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"Das bessere Bürgerkonzept" zur Kommunalwahl - FWG-Niddatal

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<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

2<br />

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!<br />

Die Schwäche unserer Demokratie<br />

liegt darin, daß die Politiker<br />

mehr darauf achten, was<br />

ankommt, als auf das, worauf<br />

es ankommt.<br />

Lothar Schmidt<br />

Am 18. März ist in <strong>Niddatal</strong> <strong>Kommunalwahl</strong>. Deshalb wenden wir<br />

uns heute mit dieser Broschüre an Sie persönlich!<br />

In der heutigen Zeit ist es üblich, daß die politischen Parteien in<br />

kurzen Schlagzeilen und Aussagen versuchen, den zeitlich knappen<br />

Bürgern ihr Programm zu vermitteln.<br />

Die <strong>FWG</strong> macht es umgekehrt und erklärt Ihnen unter den<br />

jeweiligen Inhaltsabschnitten dieser Broschüre die detaillierten<br />

Zusammenhänge der Fakten, sowie die daraus abgeleiteten Ergebnisse.<br />

Da die <strong>FWG</strong> erst seit 4 Jahren mit 5 Abgeord-<br />

neten im Stadtparlament vertreten ist, wurde sie<br />

auf Grund ihrer eigenständigen Meinung zwangsweise<br />

in die Opposition gedrückt. In dieser Rolle<br />

ist es für die <strong>FWG</strong> - nach außen hin - fast unmöglich<br />

ihr eigenes kommunalpolitisches Profil<br />

darzustellen. Die lokalen Medien berichten<br />

überwiegend über die Mehrheitsentscheidungen<br />

des Parlaments, wobei die Argumente der Opposition selten<br />

erwähnt werden.<br />

Durch das neue Medium „Internet“ ist es - ab sofort - auch für Sie<br />

möglich unter www.fwg-niddatal.de den jeweiligen Standpunkt<br />

der <strong>FWG</strong> zu allen kommunalen Fragen ab<strong>zur</strong>ufen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong>


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Inhalt Seite<br />

1. Rückblick 4<br />

2. Was ist die Freie Wählergemeinschaft <strong>Niddatal</strong>? 4<br />

3. Welche Ziele verfolgt die <strong>FWG</strong> - <strong>Niddatal</strong>? 5<br />

4. Die Auswirkungen eines hauptamtlichen Stadtrates<br />

auf die <strong>Niddatal</strong>er Kommunalpolitik 6<br />

5. Getrennte Abwasser-Satzung 7<br />

6. Die SPD ändert 3mal ihre Meinung! 8<br />

7. Warum könnten unsere Kanalgebühren wesentlich<br />

niedriger sein? 10<br />

8. <strong>Niddatal</strong> - Spitzenreiter beim Umsetzen neuer Gesetze 12<br />

9. Busverkehr im Assenheimer Wohngebiet seit mehr<br />

als vier Jahren! 13<br />

10. Erweiterung des Bürgerhauses in Kaichen 15<br />

11. Die <strong>FWG</strong> ist gegen unnütze Investitionen! 16<br />

12. Ein 5-Sterne Kindergarten in Assenheim<br />

für 5 Millionen 17<br />

13. Wintersteinstraße - Satzungsänderung 20<br />

14. Keine Straßensatzung in <strong>Niddatal</strong> 21<br />

15. Windenergieanlagen in Assenheim 21<br />

16. Neuer Recyclinghof in Ilbenstadt 23<br />

17. Renaturierung der Nidda 24<br />

18. Die Finanzpolitik der Stadt <strong>Niddatal</strong> 24<br />

19. Vorstellung der Kandidaten 26<br />

3


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

11. Rückblick<br />

Bei der letzten <strong>Kommunalwahl</strong> 1997 haben Sie uns bereits mit 15,6 %<br />

aller abgegebenen Stimmen ins <strong>Niddatal</strong>er Stadtparlament gewählt.<br />

Dadurch erhielt die <strong>FWG</strong> 5 Stadtverordnetenmandate und ein<br />

Magistratsmandat.<br />

Damit haben Sie die jahrzehntelange, absolute Mehrheit der SPD -<br />

ja sogar die damals drohende Koalition von SPD und Grünen - verhindert.<br />

Wie wir meinen, wurde auch gleichzeitig etwas mehr Demokratie<br />

in das <strong>Niddatal</strong>er Stadtparlament gebracht.<br />

Den damals neuen Mandatsträgern der <strong>FWG</strong> war<br />

klar, daß sie nicht auf Grund bereits erbrachter<br />

Leistungen von Ihnen gewählt wurden. Vielmehr<br />

brachten Sie Ihre Unzufriedenheit gegenüber dem<br />

damaligen Magistrat und dem Parlament zum<br />

Ausdruck.<br />

Nun ist es für die <strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong> an der Zeit, Ihnen gegenüber<br />

