<br />
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
der Schuldnerin einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Maûnahmen der Zwangsvollstreckung einschlieûlich<br />
der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen<br />
Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,<br />
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen<br />
sind; bereits begonnene Maûnahmen werden einstweilen<br />
eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4106 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 137/99 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Ottweiler unter HRB 4011 eingetragenen Transpo<br />
2000 GmbH Internationale Transporte, Gewerbegebiet<br />
¹Im Badenª, 66571 Eppelborn, vertreten durch<br />
den Geschäftsführer Dieter Winfried Nikolaus Schäfer,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Betrieb einer Spedition mit Frachtenvermittlung,<br />
wird das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung<br />
aufgehoben (§ 200 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4149 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 273/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 12218 eingetragenen Co-<br />
Bawa Confiserie und Backwaren GmbH, Alleestraûe<br />
4, 66126 Saarbrücken, vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Waltraud Caspari,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2175<br />
Geschäftszweig:<br />
Betrieb einer Backstube und Konditorei,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, wird bestimmt<br />
auf Montag, den 29. September <strong>2003</strong>, 14.40<br />
Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />
1. Etage, Saal 13.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 11<br />
aus.<br />
Termin zur Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen<br />
wird bestimmt auf Montag, den 18. August<br />
<strong>2003</strong>, 14.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />
InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />
Nr. 11 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4226 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 149/03 ÐIn dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 3864 eingetragenen Steuer<br />
Betonstahl GmbH, Bieler Straûe 46, 66687 Wadern-<br />
Bardenbach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Theo Steuer,<br />
Geschäftszweig:<br />
die Ausführung von Betonstahlverlegearbeiten,<br />
ist am 24. Juli <strong>2003</strong> bei Gericht die Anzeige <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit<br />
vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4230 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 70/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Homburg unter HRB 3136 eingetragenen Sanitäts- und<br />
Orthopädiehaus Braunberger GmbH, St. Michael-<br />
Straûe 5 a, 66424 Homburg, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Horst Braunberger,
2176 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Geschäftszweig:<br />
der Groû- und Einzelhandel mit Chirurgieinstrumenten<br />
usw.,<br />
wird das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung<br />
aufgehoben (§ 200 InsO).<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4231 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 79/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarlouis unter HRB 6290 eingetragenen TMDC<br />
GmbH Textile Marketing Design Consulting, Deutsche<br />
Straûe 15, 66740 Saarlouis, vertreten durch den<br />
Geschäftsführer Peter Hecht,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Handel und die Produktion von Textilien aller Art<br />
sowie der Vertrieb von Markenkollektionen. Die Beratung<br />
und Erstellung von Marketingkonzepten, Kollektionsprogrammen<br />
sowie die Produktentwicklung,<br />
wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse<br />
ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4157 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
58 IN 105/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 9685 eingetragenen Kerber<br />
Projekt Consult Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft<br />
mbH, Theodor-Heuss-Str. 122, 66119 Saarbrücken,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kerber,<br />
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur<br />
Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />
(§ 177 InsO) bestimmt auf Mittwoch, den 8. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 10.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />
Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />
und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />
(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4198 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 338/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 4283 eingetragenen Albert<br />
Häfner GmbH, Saarbrücker Straûe 110, 66130 Saarbrücken,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Albert<br />
Häfner,<br />
Geschäftszweig:<br />
An- und Verkauf von Last- und Kraftwagen, Ausführung<br />
von Ferntransporten usw.,<br />
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung<br />
der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />
(§ 177 InsO) bestimmt auf Mittwoch, den 15. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4245 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 218/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 4817 SB eingetragenen Druckerei<br />
Willi Walch Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Mühlenstraûe 20, 66111 Saarbrücken, vertreten<br />
durch die Geschäftsführerin Gerda Holzer,<br />
Geschäftszweig: Betrieb einer Buchdruckerei,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
der Insolvenzverwalterin, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, wird bestimmt<br />
auf Montag, den 15. September <strong>2003</strong>, 13.35<br />
Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />
1. Etage, Saal 13.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 12<br />
aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden (§§ 63,<br />
64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />
Nr. 12 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4247 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 221/99 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der T.K. Sped. Uwe und Martina Terzenbach<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Aachener<br />
Straûe 6, 66115 Saarbrücken, wird die Prüfung der<br />
nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 24. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
4248 Insolvenzverfahren<br />
59 IN 73/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 6324 (AG SLS) eingetragenen<br />
Scissor Lift System GmbH, Saarstraûe 10, 66359<br />
Bous, vertreten durch den Geschäftsführer Robert<br />
Roland,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Kundendienst, der Ersatzteilservice, die Vornahme<br />
von Werkstattreparaturen und die Leistung von kundenspezifischen<br />
Anwendungslösungen im Arbeitsbühnenbereich,<br />
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung<br />
der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />
(§ 177 InsO) bestimmt auf Dienstag, den 2. September<br />
<strong>2003</strong>, 14.10 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, Raum 7.<br />
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />
Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />
und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />
(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4249 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
58 IN 75/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Lebach unter HRB 2987 eingetragenen M.S. Malerund<br />
Stuckateur-GmbH Lebacher Malermarkt, Auf der<br />
Schled 13, 66822 Lebach, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Joachim Wallerstedt, wird Termin für<br />
eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der nachträglich<br />
angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO) bestimmt<br />
auf Dienstag, den 26. August <strong>2003</strong>, 14.20 Uhr,<br />
im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />
1. Etage, Saal 13.<br />
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />
Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />
und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />
(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4270 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 88/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 8322 eingetragenen Stefan<br />
Polanz GmbH, Dudweilerstraûe 73±75, 66111 Saarbrücken,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan<br />
Polanz,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2177<br />
Geschäftszweig:<br />
Herstellung und Vertrieb von Stempeln und Schildern,<br />
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist<br />
angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 8. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4273 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
58 IN 8/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Günter Immich, Im Kleegarten 1,<br />
66822 Gresaubach, wird Termin für eine Gläubigerversammlung<br />
zur weiteren Berichterstattung <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
insbesondere Darstellung der bisherigen<br />
Verfahrensabwicklung und der noch ausstehenden<br />
Maûnahmen zur Prüfung der nachträglich angemeldeten<br />
Forderungen (§ 177 InsO) und zur Beschlussfassung<br />
über die Genehmigung <strong>des</strong> Verkaufs und der<br />
Übertragung <strong>des</strong> Praxisbetriebes an eine Betreibergesellschaft,<br />
bestimmt auf Donnerstag, den 21. August<br />
<strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />
Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />
und der Schuldner werden zu diesem Termin geladen<br />
(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4274 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
58 IN 172/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarlouis unter HRB 3424 eingetragenen ¹Hirtz<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftungª, Zum Bilsknop<br />
2, 66780 Rehlingen-Siersburg, vertreten durch<br />
den Geschäftsführer Armin Arweiler,<br />
Geschäftszweig:<br />
der Maschinenbau sowie die Herstellung von Teilen<br />
zum Hütten- und Walzwerksausbau mit den dazugehörigen<br />
Konstruktionen,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, wird bestimmt<br />
auf Dienstag, den 18. November <strong>2003</strong>,<br />
13.40 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280<br />
Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.
2178 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 18<br />
aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />
InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />
Nr. 18 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4275 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
58 IN 116/99 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Backnang unter HRB 738 eingetragenen Industriemontagen<br />
und Rohrleitungsbau GmbH, Fabrikstr. 45,<br />
71511 Backnang, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Hans-Dieter Emmrich, wird das Verfahren nach Vollzug<br />
der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4318 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
59 IN 35/03 Ð Über das Vermögen der im Handelsregister<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 395<br />
AG Sulzbach eingetragenen Baus & Provot GmbH,<br />
Marktstraûe 1a, 66280 Sulzbach, vertreten durch die<br />
Geschäftsführerin Bilhildis Provot,<br />
Geschäftszweig:<br />
Groûhandel in Nahrungs- und Genussmitteln, sowie<br />
einschlägige Vermittlungsgeschäfte,<br />
wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 5. Februar <strong>2003</strong> wegen<br />
Zahlungsunfähigkeit heute, am 30. Juli <strong>2003</strong>, um<br />
9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraûe<br />
13, 66606 St. Wendel.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
6. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern<br />
nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), ist am Montag, dem 15. September<br />
<strong>2003</strong>, 14.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen<br />
ist am Montag, dem 6. Oktober <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im<br />
Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage,<br />
Saal 13.<br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
4319 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
58 IN 173/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der im Handelsregister <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken unter HRB 10893 eingetragenen Netfab<br />
Gesellschaft für Internetdienstleistungen mit beschränkter<br />
Haftung, Hochstraûe (Vitrina 1) 57, 66115<br />
Saarbrücken, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Uwe Denig,<br />
Geschäftszweig:<br />
Entwicklung und der Verkauf von Hard- und Software<br />
pp. und das Erbringen sonstiger Dienstleistungen pp.,<br />
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung<br />
der nachträglich angemeldeten Forderungen<br />
(§ 177 InsO) bestimmt auf Mittwoch, den 20. August<br />
<strong>2003</strong>, 14.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 1. Etage, Saal 13.<br />
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte<br />
Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter<br />
und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen<br />
(§ 177 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
von natürlichen Personen:<br />
4324 Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
106 IN 42/03 Ð In dem Insolvenzeröffnungsverfahren<br />
über das Vermögen <strong>des</strong> Gerd Lorenz, handelnd unter<br />
Firma Küchenhandel und Montage, Bahnhofstraûe 70,<br />
66626 Freisen ist am 29. Juli <strong>2003</strong>, um 15.30 Uhr angeordnet<br />
worden (§§ 21, 22 InsO):<br />
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt<br />
Andreas Bender, Trierer Str. 12, 66111 Saarbrücken<br />
bestellt.<br />
Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot<br />
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs-<br />
und Verfügungsbefugnis über das Vermögen<br />
<strong>des</strong> Schuldners einschlieûlich <strong>des</strong> Rechts zum Einzug<br />
von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit<br />
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners werden aufgefordert, nur<br />
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten<br />
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4150 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
103 IK 11/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Karl-Heinz Weber, Busfahrer, Eschweiler<br />
Hof 11, 66539 Neunkirchen,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen, Kreissozialamt, Wilhelm-<br />
Heinrich-Straûe 36, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
ii. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
iii. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2179<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 16. Juli <strong>2003</strong><br />
4151 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IK 60/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Hans-Günther<br />
Dietzen, Tischler und staatl. gepr. Einrichtungsfacharbeiter,<br />
Neudorfer Straûe 38, 66115 Saarbrücken<br />
wurde am 7. Juli <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet.<br />
Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />
102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />
Anmeldefrist: 22. August <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungstermin:<br />
Donnerstag, den 25. September <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, im<br />
Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />
Saal 24.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4152 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 26/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Franco Blardi, Baltersbacher Weg 1,<br />
66564 Ottweiler,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen, Schuldnerberatung, Baltersbacher<br />
Weg 1, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung der Treuhänderin sowie Schlussverzeichnis<br />
der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />
Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).
2180 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />
Für weiter nachträglich angemeldete Forderungen sowie<br />
¾nderungen früherer Anmeldungen wird die Prüfung<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177<br />
InsO).<br />
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und<br />
die zugehörigen Urkunden wird sodann zur Einsicht<br />
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />
niedergelegt werden.<br />
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23. September<br />
<strong>2003</strong>.<br />
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch,<br />
mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung<br />
bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch<br />
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem<br />
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten<br />
wird.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />
InsO).<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4153 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 11/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Akramalsadat Hoseinkhanlaschgarnevis,<br />
Halbergstr. 11, 66121 Saarbrücken wird die Prüfung<br />
der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 27. August <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4154 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 83/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Franz-Josef Habel, Ottweilerstr. 82,<br />
66540 Neunkirchen wird das Verfahren mangels zu<br />
verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben<br />
(§ 200 InsO). Der Beschluss über die Ankündigung<br />
der Restschuldbefreiung ist rechtskräftig (§ 289<br />
InsO).<br />
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt<br />
Robin Sircar, Cecilienstr. 3, 66111 Saarbrücken.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung hat mit Eröffnung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens begonnen und beträgt<br />
5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4155 Insolvenzverfahren<br />
62 IN 30/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Wolfgang Adolf Theis, Zum Steinbruch<br />
3, 66640 Namborn, wird das Verfahren aufgehoben,<br />
nachdem die Bestätigung <strong>des</strong> Insolvenzplans<br />
vom 24. Januar <strong>2003</strong> rechtskräftig geworden ist,<br />
§ 258 Absatz 1 InsO.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4156 Insolvenzverfahren<br />
63 IK 161/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Ingo-Wolf Marfording, Aushilfe, Grühlingstr.<br />
12, 66113 Saarbrücken, wird das Verfahren<br />
mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung<br />
aufgehoben (§ 200 InsO).<br />
Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />
ist rechtskräftig (§ 289 InsO).<br />
Treuhänder nach § 291 Abs. 1, § 292 InsO ist Rechtsanwalt<br />
Ralf Hemmer, Saarbrücker Str. 27, 66292 Riegelsberg.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beginnt mit der<br />
Aufhebung <strong>des</strong> Verfahrens und beträgt 5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4158 Insolvenzverfahren<br />
63 IK 79/03 Ð Über das Vermögen der Jutta Marschall,<br />
Charlottenburger Str. 29, 66424 Homburg,<br />
wurde am 23. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken.<br />
Anmeldefrist: 17. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
15. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4159 Insolvenzverfahren<br />
63 IK 80/03 Ð Über das Vermögen der Wieslawa Motyka,<br />
Riottestraûe 24, 66606 St. Wendel, wurde am<br />
23. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken.<br />
Anmeldefrist: 17. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
15. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
4160 Insolvenzverfahren<br />
63 IN 11/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Angelo Pullara, Püttlinger Str. 16,<br />
66115 Saarbrücken,<br />
Verfahrensbevollmächtigter:<br />
Rechtsanwalt Peter Fiedler, Kaiserstraûe 10, 66111<br />
Saarbrücken,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />
der Vergütung <strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
zu dem Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung<br />
von Restschuldbefreiung und ggf. zur Beschlussfassung<br />
der Gläubigerversammlung, ob der Treuhänder<br />
beauftragt werden soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong><br />
Schuldners zu überwachen, sowie zur Prüfung nachträglich<br />
angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf<br />
Freitag, den 26. September <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage,<br />
Saal 13.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26<br />
aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />
InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />
Nr. 26 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4161 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IN 50/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Dipl. Ing.<br />
Matthias Marx, Hetzelwiesstraûe 8, 66578 Schiffweiler,<br />
wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 20. Juni <strong>2003</strong> wegen<br />
Zahlungsunfähigkeit heute, am 23. Juli <strong>2003</strong>, um<br />
14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken, Tel. 06 81-3 90 77 35, Fax 06 81-3 90 77 58.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
22. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rech-<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2181<br />
ten <strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Montag, dem 20. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung<br />
von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101<br />
InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und<br />
272 InsO bezeichneten Gegenstände und unter Umständen<br />
zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4162 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IN 16/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Uwe Michels, Fliesenleger, Am Fahrwald<br />
8, 66687 Wadern, wird das Verfahren nach Vollzug<br />
der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).<br />
Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />
ist rechtskräftig (§ 289 InsO).<br />
Treuhänderin nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist<br />
Rechtsanwältin Monika Lehmann, Zähringerstr. 7,<br />
66119 Saarbrücken.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung hat mit der Eröffnung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens begonnen und beträgt 5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4177 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
103 IK 30/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Wolfgang Weber, Wilhelmstraûe 13,<br />
66538 Neunkirchen,<br />
Verfahrensbevollmächtigter:<br />
Rechtsanwalt Georg Rudolph, Bernauer Straûe 5,<br />
83209 Prien,
2182 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
c. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 11. Juli <strong>2003</strong><br />
4178 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IK 15/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Hans-Jürgen Emrich, Banatstr. 26,<br />
66450 Bexbach, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />
der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 10. Juni <strong>2003</strong><br />
4179 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 111/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Doris Bäumchen, Schutzbergstr. 2,<br />
66119 Saarbrücken, wird das Verfahren aufgehoben.<br />
Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />
angekündigt worden (§ 291 InsO).<br />
Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />
Masse.<br />
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt<br />
Martin Abegg, Bahnhofstr. 101, 66111 Saarbrücken.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 6 Jahre.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4180 Insolvenzverfahren<br />
60 IK 147/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Manfred Bollbach, Kieferstr. 26, 66763<br />
Dillingen-Diefflen, wird Termin für eine Gläubigerversammlung<br />
zur Fortsetzung <strong>des</strong> Schlusstermins vom<br />
5. Juni <strong>2003</strong> (abschlieûenden Erörterung und Beschlussfassung<br />
zum Schlussverzeichnis und dem Antrag<br />
<strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung) bestimmt<br />
auf Freitag, den 5. September <strong>2003</strong>, 11.15 Uhr,<br />
im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2.<br />
Etage, Saal 24.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4181 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 22/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Calogero Bennardo,<br />
Wallerfanger Str. 55, 66740 Saarlouis wurde am<br />
22. Juli <strong>2003</strong>, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110,<br />
66538 Neunkirchen.<br />
Anmeldefrist: 9. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungstermin:<br />
Dienstag, den 30. September <strong>2003</strong>, 10.00 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />
Saal 24.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4182 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 33/02 Ð In dem Insolvenzverfahren der Sabine<br />
Biehl, Burgstr. 46, 66606 Bliesen,<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Patrik von Oetinger, Saarbrücker Straûe<br />
84 a, 66271 Kleinblittersdorf,<br />
wird im Hinblick darauf, dass die Veröffentlichung<br />
gem. § 188 InsO zum Stichtag 2. Juli <strong>2003</strong> nicht nachgewiesen<br />
bzw. auch nicht erfolgt ist, die Sache vertagt<br />
und neuer Stichtag zur Stellungnahme bestimmt auf<br />
den 2. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4183 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 78/02 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Torsten Birk,<br />
Meiersgrund 11, 66679 Losheim, wurde am 23. Juli<br />
<strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken.<br />
Anmeldefrist: 9. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungstermin:<br />
Dienstag, den 30. September <strong>2003</strong>, 10.30 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />
Saal 24.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4184 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IN 39/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Uwe Stefan Andler, Feldstr. 1, 66571<br />
Eppelborn-Hierscheid, wird die Prüfung der nach dem<br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 5. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4185 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 72/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Anne Cecile Krauser, Collingstr. 52,<br />
66424 Homburg,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landratsamt Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424<br />
Homburg,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Treuhänders, zur Erhebung von Einwendungen<br />
gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />
der Vergütung <strong>des</strong> Treuhänders, zur Anhörung der<br />
Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Treuhänders zu dem<br />
Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung,<br />
und ggf. zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung,<br />
ob der Treuhänder beauftragt werden<br />
soll, die Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen,<br />
sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter<br />
Forderungen wird bestimmt auf Freitag, den<br />
10. Oktober <strong>2003</strong>, 11.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2183<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4186 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 9/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Christa Kobel, Wilhelm-Heinrich-Str.<br />
37, 66564 Ottweiler,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen Ð Schuldnerberatung Ð, Wilhelm-Heinrich-Str.<br />
37, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
c. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
d. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen-<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung<br />
der Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf<br />
der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer<br />
Nr. 6 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4188 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IN 11/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Alexander Heib, Galgenheck 39, 66822<br />
Lebach wird die Prüfung der nach dem Ablauf der<br />
Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen<br />
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 16. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
2184 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
4189 Insolvenzverfahren<br />
62 IK 41/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Karin Sybille Westiner, Hausfrau, Zum<br />
Waldweiher 25, 66606 St. Wendel wird die Prüfung<br />
der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4190 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IK 59/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Harri Sauer, Metallbearbeiter, Wellesweilerstraûe<br />
8, 66538 Neunkirchen,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen, Schuldnerberatungsstelle,<br />
Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24. Dezember<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
c. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 25 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 25 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4191 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 17/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Michael März, Bachstraûe 25, 66822<br />
Lebach-Steinbach, wird die Prüfung der nach dem<br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 27. August <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4192 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 3/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Peter Ali Mayer, In der Etzwies 18,<br />
66564 Ottweiler,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen Ð Schuldnerberatungsstelle<br />
Ð, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung <strong>des</strong> Treuhänders sowie Schlussverzeichnis<br />
der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />
Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4193 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 44/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Johnnie Lee Magee, Bexbacher Str. 80,<br />
66540 Neunkirchen,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen Ð Schuldnerberatungsstelle<br />
Ð, Wilhelm-Heinrich-Str. 36, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:
a. Schlussrechnung <strong>des</strong> Treuhänders sowie Schlussverzeichnis<br />
der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />
Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4194 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 6/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Klaus Munkes, Hauptstr. 6, 66606<br />
St. Wendel,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis St. Wendel Schuldner- und Insolvenzberatung,<br />
Mommstr. 27, 66606 St. Wendel,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung der Treuhänderin sowie Schlussverzeichnis<br />
der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />
Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2185<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4195 Insolvenzverfahren<br />
63 IN 3/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Robert Lauffer, Talstraûe 267, 66538<br />
Neunkirchen, wird Termin für eine Gläubigerversammlung<br />
zur weiteren Berichterstattung d. Insolvenzverwalt.<br />
(§ 79 InsO), zur Prüfung der nachträglich<br />
angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO), zur Beschlussfassung<br />
über die Betriebsfortführung bestimmt<br />
auf Freitag, den 29. August <strong>2003</strong>, 10.15 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />
Saal 24.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4196 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 202/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Jürgen Krewer, Feldstr. 23, 66693 Mettlach<br />
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist<br />
angemeldeten Forderungen im schriftlichen<br />
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 24. August <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4232 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
103 IK 36/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Wanda Maria Tasevska, Breslauer<br />
Straûe 39, 66121 Saarbrücken, wird der Schlussverteilung<br />
zugestimmt und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196,<br />
197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
iii. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
2186 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
4233 Insolvenzverfahren<br />
103 IN 14/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Dörte Uhlig, Zahnärztin, Collingstraûe<br />
38, 66424 Homburg, wird die Prüfung der<br />
nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4234 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IN 46/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Dirk Dieter<br />
