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Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2010 - SVO Energie GmbH

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<strong>Netznutzungsentgelte</strong> <strong>Strom</strong> <strong>ab</strong> <strong>01.01.2010</strong><br />

Preist<strong>ab</strong>elle 1 - <strong>Netznutzungsentgelte</strong> für Kunden mit Lastgangmessung<br />

Jahresbenutzungsdauer<br />

< 2.500 h/a > 2.500 h/a<br />

Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis<br />

Mittelspannung 5,68 €/kWa 2,77 Cent/kWh 59,51 €/kWa 0,62 Cent/kWh<br />

Umspannung<br />

zur Niederspannung<br />

5,62 €/kWa 3,14 Cent/kWh 72,71 €/kWa 0,45 Cent/kWh<br />

Niederspannung 4,48 €/kWa 3,58 Cent/kWh 59,95 €/kWa 1,36 Cent/kWh<br />

Kunden mit Entnahmen aus der vorgelagerten Netzebene (Umspannung zu Mittelspannung)<br />

werden zu den vom vorgelagerten Netzbetreiber gegenüber <strong>SVO</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> angewandten<br />

Preisen <strong>ab</strong>gerechnet. Diese betragen <strong>ab</strong> dem <strong>01.01.2010</strong> für Leistung 71,40 €/kW sowie<br />

Arbeit 0,10 Cent/kWh.<br />

Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung<br />

(Der Monatsleistungspreis beträgt 1/6 des Leistungspreises > 2.500 Jahresbenutzungsstunden)<br />

Leistungspreis Arbeitspreis<br />

Mittelspannung 9,92 €/kW u. Monat 0,62 Cent/kWh<br />

Umspannung zur Niederspannung<br />

12,12 €/kW u. Monat 0,45 Cent/kWh<br />

Niederspannung 9,99 €/kW u. Monat 1,36 Cent/kWh<br />

Preist<strong>ab</strong>elle 2 - <strong>Netznutzungsentgelte</strong> für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung<br />

(Standardlastprofil)<br />

(Bei Letztverbrauchern mit einer Jahresenergiemenge von mehr als 100.000 kWh, kann <strong>SVO</strong><br />

Netz <strong>GmbH</strong> eine fortlaufend registrierende 1/4-h-Lastgangmessung fordern)<br />

Grundpreis 15,00 €/a<br />

Arbeitspreis 3,80 Cent/kWh<br />

<strong>Netznutzungsentgelte</strong> für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz<br />

(z.B. für Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, Beregnungsanlagen usw.)<br />

Arbeitspreis 1,60 Cent/kWh<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Preist<strong>ab</strong>ellen.<br />

Celle, 18.12.2009.TL / <strong>SVO</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 1 von 4


<strong>Netznutzungsentgelte</strong> <strong>Strom</strong> <strong>ab</strong> <strong>01.01.2010</strong><br />

Preist<strong>ab</strong>elle 3 - Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung<br />

von Leistung und <strong>Energie</strong><br />

Messeinrichtung für Kunden mit Lastgangmessung:<br />

Preis je Zähler<br />

Messung Messstellenbetrieb<br />

Abrechnung* Gesamt<br />

(* Die Abrechnung beinhaltet eine monatl.<br />

Abrechnung) € /Monat € /Monat € /Monat € /Monat<br />

Standard Mittelspannung Messsatz 23,47 23,08 8,22 54,77<br />

Preis<strong>ab</strong>schlag für kundenseitig gestellten<br />

Wandlersatz 0,00 16,67 0,00 16,67<br />

Standard Niederspannung Messsatz 23,47 6,19 8,22 37,88<br />

Preis<strong>ab</strong>schlag für kundenseitig gestellten<br />

Wandlersatz 0,00 0,41 0,00 0,41<br />

Preis<strong>ab</strong>schlag für kundenseitig gestellte<br />

Telekommunikationseinrichtung über alle<br />

Spannungsebenen<br />

Messeinrichtung für Kunden ohne Lastgangmessung:<br />

0,00 1,89 0,00 1,89<br />

Preis je Zähler<br />

Messung Messstellenbetrieb<br />

Abrechnung** Gesamt<br />

(** Die Abrechnung beinhaltet eine jährliche Abrechnung)<br />

€ /Jahr € /Jahr € /Jahr € /Jahr<br />

Wechselstrom-Eintarifzähler 3,61 6,25 7,83 17,69<br />

Drehstrom-Eintarifzähler 3,61 6,25 7,83 17,69<br />

Drehstrom-Zweitarifzähler inkl. Schaltgerät 5,87 10,96 8,22 25,05<br />

Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler)<br />

ohne Telekommunikationskomponente<br />

(Funk-Modem) 15,00 23,62 14,09 52,71<br />

Telekommunikationskomponente für Maximumzähler<br />

0,00 22,68 0,00 22,68<br />

Wandlersatz 0,00 4,92 0,00 4,92<br />

Preis<strong>ab</strong>schlag für kundenseitig gestelltes<br />

Schaltgerät in Niederspannung 0,00 3,20 0,00 3,20<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Preist<strong>ab</strong>ellen.<br />