„Farbe zu bekennen“ inwieweit wir in den vergangenen 4 Jahren<br />

Ihrem Vorschußvertrauen gerecht werden konnten<br />

4<br />

Unzufriedenheit ist die erste<br />

Stufe zum Fortschritt für den<br />

einzelnen wie für die Nation<br />

Oscar Wilde<br />

12. Was ist die<br />

Freie Wählergemeinschaft <strong>Niddatal</strong>?<br />

Die <strong>FWG</strong>-<strong>Niddatal</strong> ist ein gemeinnütziger<br />

Bürgerverein.<br />

Dieser Verein wurde am 13.<br />

Oktober 1996 in <strong>Niddatal</strong> gegründet.<br />

<strong>Das</strong> einzige Ziel dieses<br />

Vereines ist - entsprechend seiner<br />

Satzung - Kommunalpolitik<br />

zum Wohle der <strong>Niddatal</strong>er<br />

Bürgerinnen und Bürger zu<br />

machen und keine überregionale<br />

Politik zu betreiben.<br />

Dem zufolge handelt es sich bei<br />

der <strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong> auch um<br />

keine politische Partei im herkömmlichen<br />

Sinne. Die <strong>FWG</strong><br />

erhält auch keinerlei finanzielle<br />

Zuwendungen für ihre Wahlkampfkosten<br />

oder sonstigen<br />

Aktivitäten, sondern finanziert<br />

sich ausschlielich durch Spenden<br />

und Beiträge selbst.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

13. Welche Ziele verfolgt die <strong>FWG</strong>-<strong>Niddatal</strong>?<br />

Wie schon gesagt, will sich die <strong>FWG</strong> zum Wohle<br />

der <strong>Niddatal</strong>er Bürger einbringen. Wohl<br />

wissend, daß es niemand allen Bürgern recht<br />

machen kann, verstehen wir uns der Mehrheit<br />

der <strong>Niddatal</strong>er Bürger verpflichtet.<br />

Was heißt dies konkret?<br />

Da jeder von uns Gebühren und Abgaben zu<br />

zahlen hat, sollen diese unter Berücksichtigung<br />

aller gesetzlichen Möglichkeiten für die Bürger<br />

auf einem Minimum gehalten bzw. dahin<br />

gebracht werden.<br />

(siehe 7. Abwassergebühren [Seite 10] und<br />

8. Ausgleichsflächen in Baugebieten [Seite 12]).<br />

<strong>Das</strong> Vereinsleben - als ländliche Kulturzelle und<br />

geselliger Treffpunkt vieler Gleichgesinnter -<br />

sowie deren Jugendarbeit muß mehr unterstützt<br />

werden. Es muß ein ausreichendes Raum- und<br />

Platzangebot gewährleistet werden.<br />

(siehe 10. Erweiterung des Bürgerhauses in Kaichen<br />

[Seite 15]).<br />

Auf Grund der knappen Geldmittel will die<br />

<strong>FWG</strong> keine Wunschprojekte unterstützen und<br />

somit Schulden weiter erhöhen. Vielmehr sollten<br />

auch in der Stadt <strong>Niddatal</strong> die Gesetze der<br />

Privatwirtschaft gelten, wobei nur dann investiert<br />

wird, wenn:<br />

Die Anschaffung notwendig ist!<br />

Die Anschaffung zweckmäßig ist!<br />

Die Anschaffung wirtschaftlich ist!<br />

Einige von der Parlamentsmehrheit<br />

bereits beschlossene<br />

Investitionen wurden von der<br />

<strong>FWG</strong> abgelehnt.<br />

(siehe 11. Radwegunterführung<br />

und Personenaufzug für die<br />

Verwaltung [Seite 16]).<br />

Andere Investitionen wurden<br />

bezüglich ihrer un<strong>zur</strong>eichenden<br />

Zweckmäßigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit<br />

bemängelt.<br />

(siehe 12. Neubau Kindergarten<br />

[Seite 17]).<br />

Die <strong>FWG</strong> fordert mehr Bürgernähe<br />

und stärkere Einbindung<br />

der Bürger in die Entscheidungsprozesse.<br />

(siehe 5. getrennte Abwassersatzung<br />

[Seite 7] und 9. Bustrassenführung<br />

in Assenheim [Seite 13]).<br />

Des weiteren befürwortet die<br />

<strong>FWG</strong> die Wahl von Ortsbeiräten.<br />

Dadurch werden die<br />

Bedürfnisse der einzelnen Ortsteile<br />

stärker in die Kommunalpolitik<br />

einbezogen. Erfahrungen<br />

anderer Gemeinden zeigen<br />

durchweg <strong>bessere</strong>, vor allem<br />

bürgernahe und Ortsteil bezogene<br />

Entscheidungen, da die<br />

Ortsbeiräte keinem Fraktionszwang<br />

unterliegen und sich<br />

ausschließlich zum Nutzen der<br />

Bewohner ihres Ortsteils einsetzen.<br />

5


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

14. Die Auswirkungen eines hauptamtlichen Stadtrates<br />

auf die <strong>Niddatal</strong>er Kommunalpolitik<br />

In verschiedenen Gesprächen<br />

mit <strong>Niddatal</strong>er Bürgern fiel auf,<br />

daß vielen nicht so recht klar<br />

war, was die Aufgaben von Magistrat<br />

und Stadtparlament bzw.<br />

die Unterschiede zwischen beiden<br />

Gremien sind, weshalb wir<br />

kurz darauf eingehen möchten.<br />

Am 18. März werden von Ihnen<br />

31 Vertreter aus 4 Fraktionen<br />

im Verhältnis der erreichten<br />

Stimmen in das Stadtparlament<br />

gewählt.<br />

Vor vier Jahren waren es:<br />

SPD 39,2 % 12 Mandate<br />

CDU 35,0 % 11 Mandate<br />

<strong>FWG</strong> 15,6 % 5 Mandate<br />

Grüne 10,2 % 3 Mandate<br />

Jede Fraktion kann im Stadtparlament<br />

Anträge und Anfragen<br />

einbringen und ist gleichzeitig<br />

für die Richtlinien der<br />

Kommunalpolitik das höchste<br />

Entscheidungsorgan für <strong>Niddatal</strong>.<br />

Es fällt in der Regel seine<br />

Entscheidungen mit einfacher<br />

Mehrheit.<br />

Der Magistrat hingegen berät<br />

und entscheidet in Dingen der<br />

laufenden Verwaltung und setzt<br />

die Entscheidungen des Stadtparlamentes<br />

in die Praxis um.<br />

Darüber hinaus können auch<br />

Magistratsanträge <strong>zur</strong> Abstimmung<br />

ins Parlament eingebracht<br />

werden. Hierbei handelt<br />

es sich in der Regel um Veränderungen<br />

bei Gesetzen und Verordnungen,<br />

Satzungen, Ausweisen<br />

von Baugebieten, Einbringen<br />

von Haushaltsplänen usw. Der<br />

6<br />

Magistrat setzt sich nach der Hessischen Gemeindeordnung<br />

(HGO) im Verhältnis zu den<br />

Fraktionsstärken im Parlament zusammen. Bei<br />

den 8 gewählten Magistratsmitgliedern ergibt<br />

sich durch rechnerische Auf- und Abrundungen<br />

folgende Verteilung:<br />

3 SPD - Mandate 39,2 %<br />

3 CDU - Mandate 35,0 %<br />

1 <strong>FWG</strong> - Mandat 15,6 %<br />

1 Grüne- Mandat 10,2 %<br />

Der Vorsitzende des Magistrats ist der Bürgermeister,<br />

er hat im Normalfall eine Stimme wie<br />

die anderen Magistratskollegen.<br />

Bei Stimmengleichheit jedoch zählt seine Stimme<br />

doppelt. In <strong>Niddatal</strong> gehört der Bürgermeister<br />

der SPD und damit der stärksten Fraktion an.<br />

Darüber hinaus weist der <strong>Niddatal</strong>er Magistrat<br />

gegenüber allen anderen Gemeinden (unter<br />

10.000 Einwohnern) in Hessen eine große Ausnahme<br />

aus: Er leistet sich einen hauptamtlichen<br />

Stadtrat, der nach der Hessischen Gemeindeordnung<br />

(HGO) automatisch Magistratsmitglied<br />

ist und dort das volle Stimmrecht hat.<br />

D.h. daß durch die 3 SPD-Stimmen, einer Stadtratsstimme<br />

und einer Bürgermeisterstimme die<br />

SPD die gleiche Stimmenzahl (5) wie alle<br />

anderen Fraktionen zusammen hat. Da bei<br />

Stimmengleichstand die Bürgermeisterstimme<br />

immer doppelt zählt, hat die SPD im Magistrat<br />

auch immer die absolute Mehrheit, obwohl sie<br />

nach der letzten Wahl nur 39,2 %<br />

aller Bürgerstimmen auf sich<br />

vereinigte.<br />

Weitere Auflagen der Hessischen<br />

Gemeindeordnung besagen,<br />

daß alle Magistratsmitglieder<br />

zum Stillschweigen gegenüber<br />

Dritten verpflichtet sind und daß darüber hinaus<br />

der Magistrat als Kollegialorgan fungiert.<br />

<strong>Das</strong> bedeutet, daß das jeweils gefasste Mehrheitsergebnis<br />

als die gesamte Meinung des<br />

Magistrats wiedergegeben wird. Die alleinigen<br />

Die politische Mehrheit ist<br />

eine Minderheit, die sich als<br />

Mehrheit durchgesetzt hat<br />

Lothar Schmidt


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Wo Chef und Stellvertreter<br />

immer die gleichen Ansichten<br />

vertreten, ist einer von ihnen<br />

überflüssig.<br />

Sir Winston Churchill<br />

Die <strong>FWG</strong> wird sich dafür<br />

einsetzen, daß das demokratische<br />

Gleichgewicht in<br />

allen <strong>Niddatal</strong>er Gremien in<br />

Zukunft wieder hergestellt<br />

und die Stelle des hauptamtlichen<br />

Stadtrats abgeschafft<br />

wird!<br />

Sprecher dieses Organs sind der Bürgermeister<br />

und der 1. Stadtrat.<br />

Man erinnere sich, im Jahr 1996 - also noch vor<br />

der letzten <strong>Kommunalwahl</strong> - wurde Herr<br />

Eisenberg als erster hauptamtlicher Stadtrat<br />

abgewählt. Die CDU erzwang ein Bürgerbegehren,<br />

um diese Stelle nicht mehr mit einen<br />

Wahlbeamten zu besetzten. Dieses Begehren<br />

scheiterte jedoch an ca. 80 Stimmen.<br />

In weiser Voraussicht, daß die<br />

SPD die absolute Mehrheit verlieren<br />

könnte (was auch eingetreten<br />

ist), wurde noch mit der<br />

damaligen absoluten Mehrheit<br />

wieder ein hauptamtlicher<br />

Stadtrat installiert, um damit<br />

die Besitzstandswahrung und die Macht zumindest<br />

im Magistrat zu erhalten und weiterhin<br />

dirigistische Ziele verfolgen zu<br />

können.<br />

15. Getrennte Abwasser-Satzung<br />

Der Anstoß für die Änderung<br />

der Abwassergebührenordnung<br />

erfolgte bereits Anfang 1996 -<br />

also schon bevor die <strong>FWG</strong> in<br />

<strong>Niddatal</strong> gegründet wurde und<br />

im Parlament vertreten war -<br />

durch einen Antrag der Fraktion<br />

der Grünen. Man berief sich<br />

auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

vom März<br />

1985. In diesem Urteil heißt es<br />

u. a., daß der Frischwasserverbrauch<br />

als alleinige Bemessungsgrundlage<br />

für die Abwassergebühren<br />

nur dann verwendet<br />

werden darf, wenn der Kostenanteil<br />

des Regenwassers - nach<br />

Abzug des kommunalen Straßenentwässerungsanteils<br />

- 12 %<br />

nicht übersteigt, und damit als<br />

geringfügig zu bewerten sei.<br />

Bis Mai 1999 hatten lediglich<br />

24 % aller Städte in der Bundesrepublik<br />

ihr Gebührensystem<br />

zu Gunsten einer Trennung der<br />

Schmutz- und Regenwasseranteile<br />

umgestellt. Hierbei handelte<br />

es sich ausschließlich um<br />

Städte mit mehr als 100.000<br />

Einwohnern.<br />

Bei diesen großen Städten gibt<br />

es naturgemäß auch große Gewerbe-<br />

und Industrieflächen,<br />

Einkaufszentren und Warenhäuser,<br />

wobei aufgrund der erheblichen<br />

Bodenversiegelung<br />

große Mengen an Regenwasser<br />

entsorgt werden. Deshalb sind<br />

in diesen Kommunen die getrennten<br />

Abwassergebühren<br />

7


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

durchaus sinnvoll und berücksichtigen<br />

die Kostenverursachung<br />

angemessen.<br />

<strong>Das</strong> Gutachterbüro Schneider &<br />

Zajontz ermittelte für <strong>Niddatal</strong>,<br />

daß vom gesamten Schmutzwasseraufkommen<br />

32,6 % der<br />

Menge auf Regenwasser entfällt.<br />

Nach Abzug der kommunalen<br />

Straßenflächen von 10,3 %<br />

beträgt das restliche <strong>Niddatal</strong>er<br />

Niederschlagswasser 22,3 %<br />

der gesamten Schmutzwasserkosten,<br />

was bei den jetzigen<br />

Gesamtwasserkosten einem Betrag<br />

von 557.000.– DM entspricht.<br />

Bei <strong>Niddatal</strong> handelt es sich im<br />

Vergleich zu den großen Städten<br />

um eine Schlaf- und Wohngemeinde<br />

mit ca. 9000 Einwohnern<br />

ohne Gewerbegebiet.<br />

Darüber hinaus zeigten bei den<br />

Info-Veranstaltungen alle Fallbeispiele<br />

- mit Ausnahme des<br />

Bauhofes und des Assenheimer<br />

Minimalmarktes - daß für die<br />

Bürger „vor“ und „nach“ der<br />

Gebührenumstellung, ohne die<br />

erheblichen Kosten für die Umstellung<br />

zu berücksichtigen,<br />

praktisch die gleichen Gebühren<br />

wie bisher zu erheben<br />

sind.<br />

Ab 2002 wird die „Getrennte<br />

Abwasser-Satzung“ in <strong>Niddatal</strong><br />

eingeführt.<br />

8<br />

16. Die SPD ändert 3mal ihre Meinung!<br />

Im Mai/Juni 1999 informierte der Bürgermeister<br />

zusammen mit den Gutachtern<br />

Schneider & Zajontz alle Bürger in ihren<br />

jeweiligen Ortsteilen über die „Getrennte<br />

Abwasser-Gebühren-Satzung“. Bei den Bürgern<br />

formierte sich ein spontaner Widerstand, das<br />

Mißtrauen gegen diese Maßnahme war nicht zu<br />

übersehen.<br />

In der Stadtverordnetensitzung am 24.6.1999<br />

wurden zwei Eilantäge eingebracht um die<br />

„Getrennte Abwasser-Satzung“ abzulehnen. Bis<br />

auf die Grünen lehnten alle Fraktionen, also<br />

auch die SPD, diese „Getrennte Abwasser-<br />

Satzung“ ab.<br />

Der Bürgermeister legte Einspruch gegen diesen<br />

Beschluß ein. Die Begründung war, daß das<br />

Verhalten des Parlaments rechtswidrig sei und<br />

daß die vom Magistrat schon in Auftrag gegebenen<br />

Maßnahmen außerdem 90.000.– DM<br />

gekostet hätten.<br />

Bei der Stadtverordnetensitzung am 10.10.<br />

1999 war die „Getrennte Abwasser-Satzung“<br />

wieder auf der Tagesordnung.<br />

Nach kontroverser Debatte<br />

sprach - als Schützenhilfe des<br />

Bürgermeisters - Herr Meiß<br />

von der Kommunalen Aufsicht<br />

des Wetteraukreises von rechtswidrigem<br />

Verhalten des Parlaments,<br />

wenn dieser Antrag wieder abgelehnt<br />

würde.<br />

Trotz versteckten Drohungen lehnten <strong>FWG</strong><br />

und CDU den Antrag erneut ab. Die Grünen<br />

waren - wie immer- dafür und die SPD enthielt<br />

sich der Stimme.<br />

In der Stadtverordnetensitzung im Dezember<br />

1999 war der Magistratsantrag „Getrennte<br />

Abwasser-Satzung“ schon wieder auf der<br />

Tagesordnung.<br />

Neben den Grünen stimmte<br />

Dies war ein Magistratsantrag<br />

und nur möglich,<br />

weil im Magsitrat die<br />

absolute Bürgermeistermehrheit<br />

besteht<br />

(siehe 4. Seite 6).<br />

Die Auffassung der <strong>FWG</strong> ist,<br />

daß diese Aktion völlig<br />

überflüssig war, aber dafür<br />

die Bürger mit den Kosten<br />

der Umstellung zusätzlich<br />

belastet werden. plötzlich auch die SPD für die<br />

„Getrennte Abwasser-Satzung“.<br />

Aufgrund der Tatsache, daß<br />

4 Abgeordnete der CDU-<br />

Kopfnicken ist die Gymnastik<br />

der Angepassten.<br />

Norbert Stoffel


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Eine der schwierigsten Fragen<br />

