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Ausgabe 04_08 - VAMV Verband alleinerziehender Mütter und ...

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.<br />

VERBAND<br />

ALLEINERZIEHENDER MÜTTER<br />

UND VÄTER<br />

LANDESVERBAND SAAR E. V.<br />

Info IV/ 20<strong>08</strong><br />

<strong>VAMV</strong> Landesverband Saar e.V.<br />

Talstraße 56, 66119 Saarbrücken<br />

� 0681 – 33446 FAX: 0681 – 373932<br />

E-mail: info@vamv-saar.de<br />

www.vamv-saar.de<br />

-1-


Abgabetermin für das nächste INFO 15. November 20<strong>08</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Titelseite 1<br />

Inhaltsverzeichnis 2<br />

20 Jahre OV Lebach/Schmelz 3<br />

30 Jahre OV Saarbrücken 4<br />

ABC der Kinderarmut (D-I) 8<br />

Gerechtere Besteuerung 14<br />

Kindeswohl – BDV 20<strong>08</strong> 16<br />

Kinderzuschlag 20<br />

Glücksseminar 21<br />

Collissy 21<br />

Aufgeschnappt 22<br />

Eltern trennen sich – was dann? 23<br />

Alleinerziehende in der Armutsfalle 25<br />

Familienunfre<strong>und</strong>liche Republik 27<br />

Urteile 29<br />

Buchvorstellung 30<br />

Witze 30<br />

<strong>VAMV</strong>-Rezepte 31<br />

Termine OV Lebach 32<br />

Kontaktstelle Köllerbach 33<br />

Termine OV Saarbrücken 34<br />

Kontaktstelle Homburg 35<br />

Termine Landesverband 36<br />

Welt der Familie 36<br />

Forderungen 37<br />

Vorstand 38<br />

Antrag auf Beitritt 39<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

zu bestellen: Ratgeber : Alleinerziehend - Tipps <strong>und</strong><br />

Informationen, Neuauflage 20<strong>08</strong><br />

Versandkosten 5,-- Euro<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>VAMV</strong> Landesverband Saar e. V.<br />

Auflage: 900 Stück<br />

Erscheinungsweise: viermal jährlich<br />

(Januar, April, Juli, Oktober)<br />

Mitarbeit: Lydia Oschmann, Cornelia Norheimer<br />

-2-


.<br />

20 Jahre Ortsverband Lebach/ Schmelz<br />

Am Samstag, den 21. Juni 20<strong>08</strong> feierte der <strong>VAMV</strong>- Ortsverband Lebach/<br />

Schmelz im Rahmen eines Sommerfestes sein 20- jähriges Bestehen.<br />

Bei angenehmen Sommertemperaturen begrüßte unsere 1. Vorsitzende,<br />

Gabi Ewen u. a. unsere Vertreter des OV Saarbrückens <strong>und</strong> des<br />

Landesverbandes Saar, sowie die Frauenbeauftragten der Gemeinde<br />

Schmelz <strong>und</strong> der Stadt Lebach. Auch unsere Gründerin <strong>und</strong> allererste<br />

Vorsitzende, Frau Inge Hutter-Krohmer, fand trotz ihres eigenen<br />

Geburtstages den Weg zu uns.<br />

Mit Kaffee <strong>und</strong> Kuchen <strong>und</strong> späterem Grillen, genossen alle Besucher<br />

einen schönen <strong>und</strong> gemütlichen Nachmittag in unseren Gruppenräumen<br />

<strong>und</strong> dem Außengelände in der Dillinger Str. 67 in Lebach.<br />

Für unsere kleinen Gäste boten wir eine Hüpfburg <strong>und</strong> Schminken an.<br />

Die Stadtjugendpflege der Stadt Lebach stellte uns eine Auswahl an<br />

Spielgeräten für den Außenbereich zur Verfügung. Unser ehemaliger<br />

Vorsitzender Ludwig Servatius begeisterte Groß <strong>und</strong> Klein mit einer<br />

zauberhaften Show, die alle zum Staunen <strong>und</strong> manchen zum Grübeln<br />

brachte.<br />

Bis in die späten Abendst<strong>und</strong>en genossen wir diese gelungene<br />

Jubiläumsfeier mit einem Gitarrenkonzert <strong>und</strong> gemeinsamen Gesang.<br />

Wir bedanken uns bei allen Helfern <strong>und</strong> Besucher für die gemeinsam<br />

verbrachten St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wünschen uns noch viel solcher schönen<br />

Feste im Kreise aller Alleinerziehenden <strong>und</strong> ihren Kindern.<br />

Heike Frenzel <strong>und</strong> Gabi Ewen<br />

-3-


<strong>Verband</strong> <strong>alleinerziehender</strong> <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter bietet<br />

Unterstützung – SZ-Serie<br />

„Und sie lebten glücklich bis an ihr Lebensende“: So enden<br />

meistens die Märchen, die Eltern ihren Kindern vorlesen. Die<br />

Realität sieht oft anders aus: Familien zerbrechen, Probleme<br />

entstehen. Der <strong>Verband</strong> <strong>alleinerziehender</strong> <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter bietet<br />

Hilfe an.<br />

Saarbrücken. „Wir sind Exoten – zumindest in den Augen der<br />

Gesellschaft“, sagt Jürgen Pabst, stellvertretender Landesvorsitzender<br />

des <strong>Verband</strong>s <strong>alleinerziehender</strong> <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter (<strong>VAMV</strong>). Mit<br />

„Gesellschaft“ meint er vor allem seine Geschlechtsgenossen. Als<br />

<strong>alleinerziehender</strong> Vater könne er kaum mit anderen Männern über seine<br />

familiäre Situation sprechen. Auch nicht über die Probleme, die dadurch<br />

entstehen. „Soweit sind wir noch nicht“, fügt er hinzu. Trotzdem wirkt er<br />

glücklich. Ausgeglichen. Er sitzt am Tisch mit anderen<br />

<strong>Verband</strong>smitgliedern in einem Raum des Ortsverbandes Saarbrücken.<br />

Nur ein weiterer Mann sitzt dabei. Er schaut interessiert, äußert sich<br />

aber nicht. Ansonsten: Frauen. Ausschließlich Frauen. Nebenan spielen<br />

Kinder.<br />

Zwölf Prozent alleinerziehende Väter gibt es in der B<strong>und</strong>esrepublik. Bei<br />

den Frauen sieht es schon anders aus. „Die Erziehung obliegt noch<br />

immer meist der Mutter – selbst wenn Paare noch zusammen sind“,<br />

erklärt Lydia Oschmann, Geschäftsführerin des <strong>Verband</strong>s. Doch wer<br />

zum <strong>VAMV</strong> kommt, hat keinen Partner mehr. Ist allein. Sucht Trost <strong>und</strong><br />

Hilfe. Alleinerziehend sein, bedeutet oftmals Überforderung. „Manchmal<br />

geht es eben nicht alleine“, weiß Cornelia Norheimer, stellvertretende<br />

Landesvorsitzende. „Wir sind eine Art Auffangbecken, wenn<br />

Beziehungen scheitern <strong>und</strong> ein Partner mit Kind zurückbleibt.“ Am<br />

r<strong>und</strong>en Tisch reden alle durcheinander. Sie diskutieren. Darüber was sie<br />

sind, wie sie von der Gesellschaft gesehen werden <strong>und</strong> natürlich auch,<br />

was sie mit dem <strong>Verband</strong> erreichen wollen. Politische Ziele werden<br />

definiert. Es fallen Begriffe wie beispielsweise Kinderarmut, Kindergeld,<br />

Betreuungsangebot <strong>und</strong> auch die als ungerecht empf<strong>und</strong>ene<br />

Besteuerung von Babynahrung.<br />

Doch es geht nicht nur um Politik. Wenn sich einige der 90 Mitglieder<br />

des Ortsverbandes Saarbrücken Mittwochs zur „Teestube“ treffen, steht<br />

die Gemeinsamkeit in Vordergr<strong>und</strong>. „Hier muss man sich nicht<br />

verstecken, egal wie es einem geht“, erklärt Mitglied Kristin Schulte,<br />

„hier hat jeder sein Päckchen zu tragen“. Partnerverlust, Einsamkeit <strong>und</strong><br />

finanzielle Unsicherheit sind wohl die schwersten „Päckchen“, welche<br />

die Betroffenen zu schultern haben.<br />

-4-


.<br />

Ist der erste Schock überw<strong>und</strong>en, gilt es nach einer Trennung die<br />

Finanzen neu zu ordnen. Das ist allein schon schwierig genug, mit Kind<br />

verschärft sich die Situation. Da die Juristerei für die meisten Menschen<br />

jedoch ein Buch mit sieben Siegeln ist, bietet der <strong>Verband</strong> eine<br />

Rechtsberatung an. Neben weiteren Serviceleistungen. Seit 20<strong>04</strong> hat<br />

sich die Kinderarmut in Deutschland fast verdoppelt. Gut die Hälfte<br />

dieser Kinder leben bei Alleinerziehenden. Betroffene leiden an<br />

Existenzängsten.<br />

Doch auch der <strong>Verband</strong> hat es nicht einfach. Er kann sich nur mühsam<br />

über Wasser halten. Finanziell gesehen. „Wir finanzieren uns durch<br />

Mitgliedsbeiträge <strong>und</strong> erhalten einen Zuschuss von der Stadt, doch der<br />

kommt jedes Jahr später“, sagt Pabst. In diesem Jahr hat der <strong>Verband</strong><br />

noch gar kein Geld gesehen. „Wir stehen vor dem Aus, können die<br />

Räumlichkeiten kaum noch halten“, erklärt Norheimer, „deshalb<br />

wünschen wir uns einen Sponsor.“ Die Räume in der Ursulinenstraße<br />

seien ohnehin zu eng <strong>und</strong> wenig kindgerecht.<br />

Deshalb sei man für die Feierlichkeiten anlässlich des 30-jährigen<br />

Bestehens des Ortsverbands Saarbrücken am 23. August auch auf die<br />

Räume des Mehrgenerationenhauses ausgewichen. „Das ist nur ein<br />

paar Meter weiter“, so die stellvertretende Landesvorsitzende. An<br />

diesem Tag wollen sie alle ihre Sorgen vergessen <strong>und</strong> ein buntes<br />

Familienfest feiern. „Hier muss man sich nicht verstecken, egal wie es<br />

einem geht.“ Kirstin Schulte, Mitglied des <strong>VAMV</strong><br />

Von SZ-Redaktionsmitglied Karoline Maria Roos SZ 18.<strong>08</strong>.<strong>08</strong><br />

-5-


30 Jahre <strong>Verband</strong> <strong>alleinerziehender</strong> <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter<br />

Ortsverband Saarbrücken e.V.<br />

Unser Familienfest , das wir am 23.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> im Mehrgenerationenhaus<br />

Saarbrücken, anlässlich unseres 30 jährigen Bestehens gefeiert haben:<br />

Zu Beginn der<br />

Feierst<strong>und</strong>e wurde allen<br />

eintreffenden Gästen<br />

zunächst eine Festschrift<br />

überreicht. Dabei konnten<br />

sie sich einen Sekt<br />

<strong>und</strong> kleinen Snack<br />

schmecken lassen, der<br />

von Ursel Theres, der<br />

Mitbegründerin des <strong>VAMV</strong><br />

Landesverbandes Saar<br />

<strong>und</strong> langjährigem<br />

Mitglieds des<br />

Ortsverbandes gestiftet<br />

wurde. Nach der<br />

Wiedersehensfreude, die<br />

besonders unter den<br />

ehemaligen Vorstandsmitgliedern <strong>und</strong> jetzt aktiven<br />

Alleinerziehenden besonders groß war, begrüßte unsere<br />

Vorsitzende Beate Krebber-Wengler die Gäste <strong>und</strong><br />

bedankte sich bei den damaligen Gründerinnen <strong>und</strong> all Ihren<br />

AmtsvorgängerInnen, von denen es sich einige nicht hatten<br />

nehmen lassen, an dem Festakt teilzunehmen. Vor allem<br />

dankte Sie allen Mitgliedern, die mit Ihrem Engagement den<br />

<strong>Verband</strong> über die ganzen Jahre hinweg mit Leben erfüllten.<br />

Ein ebenso großen Dank richtete Sie an die<br />

Landeshauptstadt Saarbrücken, sowie den Regionalverband Saarbrücken, die die Arbeit<br />

unseres Ortsverbandes stets wohlwollend unterstützten.<br />

Umso mehr freute es<br />

unseren Vorstand,<br />

dass sich so viele<br />

Persönlichkeiten des<br />

öffentlichen Lebens<br />

<strong>und</strong> der Politik<br />

eingef<strong>und</strong>en hatten,<br />

um unser Jubiläum<br />

mitzufeiern. So würdigten nicht nur die B<strong>und</strong>estagsabgeordnete Elke Ferner <strong>und</strong><br />

die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz, sondern auch der Beauftragte für<br />

das Amt des Regionalverbandspräsidenten Ulf<br />

Huppert,<br />

-6-


.<br />

dieBezirksbürgermeisterin Christa Piper, sowie<br />

unsere Landesvorsitzende<br />

<strong>und</strong><br />

stellvertretende<br />

B<strong>und</strong>esvorsitzende<br />

Françoise Knaack-Hitti<br />

unsere erfolgreiche <strong>Verband</strong>sarbeit. Auch für die Zukunft wünschten sie dem <strong>Verband</strong> ein<br />

gutes Gelingen <strong>und</strong> versprachen den Vereinsmitgliedern, für ihre Anliegen auch weiterhin<br />

ein offenes Ohr bereitzuhalten.<br />

Das war für den stellvertretenden Vorsitzenden des Ortsverbands Jürgen Pabst der<br />

geeignete Zeitpunkt, um das Startsignal zum geselligen Miteinander zu geben. Zwei<br />

