Anforderungen an den Situationsplan für die ... - Kanton Zürich
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<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Situationspl<strong>an</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baueingabe<br />
Umgebungspl<strong>an</strong><br />
Höhenkurven<br />
Gemäss § 3 lit. d) BVV sind im Umgebungspl<strong>an</strong> <strong>die</strong> Höhen des<br />
gewachsenen und gestalteten Bo<strong>den</strong>s <strong>an</strong>zugeben. Es ist zu<br />
vermei<strong>den</strong>, dass im Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe Höhenkurven<br />
eingetragen wer<strong>den</strong>. Vielmehr sollen Höhenlinien in einem speziellen<br />
Pl<strong>an</strong>, zusammen mit dem Neubau dargestellt und mit<br />
folgen<strong>den</strong> Hinweisen ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />
− Datum der Höhenaufnahme<br />
− Herkunft der Höhenaufnahme<br />
− Hinweis auf früher erfolgte bewilligte Veränderungen des<br />
gewachsenen Bo<strong>den</strong>s (keine Veränderungen = der vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e<br />
Terrainverlauf gilt als gewachsener Bo<strong>den</strong>)<br />
Die Baubehörde soll bei unklaren Höhen<strong>an</strong>gaben oder bei<br />
Zweifel <strong>an</strong> der Richtigkeit derselben, eine Überprüfung durch<br />
<strong>den</strong> Geometer ver<strong>an</strong>lassen.<br />
Kontrolle Das Bauvorhaben ist bezüglich Abstän<strong>den</strong> und Dimensionen<br />
formell durch <strong>die</strong> Baubehörde zu prüfen. Die grundsätzliche<br />
"Einpassung" eines Vorhabens in das vom Baugesuch erfasste<br />
Grundstück sollte frühzeitig überprüft wer<strong>den</strong>.<br />
Zusatzinformationen Die Gemein<strong>den</strong> können <strong>die</strong> Darstellung von zusätzlichen Informationen<br />
(kommunale Mehr<strong>an</strong>forderungen) wie z.B. Sondernutzungen<br />
(M<strong>an</strong>tellinien, Gestaltungspl<strong>an</strong>pflicht etc.)<br />
gestatten.<br />
ARV Amt <strong>für</strong> Raumordnung und Vermessung<br />
Der K<strong>an</strong>tonspl<strong>an</strong>er: Der Abteilungsleiter Vermessung:<br />
Dr. Ch. Gabathuler O. Hiest<strong>an</strong>d<br />
Amt <strong>für</strong> Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 26 Seite 5/5<br />
Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong> Datum: 26.04.2007