Preisblatt Netznutzung (Strom) - Westnetz
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<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>)<br />
Gültig ab 01.02.2008<br />
1. Preise für <strong>Netznutzung</strong> mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)<br />
Entnahmestelle im<br />
Höchstspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
Leistungspreis<br />
€ / kWa<br />
Jahresbenutzungsdauer<br />
< 2500 h/a ≥ 2500 h/a<br />
Arbeitspreis<br />
ct / kWh<br />
Leistungspreis<br />
€ / kWa<br />
Arbeitspreis<br />
ct / kWh<br />
3,42 1,012 26,54 0,087<br />
Hochspannungsnetz 5,65 1,170 32,40 0,100<br />
Hochspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
4,43 1,540 40,18 0,110<br />
Mittelspannungsnetz 4,73 1,930 42,98 0,400<br />
Mittelspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
4,16 2,510 52,66 0,570<br />
Niederspannungsnetz 2,96 3,050 47,71 1,260<br />
Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei<br />
Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung<br />
die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 4 % auf den jeweiligen <strong>Netznutzung</strong>spreis<br />
berücksichtigt. Bei allen anderen Entnahmesituationen wird der Aufschlag individuell mit entsprechenden<br />
Ansätzen ermittelt.<br />
Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) sowie der<br />
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe. Ausführliche Informationen zur Höhe<br />
des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter “<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die<br />
Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
2. Preise für die Messung und Abrechnung von Lastgang und Energie<br />
Gerät<br />
Hochspannung,<br />
Lastgangzählung<br />
Mittelspannung,<br />
Lastgangzählung<br />
Mittelspannung, <strong>Strom</strong>- und<br />
Spannungswandlersatz<br />
Niederspannung,<br />
Lastgangzählung<br />
Niederspannung<br />
<strong>Strom</strong>wandlersatz<br />
Messstellen-<br />
betrieb<br />
Messpreis<br />
€ / a<br />
Messung<br />
und Ablesung<br />
714,72 186,48<br />
313,68 186,48<br />
158,76 -<br />
183,84 186,48<br />
19,56 -<br />
Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung').<br />
Bemerkung<br />
ohne<br />
Wandler<br />
ohne<br />
Wandler<br />
ohne<br />
Wandler<br />
Abrechnungs-<br />
preis €/a<br />
pro Zählpunkt<br />
206,16<br />
206,16<br />
206,16<br />
V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 1 von 9
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' zusammen.<br />
Bei Messung durch die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH werden die Komponenten 'Messstellenbetrieb'<br />
und 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Bei Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber<br />
wird lediglich die Komponente 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Für EEG-Einspeiser wird nur die<br />
Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und Ablesung' entfällt.<br />
Abrechnung<br />
Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung.<br />
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.<br />
3. <strong>Netznutzung</strong>spreise für Entnahme ohne Lastgangzählung<br />
Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf<br />
Entnahmestelle im Netto<br />
€ / a<br />
Grundpreis Arbeitspreis<br />
Brutto *)<br />
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€ / a<br />
Netto<br />
ct / kWh<br />
Brutto *)<br />
ct / kWh<br />
Mittelspannungsnetz 220,80 262,75 2,129 2,534<br />
Niederspannungsnetz 15,00 17,85 4,609 5,485<br />
Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kWh **) bzw.<br />
brutto 0,237 ct/kWh (Verbrauch je Abnahmestelle ≤ 100.000 kWh/a).Die Preise verstehen sich zuzüglich<br />
jeweiliger Konzessionsabgabe.<br />
*) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).<br />
**) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter<br />
“<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
4. Preise für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung<br />
(Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf)<br />
Messung und Abrechnung Messpreis € /a<br />
Gerät<br />
Messstellenbetrieb<br />
Messung und<br />
Ablesung<br />
Abrechnungs-<br />
preis €/a pro<br />
Zählpunkt<br />
NS, Einphasen Wirkverbrauch, Einfachtarif 3,36 3,48 12,00<br />
NS, Ein- u. Mehrphasen-Wirkverbrauch, Doppeltarif 1) 10,56 3,48 12,00<br />
NS, . Mehrphasen-Wirkverbrauch, Eintarif 5,04 3,48 12,00<br />
NS, Eintarif; Zweirichtungszähler 10,08 6,96 12,00<br />
NS, <strong>Strom</strong>wandlersatz 19,56 - -<br />
NS, Geräte- und Tarifschaltung 9,36 - -<br />
MS, SLP-Zählung 125,04 3,48 12,00<br />
MS, SLP-Zählung; Zweirichtungszähler 130,08 6,96 12,00<br />