St<strong>und</strong>en lang konnten sich dann anschließend alle Gäste an einem bunten<br />

Kontrastprogramm erfreuen.<br />

Cornelia Norheimer las das Gedicht unseres langjährigen<br />

Mitgliedes Edeltrud Kunrath „Hilfe vom <strong>VAMV</strong>“ in<br />

saarländischer<br />

M<strong>und</strong>art vor. Sodann<br />

trat eine Hip Hop<br />

Gruppe von<br />

Jugendlichen auf, die<br />

viel Temperament <strong>und</strong><br />

Schwung im Saal<br />

verbreiteten. Gefolgt von einer dreiköpfigen<br />

Laienshowgruppe, die mit Gesang, Tanz <strong>und</strong><br />

Jonglierkünsten<br />

aufwartete. Bei<br />

Wiener, Flute <strong>und</strong><br />

süßem Kuchen <strong>und</strong><br />

Getränken fühlten sich<br />

die Anwesenden<br />

sichtlich wohl <strong>und</strong><br />

verweilten noch lange<br />

in der gemütlichen<br />

Atmosphäre des Mehrgenerationenhauses Saarbrücken. Gerade die Vereinsmitglieder,<br />

zumeist ja Alleinerziehende, genossen es, sich mal frei von jeglicher<br />

Kinderbetreungsverantwortung einen schönen Tag machen zu können. Denn sie wussten<br />

ihre Kinder bei der vom Ortsverband engagierten<br />

Betreuungsperson in guten Händen, die mit den Ihr<br />

anvertrauten Schützlingen viel spielte, bastelte,<br />

malte <strong>und</strong> Jonglierkunststückchen einübte, während<br />

sich deren <strong>Mütter</strong> oder Väter mit Gleichgesinnten<br />

austauschten. So konnten sich auch die<br />

Einelternfamilien wie in einer Großfamilie gut<br />

aufgehoben fühlen. Alles in allem ein gelungenes Fest!<br />

Ich denke, es wird uns allen in guter Erinnerung bleiben.<br />

Jürgen Pabst<br />

Weitere Bilder <strong>und</strong> Festschrift vom Fest unter www.vamv-sb.de<br />

-7


Das ABC der Kinderarmut<br />

Das ABC der Kinderarmut benennt die Folgen <strong>und</strong> Ursachen von Armut bei<br />

Kindern <strong>und</strong> fordert konsequent eine politische Lösung dieses drängenden<br />

Problems.<br />

D wie Dauer in Armut<br />

Je länger Kinder in Armut leben, desto verheerender sind die Folge für ihren<br />

Ges<strong>und</strong>heitszustand, ihr Selbstvertrauen <strong>und</strong> ihre Zukunfts-chancen. Die<br />

Verweildauer in Armut <strong>und</strong> das Wiedereintrittsrisiko sind daher wesentliche<br />

Faktoren für die Verschärfung der Armutssituation.<br />

Nach Berechnungen im aktuellen UNICEF-Bericht (20<strong>08</strong>) zur Lage der<br />

Kinder in Deutschland lebten zwischen 35 <strong>und</strong> 40 Prozent der Kinder in<br />

Einelternfamilien zwischen 1991 <strong>und</strong> 20<strong>04</strong> in Armut. Selbst wenn der<br />

Elternteil Vollzeit beschäftigt ist, leben mehr als zwei Drittel der Kinder von<br />

Alleinerziehenden mindestens ein Jahr in Armut. Zehn Prozent sind<br />

dauerhaft arm. Kinder in Einelternfamilien leben unter ungünstigen<br />

Voraussetzungen mehr als doppelt so lange in Armut wie Kinder in<br />

vergleichbaren Paarfamilien. In einem Verweildauermodell haben die<br />

Autoren Michael Fertig <strong>und</strong> Marcus Tamm (20<strong>08</strong>) berechnet, dass ein Kind<br />

unter ungünstigen Bedingungen durchschnittlich sechs Jahre in Armut lebt.<br />

Bei gleichen Voraussetzungen lebt ein Kind in einem<br />

Alleinerziehendenhaushalt durchschnittlich 14 Jahre in Armut. 14 Jahre sind<br />

ein Kinderleben.<br />

Das ökonomische Risiko wird in Einelternfamilien von einer/einem<br />

Erwachsenen getragen. Diese Situation wirkt sich direkt auf die Kinder aus.<br />

Das ungleich höhere Armutsrisiko in Einelternfamilien muss durch wirksame<br />

sozialpolitische Maßnahmen bekämpft werden. Offensichtlich reicht die<br />

Beteiligung Unterhaltspflichtiger nicht aus, um Kinder in Alleinerziehenden-<br />

Haushalten vor Armut zu schützen. Die Vollzeitbeschäftigung der Eltern<br />

trägt wesentlich zur Armutsvermeidung bei.<br />

Daher ist die Eröffnung von Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende<br />

wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung von Kinderarmut. Jedoch muss<br />

auch die monetäre Versorgung von Kinder im Fokus stehen: Der<br />

Unterhaltsvorschuss endet spätestens im Alter von zwölf Jahren. Da bleiben<br />

noch sechs Jahre bis zur Volljährigkeit. Der Kinderzuschlag geht an den<br />

Alleinerziehenden vorbei, denn sie erreichen vielfach nicht die<br />

Einkommensuntergrenzen. Es gibt derzeit keine Instrumente, die Kinder von<br />

Alleinerziehenden eine dauerhafte Existenzsicherung bieten, die<br />

unabhängig von Unterhaltszahlungen wirksam ist. Wer hiervor die Augen<br />

verschließt, nimmt in Kauf, dass eine weitere Generation von Kindern bis zu<br />

14 Jahre in Armut lebt. Es ist Zeit zu handeln. Politik gegen Kinderarmut<br />

muss Politik für Alleinerziehende sein. <strong>VAMV</strong> BV Berlin, 25.06.20<strong>08</strong><br />

-8-


.<br />

E wie Einelternfamilien<br />

Kinder in Einelternfamilien tragen ein höheres Risiko in Armut zu leben.<br />

Alleinerziehende werden häufig als inkompetent betrachtet, Lebensrisiken<br />

zu tragen oder ihre Armut zu „bewältigen“. Die Auswirkungen der Armut, wie<br />

eine erhöhte Stress- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbelastung enden in Vorschlägen wie<br />

„Kompetenzstärkung“ oder psychologischer Bewältigungs- <strong>und</strong> Motivationskursen.<br />

Die Armut in Einelternfamilien hat jedoch einfach erklärbare Gründe:<br />

Das Lohnniveau, ehemals darauf ausgerichtet eine Familie zu ernähren,<br />

erreicht heute in vielen Berufen nicht einmal die Armutsrisikogrenze für<br />

einen Erwachsenen. In vielen dieser Berufe sind vorwiegend Frauen<br />

beschäftigt. Alleinerziehende sind zu 90 Prozent weiblich.<br />

Sie sind, da sie allein für die Existenzsicherung verantwortlich sind (<strong>und</strong> weil<br />

Frauen in einer Partnerschaft auf das Einkommen ihrer Partner verwiesen<br />

werden) deutlich häufiger arbeitslos gemeldet <strong>und</strong> beziehen deutlich<br />

häufiger Leistungen nach dem SGB II. Diese Leistungen erreichen in der<br />

Regel nicht die Armutsrisikogrenze, der Kinderregelsatz liegt derzeit bei 211<br />

Euro (281 Euro für Kinder ab 14 Jahren). Frauen sind zu hohen Anteilen in<br />

Dienstleistungsberufen beschäftigt, die unter anderem eine hohe zeitliche<br />

Flexibilität erfordern, schlecht entlohnt werden <strong>und</strong> einen hohen Aufwand an<br />

Kinderbetreuung erfordern. Diese strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes<br />

werden in der Armut von Alleinerziehenden verdeutlicht, dies hat<br />

jedoch nichts mit ihrer Familienform oder ihrer Stressbelastung zu tun.<br />

Etwa 500.000 Kinder pro Jahr erhalten Unterhaltsvorschuss in Höhe von<br />

125 Euro (bzw. 168 Euro für Kinder über sechs Jahren). Dies, weil die<br />

Unterhaltspflichtigen nicht zahlungsfähig oder –willig sind. Angesichts der<br />

Lohnentwicklung <strong>und</strong> der Entwicklung der Arbeitsmarktchancen kann<br />

angenommen werden, dass der Anteil zahlungsunfähiger<br />

Unterhaltspflichtiger zunimmt. Der Unterhaltsvorschuss erreicht nicht die<br />

Höhe der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhaltsvorschuss<br />

ist befristet <strong>und</strong> erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand.<br />

Auch mit Unterhaltsvorschuss leben diese Kinder weiterhin in Armut.<br />

Eine Armutsbekämpfung für Kinder in Einelternfamilien muss die<br />

Existenzsicherung von Kindern durch die Kindergr<strong>und</strong>sicherung als<br />

gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen. Ein gerecht entlohnter,<br />

geschlechtergerechter Arbeitsmarkt <strong>und</strong> die Verhinderung des langfristigen<br />

Berufsausstieges bei Frauen sind weitere unverzichtbare Maßnahmen.<br />

<strong>VAMV</strong> BV Berlin, <strong>08</strong>.07.20<strong>08</strong><br />

-9-


F wie Freizeit<br />

Freizeit spielt für Kinder eine größere Rolle als für Erwachsene. Wesentliche<br />

Sozialisationserfahrungen machen Kinder, indem sie mit Gleichaltrigen<br />

Aktivitäten teilen, spielen <strong>und</strong> Konflikte lösen. Die „Straßenkindheit“ ist heute<br />

weitgehend einer organisierten Freizeit gewichen, die mit Kosten verb<strong>und</strong>en<br />

ist.<br />

Es beginnt damit, dass Kinder ohne eigenes Zimmer oder in kleinen<br />

Wohnungen ohne Garten weniger häufig Fre<strong>und</strong>/innen zu sich einladen. Ob<br />

dies eine Selbstexklusion aus Scham oder Platzmangel ist, das Resultat<br />

bleibt gleich: wer selbst niemanden einlädt, wird unter Umständen auch<br />

nicht mehr eingeladen. Die Kosten für Sportvereine oder Musikschulen<br />

können Eltern in Armut nicht bezahlen. Hinzu kommen Freizeitaktivitäten<br />

wie Museen, Schwimmbäder, Zoo- oder Kinobesuche: all das ist für arme<br />

Familien nicht leistbar. Auch hier gilt: wer nicht mitreden kann oder<br />

Freitagnachmittag nicht zu den anderen ins Schwimmbad kommt, dem<br />

fehlen die Gemeinsamkeiten, die ihrerseits zur Integration beitragen. Als<br />

wesentliche Faktoren für die soziale Integration von Kindern gelten nach<br />

einer Auswertung des DJI-Kinderpanels (2005) die Eignung der Wohnung<br />

zum Spielen <strong>und</strong> ein positives Selbstbild sowie der Bildungsgrad der Mutter.<br />

Kinder erwerbstätiger <strong>Mütter</strong> haben eine höhere Selbstwirksamkeitserwartung<br />

als Kinder arbeitsloser <strong>Mütter</strong>, das heißt, sie sind eher überzeugt,<br />

dass sie das erreichen, was sie sich vornehmen. Diese positive Einstellung<br />

wirkt sich ihrerseits auf die Integration in den Fre<strong>und</strong>eskreis aus. Kinder<br />

brauchen nicht viele Konsumgüter, um glücklich zu sein oder viele Fre<strong>und</strong>e<br />

zu haben. Es ist das Zusammenwirken von einem etwas negativeren<br />

Selbstbild, geringeren Optionen der Teilhabe <strong>und</strong> weniger Freizeitaktivitäten,<br />

das Kinder in Armutslagen isoliert.<br />

Der Kinderregelsatz für ein Kind bis 14 Jahre liegt bei 211 Euro. Der<br />

Mindestunterhalt für ein Kind unter sechs Jahren beträgt 202 Euro, darin<br />

sind nach Ansicht des Gesetzgebers auch die Kosten für einen<br />

Halbtagesplatz in einer Kindertagesstätte enthalten sowie Mittel zur<br />

Freizeitgestaltung. Die Familienkarte im Sommerbad Berlin Kreuzberg<br />

kostet 7 Euro. Geht man bei den Sommerferien nur von 15 Tagen<br />

Schwimmbadbesuch aus, sind 105 Euro Eintrittsgelder fällig. Das<br />

Technikmuseum kostet 2,50 Euro Eintritt, die Mitgliedschaft in einem<br />

Turnverein liegt bei 26 Euro, der Zoobesuch kostet 6 Euro. All das<br />

entspricht einer angemessenen Freizeitgestaltung von Kindern. Kinder in<br />

Armut sind von dieser Teilhabe ausgeschlossen, denn offensichtlich reichen<br />

211 Euro nicht, um diese Bedürfnisse zu erfüllen.<br />

-10-<br />

<strong>VAMV</strong> BV Berlin, 02.07.20<strong>08</strong>


.<br />

G wie Ges<strong>und</strong>heit<br />

Dass ein Zusammenhang zwischen Armut <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit besteht, ist<br />

keine neue Erkenntnis, doch weisen zahlreiche Studien der letzten Zeit auf<br />

eine beschämende Verschlechterung des Ges<strong>und</strong>heitszustands von<br />

Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen, die in Deutschland in Armut leben, hin. Ein<br />

b<strong>und</strong>esweites Bewegungsprogramm, Anti-Drogen-Kampagnen <strong>und</strong> einzelne<br />

