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Alfons-Kern-Schule Pforzheim

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<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

<strong>Pforzheim</strong><br />

Informationen<br />

für Schülerinnen,<br />

Schüler und<br />

Auszubildende<br />

Schuljahr 2010 / 2011


Was finde ich wo?<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 2<br />

Gebäude A, B und C TheaterstraÅe 8<br />

g e l b e s<br />

G e b ä u d e<br />

Körperpflege<br />

Nahrungsmitteltechnik<br />

r o t e s<br />

G e b ä u d e<br />

Schulleitung<br />

Sekretariat<br />

Cafeteria<br />

Gebäude D AltstÇdter Kirchenweg 6<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

g r a u e s<br />

G e b ä u d e<br />

Metallbautechnik<br />

VAB<br />

Installationstechnik<br />

Kraftfahrzeugtechnik<br />

Farbtechnik<br />

und Raumgestaltung<br />

Holztechnik<br />

Bautechnik<br />

Öffnungszeiten des Sekretariates (B 206)<br />

für Besucher: Montag – Freitag 8 – 12 Uhr<br />

nachmittags nach Vereinbarung<br />

für Schüler und Auszubildende:<br />

in den Unterrichtspausen<br />

9:20 – 9:40 Uhr<br />

11:10 – 11:20 Uhr Stand: August 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 3<br />

Folgende Informationen und MerkblÇtter sind in diesem Heft enthalten:<br />

Thema Seite<br />

Schuljahreskalender 2010/2011 4<br />

Schul- und Hausordnung 5<br />

Belehrung zum Infektionsschutzgesetz<br />

- Ausfertigung fÉr SchÉler, Auszubildende und Eltern<br />

Merkblatt zur SchÉlerzusatzversicherung 9<br />

Informationen zur Fachhochschulreife 10<br />

Informationen zum Realschulabschluss<br />

und Hauptschulabschluss an der <strong>Schule</strong><br />

Die Fahrtkostenerstattung fÉr VollzeitschÉler 12<br />

Die Fahrtkostenerstattung fÉr BerufsschÉler 14<br />

Die Beratungslehrerin an unserer <strong>Schule</strong> stellt sich vor 15<br />

Nutzungsordnung fÉr die Computereinrichtungen 16<br />

RÉckmeldebogen an die <strong>Schule</strong><br />

(als Kopiervorlage oder zum Heraustrennen)<br />

Formular fÉr Entschuldigungen<br />

(als Kopiervorlage oder zum Heraustrennen)<br />

ErklÇrung zum AusfÉllen<br />

(zum Heraustrennen und Abgeben)<br />

Stundenplan 23<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

7<br />

11<br />

17<br />

19<br />

21<br />

Stand: August 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />

<strong>Pforzheim</strong><br />

Schuljahreskalender Schuljahr 2010 / 2011 – <strong>Pforzheim</strong><br />

U W 2 0 1 0 / 2 0 1 1 M o n t a g D i e n s t a g M i t t w o c h D o n n e r s t a g F r e i t a g K W<br />

1 13.09.-17.09.10 13. 14. 15. 16. 17. 37<br />

2 20.09.-24.09.10 20. 21. 22. 23. 24. 38<br />

3 27.09.-01.10.10 27. 28. 29. 30. 01. 39<br />

4 04.10.-08.10.10 04. 05. 06. 07. 08. 40<br />

5 11.10.-15.10.10 11. 12. 13. 14. 15. 41<br />

6 18.10.-22.10.10 18. 19. 20. 21. 22. 42<br />

7 25.10.-29.10.10 25. 26. 27. 28. 29. Herbstferien 43<br />

01.11.-05.11.10 01. Allerheiligen 02. Herbstferien 03. Herbstferien 04. Herbstferien 05. Herbstferien 44<br />

8 08.11.-12.11.10 08. 09. 10. 11. 12. 45<br />

9 15.11.-19.11.10 15. 16. 17. 18. 19. 46<br />

10 22.11.-26.11.10 22. 23. 24. 25. 26. 47<br />

11 29.11.-03.12.10 29. 30. 01. 02. 03. 48<br />

12 06.12.-10.12.10 06. 07. 08. 09. 10. 49<br />

13 13.12.-17.12.10 13. 14. 15. 16. 17. 50<br />

14 20.12.-24.12.10 20. 21. 22. 23. Weihnachtsferien 24. Weihnachtsferien 51<br />

27.12.-31.12.10 27. Weihnachtsferien 28. Weihnachtsferien 29. Weihnachtsferien 30. Weihnachtsferien 31. Weihnachtsferien 52<br />

03.01.-07.01.11 03. Weihnachtsferien 04. Weihnachtsferien 05. Weihnachtsferien 06. Heilige Drei KÅnige 07. Weihnachtsferien 1<br />

15 10.01.-14.01.11 10. 11. 12. 13. 14. 2<br />

16 17.01.-21.01.11 17. 18. 19. 20. 21. 3<br />

17 24.01.-28.01.11 24. 25. 26. 27. 28. 4<br />

18 31.01.-04.02.11 31. 01. 02. 03. 04. 5<br />

19 07.02.-11.02.11 07. 08. 09. 10. 11. 6<br />

20 14.02.-18.02.11 14. 15. 16. 17. 18. 7<br />

21 21.02.-25.02.11 21. 22. 23. 24. 25. 8<br />

22 28.02.-04.03.11 28. 01. 02. 03. 04. 9<br />

07.03.-11.03.11 07. Ferien 08. Ferien 09. Ferien 10. Ferien 11. Ferien 10<br />

23 14.03.-18.03.11 14. 15. 16. 17. 18. 11<br />

24 21.03.-25.03.11 21. 22. 23. 24. 25. 12<br />

25 28.03.-01.04.11 28. 29. 30. 31. 01. 13<br />

26 04.04.-08.04.11 04. 05. 06. 07. 08. 14<br />

27 11.04.-15.04.11 11. 12. 13. 14. 15. 15<br />

28 18.04.-22.04.11 18. 19. 20. 21. GrÇndonnerstag 22. Karfreitag 16<br />

25.04.-29.04.11 25. Ostermontag 26. Osterferien 27. Osterferien 28. Osterferien 29. Osterferien 17<br />