MS, SLP <strong>Strom</strong>- und Spannungswandlersatz 158,76 - -<br />
Rundsteuerempfänger 1,56 - -<br />
Pauschalanlagen - - 12,00<br />
1) ohne Tarifschaltgerät<br />
2) nur bei Straßenbeleuchtung anzuwenden<br />
MS: Mittelspannung; NS: Niederspannung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung')<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' zusammen.<br />
Bei Messung durch die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH werden die Komponenten 'Messstellenbetrieb'<br />
und 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Bei Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber<br />
wird lediglich die Komponente 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Für EEG-Einspeiser wird nur die<br />
Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und Ablesung' entfällt.<br />
Abrechnung<br />
Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung.<br />
5. <strong>Netznutzung</strong>sentgelte für RLM-Kunden (Elektro-Speicherheizung und Elektro-Wärmepumpen)<br />
Entnahmestelle im<br />
Leistungs- oder<br />
Grundpreis<br />
€ / kWa<br />
Arbeitspreis<br />
ct / kWh<br />
Mittelspannungsnetz 0,00 1,50<br />
Mittelspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
0,00 1,50<br />
Niederspannungsnetz 0,00 1,50<br />
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Konzessionsabgabe, den Mehrkosten gemäß Kraft-<br />
Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Ausführliche Informationen<br />
zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter “<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“<br />
im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
6. Preise für die <strong>Netznutzung</strong> des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen<br />
Entnahmestelle im 0 bis kleiner 3.500 h/a<br />
Mittelspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
Anwendungsbereich in Benutzungsstunden<br />
ct / kWh<br />
3.500 bis 4.000 h/a<br />
ct / kWh<br />
größer 4.000 h/a<br />
ct / kWh<br />
2,69 1,99 1,85<br />
Niederspannungsnetz 3,18 2,55 2,42<br />
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zu den <strong>Netznutzung</strong>spreisen ist noch<br />
der jeweils gültige KWK-Aufschlag hinzuzurechnen und je nach vertraglicher Vereinbarung die Konzessionsabgabe.<br />
Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage<br />
unter “<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
Messung und Abrechnung<br />
Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und Abrechnung für installierte Zähler<br />
und Schaltgeräte. Grundsätzlich werden zur Messung des tatsächlichen Verbrauchs an den Entnahmestellen<br />
vom öffentlichen Netz zur Straßenbeleuchtung Arbeitszähler installiert. In besonderen Fällen wird die<br />
abgenommene Elektrizität rechnerisch ermittelt oder geschätzt. Welche Verfahrensweise und welche Preise<br />
für Messung und Abrechnung an der jeweiligen Lieferstelle zur Anwendung kommen, erfahren Sie auf Anfrage.<br />
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7. Sonderanlagen<br />
<strong>Netznutzung</strong>sentgelt für<br />
Sirenenanlagen ohne<br />
Steuerempfänger<br />
Sirenenanlagen mit<br />
Steuerempfänger<br />
Grundpreis<br />
€ / a<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Arbeitspreis<br />
Summe<br />
€ / a<br />
15,00 12 kWh/a * 4,609 ct/kWh 15,553<br />
15,00 40 kWh/a * 4,609 ct/kWh 16,844<br />
Telefonhäuschen 15,00 280 kWh/a * 4,609 ct/kWh 27,905<br />
Notruftelefone 15,00 216 kWh/a * 4,609 ct/kWh 24,955<br />
Polizeistraßenmelder 15,00 420 kWh/a * 4,609 st/kWh 34,358<br />
Abrechnungspreis je Zählpunkt 12,00 €/a<br />
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kWh<br />
*) (Verbrauch je Abnahmestelle < 100.000 kWh/a).<br />
*) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter<br />
“<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
8. <strong>Netznutzung</strong>spreise für kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung<br />
Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher<br />
Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf)<br />
Netto Preise Brutto-Preise *)<br />
Grundpreis 15,00 €/a 17,85 €/a<br />
Arbeitspreis 4,609 ct/kWh 5,485 ct/kWh<br />
Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kWh **) bzw.<br />
brutto 0,237 ct/kWh (Verbrauch je Abnahmestelle ≤ 100.000 kWh/a). Die Preise verstehen sich zuzüglich<br />
jeweiliger Konzessionsabgabe.<br />
*) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).<br />
**) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter<br />
“<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
Preise für Messung und Abrechnung kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung<br />
(Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf)<br />
