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Anforderungen an den Situationsplan für die ... - Kanton Zürich

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<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Situationspl<strong>an</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baueingabe<br />

1. Zweck und Anlass <strong>die</strong>ser Weisung bzw. Empfehlung<br />

Die Baubehör<strong>den</strong> erhalten vermehrt Baugesuchsunterlagen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> eine Beurteilung des Bauvorhabens<br />

nicht ausreichend sind. Oftmals ist <strong>die</strong> ursprüngliche Situation auf dem als Katasterpl<strong>an</strong><br />

bezeichneten Situationspl<strong>an</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baueingabe (im folgen<strong>den</strong> "Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe" bezeichnet)<br />

nicht mehr richtig erkennbar, weil <strong>die</strong> Informationen aus <strong>den</strong> Daten der amtlichen Vermessung<br />

nicht vollständig oder grafisch schlecht umgesetzt wer<strong>den</strong>. So können beispielsweise<br />

<strong>die</strong> Abst<strong>an</strong>dsmasse von Bauten zu <strong>den</strong> Grundstücksgrenzen oder benachbarten Gebäu<strong>den</strong> nicht<br />

mehr zuverlässig kontrolliert wer<strong>den</strong>. Zudem führt <strong>die</strong> Vielzahl zusätzlicher Informationen dazu,<br />

dass der Pl<strong>an</strong> unübersichtlich wird und in der Folge nur noch schwer lesbar ist. Ausserdem können<br />

Informationslinien überein<strong>an</strong>der liegen. Je nach verwendeter Prioritätsstufe sind <strong>die</strong> Informationen<br />

nicht mehr erkennbar.<br />

In Kapitel 3 sind <strong>die</strong> Mindest<strong>an</strong>forderungen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Grundlage des Situationspl<strong>an</strong>s Baueingabe<br />

festgelegt. Sie sollen <strong>für</strong> alle Personen gelten, <strong>die</strong> solche Pläne erstellen, weiterbearbeiten oder<br />

verifizieren.<br />

Kapitel 4 enthält Empfehlungen, <strong>die</strong> sich <strong>an</strong> Baubehör<strong>den</strong> und Baupolizeiorg<strong>an</strong>e richten. Sie sollen<br />

dazu <strong>die</strong>nen, eine einheitliche Form der Baueingabedokumente und eine gleiche Beh<strong>an</strong>dlung<br />

der Gesuchsteller im K<strong>an</strong>ton <strong>Zürich</strong> zu erreichen.<br />

2. Gesetzliche Grundlagen<br />

Bund − Verordnung über <strong>die</strong> amtliche Vermessung (VAV) vom<br />

18.11.1992, St<strong>an</strong>d 25.03.2003<br />

− Technische Verordnung des VBS über <strong>die</strong> amtliche Vermessung<br />

(TVAV) vom 10.06.1994, St<strong>an</strong>d 25.03.2003<br />

− Weisungen "Darstellung des Pl<strong>an</strong>es <strong>für</strong> das Grundbuch",<br />

Ausgabe vom März 2007<br />

K<strong>an</strong>ton − ARV-Weisung Reg. Nr. 15 "Grafische Auszüge der amtlichen<br />

Vermessung" vom 25.09.2001<br />

− Bauverfahrensverordnung vom 01.01.1998<br />

− Pl<strong>an</strong>ungs- und Baugesetz vom 07.09.1975<br />

3. Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe<br />

Situationspl<strong>an</strong>beilage zum<br />

Baugesuch<br />

Der Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe ist ein wichtiger Best<strong>an</strong>dteil der<br />

Baueingabe. Darin sind u. a. <strong>die</strong> Stellung und <strong>die</strong> Abstände der<br />

projektierten Bauten und Anlagen zu <strong>den</strong> Grundstücksgrenzen<br />

und <strong>den</strong> benachbarten Bauten und Anlagen sowie Abst<strong>an</strong>dslinien<br />

enthalten. Der Pl<strong>an</strong>inhalt entspricht einem Katasterpl<strong>an</strong><br />

AV, enthaltend projektierte Grenzmutationen und <strong>die</strong> Darstellung<br />

der k<strong>an</strong>tonalen Mehr<strong>an</strong>forderungen, ergänzt mit <strong>den</strong> projektierten<br />

Bauten.<br />

Amt <strong>für</strong> Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 26 Seite 1/5<br />

Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong> Datum: 26.04.2007

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