29 02.05.-06.05.11 02. 03. 04. 05. 06. 18<br />

30 09.05.-13.05.11 09. 10. 11. 12. 13. 19<br />

31 16.05.-20.05.11 16. 17. 18. 19. 20. 20<br />

32 23.05.-27.05.11 23. 24. 25. 26. 27. 21<br />

33 30.05.-03.06.11 30. 31. 01. 02. Christi Himmelfahrt 03. Ferien 22<br />

34 06.06.-10.06.11 06. 07. 08. 09. 10. 23<br />

13.06.-17.06.11 13. Pfingstmontag 14. Pfingstferien 15. Pfingstferien 16. Pfingstferien 17. Pfingstferien 24<br />

20.06.-24.06.11 20. Pfingstferien 21. Pfingstferien 22. Pfingstferien 23. Fronleichnam 24. Pfingstferien 25<br />

35 27.06.-01.07.11 27. 28. 29. 30. 01. 26<br />

36 04.07.-08.07.11 04. 05. 06. 07. 08. 27<br />

37 11.07.-15.07.11 11. 12. 13. 14. 15. 28<br />

38 18.07.-22.07.11 18. 19. 20. 21. 22. 29<br />

39 25.07.-29.07.11 25. 26. 27. 28. Sommerferien 29. Sommerferien 30<br />

01.08.-05.08.11 01. Sommerferien 02. Sommerferien 03. Sommerferien 04. Sommerferien 05. Sommerferien 31<br />

Unterrichtsfreie Tage sind markiert: Stand: 17.03.2010<br />

Feiertage sind markiert:


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />

<strong>Pforzheim</strong><br />

S t a n d : 0 7 . 0 7 . 2 0 1 0<br />

Schul- und Hausordnung<br />

Die <strong>Schule</strong> hat den im Grundgesetz der Bundesrepublik<br />

Deutschland und in der Verfassung des Landes Baden-<br />

WÄrttemberg festgelegten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu<br />

verwirklichen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung des<br />

Schulbetriebs und zur ErfÄllung ihrer unterrichtlichen und<br />

erzieherischen Aufgaben sind von der <strong>Schule</strong> die erforderlichen<br />

MaÅnahmen zu treffen. Eine grundlegende MaÅnahme dieser<br />

Art besteht in der Schaffung einer Schulordnung.<br />

Die vorliegende Schul- und Hausordnung ist in erster Linie eine<br />

Rahmenordnung zur Regelung des Schulbetriebs auf der<br />

Grundlage gegenseitiger RÄcksichtnahme und schonender<br />

Behandlung hoher Sachwerte.<br />

Sie ist fÄr alle in die <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> aufgenommenen<br />

SchÄler rechtsverbindlich und wird durch allgemeine<br />

Anordnungen und Einzelanweisungen zur Regelung<br />

besonderer Sachverhalte (Alarmordnung, Werkstattordnungen,<br />

Sicherheitsvorschriften) ergÇnzt.<br />

Die in AusÄbung der Aufsichtspflicht von Lehrern und<br />

Hauspersonal erteilten Anweisungen sind zu beachten.<br />

1. Schulbesuch<br />

Mit der Aufnahme in die <strong>Schule</strong> sind alle SchÄler verpflichtet,<br />