Franz, In der Humes 74, 66571 Eppelborn, wird aufgrund<br />
<strong>des</strong> Antrags vom 14. Juli <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />
heute, am 21. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00 Uhr das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Ralf Hemmer, Saarbrücker Straûe 27,<br />
66292 Riegelsberg, Tel. (0 68 06) 44 04 81, Fax<br />
(0 68 06) 4 47 80.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
5. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Donnerstag, dem 2. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4235 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IN 47/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Karl Heinz<br />
Enderlein, Römerstraûe 77, 66636 Tholey-Hasborn,<br />
wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 16. Juli <strong>2003</strong> wegen<br />
Zahlungsunfähigkeit heute, am 23. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00<br />
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken, Tel. 06 81-3 90 77 35, Fax 06 81-<br />
3 90 77 58.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
5. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Donnerstag, dem 2. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.45 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4236 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 50/03 Ð Über das Vermögen der Katharina<br />
Bala, Heuduckstr. 55, 66117 Saarbrücken, wurde am<br />
22. Juli <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />
Dipl.-Sozialwirtin (AFAS) Simone Gisdal, Kapellenstr.<br />
18, 66271 Saarbrücken-Kleinblittersdorf.<br />
Anmeldefrist: 9. September <strong>2003</strong><br />
Prüfungstermin:<br />
Dienstag, den 30. September <strong>2003</strong>, 9.15 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />
Saal 24.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4237 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 7/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Anita Baltes, Im Neuland 3, 54422<br />
Neuhütten, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />
der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 16. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4239 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IK 99/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Albert Bolz, Langenstrichstr. 8, 66538<br />
Neunkirchen, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />
der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4240 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IN 66/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> David Afgan,<br />
Bergstr. 60, 66115 Saarbrücken, wird aufgrund <strong>des</strong><br />
Antrags vom 17. Juli <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />
heute, am 22. Juli <strong>2003</strong>, um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2187<br />
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:<br />
Dipl.-Sozialwirtin (AFAS) Simone Gisdal, Kapellenstr.<br />
18, 66271 Saarbrücken-Kleinblittersdorf, Tel.<br />
0 68 05/90 90, Fax 0 68 05/9 09 01 00.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
9. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Dienstag, dem 30. September<br />
<strong>2003</strong>, 9.30 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person der Insolvenzverwalterin,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach<br />
§ 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4241 Insolvenzverfahren<br />
61 IK 135/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Agrippino Gulizia, Am Dreiländereck<br />
6, 66706 Perl, wird das Verfahren aufgehoben. Dem<br />
Schuldner ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />
angekündigt worden. (§ 291 InsO).<br />
Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />
Masse.<br />
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Herr<br />
Rechtsanwalt Peter Theiû.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
2188 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
4242 Insolvenzverfahren<br />
62 IK 82/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Sylvia Traina, Hasenstraûe 2, 66663<br />
Merzig-Hilbringen, wird das Verfahren aufgehoben.<br />
Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />
Masse. Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung<br />
rechtskräftig angekündigt worden (§ 291<br />
InsO).<br />
Treuhänderin nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Andrea<br />
Crauser, Karcherstraûe 14, 66111 Saarbrücken.<br />
Sulzbach, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
4243 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IK 86/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Annette Weber, Zum Heidenkopf 1,<br />
66625 Nohfelden, wird die Prüfung der nach dem<br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 14. Juli <strong>2003</strong><br />
4244 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 18/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Andrea März, Bachstr. 25, 66822 Lebach-Steinbach,<br />
wird die Prüfung der nach dem<br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 27. August <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4250 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 134/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Christa Gemmel, Herrmannstr. 144,<br />
66538 Neunkirchen, wird das Verfahren aufgehoben.<br />
Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />
angekündigt worden. (§ 291 InsO). Eine<br />
Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />
Masse. Treuhänderin nach § 291 Abs. 2, § 292<br />
InsO ist Frau Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 6 Jahre.<br />
Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4251 Insolvenzverfahren<br />
61 IK 59/03 Ð Über das Vermögen der Silvia Heidenmann,<br />
Richard-Wagner-Straûe 1, 66629 Freisen-Oberkirchen<br />
wurde am 22. Juli <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet.<br />
Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />
102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />
Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
13. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4252 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 64/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Bruno Heckmann,<br />
Völklinger Str. 13, 66606 St. Wendel, wurde am<br />
23. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken.<br />
Anmeldefrist: 17. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
15. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4253 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IN 22/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Uwe Gottschall,<br />
Ruûhütterstr. 22, 66113 Saarbrücken, wird aufgrund<br />
<strong>des</strong> Antrags vom 24. Februar <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />
heute, am 21. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00 Uhr<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Thomas Heimes, Faktoreistraûe 4, 66111<br />
Saarbrücken, Tel. (06 81) 4 10 10, Fax (06 81) 4 10 12 79.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
24. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Mittwoch, dem 22. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4254 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IN 48/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Thomas<br />
Hauck, Steinackerstr. 1, 66424 Homburg, wird aufgrund<br />
<strong>des</strong> Antrags vom 1. Juni <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />
heute, am 21. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00 Uhr das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Ralf Hemmer, Saarbrücker Straûe 27,<br />
66292 Riegelsberg, Tel. (0 68 06) 44 04 81, Fax (0 68 06)<br />
4 47 80.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
25. August <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO beim<br />
Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2189<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Montag, dem 22. September<br />
<strong>2003</strong>, 10.20 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4276 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
103 IN 47/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Michael Norbert Werling, Industriekaufmann,<br />
Unterer Hagen 2, 66117 Saarbrücken wird<br />
die Prüfung der angemeldeten, noch nicht geprüften<br />
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4277 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IK 23/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Andreas Gaspers, Rentner, Saarbrücker<br />
Allee 39, 66663 Merzig, wird das Verfahren aufgehoben.<br />
Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />
angekündigt worden (§ 291 InsO). Eine<br />
Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />
Masse.<br />
Treuhänder nach § 291 Abs.2, § 292 InsO ist Herr<br />
Rechtsanwalt Wolfgang Luckas.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />
4278 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
60 IN 133/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Frank-Martin Bock, Colmarer Straûe 8,<br />
66113 Saarbrücken, wird die Prüfung der nach dem
2190 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4279 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 123/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Beate Hirsch, Mecklenburgring 112,<br />
66121 Saarbrücken, wird der Schlussverteilung zugestimmt<br />
und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312<br />
Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung <strong>des</strong> Treuhänders sowie Schlussverzeichnis<br />
der bei der Verteilung zu berücksichtigenden<br />
Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4280 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 25/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Gabriele Glöckner, Kastanienweg 2 A,<br />
66424 Homburg, wird das Verfahren aufgehoben.<br />
D. Schuld. ist die Restschuldbefreiung rechtskräftig<br />
angekündigt worden. (§ 291 InsO). Eine Schlussverteilung<br />
unterblieb mangels verteilungsfähiger Masse.<br />
Treuhänderin nach § 291 Abs.2, § 292 InsO ist Frau<br />
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 22. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4281 Insolvenzverfahren<br />
61 IK 47/03 Ð Über das Vermögen der Claudia<br />
Heintz, Gartenstr. 16, 66386 St. Ingbert, wurde am<br />
7. Juli <strong>2003</strong>, 14.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Mathias-Iven-<br />
Straûe 10, 66117 Saarbrücken.<br />
Anmeldefrist: 25. August <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
22. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4282 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 62/03 Ð Über das Vermögen der Gabriele<br />
Haeuser, Hirtenbergstr. 52, 66557 Illingen, wurde am<br />
22. Juli <strong>2003</strong>, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110,<br />
66538 Neunkirchen.<br />
Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
13. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4283 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IN 57/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Werner Herber,<br />
Gastronom, Provinzialstraûe 34, 66126 Saarbrücken,<br />
wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 24. Juni <strong>2003</strong><br />
wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 14. Juli <strong>2003</strong>,<br />
um 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Peter Theiû, Bahnhofstr. 77, 66111 Saarbrücken,<br />
Tel. (06 81) 3 09 04 21, Fax (06 81) 3 09 04 56.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
25. August <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO beim<br />
Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Montag, dem 22. September<br />
<strong>2003</strong>, 9.45 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).<br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4284 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IK 183/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Joachim Schaly, Jahnstraûe 16, 66701<br />
Beckingen,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Caritasverband Merzig-Wadern, Bahnhofstr. 47, 66663<br />
Merzig,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
der Treuhänderin, zur Erhebung von Einwendungen<br />
gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />
der Vergütung der Treuhänderin, zur Anhörung der<br />
Gläubigerversammlung und der Treuhänderin zu dem<br />
Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung<br />
und ggf. zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung,<br />
ob die Treuhänderin beauftragt werden<br />
soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong> Schuldners zu überwachen,<br />
sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter<br />
Forderungen wird bestimmt auf Dienstag, den<br />
30. September <strong>2003</strong>, 15.00 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong><br />
Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prü-<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2191<br />
fungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4285 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IN 35/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Gerhard-Friedrich Schörkl, Paketzusteller,<br />
St. Ingberter Straûe 76, 66123 Saarbrücken,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung über die Festsetzung<br />
der Vergütung <strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
zu dem Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung<br />
von Restschuldbefreiung und ggf. zur Beschlussfassung<br />
der Gläubigerversammlung, ob der Treuhänder<br />
beauftragt werden soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong><br />
Schuldners zu überwachen, sowie zur Prüfung nachträglich<br />
angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf<br />
Donnerstag, den 9. Oktober <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, Raum 7.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6<br />
aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />
InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />
Nr. 6 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4286 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IN 93/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Anita Welzenbach, Heinitzstraûe 5,<br />
66287 Quierschied, wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Insolvenzverwalters, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Ent-
2192 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
scheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung und <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung<br />
von Restschuldbefreiung, wird bestimmt auf<br />
Donnerstag, den 9. Oktober <strong>2003</strong>, 11.15 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage,<br />
Saal 24.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26<br />
aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64<br />
InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer<br />
Nr. 26 eingesehen werden.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4287 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 50/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Stephan Dieter Plein, Hohlstraûe 13,<br />
66538 Neunkirchen, wird die Prüfung der nach dem<br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 12. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4288 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 61/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Barbara Maria Piluso, Steinbachstraûe<br />
42, 66424 Homburg,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landratsamt Saarpfalz-Kreis Ð Schuldnerberatungsstelle<br />
Ð, Am Forum 1, 66424 Homburg,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
iii. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4289 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IN 132/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Marita Molina, Adenauerstr. 163, 66399<br />
Mandelbachtal,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Bahnhofstr. 101, 66111<br />
Saarbrücken,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
der Insolvenzverwalterin, zur Erhebung von<br />
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung<br />
der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung und der Insolvenzverwalterin<br />
zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung<br />
von Restschuldbefreiung und ggf. zur Beschlussfassung<br />
der Gläubigerversammlung, ob der Treuhänder<br />
beauftragt werden soll, die Obliegenheiten der<br />
Schuldnerin zu überwachen, sowie zur Prüfung nachträglich<br />
angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf<br />
Montag, den 20. Oktober <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach,<br />
2. Etage, Saal 24.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen<br />
Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 30<br />
aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden (§§ 63,<br />
64 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4290 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IN 22/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Nicole Marquardt, Emmersweilerstr.<br />
152, 66352 Groûrosseln, wird die Prüfung der
nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten<br />
Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet<br />
(§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 4. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
4292 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IN 52/02 Ð Das Insolvenzverfahren über das Vermögen<br />
der Leni Katharina Schulz, Am Eisenwald 16,<br />
66386 St. Ingbert, wird in das Insolvenzverfahren über<br />
den Nachlass der am 1. August 2002 verstorbenen<br />
Schuldnerin übergeleitet.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4293 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
62 IK 140/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Bettina Werle, Am Alten Schloss 23,<br />
66424 Homburg,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis Neunkirchen Schuldnerberatungsstelle, Wilhelm-Heinrich-Str.<br />
36, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
iii. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2193<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4294 Insolvenzverfahren<br />
62 IK 140/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Bettina Werle, Am Alten Schloss 23,<br />
66424 Homburg, wird die Prüfung der nach dem Ablauf<br />
der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 29. August <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4295 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IN 62/03 Ð Über das Vermögen der Anna-Maria<br />
Grimm, Knoppstr. 6, 66646 Marpingen/Urexweiler,<br />
wird aufgrund <strong>des</strong> Antrags vom 7. Juli <strong>2003</strong> wegen<br />
Zahlungsunfähigkeit heute, am 23. Juli <strong>2003</strong>, um 14.00<br />
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:<br />
Rechtsanwalt Tobias Fischer, Cecilienstraûe 3, 66111<br />
Saarbrücken, Tel. 06 81-3 90 77 35, Fax 06 81-3 90 77 58.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
24. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
beim Insolvenzverwalter anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern<br />
nur noch an den Insolvenzverwalter.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts <strong>des</strong> Insolvenzverwalters<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Mittwoch, dem 22. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.50 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über<br />
Ð die Person <strong>des</strong> Insolvenzverwalters,<br />
Ð den Gläubigerausschuss,<br />
Ð gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der<br />
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in<br />
§§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten<br />
Gegenstände<br />
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung<br />
mangels Masse (§ 207 InsO).
2194 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30<br />
Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4296 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 77/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Viola von Holdt, Josefstr. 13, 66606<br />
St. Wendel,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landkreis St. Wendel Ð Schuldnerberatung, Mommstr.<br />
21±31, 66606 St. Wendel,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
c. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4297 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 61/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Manfred<br />
Hahn, Nordring 71, 66333 Völklingen wurde am<br />
22. Juli <strong>2003</strong>, 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwalt Andreas Dippe, Im Altseiterstal 110,<br />
66538 Neunkirchen.<br />
Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
13. Oktober <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4298 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 46/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Silvia Hein, Johannesstr. 17, 66763 Dillingen,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Rechtsanwältin Solander, Johannesstr. 3±7, 66763 Dillingen,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Treuhänderin<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der<br />
Treuhänderin sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4299 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 101/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Michaela Hein, Metzerstr. 59, 66117<br />
Saarbrücken,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Caritasverband Saarbrücken, Kantstr. 14, 66111 Saarbrücken,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
c. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4300 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 7/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Petra Hirtzel, Odilienbergstraûe 4,<br />
66115 Saarbrücken, wird der Schlussverteilung zugestimmt<br />
und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312<br />
Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren<br />
Gegenstände der Insolvenzmasse;<br />
c. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
d. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2195<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4320 Insolvenzverfahren<br />
103 IK 1/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Jutta Wagner, Bürokauffrau, Hauptstraûe<br />
78, 66571 Eppelborn,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Schuldnerberatungsstelle <strong>des</strong> Landkreises Neunkirchen,<br />
Wilhelm-Heinrich-Straûe 36, 66564 Ottweiler,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Schlusstermins im schriftlichen Verfahren<br />
angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26. September<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
i. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
ii. Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
iii. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 26 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 26 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4321 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IK 47/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Rita Fatati, Frisörin, Auf Münzelt 10,<br />
66292 Riegelsberg, wird die Prüfung der nach dem<br />
Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen<br />
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1<br />
InsO).<br />
Der Prüfungsstichtag ist der 10. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4322 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
104 IN 15/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Ibrahim Dag,<br />
Friedrichstraûe 2, 66589 Merchweiler, wird aufgrund<br />
<strong>des</strong> Antrags vom 27. Februar <strong>2003</strong> wegen Zahlungsunfähigkeit<br />
heute, am 22. Juli <strong>2003</strong>, um 9.00 Uhr das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet.
2196 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:<br />
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe 102,<br />
66128 Saarbrücken-Gersweiler, Tel. (06 81) 70 05 55,<br />
Fax (06 81) 70 36 76.<br />
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum<br />
5. September <strong>2003</strong> unter Beachtung <strong>des</strong> § 174 InsO<br />
bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.<br />
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten<br />
<strong>des</strong> Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand,<br />
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,<br />
die Art und der Entstehungsgrund <strong>des</strong> Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden<br />
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).<br />
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat,<br />
wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten,<br />
sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.<br />
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der<br />
Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin<br />
über den Fortgang <strong>des</strong> Verfahrens beschlossen wird<br />
(Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten<br />
Forderungen ist am Donnerstag, dem 2. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 10.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2,<br />
66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über die Person der Insolvenzverwalterin,<br />
den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung<br />
von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101<br />
InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und<br />
272 InsO bezeichneten Gegenstände<br />
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach<br />
§ 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die<br />
Schuldner <strong>des</strong> Schuldners (Drittschuldner) sowie an<br />
die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).<br />
Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
4323 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
105 IK 51/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Hans Peter<br />
Kranzeder, Im Pferchtal 4, 66440 Blieskastel wurde<br />
am 22. Juli <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.<br />
Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />
102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />
Anmeldefrist: 26. August <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungstermin:<br />
Dienstag, 30. September <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im Gebäude<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Saal 24.<br />
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der<br />
Gläubiger über die Person der Treuhänderin, die Zahlung<br />
von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),<br />
die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163,<br />
314 Abs. 2 InsO), die Anfechtung von Rechtshandlungen<br />
(§ 313 Abs. 2 InsO) und unter Umständen zur<br />
Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels<br />
Masse (§ 207 InsO)<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4325 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 108/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Armin Hinsberger, Tholeyerstr. 31,<br />
66606 St. Wendel, wird der Schlussverteilung zugestimmt<br />
und die Durchführung <strong>des</strong> Schlusstermins im<br />
schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312<br />
Abs. 2 InsO).<br />
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15. Oktober<br />
<strong>2003</strong> zu folgenden Punkten schriftlich Stellung<br />
zu nehmen:<br />
a. Schlussrechnung und Vergütungsantrag <strong>des</strong> Treuhänders<br />
sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung<br />
zu berücksichtigenden Forderungen;<br />
b. Antrag <strong>des</strong> Schuldners auf Restschuldbefreiung;<br />
falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb<br />
der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu<br />
machen (§§ 289, 290);<br />
c. Beauftragung <strong>des</strong> Treuhänders mit der Überwachung<br />
<strong>des</strong> Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung<br />
(§ 292 Abs. 2 InsO).<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 22 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
4326 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 53/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Michael<br />
Himbert, Püttlinger Str. 100, 66773 Schwalbach-Elm,<br />
wurde am 14. Juli <strong>2003</strong>, 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet.<br />
Treuhänder (§ 313 InsO):<br />
Norbert Oberdiek, Merziger Str. 82, 66763 Dillingen.<br />
Anmeldefrist: 25. August <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
22. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
Amtsgericht Saarbrücken
4327 Insolvenzverfahren<br />
61 IK 60/03 Ð Über das Vermögen <strong>des</strong> Michael<br />
Heidenmann, Richard-Wagner-Straûe 1, 66629 Freisen,<br />
wurde am 22. Juli <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet.<br />
Treuhänderin (§ 313 InsO):<br />
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl, Hauptstraûe<br />
102, 66128 Saarbrücken-Gersweiler.<br />
Anmeldefrist: 15. September <strong>2003</strong>.<br />
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren:<br />
24. September <strong>2003</strong>.<br />
Sulzbach, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
4328 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
61 IK 99/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Marion genannt Mario Küchler, Im<br />
Füllengarten 78, 66115 Saarbrücken,<br />
Verfahrensbevollmächtigte:<br />
Landratsamt Homburg Schuldnerberatungstelle, Am<br />
Forum 1, 66424 Homburg,<br />
wird der Schlussverteilung zugestimmt.<br />
Termin für eine abschlieûende Gläubigerversammlung<br />
(Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung<br />
<strong>des</strong> Treuhänders, zur Erhebung von Einwendungen<br />
gegen das Schlussverzeichnis, zur Anhörung<br />
der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der<br />
Vergütung <strong>des</strong> Treuhänders, zur Anhörung der Gläubigerversammlung<br />
und <strong>des</strong> Treuhänders zu dem Antrag<br />
<strong>des</strong> Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung<br />
und ggf. zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung,<br />
ob der Treuhänder beauftragt werden<br />
soll, die Obliegenheiten <strong>des</strong> Schuldners zu überwachen,<br />
sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter<br />
Forderungen wird bestimmt auf Mittwoch, den<br />
10. September <strong>2003</strong>, 9.15 Uhr, im Gebäude <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />
2, 66280 Sulzbach, Raum 7.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung <strong>des</strong><br />
Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 6 aus.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).<br />
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen<br />
werden.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2197<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4329 Insolvenzverfahren<br />
63 IK 150/00 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Manfred Serzisko, Gabelstaplerfahrer,<br />
Königsberger Str. 26, 66287 Quierschied ist der bisherige<br />
Treuhänder auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen<br />
und an seiner Stelle Rechtsanwalt Michael<br />
Pfahler, Lilienthalstr. 9, 66740 Saarlouis bestellt worden.<br />
Sulzbach, den 4. Juni <strong>2003</strong><br />
4330 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 78/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Günther Neufang, Schmiedewäldchen<br />
18, 66693 Mettlach-Orscholz wird das Verfahren aufgehoben.<br />
Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung<br />
rechtskräftig angekündigt worden (§ 291 InsO).<br />
Eine Schlussverteilung unterblieb mangels verteilungsfähiger<br />
Masse. Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292<br />
InsO ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs, Zur<br />
Kirchenmühle 4, 66822 Lebach.<br />
Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt 5 Jahre.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4331 Insolvenzverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
63 IK 99/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Cornelia Naumann, Hauptstr. 62, 66606<br />
St. Wendel, wird das Verfahren mangels zu verteilender<br />
Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200<br />
InsO). Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung<br />
rechtskräftig angekündigt worden.<br />
Treuhänder nach § 291 Abs 2. § 292 InsO ist Rechtsanwältin<br />
Andrea Wolf, Mathias-Iven Straûe 10, 66117<br />
Saarbrücken.<br />
Sulzbach, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
Konkursverfahren<br />
4136 Konkursverfahren<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
45 N 067/97 Ð In dem Konkursverfahren über das<br />
Vermögen der Firma REHA Ladenbau Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung, Auûener Straûe 11, 66839<br />
Schmelz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau<br />
Erna Rech, ist Schlusstermin gemäû § 162 Konkursordnung<br />
auf Mittwoch, den 17. September <strong>2003</strong>,<br />
13.50 Uhr, im Amtsgericht Saarbrücken, Auûenstelle<br />
Sulzbach, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal Zi. 13 bestimmt.
