Alfons-Kern-Schule Pforzheim
Alfons-Kern-Schule Pforzheim
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<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
<strong>Pforzheim</strong><br />
Informationen<br />
für Schülerinnen,<br />
Schüler und<br />
Auszubildende<br />
Schuljahr 2010 / 2011
Was finde ich wo?<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 2<br />
Gebäude A, B und C TheaterstraÅe 8<br />
g e l b e s<br />
G e b ä u d e<br />
Körperpflege<br />
Nahrungsmitteltechnik<br />
r o t e s<br />
G e b ä u d e<br />
Schulleitung<br />
Sekretariat<br />
Cafeteria<br />
Gebäude D AltstÇdter Kirchenweg 6<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
g r a u e s<br />
G e b ä u d e<br />
Metallbautechnik<br />
VAB<br />
Installationstechnik<br />
Kraftfahrzeugtechnik<br />
Farbtechnik<br />
und Raumgestaltung<br />
Holztechnik<br />
Bautechnik<br />
Öffnungszeiten des Sekretariates (B 206)<br />
für Besucher: Montag – Freitag 8 – 12 Uhr<br />
nachmittags nach Vereinbarung<br />
für Schüler und Auszubildende:<br />
in den Unterrichtspausen<br />
9:20 – 9:40 Uhr<br />
11:10 – 11:20 Uhr Stand: August 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 3<br />
Folgende Informationen und MerkblÇtter sind in diesem Heft enthalten:<br />
Thema Seite<br />
Schuljahreskalender 2010/2011 4<br />
Schul- und Hausordnung 5<br />
Belehrung zum Infektionsschutzgesetz<br />
- Ausfertigung fÉr SchÉler, Auszubildende und Eltern<br />
Merkblatt zur SchÉlerzusatzversicherung 9<br />
Informationen zur Fachhochschulreife 10<br />
Informationen zum Realschulabschluss<br />
und Hauptschulabschluss an der <strong>Schule</strong><br />
Die Fahrtkostenerstattung fÉr VollzeitschÉler 12<br />
Die Fahrtkostenerstattung fÉr BerufsschÉler 14<br />
Die Beratungslehrerin an unserer <strong>Schule</strong> stellt sich vor 15<br />
Nutzungsordnung fÉr die Computereinrichtungen 16<br />
RÉckmeldebogen an die <strong>Schule</strong><br />
(als Kopiervorlage oder zum Heraustrennen)<br />
Formular fÉr Entschuldigungen<br />
(als Kopiervorlage oder zum Heraustrennen)<br />
ErklÇrung zum AusfÉllen<br />
(zum Heraustrennen und Abgeben)<br />
Stundenplan 23<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
7<br />
11<br />
17<br />
19<br />
21<br />
Stand: August 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />
<strong>Pforzheim</strong><br />
Schuljahreskalender Schuljahr 2010 / 2011 – <strong>Pforzheim</strong><br />
U W 2 0 1 0 / 2 0 1 1 M o n t a g D i e n s t a g M i t t w o c h D o n n e r s t a g F r e i t a g K W<br />
1 13.09.-17.09.10 13. 14. 15. 16. 17. 37<br />
2 20.09.-24.09.10 20. 21. 22. 23. 24. 38<br />
3 27.09.-01.10.10 27. 28. 29. 30. 01. 39<br />
4 04.10.-08.10.10 04. 05. 06. 07. 08. 40<br />
5 11.10.-15.10.10 11. 12. 13. 14. 15. 41<br />
6 18.10.-22.10.10 18. 19. 20. 21. 22. 42<br />
7 25.10.-29.10.10 25. 26. 27. 28. 29. Herbstferien 43<br />
01.11.-05.11.10 01. Allerheiligen 02. Herbstferien 03. Herbstferien 04. Herbstferien 05. Herbstferien 44<br />
8 08.11.-12.11.10 08. 09. 10. 11. 12. 45<br />
9 15.11.-19.11.10 15. 16. 17. 18. 19. 46<br />
10 22.11.-26.11.10 22. 23. 24. 25. 26. 47<br />
11 29.11.-03.12.10 29. 30. 01. 02. 03. 48<br />
12 06.12.-10.12.10 06. 07. 08. 09. 10. 49<br />
13 13.12.-17.12.10 13. 14. 15. 16. 17. 50<br />
14 20.12.-24.12.10 20. 21. 22. 23. Weihnachtsferien 24. Weihnachtsferien 51<br />
27.12.-31.12.10 27. Weihnachtsferien 28. Weihnachtsferien 29. Weihnachtsferien 30. Weihnachtsferien 31. Weihnachtsferien 52<br />
03.01.-07.01.11 03. Weihnachtsferien 04. Weihnachtsferien 05. Weihnachtsferien 06. Heilige Drei KÅnige 07. Weihnachtsferien 1<br />
15 10.01.-14.01.11 10. 11. 12. 13. 14. 2<br />
16 17.01.-21.01.11 17. 18. 19. 20. 21. 3<br />
17 24.01.-28.01.11 24. 25. 26. 27. 28. 4<br />
18 31.01.-04.02.11 31. 01. 02. 03. 04. 5<br />
19 07.02.-11.02.11 07. 08. 09. 10. 11. 6<br />
20 14.02.-18.02.11 14. 15. 16. 17. 18. 7<br />
21 21.02.-25.02.11 21. 22. 23. 24. 25. 8<br />
22 28.02.-04.03.11 28. 01. 02. 03. 04. 9<br />
07.03.-11.03.11 07. Ferien 08. Ferien 09. Ferien 10. Ferien 11. Ferien 10<br />
23 14.03.-18.03.11 14. 15. 16. 17. 18. 11<br />
24 21.03.-25.03.11 21. 22. 23. 24. 25. 12<br />
25 28.03.-01.04.11 28. 29. 30. 31. 01. 13<br />
26 04.04.-08.04.11 04. 05. 06. 07. 08. 14<br />
27 11.04.-15.04.11 11. 12. 13. 14. 15. 15<br />
28 18.04.-22.04.11 18. 19. 20. 21. GrÇndonnerstag 22. Karfreitag 16<br />
25.04.-29.04.11 25. Ostermontag 26. Osterferien 27. Osterferien 28. Osterferien 29. Osterferien 17<br />
29 02.05.-06.05.11 02. 03. 04. 05. 06. 18<br />
30 09.05.-13.05.11 09. 10. 11. 12. 13. 19<br />
31 16.05.-20.05.11 16. 17. 18. 19. 20. 20<br />
32 23.05.-27.05.11 23. 24. 25. 26. 27. 21<br />
33 30.05.-03.06.11 30. 31. 01. 02. Christi Himmelfahrt 03. Ferien 22<br />
34 06.06.-10.06.11 06. 07. 08. 09. 10. 23<br />
13.06.-17.06.11 13. Pfingstmontag 14. Pfingstferien 15. Pfingstferien 16. Pfingstferien 17. Pfingstferien 24<br />
20.06.-24.06.11 20. Pfingstferien 21. Pfingstferien 22. Pfingstferien 23. Fronleichnam 24. Pfingstferien 25<br />
35 27.06.-01.07.11 27. 28. 29. 30. 01. 26<br />
36 04.07.-08.07.11 04. 05. 06. 07. 08. 27<br />
37 11.07.-15.07.11 11. 12. 13. 14. 15. 28<br />
38 18.07.-22.07.11 18. 19. 20. 21. 22. 29<br />
39 25.07.-29.07.11 25. 26. 27. 28. Sommerferien 29. Sommerferien 30<br />
01.08.-05.08.11 01. Sommerferien 02. Sommerferien 03. Sommerferien 04. Sommerferien 05. Sommerferien 31<br />
Unterrichtsfreie Tage sind markiert: Stand: 17.03.2010<br />
Feiertage sind markiert:
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />
<strong>Pforzheim</strong><br />
S t a n d : 0 7 . 0 7 . 2 0 1 0<br />
Schul- und Hausordnung<br />
Die <strong>Schule</strong> hat den im Grundgesetz der Bundesrepublik<br />
Deutschland und in der Verfassung des Landes Baden-<br />
WÄrttemberg festgelegten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu<br />
verwirklichen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung des<br />
Schulbetriebs und zur ErfÄllung ihrer unterrichtlichen und<br />
erzieherischen Aufgaben sind von der <strong>Schule</strong> die erforderlichen<br />
MaÅnahmen zu treffen. Eine grundlegende MaÅnahme dieser<br />
Art besteht in der Schaffung einer Schulordnung.<br />
Die vorliegende Schul- und Hausordnung ist in erster Linie eine<br />
