CE-Codierung-Internetfassung 24-3-2006 - Bundesverband der ...
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<strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong><br />
Deutschen Ziegelindustrie e.V.<br />
<strong>Bundesverband</strong> Ziegelindustrie e.V. • Schaumburg-Lippe-Straße. 4 • 53113 Bonn<br />
<strong>CE</strong>-Kennzeichnung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1<br />
(Stand <strong>24</strong>.03.<strong>2006</strong>)<br />
Das nachfolgende Merkblatt erläutert eine Variante <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> zur <strong>CE</strong>- Kennzeichnung von Mauerziegeln. Wie schon in<br />
an<strong>der</strong>en Produktbereichen (Dämmstoffe) mit Erfolg praktiziert, werden über eine zusätzliche <strong>CE</strong>-<strong>Codierung</strong> (z .B. ergänzend zur<br />
bekannten Artikel-Nummer) in kurzer und einfacher Weise die Produkt begleitenden Informationen zur <strong>CE</strong>-Kennzeichnung bereit<br />
gestellt. Weitere Informationen zur <strong>CE</strong>- Kennzeichnung sind auf <strong>der</strong> Internetseite www.ziegel.de verfügbar.<br />
<strong>CE</strong>-Kennzeichnung von Mauerziegel nach DIN EN 771-1<br />
Nach § 4 (1) Bauproduktengesetz werden Mauerziegel spätestens<br />
ab 1.4.<strong>2006</strong> mit dem <strong>CE</strong>-Zeichen zu kennzeichnen sein. Die Volldeklaration<br />
ist in <strong>der</strong> Regel sehr detailliert und aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong><br />
Angaben nur auf einem geson<strong>der</strong>ten Beipackzettel möglich. Für viele<br />
Produkte, die ohne Verpackung ausgeliefert werden, kann die <strong>CE</strong>-<br />
Kennzeichnung auf <strong>der</strong> nachgeordneten Ebene, d.h. auf den produktbegleitenden<br />
Unterlagen vorgesehen werden. Die Volldeklaration<br />
kann entwe<strong>der</strong> auf dem Lieferschein (Rückseite) o<strong>der</strong> auch als<br />
Anlage beigefügt werden. Da viele Angaben in <strong>der</strong> <strong>CE</strong>-<br />
Kennzeichnung, wie Herstelleradresse, Produktionsstandort, Anwendungsbereich,<br />
Maßtoleranzen, Brandverhalten etc. i.d.R. gleichlautend<br />
deklariert werden, hat <strong>der</strong> <strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> Dt. Ziegelindustrie<br />
ein einheitliches Schema für eine Kennzeichnung vorgeschlagen<br />
das erlaubt, die jeweils verän<strong>der</strong>lichen Leistungswerte für<br />
Mauerziegel mit Hilfe einer Folge aus Zahlen und Buchstaben (<strong>Codierung</strong>)<br />
<strong>der</strong> vollständigen <strong>CE</strong>-Deklaration zuzuordnen.<br />
Ziffer 1 – 2 Jahr <strong>der</strong> Kennzeichnung:<br />
Die beiden letzten Ziffern <strong>der</strong> Jahreszahl, in dem die <strong>CE</strong>-<br />
Kennzeichnung angebracht wurde. Die Kennziffer wird jährlich geän<strong>der</strong>t.<br />
Eingabe: Jahr <strong>der</strong> Kennzeichnung, Einheit: zweistellige Zahl<br />
(letzten beiden Ziffern <strong>der</strong> Jahreszahl), Beispiel: 06 (für <strong>2006</strong>)<br />
Ziffer 3-6 Nummer des Zertifikates<br />
Die Nummer des Zertifikates setzt sich zusammen aus: «Fortlaufende<br />
Nummer – BPR – Kennnummer <strong>der</strong> notifizierten Stelle ». Die<br />
Nummer des Zertifikates wird durch die notifizierte Stelle vergeben.<br />
Deklarationsbeispiel: 0123-BPR-0803. Eingabe: Zertifikatnummer,<br />
Einheit: vierstellige ganze Zahl, Beispiel: 0234<br />
Ziffer 7 Ziegeltyp LD / HD - Ziegel<br />
LD-Ziegel (Low Density): LD-Ziegel gem. DIN EN 771-1 sind in <strong>der</strong><br />
Regel Ziegel für wärmedämmendes Mauerwerk. Sie entsprechen<br />