unserer Zeit bleibt, ob der Gehorsam<br />

noch als Tugend gelten<br />

kann oder bereits eine Dummheit<br />

geworden ist.<br />

Ernst R. Hauschka<br />

Fraktion fehlten, hatten an diesem Abend die Fraktionen der SPD<br />

und Grünen gemeinsam die Mehrheit im <strong>Niddatal</strong>er Stadtparlament,<br />

so daß es zu diesem - von der Mehrheit der Bürger nicht<br />

gewolltem - Beschluß kam.<br />

Diesen Eklat muß sich die <strong>Niddatal</strong>er CDU-Fraktion durch ihr<br />

undiszipliniertes Verhalten der Abgeordneten auf die Fahne heften.<br />

Bei solch wichtigen Parlamentsentscheidungen darf so etwas nicht<br />

passieren.<br />

Der Bürgermeister hat seiner SPD-Fraktion immer<br />

wieder eingeredet, daß sie sich rechtswidrig<br />

verhalte, wenn sie der Abwassersatzung nicht zustimmt.<br />

Dies ist falsch, da nach der<br />

Hess. Gemeindeordnung erstens jeder Abgeordnete<br />

in seiner Entscheidung frei sein muß und<br />

zweitens bei rechtswidrigen Parlamentsbeschlüssen<br />

der Landrat per Verfügung diese wieder aufheben<br />

kann.<br />

Da auch der Landrat von den Bürgern wieder gewählt<br />

werden will, wird er sich genau überlegen,<br />

ob er dies tut.<br />

Ähnlich haben die Abgeordneten in Altenstadt, Florstadt usw. gedacht,<br />

als sie diese Abwassersatzung ablehnten.<br />

Die <strong>FWG</strong> stellt fest, daß in <strong>Niddatal</strong> ohne Rücksicht auf die<br />

Meinung der Bürgermehrheit aus formalistischen Gründen eine<br />

Satzungsveränderung durchgepeitscht wurde, ohne einen Vorteil<br />

für die Kommune zu erreichen. <strong>Das</strong> Gegenteil ist der Fall, da die<br />

Bürger die gesamten Kosten von über 500.000,– DM zu tragen<br />

haben und zusätzlich die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand<br />

betreiben muß.<br />

Kurz vor der besagten Abstimmung bot die <strong>FWG</strong> im Parlament folgenden<br />

Kompromiß an:<br />

Nachdem die getrennte Abwasserberechnung durch Bundesgesetz<br />

vorgeschrieben ist, muß die <strong>FWG</strong> die Abwassersatzung langfristig<br />

mittragen, allerdings sollte <strong>Niddatal</strong> nicht die erste, sondern z.B.<br />

die 20ste von 25 Kreisgemeinden sein, um die bis dahin gemachten<br />

Erfahrungen der anderen Gemeinden übernehmen zu können.<br />

Im übrigen wurde der Bürgermeister von der <strong>FWG</strong> darauf hingewiesen,<br />

daß er von den <strong>Niddatal</strong>er Bürgern gewählt wurde und für<br />

deren Wohl entscheiden müsse. Seine Antwort<br />

lautete: Ich habe aber auch einen Eid auf die<br />

Hess. Verfassung geleistet und muß mich an die<br />

Gesetze halten.<br />

<strong>Niddatal</strong> war im Wetteraukreis<br />

die erste Gemeinde,<br />

welche die „Getrennte<br />

Abwasser - Satzung“<br />

beschlossen hat.<br />

Manch einer hält sich für unbestechlich,<br />

weil er Argumente<br />

ignoriert.<br />

Helmar Nahr<br />

9


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

17. Warum könnten unsere Kanalgebühren<br />

wesentlich niedriger sein?<br />

Im Rahmen der „Getrennten<br />

Abwasser-Diskussion“ wurden<br />

vom Magistrat erstmals Detail-<br />

Bei der Betrachtung der einzelnen<br />

Kostenstellen fiel der <strong>FWG</strong>-<br />

Fraktion auf, daß die Kläranlagen-Kosten<br />

der 4 Ortsteile<br />

zusammen 1.620.000,– DM<br />

betragen. Weiterhin fiel auf,<br />

daß die Kosten von Bönstadt<br />

und Kaichen im Vergleich zu<br />

Assenheim und Ilbenstadt sehr<br />

niedrig sind.<br />

Da sich die Kanalgebühren<br />

noch nach dem bisher gültigen<br />

Frischwasserverbrauch errechnen,<br />

müßten auf Grund der<br />

obigen Zahlen die Assenheimer<br />

und Ilbenstädter Bürger mehr<br />

als doppelt so viel Frischwasser<br />

verbrauchen wie die Bönstädter<br />

und Kaicher Bürger. Diese<br />

Annahme ist lebensfremd, wes-<br />

10<br />

unterlagen über die Kosten der<br />

<strong>Niddatal</strong>er Kanalgebühren 1999<br />

offengelegt:<br />

Bauunterhaltung 150.000,– DM<br />

Geräte u. Ausrüstung 500,– DM<br />

Heizung, Beleuchtung, Wasser 24.000,– DM<br />

Reinigung 15.000,– DM<br />

Führung des Kanalkatasters 8.000,– DM<br />

Ermittlung der Anlagewerte 6.000,– DM<br />

Kosten für die getr. Veranlagung 15.000,– DM<br />

Sonstige Ausgaben 1.500,– DM<br />

Innere Verrechnung Bauhof 27.000,– DM<br />

Innere Verrechnung Verwaltung 72.000,– DM<br />

Abschreibungen 370.147,– DM<br />

Verzinsung des Anlagekapitals 188.144,– DM<br />

Kosten für die Kläranlagen der Ortsteile<br />

Bönstadt/Wickstadt in Florstadt 180.000,– DM<br />

Kaichen in Nidderau 100.000,– DM<br />

Assenheim 775.000,– DM<br />

Ilbenstadt 585.000,– DM<br />

Gesamte Abwasserbeseitigung 2.542.291,– DM<br />

halb die <strong>FWG</strong> eine Anfrage<br />

bezüglich des Wasserverbrauches<br />

für 1999 der 4 Ortsteile über<br />

den Magistrat einholte.<br />

Ortsteil Wasserverbr. Einwohner m 3 /Einw.<br />

Assenheim 14.6291 m 3 3.552 41,2<br />

Bönstadt 73.683 m 3 1.692 43,5<br />

Ilbenstadt 108.348 m 3 2.642 41,0<br />

Kaichen 52.660 m 3 1.092 48,2<br />

Wie erwartet, liegen die hohen<br />

Kläranlagen-Kosten für Ilbenstadt<br />

und Assenheim nicht bei<br />

einem erhöhten Wasserverbrauch.<br />

Also liegt die Ursache<br />

wo anders!<br />

Nun wurde festgestellt, daß die<br />

Kläranlagen in Assenheim und<br />

Wöllstadt - in denen das Ilben-<br />

städter Abwasser mit entsorgt<br />

wird - bereits seit über 5 Jahren<br />

mit einer biologischen, d.h.<br />

einer 3. Klärstufe arbeiten.<br />

Die Gemeinden Florstadt (für<br />

Bönstadt) und Nidderau (für<br />

Kaichen) arbeiten jedoch immer<br />

noch mit 2 Klärstufen. Ermittelt<br />

man die Kosten pro m 3


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Abwasser für 2 bzw. 3 Klärstufen,<br />