Rahmenordnung zur Regelung des Schulbetriebs auf der<br />
Grundlage gegenseitiger RÄcksichtnahme und schonender<br />
Behandlung hoher Sachwerte.<br />
Sie ist fÄr alle in die <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> aufgenommenen<br />
SchÄler rechtsverbindlich und wird durch allgemeine<br />
Anordnungen und Einzelanweisungen zur Regelung<br />
besonderer Sachverhalte (Alarmordnung, Werkstattordnungen,<br />
Sicherheitsvorschriften) ergÇnzt.<br />
Die in AusÄbung der Aufsichtspflicht von Lehrern und<br />
Hauspersonal erteilten Anweisungen sind zu beachten.<br />
1. Schulbesuch<br />
Mit der Aufnahme in die <strong>Schule</strong> sind alle SchÄler verpflichtet,<br />
� den Unterricht und die Äbrigen verbindlichen<br />
Schulveranstaltungen regelmÇÅig und pÄnktlich zu<br />
besuchen,<br />
� im Unterricht mitzuarbeiten und<br />
� die Hausaufgaben zu erledigen.<br />
� auf dem SchulgelÇnde einen SchÄlerausweis mitzufÄhren.<br />
Auf Verlangen der LehrkrÇfte, Hausmeister, SekretÇrinnen<br />
und der Schulleitung ist der SchÄlerausweis vorzuzeigen.<br />
Bei minderjÇhrigen SchÄlern haben die Erziehungsberechtigten<br />
fÄr die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu sorgen.<br />
2. Verhalten<br />
Jeder SchÄler hat sein Verhalten so einzurichten, dass die<br />
ÇuÅeren Vorbedingungen fÄr einen geordneten,<br />
sicherheitsgerechten und erfolgreichen Schulbetrieb erfÄllt<br />
werden. Dazu gehÉren:<br />
� gegenseitige RÄcksichtnahme<br />
� Vermeidung von LÇrm<br />
� Achtung auf Sauberkeit in den RÇumen, Fluren,<br />
TreppenhÇusern, Toiletten und im AuÅenbereich der<br />
<strong>Schule</strong><br />
� schonender Umgang mit den Hauseinrichtungen, MÉbeln,<br />
Maschinen, Werkzeugen und sonstigen Lehr- und<br />
Lernmitteln<br />
� Meldung von besonderen Vorkommnissen und SchÇden an<br />
den jeweiligen Lehrer, an den Hausmeister oder an das<br />
Sekretariat.<br />
� FluchttÄren mit entsprechender Kennzeichnung dÄrfen nur<br />
im Notfall geÉffnet werden.<br />
In den Labor- und FachrÇumen sowie in den WerkstÇtten sind<br />
die besonderen Arbeitsanweisungen und<br />
Sicherheitsvorschriften zu beachten.<br />
3. Unterricht<br />
Die Unterrichtszeiten sind im Stundenplan festgelegt; sie<br />
beginnen und enden mit dem Gongzeichen. Der<br />
Unterrichtsbeginn am Vor- und Nachmittag sowie nach den<br />
groÅen Pausen wird durch ein Vor-Gongzeichen (5 Minuten vor<br />
Beginn) vorangekÄndigt.<br />
Sollte der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht<br />
anwesend sein, verstÇndigt der Klassensprecher oder ein<br />
anderer SchÄler der Klasse das Sekretariat oder den Lehrer in<br />
einem benachbarten Unterrichtsraum.<br />
Die fÄr den Tafeldienst eingeteilten SchÄler achten auch auf die<br />
allgemeine Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer und im<br />
zugeordneten Flurbereich.<br />
FÄr den Unterricht in den WerkstÇtten ist die berufsÄbliche<br />
Arbeitskleidung zu tragen.<br />
Klassenzimmer und entsprechende LaborrÇume dÄrfen nur in<br />
sauberer StraÅenkleidung betreten werden.<br />
4. Pausen<br />
In den groÅen Pausen verlassen die SchÄler den<br />
Unterrichtsraum und begeben sich in den Pausenhof. Der<br />
zuletzt unterrichtende Lehrer verschlieÅt den leerstehenden<br />
Raum. Bei starkem Regen und Schneefall ist der Aufenthalt auf<br />
den Fluren gestattet.<br />
Ansammlungen von SchÄlern vor und in den HauseingÇngen<br />
sowie auf den Treppen sind stets zu vermeiden.<br />
5. Mobiltelefone<br />
Die Nutzung von Mobiltelefonen, Musikaufnahme- und<br />
MusikabspielgerÇten, Foto- und FilmgerÇten, Spielkonsolen,<br />
oder Çhnliches ist von SchÄlerinnen und SchÄlern auf dem<br />
SchulgelÇnde und in den SchulgebÇuden nicht gestattet. Die<br />
Benutzung dieser GerÇte kann in wichtigen FÇllen von einem<br />
Lehrer gestattet werden.<br />
6. Feststellung von<br />
SchÄlerleistungen<br />
Jeder SchÄler hat die eigene Leistung in jedem Fach<br />
nachzuweisen, um der <strong>Schule</strong> die MÉglichkeit der Beurteilung<br />
zu geben.<br />
Die Zeugnisnoten in einem Unterrichtsfach werden aus den<br />
Einzelbeurteilungen der schriftlichen, mÄndlichen und<br />
gegebenenfalls praktischen Leistungen gewonnen.<br />
FÄr Leistungsverweigerung bei Klassenarbeiten und<br />
sonstigen Bewertungsarbeiten wird die Note „ungenÄgend“<br />
erteilt.<br />
Fehlt ein SchÄler bei angekÄndigter Klassenarbeit oder<br />
sonstigen Bewertungsarbeit unentschuldigt oder ohne<br />
ausreichende BegrÄndung, wird ebenfalls die Note<br />
„ungenÄgend“ erteilt.<br />
Bei TÑuschungen und TÑuschungsversuchen kann der<br />
Lehrer hierfÄr eine schlechtere Note bis zu „ungenÄgend“<br />
erteilen.
7. Versäumnisse,<br />
Entschuldigungspflicht<br />
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am<br />
Schulbesuch verhindert, so ist dies der <strong>Schule</strong> unverzüglich<br />
unter Angabe des Grundes und der (ggfs. voraussichtlichen)<br />
Dauer mitzuteilen.<br />
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der<br />
Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch (E-Mail)<br />
oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle mündlicher, fernmündlicher<br />
oder elektronischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung<br />
binnen drei Tagen nachzureichen.<br />
Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die<br />
Erziehungsberechtigten. Volljährige Schüler haben sich selbst<br />
zu entschuldigen.<br />
Der Entschuldigungspflicht ist nur dann Genüge getan, wenn<br />
die Verhinderung aus zwingenden Gründen nachgewiesen<br />
ist. In Zweifelsfällen kann der Klassenlehrer oder der Schulleiter<br />
die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />
8. Beurlaubung<br />
Eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts ist lediglich in<br />
besonders begründeten Ausnahmefällen gemäß der<br />
Schulbesuchsverordnung und nur auf rechtzeitigen<br />
schriftlichen Antrag möglich.<br />
9. Schülervertretung<br />
Die Schülervertretung und ihre Aufgaben sind in der<br />
Verordnung des Kultusministeriums zur<br />
Schülermitverantwortung (SMV) geregelt. Die<br />
Schülermitverantwortung ist - unbeschadet der besonderen<br />
Aufgabe der Schülervertreter - Sache aller Schüler.<br />
10. Mitwirkung der<br />
Erziehungsberechtigten und<br />