Präventionsmodellversuche treffen nicht die Ursachen dieser Entwicklung<br />

<strong>und</strong> erreichen selten die wirklich Betroffenen. Durch Gebühren,<br />

Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen sowie starre Einkommensgrenzen werden<br />

Zugangshindernisse zu einer ärztlichen Versorgung für Arme aufgebaut;<br />

Präventionsprogramme scheitern oder verlaufen im Sand, weil sie den<br />

familiären Hintergr<strong>und</strong>, kulturelle <strong>und</strong> gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />

nicht genügend berücksichtigen.<br />

Ein warmes Mittagessen auf Spendenbasis in der offenen Ganztagsschule<br />

reicht nicht, um Kinder ges<strong>und</strong> zu ernähren. Stressbewältigung,<br />

Entspannung durch Sport, Kunst oder Musik <strong>und</strong> gemeinsames Kochen<br />

finden keinen Platz im St<strong>und</strong>enplan eines halbtags <strong>und</strong> im Wesentlichen auf<br />

das Erlernen kognitiver Fähigkeiten ausgerichteten Bildungswesens.<br />

Einelternfamilien haben ein höheres Armutsrisiko. Alleinerziehende<br />

benötigen auch im Ges<strong>und</strong>heitsbereich auf ihre Lebenssituation abgestimmte<br />

Angebote – nicht erst im Krankheitsfall – z.B. durch begleitende<br />

Kinderbetreuung bei Präventionskursen <strong>und</strong> ambulanten Behandlungen.<br />

Die Politik ignoriert bisher die negative Entwicklung ebenso wie sie nur<br />

halbherzige Maßnahmen zur Milderung zunehmender Armut anbietet.<br />

Der <strong>VAMV</strong> fordert:<br />

- eine konsequente Armutsbekämpfung durch die<br />

Kindergr<strong>und</strong>sicherung,<br />

- ein solidarisches Ges<strong>und</strong>heitssystem ohne Zuzahlungen <strong>und</strong><br />

zusätzliche Gebühren mit kostenlosen medizinischen<br />

Dienstleistungen für alle Kinder<br />

- <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

- Wiederaufnahme der kostenlosen Zahnprophylaxe für alle<br />

Versicherten<br />

- in den Leistungskatalog der Krankenkassen<br />

- Regelmäßige kostenlose medizinische Untersuchungen <strong>und</strong><br />

Präventionsmaßnahmen in Kindertagesstätten <strong>und</strong> Schulen<br />

- Die Heraufsetzung der Altersgrenzen in allen Gesetzen des<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesens von 12 auf 16 Jahre<br />

-11-<br />

<strong>VAMV</strong> BV, Berlin, 07.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong>


H wie Hartz-Gesetze<br />

Wesentliches Ziel der Hartz-Gesetze war die verbesserte Integration von<br />

Arbeit Suchenden in das Erwerbsleben. Von den Regelungen sind jedoch<br />

auch Kinder betroffen. Insbesondere die Zusammenlegung von<br />

Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> Sozialhilfe sowie die Schaffung so genannter<br />

„Bedarfsgemeinschaften“ haben Folgen:<br />

1. Der Bedarf von Kindern wird vom Existenzminimum der<br />

Erwachsenen abgeleitet (60 Prozent). Kinder haben jedoch andere<br />

Bedürfnisse als Erwachsene, wie zum Beispiel Lernmittel, Windeln oder<br />

Kinderschuhe.<br />

2. Die Verrechnung des Kindergeldes mit dem Sozialgeld für Kinder<br />

führt bei ohnehin knapp bemessenen Regelsätzen zu Armut. Laut<br />

statistischem B<strong>und</strong>esamt geben Eltern durchschnittlich 550 Euro im<br />

Monat für ihr Kind aus. Dies ist relativ unabhängig von ihrem<br />

Einkommen. Der Regelsatz für Kinder liegt derzeit bei 211 Euro.<br />

3. Die Anrechnung des Einkommens von Lebenspartner/innen, die mit<br />

Alleinerziehenden zusammenleben, führt regelmäßig zu einer<br />

Unterhaltspflicht so genannter „Stiefpartner/innen“ – <strong>und</strong> damit einer<br />

Unterhaltsabhängigkeit von Kindern ohne zivilrechtliche Gr<strong>und</strong>lage.<br />

4. Die Verwaltungsanweisung, dass Kinder, deren Bedarf gedeckt ist,<br />

ihre Wohnkosten über das Wohngeld decken sollen <strong>und</strong> damit aus den<br />

Kosten der Unterkunft herausfallen führt zu Mietunsicherheiten <strong>und</strong><br />

unnötigen Behördengängen. Es drängt sich der Eindruck auf, eine<br />

Bedarfsgemeinschaft bestehe nur, wenn Geld zu verteilen ist.<br />

5. Zunehmend werden Arbeitsangebote unterbreitet, die voraussetzen,<br />

dass Kinder über den Tag bei verschiedenen Betreuungsangeboten<br />

untergebracht werden. Verweigern sich die Alleinerziehenden, drohen<br />

Sanktionen <strong>und</strong> Kürzungen. Leistungskürzungen betreffen immer auch<br />

die Kinder von Alleinerziehenden, denn der Kinderregelsatz reicht nicht<br />

für den Bedarf des Kindes aus, so dass die meisten Eltern Teile ihres<br />

Regelsatzes für das Kind verbrauchen.<br />

6. Seit In-Kraft-Treten von Hartz IV hat sich die Zahl der Kinder, die in<br />

Armut leben, laut Nationaler Armutskonferenz (NAK) verdoppelt.<br />

7. Alleinerziehende <strong>und</strong> ihre Kinder bilden im Bezug von SGB-II-<br />

Leistungen die stabilste Gruppe. Verbleiben Alleinerziehende im SGB<br />

II-Bezug, bleiben auch ihre Kinder arm.<br />

8. Die Regelleistung umfasst für die Ernährung von Kindern zwischen 0<br />

<strong>und</strong> 15 Jahren nicht einmal 3 Euro pro Tag. Wer in diesem Zusammenhang<br />

von „bekämpfter Armut“ spricht, verdrängt die Lebensrealität.<br />

Der <strong>VAMV</strong> fordert eine Kindergr<strong>und</strong>sicherung, die an einem eigenen<br />

Kinderexistenzminimum orientiert ist. Die elternunabhängige Existenzsicherung<br />

von Kindern ist der Weg, Kinderarmut zu beenden.<br />

<strong>VAMV</strong> BV, Berlin, 21.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong><br />

-12-


.<br />

I wie Imitation<br />

Kinderarmut in Deutschland äußert sich nicht in armseliger Kleidung oder<br />

Schmutz. Im Gegenteil, ein landläufig zu hörender Vorwurf gegenüber<br />

armen Familien lautet „die kaufen ihren Kindern lieber Markenkleidung statt<br />

ihnen Bücher zum Lesen zu geben“. Dabei wird übersehen, dass der<br />

Konsum in der gegenwärtigen, fast ausschließlich an marktlogischen<br />

Prozessen orientierten Gesellschaft die wichtige Funktion der sozialen<br />

Integration hat. Konsumteilhabe bedeutet das Überspielen der Folgen<br />

sozialer Desintegration über die Teilhabe an Statussymbolen.<br />

Arme Eltern kaufen für ihre Kinder statusorientierte Kleidung, um ihnen eine<br />

Integration in den Fre<strong>und</strong>eskreis zu ermöglichen. Gleichzeitig führt dies zu<br />

einer grenzenlosen Überforderung, denn der Konsum ist in sich grenzenlos<br />

<strong>und</strong> fordert ständige Wiederholung (vgl. Butterwegge et.al.: Armut <strong>und</strong><br />

Kindheit, Opladen 2003: 263). Dieses Verhalten ist im Ergebnis eine<br />

Imitation des Konsumverhaltens ökonomisch privilegierter Schichten <strong>und</strong><br />

verdeutlicht den Wunsch nach sozialer Integration. Eine einfache Absage an<br />

die Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraumes durch den Verweis<br />

auf das Konsumverhalten einiger armer Familien kann nicht die Lösung<br />

eines gesamtgesellschaftlichen Problems sein.<br />

Die frühe Ausgrenzungserfahrung armer Kinder führt zu einer Vermeidung<br />

von Situationen, in denen ihnen die eigene Armut vor Augen geführt würde,<br />

daher bilden sich bereits im Gr<strong>und</strong>schulalter schichtspezifische<br />

Fre<strong>und</strong>schaften. Kinder, die selbst zur Armut befragt wurden, gaben an,<br />

dass arm sein „nichts machen zu können“, „nicht von allen verehrt werden“<br />

heißt <strong>und</strong> dass reiche Menschen „groß, stark, schlau <strong>und</strong> gut“ sind<br />

(Butterwegge et. al. 2003: 264). Dies sind wichtige Anzeichen für eine,<br />

womöglich verdrängte, Selbstwahrnehmung armer Kinder <strong>und</strong> die<br />

Bedeutung, die Reichtum offenbar auch aus Kindersicht für den sozialen<br />

Status hat. Die Vorstellung, Kinder könnten auch völlig ohne konsumtive<br />

Teilhabe mit Stöcken <strong>und</strong> Steinen spielen <strong>und</strong> seien genauso glücklich geht<br />

am Problem vorbei. Kinder sind Teil dieser Konsumgesellschaft genau wie<br />

ihre Eltern, die in der Anpassung durch Imitation einen Ausweg aus der<br />

Ausgrenzung sehen.<br />

Politisches Handeln, das abseits von individueller Fehler-Zuschreibung oder<br />

dem Verweis auf Bewältigungskompetenzen strukturell da ansetzt, wo<br />

soziale Integration von Kindern stattfindet <strong>und</strong> gleichzeitig ein kritisches<br />

Auge für das Konsumdogma entwickelt, hätte eine Chance, sich dieser<br />

Auswirkung von Kinderarmut anzunehmen.<br />

-13-<br />

<strong>VAMV</strong> BV, Berlin, 1.9.20<strong>08</strong>


Kinder fördern statt Ehen:<br />

Gerechtere Besteuerung einführen!<br />

Wir fordern, dass künftig jede steuerpflichtige Person in Deutschland ihr<br />

Einkommen selbst versteuert. Das derzeit für Ehepaare geltende<br />

Ehegattensplitting muss umgestaltet werden. Anstelle des Splittings soll<br />

eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Gr<strong>und</strong>freibetrag treten.<br />

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?<br />

Eheleute werden aktuell zumeist zusammen veranlagt, d.h. ihr zu<br />

versteuerndes Einkommen wird gemeinsam ermittelt (Zusammenveranlagung).<br />

Darauf wird dann der sogenannte Splittingtarif angewendet. Er<br />

bewirkt, dass Eheleuten der von der Steuer freigestellte Gr<strong>und</strong>freibetrag<br />

von 7.664,-€ doppelt gewährt wird. Darüber hinaus werden die Einkünfte<br />

der Ehepartner/innen addiert, durch zwei geteilt <strong>und</strong> die beiden "Hälften"<br />

dann zum jeweiligen Steuertarif versteuert - auch dann, wenn das Einkommen<br />

faktisch oder überwiegend nur von einer Person erzielt wurde.<br />

Dies führt bei einem hohen Einkommen eines Ehepartners <strong>und</strong> einem<br />

großen Einkommensunterschied zwischen beiden zu einer steuerlichen<br />

Entlastung, weil dadurch die Steuerprogression geringer ausfällt.<br />

Ehegattensplitting ist eine Förderung der Ehe, nicht der Familie<br />

Wir kritisieren das 1958 eingeführte Ehegattensplitting, weil es kein<br />

zielgerichtetes Instrument der Familienförderung ist: Seine Vorteile<br />

kommen nur Paaren mit Trauschein <strong>und</strong> dabei überwiegend Einverdienerehen<br />

zugute. Dabei ist es unerheblich, ob in diesen Ehen Kinder<br />

leben oder nicht. Unverheiratete Eltern, eingetragene Lebenspartner-<br />

/innen mit Kindern <strong>und</strong> Alleinerziehende profitieren hingegen nicht vom<br />

Ehegattensplitting, obwohl nichteheliche Familienformen bereits ein<br />

Viertel aller Familien ausmachen. Gefördert werden vor allem die gut<br />

verdienenden Einverdienerehen, da der Splittingvorteil umso größer<br />

ausfällt, je höher <strong>und</strong> je ungleicher das Einkommen zwischen den<br />

Partner/innen verteilt ist. Sobald der/die andere auch verdient, schwächt<br />

sich der Splittingvorteil erheblich ab. Annähernd gleich verdienende<br />

Paare haben vom Splitting überhaupt keine steuerlichen Vorteile.<br />

Familien im Transferbezug oder gering verdienende Familien schließlich<br />

haben kein oder nicht genug Einkommen, um überhaupt vom Splitting<br />

profitieren zu können.<br />

Wir kritisieren das Ehegattensplitting aber auch aufgr<strong>und</strong> seiner<br />

unerwünschten geschlechterpolitischen Auswirkungen: Es hält<br />

verheiratete Frauen von der Erwerbstätigkeit ab, da sich diese -<br />

gegenüber dem Steuervorteil der Einverdienerehe - oftmals nicht lohnt.<br />

-14-


.<br />

Ein (Wieder)Einstieg in die Erwerbsarbeit wird erschwert <strong>und</strong>/oder<br />

Frauen werden auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse verwiesen.<br />