so ergeben sich folgende<br />

Zahlen:<br />

Assenheim mit 3 Klärstufen<br />

146.291 m 3 Kosten 775.000,– DM = 5,30 DM/m 3<br />

Ilbenstadt mit 3 Klärstufen<br />

108.348 m 3 Kosten 585.000,– DM = 5,40 DM/m 3<br />

Bönstadt mit 2 Klärstufen<br />

73.683 m 3 Kosten 180.000,– DM = 2,44 DM/m 3<br />

Kaichen mit 2 Klärstufen<br />

52.660 m 3 Kosten 100.000,– DM = 1,90 DM/m 3<br />

Dieser Kläranlagen-Kostenvergleich<br />

der 4 Ortsteile pro m 3<br />

Abwasser läßt folgende Schlüsse<br />

zu:<br />

Bei den derzeitigen Abwassergebühren<br />

von 5,80 DM/m 3<br />

haben die Bürger von Bönstadt<br />

und Kaichen die Abwassergebühren<br />

der Bürger von<br />

Assenheim und Ilbenstadt seit<br />

über 5 Jahre subventioniert.<br />

Nach der Hess. Gebührenordnung<br />

müssen alle Gebühren<br />

nach dem Verursacherprinzip<br />

ausgewiesen werden. Damit ist<br />

dieses System rechtswidrig und<br />

könnte ein teures Nachspiel für<br />

<strong>Niddatal</strong> bedeuten.<br />

Wäre <strong>Niddatal</strong> der Gesetzesauflage<br />

- eine 3. Klärstufe zu<br />

bauen - nicht sofort gefolgt,<br />

sondern hätte sich wie Florstadt<br />

und Nidderau verhalten, so<br />

hätten die <strong>Niddatal</strong>er Bürger<br />

weit weniger Abwassergebühren<br />

zu bezahlen.<br />

Obwohl die 3. Stufe in Wöllstadt<br />

etwa <strong>zur</strong> gleichen Zeit wie<br />

in Assenheim gebaut wurde,<br />

kann man für die hohen Ilbenstädter<br />

Kläranlagen-Kosten die<br />

Stadt <strong>Niddatal</strong> nicht verantwortlich<br />

machen, da Wöllstadt<br />

seine eigene Kommunalpolitik<br />

zu vertreten hat. Deshalb können<br />

in der folgenden Kalkulation<br />

auch nur die Mehrkosten der<br />

3. Stufe der Assenheimer<br />

Kläranlage in Ansatz gebracht<br />

werden. Wie oben ersichtlich<br />

belaufen sich die durchschnittlichen<br />

Kosten von 2 Klärstufen<br />

auf 2,30 DM/m 3 und bei 3<br />

Klärstufen auf 5,30 DM/m 3 .<br />

Dies ist eine Differenz von<br />

3,00 DM/m 3.<br />

Da in Assenheim pro Jahr ca.<br />

146.000 m 3 Abwasser anfallen,<br />

hätte ein Betrag von 146.000 m 3<br />

x 3,00 DM = 438.000,– DM<br />

pro Jahr eingespart werden<br />

können.<br />

Da in Assenheim die 3. Klärstufe<br />

schon<br />

über 5 Jahre<br />

im Betrieb<br />

ist, hätten<br />

die <strong>Niddatal</strong>er<br />

Bürger<br />

in dieser<br />

Zeit ohne Verzinsung 2,2 Millionen<br />

DM weniger bezahlen<br />

müssen.<br />

Beim Griff in die eigene<br />

Tasche stellt man immer wieder<br />

fest, daß die öffentliche Hand<br />

schon vorher drin war.<br />

Graffito<br />

11


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

12<br />

18. <strong>Niddatal</strong> - Spitzenreiter beim Umsetzen<br />

neuer Gesetze<br />

Eine der erstaunlichsten<br />

Meinungen ist, daß man sich<br />

einbildet, von unabhängigen<br />

Menschen unabhängige Meinungen<br />

erwarten zu dürfen.<br />

Siegmund Graff<br />

Dieses Gesetz gibt es -<br />

außer in Hessen - in keinem<br />

anderen Land der Bundesrepublik.<br />

In <strong>Niddatal</strong> jedoch,<br />

wurde es noch druckwarm<br />

als der 1. Gemeinde in<br />

ganz Hessen rechtswirksam<br />

umgesetzt.<br />

Jeder von uns weiß aus dem Berufsleben wie aus dem privaten Bereich,<br />

daß in der Regel neue Verordnungen und Gesetze, die von<br />

„Oben“ kommen, erst einmal mehr Geld kosten.<br />

Bei den meisten neuen Kommunalgesetzen, die mit Investitionen<br />

verbunden sind, haben die Kommunen vom Tage des „Inkrafttretens“<br />

bis <strong>zur</strong> Umsetzung häufig eine Übergangsfrist von 10 Jahren<br />

und mehr. In <strong>Niddatal</strong> hingegen wird versucht, jede Neuerung von<br />

„Oben“ mit panischer Eile schnellstmöglich umzusetzen.<br />

Diese überzogene formalistische, ja fast militärische Einstellung des<br />

Magistrats läßt die <strong>Niddatal</strong>er Beamten bei ihren vorgesetzten<br />

Behörden im besten Licht erscheinen.<br />

Dieses positive <strong>Niddatal</strong>er Beamtenbild hat alle<br />

Bürger schon sehr viel Geld gekostet.<br />

Die Beispiele „Getrennte Abwasser-Satzung“ und<br />

3. Klärstufe zeigen dies deutlich.<br />

Eine weitere, schon 1992 verabschiedete „Lex-<br />

<strong>Niddatal</strong>“ betrifft seit dieser Zeit alle Bauwilligen.<br />

Damals wurde beschlossen, daß die „Ausgleichsflächen<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes“<br />

liegen müssen. <strong>Das</strong> bedeutet, daß der Erwerber eines<br />

Bauplatzes den Anteil der versiegelten Flächen im gleichen Baugebiet<br />

zu entsprechend höheren Preisen kaufen, mit Bäumen und<br />

Sträuchern bepflanzen und 25 Jahre Pflegekosten abrechnen muß.<br />

Bei unseren Nachbargemeinden wird wie früher<br />

verfahren. Dort müssen die m 2 der versiegelten<br />

Neubaufläche ebenfalls ausgeglichen werden.<br />

Dies geschieht meist in ausgewiesenen Gemeindeflächen<br />

die dem Naturschutz dienen, wobei es<br />

sich um Ackerlandpreise handelt und somit die<br />

Baukosten nur geringfügig erhöht.<br />

Nach Auffassung der <strong>FWG</strong> werden durch diese<br />

Kommunalpolitik die <strong>Niddatal</strong>er Bürger erheblich<br />

benachteiligt.<br />

Wenn Sie der <strong>FWG</strong> bei dieser kommenden Wahl im neuen Stadtparlament<br />

zu einem stärkeren Gewicht verhelfen, können Sie sich<br />

darauf verlassen, daß wir alles tun werden, um die derzeitige Kommunalpolitik<br />

zu ändern.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

19. Busverkehr im Assenheimer Wohngebiet<br />

seit mehr als vier Jahren!<br />

Bei der Einführung des Wetterauer<br />

Busverkehrs gab es bei der<br />

Trassenführung die Planungsvorgabe,<br />

daß jeder Bürger eine<br />

Haltestelle nach max. 300 m erreichen<br />

kann.<br />

An Hand der Ortspläne wurde<br />

die Bustrasse mit den Haltestellen<br />

in <strong>Niddatal</strong> festgelegt. In<br />

Ilbenstadt und Assenheim wurden<br />

u.a. die Busse durch reine<br />

Wohngebiete geleitet, ohne<br />

vorher die anliegenden Bürger<br />

zu informieren. Nach den<br />

ersten Busfahrten durch das<br />

Ilbenstädter Wohngebiet waren<br />

die Anlieger so aufgebracht,<br />

daß die „Oberen“ die Bustrasse<br />

samt Haltestellen auf die B45<br />

<strong>zur</strong>ückverlegten. Den betroffenen<br />

Bürgern ist es lieber <strong>zur</strong><br />

Bushaltestelle einige Meter<br />

weiter zu gehen, statt einen stinkenden<br />

und lärmenden Bus, der<br />

von 5.00 Uhr früh bis 20.30<br />

Uhr abends durch die engen<br />

Straßen ihres Wohngebietes<br />

fährt, zu ertragen.<br />

In Assenheim fahren seit dem<br />

9. Dez.1996 die Busse der Linie<br />

5 durch das Wohngebiet Wingertstraße/Mühlweg.<br />

Die dort<br />

wohnenden Bürger wurden<br />

nicht über die vorgesehene<br />

Streckenführung informiert.<br />

Die nötigen Halteverbotsschilder<br />

wurden erst am Wochenende<br />

vor dem Start der neuen<br />

Buslinie installiert. In den<br />

ersten Wochen durchquerten<br />

täglich von 5.06 Uhr bis<br />

20.16 Uhr über 50 Gelenkbzw.<br />

Großbusse von 18 m bzw.<br />

12 m Länge die engen und z.T. über 90 Grad<br />

abgewinkelten Straßen.<br />

Darauf formierte sich in diesem Wohngebiet eine<br />

Bürgerinitiative von 150 Personen und legte am<br />

17. Dez. 1996 dem Magistrat, der Presse und<br />

den damaligen Parteivertretern ihre Protestnote<br />

vor. Darin wurden u.a. die enormen Lärm- und<br />

Abgasbelastungen durch das Abbremsen und<br />

Wiederbeschleunigen der Großbusse speziell in<br />

den Kurvenbereichen bemängelt. Darüber hinaus<br />

wurde auch die mangelnde Verkehrssicherheit<br />

beanstandet, da die Busse bei Gegenverkehr gelegentlich<br />

in den Kurven über die Gehsteige<br />

fahren und somit Fußgänger, aber vor allem die<br />

Kinder gefährden.<br />

Bereits im Januar 1997 gab es<br />

eine Anliegerversammlung, wobei<br />

von den Verantwortlichen<br />

eine Bus-Probefahrt zugesagt<br />

wurde. Als Kompromiß für die<br />

Tatsachen schafft man nicht<br />

dadurch aus der Welt, daß man<br />

sie ignoriert.<br />

Aldous Leonard Huxly<br />

13


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

14<br />

Durch diese CDU-Entscheidung<br />

kam es zu einer<br />

ablehnenden Mehrheit im<br />

Parlament. Dies konnte die<br />

<strong>FWG</strong>-Fraktion sachlich nicht<br />

nachvollziehen, da es<br />

ursächlich nicht um Verbindungsprobleme<br />

zwischen<br />

Bahn und Bus ging,<br />

sondern um die Verlegung<br />

der Bustrasse aus dem<br />

Wohngebiet.<br />

Anlieger wurden etwa die Hälfte der Busse (nämlich die stets leer<br />

fahrenden) aus dem Wohngebiet herausgenommen, diese fahren<br />

nur noch eine verkürzte Route durch den Ort.<br />

Im Juni 1997 wurde auf Betreiben<br />

der Bürgerinitiative bei<br />

der CDU erreicht einen Antrag<br />

im Parlament einzubringen,<br />

mit dem Ziel, daß der Bus über<br />

die Kastanienallee zum Bahnhof<br />

fährt, dort dreht, um nicht<br />

mehr durch das Wohngebiet zu<br />

fahren.<br />

Kurz bevor der Ausbau dieser<br />

Strecke vom Parlament beschlossen<br />

werden sollte, wurde<br />

im September 1999 ein Antrag<br />

der Fraktion Bündnis 90/Grünen eingebracht, um ein Wirtschaftlichkeitsgutachten<br />