� den Unterricht und die Äbrigen verbindlichen<br />

Schulveranstaltungen regelmÇÅig und pÄnktlich zu<br />

besuchen,<br />

� im Unterricht mitzuarbeiten und<br />

� die Hausaufgaben zu erledigen.<br />

� auf dem SchulgelÇnde einen SchÄlerausweis mitzufÄhren.<br />

Auf Verlangen der LehrkrÇfte, Hausmeister, SekretÇrinnen<br />

und der Schulleitung ist der SchÄlerausweis vorzuzeigen.<br />

Bei minderjÇhrigen SchÄlern haben die Erziehungsberechtigten<br />

fÄr die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu sorgen.<br />

2. Verhalten<br />

Jeder SchÄler hat sein Verhalten so einzurichten, dass die<br />

ÇuÅeren Vorbedingungen fÄr einen geordneten,<br />

sicherheitsgerechten und erfolgreichen Schulbetrieb erfÄllt<br />

werden. Dazu gehÉren:<br />

� gegenseitige RÄcksichtnahme<br />

� Vermeidung von LÇrm<br />

� Achtung auf Sauberkeit in den RÇumen, Fluren,<br />

TreppenhÇusern, Toiletten und im AuÅenbereich der<br />

<strong>Schule</strong><br />

� schonender Umgang mit den Hauseinrichtungen, MÉbeln,<br />

Maschinen, Werkzeugen und sonstigen Lehr- und<br />

Lernmitteln<br />

� Meldung von besonderen Vorkommnissen und SchÇden an<br />

den jeweiligen Lehrer, an den Hausmeister oder an das<br />

Sekretariat.<br />

� FluchttÄren mit entsprechender Kennzeichnung dÄrfen nur<br />

im Notfall geÉffnet werden.<br />

In den Labor- und FachrÇumen sowie in den WerkstÇtten sind<br />

die besonderen Arbeitsanweisungen und<br />

Sicherheitsvorschriften zu beachten.<br />

3. Unterricht<br />

Die Unterrichtszeiten sind im Stundenplan festgelegt; sie<br />

beginnen und enden mit dem Gongzeichen. Der<br />

Unterrichtsbeginn am Vor- und Nachmittag sowie nach den<br />

groÅen Pausen wird durch ein Vor-Gongzeichen (5 Minuten vor<br />

Beginn) vorangekÄndigt.<br />

Sollte der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht<br />

anwesend sein, verstÇndigt der Klassensprecher oder ein<br />

anderer SchÄler der Klasse das Sekretariat oder den Lehrer in<br />

einem benachbarten Unterrichtsraum.<br />

Die fÄr den Tafeldienst eingeteilten SchÄler achten auch auf die<br />

allgemeine Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer und im<br />

zugeordneten Flurbereich.<br />

FÄr den Unterricht in den WerkstÇtten ist die berufsÄbliche<br />

Arbeitskleidung zu tragen.<br />

Klassenzimmer und entsprechende LaborrÇume dÄrfen nur in<br />

sauberer StraÅenkleidung betreten werden.<br />

4. Pausen<br />

In den groÅen Pausen verlassen die SchÄler den<br />

Unterrichtsraum und begeben sich in den Pausenhof. Der<br />

zuletzt unterrichtende Lehrer verschlieÅt den leerstehenden<br />

Raum. Bei starkem Regen und Schneefall ist der Aufenthalt auf<br />

den Fluren gestattet.<br />

Ansammlungen von SchÄlern vor und in den HauseingÇngen<br />

sowie auf den Treppen sind stets zu vermeiden.<br />

5. Mobiltelefone<br />

Die Nutzung von Mobiltelefonen, Musikaufnahme- und<br />

MusikabspielgerÇten, Foto- und FilmgerÇten, Spielkonsolen,<br />

oder Çhnliches ist von SchÄlerinnen und SchÄlern auf dem<br />

SchulgelÇnde und in den SchulgebÇuden nicht gestattet. Die<br />

Benutzung dieser GerÇte kann in wichtigen FÇllen von einem<br />

Lehrer gestattet werden.<br />

6. Feststellung von<br />

SchÄlerleistungen<br />

Jeder SchÄler hat die eigene Leistung in jedem Fach<br />

nachzuweisen, um der <strong>Schule</strong> die MÉglichkeit der Beurteilung<br />

zu geben.<br />

Die Zeugnisnoten in einem Unterrichtsfach werden aus den<br />

Einzelbeurteilungen der schriftlichen, mÄndlichen und<br />

gegebenenfalls praktischen Leistungen gewonnen.<br />

FÄr Leistungsverweigerung bei Klassenarbeiten und<br />

sonstigen Bewertungsarbeiten wird die Note „ungenÄgend“<br />

erteilt.<br />

Fehlt ein SchÄler bei angekÄndigter Klassenarbeit oder<br />

sonstigen Bewertungsarbeit unentschuldigt oder ohne<br />

ausreichende BegrÄndung, wird ebenfalls die Note<br />

„ungenÄgend“ erteilt.<br />

Bei TÑuschungen und TÑuschungsversuchen kann der<br />

Lehrer hierfÄr eine schlechtere Note bis zu „ungenÄgend“<br />

erteilen.


7. Versäumnisse,<br />

Entschuldigungspflicht<br />

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am<br />

Schulbesuch verhindert, so ist dies der <strong>Schule</strong> unverzüglich<br />

unter Angabe des Grundes und der (ggfs. voraussichtlichen)<br />

Dauer mitzuteilen.<br />

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der<br />

Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch (E-Mail)<br />

oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle mündlicher, fernmündlicher<br />

oder elektronischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung<br />

binnen drei Tagen nachzureichen.<br />

Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die<br />

Erziehungsberechtigten. Volljährige Schüler haben sich selbst<br />

zu entschuldigen.<br />

Der Entschuldigungspflicht ist nur dann Genüge getan, wenn<br />

die Verhinderung aus zwingenden Gründen nachgewiesen<br />

ist. In Zweifelsfällen kann der Klassenlehrer oder der Schulleiter<br />

die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />

8. Beurlaubung<br />

Eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts ist lediglich in<br />

besonders begründeten Ausnahmefällen gemäß der<br />

Schulbesuchsverordnung und nur auf rechtzeitigen<br />

schriftlichen Antrag möglich.<br />

9. Schülervertretung<br />

Die Schülervertretung und ihre Aufgaben sind in der<br />

Verordnung des Kultusministeriums zur<br />

Schülermitverantwortung (SMV) geregelt. Die<br />

Schülermitverantwortung ist - unbeschadet der besonderen<br />

Aufgabe der Schülervertreter - Sache aller Schüler.<br />

10. Mitwirkung der<br />

Erziehungsberechtigten und<br />

Ausbilder<br />

Die Erziehungsberechtigten und Lehrer bilden die<br />

Klassenpflegschaft der Vollzeitklassen. Bei Berufsschulklassen<br />

und bei Berufsfachschulklassen gehören zusätzlich auch die<br />

Ausbilder der Klassenpflegschaft an. Der Klassenpflegschaft<br />

obliegt das enge Zusammenwirken aller am beruflichen<br />

Erziehungs- und Bildungsprozess Mitwirkenden.<br />

Erziehungsberechtigte und Ausbilder haben die Schüler zum<br />

regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten.<br />

Erziehungsberechtigten und Ausbildern wird auf Anfrage über<br />

den Leistungsstand eines Schülers Auskunft gegeben.<br />

11. Verschiedenes<br />

� Bei Feueralarm wird das Gebäude gemäß der<br />

Alarmordnung über die gekennzeichneten Fluchtwege<br />

verlassen.<br />

� Kleidungsstücke sind an den dafür vorgesehenen<br />

Garderoben abzulegen. Für den Tascheninhalt wird keine<br />

Haftung übernommen.<br />

� Während des Unterrichts ist das Essen nicht erlaubt.<br />

� Nicht mehr verschließbare Getränkepackungen (Dosen,<br />

Kronenkapselflaschen, Kaffeebecher u. ä.) haben im<br />

geöffneten Zustand im Klassenzimmer nichts verloren.<br />

� Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen der<br />

<strong>Schule</strong>inrichtungen werden die verursachenden Schüler<br />

haftbar gemacht.<br />

� Änderungen im persönlichen Bereich des Schülers (z.B.<br />

Wohnungswechsel) und Änderungen, die sich aus dem<br />

Ausbildungsverhältnis ergeben ( z.B. Ausbilderwechsel),<br />

sind dem Klassenlehrer und dem Sekretariat umgehend<br />

mitzuteilen.<br />

� Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Schülers ist die<br />

Abmeldung beim Klassenlehrer und im Sekretariat unter<br />

Abgabe der schuleigenen Bücher, Berechtigungs- und<br />

Schülerausweise sowie evt. der Fahrkarten vorzunehmen.<br />

� Für alle Schüler besteht eine gesetzliche<br />

Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />

auf Schäden, die bei Schulveranstaltungen und auf dem<br />

unmittelbaren Schulweg eintreten. Ein Schadensfall ist dem<br />

Sekretariat ohne Verzug zu melden, damit die<br />

Schadensanzeige der Versicherung zugeleitet werden<br />

kann.<br />

12. Ordnungsmaßnahmen<br />

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der<br />

Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der<br />

<strong>Schule</strong>; bei Verstößen können folgende Maßnahmen in<br />

Betracht kommen:<br />

� Überweisung in eine Parallelklasse innerhalb der <strong>Schule</strong>.<br />

� Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht.<br />

� Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen.<br />

� Androhung des Ausschlusses aus der <strong>Schule</strong>.<br />

� Ausschluss aus der <strong>Schule</strong>.<br />

� Verhängung einer Geldbuße auf Antrag bei der zuständigen<br />

Verwaltungsbehörde.<br />

Diese Schul- und Hausordnung wurde zuletzt am 07.07.2010<br />

durch Beschluss der Schulkonferenz geändert.<br />

Anschrift der <strong>Schule</strong>:<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />

Theaterstr. 8<br />

75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Telefon: 07231 / 39 2354<br />

07231 / 39 2355<br />

Fax: 07231 / 39 1551<br />

Homepage: www.alfons-kern-schule.de<br />

E-Mail: post@alfons-kern-schule.de


BITTE LESEN SIE DIESES MERKBLATT<br />

SORGFÑLTIG DURCH !<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

Belehrung fÄr Eltern und sonstige Sorgeberechtigte<br />

gemÅÇ É34 Abs.5 S.2<br />

Infektionsschutzgesetz (lfSG)<br />

Wenn der/die Auszubildende/SchÉler oder SchÉlerinnen eine ansteckende Erkrankung hat und<br />

die <strong>Schule</strong> besucht, kann er/sie andere SchÉlerinnen und SchÉler, oder Lehrerinnen und Lehrer<br />

anstecken.<br />

Um dies zu verhindern, mÖchten wir Sie mit diesem Merkblatt Éber Ihre Pflichten,<br />

Verhaltensweisen und das Äbliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz<br />

vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel<br />

nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben.<br />

Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die <strong>Schule</strong> gehen darf, wenn<br />

1. Er/sie an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen<br />

verursacht wird. Dazu gehÖren: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch<br />

EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als EinzelfÇlle vor<br />

(auÅerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hÇmorrhagische Fieber, Pest und<br />

KinderlÇhmung. Es ist aber hÖchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in<br />

Deutschland Ébertragen werden);<br />

2. bei ihm/ihr eine Infektionskrankheit vorliegt, die in EinzelfÅllen schwer und kompliziert<br />

verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,<br />

HirnhautentzÉndung durch Haemophilus influenza b-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen,<br />

KrÇtze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiÖse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns<br />

ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden) und bakterielle<br />

Ruhr;<br />

3. ein Kopflausbefall oder KrÅtzmilbenbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht<br />

abgeschlossen ist.<br />

Die Übertragungswege der aufgezÇhlten Erkrankungen sind unterschiedlich:<br />

Viele BrechdurchfÇlle und Hepatitis A(und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder<br />

es handelt es sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch<br />

mangelnde HÇndehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten Éber GegenstÇnde<br />

(HandtÉcher; MÖbel). Durch TrÑpfchen oder „fliegende“ Infektionen werden z.B. Masern,<br />

Mumps, Windpocken und Keuchhusten Ébertragen. Die Verbreitung von KrÇtzmilben, LÇusen<br />

sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt Éber Haar- und Hautkontakte.<br />

Diese Infektions- bzw. Verbreitungswege erklÇren, warum in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

besonders gÉnstige Bedingungen fÉr eine Übertragung der aufgezÇhlten Krankheiten bestehen.<br />

Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Hausarztes in<br />

Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender MÉdigkeit, wiederholtem Erbrechen;<br />

DurchfÇllen lÇnger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.B.<br />

abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei LÇusebefall.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Die folgenden Bestimmungen<br />

fÄr erkrankte SchÄler gelten<br />

auch fÄr volljÅhrige SchÄler und<br />

Auszubildende.<br />

7<br />

Stand: 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

Ihr Hausarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt<br />

werden konnte - darÉber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der<br />

<strong>Schule</strong> nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.<br />

MÉssen der SchÉler/die SchÉlerin zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt<br />

werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1<br />

bis 3 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem<br />

Gesundheitsamt alle notwendigen MaÅnahmen ergreifen kÖnnen, um einer Weiterverbreitung der<br />

Infektionskrankheit vorzubeugen.<br />

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. Éber TrÖpfchen<br />

beim Reden mÖglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie<br />

bereits MitschÉlerinnen und MitschÉler oder Lehrerinnen oder Lehrer angesteckt haben kÖnnen,<br />

wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben mÉssen. Bitte haben Sie<br />

VerstÇndnis dafÉr, dass wir die anderen SchÉler bzw. deren Eltern anonym Éber das Vorliegen<br />

einer ansteckenden Krankheit informieren mÉssen.<br />

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene Erreger auf, ohne dass sie erkranken. Auch werden<br />

in einigen FÇllen Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen noch lÇngere Zeit<br />

mit dem Stuhlgang ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von<br />

MitschÉlerinnen und MitschÉlern oder AngehÖrigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzgesetz ist<br />

daher vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,<br />

Paratyphus und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch das<br />

Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. eine <strong>Schule</strong> gehen dÉrfen.<br />

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden<br />

Infektionskrankheit leidet, kÖnnen weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger<br />

schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem<br />

Fall dÉrfen Sie die <strong>Schule</strong> nicht besuchen.<br />

Weitere Informationen zum Besuchsverbot der <strong>Schule</strong> oder einer anderen<br />

Gemeinschaftseinrichtung fÉr "Ausscheider" oder eine mÖglicherweise infizierte, nicht jedoch<br />

erkrankte Person kÖnnen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten.<br />

Auch in diesen soeben geschilderten FÇllen mÉssen Sie uns benachrichtigen.<br />

Gegen eine Reihe von Krankheiten z.B. Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung,<br />

(Typhus) und Hepatitis A und B, sowie gegen Tetanus stehen Schutzimpfungen zur VerfÉgung.<br />

Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in EinzelfÇllen das Besuchsverbot sofort<br />

aufheben.<br />

Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihrem Hausarzt oder Ihr<br />

Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

8<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 9<br />

Merkblatt zur Schüler-Zusatzversicherung<br />

Die Schüler-Zusatzversicherung beinhaltet<br />

drei Versicherungen<br />

1. Eine Unfallversicherung<br />

(bis 112.500,- € bei InvaliditÅt)<br />

2. Eine Sachschadenversicherung<br />

(bis zur HÇchstsumme von 300,- €)<br />

3. Eine Haftpflichtversicherung<br />

(bis 2 Mio. Personen- oder SachschÅden)<br />

Die Sachschadenversicherung sowie die Haftpflichtversicherung sind dabei nur<br />

aufgrund eines Unfalles oder unfallÅhnlichen Ereignisses versichert.<br />

AuÉerdem ist zu beachten, dass die SchÑler-Zusatzversicherung nur<br />

nachrangig im Schadensfall in Anspruch genommen werden kann, das heiÉt,<br />

wenn kein sonstiger privater Versicherungsschutz vorhanden ist.<br />

Versicherte Tätigkeiten<br />

1. Teilnahme am lehrplanmÅÉigen Unterricht sowie an auÉerunterrichtlichen<br />

Veranstaltungen der <strong>Schule</strong>.<br />

2. Teilnahme an Betriebs- und Sozialpraktika sowie an durch die <strong>Schule</strong><br />

genehmigten Berufs-, Betriebs- und Arbeitsplatzerkundigungen<br />

3. Nichtschulische private BetÅtigungen, soweit ein zeitlicher Zusammenhang<br />

zur schulischen Veranstaltung besteht (Freistunden, Mittagspausen,<br />

SchulausflÑge)<br />

4. WegeunfÅlle zu den oben genannten TÅtigkeiten<br />

Beginn und Ende der Versicherung<br />

Die SchÑler-Zusatzversicherung beginnt mit der Bezahlung der PrÅmie (derzeit<br />

1,- €) und endet mit dem Schuljahr bzw. der Ausschulung (z.B. nach<br />

bestandener PrÑfung).<br />

Versicherungsschein<br />

Jede versicherte SchÑlerin, jeder versicherte SchÑler erhÅlt einen<br />

Versicherungsausweis.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Stand: Juli. 2009<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 10<br />

Fachhochschulreife<br />

während der Berufsausbildung<br />

1. Teilnehmerkreis:<br />

Alle Auszubildenden eines mindestens dreijährigen<br />

Ausbildungsberufes kÇnnen an einem<br />

Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife<br />

teilnehmen, soweit sie bei Ausbildungsbeginn einen<br />

Realschulabschluss oder einen gleichwertigen<br />

Bildungsstand nachweisen und eine Berufsschule<br />

besuchen.<br />

2. Stundentafel:<br />

ZusÅtzlich zu den PflichtfÅchern und den<br />

WahlpflichtfÅchern an der Berufsschule<br />

(zusammen 13 Wochenstunden) werden im<br />

Wahlbereich folgende FÅcher erteilt (jeweils<br />

Wochenstunden):<br />

1.<br />

Jahr<br />

2.<br />

Jahr<br />

Deutsch II 1 2<br />

Englisch 3 3<br />

3. Jahr<br />

Mathematik 2 2 2<br />

Wahlpflichtfach 1<br />

3. Dauer und<br />

Unterrichtszeit :<br />

Der Ausbildungsgang erstreckt sich Ñber drei<br />

Schuljahre. Der Ñber die Ñbliche Unterrichtszeit der<br />

Berufsschule hinausgehende Unterricht zum Erwerb<br />

der Fachhochschulreife (Wahlbereich) wird auÉerhalb<br />

der Arbeitszeit der Ausbildungsbetriebe an der <strong>Alfons</strong>-<br />

<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> erteilt.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

4. Probezeit:<br />

Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.<br />

5. Prüfung:<br />

Die ZusatzprÑfung wird in einem ersten<br />

PrÑfungsabschnitt am Ende des zweiten Schuljahres<br />

und in einem zweiten PrÑfungsabschnitt am Ende des<br />

dritten Schuljahres abgenommen.<br />

6. Zeugnisse:<br />

Wer die BerufsschulabschlussprÑfung, die<br />

AbschlussprÑfung der Berufsausbildung und die<br />

ZusatzprÑfung bestanden hat, erhÅlt neben dem<br />

Abschlusszeugnis der Berufsschule auch das Zeugnis<br />

der Fachhochschulreife. Dieses<br />

Fachhochschulreifezeugnis wird bundesweit anerkannt.<br />

7. Anmeldung:<br />

Bitte melden Sie sich persönlich im Sekretariat der<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong>, Zimmer B206 bei Frau Liebl<br />

(Tel.: 07231 / 39 23 55) an.<br />

Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von<br />

8.00 Uhr – 12.00 Uhr geÇffnet.<br />

Der Anmeldung ist das Abschlusszeugnis der<br />

Realschule oder eines gleichwertigen Bildungsstandes<br />

beizufÑgen.<br />

Stand: August 2010 F05<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w .alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 11<br />

FÑr SchÑler und Auszubildende mit Hauptschulabschluss<br />

▶ Realschulabschluss an der Berufsschule<br />

SchÑlerinnen, SchÑler und Auszubildende kÇnnen an der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben, wenn:<br />

1. im Abschlusszeugnis der Berufsschule in den maÉgebenden FÅchern<br />

(alle FÅcher mit Ausnahme von Religion und Sport) ein Durchschnitt von<br />

mindestens 3,0 erreicht ist und<br />

2. der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung (GesellenprÑfung)<br />

nachgewiesen ist und<br />

3. Fremdsprachenkenntnisse aus mindestens fÄnfjÅhrigem Fremdsprachenunterricht<br />

(z.B. an der Hauptschule) mit der Note „ausreichend“ vorliegen.<br />

Die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes erfolgt<br />

durch eine BestÅtigung, die vom Sekretariat der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> ausgestellt wird.<br />

Dazu sind die oben aufgefÑhrten Abschlusszeugnisse (Hauptschule, Berufsschule) und<br />

der Gesellenbrief vorzulegen.<br />

Was kÑnnen Sie mit diesem Abschluss anfangen?<br />

Dieser mit diesem Abschluss erworbene Bildungsstand berechtigt zum Besuch aller<br />

BildungsgÅnge, die einen Realschulabschluss voraussetzen, sowie zur Teilnahme an<br />

einer AufnahmeprÑfung zum Besuch der Oberstufe der Berufsoberschulen. Er<br />

berechtigt jedoch nicht zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums.<br />

- Sie haben Zugang zu einer Laufbahn des mittleren Dienstes (z.B. bei der Polizei<br />

oder der Stadt). Sie kÇnnen die Ausbildung in den nichtÅrztlichen Heilhilfsberufen<br />