Jede erwerbstätige Person versteuert ihr Einkommen selbst<br />

Zukünftig soll das Einkommen jeder erwerbstätigen Person individuell<br />

besteuert werden, d.h. die bislang für Ehepaare mögliche gemeinsame<br />

Veranlagung zur Besteuerung <strong>und</strong> die Anwendung des Splittingtarifs<br />

fallen weg. Die Unterhaltspflicht der Partner/innen in Ehen <strong>und</strong><br />

eingetragenen Lebenspartnerschaften besteht weiterhin, sie würde<br />

daher durch einen übertragbaren Gr<strong>und</strong>freibetrag in Höhe von aktuell<br />

7.664,-€ berücksichtigt. Das heißt, die/der Partner/in, die ihren<br />

Gr<strong>und</strong>freibetrag nicht durch eigenen Verdienst ausschöpft, könnte ihn<br />

ganz oder teilweise auf den/die andere übertragen (Modell einer<br />

Individualbesteuerung mit übertragbarem Gr<strong>und</strong>freibetrag). Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Übertragungsmöglichkeit bringt diese Form der Streichung des<br />

Ehegattensplittings keine höhere Belastung für niedrige <strong>und</strong> mittlere<br />

Einkommen. Auf Einverdiener-Ehen mit höherem Einkommen kämen<br />

hingegen stärkere Belastungen zu.<br />

Alternatives Steuermodell schafft finanzielle Spielräume für Kinder<br />

Die veränderte Besteuerung von Ehen hätte Steuereinnahmen von ca.<br />

16 Mrd. € zur Folge, die aus der Begrenzung des Splittingvorteils <strong>und</strong><br />

dem Wegfall der Zusammenveranlagung resultieren. Wir fordern, dass<br />

dieses Geld Kindern zugute kommt. Es soll zur Finanzierung der<br />

Betreuungs- <strong>und</strong> Bildungsinfrastruktur sowie der Schaffung einer<br />

Existenzsicherung für Kinder beitragen. Damit sollen die finanziellen<br />

Belastungen gerade für Partnerschaften mit Kindern ausgeglichen<br />

werden. Die angestrebte Existenzsicherung sollte den Bedarf von<br />

Kindern mindestens in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums<br />

<strong>und</strong> bis zur Beendigung der (Erst-) Ausbildung abdecken. Damit würden<br />

Kinder <strong>und</strong> Familien zielgerichteter <strong>und</strong> sozial gerechter unterstützt.<br />

Familiensplitting spaltet Familien<br />

Die aktuell immer wieder diskutierte Variante eines Familiensplittings<br />

lehnen wir ab. Das Argument, eine zusätzliche "Kinderkomponente" im<br />

Steuerrecht einzuführen, klingt dem ersten Anschein nach vernünftig<br />

<strong>und</strong> gerecht. Eine stärkere Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht<br />

kommt allerdings nur jenen zugute, die überhaupt Steuern zahlen. Ein<br />

Drittel aller Familien zahlt jedoch keine Steuern, weil sie von sozialen<br />

Transfers leben oder zu wenig Einkommen haben. Am meisten<br />

profitieren von einem Familiensplitting besonders gut verdienende<br />

Menschen mit mehreren Kindern. Das Familiensplitting führt also die<br />

verteilungs- <strong>und</strong> geschlechterpolitisch negativen Auswirkungen des<br />

Ehegattensplittings auf noch höherem Niveau fort.<br />

-15-


Individualsteuer ist rechtlich <strong>und</strong> politisch umsetzbar<br />

Wir gehen davon aus, dass die Individualbesteuerung mit übertragbarem<br />

Gr<strong>und</strong>freibetrag verfassungsrechtlich haltbar ist. Das Ehegattensplitting<br />

wurde 1958 eingeführt, nachdem das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

die Benachteiligung von Ehepaaren durch die Zusammenveranlagung<br />

in Kombination mit der Steuerprogression moniert hatte. In der<br />

Entscheidung wurde das Splitting allerdings nur als eine Möglichkeit<br />

benannt, um den Schutz von Ehe <strong>und</strong> Familie zu gewährleisten. Das<br />

Ehegattensplitting ist "keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung“,<br />

wie es in einer Verfassungsgerichtsentscheidung von 1982<br />

heißt, es ist aber änderbar. Wir schlagen eine solche Änderung der<br />

Besteuerung zugunsten der gezielten Förderung von Kindern <strong>und</strong><br />

Familien vor. <strong>VAMV</strong> BV Berlin Dezember 2007<br />

Kindeswohl: Wohl wollen reicht nicht<br />

<strong>VAMV</strong>-B<strong>und</strong>esdelegiertenversammlung erörtert einen<br />

schwierigen Begriff<br />

Die diesjährige Fachtagung des <strong>VAMV</strong>-B<strong>und</strong>esverbands widmete sich einem<br />

umstrittenen Thema. Mit vier Vorträgen wurden neue Blickwinkel auf das<br />

Kindeswohl aus psychologischer, juristischer <strong>und</strong> politischer Perspektive<br />

erprobt. Dass Wohl wollen noch lange nicht Wohl sein muss - darüber waren<br />

sich alle Expert/ innen einig.<br />

Dr. Angelika Nake vom Deutschen Juristinnenb<strong>und</strong> beleuchtete einführend, wie<br />

sich das Kindeswohl in der familienrechtlichen Praxis seit der Kindschaftsrechtsreform<br />

<strong>und</strong> auch in der politischen Fassung entwickelt hat. Dabei stand im<br />

Vordergr<strong>und</strong>, dass das Kindeswohl seit 1998 zum Maß aller Dinge erhoben<br />

wurde -dies jedoch ohne eine systematische Ermittlung des Begriffs oder eine<br />

einheitliche Rechtsprechung.<br />

Das Kindeswohl ist mit gutem Gr<strong>und</strong> ein unbestimmter Rechtsbegriff, denn es<br />

soll jeweils im Einzelfall als Maßstab dafür dienen, wie für das Kind, als vom<br />

familiengerichtlichen Verfahren maßgeblich beeinflusst <strong>und</strong> dennoch mit den<br />

geringsten Eingriffsrechten ausgestattet, eine möglichst positive Situation<br />

gestaltet werden kann. In Deutschland gab es nur wenig Forschung zum<br />

Thema, daher führte die Kindeswohlbestimmung oft zu Unsicherheiten. Im<br />

Ergebnis waren alle Beteiligten auf die richterlichen oder gutachterlichen<br />

Vorstellungen vom Kindeswohl angewiesen.<br />

Es haben sich dennoch zwei Leitideen entwickelt, die die Vorstellungen vom<br />

Kindeswohl nachhaltig geprägt haben <strong>und</strong> auch die familienrechtliche<br />

Rechtsprechung beeinflusst haben:<br />

-16-


.<br />

1. Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil ist in jedem Fall förderlich für<br />

das Kindeswohl.<br />

2. Die gemeinsame Sorge fördert das Kindeswohl. Beide Ideen haben<br />

mindestens ebenso sehr die Interessen von Eltern im Blick <strong>und</strong> verwenden das<br />

Kindeswohl, um Interessen zu begründen.<br />

Die Abstraktion des Kindeswohls steht dadurch immer im Spannungsfeld von<br />

Instrumentalisierung <strong>und</strong> Verallgemeinerung.<br />

Insgesamt kommt Nake zu dem Schluss, dass sich sowohl die Kindschaftsrechtsreform<br />

von 1998 sowie die folgenden familienrechtlichen <strong>und</strong> sozialrechtlichen<br />

Neuerungen auf dem Weg zum Kindeswohl verlaufen haben.<br />

Dr. Thomas Meysen vom Heidelberger Institut für Jugendhilfe <strong>und</strong> Familienrecht<br />

diskutierte die zentralen derzeitigen Themengebiete im Hinblick auf das<br />

Kindeswohl aus der Perspektive der Jugendhilfe. Hier wurde deutlich, dass die<br />

Erwähnung des Begriffs in einer Gesetzesbegründung keinen Rückschluss auf<br />

die Zielsetzung zulässt. In der Jagd nach dem besten Wohlergehen des Kindes<br />

schießt der Gesetzgeber sogar gelegentlich am Ziel vorbei, wie beim Gesetz zur<br />

Feststellung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren. Auch hier<br />

führt die Abstraktion weg vom Einzelfall <strong>und</strong> damit weg vom "besten Interesse"<br />

des Kindes. Ziel des Kindeswohlbegriffes muss es demnach sein, eine ständige<br />

Rückbindung des abstrakten Maßstabes an den Einzelfall zu erreichen.<br />

Dr. Jörg Fichtner vom Deutschen Jugendinstitut stellte eindrückliche Ergebnisse<br />

zu Umgangskontakten von Kindern <strong>und</strong> aus der Forschung zu<br />

Hochkonfliktfamilien vor. Die Scheidungsforschung hat ergeben, dass es<br />

schädlich ist, wenn Kinder unter großem Koalitionsdruck häufige<br />

Umgangskontakte haben. Das gleiche gilt für die Vorstellung der elterlichen<br />

Einigung.<br />

Einigungen zwischen Eltern können sich auf einem Kontinuum zwischen<br />

freiwilliger Einigung, Einigung mit gerichtlicher Hilfe <strong>und</strong> keiner Einigung<br />

befinden. Wenn eine objektive Gefahr für das Kind oder die Einelternfamilie<br />

besteht, ist eine Einigung sogar hochproblematisch. Damit muss auch die<br />

apodiktische Orientierung am elterlichen Einvernehmen zumindest in Frage<br />

gestellt werden. Eine Einigung, die an den Interessen des Kindes vorbeigeht,<br />

kann nicht zu einem positiven Ergebnis führen.<br />

Die wesentlichen Bausteine einer gelingenden Entwicklung von Kindern nach<br />

Trennung <strong>und</strong> Scheidung sind Folgende:<br />

Eine sichere ökonomische Basis: zur Gewährleistung von Kontinuität nach<br />

Trennung <strong>und</strong> Scheidung ist eine wirtschaftliche Absicherung der wichtigste<br />

Baustein einer positiven Entwicklung.<br />

Diese Basis ermöglicht auch den zweiten wichtigen Baustein: den Erhalt der<br />

elterlichen Erziehungsqualität. Diese ist wesentlich, um Kindern weiterhin als<br />

sichere Bindung zur Verfügung zu stehen.<br />

Die drei weiteren Bausteine, die es Kindern ermöglichen, sich nach einer<br />

Trennung oder Scheidung ohne Einschränkungen zu entwickeln, sind ein<br />

niedriges Konfliktniveau, Kontinuität <strong>und</strong> der Erhalt der Vaterbeziehung.<br />

-17-


Das Kindeswohl wird ganz wesentlich davon beeinflusst, ob <strong>und</strong> inwiefern ein<br />

Interessenkonflikt zwischen den Eltern besteht. Das heißt, Kindeswohl <strong>und</strong><br />

Elterninteressen hängen zusammen <strong>und</strong> können nicht isoliert voneinander<br />

betrachtet werden. Dies zeigt sich im Bereich des Unterhaltsrechts an der<br />

Einschränkung des Unterhaltsanspruches betreuender Elternteile. Wenn diese<br />

weniger oder nur in begrenztem Maße Unterhalt erhalten, wirkt sich dies<br />

notwendigerweise auf die Situation des Kindes aus. Im Bereich des<br />

Kindschaftsrechts zeigen sich diese Konflikte vor allem in Trennungssituationen,<br />

in denen die Eltern durch Machtkämpfe verstrickt bleiben, sowie bei Trennungen<br />

aus einer von Gewalt geprägten Beziehung. Für diese Situationen kann die<br />

veränderte Rechtslage seit der Kindschaftsrechtsreform höchst negative Folgen<br />

haben. Die vordergründige Orientierung an den oben genannten Ideen verliert<br />

das Interesse, Loyalitätskonflikte für Kinder zu vermeiden aus dem Auge. Das<br />

Kindeswohl wird zunehmend über den Kontakt mit beiden genetischen Eltern<br />

definiert, dabei stehen jedoch den umgangsberechtigten Elternteilen mehr Mittel<br />

zur Durchsetzung ihrer Interessen zur Verfügung. Darüber kann das tatsächliche<br />

Interesse des Kindes hinter den Interessen der Eltern zurücktreten.<br />

Denkt man die Ergebnisse aus der psychologischen Forschung mit den<br />

Betrachtungen aus der Perspektive feministischer Rechtswissenschaft<br />

zusammen, deutet sich die Notwendigkeit an, das Kindeswohl nicht mehr<br />

abgelöst von den Elterninteressen zu betrachten. Damit wird eine Instrumentalisierung<br />

des Begriffes vermieden. Denn wenn die Interessen aller Beteiligten<br />

das gleiche Gewicht erhalten, dann kann eine Abwägung erfolgen, die der neu<br />

austarierten Familie oder der "reorganisierten" Familie gerecht wird.<br />

Angesichts zunehmender Individuationsbestrebungen <strong>und</strong> der ausgeprägten<br />

Wählbarkeit von Paarbeziehungen muss ein neues Gleichgewicht der<br />

lebenslangen Bindung von Kindern an ihre Eltern gegenüber veränderlichen<br />

Paarbeziehungen gef<strong>und</strong>en werden. Dabei sollen die Kontinuitätsbedürfnisse<br />

von Kindern ein wichtiger Bezugspunkt sein, sie müssen jedoch einzelfallabhängig<br />

zu einer tragfähigen Praxis-Lösung geführt werden.<br />

In der Zusammenschau der Ergebnisse der einzelnen Vorträge deutet sich die<br />

Notwendigkeit eines Perspektivenwechsels auf das Kindeswohl an. Dieser<br />

Wechsel könnte sich durch zwei Leitideen auszeichnen:<br />

1. Es muss genau geprüft werden, wann das Kindeswohl tatsächlich gefördert<br />

wird <strong>und</strong> wann es instrumentalisiert wird. Es gibt für die Vielfalt der Situationen<br />

getrennter Eltern <strong>und</strong> vor allem der Einelternfamilien kein Patentrezept.<br />

