// Information zum Ablauf des Anschlusses einer Photovoltaikanlage ...
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<strong>Information</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>des</strong> <strong>Anschlusses</strong><br />
<strong>einer</strong> <strong>Photovoltaikanlage</strong> (PVA)<br />
an das Niederspannungsnetz<br />
der E-Werk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH<br />
(Stand: 19. Oktober 2012)
Die Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH bittet um Beachtung und Einhaltung<br />
der nachfolgend aufgeführten Schritte und Abläufe. Diese sind geeignet, dass die<br />
Errichtung und der Netzanschluss <strong>einer</strong> <strong>Photovoltaikanlage</strong> (PVA), sowohl für den Anlagenbetreiber,<br />
als auch für uns als Netzbetreiber reibungslos abgewickelt werden kann.<br />
1. Um Ihre Anfrage <strong>zum</strong> Anschluss <strong>einer</strong> PVA an das Niederspannungsnetz prüfen und bearbeiten<br />
zu können, benötigen wir zunächst den ausgefüllten Anmeldebogen „Einspeisung<br />
von Energie aus Photovoltaik“ (A). Sie finden ihn <strong>zum</strong> Herunterladen auf unseren Internetseiten:<br />
www.ewm-netz.de im Bereich Downloads / Erneuerbare Energien.<br />
Für unsere Prüfung und Genehmigung genügt hiervon die Seite 1 - „Anfrage <strong>des</strong> Anlagenbetreibers<br />
(A.1)“. Die Anlage G.1 der Technischen Richtlinie VDE-AR-N-4105:2011-08<br />
findet bei uns keine Anwendung; bitte verwenden Sie unser individuelles Formular.<br />
Bitte ergänzen Sie in allen Fällen einen Lageplan mit Angabe der Flurstücksnummer,<br />
aus welchem die Grundstücksgrenzen und der Errichtungsort der PVA hervorgehen.<br />
Wenn Ihnen die <strong>Information</strong> von Seite 2 „Abrechnungsrelevante Daten (A.2)“ bereits<br />
vollständig vorliegen, können Sie diese direkt mit übermitteln. Für die Genehmigung<br />
sind sie jedoch nicht zwingend erforderlich.<br />
Gleiches gilt für die Anlagen F.2 – F.4 sowie G.2 – G.3 der Technischen Richtlinie<br />
VDE-AR-N 4105:2011-08. Sofern vollständig, können Sie diese ebenfalls direkt mit<br />
übermitteln.<br />
Hinweis zu F.2 „Datenblatt für Erzeugungsanlagen“<br />
Für jede Erzeugungseinheit, also die Kombination von Erzeugungsanlage und Wechselrichter,<br />
ist ein Datenblatt notwendig. Wenn Sie mehrfach die gleiche Kombination errichten,<br />
genügt selbstverständlich nur ein Datenblatt.<br />
Verwenden Sie bitte die Zeile „Bemerkungen“, um die / alle Geräte-Nr. (Serien-Nr.) der<br />
eingesetzten Wechselrichter zu erfassen und mitzuteilen.<br />
2. Nach Eingang der Anmeldung prüfen wir, ob und / oder wie der Netzanschluss / die<br />
Netzintegration möglich ist.<br />
Der Anlagenbetreiber erhält hierüber eine schriftliche <strong>Information</strong>, siehe Seite 3 „Bewertung<br />
durch den Verteilnetzbetreiber (A.3)“.<br />
Sie erhalten zudem Hinweise zu notwendigen Maßnahmen Ihrer- oder unsererseits,<br />
zu zeitlichen Rahmenbedingungen oder zu einzuhaltenden Einstellungen der Erzeugungsanlage<br />
(z. B. Blindleistungsregelung).<br />
Wir empfehlen vor dem Erhalt unserer Mitteilung, keine Maßnahmen vorzunehmen, welche<br />
nicht mehr oder nur noch bedingt angepasst oder geändert werden können.<br />
Ausdruck vom 26.10.2012
3. Einspeisemanagement<br />
PVA mit <strong>einer</strong> installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 30 kWp müssen ab der<br />
Erstinbetriebnahme über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung<br />
bei Netzüberlastung verfügen.<br />
Das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung wird in unserem Netzgebiet über einen<br />
Funkrundsteuerempfänger bereitgestellt. Sie finden ein entsprechen<strong>des</strong> Bestellformular<br />
<strong>zum</strong> Herunterladen auf unseren Internetseiten: www.ewm-netz.de, ebenfalls im Bereich<br />
Downloads / Erneuerbare Energien.<br />
Bitte denken Sie an <strong>des</strong>sen rechtzeitige Bestellung. Die Lieferzeit der Geräte beträgt<br />
min<strong>des</strong>tens 4 Wochen und das Gerät muss bereits zur Inbetriebnahme zur Verfügung<br />
stehen.<br />
PVA mit <strong>einer</strong> installierten elektrischen Wirkleistung bis höchstens 30 kWp können ebenfalls<br />
an diesem Verfahren teilnehmen. Alternativ kann die maximale Wirkleistungseinspeisung<br />
dauerhaft auf 70 % der installierten elektrischen Wirkleistung begrenzt werden,<br />
um seltene Spitzen zu verhindern.<br />
Bitte teilen sie uns auf unserem Formular A.1 bereits mit, welches Verfahren sie wählen.<br />
4. Meldung von PVA an die Bun<strong>des</strong>netzagentur<br />
Die zwingend erforderliche Meldung kann nur noch online im Meldeportal der Bun<strong>des</strong>netzagentur<br />