den wesentlichen Eigenschaften von Wärmedämmziegeln nach DIN<br />
V 105-2 bzw. -6.<br />
Die <strong>Codierung</strong> – als vereinfachte <strong>CE</strong>-Kennzeichnung<br />
Die Reduzierung <strong>der</strong> obligatorischen <strong>CE</strong>-Kennzeichnung (<strong>Codierung</strong>)<br />
hat den Vorteil, dass die variablen Leistungswerte, Eigenschaften<br />
und Ausprägungen von Mauerziegel platzsparend, zum Beispiel<br />
zusammen mit <strong>der</strong> Mauerziegelposition, Artikelnummer und <strong>der</strong><br />
Liefermenge, direkt auf dem Lieferschein hinterlegt werden kann.<br />
Handel, Planer und nicht zuletzt <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Baustelle<br />
kann sich je<strong>der</strong>zeit über die vereinheitlichte Zuordnung <strong>der</strong> Ziffernfolge<br />
auf dem Lieferschein, Prospekten, Internet (Decodierung) die in<br />
<strong>der</strong> <strong>CE</strong>-Volldeklaration zugesicherten Leistungswerte Einblick verschaffen.<br />
Die verbindliche Festlegung <strong>der</strong> Ziffernfolge im <strong>Codierung</strong>sschlüssel<br />
hat zudem den Vorteil, dass die Lesbarkeit wichtiger<br />
harmonisierter Baustoffeigenschaften weitgehend möglich bleibt. Im<br />
folgenden Beispiel wird die <strong>CE</strong>-<strong>Codierung</strong> für einen Wärmedämmziegel<br />
(Mauerziegel nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung)<br />
erläutert.<br />
HD-Ziegel (High density): HD-Ziegel gem. DIN EN 771-1 sind Ziegel<br />
für Sicht- und Verblendmauerwerk (Vormauerziegel und Klinker aber<br />
auch Industrieverblen<strong>der</strong>), unabhängig von <strong>der</strong> Rohdichte. Mauerziegeln<br />
nach DIN V 105-1. Eingabe: Angabe des Ziegeltyps, Einheit:<br />
Buchstabe (groß geschrieben), Beispiel: L (L= LD-Ziegel) o<strong>der</strong> H (H=<br />
HD-Ziegel)<br />
Ziffer 8 – 16 Abmessungen:<br />
Die Nennmaße des Mauerziegels werden gem. DIN EN 771-1, Abschnitt<br />
5.2.1.1 in <strong>der</strong> Reihenfolge (Ziffer 8 – 10) Länge in mm, (Ziffer<br />
11 – 13) Breite, (Ziffer 14 - 16) Höhe angegeben. Einheit: in mm,<br />
Beispiel: <strong>24</strong>7 365 238.<br />
Ziffer 17 Form und Ausbildung:<br />
Die Form, die Lochrichtung und <strong>der</strong> Lochanteil werden nach Abschnitt<br />
5.2.2.1 <strong>der</strong> DIN EN 771-1 mit einer dezidierten Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Form und Ausbildung o<strong>der</strong> mit einer vermassten Zeichnung o<strong>der</strong><br />
durch Inbezugnahme <strong>der</strong> Steingruppen in Tabelle 3.1 <strong>der</strong> DIN EN<br />
1996-1-1 angegeben. Für Mauerziegel nach allgemeiner bauauf-
sichtlicher Zulassung kann die Deklaration <strong>der</strong> Form und Ausbildung<br />
durch Inbezugnahme <strong>der</strong> vermassten Zeichnungen im Anhang <strong>der</strong><br />
jeweiligen Zulassung „Z-17.1-XXX“ erfolgen.<br />
Die Form, Lochrichtung, Lochanteil und das Lochbild können für die<br />
Verwendung in Deutschland auch mit Bezug auf die in <strong>der</strong> Anwendungsnorm<br />
DIN EN 20000-401 enthaltenen Lochungsarten beschrieben<br />
werden. Je<strong>der</strong> Lochungsart wird ein Buchstabe zugeordnet.<br />
Dies sind gem. Tabelle A.1 <strong>der</strong> DIN V 20000-401: HLzA = A;<br />
HLz B = B, HLz W = W; HLz C = C, WDz = D; V = Vollziegel, Z =<br />
gem. Zulassung. Eingabe: Lochungsart, Einheit: Buchstabe (groß<br />
geschrieben), Beispiel: A, B, W, C, D, V o<strong>der</strong> Z (gem. Zulassung)<br />
Ziffer 18 und 19 Druckfestigkeit:<br />
Angegeben wird <strong>der</strong> Nennwert <strong>der</strong> Druckfestigkeitsklasse nach DIN<br />
