23.02.2013 Aufrufe

E-Mail: gemeinde@grins

E-Mail: gemeinde@grins

E-Mail: gemeinde@grins

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E-<strong>Mail</strong>: <strong>gemeinde@grins</strong>.tirol.gv.at<br />

UID Nr.: ATU 37500806<br />

G E M E I N D E A M T<br />

G R I N S<br />

6591 BEZIRK LANDECK<br />

TIROL .TEL. 0 54 42 / 6 20 55<br />

FAX: 0 54 42 / 68 2 80<br />

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 29.08.2012<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.08.2012 folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Tagesordnung<br />

Grins, den 30.08.2012<br />

1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift der letzten<br />

Sitzung<br />

2. Tätigkeitsbericht des Bürgermeister `s und Vizebürgermeister `s sowie Obmann des Bauausschuss<br />

3. Verlesung des Protokolls der letzten Kassaprüfung<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die Bauplatzvergabe Widum-Reihenhaussiedlung der Gp. 1931/2<br />

5. Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Zustimmung zur Selbstbewirtschaftung der Fischerei<br />

Rev.6026 Trisanna – Sanna und Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit dem Fischerverein Bachforelle<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über die Wegvermessung und den Grundtausch im Bereich von Gp.<br />

1808, 19, 24, 5, 7 u. Bp. .18, .19/2 und .14 (Öffentliches Gut - Wille – Griesenauer)<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zwischen der Gemeinde<br />

Grins (Öffentliches Gut) und TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG – Grundstück 1824/4<br />

8. Beratung und Beschlussfassung über eine Baulandwidmung im Bereich der neu gebildeten Gp. 660/3 im<br />

Malatsch im Hinblick auf die Errichtung eines Wohnhauses von Bernhard Siess<br />

9. Beratung und Beschlussfassung um eine Widmungsergänzung im Bereich der Gp. 643/7 im Ortsteil Außerdorf<br />

im Hinblick auf die Errichtung eines Wohnhauses von Herrn Sebastian Siehs und Frau Maria<br />

Ramsauer<br />

10. Personalangelegenheiten<br />

11. Anfragen, Anträge, Allfälliges<br />

Erledigung<br />

Zu Punkt 1: Die Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen<br />

und unterfertigt.<br />

Zu Punkt 2: Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters, Vizebürgermeisters sowie<br />

Obmann des Bauausschusses zur Kenntnis.<br />

Zu Punkt 3: Das Protokoll der letzten Kassaprüfung wird vom Obmann des Überprüfungsausschusses GR<br />

Jürgen Waldner verlesen und vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Der Bürgermeister bedankt sich beim Überprüfungsausschuss für die geleistete Arbeit.<br />

Zu Punkt 4: Bürgermeister Thomas Lutz berichtet, dass ein Ansuchen von Frau Bernadette (geb. Nigg) und<br />

Herrn Andreas Derndler bezüglich Interesse für das noch freie Grundstück 1931/2 im Ortsteil<br />

Widum, im Gemeindeamt eingelangt ist. In diesem Ansuchen bekundet die Familie Derndler,<br />

dass sie wieder in ihr Heimatdorf zurückkehren möchten.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bauplatz B (geplant von Architekt Florian Mathies)<br />

an Frau Bernadette und Herrn Alexander Derndler derzeit wohnhaft in Urtlweg 9 Top F,<br />

6500 Landeck zu verkaufen.


2<br />

Zu Punkt 5: Der Bürgermeister berichtet, dass das Fischereirevier Trisanna-Sanna/Pians bis Ende des heurigen<br />

Jahres an Herrn Bruno Raich verpachtet ist. Laut Mitteilung der Gemeinde Pians, die den<br />

größten Anteil am Revier hat, soll die Fischerei nicht mehr ausgeschrieben, sondern von den<br />

Gemeinden selbst bewirtschaftet werden. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet einen Bewirtschaftungsvertrag<br />

zu erstellen. Als Bewirtschafter würde man den Fischerverein Bachforelle<br />

beauftragen. Diese Vorgangsweise würde einerseits zwar die Pachteinnahmen um ca. 50 %<br />

verringern, wobei die Gemeinde Grins nur mit 9,23 % beteiligt ist, andererseits wären aber andere<br />

Probleme (Flussverbauung, Kraftwerk usw.) direkt über die Gemeinden zu regeln. Für den<br />

Fall einer Selbstbewirtschaftung wäre von den Gemeinden Pians, Tobadill, Kappl, Strengen und<br />