über die Bahnhofsanbindung erstellen zu lassen.<br />

Diesem Antrag stimmte das Parlament mehrheitlich zu. Dieses<br />

Gutachten empfahl im Mai 2000 von der vorgesehenen<br />

Planung Abstand zu nehmen, da ein<br />

möglicher Zugewinn durch weitere Fahrgäste die<br />

zu erwartenden Kosten einer Bahnhofsanbindung<br />

durch Busse nicht rechtfertige.<br />

Inzwischen folgte auch die CDU-Fraktion den<br />

Argumenten der Grünen, daß aufgrund der Fahrpläne<br />

die Umsteigmöglichkeit von Bus auf Bahn<br />

und umgekehrt nur bei der Hälfte aller Fahrten<br />

zeitlich sinnvoll ist. Da auch die SPD diesem Vorschlag<br />

folgte, wurde die Busumleitung über den<br />

Bahnhof gestoppt.<br />

Daraufhin beantragte die <strong>FWG</strong>-Fraktion, die Kreuzung Bahnhofstr./<br />

Bruchenbrücker Str./Dornassenheimer Straße in einen „Minikreisel“<br />

mit einem Durchmesser von 24m umzubauen.<br />

Durch diese Baumaßnahme könnte ein Gelenkbus<br />

mit einem Wendekreis von 23m noch problemlos<br />

drehen, so daß die Busse nicht mehr<br />

durch das Wohngebiet fahren müssen.<br />

Auch die Bedenken der anliegenden Geschäftsleute,<br />

daß durch den Kreiselbau ihre Kundenparkplätze<br />

verloren gehen, ist bei einem 24m-<br />

Kreisel unbegründet.<br />

Hätte bereits vor 4 Jahren der politische Wille<br />

bestanden den Bus nicht durch das Wohngebiet<br />

zu schicken, so wären die Kosten für die Gutachten nicht entstanden<br />

und stattdessen der Minikreisel bereits gebaut und bezahlt.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

10. Erweiterung des Bürgerhauses in<br />

Kaichen<br />

<strong>Das</strong> Bürgerhaus in Kaichen<br />

wurde vor über 30 Jahren<br />

gebaut und kostete damals ca.<br />

1 Million DM. Bei der Gebietsreform<br />

brachte der Ortsteil<br />

Kaichen sein eigenes Bürgerhaus<br />

bereits in <strong>Niddatal</strong> ein.<br />

Die Bürgerhäuser in den anderen<br />

Ortsteilen wurden erst nach<br />

der Zusammenlegung gebaut.<br />

Zu jener Zeit gab es in Kaichen<br />

nur 5 Vereine, wobei nur die<br />

beiden Gesangvereine den Saal<br />

des Bürgerhauses regelmäßig<br />

benutzten:<br />

Gesangverein Einigkeit<br />

Gesangverein Eintracht<br />

Fußballverein FC - Kaichen<br />

Landfrauen<br />

Feuerwehr<br />

Für das damalige Vereins- und<br />

Gesellschaftsleben von Kaichen<br />

war das Bürgerhaus in der<br />

jetzigen Abmessung und Aufteilung<br />

großzügig und völlig<br />

ausreichend.<br />

In den letzten Jahrzehnten ist<br />

die Vereinsvielfalt in Kaichen so<br />

stark gewachsen, daß sich die<br />

Anzahl der Vereine mehr als<br />

verdreifacht hat.<br />

Im einzelnen benötigen folgende<br />

Vereine den Platzbedarf eines<br />

Saales im Bürgerhaus:<br />

Musikzug - Kaichen<br />

Kaicher Weiberfastnacht<br />

mit Büttenredner<br />

Elferrat<br />

3 Tanzgruppen<br />

Gesangsgruppe<br />

Gymnastik - Gruppe<br />

Senioren - Club<br />

Gesellschaftstanz -Gruppe<br />

Weitere Vereine, deren Aktivitäten für Zusammenkünfte,<br />

Vorstandssitzungen usw. keinen<br />

Saal, aber einen entsprechenden Raum, - wie<br />

z.B. in Assenheim die Rosenstube - benötigen,<br />

sind:<br />

Modellflug -Club<br />

Modelleisenbahn - Club<br />

Angelverein.<br />

Wir möchten hier nicht auf die Nöte und Probleme<br />

der einzelnen Vereine eingehen, jedoch<br />

einige Fakten festhalten:<br />

<strong>Das</strong> Bürgerhaus in Kaichen ist täglich durch<br />

Vereinsaktivitäten belegt und ausgebucht.<br />

Vom Saal des Bürgerhauses Kaichen kann ein<br />

Kollegraum mittels einer Faltwand abgeteilt<br />

werden. Diese Trennwand weist keinerlei<br />

Schallschutz auf, so daß im Kollegraum der<br />

Geräuschpegel so hoch ist, daß es für einen 2.<br />

Verein unmöglich ist, diesen Raum zu nutzen.<br />

Wegen privater Feiern oder vorrangiger Veranstaltungen<br />

von einzelnen Vereinen ( z.B. 14 mal<br />

Weiberfastnacht) können die restlichen Vereine<br />

des Vereinsrings das Bürgerhaus nicht nutzen.<br />

Die alte Schule von Kaichen, die letztes Jahr<br />

vom Kreis <strong>zur</strong>ückgekauft wurde, sollte lt.<br />

Ansicht des Magistrats auch für Vereine nutzbar<br />

sein. Dieses Angebot wird von keinem Verein<br />

angenommen, da die Raumbedingungen (Größe,<br />

Höhe) nicht ihren Bedürfnissen entsprechen.<br />

Der einzige Ausweg ist das evangelische Gemeindehaus.<br />

Auch hier besteht für die Vereine<br />

kein Recht auf die Benutzung. Die Vereine<br />

werden lediglich geduldet, da lt. Weisung der<br />

Kirche die eigenen Kirchen- und private Veranstaltungen<br />

den Vorrang haben.<br />

Aufgrund dieser unzulänglichen Raumsituation<br />

im Bürgerhaus Kaichen haben die Vereine oft<br />

Ausfälle von Übungsstunden und Veranstaltungen<br />

zu verzeichnen.<br />

Zählt man die aktiven und passiven Mitglieder<br />

aller Vereine von Kaichen zusammen, so ist<br />

mehr als die Hälfte der örtlichen Bevölkerung<br />

irgendwie vom Bürgerhaus abhängig.<br />

15


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Wegen dieser Umstände<br />

ist eine Erweiterung des<br />

Bürgerhauses in Kaichen<br />

nicht nur unbedingt<br />

notwendig, sondern schon<br />

lange überfällig.<br />

16<br />

Dies trifft um so mehr zu, als Kaichen der einzige Ortsteil <strong>Niddatal</strong>s<br />

ist, wo es keine vereinseigenen Gebäude gibt.<br />

Nur am Rande sei erwähnt, daß vor ca. 6 Jahren<br />

die Küche des Bürgerhauses für ca. 400.000,– DM<br />

erweitert wurde. Dies war eine Magistratsentscheidung<br />

und die Bürger von Kaichen verstanden<br />

den Grund dieser Investition nicht, da das<br />

Ambiente dieses Hauses nicht für ein Speiserestaurant<br />

geeignet ist.<br />

Hätte man damals schon<br />

mehr Bürgernähe praktiziert<br />

und auf die Vergrößerung der<br />

Küche verzichtet, so hätte<br />

dieses Geld schon die Hälfte<br />

der Kosten für die Erweiterung<br />

finanziert, da sich die<br />

Vereine bereit erklärt haben<br />

(und hatten) einen großen<br />

Teil der Gesamtkosten als<br />

Eigenleistung beizutragen.<br />

11. Die <strong>FWG</strong> ist gegen unnütze Investitionen<br />

Bau eines Personenaufzug an der Außenwand des Rathauses.<br />

In diesem Jahr soll für 250.000,– DM ein Aufzug an die Außenwand<br />

des Rathauses angebaut werden.<br />

Die Begründung dafür lautet, daß damit auch Rollstuhlfahrer und<br />

Behinderte die Verwaltung besuchen können.<br />

Die <strong>FWG</strong> meint:<br />

Allein die Zinsen dafür kosten die Stadt 15.000,– DM pro Jahr.<br />

Mit diesem Geld könnte ein Service für Behinderte und alte<br />

Menschen aufgebaut werden, wobei ein Verwaltungsangestellter - wie<br />

ein Arzt - diese Personengruppe nach telefonischer Absprache zu<br />

Hause aufsucht.<br />

Eine weitere Alternative wäre die Einrichtung<br />

eines „Bürgerbüros“ in der ebenerdigen früheren<br />

Stadtbibliothek.<br />

Radweg -<br />

Unterführung von der B45 und L3187.<br />

Der Radfahrweg ist nach Feststellung der SPD<br />

zwischen Ilbenstadt und Assenheim zweimal unterbrochen und<br />

zwar an der Nidda am Ortsausgang in Richtung Friedberg durch<br />

Sozial ist nicht, wer das Geld<br />

anderer Leute verteilt, sondern<br />

dafür sorgt, daß es überhaupt<br />

etwas zu verteilen gibt.<br />

Paul Schmitker


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Unterführung an der Brücke Ilbenstadt, B 45<br />

nelt werden. Zu den Kosten<br />

wurde keine Stellung bezogen.<br />

Die <strong>FWG</strong> meint:<br />

Auf Grund der zu erwartenden<br />

hohen Kosten und des im<br />

Verhältnis geringen Nutzens<br />

wertet die <strong>FWG</strong> dies als<br />

Affront gegenüber allen <strong>Niddatal</strong>er<br />

Steuerzahlern und lehnt<br />

dieses Ansinnen aus Kostengründen<br />

ab.<br />

12. Ein 5-Sterne Kindergarten in<br />

Assenheim für 5 Millionen DM!<br />

die B45 und am Ortseingang<br />

von Assenheim auf der Höhe<br />

Geschwister-Scholl-Schule vor<br />

der Niddabrücke.<br />

Zur Zeit müssen die Radfahrer<br />

jeweils die Straßen überqueren,<br />

wodurch die Sicherheit durch<br />

den Pkw-Verkehr gefährdet ist.<br />

- So der Antrag der SPD -.<br />

Um Abhilfe und Sicherheit für<br />

die Radfahrer zu schaffen<br />

wird vorgeschlagen, daß die<br />

B 45 und die L 3187 untertun-<br />

Geplante Unterführung an der Brücke Assenheim, L 3187<br />

Am 13. Juli 2000 stand in der Wetterauer Zeitung<br />

ein Artikel der Stadt <strong>Niddatal</strong> unter der Überschrift:<br />

„Ende 2001 soll der neue Kindergarten stehen“.<br />

Darin heißt es wörtlich :<br />

„Ende 2001 sollen zwei Gruppen und eine alltagsübergreifende<br />

Hortgruppe eröffnet werden. Die Stadt<br />

plant ein Gebäude mit 4 Gruppenräumen von denen<br />

einer so konzipiert werden soll, daß er auch für 6 - 12jährige<br />

Kinder als Aufenthaltsraum genutzt werden<br />

kann. Jedem Gruppenraum sollen 1 Nebenzimmer, 1<br />

Toilettenanlage und 1 Materialraum angegliedert<br />

sein, so daß jede Einheit etwa 90 m 2 Nutzfläche<br />

bietet. Ferner wünscht die Stadt einen 60 m 2 großen<br />

Multifunktionsraum zum Turnen, aber auch für<br />

17


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Theaterspiele, Versammlungen und ähnliches. Ein Nebenzimmer soll<br />

