Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde - Landeszahnärztekammer ...
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<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
Strukturierte Fortbildung in Hessen<br />
<strong>Curriculum</strong> der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH<br />
Sehr geehrte Dame,<br />
sehr geehrter Herr,<br />
vielen Dank für Ihr Interesse am <strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong> der<br />
FAZH GmbH.<br />
Beigefügt erhalten Sie die gewünschten Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen<br />
im Rahmen der Strukturierten Fortbildung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
Hessen. Durch die Teilnahme erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und<br />
Fertigkeiten, die künftig – ein entsprechender Antrag Ihrerseits vorausgesetzt - zum<br />
öffentlichen Ankündigen eines Fortbildungssiegels der LZKH führen kann.<br />
Die Veranstaltungen finden ganztägig in der Zeit von 9:00 Uhr – ca. 17:30 Uhr in den<br />
Fortbildungsräumen der FAZH GmbH, Rhonestraße 4, 60528 Ffm-Niederrad<br />
(Bürostadt), bzw. in der Außenstelle Kassel, Mauerstraße 13, 34117 Kassel statt.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungstage nicht auf die „klassischen“ Fortbildungstage<br />
beschränkt sind, sondern an allen Wochentagen durchgeführt werden<br />
können. Ihre Anmeldung gilt für die Teilnahme an allen 18 Tagesveranstaltungen<br />
einer Veranstaltungsreihe. Einzelne Veranstaltungen können derzeit leider nicht<br />
belegt werden.<br />
Für Ihre fachlichen Fragen steht Ihnen Frau Dr. Panthen unter (0 69) 42 72 75 – 1 90<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Fragen zur Organisation beantwortet Ihnen Herr Pfeiffer unter (0 69) 42 72 75 – 1 80.<br />
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie als Teilnehmer an einem <strong>Curriculum</strong> der<br />
FAZH GmbH in Frankfurt begrüßen dürften!<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Ihr Team der FAZH GmbH<br />
<strong>Curriculum</strong><br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
geplanter Start der nächsten Kursserie:<br />
Frühjahr 2011 in Frankfurt<br />
FAZH Telefon (0 69) 42 72 75 - 0 Rhonestraße 4 Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG<br />
Fax (0 69) 42 72 75 – 1 94 60528 Frankfurt Konto-Nummer 0002 135 523 * BLZ 500 906 07<br />
Steuernummer 045 233 48506
eine Gesellschaft der<br />
<strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong>:<br />
Das <strong>Curriculum</strong> umfasst 18 ganztägige Veranstaltungen mit<br />
zahlreichen praktischen Anteilen im Laufe von zwei Jahren<br />
Es werden nahezu alle Fachgebiete der <strong>Zahnheilkunde</strong> für den<br />
Zahnarzt als Generalisten durch namhafte Referenten abgehandelt.<br />
Die Veranstaltungen finden in Frankfurt-Niederrad und Kassel statt.<br />
Die geplanten Themen in der Gesamt-Übersicht (Änderungen vorbehalten)<br />
1. Parodontologie in der Allgemeinpraxis Prof. Dr. Mengel, Marburg<br />
2.<br />
Innovative Konzepte in der zahnärztlichen<br />
Chirurgie<br />
PD Dr. Filippi, Basel<br />
3. Kinderzahnheilkunde Prof. Dr. Willershausen, Mainz<br />
4. Innere Medizin (allgemeinmedizinische Aspekte) