"Das bessere Bürgerkonzept" zur Kommunalwahl - FWG-Niddatal
"Das bessere Bürgerkonzept" zur Kommunalwahl - FWG-Niddatal
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<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
2<br />
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!<br />
Die Schwäche unserer Demokratie<br />
liegt darin, daß die Politiker<br />
mehr darauf achten, was<br />
ankommt, als auf das, worauf<br />
es ankommt.<br />
Lothar Schmidt<br />
Am 18. März ist in <strong>Niddatal</strong> <strong>Kommunalwahl</strong>. Deshalb wenden wir<br />
uns heute mit dieser Broschüre an Sie persönlich!<br />
In der heutigen Zeit ist es üblich, daß die politischen Parteien in<br />
kurzen Schlagzeilen und Aussagen versuchen, den zeitlich knappen<br />
Bürgern ihr Programm zu vermitteln.<br />
Die <strong>FWG</strong> macht es umgekehrt und erklärt Ihnen unter den<br />
jeweiligen Inhaltsabschnitten dieser Broschüre die detaillierten<br />
Zusammenhänge der Fakten, sowie die daraus abgeleiteten Ergebnisse.<br />
Da die <strong>FWG</strong> erst seit 4 Jahren mit 5 Abgeord-<br />
neten im Stadtparlament vertreten ist, wurde sie<br />
auf Grund ihrer eigenständigen Meinung zwangsweise<br />
in die Opposition gedrückt. In dieser Rolle<br />
ist es für die <strong>FWG</strong> - nach außen hin - fast unmöglich<br />
ihr eigenes kommunalpolitisches Profil<br />
darzustellen. Die lokalen Medien berichten<br />
überwiegend über die Mehrheitsentscheidungen<br />
des Parlaments, wobei die Argumente der Opposition selten<br />
erwähnt werden.<br />
Durch das neue Medium „Internet“ ist es - ab sofort - auch für Sie<br />
möglich unter www.fwg-niddatal.de den jeweiligen Standpunkt<br />
der <strong>FWG</strong> zu allen kommunalen Fragen ab<strong>zur</strong>ufen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong>
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Inhalt Seite<br />
1. Rückblick 4<br />
2. Was ist die Freie Wählergemeinschaft <strong>Niddatal</strong>? 4<br />
3. Welche Ziele verfolgt die <strong>FWG</strong> - <strong>Niddatal</strong>? 5<br />
4. Die Auswirkungen eines hauptamtlichen Stadtrates<br />
auf die <strong>Niddatal</strong>er Kommunalpolitik 6<br />
5. Getrennte Abwasser-Satzung 7<br />
6. Die SPD ändert 3mal ihre Meinung! 8<br />
7. Warum könnten unsere Kanalgebühren wesentlich<br />
niedriger sein? 10<br />
8. <strong>Niddatal</strong> - Spitzenreiter beim Umsetzen neuer Gesetze 12<br />
9. Busverkehr im Assenheimer Wohngebiet seit mehr<br />
als vier Jahren! 13<br />
10. Erweiterung des Bürgerhauses in Kaichen 15<br />
11. Die <strong>FWG</strong> ist gegen unnütze Investitionen! 16<br />
12. Ein 5-Sterne Kindergarten in Assenheim<br />
für 5 Millionen 17<br />
13. Wintersteinstraße - Satzungsänderung 20<br />
14. Keine Straßensatzung in <strong>Niddatal</strong> 21<br />
15. Windenergieanlagen in Assenheim 21<br />
16. Neuer Recyclinghof in Ilbenstadt 23<br />
17. Renaturierung der Nidda 24<br />
18. Die Finanzpolitik der Stadt <strong>Niddatal</strong> 24<br />
19. Vorstellung der Kandidaten 26<br />
3
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
11. Rückblick<br />
Bei der letzten <strong>Kommunalwahl</strong> 1997 haben Sie uns bereits mit 15,6 %<br />
aller abgegebenen Stimmen ins <strong>Niddatal</strong>er Stadtparlament gewählt.<br />
Dadurch erhielt die <strong>FWG</strong> 5 Stadtverordnetenmandate und ein<br />
Magistratsmandat.<br />
Damit haben Sie die jahrzehntelange, absolute Mehrheit der SPD -<br />
ja sogar die damals drohende Koalition von SPD und Grünen - verhindert.<br />
Wie wir meinen, wurde auch gleichzeitig etwas mehr Demokratie<br />
in das <strong>Niddatal</strong>er Stadtparlament gebracht.<br />
Den damals neuen Mandatsträgern der <strong>FWG</strong> war<br />
klar, daß sie nicht auf Grund bereits erbrachter<br />
Leistungen von Ihnen gewählt wurden. Vielmehr<br />
brachten Sie Ihre Unzufriedenheit gegenüber dem<br />
damaligen Magistrat und dem Parlament zum<br />
Ausdruck.<br />
Nun ist es für die <strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong> an der Zeit, Ihnen gegenüber<br />
„Farbe zu bekennen“ inwieweit wir in den vergangenen 4 Jahren<br />
Ihrem Vorschußvertrauen gerecht werden konnten<br />
4<br />
Unzufriedenheit ist die erste<br />
Stufe zum Fortschritt für den<br />
einzelnen wie für die Nation<br />
Oscar Wilde<br />
12. Was ist die<br />
Freie Wählergemeinschaft <strong>Niddatal</strong>?<br />
Die <strong>FWG</strong>-<strong>Niddatal</strong> ist ein gemeinnütziger<br />
Bürgerverein.<br />
Dieser Verein wurde am 13.<br />
Oktober 1996 in <strong>Niddatal</strong> gegründet.<br />
<strong>Das</strong> einzige Ziel dieses<br />
Vereines ist - entsprechend seiner<br />
Satzung - Kommunalpolitik<br />
zum Wohle der <strong>Niddatal</strong>er<br />
Bürgerinnen und Bürger zu<br />
machen und keine überregionale<br />
Politik zu betreiben.<br />
Dem zufolge handelt es sich bei<br />
der <strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong> auch um<br />
keine politische Partei im herkömmlichen<br />
Sinne. Die <strong>FWG</strong><br />
erhält auch keinerlei finanzielle<br />
Zuwendungen für ihre Wahlkampfkosten<br />
oder sonstigen<br />
Aktivitäten, sondern finanziert<br />
sich ausschlielich durch Spenden<br />
und Beiträge selbst.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
13. Welche Ziele verfolgt die <strong>FWG</strong>-<strong>Niddatal</strong>?<br />
Wie schon gesagt, will sich die <strong>FWG</strong> zum Wohle<br />
der <strong>Niddatal</strong>er Bürger einbringen. Wohl<br />
wissend, daß es niemand allen Bürgern recht<br />
machen kann, verstehen wir uns der Mehrheit<br />
der <strong>Niddatal</strong>er Bürger verpflichtet.<br />
Was heißt dies konkret?<br />
Da jeder von uns Gebühren und Abgaben zu<br />
zahlen hat, sollen diese unter Berücksichtigung<br />
aller gesetzlichen Möglichkeiten für die Bürger<br />
auf einem Minimum gehalten bzw. dahin<br />
gebracht werden.<br />
(siehe 7. Abwassergebühren [Seite 10] und<br />
8. Ausgleichsflächen in Baugebieten [Seite 12]).<br />
<strong>Das</strong> Vereinsleben - als ländliche Kulturzelle und<br />
geselliger Treffpunkt vieler Gleichgesinnter -<br />
sowie deren Jugendarbeit muß mehr unterstützt<br />
werden. Es muß ein ausreichendes Raum- und<br />
Platzangebot gewährleistet werden.<br />
(siehe 10. Erweiterung des Bürgerhauses in Kaichen<br />
[Seite 15]).<br />
Auf Grund der knappen Geldmittel will die<br />
<strong>FWG</strong> keine Wunschprojekte unterstützen und<br />
somit Schulden weiter erhöhen. Vielmehr sollten<br />
auch in der Stadt <strong>Niddatal</strong> die Gesetze der<br />
Privatwirtschaft gelten, wobei nur dann investiert<br />
wird, wenn:<br />
Die Anschaffung notwendig ist!<br />
Die Anschaffung zweckmäßig ist!<br />
Die Anschaffung wirtschaftlich ist!<br />
Einige von der Parlamentsmehrheit<br />
bereits beschlossene<br />
Investitionen wurden von der<br />
<strong>FWG</strong> abgelehnt.<br />
(siehe 11. Radwegunterführung<br />
und Personenaufzug für die<br />
Verwaltung [Seite 16]).<br />
Andere Investitionen wurden<br />
bezüglich ihrer un<strong>zur</strong>eichenden<br />
Zweckmäßigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit<br />
bemängelt.<br />
(siehe 12. Neubau Kindergarten<br />
[Seite 17]).<br />
Die <strong>FWG</strong> fordert mehr Bürgernähe<br />
und stärkere Einbindung<br />
der Bürger in die Entscheidungsprozesse.<br />
(siehe 5. getrennte Abwassersatzung<br />
[Seite 7] und 9. Bustrassenführung<br />
in Assenheim [Seite 13]).<br />
Des weiteren befürwortet die<br />
<strong>FWG</strong> die Wahl von Ortsbeiräten.<br />
Dadurch werden die<br />
Bedürfnisse der einzelnen Ortsteile<br />
stärker in die Kommunalpolitik<br />
einbezogen. Erfahrungen<br />
anderer Gemeinden zeigen<br />
durchweg <strong>bessere</strong>, vor allem<br />
bürgernahe und Ortsteil bezogene<br />
Entscheidungen, da die<br />
Ortsbeiräte keinem Fraktionszwang<br />
unterliegen und sich<br />
ausschließlich zum Nutzen der<br />
Bewohner ihres Ortsteils einsetzen.<br />
5
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
14. Die Auswirkungen eines hauptamtlichen Stadtrates<br />
auf die <strong>Niddatal</strong>er Kommunalpolitik<br />
In verschiedenen Gesprächen<br />
mit <strong>Niddatal</strong>er Bürgern fiel auf,<br />
daß vielen nicht so recht klar<br />