Ausbilder<br />
Die Erziehungsberechtigten und Lehrer bilden die<br />
Klassenpflegschaft der Vollzeitklassen. Bei Berufsschulklassen<br />
und bei Berufsfachschulklassen gehören zusätzlich auch die<br />
Ausbilder der Klassenpflegschaft an. Der Klassenpflegschaft<br />
obliegt das enge Zusammenwirken aller am beruflichen<br />
Erziehungs- und Bildungsprozess Mitwirkenden.<br />
Erziehungsberechtigte und Ausbilder haben die Schüler zum<br />
regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten.<br />
Erziehungsberechtigten und Ausbildern wird auf Anfrage über<br />
den Leistungsstand eines Schülers Auskunft gegeben.<br />
11. Verschiedenes<br />
� Bei Feueralarm wird das Gebäude gemäß der<br />
Alarmordnung über die gekennzeichneten Fluchtwege<br />
verlassen.<br />
� Kleidungsstücke sind an den dafür vorgesehenen<br />
Garderoben abzulegen. Für den Tascheninhalt wird keine<br />
Haftung übernommen.<br />
� Während des Unterrichts ist das Essen nicht erlaubt.<br />
� Nicht mehr verschließbare Getränkepackungen (Dosen,<br />
Kronenkapselflaschen, Kaffeebecher u. ä.) haben im<br />
geöffneten Zustand im Klassenzimmer nichts verloren.<br />
� Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen der<br />
<strong>Schule</strong>inrichtungen werden die verursachenden Schüler<br />
haftbar gemacht.<br />
� Änderungen im persönlichen Bereich des Schülers (z.B.<br />
Wohnungswechsel) und Änderungen, die sich aus dem<br />
Ausbildungsverhältnis ergeben ( z.B. Ausbilderwechsel),<br />
sind dem Klassenlehrer und dem Sekretariat umgehend<br />
mitzuteilen.<br />
� Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Schülers ist die<br />
Abmeldung beim Klassenlehrer und im Sekretariat unter<br />
Abgabe der schuleigenen Bücher, Berechtigungs- und<br />
Schülerausweise sowie evt. der Fahrkarten vorzunehmen.<br />
� Für alle Schüler besteht eine gesetzliche<br />
Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />
auf Schäden, die bei Schulveranstaltungen und auf dem<br />
unmittelbaren Schulweg eintreten. Ein Schadensfall ist dem<br />
Sekretariat ohne Verzug zu melden, damit die<br />
Schadensanzeige der Versicherung zugeleitet werden<br />
kann.<br />
12. Ordnungsmaßnahmen<br />
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der<br />
Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der<br />
<strong>Schule</strong>; bei Verstößen können folgende Maßnahmen in<br />
Betracht kommen:<br />
� Überweisung in eine Parallelklasse innerhalb der <strong>Schule</strong>.<br />
� Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht.<br />
� Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen.<br />
� Androhung des Ausschlusses aus der <strong>Schule</strong>.<br />
� Ausschluss aus der <strong>Schule</strong>.<br />
� Verhängung einer Geldbuße auf Antrag bei der zuständigen<br />
Verwaltungsbehörde.<br />
Diese Schul- und Hausordnung wurde zuletzt am 07.07.2010<br />
durch Beschluss der Schulkonferenz geändert.<br />
Anschrift der <strong>Schule</strong>:<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />
Theaterstr. 8<br />
75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Telefon: 07231 / 39 2354<br />
07231 / 39 2355<br />
Fax: 07231 / 39 1551<br />
Homepage: www.alfons-kern-schule.de<br />
E-Mail: post@alfons-kern-schule.de
BITTE LESEN SIE DIESES MERKBLATT<br />
SORGFÑLTIG DURCH !<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
Belehrung fÄr Eltern und sonstige Sorgeberechtigte<br />
gemÅÇ É34 Abs.5 S.2<br />
Infektionsschutzgesetz (lfSG)<br />
Wenn der/die Auszubildende/SchÉler oder SchÉlerinnen eine ansteckende Erkrankung hat und<br />
die <strong>Schule</strong> besucht, kann er/sie andere SchÉlerinnen und SchÉler, oder Lehrerinnen und Lehrer<br />
anstecken.<br />
Um dies zu verhindern, mÖchten wir Sie mit diesem Merkblatt Éber Ihre Pflichten,<br />
Verhaltensweisen und das Äbliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz<br />
vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel<br />
nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben.<br />
Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die <strong>Schule</strong> gehen darf, wenn<br />
1. Er/sie an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen<br />
verursacht wird. Dazu gehÖren: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch<br />
EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als EinzelfÇlle vor<br />
(auÅerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hÇmorrhagische Fieber, Pest und<br />
KinderlÇhmung. Es ist aber hÖchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in<br />
Deutschland Ébertragen werden);<br />
2. bei ihm/ihr eine Infektionskrankheit vorliegt, die in EinzelfÅllen schwer und kompliziert<br />
verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,<br />
HirnhautentzÉndung durch Haemophilus influenza b-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen,<br />
KrÇtze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiÖse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns<br />
ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden) und bakterielle<br />
Ruhr;<br />
3. ein Kopflausbefall oder KrÅtzmilbenbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht<br />
abgeschlossen ist.<br />
Die Übertragungswege der aufgezÇhlten Erkrankungen sind unterschiedlich:<br />
Viele BrechdurchfÇlle und Hepatitis A(und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder<br />
es handelt es sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch<br />
mangelnde HÇndehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten Éber GegenstÇnde<br />
(HandtÉcher; MÖbel). Durch TrÑpfchen oder „fliegende“ Infektionen werden z.B. Masern,<br />
Mumps, Windpocken und Keuchhusten Ébertragen. Die Verbreitung von KrÇtzmilben, LÇusen<br />
sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt Éber Haar- und Hautkontakte.<br />
Diese Infektions- bzw. Verbreitungswege erklÇren, warum in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
besonders gÉnstige Bedingungen fÉr eine Übertragung der aufgezÇhlten Krankheiten bestehen.<br />
Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Hausarztes in<br />
Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender MÉdigkeit, wiederholtem Erbrechen;<br />
DurchfÇllen lÇnger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.B.<br />
abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei LÇusebefall.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Die folgenden Bestimmungen<br />
fÄr erkrankte SchÄler gelten<br />
auch fÄr volljÅhrige SchÄler und<br />
Auszubildende.<br />
7<br />
Stand: 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
Ihr Hausarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt<br />
werden konnte - darÉber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der<br />
<strong>Schule</strong> nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.<br />
MÉssen der SchÉler/die SchÉlerin zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt<br />
werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1<br />
bis 3 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem<br />
Gesundheitsamt alle notwendigen MaÅnahmen ergreifen kÖnnen, um einer Weiterverbreitung der<br />
Infektionskrankheit vorzubeugen.<br />
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. Éber TrÖpfchen<br />
beim Reden mÖglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie<br />
bereits MitschÉlerinnen und MitschÉler oder Lehrerinnen oder Lehrer angesteckt haben kÖnnen,<br />
wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben mÉssen. Bitte haben Sie<br />
VerstÇndnis dafÉr, dass wir die anderen SchÉler bzw. deren Eltern anonym Éber das Vorliegen<br />
einer ansteckenden Krankheit informieren mÉssen.<br />
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene Erreger auf, ohne dass sie erkranken. Auch werden<br />
in einigen FÇllen Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen noch lÇngere Zeit<br />
mit dem Stuhlgang ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von<br />
MitschÉlerinnen und MitschÉlern oder AngehÖrigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzgesetz ist<br />
daher vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,<br />
Paratyphus und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch das<br />
Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. eine <strong>Schule</strong> gehen dÉrfen.<br />
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden<br />
Infektionskrankheit leidet, kÖnnen weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger<br />
schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem<br />
Fall dÉrfen Sie die <strong>Schule</strong> nicht besuchen.<br />
Weitere Informationen zum Besuchsverbot der <strong>Schule</strong> oder einer anderen<br />
Gemeinschaftseinrichtung fÉr "Ausscheider" oder eine mÖglicherweise infizierte, nicht jedoch<br />
erkrankte Person kÖnnen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten.<br />
Auch in diesen soeben geschilderten FÇllen mÉssen Sie uns benachrichtigen.<br />
Gegen eine Reihe von Krankheiten z.B. Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung,<br />
(Typhus) und Hepatitis A und B, sowie gegen Tetanus stehen Schutzimpfungen zur VerfÉgung.<br />
Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in EinzelfÇllen das Besuchsverbot sofort<br />
aufheben.<br />
Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihrem Hausarzt oder Ihr<br />
Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
8<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 9<br />
Merkblatt zur Schüler-Zusatzversicherung<br />
Die Schüler-Zusatzversicherung beinhaltet<br />
drei Versicherungen<br />
1. Eine Unfallversicherung<br />
(bis 112.500,- € bei InvaliditÅt)<br />
2. Eine Sachschadenversicherung<br />
(bis zur HÇchstsumme von 300,- €)<br />
3. Eine Haftpflichtversicherung<br />
(bis 2 Mio. Personen- oder SachschÅden)<br />
Die Sachschadenversicherung sowie die Haftpflichtversicherung sind dabei nur<br />
aufgrund eines Unfalles oder unfallÅhnlichen Ereignisses versichert.<br />
AuÉerdem ist zu beachten, dass die SchÑler-Zusatzversicherung nur<br />
nachrangig im Schadensfall in Anspruch genommen werden kann, das heiÉt,<br />
wenn kein sonstiger privater Versicherungsschutz vorhanden ist.<br />
Versicherte Tätigkeiten<br />
1. Teilnahme am lehrplanmÅÉigen Unterricht sowie an auÉerunterrichtlichen<br />
Veranstaltungen der <strong>Schule</strong>.<br />
2. Teilnahme an Betriebs- und Sozialpraktika sowie an durch die <strong>Schule</strong><br />
genehmigten Berufs-, Betriebs- und Arbeitsplatzerkundigungen<br />
3. Nichtschulische private BetÅtigungen, soweit ein zeitlicher Zusammenhang<br />
zur schulischen Veranstaltung besteht (Freistunden, Mittagspausen,<br />
SchulausflÑge)<br />
4. WegeunfÅlle zu den oben genannten TÅtigkeiten<br />
Beginn und Ende der Versicherung<br />
Die SchÑler-Zusatzversicherung beginnt mit der Bezahlung der PrÅmie (derzeit<br />
1,- €) und endet mit dem Schuljahr bzw. der Ausschulung (z.B. nach<br />
bestandener PrÑfung).<br />
Versicherungsschein<br />
Jede versicherte SchÑlerin, jeder versicherte SchÑler erhÅlt einen<br />
Versicherungsausweis.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Stand: Juli. 2009<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 10<br />
Fachhochschulreife<br />
während der Berufsausbildung<br />
1. Teilnehmerkreis:<br />
Alle Auszubildenden eines mindestens dreijährigen<br />
Ausbildungsberufes kÇnnen an einem<br />
Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife<br />
teilnehmen, soweit sie bei Ausbildungsbeginn einen<br />
Realschulabschluss oder einen gleichwertigen<br />
Bildungsstand nachweisen und eine Berufsschule<br />
besuchen.<br />
2. Stundentafel:<br />
ZusÅtzlich zu den PflichtfÅchern und den<br />
WahlpflichtfÅchern an der Berufsschule<br />
(zusammen 13 Wochenstunden) werden im<br />
Wahlbereich folgende FÅcher erteilt (jeweils<br />
Wochenstunden):<br />
1.<br />
Jahr<br />
2.<br />
Jahr<br />
Deutsch II 1 2<br />
Englisch 3 3<br />
3. Jahr<br />
Mathematik 2 2 2<br />
Wahlpflichtfach 1<br />
3. Dauer und<br />
Unterrichtszeit :<br />
Der Ausbildungsgang erstreckt sich Ñber drei<br />
Schuljahre. Der Ñber die Ñbliche Unterrichtszeit der<br />
Berufsschule hinausgehende Unterricht zum Erwerb<br />
der Fachhochschulreife (Wahlbereich) wird auÉerhalb<br />
der Arbeitszeit der Ausbildungsbetriebe an der <strong>Alfons</strong>-<br />
<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> erteilt.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
4. Probezeit:<br />