2198 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Konkursverwalters sind festgesetzt worden. Der vollständige<br />
Beschluss kann in der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />
Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Obergeschoss,<br />
Zimmer Nr. 11, eingesehen werden.<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4137 Konkursverfahren<br />
19 N 017/97 Ð In dem Konkursverfahren über das<br />
Vermögen der Firma WEMA Werkzeuge und Maschinen<br />
GmbH, Max-Planck-Straûe, 66271 Kleinblittersdorf,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Manuela<br />
Ettelbrück und Peter Rosinus, ist Schlusstermin<br />
gemäû § 162 Konkursordnung auf Dienstag, den<br />
16. September <strong>2003</strong>, 14.30 Uhr, im Amtsgericht Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, bestimmt.<br />
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen <strong>des</strong><br />
Konkursverwalters sind festgesetzt worden. Der vollständige<br />
Beschluss kann in der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />
Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, 1. Obergeschoss,<br />
Zimmer Nr. 12, eingesehen werden.<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
Aufgebote<br />
4164 Aufgebot<br />
3A C 416/03 Ð Die Volksbank Dillingen eG, 66763<br />
Dillingen, hat das Aufgebot <strong>des</strong> abhanden gekommenen<br />
Grundschuldbriefes über die im Grundbuch<br />
von Hüttersdorf, Blatt 5944, in Abteilung III unter<br />
Nr. 7 eingetragene Grundschuld von 80.000,00 Euro<br />
beantragt.<br />
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens<br />
in dem auf den 18. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, vor<br />
dem unterzeichneten Gericht in Lebach, Saarbrücker<br />
Str. 10, Zimmer 27, anberaumten Angebotstermin<br />
seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,<br />
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde<br />
erfolgen wird.<br />
Amtsgericht Lebach<br />
4207 Aufgebot<br />
3A C 390/03 Ð Die Ehel. Horst und Johanna Fleck,<br />
Mühlenstr. 49, 66822 Thalexweiler, haben das Aufgebot<br />
<strong>des</strong> abhanden gekommenen Grundschuldbriefes<br />
über die im Grundbuch von Thalexweiler, Blatt 2538,<br />
in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragene Grundschuld<br />
über 29.400,Ð DM beantragt.<br />
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens<br />
in dem auf den 2. Dezember <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, vor<br />
dem unterzeichneten Gericht in Lebach, Saarbrücker<br />
Str. 10, Zimmer 27 anberaumten Aufgebotstermin<br />
seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,<br />
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde<br />
erfolgen wird.<br />
Amtsgericht Lebach<br />
4265 Aufgebot<br />
13 C 132/<strong>2003</strong> Ð Die Ehel. Joachim Bader u. Hildegard<br />
geb. Safarowski, Merowinger Str. 6, 53859 Niederkassel/Rheidt<br />
und die Ehefrau <strong>des</strong> Aloysius Behres,<br />
Ursula geb. Lambert, Niederlosheimer Weg, 66709<br />
Weiskirchen-Rappweiler,<br />
Ð vertr. d. Notar Jürgen Philippi in Merzig Ð,<br />
haben das Aufgebot zur Ausschlieûung der Eigentümer<br />
<strong>des</strong> im Grundbuch von Rappweiler, Blatt 2106<br />
eingetragenen Grundstücks:<br />
Flur 10, Nr. 734/283, Hof- und Gebäudefläche, Niederlosheimer<br />
Straûe, 5,99 Ar,<br />
beantragt.<br />
Die bisherigen Eigentümer werden aufgefordert, spätestens<br />
in dem auf Mittwoch, den 8. Oktober <strong>2003</strong>,<br />
9.00 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Wadern,<br />
Gerichtsstraûe 7, Sitzungssaal, 1. Stockwerk, anberaumten<br />
Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden,<br />
andernfalls ihre Ausschlieûung erfolgen wird.<br />
Wadern, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
4266 Aufgebot<br />
Amtsgericht Merzig<br />
Ð Zweigstelle Wadern Ð<br />
3 C 410/03 Ð Frau Katharina Scheid, Blandine-Merten-Straûe<br />
17, 66701 Beckingen-Düppenweiler, vertreten<br />
durch ihren Betreuer Herrn Hubert Martini, Drosselweg<br />
19 in 54293 Trier, hat das Aufgebot zum Zwecke<br />
der Kraftloserklärung <strong>des</strong> verloren gegangenen<br />
Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Düppenweiler,<br />
Blatt 1149 in Abt. III lfd. Nr. 7 zu Gunsten<br />
der Kreissparkasse Merzig in Merzig eingetragenen<br />
Grundschuld über 600.000,Ð Franken nebst 7 % Zinsen<br />
jährlich beantragt.<br />
Der/Die Inhaber/in der Urkunde wird aufgefordert,<br />
spätestens in dem auf den 14. November <strong>2003</strong>, 9.00<br />
Uhr, Saal 3, vor dem unterzeichneten Gericht, 66663<br />
Merzig, Wilhelmstraûe 2, anberaumten Aufgebotstermin<br />
seine/ihre Rechte anzumelden und die Urkunde<br />
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der<br />
Urkunde erfolgen wird.<br />
Merzig, den 11. Juli <strong>2003</strong><br />
4267 Aufgebot<br />
3 C 102/03<br />
Das Amtsgericht<br />
0001 Herr Lothar Franz Serra Mari, St. Florianstraûe<br />
9, 66701 Beckingen-Oppen Ð vertr.<br />
durch die Mutter Rita Serra Mari,<br />
0002 Frau Rebecca Rita Serra Mari, St. Florianstraûe<br />
9, 66701 Beckingen-Oppen Ð vertr.<br />
durch die Mutter Rita Serra Mari,<br />
Prozessbevollmächtigte zu 0001:<br />
Rechtsanwältin Ottilia Lidvina Solander, Johannesstraûe<br />
3±7, 66763 Dillingen, Gz.: 03/0116/15/SO/jk,
Prozessbevollmächtigte zu 0002:<br />
Rechtsanwältin Ottilia Lidvina Solander, Johannesstraûe<br />
3±7, 66763 Dillingen, Gz.: 03/0116/15/SO/jk,<br />
haben als Miterben <strong>des</strong> am 24. Juni 2001 in Saarlouis<br />
mit letztem Wohnsitz in Beckingen-Oppen verstorbenen<br />
Martin Serra Mari das Aufgebot zum Zwecke der<br />
Ausschlieûung von Nachlassgläubigern beantragt.<br />
Die Nachlassgläubiger werden daher aufgefordert,<br />
ihre Forderungen gegen den Nachlass <strong>des</strong> Verstorbenen<br />
spätestens in dem auf Montag, den 27. Oktober<br />
<strong>2003</strong>, 9.00 Uhr, Saal 102, vor dem unterzeichneten Gericht,<br />
66663 Merzig, Wilhelmstraûe 2, anberaumten<br />
Aufgebotstermin anzumelden.<br />
Die Anmeldung hat die Angabe <strong>des</strong> Gegenstan<strong>des</strong><br />
und <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> der Forderung zu enthalten. Urkundliche<br />
Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift<br />
beizufügen.<br />
Nachlassgläubiger, die sich nicht melden, können Ð<br />
unbeschadet <strong>des</strong> Rechts, vor den Verbindlichkeiten<br />
aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen<br />
berücksichtigt zu werden Ð von den Erben nur insoweit<br />
Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung<br />
der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein<br />
Überschuss ergibt. Auch haftet ihnen dann jeder Erbe<br />
nach der Teilung <strong>des</strong> Nachlasses nur für den seinem<br />
Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.<br />
Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen<br />
und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe<br />
unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht<br />
betroffen. Bei Nichtanmeldung dieser Forderungen<br />
tritt jedoch der Rechtsnachteil ein, dass diesen Gläubigern<br />
jeder Erbe nach Teilung <strong>des</strong> Nachlasses nur für<br />
den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit<br />
haftet.<br />
Merzig, den 21. Juli <strong>2003</strong><br />
4268 Aufgebot<br />
Das Amtsgericht<br />
3 C 568/03 Ð Herr Gerhard Blang, Moselstraûe 12,<br />
66663 Merzig, Frau Rosemarie Blang geb. Trampert,<br />
Moselstraûe 12, 66663 Merzig,<br />
haben das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung<br />
<strong>des</strong> verlorengegangenen Hypothekenbriefes über<br />
die im Grundbuch von Hilbringen, Blatt 1208 in Abt.<br />
III lfd. Nr. 1 zu Gunsten der Bausparkasse Mainz AG<br />
in Mainz eingetragenen Grundschuld über 15.300,00<br />
DM nebst bis 6 % Zinsen jährlich beantragt.<br />
Der Ð Die Inhaber-in der Urkunde wird aufgefordert,<br />
spätestens in dem auf den 10. November <strong>2003</strong>, 9.00<br />
Uhr, Saal 102, vor dem unterzeichneten Gericht,<br />
66663 Merzig, Wilhelmstraûe 2, anberaumten Auf-<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2199<br />
gebotstermin seine Ð ihre Ð Rechte anzumelden und<br />
die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung<br />
der Urkunde erfolgen wird.<br />
Der Ð Die Eingetümer-in wird aufgefordert, spätestens<br />
in dem auf den 10. November <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr,<br />
Saal 102 vor dem unterzeichneten Gericht, 66663 Merzig,<br />
Wilhelmstraûe 2, anberaumten Aufgebotstermin<br />
seine Ð ihre Ð Rechte anzumelden, widrigenfalls<br />
seine Ð ihre Ð Ausschlieûung erfolgen wird.<br />
Merzig, den 14. Juli <strong>2003</strong><br />
4172 Aufgebot<br />
Das Amtsgericht<br />
4 C 375/03 Ð Frau Helga Weichsel geb. Zang, Pfarrhausstr.<br />
15, 66679 Losheim-Niederlosheim als Betreuerin<br />
der Elisabeth Weichsel geb. Panter,<br />
hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung<br />
<strong>des</strong> angeblich verlorengegangenen Hypothekenbriefs,<br />
Gruppe 3 Nr. 000 005, über 1.600.000,Ð Franken,<br />
welche zugunsten der Bun<strong>des</strong>versicherungsanstalt für<br />
Angestellte, Berlin, im Grundbuch von Wiebelskirchen,<br />
Blatt 3066, jetzt 8938 eingetragen ist beantragt.<br />
Der Inhaber <strong>des</strong> Hypothekenbriefs wird aufgefordert,<br />
spätestens in dem auf den 30. Oktober <strong>2003</strong>, 9.00 Uhr,<br />
Saal 43, vor dem unterzeichneten Gericht, 66538<br />
Neunkirchen, Knappschaftsstraûe 16, anberaumten<br />
Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den<br />
Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung<br />
<strong>des</strong> Hypothekenbriefs erfolgen wird.<br />
Neunkirchen, den 18. Juli <strong>2003</strong><br />
4171 Aufgebot<br />
Das Amtsgericht<br />
2 C 397/02 Ð Frau Margaretha Alt, Kirchplatz 10,<br />
66571 Eppelborn hat das Aufgebot zur Ausschlieûung<br />
<strong>des</strong> Eigentümers <strong>des</strong> im Grundbuch von Eppelborn<br />
Bl. 2975 eingetragenes Grundstück lfd. Nr. 1), Flur 4,<br />
Nr. 197/8, Grünland, Streitbarland, Gröûe: 1.784 qm,<br />
lfd. Nr. 2), Flur 5, Nr. 166, Grünland, in der Kortenheck<br />
oder der Kanzel, Gröûe: 1.651 qm beantragt<br />
(§ 927 BGB).<br />
Im Grundbuch ist als Eigentümer eingetragen:<br />
Eheleute Matthias Spaniol und Margarethe Spaniol,<br />
geb. Holzer.<br />
Die eingetragenen Eigentümer sind zwischenzeitlich<br />
verstorben.<br />
Termin wird bestimmt auf Mittwoch, den 22. September<br />
<strong>2003</strong>, 13.30 Uhr, Saal 35, vor dem unterzeichneten<br />
Gericht, 66564 Ottweiler, Reiherswaldweg 2,<br />
Ottweiler, den 12. Juni <strong>2003</strong><br />
Das Amtsgericht
2200 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Beschlüsse und<br />
Bekanntmachungen<br />
4143 Kraftloserklärung<br />
7 C 118/03 Ð Der Hypothekenbrief über das im<br />
Grundbuch von Homburg, Blatt 11118, in Abteilung<br />
III Nr. 1 zugunsten der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>, Abteilung Zusatzversorgung,<br />
Saarbrücken, über 19.991,45 DM, 6 % Zinsen<br />
jährlich, vollstreckbar nach § 800 ZPO eingetragene<br />
Annuitätendarlehen ist kraftlos.<br />
Homburg, den 18. Juli <strong>2003</strong><br />
4208 Ausschlussurteil<br />
Amtsgericht Homburg<br />
3A C 224/03 Ð In der Aufgebotssache Lepage und<br />
Wewer hat das Amtsgericht in Lebach am 11. Juli<br />
<strong>2003</strong> durch den Richter am AG Klesen für Recht erkannt:<br />
I. Der Eigentümer, der im Grundbuch von Saarwellingen,<br />
Bl. 8929 eingetragenen Grundstücke:<br />
Flur 7, Nr. 330/11, Straûe, Landstr. 2 0. 339, Saarwellingen-Reisbach,<br />
Gröûe: 111 qm,<br />
und<br />
Flur 13, Nr. 48/4, Grünland, im neuen Weiher,<br />
Gröûe: 1.288 qm,<br />
wird mit seinen Rechten ausgeschlossen.<br />
Die angemeldeten Eigentumsrechte der Frau Monika<br />
Pohl geb. Schonart, der Frau Elfriede Schmitt<br />
geb. Weisgerber, <strong>des</strong> Herrn Hartwig Weyand, der<br />
Frau Mathilde Lauer geb. Weisgerber, der Frau<br />
Rosemarie Dräger geb. Weyand, der Frau Hildegard<br />
Burg geb. Behles sowie <strong>des</strong> Herrn Josef Weisgerber,<br />
werden vorbehalten.<br />
II. Die Antragsteller tragen die Kosten <strong>des</strong> verfahrens.<br />
4205 Ausschlussurteil<br />
Amtsgericht Lebach<br />
5C C 1003/02 Ð In dem Aufgebotsverfahren der Eheleute<br />
Joachim und Trude Koch, Riegelsberger Straûe<br />
174, 66346 Püttlingen, Antragsteller, hat das Amtsgericht<br />
in Völklingen durch den Richter am Amtsgericht<br />
Funke für Recht erkannt:<br />
1. Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von<br />
Engelfangen, Blatt 1871, bei dem dort verzeichneten<br />
Grundstück Flur 6, Nr. 127/9, in Abt. III, lfd.<br />
Nr. 2, für die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG<br />
Ð Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisen-<br />
banken Ð eingetragene, mit 10 % jährlich verzinslichen<br />
Briefgrundschuld über 47.500,00 Deutsche<br />
Mark wird für kraftlos erklärt.<br />
2. Die Antragsteller tragen die Kosten <strong>des</strong> Verfahrens.<br />
Völklingen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
Das Amtsgericht<br />
4206 Ausschlussurteil<br />
5C C 1011/02 Ð In dem Aufgebotsverfahren der<br />
Eigentümer-Erbengemeinschaft, bestehend aus Frau<br />
Christa Festor geb. Fey, Frau Johanna Costaz geb.<br />
Fey und Frau Christiane Boor geb. Fey, ± Antragstellerin<br />
±, hat das Amtsgericht in Völklingen durch den<br />
Richter am Amtsgericht Funke für Recht erkannt:<br />
1. Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von<br />
Lauterbach, Blatt 2969, in Abt. III, lfd. Nr. 1, für<br />
die Wüstenrot Bausparkasse AG, Wüstenrothaus,<br />
71630 Ludwigsburg, eingetragene Briefgrundschuld<br />
über 19.900,00 DM wird für kraftlos erklärt.<br />
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten <strong>des</strong> Verfahrens.<br />
Völklingen, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
Das Amtsgericht<br />
Güterrechtsregister<br />
4306 Güterrechtsregister Ð Neueintragung<br />
1 GR 554 Ð 17. Juni <strong>2003</strong> Ð<br />
Bezeichnung der Ehegatten: Eheleute Christian Zimmer,<br />
geb. am 9. Juli 1977, wohnhaft in 66822 Lebach,<br />
Scheuernstr. 92, und Ana Carolina Zimmer geb. De<br />
Castro Barbosa, geb. am 13. Juni 1981, wohnhaft in<br />
66822 Lebach, Scheuernstr. 92.<br />
Durch Vertrag vom 15. Mai <strong>2003</strong> ist Gütertrennung<br />
vereinbart.<br />
Amtsgericht Lebach<br />
Vereinsregister<br />
4302 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1273 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Jugendclub Mitlosheim<br />
eingetragener Verein, Sitz: Losheim am See Ð Mitlosheim.<br />
Amtsgericht Merzig<br />
4303 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1274 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Hun<strong>des</strong>portverein Dog's<br />
Fun & Sport Düppenweiler im DVG eingetragener<br />
Verein, Sitz: Düppenweiler.<br />
Amtsgericht Merzig
4304 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1275 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Hilfen für Menschen<br />
mit dementiellen Erkrankungen und ihre Angehörige<br />
im Landkreis Merzig/Wadern e.V., Sitz: Losheim am<br />
See-Britten.<br />
4305 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
Amtsgericht Merzig<br />
7 VR 1276 Ð 16. Juli <strong>2003</strong> Ð Pfiff e. V. Elterninitiative<br />
zur Begleitung und Förderung begabter und hochbegabter<br />
Kinder und Jugendlicher, Sitz: Merzig.<br />
4141 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
Amtsgericht Merzig<br />
VR 4633 Ð 30. Juni <strong>2003</strong> Ð Schulverein <strong>des</strong> Sozialpflegerischen<br />
Berufsbildungszentrums Saarbrücken<br />
e.V., Saarbrücken.<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4142 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
VR 4637 Ð 4. Juli <strong>2003</strong> Ð Internationale Pfingstgemeinde<br />
Ð The Church Of Pentecost International:<br />
Germany, Saarbrücken Assembly e.V., Saarbrücken.<br />
Amtsgericht Saarbrücken<br />
4209 Vereinsregister Ð Eintragung<br />
VR 1194 Ð 21. Juli <strong>2003</strong> Ð NDIK Neue Demokratische<br />
Initiative <strong>des</strong> Kosovo, Dillingen.<br />
Die Satzung ist am 15. Dezember 2002 errichtet.<br />
Amtsgericht Saarlouis<br />
4138 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1265 Ð 23. Juli <strong>2003</strong> Ð Verband der Kaninchenzüchter<br />
im Kreis St. Wendel e.V., 66606 St. Wendel.<br />
Die Satzung ist am 2. Februar <strong>2003</strong> errichtet.<br />
Amtsgericht St. Wendel<br />
4139 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1264 Ð 23. Juli <strong>2003</strong> Ð Verein zur Förderung<br />
der freiwilligen Feuerwehr Löschbezirk Oberthal/<br />
Gronig e.V., 66649 Oberthal/Gronig.<br />
Die Satzung ist am 2. Mai <strong>2003</strong> errichtet.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2201<br />
Amtsgericht St. Wendel<br />
4140 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1266 Ð 23. Juli <strong>2003</strong> Ð Bergziege Wingert e.V.,<br />
66606 St. Wendel.<br />
Die Satzung ist am 29. November 2002 errichtet.<br />
Amtsgericht St. Wendel<br />
4210 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1267 Ð 25. Juli <strong>2003</strong> Ð Förderverein <strong>des</strong> SV<br />
Grügelborn e.V., 66629 Freisen/Grügelborn.<br />
Die Satzung ist am 6. Juni <strong>2003</strong> errichtet.<br />
Amtsgericht St. Wendel<br />
4211 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1268 Ð 25. Juli <strong>2003</strong> Ð Kreisverband der Obstund<br />
Gartenbauvereine St. Wendel e.V., 66606 St. Wendel.<br />
Die Satzung ist am 10. November 2001 errichtet und<br />
am 28. Februar <strong>2003</strong> in § 1 (Name <strong>des</strong> Vereins) geändert.<br />
Amtsgericht St. Wendel<br />
4212 Vereinsregister Ð Neueintragung<br />
7 VR 1269 Ð 25. Juli <strong>2003</strong> Ð ORDO SUPREMUS<br />
MILITARIS TEMPLI HIEROSOL YMITANI (in<br />
Kurzform OSMTH) Komturei Saar e.V., 66606 St.<br />
Wendel.<br />
Die Satzung ist am 8. Dezember 2002 errichtet und<br />
am 27. Juni <strong>2003</strong> geändert.<br />
Liquidationen<br />
3104 (3) Bekanntmachung<br />
Amtsgericht St. Wendel<br />
Die Alfred Molter Geschäftsführungs-GmbH, Kirkel,<br />
ist aufgelöst.<br />
Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert,<br />
sich bei ihr zu melden.<br />
Bekanntmachungen<br />
von Insolvenzverwaltern<br />
4129 Bekanntmachung<br />
Die Liquidatoren<br />
63 IK 31/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Hans-Günther Lang, St. Johanner-<br />
Straûe 72, 66115 Saarbrücken beträgt die bei der
2202 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Schlussverteilung zu berücksichtigende Forderung<br />
22.713,08 Euro. Ein für die Verteilung verfügbarer Betrag<br />
ist nicht vorhanden.<br />
4130 Bekanntmachung<br />
Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />
als Treuhänderin<br />
61 IK 86/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Bernhard Kläs, Zum Bartenberg 3,<br />
66125 Saarbrücken-Dudweiler beträgt die bei der<br />
Schlussverteilung zu berücksichtigende Forderung<br />
7.169,26 Euro. Ein für die Verteilung verfügbarer Betrag<br />
ist nicht vorhanden.<br />
4131 Bekanntmachung<br />
Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />
als Treuhänderin<br />
60 IK 144/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Leo Robert Domas, Am Schalthaus 8,<br />
66663 Merzig beträgt die bei der Schlussverteilung zu<br />
berücksichtigende Forderung 108.916,40 Euro. Ein für<br />
die Verteilung verfügbarer Betrag ist nicht vorhanden.<br />
4132 Bekanntmachung<br />
Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />
als Treuhänderin<br />
60 IK 75/02 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Petra Commercon, Rosenstraûe 16,<br />
66539 Neunkirchen beträgt die bei der Schlussverteilung<br />
zu berücksichtigende Forderung 13.957,53 Euro.<br />
Ein für die Verteilung verfügbarer Betrag ist nicht<br />
vorhanden.<br />
4148 Bekanntmachung<br />
Dipl. SW (AfAS) Simone Gisdal<br />
als Treuhänderin<br />
Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong> Emanuele<br />
Nogara, Bachstr. 23, 66663 Merzig.<br />
In vorbezeichnetem Insolvenzverfahren soll die<br />
Schlussverteilung gemäû § 38 InsO stattfinden. Verfügbar<br />
sind 48,93 Euro abzüglich eventuell noch anfallender<br />
Kosten <strong>des</strong> Verfahrens.<br />
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäû<br />
§ 38 InsO in Höhe von 61.138,63 Euro.<br />
Das Verteilungsverzeichnis gemäû § 188 InsO liegt<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> AG Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð Insolvenzgericht,<br />
Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach Zimmer<br />
12 aus.<br />
Rechtsanwalt Abel<br />
als Treuhänder<br />
4176 Bekanntmachung<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Tanja Heimbach, Römerstraûe 119, 66839 Schmelz,<br />
AZ: 61 IN 17/01, soll am 25. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr,<br />
Schlusstermin und Termin zur Prüfung nachträglich<br />
angemeldeter Forderungen stattfinden.<br />
Gemäû Schlussbericht ist keine Masse vorhanden. Es<br />
stehen somit keine Beträge zur Verteilung zur Verfügung.<br />
Die angemeldeten Forderungen belaufen sich<br />
auf 45.032,43 Euro. Schlussrechnung und -verzeichnis<br />
liegen auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichtes<br />
<strong>des</strong> Amtsgerichtes Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
Vopeliusstraûe 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 22,<br />
zur Einsicht der Beteiligten aus.<br />
4187 Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Schlussverteilung<br />
Rechtsanwalt Goergen<br />
als Insolvenzverwalter<br />
59 IN 46/01 Ð In dem Insolvenzverfahren über den<br />
Nachlass <strong>des</strong> Stefan Hermann Polanz, zuletzt wohnhaft<br />
gewesen Groûwaldstr. 20, 66571 Eppelborn, soll<br />
die Schlussverteilung gem. § 38 InsO stattfinden.<br />
Verfügbar sind 4.727,20 Euro, abzüglich evtl. noch anfallender<br />
Kosten <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens.<br />
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäû<br />
§ 38 InsO in Höhe von insgesamt 22.212,22 Euro.<br />
Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt zur<br />
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 12, aus.<br />
4199 Bekanntmachung<br />
Rechtsanwalt Dr. Michalsky<br />
als Insolvenzverwalter<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />
Herrn Nail Ayasli, Quellenweg 16, 66280 Sulzbach<br />
(Amtsgericht Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach,<br />
AZ: 60 IN 104/02), soll die Schlussverteilung stattfinden.<br />
Verteilungsfähige Masse ist nicht vorhanden<br />
Die Gesamtforderungen aller Gläubiger beziffern sich<br />
mit einem Betrag in Höhe von 38.470,93 Euro.<br />
Der Insolvenzverwalter<br />
Rechtsanwalt Ralf Hemmer<br />
4214 Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Schlussverteilung<br />
Az: 62 IK 208/00<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Frau Ursula Zimmer, Jakob-Stoll-Straûe 18a, 66606<br />
St. Wendel, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Verfügbar ist ein Betrag von derzeit 0,00 Euro.<br />
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gem.<br />
§ 38 InsO in Höhe von insgesamt 57.197,30 Euro.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der<br />
Treuhänderin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk<br />
zur Einsicht der Beteiligten auf der<br />
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach,<br />
aus.<br />
4215 Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Schlussverteilung<br />
AZ: 62 IK 44/02<br />
Rechtsanwältin Wolf<br />
als Treuhänderin<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />
Herrn Ernst Dieter Thiel, Feldstraûe 1, 66687 Wadern<br />
soll die Schlussverteilung stattfinden.<br />
Verfügbar ist ein Betrag in Höhe von derzeit 0,00 Euro.<br />
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäû<br />
§ 38 InsO in Höhe von insgesamt 14.952,02 Euro.<br />
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen<br />
nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht<br />
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />
Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />
2, 66280 Sulzbach, aus.<br />
4216 Bekanntmachung<br />
Rechtsanwältin Wolf<br />
als Treuhänderin<br />
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Silvia Gisela<br />
Biehl, Aktenzeichen <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken:<br />
60 IK 13/03, wird mitgeteilt, dass für die Summe der<br />
anerkannten Forderungen i. H. von 8.360,17 Euro nur<br />
0,00 Euro zur Verteilung zur Verfügung stehen. Mangels<br />
Masse ist eine Schlussverteilung nicht beabsichtigt.<br />
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Insolvenzgerichts Ð Amtsgericht Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 Ð niedergelegt.<br />
4222 Bekanntmachung<br />
Der Treuhänder<br />
RA Christoph Bach<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Frau Eva Dietzen, Lehmkaulweg 75, 66119 Saarbrücken<br />
(AZ: 60 IK 36/02) soll die Schlussverteilung<br />
stattfinden. Zu berücksichtigen sind Forderungen in<br />
Höhe von 20.018,59 Euro.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2203<br />
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger<br />
liegt auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />
Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð zur Einsicht<br />
der Beteiligten aus. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />
vorhanden.<br />
Der Treuhänder<br />
Rechtsanwalt Herbert<br />
4223 Bekanntmachung<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />
Herrn Klaus Werner Hellstern, An der Port 13, 66802<br />
Überherrn (AZ: 61 IK 86/02), soll die Schlussverteilung<br />
stattfinden. Zu berücksichtigen sind Forderungen<br />
in Höhe von 20.501,16 Euro.<br />
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger<br />
liegt auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />
Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð zur Einsicht<br />
der Beteiligten aus. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />
vorhanden.<br />
Der Treuhänder<br />
Rechtsanwalt Herbert<br />
4224 Bekanntmachung<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Virginie Maria Schumacher, Werderstr. 79, 66763 Dillingen<br />
(AZ: 62 IK 82/02) soll die Schlussverteilung<br />
stattfinden. Zu berücksichtigen sind Forderungen in<br />
Höhe von 49.672,95 Euro.<br />
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger<br />
liegt auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Insolvenzgerichts<br />
Saarbrücken Ð Auûenstelle Sulzbach Ð zur Einsicht<br />
der Beteiligten aus. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />
vorhanden.<br />
4238 Bekanntmachung<br />
Der Treuhänder<br />
Rechtsanwalt Herbert<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />
Herrn Karl-Heinz Weber, Eschweier Hof 11, 66539<br />
Neunkirchen, AZ: 103 IK 11/03, Amtsgericht Saarbrücken,<br />
soll mit Genehmigung <strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung<br />
stattfinden. Die zur Tabelle angemeldeten<br />
Forderungen belaufen sich auf 43.316,01 Euro. Die zu<br />
verteilende Masse beträgt 1.250,00 Euro.<br />
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />
auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, 66280<br />
Sulzbach, aus.<br />
Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Rechtsanwalt Martin Abegg<br />
als Treuhänder<br />
4200 Bekanntmachung<br />
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der<br />
Firma ETS Elektrotechnik GmbH, ehemals Hauptstr.<br />
8, 66740 Saarlouis Ð AZ: 31 N 036/97 Ð soll die<br />
Schlussverteilung stattfinden.
