E-Mail: gemeinde@grins
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E-<strong>Mail</strong>: <strong>gemeinde@grins</strong>.tirol.gv.at<br />
UID Nr.: ATU 37500806<br />
G E M E I N D E A M T<br />
G R I N S<br />
6591 BEZIRK LANDECK<br />
TIROL .TEL. 0 54 42 / 6 20 55<br />
FAX: 0 54 42 / 68 2 80<br />
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 29.08.2012<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.08.2012 folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Tagesordnung<br />
Grins, den 30.08.2012<br />
1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift der letzten<br />
Sitzung<br />
2. Tätigkeitsbericht des Bürgermeister `s und Vizebürgermeister `s sowie Obmann des Bauausschuss<br />
3. Verlesung des Protokolls der letzten Kassaprüfung<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die Bauplatzvergabe Widum-Reihenhaussiedlung der Gp. 1931/2<br />
5. Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Zustimmung zur Selbstbewirtschaftung der Fischerei<br />
Rev.6026 Trisanna – Sanna und Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit dem Fischerverein Bachforelle<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über die Wegvermessung und den Grundtausch im Bereich von Gp.<br />
1808, 19, 24, 5, 7 u. Bp. .18, .19/2 und .14 (Öffentliches Gut - Wille – Griesenauer)<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag zwischen der Gemeinde<br />
Grins (Öffentliches Gut) und TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG – Grundstück 1824/4<br />
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Baulandwidmung im Bereich der neu gebildeten Gp. 660/3 im<br />
Malatsch im Hinblick auf die Errichtung eines Wohnhauses von Bernhard Siess<br />
9. Beratung und Beschlussfassung um eine Widmungsergänzung im Bereich der Gp. 643/7 im Ortsteil Außerdorf<br />
im Hinblick auf die Errichtung eines Wohnhauses von Herrn Sebastian Siehs und Frau Maria<br />
Ramsauer<br />
10. Personalangelegenheiten<br />
11. Anfragen, Anträge, Allfälliges<br />
Erledigung<br />
Zu Punkt 1: Die Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen<br />
und unterfertigt.<br />
Zu Punkt 2: Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters, Vizebürgermeisters sowie<br />
Obmann des Bauausschusses zur Kenntnis.<br />
Zu Punkt 3: Das Protokoll der letzten Kassaprüfung wird vom Obmann des Überprüfungsausschusses GR<br />
Jürgen Waldner verlesen und vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Der Bürgermeister bedankt sich beim Überprüfungsausschuss für die geleistete Arbeit.<br />
Zu Punkt 4: Bürgermeister Thomas Lutz berichtet, dass ein Ansuchen von Frau Bernadette (geb. Nigg) und<br />
Herrn Andreas Derndler bezüglich Interesse für das noch freie Grundstück 1931/2 im Ortsteil<br />
Widum, im Gemeindeamt eingelangt ist. In diesem Ansuchen bekundet die Familie Derndler,<br />
dass sie wieder in ihr Heimatdorf zurückkehren möchten.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bauplatz B (geplant von Architekt Florian Mathies)<br />
an Frau Bernadette und Herrn Alexander Derndler derzeit wohnhaft in Urtlweg 9 Top F,<br />