Messung und Abrechnung Messpreis € /a<br />
Gerät<br />
Messstellenbetrieb<br />
Messung und<br />
Ablesung<br />
Abrechnungs-<br />
preis €/a pro<br />
Zählpunkt<br />
NS, Einphasen Wirkverbrauch, Einfachtarif 3,36 3,48 12,00<br />
NS, Ein- u. Mehrphasen-Wirkverbrauch, Doppeltarif 1) 10,56 3,48 12,00<br />
NS, . Mehrphasen-Wirkverbrauch, Eintarif 5,04 3,48 12,00<br />
NS, Eintarif; Zweirichtungszähler 10,08 6,96 12,00<br />
NS, <strong>Strom</strong>wandlersatz 19,56 - -<br />
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<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
NS, Geräte- und Tarifschaltung 9,36 - -<br />
MS, SLP-Zählung 125,04 3,48 12,00<br />
MS, SLP-Zählung; Zweirichtungszähler 130,08 6,96 12,00<br />
MS, SLP <strong>Strom</strong>- und Spannungswandlersatz 158,76 - -<br />
Rundsteuerempfänger 1,56 - -<br />
Pauschalanlagen - - 12,00<br />
1) ohne Tarifschaltgerät<br />
2) nur bei Straßenbeleuchtung anzuwenden<br />
MS: Mittelspannung; NS: Niederspannung<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung')<br />
Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' zusammen.<br />
Bei Messung durch die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH werden die Komponenten 'Messstellenbetrieb'<br />
und 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Bei Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber<br />
wird lediglich die Komponente 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Für EEG-Einspeiser wird nur die<br />
Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und Ablesung' entfällt.<br />
Abrechnung<br />
Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung.<br />
9. <strong>Netznutzung</strong>spreise für Elektro- Speicherheizungen<br />
Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung<br />
Vertragsformen<br />
Kunden mit getrennter<br />
Messung<br />
Kunden 1 mit gemeinsamer<br />
Messung ohne Tagladung<br />
Kunden 2 mit gemeinsamer<br />
Messung ohne Tagladung<br />
Freigabedauer 9h+2h<br />
Netto-Preise<br />
ct / kWh<br />
1,699<br />
1,699<br />
Brutto-Preise<br />
ct / kWh<br />
2,022 *)<br />
2,022 *)<br />
Arbeitspreis für<br />
Wärmestrom Nachtladung<br />
Wärmestrom Tagladung<br />
1,699 2,022 *) Wärmestrom Nachtladung<br />
1,699 2,022 *) Wärmestrom Nacht- und Tagladung<br />
Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,199 ct/kWh **) bzw. brutto 0,237<br />
ct/kWh (Verbrauch je Abnahmestelle < 100.000 kWh/a). Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe.<br />
*) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).<br />
**) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter<br />
“<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
Bei Kunden mit gemeinsamer Messung wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. Die Preise bei 1)<br />
und 2) beziehen sich auf den Verbrauch nach einer Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei<br />
Kunden mit gemeinsamer Messung ohne Tagnachladung beträgt 15%, bei Kunden mit gemeinsamer Messung<br />
mit Tagnachladung 25 %. In Teilen des Versorgungsgebietes ist die Verbrauchsumlagerung abrechnungstechnisch<br />
nicht umsetzbar. Die Verbrauchsumlagerung wird stattdessen in den Preis für den übrigen<br />
Bedarf umgerechnet. Beide Ansätze liefern das gleiche Ergebnis.<br />
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10. <strong>Netznutzung</strong>spreise für Elektro-Wärmepumpen<br />
Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung<br />
Arbeitspreis<br />
Netto-Preise<br />
ct / kWh<br />
Brutto-Preise<br />
ct / kWh<br />
Wärmestrom 1,699 2,022<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kWh **) bzw.<br />
brutto 0,237 ct/kWh (Verbrauch je Abnahmestelle < 100.000 kWh/a). Die Preise verstehen sich zuzüglich<br />
jeweiliger Konzessionsabgabe.<br />
*) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).<br />
**) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter<br />
“<strong>Netznutzung</strong>sentgelte“ im „Leitfaden für die Ermittlung des <strong>Netznutzung</strong>sentgeltes“.<br />
11. Entgelt für Blindstrom<br />
Entnahmestelle im<br />
Höchstspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
Arbeitspreis<br />
ct / kvarh<br />
0,92<br />
Hochspannungsnetz 0,92<br />
Hochspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
0,92<br />
Mittelspannungsnetz 0,92<br />
Mittelspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
0,92<br />
Niederspannungsnetz 0,92<br />
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer<br />
12. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)<br />
Verbrauch<br />
KWK-Aufschlag<br />
ct / kWh<br />
Für die ersten 100.000 kWh 0,199<br />
oberhalb von 100.000 kWh 0,050<br />
oberhalb von 100.000 kWh *) 0,025<br />
*) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren <strong>Strom</strong>kosten im vorangegangenen Kalenderjahr<br />
4% des Umsatzes überstiegen (§ 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.<br />
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.<br />
V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 6 von 9
13. Netzentgelte nach § 19 <strong>Strom</strong>NEV<br />
Abs.1: Monatspreissystem<br />
Das Monatspreissystem wird wie folgt aus dem Standardpreissystem ermittelt:<br />
Arbeitspreis = Arbeitspreis des Jahresleistungspreissystems ≥ 2500 h/a<br />
Leistungspreis = 1/6 Leistungspreis des Jahresleistungspreissystems ≥2500 h/a<br />
vgl. Punkt 1. Preise für <strong>Netznutzung</strong> mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)<br />
Abs. 2 Satz 1: individuelle Netzentgelte<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Bisher wurden keine individuellen Netzentgelte mit Kunden vereinbart bzw. von der Bundesnetzagentur genehmigt.<br />
Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen<br />
nach § 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 <strong>Strom</strong>NEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt<br />
die Abrechnung der <strong>Netznutzung</strong> nach den allgemein gültigen Netzentgelten.<br />
Zeitfenster (HT/NT) für atypische <strong>Netznutzung</strong> 2008:<br />
V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 7 von 9
Zeitfenster (HT/NT) für atypische <strong>Netznutzung</strong> 2009:<br />
Abs. 3: Singulär genutzte Betriebsmittel<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 <strong>Strom</strong>NEV werden je Lieferstelle ermittelt.<br />
Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche<br />
Nutzung durch den Netznutzer vorliegt.<br />
Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die sich gemäß § 4 <strong>Strom</strong>NEV an folgenden<br />
Parametern , wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten Leistung, der Arbeit<br />
und der Länge der Leitung orientieren.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.<br />
14. <strong>Netznutzung</strong>spreise für Reserveinanspruchnahme<br />
Entnahmestelle im 0 h/a - 200 h/a<br />
EUR/kWa<br />
Höchstspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
Reserveinanspruchnahme<br />
200 h/a - 400 h/a<br />
EUR/kWa<br />
400 h/a - 600 h/a<br />
EUR/kWa<br />
11,92 13,59 15,26<br />
Hochspannungsnetz 10,29 12,35 14,41<br />
Hochspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
12,46 14,95 17,44<br />
Mittelspannungsnetz 19,51 23,41 27,31<br />
Mittelspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
25,65 30,78 35,91<br />
Niederspannungsnetz 39,52 47,43 55,33<br />
V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 8 von 9
<strong>Preisblatt</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>); Gültig ab 01.02.2008<br />
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe.<br />
Für die im Rahmen dieser Netzreserveinanspruchnahme bezogenen Energie werden die Mehrkosten gemäß<br />
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) in Rechnung gestellt. Ausführliche Informationen zur Höhe<br />
des KWK-Aufschlages finden auf unserer Homepage unter Netzzugang <strong>Strom</strong> / Netzentgelte / Leitfaden<br />
Netzentgelt.<br />
15. Preise für die Ersatzversorung<br />
Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger<br />
sichergestellt.<br />
Entnahmestelle im Preisstellung<br />
Hoch-<br />
/Mittelspannungsnetz<br />
Die Preisbestimmung erfolgt durch die RWE Rhein-Ruhr AG nach billigem Ermessen<br />
gemäß §§ 315 ff. BGB<br />
Niederspannungsnetz Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des für ihr Gebiet<br />
zuständigen Grundversorgers. (*)<br />
(*) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Grundversorgerkarte auf unserer Homepage<br />
unter Netzentgelte / Preisblätter / <strong>Preisblatt</strong> 4 / Grundversorger.<br />
16. Netzentgelte für die Inanspruchnahme von Netzzusatzleistungen<br />
Entnahmestelle im<br />
Jahresnutzungsdauer<br />
< 2500 h/a ≥ 2500 h/a<br />
Arbeitsspreis<br />
ct/kWh<br />
Arbeitsspreis<br />
ct/kWh<br />
Hochspannungsnetz 1,17 0,10<br />
Hochspannungsnetz<br />
einschl. Umspannung<br />
1,54 0,11<br />
Mittelspannungsnetz 1,93 0,40<br />
Weitere Entgelte teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.<br />
Die Inanspruchnahme der Netzzusatzleistungen kann nur in den Monaten April bis September erfolgen.<br />
Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) sowie der<br />
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe. Ausführliche Informationen zur Höhe<br />
des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage Netzzugang <strong>Strom</strong> / Netzentgelte / Leitfaden Netzentgelt.<br />
V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 9 von 9