2. Die Interessen von Kindern, <strong>Mütter</strong>n <strong>und</strong> Vätern müssen bei gerichtlichen<br />

Entscheidungen in den Blick genommen werden. Eine Einschränkung, die nur<br />

auf Kosten einzelner Interessen erfolgt, sei dies vorgeschoben zum Wohl des<br />

Kindes oder nicht, kann vor allem in der Einelternfamilie nicht<br />

Kindeswohlförderlich sein.<br />

Der Perspektivenwechsel "Weg von der Alleinstellung des Kindeswohls <strong>und</strong> weg<br />

von diesen Ausschließlichkeitsvorstellungen dessen, was das Kindeswohl<br />

beinhaltet" wird von der psychologischen Bindungsforschung gestützt.<br />

Insbesondere wenn Kinder sehr klein sind, muss eine stabile Bindungsent-<br />

-18-


.<br />

wicklung im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Das kann im Einzelfall auch heißen, dass die<br />

Bindungsentwicklung so wichtig ist, dass der Umgang ausgeschlossen wird. Ein<br />

Kleinkind, ein Baby kann nicht zu mehreren Personen gleichwertige Bindungen<br />

aufbauen <strong>und</strong> es ist kein Zeichen von mangelnder Bindungstoleranz, wenn so<br />

ein kleines Kind weint <strong>und</strong> schreit, weil es zum Beispiel bei der Hauptbindungsperson<br />

bleiben will. Es ist vielmehr ein natürliches Verhalten, da der Kontakt zur<br />

Hauptbindungsperson zu den wesentlichen Überlebensinstinkten von<br />

Säuglingen gehört. Konflikte über die Häufigkeit, die Dauer <strong>und</strong> die Orte von<br />

Umgangskontakten führen an der wesentlichen Aufgabe der Elternschaft, eine<br />

sichere Bindungsentwicklung zu gewährleisten, vorbei.<br />

Es kommt auf die Qualität der Beziehung an, ob Kontakte mit dem getrennt<br />

lebenden Elternteil gelingen können oder nicht. Und es kommt auf die Qualität<br />

der Bindungsentwicklung an. <strong>Mütter</strong> oder Väter, die sich jahrelang nicht<br />

gekümmert haben, können nicht erwarten, dass das Kind plötzlich eine positive<br />

Bindung zu ihnen hat.<br />

Prof. Dr. Sybilla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt a. M. betrachtete das<br />

Kindeswohl im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen von <strong>Mütter</strong>n <strong>und</strong><br />

Vätern. Dazu zeigte sie zunächst eine historische Einbettung der Entwicklung<br />

des Familienrechts auf: Nachdem zunächst die Schuldfrage bei der Scheidung<br />

abgeschafft wurde, entstand vor der Kindschaftsrechtsreform eine gefühlte<br />

Machtlosigkeit seitens der getrennten <strong>und</strong> zahlungspflichtigen Elternteile<br />

(meistens Väter).<br />

Durch die Kindschaftsrechtsreform haben sich die Machtverhältnisse wieder<br />

zugunsten der Väter verschoben. Die Diskrepanz zwischen der juristischen<br />

Gleichberechtigung <strong>und</strong> einer Ungleichbehandlung in der Lebensrealität von<br />

Männern <strong>und</strong> Frauen spiegelt sich nun in der Familie wider. Aus diesen<br />

Unterschieden ergeben sich bei familienrechtlichen Konflikten unterschiedliche<br />

Interessenlagen von Vätern <strong>und</strong> <strong>Mütter</strong>n.<br />

In besonderem Maße Erwähnung findet der Zusammenhang ökonomischer<br />

Sicherheit mit dem Kindeswohl. Alle Vorträge setzten sich aus unterschiedlichen<br />

Blickwinkeln mit dieser Frage auseinander. Aus Sicht der Kinder-<strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

stellen ökonomische Einschränkungen immer auch eine Beeinträchtigung<br />

der kindlichen Entwicklung dar. Gleiches gilt für eine positive Verarbeitung von<br />

Trennung <strong>und</strong> Scheidung für Kinder.<br />

Nicht nur das neue Unterhaltsrecht wird voraussichtlich die ökonomischen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für Kinder erheblich einschränken. Auch die mangelhafte Sozial<strong>und</strong><br />

Familienpolitik, die der ökonomischen Situation von Alleinerziehenden in<br />

keiner Weise gerecht wird, zeigen, dass das Wohl des Kindes nicht im Zentrum<br />

der Politik steht. Der <strong>VAMV</strong> wird sich diesbezüglich weiterhin für eine<br />

Kindergr<strong>und</strong>sicherung einsetzen. Info III/<strong>08</strong> <strong>VAMV</strong>-B<strong>und</strong>esverband<br />

-19


Nicht als Tiger gestartet: B<strong>und</strong>estag verabschiedet<br />

Kinderzuschlag<br />

Heute verabschiedet der B<strong>und</strong>estag die Reform des Kinderzuschlags.<br />

Was nicht als Tiger gestartet ist, kann auch nicht als Bettvorleger landen<br />

- entsprechend mager fallen die Änderungen aus. Alleinerziehende<br />

können künftig zwischen dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf des SGB II<br />

<strong>und</strong> dem Kinderzuschlag wählen. Im Vergleich zur vorhergehenden<br />

Lösung könnte dies den Kreis der Berechtigten geringfügig erweitern.<br />

„Machen wir uns nichts vor, im Bereich des Kinderzuschlags sprechen<br />

wir immer noch von Familien in Armut. Daran können auch maximal 140<br />

Euro nichts ändern. Gemeinsam mit dem Kindergeld wird nicht einmal<br />

das steuerliche Existenzminimum von Kindern erreicht“ so Edith<br />

Schwab, B<strong>und</strong>esvorsitzende des <strong>Verband</strong>s <strong>alleinerziehender</strong> <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong><br />

Väter (<strong>VAMV</strong>). „Die B<strong>und</strong>esregierung bleibt hinter ihren Möglichkeiten<br />

zurück <strong>und</strong> schafft Maßnahmen, die sich auf dem kleinsten<br />

gemeinsamen Nenner treffen. Was wir aber brauchen, ist ein<br />

Masterplan gegen Kinderarmut. Die Chance auf eine echte<br />

Armutsbekämpfung durch die Kindergr<strong>und</strong>sicherung wurde erneut<br />

vertan. Den Kinderzuschlag können wir höchstens als Interimslösung<br />

akzeptieren, der schärfste Armutslagen leicht vermindert“,<br />

so die Vorsitzende weiter.<br />

Die Hälfte der Kinder in Armut lebt in Einelternfamilien, derzeit sind<br />

sieben Prozent der Bezieher/innen des Kinderzuschlages allein<br />

erziehend. Der Kindesunterhalt wird voll auf den Kinderzuschlag<br />

angerechnet, über der Untergrenze liegendes Elterneinkommen nur zu<br />

50 Prozent. Der Kindesunterhalt ist in vielen Fällen jedoch Einkommen<br />

des außerhalb lebenden Elternteils. Kinder in Einelternfamilien werden<br />

dadurch diskriminiert, dass sie nicht mit beiden Eltern zusammenleben.<br />

Die Altersstufung der SGB-II-Regelsätze bildet sich nicht im<br />

Kinderzuschlag ab, so dass Kinder ab 14 Jahren voraussichtlich erneut<br />

in den Sozialgeld-Bezug geraten.<br />

Der <strong>VAMV</strong> fordert die Einführung einer Kindergr<strong>und</strong>sicherung in Höhe<br />

von mindestens 450 Euro.<br />

Berlin, 26. Juni 20<strong>08</strong><br />

-20-


.<br />

Glücksseminar<br />

<strong>08</strong>. <strong>und</strong> 09. November 20<strong>08</strong><br />

Jugendherberge Saarbrücken<br />

Kosten: Familie: 30 €, Einzelperson: 20 €<br />

Patchworkfamilien <strong>und</strong> Nichtmitglieder: 60 €<br />

Infos: <strong>Verband</strong> Alleinerziehender <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter<br />

Landesverband Saar e. V.<br />

Talstr. 56, 66119 Saarbrücken<br />

� 0681 – 33446<br />

Petra Collissy<br />

Rechtsanwältin<br />

Schwerpunkte: Familiengericht<br />

Betreuungsgericht<br />

Alle gängigen Rechtsgebiete<br />

Süduferstraße 14 Tel: 0 68 21 – 2 70 55<br />

66538 Neunkirchen Fax: 0 68 21 – 2 34 07<br />

-21-


Aufgeschnappt!<br />

Holen wir doch Kimberley Hubbard aus Milwaukee (USA) nach<br />

Saarbrücken, dann hätten wir für viele Familien die leidige Suche nach<br />

einem Betreuungsplatz gelöst. Sie hatte nämlich vor längerer Zeit die<br />

Idee (so steht es in Time vom 11.8.<strong>08</strong>) ein Betreuungszentrum<br />

anzubieten, das r<strong>und</strong> um die Uhr geöffnet ist. Ihre besten Angestellten<br />

hätten die schlimmsten Schichten, erzählt sie lachend. Die werden<br />

nämlich für die Betreuungszeiten übernacht eingeteilt. Sie selbst war auf<br />

diese Idee gekommen, als sie mit ihrem ersten Kind schwanger war <strong>und</strong><br />

nach einem Betreuungsplatz suchte. Unbeeindruckt von den<br />

Angeboten, startete sie ihr Eigenes. „Gerade für Leute, die aus der<br />

Sozialhilfe kommen <strong>und</strong> im Arbeitsleben wieder Fuß fassen, die oft<br />

mehrere Jobs machen <strong>und</strong> zu unterschiedlichsten Zeiten, Randzeiten<br />

oder in der Nacht arbeiten müssen, für die kommt ein solches Angebot<br />

wie gerufen“. Jetzt gäbe es schon 127 Zentren in Milwaukee, die 24<br />

St<strong>und</strong>en geöffnet haben.<br />

Kampagne „Daddy Forever“ in Kopenhagen<br />

Die aktuelle Bürgermeisterin von Kopenhagen, Ritt Bjerregaard,<br />

verwirklicht eine Idee, um Väter zu motivieren, mehr für ihren<br />

Nachwuchs da zu sein. Alle männlichen kommunalen Angestellten<br />

erhalten als Geschenk ein „Vater-Paket“ mit wichtigem Inhalt, u.a. ein<br />

Fläschchen, ein Lätzchen <strong>und</strong> Windeln. Darüber hinaus erhalten sie<br />

aber auch 14 Wochen lang ihr volles Gehalt weiter, wenn sie sich um<br />

ihren Nachwuchs kümmern <strong>und</strong> zu Hause bleiben. Gleichzeitig will Frau<br />

Bjerregaard aber auch den Anteil der weiblichen leitenden Angestellten<br />

(von den 50 000) erhöhen <strong>und</strong> dies könne man nur, wenn man die Zeit<br />

außerhalb der Arbeit gleichmäßiger verteile. Das Allerwichtigste sei<br />

aber, dass die Väter auch Zuhause sind. (Time 11.8.<strong>08</strong>)<br />

Verantwortlich für diese Seite: Françoise Knaack-Hitti<br />

-22-


.<br />

Eltern trennen sich – was passiert mit dem Kind?<br />

Mit einer Trennung der Eltern ist die meist konfliktreiche Entscheidung<br />

verb<strong>und</strong>en, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind künftig leben soll.<br />

Solange die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können sie dabei<br />

zwischen verschiedenen Kinderbetreuungsmodellen wählen. Denkbar sind<br />

dabei das „Residenzmodell“ oder das „Wechselmodell“.<br />

Das von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer Sorge am häufigsten<br />

gewählte Sorgemodell ist das „Residenzmodell“. Bei diesem hält sich das Kind<br />

bei einem Elternteilhauptsächlich auf. Beim „Wechsel- oder Pendelmodell“ lebt<br />

das Kind in regelmäßig wiederkehrenden Abständen abwechselnd bei dem<br />

einen oder dem anderen Elternteil. Dieses Modell zwingt die Eltern,<br />

umfangreiche Festlegungen über den Alltag des Kindes zu treffen. Hier muss<br />

ganz besonders darauf geachtet werden, dass die Bedürfnisse der<br />

Familienmitglieder <strong>und</strong> insbesondere die des Kindes im konkreten Fall<br />

berücksichtigt werden. Das Wechselmodell ist unter Psychologen nicht<br />

unumstritten <strong>und</strong> setzt voraus, dass beide Elternteile auch nach der Trennung<br />

noch gut „miteinander können“, was jedoch leider selten der Fall ist.<br />

Ist es den Eltern nach einer Trennung gelungen, gemeinsam zu entscheiden,<br />

bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, kann diese Einigung nur<br />

gemeinsam aufgehoben werden. Ist eine Einigung hierüber nicht möglich, muss<br />

ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim<br />

zuständigen Familiengericht gestellt werden.<br />

Aus meiner Berufspraxis weiß ich, dass sorgerechtliche Verfahren für alle<br />

Betroffenen emotional sehr belastend sind. Es müssen viele Einzelheiten aus<br />

dem persönlichen Lebensbereich offen gelegt werden. In der Regel ist eine<br />

Anhörung des Kindes durch den Familienrichter erforderlich. Das Kind muss<br />

sich dazu äußern, ob es lieber bei Papa oder Mama leben will. Wie auch immer<br />

die Entscheidung des Familienrichters am Ende ausfällt – sie bedeutet einen<br />

gr<strong>und</strong>legenden Eingriff in das Leben aller Beteiligten.<br />

In diesen meist sehr emotionsgeladenen Verfahren empfiehlt es sich für jeden<br />

betroffenen Elternteil, einen versierten Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der<br />

einen kühlen Kopf behält, die entscheidungserheblichen Argumente sortiert <strong>und</strong><br />

sachdienlich vorträgt. Denn am Ende wird in der Regel demjenigen Elternteil die<br />

elterliche Sorge zu übertragen sein, der eine Lösung anbietet, die das<br />

Konfliktniveau reduziert <strong>und</strong> klare Strukturen für das Kind aufzeigt.<br />

