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CE-Codierung-Internetfassung 24-3-2006 - Bundesverband der ...

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<strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Ziegelindustrie e.V.<br />

<strong>Bundesverband</strong> Ziegelindustrie e.V. • Schaumburg-Lippe-Straße. 4 • 53113 Bonn<br />

<strong>CE</strong>-Kennzeichnung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1<br />

(Stand <strong>24</strong>.03.<strong>2006</strong>)<br />

Das nachfolgende Merkblatt erläutert eine Variante <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> zur <strong>CE</strong>- Kennzeichnung von Mauerziegeln. Wie schon in<br />

an<strong>der</strong>en Produktbereichen (Dämmstoffe) mit Erfolg praktiziert, werden über eine zusätzliche <strong>CE</strong>-<strong>Codierung</strong> (z .B. ergänzend zur<br />

bekannten Artikel-Nummer) in kurzer und einfacher Weise die Produkt begleitenden Informationen zur <strong>CE</strong>-Kennzeichnung bereit<br />

gestellt. Weitere Informationen zur <strong>CE</strong>- Kennzeichnung sind auf <strong>der</strong> Internetseite www.ziegel.de verfügbar.<br />

<strong>CE</strong>-Kennzeichnung von Mauerziegel nach DIN EN 771-1<br />

Nach § 4 (1) Bauproduktengesetz werden Mauerziegel spätestens<br />

ab 1.4.<strong>2006</strong> mit dem <strong>CE</strong>-Zeichen zu kennzeichnen sein. Die Volldeklaration<br />

ist in <strong>der</strong> Regel sehr detailliert und aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong><br />

Angaben nur auf einem geson<strong>der</strong>ten Beipackzettel möglich. Für viele<br />

Produkte, die ohne Verpackung ausgeliefert werden, kann die <strong>CE</strong>-<br />

Kennzeichnung auf <strong>der</strong> nachgeordneten Ebene, d.h. auf den produktbegleitenden<br />

Unterlagen vorgesehen werden. Die Volldeklaration<br />

kann entwe<strong>der</strong> auf dem Lieferschein (Rückseite) o<strong>der</strong> auch als<br />

Anlage beigefügt werden. Da viele Angaben in <strong>der</strong> <strong>CE</strong>-<br />

Kennzeichnung, wie Herstelleradresse, Produktionsstandort, Anwendungsbereich,<br />

Maßtoleranzen, Brandverhalten etc. i.d.R. gleichlautend<br />

deklariert werden, hat <strong>der</strong> <strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> Dt. Ziegelindustrie<br />

ein einheitliches Schema für eine Kennzeichnung vorgeschlagen<br />

das erlaubt, die jeweils verän<strong>der</strong>lichen Leistungswerte für<br />

Mauerziegel mit Hilfe einer Folge aus Zahlen und Buchstaben (<strong>Codierung</strong>)<br />

<strong>der</strong> vollständigen <strong>CE</strong>-Deklaration zuzuordnen.<br />

Ziffer 1 – 2 Jahr <strong>der</strong> Kennzeichnung:<br />

Die beiden letzten Ziffern <strong>der</strong> Jahreszahl, in dem die <strong>CE</strong>-<br />

Kennzeichnung angebracht wurde. Die Kennziffer wird jährlich geän<strong>der</strong>t.<br />

Eingabe: Jahr <strong>der</strong> Kennzeichnung, Einheit: zweistellige Zahl<br />

(letzten beiden Ziffern <strong>der</strong> Jahreszahl), Beispiel: 06 (für <strong>2006</strong>)<br />

Ziffer 3-6 Nummer des Zertifikates<br />

Die Nummer des Zertifikates setzt sich zusammen aus: «Fortlaufende<br />

Nummer – BPR – Kennnummer <strong>der</strong> notifizierten Stelle ». Die<br />

Nummer des Zertifikates wird durch die notifizierte Stelle vergeben.<br />

Deklarationsbeispiel: 0123-BPR-0803. Eingabe: Zertifikatnummer,<br />

Einheit: vierstellige ganze Zahl, Beispiel: 0234<br />

Ziffer 7 Ziegeltyp LD / HD - Ziegel<br />

LD-Ziegel (Low Density): LD-Ziegel gem. DIN EN 771-1 sind in <strong>der</strong><br />

Regel Ziegel für wärmedämmendes Mauerwerk. Sie entsprechen<br />

den wesentlichen Eigenschaften von Wärmedämmziegeln nach DIN<br />

V 105-2 bzw. -6.<br />

Die <strong>Codierung</strong> – als vereinfachte <strong>CE</strong>-Kennzeichnung<br />