war, was die Aufgaben von Magistrat<br />
und Stadtparlament bzw.<br />
die Unterschiede zwischen beiden<br />
Gremien sind, weshalb wir<br />
kurz darauf eingehen möchten.<br />
Am 18. März werden von Ihnen<br />
31 Vertreter aus 4 Fraktionen<br />
im Verhältnis der erreichten<br />
Stimmen in das Stadtparlament<br />
gewählt.<br />
Vor vier Jahren waren es:<br />
SPD 39,2 % 12 Mandate<br />
CDU 35,0 % 11 Mandate<br />
<strong>FWG</strong> 15,6 % 5 Mandate<br />
Grüne 10,2 % 3 Mandate<br />
Jede Fraktion kann im Stadtparlament<br />
Anträge und Anfragen<br />
einbringen und ist gleichzeitig<br />
für die Richtlinien der<br />
Kommunalpolitik das höchste<br />
Entscheidungsorgan für <strong>Niddatal</strong>.<br />
Es fällt in der Regel seine<br />
Entscheidungen mit einfacher<br />
Mehrheit.<br />
Der Magistrat hingegen berät<br />
und entscheidet in Dingen der<br />
laufenden Verwaltung und setzt<br />
die Entscheidungen des Stadtparlamentes<br />
in die Praxis um.<br />
Darüber hinaus können auch<br />
Magistratsanträge <strong>zur</strong> Abstimmung<br />
ins Parlament eingebracht<br />
werden. Hierbei handelt<br />
es sich in der Regel um Veränderungen<br />
bei Gesetzen und Verordnungen,<br />
Satzungen, Ausweisen<br />
von Baugebieten, Einbringen<br />
von Haushaltsplänen usw. Der<br />
6<br />
Magistrat setzt sich nach der Hessischen Gemeindeordnung<br />
(HGO) im Verhältnis zu den<br />
Fraktionsstärken im Parlament zusammen. Bei<br />
den 8 gewählten Magistratsmitgliedern ergibt<br />
sich durch rechnerische Auf- und Abrundungen<br />
folgende Verteilung:<br />
3 SPD - Mandate 39,2 %<br />
3 CDU - Mandate 35,0 %<br />
1 <strong>FWG</strong> - Mandat 15,6 %<br />
1 Grüne- Mandat 10,2 %<br />
Der Vorsitzende des Magistrats ist der Bürgermeister,<br />
er hat im Normalfall eine Stimme wie<br />
die anderen Magistratskollegen.<br />
Bei Stimmengleichheit jedoch zählt seine Stimme<br />
doppelt. In <strong>Niddatal</strong> gehört der Bürgermeister<br />
der SPD und damit der stärksten Fraktion an.<br />
Darüber hinaus weist der <strong>Niddatal</strong>er Magistrat<br />
gegenüber allen anderen Gemeinden (unter<br />
10.000 Einwohnern) in Hessen eine große Ausnahme<br />
aus: Er leistet sich einen hauptamtlichen<br />
Stadtrat, der nach der Hessischen Gemeindeordnung<br />
(HGO) automatisch Magistratsmitglied<br />
ist und dort das volle Stimmrecht hat.<br />
D.h. daß durch die 3 SPD-Stimmen, einer Stadtratsstimme<br />
und einer Bürgermeisterstimme die<br />
SPD die gleiche Stimmenzahl (5) wie alle<br />
anderen Fraktionen zusammen hat. Da bei<br />
Stimmengleichstand die Bürgermeisterstimme<br />
immer doppelt zählt, hat die SPD im Magistrat<br />
auch immer die absolute Mehrheit, obwohl sie<br />
nach der letzten Wahl nur 39,2 %<br />
aller Bürgerstimmen auf sich<br />
vereinigte.<br />
Weitere Auflagen der Hessischen<br />
Gemeindeordnung besagen,<br />
daß alle Magistratsmitglieder<br />
zum Stillschweigen gegenüber<br />
Dritten verpflichtet sind und daß darüber hinaus<br />
der Magistrat als Kollegialorgan fungiert.<br />
<strong>Das</strong> bedeutet, daß das jeweils gefasste Mehrheitsergebnis<br />
als die gesamte Meinung des<br />
Magistrats wiedergegeben wird. Die alleinigen<br />
Die politische Mehrheit ist<br />
eine Minderheit, die sich als<br />
Mehrheit durchgesetzt hat<br />
Lothar Schmidt
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Wo Chef und Stellvertreter<br />
immer die gleichen Ansichten<br />
vertreten, ist einer von ihnen<br />
überflüssig.<br />
Sir Winston Churchill<br />
Die <strong>FWG</strong> wird sich dafür<br />
einsetzen, daß das demokratische<br />
Gleichgewicht in<br />
allen <strong>Niddatal</strong>er Gremien in<br />
Zukunft wieder hergestellt<br />
und die Stelle des hauptamtlichen<br />
Stadtrats abgeschafft<br />
wird!<br />
Sprecher dieses Organs sind der Bürgermeister<br />
und der 1. Stadtrat.<br />
Man erinnere sich, im Jahr 1996 - also noch vor<br />
der letzten <strong>Kommunalwahl</strong> - wurde Herr<br />
Eisenberg als erster hauptamtlicher Stadtrat<br />
abgewählt. Die CDU erzwang ein Bürgerbegehren,<br />
um diese Stelle nicht mehr mit einen<br />
Wahlbeamten zu besetzten. Dieses Begehren<br />
scheiterte jedoch an ca. 80 Stimmen.<br />
In weiser Voraussicht, daß die<br />
SPD die absolute Mehrheit verlieren<br />
könnte (was auch eingetreten<br />
ist), wurde noch mit der<br />
damaligen absoluten Mehrheit<br />
wieder ein hauptamtlicher<br />
Stadtrat installiert, um damit<br />
die Besitzstandswahrung und die Macht zumindest<br />
im Magistrat zu erhalten und weiterhin<br />
dirigistische Ziele verfolgen zu<br />
können.<br />
15. Getrennte Abwasser-Satzung<br />
Der Anstoß für die Änderung<br />
der Abwassergebührenordnung<br />
erfolgte bereits Anfang 1996 -<br />
also schon bevor die <strong>FWG</strong> in<br />
<strong>Niddatal</strong> gegründet wurde und<br />
im Parlament vertreten war -<br />
durch einen Antrag der Fraktion<br />
der Grünen. Man berief sich<br />
auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
vom März<br />
1985. In diesem Urteil heißt es<br />
u. a., daß der Frischwasserverbrauch<br />
als alleinige Bemessungsgrundlage<br />
für die Abwassergebühren<br />
nur dann verwendet<br />
werden darf, wenn der Kostenanteil<br />
des Regenwassers - nach<br />
Abzug des kommunalen Straßenentwässerungsanteils<br />
- 12 %<br />
nicht übersteigt, und damit als<br />
geringfügig zu bewerten sei.<br />
Bis Mai 1999 hatten lediglich<br />
24 % aller Städte in der Bundesrepublik<br />
ihr Gebührensystem<br />
zu Gunsten einer Trennung der<br />
Schmutz- und Regenwasseranteile<br />
umgestellt. Hierbei handelte<br />
es sich ausschließlich um<br />
Städte mit mehr als 100.000<br />
Einwohnern.<br />
Bei diesen großen Städten gibt<br />
es naturgemäß auch große Gewerbe-<br />
und Industrieflächen,<br />
Einkaufszentren und Warenhäuser,<br />
wobei aufgrund der erheblichen<br />
Bodenversiegelung<br />
große Mengen an Regenwasser<br />
entsorgt werden. Deshalb sind<br />
in diesen Kommunen die getrennten<br />
Abwassergebühren<br />
7
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
durchaus sinnvoll und berücksichtigen<br />
die Kostenverursachung<br />
angemessen.<br />
<strong>Das</strong> Gutachterbüro Schneider &<br />
Zajontz ermittelte für <strong>Niddatal</strong>,<br />
daß vom gesamten Schmutzwasseraufkommen<br />
32,6 % der<br />
Menge auf Regenwasser entfällt.<br />
Nach Abzug der kommunalen<br />
Straßenflächen von 10,3 %<br />
beträgt das restliche <strong>Niddatal</strong>er<br />
Niederschlagswasser 22,3 %<br />
der gesamten Schmutzwasserkosten,<br />
was bei den jetzigen<br />
Gesamtwasserkosten einem Betrag<br />
von 557.000.– DM entspricht.<br />
Bei <strong>Niddatal</strong> handelt es sich im<br />
Vergleich zu den großen Städten<br />
um eine Schlaf- und Wohngemeinde<br />
mit ca. 9000 Einwohnern<br />
ohne Gewerbegebiet.<br />
Darüber hinaus zeigten bei den<br />
Info-Veranstaltungen alle Fallbeispiele<br />
- mit Ausnahme des<br />
Bauhofes und des Assenheimer<br />
Minimalmarktes - daß für die<br />
Bürger „vor“ und „nach“ der<br />
Gebührenumstellung, ohne die<br />
erheblichen Kosten für die Umstellung<br />
zu berücksichtigen,<br />
praktisch die gleichen Gebühren<br />
wie bisher zu erheben<br />
sind.<br />
Ab 2002 wird die „Getrennte<br />
Abwasser-Satzung“ in <strong>Niddatal</strong><br />
eingeführt.<br />
8<br />
16. Die SPD ändert 3mal ihre Meinung!<br />
Im Mai/Juni 1999 informierte der Bürgermeister<br />
zusammen mit den Gutachtern<br />
Schneider & Zajontz alle Bürger in ihren<br />
jeweiligen Ortsteilen über die „Getrennte<br />
Abwasser-Gebühren-Satzung“. Bei den Bürgern<br />
formierte sich ein spontaner Widerstand, das<br />
Mißtrauen gegen diese Maßnahme war nicht zu<br />
übersehen.<br />
In der Stadtverordnetensitzung am 24.6.1999<br />
wurden zwei Eilantäge eingebracht um die<br />
„Getrennte Abwasser-Satzung“ abzulehnen. Bis<br />
auf die Grünen lehnten alle Fraktionen, also<br />
auch die SPD, diese „Getrennte Abwasser-<br />
Satzung“ ab.<br />
Der Bürgermeister legte Einspruch gegen diesen<br />
Beschluß ein. Die Begründung war, daß das<br />
Verhalten des Parlaments rechtswidrig sei und<br />
daß die vom Magistrat schon in Auftrag gegebenen<br />
Maßnahmen außerdem 90.000.– DM<br />
gekostet hätten.<br />
