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Anforderungen an den Situationsplan für die ... - Kanton Zürich

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<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Situationspl<strong>an</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baueingabe<br />

Umgebungspl<strong>an</strong><br />

Höhenkurven<br />

Gemäss § 3 lit. d) BVV sind im Umgebungspl<strong>an</strong> <strong>die</strong> Höhen des<br />

gewachsenen und gestalteten Bo<strong>den</strong>s <strong>an</strong>zugeben. Es ist zu<br />

vermei<strong>den</strong>, dass im Situationspl<strong>an</strong> Baueingabe Höhenkurven<br />

eingetragen wer<strong>den</strong>. Vielmehr sollen Höhenlinien in einem speziellen<br />

Pl<strong>an</strong>, zusammen mit dem Neubau dargestellt und mit<br />

folgen<strong>den</strong> Hinweisen ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

− Datum der Höhenaufnahme<br />

− Herkunft der Höhenaufnahme<br />

− Hinweis auf früher erfolgte bewilligte Veränderungen des<br />

gewachsenen Bo<strong>den</strong>s (keine Veränderungen = der vorh<strong>an</strong><strong>den</strong>e<br />

Terrainverlauf gilt als gewachsener Bo<strong>den</strong>)<br />

Die Baubehörde soll bei unklaren Höhen<strong>an</strong>gaben oder bei<br />

Zweifel <strong>an</strong> der Richtigkeit derselben, eine Überprüfung durch<br />

<strong>den</strong> Geometer ver<strong>an</strong>lassen.<br />

Kontrolle Das Bauvorhaben ist bezüglich Abstän<strong>den</strong> und Dimensionen<br />

formell durch <strong>die</strong> Baubehörde zu prüfen. Die grundsätzliche<br />

"Einpassung" eines Vorhabens in das vom Baugesuch erfasste<br />

Grundstück sollte frühzeitig überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Zusatzinformationen Die Gemein<strong>den</strong> können <strong>die</strong> Darstellung von zusätzlichen Informationen<br />

(kommunale Mehr<strong>an</strong>forderungen) wie z.B. Sondernutzungen<br />

(M<strong>an</strong>tellinien, Gestaltungspl<strong>an</strong>pflicht etc.)<br />

gestatten.<br />

ARV Amt <strong>für</strong> Raumordnung und Vermessung<br />

Der K<strong>an</strong>tonspl<strong>an</strong>er: Der Abteilungsleiter Vermessung:<br />

Dr. Ch. Gabathuler O. Hiest<strong>an</strong>d<br />

Amt <strong>für</strong> Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 26 Seite 5/5<br />

Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong> Datum: 26.04.2007

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