Die Reduzierung <strong>der</strong> obligatorischen <strong>CE</strong>-Kennzeichnung (<strong>Codierung</strong>)<br />

hat den Vorteil, dass die variablen Leistungswerte, Eigenschaften<br />

und Ausprägungen von Mauerziegel platzsparend, zum Beispiel<br />

zusammen mit <strong>der</strong> Mauerziegelposition, Artikelnummer und <strong>der</strong><br />

Liefermenge, direkt auf dem Lieferschein hinterlegt werden kann.<br />

Handel, Planer und nicht zuletzt <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Baustelle<br />

kann sich je<strong>der</strong>zeit über die vereinheitlichte Zuordnung <strong>der</strong> Ziffernfolge<br />

auf dem Lieferschein, Prospekten, Internet (Decodierung) die in<br />

<strong>der</strong> <strong>CE</strong>-Volldeklaration zugesicherten Leistungswerte Einblick verschaffen.<br />

Die verbindliche Festlegung <strong>der</strong> Ziffernfolge im <strong>Codierung</strong>sschlüssel<br />

hat zudem den Vorteil, dass die Lesbarkeit wichtiger<br />

harmonisierter Baustoffeigenschaften weitgehend möglich bleibt. Im<br />

folgenden Beispiel wird die <strong>CE</strong>-<strong>Codierung</strong> für einen Wärmedämmziegel<br />

(Mauerziegel nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung)<br />

erläutert.<br />

HD-Ziegel (High density): HD-Ziegel gem. DIN EN 771-1 sind Ziegel<br />

für Sicht- und Verblendmauerwerk (Vormauerziegel und Klinker aber<br />

auch Industrieverblen<strong>der</strong>), unabhängig von <strong>der</strong> Rohdichte. Mauerziegeln<br />

nach DIN V 105-1. Eingabe: Angabe des Ziegeltyps, Einheit:<br />

Buchstabe (groß geschrieben), Beispiel: L (L= LD-Ziegel) o<strong>der</strong> H (H=<br />

HD-Ziegel)<br />

Ziffer 8 – 16 Abmessungen:<br />

Die Nennmaße des Mauerziegels werden gem. DIN EN 771-1, Abschnitt<br />

5.2.1.1 in <strong>der</strong> Reihenfolge (Ziffer 8 – 10) Länge in mm, (Ziffer<br />

11 – 13) Breite, (Ziffer 14 - 16) Höhe angegeben. Einheit: in mm,<br />

Beispiel: <strong>24</strong>7 365 238.<br />

Ziffer 17 Form und Ausbildung:<br />

Die Form, die Lochrichtung und <strong>der</strong> Lochanteil werden nach Abschnitt<br />

5.2.2.1 <strong>der</strong> DIN EN 771-1 mit einer dezidierten Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Form und Ausbildung o<strong>der</strong> mit einer vermassten Zeichnung o<strong>der</strong><br />

durch Inbezugnahme <strong>der</strong> Steingruppen in Tabelle 3.1 <strong>der</strong> DIN EN<br />

1996-1-1 angegeben. Für Mauerziegel nach allgemeiner bauauf-


sichtlicher Zulassung kann die Deklaration <strong>der</strong> Form und Ausbildung<br />

durch Inbezugnahme <strong>der</strong> vermassten Zeichnungen im Anhang <strong>der</strong><br />

jeweiligen Zulassung „Z-17.1-XXX“ erfolgen.<br />

Die Form, Lochrichtung, Lochanteil und das Lochbild können für die<br />

Verwendung in Deutschland auch mit Bezug auf die in <strong>der</strong> Anwendungsnorm<br />

DIN EN 20000-401 enthaltenen Lochungsarten beschrieben<br />

werden. Je<strong>der</strong> Lochungsart wird ein Buchstabe zugeordnet.<br />

Dies sind gem. Tabelle A.1 <strong>der</strong> DIN V 20000-401: HLzA = A;<br />

HLz B = B, HLz W = W; HLz C = C, WDz = D; V = Vollziegel, Z =<br />

gem. Zulassung. Eingabe: Lochungsart, Einheit: Buchstabe (groß<br />

geschrieben), Beispiel: A, B, W, C, D, V o<strong>der</strong> Z (gem. Zulassung)<br />

Ziffer 18 und 19 Druckfestigkeit:<br />

Angegeben wird <strong>der</strong> Nennwert <strong>der</strong> Druckfestigkeitsklasse nach DIN<br />

V 105-100. Aus dem angegebenen Wert kann <strong>der</strong> Mindestmittelwert<br />