Bei der Stadtverordnetensitzung am 10.10.<br />
1999 war die „Getrennte Abwasser-Satzung“<br />
wieder auf der Tagesordnung.<br />
Nach kontroverser Debatte<br />
sprach - als Schützenhilfe des<br />
Bürgermeisters - Herr Meiß<br />
von der Kommunalen Aufsicht<br />
des Wetteraukreises von rechtswidrigem<br />
Verhalten des Parlaments,<br />
wenn dieser Antrag wieder abgelehnt<br />
würde.<br />
Trotz versteckten Drohungen lehnten <strong>FWG</strong><br />
und CDU den Antrag erneut ab. Die Grünen<br />
waren - wie immer- dafür und die SPD enthielt<br />
sich der Stimme.<br />
In der Stadtverordnetensitzung im Dezember<br />
1999 war der Magistratsantrag „Getrennte<br />
Abwasser-Satzung“ schon wieder auf der<br />
Tagesordnung.<br />
Neben den Grünen stimmte<br />
Dies war ein Magistratsantrag<br />
und nur möglich,<br />
weil im Magsitrat die<br />
absolute Bürgermeistermehrheit<br />
besteht<br />
(siehe 4. Seite 6).<br />
Die Auffassung der <strong>FWG</strong> ist,<br />
daß diese Aktion völlig<br />
überflüssig war, aber dafür<br />
die Bürger mit den Kosten<br />
der Umstellung zusätzlich<br />
belastet werden. plötzlich auch die SPD für die<br />
„Getrennte Abwasser-Satzung“.<br />
Aufgrund der Tatsache, daß<br />
4 Abgeordnete der CDU-<br />
Kopfnicken ist die Gymnastik<br />
der Angepassten.<br />
Norbert Stoffel
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Eine der schwierigsten Fragen<br />
unserer Zeit bleibt, ob der Gehorsam<br />
noch als Tugend gelten<br />
kann oder bereits eine Dummheit<br />
geworden ist.<br />
Ernst R. Hauschka<br />
Fraktion fehlten, hatten an diesem Abend die Fraktionen der SPD<br />
und Grünen gemeinsam die Mehrheit im <strong>Niddatal</strong>er Stadtparlament,<br />
so daß es zu diesem - von der Mehrheit der Bürger nicht<br />
gewolltem - Beschluß kam.<br />
Diesen Eklat muß sich die <strong>Niddatal</strong>er CDU-Fraktion durch ihr<br />
undiszipliniertes Verhalten der Abgeordneten auf die Fahne heften.<br />
Bei solch wichtigen Parlamentsentscheidungen darf so etwas nicht<br />
passieren.<br />
Der Bürgermeister hat seiner SPD-Fraktion immer<br />
wieder eingeredet, daß sie sich rechtswidrig<br />
verhalte, wenn sie der Abwassersatzung nicht zustimmt.<br />
Dies ist falsch, da nach der<br />
Hess. Gemeindeordnung erstens jeder Abgeordnete<br />
in seiner Entscheidung frei sein muß und<br />
zweitens bei rechtswidrigen Parlamentsbeschlüssen<br />
der Landrat per Verfügung diese wieder aufheben<br />
kann.<br />
Da auch der Landrat von den Bürgern wieder gewählt<br />
werden will, wird er sich genau überlegen,<br />
ob er dies tut.<br />
Ähnlich haben die Abgeordneten in Altenstadt, Florstadt usw. gedacht,<br />
als sie diese Abwassersatzung ablehnten.<br />
Die <strong>FWG</strong> stellt fest, daß in <strong>Niddatal</strong> ohne Rücksicht auf die<br />
Meinung der Bürgermehrheit aus formalistischen Gründen eine<br />
Satzungsveränderung durchgepeitscht wurde, ohne einen Vorteil<br />
für die Kommune zu erreichen. <strong>Das</strong> Gegenteil ist der Fall, da die<br />
Bürger die gesamten Kosten von über 500.000,– DM zu tragen<br />
haben und zusätzlich die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand<br />
betreiben muß.<br />
Kurz vor der besagten Abstimmung bot die <strong>FWG</strong> im Parlament folgenden<br />
Kompromiß an:<br />
Nachdem die getrennte Abwasserberechnung durch Bundesgesetz<br />
vorgeschrieben ist, muß die <strong>FWG</strong> die Abwassersatzung langfristig<br />
mittragen, allerdings sollte <strong>Niddatal</strong> nicht die erste, sondern z.B.<br />
die 20ste von 25 Kreisgemeinden sein, um die bis dahin gemachten<br />
Erfahrungen der anderen Gemeinden übernehmen zu können.<br />
Im übrigen wurde der Bürgermeister von der <strong>FWG</strong> darauf hingewiesen,<br />
daß er von den <strong>Niddatal</strong>er Bürgern gewählt wurde und für<br />
deren Wohl entscheiden müsse. Seine Antwort<br />
lautete: Ich habe aber auch einen Eid auf die<br />
Hess. Verfassung geleistet und muß mich an die<br />
Gesetze halten.<br />
<strong>Niddatal</strong> war im Wetteraukreis<br />
die erste Gemeinde,<br />
welche die „Getrennte<br />
Abwasser - Satzung“<br />
beschlossen hat.<br />
Manch einer hält sich für unbestechlich,<br />
weil er Argumente<br />
ignoriert.<br />
Helmar Nahr<br />
9
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
17. Warum könnten unsere Kanalgebühren<br />
wesentlich niedriger sein?<br />
Im Rahmen der „Getrennten<br />
Abwasser-Diskussion“ wurden<br />
vom Magistrat erstmals Detail-<br />
Bei der Betrachtung der einzelnen<br />
Kostenstellen fiel der <strong>FWG</strong>-<br />
Fraktion auf, daß die Kläranlagen-Kosten<br />
der 4 Ortsteile<br />
zusammen 1.620.000,– DM<br />
betragen. Weiterhin fiel auf,<br />
daß die Kosten von Bönstadt<br />
und Kaichen im Vergleich zu<br />
Assenheim und Ilbenstadt sehr<br />
niedrig sind.<br />
Da sich die Kanalgebühren<br />
noch nach dem bisher gültigen<br />
Frischwasserverbrauch errechnen,<br />
müßten auf Grund der<br />
obigen Zahlen die Assenheimer<br />
und Ilbenstädter Bürger mehr<br />
als doppelt so viel Frischwasser<br />
verbrauchen wie die Bönstädter<br />
und Kaicher Bürger. Diese<br />
Annahme ist lebensfremd, wes-<br />
10<br />
unterlagen über die Kosten der<br />
<strong>Niddatal</strong>er Kanalgebühren 1999<br />
offengelegt:<br />
Bauunterhaltung 150.000,– DM<br />
Geräte u. Ausrüstung 500,– DM<br />
Heizung, Beleuchtung, Wasser 24.000,– DM<br />
Reinigung 15.000,– DM<br />
Führung des Kanalkatasters 8.000,– DM<br />
Ermittlung der Anlagewerte 6.000,– DM<br />
Kosten für die getr. Veranlagung 15.000,– DM<br />
Sonstige Ausgaben 1.500,– DM<br />
Innere Verrechnung Bauhof 27.000,– DM<br />
Innere Verrechnung Verwaltung 72.000,– DM<br />
Abschreibungen 370.147,– DM<br />
Verzinsung des Anlagekapitals 188.144,– DM<br />
Kosten für die Kläranlagen der Ortsteile<br />
Bönstadt/Wickstadt in Florstadt 180.000,– DM<br />
Kaichen in Nidderau 100.000,– DM<br />
Assenheim 775.000,– DM<br />
Ilbenstadt 585.000,– DM<br />
Gesamte Abwasserbeseitigung 2.542.291,– DM<br />
halb die <strong>FWG</strong> eine Anfrage<br />
bezüglich des Wasserverbrauches<br />
für 1999 der 4 Ortsteile über<br />
den Magistrat einholte.<br />
Ortsteil Wasserverbr. Einwohner m 3 /Einw.<br />
Assenheim 14.6291 m 3 3.552 41,2<br />
Bönstadt 73.683 m 3 1.692 43,5<br />
Ilbenstadt 108.348 m 3 2.642 41,0<br />
Kaichen 52.660 m 3 1.092 48,2<br />
Wie erwartet, liegen die hohen<br />
Kläranlagen-Kosten für Ilbenstadt<br />
und Assenheim nicht bei<br />
einem erhöhten Wasserverbrauch.<br />
Also liegt die Ursache<br />
wo anders!<br />
Nun wurde festgestellt, daß die<br />
Kläranlagen in Assenheim und<br />
Wöllstadt - in denen das Ilben-<br />
städter Abwasser mit entsorgt<br />
wird - bereits seit über 5 Jahren<br />
mit einer biologischen, d.h.<br />
einer 3. Klärstufe arbeiten.<br />
Die Gemeinden Florstadt (für<br />
Bönstadt) und Nidderau (für<br />
Kaichen) arbeiten jedoch immer<br />
noch mit 2 Klärstufen. Ermittelt<br />
man die Kosten pro m 3
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Abwasser für 2 bzw. 3 Klärstufen,<br />
so ergeben sich folgende<br />
Zahlen:<br />
Assenheim mit 3 Klärstufen<br />
146.291 m 3 Kosten 775.000,– DM = 5,30 DM/m 3<br />
Ilbenstadt mit 3 Klärstufen<br />
108.348 m 3 Kosten 585.000,– DM = 5,40 DM/m 3<br />
Bönstadt mit 2 Klärstufen<br />
73.683 m 3 Kosten 180.000,– DM = 2,44 DM/m 3<br />
Kaichen mit 2 Klärstufen<br />
52.660 m 3 Kosten 100.000,– DM = 1,90 DM/m 3<br />
Dieser Kläranlagen-Kostenvergleich<br />
der 4 Ortsteile pro m 3<br />
Abwasser läßt folgende Schlüsse<br />
zu:<br />
Bei den derzeitigen Abwassergebühren<br />
von 5,80 DM/m 3<br />
haben die Bürger von Bönstadt<br />
und Kaichen die Abwassergebühren<br />
der Bürger von<br />
Assenheim und Ilbenstadt seit<br />
über 5 Jahre subventioniert.<br />
Nach der Hess. Gebührenordnung<br />
müssen alle Gebühren<br />
nach dem Verursacherprinzip<br />
ausgewiesen werden. Damit ist<br />
dieses System rechtswidrig und<br />
könnte ein teures Nachspiel für<br />
<strong>Niddatal</strong> bedeuten.<br />
Wäre <strong>Niddatal</strong> der Gesetzesauflage<br />
- eine 3. Klärstufe zu<br />
bauen - nicht sofort gefolgt,<br />
sondern hätte sich wie Florstadt<br />
und Nidderau verhalten, so<br />