Grins ein Bewirtschaftungsvertrag mit dem Fischerverein Bachforelle abzuschließen. Die entsprechenden<br />

Entwürfe für den Bewirtschaftungsvertrag und den Verwaltungsstatuten wurden<br />

von der Bezirkshauptmannschaft Landeck überprüft und für in Ordnung befunden. Seitens der<br />

Gemeinderäte werden verschiedene Bedenken (Pachteinnahmen, Ausstiegsklauseln, Dauer der<br />

Gültigkeit des Vertrages usw.) angesprochen.<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 11 Stimmen dafür und einer Gegenstimme, die Selbstbewirtschaftung<br />

des Fischereigemeinschaftsreviers Trisanna-Sanna/Pians ab dem Jahr 2013 durch die<br />

Gemeinden Pians, Tobadill, Kappl, Strengen und Grins durchzuführen.<br />

Weiters beschließt der Gemeinderat unter Vorbehalt, mit 11 Stimmen dafür und einer Gegenstimme,<br />

dem Bewirtschaftungsvertrag des Vereins Bachforelle zuzustimmen. Der Bgm. wird<br />

vom Gemeinderat beauftragt mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden Gespräche zu<br />

führen um vorzubringen, dass in diesem Vertrag noch weitere Ergänzungen bzw. Ausstiegsmöglichkeiten<br />

(z.B.: Flussverbauung, Kraftwerk usw.) aufgenommen werden, bevor er diesen<br />

für die Gemeinde Grins unterzeichnet.<br />

Zu Punkt 6: Der Bgm. bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass die Gemeinde im „Hohenwial“ die Straße<br />

verbreitert hat. Daraufhin wurde die Straße neu vermessen, alle angrenzenden Grundeigentümer<br />

haben zugestimmt die gesamten Teilflächen dieser Parzellen kostenlos an das Öffentliche Gut<br />

der Gemeinde Grins abzugeben. Weiters berichtet, der Bürgermeister, dass er eine Einigung<br />

zwischen Frau Sabine Wille und Frau Isolde Griesenauer erzielen konnte. Hier einigten sich die<br />

Grundeigentümer untereinander ihre Grundflächen zu tauschen, damit eine befahrbare Straße<br />

zum Haus Familie Griesenauer gemacht werden kann. Diese Verbreiterung der bestehenden<br />

Straße wird unentgeltlich in das Öffentlichen Gut der Gemeinde Grins aufgenommen.<br />

Nach Einsichtnahme in den Vermessungsplan mit der GZ 6106/11 vom 06.11.2011, erstellt<br />

vom Vermessungsbüro Obex-Pfeifer-Haas, stimmt der Gemeinderat einstimmig zu die Teilflächen<br />

der Grundparzellen 1808, 19, 24, 5, 7 u. Bp. .18, .19/2 und .14 bzgl. Wegverbreiterung ins<br />

Öffentliche Gut der Gemeinde Grins aufzunehmen.<br />

Zu Punkt 7: Der Bürgermeister Thomas Lutz stellt dem Gemeinderat den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag<br />

der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG vor, indem wegen Baufälligkeit der Stahlgittermast Nr. 41,<br />

sowie die Betonmasttrafostation Grins/Handle samt Stichleitung abgetragen werden muss. An<br />

derselben Stelle wird ein neuer Gitterwinkelabspannmast mit Kabelhochführung errichtet. Von<br />

dort führt ein 30kV-Erdkabel Richtung Süden und wird auf Gp. 1136/7 an der neu zu errichtenden<br />

Bodenblechstation Grins/Handle angeschlossen.<br />

Nach Einsichtnahme in den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag und den Lageplan der TIWAG-<br />

Tiroler Wasserkraft AG (30kV-Kabel und BST Grins/Handle als Ersatz für die BMST und<br />

30kV-Leitung Landeck-St. Jakob) beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag<br />

mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG anzunehmen und zu unterzeichnen.<br />

Zu Punkt 8: Bgm. Lutz berichtet, dass Herr Bernhard Siess bei der Gemeinde Grins um eine Baulandwidmung<br />

im Bereich der neu gebildeten Gp. 660/3 – Malatsch, angesucht hat, da er auf diesem<br />

Grundstück ein Wohnhaus errichten möchte. Er wohnt derzeit in einer kleinen Wohnung im Elternhaus.<br />