(MW) abgeleitet werden wie folgt: angegebener Wert x 1,25 in<br />

N/mm 2 ,(incl. Formfaktor gem. DIN V 20000-401 bzw. Zulassung,<br />

i.d.R. 1,0 bzw. 1.2). Der angegebene Wert entspricht dem kleinsten<br />

zulässigen Einzelwert <strong>der</strong> jeweiligen Druckfestigkeitsklasse.<br />

Eingabe: Druckfestigkeit, Einheit: N/mm 2 , Beispiel: 12<br />

Ziffer 20 und 21 Brutto-Trockenrohdichte<br />

Die Brutto-Trockenrohdichte wird mit Bezug auf die obere Grenze<br />

<strong>der</strong> Rohdichteklasse (Nennwert <strong>der</strong> Rohdichteklasse) in kg/dm 3<br />

angegeben. Aus <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> Rohdichteklasse kann <strong>der</strong> jeweilige<br />

Mittelwert <strong>der</strong> Brutto-Trockenrohdichte sowie die auf die Klassengrenze<br />

bezogene zul. Abweichung Dm abgeleitet werden. Aus <strong>der</strong><br />

Angabe errechnet sich <strong>der</strong> deklarierte Mittelwert wie folgt: für LD-<br />

Ziegel: Mittelwert (MW)=angegebener Wert /100– 0,04 in kg/dm 3 (00<br />

entspricht 100), für HD-Ziegel: Mittelwert (MW) = angegebener Wert<br />

/10 – 0,10 in kg/dm 3 , für Lochung WDz gilt abweichend: Mittelwert<br />

(MW) =angegebener Wert /100 –0,02 in kg/dm 3<br />

Eingabe: Brutto-Trockenrohdichte, Einheit: kg/dm 3 , Beispiel: 80<br />

Ziffer 22 Wärmeleitfähigkeit:<br />

Bei <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> äquivalenten Wärmeleitfähigkeit equ in <strong>der</strong> <strong>CE</strong>-<br />

Kennzeichnung handelt es sich um deklarierte Werte und nicht um<br />

die in Deutschland üblichen Rechenwerte. Die Anwendungsnorm zur<br />

DIN 4108-4 stellt im Anhang B dem Anwen<strong>der</strong> Rechenregeln zur<br />

Verfügung, mit denen er aus den im <strong>CE</strong>-Zeichen deklarierten equ-<br />

Werten nach DIN EN 1745, Bemessungswerte <strong>der</strong> Wärmeleitfähigkeit<br />

nach den Technischen Baubestimmungen ableiten kann. Das<br />

Verfahren ist z. Z. jedoch noch nicht abschließend festgelegt.<br />

Nach einer Empfehlung des <strong>Bundesverband</strong>es und in Abstimmung<br />

mit den Herstellern kann für Wärmedämmziegel (LD-Ziegel) in <strong>der</strong><br />

<strong>CE</strong>-<strong>Codierung</strong> die Deklaration eines λ10,tr-Wertes für Mauerwerk incl.<br />

Einfluss des Mauermörtels mit drei wertanzeigende Ziffern (Ziffer 22-<br />

<strong>24</strong>) angegeben werden. Dieser Wert entspricht dem in den Zulassungen<br />

angegeben λ10,tr. Wert. Im Falle von Blockziegelmauerwerk<br />

wird <strong>der</strong> λ10,tr -Wert mit LM 21 und im Falle von Planziegelmauerwerk<br />

<strong>der</strong> λ10,tr-Wert mit Dünnbettmörtel deklariert. Diese Empfehlung des<br />

<strong>Bundesverband</strong>es bezieht sich ausschließlich auf Zulassungsziegel<br />

nach abZ.<br />

Für Normsteine lautet die Empfehlung „LNB“ zu deklarieren (Leistungsmerkmal<br />

nicht bestimmt). Daher wird für die <strong>Codierung</strong> ab <strong>der</strong><br />

Ziffer 21 unterschieden, ob es sich um einen HD-Ziegel o<strong>der</strong> wärmedämmenden<br />

LD-Ziegel gem. abZ handelt.<br />

Ziffer 22-<strong>24</strong> Zulassungsziegel (LD-Ziegel): Wärmeleitfähigkeit<br />

Eingabe: Wert <strong>der</strong> Wärmeleitfähigkeit gem. Zulassung, Einheit:<br />

Zahlenwert, Beispiel: 123 (für 0,123 W/mK)<br />

Alternative: Eingabe: Deklaration <strong>der</strong> Wärmeleitfähigkeit gem. Zulassung,<br />