V 105-100. Aus dem angegebenen Wert kann <strong>der</strong> Mindestmittelwert<br />
(MW) abgeleitet werden wie folgt: angegebener Wert x 1,25 in<br />
N/mm 2 ,(incl. Formfaktor gem. DIN V 20000-401 bzw. Zulassung,<br />
i.d.R. 1,0 bzw. 1.2). Der angegebene Wert entspricht dem kleinsten<br />
zulässigen Einzelwert <strong>der</strong> jeweiligen Druckfestigkeitsklasse.<br />
Eingabe: Druckfestigkeit, Einheit: N/mm 2 , Beispiel: 12<br />
Ziffer 20 und 21 Brutto-Trockenrohdichte<br />
Die Brutto-Trockenrohdichte wird mit Bezug auf die obere Grenze<br />
<strong>der</strong> Rohdichteklasse (Nennwert <strong>der</strong> Rohdichteklasse) in kg/dm 3<br />
angegeben. Aus <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> Rohdichteklasse kann <strong>der</strong> jeweilige<br />
Mittelwert <strong>der</strong> Brutto-Trockenrohdichte sowie die auf die Klassengrenze<br />
bezogene zul. Abweichung Dm abgeleitet werden. Aus <strong>der</strong><br />
Angabe errechnet sich <strong>der</strong> deklarierte Mittelwert wie folgt: für LD-<br />
Ziegel: Mittelwert (MW)=angegebener Wert /100– 0,04 in kg/dm 3 (00<br />
entspricht 100), für HD-Ziegel: Mittelwert (MW) = angegebener Wert<br />
/10 – 0,10 in kg/dm 3 , für Lochung WDz gilt abweichend: Mittelwert<br />
(MW) =angegebener Wert /100 –0,02 in kg/dm 3<br />
Eingabe: Brutto-Trockenrohdichte, Einheit: kg/dm 3 , Beispiel: 80<br />
Ziffer 22 Wärmeleitfähigkeit:<br />
Bei <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> äquivalenten Wärmeleitfähigkeit equ in <strong>der</strong> <strong>CE</strong>-<br />
Kennzeichnung handelt es sich um deklarierte Werte und nicht um<br />
die in Deutschland üblichen Rechenwerte. Die Anwendungsnorm zur<br />
DIN 4108-4 stellt im Anhang B dem Anwen<strong>der</strong> Rechenregeln zur<br />
Verfügung, mit denen er aus den im <strong>CE</strong>-Zeichen deklarierten equ-<br />
Werten nach DIN EN 1745, Bemessungswerte <strong>der</strong> Wärmeleitfähigkeit<br />
nach den Technischen Baubestimmungen ableiten kann. Das<br />
Verfahren ist z. Z. jedoch noch nicht abschließend festgelegt.<br />
Nach einer Empfehlung des <strong>Bundesverband</strong>es und in Abstimmung<br />
mit den Herstellern kann für Wärmedämmziegel (LD-Ziegel) in <strong>der</strong><br />
<strong>CE</strong>-<strong>Codierung</strong> die Deklaration eines λ10,tr-Wertes für Mauerwerk incl.<br />
Einfluss des Mauermörtels mit drei wertanzeigende Ziffern (Ziffer 22-<br />
<strong>24</strong>) angegeben werden. Dieser Wert entspricht dem in den Zulassungen<br />
angegeben λ10,tr. Wert. Im Falle von Blockziegelmauerwerk<br />
wird <strong>der</strong> λ10,tr -Wert mit LM 21 und im Falle von Planziegelmauerwerk<br />
<strong>der</strong> λ10,tr-Wert mit Dünnbettmörtel deklariert. Diese Empfehlung des<br />
<strong>Bundesverband</strong>es bezieht sich ausschließlich auf Zulassungsziegel<br />
nach abZ.<br />
Für Normsteine lautet die Empfehlung „LNB“ zu deklarieren (Leistungsmerkmal<br />
nicht bestimmt). Daher wird für die <strong>Codierung</strong> ab <strong>der</strong><br />
Ziffer 21 unterschieden, ob es sich um einen HD-Ziegel o<strong>der</strong> wärmedämmenden<br />
LD-Ziegel gem. abZ handelt.<br />
Ziffer 22-<strong>24</strong> Zulassungsziegel (LD-Ziegel): Wärmeleitfähigkeit<br />
Eingabe: Wert <strong>der</strong> Wärmeleitfähigkeit gem. Zulassung, Einheit:<br />
Zahlenwert, Beispiel: 123 (für 0,123 W/mK)<br />
Alternative: Eingabe: Deklaration <strong>der</strong> Wärmeleitfähigkeit gem. Zulassung,<br />
Einheit: Buchstabe, Beispiel: Z (für gem. Zulassung)<br />
Ziffer 22 HD-Ziegel: Wärmeleitfähigkeit<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> empfiehlt, keine Angabe zu den wärmeschutztechnischen<br />