als »Konzentrationsraum« und als Elternzimmer genutzt werden.<br />

Hinzu kommen ein Werkraum (20 m 2 ) mit Materialraum, ein Teamraum<br />

(25 m 2 ), ein 35 m 2 großer Ruheraum mit Kinderbetten und<br />

Kuschelecken, eine Cafeteria (40 m 2 ) mit kleiner Kompaktküche,<br />

eine Küche mit Speisekammer (29 m 2 ), ein Hauswirtschaftsraum mit<br />

10 m 2 und schließlich ein 15 m 2 großes Büro für die Leiterin des<br />

Kindergartens.“<br />

Die Summe der Raumflächen betragen 600 m 2 , so daß mit Fluren<br />

und Verbindungsgängen der Kindergarten ca. 700 m 2 Nutzfläche<br />

haben soll.<br />

In der Sitzung von 11.12.2000 wurde die Kostenschätzung dieses<br />

Projektes bekannt gegeben. Im einzelnen handelt es sich um folgende<br />

Positionen:<br />

Bei 3.150 m 3 umbautem Raum:<br />

Gebäude 2.800.000,– DM<br />

Architektenhonorar 315.000,– DM<br />

Statik u. Haustechnik 120.000,– DM<br />

Wettbewerbskosten 100.000,– DM<br />

Freianlage 400.000,– DM<br />

Einrichtung (2 Gruppen) 200.000,– DM<br />

Gesamtausgaben 3.935.000,– DM<br />

18<br />

Wer sich dem Notwendigen<br />

widmet, geht überall am sichersten<br />

zum Ziel.<br />

Goethe<br />

Über diese Ausgaben hinaus ist das Grundstück von 3.418 m 2 mal<br />

320,– DM/m 2 als Kosten in Ansatz zu bringen und beträgt<br />

1.093.760,– DM.<br />

Die reinen Investitionskosten des neuen Kindergartens betragen<br />

demnach über 5 Millionen DM.<br />

Ohne die folgenden Betriebskosten beziffern zu können, verursacht<br />

die Kapitalverzinsung von 6 % zuzüglich der Abschreibung von 2 %<br />

der Stadt zusätzliche Kosten von 400.000,– DM pro Jahr.<br />

Nach Auffassung der <strong>FWG</strong> entbehrt dieses Prestigeobjekt jeder<br />

Grundlage, da es in dieser Ausführung weder notwendig, noch<br />

zweckmäßig und schon gar nicht wirtschaftlich ist.<br />

Bei den Beratungen im Bauausschuß wie auch im<br />

Parlament verteidigte die <strong>FWG</strong> ihren Vorschlag,<br />

daß man wohl die 100 Kindergartenplätze planen<br />

aber bei der Ausführung 2 Bauabschnitte vorsehen<br />

möge. Die erste Bauphase für 2 Gruppen<br />

oder 50 Kinder sollte sofort umgesetzt werden.<br />

Die 2. Bauphase sollte jedoch erst dann begonnen werden, wenn<br />

der Bedarf gegeben ist.<br />

Hierbei würden sich die reinen Investitionsausgaben - bei dem 5-<br />

Sterne Modell - auf ca. 2,2 Millionen DM belaufen. Andere, in<br />

Hessen übliche Kindergärten kosten mehr als 30 % weniger.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Dieser Vorschlag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt<br />

mit der Begründung, daß das Projekt in 2 Abschnitten wesentlich<br />

teurer wird.<br />

Diese Begründung entbehrt jeglichem Finanzierungswissen und<br />

wird nicht richtiger, auch wenn dies von der Parlamentsmehrheit<br />

geglaubt wird.<br />

Wenn einerseits die Kapitalverzinsung von 6 %<br />

und die Abschreibung von 2 % (in der Summe 8 %)<br />

jährlichen Wertverlust ergeben und andererseits<br />

die Inflationsrate nur 3 % beträgt, so beträgt die<br />

Einsparung eine Differenz von 5 %.<br />

Bei z. B. 2 Millionen DM vorläufig verschobener<br />

Bauinvestition betragen die Einsparungen bzw. Minderausgaben<br />

für die Stadt jährlich 100.000,– DM.<br />

Auch wenn alle einer Meinung<br />

sind, können alle Unrecht<br />

haben.<br />

Bernhard Russell<br />

Wie hoch ist für Nidddatal der reale Bedarf an Kindergartenplätzen?<br />

Sehen wir uns zuerst die Geburten-/Altersstatistik der Kinder von<br />

<strong>Niddatal</strong> an.<br />

Die Geburtsjahre 94 - 97 und<br />

95 - 98 liegen im Durchschnitt<br />

bei 93 Kindern pro Jahrgang.<br />

Bei den nächsten zwei Jahrgangsgruppen,<br />

also 96 - 99 und<br />

97 - 2000, reduziert sich die<br />

Geburtenrate auf 88 bzw. 84<br />

Kinder pro Jahrgang. Diese<br />

Zahlen besagen, daß die Geburtenrate<br />

der <strong>Niddatal</strong>er Bevölkerung ziemlich genau 1 % beträgt.<br />

Da vier Jahrgänge einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben,<br />

und ein Jahrgang durchschnittlich aus 90 - 93 Kindern besteht,<br />

ergibt sich ein Bedarf von 360 - 370 Kindergartenplätzen.<br />

Gegenwärtig kann <strong>Niddatal</strong> nur 330 Plätze anbieten. Bei einer Aufstockung<br />

um 50 Plätze stehen<br />

Jahr Assh. Bönst. Ilbenst. Kaich. Gesamt<br />

94 41 13 36 11 101<br />

95 39 23 26 6 94<br />

96 37 18 36 10 101<br />

97 30 15 26 9 80<br />

98 43 12 32 9 96<br />

99 30 10 31 6 77<br />

00 35 14 25 8 82<br />

dann 380 Kindergartenplätze<br />

<strong>zur</strong> Verfügung und decken den<br />

Bedarf völlig ab.<br />

Wird jedoch - wie geplant - der<br />

Die <strong>FWG</strong> verfolgt das Ziel, den Kindergarten in<br />

Assenheim mit 50 Plätzen zu bauen, jedoch mit der Option -<br />

bei späterem Bedarf - erweitern zu können.<br />

Wem genug zu wenig ist, dem<br />

ist nichts genug<br />

Epikur von Samos<br />

Kindergarten um 100 Plätze vergrößert, so gäbe es in <strong>Niddatal</strong> 430<br />

Plätze. Dieses Überangebot ist erst dann aufgehoben, wenn die Einwohnerzahl<br />