(z.B. Krankenschwester, Krankenpfleger) sowie eine Erzieher/innen-Ausbildung<br />

beginnen.<br />

- Sie kÇnnen ein Berufskolleg besuchen. Dieses fÑhrt in einer schulischen<br />

Vollzeitausbildung zum Abschluss „Staatlich geprÑfter Assistent“ oder „Staatlich<br />

geprÑfte Assistentin“ (z.B. 1-jÅhriges Berufskolleg Technik und Medien).<br />

- Nach der Berufsausbildung und einer entsprechenden beruflichen TÅtigkeit<br />

besteht die MÇglichkeit eine Fachschule zu besuchen (z.B. Fachschule fÑr<br />

Technik) mit dem Abschluss: „Staatlich geprÑfte/r Techniker/in.<br />

FÑr SchÑler ohne Hauptschulabschluss<br />

▶ Hauptschulabschluss an der Berufsschule<br />

SchÑlerinnen und SchÑler ohne Hauptschulabschluss kÇnnen an der <strong>Alfons</strong>-<br />

<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand<br />

erwerben, wenn sie:<br />

● in der einjÅhrigen Berufsfachschule das Ziel des Bildungsganges erreicht haben;<br />

oder<br />

● an der Berufsschule die AbschlussprÑfung bestanden und die nach dem<br />

Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene GesellenprÑfung abgelegt haben.<br />

Die Feststellung eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes<br />

erfolgt durch eine BestÅtigung, die vom Sekretariat der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<br />

<strong>Schule</strong> ausgestellt wird.<br />

Dazu ist das<br />

● Abschlusszeugnis der Berufsfachschule oder das<br />

● Abschlusszeugnis der Berufsschule und der Gesellenbrief der<br />

Handwerkskammer bzw. Industrie und Handelskammer vorzulegen.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Stand: Juli 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

Fahrtkostenrückerstattung für Vollzeitschüler<br />

(EinjÅhrige Berufsfachschule, Vorbereitungsjahr Arbeit / Beruf, Berufseinstiegsjahr)<br />

Voraussetzung:<br />

� Mindestens 3 km Entfernung zwischen Wohnung und <strong>Schule</strong><br />

� PreisgÑnstigste Fahrtkosten fÑr die Fahrten zur <strong>Schule</strong> mÑssen hÇher sein als<br />

31,00 € pro Monat<br />

Der Eigenanteil von 31,00 € kann beim Vorliegen einer sozialen HÅrte entfallen. Eine soziale HÅrte liegt dann vor, wenn<br />

Eltern oder SchÑler Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II ohne befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld<br />

II oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Bitte informieren Sie sich in solchen FÅllen direkt im<br />

Sekretariat der <strong>Schule</strong> Ñber eine mÇgliche Befreiung vom Eigenanteil.<br />

Hinweis:<br />

Auf der nÅchsten Seite finden Sie Informationen zum VPE-SchÑlerabo<br />

Verfahren<br />

für Fahrtkostenrückerstattung mit dem VPE-Schülerabo an unserer<br />

<strong>Schule</strong>:<br />

� Berechtigte SchÑler (Voraussetzung siehe oben!) erhalten vom Klassenlehrer<br />

einen Bestellschein fÑrs VPE-SchÑler-Jahresabo.<br />

� Dieser Bestellschein ist bei minderjÅhrigen SchÑlern entsprechend von den<br />

Eltern (AbbuchungsermÅchtigung) auszufÑllen und Ñber den Klassenlehrer<br />

wieder im Sekretariat abzugeben.<br />

Ganz wichtig ist auf diesem Bestellschein die Erteilung der<br />

AbbuchungsermÅchtigung. Wird dieses nicht erteilt, kommt kein SchÑlerabo<br />

zustande. Ebenso muss dem Bestellschein ein aktuelles Passbild beigefÑgt sein.<br />

Auf der RÑckseite des Passbildes sind in Druckschrift folgende Daten<br />

anzugeben: Name, Vorname, Klasse, <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Die ausgefÑllten Bestellscheine mit dem Passbild sind Ñber den Klassenlehrer im<br />

Sekretariat abzugeben.<br />

� Bis zur Ausgabe der VPE-SchÑlerabofahrkarten durch die <strong>Schule</strong>, kÇnnen die<br />

SchÑler das vom Sekretariat der <strong>Schule</strong> unterschriebene und gestempelte gelbe<br />

Blatt des Bestellscheines als Fahrkarte benutzen.<br />

� Der monatliche Eigenanteil von 31,00 € wird monatlich abgebucht.<br />

� Die SchÑler werden vom Klassenlehrer informiert, wenn die Fahrkarten von den<br />

SchÑlern im Sekretariat abgeholt werden kÇnnen.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

12<br />

Stand: Juli 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

13<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 14<br />

Fahrtkostenrückerstattung für Berufsschüler<br />

Voraussetzung:<br />

� Mindestens 20 km Entfernung zwischen Wohnort und <strong>Schule</strong><br />

� PreisgÑnstigste Fahrtkosten fÑr die Fahrten zur Berufsschule mÑssen<br />

hÇher sein als 47,00 € pro Monat<br />

BerufsschÑler erhalten fÑr die Fahrt vom Wohnort zur Berufsschule eine RÑckerstattung des Fahrtkostenanteils,<br />

welcher den Eigenanteil von 47,00 € im Kalendermonat Ñbersteigt, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und <strong>Schule</strong><br />

mindestens 20 km betrÅgt. BerÑcksichtigt wird nur die kÑrzeste Çffentliche Wegstrecke. Bei Blockunterricht wird fÑr<br />

jede Unterrichtswoche mit Blockunterricht ein Eigenanteil von 11,75 € (47€ / 4) erhoben.<br />

Verfahren:<br />

� Erstattungsantrag am Schuljahresanfang im Sekretariat der <strong>Schule</strong> Ñber<br />

den Klassenlehrer anfordern.<br />

� Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes dem Klassenlehrer vorlegen,<br />

dass sie keine BefÇrderungskosten fÑr die Fahrt zur <strong>Schule</strong> erstattet<br />

bekommen.<br />

� Die zum Schulbesuch benÇtigten Fahrkarten mÑssen sorgfÅltig<br />

gesammelt und fÑr jeden Monat nach Datum geordnet auf einem DIN A4<br />

Blatt aufgeklebt werden.<br />

� Auf einem zweiten Blatt werden die Schultage eingetragen. Diese<br />

mÑssen vom Klassenlehrer durch Unterschrift bestÅtigt werden.<br />

� Am Schuljahresende wird der Erstattungsantrag mit den aufgeklebten<br />

Fahrkarten, sowie die Ausbildungsbetriebsbescheinigung vor den<br />

Sommerferien im Sekretariat abgegeben.<br />

Vor dem LÇsen der Fahrkarte ist genau festzustellen, welcher Tarif die preisgÑnstigste<br />

BefÇrderungsmÇglichkeit bietet. In vielen FÅllen bietet sich die BahnCard 25 oder BahnCard 50 an, die bei<br />

einem Erstattungsantrag voll erstattet wird. Gegebenenfalls kommen auch SchÑlerwochenkarten,<br />

SchÑlermonatskarten oder bei Omnibusverkehr Mehrfahrtenkarten in Frage. In ZweifelsfÅllen sollte man<br />

sich bei den entsprechenden Stellen des jeweiligen Verkehrsunternehmens beraten lassen.<br />

In der Regel werden die Fahrtkosten nur bei Benutzung Çffentlicher Verkehrsmittel erstattet. In<br />

SonderfÅllen kÇnnen auf schriftlichen Antrag die Fahrtkosten auch bei Benutzung privateigener Fahrzeuge<br />

erstattet werden, wenn dadurch unzumutbare Wartezeiten oder eine zu spÅte Ankunft in der <strong>Schule</strong><br />

vermieden werden kann. Dieser Antrag muss schriftlich, unter Angabe der GrÑnde, bei Schuljahresbeginn<br />

im Sekretariat der <strong>Schule</strong> Ñber den Klassenlehrer eingereicht werden.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Stand: Juli 2009<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

post@alfons-kern-schule.de


Beratung<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 15<br />

an der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

Beratungslehrerin an dieser <strong>Schule</strong> ist<br />

Franziska Freundt<br />

Terminvereinbarung:<br />

Persönlich in den Sprechstunden<br />

im Beratungszimmer (A113) im gelben Gebäude (EG)<br />

Telefonisch über das Sekretariat<br />

07231/ 39-2355<br />

Schriftlich über das Sekretariat<br />

oder per Mail an freundt@alfons-kern-schule.de<br />

Hilfe und Beratung wird angeboten<br />

für Schüler / Eltern / Lehrer<br />

� bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten<br />

� bei Fragen zu Schulabschlüssen und Bildungswegen<br />

� bei Problemen in der Ausbildung<br />

� bei persönlichen Fragen<br />

� bei Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen<br />

� bei Angst vor <strong>Schule</strong>, Prüfungen und Klassenarbeiten<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Stand: Juli 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

www.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


Nutzungsordnung der<br />

Computereinrichtungen<br />

für Schüler<br />

A Allgemeines<br />

Nachfolgende Regelung gilt<br />

für die Benutzung von<br />

schulischen Computereinrichtungen<br />

durch<br />

Schülerinnen und Schüler im<br />

Rahmen des Unterrichts,<br />

den frei zugänglichen<br />

Schülerrechnern sowie bei der Nutzung des schulinternen<br />

Internetzugangs auf privaten Laptops. Sie gilt nicht für<br />

eine rechnergestützte Schulverwaltung.<br />

Die <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> gibt sich für den Umgang mit<br />

diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei<br />

gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C<br />

ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des<br />

Unterrichts.<br />

B Regeln für jede Nutzung<br />

Passwörter:<br />

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine<br />

Nutzerkennung und ein vorläufiges Passwort, mit dem<br />

sie sich an allen Rechner der <strong>Schule</strong> anmelden können.<br />

Bei der ersten Benutzung muss das vorgegebene<br />

Passwort durch ein individuelles Passwort ersetzt<br />

werden. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die<br />

Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für unter<br />

der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden<br />

Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht.<br />

Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.<br />

Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist<br />

verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist<br />

verpflichtet, dieses dem Schulleiter mitzuteilen.<br />

Verbotene Nutzungen:<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts,<br />

Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu<br />

beachten. Es ist verboten, pornographische,<br />

gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte<br />

aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte<br />

versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen<br />

und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.<br />

Datenschutz und Datensicherheit:<br />

Die <strong>Schule</strong> ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht<br />

berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu<br />

kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach<br />

einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden<br />

neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn<br />

Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden<br />

Missbrauches der schulischen Computer begründen.<br />

Die <strong>Schule</strong> wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen<br />

des Verdachts von Missbrauch und durch<br />

verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.<br />

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation:<br />

Veränderungen der Installation und Konfiguration der<br />

Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie<br />

Manipulationen an der Hardwareausstattung sind<br />

grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an<br />

Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.<br />

Ausgenommen sind gemeldete private Laptops, deren<br />

Internetzugang vom Administrator eingerichtet wurde.<br />

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden<br />

von großen Dateien (z.B. Videos) aus dem Internet, ist<br />

zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere<br />

Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die<br />

<strong>Schule</strong> berechtigt, diese Daten zu löschen.<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 16<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Schutz der Geräte:<br />

In den Computerräumen hat sich der Schüler bei Beginn<br />

des Unterrichts in die ausliegenden Benutzerlisten<br />

einzutragen. Die Bedienung der Hard- und Software hat<br />

entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen<br />

oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung<br />

verantwortlichen Person zu melden und durch Eintrag in<br />

die Benutzerlisten zu dokumentieren. Wer schuldhaft<br />

Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.<br />

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten<br />

besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung<br />

der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<br />

Nutzung von Informationen aus dem Internet:<br />

Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für schulische<br />

Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein<br />

elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der<br />

unter Berücksichtigung seines Inhalts und des<br />

Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im<br />

Zusammenhang steht. Das Herunterladen von<br />

Anwendungen ist nur mit Einwilligung der <strong>Schule</strong> zulässig.<br />

Die <strong>Schule</strong> ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang<br />

abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.<br />

Im Namen der <strong>Schule</strong> dürfen weder Vertragsverhältnisse<br />

eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste<br />

im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung<br />

von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheberoder<br />

Nutzungsrechte zu beachten.<br />

Versenden von Informationen in das Internet<br />

Werden Informationen unter dem Absendernamen der<br />

<strong>Schule</strong> in das Internet versandt, geschieht das unter<br />

Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.<br />

Die Veröffentlichung von Internetseiten der <strong>Schule</strong> bedarf<br />

der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde<br />

Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So<br />

dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere<br />

Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen<br />

Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu<br />

nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen<br />

Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und<br />

Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der<br />

Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle<br />

der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.<br />

C Ergänzende Regeln für die<br />

Nutzung außerhalb des<br />

Unterrichtes<br />

Nutzungsberechtigung:<br />

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der<br />

medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt<br />

werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste<br />

genutzt werden können, trifft die <strong>Schule</strong> unter Beteiligung<br />

der schulischen Gremien.<br />

Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung<br />

unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle<br />

der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten,<br />

versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie<br />

diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die<br />

Nutzung.<br />

D Schlussvorschriften<br />

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen<br />

Schul- und Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer<br />

Bekanntgabe durch Aushang in der <strong>Schule</strong> in Kraft. Einmal<br />

zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung<br />

statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die<br />

unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem<br />

Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich<br />

strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt<br />

werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung<br />

können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung<br />

schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur<br />

Folge haben.<br />

Stand: Juli 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 17<br />

Rückmeldungen an die <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Name: ..................................................................................<br />