Der Bürgermeister erklärt dem Gemeinderat anhand des ausgearbeiteten Planes und


3<br />

Erläuterungsberichtes von der Planungsgemeinschaft „Pro Alp Consult“ die Parzelle des<br />

Grundbesitzers Herrn Bernhard Siess.<br />

Zwischen der Gemeinde Grins und dem Grundeigentümer wurde eine Vereinbarung abgeschlossen.<br />

Sollte eine großräumige Erschließung im Bereich Malatsch stattfinden, stimmt der<br />

Grundeigentümer Herr Bernhard Siess zu, entlang seiner Grundgrenzen nördlich sowie westlich<br />

die erforderlichen Grundflächen ins Öffentliche Gut der Gemeinde Grins abzutreten.<br />

Nach Einsichtnahme in die Pläne, ausgearbeitet von der Planungsgemeinschaft „Pro Alp Consult“<br />

beschließt der Gemeinderat mit 12 Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung (Befangenheit)<br />

die Auflage der in den Änderungsplänen ersichtlichen Umwidmung der neu gebildeten Gp.<br />

660/3 von derzeit Freiland in „Wohngebiet“ gemäß § 38, Abs. 1, TROG 2011 umzuwidmen.<br />

Zu Punkt 9: Bgm. Thomas Lutz berichtet, dass Herr Sebastian Siehs und Frau Maria Ramsauer beabsichtigen<br />

auf der Gp. 643/7 ein Wohnhaus zu errichten. Da das Grundstück jedoch nur zum Teil als<br />

Bauland gewidmet und im Übrigen noch als Freiland ausgewiesen ist, haben die beiden Bauwerber<br />

bei der Gemeinde Grins um eine entsprechende Widmungsergänzung angesucht.<br />

Nach Einsichtnahme in die Pläne, ausgearbeitet von der Planungsgemeinschaft „Pro Alp Consult“<br />

beschließt der Gemeinderat mit 12 Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung (Befangenheit)<br />

die Auflage die im Änderungsplan ersichtliche Teilfläche der Gp. 643/7 von derzeit Freiland<br />

in „landwirtschaftliches Mischgebiet“ gemäß § 40, Abs. 5, TROG 2011 umzuwidmen.<br />

Weiters beschließt der Gemeinderat die im Änderungsplan ersichtliche Teilfläche der Gp. 643/6<br />

von derzeit Freiland in „landwirtschaftliches Mischgebiet“ gemäß § 40, Abs. 5, TROG 2011<br />

umzuwidmen, sodass auch bei diesem Grundstück eine einheitliche Bauplatzwidmung erreicht<br />

wird.<br />

Gleichzeitig wird gem. § 70 Abs. 1 lt. a des TROG 2011 der Beschluss über die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur dann rechtswirksam wird,<br />

wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten<br />

Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 10: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Weiterführung des Integrationskindergartens im<br />

Kindergarten Grins für das Kindergartenjahr 2012/13. Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig<br />

Frau Gabriele Starjakob, 6591 Grins 65 als Kindergartenstützkraft für das Kindergartenjahr<br />

2012/13 wieder anzustellen.<br />

Zu Punkt 11: Unter diesem Tagesordnungspunkt wird unter anderem die Inbetriebnahme des Hochbehälters<br />

Gmar Grist, Vandalakt - anschneiden einer Linde bei der Volkschule Grins, defekte Chlorpumpe<br />

und Filter beim Schwimmbad Grins, Tausch der kaputten Trübungssonde beim E-Werk, falsche<br />

Ablagerung von Rasenschnitt bzw. Gartenabfall im „Außeren Wald“, Leader-Projekt Gestaltung<br />

der Albigenpfade bzw. Wanderwege, Angebot für Läutwerk und Sanierungsmaßnahmen<br />

bei der Nepomuk – Kapelle in Graf, Fahrverbotstafel beim Haus Winkler in Graf, derzeitiger<br />

Stand der Planung für die Feuerwehrhalle Graf-Gurnau, Verkehrsspiegel im Bereich Markus<br />

Juen, Problem bzgl. Grinnerhof, Ankündigung des Termins für die Verhandlung vom Kanalnetz<br />

und des geplanten Regenüberlaufbeckens in Malatsch der Gemeinde, usw. gesprochen.<br />

Wer sich durch diese Beschlüsse in seinem Recht verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim<br />

Gemeindeamt Beschwerde erheben.<br />

Angeschlagen am: 30.08.2012 Der Bürgermeister<br />

Abgenommen am: _________ Thomas Lutz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!