2204 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Verfügbar sind 22.967,53 Euro. Hiervon kommen in<br />
Abzug Masseschulden gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1, 2 und<br />
Massekosten gem. § 58 Nr. 1, 2 sowie restliche Gerichtskosten.<br />
Auf nachrangige Masseschulden und<br />
Konkursforderungen entfällt danach keine Quote.<br />
Das Schlussverzeichnis liegt den Beteiligten zur Einsicht<br />
bei dem Amtsgericht Saarbrücken Ð Auûenstelle<br />
Sulzbach Ð aus.<br />
4291 Bekanntmachung<br />
Rechtsanwalt Comtesse<br />
als Konkursverwalter<br />
63 IK 44/03 Ð In dem Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen <strong>des</strong> Johnnie Lee Magee, Bexbacher Straûe<br />
80, 66540 Neunkirchen, soll mit Genehmigung <strong>des</strong><br />
Gerichts die Schlussverteilung stattfinden.<br />
Die Gesamtforderungen der Gläubiger belaufen sich<br />
auf 15.084,21 Euro. Verteilungsfähige Masse ist nicht<br />
vorhanden.<br />
4315 Bekanntmachung<br />
Rechtsanwalt Tobias Fischer<br />
als Treuhänder<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Brunhilde Welsch Transporte, St. Ingberter Straûe 124,<br />
66399 Mandelbachtal, Az: 59 IN 73/01, AG Saarbrücken,<br />
soll mit Genehmigung <strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung<br />
stattfinden.<br />
Die Summe der Insolvenzforderungen beträgt<br />
600.407,53 Euro. Die zu verteilende Masse beträgt<br />
90.100,00 Euro.<br />
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />
auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliustraûe 2, 66280<br />
Sulzbach, aus.<br />
Saarbrücken, den 30. Juli <strong>2003</strong><br />
4316 Bekanntmachung<br />
Rechtsanwältin Abegg<br />
als Insolvenzverwalterin<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />
Herrn Petr Ali Mayer, In der Etzwies 18, 66564 Ottweiler,<br />
Az: 63 IK 3/03, AG Saarbrücken, soll mit Genehmigung<br />
<strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung stattfinden.<br />
Die Summe der Insolvenzforderungen beträgt<br />
40.947,43 Euro. Eine zur Verteilung verfügbare Masse<br />
ist nicht vorhanden.<br />
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />
auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliustraûe 2, 66280<br />
Sulzbach, aus.<br />
Saarbrücken, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
Rechtsanwalt Martin Abegg<br />
als Insolvenzverwalter<br />
4317 Bekanntmachung<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>des</strong><br />
Herrn Wolfgang Weber, Wilhelmstraûe 13, 66538<br />
Neunkirchen, Az: 103 IK 30/03, AG Saarbrücken, soll<br />
mit Genehmigung <strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung<br />
stattfinden.<br />
Die Summe der Insolvenzforderungen beträgt<br />
29.638,92 Euro. Eine zur Verteilung verfügbare Masse<br />
ist nicht vorhanden.<br />
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten<br />
auf der Geschäftsstelle <strong>des</strong> Amtsgerichts Saarbrücken,<br />
Auûenstelle Sulzbach, Vopeliustraûe 2, 66280<br />
Sulzbach, aus.<br />
Saarbrücken, den 29. Juli <strong>2003</strong><br />
4332 Konkursverfahren<br />
Rechtsanwalt Jan-M. Lippe<br />
als Insolvenzverwalter<br />
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der<br />
Firma REHA Ladenbau Gesellschaft m.b.H., Auûenerstraûe<br />
11, 66839 Schmelz, vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Frau Erna Rech, (AZ.: 45 N 067/97<br />
Amtsgericht Saarbrücken), soll im Termin am 17. September<br />
<strong>2003</strong>, 13.50 Uhr, die Schlussverteilung vorgenommen<br />
werden.<br />
Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt rd.<br />
26.000,00 Euro. Dem stehen Forderungen der Klasse I<br />
<strong>des</strong> § 60 Abs. I KO in Höhe von 207.000,00 Euro gegenüber,<br />
so dass nur eine Quote in dieser Rangklasse<br />
bezahlt werden kann.<br />
Die Schlussrechnung ist bei der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />
Amtsgerichts Saarbrücken, Auûenstelle Sulzbach, in<br />
Sulzbach, Vopeliusstraûe 2, zur Einsicht durch die Beteiligten<br />
niedergelegt.<br />
4333 Bekanntmachung<br />
Der Konkursverwalter<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Firma A. Huber Autotransporte GmbH, Im Steinritsch,<br />
66346 Püttlingen, Aktenzeichen <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
Saarbrücken: 59 IN 27/00, soll mit Genehmigung<br />
<strong>des</strong> Gerichts die Schlussverteilung stattfinden.<br />
Verfügbar sind 30.440,73 Euro zuzüglich noch auflaufender<br />
Zinsen.<br />
Hiervon sind vorweg zu berichtigen die restlichen Gerichtskosten<br />
für das Insolvenzverfahren, die Kosten<br />
dieser Veröffentlichung sowie ggf. noch anfallende<br />
sonstige Masseverbindlichkeiten.<br />
Der Restbetrag ist auf bislang festgestellte Insolvenzforderungen<br />
in Höhe von 85.966,71 Euro zu verteilen.<br />
Das Schlussverzeichnis liegt beim Amtsgericht Ð Insolvenzgericht<br />
Ð Auûenstelle Sulzbach, Vopeliusstraûe<br />
2, 66280 Sulzbach, zur Einsicht der Beteiligten<br />
aus.<br />
Rechtsanwalt Oliver Rösler<br />
als Insolvenzverwalter
Bekanntmachungen<br />
von Gemeindeverbänden,<br />
Städten und Gemeinden<br />
4128 Polizeiverordnung<br />
über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung<br />
auf Straûen und in Anlagen der Mittelstadt<br />
Völklingen<br />
Vom 14. Juli <strong>2003</strong><br />
Aufgrund der §§ 8, 59, 63 <strong>des</strong> Saarländischen Polizeigesetzes<br />
(SPolG) i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />
26. März 2001 (Amtsbl. S. 1074), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 19. März <strong>2003</strong> (Amtsbl. S. 1350),<br />
wird für das Gebiet der Míttelstadt Völklingen folgende<br />
Polizeiverordnung erlassen:<br />
Inhaltsübersicht<br />
I. Abschnitt Ð Straûen und Anlagen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
II. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Straûen<br />
§ 2 Hausnummerierung<br />
§ 3 Anbringen von Hinweisschildern<br />
§ 4 Schneeüberhänge und Eiszapfen<br />
§ 5 Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen<br />
§ 6 Auffahrtsrampen in Straûenrinnen<br />
§ 7 Einfriedungen an Straûen<br />
§ 8 Bäume, Hecken und Buschwerk<br />
III. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Anlagen<br />
§ 9 Sicherheit in öffentlichen Anlagen<br />
IV. Abschnitt Ð Gemeinsame Vorschriften<br />
§ 10 Hunde<br />
§ 11 Zelten und Übernachten<br />
§ 12 Reinigen von Fahrzeugen und ölhaltigen<br />
Gegenständen<br />
§ 13 Taubenfütterungsverbot<br />
§ 14 Plakatierungsverbot<br />
§ 15 Betteln, Wahrsagen und ähnliche Tätigkeiten<br />
§ 16 Alkoholgenuss, Verzehr<br />
§ 17 Verunreinigungen und Verunstaltungen<br />
§ 18 Öffentliche Abfallbehälter<br />
§ 19 Verbrennen von Gegenständen<br />
§ 20 Aufstellen und Niederlegen von Masten<br />
§ 21 Anbringen von Gegenständen an Stromleitungs-<br />
und Beleuchtungsmasten<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2205<br />
§ 22 Fackelzüge<br />
§ 23 Brunnen<br />
§ 24 Verkehrszeichen und -einrichtungen, Baustellenabsicherungen<br />
V. Abschnitt Ð Schlussvorschriften<br />
§ 25 Ausnahmen<br />
§ 26 Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 27 In-Kraft-Treten und Geltungsdauer<br />
I. Abschnitt Ð Straûen und Anlagen<br />
§1<br />
Geltungsbereich<br />
Die nachstehenden Vorschriften enthalten Regelungen<br />
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit<br />
1. auf öffentlichen Straûen im Sinne <strong>des</strong> § 2 <strong>des</strong> Saarländischen<br />
Straûengesetzes vom 17. Dezember<br />
1964 (Amtsbl. 1965, S. 117) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl.<br />
S. 969) sowie auf den Bun<strong>des</strong>fernstraûen im Sinne<br />
<strong>des</strong> § 1 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>fernstraûengesetzes in der Neufassung<br />
<strong>des</strong> Gesetzes vom 20. Februar <strong>2003</strong><br />
(BGBl. I, S. 286);<br />
Ð hierzu gehören insbesondere der Straûengrund,<br />
der Straûenunterbau, die Straûendecke, die<br />
Brücken, Durchlässe, Tunnel, Dämme, Gräben,<br />
Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern,<br />
Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Randund<br />
Sicherheitsstreifen sowie die Geh- und<br />
Radwege, soweit sie im Zusammenhang mit<br />
der Straûe stehen und dem Zuge dieser Straûe<br />
folgen (unselbständige Geh- und Radwege),<br />
das Zubehör, nämlich die Verkehrszeichen und<br />
-einrichtungen, Beleuchtungseinrichtungen sowie<br />
Verkehrsanlagen aller Art, die der Sicherheit<br />
und Leichtigkeit <strong>des</strong> Verkehrs oder dem<br />
Schutz der Anlieger dienen und die Bepflanzung<br />
Ð<br />
und<br />
2. in öffentlichen Anlagen<br />
Ð hierzu zählen insbesondere alle öffentlichen<br />
Park-, Garten- und Grünanlagen einschlieûlich<br />
der auûerhalb der öffentlichen Straûen angelegten<br />
Grünstreifen, Anpflanzungen, Friedhöfe<br />
und Bestattungsplätze, Denkmäler, Brunnen,<br />
allgemein zugängliche Sportanlagen auûerhalb<br />
festgelegter Benutzungszeiten, Spielplätze (insbesonders<br />
Kinderspielplätze), Schutzhütten, Jugendtreffs,<br />
Bolzplätze, Schulhöfe, städt. Anlagen<br />
von vorschulischen Einrichtungen sowie<br />
Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorten,<br />
öffentliche Bedürfnisanstalten, die Anlagen<br />
im Stadtwald (z. B. Wildparks, Waldparkplätze,<br />
Brücken und Teiche), Ufer und Gewässern,<br />
Badeanstalten, Badeplätze und Liegewiesen<br />
Ð<br />
3. an Wertstoffcontainerplätzen.
2206 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
II. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Straûen<br />
§2<br />
Hausnummerierung<br />
(1) Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />
eines bebauten Grundstücks ist verpflichtet, sein<br />
Grundstück mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer<br />
zu versehen (§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch).<br />
(2) Die Hausnummern müssen einwandfrei lesbar,<br />
straûenwärts neben oder über dem Gebäudeeingang<br />
befestigt sein. Sie sind zusätzlich an der zur Straûe gelegenen<br />
Gebäudewand oder Einfriedung <strong>des</strong> Grundstücks<br />
anzubringen, wenn der Gebäudeeingang nicht<br />
an der Straûenseite liegt. Die Hausnummer ist unmittelbar<br />
am Eingang zum Grundstück anzubringen,<br />
wenn sie an der Gebäudewand vom Gehweg aus nicht<br />
deutlich zu erkennen ist.<br />
(3) Die Hausnummern müssen aus wetterfestem Material<br />
bestehen. Die Ziffern und Buchstaben müssen<br />
sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben<br />
und mind. 8,5 cm hoch sein oder aus beleuchteten<br />
Hausnummern oder Leuchtschildern gleicher Min<strong>des</strong>tgröûe<br />
bestehen.<br />
§3<br />
Anbringen von Hinweisschildern<br />
(1) Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />
hat das Anbringen von Schildern, die der Bezeichnung<br />
der Straûe, der Stadtvermessung und den Brandschutzeinrichtungen<br />
dienen oder sonst im Interesse<br />
der öffentlichen Sicherheit erforderlich sind, auf seinem<br />
Grundstück oder an seinem Gebäude zu dulden.<br />
Private Hinweisschilder an Straûen dürfen ohne Gestattung<br />
nicht angebracht werden.<br />
(2) Der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />
hat ferner zu dulden, dass öffentliche Arbeiten, die<br />
zur Abwehr von konkreten Gefahren erforderlich<br />
sind, auf seinem Grundstück von den hierzu Beauftragten<br />
durchgeführt werden.<br />
§4<br />
Schneeüberhänge und Eiszapfen<br />
(1) Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Gebäuden<br />
sind vom Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten<br />
unverzüglich zu entfernen, sobald die Gefahr <strong>des</strong> Herabfallens<br />
in den öffentlichen Verkehrsraum besteht.<br />
(2) Ist die unverzügliche Beseitigung nicht möglich,<br />
muss der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte<br />
die Gefahrenstelle absperren. Zuvor ist die Ortspolizeibehörde<br />
zu benachrichtigen. Bei unmittelbarer Gefahr<br />
oder bei Unerreichbarkeit ist die Ortspolizeibehörde<br />
von der erfolgten Absperrung unverzüglich<br />
zu unterrichten.<br />
§5<br />
Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen<br />
Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen sowie<br />
sonstige Gegenstände auf Fensterbänken und Balkonen<br />
sind so zu sichern, dass sie nicht auf die öffentliche<br />
Verkehrsfläche herabfallen können.<br />
§6<br />
Auffahrtsrampen und Straûenrinnen<br />
Der Einbau fester Auffahrtsrampen in Straûenrinnen<br />
zum Überfahren der Bordsteine ist verboten. Bewegliche<br />
Rampen dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit<br />
<strong>des</strong> Verkehrs nicht beeinträchtigen. Sie sind unverzüglich<br />
nach der Benutzung der Auffahrt aus dem Verkehrsraum<br />
zu entfernen.<br />
§7<br />
Einfriedungen an Straûen<br />
Einfriedungen an Straûen sind so anzulegen und zu<br />
unterhalten, dass keine Schäden durch Nägel, Stacheldraht<br />
oder andere spitze bzw. scharfe Gegenstände<br />
entstehen. Durch die Einfriedungen darf der Straûenverkehr<br />
nicht gefährdet werden.<br />
§8<br />
Bäume, Hecken und Buschwerk<br />
(1) Bäume, Hecken und Buschwerk an öffentlichen<br />
Straûen und Einmündungen sind so zu beschneiden,<br />
dass der Verkehrsraum nicht eingeengt, die Sicht nicht<br />
behindert, Verkehrszeichen und -einrichtungen nicht<br />
verdeckt und die Straûenbeleuchtung nicht beeinträchtigt<br />
werden. Über Gehwegen muss ein Raum von<br />
min<strong>des</strong>tens 3 m Höhe, über Fahrbahnen von min<strong>des</strong>tens<br />
4,50 m Höhe freigehalten werden.<br />
(2) Bäume, Hecken und Buschwerk dürfen nicht in<br />
den Verkehrsraum hineinragen und müssen, wenn<br />
kein Gehweg vorhanden ist, min<strong>des</strong>tens 0,70 m vor<br />
dem Fahrbahnrand enden oder in diesem Abstand<br />
vom Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von min<strong>des</strong>tens<br />
4,50 m freigeschnitten sein.<br />
(3) Ausgedörrte ¾ste sind so rechtzeitig aus den Bäumen<br />
herauszuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum<br />
fallen können.<br />
III. Abschnitt Ð Sicherheit der öffentlichen Anlagen<br />
§9<br />
Sicherheit in öffentlichen Anlagen<br />
(1) Jeder Besucher einer Anlage (§ 1 Nr. 2) hat sich<br />
so zu verhalten, dass die Zweckbestimmung nicht beeinträchtigt<br />
wird.<br />
In den Anlagen ist <strong>des</strong>halb insbesondere verboten:<br />
1. die Benutzung<br />
besondere das<br />
zu gewerblichen Zwecken, ins-<br />
Durchführen von Reklamever-<br />
2.<br />
anstaltungen, das Anbringen von Werbeanlagen,<br />
die Darbringung von Musikdarbietungen und das<br />
Verteilen von Flugblättern und sonstigen Druckschriften;<br />
das Befahren mit Fahrzeugen und das Parken sowie<br />
Abstellen derselben (ausgenommen Waldparkplätze);<br />
3. ungebührliches und ruhestören<strong>des</strong> Verhalten, insbesondere<br />
Lärmen, das überlaute, störende Abspielen<br />
von elektronischen Tonträgern und der<br />
Störungen auslösende Verzehr alkoholischer Getränke;
4. das Baden in Gewässern der Anlagen und das Betreten<br />
der Eisfläche auf Weihern und sonstigen<br />
Gewässern vor Freigabe durch die Ortspolizeibehörde;<br />
5. das Ausüben gefährdender Ball- und Bewegungsspiele<br />
(z. B. Skateboard-Fahren); es sei denn, dass<br />
bestimmte Flächen hierzu besonders ausgewiesen<br />
sind;<br />
6. das Benutzen der in den Anlagen und auf Kinderspielplätzen<br />
aufgestellten Spielgeräte auûer durch<br />
Kinder unter 14 Jahren.<br />
(2) Die Wege der öffentlichen Anlagen sind der Benutzung<br />
durch Fuûgänger vorbehalten, soweit nicht<br />
durch besondere Anschläge darüber hinaus eine andere<br />
Benutzung zugelassen ist. Kinderwagen, Krankenfahrstühle<br />
und Fahrräder dürfen auf den Wegen<br />
geschoben werden; Kindern bis zum vollendeten<br />
8. Lebensjahr ist die Benutzung von Fahrrädern auf<br />
den Wegen der öffentlichen Anlagen gestattet. Die<br />
öffentlichen Anlagen dürfen abseits der Wege nicht<br />
betreten werden; es sei denn, dass dies durch Anschläge<br />
oder in sonstiger Weise ausdrücklich erlaubt<br />
ist.<br />
IV. Abschnitt Ð Gemeinsame Vorschriften<br />
§10<br />
Hunde<br />
(1) Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.<br />
In öffentlichen Straûen und öffentlichen Anlagen<br />
sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch<br />
Beschilderung straûen-, anlagen- oder quartierbezogen<br />
Ausnahmen zugelassen sind. Wer Hunde mit sich<br />
führt, hat dafür zu sorgen, dass niemand gefährdet<br />
wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden.<br />
(2) Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze,<br />
Liegewiesen, in Badeanstalten, auf Badeplätze, Sportanlagen,<br />
auf Schulhöfe und sonstige Anlagen von vorschulischen<br />
Einrichtungen sowie Friedhöfe und Bestattungsplätze<br />
ist verboten.<br />
(3) Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt,<br />
die öffentlichen Straûen und Anlagen ± mit<br />
Ausnahme der Straûenrinne und besonders ausgewiesener<br />
Plätze Ð durch Hunde verunreinigen zu lassen.<br />
(4) Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen<br />
auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den<br />
Haltern und Führern von Hunden unverzüglich zu beseitigen.<br />
§11<br />
Zelten und Übernachten<br />
Auf öffentlichen Straûen und Anlagen ist das Übernachten<br />
im Freien sowie das Aufstellen und Benutzen<br />
von Zelten, Wohnmobilen, Campingwagen und ähnlichem<br />
auûerhalb genehmigter Camping- und Zeltplätze<br />
verboten.<br />
§12<br />
Reinigen von Fahrzeugen<br />
und ölhaltigen Gegenständen<br />
Motor- oder Unterbodenwäschen an Fahrzeugen sowie<br />
die Reinigung von Gegenständen, bei denen Öl,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2207<br />
Altöl, Benzin oder andere wassergefährdende Stoffe<br />
und Flüssigkeiten auf die Straûe, in den Untergrund<br />
oder in das Kanalnetz gelangen können, sind auf öffentlichen<br />
Straûen und Anlagen verboten.<br />
§13<br />
Taubenfütterungsverbot<br />
Das Füttern von wildlebenden Tauben ist verboten.<br />
Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von<br />
Futter, das von Tauben erfahrungsgemäû aufgenommen<br />
werden kann.<br />
§14<br />
Plakatierungsverbot<br />
(1) Es ist untersagt, öffentliche Straûen, öffentliche<br />
Anlagen sowie die zu ihnen gehörenden Einrichtungen<br />
ohne Gestattung zu plakatieren.<br />
(2) Wer entgegen den Verboten <strong>des</strong> Absatzes 1 Plakatanschläge<br />
anbringt oder hierzu veranlasst, ist zu<br />
unverzüglichem Beseitigen verpflichtet. Die Beseitigungspflicht<br />
trifft im gleichen Maûe auch den Veranstalter,<br />
auf den mit den jeweiligen Plakatanschlägen<br />
hingewiesen wird.<br />
§15<br />
Betteln, Wahrsagen und ähnliche Tätigkeiten<br />
Aggressives (gezieltes, körpernahes) Betteln, Betteln<br />
unter Mitführung von Hunden oder den Fuûgängerverkehr<br />
behindern<strong>des</strong> Betteln ist verboten. Gleiches<br />
gilt für Wahrsagen, Handlinienlesen, Kartenlegen u. a.<br />
Tätigkeiten, wenn sie ebenfalls in aggressiver Weise<br />
ausgeführt werden.<br />
§16<br />
Alkoholgenuss, Verzehr<br />
Auf den Straûen und in den öffentlichen Anlagen<br />
(einschlieûlich deren Zugängen) ist es verboten, sich<br />
derart zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden<br />
Mitteln sowie zum Verzehr von Lebensmitteln<br />
niederzulassen, dass als <strong>des</strong>sen Folge andere Personen<br />
oder die Allgemeinheit durch Anpöbeln, Beschimpfen,<br />
Liegenlassen, Werfen oder Zerschlagen<br />
von Flaschen oder anderen Behältnissen, Notdurftverrichten,<br />
Erbrechen, Eingriffe in den Fuûgänger- und/<br />
oder Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert bzw.<br />
in unzumutbarer Weise verängstigt werden können.<br />
§17<br />
Verunreinigungen und Verunstaltungen<br />
(1) Straûen und Anlagen sowie deren Ausstattung<br />
dürfen nicht beschmutzt, beschmiert, beschriftet, beklebt,<br />
bemalt oder besprüht werden. Eine Verunreinigung<br />
stellt insbesondere auch das Wegwerfen von<br />
Zigaretten, Zigarettenschachteln, Getränkedosen u. ¾.<br />
dar.<br />
(2) Wer entgegen den Verboten <strong>des</strong> Absatzes 1 handelt<br />
oder hierzu veranlasst, ist zu unverzüglichem Beseitigen<br />
verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft in<br />
gleichem Maûe auch den Veranstalter, auf den mit<br />
den jeweiligen Darstellungen hingewiesen wird.