Vorname: ..................................................................................<br />

Klasse: ............................................................<br />

Klassenlehrer/in: ............................................................<br />

Ich habe folgende Anfragen oder Anregungen an die <strong>Schule</strong>:<br />

.....................................................................................................<br />

.....................................................................................................<br />

.....................................................................................................<br />

.....................................................................................................<br />

.....................................................................................................<br />

.....................................................................................................<br />

.....................................................................................................<br />

Diese Anfragen oder Anregungen können beim Sekretariat oder bei der<br />

Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer abgegeben werden<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Stand: August 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


Absender: .....................................................................................................................................................................<br />

Name, Vorname<br />

An<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />

TheaterstraÅe 8<br />

.....................................................................................................................................................................<br />

StraÅe, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer<br />

75175 <strong>Pforzheim</strong> Fax: 07231 39 15 51<br />

Entschuldigung<br />

Der SchÉler ….................................................................. aus der Klasse …........................................<br />

ist vom …......................................... bis …......................................... voraussichtlich krank.<br />

Ein Çrztliches Zeugnis Éber die SchulunfÇhigkeit liegt diesem Schreiben bei<br />

Ein Çrztliches Zeugnis Éber die SchulunfÇhigkeit wird nachgereicht<br />

................................ ................................................................ .........................................<br />

Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten des SchÉlers / der SchÉlerin<br />

Bestätigung des Ausbildungsbetriebs<br />

Hiermit bestÇtige ich als Verantwortlicher fÉr die Ausbildung, dass ich Éber die oben genannten<br />

Fehltage des/der Auszubildenden informiert wurde.<br />

........................................................ .........................................................................<br />

Stempel des Ausbildungsbetriebes Datum und Unterschrift des Ausbilders / der Ausbilderin


<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong> 21<br />

Bestätigung über den Erhalt<br />

und die Durchsicht<br />

der Informationsblätter<br />

Hiermit bestÅtige ich<br />

Name: ...........................................................................................<br />

Vorname: ...........................................................................................<br />

Klasse: ...............................................................<br />

dass ich das Informationsheft mit den MerkblÅttern erhalten und gelesen habe.<br />

Besonders sind dabei hervorzuheben:<br />

● Die Hausordnung der <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

● Die Informationen Ñber das Infektionsschutzgesetz<br />

● Informationen Ñber das Verhalten in den ComputerrÅumen<br />

und die Nutzung von Computern und InternetzugÅngen an der <strong>Schule</strong><br />

Geben Sie dieses Blatt bitte beim Klassenlehrer /<br />

bei der Klassenlehrerin ab.<br />

....................................................<br />

Datum<br />

....................................................<br />

Unterschrift des SchÑlers / der SchÑlerin<br />

Bei minderjährigen Schülern<br />

ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.<br />

Hier mit bestÅtige ich, dass ich die Informationen des Heftes gelesen habe.<br />

........................................<br />

Datum<br />

Erziehungsberechtigter<br />

.................... ............................ …..................................<br />

Familienname Vorname in Druckbuchstaben Unterschrift<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Bitte<br />

heraustrennen<br />

und abgeben!!<br />

Stand: August 2010<br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de


Name: _______________________________________ Klasse: _____________________________________<br />

Stunde<br />

Zeit<br />

1. 07.50 - 08.35<br />

2. 08.35 - 09.20<br />

3. 09.40 - 10.25<br />

4. 10.25 - 11.10<br />

5. 11.20 - 12.05<br />

6. 12.05 - 12.50<br />

7. 13.00 - 13.45<br />

8. 13.45 - 14.30<br />

9. 14.40 - 15.25<br />

10. 15.25 - 16.10<br />

11. 16.20 -17.05<br />

12. 17.05 - 17.50<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

ugW gW ugW gW ugW gW ugW gW ugW gW<br />

A b e n d u n t e r r i c h t : 13. Stunde: 17.50 - 18.35 15. Stunde: 19.30 - 20.15<br />

14. Stunde: 18.35 - 19.20 16. Stunde: 20.15 - 21.00<br />

A n s c h r i f t : <strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong><br />

TheaterstraÉe 8<br />

75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

T e l e f o n : 07231 / 39 2355 (Fr. Liebl)<br />

07231 / 39 2354 (Fr. Ginzel)<br />

F a x : 07231 / 39 1551<br />

E - M a i l : post@alfons-kern-schule.de<br />

I n t e r n e t : http://www.alfons-kern-schule.de<br />

S e k r e t a r i a t : Raum B 206<br />

Ö f f n u n g s z e i t e n<br />

fÇr Besucher Montag – Freitag 8 – 12 Uhr<br />

nachmittags nach Vereinbarung<br />

fÇr SchÇler/AzuBi in den Unterrichtspausen<br />

9:20 - 9:40 Uhr<br />

11:10 - 11:20 Uhr<br />

S c h u l l e i t e r : Ulrich JÑger<br />

jaeger@alfons-kern-schule.de<br />

S t e l l v e r t r e t e r : Reinhold GÑrtner<br />

gaertner@alfons-kern-schule.de


Notizen:<br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

<strong>Alfons</strong>-<strong>Kern</strong>-<strong>Schule</strong> Theaterstr. 8<br />

Gewerbliche <strong>Schule</strong> 75175 <strong>Pforzheim</strong><br />

Tel: 07231 / 39 – 2355<br />

Fax: 07231 / 39 – 1551<br />

w w w.alfons-kern-schule.de<br />

post@alfons-kern-schule.de

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