Eine gesetzliche Vorschrift gibt nach der Trennung der Eltern immer wieder<br />

Anlass für Reibungen : Der § 1687 BGB, der Ausübungsregeln für die<br />

gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung enthält, die gr<strong>und</strong>sätzlich für<br />

alle Kinderbetreuungsmodelle gelten.<br />

Danach ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das<br />

Kind von erheblicher Bedeutung ist, das gegenseitige Einvernehmen der Eltern<br />

erforderlich. Dabei wird von den Eltern nicht erwartet, dass diese bei allen<br />

Entscheidungen eine vertragliche Regelung fixieren, es genügt vielmehr eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Übereinstimmung.<br />

-23-


Aber was sind eigentlich Regelungen von „erheblicher Bedeutung“ für das Kind?<br />

Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt sich am besten an Beispielen erklären.<br />

So sind zum Beispiel die Wahl der Erziehungsmaximen, eine etwaige<br />

Auswanderung des Kindes, ein Ferienaufenthalt im Ausland, ein längerer<br />

Schüleraustausch, die schulische <strong>und</strong> berufliche Ausbildung des Kindes, die<br />

Wahl der Schulart sowie der konkreten Schule, die Wahl von Fächern <strong>und</strong><br />

Leistungskursen, ein etwaiger Wechsel des Kindes in ein Heim/Internat oder ein<br />

bevorstehender medizinischer Eingriff Regelungen von erheblicher Bedeutung<br />

für das Kind.<br />

Wer sich nicht sicher ist, ob die zu treffende Entscheidung mit dem anderen<br />

Elternteil abgestimmt werden muss oder nicht, sollte vorab lieber einen<br />

Rechtsanwalt für Familienrecht fragen, um unnötige Missverständnisse zu<br />

vermeiden.<br />

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat hingegen die Befugnis zur alleinigen<br />

Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Wieder so ein<br />

unbestimmter Begriff! Hierunter versteht man solche Angelegenheiten, die<br />

häufig vorkommen, <strong>und</strong> die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die<br />

Entwicklung des Kindes haben. Voraussetzung ist allerdings, dass der andere<br />

Elternteil mit dem Aufenthalt des Kindes beim anderen Elternteil einverstanden<br />

ist. Die Alleinentscheidungsbefugnis umfasst beispielsweise den normalen<br />

Ablauf des Schullebens (Auswahl des Nachhilfelehrers, Entschuldigung im<br />

Krankheitsfall, Teilnahme an Klassenfahrten), die Teilnahme am Tagesausflug,<br />

die Ausübung einer Sportart, gewöhnliche medizinische <strong>und</strong> ärztliche<br />

Versorgung, die Verwaltung kleinerer Geldgeschenke oder Anträge in Pass- <strong>und</strong><br />

Ausweisangelegenheiten.<br />

Auch hier gilt: Wer Zweifel hat, sollte vorab lieber einen Rechtsanwalt für<br />

Familienrecht fragen, um Missverständnisse zu vermeiden.<br />

Hält sich das Kind im Rahmen der Umgangskontakte bei dem anderen Elternteil<br />

auf, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der<br />

tatsächlichen Betreuung. Das können z.B. sein: Die Frage der Ernährung, die<br />

Bestimmung der Schlafenszeit oder des Fernsehkonsums des Kindes.<br />

Bei Gefahr im Verzug, beispielsweise bei einem Unfall des Kindes, hat jeder<br />

Elternteil ein Notentscheidungsrecht.<br />

Zum Schluss noch ein Hinweis für nicht sorgeberechtigte Elternteile: Nach dem<br />

Gesetz hat auch der nichtsorgeberechtigte Elternteil, der Umgangskontakte<br />

wahrnimmt, die gleichen Befugnisse zur alleinigen Entscheidung in<br />

Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung bzw. bei Gefahr im Verzug wie<br />

der sorgeberechtigte Elternteil!<br />

Wer Fragen zu diesem äußerst komplexen Thema hat, das immer wieder für<br />

„Zündstoff“ bei getrennt lebenden Eltern sorgt, kann mich gerne unter der unten<br />

genannten Anschrift kontaktieren. Ich stehe jederzeit für ein ausführliches<br />

Gespräch zur Verfügung. Rechtsanwältin Stephanie Dalheimer<br />

Tel: 0681-709779-16, www.eisenbeis-ra.de<br />

-24-


.<br />

Alleinerziehende in der Armutsfalle<br />

Von Sabine Hildebrandt-Woeckel | © ZEIT ONLINE 27.8.20<strong>08</strong> - 15:26 Uhr<br />

Allein stehende <strong>Mütter</strong> haben oft zu wenig Geld, um sich fürs Alter abzusichern.<br />

Zahlt der Vater ihres Kindes keinen Unterhalt, dürfen sie das auch gar nicht – so<br />

will es das Gesetz.<br />

Alleinerziehende Frauen stehen finanziell meist nicht gut da. Fürs Alter<br />

vorzusorgen, kann für sie schwer sein.<br />

Eigentlich sah es gut aus: Als die Jüngste aufs Gymnasium kam, einigten sich<br />

die Eltern, dass sie künftig getrennte Wege gehen wollten. Geheiratet hatte man<br />

nie, eine gemeinsam getragene Lösung fand sich schnell: Die Kinder blieben bei<br />

der Mutter, nennen wir sie Heike Manhardt, die weiterhin fünf St<strong>und</strong>en täglich<br />

als Werbezeichnerin arbeitete. Der Vater zahlte Unterhalt für die Kinder <strong>und</strong><br />

besuchte sie regelmäßig.<br />

Dann aber ging alles schief. Nachdem sich der Vater selbstständig gemacht<br />

hatte, kamen die Zahlungen nur noch unregelmäßig <strong>und</strong> blieben schließlich<br />

ganz aus. Heike Manhardt wollte sofort ihre St<strong>und</strong>enzahl aufstocken, aber das<br />

ließ ihr Arbeitgeber nicht zu. Den fehlenden Unterhalt konnte sie so nicht<br />

ausgleichen. Den größten Schock bekam Heike Manhardt aber, als sie im<br />

vergangenen Jahr einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellte. Der nämlich<br />

wurde mit der Begründung abgelehnt, sie habe eine Kapitallebensversicherung<br />

mit einer Ansparsumme von fast 30.000 Euro. Zunächst müsse diese aufgelöst<br />

werden <strong>und</strong> zur Deckung des Bedarfs der Kinder eingesetzt werden.<br />

"Unfassbar", findet die alleinerziehende Mutter. "Das bedeutet, dass ich<br />

vermutlich auch im Alter auf staatliche Hilfe angewiesen sein werde."<br />

zum Thema<br />

"Schwer zu verstehen", findet das auch Sabine Schutter, wissenschaftliche<br />

Referentin beim B<strong>und</strong>esverband <strong>alleinerziehender</strong> <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter e.V.<br />

(<strong>VAMV</strong>). Doch es ist weder ein Einzelfall noch rechtlich inkorrekt. "Wenn die<br />

Väter nicht zahlen, geht das oft zulasten der Altersvorsorge der <strong>Mütter</strong>", sagt<br />

Schutter. Der Gesetzgeber hat zwar genau festgelegt, welches Vermögen<br />

unangetastet bleibt, wenn Leistungen beantragt werden - warum diese beantragt<br />

werden, bleibt dabei aber unerheblich.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich liegt der Freibetrag für allgemeines Vermögen bei 150 Euro pro<br />

Lebensjahr, höchstens jedoch bei 9.750 Euro. Der zusätzliche Freibetrag für<br />

Vermögen, das zur Altersversorgung eingesetzt wird, beträgt 250 Euro pro<br />

Lebensjahr, maximal jedoch 16.250 Euro. Kapitallebensversicherungen wie die<br />

von Heike Manhardt gelten als Alterssicherung.<br />

Bernd Katzenstein, Sprecher des von der Deutschen Bank getragenen Instituts<br />

für Altersvorsorge (DIA), findet die Strenge der Behörden richtig. Schließlich<br />

handele es sich bei den beantragten Geldern um Steuergelder. Da sei es nur<br />

recht <strong>und</strong> billig, dass alleinerziehende Frauen wie Heike Manhard zunächst mit<br />

ihrem eigenen Vermögen geradestünden. Eine Einschätzung, der allerdings<br />

nicht nur <strong>VAMV</strong>-Expertin Schutter vehement widerspricht. Ihrer Auffassung nach<br />

müsste der Staat zunächst einmal dafür sorgen, dass die Väter ihren<br />

-25-


Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Im Zweifel müssten eben diese ihre<br />

Altersrücklagen auflösen.<br />

Der Streit resultiert zum Teil daraus, dass zwei verschiedene Gesetzbücher<br />

maßgeblich sind. Während das BGB die Unterhaltspflicht für Kinder regelt <strong>und</strong><br />

von Fall zu Fall flexibel angewandt wird, richtet sich die Entscheidung darüber,<br />

wer Hartz IV beziehen kann, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II). Das aber hat<br />

eindeutige Vorgaben. Die praktische Konsequenz: Lebt eine Alleinerziehende<br />

von SGB-II-Leistungen, kann die Arbeitsagentur kurzerhand ihre Bezüge kürzen,<br />

falls sie nicht handelt wie verlangt. Ein unterhaltspflichtiger Vater hingegen kann<br />

zwar zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verdonnert werden - zahlt er aber<br />

dennoch nicht, kann man ihn nur über ein aufwendiges <strong>und</strong> langwieriges<br />

Vollstreckungsverfahren dazu zwingen.<br />

Unter dieser Gemengelage leiden die Alleinerziehenden. "Zynisch <strong>und</strong><br />

frauenfeindlich" sei das, sagt Heide Härtel-Herrmann, Inhaberin der Beratung<br />

Frauenfinanzdienst in Köln. Das um so mehr, weil Frauen ohnehin oft nur über<br />

geringes Einkommen verfügen <strong>und</strong> somit auch später, wenn sie nicht mehr auf<br />

staatliche Leistungen angewiesen sind, wenig Möglichkeiten haben, fürs eigene<br />

Alter vorzusorgen.<br />

R<strong>und</strong> 2,6 Millionen Alleinerziehende lebten im Jahr 2007 in Deutschland, 1,6<br />

Millionen unter ihnen mit Kindern unter 18 Jahren. Von ihnen sind fast 90<br />

Prozent Frauen. Über die Hälfte dieser Frauen verfügt über ein monatliches<br />

Nettoeinkommen von unter 1300 Euro, knapp ein Viertel bezieht ALG I oder II.<br />

Doch selbst wenn alleinerziehende Frauen eigenes Einkommen haben, dies<br />

machen gleich mehrere Studien deutlich, können sie deutlich weniger als die<br />

Hälfte der Beträge für die eigene Altersvorsorge zurücklegen als Verheiratete.<br />

Um so ungerechter sei es da, so die Auffassung diverser Frauenverbände, dass<br />

sie dann im Fall nicht selbstverschuldeter Bedürftigkeit auch noch vorher<br />

angespartes Vermögen auflösen müssten.<br />

Man könne nicht auf der eine Seite vehement den Aufbau einer eigenen<br />

Altersvorsorge postulieren, ärgert sich Constanze Hintze von der Münchner<br />

Finanzberatung Svea Kuschel <strong>und</strong> Kolleginnen, dann aber gleichzeitig die<br />

Freibeträge bei Bedürftigkeit so "lächerlich" niedrig ansetzen. Wenigstens 500<br />

Euro Zusatzrente, so diverse Berechnungen, bräuchten Frauen im Alter, auch<br />

weil ihre gesetzliche Rente im Schnitt deutlich geringer ausfällt als die<br />

durchschnittliche Rente von Männern. Um aber 500 Euro Zusatzrente zu<br />

erreichen, seien wenigstens 100.000 Euro angespartes Kapital notwendig.<br />

Heike Manhardt durfte gerade 18.000 Euro behalten.<br />

-26-<br />

Zeit-online 27.<strong>08</strong>.<strong>08</strong>


.<br />

Die familienunfre<strong>und</strong>liche Republik<br />

Eltern fühlen sich zunehmend unter Druck<br />

Familien in Deutschland leiden unter negativem Image Forsa-Studie:<br />

Warum <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter sich missverstanden fühlen – Kritik an<br />

finanziellen Belastungen<br />

Eltern in Deutschland fühlen sich einer Studie zufolge zu wenig unterstützt. Sie<br />

beklagen unter anderem zu starre Arbeitszeiten. Niedrigverdiener können<br />

demnach Familie <strong>und</strong> Berufsleben besonders schlecht vereinbaren.<br />

Berlin. Über das Wohl der Kinder gibt es in Deutschland zahllose<br />

Untersuchungen. Meist drehen sie sich um Bildungsdefizite oder mangelnde<br />

Betreuungsangebote. Die Eltern stehen weniger im Fokus. Dabei prägen sie die<br />

Entwicklung des Nachwuchses am meisten. Eine repräsentative Befragung des<br />

Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ hat nun ermittelt, wie Väter <strong>und</strong><br />