2208 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
§18<br />
Öffentliche Abfallbehälter<br />
(1) In öffentlich zugänglichen Abfallbehältern/Papierkörben<br />
dürfen keine Haus-, Garten- oder Gewerbeabfälle<br />
eingeworfen werden. Sie sind lediglich zur Aufnahme<br />
kleinerer Abfallmengen bestimmt. Zigaretten,<br />
Streichhölzer u. ¾. sind vor dem Einwerfen zu löschen.<br />
(2) Es ist nicht gestattet, Abfälle oder Gegenstände<br />
für die Rohstoffrückgewinnung auf oder neben den zu<br />
ihrer Aufnahme bestimmten Behältern abzulagern.<br />
(3) Die Benutzung der Wertstoffcontainer ist an Sonnund<br />
Feiertagen und an Werktagen in der Zeit von<br />
20.00 bis 7.00 Uhr nicht gestattet.<br />
§19<br />
Verbrennen von Gegenständen<br />
Im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung ist das<br />
Verbrennen von Gegenständen verboten. Das gilt<br />
auch für das Verbrennen auf Grundstücken an Straûen,<br />
wenn der Rauch zur Straûe getrieben wird.<br />
Rauch, Dämpfe und Gase dürfen nicht von Grundstücken<br />
unmittelbar in den Straûenraum eingeleitet<br />
werden.<br />
§20<br />
Aufstellen und Niederlegen von Masten<br />
Beim Aufstellen und Niederlegen von Masten im Verkehrsraum<br />
oder in öffentlichen Anlagen ist die Umgebung<br />
so weit abzusperren, dass niemand gefährdet<br />
wird.<br />
§21<br />
Anbringen von Gegenständen an<br />
Stromleitungs- und Beleuchtungsmasten<br />
An Stromleitungs- und Beleuchtungsmasten dürfen<br />
keine Gegenstände angebracht werden.<br />
§22<br />
Fackelzüge<br />
Das Mitführen von Pechfackeln bei Umzügen ist verboten.<br />
Nach Beendigung <strong>des</strong> Fackelzuges sind sonstige<br />
Fackelreste abzulöschen.<br />
§23<br />
Brunnen<br />
Es ist verboten, öffentliche Brunnenanlagen zu verschmutzen<br />
oder deren Funktion durch Zuführen von<br />
Stoffen zu beeinträchtigen. Das Baden in sowie die<br />
Wasserentnahme aus Brunnenanlagen ist verboten.<br />
§24<br />
Verkehrszeichen und -einrichtungen,<br />
Baustellenabsicherungen<br />
(1) Es ist verboten, Verkehrszeichen oder -einrichtungen<br />
ohne Anordnung der zuständigen Behörde zu entfernen,<br />
zu verschieben oder umzuwerfen sowie ihren<br />
Regelungsgehalt durch Verdrehen, Anbringen von<br />
Zusätzen oder sonstige Handlungen unkenntlich zu<br />
machen oder zu verändern.<br />
(2) Es ist verboten, Baustellenabsicherungen unbefugt<br />
zu entfernen, zu verschieben oder umzuwerfen sowie<br />
ihre Funktion durch Verdrehen, Anbringen von Zusätzen<br />
oder sonstige Handlungen zu beeinträchtigen<br />
oder aufzuheben.<br />
V. Abschnitt Ð Schlussvorschriften<br />
§25<br />
Ausnahmen<br />
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung können<br />
in begründeten Einzelfällen Ð soweit es mit öffentlichen<br />
Interessen vereinbar ist Ð auf Antrag vom<br />
Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde Ausnahmen<br />
zugelassen werden.<br />
(2) Die Zulassung der Ausnahme kann befristet sowie<br />
mit Auflagen und Bedingungen erteilt werden. Sie<br />
kann widerrufen werden, wenn Tatsachen, die für die<br />
Zulassung maûgebend waren, weggefallen sind oder<br />
wenn wichtige Gründe den Widerruf rechtfertigen.<br />
(3) Der Antrag ist eine Woche, bevor die beantragte<br />
Handlung vorgenommen werden soll, zu stellen. Die<br />
beantragte Handlung darf nicht vor der Zulassung der<br />
Ausnahme vorgenommen werden.<br />
§26<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig i. S. d. § 63 <strong>des</strong> Saarl. Polizeigesetzes<br />
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:<br />
1. entgegen § 2 ein bebautes Grundstück nicht in<br />
der vorgeschriebenen Weise mit der von der<br />
Stadt festgesetzten Hausnummer versieht;<br />
2. entgegen § 3 Abs. 1 das Anbringen von Schildern,<br />
die der Bezeichnung der Straûe, der Stadtvermessung<br />
oder den Brandschutzeinrichtungen<br />
dienen oder sonst im Interesse der öffentlichen<br />
Sicherheit erforderlich sind, auf seinem Grundstück<br />
oder an seinem Gebäude nicht duldet oder<br />
private Hinweisschilder an Straûen ohne Gestattung<br />
anbringt;<br />
3. entgegen § 3 Abs. 2 die Durchführung öffentlicher<br />
Arbeiten, die zur Gefahrenabwehr erforderlich<br />
sind, nicht duldet;<br />
4. entgegen § 4 Abs. 1 Schneeüberhänge oder Eiszapfen<br />
an Gebäuden nicht unverzüglich entfernt,<br />
obwohl die Gefahr <strong>des</strong> Herabfallens in den öffentlichen<br />
Verkehrsraum besteht;<br />
5. entgegen § 4 Abs. 2 die Gefahrenstelle nicht absperrt;<br />
6. entgegen § 5 Markisen, Blumentöpfe und Blumenkästen<br />
nicht gegen Herabfallen in den öffentlichen<br />
Verkehrsraum sichert;<br />
7. entgegen § 6 feste Auffahrtsrampen in Straûenrinnen<br />
zum Überfahren der Bordsteine einbaut,<br />
durch die Benutzung beweglicher Rampen oder
Keile die Leichtigkeit und Sicherheit <strong>des</strong> Verkehrs<br />
beeinträchtigt oder diese nicht sofort nach<br />
deren Benutzung von der Straûe entfernt;<br />
8. entgegen § 7 Einfriedungen an Straûen so anlegt<br />
oder unterhält, dass Schäden durch Nägel, Stacheldraht<br />
oder andere spitze bzw. scharfe Gegenstände<br />
entstehen können sowie durch Einfriedungen<br />
der Straûenverkehr gefährdet wird;<br />
9. entgegen § 8 Abs. 1 Bäume, Hecken und Buschwerk<br />
an öffentlichen Straûen und Einrichtungen<br />
nicht so beschneidet, dass der Verkehrsraum<br />
nicht eingeengt, die Sicht nicht behindert, Verkehrszeichen<br />
und -einrichtungen nicht verdeckt<br />
oder die Straûenbeleuchtung nicht beeinträchtigt<br />
werden;<br />
10. entgegen § 8 Abs. 2 Bäume, Hecken und Buschwerk<br />
in den Verkehrsraum hineinragen lässt;<br />
ebenso wer Bäume, Hecken und Buschwerk,<br />
wenn kein Gehweg vorhanden ist, nicht min<strong>des</strong>tens<br />
0,70 m vor dem Fahrbahnrand enden lässt<br />
oder in diesem Abstand zum Fahrbahnrand bis<br />
zu einer Höhe von min<strong>des</strong>tens 4,50 m freischneidet;<br />
11. entgegen § 8 Abs. 3 ausgedörrte ¾ste nicht rechtzeitig<br />
aus den Bäumen, Hecken und dem Buschwerk<br />
herausschneidet, damit diese nicht in den<br />
Verkehrsraum fallen;<br />
12. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 1 öffentliche Anlagen<br />
zu gewerblichen Zwecken benutzt;<br />
13. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 2 öffentliche Anlagen<br />
mit Fahrzeugen befährt, diese dort parkt oder abstellt;<br />
14. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 3 sich ungebührlich<br />
oder ruhestörend verhält;<br />
15. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 4 in Gewässern der<br />
Anlagen badet oder Eisflächen auf Weihern oder<br />
sonstigen Gewässern vor Freigabe betritt;<br />
16. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 5 gefährdende Ballund<br />
Bewegungsspiele (z. B. Skateboard-Fahren)<br />
in öffentlichen Anlagen ausübt und diese Flächen<br />
hierzu nicht besonders ausgewiesen sind;<br />
17. entgegen § 9 Abs. 1 Ziffer 6 in den Anlagen und<br />
auf den Kinderspielplätzen aufgestellte Spielgeräte<br />
benutzt, obwohl er das 14. Lebensjahr vollendet<br />
hat;<br />
18. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 3 öffentliche Anlagen<br />
abseits der Wege betritt; obwohl besondere Anschläge<br />
dies verbieten oder Einfriedungen/Absteckungen<br />
in Anlagen erkennen lassen, dass diese<br />
Flächen nicht betreten werden dürfen;<br />
19. entgegen § 10 Abs. 1 Hunde frei herumlaufen<br />
lässt oder Hunde in öffentlichen Straûen und öffentlichen<br />
Anlagen nicht an die Leine nimmt;<br />
20. entgegen § 10 Abs. 2 Hunde auf Kinderspielplätze,<br />
Liegewiesen, in Badeanstalten, auf Badeplätze,<br />
Sportanlagen, auf Schulhöfe und sonstige Anlagen<br />
von vorschulischen Einrichtungen sowie<br />
Friedhöfe und Bestattungsplätze mitbringt;<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2209<br />
21. entgegen § 10 Abs. 3 öffentliche Straûen und Anlagen<br />
durch Hunde verunreinigt;<br />
22. entgegen § 10 Abs. 4 nicht unverzüglich durch<br />
Hunde verursachte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen<br />
sowie in Anlagen beseitigt;<br />
23. entgegen § 11 auf öffentlichen Straûen und Anlagen<br />
im Freien übernachtet oder zeltet, Wohnmobile,<br />
Campingwagen oder ¾hnliches auûerhalb<br />
genehmigter Camping- und Zeltplätze aufstellt<br />
oder benutzt;<br />
24. entgegen § 12 auf öffentlichen Straûen und Anlagen<br />
Motor- oder Unterbodenwäschen an Fahrzeugen<br />
ausführt oder Gegenstände reinigt, bei<br />
denen Öl, Altöl, Benzin oder andere wassergefährdende<br />
Stoffe und Flüssigkeiten auf die<br />
Straûe, in den Untergrund oder in das Kanalnetz<br />
gelangen können;<br />
25. entgegen § 13 wild lebende Tauben füttert oder<br />
Futter auslegt, das von Tauben erfahrungsgemäû<br />
aufgenommen werden kann;<br />
26. entgegen § 14 Abs. 1 öffentliche Straûen, öffentliche<br />
Anlagen sowie die zu ihnen gehörenden<br />
Einrichtungen ohne Gestattung plakatiert;<br />
27. entgegen § 14 Abs. 2 angebrachte Plakatanschläge<br />
nicht unverzüglich beseitigt;<br />
28. entgegen § 15 im Geltungsbereich dieser Verordnung<br />
das Betteln, Wahrsagen, Handlinienlesen,<br />
Kartenlegen und ähnliche Tätigkeiten ausübt;<br />
29. entgegen § 16 sich derart zum Konsum von Alkohol<br />
oder anderen berauschenden Mitteln oder<br />
zum Verzehr von Lebensmitteln auf einer Straûe<br />
oder in einer öffentlichen Anlage niederlässt,<br />
dass dort als <strong>des</strong>sen Folge andere Personen oder<br />
die Allgemeinheit durch Anpöbeln, Beschimpfen,<br />
Liegenlassen, Werfen oder Zerschlagen von Flaschen<br />
oder anderen Behältnissen, Notdurftverrichtung,<br />
Erbrechen, Eingriffe in den Fuûgängerund/oder<br />
Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert<br />
bzw. in unzumutbarer Weise verängstigt werden<br />
können;<br />
30. entgegen § 17 Abs. 1 Straûen oder Anlagen sowie<br />
deren Ausstattung beschmutzt, beschmiert, beschriftet,<br />
beklebt, bemalt oder besprüht sowie Zigaretten,<br />
Zigarettenschachteln, Getränkedosen<br />
o. ¾. wegwirft;<br />
31. entgegen § 17 Abs. 2 diese Verunreinigung oder<br />
Verunstaltung nicht unverzüglich beseitigt;<br />
32. entgegen § 18 Abs. 1 Haus-, Garten- oder Gewerbeabfälle<br />
in öffentlich zugängliche Abfallbehälter/Papierkörbe<br />
einwirft sowie nicht gelöschte Zigaretten,<br />
Streichhölzer o. ¾. einwirft;<br />
33. entgegen § 18 Abs. 2 Abfälle oder Gegenstände<br />
für die Rohstoffrückgewinnung auf oder neben<br />
den zu ihrer Aufnahme bestimmten Behältern<br />
ablagert;<br />
34. entgegen § 18 Abs. 3 Wertstoffcontainer auûerhalb<br />
der zulässigen Zeiten benutzt;
2210 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
35. entgegen § 19 im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung<br />
Gegenstände verbrennt; dies gilt<br />
auch für das Verbrennen auf Grundstücken an<br />
Straûen, wenn der Rauch zur Straûe getrieben<br />
wird; ebenfalls dürfen Rauch, Dämpfe und Gase<br />
nicht vom Grundstück unmittelbar in den Straûenraum<br />
eingeleitet werden;<br />
36. entgegen § 20 beim Aufstellen und Niederlegen<br />
von Masten nicht weit genug absperrt;<br />
37. entgegen § 21 Gegenstände an Stromleitungsund<br />
Beleuchtungsmasten anbringt;<br />
38. entgegen § 22 bei Fackelzügen Pechfackeln verwendet;<br />
39. entgegen § 23 öffentliche Brunnenanlagen verschmutzt<br />
oder deren Funktion durch Zuführen<br />
von Stoffen beeinträchtigt, in Brunnenanlagen<br />
badet oder Wasser entnimmt,<br />
40. entgegen § 24 Abs. 1 Verkehrszeichen und -einrichtungen<br />
entfernt, verschiebt oder umwirft sowie<br />
ihren Regelungsgehalt durch Verdrehen, Anbringen<br />
von Zusätzen oder sonstige Handlungen<br />
unkenntlich macht oder verändert,<br />
41. entgegen § 24 Abs. 2 Baustellenabsicherungen<br />
unbefugt entfernt, verschiebt oder umwirft sowie<br />
ihre Funktion durch Verdrehen, Anbringen von<br />
Zusätzen oder sonstige Handlungen beeinträchtigt<br />
oder aufhebt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuûe<br />
bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 63 Abs. 2<br />
SPolG).<br />
§27<br />
In-Kraft-Treten und Geltungsdauer<br />
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach der Verkündung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft. Ihre<br />
Geltungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />
Der Oberbürgermeister<br />
der Mittelstadt Völklingen<br />
als Ortspolizeibehörde<br />
Klaus Lorig<br />
4314 Polizeiverordnung<br />
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass<br />
<strong>des</strong> Altenkesseler Dorffestes ¹Kesseldreiweª im<br />
Stadtteil Altenkessel in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Saarbrücken<br />
am 31. August <strong>2003</strong><br />
Aufgrund <strong>des</strong> § 14 Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Gesetzes über<br />
den Ladenschluss in der Neufassung vom 2. Juni <strong>2003</strong><br />
(BGBl. I S. 744), in Verbindung mit § 1 Nr. 2<br />
Buchst. a <strong>des</strong> Gesetzes Nr. 795 über Zuständigkeiten<br />
nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom<br />
22. April 1964 (Amtsbl. S. 366) und § 59 Abs. 3 <strong>des</strong><br />
Saarländischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 26. März 2001 (Amtsbl. S. 1074),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1519 vom 19. März<br />
<strong>2003</strong> (Amtsbl. S. 1350), wird für die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Saarbrücken verordnet:<br />
§1<br />
Aus Anlass <strong>des</strong> Altenkesseler Dorffestes ¹Kesseldreiweª<br />
dürfen Verkaufsstellen im Stadtteil Altenkessel<br />
am Sonntag, dem 31. August <strong>2003</strong> in der Zeit von<br />
13.00±18.00 Uhr geöffnet sein.<br />
§2<br />
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft und am<br />
1. September <strong>2003</strong> auûer Kraft.<br />
Saarbrücken, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Saarbrücken<br />
als Ortspolizeibehörde<br />
in Vertretung<br />
Rainer Silkenbeumer<br />
Beigeordneter<br />
Banken und Sparkassen<br />
4144 Aufgebot<br />
Die Sparkassenbücher der Sparkasse Saarbrücken<br />
Nr. 405-252.727 lautend auf: Magdy und Stephanie<br />
Abdel Naby,<br />
66119 Saarbrücken,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 406-210.765 lautend auf: Mario Federico,<br />
66359 Bous, Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 408-203.735 lautend auf: Elke Klam,<br />
66126 Saarbrücken,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 415-104.454 lautend auf: Willi und Hannelore<br />
Wolfram,<br />
66125 Saarbrücken,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 423-115.138 lautend auf: Marianne Stragand,<br />
66287 Quierschied,<br />
Antragsteller: Rudolf Heil,<br />
66287 Quierschied;<br />
Nr. 435-242.722 lautend auf: Hedwig Lukosek,<br />
66121 Saarbrücken,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 490-873.577 lautend auf: Irmgard Bickelmann,<br />
66111 Saarbrücken,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 494-450.828 lautend auf: Martina Moog,<br />
66130 Saarbrücken,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
sind in Verlust geraten.<br />
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert,<br />
ihre Rechte unter Vorlage der Sparkassenbücher<br />
binnen drei Monaten, gerechnet ab dem Tage der Veröffentlichung,<br />
geltend zu machen, widrigenfalls die<br />
Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden.<br />
Saarbrücken, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
Sparkasse Saarbrücken
4145 Aufgebot<br />
Die Sparkassenbücher der Sparkasse Saarbrücken<br />
Nr. 402-197.925 lautend auf: Wolfgang und Juliette<br />
Weingart,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 402-221.147 lautend auf: Wolfgang und Juliette<br />
Weingart,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 402-224.018 lautend auf: Wolfgang Weingart,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 409-523.859 lautend auf: Peter Kleer,<br />
66583 Spiesen-Elversberg,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 420-114.407 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 420-127.383 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 420-144.461 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 420-148.165 lautend auf: Johann Mühlhuber,<br />
66265 Heusweiler,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
sind in Verlust geraten.<br />
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert,<br />
ihre Rechte unter Vorlage der Sparkassenbücher<br />
binnen drei Monaten, gerechnet ab dem Tage der Veröffentlichung,<br />
geltend zu machen, widrigenfalls die<br />
Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden.<br />
Saarbrücken, den 24. Juli <strong>2003</strong><br />
4258 Aufgebot<br />
Sparkasse Saarbrücken<br />
Das Sparkassenbuch der Stadtsparkasse Völklingen<br />
Nr.: 200 027 429 3 lautend auf:<br />
Hans-Günter Thönes,<br />
66333 Völklingen,<br />
ist in Verlust geraten.<br />
Der Inhaber <strong>des</strong> Sparkassenbuches wird aufgefordert,<br />
seine Rechte unter Vorlage <strong>des</strong> Sparkassenbuches binnen<br />
drei Monaten, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> geltend zu<br />
machen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos<br />
erklärt wird.<br />
Völklingen, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2211<br />
Stadtsparkasse Völklingen<br />
4312 Aufgebot<br />
Das Sparkassenzertifikat der Kreissparkasse Saarlouis,<br />
Nr. 1115-17288-2 lautend auf: Esen Yücebas-Wagner,<br />
66802 Überherrn,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
die Sparkassenbücher der Kreissparkasse Saarlouis<br />
Nr. 1114-18359-1 lautend auf: Cäcilia Haas,<br />
66798 Wallerfangen,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 1114-18832-7 lautend auf: Cäcilia Haas,<br />
66798 Wallerfangen,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 1118-18630-1 lautend auf: Deborah-Louise Port,<br />
66773 Schwalbach,<br />
Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />
Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />
Nr. 1118-18631-9 lautend auf: Deborah-Louise Port,<br />
66773 Schwalbach,<br />
Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />
Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />
Nr. 1118-18684-8 lautend auf: Heike Port,<br />
66773 Schwalbach,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 1118-18686-3 lautend auf: Kevin Ari Port,<br />
66773 Schwalbach,<br />
Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />
Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />
Nr. 1118-18703-6 lautend auf: Kevin Ari Port,<br />
66773 Schwalbach,<br />
Antragsteller: Eheleute Patrick und<br />
Heike Port, 66773 Schwalbach;<br />
Nr. 1124-67821-8 lautend auf: Christa Persch,<br />
66740 Saarlouis,<br />
Antragsteller: Brigitte Jenner,<br />
66798 Wallerfangen;<br />
Nr. 1124-69391-0 lautend auf: Christa Persch,<br />
66740 Saarlouis,<br />
Antragsteller: Brigitte Jenner,<br />
66798 Wallerfangen;<br />
Nr. 1124-70011-1 lautend auf: Christa Persch,<br />
66740 Saarlouis,<br />
Antragsteller: Brigitte Jenner,<br />
66798 Wallerfangen;<br />
Nr. 1126-31277-4 lautend auf: Claudia Kräuter,<br />
66809 Nalbach,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 1166-01172-4 lautend auf: Ellen-Ruth Hoffmann,<br />
66802 Überherrn,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
Nr. 1166-03108-6 lautend auf: Cäcilia Haas,<br />
66798 Wallerfangen,<br />
Antragsteller: selbst;<br />
sind in Verlust geraten.<br />
Die Inhaber <strong>des</strong> Sparkassenzertifikates/der Sparkassenbücher<br />
werden aufgefordert, ihre Rechte unter<br />
Vorlage <strong>des</strong> Sparkassenzertifikates/der Sparkassenbücher<br />
innerhalb von drei Monaten, vom Tage der<br />
Veröffentlichung an gerechnet, geltend zu machen,<br />
widrigenfalls das Sparkassenzertifikat/die Sparkassenbücher<br />
für kraftlos erklärt werden.<br />
Saarlouis, den 28. Juli <strong>2003</strong><br />
Kreissparkasse Saarlouis
2212 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Öffentliche Ausschreibungen<br />
501 Öffentliche Ausschreibung<br />
1. Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />
Lindenallee 2a<br />
66538 Neunkirchen<br />
Fon (0 68 21) 1 00-2 59<br />
Fax (0 68 21) 1 00-2 85<br />
2. a) Öffentliche Ausschreibung<br />
2. b) Bauauftrag<br />
3. a) N2-<strong>2003</strong>021 Rinneninstandsetzung auf der L 265<br />
in der OD Kutzhof<br />
Massen insgesamt:<br />
1 Psch RSA Regelplan BI/6<br />
600 m Rinnensteine in Einzellängen aufnehmen<br />
600 m Rinnensteine in Einzellängen setzen<br />
5 St Straûenabläufe anpassen<br />
5 St Straûenabläufe ausbauen, entfernen,<br />
liefern und einbauen<br />
600 m Bituminöse Befestigung trennen<br />
300 m2 Decke fräsen, 3±5 cm in einer Breite<br />
von 50 cm<br />
300 m2 Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen<br />
30 T Asphaltbeton 0/8 einbauen, Handeinbau<br />
4. Bauzeit: 13 Werktage<br />
Baubeginn: September <strong>2003</strong><br />
5. a) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />
66538 Neunkirchen, 1. OG Registratur ± Frau<br />
Müller, Fon 0 68 21/1 00-2 17<br />
5. b) Kostenbeitrag:<br />
1.) 14,80 Euro für Abholer<br />
2.) 17,30 Euro bei Postversand im Inland, (anfallende<br />
Postgebühren sind vom<br />
Empfänger selbst zu zahlen)<br />
3.) 17,30 Euro zuzüglich Postgebühren bei Postversand<br />
ins Ausland (telefonisch<br />
zu erfragen unter 0 68 21/<br />
1 00-2 17 oder -2 20, Frau Müller)<br />
Der Kostenbeitrag ist auf das nachstehend genannte<br />
Konto der Lan<strong>des</strong>betriebes für Straûenbau<br />
einzuzahlen: Saar LB (BLZ 590 500 00),<br />
Konto-Nr. 200 155 66 zugunsten WP-1 2, Baumaûnahme-Nr.:<br />
N2-<strong>2003</strong>021.<br />
Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />
Das Entgelt wird nicht erstattet.<br />
Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang<br />
<strong>des</strong> Nachweises der Einzahlung versendet.<br />
Abgabe der Ausschreibungsunterlagen: ab<br />
7. August <strong>2003</strong> gegen Vorlage <strong>des</strong> Originaleinzahlungsbeleges<br />
von 8.30 bis 11.45 Uhr und<br />
13.30 bis 15.15 Uhr, Freitags von 8.30 bis 12.00<br />
Uhr.<br />
6. a) Ablauf der Einreichungsfrist: 27. August <strong>2003</strong><br />
6. b) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />
66538 Neunkirchen<br />
6. c) Deutsch<br />
7. a) Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />
7. b) Eröffnungstermin: Mittwoch, 27. August <strong>2003</strong>,<br />
10.15 Uhr, II. OG,<br />
Zimmer 15,<br />
Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />
8. ./.<br />
9. VOB/B und ZVB/E-StB 2002<br />
10. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft<br />
mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
11. siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />
12. Ablauf der Zuschlagsfrist: 27. November <strong>2003</strong><br />
13. Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung<br />
aller Gesichtspunkte gemäû § 25 Nr. 3<br />
VOB/A. Weitere Kriterien in der Aufforderung<br />
zur Angebotsabgabe<br />
14. ./.<br />
15. Ministerium für Wirtschaft, Am Stadtgraben 6±8,<br />
66111 Saarbrücken<br />
502 Öffentliche Ausschreibung<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Saarland,<br />
Dudweiler Landstr. 5, 66123 Saarbrücken,<br />
schreibt folgende Lieferung aus:<br />
1. 6 Server Siemens Primergy TX200 oder gleichwertige<br />
Marken Server, inkl. Betriebssystem Windows<br />
2000 Server<br />
2. 3 Personal Computers zu Administrationszwecken<br />
(AMD K7 2400+ Athlon XP) oder gleichwertige<br />
Marken PC s, inkl. Betriebssystem Windows XP<br />
3. 4 Markenmonitore TFT 150 Fehlerklasse 0<br />
4. 4 Netzwerkdrucker HP LaserJet 4200/N/TN/DTN/<br />
DTNSL, oder gleichwertige Marken<br />
5. Microsoft Office XP Professionell Lizenzen<br />
Kauf oder Leasing optional.<br />
Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort gegen<br />
einen Unkostenbeitrag von 5 Euro bis zum 14. August<br />
<strong>2003</strong> zugesendet werden. Der Unkostenbeitrag ist auf<br />
folgen<strong>des</strong> Konto einzuzahlen: Sparkasse Saarbrücken<br />
Konto-Nr. 706 812 BLZ 590 501 01.<br />
Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen<br />
werden erst nach Eingang <strong>des</strong> Nachweises<br />
<strong>des</strong> Einzahlungsbetrages versendet.<br />
Angebote können eingereicht werden für einen oder<br />
mehrere Teile der Lieferungen.<br />
Ablauf der Einreichungsfrist ist der 19. August <strong>2003</strong>.<br />
504 Öffentliche Ausschreibung<br />
1. Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />
Lindenallee 2a<br />
66538 Neunkirchen<br />
Fon (0 68 21) 1 00-4 65<br />
Fax (0 68 21) 1 00-3 39<br />
2.a) Öffentliche Ausschreibung
2.b) Bauauftrag<br />
3.a) N3-<strong>2003</strong>011/L 143, OD Hüttersdorf, Deckensanierung<br />
Massen insgesamt:<br />
12.100 m2 Decke fräsen<br />
600 m3 Pechhaltige Befestigung aufnehmen<br />
400 m3 Tragschicht aufnehmen<br />
5 t Bindemittel aufsprühen<br />
2.200 t Asphalttragschicht herstellen<br />
10.200 m2 Asphaltbinder einbauen<br />
12.100 m2 Asphaltbeton 0/11 S einbauen<br />
400 m Rinnenband neu<br />
4. Bauzeit: 39 Werktage<br />
Baubeginn: September <strong>2003</strong><br />
5.a) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />
66538 Neunkirchen, 1. OG Registratur Ð Frau<br />
Müller, Fon 0 68 21/1 00-2 17<br />
5.b) Kostenbeitrag:<br />
1.) 21,00 Euro für Abholer<br />
2.) 23,50 Euro bei Postversand im Inland (anfallende<br />
Postgebühren sind vom<br />
Empfänger selbst zu zahlen)<br />
3.) 23,50 Euro zuzüglich Postgebühren bei Postversand<br />
ins Ausland (telefonisch<br />
zu erfragen unter 0 68 21/<br />
1 00-2 17 oder -2 20, Frau Müller)<br />
Der Kostenbeitrag ist auf das nachstehend genannte<br />
Konto <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes für Straûenbau einzuzahlen:<br />
Saar LB (BLZ 590 500 00), Konto-Nr. 200 155 66,<br />
zugunsten WP-1 2, Baumaûnahme-Nr.: N3-<strong>2003</strong> 011.<br />
Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />
Das Entgelt wird nicht erstattet.<br />
Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang <strong>des</strong><br />
Nachweises der Einzahlung versendet.<br />
Abgabe der Ausschreibungsunterlagen: ab 8. August<br />
<strong>2003</strong> gegen Vorlage <strong>des</strong> Originaleinzahlungsbeleges<br />
von 8.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.15 Uhr, Freitags<br />
von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />
6.a) Ablauf der Einreichungsfrist: 3. September <strong>2003</strong><br />
6.b) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />
66538 Neunkirchen<br />
6.c) Deutsch<br />
7.a) Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />
7.b) Eröffnungstermin: Mittwoch, den<br />
3. September <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr,<br />
Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau,<br />
II. OG, Zimmer 15<br />
8. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %<br />
der Auftragssumme für die Instandsetzung<br />
9. VOB/B und ZVB/E-StB 2000<br />
10. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft<br />
mit bevollmächtigtem Vertreter<br />
11. siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />
12. Ablauf der Zuschlagsfrist: 3. Dezember <strong>2003</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2213<br />
13. Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung<br />
aller Gesichtspunkte gemäû § 25 Nr. 3<br />
VOB/A. Weitere Kriterien in der Aufforderung<br />
zur Angebotsabgabe<br />
14. ./.<br />
15. Ministerium für Wirtschaft, Am Stadtgraben 6±8,<br />
66111 Saarbrücken<br />
505 Öffentliche Ausschreibung<br />
Das Lan<strong>des</strong>amt für Bau und Liegenschaften, Hardenbergstraûe<br />
6, Saarbrücken schreibt folgende Arbeiten<br />
aus:<br />
Graf-Haeseler-Kaserne Lebach, Gebäude 3<br />
Maler- und Lackierarbeiten<br />
ca. 440 m2 Wand- und Deckenanstrich<br />
Vergabenummer: 426B03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 25. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist: 36. KW <strong>2003</strong><br />
506<br />
Graf-Werder-Kaserne Saarlouis, Gebäude 26<br />
Kaserne ¹Auf der Ellª Merzig, Gebäude 15<br />
Metallbauarbeiten<br />
ca. 20 Stück ALU-Fenster<br />
ca. 7 Stück ALU-Türen<br />
ca. 6 Stück Stahltüren<br />
Vergabenummer: 427B03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 25. August <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />
Mitte September bis Ende November <strong>2003</strong><br />
507<br />
HBK-Hochschule der Bildenden Künste,<br />
Keplerstr. 3±5, Saarbrücken, Gebäude 005.01<br />
Sanierung <strong>des</strong> Auûentreppenabgangs<br />
Betonerhaltungsarbeiten<br />
Sanierung von ca. 25 m2 Auûenputz<br />