hätten die <strong>Niddatal</strong>er Bürger<br />
weit weniger Abwassergebühren<br />
zu bezahlen.<br />
Obwohl die 3. Stufe in Wöllstadt<br />
etwa <strong>zur</strong> gleichen Zeit wie<br />
in Assenheim gebaut wurde,<br />
kann man für die hohen Ilbenstädter<br />
Kläranlagen-Kosten die<br />
Stadt <strong>Niddatal</strong> nicht verantwortlich<br />
machen, da Wöllstadt<br />
seine eigene Kommunalpolitik<br />
zu vertreten hat. Deshalb können<br />
in der folgenden Kalkulation<br />
auch nur die Mehrkosten der<br />
3. Stufe der Assenheimer<br />
Kläranlage in Ansatz gebracht<br />
werden. Wie oben ersichtlich<br />
belaufen sich die durchschnittlichen<br />
Kosten von 2 Klärstufen<br />
auf 2,30 DM/m 3 und bei 3<br />
Klärstufen auf 5,30 DM/m 3 .<br />
Dies ist eine Differenz von<br />
3,00 DM/m 3.<br />
Da in Assenheim pro Jahr ca.<br />
146.000 m 3 Abwasser anfallen,<br />
hätte ein Betrag von 146.000 m 3<br />
x 3,00 DM = 438.000,– DM<br />
pro Jahr eingespart werden<br />
können.<br />
Da in Assenheim die 3. Klärstufe<br />
schon<br />
über 5 Jahre<br />
im Betrieb<br />
ist, hätten<br />
die <strong>Niddatal</strong>er<br />
Bürger<br />
in dieser<br />
Zeit ohne Verzinsung 2,2 Millionen<br />
DM weniger bezahlen<br />
müssen.<br />
Beim Griff in die eigene<br />
Tasche stellt man immer wieder<br />
fest, daß die öffentliche Hand<br />
schon vorher drin war.<br />
Graffito<br />
11
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
12<br />
18. <strong>Niddatal</strong> - Spitzenreiter beim Umsetzen<br />
neuer Gesetze<br />
Eine der erstaunlichsten<br />
Meinungen ist, daß man sich<br />
einbildet, von unabhängigen<br />
Menschen unabhängige Meinungen<br />
erwarten zu dürfen.<br />
Siegmund Graff<br />
Dieses Gesetz gibt es -<br />
außer in Hessen - in keinem<br />
anderen Land der Bundesrepublik.<br />
In <strong>Niddatal</strong> jedoch,<br />
wurde es noch druckwarm<br />
als der 1. Gemeinde in<br />
ganz Hessen rechtswirksam<br />
umgesetzt.<br />
Jeder von uns weiß aus dem Berufsleben wie aus dem privaten Bereich,<br />
daß in der Regel neue Verordnungen und Gesetze, die von<br />
„Oben“ kommen, erst einmal mehr Geld kosten.<br />
Bei den meisten neuen Kommunalgesetzen, die mit Investitionen<br />
verbunden sind, haben die Kommunen vom Tage des „Inkrafttretens“<br />
bis <strong>zur</strong> Umsetzung häufig eine Übergangsfrist von 10 Jahren<br />
und mehr. In <strong>Niddatal</strong> hingegen wird versucht, jede Neuerung von<br />
„Oben“ mit panischer Eile schnellstmöglich umzusetzen.<br />
Diese überzogene formalistische, ja fast militärische Einstellung des<br />
Magistrats läßt die <strong>Niddatal</strong>er Beamten bei ihren vorgesetzten<br />
Behörden im besten Licht erscheinen.<br />
Dieses positive <strong>Niddatal</strong>er Beamtenbild hat alle<br />
Bürger schon sehr viel Geld gekostet.<br />
Die Beispiele „Getrennte Abwasser-Satzung“ und<br />
3. Klärstufe zeigen dies deutlich.<br />
Eine weitere, schon 1992 verabschiedete „Lex-<br />
<strong>Niddatal</strong>“ betrifft seit dieser Zeit alle Bauwilligen.<br />
Damals wurde beschlossen, daß die „Ausgleichsflächen<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes“<br />
liegen müssen. <strong>Das</strong> bedeutet, daß der Erwerber eines<br />
Bauplatzes den Anteil der versiegelten Flächen im gleichen Baugebiet<br />
zu entsprechend höheren Preisen kaufen, mit Bäumen und<br />
Sträuchern bepflanzen und 25 Jahre Pflegekosten abrechnen muß.<br />
Bei unseren Nachbargemeinden wird wie früher<br />
verfahren. Dort müssen die m 2 der versiegelten<br />
Neubaufläche ebenfalls ausgeglichen werden.<br />
Dies geschieht meist in ausgewiesenen Gemeindeflächen<br />
die dem Naturschutz dienen, wobei es<br />
sich um Ackerlandpreise handelt und somit die<br />
Baukosten nur geringfügig erhöht.<br />
Nach Auffassung der <strong>FWG</strong> werden durch diese<br />
Kommunalpolitik die <strong>Niddatal</strong>er Bürger erheblich<br />
benachteiligt.<br />
Wenn Sie der <strong>FWG</strong> bei dieser kommenden Wahl im neuen Stadtparlament<br />
zu einem stärkeren Gewicht verhelfen, können Sie sich<br />
darauf verlassen, daß wir alles tun werden, um die derzeitige Kommunalpolitik<br />
zu ändern.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
19. Busverkehr im Assenheimer Wohngebiet<br />
seit mehr als vier Jahren!<br />
Bei der Einführung des Wetterauer<br />
Busverkehrs gab es bei der<br />
Trassenführung die Planungsvorgabe,<br />
daß jeder Bürger eine<br />
Haltestelle nach max. 300 m erreichen<br />
kann.<br />
An Hand der Ortspläne wurde<br />
die Bustrasse mit den Haltestellen<br />
in <strong>Niddatal</strong> festgelegt. In<br />
Ilbenstadt und Assenheim wurden<br />
u.a. die Busse durch reine<br />
Wohngebiete geleitet, ohne<br />
vorher die anliegenden Bürger<br />
zu informieren. Nach den<br />
ersten Busfahrten durch das<br />
Ilbenstädter Wohngebiet waren<br />
die Anlieger so aufgebracht,<br />
daß die „Oberen“ die Bustrasse<br />
samt Haltestellen auf die B45<br />
<strong>zur</strong>ückverlegten. Den betroffenen<br />
Bürgern ist es lieber <strong>zur</strong><br />
Bushaltestelle einige Meter<br />
weiter zu gehen, statt einen stinkenden<br />
und lärmenden Bus, der<br />
von 5.00 Uhr früh bis 20.30<br />
Uhr abends durch die engen<br />
Straßen ihres Wohngebietes<br />
fährt, zu ertragen.<br />
In Assenheim fahren seit dem<br />
9. Dez.1996 die Busse der Linie<br />
5 durch das Wohngebiet Wingertstraße/Mühlweg.<br />
Die dort<br />
wohnenden Bürger wurden<br />
nicht über die vorgesehene<br />
Streckenführung informiert.<br />
Die nötigen Halteverbotsschilder<br />
wurden erst am Wochenende<br />
vor dem Start der neuen<br />
Buslinie installiert. In den<br />
ersten Wochen durchquerten<br />
täglich von 5.06 Uhr bis<br />
20.16 Uhr über 50 Gelenkbzw.<br />
Großbusse von 18 m bzw.<br />
12 m Länge die engen und z.T. über 90 Grad<br />
abgewinkelten Straßen.<br />
Darauf formierte sich in diesem Wohngebiet eine<br />
Bürgerinitiative von 150 Personen und legte am<br />
17. Dez. 1996 dem Magistrat, der Presse und<br />
den damaligen Parteivertretern ihre Protestnote<br />
vor. Darin wurden u.a. die enormen Lärm- und<br />
Abgasbelastungen durch das Abbremsen und<br />
Wiederbeschleunigen der Großbusse speziell in<br />
den Kurvenbereichen bemängelt. Darüber hinaus<br />
wurde auch die mangelnde Verkehrssicherheit<br />
beanstandet, da die Busse bei Gegenverkehr gelegentlich<br />
in den Kurven über die Gehsteige<br />
fahren und somit Fußgänger, aber vor allem die<br />
Kinder gefährden.<br />
Bereits im Januar 1997 gab es<br />
eine Anliegerversammlung, wobei<br />
von den Verantwortlichen<br />
eine Bus-Probefahrt zugesagt<br />
wurde. Als Kompromiß für die<br />
Tatsachen schafft man nicht<br />
dadurch aus der Welt, daß man<br />
sie ignoriert.<br />
Aldous Leonard Huxly<br />
13
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
14<br />
Durch diese CDU-Entscheidung<br />
kam es zu einer<br />
ablehnenden Mehrheit im<br />
Parlament. Dies konnte die<br />
<strong>FWG</strong>-Fraktion sachlich nicht<br />
nachvollziehen, da es<br />
ursächlich nicht um Verbindungsprobleme<br />
zwischen<br />
Bahn und Bus ging,<br />
sondern um die Verlegung<br />
der Bustrasse aus dem<br />
Wohngebiet.<br />
Anlieger wurden etwa die Hälfte der Busse (nämlich die stets leer<br />
fahrenden) aus dem Wohngebiet herausgenommen, diese fahren<br />
nur noch eine verkürzte Route durch den Ort.<br />
Im Juni 1997 wurde auf Betreiben<br />
der Bürgerinitiative bei<br />
der CDU erreicht einen Antrag<br />
im Parlament einzubringen,<br />
mit dem Ziel, daß der Bus über<br />
die Kastanienallee zum Bahnhof<br />
fährt, dort dreht, um nicht<br />
mehr durch das Wohngebiet zu<br />
fahren.<br />
Kurz bevor der Ausbau dieser<br />
Strecke vom Parlament beschlossen<br />
werden sollte, wurde<br />
im September 1999 ein Antrag<br />
der Fraktion Bündnis 90/Grünen eingebracht, um ein Wirtschaftlichkeitsgutachten<br />
über die Bahnhofsanbindung erstellen zu lassen.<br />
Diesem Antrag stimmte das Parlament mehrheitlich zu. Dieses<br />
Gutachten empfahl im Mai 2000 von der vorgesehenen<br />
Planung Abstand zu nehmen, da ein<br />
möglicher Zugewinn durch weitere Fahrgäste die<br />
zu erwartenden Kosten einer Bahnhofsanbindung<br />
durch Busse nicht rechtfertige.<br />
Inzwischen folgte auch die CDU-Fraktion den<br />
Argumenten der Grünen, daß aufgrund der Fahrpläne<br />
die Umsteigmöglichkeit von Bus auf Bahn<br />
und umgekehrt nur bei der Hälfte aller Fahrten<br />
zeitlich sinnvoll ist. Da auch die SPD diesem Vorschlag<br />
folgte, wurde die Busumleitung über den<br />
Bahnhof gestoppt.<br />
Daraufhin beantragte die <strong>FWG</strong>-Fraktion, die Kreuzung Bahnhofstr./<br />
Bruchenbrücker Str./Dornassenheimer Straße in einen „Minikreisel“<br />
mit einem Durchmesser von 24m umzubauen.<br />
Durch diese Baumaßnahme könnte ein Gelenkbus<br />
mit einem Wendekreis von 23m noch problemlos<br />
drehen, so daß die Busse nicht mehr<br />
durch das Wohngebiet fahren müssen.<br />
Auch die Bedenken der anliegenden Geschäftsleute,<br />
daß durch den Kreiselbau ihre Kundenparkplätze<br />
verloren gehen, ist bei einem 24m-<br />
Kreisel unbegründet.<br />
Hätte bereits vor 4 Jahren der politische Wille<br />
bestanden den Bus nicht durch das Wohngebiet<br />
zu schicken, so wären die Kosten für die Gutachten nicht entstanden<br />
und stattdessen der Minikreisel bereits gebaut und bezahlt.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
10. Erweiterung des Bürgerhauses in<br />
Kaichen<br />
<strong>Das</strong> Bürgerhaus in Kaichen<br />
wurde vor über 30 Jahren<br />
gebaut und kostete damals ca.<br />
1 Million DM. Bei der Gebietsreform<br />
brachte der Ortsteil<br />
Kaichen sein eigenes Bürgerhaus<br />
bereits in <strong>Niddatal</strong> ein.<br />
Die Bürgerhäuser in den anderen<br />
Ortsteilen wurden erst nach<br />
der Zusammenlegung gebaut.<br />
Zu jener Zeit gab es in Kaichen<br />
nur 5 Vereine, wobei nur die<br />
beiden Gesangvereine den Saal<br />
des Bürgerhauses regelmäßig<br />
benutzten:<br />
Gesangverein Einigkeit<br />
Gesangverein Eintracht<br />
Fußballverein FC - Kaichen<br />
Landfrauen<br />
Feuerwehr<br />
Für das damalige Vereins- und<br />
Gesellschaftsleben von Kaichen<br />
war das Bürgerhaus in der<br />
jetzigen Abmessung und Aufteilung<br />
großzügig und völlig<br />
ausreichend.<br />
In den letzten Jahrzehnten ist<br />
die Vereinsvielfalt in Kaichen so<br />
stark gewachsen, daß sich die<br />
Anzahl der Vereine mehr als<br />
verdreifacht hat.<br />
Im einzelnen benötigen folgende<br />
Vereine den Platzbedarf eines<br />
Saales im Bürgerhaus:<br />
Musikzug - Kaichen<br />
Kaicher Weiberfastnacht<br />
mit Büttenredner<br />
Elferrat<br />
3 Tanzgruppen<br />
Gesangsgruppe<br />
Gymnastik - Gruppe<br />
Senioren - Club<br />
Gesellschaftstanz -Gruppe<br />
Weitere Vereine, deren Aktivitäten für Zusammenkünfte,<br />
Vorstandssitzungen usw. keinen<br />
Saal, aber einen entsprechenden Raum, - wie<br />
z.B. in Assenheim die Rosenstube - benötigen,<br />
sind:<br />
Modellflug -Club<br />
Modelleisenbahn - Club<br />
Angelverein.<br />
Wir möchten hier nicht auf die Nöte und Probleme<br />
der einzelnen Vereine eingehen, jedoch<br />
einige Fakten festhalten:<br />
<strong>Das</strong> Bürgerhaus in Kaichen ist täglich durch<br />
Vereinsaktivitäten belegt und ausgebucht.<br />
Vom Saal des Bürgerhauses Kaichen kann ein<br />
Kollegraum mittels einer Faltwand abgeteilt<br />
werden. Diese Trennwand weist keinerlei<br />
Schallschutz auf, so daß im Kollegraum der<br />
Geräuschpegel so hoch ist, daß es für einen 2.<br />
Verein unmöglich ist, diesen Raum zu nutzen.<br />
Wegen privater Feiern oder vorrangiger Veranstaltungen<br />
von einzelnen Vereinen ( z.B. 14 mal<br />
Weiberfastnacht) können die restlichen Vereine<br />
des Vereinsrings das Bürgerhaus nicht nutzen.<br />
Die alte Schule von Kaichen, die letztes Jahr<br />
vom Kreis <strong>zur</strong>ückgekauft wurde, sollte lt.<br />
Ansicht des Magistrats auch für Vereine nutzbar<br />
sein. Dieses Angebot wird von keinem Verein<br />
angenommen, da die Raumbedingungen (Größe,<br />
Höhe) nicht ihren Bedürfnissen entsprechen.<br />
Der einzige Ausweg ist das evangelische Gemeindehaus.<br />
Auch hier besteht für die Vereine<br />
kein Recht auf die Benutzung. Die Vereine<br />
werden lediglich geduldet, da lt. Weisung der<br />
Kirche die eigenen Kirchen- und private Veranstaltungen<br />
den Vorrang haben.<br />
Aufgrund dieser unzulänglichen Raumsituation<br />
im Bürgerhaus Kaichen haben die Vereine oft<br />
Ausfälle von Übungsstunden und Veranstaltungen<br />
zu verzeichnen.<br />
Zählt man die aktiven und passiven Mitglieder<br />
aller Vereine von Kaichen zusammen, so ist<br />
mehr als die Hälfte der örtlichen Bevölkerung<br />
irgendwie vom Bürgerhaus abhängig.<br />
15
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Wegen dieser Umstände<br />
ist eine Erweiterung des<br />
Bürgerhauses in Kaichen<br />
nicht nur unbedingt<br />
notwendig, sondern schon<br />
lange überfällig.<br />
16<br />
Dies trifft um so mehr zu, als Kaichen der einzige Ortsteil <strong>Niddatal</strong>s<br />
ist, wo es keine vereinseigenen Gebäude gibt.<br />
Nur am Rande sei erwähnt, daß vor ca. 6 Jahren<br />
die Küche des Bürgerhauses für ca. 400.000,– DM<br />
erweitert wurde. Dies war eine Magistratsentscheidung<br />
und die Bürger von Kaichen verstanden<br />
den Grund dieser Investition nicht, da das<br />
Ambiente dieses Hauses nicht für ein Speiserestaurant<br />
geeignet ist.<br />
Hätte man damals schon<br />
mehr Bürgernähe praktiziert<br />
und auf die Vergrößerung der<br />
Küche verzichtet, so hätte<br />
dieses Geld schon die Hälfte<br />
der Kosten für die Erweiterung<br />
finanziert, da sich die<br />
Vereine bereit erklärt haben<br />
(und hatten) einen großen<br />
Teil der Gesamtkosten als<br />
Eigenleistung beizutragen.<br />
11. Die <strong>FWG</strong> ist gegen unnütze Investitionen<br />
Bau eines Personenaufzug an der Außenwand des Rathauses.<br />
In diesem Jahr soll für 250.000,– DM ein Aufzug an die Außenwand<br />
des Rathauses angebaut werden.<br />
Die Begründung dafür lautet, daß damit auch Rollstuhlfahrer und<br />
Behinderte die Verwaltung besuchen können.<br />
Die <strong>FWG</strong> meint:<br />
Allein die Zinsen dafür kosten die Stadt 15.000,– DM pro Jahr.<br />
Mit diesem Geld könnte ein Service für Behinderte und alte<br />
Menschen aufgebaut werden, wobei ein Verwaltungsangestellter - wie<br />
ein Arzt - diese Personengruppe nach telefonischer Absprache zu<br />
Hause aufsucht.<br />
Eine weitere Alternative wäre die Einrichtung<br />
eines „Bürgerbüros“ in der ebenerdigen früheren<br />
Stadtbibliothek.<br />
Radweg -<br />
Unterführung von der B45 und L3187.<br />
Der Radfahrweg ist nach Feststellung der SPD<br />
zwischen Ilbenstadt und Assenheim zweimal unterbrochen und<br />
zwar an der Nidda am Ortsausgang in Richtung Friedberg durch<br />
Sozial ist nicht, wer das Geld<br />
anderer Leute verteilt, sondern<br />
dafür sorgt, daß es überhaupt<br />
etwas zu verteilen gibt.<br />
Paul Schmitker
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Unterführung an der Brücke Ilbenstadt, B 45<br />
nelt werden. Zu den Kosten<br />
wurde keine Stellung bezogen.<br />
Die <strong>FWG</strong> meint:<br />
Auf Grund der zu erwartenden<br />
hohen Kosten und des im<br />
Verhältnis geringen Nutzens<br />
wertet die <strong>FWG</strong> dies als<br />
Affront gegenüber allen <strong>Niddatal</strong>er<br />
Steuerzahlern und lehnt<br />
dieses Ansinnen aus Kostengründen<br />
ab.<br />
12. Ein 5-Sterne Kindergarten in<br />
Assenheim für 5 Millionen DM!<br />
die B45 und am Ortseingang<br />
von Assenheim auf der Höhe<br />
Geschwister-Scholl-Schule vor<br />
der Niddabrücke.<br />
Zur Zeit müssen die Radfahrer<br />
jeweils die Straßen überqueren,<br />
wodurch die Sicherheit durch<br />
den Pkw-Verkehr gefährdet ist.<br />
- So der Antrag der SPD -.<br />
Um Abhilfe und Sicherheit für<br />
die Radfahrer zu schaffen<br />
wird vorgeschlagen, daß die<br />
B 45 und die L 3187 untertun-<br />
Geplante Unterführung an der Brücke Assenheim, L 3187<br />
Am 13. Juli 2000 stand in der Wetterauer Zeitung<br />
ein Artikel der Stadt <strong>Niddatal</strong> unter der Überschrift:<br />
„Ende 2001 soll der neue Kindergarten stehen“.<br />
Darin heißt es wörtlich :<br />
„Ende 2001 sollen zwei Gruppen und eine alltagsübergreifende<br />
Hortgruppe eröffnet werden. Die Stadt<br />
plant ein Gebäude mit 4 Gruppenräumen von denen<br />
einer so konzipiert werden soll, daß er auch für 6 - 12jährige<br />
Kinder als Aufenthaltsraum genutzt werden<br />
kann. Jedem Gruppenraum sollen 1 Nebenzimmer, 1<br />
Toilettenanlage und 1 Materialraum angegliedert<br />
sein, so daß jede Einheit etwa 90 m 2 Nutzfläche<br />
bietet. Ferner wünscht die Stadt einen 60 m 2 großen<br />
Multifunktionsraum zum Turnen, aber auch für<br />
17
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Theaterspiele, Versammlungen und ähnliches. Ein Nebenzimmer soll<br />
als »Konzentrationsraum« und als Elternzimmer genutzt werden.<br />
Hinzu kommen ein Werkraum (20 m 2 ) mit Materialraum, ein Teamraum<br />
(25 m 2 ), ein 35 m 2 großer Ruheraum mit Kinderbetten und<br />
Kuschelecken, eine Cafeteria (40 m 2 ) mit kleiner Kompaktküche,<br />
eine Küche mit Speisekammer (29 m 2 ), ein Hauswirtschaftsraum mit<br />
10 m 2 und schließlich ein 15 m 2 großes Büro für die Leiterin des<br />
Kindergartens.“<br />
Die Summe der Raumflächen betragen 600 m 2 , so daß mit Fluren<br />
und Verbindungsgängen der Kindergarten ca. 700 m 2 Nutzfläche<br />
haben soll.<br />
In der Sitzung von 11.12.2000 wurde die Kostenschätzung dieses<br />
Projektes bekannt gegeben. Im einzelnen handelt es sich um folgende<br />
Positionen:<br />
Bei 3.150 m 3 umbautem Raum:<br />
Gebäude 2.800.000,– DM<br />
Architektenhonorar 315.000,– DM<br />
Statik u. Haustechnik 120.000,– DM<br />
Wettbewerbskosten 100.000,– DM<br />
Freianlage 400.000,– DM<br />
Einrichtung (2 Gruppen) 200.000,– DM<br />
Gesamtausgaben 3.935.000,– DM<br />
18<br />
Wer sich dem Notwendigen<br />
widmet, geht überall am sichersten<br />
zum Ziel.<br />
Goethe<br />
Über diese Ausgaben hinaus ist das Grundstück von 3.418 m 2 mal<br />
320,– DM/m 2 als Kosten in Ansatz zu bringen und beträgt<br />
1.093.760,– DM.<br />
Die reinen Investitionskosten des neuen Kindergartens betragen<br />
demnach über 5 Millionen DM.<br />
Ohne die folgenden Betriebskosten beziffern zu können, verursacht<br />
die Kapitalverzinsung von 6 % zuzüglich der Abschreibung von 2 %<br />
der Stadt zusätzliche Kosten von 400.000,– DM pro Jahr.<br />
Nach Auffassung der <strong>FWG</strong> entbehrt dieses Prestigeobjekt jeder<br />
Grundlage, da es in dieser Ausführung weder notwendig, noch<br />
zweckmäßig und schon gar nicht wirtschaftlich ist.<br />
Bei den Beratungen im Bauausschuß wie auch im<br />
Parlament verteidigte die <strong>FWG</strong> ihren Vorschlag,<br />
daß man wohl die 100 Kindergartenplätze planen<br />
aber bei der Ausführung 2 Bauabschnitte vorsehen<br />
möge. Die erste Bauphase für 2 Gruppen<br />
oder 50 Kinder sollte sofort umgesetzt werden.<br />
Die 2. Bauphase sollte jedoch erst dann begonnen werden, wenn<br />
der Bedarf gegeben ist.<br />
Hierbei würden sich die reinen Investitionsausgaben - bei dem 5-<br />
Sterne Modell - auf ca. 2,2 Millionen DM belaufen. Andere, in<br />
Hessen übliche Kindergärten kosten mehr als 30 % weniger.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Dieser Vorschlag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt<br />
mit der Begründung, daß das Projekt in 2 Abschnitten wesentlich<br />
teurer wird.<br />
Diese Begründung entbehrt jeglichem Finanzierungswissen und<br />
wird nicht richtiger, auch wenn dies von der Parlamentsmehrheit<br />
geglaubt wird.<br />
Wenn einerseits die Kapitalverzinsung von 6 %<br />
und die Abschreibung von 2 % (in der Summe 8 %)<br />
jährlichen Wertverlust ergeben und andererseits<br />
die Inflationsrate nur 3 % beträgt, so beträgt die<br />
Einsparung eine Differenz von 5 %.<br />
Bei z. B. 2 Millionen DM vorläufig verschobener<br />
Bauinvestition betragen die Einsparungen bzw. Minderausgaben<br />
für die Stadt jährlich 100.000,– DM.<br />
Auch wenn alle einer Meinung<br />
sind, können alle Unrecht<br />
haben.<br />
Bernhard Russell<br />
Wie hoch ist für Nidddatal der reale Bedarf an Kindergartenplätzen?<br />
Sehen wir uns zuerst die Geburten-/Altersstatistik der Kinder von<br />
<strong>Niddatal</strong> an.<br />
Die Geburtsjahre 94 - 97 und<br />
95 - 98 liegen im Durchschnitt<br />
bei 93 Kindern pro Jahrgang.<br />
Bei den nächsten zwei Jahrgangsgruppen,<br />
also 96 - 99 und<br />
97 - 2000, reduziert sich die<br />
Geburtenrate auf 88 bzw. 84<br />
Kinder pro Jahrgang. Diese<br />
Zahlen besagen, daß die Geburtenrate<br />
der <strong>Niddatal</strong>er Bevölkerung ziemlich genau 1 % beträgt.<br />
Da vier Jahrgänge einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben,<br />
und ein Jahrgang durchschnittlich aus 90 - 93 Kindern besteht,<br />
ergibt sich ein Bedarf von 360 - 370 Kindergartenplätzen.<br />
Gegenwärtig kann <strong>Niddatal</strong> nur 330 Plätze anbieten. Bei einer Aufstockung<br />
um 50 Plätze stehen<br />
Jahr Assh. Bönst. Ilbenst. Kaich. Gesamt<br />
94 41 13 36 11 101<br />
95 39 23 26 6 94<br />
96 37 18 36 10 101<br />
97 30 15 26 9 80<br />
98 43 12 32 9 96<br />
99 30 10 31 6 77<br />
00 35 14 25 8 82<br />
dann 380 Kindergartenplätze<br />
<strong>zur</strong> Verfügung und decken den<br />
Bedarf völlig ab.<br />
Wird jedoch - wie geplant - der<br />
Die <strong>FWG</strong> verfolgt das Ziel, den Kindergarten in<br />
Assenheim mit 50 Plätzen zu bauen, jedoch mit der Option -<br />
bei späterem Bedarf - erweitern zu können.<br />
Wem genug zu wenig ist, dem<br />
ist nichts genug<br />
Epikur von Samos<br />
Kindergarten um 100 Plätze vergrößert, so gäbe es in <strong>Niddatal</strong> 430<br />
Plätze. Dieses Überangebot ist erst dann aufgehoben, wenn die Einwohnerzahl<br />
von <strong>Niddatal</strong> um ca. 1.300 Personen gestiegen ist.<br />
19
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
20<br />
13. Wintersteinstraße - Satzungsänderung<br />
Reparaturen an unsachgemäß verlegten Hausanschlußleitungen<br />
muß die Stadt bezahlen!<br />
Ein Dauerbrenner in den letzten Jahren waren die<br />
Wasserrohrbrüche zwischen Hauptstrang und<br />
Grundstücksgrenze in der Wintersteinstraße und<br />
der Altkönigstraße in Assenheim.<br />
Aufgrund der gültigen Hausanschluß-Satzung muß<br />
der Hauseigentümer die Leitung vom Hauptstrang<br />
zu seinem Grundstück bezahlen.<br />
Dies ist soweit in Ordnung.<br />
Auffälligerweise traten nur in der Winterstein- und<br />
Altkönigstraße die Wasserrohrbrüche auf. Seit dem<br />
Bau dieser Straßen vor über 28 Jahren waren mehr<br />
als 20 Anschlüsse gebrochen. Ein Gutachten bestätigte<br />
im letzten Jahr, daß die Anschlußleitungen<br />
unsachgemäß verlegt wurden.<br />
Die ausführenden und planen-<br />
Ignoranz ist nicht Nichtwissen,<br />
sondern Nichtwissenwollen.<br />
Werner Mitsch<br />
den Firmen scheinen nicht<br />
mehr zu existieren. Dennoch<br />
mußten die Hauseigentümer<br />
aufgrund der gültigen Satzung<br />
die gesamten Reparaturkosten der Wasserleitung<br />
und der Straße - bis zu mehreren tausend DM -<br />
bezahlen, obwohl die Zeit für Mängelrügen von<br />
30 Jahren noch nicht abgelaufen ist.<br />
Die <strong>FWG</strong> sieht dies als Unrecht<br />
und wird sich in der nächsten Parlamentsperiode<br />
dafür einsetzen, daß die Eigentümer ihr Geld<br />
<strong>zur</strong>ück bekommen, da kein Eigentümer die eingetretenen<br />
Mängel verschuldet hat.<br />
Die Kosten dieser Baumängel hat ausschließlich der<br />
Magistrat der Stadt <strong>Niddatal</strong> zu vertreten und zu<br />
tragen.<br />
Aufgrund dieser Vorfälle sollte die Stadt die<br />
Satzung ändern.<br />
Nach Auffassung der <strong>FWG</strong><br />
sollte die Satzung für Hausanschlüsse<br />
dahin gehend geändert<br />
werden, daß künftig für den<br />
gesamten Straßenbereich die<br />
Stadt verantwortlich sein muß.<br />
Ein weiterer Grund, daß es<br />
sinnvoll ist, künftige Reparaturkosten<br />
über die Gebührenkasse<br />
laufen zu lassen, zeigt die<br />
Tatsache, daß z. B. eine geringer<br />
befestigte Wohnstraße - wie<br />
die Mühlgasse - durch Beschluß<br />
des Magistrats mit schweren<br />
Bussen befahren wird und<br />
somit ein erhöhtes Risiko für<br />
Rohrbrüche besteht.<br />
Im übrigen werden die Reparaturkosten<br />
von Hausanschlüssen<br />
im Straßenbereich in den<br />
Gemeinden Rosbach und<br />
Rockenberg bereits nach dem<br />
Vorschlag der <strong>FWG</strong> umgelegt.<br />
Der Magistrat jedoch verweist<br />
auf das Landesgesetz, wobei<br />
nach Rücksprache mit den<br />
Juristen des Hess. Städte- und<br />
Gemeindebundes das Verhalten<br />
der Gemeinden Rosbach und<br />
Rockenberg keinesfalls als<br />
Rechtfertigungsgrund für<br />
<strong>Niddatal</strong> herangezogen werden<br />
kann um die Satzung zu<br />
ändern.<br />
Dennoch wird die <strong>FWG</strong> im<br />
kommenden Stadtparlament<br />
eine Satzungsänderung beantragen.<br />
Sie ist der Auffassung,<br />
daß die Verantwortlichen der<br />
Stadt einmal Zivilcourage zeigen<br />
müssen, indem sie sich<br />
nicht hinter sinnlose Gesetze<br />
verstecken und ihr Recht möglicherweise<br />
bei Gericht suchen.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
14. Die <strong>FWG</strong> ist gegen eine<br />
Straßensatzung in <strong>Niddatal</strong>!<br />
Durch einen Antrag des Magistrats<br />
und Schreiben vom Landrat<br />
des Wetteraukreises sollte in<br />
<strong>Niddatal</strong> eine Straßensatzung<br />
eingeführt werden.<br />
Diese Satzung ist eine finanzielle<br />
Einnahmequelle für die<br />
Gemeinde und gibt ihr das<br />
Recht, die Reparaturkosten der<br />
Ortsstraßen an die Anlieger<br />
weiter zu geben.<br />
Diese Satzung ist derzeit in<br />
allen Kreisgemeinden außer in<br />
Bad Nauheim, Rosbach und<br />
<strong>Niddatal</strong> rechtsgültig.<br />
Nach dem Willen der <strong>FWG</strong> soll<br />
sich dieser Zustand nicht ändern,<br />
da sich diese Satzung gegen die<br />
Interessen der Hausbesitzer wenden<br />
würde, zumal die Grund-<br />
steuer B erst vor einigen Jahren<br />
auf 230 Punkte erhöht wurde.<br />
Auch hier gelten die gleichen<br />
Argumente wie bei der Satzung<br />
für Hausanschlüsse. Der Hausbesitzer<br />
hat erstens keinen<br />
Einfluß auf die Qualität der<br />
Straßenherstellung, zweitens<br />
keinen Einfluß auf die Art und<br />
Menge des Verkehrs und demzufolge<br />
keinen Einfluß auf den<br />
Straßenzustand. Etwaige Schäden<br />
müssten aber von dem<br />
Anlieger bezahlt werden.<br />
Eine solche Satzung würde die<br />
Anwohner des Mühlweges<br />
durch den starken Busverkehr<br />
neben den bereits bestehenden<br />
Unannehmlichkeiten zusätzlich<br />
finanziell benachteiligen.<br />
15. Windenergiepark mit 10 Anlagen in Assenheim<br />
Hochspannungsmasten, aber auch Windenergieanlagen hat der<br />
Gesetzgeber zu privilegierten Bauvorhaben<br />
erklärt. <strong>Das</strong> bedeutet, daß ein privilegiertes<br />
Bauvorhaben von den Genehmigungsbehörden<br />
nicht abgelehnt werden darf, und demzufolge<br />
an fast jeder Stelle in der <strong>Niddatal</strong>er Gemarkung<br />
durchgeführt werden kann.<br />
Um eine Zersiedelung durch diese Anlagen in<br />
der Gemarkung zu verhindern, kann die Kommune<br />
einen Bebauungsplan für Windenergieanlagen<br />
ausweisen, so daß ausschließlich in<br />
diesem ausgewiesenen Gebiet derartige Anlagen<br />
aufgestellt werden dürfen.<br />
Diese Bebauungszone für Windanlagen wurde<br />
ausgewählt und liegt in der Gemarkung Assenheim<br />
hinter der Bahnlinie in Richtung Flor-<br />
Flächennutzungsplan für 10 Windkraftanlagen<br />
städter Kreuz.<br />
Die Lage um <strong>Niddatal</strong> - mit ihrer leicht hügeligen<br />
Topographie - weist für den Betrieb von Windkraftanlagen<br />
sehr schlechte Windbedingungen auf.<br />
21
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Die geringen Windgeschwindigkeiten in<br />
<strong>Niddatal</strong> verdeutlichen, wie sinnlos dieses<br />
Gesetz in der Sache ist. Vom Gesetzgeber<br />
werden keinerlei Mindestwindleistungen<br />
oder Wirtschaftlichkeitsnachweise von den<br />
Investoren für eine Aufstellung einer<br />
Windenergieanlage verlangt, so daß theoretisch<br />
an jeder - auch an einer windlosen -<br />
Stelle in Deutschland ein Windkraftwerk<br />
aus Abschreibunsggründen erstellt werden<br />
könnte.<br />
22<br />
Viele Landstriche in Deutschland sind diesbezüglich weit besser<br />
geeignet.<br />
Die minimalste Windgeschwindigkeit für den Betrieb dieser Anlagen<br />
beträgt 3 m/sec. Bei guten Windtagen gibt es in exponierten<br />
Lagen um <strong>Niddatal</strong> in einer Meßhöhe von 20 m Windgeschwindigkeiten<br />
von 2,7 - 3,0 m /sec.<br />
In größeren Höhen nimmt die Windgeschwindigkeit<br />
zu und gleichzeitig die Verwirbelung der<br />
Luft ab.<br />
Nur dadurch ist es für die Investoren möglich eine<br />
einigermaßen kalkulierbare Betriebssicherheit zu<br />
gewährleistet, da die Nennwind-geschwindigkeit<br />
bei 15 m/sec. liegt.<br />
Dies jedoch bedeutet, daß nur die größeren, wirtschaftlicheren<br />
Anlagen ab 1,3 Megawatt gebaut<br />
würden. Diese Anlagen haben eine Nabenhöhe von<br />
85 m und eine Rotorblattlänge von 30 m, so daß<br />
eine Gesamthöhe von ca.115 m erreicht wird. <strong>Das</strong><br />
ist z. B. die dreifache Höhe des Kirchturmes von Kaichen.<br />
Die Investitionen belaufen sich pro Anlage auf über. 3 Millionen<br />
DM. Selbst unter der Voraussetzung, daß die Art der Stromerzeugung<br />
subventioniert wird, ist ein wirtschaftlicher Betrieb dieser<br />
Anlagen nicht möglich.Daher ist für den Investor das Hauptgeschäft<br />
die steuerliche Verlustzuweisung von bis zu 300 % des Einlagekapitals.<br />
Als Kapitalgeber werden zwecks persönlicher Steuerreduzierung<br />
Spitzenverdiener mit dem Höchststeuersatz von 53 % geworben.<br />
Weiterhin sind diese Firmen in der Regel unter einer Holding in<br />
einzelnen selbstständigen Firmensparten wie Kapital GmbH,<br />
Energiesysteme und Betreibergesellschaft unter den gleichen Firmennamen<br />
verbunden, wobei die erste Firma das Geld beschafft<br />
und die zweite die Anlagen an die dritte Betreiberfirma verkauft.<br />
Bevor die Windkraftanlage überhaupt steht, haben die ersten beiden<br />
Firmen bereits den meisten Profit eingefahren, so daß nach der<br />
Abschreibungszeit von 16 Jahren die Betreiberfirma pleite sein kann<br />
und der Landbesitzer Millionenbeträge für die Entsorgung aufbringen<br />
müßte.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Die <strong>FWG</strong> lehnt aus folgenden<br />
Gründen den Bau der Windkraftanlagen<br />
in Assenheim<br />
ab:<br />
Die Windverhältnisse liegen<br />
für Windkraftanlagen an<br />
der untersten Grenze der<br />
technischen Nutzungsmöglichkeit.<br />
Reine steuerliche Abschreibungsobjekte<br />
auf <strong>Niddatal</strong>er<br />
Boden leht die <strong>FWG</strong> ab.<br />
Die Einwohner von Wickstadt<br />
und der umliegenden<br />
Aussiedlerhöfe sind direkt<br />
betroffen (direktes Sichtfeld,<br />
Ventilatoreffekt und<br />
Lärmemission).<br />
Die ausgewiesenen Flächen<br />
liegen im direkten Flugbereich<br />
der Kraniche und<br />
anderer Zugvögel.<br />
Im übrigen erhöhte die OVAG<br />
ab 01.01.2001 die Strompreise<br />
um 1,45 Pfennig/kW. Die Begründung<br />
dafür ist u. a. deren<br />
gesetzliche Verpflichtung, den<br />
Strom aus erneuerbarer Energie,<br />
z. B. Windkraft, mit überhöhten<br />
Bezugskosten zu vergüten.<br />
16. Die Kompostanlage in Ilbenstadt<br />
soll durch einen Recyclinghof<br />
erweitert werden.<br />
Anlässlich des Treffens der SPD-Kreistagsfraktion<br />
beim SPD-Ortsverein in <strong>Niddatal</strong> wurde u. a. auch<br />
die Planung eines Recyclinghofes besprochen.<br />
In der WZ vom 08.12.2000 heißt es:<br />
„Gnadl verwies hierbei auf die traditionelle gute Zusammenarbeit<br />
mit der Stadt; daher blicke er auch in<br />
diesem Fall positiv in die Zukunft. Es sei davon auszugehen,<br />
daß auf der Kompostie-<br />
rungsanlage in Ilbenstadt ein<br />
Recyclinghof entstehen werde.“<br />
Manche verstehen Demokratie<br />
als die Diktatur der Mehrheit.<br />
Norbert Stoffel<br />
Die <strong>FWG</strong>-<strong>Niddatal</strong> sieht diesem<br />
Vorhaben mit großer Skepsis<br />
entgegen, da die bisherige, neue Kompostierungsanlage<br />
aus Kostengründen nicht dem neuesten<br />
Stand der Technik entspricht. Diese Anlage zeichnet<br />
sich gegenüber der früheren Anlage lediglich<br />
durch eine eingehauste Vorrotte aus. Die noch folgenden<br />
Verarbeitungsstufen der Kompostierung<br />
laufen nach wie vor auf dem Freigelände ab und<br />
verursachen bei bestimmten Wetterbedingungen<br />
süßlich stinkende Gerüche. Diese Emissionen enthalten<br />
Sporen und Pilze aus den Verrottungsvorgang<br />
und können Menschen mit geschwächtem<br />
Immunsystem infizieren. Je nach Windsituation<br />
sind davon Ortsteile aus Bönstadt, Ilbenstadt aber<br />
auch Kaichen betroffen.<br />
Wenn schon die gemeinsamen Kreistagsbeschlüsse<br />
durch die große Koalition von CDU und SPD in<br />
der Stadt <strong>Niddatal</strong> die Gemarkung Ilbenstadt zum<br />
Müllplatz des Wetteraukreises bestimmen, sollte<br />
wenigstens die gesamte Anlage eingehaust werden,<br />
damit keine gesundheitliche Gefährdung für die<br />
Bevölkerung davon ausgehen kann.<br />
23
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
17. Renaturierung des Niddalaufes<br />
24<br />
Die Planungsbehörden des Landschaftsschutzes<br />
haben sich zum Ziel gesetzt ,die Nidda zu renaturieren<br />
und weitgehend den alten Zustand - vor der<br />
Begradigung in den 60er Jahren- wieder herzustellen.<br />
Durch Pressemitteilungen wurde den <strong>Niddatal</strong>er<br />
Bürgern bekannt, daß in Karben Aktivitäten bestehen,<br />
die Bodensohle der Nidda anzuheben.<br />
Gerade Ilbenstädter und Assenheimer Bürger, die<br />
im Gefahrenbereich der Nidda wohnen, vernehmen<br />
solche Berichte mit Argwohn, da sie erst seit<br />
der Begradigung in den 60er Jahren eine relative<br />
Sicherheit vor Hochwasser haben.<br />
Sollte es sich abzeichnen, daß in der nächsten Zeit<br />
die Planung der Niddarenaturierung in unserer<br />
Gemarkung beginnt, wird sich die <strong>FWG</strong> dafür<br />
einsetzen, daß die betroffenen Bürger bereits im<br />
Anfangsstadium in die Planung mit einbezogen<br />
werden, um ihre Interessen vortragen zu können.<br />
18. Die Finanzpolitik der Stadt <strong>Niddatal</strong><br />
Sparsamkeit ist eine gute Einnahme.<br />
Cicero 106 - 43 v. Chr.<br />
<strong>Das</strong> zentrale Thema in der Politik ist und war zu jeder Zeit, bei<br />
jeder Gemeinde, das knappe Geld.<br />
Die Lösungen vieler kommunaler Probleme sind von den Finanzen<br />
abhängig.<br />
In den Köpfen unserer Gesellschaft, speziell aber bei den gewählten<br />
Volksvertretern, sind erstaunliche Verhaltensmuster festzustellen,<br />
wenn es um öffentliche Schulden geht.<br />
Im privaten, wie auch im geschäftlichen Umfeld ist der Begriff<br />
„Schulden“ bei den meisten Personen negativ besetzt. Fast Jedermann<br />
- auch die gewählten Volksvertreter - mit privaten Schulden<br />
versuchen, diese mit allen Kräften in möglichst kurzer Zeit zu<br />
tilgen.<br />
Schauen wir uns einmal die Schuldenbewältigung der Stadt <strong>Niddatal</strong><br />
an. Hier gelten scheinbar völlig andere Maßstäbe als im privaten<br />
Lebensbereich. Offensichtlich besteht im öffent-<br />
lichen Bereich keinerlei Drang die Schulden zu<br />
verringern oder sogar ganz abzubauen, da seit<br />
vielen Jahren die städtischen Schulden immer<br />
zwischen 7 und gut 9 Millionen DM schwanken.
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Nach jedem abgeschlossenen Haushaltsjahr wird - dem Sinne nach -<br />
in der Presse folgendes berichtet:<br />
„Auch in diesem Jahr haben wir wieder gut gewirtschaftet. Mit nur<br />
......DM Kreditaufnahme konnten alle anfallenden Probleme in<br />
<strong>Niddatal</strong> gelöst werden!“<br />
Die Stadtverordneten von <strong>Niddatal</strong> sind schon seit Jahren durch ihr<br />
Abstimmungsverhalten für diese Situation mitverantwortlich und<br />
sind dennoch fest davon überzeugt, richtig gehandelt zu haben.<br />
Es kann beobachtet werden, daß in allen Bevölkerungsschichten<br />
durch Einfluß der Medien eine Gewöhnung eingetreten ist, wobei<br />
private Schulden einer strengeren Bewertung als öffentliche Schulden<br />
ausgesetzt sind.<br />
Da alle Kandidaten der <strong>FWG</strong><br />
aus der freien Wirtschaft kommen<br />
und nach deren Gesetzmäßigkeiten<br />
zu handeln gewöhnt<br />
sind, kann für die <strong>FWG</strong><br />
die <strong>Niddatal</strong>er Finanz- und<br />
somit Schuldenpolitik langfristig<br />
nicht mitgetragen werden.<br />
Nichts wird im öffentlichen<br />
Leben so schnell <strong>zur</strong> Gewohnheit<br />
wie ein Defizit im staatlichen<br />
Haushalt<br />
Milton Friedmann<br />
Im letzten Jahr brachte die <strong>FWG</strong> einen Antrag im Stadtparlament<br />
ein mit dem Ziel, daß sich die Stadt <strong>Niddatal</strong> eine Selbstverpflichtung<br />
auferlegt, die Schulden langfristig abzubauen, um die<br />
Investitionskraft für die Bürger zu erhöhen. Leider wurde dieser<br />
Antrag belächelt und von allen anderen Fraktionen abgelehnt.<br />
Die <strong>Niddatal</strong>er Finanz- und Investitionspolitik ist nur kurzfristig<br />
auf effektvolle Begehrlichkeiten ausgerichtet.<br />
Allein die Schuldzinsen betragen im Mittel eines jeden Jahres ca.<br />
450.000,– DM. Dieses Geld bekommt die Bank Jahr für Jahr letztlich<br />
von den <strong>Niddatal</strong>er Bürgern.<br />
Würden - so die Vorstellungen der <strong>FWG</strong> - die Schulden langfristig<br />
abgebaut, könnte die Stadt jedes Jahr 450.000,– DM mehr für ihre<br />
Bürgerbelange wie städtische Einrichtungen, Spielplätze, Vereine,<br />
usw. ausgeben.<br />
Interessierte Bürger können im Internet unter<br />
Der Haushalt ist der Nerv des<br />
Staates. Daher muß er den profanen<br />
Augen der Untertanen<br />
entzogen werden.<br />
Richelieu<br />
www.fwg-niddatal.de alle Haushaltszahlen und<br />
deren Entwickung von 1993 - 1999 nachlesen.<br />
Diese Zahlen wurden vom Hessischen Bund<br />
der Steuerzahler erstellt.<br />
Da jede öffentliche Körperschaft<br />
Schulden hat, wird<br />
dieser Zustand als normal,<br />
ja fast schicklich angesehen.<br />
Private Schulden will man<br />
jedoch möglichst schnell los<br />
werden.<br />
25
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
19. Vorstellung der Kandidaten<br />
26<br />
Rüdiger Weitzel<br />
1. Vorsitzender,<br />
Fraktionsmitglied<br />
Kfm. Angestellter<br />
Gutenbergstrasse 6,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Bönstadt)<br />
Harald Bagehorn<br />
Mitglied des Magistrats<br />
Luftverkehrskaufmann<br />
Solmser Strasse 14,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Assenheim)<br />
Hans-Jürgen Kraft<br />
Mitglied der Fraktion<br />
Dachdeckermeister<br />
Gollbergstrasse 4,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Assenheim)<br />
Bodo Ruhmland<br />
Dipl. Ingenieur<br />
Wintersteinstrasse 11,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Assenheim)<br />
Ottmar Komma<br />
Fraktionsvorsitzender<br />
Geschäftsführer i.R.<br />
An der Lögesmühle 1,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Kaichen)<br />
Karsten-Wilhelm<br />
Hofmann<br />
2. Vorsitzender<br />
Mitglied der Fraktion<br />
Klinischer Psychologe<br />
Erbstädter Strasse 3,<br />
61194 Nidddatal<br />
(Bönstadt)<br />
Dr. Jens Komma<br />
Zahnarzt<br />
Im Grund 16,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Kaichen)<br />
Matthias Feige<br />
Vorstandmitglied<br />
(IT-Beauftragter)<br />
Key Account Manager<br />
In den Helgengärten 8,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Bönstadt)
<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
Normen Bier<br />
Elektromeister<br />
An der Lögesmühle 1,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Kaichen)<br />
Kerstin Pelitz<br />
Dipl.-Betriebswirtin<br />
Sternbacher Strasse 9,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Bönstadt)<br />
Barbara Feige<br />
Mitglied des Vorstands<br />
(Schriftführerin)<br />
Zahnarzthelferin<br />
In den Helgengärten 8,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Bönstadt)<br />
Walter Pommer<br />
Flugzeugschlepperfahrer<br />
Kaicher Strasse 13,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Bönstadt)<br />
Karl Stier<br />
Schlossermeister<br />
Am Breul 7,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Kaichen)<br />
Gerhard<br />
Rauschecker<br />
Mitglied des Vorstands<br />
(Kassenwart)<br />
Dipl.-Ingenieur (FH)<br />
Mühlweg 8a,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Assenheim)<br />
Walter Senzel<br />
Straßenbaumeister<br />
Altenstädter Strasse 4,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Kaichen)<br />
Karin Kraft<br />
Büroangestellte<br />
Gollbergstrasse 4,<br />
61194 <strong>Niddatal</strong><br />
(Assenheim)<br />
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<strong>FWG</strong> NIDDATAL DAS BESSERE BÜRGERKONZEPT<br />
© <strong>FWG</strong> <strong>Niddatal</strong>, März 2001<br />
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