Einheit: Buchstabe, Beispiel: Z (für gem. Zulassung)<br />

Ziffer 22 HD-Ziegel: Wärmeleitfähigkeit<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> empfiehlt, keine Angabe zu den wärmeschutztechnischen<br />

Angaben im Rahmen <strong>der</strong> <strong>CE</strong>- Kennzeichnung vorzunehmen.<br />

Eingabe: Leistungsmerkmal nicht bestimmt, Einheit: Buchstabe,<br />

Beispiel: N (für Leistungsmerkmal nicht bestimmt)<br />

Ziffer 23 HD-Ziegel: Gehalt an löslichen Salzen<br />

Angegeben wird die technische Klasse S0, S1 und S2 gemäß Abschnitt<br />

5.2.8 <strong>der</strong> DIN EN 771-1 zum Gehalt an aktiven löslichen<br />

Salzen. 0= Klasse S0, 1 = Klasse S1, 2 =Klasse S2<br />

Eingabe: Gehalt an löslichen Salzen, Einheit: Klasse, Beispiel: 2<br />

Ziffer <strong>24</strong> HD-Ziegel: Wasseraufnahme<br />

Für die <strong>CE</strong>-Kennzeichnung von LD-Ziegeln kann die Deklaration <strong>der</strong><br />

Wasseraufnahme ganz entfallen und ist daher in <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> nicht<br />

angelegt. Für HD-Ziegel gelten die nachfolgenden Zuordnungen: N =<br />

„Leistung nicht bestimmt“, vgl. Anwendungsbereich; o<strong>der</strong> Angabe<br />

eines Höchstwertes in %. Eingabe: Wasseraufnahme, Einheit: % o.<br />

Buchstabe N, Beispiel: N<br />

Ziffer 25: Frostwi<strong>der</strong>stand<br />

Für die Anwendung von LD-Ziegeln in Deutschland gilt, dass diese<br />

entwe<strong>der</strong> für die Errichtung einer monolithischen Außenwand o<strong>der</strong><br />

im Bereich des Hintermauerwerkes bei zweischaligen o<strong>der</strong> zusatzgedämmten<br />

Konstruktionen Verwendung finden. Für alle Einsatzbereiche<br />

gilt, dass in Deutschland keine Anfor<strong>der</strong>ungen an die Frostbeständigkeit<br />

für LD-Ziegel bestehen. Im Anwendungsbereich wird mit<br />

dem Begriff „geschütztes Mauerwerk“ zum Ausdruck gebracht, dass<br />

für die <strong>CE</strong>-Kennzeichnung von LD-Ziegeln keine Deklaration <strong>der</strong><br />

Frost-Tau-Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit vorgenommen werden muss. Im<br />

Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Frost-Tau-<br />

Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit nur bei Ziegeln zur Verwendung in Außenbauteilen<br />

– also ungeschütztes Mauerwerk – zu bestimmen ist. Es gilt: N<br />

= „Leistung nicht bestimmt“, vgl. Anwendungsbereich (geschütztes<br />

Mauerwerk), 1 = Frostbeständig nach DIN 52 252-1 bzw. -2, -3<br />

Eingabe: Frostwi<strong>der</strong>stand, Einheit: Klasse/Buchstabe N, Beispiel: N<br />

Decodierung und <strong>CE</strong>-Volldeklaration<br />

Die vollständige <strong>CE</strong>-Kennzeichnung für Mauerziegel ergibt sich aus<br />

<strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Ziffern aus <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong>, z.B. auf dem Lieferschein,<br />

zur folgenden einheitlichen Muster-<strong>CE</strong>-Volldeklaration. Auch<br />

hier dienen die Ziffern als Platzhalter für die mit <strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> zugesicherten<br />

Materialeigenschaften.<br />

Beispiel: Produktbeileger (Decodierung) zur <strong>CE</strong>-Kennzeichnung<br />

Informationen zur <strong>CE</strong>-Kennzeichnung im Internet<br />

Der Anwen<strong>der</strong> hat die Möglichkeit unter www.ziegel.de die Ziffernfolge<br />

<strong>der</strong> <strong>Codierung</strong> in ein Interface einzugeben und die vollständige<br />

<strong>CE</strong>-Deklaration am Bildschirm einzusehen o<strong>der</strong> auszudrucken.<br />

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<strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> Deutschen Ziegelindustrie e.V.<br />

Schaumburg-Lippe-Straße 4; 53113 Bonn<br />

Tel.: (0228) 9 14 93-0; Fax: (0228) 9 14 93-28<br />

E-Mail: info@ziegel.de

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