Vergabenummer: 428L03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 26. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist: 38. KW <strong>2003</strong><br />
508<br />
Universitätskliniken <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Homburg,<br />
Gebäude 27 und 28<br />
Aufzugsanlagen<br />
Vergabenummer: 429L03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 26. August <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />
Oktober <strong>2003</strong> bis Januar 2004<br />
509<br />
Universitätskliniken <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Homburg,<br />
Umbau Gebäude 40.2 Ð Nephrologie Ð Bettenstation
2214 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Trockenbauarbeiten<br />
ca. 350 m2 GK-Ständerwand<br />
ca. 550 m2 Brandschutzdecke<br />
ca. 100 m2 Brandschutz an Stahlunterzügen<br />
ca. 250 m2 Systemrasterdecke<br />
Vergabenummer: 430L03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 27. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />
Oktober <strong>2003</strong> bis Februar 2004<br />
510<br />
Universitätskliniken <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Homburg,<br />
Umbau Gebäude 40.2 Ð Nephrologie Ð Bettenstation<br />
Metallbauarbeiten<br />
ca. 4 Stück Stahl/Glas Brandschutztüren<br />
Vergabenummer: 431L03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 27. August <strong>2003</strong>, 9.45 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />
Montage Februar 2004<br />
511<br />
Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> Saarbrücken,<br />
Neubau Forschungsgebäude für Sprachforschung und<br />
Sprachtechnik<br />
Erd-, Mauer- und Betonarbeiten<br />
Gebäude ca. 6.900 m3 Bruttorauminhalt<br />
ca. 800 m2 Bruttogrundrissfläche<br />
ca. 1.400 m3 Stahlbeton<br />
ca. 4.800 m2 Schalung<br />
ca. 80 to Bewehrung<br />
Vergabenummer: 432L03 25,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 10. September <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist:<br />
Oktober <strong>2003</strong> bis März 2004<br />
512<br />
Lan<strong>des</strong>aufnahmestelle Lebach, Ostpreuûenstr. 26/28<br />
WC-Trennwände<br />
ca. 8 Stück WC-Trennwandanlagen<br />
Vergabenummer: 433L03 6,00 Euro<br />
Angebotseröffnung: 28. August <strong>2003</strong>, 9.30 Uhr<br />
Voraussichtliche Ausführungsfrist: September <strong>2003</strong><br />
Der Kostenbeitrag ist an die Lan<strong>des</strong>hauptkasse <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong>, Kontonummer: 8-662, BLZ: 590 100 66,<br />
Postbank Saarbrücken, ¹Zugunsten Kapitel 0412; Titel<br />
11 901, Vergabe-Nr.: .......ª, zu überweisen.<br />
Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage <strong>des</strong><br />
abgestempelten Einzahlungsbeleges per Post, bzw.<br />
Montag bis Freitag von 8.00 UhrÐ12.00 Uhr, ausgegeben.<br />
Informationen zu den Ausschreibungen auch im Internet<br />
unter www.finanzen.saarland.de/5939.htm<br />
Lan<strong>des</strong>amt für Bau und Liegenschaften<br />
Hardenbergstraûe 6, EG 66119 Saarbrücken<br />
Postfach 103033 66030 Saarbrücken<br />
Telefon: 06 81/5 01-44 09 Telefax: 06 81/5 01-44 11<br />
513 Öffentliche Ausschreibung<br />
1. Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />
Lindenallee 2a<br />
66538 Neunkirchen<br />
Fon (0 68 21) 1 00-4 84<br />
Fax (0 68 21) 1 00-3 39<br />
E-Mail: werner.wender@lfs.saarland.de<br />
2.a) Öffentliche Ausschreibung<br />
2.b) Dienstleistung<br />
3.a) N2-<strong>2003</strong>075, Gehölzrückschnitt <strong>2003</strong>/04, auf<br />
BAB-, Bun<strong>des</strong>- u. Landstraûen <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Dienstleistung insgesamt:<br />
Gehölzrückschnitt auf BAB-, Bun<strong>des</strong>- u. Landstraûen<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Die Maûnahme kann durch den AG in bis zu 9<br />
Lospakete vergeben werden.<br />
4. Ausführungszeit:<br />
1. Oktober <strong>2003</strong> Ð 15. Februar 2004<br />
Baubeginn: 40. KW<br />
5.a) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />
66538 Neunkirchen, 1. OG Registratur Ð Frau<br />
Müller, Fon 0 68 21/1 00-2 17<br />
5.b) Kostenbeitrag:<br />
1.) 46,00 Euro für Abholer<br />
2.) 48,50 Euro bei Postversand im Inland (anfallende<br />
Postgebühren sind vom<br />
Empfänger selbst zu zahlen)<br />
3.) 48,50 Euro zuzüglich Postgebühren bei Postversand<br />
ins Ausland (telefonisch<br />
zu erfragen unter 0 68 21/<br />
1 00-2 17 oder -2 20, Frau Müller)<br />
Der Kostenbeitrag ist auf das nachstehend genannte<br />
Konto der Lan<strong>des</strong>hauptkasse <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> einzuzahlen:<br />
Saar LB (BLZ 590 500 00), Konto-Nr. 200 155 66,<br />
zugunsten WP-1 2, Lieferleistungs-Nr.: N2-<strong>2003</strong>075.<br />
Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen.<br />
Das Entgelt wird nicht erstattet.<br />
Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang <strong>des</strong><br />
Nachweises der Einzahlung versendet.<br />
Abgabe der Ausschreibungsunterlagen: ab 7. August<br />
<strong>2003</strong> gegen Vorlage <strong>des</strong> Originaleinzahlungsbeleges<br />
von 8.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.15 Uhr, Freitags<br />
von 8.30 bis 12.00 Uhr.<br />
6.a) Ablauf der Einreichungsfrist:<br />
27. August <strong>2003</strong>, 10.45 Uhr<br />
6.b) Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau, Lindenallee 2a,<br />
66538 Neunkirchen<br />
6.c) Deutsch<br />
7.a) Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />
7.b) Eröffnungstermin: Donnerstag, den<br />
27. August <strong>2003</strong>, 10.45 Uhr,<br />
II. OG, Zimmer 15,<br />
Lan<strong>des</strong>betrieb für Straûenbau<br />
8. ./.<br />
9. VOL/B -StB 2002 und ZVB (VOL) StB 1999<br />
10. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft<br />
mit bevollmächtigtem Vertreter
11. siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />
12. Ablauf der Zuschlagsfrist: 24. September <strong>2003</strong><br />
13. Wirtschaftlichstes Angebot unter Berücksichtigung<br />
aller Gesichtspunkte gemäû § 25 Nr. 3<br />
VOL/A. Weitere Kriterien in der Aufforderung<br />
zur Angebotsabgabe<br />
14. ./.<br />
15. Ministerium für Wirtschaft, Am Stadtgraben 6±8,<br />
66111 Saarbrücken<br />
Stellenausschreibungen<br />
anderer Behörden<br />
499 Stellenausschreibung<br />
In der Naturwissenschaftlich Technischen Fakultät III<br />
der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> ist eine<br />
Junior-Professur für Biophysikalische Chemie<br />
(tenure track) 1)<br />
zum 1. Dezember <strong>2003</strong> im Vorgriffsmodell 2) zu besetzen.<br />
Der/Die Stelleninhaber/Stelleninhaberin soll das Fach<br />
Physikalische Chemie in Lehre und Forschung vertreten.<br />
In der Forschung soll er/sie auf einem aktuellen<br />
Gebiet der Biophysikalischen Chemie, insbesondere<br />
in spektroskopischen Verfahren und Methoden der<br />
Biophysikalischen Chemie ausgewiesen sein und damit<br />
die vorhandenen Forschungsschwerpunkte sinnvoll<br />
ergänzen. Von ihm/ihr wird komplementär zu den<br />
bestehenden Vernetzungen eine Vernetzung mit einem<br />
biologischen Schwerpunkt, z. B. mit der Arbeitsgemeinschaft<br />
Enzyme: Tools, Targets, Therapeutics<br />
oder mit bioorientierten Nachfolgeprojekten <strong>des</strong> SFB<br />
277 erwartet.<br />
Einstellungsvoraussetzung ist eine überdurchschnittlich<br />
gute Promotion, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />
und eine min<strong>des</strong>tens zweijährige Berufserfahrung<br />
an einer wissenschaftlichen Einrichtung. Bis<br />
zur gesetzlichen Regelung von Juniorprofessuren richtet<br />
sich das Beschäftigungsverhältnis in Anlehnung<br />
nach dem BAT; die Vergütung erfolgt nach BAT Ib.<br />
Alternativ ist beim Vorliegen der beamtenrechtlichen<br />
Voraussetzungen auch eine Einstellung als wissenschaftliche<br />
Assistentin bzw. wissenschaftlicher Assistent<br />
(BBesO: C1) im Beamtenverhältnis auf Zeit möglich.<br />
Die Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> strebt nach Maûgabe<br />
<strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils<br />
von Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert<br />
daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation<br />
im Auswahlverfahren bevorzugt.<br />
1) Das tenure-track-System findet nur unter dem Vorbehalt Anwendung,<br />
dass eine entsprechende gesetzliche Regelung vom Saarland<br />
geschaffen wird.<br />
2 ) Im Vorgriffsmodell bedeutet, dass Ihnen zugesichert wird, Sie vorbehaltlich<br />
und im Rahmen der noch vom Saarland zu schaffenden<br />
gesetzlichen Voraussetzungen in ein Dienstverhältnis als Juniorprofessor/in<br />
überzuleiten.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2215<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind<br />
bis zum 30. September <strong>2003</strong> zu richten an den<br />
Dekan der Naturwissenschaftlich<br />
Technischen Fakultät III<br />
der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Postfach 15 11 50, D-66041 Saarbrücken<br />
Informationen über den Fachbereich Chemie in der<br />
Fakultät 8 sind zugänglich via Internet unter<br />
http://www.uni-saarland.de/fak8/infos-fakultaet/<br />
Saarbrücken, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
500 Stellenausschreibung<br />
An der Naturwissenschaftlich Technischen Fakultät<br />
III, im Fachbereich Pharmazie Ð der Universität <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> ist eine<br />
Junior-Professur für Bioorganische Chemie<br />
(tenure track) 1)<br />
zum 1. Dezember <strong>2003</strong> im Vorgriffsmodell 2) zu besetzen.<br />
Der/Die Stelleninhaber/in soll auf einem aktuellen<br />
Gebiet der Bioorganischen Chemie ausgewiesen sein<br />
und damit die vorhandenen Forschungsschwerpunkte<br />
sinnvoll ergänzen. Insbesondere wird von ihm/ihr erwartet,<br />
dass er/sie sich in den im Aufbau befindlichen<br />
Schwerpunkt Nano-/ Biowissenschaften einbringt. In<br />
der Lehre sind nach der Apotheker/innen-Approbationsordnung<br />
Unterrichtsleistung im Fach Pharmazeutische<br />
Chemie zu erbringen.<br />
Einstellungsvoraussetzung ist eine überdurchschnittlich<br />
gute Promotion, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt<br />
und eine min<strong>des</strong>tens zweijährige Berufserfahrung<br />
an einer wissenschaftlichen Einrichtung. Bis<br />
zur gesetzlichen Regelung der Dienstverhältnisse von<br />
Juniorprofessuren richtet sich das Beschäftigungsverhältnis<br />
in Anlehnung nach dem BAT; die Vergütung<br />
erfolgt nach BAT Ib. Alternativ ist beim Vorliegen<br />
der beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch eine<br />
Einstellung als wissenschaftliche Assistentin bzw. wissenschaftlicher<br />
Assistent (BBesO: C1) im Beamtenverhältnis<br />
auf Zeit möglich.<br />
Die Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> strebt nach Maûgabe<br />
<strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Erhöhung <strong>des</strong> Anteils<br />
von Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert<br />
daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation<br />
im Auswahlverfahren bevorzugt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis<br />
zum 30. September <strong>2003</strong> zu richten an den<br />
Dekan der Naturwissenschaftlich<br />
Technischen Fakultät III<br />
der Universität <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Postfach 15 11 50, D-66041 Saarbrücken<br />
Informationen über den Fachbereich Pharmazie in der<br />
Fakultät 8 sind zugänglich via Internet unter<br />
http://www.uni-saarland.de/fak8<br />
Saarbrücken, den 25. Juli <strong>2003</strong><br />
1) Das tenure-track-System findet nur unter dem Vorbehalt Anwendung,<br />
dass eine entsprechende gesetzliche Regelung vom Saarland<br />
geschaffen wird.<br />
2 ) Im Vorgriffsmodell bedeutet, dass Ihnen zugesichert wird, Sie vorbehaltlich<br />
und im Rahmen der noch vom Saarland zu schaffenden<br />
gesetzlichen Voraussetzungen in ein Dienstverhältnis als Juniorprofessor/in<br />
überzuleiten.
2216 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
503 Ausschreibung einer Notarstelle<br />
Im Auftrag <strong>des</strong> Ministeriums der Justiz gibt die Saarländische<br />
Notarkammer bekannt, dass zum 1. Oktober<br />
<strong>2003</strong> in Saarlouis eine Notarstelle zu besetzen ist.<br />
Zur Bewerbung kommen Notarinnen und Notare sowie<br />
Notarassessorinnen und Notarassessoren in Betracht.<br />
Im übrigen wird auf die Bestimmungen der Bun<strong>des</strong>notarordnung<br />
hingewiesen, insbesondere auf § 7.<br />
Bewerbungen, die den Verwaltungsvorschriften betreffend<br />
die Angelegenheiten der Notare entsprechen,<br />
sind bis spätestens bis zum 9. September <strong>2003</strong>, 12.00<br />
Uhr bei der Saarländischen Notarkammer, Rondell 3,<br />
66424 Homburg, einzureichen.<br />
Der Text der Verwaltungsvorschriften kann von der<br />
Saarländischen Notarkammer angefordert werden.<br />
Sonstige Bekanntmachungen<br />
4165 Bekanntmachung<br />
der Verwaltungsratsmitglieder<br />
der Arbeit und Kultur Saarland GmbH<br />
Von den beiden Gesellschaftern<br />
1. Saarland, vertreten durch den Minister der Finanzen<br />
und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten,<br />
2. Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>,<br />
wurden folgende Verwaltungsratsmitglieder benannt:<br />
Herr Staatssekretär Hansgünter Lang,<br />
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft,<br />
Frau Reg. Ange. Dr. Dagmar Herwig,<br />
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales,<br />
Herr Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Fox,<br />
Ministerium für Finanzen und Bun<strong>des</strong>angelegenheiten,<br />
Herr Heribert Schmitt, Verwaltungsratsvorsitzender,<br />
Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>,<br />
Herr Werner Müller,<br />
Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>,<br />
Herr Volker Guthörl,<br />
Arbeitskammer <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />
In der Sitzung <strong>des</strong> Ministerrates vom 24. Juni <strong>2003</strong><br />
wurde als Nachfolger für Herrn Staatssekretär Josef<br />
Hecken, Frau Reg. Ange. Dr. Dagmar Herwig als Vertreterin<br />
<strong>des</strong> Gesellschafters Saarland in den Verwaltungsrat<br />
der Arbeit und Kultur Saarland GmbH benannt.<br />
Arbeit und Kultur Saarland GmbH<br />
4175 Wechsel<br />
im Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH<br />
Aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH<br />
ist ausgeschieden: Herr Klaus Behnisch, Saarbrücken.<br />
Seine Nachfolge hat angetreten: Dr. Heiko Jütte,<br />
St. Ingbert.<br />
Gerhard Kühle<br />
Verwaltungsdirektor<br />
4147 Wahlordnung<br />
für die Wahlen zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Aufgrund <strong>des</strong> § 12 Abs. 1 <strong>des</strong> Saarländischen Heilberufekammergesetzes<br />
(SHKG) vom 11. März 1998<br />
(Amtsbl. S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
2. Oktober 2002 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2<br />
<strong>des</strong> Gesetzes vom 2. Oktober 2002 (Amtsbl. S. 2362),<br />
beschlieût der Errichtungsausschuss der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> die nachfolgende<br />
Wahlordnung.<br />
Gliederung<br />
1. Allgemeine Vorschriften<br />
2. Wahlvorbereitungen<br />
3. Die Wahl<br />
4. Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />
5. Annahme und Ablehnung der Wahl, Nachrücken<br />
von Ersatzpersonen, Ersatzwahl<br />
6. Konstituierung der Vertreterversammlung und<br />
Wahl <strong>des</strong> Vorstands<br />
7. Wahlprüfung<br />
8. Nachwahl, Neuwahl und Wiederholungswahl<br />
9. Kosten der Wahl und der Wahlprüfung<br />
10. Schlussbestimmungen<br />
I.<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
(1)<br />
§1<br />
Wählen können nur Wahlberechtigte, die in ein<br />
Wählerverzeichnis eingetragen sind.<br />
(2) Die Mitglieder der Vertreterversammlung sind<br />
von den Mitgliedern der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> für ihre jeweilige Berufsgruppe<br />
zu wählen. Gehört ein Mitglied beiden<br />
Berufsgruppen an, so hat es vor dem Wahlgang<br />
(§ 10 Abs. 3 SHKG) zu erklären, in welcher Berufsgruppe<br />
soll.<br />
das Stimmrecht ausgeübt werden<br />
(3) Die Zahl der aus beiden Berufsgruppen zu wählenden<br />
Mitglieder der Vertreterversammlung<br />
wird nach den Vorschriften <strong>des</strong> § 9 Abs. 1 Nr. 5<br />
und Abs. 2 SHKG bestimmt und ist durch Mitteilung<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
bekannt zu machen.<br />
(4) Die stimmberechtigte Person kann ihre Stimmen<br />
auf alle Wahlvorschläge verteilen (Panaschieren).<br />
II.<br />
Wahlvorbereitungen<br />
§2<br />
Die Wahlzeit beginnt mit der Absendung der Wahlunterlagen<br />
an die Wahlberechtigten durch die <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> und muss min<strong>des</strong>tens<br />
14 Tage betragen. Der/die Wahlleiter/in bestimmt<br />
den Tag, mit <strong>des</strong>sen Ablauf die Wahlzeit endet.
(1)<br />
§3<br />
Der Vorstand der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> beruft zur Durchführung der<br />
Wahl zur Vertreterversammlung für die Wahlperiode<br />
einen Wahlausschuss. Dieser besteht aus<br />
dem/der Wahlleiter/in und zwei Beisitzern. Für<br />
den/die Wahlleiter/in und die Beisitzer/innen<br />
(2)<br />
sind persönliche Stellvertreter zu berufen.<br />
Der/die Wahlleiter/in und sein/e Stellvertreter/in<br />
dürfen nicht Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> sein; sie dürfen nicht bei<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
beschäftigt sein und müssen über eine entsprechende<br />
Erfahrung und Befähigung verfügen.<br />
(3)<br />
Den Vorsitz im Wahlausschuss führt der/die<br />
Wahlleiter/in oder bei Verhinderung der/die<br />
Stellvertreter/in. Sitz <strong>des</strong> Wahlausschusses ist der<br />
Sitz der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />
Die Beisitzer/innen und ihre Stellvertreter/innen<br />
müssen Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> sein. Sie dürfen keine Wahlbewerber/innen<br />
sein. Ein/e Beisitzer/in muss<br />
ein/e Psychologische/r Psychotherapeut/in, der<br />
andere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in<br />
sein.<br />
(4) Die Mitglieder <strong>des</strong> Wahlausschusses und deren<br />
Stellvertreter/innen sind zur unparteiischen<br />
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Über<br />
die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen<br />
personenbezogenen Angelegenheiten haben<br />
sie Verschwiegenheit zu wahren.<br />
§4<br />
(1) Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche<br />
gegen das Wählerverzeichnis, über die Zulassung<br />
der Wahlvorschläge, ermittelt und stellt das Ergebnis<br />
der Wahl fest.<br />
(2) Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit aller<br />
Mitglieder oder deren Stellvertreter/innen beschlussfähig.<br />
Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit<br />
gefasst. Eine Stimmenthaltung ist<br />
nicht möglich.<br />
(3) Der Wahlausschuss beschlieût in öffentlicher Sitzung.<br />
(4) Die Bekanntmachungen <strong>des</strong> Wahlausschusses<br />
und <strong>des</strong> Wahlleiters erfolgen durch die Veröffentlichung<br />
im Mitteilungsblatt der Kammer<br />
oder durch die schriftliche Benachrichtigung der<br />
Wahlberechtigten.<br />
§5<br />
(1) Der/die Wahlleiter/in bestimmt die Zeit, innerhalb<br />
der die Wahl vorzunehmen ist.<br />
(2) Der/die Präsident/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> veröffentlicht spätestens 112<br />
Tage vor Ende der Wahlzeit im Mitteilungsblatt<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
oder durch besonderes Rundschreiben an die<br />
Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong><br />
1. Beginn und Ende der Wahlzeit,<br />
2. die Namen und Anschriften der Wahlleiterin<br />
oder <strong>des</strong> Wahlleiters und der Stellvertreterin<br />
oder <strong>des</strong> Stellvertreters,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2217<br />
3. die Namen der Beisitzer/innen <strong>des</strong> Wahlausschusses<br />
und ihrer Stellvertreter/innen,<br />
4. eine Aufforderung an die Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> mit<br />
Approbationen oder Erlaubnissen für beide<br />
Berufsgruppen (als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in<br />
und als Psychologische/r<br />
Psychotherapeut/in) zur Abgabe einer<br />
Erklärung, in welchem Wählerverzeichnis sie<br />
oder er geführt werden will.<br />
§6<br />
(1) Die <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
führt je ein Verzeichnis der Wahlberechtigten<br />
(Wählerverzeichnis) für jede der beiden Berufsgruppen.<br />
In den Wählerverzeichnissen nach Anlage<br />
1a und 1b sind die Wahlberechtigten nach<br />
Familien- und Vornamen und Praxisanschrift/Ort<br />
der Berufstätigkeit in alphabetischer Reihenfolge<br />
aufzuführen.<br />
(2) Vor Eintragung der Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in die Wählerverzeichnisse<br />
ist deren Wahlberechtigung durch die<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> zu<br />
prüfen. Mitglieder der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>, die beiden Berufsgruppen<br />
zugehören, ist vor der Erstellung der Wählerverzeichnisse<br />
Gelegenheit zu einer Erklärung zu geben,<br />
in welcher Berufsgruppe das Stimmrecht<br />
ausgeübt werden soll.<br />
(3) Der/die Wahlleiter/in gibt min<strong>des</strong>tens 84 Tage<br />
vor Ende der Wahlzeit im Mitteilungsblatt der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> oder<br />
durch besonderes Rundschreiben bekannt, wo,<br />
bis zu welchem Tag und zu welchen Tageszeiten<br />
Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse möglich<br />
ist. Gleichzeitig gibt sie oder er bekannt, wo<br />
und in welcher Weise Einsprüche gegen die<br />
Wählerverzeichnisse eingelegt werden können.<br />
§7<br />
(1) Ein Mitglied der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> kann gegen das Wählerverzeichnis<br />
Einspruch geltend machen. Dieser ist bis zum<br />
Ablauf von sieben Tagen nach dem Ende der<br />
Einsichtsfrist bei der/m Wahlleiter/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> schriftlich<br />
einzulegen und unter Beibringung von Beweismitteln<br />
zu begründen.<br />
(2) Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.<br />
Zu der Verhandlung sind die Beteiligten<br />
zu laden. Wenn die Beteiligten nicht erschienen<br />
sind, kann aufgrund der Aktenlage entschieden<br />
werden. Die Entscheidung ist schriftlich niederzulegen,<br />
zu begründen, der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> gegen Empfangsschein<br />
auszuhändigen und den Beteiligten durch eingeschriebenen<br />
Brief bekannt zu geben.<br />
§8<br />
(1) Nach Ablauf der Einsichtsfrist können Personen,<br />
welche die Wahlberechtigung besitzen und in<br />
das Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind,<br />
darin nachgetragen werden. In Zweifelsfällen<br />
entscheidet der Wahlausschuss.
2218 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
(2) Nachträge in das Wählerverzeichnis und sonstige<br />
Berichtigungen offensichtlicher Unrichtigkeiten<br />
sind nur bis zur Versendung der Wahlunterlagen<br />
zulässig. Werden zur Berichtigung <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses<br />
Namen von Wahlberechtigten<br />
nachgetragen oder gestrichen, so sind die<br />
Gründe in der Spalte ¹Bemerkungenª anzugeben.<br />
(3) Das Wählerverzeichnis ist nach Ablauf der Einspruchsfrist<br />
und nach Entscheidung über die erhobenen<br />
Einsprüche durch den Wahlausschuss<br />
abzuschlieûen und vom Wahlleiter zu beurkunden.<br />
Hierbei ist auf dem Vorblatt (Anlage 2a/b)<br />
zum Wählerverzeichnis zu bescheinigen, wie<br />
viele Wahlberechtigte in die abgeschlossenen<br />
Wählerverzeichnisse gültig eingetragen worden<br />
sind.<br />
§9<br />
(1) Die/die Wahlleiter/in bestimmt in Anwendung<br />
<strong>des</strong> § 9 Abs. 1 und 2 SHKG die Anzahl der zu<br />
wählenden Psychologischen Psychotherapeut/<br />
inn/en und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en.<br />
(2) ¾nderungen <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses nach <strong>des</strong>sen<br />
Abschluss haben keinen Einfluss auf die Anzahl<br />
der zu Wählenden.<br />
§10<br />
Der/die Wahlleiter/in gibt spätestens 49 Tage vor<br />
Ende der Wahlzeit im Mitteilungsblatt der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> oder durch besonderes<br />
Rundschreiben bekannt:<br />
1. die Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung,<br />
2. den Tag, bis zu dem Wahlvorschläge einzureichen<br />
sind,<br />
3. die Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge,<br />
4. die Bestimmungen über die Stimmabgabe.<br />
§11<br />
Wahlvorschläge (Anlage 3a bzw. 3b) sind von den<br />
Wahlberechtigten bis 35 Tage vor Ende der Wahlzeit<br />
bei der/dem Wahlleiter/in einzureichen. Die Wahlvorschläge<br />
sind für jede Berufsgruppe gesondert einzureichen.<br />
Bewerber einer Berufsgruppe können nur von<br />
Wahlberechtigten dieser Gruppe vorgeschlagen werden.<br />
§12<br />
(1) Wahlvorschläge sind in der Form von Listen einzureichen,<br />
auf der min<strong>des</strong>tens drei Bewerber/innen<br />
aufgeführt sein müssen. Die Bewerber/innen<br />
müssen in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe<br />
ihres Familiennamens, Vornamens, <strong>des</strong> akademischen<br />
Gra<strong>des</strong>, ihrer Anschrift sowie der Berufsgruppe<br />
und der Ort der Berufsausübung genannt<br />
sein. Ein Listenwahlvorschlag muss eine<br />
Kurzbezeichnung (Kennwort) enthalten, die bis<br />
zu fünf Wörter umfassen darf.<br />
(2) Ein/e Bewerber/in darf nur für die Berufsgruppe,<br />
in deren Wählerverzeichnis sie oder er eingetra-<br />
gen ist und nur in einem Wahlvorschlag benannt<br />
werden. Die Bewerberin oder der Bewerber hat<br />
dem Wahlvorschlag schriftlich zuzustimmen<br />
(3)<br />
(Anlage 4). Die Zustimmung ist dem Wahlvorschlag<br />
beizufügen.<br />
Der Wahlvorschlag muss von min<strong>des</strong>tens fünfzehn<br />
Wahlberechtigten für die Berufsgruppe<br />
Psychologischer Psychotherapeut/inn/en und<br />
min<strong>des</strong>tens fünf Wahlberechtigten für die Berufsgruppe<br />
der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
unterschrieben sein (Stützunterschriften).<br />
Neben der Unterschrift sind Familienname,<br />
Vorname und Praxisanschrift/Ort<br />
der Berufstätigkeit anzugeben. Die Unterschriften<br />
der Wahlberechtigten sind auf einem gesonderten<br />
Beiblatt (Anlage 3c/d) zu leisten. Ein/e<br />
Wahlberechtigte/r darf nur einen Wahlvorschlag<br />
unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge<br />
unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf<br />
allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />
(4) Von den Unterzeichner/inne/n gilt die/der erste<br />
als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, die/<br />
der zweite als Stellvertreter/in, sofern keine anderen<br />
Personen ausdrücklich benannt werden.<br />
Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen<br />
gegenüber dem/der Wahlleiter/in<br />
dem Wahlausschuss ermächtigt.<br />
und<br />
§13<br />
(1) Mit dem Wahlvorschlag ist die Bewerbererklärung<br />
jeder vorgeschlagenen Person nach der Anlage<br />
4 einzureichen.<br />
(2) Stellt die/der Wahlleiter/in fest, dass in Wahlvorschlägen<br />
Mängel zu beseitigen oder zu den Vorschlägen<br />
Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen<br />
nachzureichen sind, hat die/der Wahlleiter/in<br />
unverzüglich die Vertrauensperson zur<br />
Beseitigung der Mängel aufzufordern. Die Mängel<br />
sind innerhalb von sieben Tagen zu beseitigen.<br />
(1)<br />
§14<br />
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet<br />
der Wahlausschuss. Die Vertrauenspersonen<br />
für die eingereichten Wahlvorschläge sind<br />
unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />
zur Sitzung zu laden.<br />
(2) Wahlvorschläge, die den Vorschriften dieser<br />
(3)<br />
Wahlordnung nicht entsprechen, sind unbeschadet<br />
<strong>des</strong> Absatzes 3 nicht zuzulassen.<br />
Aus den Wahlvorschlägen sind die Namen derjenigen<br />
Bewerber/innen zu streichen,<br />
1. die nicht wählbar sind, oder<br />
2. für welche die nach §§ 12 und 13 vorgeschriebenen<br />
Erklärungen nicht fristgemäû<br />
beigebracht worden sind, oder<br />
3. die bereits in vorher eingereichten Wahlvorschlägen<br />
benannt worden sind.<br />
(4) Über die Sitzung <strong>des</strong> Wahlausschusses ist eine<br />
Niederschrift anzufertigen.<br />
(5) Die Entscheidungen über die Nichtzulassung<br />
von Bewerber/inne/n sind zu begründen und der<br />
Vertrauensperson <strong>des</strong> Wahlvorschlages schriftlich<br />
mitzuteilen.