<strong>Mütter</strong> sich fühlen <strong>und</strong> wie sie im Alltag zurecht kommen. Ergebnis: Bis zu<br />

einem elternfre<strong>und</strong>lichen Land ist es noch ein weiter Weg.<br />

Immerhin mehr als ein Drittel (36 Prozent) der befragten <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter findet,<br />

dass Deutschland kein guter Platz für Familien ist. 90 Prozent erklären das mit<br />

zu hohen Lebenshaltungskosten. Fast 60 Prozent geben an, ihre Mitbürger<br />

würden Kinder als laut <strong>und</strong> lästig empfinden. Und 82 Prozent klagen darüber,<br />

dass Familien vom Staat zu wenig entlastet würden. Letzteres mag insofern<br />

erstaunen, als die öffentliche Hand jährlich satte 189 Milliarden Euro für Familien<br />

ausgibt. Sei es als Kindergeld oder in Form des Ehegattensplittings. Doch Eltern<br />

ticken anders. Nach Einschätzung von Psychologen vergleichen sie sich<br />

vornehmlich mit Paaren ohne Kinder. Und dabei wird die Schere als besonders<br />

schmerzlich empf<strong>und</strong>en: 77 Prozent meinen, wer Kinder hat, zahlt in unserem<br />

Land drauf. 44 Prozent klagen, sie müssten auf vieles verzichten, was sie sich<br />

ohne Kinder leisten könnten.<br />

„Die meisten Eltern realisieren den Nettoverlust mit Beginn der Elternschaft sehr<br />

deutlich“, erläutert Marina Rupp, stellvertretende Direktorin des staatlichen<br />

Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg. „In einen Kleinwagen<br />

passen nun mal keine drei Kindersitze.“ Eltern wüssten heute stärker, worauf sie<br />

zugunsten von Kindern verzichten müssten. „Deshalb wird die Kinderlosigkeit<br />

weiter auf hohem Niveau bleiben“, prophezeit die Wissenschaftlerin.<br />

Dass sich Familie <strong>und</strong> Beruf hier zu Lande immer noch schwer vereinbaren<br />

lassen, ist keine neue Erkenntnis. Durch die Forsa-Studie wird sie allerdings mit<br />

teilweise überraschenden Details untermauert. Insgesamt 57 Prozent der<br />

Befragten sagen, sie hätten gern mehr Zeit für ihre Kinder, aber die Arbeitswelt<br />

habe dafür kein Verständnis. Mit r<strong>und</strong> zwei Dritteln überrepräsentiert sind in<br />

dieser Gruppe allerdings Eltern, die nur über einen Hauptschulabschluss <strong>und</strong> ein<br />

entsprechend geringes Monatseinkommen von unter 1500 Euro netto verfügen.<br />

Offensichtlich sind gerade billigere Tätigkeiten in besonderem Maße<br />

familienunfre<strong>und</strong>lich. Dabei war das familienpolitische Augenmerk zuletzt eher<br />

auf gut verdienende Eltern gerichtet.<br />

Ein weiteres Manko: Trotz Elterngeld <strong>und</strong> bezahlter Vätermonate ist<br />

Kinderziehung immer noch vornehmlich Frauensache. Lediglich bei 29 Prozent<br />

-27-


der Eltern gehen beide Partner einem Beruf nach, <strong>und</strong> sie kümmern sich dabei<br />

auch noch gleichermaßen um die Kinder. Dabei finden 62 Prozent aller<br />

Befragten genau diese Form der Arbeitsteilung am besten. Im Osten sagen das<br />

sogar 79 Prozent, im Westen 59 Prozent. Ein Gr<strong>und</strong> für die große Kluft zwischen<br />

Wunsch <strong>und</strong> Wirklichkeit dürfte auch hier in der Arbeitswelt liegen: Wenn der<br />

Mann deutlich mehr verdient als die Frau oder die Mutter nur Teilzeit arbeitet,<br />

dann ist in aller Regel klar, wer sich vorrangig um den Nachwuchs kümmert.<br />

Bliebe noch die positive Erkenntnis der Forsa-Umfrage nachzutragen: R<strong>und</strong> die<br />

Hälfte der Eltern sieht bei ihrer Kinderziehung keine nennenswerten Probleme.<br />

Und auf die Frage, was das Schönste im Leben mit Kindern sei, antworten fast<br />

zwei Drittel: „Dass ich sehen kann, wie meine Kinder sich entwickeln.“ Berlin.<br />

Unerzogen, ungebildet <strong>und</strong> im schlimmsten Fall verwahrlost. Schockierende<br />

Fälle von verhungerten Kindern <strong>und</strong> aufrüttelnde Bildungsstudien haben die<br />

Diskussion um Kindererziehung <strong>und</strong> Familienförderung in Deutschland<br />

angefacht. Viele Eltern begrüßen der aktuellen Forsa-Studie zufolge diese<br />

öffentliche Debatte, sehen sich aber auch zunehmend unter Druck. Demnach<br />

haben fast zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Eltern das Gefühl, über<br />

Familien werde in den Medien meist in negativen Zusammenhängen berichtet,<br />

beispielsweise über misshandelte Kinder.<br />

65 Prozent der Befragten fühlen sich „in Sippenhaft genommen“ <strong>und</strong> kritisieren,<br />

dass von Einzelfällen Rückschlüsse auf alle Eltern gezogen würden. So wird der<br />

schreiende kleine Junge an der Supermarktkasse unter den besorgten Blicken<br />

der Augenzeugen schnell zum misshandelten Kind. Kein W<strong>und</strong>er, in den Medien<br />

würden vor allem die Härtefälle gezeigt <strong>und</strong> das Versagen von Eltern, wie<br />

Wassilios Fthenakis, Professor für Entwicklungspsychologie <strong>und</strong> Anthropologie<br />

an der Universität Bozen (Italien), sagt. Das werde vielen Eltern in ihrem<br />

täglichen Bemühen, ihr Kind optimal zu betreuen <strong>und</strong> zu fördern, nicht gerecht.<br />

„Zur Schule bringen <strong>und</strong> abholen, dann zum Förderunterricht oder in die<br />

Musikschule – die meisten Eltern tun alles, um möglichst gute<br />

Rahmenbedingungen für die Entwicklung ihres Kindes zu schaffen“, sagt der<br />

Experte. Nach seiner Ansicht hat sich das Rollenverständnis in den Familien<br />

mittlerweile deutlich geändert. „Eltern sind heute Förderer <strong>und</strong> Partner ihrer<br />

Kinder.“ Dabei fehlt den Eltern der Umfrage zufolge allerdings immer noch die<br />

Unterstützung von Politik <strong>und</strong> Arbeitgebern. dpa<br />

„In einen Kleinwagen passen nun mal keine drei Kindersitze.“<br />

Marina Rupp vom Institut für Familienforschung an der Uni Bamberg<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

Viele Eltern haben offenbar Angst, dass es ihren Kindern später finanziell<br />

schlechter gehen könnte als ihnen selbst. Für den Berliner Sozialforscher Philip<br />

Wotschack ist dies beunruhigend. Die Tatsache, dass 65 Prozent der befragten<br />

Eltern zwischen 18 <strong>und</strong> 29 Jahren <strong>und</strong> 71 Prozent der Eltern mit<br />

Hauptschulabschluss durch diese Zukunftsangst geprägt seien, berge „ein<br />

hohes Konfliktpotenzial“. Eine Überforderung mit Job <strong>und</strong> Familie sieht er zudem<br />

als große Belastung für Familien. Hier seien neue Arbeitszeitmodelle gefragt.<br />

Von SZ-Korrespondent Stefan Vetter <strong>und</strong> dpa ddp SZ 12.<strong>08</strong>.<strong>08</strong><br />

-28


.<br />

Urteile<br />

BGH stärkt Rechte von Partnern in „wilder Ehe“<br />

Karlsruher Gr<strong>und</strong>satzurteil zum Vermögensausgleich bei Trennung<br />

Karlsruhe. Steckt ein Partner eines in „wilder Ehe“ lebenden Paares viel Geld<br />

<strong>und</strong> Arbeit in den Bau eines Hauses, das dem Lebensgefährten gehören, aber<br />

gemeinsam bewohnt werden soll, dann kann er dafür gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

Rückforderungen geltend machen, wenn die Partnerschaft zerbricht. Damit<br />

lockerte der B<strong>und</strong>esgerichtshof seine Rechtsprechung, die Ansprüche von<br />

unverheirateten Partnern bisher nur sehr eingeschränkt zuließ.<br />

(Az: XII ZR 179/05 vom 9. Juli 20<strong>08</strong>).<br />

Im konkreten Fall war ein Paar nach zehnjähriger Lebensgemeinschaft im Jahr<br />

2000 in das neu gebaute Haus der Frau eingezogen. Der Mann hatte nach<br />

eigenen Angaben mehr als 90000 Euro an Geld <strong>und</strong> Arbeit in das r<strong>und</strong> 200000<br />

Euro teure Anwesen gesteckt <strong>und</strong> dafür – weil er dort lebenslanges Wohnrecht<br />

genießen sollte – auf Ersparnisse zurückgegriffen, die er für den Ruhestand<br />

zurücklegen wollte. Nach drei Jahren kam es zur Krise, die Frau warf den Mann<br />

raus. Daraufhin klagte er auf Rückzahlung seiner Leistungen.<br />

Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung galt: Was ein Partner in die nichteheliche<br />

Lebensgemeinschaft investiert, kann er hinterher gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zurückfordern.<br />

Diese sehr restriktive Linie hat der BGH nun korrigiert. Bei größeren<br />

Zuwendungen, die mit Blick auf das weitere Zusammenleben getätigt werden,<br />

kommen laut BGH künftig Ausgleichsansprüche in Betracht. Dpa SZ 19.<strong>08</strong>.<strong>08</strong><br />

Neues Scheidungsrecht – das müssen Sie jetzt wissen<br />

Das B<strong>und</strong>eskabinett hat ein neues Scheidungsrecht beschlossen! Was sich<br />

durch das Gesetz, das zum 1.9.2009 in Kraft treten soll, ändert:<br />

• Berücksichtigung von Schulden vor der Ehe<br />

Die meisten Ehepaare haben keinen Ehevertrag. Im Fall einer Scheidung gilt für<br />

sie der „Zugewinnausgleich“. Bedeutet: Jeder Partner erhält die Hälfte des in der<br />

Ehe erreichten Vermögenszuwachses. Schulden, die vor der Ehe entstanden<br />

sind, wurden bislang nicht angerechnet.<br />

Ein Beispiel: Ein Partner hat vor der Ehe 30 000 Euro Schulden angehäuft.<br />

Während der Ehe wächst sein Vermögen um 50 000 Euro, nach Abzug der<br />

Schulden ein Plus von 20 000 Euro.<br />

Nach altem Recht hätte der Ehepartner ein Recht auf die Hälfte davon, also<br />

10 000 Euro. Künftig zählt der volle Zugewinn in Höhe von 50 000 Euro, der<br />

Partner bekommt 25 000 Euro.<br />

• Schutz vor Vermögens-Verschiebung<br />

Das „Beiseiteschaffen“ von Vermögen soll verhindert werden. Bis jetzt galt als<br />

Stichtag zur Berechnung des Vermögens der Scheidungstermin. Demnach hatte<br />

der vermögende Partner Monate Zeit, sein Geld „verschwinden“ zu lassen. Jetzt<br />

gilt: Stichtag ist der Tag des Scheidungsantrags.<br />

• Mehr Rechtsschutz<br />

Kommt der Verdacht auf, dass der Partner sein Vermögen beiseite schaffen<br />

möchte (etwa durch Verkauf des Hauses), kann der Ehepartner dies z. B. per<br />

einstweiliger Anordnung verhindern. (chm/taf)<br />

-29-


Buchvorstellungen<br />

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

Werner Hesse<br />

Walhalla Fachverlag ISBN 578-3-8029-7409-0<br />

Zuverlässig <strong>und</strong> kompetent beraten<br />

Die erweiterten Möglichkeiten für die Praxis der sozialen Arbeit kennen<br />

<strong>und</strong> ausschöpfen.<br />

Witze<br />

Großmutter <strong>und</strong> die Wasserpistole<br />

Als der Dreijährige das Geburtstagsgeschenk seiner Großmutter<br />

auspackte, entdeckte er eine Wasserpistole. Er quietschte vor<br />

Vergnügen <strong>und</strong> rannte zum Waschbecken. Die Mutter war nicht so<br />

begeistert <strong>und</strong> meinte zu Ihrer Mutter: "Ich bin erstaunt über dich.<br />

Hast du vergessen, wie du dich früher über diese Dinger geärgert<br />

hast?" Ihre Mutter lächelte <strong>und</strong> erwiderte dann:<br />

"Nein, das habe ich nicht vergessen."<br />

Michaels Geburtstagswunsch<br />

,Michael hat Geburtstag <strong>und</strong> der Vater gratuliert ihm:<br />

"Alles Liebe zum Geburtstag <strong>und</strong> heute darfst du dir etwas wünschen!"<br />

"Ich wünsch mir einen großen Bernhardiner H<strong>und</strong>."<br />

"Wünsch dir etwas anderes."<br />

"Okay, ich wünsche mir, das wir einen Tag lang die Rollen tauschen."<br />

Geht in Ordnung."<br />

"Gut, dann komm jetzt, wir gehen in die Stadt <strong>und</strong> kaufen für Michael<br />

einen Bernhardiner."<br />

-30-


.<br />

<strong>VAMV</strong>-Rezepte<br />

Tomaten- Möhren- Aufstrich:<br />

200g Tomatenmark<br />

2 -3 mittelgroße Möhren reiben<br />

1 mittelgroße Zwiebel sehr fein schneiden<br />

125 g weiche Butter schaumig schlagen<br />

Alle Zutaten vermischen <strong>und</strong> Kräutersalz, Gemüsebrühe <strong>und</strong> Kräutern<br />

der Provence würzen.<br />

Ich persönlich bevorzuge Basilikum <strong>und</strong> Thymian <strong>und</strong> würze auch mit<br />