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.<br />
5. Prüfung:<br />
Die ZusatzprÑfung wird in einem ersten<br />
PrÑfungsabschnitt am Ende des zweiten Schuljahres<br />
und in einem zweiten PrÑfungsabschnitt am Ende des<br />
dritten Schuljahres abgenommen.<br />
6. Zeugnisse:<br />
Wer die BerufsschulabschlussprÑfung, die<br />
AbschlussprÑfung der Berufsausbildung und die<br />
ZusatzprÑfung bestanden hat, erhÅlt neben dem<br />
Abschlusszeugnis der Berufsschule auch das Zeugnis<br />
der Fachhochschulreife. Dieses<br />
Fachhochschulreifezeugnis wird bundesweit anerkannt.<br />
7. Anmeldung:<br />
Bitte melden Sie sich persönlich im Sekretariat der<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong>, Zimmer B206 bei Frau Liebl<br />
(Tel.: 07231 / 39 23 55) an.<br />
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von<br />
8.00 Uhr – 12.00 Uhr geÇffnet.<br />
Der Anmeldung ist das Abschlusszeugnis der<br />
Realschule oder eines gleichwertigen Bildungsstandes<br />
beizufÑgen.<br />
Stand: August 2010 F05<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w .alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 11<br />
FÑr SchÑler und Auszubildende mit Hauptschulabschluss<br />
▶ Realschulabschluss an der Berufsschule<br />
SchÑlerinnen, SchÑler und Auszubildende kÇnnen an der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben, wenn:<br />
1. im Abschlusszeugnis der Berufsschule in den maÉgebenden FÅchern<br />
(alle FÅcher mit Ausnahme von Religion und Sport) ein Durchschnitt von<br />
mindestens 3,0 erreicht ist und<br />
2. der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung (GesellenprÑfung)<br />
nachgewiesen ist und<br />
3. Fremdsprachenkenntnisse aus mindestens fÄnfjÅhrigem Fremdsprachenunterricht<br />
(z.B. an der Hauptschule) mit der Note „ausreichend“ vorliegen.<br />
Die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes erfolgt<br />
durch eine BestÅtigung, die vom Sekretariat der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> ausgestellt wird.<br />
Dazu sind die oben aufgefÑhrten Abschlusszeugnisse (Hauptschule, Berufsschule) und<br />
der Gesellenbrief vorzulegen.<br />
Was kÑnnen Sie mit diesem Abschluss anfangen?<br />
Dieser mit diesem Abschluss erworbene Bildungsstand berechtigt zum Besuch aller<br />
BildungsgÅnge, die einen Realschulabschluss voraussetzen, sowie zur Teilnahme an<br />
einer AufnahmeprÑfung zum Besuch der Oberstufe der Berufsoberschulen. Er<br />
berechtigt jedoch nicht zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums.<br />
- Sie haben Zugang zu einer Laufbahn des mittleren Dienstes (z.B. bei der Polizei<br />
oder der Stadt). Sie kÇnnen die Ausbildung in den nichtÅrztlichen Heilhilfsberufen<br />
(z.B. Krankenschwester, Krankenpfleger) sowie eine Erzieher/innen-Ausbildung<br />
beginnen.<br />
- Sie kÇnnen ein Berufskolleg besuchen. Dieses fÑhrt in einer schulischen<br />
Vollzeitausbildung zum Abschluss „Staatlich geprÑfter Assistent“ oder „Staatlich<br />
geprÑfte Assistentin“ (z.B. 1-jÅhriges Berufskolleg Technik und Medien).<br />
- Nach der Berufsausbildung und einer entsprechenden beruflichen TÅtigkeit<br />
besteht die MÇglichkeit eine Fachschule zu besuchen (z.B. Fachschule fÑr<br />
Technik) mit dem Abschluss: „Staatlich geprÑfte/r Techniker/in.<br />
FÑr SchÑler ohne Hauptschulabschluss<br />
▶ Hauptschulabschluss an der Berufsschule<br />
SchÑlerinnen und SchÑler ohne Hauptschulabschluss kÇnnen an der <strong>Alfons</strong>-<br />
<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand<br />
erwerben, wenn sie:<br />
● in der einjÅhrigen Berufsfachschule das Ziel des Bildungsganges erreicht haben;<br />
oder<br />
● an der Berufsschule die AbschlussprÑfung bestanden und die nach dem<br />
Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene GesellenprÑfung abgelegt haben.<br />
Die Feststellung eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes<br />
erfolgt durch eine BestÅtigung, die vom Sekretariat der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<br />
<strong>Schule</strong> ausgestellt wird.<br />
Dazu ist das<br />
● Abschlusszeugnis der Berufsfachschule oder das<br />
● Abschlusszeugnis der Berufsschule und der Gesellenbrief der<br />
Handwerkskammer bzw. Industrie und Handelskammer vorzulegen.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Stand: Juli 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
Fahrtkostenrückerstattung für Vollzeitschüler<br />
(EinjÅhrige Berufsfachschule, Vorbereitungsjahr Arbeit / Beruf, Berufseinstiegsjahr)<br />
Voraussetzung:<br />
� Mindestens 3 km Entfernung zwischen Wohnung und <strong>Schule</strong><br />
� PreisgÑnstigste Fahrtkosten fÑr die Fahrten zur <strong>Schule</strong> mÑssen hÇher sein als<br />
31,00 € pro Monat<br />
Der Eigenanteil von 31,00 € kann beim Vorliegen einer sozialen HÅrte entfallen. Eine soziale HÅrte liegt dann vor, wenn<br />
Eltern oder SchÑler Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II ohne befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld<br />
II oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Bitte informieren Sie sich in solchen FÅllen direkt im<br />
Sekretariat der <strong>Schule</strong> Ñber eine mÇgliche Befreiung vom Eigenanteil.<br />
Hinweis:<br />
Auf der nÅchsten Seite finden Sie Informationen zum VPE-SchÑlerabo<br />
Verfahren<br />
für Fahrtkostenrückerstattung mit dem VPE-Schülerabo an unserer<br />
<strong>Schule</strong>:<br />
� Berechtigte SchÑler (Voraussetzung siehe oben!) erhalten vom Klassenlehrer<br />
einen Bestellschein fÑrs VPE-SchÑler-Jahresabo.<br />
� Dieser Bestellschein ist bei minderjÅhrigen SchÑlern entsprechend von den<br />
Eltern (AbbuchungsermÅchtigung) auszufÑllen und Ñber den Klassenlehrer<br />
wieder im Sekretariat abzugeben.<br />
Ganz wichtig ist auf diesem Bestellschein die Erteilung der<br />
AbbuchungsermÅchtigung. Wird dieses nicht erteilt, kommt kein SchÑlerabo<br />
zustande. Ebenso muss dem Bestellschein ein aktuelles Passbild beigefÑgt sein.<br />
Auf der RÑckseite des Passbildes sind in Druckschrift folgende Daten<br />
anzugeben: Name, Vorname, Klasse, <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Die ausgefÑllten Bestellscheine mit dem Passbild sind Ñber den Klassenlehrer im<br />
Sekretariat abzugeben.<br />
� Bis zur Ausgabe der VPE-SchÑlerabofahrkarten durch die <strong>Schule</strong>, kÇnnen die<br />
SchÑler das vom Sekretariat der <strong>Schule</strong> unterschriebene und gestempelte gelbe<br />
Blatt des Bestellscheines als Fahrkarte benutzen.<br />
� Der monatliche Eigenanteil von 31,00 € wird monatlich abgebucht.<br />
� Die SchÑler werden vom Klassenlehrer informiert, wenn die Fahrkarten von den<br />
SchÑlern im Sekretariat abgeholt werden kÇnnen.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
12<br />
Stand: Juli 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
13<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 14<br />
Fahrtkostenrückerstattung für Berufsschüler<br />
Voraussetzung:<br />
� Mindestens 20 km Entfernung zwischen Wohnort und <strong>Schule</strong><br />
� PreisgÑnstigste Fahrtkosten fÑr die Fahrten zur Berufsschule mÑssen<br />
hÇher sein als 47,00 € pro Monat<br />
BerufsschÑler erhalten fÑr die Fahrt vom Wohnort zur Berufsschule eine RÑckerstattung des Fahrtkostenanteils,<br />
welcher den Eigenanteil von 47,00 € im Kalendermonat Ñbersteigt, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und <strong>Schule</strong><br />
mindestens 20 km betrÅgt. BerÑcksichtigt wird nur die kÑrzeste Çffentliche Wegstrecke. Bei Blockunterricht wird fÑr<br />
jede Unterrichtswoche mit Blockunterricht ein Eigenanteil von 11,75 € (47€ / 4) erhoben.<br />
Verfahren:<br />
� Erstattungsantrag am Schuljahresanfang im Sekretariat der <strong>Schule</strong> Ñber<br />
den Klassenlehrer anfordern.<br />
� Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes dem Klassenlehrer vorlegen,<br />
dass sie keine BefÇrderungskosten fÑr die Fahrt zur <strong>Schule</strong> erstattet<br />
bekommen.<br />
� Die zum Schulbesuch benÇtigten Fahrkarten mÑssen sorgfÅltig<br />
gesammelt und fÑr jeden Monat nach Datum geordnet auf einem DIN A4<br />
Blatt aufgeklebt werden.<br />
� Auf einem zweiten Blatt werden die Schultage eingetragen. Diese<br />
mÑssen vom Klassenlehrer durch Unterschrift bestÅtigt werden.<br />
� Am Schuljahresende wird der Erstattungsantrag mit den aufgeklebten<br />
Fahrkarten, sowie die Ausbildungsbetriebsbescheinigung vor den<br />
Sommerferien im Sekretariat abgegeben.<br />
Vor dem LÇsen der Fahrkarte ist genau festzustellen, welcher Tarif die preisgÑnstigste<br />
BefÇrderungsmÇglichkeit bietet. In vielen FÅllen bietet sich die BahnCard 25 oder BahnCard 50 an, die bei<br />
einem Erstattungsantrag voll erstattet wird. Gegebenenfalls kommen auch SchÑlerwochenkarten,<br />
SchÑlermonatskarten oder bei Omnibusverkehr Mehrfahrtenkarten in Frage. In ZweifelsfÅllen sollte man<br />
sich bei den entsprechenden Stellen des jeweiligen Verkehrsunternehmens beraten lassen.<br />
In der Regel werden die Fahrtkosten nur bei Benutzung Çffentlicher Verkehrsmittel erstattet. In<br />
SonderfÅllen kÇnnen auf schriftlichen Antrag die Fahrtkosten auch bei Benutzung privateigener Fahrzeuge<br />
erstattet werden, wenn dadurch unzumutbare Wartezeiten oder eine zu spÅte Ankunft in der <strong>Schule</strong><br />
vermieden werden kann. Dieser Antrag muss schriftlich, unter Angabe der GrÑnde, bei Schuljahresbeginn<br />
im Sekretariat der <strong>Schule</strong> Ñber den Klassenlehrer eingereicht werden.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Stand: Juli 2009<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
post@alfons-kern-schule.de
Beratung<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 15<br />
an der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
Beratungslehrerin an dieser <strong>Schule</strong> ist<br />
Franziska Freundt<br />
Terminvereinbarung:<br />
Persönlich in den Sprechstunden<br />
im Beratungszimmer (A113) im gelben Gebäude (EG)<br />
Telefonisch über das Sekretariat<br />
07231/ 39-2355<br />
Schriftlich über das Sekretariat<br />
oder per Mail an freundt@alfons-kern-schule.de<br />
Hilfe und Beratung wird angeboten<br />
für Schüler / Eltern / Lehrer<br />
� bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten<br />
� bei Fragen zu Schulabschlüssen und Bildungswegen<br />
� bei Problemen in der Ausbildung<br />
� bei persönlichen Fragen<br />
� bei Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen<br />
� bei Angst vor <strong>Schule</strong>, Prüfungen und Klassenarbeiten<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Stand: Juli 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
www.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
Nutzungsordnung der<br />
Computereinrichtungen<br />
für Schüler<br />
A Allgemeines<br />
Nachfolgende Regelung gilt<br />
für die Benutzung von<br />
schulischen Computereinrichtungen<br />
durch<br />
Schülerinnen und Schüler im<br />
Rahmen des Unterrichts,<br />
den frei zugänglichen<br />
Schülerrechnern sowie bei der Nutzung des schulinternen<br />
Internetzugangs auf privaten Laptops. Sie gilt nicht für<br />
eine rechnergestützte Schulverwaltung.<br />
Die <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> gibt sich für den Umgang mit<br />
diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei<br />
gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C<br />
ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des<br />
Unterrichts.<br />
B Regeln für jede Nutzung<br />
Passwörter:<br />
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine<br />
Nutzerkennung und ein vorläufiges Passwort, mit dem<br />
sie sich an allen Rechner der <strong>Schule</strong> anmelden können.<br />
Bei der ersten Benutzung muss das vorgegebene<br />
Passwort durch ein individuelles Passwort ersetzt<br />
werden. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die<br />
Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für unter<br />
der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden<br />
Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht.<br />
Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.<br />
Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist<br />
verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist<br />
verpflichtet, dieses dem Schulleiter mitzuteilen.<br />
Verbotene Nutzungen:<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts,<br />
Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu<br />
beachten. Es ist verboten, pornographische,<br />
gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte<br />
aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte<br />
versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen<br />
und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.<br />
Datenschutz und Datensicherheit:<br />
Die <strong>Schule</strong> ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht<br />
berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu<br />
kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach<br />
einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden<br />
neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn<br />
Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden<br />
Missbrauches der schulischen Computer begründen.<br />
Die <strong>Schule</strong> wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen<br />
des Verdachts von Missbrauch und durch<br />
verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.<br />
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation:<br />
Veränderungen der Installation und Konfiguration der<br />
Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie<br />
Manipulationen an der Hardwareausstattung sind<br />
grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an<br />
Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.<br />
Ausgenommen sind gemeldete private Laptops, deren<br />
Internetzugang vom Administrator eingerichtet wurde.<br />
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden<br />
von großen Dateien (z.B. Videos) aus dem Internet, ist<br />
zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere<br />
Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die<br />
<strong>Schule</strong> berechtigt, diese Daten zu löschen.<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 16<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Schutz der Geräte:<br />
In den Computerräumen hat sich der Schüler bei Beginn<br />
des Unterrichts in die ausliegenden Benutzerlisten<br />
einzutragen. Die Bedienung der Hard- und Software hat<br />
entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen<br />
oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung<br />
verantwortlichen Person zu melden und durch Eintrag in<br />
die Benutzerlisten zu dokumentieren. Wer schuldhaft<br />
Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.<br />
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten<br />
besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung<br />
der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<br />
Nutzung von Informationen aus dem Internet:<br />
Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für schulische<br />
Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein<br />
elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der<br />
unter Berücksichtigung seines Inhalts und des<br />
Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im<br />
Zusammenhang steht. Das Herunterladen von<br />
Anwendungen ist nur mit Einwilligung der <strong>Schule</strong> zulässig.<br />
Die <strong>Schule</strong> ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang<br />
abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.<br />
Im Namen der <strong>Schule</strong> dürfen weder Vertragsverhältnisse<br />
eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste<br />
im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung<br />
von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheberoder<br />
Nutzungsrechte zu beachten.<br />
Versenden von Informationen in das Internet<br />
Werden Informationen unter dem Absendernamen der<br />
<strong>Schule</strong> in das Internet versandt, geschieht das unter<br />
Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.<br />
Die Veröffentlichung von Internetseiten der <strong>Schule</strong> bedarf<br />
der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde<br />
Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So<br />
dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere<br />
Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen<br />
Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu<br />
nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen<br />
Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und<br />
Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der<br />
Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle<br />
der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.<br />
C Ergänzende Regeln für die<br />
Nutzung außerhalb des<br />
Unterrichtes<br />
Nutzungsberechtigung:<br />
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der<br />
medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt<br />
werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste<br />
genutzt werden können, trifft die <strong>Schule</strong> unter Beteiligung<br />
der schulischen Gremien.<br />
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung<br />
unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle<br />
der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten,<br />
versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie<br />
diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die<br />
Nutzung.<br />
D Schlussvorschriften<br />
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen<br />
Schul- und Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer<br />
Bekanntgabe durch Aushang in der <strong>Schule</strong> in Kraft. Einmal<br />
zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung<br />
statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die<br />
unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem<br />
Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich<br />
strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt<br />
werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung<br />
können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung<br />
schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur<br />
Folge haben.<br />
Stand: Juli 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 17<br />
Rückmeldungen an die <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Name: ..................................................................................<br />
Vorname: ..................................................................................<br />