6500 Landeck zu verkaufen.
2<br />
Zu Punkt 5: Der Bürgermeister berichtet, dass das Fischereirevier Trisanna-Sanna/Pians bis Ende des heurigen<br />
Jahres an Herrn Bruno Raich verpachtet ist. Laut Mitteilung der Gemeinde Pians, die den<br />
größten Anteil am Revier hat, soll die Fischerei nicht mehr ausgeschrieben, sondern von den<br />
Gemeinden selbst bewirtschaftet werden. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet einen Bewirtschaftungsvertrag<br />
zu erstellen. Als Bewirtschafter würde man den Fischerverein Bachforelle<br />
beauftragen. Diese Vorgangsweise würde einerseits zwar die Pachteinnahmen um ca. 50 %<br />
verringern, wobei die Gemeinde Grins nur mit 9,23 % beteiligt ist, andererseits wären aber andere<br />
Probleme (Flussverbauung, Kraftwerk usw.) direkt über die Gemeinden zu regeln. Für den<br />
Fall einer Selbstbewirtschaftung wäre von den Gemeinden Pians, Tobadill, Kappl, Strengen und<br />
Grins ein Bewirtschaftungsvertrag mit dem Fischerverein Bachforelle abzuschließen. Die entsprechenden<br />
Entwürfe für den Bewirtschaftungsvertrag und den Verwaltungsstatuten wurden<br />
von der Bezirkshauptmannschaft Landeck überprüft und für in Ordnung befunden. Seitens der<br />
Gemeinderäte werden verschiedene Bedenken (Pachteinnahmen, Ausstiegsklauseln, Dauer der<br />
Gültigkeit des Vertrages usw.) angesprochen.<br />
Der Gemeinderat beschließt mit 11 Stimmen dafür und einer Gegenstimme, die Selbstbewirtschaftung<br />
des Fischereigemeinschaftsreviers Trisanna-Sanna/Pians ab dem Jahr 2013 durch die<br />
Gemeinden Pians, Tobadill, Kappl, Strengen und Grins durchzuführen.<br />
Weiters beschließt der Gemeinderat unter Vorbehalt, mit 11 Stimmen dafür und einer Gegenstimme,<br />
dem Bewirtschaftungsvertrag des Vereins Bachforelle zuzustimmen. Der Bgm. wird<br />
vom Gemeinderat beauftragt mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden Gespräche zu<br />
führen um vorzubringen, dass in diesem Vertrag noch weitere Ergänzungen bzw. Ausstiegsmöglichkeiten<br />
(z.B.: Flussverbauung, Kraftwerk usw.) aufgenommen werden, bevor er diesen<br />
für die Gemeinde Grins unterzeichnet.<br />
Zu Punkt 6: Der Bgm. bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass die Gemeinde im „Hohenwial“ die Straße<br />
verbreitert hat. Daraufhin wurde die Straße neu vermessen, alle angrenzenden Grundeigentümer<br />
haben zugestimmt die gesamten Teilflächen dieser Parzellen kostenlos an das Öffentliche Gut<br />
der Gemeinde Grins abzugeben. Weiters berichtet, der Bürgermeister, dass er eine Einigung<br />
zwischen Frau Sabine Wille und Frau Isolde Griesenauer erzielen konnte. Hier einigten sich die<br />
Grundeigentümer untereinander ihre Grundflächen zu tauschen, damit eine befahrbare Straße<br />
zum Haus Familie Griesenauer gemacht werden kann. Diese Verbreiterung der bestehenden<br />
Straße wird unentgeltlich in das Öffentlichen Gut der Gemeinde Grins aufgenommen.<br />
Nach Einsichtnahme in den Vermessungsplan mit der GZ 6106/11 vom 06.11.2011, erstellt<br />
vom Vermessungsbüro Obex-Pfeifer-Haas, stimmt der Gemeinderat einstimmig zu die Teilflächen<br />
der Grundparzellen 1808, 19, 24, 5, 7 u. Bp. .18, .19/2 und .14 bzgl. Wegverbreiterung ins<br />
Öffentliche Gut der Gemeinde Grins aufzunehmen.<br />
Zu Punkt 7: Der Bürgermeister Thomas Lutz stellt dem Gemeinderat den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag<br />
der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG vor, indem wegen Baufälligkeit der Stahlgittermast Nr. 41,<br />
sowie die Betonmasttrafostation Grins/Handle samt Stichleitung abgetragen werden muss. An<br />
derselben Stelle wird ein neuer Gitterwinkelabspannmast mit Kabelhochführung errichtet. Von<br />
dort führt ein 30kV-Erdkabel Richtung Süden und wird auf Gp. 1136/7 an der neu zu errichtenden<br />
Bodenblechstation Grins/Handle angeschlossen.<br />
Nach Einsichtnahme in den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag und den Lageplan der TIWAG-<br />
Tiroler Wasserkraft AG (30kV-Kabel und BST Grins/Handle als Ersatz für die BMST und<br />
30kV-Leitung Landeck-St. Jakob) beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag<br />
mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG anzunehmen und zu unterzeichnen.<br />
Zu Punkt 8: Bgm. Lutz berichtet, dass Herr Bernhard Siess bei der Gemeinde Grins um eine Baulandwidmung<br />
im Bereich der neu gebildeten Gp. 660/3 – Malatsch, angesucht hat, da er auf diesem<br />
Grundstück ein Wohnhaus errichten möchte. Er wohnt derzeit in einer kleinen Wohnung im Elternhaus.<br />
Der Bürgermeister erklärt dem Gemeinderat anhand des ausgearbeiteten Planes und
3<br />
Erläuterungsberichtes von der Planungsgemeinschaft „Pro Alp Consult“ die Parzelle des<br />
Grundbesitzers Herrn Bernhard Siess.<br />
Zwischen der Gemeinde Grins und dem Grundeigentümer wurde eine Vereinbarung abgeschlossen.<br />
Sollte eine großräumige Erschließung im Bereich Malatsch stattfinden, stimmt der<br />
Grundeigentümer Herr Bernhard Siess zu, entlang seiner Grundgrenzen nördlich sowie westlich<br />
die erforderlichen Grundflächen ins Öffentliche Gut der Gemeinde Grins abzutreten.<br />
Nach Einsichtnahme in die Pläne, ausgearbeitet von der Planungsgemeinschaft „Pro Alp Consult“<br />
beschließt der Gemeinderat mit 12 Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung (Befangenheit)<br />
die Auflage der in den Änderungsplänen ersichtlichen Umwidmung der neu gebildeten Gp.<br />
660/3 von derzeit Freiland in „Wohngebiet“ gemäß § 38, Abs. 1, TROG 2011 umzuwidmen.<br />
Zu Punkt 9: Bgm. Thomas Lutz berichtet, dass Herr Sebastian Siehs und Frau Maria Ramsauer beabsichtigen<br />
auf der Gp. 643/7 ein Wohnhaus zu errichten. Da das Grundstück jedoch nur zum Teil als<br />
Bauland gewidmet und im Übrigen noch als Freiland ausgewiesen ist, haben die beiden Bauwerber<br />
bei der Gemeinde Grins um eine entsprechende Widmungsergänzung angesucht.<br />
Nach Einsichtnahme in die Pläne, ausgearbeitet von der Planungsgemeinschaft „Pro Alp Consult“<br />
beschließt der Gemeinderat mit 12 Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung (Befangenheit)<br />
die Auflage die im Änderungsplan ersichtliche Teilfläche der Gp. 643/7 von derzeit Freiland<br />
in „landwirtschaftliches Mischgebiet“ gemäß § 40, Abs. 5, TROG 2011 umzuwidmen.<br />
Weiters beschließt der Gemeinderat die im Änderungsplan ersichtliche Teilfläche der Gp. 643/6<br />
von derzeit Freiland in „landwirtschaftliches Mischgebiet“ gemäß § 40, Abs. 5, TROG 2011<br />
umzuwidmen, sodass auch bei diesem Grundstück eine einheitliche Bauplatzwidmung erreicht<br />
wird.<br />
Gleichzeitig wird gem. § 70 Abs. 1 lt. a des TROG 2011 der Beschluss über die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur dann rechtswirksam wird,<br />
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten<br />
Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 10: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Weiterführung des Integrationskindergartens im<br />
Kindergarten Grins für das Kindergartenjahr 2012/13. Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig<br />
Frau Gabriele Starjakob, 6591 Grins 65 als Kindergartenstützkraft für das Kindergartenjahr<br />
2012/13 wieder anzustellen.<br />
Zu Punkt 11: Unter diesem Tagesordnungspunkt wird unter anderem die Inbetriebnahme des Hochbehälters<br />
Gmar Grist, Vandalakt - anschneiden einer Linde bei der Volkschule Grins, defekte Chlorpumpe<br />
und Filter beim Schwimmbad Grins, Tausch der kaputten Trübungssonde beim E-Werk, falsche<br />
Ablagerung von Rasenschnitt bzw. Gartenabfall im „Außeren Wald“, Leader-Projekt Gestaltung<br />
der Albigenpfade bzw. Wanderwege, Angebot für Läutwerk und Sanierungsmaßnahmen<br />
bei der Nepomuk – Kapelle in Graf, Fahrverbotstafel beim Haus Winkler in Graf, derzeitiger<br />
Stand der Planung für die Feuerwehrhalle Graf-Gurnau, Verkehrsspiegel im Bereich Markus<br />
Juen, Problem bzgl. Grinnerhof, Ankündigung des Termins für die Verhandlung vom Kanalnetz<br />
und des geplanten Regenüberlaufbeckens in Malatsch der Gemeinde, usw. gesprochen.<br />
Wer sich durch diese Beschlüsse in seinem Recht verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim<br />
Gemeindeamt Beschwerde erheben.<br />
Angeschlagen am: 30.08.2012 Der Bürgermeister<br />
Abgenommen am: _________ Thomas Lutz