Celle, den 18.12.2009.TL / <strong>SVO</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 2 von 4


<strong>Netznutzungsentgelte</strong> <strong>Strom</strong> <strong>ab</strong> <strong>01.01.2010</strong><br />

Preist<strong>ab</strong>elle 4 - Entgelt für Netzreservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung<br />

Reserveinanspruchnahme<br />

0 bis 200 h/a > 200 bis 400 h/a > 400 bis 600 h/a<br />

Mittelspannungsnetz 28,44 €/kWa 34,08 €/kWa 39,84 €/kWa<br />

Umspannung Mittel- /<br />

Niederspannung<br />

27,96 €/kWa 33,60 €/kWa 39,24 €/kWa<br />

Niederspannungsnetz 44,76 €/kWa 53,64 €/kWa 62,64 €/kWa<br />

Preist<strong>ab</strong>elle 6 - Entgelt für Blindarbeit<br />

Der Niederspannungsnetzkunde trifft Vorkehrungen, dass die elektrische Arbeit nicht mit<br />

einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi von 0,9 entnommen oder eingespeist wird.<br />

Ein kapazitiver Leistungsfaktor ist unzulässig.<br />

Netzkunden, welche an das Mittelspannungsnetz oder an die Umspannebene Mittelspannung<br />

auf Niederspannung angeschlossen sind, treffen Vorkehrungen, dass die elektrische<br />

Arbeit nicht mit einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi von 0,95 entnommen oder<br />

eingespeist wird. Ein kapazitiver Leistungsfaktor ist unzulässig. Bei Unterschreitung eines<br />

Leistungsfaktors von 0,95 induktiv wird ein gestaffeltes Entgelt für die Lieferung von Blindarbeit<br />

berechnet.<br />

Grenzen der Entgeltberechnung cos (phi) < 0,95 cos (phi) < 0,9<br />

Mittelspannungsnetz 0,92 Cent/kvarh 0,92 Cent/kvarh<br />

Umspannung Mittel- / Niederspannung 0,92 Cent/kvarh 0,92 Cent/kvarh<br />

Grenzen der Entgeltberechnung cos (phi) < 0,9<br />

Niederspannungsnetz 0,92 Cent/kvarh<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Preist<strong>ab</strong>ellen.<br />

Celle, den 18.12.2009.TL / <strong>SVO</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 3 von 4


<strong>Netznutzungsentgelte</strong> <strong>Strom</strong> <strong>ab</strong> <strong>01.01.2010</strong><br />

Hinweis zu den Preist<strong>ab</strong>ellen<br />

Im Entgelt sind die gewälzten Kosten unserer vorgelagerten Netzbetreiber, die Systemdienstleistungen<br />

und die beim <strong>Energie</strong>transport entstehenden Verluste enthalten.<br />

Mit der Zahlung der Mess-, Messstellenbetriebs- und Abrechnungspreise ist die Bereitstellung<br />

der Messeinrichtung sowie die turnusmäßige Ablesung und Abrechnung <strong>ab</strong>gegolten.<br />

Bei einem anderen Leistungsumfang werden die Preise jeweils individuell vereinbart. Die<br />

Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e¹ ) , Mehrkosten aus dem<br />

Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWK-Mod.-G)² ) und der jeweils gültigen<br />

MwSt. (zzt. 19 %).<br />

1) Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e<br />

Gemeinden<br />

bis 25.000 Einwohner bis 100.000 Einwohner<br />

< 30.000 kWh und < 30 kW 1,32 Cent/kWh 1,59 Cent/kWh<br />

> 30.000 kWh und > 30 kW* 0,11 Cent/kWh 0,11 Cent/kWh<br />

für Schwachlaststrom 0,61 Cent/kWh<br />

* diese Leistung muss mindestens an 2 Monaten des Abrechnungsjahres erreicht werden<br />

2) Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-<br />

Wärme-Kopplungsgesetz) in der Fassung vom 19. März 2002 zu letzt geändert durch Gesetz<br />

vom 25.10.2008 für Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abmahmestelle bis<br />

100.000 kWh beträgt der KWK-G-Aufschlag <strong>ab</strong> <strong>01.01.2010</strong> netto 0,130 ct/kWh, darüber hinaus<br />

gehende <strong>Strom</strong>bezüge § 9 Abs. 7 Satz 2 KWK-Gesetz netto 0,05 ct/kWh bzw. gemäß § 9<br />

Abs 7 Satz 3 netto 0,025 ct/kWh.<br />

Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen MwSt. (zzt. 19%).<br />

<strong>SVO</strong> behält sich die Änderung der Preise vor. Die Preisänderungen gelten <strong>ab</strong> dem in der Bekanntmachung<br />

genannten Zeitpunkt. Rückwirkende Preisänderungen sind nicht möglich.<br />

Bei einem anderen Leistungsumfang werden die Preise jeweils individuell vereinbart.<br />

Celle, den 18.12.2009.TL / <strong>SVO</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> Seite 4 von 4

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