Angaben im Rahmen <strong>der</strong> <strong>CE</strong>- Kennzeichnung vorzunehmen.<br />
Eingabe: Leistungsmerkmal nicht bestimmt, Einheit: Buchstabe,<br />
Beispiel: N (für Leistungsmerkmal nicht bestimmt)<br />
Ziffer 23 HD-Ziegel: Gehalt an löslichen Salzen<br />
Angegeben wird die technische Klasse S0, S1 und S2 gemäß Abschnitt<br />
5.2.8 <strong>der</strong> DIN EN 771-1 zum Gehalt an aktiven löslichen<br />
Salzen. 0= Klasse S0, 1 = Klasse S1, 2 =Klasse S2<br />
Eingabe: Gehalt an löslichen Salzen, Einheit: Klasse, Beispiel: 2<br />
Ziffer <strong>24</strong> HD-Ziegel: Wasseraufnahme<br />
Für die <strong>CE</strong>-Kennzeichnung von LD-Ziegeln kann die Deklaration <strong>der</strong><br />
Wasseraufnahme ganz entfallen und ist daher in <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> nicht<br />
angelegt. Für HD-Ziegel gelten die nachfolgenden Zuordnungen: N =<br />
„Leistung nicht bestimmt“, vgl. Anwendungsbereich; o<strong>der</strong> Angabe<br />
eines Höchstwertes in %. Eingabe: Wasseraufnahme, Einheit: % o.<br />
Buchstabe N, Beispiel: N<br />
Ziffer 25: Frostwi<strong>der</strong>stand<br />
Für die Anwendung von LD-Ziegeln in Deutschland gilt, dass diese<br />
entwe<strong>der</strong> für die Errichtung einer monolithischen Außenwand o<strong>der</strong><br />
im Bereich des Hintermauerwerkes bei zweischaligen o<strong>der</strong> zusatzgedämmten<br />
Konstruktionen Verwendung finden. Für alle Einsatzbereiche<br />
gilt, dass in Deutschland keine Anfor<strong>der</strong>ungen an die Frostbeständigkeit<br />
für LD-Ziegel bestehen. Im Anwendungsbereich wird mit<br />
dem Begriff „geschütztes Mauerwerk“ zum Ausdruck gebracht, dass<br />
für die <strong>CE</strong>-Kennzeichnung von LD-Ziegeln keine Deklaration <strong>der</strong><br />
Frost-Tau-Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit vorgenommen werden muss. Im<br />
Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Frost-Tau-<br />
Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit nur bei Ziegeln zur Verwendung in Außenbauteilen<br />
– also ungeschütztes Mauerwerk – zu bestimmen ist. Es gilt: N<br />
= „Leistung nicht bestimmt“, vgl. Anwendungsbereich (geschütztes<br />
Mauerwerk), 1 = Frostbeständig nach DIN 52 252-1 bzw. -2, -3<br />
Eingabe: Frostwi<strong>der</strong>stand, Einheit: Klasse/Buchstabe N, Beispiel: N<br />
Decodierung und <strong>CE</strong>-Volldeklaration<br />
Die vollständige <strong>CE</strong>-Kennzeichnung für Mauerziegel ergibt sich aus<br />
<strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Ziffern aus <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong>, z.B. auf dem Lieferschein,<br />
zur folgenden einheitlichen Muster-<strong>CE</strong>-Volldeklaration. Auch<br />
hier dienen die Ziffern als Platzhalter für die mit <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> zugesicherten<br />
Materialeigenschaften.<br />
Beispiel: Produktbeileger (Decodierung) zur <strong>CE</strong>-Kennzeichnung<br />
Informationen zur <strong>CE</strong>-Kennzeichnung im Internet<br />
Der Anwen<strong>der</strong> hat die Möglichkeit unter www.ziegel.de die Ziffernfolge<br />
<strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> in ein Interface einzugeben und die vollständige<br />
<strong>CE</strong>-Deklaration am Bildschirm einzusehen o<strong>der</strong> auszudrucken.<br />
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<strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> Deutschen Ziegelindustrie e.V.<br />
Schaumburg-Lippe-Straße 4; 53113 Bonn<br />
Tel.: (0228) 9 14 93-0; Fax: (0228) 9 14 93-28<br />
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