Anforderungen an den Situationsplan für die ... - Kanton Zürich
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<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Situationspl<strong>an</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baueingabe<br />
1. Zweck und Anlass <strong>die</strong>ser Weisung bzw. Empfehlung<br />
Die Baubehör<strong>den</strong> erhalten vermehrt Baugesuchsunterlagen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> eine Beurteilung des Bauvorhabens<br />
nicht ausreichend sind. Oftmals ist <strong>die</strong> ursprüngliche Situation auf dem als Katasterpl<strong>an</strong><br />
bezeichneten Situationspl<strong>an</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baueingabe (im folgen<strong>den</strong> "Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe" bezeichnet)<br />
nicht mehr richtig erkennbar, weil <strong>die</strong> Informationen aus <strong>den</strong> Daten der amtlichen Vermessung<br />
nicht vollständig oder grafisch schlecht umgesetzt wer<strong>den</strong>. So können beispielsweise<br />
<strong>die</strong> Abst<strong>an</strong>dsmasse von Bauten zu <strong>den</strong> Grundstücksgrenzen oder benachbarten Gebäu<strong>den</strong> nicht<br />
mehr zuverlässig kontrolliert wer<strong>den</strong>. Zudem führt <strong>die</strong> Vielzahl zusätzlicher Informationen dazu,<br />
dass der Pl<strong>an</strong> unübersichtlich wird und in der Folge nur noch schwer lesbar ist. Ausserdem können<br />
Informationslinien überein<strong>an</strong>der liegen. Je nach verwendeter Prioritätsstufe sind <strong>die</strong> Informationen<br />
nicht mehr erkennbar.<br />
In Kapitel 3 sind <strong>die</strong> Mindest<strong>an</strong>forderungen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Grundlage des Situationspl<strong>an</strong>s Baueingabe<br />
festgelegt. Sie sollen <strong>für</strong> alle Personen gelten, <strong>die</strong> solche Pläne erstellen, weiterbearbeiten oder<br />
verifizieren.<br />
Kapitel 4 enthält Empfehlungen, <strong>die</strong> sich <strong>an</strong> Baubehör<strong>den</strong> und Baupolizeiorg<strong>an</strong>e richten. Sie sollen<br />
dazu <strong>die</strong>nen, eine einheitliche Form der Baueingabedokumente und eine gleiche Beh<strong>an</strong>dlung<br />
der Gesuchsteller im K<strong>an</strong>ton <strong>Zürich</strong> zu erreichen.<br />
2. Gesetzliche Grundlagen<br />
Bund − Verordnung über <strong>die</strong> amtliche Vermessung (VAV) vom<br />
18.11.1992, St<strong>an</strong>d 25.03.2003<br />
− Technische Verordnung des VBS über <strong>die</strong> amtliche Vermessung<br />
(TVAV) vom 10.06.1994, St<strong>an</strong>d 25.03.2003<br />
− Weisungen "Darstellung des Pl<strong>an</strong>es <strong>für</strong> das Grundbuch",<br />
Ausgabe vom März 2007<br />
K<strong>an</strong>ton − ARV-Weisung Reg. Nr. 15 "Grafische Auszüge der amtlichen<br />
Vermessung" vom 25.09.2001<br />
− Bauverfahrensverordnung vom 01.01.1998<br />
− Pl<strong>an</strong>ungs- und Baugesetz vom 07.09.1975<br />
3. Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe<br />
Situationspl<strong>an</strong>beilage zum<br />
Baugesuch<br />
Der Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe ist ein wichtiger Best<strong>an</strong>dteil der<br />
Baueingabe. Darin sind u. a. <strong>die</strong> Stellung und <strong>die</strong> Abstände der<br />
projektierten Bauten und Anlagen zu <strong>den</strong> Grundstücksgrenzen<br />
und <strong>den</strong> benachbarten Bauten und Anlagen sowie Abst<strong>an</strong>dslinien<br />
enthalten. Der Pl<strong>an</strong>inhalt entspricht einem Katasterpl<strong>an</strong><br />
AV, enthaltend projektierte Grenzmutationen und <strong>die</strong> Darstellung<br />
der k<strong>an</strong>tonalen Mehr<strong>an</strong>forderungen, ergänzt mit <strong>den</strong> projektierten<br />
Bauten.<br />
Amt <strong>für</strong> Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 26 Seite 1/5<br />
Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong> Datum: 26.04.2007