erfolgen:<br />
https:\\app.bun<strong>des</strong>netzagentur.de\pv-meldeportal\.<br />
Weitere Hinweise finden Sie im Internetauftritt der Bun<strong>des</strong>netzagentur. Eine Kopie der<br />
Registrierungsbestätigung leiten Sie uns bitte zu.<br />
5. Nach Fertigstellung der elektrischen Anlage reicht ihr konzessionierter Elektroinstallateur<br />
eine „Fertigstellungsanzeige / Inbetriebsetzungsanzeige“ gemäß den Technischen<br />
Anschlussbedingungen (TAB) bei uns ein.<br />
Mit dieser Zusendung reichen Sie bitte zudem alle noch fehlenden Unterlagen bei uns ein.<br />
Dies können sein ► A.2,<br />
► F.2 - F.4,<br />
► G.2 – G.3<br />
► und die Meldung BnetzA.<br />
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:<br />
oder<br />
Ausdruck vom 26.10.2012<br />
photovoltaik@e-werk-mittelbaden.de<br />
Fax: 07821 280-76-599
6. Abnahme der Anlage & Zählermontage<br />
Bitte beachten Sie unsere Technischen Min<strong>des</strong>tanforderungen Messung.<br />
Wichtig:<br />
Erst nach Eingang <strong>einer</strong> Fertigstellungsanzeige / Inbetriebsetzungsanzeige inklusive aller<br />
Unterlagen gemäß 5. können wir den Zähler montieren.<br />
� Wir kommen zwecks Terminabstimmung auf Sie zu.<br />
� Die Montage <strong>des</strong> Bezugszählers erfolgt ausschließlich durch einen unserer Servicemitarbeiter.<br />
� Im Anschluss an die Montage <strong>des</strong> Zählers erfolgt die Abnahme / Inbetriebsetzung der<br />
PVA im Beisein <strong>des</strong> Anlagenbetreibers und <strong>des</strong> Anlagenerrichters.<br />
Die Dokumentation der Abnahme / Inbetriebsetzung erfolgt mit dem Vordruck F.1;<br />
er wird vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter ausgefüllt und unterzeichnet.<br />
Hinweis:<br />
Der Anlagenerrichter muss selbst elektrotechnische Fachkraft sein, ansonsten ist er<br />
nicht zur Unterschrift auf F.1 berechtigt.<br />
Hinweis:<br />
Eine Anlageninbetriebnahme im Sinne <strong>des</strong> EEG erfordert keine parallele Zählermontage<br />
und Anwesenheit unseres Servicemitarbeiters. Sie können im Rahmen von Punkt 5.<br />
eine entsprechende Mitteilung an uns senden.<br />
Hinweis:<br />
Achten Sie bei allen Angaben zu einem Inbetriebnahme-Termin auf die Übereinstimmung<br />
mit der Meldung bei der BNetzA.<br />
� Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt auf Basis der VDE-AR-N 4105:2011-08<br />
sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007).<br />
� Nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung können Sie bei<br />
diesem Termin noch Unterlagen nachreichen.<br />
7. Abschluss eines Stromeinspeisevertrages<br />
Dieser Vertrag regelt die Stromeinspeisebedingungen sowie die Vergütungsmodalitäten.<br />
Er wird Ihnen möglichst zeitnah nach der Inbetriebsetzung zugesandt.<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Ausdruck vom 26.10.2012<br />
E-Werk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH<br />
EEG-Team<br />
Lotzbeckstraße 45<br />
77933 Lahr
8. Ablesung / Abrechnung:<br />
Die Art der Abrechnung (Jahr / Monat) wird in Abstimmung mit Ihnen festgelegt.<br />
Üblich sind folgende Varianten:<br />
Variante 1:<br />
- Sie erhalten pauschalierte monatliche Abschlagsgutschriften.<br />
- Die Höhe der monatlichen Abschlagsgutschriften wird mit Hilfe eines typischen<br />
Einspeiseprofils errechnet; hierbei werden die jahreszeitlichen Unterschiede der<br />
Einspeisung berücksichtigt.<br />
- Für die Berechnung wird eine Erzeugungsmenge zu Grunde gelegt, welche sich als 10-<br />
Jahres-Mittelwert der Vorjahre ergibt, siehe <strong>zum</strong> Beispiel: www.pv-ertraege.de. Aktuell<br />
liegt der Wert bei ca. 970 kWh / kWp.<br />
- Die Abrechnung erfolgt kalenderjährlich im Januar <strong>des</strong> Folgejahres.<br />
Variante 2:<br />
- Gutschrifterstellung bei jährlicher Abrechnung<br />
Dies ist nur üblich und vorteilhaft bei sehr unregelmäßigen Einspeisungen oder bei<br />
rechnerischen Abschlagsbeträgen kl<strong>einer</strong> 27,00 €, dies entspricht <strong>einer</strong> Gesamtsumme<br />
von 300,00 € / jährlich.<br />
Die Ablesung erfolgt per Selbstablesung. Sie erhalten von uns <strong>zum</strong> Jahresende eine<br />
entsprechende Ableseinformation – bitte erfassen Sie zeitnah um den Jahreswechsel die<br />
entsprechenden Zählerstände.<br />
Für eine Rücksendung zeitnah nach dem 1. Januar <strong>des</strong> Folgejahres danken wir Ihnen.<br />
Für PVA mit <strong>einer</strong> Lastgangmessung (RLM) erfolgt die Ablesung automatisiert; die<br />
Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich eingespeisten Energiemenge.<br />
Besten Dank für Ihre Unterstützung.<br />
Ihre Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH<br />
Ausdruck vom 26.10.2012