von <strong>Niddatal</strong> um ca. 1.300 Personen gestiegen ist.<br />

19


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

20<br />

13. Wintersteinstraße - Satzungsänderung<br />

Reparaturen an unsachgemäß verlegten Hausanschlußleitungen<br />

muß die Stadt bezahlen!<br />

Ein Dauerbrenner in den letzten Jahren waren die<br />

Wasserrohrbrüche zwischen Hauptstrang und<br />

Grundstücksgrenze in der Wintersteinstraße und<br />

der Altkönigstraße in Assenheim.<br />

Aufgrund der gültigen Hausanschluß-Satzung muß<br />

der Hauseigentümer die Leitung vom Hauptstrang<br />

zu seinem Grundstück bezahlen.<br />

Dies ist soweit in Ordnung.<br />

Auffälligerweise traten nur in der Winterstein- und<br />

Altkönigstraße die Wasserrohrbrüche auf. Seit dem<br />

Bau dieser Straßen vor über 28 Jahren waren mehr<br />

als 20 Anschlüsse gebrochen. Ein Gutachten bestätigte<br />

im letzten Jahr, daß die Anschlußleitungen<br />

unsachgemäß verlegt wurden.<br />

Die ausführenden und planen-<br />

Ignoranz ist nicht Nichtwissen,<br />

sondern Nichtwissenwollen.<br />

Werner Mitsch<br />

den Firmen scheinen nicht<br />

mehr zu existieren. Dennoch<br />

mußten die Hauseigentümer<br />

aufgrund der gültigen Satzung<br />

die gesamten Reparaturkosten der Wasserleitung<br />

und der Straße - bis zu mehreren tausend DM -<br />

bezahlen, obwohl die Zeit für Mängelrügen von<br />

30 Jahren noch nicht abgelaufen ist.<br />

Die <strong>FWG</strong> sieht dies als Unrecht<br />

und wird sich in der nächsten Parlamentsperiode<br />

dafür einsetzen, daß die Eigentümer ihr Geld<br />

<strong>zur</strong>ück bekommen, da kein Eigentümer die eingetretenen<br />

Mängel verschuldet hat.<br />

Die Kosten dieser Baumängel hat ausschließlich der<br />

Magistrat der Stadt <strong>Niddatal</strong> zu vertreten und zu<br />

tragen.<br />

Aufgrund dieser Vorfälle sollte die Stadt die<br />

Satzung ändern.<br />

Nach Auffassung der <strong>FWG</strong><br />

sollte die Satzung für Hausanschlüsse<br />

dahin gehend geändert<br />

werden, daß künftig für den<br />

gesamten Straßenbereich die<br />

Stadt verantwortlich sein muß.<br />

Ein weiterer Grund, daß es<br />

sinnvoll ist, künftige Reparaturkosten<br />

über die Gebührenkasse<br />

laufen zu lassen, zeigt die<br />

Tatsache, daß z. B. eine geringer<br />

befestigte Wohnstraße - wie<br />

die Mühlgasse - durch Beschluß<br />

des Magistrats mit schweren<br />

Bussen befahren wird und<br />

somit ein erhöhtes Risiko für<br />

Rohrbrüche besteht.<br />

Im übrigen werden die Reparaturkosten<br />

von Hausanschlüssen<br />

im Straßenbereich in den<br />

Gemeinden Rosbach und<br />

Rockenberg bereits nach dem<br />

Vorschlag der <strong>FWG</strong> umgelegt.<br />

Der Magistrat jedoch verweist<br />

auf das Landesgesetz, wobei<br />

nach Rücksprache mit den<br />

Juristen des Hess. Städte- und<br />

Gemeindebundes das Verhalten<br />

der Gemeinden Rosbach und<br />

Rockenberg keinesfalls als<br />

Rechtfertigungsgrund für<br />

<strong>Niddatal</strong> herangezogen werden<br />

kann um die Satzung zu<br />

ändern.<br />

Dennoch wird die <strong>FWG</strong> im<br />

kommenden Stadtparlament<br />

eine Satzungsänderung beantragen.<br />

Sie ist der Auffassung,<br />

daß die Verantwortlichen der<br />

Stadt einmal Zivilcourage zeigen<br />

müssen, indem sie sich<br />

nicht hinter sinnlose Gesetze<br />

verstecken und ihr Recht möglicherweise<br />

bei Gericht suchen.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

14. Die <strong>FWG</strong> ist gegen eine<br />

Straßensatzung in <strong>Niddatal</strong>!<br />

Durch einen Antrag des Magistrats<br />

und Schreiben vom Landrat<br />

des Wetteraukreises sollte in<br />

<strong>Niddatal</strong> eine Straßensatzung<br />

eingeführt werden.<br />

Diese Satzung ist eine finanzielle<br />

Einnahmequelle für die<br />

Gemeinde und gibt ihr das<br />

Recht, die Reparaturkosten der<br />

Ortsstraßen an die Anlieger<br />

weiter zu geben.<br />

Diese Satzung ist derzeit in<br />

allen Kreisgemeinden außer in<br />

Bad Nauheim, Rosbach und<br />

<strong>Niddatal</strong> rechtsgültig.<br />

Nach dem Willen der <strong>FWG</strong> soll<br />

sich dieser Zustand nicht ändern,<br />

da sich diese Satzung gegen die<br />

Interessen der Hausbesitzer wenden<br />

würde, zumal die Grund-<br />

steuer B erst vor einigen Jahren<br />

auf 230 Punkte erhöht wurde.<br />

Auch hier gelten die gleichen<br />

Argumente wie bei der Satzung<br />

für Hausanschlüsse. Der Hausbesitzer<br />

hat erstens keinen<br />

Einfluß auf die Qualität der<br />

Straßenherstellung, zweitens<br />

keinen Einfluß auf die Art und<br />

Menge des Verkehrs und demzufolge<br />

keinen Einfluß auf den<br />

Straßenzustand. Etwaige Schäden<br />

müssten aber von dem<br />

Anlieger bezahlt werden.<br />

Eine solche Satzung würde die<br />

Anwohner des Mühlweges<br />

durch den starken Busverkehr<br />

neben den bereits bestehenden<br />

Unannehmlichkeiten zusätzlich<br />

finanziell benachteiligen.<br />

15. Windenergiepark mit 10 Anlagen in Assenheim<br />

Hochspannungsmasten, aber auch Windenergieanlagen hat der<br />

Gesetzgeber zu privilegierten Bauvorhaben<br />

erklärt. <strong>Das</strong> bedeutet, daß ein privilegiertes<br />

Bauvorhaben von den Genehmigungsbehörden<br />

nicht abgelehnt werden darf, und demzufolge<br />

an fast jeder Stelle in der <strong>Niddatal</strong>er Gemarkung<br />

durchgeführt werden kann.<br />

Um eine Zersiedelung durch diese Anlagen in<br />

der Gemarkung zu verhindern, kann die Kommune<br />

einen Bebauungsplan für Windenergieanlagen<br />

ausweisen, so daß ausschließlich in<br />

diesem ausgewiesenen Gebiet derartige Anlagen<br />

aufgestellt werden dürfen.<br />

Diese Bebauungszone für Windanlagen wurde<br />

ausgewählt und liegt in der Gemarkung Assenheim<br />

hinter der Bahnlinie in Richtung Flor-<br />

Flächennutzungsplan für 10 Windkraftanlagen<br />

städter Kreuz.<br />

Die Lage um <strong>Niddatal</strong> - mit ihrer leicht hügeligen<br />

Topographie - weist für den Betrieb von Windkraftanlagen<br />

sehr schlechte Windbedingungen auf.<br />

21


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Die geringen Windgeschwindigkeiten in<br />

<strong>Niddatal</strong> verdeutlichen, wie sinnlos dieses<br />

Gesetz in der Sache ist. Vom Gesetzgeber<br />

werden keinerlei Mindestwindleistungen<br />

oder Wirtschaftlichkeitsnachweise von den<br />

Investoren für eine Aufstellung einer<br />

Windenergieanlage verlangt, so daß theoretisch<br />

an jeder - auch an einer windlosen -<br />

Stelle in Deutschland ein Windkraftwerk<br />

aus Abschreibunsggründen erstellt werden<br />

könnte.<br />

22<br />

Viele Landstriche in Deutschland sind diesbezüglich weit besser<br />

geeignet.<br />

Die minimalste Windgeschwindigkeit für den Betrieb dieser Anlagen<br />

beträgt 3 m/sec. Bei guten Windtagen gibt es in exponierten<br />

Lagen um <strong>Niddatal</strong> in einer Meßhöhe von 20 m Windgeschwindigkeiten<br />

von 2,7 - 3,0 m /sec.<br />

In größeren Höhen nimmt die Windgeschwindigkeit<br />

zu und gleichzeitig die Verwirbelung der<br />

Luft ab.<br />

Nur dadurch ist es für die Investoren möglich eine<br />

einigermaßen kalkulierbare Betriebssicherheit zu<br />

gewährleistet, da die Nennwind-geschwindigkeit<br />

bei 15 m/sec. liegt.<br />

Dies jedoch bedeutet, daß nur die größeren, wirtschaftlicheren<br />

Anlagen ab 1,3 Megawatt gebaut<br />

würden. Diese Anlagen haben eine Nabenhöhe von<br />

85 m und eine Rotorblattlänge von 30 m, so daß<br />

eine Gesamthöhe von ca.115 m erreicht wird. <strong>Das</strong><br />

ist z. B. die dreifache Höhe des Kirchturmes von Kaichen.<br />

Die Investitionen belaufen sich pro Anlage auf über. 3 Millionen<br />

DM. Selbst unter der Voraussetzung, daß die Art der Stromerzeugung<br />

subventioniert wird, ist ein wirtschaftlicher Betrieb dieser<br />

Anlagen nicht möglich.Daher ist für den Investor das Hauptgeschäft<br />

die steuerliche Verlustzuweisung von bis zu 300 % des Einlagekapitals.<br />

Als Kapitalgeber werden zwecks persönlicher Steuerreduzierung<br />

Spitzenverdiener mit dem Höchststeuersatz von 53 % geworben.<br />

Weiterhin sind diese Firmen in der Regel unter einer Holding in<br />

einzelnen selbstständigen Firmensparten wie Kapital GmbH,<br />

Energiesysteme und Betreibergesellschaft unter den gleichen Firmennamen<br />

verbunden, wobei die erste Firma das Geld beschafft<br />

und die zweite die Anlagen an die dritte Betreiberfirma verkauft.<br />

Bevor die Windkraftanlage überhaupt steht, haben die ersten beiden<br />

Firmen bereits den meisten Profit eingefahren, so daß nach der<br />

Abschreibungszeit von 16 Jahren die Betreiberfirma pleite sein kann<br />

und der Landbesitzer Millionenbeträge für die Entsorgung aufbringen<br />

müßte.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Die <strong>FWG</strong> lehnt aus folgenden<br />