§15<br />
Für die Wahl sind amtlich herzustellen:<br />
1. der Stimmzettel nach der Anlage 5,<br />
2. der Wahlausweis nach der Anlage 6,<br />
3. der äuûere Briefumschlag (Wahlbrief-Umschlag)<br />
nach der Anlage 7,<br />
4. der innere Briefumschlag (¹Wahlumschlagª) nach<br />
der Anlage 8 und<br />
5. ein Abdruck <strong>des</strong> § 18 der Wahlordnung.<br />
§16<br />
(1) Aufgrund der geprüften Wahlvorschläge wird<br />
von dem/der Wahlleiter/in für jede Berufsgruppe<br />
ein Stimmzettel angefertigt.<br />
(2) Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge<br />
Ð nummeriert in der Reihenfolge<br />
<strong>des</strong> von der/dem Wahlleiter/in zu ziehenden Loses<br />
und jeweils innerhalb der Wahlvorschläge<br />
untereinander die zugelassenen Bewerber/innen<br />
mit den im Wahlvorschlag aufgeführten Angaben<br />
und in der darin bestimmten Reihenfolge.<br />
§17<br />
Die/der Wahlleiter/in hat dafür zu sorgen, dass an jeden<br />
der in die abgeschlossenen Wählerverzeichnisse<br />
eingetragenen Wahlberechtigten unter Mitteilung der<br />
Wahlzeit die Wahlmittel nach § 15 rechtzeitig abgesandt<br />
werden.<br />
III.<br />
Die Wahl<br />
§18<br />
(1) Die Wahl wird als Verhältniswahl in einem<br />
Mehrstimmenwahlsystem im Briefwahlverfahren<br />
durchgeführt.<br />
(2) Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen unter<br />
Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:<br />
1. Jede/r Wähler/in kann so viele Stimmen abgeben,<br />
wie in seiner/ihrer Berufsgruppe Vertretersitze<br />
zu vergeben sind.<br />
2. Er/sie kann seine/ihre Stimmen nur Bewerber/innen<br />
geben, die im Stimmzettel aufgeführt<br />
sind.<br />
3. Im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung stehenden<br />
Stimmenzahl kann er/sie Bewerber/<br />
innen jeweils bis zu drei Stimmen geben.<br />
4. Er/sie kann einen Wahlvorschlag (Liste) unverändert<br />
annehmen.<br />
5. Er/sie kann seine/ihre Stimmen Bewerber/inne/n<br />
aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.<br />
6. Er/sie kann aber auch einen Wahlvorschlag<br />
(Liste) kennzeichnen und auûerdem einzelnen<br />
Bewerber/inne/n in einem oder mehreren<br />
Wahlvorschlägen Stimmen geben.<br />
(3) Der/die Wähler/in legt den entsprechend Absatz<br />
2 gekennzeichneten Stimmzettel in den Wahlumschlag<br />
und verschlieût diesen. Der Wahlumschlag<br />
darf keine Kennzeichen haben, die auf<br />
die Person der/<strong>des</strong> Wähler/in/s schlieûen lassen.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2219<br />
(4) Die/der Wähler/in unterschreibt die Erklärung<br />
auf dem Wahlausweis unter Angabe <strong>des</strong> Ortes<br />
und <strong>des</strong> Datums.<br />
(5) Die/der Wähler/in legt den verschlossenen Wahlumschlag<br />
und den unterschriebenen Wahlausweis<br />
in den äuûeren Wahlbrief-Umschlag, verschlieût<br />
diesen, versieht ihn auf der Rückseite<br />
mit den Absenderangaben und übersendet diesen<br />
Brief (Wahlbrief) dem/der Wahlleiter/in.<br />
(6) Der Wahlbrief muss spätestens um 18.00 Uhr<br />
<strong>des</strong> Tages, an dem die Wahlzeit endet, der/dem<br />
Wahlleiter/in zugegangen sein.<br />
IV.<br />
Ermittlung und Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />
§19<br />
(1) Der/die Wahlleiter/in oder die/der von ihm/ihr<br />
beauftragte Wahlhelfer/in sammelt die Wahlbriefe<br />
ungeöffnet und hält sie unter Verschluss.<br />
Er vermerkt auf jedem Wahlbriefumschlag den<br />
Tag <strong>des</strong> Eingangs. Für die Gültigkeit <strong>des</strong> Wahlbriefumschlags<br />
kommt es auf den Eingang während<br />
der Wahlzeit beim/bei der Wahlleiter/in an.<br />
(2) Spätestens am vierten Tag nach dem Ende der<br />
Wahlzeit wird das Wahlergebnis in öffentlicher<br />
Sitzung bekanntgegeben.<br />
(3) Wahlbriefe sind zurückzuweisen (ungültig),<br />
wenn<br />
a) der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen<br />
ist,<br />
b) dem Wahlbriefumschlag die Erklärung, dass<br />
die Stimmabgabe persönlich ausgeführt wurde,<br />
fehlt oder diese nicht unterschrieben ist,<br />
c) die Erklärung, dass die Stimmabgabe persönlich<br />
ausgeführt wurde, sich im Wahlumschlag<br />
befindet,<br />
d) dem Wahlbriefumschlag kein Wahlumschlag<br />
beigefügt ist,<br />
e) der Wahlbriefumschlag oder der Wahlumschlag<br />
nicht verschlossen ist,<br />
f) kein amtlicher Wahlbriefumschlag benutzt<br />
wurde,<br />
g) ein oder mehrere Stimmzettel auûerhalb <strong>des</strong><br />
Wahlumschlags liegen,<br />
h) ein Wahlumschlag benutzt worden ist, der<br />
ein besonderes Merkmal aufweist oder einen<br />
deutlich fühlbaren Gegenstand enthält,<br />
i) der Wahlbrief von einer Person stammt, die<br />
nicht in die Wählerliste aufgenommen ist.<br />
Werden gegen die Gültigkeit eines Wahlbriefes<br />
Bedenken erhoben, beschlieût der Wahlausschuss<br />
über die Zulassung oder die Zurückweisung;<br />
die Gründe <strong>des</strong> Beschlusses vermerkt der<br />
Wahlausschuss auf der Rückseite <strong>des</strong> Wahlbriefes<br />
mit Unterschrift.<br />
Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind mit ungeöffnetem<br />
Wahlumschlag auszusondern, gegebenenfalls<br />
wieder zu verschlieûen und fortlaufend<br />
zu nummerieren. Bezüglich der nicht zurück-
2220 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
(4)<br />
gewiesenen Wahlbriefe wird jeweils in der Wählerliste<br />
ein Stimmabgabevermerk angebracht,<br />
die Wahlausweise nach §§ 15 und 18 Abs. 4 werden<br />
gesammelt und der jeweilige Wahlumschlag<br />
wird ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.<br />
Nachdem die letzten zulässigen Wahlumschläge<br />
in die Wahlurne gelegt worden sind, wird diese<br />
geöffnet. Die Wahlumschläge werden entnommen<br />
und ungeöffnet gezählt; die Zahl ist in der<br />
Niederschrift zu vermerken. Dann werden die<br />
Wahlumschläge geöffnet und die Stimmzettel<br />
entnommen. Enthält ein Wahlumschlag keinen<br />
Stimmzettel, wird dies auf dem Wahlumschlag<br />
vermerkt.<br />
(5) Die Stimmzettel werden entfaltet und gezählt.<br />
Anschlieûend wird die Zahl der Stimmzettel mit<br />
der Zahl der Stimmabgabevermerke verglichen.<br />
Die Stimmzettel werden auf ihre Gültigkeit geprüft.<br />
Es wird eine Zähl- und Gegenliste geführt<br />
und so die abgegebenen Stimmen ermittelt.<br />
(6)<br />
Stimmt das Ergebnis der beiden Zählungen nicht<br />
überein, so ist der Zählvorgang zu wiederholen.<br />
Das Ergebnis ist in der Niederschrift zu vermerken.<br />
Stimmzettel sind ungültig, wenn sie nicht den<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> § 18 Abs. 3±6 entsprechen.<br />
(7) Kann das gesamte Abstimmungsergebnis nicht<br />
an einem Tag ermittelt werden, ist der Zählvorgang<br />
zu unterbrechen und am folgenden Tag<br />
fortzusetzen. Zeit und Ort der Fortsetzung sind<br />
vom Wahlleiter bekannt zu geben. Die Wahlunterlagen<br />
samt den Stimmzetteln sind vom<br />
Wahlausschuss zu verpacken, zu versiegeln und<br />
bis zur Wiederaufnahme der Auszählungsarbeiten<br />
unter Verschluss zu verwahren.<br />
Für das Öffnen <strong>des</strong> Wahlbrief-Umschlages und<br />
<strong>des</strong> inneren Wahlumschlages kann sich der<br />
Wahlausschuss technischer Hilfsmittel oder der<br />
Mithilfe von Hilfskräften bedienen. Letzteres<br />
gilt auch für das Anfertigen von Zähllisten der<br />
gültigen und ungültigen Stimmen.<br />
§20<br />
Auslegungsregeln für die Ergebnisermittlung:<br />
(1) Bewerber/innen, die vom/von der Wähler/in gestrichen<br />
worden sind, werden keine Stimmen zugeteilt.<br />
(2) Hat der/die Wähler/in eine/m/r Bewerber/in<br />
mehr als drei Stimmen gegeben, gelten die<br />
Mehrstimmen als nicht abgegeben.<br />
(3) Hat der/die Wähler/in nur Bewerber/inne/n eines<br />
Wahlvorschlages (Liste) Stimmen gegeben und<br />
dabei die ihm/ihr zur Verfügung stehenden Stimmenzahl<br />
überschritten, gelten die Mehrstimmen<br />
als nicht abgegeben. Sie bleiben in der Weise unberücksichtigt,<br />
in dem in der umgekehrten Bewerber/innen-Reihefolge<br />
a) zunächst bei Bewerber/inne/n mit einer Stimme,<br />
b) dann bei Bewerber/inne/n mit zwei Stimmen<br />
und<br />
c) anschlieûend bei Bewerber/inne/n mit drei<br />
Stimmen jeweils eine Stimme nicht gewertet<br />
wird.<br />
Wird danach die dem/der Wähler/in zur Verfügung<br />
stehenden Stimmenzahl noch immer<br />
überschritten, wird auf die Bewerber/innen mit<br />
ursprünglich zwei und drei Stimmen Satz 2 entsprechend<br />
angewandt bis die zulässige Stimmenzahl<br />
erreicht ist.<br />
(4) Bei der unveränderten Annahme eines Wahlvorschlags<br />
wird jede/m/r auf dem Stimmzettel aufgeführten<br />
Bewerber/in in der Reihenfolge <strong>des</strong><br />
Wahlvorschlags eine Stimme zugeteilt. Sind danach<br />
noch nicht alle dem/der Wähler/in zur Verfügung<br />
stehenden Stimmen vergeben, ist der<br />
Vorgang zu wiederholen, bis die restlichen Stimmen<br />
zugeteilt sind. Die Obergrenze von drei<br />
Stimmen je Bewerber/in ist dabei einzuhalten.<br />
(5) Hat der/die Wähler/in Stimmen vergeben und<br />
dabei seine/ihre Stimmenzahl nicht ausgeschöpft,<br />
gilt die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags<br />
(Liste) als Vergabe der restlichen Stimmen. Jedem/jeder<br />
Bewerber/in <strong>des</strong> gekennzeichneten<br />
Wahlvorschlags, der/die weniger als drei Stimmen<br />
erhalten hat, wird in diesem Fall in der Reihenfolge<br />
<strong>des</strong> Wahlvorschlags jeweils eine<br />
Stimme zugeteilt.<br />
(6) Hat der/die Wähler/in mehrere Wahlvorschläge<br />
(Listen) gekennzeichnet und Stimmen vergeben,<br />
ohne dabei die Zahl der ihm/ihr zur Verfügung<br />
stehenden Stimmen zu überschreiten, bleibt die<br />
Kennzeichnung der Wahlvorschläge (Listen) unwirksam.<br />
§21<br />
Über die Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses ist eine<br />
Niederschrift anzufertigen, die enthalten muss:<br />
a) die Zahl der Wahlberechtigten,<br />
b) die Anzahl der ungeöffneten Wahlbriefumschläge,<br />
c) die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen,<br />
d) die Zahl der abgegebenen ungültigen Stimmen,<br />
e) die Zahl der abgegebenen ungültigen Wahlbriefumschläge<br />
f) die Namen der gewählten Delegierten und Ersatzleute<br />
mit der auf sie entfallenden Stimmenzahl,<br />
g) die Namen der anwesenden Wahlausschussmitglieder,<br />
h) Tag, Ort, Beginn, Ende der Wahlfeststellung,<br />
i) die Beschlüsse <strong>des</strong> Wahlausschusses unter Angabe<br />
<strong>des</strong> Stimmenverhältnisses, mit denen sie gefasst<br />
wurden,<br />
j) die bei der Wahl sich etwa ergebenden Beanstandungen<br />
sowie alle sonstigen Vorfälle, die für die<br />
Gültigkeit der Wahl Bedeutung haben könnten.<br />
§22<br />
(1) Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses auf der Basis<br />
<strong>des</strong> Auszählungsverfahrens nach Niemeyer:<br />
1. Der Wahlausschuss stellt fest wie viele Stimmen<br />
auf die einzelnen Bewerber/innen und<br />
Wahlvorschläge (Listen) abgegeben worden<br />
sind, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahl-
vorschläge entfallen und welche Bewerber/<br />
innen gewählt worden sind; die auf einen<br />
Wahlvorschlag entfallende Stimmenzahl besteht<br />
aus der Summe der von den Bewerber/<br />
inne/n dieses Wahlvorschlags erreichten<br />
Stimmen.<br />
2. Den einzelnen Wahlvorschlägen (Listen)<br />
werden so viele Sitze zugeteilt, wie ihnen im<br />
Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmenzahlen<br />
zur Gesamtstimmenzahl aller an der<br />
Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge<br />
zustehen. Dabei erhält jeder Wahlvorschlag<br />
(Liste) zunächst so viele Sitze, wie<br />
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach<br />
noch Sitze zu vergeben, so sind sie in<br />
der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile,<br />
die sich nach der Berechnung nach<br />
Satz 1 ergeben, auf die Wahlvorschläge zu<br />
verteilen. Über die Zuteilung <strong>des</strong> letzten<br />
Sitzes entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen<br />
das vom/von der Wahlleiter/in zu ziehende<br />
Los.<br />
3. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach<br />
Punkt 2 der Wahlvorschlag (Liste), auf die<br />
mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller an<br />
der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge<br />
entfallen ist, nicht mehr als die<br />
Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze,<br />
so sind die nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden<br />
Sitze abweichend von Punkt 2 zu<br />
verteilen. In diesem Fall wird zunächst der in<br />
Punkt 3 Satz 1 genannten Wahlvorschlag ein<br />
weiterer Sitz zugeteilt; für die danach noch<br />
zu vergebenden Sitze ist dann wieder<br />
Punkt 2 anzuwenden.<br />
4. Die einer Liste zugefallenen Sitze werden<br />
den Bewerber/inne/n in der Reihenfolge der<br />
Stimmenzahl zugewiesen; bei gleicher Stimmenzahl<br />
entscheidet das Los.<br />
5. Sind mehr Sitze zu verteilen, als Bewerber/<br />
innen gewählt worden sind, bleiben die überschüssigen<br />
Sitze unbesetzt. Die Mitgliederzahl<br />
der Vertreterversammlung vermindert<br />
sich für die Wahlzeit entsprechend.<br />
6. Bei der Verteilung der Sitze werden Bewerber/innen,<br />
die verstorben sind oder ihre<br />
Wählbarkeit verloren haben, nicht berücksichtigt.<br />
(2) Ferner stellt der Wahlausschuss die Ersatzpersonen<br />
und ihre Reihenfolge fest.<br />
(3) Nach Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses werden<br />
die Wählerverzeichnisse, Wahlausweise, Stimmzettel<br />
und die bis zur Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses<br />
verspätet eingegangenen Wahlbriefe<br />
in Paketen zusammengefasst und versiegelt. Die<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> verwahrt<br />
die Wahlunterlagen bis zu ihrer Vernichtung<br />
und stellt sicher, dass sie Unbefugten nicht<br />
zugänglich werden.<br />
(4) Die/der Wahlleiter/in teilt das Ergebnis der Wahl<br />
der/dem Präsident/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> und der Aufsichts-<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2221<br />
behörde unverzüglich mit. Die/der Präsident/in<br />
gibt das Ergebnis der Wahl unter Nennung der<br />
Namen der Gewählten im Mitteilungsblatt der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> oder<br />
durch besonderes Rundschreiben bekannt.<br />
V.<br />
Annahme und Ablehnung der Wahl, Nachrücken von<br />
Ersatzpersonen, Ersatzwahl<br />
§23<br />
(1) Die/der Wahlleiter/in benachrichtigt die Gewählten<br />
von ihrer Wahl und fordert sie auf, sich binnen<br />
zehn Tagen nach Zustellung entsprechend<br />
den Vorschriften <strong>des</strong> Verwaltungszustellungsgesetzes<br />
über die Annahme der Wahl schriftlich<br />
zu erklären. In der Benachrichtigung ist auf die<br />
Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 hinzuweisen.<br />
(2) Die Erklärung kann nicht widerrufen werden.<br />
(3) Annahme der Wahl unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.<br />
(4) Geht innerhalb der im Absatz 1 genannten Frist<br />
keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen.<br />
(1)<br />
§24<br />
Lehnt die/der Gewählte die Wahl ab oder scheidet<br />
diese Person vor Annahme der Wahl aus, so<br />
wird sie durch die Ersatzperson ersetzt.<br />
(2) Die Feststellungen nach Absatz 1 trifft die/der<br />
Wahlleiter/in.<br />
(3) § 23 gilt entsprechend.<br />
§25<br />
(1) Scheidet ein Mitglied der Vertreterversammlung<br />
aus, so wird es durch die Ersatzperson ersetzt.<br />
(2) Die Feststellungen nach Absatz 1 trifft die/der<br />
Präsident/in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> oder wenn Zweifel bestehen, die Vertreterversammlung.<br />
(3) § 23 gilt entsprechend.<br />
VI.<br />
Konstituierung der Vertreterversammlung und Wahl<br />
<strong>des</strong> Vorstands<br />
§26<br />
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung<br />
findet frühestens 14 Tage und spätestens 42 Tage<br />
nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 29 Abs. 1 statt.<br />
Die Einladung zu der Sitzung erfolgt durch den Wahlleiter<br />
mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen. Die Wahl<br />
<strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ist gemäû § 13 Abs. 2 SHKG durchzuführen.<br />
§27<br />
Der Vorstand ist aus der Vertreterversammlung nach<br />
folgendem Modus zu wählen:<br />
(1) Der Vorstand besteht aus einer/m Präsiden/ten/<br />
in, einer/m Vizepräsident/in sowie drei Beisitzer/<br />
inne/n. Gemäû § 13 Abs. 1 muss min<strong>des</strong>tens ein
2222 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Mitglied <strong>des</strong> Vorstands Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in<br />
sein. Stellt sich kein/e<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zur<br />
Wahl, ist diese Funktion mit einer/m Psychologischen<br />
Psychotherapeutin/en zu besetzen.<br />
(2) Die Mitglieder <strong>des</strong> Vorstands werden auf Vorschlag<br />
aus der Mitte der Vertreterversammlung<br />
in getrennten Wahlgängen gewählt. Bei Stimmengleichheit<br />
findet zwischen den Bewerber/inne/n<br />
mit gleicher Stimmenzahl ein erneuter<br />
Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die<br />
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei erneuter<br />
Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(3) Personen können auch in Abwesenheit kandidieren<br />
und gewählt werden, sofern eine entsprechende<br />
schriftliche Erklärung vorliegt, dass sie<br />
zur Kandidatur und gegebenenfalls zur Annahme<br />
der Wahl bereit sind.<br />
(4) Die Durchführung der Wahl der Vorstandsmitglieder<br />
übernimmt ein zuvor von der Versammlung<br />
gewählter Wahlausschuss von drei Personen,<br />
dem Kandidatinnen/Kandidaten für ein<br />
Vorstandsamt nicht angehören dürfen.<br />
(5) Tritt ein Vorstandsmitglied durch schriftliche Erklärung<br />
gegenüber der/dem Präsident/en/in wirksam<br />
zurück, so hat bei der nächsten Vertreterversammlung<br />
eine Nachwahl zu erfolgen.<br />
VII.<br />
Wahlprüfung<br />
(1)<br />
§28<br />
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl<br />
sowie die Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses unterliegen<br />
der Wahlprüfung.<br />
(2) Das Wahlprüfungsverfahren wird nur auf Einspruch<br />
durchgeführt.<br />
(3) Zum Einspruch ist berechtigt:<br />
1. je<strong>des</strong> Kammermitglied,<br />
2. die/der Wahlleiter/in.<br />
§29<br />
(1) Der Einspruch ist innerhalb 31 Tagen nach der<br />
Bekanntmachung <strong>des</strong> Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> oder durch besonderes Rundschreiben<br />
bei der/dem Wahlleiter/in schriftlich einzulegen<br />
und unter Angabe der Beweismittel zu begründen.<br />
Legen mehrere Personen gemeinschaftlich<br />
Einspruch ein, so soll ein/e Bevollmächtigte/r<br />
benannt werden.<br />
(2) Der Wahlausschuss übersendet den Einspruch<br />
mit seiner Stellungnahme sowie den Wahlunterlagen<br />
der/dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses.<br />
§30<br />
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass<br />
1. ein Mitglied oder eine Ersatzperson der Vertreterversammlung<br />
nicht wählbar gewesen sei oder<br />
2. wesentliche Fehler bei der Vorbereitung und<br />
Durchführung der Wahl oder der Feststellung <strong>des</strong><br />
Wahlergebnisses unterlaufen seien oder hierdurch<br />
die Verteilung der Sitze in der Vertreterversammlung<br />
oder die Anwartschaft als Ersatzperson auf einen<br />
solchen Sitz beeinträchtigt worden sei.<br />
(1)<br />
§31<br />
Über die Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.<br />
(2) Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Vorstand<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
berufen. Er besteht aus fünf Mitgliedern und deren<br />
Stellvertreter/inne/n. Zwei Mitglieder und<br />
deren Stellvertreter/inne/n müssen die Befähigung<br />
zum Richteramt haben, die übrigen müssen<br />
wahlberechtigte Kammermitglieder sein.<br />
(3) Zu Mitgliedern <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />
dürfen nicht berufen werden:<br />
1. Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> sowie Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der abgelaufenen Wahlperiode,<br />
2. Mitglieder <strong>des</strong> Wahlausschusses oder deren<br />
Stellvertreter/innen,<br />
3. Bewerber/innen aus Wahlvorschlägen,<br />
4. Beschäftigte der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />
(4) Den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss führt das<br />
an Lebensjahren älteste Mitglied oder <strong>des</strong>sen<br />
Stellvertreter/in.<br />
(5) Die/der Vorsitzende <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />
bestellt für die mündliche Verhandlung eine/n<br />
Schriftführer/in.<br />
§32<br />
Für das Verfahren <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses sind<br />
die für das verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden<br />
Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit<br />
sich nicht aus dieser Ordnung etwas Abweichen<strong>des</strong> ergibt.<br />
§33<br />
(1) Die/die Vorsitzende <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />
bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung<br />
und lädt dazu<br />
1. diejenige Person, die den Einspruch eingelegt<br />
hat, sowie<br />
2. die/den Bewerber/in oder das Kammerversammlungsmitglied<br />
oder die Ersatzperson,<br />
die durch die Entscheidung unmittelbar betroffen<br />
werden könnte.<br />
Die Ladungsfrist für die Beteiligten beträgt min<strong>des</strong>tens<br />
sieben Tage.<br />
Haben mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch<br />
eingelegt, so genügt die Ladung der/<strong>des</strong><br />
Bevollmächtigten.<br />
(2) Mit gleicher Ladungsfrist sind von der mündlichen<br />
Verhandlung zu benachrichtigen:<br />
1. Die/der Präsident/in der Kammer,<br />
2. Die/der Wahlleiter/in
(3) Der Wahlprüfungsausschuss verhandelt in öffentlicher<br />
Sitzung; die Vorschrift <strong>des</strong> § 4 Abs. 2<br />
findet entsprechende Anwendung.<br />
(1)<br />
§34<br />
Erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung<br />
die Person, die den Einspruch eingelegt hat,<br />
nicht, so kann nach Lage der Akten entschieden<br />
werden.<br />
(2) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen,<br />
in der die wesentlichen Vorgänge der<br />
mündlichen Verhandlung wiederzugeben sind.<br />
Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden<br />
<strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses und<br />
Schriftführung zu unterzeichnen.<br />
von der<br />
(3) Bei der geheimen Beratung und Abstimmung<br />
<strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses dürfen nur Mitglieder<br />
oder deren Stellvertreter/innen zugegen<br />
sein, die an der Verhandlung teilgenommen haben.<br />
§35<br />
(1) Stellt der Wahlprüfungsausschuss fest, dass der<br />
Einspruch nicht begründet ist, so erklärt er die<br />
Wahl für gültig.<br />
(2) Stellt der Wahlprüfungsausschuss fest, dass ein<br />
gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung<br />
oder eine Ersatzperson nicht wählbar gewesen<br />
ist, so berichtigt er dementsprechend das Wahlergebnis.<br />
(3) Stellt der Wahlprüfungsausschuss wesentliche<br />
Fehler und Beeinträchtigungen im Sinne <strong>des</strong><br />
§ 30 Nr. 2 fest, so berichtigt er das Wahlergebnis,<br />
wenn das nach der Art <strong>des</strong> Fehlers möglich<br />
ist, anderenfalls erklärt er die Wahl ganz oder<br />
teilweise für ungültig.<br />
(4) Wird das Wahlergebnis berichtigt, ist § 22 entsprechend<br />
anzuwenden.<br />
(5) Im Beschluss <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses sind<br />
Tatbestand und Gründe, auf denen die Entscheidung<br />
beruht, anzugeben. Wegen der Einzelheiten<br />
ist eine Bezugnahme auf den Akteninhalt<br />
zulässig.<br />
§36<br />