Klasse: ............................................................<br />
Klassenlehrer/in: ............................................................<br />
Ich habe folgende Anfragen oder Anregungen an die <strong>Schule</strong>:<br />
.....................................................................................................<br />
.....................................................................................................<br />
.....................................................................................................<br />
.....................................................................................................<br />
.....................................................................................................<br />
.....................................................................................................<br />
.....................................................................................................<br />
Diese Anfragen oder Anregungen können beim Sekretariat oder bei der<br />
Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer abgegeben werden<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Stand: August 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
Absender: .....................................................................................................................................................................<br />
Name, Vorname<br />
An<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />
TheaterstraÅe 8<br />
.....................................................................................................................................................................<br />
StraÅe, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer<br />
75175 <strong>Pforzheim</strong> Fax: 07231 39 15 51<br />
Entschuldigung<br />
Der SchÉler ….................................................................. aus der Klasse …........................................<br />
ist vom …......................................... bis …......................................... voraussichtlich krank.<br />
Ein Çrztliches Zeugnis Éber die SchulunfÇhigkeit liegt diesem Schreiben bei<br />
Ein Çrztliches Zeugnis Éber die SchulunfÇhigkeit wird nachgereicht<br />
................................ ................................................................ .........................................<br />
Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten des SchÉlers / der SchÉlerin<br />
Bestätigung des Ausbildungsbetriebs<br />
Hiermit bestÇtige ich als Verantwortlicher fÉr die Ausbildung, dass ich Éber die oben genannten<br />
Fehltage des/der Auszubildenden informiert wurde.<br />
........................................................ .........................................................................<br />
Stempel des Ausbildungsbetriebes Datum und Unterschrift des Ausbilders / der Ausbilderin
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 21<br />
Bestätigung über den Erhalt<br />
und die Durchsicht<br />
der Informationsblätter<br />
Hiermit bestÅtige ich<br />
Name: ...........................................................................................<br />
Vorname: ...........................................................................................<br />
Klasse: ...............................................................<br />
dass ich das Informationsheft mit den MerkblÅttern erhalten und gelesen habe.<br />
Besonders sind dabei hervorzuheben:<br />
● Die Hausordnung der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
● Die Informationen Ñber das Infektionsschutzgesetz<br />
● Informationen Ñber das Verhalten in den ComputerrÅumen<br />
und die Nutzung von Computern und InternetzugÅngen an der <strong>Schule</strong><br />
Geben Sie dieses Blatt bitte beim Klassenlehrer /<br />
bei der Klassenlehrerin ab.<br />
....................................................<br />
Datum<br />
....................................................<br />
Unterschrift des SchÑlers / der SchÑlerin<br />
Bei minderjährigen Schülern<br />
ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.<br />
Hier mit bestÅtige ich, dass ich die Informationen des Heftes gelesen habe.<br />
........................................<br />
Datum<br />
Erziehungsberechtigter<br />
.................... ............................ …..................................<br />
Familienname Vorname in Druckbuchstaben Unterschrift<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Bitte<br />
heraustrennen<br />
und abgeben!!<br />
Stand: August 2010<br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de
Name: _______________________________________ Klasse: _____________________________________<br />
Stunde<br />
Zeit<br />
1. 07.50 - 08.35<br />
2. 08.35 - 09.20<br />
3. 09.40 - 10.25<br />
4. 10.25 - 11.10<br />
5. 11.20 - 12.05<br />
6. 12.05 - 12.50<br />
7. 13.00 - 13.45<br />
8. 13.45 - 14.30<br />
9. 14.40 - 15.25<br />
10. 15.25 - 16.10<br />
11. 16.20 -17.05<br />
12. 17.05 - 17.50<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />
ugW gW ugW gW ugW gW ugW gW ugW gW<br />
A b e n d u n t e r r i c h t : 13. Stunde: 17.50 - 18.35 15. Stunde: 19.30 - 20.15<br />
14. Stunde: 18.35 - 19.20 16. Stunde: 20.15 - 21.00<br />
A n s c h r i f t : <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />
TheaterstraÉe 8<br />
75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
T e l e f o n : 07231 / 39 2355 (Fr. Liebl)<br />
07231 / 39 2354 (Fr. Ginzel)<br />
F a x : 07231 / 39 1551<br />
E - M a i l : post@alfons-kern-schule.de<br />
I n t e r n e t : http://www.alfons-kern-schule.de<br />
S e k r e t a r i a t : Raum B 206<br />
Ö f f n u n g s z e i t e n<br />
fÇr Besucher Montag – Freitag 8 – 12 Uhr<br />
nachmittags nach Vereinbarung<br />
fÇr SchÇler/AzuBi in den Unterrichtspausen<br />
9:20 - 9:40 Uhr<br />
11:10 - 11:20 Uhr<br />
S c h u l l e i t e r : Ulrich JÑger<br />
jaeger@alfons-kern-schule.de<br />
S t e l l v e r t r e t e r : Reinhold GÑrtner<br />
gaertner@alfons-kern-schule.de
Notizen:<br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />
Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />
Tel: 07231 / 39 – 2355<br />
Fax: 07231 / 39 – 1551<br />
w w w.alfons-kern-schule.de<br />
post@alfons-kern-schule.de