Pfeffer. Man kann auch eine gepresste Knoblauchzehe zufügen.<br />

Paella Espanol (Spanischer Reistopf)<br />

Für 4-6 Personen<br />

Zutaten:<br />

1 Tasse tiefgekühlte Erbsen, 1 Tasse tiefgekühlte grüne Bohnen,<br />

1 Knoblauchzehe, 5 EL Oel, 1 Hähnchen, 1 große Zwiebel<br />

1 grüne <strong>und</strong> 1 rote Paprikaschote, 250 g Langkornreis<br />

1 Messerspitze Safran, ca. ½ l Brühe, 250 g Kochfisch<br />

3 abgezogene Tomaten, 200 g tiefgekühlte Krabben oder Schrimps<br />

200 g Muscheln, 200 g mittelalter Gauda<br />

-31-<br />

Gabi Ewen<br />

Zubetreitung:<br />

Tiefkühlgemüse in ¼ l schwach gesalzenem Wasser 10 bis 15 Minuten<br />

kochen, gut abtropfen lassen. Eine große Eisenpfanne mit der<br />

Knoblauchzehe ausreiben. Öl darin erhitzen <strong>und</strong> das enthäutete <strong>und</strong> in<br />

Portionsstücke tranchierte Hähnchen goldbraun braten. Die grob<br />

gehackte Zwiebel , die in Streifen geschnittenen Paprikaschoten <strong>und</strong><br />

den Reis zufügen <strong>und</strong> ca. 8 Minuten mitdünsten. Safran hineinstreuen<br />

<strong>und</strong> mit der Brühe auffüllen. Weitere 10 Minuten bei schwacher Hitze<br />

garen. Den in große Stücke zerteilten Fisch auflegen, Tomatenachtel,<br />

Krabben <strong>und</strong> Muscheln zufügen <strong>und</strong> noch 10 Minuten dünsten. Zum<br />

Schluss den in Würfel geschnittenen Gauda unterheben, abschmecken<br />

<strong>und</strong> das Gericht in der Pfanne servieren.<br />

Gabi Ewen


Ortsverband Lebach - Schmelz<br />

Gabriele Ewen � 06881 / 924303<br />

Anja Braun � 06887 / 6856<br />

Kontaktstelle Köllertal � 06806 / 952067<br />

Bank 1 Saar Lebach BLZ, 591 900 00 Konto - Nr. 12412010<br />

Internetadresse: www.vamv-lebach.de<br />

Postanschrift: Postfach 1221, 66822 Lebach<br />

Termine<br />

Oktober 20<strong>08</strong><br />

05.10. 10.30 Uhr Gemeinsames Frühstück, anschl.<br />

Erntedankfest Wendalinushof, St. Wendel<br />

10.10. 19.00 Uhr Abendwanderung mit Pizza-Essen<br />

19.10. Schlossberghöhlen Homburg<br />

24.10. Frauenbörse, Stadthalle Lebach<br />

24.10. 20.00 Uhr Abendtreffen<br />

31.10. 19.00 Uhr Halloween-Feier mit Kürbis<br />

aushöhlen<br />

November 20<strong>08</strong><br />

02.11. 10.30 Uhr Frühstück<br />

07.11. 20.00 Uhr Abendtreffen mit Fondue<br />

16.11. 14.00 Uhr Plätzchen backen bei Sandra<br />

22.11. 21.00 Uhr Abendtreffen mit Disco-Besuch<br />

30.11. 15.00 Uhr Adventskaffee mit Wanderung<br />

Dezember 20<strong>08</strong><br />

05.12. 20.00 Uhr Abendtreffen<br />

14.12. 10.30 Uhr Frühstück, Schlittschuh laufen<br />

19.12. 19.00 Uhr Abendtreffen mit Kinobesuch<br />

28.12 Winterwanderung<br />

31.12. 20.00 Uhr Silvesterfeier bei Anja mit Raclette-Essen<br />

-32-


.<br />

Ortsverband Lebach - Schmelz<br />

Achtung: Abendtreffen ab sofort Freitagabends!!!!!<br />

Wanderung der <strong>VAMV</strong>-Oldies 1 Mal im Monat freitags.<br />

Rückfragen bei Ruth Scholl (Tel. 06887/92265)<br />

Zu allen Veranstaltungen sind Gäste <strong>und</strong> unsere Fre<strong>und</strong>e aus<br />

dem Ortsverband Saarbrücken <strong>und</strong> Landesverband herzlich<br />

willkommen!<br />

Kontaktstelle Köllertal<br />

Birgit Soecknick � 06806 / 952067<br />

20. bis 28. September 20<strong>08</strong><br />

Traditionsgemäß ist der Landesverband wieder<br />

auf der Messe vertreten.<br />

Halle 3 - Stand 367<br />

-33-


Ortsverband Saarbrücken<br />

Ursulinenstr. 38 Sparkasse SB<br />

66111 Saarbrücken Konto-Nr. 10 215<br />

�0681 / 3905303 BLZ 590 501 01<br />

Beate Krebber-Wengler 1. Vorsitzende � 0681/41418<br />

Jürgen Pabst stellv. Vorsitzender � 0176/545 11077<br />

Der OV Saarbrücken hat eine Homepage: www.vamv-sb.de<br />

Termine<br />

Oktober 20<strong>08</strong><br />

12.10. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube<br />

anschl. Besuch der Schlossberghöhlen in<br />

Homburg<br />

26.10. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube<br />

anschl. Besuch des Spielplatzes auf dem<br />

Rodenhof<br />

November 20<strong>08</strong><br />

09.11. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube<br />

anschl. Besuch des Richbachstollens<br />

in St. Ingbert<br />

23.11. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube<br />

anschl. Schwimmbadbesuch im Blau<br />

in St. Ingbert<br />

Dezember 20<strong>08</strong><br />

07.12. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube<br />

anschl. Nikolausfeier oder<br />

Nikolausschifffahrt<br />

21.12. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube<br />

anschl. Besuch des Weihnachtsmarktes in<br />

Saarbrücken<br />

26.12. 15.00 Uhr Weihnachtsfeier in der Teestube<br />

-34-


.<br />

Ortsverband Saarbrücken<br />

Der Ortsverband Saarbrücken bietet jeden 2. Mittwoch im Monat<br />

Kaffee <strong>und</strong> Kuchen zu familienfre<strong>und</strong>lichen Preisen<br />

1 Tasse Kaffee 0,50 €<br />

1 Stück Kuchen 0,80 €<br />

1 Stück Torte 1,00 €<br />

WO: Ursulinenstraße 38, 66111 Saarbrücken<br />

Wann: Mittwochs 16 – 18 Uhr<br />

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.<br />

Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich<br />

willkommen<br />

TEESTUBE<br />

Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

in der Ursulinenstr. 38 in Saarbrücken<br />

mit Kinderbetreuung<br />

Kontaktstelle Homburg<br />

Petra Collissy � 06826 / 5 12 32<br />

-35-


Landesverband Saar<br />

Talstr. 56, 66119 Saarbrücken Sparkasse SB<br />

� 0681 / 33446 Konto-Nr. 90.002.775<br />

Fax 0681 / 373932 BLZ 590 501 01<br />

E – Mail: info@vamv-saar.de<br />

Internet: www.vamv-saar.de<br />

Termine<br />

4. Quartal<br />

02.11. 11.00 Uhr Vorständefrühstück in den Räumen<br />

des OV Lebach/Schmelz. Alle<br />

Vorstandsmitglieder des OV<br />

Saarbrücken, OV Lebach <strong>und</strong> des<br />

Landesverbandes treffen sich zum<br />

gemeinsamen Frühstück mit viel<br />

reden, lachen,…. Natürlich sind<br />

Gäste herzlich willkommen.<br />

<strong>08</strong>.+09.11. Glücksseminar<br />

Sozialhilfeberatung<br />

+<br />

Rechtsberatung<br />

nur für MitgliederInnen<br />

Anmeldung unbedingt erforderlich � 0681 – 33446<br />

-36-


.<br />

Forderungen<br />

Vereinbarkeit<br />

Wir fordern die Vereinbarkeit von Kind <strong>und</strong> Beruf für alle Eltern, um ein<br />

weiteres Abdrängen Alleinerziehender in die Sozialhilfe zu verhindern.<br />

• Wir fordern ein qualitativ <strong>und</strong> quantitativ ausreichendes Angebot an<br />

Kinderbetreuung für Kinder aller Altersklassen.<br />

• Wir fordern ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot an<br />

Ganztagsschulen für alle Kinder, deren Eltern diese Schulform<br />

wünschen.<br />

Zeitfonds<br />

Wir fordern die Einrichtung eines Zeitfonds von insgesamt 3 Jahren, den<br />

Eltern je nach ihren familiären Bedingungen auf die ersten 12<br />

Lebensjahre eines Kindes verteilen <strong>und</strong> mit Arbeitsplatzgarantie ihre<br />

Erwerbstätigkeit reduzieren können - anstelle des bisherigen<br />

Erziehungsurlaubs. Das Erziehungsgeld muss Einkommenseinbußen<br />

ausgleichen.<br />

Kindergeld<br />

Wir fordern für alle Kinder ein gleiches, an den durchschnittlichen<br />

Kosten eines Kindes orientiertes Kindergeld.<br />

Regelunterhalt<br />

Wir fordern die Festsetzung des Regelunterhalts für Kinder auf Höhe<br />

ihres Existenzminimums solange es kein kosten-deckendes Kindergeld<br />

gibt.<br />

Sorgerecht<br />

Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht nur, wenn beide Eltern dies<br />

wünschen. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen eines<br />

Elternteils lehnen wir ab. Wir fordern eine Orientierung an den<br />

Umgangswünschen des Kindes. Einen Umgang gegen den Willen des<br />

Kindes lehnen wir ab.<br />

Steuern<br />

Wir fordern gerechte Besteuerung. Steuerliche Entlastung soll es nur für<br />

Frauen <strong>und</strong> Männer geben, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige<br />

versorgen - statt der bisherigen steuerlichen Subventionierung der Ehe.<br />

-37-


Rente<br />

Wir fordern den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung<br />

von Frauen <strong>und</strong> eine gr<strong>und</strong>legende Reform der<br />

Hinterbliebenenversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich jedes Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht<br />

unterliegen.<br />

Wohnen<br />

Wir fordern eine an der realen Mietenentwicklung orientierte<br />

Wohnkostenentlastung. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wollen<br />

wir angemessene Wohnflächen <strong>und</strong> das Zugeständnis von einem<br />

individuellen Raum für jede/n BewohnerIn neben den<br />

Gemeinschaftsräumen. Das Wohnumfeld muss kindgerecht gestaltet<br />

werden.<br />

Migration<br />

Wir fordern für alle sich in Deutschland tatsächlich aufhaltenden Eltern<br />

<strong>und</strong> Kinder ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht nach<br />

Trennung <strong>und</strong> Scheidung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.<br />

Der Nachzug von minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland<br />

lebenden Elternteil muss unbürokratisch möglich sein.<br />

<strong>Verband</strong> Alleinerziehender <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong> Väter<br />

Landesverband Saar e.V.<br />

Landesvorsitzende Françoise Knaack-Hitti 0681-740960<br />

Stellv. Vorsitzender Jürgen Pabst 0176-54511077<br />

Stellv. Vorsitzender Cornelia Norheimer 0681-894181<br />

Schatzmeister Pascal Scholtes 0681-8816261<br />

Schriftführerin Esther Nikaes<br />

Beisitzerin Marina Bäumchen 0681-63660<br />

Beisitzerin Beate Krebber-Wengler 0681-41418<br />

Der <strong>VAMV</strong> ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender <strong>Mütter</strong> <strong>und</strong><br />

Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien, von<br />

Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene oder<br />

verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der <strong>VAMV</strong> zeigt die<br />

Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf <strong>und</strong> will<br />

verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an<br />

Ehepaaren <strong>und</strong> Ehepaarfamilien orientieren.<br />

-38-


.<br />

Antrag auf Beitritt<br />

Jahresbeitrag:<br />

OV SB 30,00 Euro<br />

OV Lebach 21,00 Euro<br />

Landesverband 30,00 Euro<br />

� als förderndes Mitglied (Nichtbetroffene)<br />

� als Einzelmitglied im Landesverband<br />

� als Mitglied des Ortsverbandes SB �<br />

LEBACH �<br />

Bitte entsprechendes ankreuzen<br />

Name: ______________________________________<br />

Straße: ______________________________________<br />

PLZ, Ort: ______________________________________<br />

Telefon: ______________________________________<br />

e-mail: ______________________________________<br />

Familienstand: __________________________<br />

Geb. am: __________________________<br />

Anzahl <strong>und</strong> Alter der Kinder: ______________________<br />

Beruf: ______________________________________<br />

Haben Sie das alleinige Sorgerecht? � Ja � Nein<br />

Ich bin einverstanden, dass meine Daten an den B<strong>und</strong>esverband<br />

weitergeleitet werden.<br />

__________________ ________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Die entsprechenden Konten der Ortsverbände, auf die der Beitrag<br />

überwiesen werden soll, findet Ihr auf den Terminseiten der einzelnen<br />

Ortsverbände.<br />

Der Beitrag ist sofort zu entrichten.<br />

Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich. Danke.<br />

-39-

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