Gründen den Bau der Windkraftanlagen<br />

in Assenheim<br />

ab:<br />

Die Windverhältnisse liegen<br />

für Windkraftanlagen an<br />

der untersten Grenze der<br />

technischen Nutzungsmöglichkeit.<br />

Reine steuerliche Abschreibungsobjekte<br />

auf <strong>Niddatal</strong>er<br />

Boden leht die <strong>FWG</strong> ab.<br />

Die Einwohner von Wickstadt<br />

und der umliegenden<br />

Aussiedlerhöfe sind direkt<br />

betroffen (direktes Sichtfeld,<br />

Ventilatoreffekt und<br />

Lärmemission).<br />

Die ausgewiesenen Flächen<br />

liegen im direkten Flugbereich<br />

der Kraniche und<br />

anderer Zugvögel.<br />

Im übrigen erhöhte die OVAG<br />

ab 01.01.2001 die Strompreise<br />

um 1,45 Pfennig/kW. Die Begründung<br />

dafür ist u. a. deren<br />

gesetzliche Verpflichtung, den<br />

Strom aus erneuerbarer Energie,<br />

z. B. Windkraft, mit überhöhten<br />

Bezugskosten zu vergüten.<br />

16. Die Kompostanlage in Ilbenstadt<br />

soll durch einen Recyclinghof<br />

erweitert werden.<br />

Anlässlich des Treffens der SPD-Kreistagsfraktion<br />

beim SPD-Ortsverein in <strong>Niddatal</strong> wurde u. a. auch<br />

die Planung eines Recyclinghofes besprochen.<br />

In der WZ vom 08.12.2000 heißt es:<br />

„Gnadl verwies hierbei auf die traditionelle gute Zusammenarbeit<br />

mit der Stadt; daher blicke er auch in<br />

diesem Fall positiv in die Zukunft. Es sei davon auszugehen,<br />

daß auf der Kompostie-<br />

rungsanlage in Ilbenstadt ein<br />

Recyclinghof entstehen werde.“<br />

Manche verstehen Demokratie<br />

als die Diktatur der Mehrheit.<br />

Norbert Stoffel<br />

Die <strong>FWG</strong>-<strong>Niddatal</strong> sieht diesem<br />

Vorhaben mit großer Skepsis<br />

entgegen, da die bisherige, neue Kompostierungsanlage<br />

aus Kostengründen nicht dem neuesten<br />

Stand der Technik entspricht. Diese Anlage zeichnet<br />

sich gegenüber der früheren Anlage lediglich<br />

durch eine eingehauste Vorrotte aus. Die noch folgenden<br />

Verarbeitungsstufen der Kompostierung<br />

laufen nach wie vor auf dem Freigelände ab und<br />

verursachen bei bestimmten Wetterbedingungen<br />

süßlich stinkende Gerüche. Diese Emissionen enthalten<br />

Sporen und Pilze aus den Verrottungsvorgang<br />

und können Menschen mit geschwächtem<br />

Immunsystem infizieren. Je nach Windsituation<br />

sind davon Ortsteile aus Bönstadt, Ilbenstadt aber<br />

auch Kaichen betroffen.<br />

Wenn schon die gemeinsamen Kreistagsbeschlüsse<br />

durch die große Koalition von CDU und SPD in<br />

der Stadt <strong>Niddatal</strong> die Gemarkung Ilbenstadt zum<br />

Müllplatz des Wetteraukreises bestimmen, sollte<br />

wenigstens die gesamte Anlage eingehaust werden,<br />

damit keine gesundheitliche Gefährdung für die<br />

Bevölkerung davon ausgehen kann.<br />

23


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

17. Renaturierung des Niddalaufes<br />

24<br />

Die Planungsbehörden des Landschaftsschutzes<br />

haben sich zum Ziel gesetzt ,die Nidda zu renaturieren<br />

und weitgehend den alten Zustand - vor der<br />

Begradigung in den 60er Jahren- wieder herzustellen.<br />

Durch Pressemitteilungen wurde den <strong>Niddatal</strong>er<br />

Bürgern bekannt, daß in Karben Aktivitäten bestehen,<br />

die Bodensohle der Nidda anzuheben.<br />

Gerade Ilbenstädter und Assenheimer Bürger, die<br />

im Gefahrenbereich der Nidda wohnen, vernehmen<br />

solche Berichte mit Argwohn, da sie erst seit<br />

der Begradigung in den 60er Jahren eine relative<br />

Sicherheit vor Hochwasser haben.<br />

Sollte es sich abzeichnen, daß in der nächsten Zeit<br />

die Planung der Niddarenaturierung in unserer<br />

Gemarkung beginnt, wird sich die <strong>FWG</strong> dafür<br />

einsetzen, daß die betroffenen Bürger bereits im<br />

Anfangsstadium in die Planung mit einbezogen<br />

werden, um ihre Interessen vortragen zu können.<br />

18. Die Finanzpolitik der Stadt <strong>Niddatal</strong><br />

Sparsamkeit ist eine gute Einnahme.<br />

Cicero 106 - 43 v. Chr.<br />

<strong>Das</strong> zentrale Thema in der Politik ist und war zu jeder Zeit, bei<br />

jeder Gemeinde, das knappe Geld.<br />

Die Lösungen vieler kommunaler Probleme sind von den Finanzen<br />

abhängig.<br />

In den Köpfen unserer Gesellschaft, speziell aber bei den gewählten<br />

Volksvertretern, sind erstaunliche Verhaltensmuster festzustellen,<br />

wenn es um öffentliche Schulden geht.<br />

Im privaten, wie auch im geschäftlichen Umfeld ist der Begriff<br />

„Schulden“ bei den meisten Personen negativ besetzt. Fast Jedermann<br />

- auch die gewählten Volksvertreter - mit privaten Schulden<br />

versuchen, diese mit allen Kräften in möglichst kurzer Zeit zu<br />

tilgen.<br />

Schauen wir uns einmal die Schuldenbewältigung der Stadt <strong>Niddatal</strong><br />

an. Hier gelten scheinbar völlig andere Maßstäbe als im privaten<br />

Lebensbereich. Offensichtlich besteht im öffent-<br />

lichen Bereich keinerlei Drang die Schulden zu<br />

verringern oder sogar ganz abzubauen, da seit<br />

vielen Jahren die städtischen Schulden immer<br />

zwischen 7 und gut 9 Millionen DM schwanken.


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Nach jedem abgeschlossenen Haushaltsjahr wird - dem Sinne nach -<br />

in der Presse folgendes berichtet:<br />

„Auch in diesem Jahr haben wir wieder gut gewirtschaftet. Mit nur<br />

......DM Kreditaufnahme konnten alle anfallenden Probleme in<br />

<strong>Niddatal</strong> gelöst werden!“<br />

Die Stadtverordneten von <strong>Niddatal</strong> sind schon seit Jahren durch ihr<br />

Abstimmungsverhalten für diese Situation mitverantwortlich und<br />

sind dennoch fest davon überzeugt, richtig gehandelt zu haben.<br />

Es kann beobachtet werden, daß in allen Bevölkerungsschichten<br />

durch Einfluß der Medien eine Gewöhnung eingetreten ist, wobei<br />

private Schulden einer strengeren Bewertung als öffentliche Schulden<br />

ausgesetzt sind.<br />

Da alle Kandidaten der <strong>FWG</strong><br />

aus der freien Wirtschaft kommen<br />

und nach deren Gesetzmäßigkeiten<br />

zu handeln gewöhnt<br />

sind, kann für die <strong>FWG</strong><br />

die <strong>Niddatal</strong>er Finanz- und<br />

somit Schuldenpolitik langfristig<br />

nicht mitgetragen werden.<br />

Nichts wird im öffentlichen<br />

Leben so schnell <strong>zur</strong> Gewohnheit<br />

wie ein Defizit im staatlichen<br />

Haushalt<br />

Milton Friedmann<br />

Im letzten Jahr brachte die <strong>FWG</strong> einen Antrag im Stadtparlament<br />

ein mit dem Ziel, daß sich die Stadt <strong>Niddatal</strong> eine Selbstverpflichtung<br />

auferlegt, die Schulden langfristig abzubauen, um die<br />

Investitionskraft für die Bürger zu erhöhen. Leider wurde dieser<br />

Antrag belächelt und von allen anderen Fraktionen abgelehnt.<br />

Die <strong>Niddatal</strong>er Finanz- und Investitionspolitik ist nur kurzfristig<br />

auf effektvolle Begehrlichkeiten ausgerichtet.<br />

Allein die Schuldzinsen betragen im Mittel eines jeden Jahres ca.<br />

450.000,– DM. Dieses Geld bekommt die Bank Jahr für Jahr letztlich<br />

von den <strong>Niddatal</strong>er Bürgern.<br />

Würden - so die Vorstellungen der <strong>FWG</strong> - die Schulden langfristig<br />

abgebaut, könnte die Stadt jedes Jahr 450.000,– DM mehr für ihre<br />

Bürgerbelange wie städtische Einrichtungen, Spielplätze, Vereine,<br />

usw. ausgeben.<br />

Interessierte Bürger können im Internet unter<br />

Der Haushalt ist der Nerv des<br />

Staates. Daher muß er den profanen<br />

Augen der Untertanen<br />

entzogen werden.<br />

Richelieu<br />

www.fwg-niddatal.de alle Haushaltszahlen und<br />

deren Entwickung von 1993 - 1999 nachlesen.<br />

Diese Zahlen wurden vom Hessischen Bund<br />

der Steuerzahler erstellt.<br />

Da jede öffentliche Körperschaft<br />

Schulden hat, wird<br />

dieser Zustand als normal,<br />

ja fast schicklich angesehen.<br />

Private Schulden will man<br />

jedoch möglichst schnell los<br />

werden.<br />

25


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

19. Vorstellung der Kandidaten<br />

26<br />

Rüdiger Weitzel<br />

1. Vorsitzender,<br />

Fraktionsmitglied<br />

Kfm. Angestellter<br />

Gutenbergstrasse 6,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Bönstadt)<br />

Harald Bagehorn<br />

Mitglied des Magistrats<br />

Luftverkehrskaufmann<br />

Solmser Strasse 14,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Assenheim)<br />

Hans-Jürgen Kraft<br />

Mitglied der Fraktion<br />

Dachdeckermeister<br />

Gollbergstrasse 4,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Assenheim)<br />

Bodo Ruhmland<br />

Dipl. Ingenieur<br />

Wintersteinstrasse 11,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Assenheim)<br />

Ottmar Komma<br />

Fraktionsvorsitzender<br />

Geschäftsführer i.R.<br />

An der Lögesmühle 1,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Kaichen)<br />

Karsten-Wilhelm<br />

Hofmann<br />

2. Vorsitzender<br />

Mitglied der Fraktion<br />

Klinischer Psychologe<br />

Erbstädter Strasse 3,<br />

61194 Nidddatal<br />

(Bönstadt)<br />

Dr. Jens Komma<br />

Zahnarzt<br />

Im Grund 16,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Kaichen)<br />

Matthias Feige<br />

Vorstandmitglied<br />

(IT-Beauftragter)<br />

Key Account Manager<br />

In den Helgengärten 8,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Bönstadt)


<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

Normen Bier<br />

Elektromeister<br />

An der Lögesmühle 1,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Kaichen)<br />

Kerstin Pelitz<br />

Dipl.-Betriebswirtin<br />

Sternbacher Strasse 9,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Bönstadt)<br />

Barbara Feige<br />

Mitglied des Vorstands<br />

(Schriftführerin)<br />

Zahnarzthelferin<br />

In den Helgengärten 8,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Bönstadt)<br />

Walter Pommer<br />

Flugzeugschlepperfahrer<br />

Kaicher Strasse 13,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Bönstadt)<br />

Karl Stier<br />

Schlossermeister<br />

Am Breul 7,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Kaichen)<br />

Gerhard<br />

Rauschecker<br />

Mitglied des Vorstands<br />

(Kassenwart)<br />

Dipl.-Ingenieur (FH)<br />

Mühlweg 8a,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Assenheim)<br />

Walter Senzel<br />

Straßenbaumeister<br />

Altenstädter Strasse 4,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Kaichen)<br />

Karin Kraft<br />

Büroangestellte<br />

Gollbergstrasse 4,<br />

61194 <strong>Niddatal</strong><br />

(Assenheim)<br />

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<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />

© <strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong>, März 2001<br />

Sie finden weitere Informationen auch im Internet unter<br />

www.fwg-niddatal.de<br />

oder fordern Sie per eMail bei uns an unter:<br />

info@fwg-niddatal.de<br />

Telefon 0 60 34 - 91 45 82, Fax 0 60 34 - 93 09 96

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