(1) Die Entscheidung <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />
ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen<br />
und den Beteiligten zuzustellen.<br />
(2) Gegen die Entscheidung <strong>des</strong> Wahlprüfungsausschusses<br />
kann innerhalb von 30 Tagen nach ihrer<br />
Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />
erhoben werden.<br />
(3) Wird das Wahlergebnis im Wahlprüfungsverfahren<br />
berichtigt, so findet nach Unanfechtbarkeit<br />
der Entscheidung die Bestimmung <strong>des</strong> § 22<br />
Abs. 4 entsprechende Anwendung.<br />
VIII.<br />
Nachwahl, Neuwahl und Wiederholungswahl<br />
§37<br />
(1) Eine Nachwahl wird durchgeführt, wenn eine<br />
Wahl nicht stattgefunden hat, weil keine Wahl-<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2223<br />
vorschläge eingereicht wurden oder keiner der<br />
eingereichten Wahlvorschläge zugelassen wurde;<br />
eine Wiederholung dieser Nachwahl findet nicht<br />
statt. Eine Nachwahl findet auch statt, wenn innerhalb<br />
der ersten zwei Jahre nach Feststellung<br />
<strong>des</strong> Wahlergebnisses die Zahl der Mitglieder der<br />
Vertreterversammlung auf weniger als 2/3 der<br />
ursprünglich gewählten Vertreter sinkt.<br />
(2) Bei der Nachwahl wird nach dem für die Hauptwahl<br />
aufgestellten Wählerverzeichnis gewählt.<br />
Im Übrigen finden die Vorschriften über die<br />
Wahl entsprechende Anwendung.<br />
(3) Neuwahlen finden statt, wenn min<strong>des</strong>tens 2/3<br />
der Kammermitglieder dies verlangen (§ 10<br />
SHKG).<br />
§38<br />
(1) Wird im Wahlprüfungsverfahren die Wahl ganz<br />
oder teilweise für ungültig erklärt, so ist das<br />
Wahlverfahren nur insoweit zu erneuern, als das<br />
nach der Wahlprüfungsentscheidung erforderlich<br />
ist. Im Übrigen finden die Vorschriften über die<br />
Wahl entsprechende Anwendung.<br />
(2) Der Wahlausschuss bestimmt die Einzelheiten<br />
der Erneuerung <strong>des</strong> Wahlverfahrens gemäû der<br />
Wahlprüfungsentscheidung.<br />
IX.<br />
Kosten der Wahl und der Wahlprüfung<br />
§39<br />
(1) Die durch die Vorbereitung und Durchführung<br />
der Wahl und der Wahlprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss<br />
entstehenden Kosten trägt die<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> (§ 10<br />
Abs. 5 SHKG).<br />
(2) Die Mitglieder <strong>des</strong> Wahlausschusses und <strong>des</strong><br />
Wahlprüfungsausschusses erhalten für jeden Tag<br />
ihrer Tätigkeit neben Ersatz der Fahrtkosten<br />
eine Aufwandsentschädigung. Über die Höhe<br />
dieser Aufwandsentschädigung entscheidet die<br />
Vertreterversammlung.<br />
X.<br />
Schlussbestimmungen<br />
§40<br />
Die Wahlakten können 60 Tage vor der Wahl einer<br />
neuen Vertreterversammlung vernichtet werden. Soweit<br />
die Wahlakten personenbezogene Daten enthalten,<br />
sind diese nach Ablauf von 180 Tagen nach der<br />
Wahl zu vernichten, wenn nicht der/die Wahlleiter/in<br />
mit Rücksicht auf ein schweben<strong>des</strong> Verfahren nach<br />
§§ 28 bis 36 etwas anderes anordnet.<br />
§41<br />
Die Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> in Kraft.<br />
Saarbrücken, den 14. Juli <strong>2003</strong><br />
Joachim Jentner<br />
Vorsitzender <strong>des</strong> Errichtungsausschusses der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>
2224 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Muster<br />
Wählerverzeichnis der<br />
Psychologischen Psychotherapeut/inn/en<br />
Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Lfd. Nr. Name, Vorname, Anschrift der Wahlberechtigten<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Muster<br />
Anlage 1a<br />
Bemerkungen gemäû §§ 6, 8 Wahlordnung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Wählerverzeichnis der<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Lfd. Nr. Name, Vorname, Anschrift der Wahlberechtigten<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Anlage 1b<br />
Bemerkungen gemäû §§ 6, 8 Wahlordnung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>
Muster<br />
Vorblatt zum Wählerverzeichnis der<br />
Psychologischen Psychotherapeut/inn/en<br />
Anlage 2a<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> Saarbrücken, den _______________________<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Ð Der/die Wahlleiter/in Ð<br />
Betr.: Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Dieses Wählerverzeichnis hat zur Einsicht durch die Kammermitglieder der Berufsgruppe der Psychologischen<br />
Psychotherapeut/inn/en<br />
vom __________ bis __________<br />
in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> ausgelegen.<br />
Das Wählerverzeichnis wird Ð unter Berücksichtigung der Entscheidung <strong>des</strong> Wahlausschusses über die Einsprüche<br />
1) Ð hiermit abgeschlossen. Gemäû § 8 Abs. 3 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
sind _____ Wahlberechtigte gestrichen und _____ Wahlberechtigte nachgetragen worden. Die endgültige Zahl der<br />
Wahlberechtigten beträgt _____ .<br />
1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen.<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2225<br />
______________________________<br />
Unterschrift <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in
2226 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Muster<br />
Vorblatt zum Wählerverzeichnis der<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
Anlage 2b<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> Saarbrücken, den _______________________<br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Ð Der/die Wahlleiter/in Ð<br />
Betr.: Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Dieses Wählerverzeichnis hat zur Einsicht durch die Kammermitglieder der Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
vom __________ bis __________<br />
in der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> ausgelegen.<br />
Das Wählerverzeichnis wird Ð unter Berücksichtigung der Entscheidung <strong>des</strong> Wahlausschusses über die Einsprüche<br />
1) Ð hiermit abgeschlossen. Gemäû § 8 Abs. 3 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
sind _____ Wahlberechtigte gestrichen und _____ Wahlberechtigte nachgetragen worden. Die endgültige Zahl der<br />
Wahlberechtigten beträgt _____ .<br />
1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen.<br />
______________________________<br />
Unterschrift <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in
Muster<br />
Wahlvorschlag<br />
für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />
Anlage 3a<br />
1. Eine Liste mit Wahlvorschlägen muss min<strong>des</strong>tens drei Bewerber/innen umfassen (§ 12 Abs. 1 Wahlordnung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>). Aus dem Wählerverzeichnis der Psychologischen Psychotherapeut/<br />
inn/en werden folgende Bewerber/innen vorgeschlagen:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Name Vorname<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2227<br />
Akademischer<br />
Grad<br />
Anschrift Berufsgruppe<br />
Ort der<br />
Berufsausübung<br />
Nr. <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses<br />
2. Als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag gilt die oder der Erstunterzeichnende (Nr. _____ <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses).<br />
Die Vertrauensperson erklärt, dass sie nicht Vertrauensperson für einen weiteren Wahlvorschlag zu dieser<br />
Kammerwahl ist.<br />
3. Die Kurzbezeichnung (Kennwort) umfasst gemäû § 12 Abs. 1 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> maximal fünf Wörter und lautet:<br />
__________ __________ __________ __________ __________<br />
(Bitte in Druckschrift eintragen! Unvollständige Wahlvorschläge dürfen nach § 14 Abs. 2 Wahlordnung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> nicht zugelassen werden!)
2228 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Muster<br />
Wahlvorschlag<br />
für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />
Anlage 3b<br />
1. Eine Liste mit Wahlvorschlägen muss min<strong>des</strong>tens drei Bewerber/innen umfassen (§ 12 Abs. 1 Wahlordnung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>). Aus dem Wählerverzeichnis der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
werden folgende Bewerber/innen vorgeschlagen:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Name Vorname<br />
Akademischer<br />
Grad<br />
Anschrift Berufsgruppe<br />
Ort der<br />
Berufsausübung<br />
Nr. <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses<br />
2. Als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag gilt die oder der Erstunterzeichnende (Nr. _____ <strong>des</strong> Wählerverzeichnisses).<br />
Die Vertrauensperson erklärt, dass sie nicht Vertrauensperson für einen weiteren Wahlvorschlag zu dieser<br />
Kammerwahl ist.<br />
3. Die Kurzbezeichnung (Kennwort) umfasst gemäû § 12 Abs. 1 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> maximal fünf Wörter und lautet:<br />
__________ __________ __________ __________ __________<br />
(Bitte in Druckschrift eintragen! Unvollständige Wahlvorschläge dürfen nach § 14 Abs. 2 Wahlordnung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> nicht zugelassen werden!)
Muster<br />
Beiblatt Stützunterschriften<br />
für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />
Betr. Wahlvorschlag Psychologische Psychotherapeuten<br />
Kennwort: ________________<br />
Anlage 3c<br />
Diesen Wahlvorschlag unterstützen durch ihre Unterschrift folgende (min<strong>des</strong>tens 15) Wahlberechtigte (§ 12 Abs. 3):<br />
Lfd. Nr. Familien- und Vorname Anschrift persönl. und handschriftl. Unterschrift<br />
Muster<br />
Beiblatt Stützunterschriften<br />
für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre ______<br />
Betr. Wahlvorschlag Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
Kennwort: ________________<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2229<br />
Anlage 3d<br />
Diesen Wahlvorschlag unterstützen durch ihre Unterschrift folgende (min<strong>des</strong>tens 5) Wahlberechtigte (§ 12 Abs. 3):<br />
Lfd. Nr. Familien- und Vorname Anschrift persönl. und handschriftl. Unterschrift
2230 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Ich erkläre hiermit,<br />
Muster<br />
Bewerbererklärung<br />
für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />
Anlage 4<br />
1. dass ich meiner Aufnahme in den Wahlvorschlag gemäû § 13 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Saarlan<strong>des</strong> zustimme und meine Zustimmung zur Aufnahme in einen weiteren Wahlvorschlag nicht erteilt<br />
habe,<br />
2. dass mir das aktive und passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist,<br />
3. dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die meine Wählbarkeit zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> gem. § 11 Abs. 1 und 2 SHKG 1) ausschlieûen.<br />
______________________ den ________________________ ____________________________________________<br />
Ort Datum Vor- und Familienname<br />
(in Druckschrift)<br />
_____________________________________________ _____________________________________________<br />
Anschrift Unterschrift<br />
1) § 11 Abs. 1 und 2 SHKG lauten:<br />
Wahlrecht, Wählbarkeit und Mitgliedschaft in den Organen gehen verloren durch<br />
1. Wegfall der Mitgliedschaft in der Kammer,<br />
2. Bestellung eines Betreuers/einer Betreuerin zur Besorgung aller Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung; dies gilt auch,<br />
wenn der Aufgabenkreis <strong>des</strong> Betreuers/der Betreuerin die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuchs in der jeweils geltenden<br />
Fassung bezeichneten Angelegenheiten nicht umfasst,<br />
3. Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs in der jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
4. Aberkennung <strong>des</strong> Rechts, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, durch strafgerichtliches Urteil,<br />
5. Aberkennung durch berufsgerichtliches Urteil,<br />
6. Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Bestallung oder der Approbation,<br />
7. Anordnung eines Berufsverbots gemäû § 70 <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Wählbarkeit und Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung verliert auch, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur<br />
Bekleidung öffentlicher ¾mter nicht besitzt.
für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeu/tinn/en<br />
Muster<br />
Stimmzettel<br />
der Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />
Anlage 5a<br />
Die Anzahl der maximal zu vergebenden Stimmen beträgt für diese Berufsgruppe entsprechend der Festlegung (§ 10 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>) durch den/die Wahlleiter/in _____ Stimmen. Folglich darf die Summe aller in diesem Stimmzettel abgegebenen Stimmen dieses Maximum nicht<br />
überschreiten. Bitte beachten Sie für die Möglichkeiten der Stimmabgabe gemäû § 18 Abs. 2 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> die beigefügten<br />
Erklärungen <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in/s!<br />
Wahlvorschlag 1 q Wahlvorschlag 2 q Wahlvorschlag 3 q<br />
Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />
je Kandidat/in<br />
Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />
je Kandidat/in<br />
_________________ _________________ _________________<br />
Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />
je Kandidat/in<br />
1. ........................... n n n 1. ........................... n n n 1. ........................... n n n<br />
2. ........................... n n n 2. ........................... n n n 2. ........................... n n n<br />
3. ........................... n n n 3. ........................... n n n 3. ........................... n n n<br />
4. ........................... n n n 4. ........................... n n n 4. ........................... n n n<br />
5. ........................... n n n 5. ........................... n n n 5. ........................... n n n<br />
6. ........................... n n n 6. ........................... n n n 6. ........................... n n n<br />
Der Wahlbrief muss spätestens an dem Tage, mit <strong>des</strong>sen Ablauf die Wahlzeit endet, der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zugegangen sein (§ 18 Abs. 6 Wahlordnung<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>)<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2231
Muster<br />
Stimmzettel<br />
der Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />
für die Gruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
Anlage 5b<br />
Die Anzahl der maximal zu vergebenden Stimmen beträgt für diese Berufsgruppe entsprechend der Festlegung (§ 10 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>) durch den/die Wahlleiter/in _____ Stimmen. Folglich darf die Summe aller in diesem Stimmzettel abgegebenen Stimmen dieses Maximum nicht<br />
überschreiten. Bitte beachten Sie für die Möglichkeiten der Stimmabgabe gemäû § 18 Abs. 2 Wahlordnung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> die beigefügten<br />
Erklärungen <strong>des</strong>/der Wahlleiter/in/s!<br />
Wahlvorschlag 1 q Wahlvorschlag 2 q Wahlvorschlag 3 q<br />
Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />
je Kandidat/in<br />
Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />
je Kandidat/in<br />
_________________ _________________ _________________<br />
Kurzbezeichnung: max. 3 Stimmen<br />
je Kandidat/in<br />
1. ........................... n n n 1. ........................... n n n 1. ........................... n n n<br />
2. ........................... n n n 2. ........................... n n n 2. ........................... n n n<br />
3. ........................... n n n 3. ........................... n n n 3. ........................... n n n<br />
4. ........................... n n n 4. ........................... n n n 4. ........................... n n n<br />
5. ........................... n n n 5. ........................... n n n 5. ........................... n n n<br />
6. ........................... n n n 6. ........................... n n n 6. ........................... n n n<br />
Der Wahlbrief muss spätestens an dem Tage, mit <strong>des</strong>sen Ablauf die Wahlzeit endet, der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zugegangen sein (§ 18 Abs. 6 Wahlordnung<br />
der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>)<br />
2232 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong>
Im äuûeren Wahlumschlag zurücksenden!<br />
Muster<br />
Wahlausweis<br />
für die Wahl zur Vertreterversammlung der<br />
<strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> im Jahre _____<br />
Berufsgruppe: n Psychologische Psychotherapeut/inn/en<br />
n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
Ð Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen! Eine einzelne Ankreuzung ist nur erlaubt. Ð<br />
Nr. _____ der Wählerliste<br />
Familienname: ____________________________________<br />
Vorname: ____________________________________<br />
geboren: ____________________________________<br />
Anschrift: ___________________________________________________________<br />
ist wahlberechtigt zur Wahl der Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong>.<br />
Anlage 6<br />
Saarbrücken, den ____________________ <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Vom Wähler ausfüllen!<br />
Erklärung<br />
Ich erkläre hiermit durch meine Unterschrift, dass ich<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2233<br />
a) die oben genannte Person bin und<br />
b) einen im inneren Briefumschlag enthaltenen Stimmzettel selbst mit Stimmabgabevermerk/en versehen habe.<br />
_____________________________________________ den ______________________<br />
Ort Datum<br />
____________________________________________________________<br />
Unterschrift mit Vor- und Familienname <strong>des</strong>/der Wahlberechtigten
2234 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
Muster<br />
¾uûerer Briefumschlag!<br />
Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Berufsgruppe: n Psychologische Psychotherapeut/inn/en<br />
n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
Ð Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen! Eine einzelne Ankreuzung ist nur erlaubt. Ð<br />
Muster<br />
Innerer Briefumschlag!<br />
An<br />
Anlage 7<br />
die Wahlleiterin oder den Wahlleiter<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
Anschrift<br />
Wahlumschlag für die Wahl zur Vertreterversammlung der <strong>Psychotherapeutenkammer</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong><br />
Berufsgruppe: n Psychologische Psychotherapeut/inn/en<br />
n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en<br />
Ð Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen! Eine einzelne Ankreuzung ist nur erlaubt. Ð<br />
(Dieser Wahlumschlag darf n u r den Stimmzettel enthalten und ist zu verschlieûen!)<br />
Anlage 8
4269 Veröffentlichung<br />
Das Wasserwerk Bliestal Saarbrücken GmbH, Saarbrücken,<br />
hat<br />
Ð die Blanz 2002<br />
Ð den Anhang 2002<br />
beim Handelregister <strong>des</strong> Amtsgerichtes Saarbrücken<br />
unter der Nummer 17 HRB 5171 eingereicht.<br />
Wasserwerk Bliestal Saarbrücken GmbH<br />
4308 Urkunde<br />
über die Errichtung der Pfarrei und Kirchengemeinde<br />
St. Jakob, Saarbrücken<br />
Nach Anhörung der Räte der Pfarreien und Kirchengemeinden<br />
Heilig Kreuz, St. Jakob, St. Mauritius in<br />
Saarbrücken, ferner ihres Pfarrers sowie <strong>des</strong> Dechanten<br />
<strong>des</strong> Dekanates Saarbrücken I, <strong>des</strong> Regionaldekans<br />
der Region Saarbrücken und <strong>des</strong> Priesterrates <strong>des</strong> Bistums<br />
Trier wird nach Maûgabe <strong>des</strong> can. 515 § 2 CIC<br />
und der Diözesanbestimmungen über die Gliederung<br />
<strong>des</strong> Bistums vom 15. Januar 2000 (KA 2000, Nr. 32)<br />
verordnet wie folgt:<br />
1.) Die Pfarreien und Kirchengemeinden Heilig<br />
2.)<br />
Kreuz, St. Jakob und St. Maurtius in Saarbrücken<br />
werden zu einer Pfarrei und Kirchengemeinde<br />
zusammengeschlossen. Unter gleichzeitiger Aufhebung<br />
der gegenwärtigen Pfarreien und Kirchengemeinden<br />
wird hiermit die Pfarrei und Kirchengemeinde<br />
St. Jakob, Saarbrücken, errichtet.<br />
Das Gebiet dieser Pfarrei und Kirchengemeinde<br />
ist deckungsgleich mit dem Gebiet der unter<br />
Nr. 1) zusammengeschlossenen Pfarreien und<br />
Kirchengemeinden. Die neu errichtete Kirchengemeinde<br />
trägt den Namen: Katholische Kirchengemeinde<br />
St. Jakob, Saarbrücken. Sie ist Gesamtrechtsnachfolgerin<br />
aller Rechte und Pflichten,<br />
aller beweglichen wie unbeweglichen Vermögensgegenstände<br />
sowie aller Aktiva und Passiva<br />
der unter Nr. 1) genannten Kirchengemeinden.<br />
Das Stiftungsvermögen bleibt hinsichtlich<br />
seiner Zweckbestimmungen unberührt.<br />
3.) Die Kirchen der errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde<br />
behalten ihren Patronatsnamen und ihr<br />
Kircheninventar. Pfarrkiche der neu errichteten<br />
Pfarrei ist St. Jakob.<br />
4.) Die Verwaltung und Vertretung <strong>des</strong> Kirchenvermögens<br />
erfolgt nach dem Gesetz über die Verwaltung<br />
und Vertretung <strong>des</strong> Kirchenvermögens<br />
im Bistum Trier (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz<br />
Ð KVVG) vom 1. Dezember 1978 (KA<br />
1978, Nr. 271) in der Fassung vom 1. Juli 1996<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong> 2235<br />
(KA 1996, Nr. 129), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 15. September 2000 (KA 2000, Nr. 105)<br />
und in Verbindung mit den Diözesanbestimmungen<br />
über die Kirchengemeinden und die Verwaltung<br />
ihres Vermögens vom 15. September 2000<br />
(KA 2000, Nr. 209).<br />
5.) Die Räte der aufgehobenen Pfarreien und Kirchegemeinden<br />
erkläre ich hiermit für aufgelöst<br />
mit Wirkung vom selben Tag, an dem diese Urkunde<br />
ihre Wirkung entfaltet.<br />
6.) Bis zur Konstituierung <strong>des</strong> neuen Vermögensverwaltungsrates<br />
wird die Verwaltung und Vertretung<br />
der neuen Kirchengemeinde ab Errichtung<br />
dem Pfarrer der neu errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde<br />
St. Jakob, Saarbrücken, als künftigem<br />
Vorsitzenden <strong>des</strong> Verwaltungsrates übertragen<br />
(§ 22 KVVG). Dieser übt sein Amt als Vermögensverwalter<br />
solange aus, bis der neue Verwaltungsrat<br />
nach Nr. 7) gewählt ist und seine Tätigkeit<br />
aufgenommen hat.<br />
7.) Die Wahl zum Pfarrgemeinderat soll am 8./9. November<br />
<strong>2003</strong> und die zum Verwaltungsrat anschlieûend<br />
in der nach den einschlägigen Ordnungen<br />
vorgesehenen Zeit durchgeführt werden.<br />
Dem Vermögensverwalter obliegt die Durchführung<br />
der Wahl zum Pfarrgemeinderat, entsprechend<br />
§ 2 Abs. (3) der Wahlordnung für die<br />
Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 20. März<br />
1995 (KA 1995, Nr. 78) in Verbindung mit § 22<br />
KVVG).<br />
8.) Der neu gebildete Pfarrgemeinderat wählt nach<br />
Maûgabe der Wahlordnung für die Wahl der Verwaltungsräte<br />
der Kirchengemeinden im Bistum<br />
Trier vom 1. Dezember 1978 in der Fassung vom<br />
1. Mai 1995 (KA 1995, Nr. 99) einen neuen Vermögensverwaltungsrat.<br />
Auf die Bestimmung <strong>des</strong><br />
§ 15a der Wahlordnung und <strong>des</strong> § 7 Abs. 2<br />
KVVG wird besonders hingewiesen.<br />
9.) Die öffentlichen Grundbücher, Liegenschaftsregister<br />
und sonstigen öffentlichen Register sind<br />
alsbald berichtigen zu lassen.<br />
10.) Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2003</strong> in<br />
Kraft.<br />
Trier, den 23. Juli <strong>2003</strong><br />
Dr. Reinhard Marx<br />
Bischof von Trier<br />
Hermann Josef Leininger<br />
Kanzler der Kurie
2236 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> vom 7. August <strong>2003</strong><br />
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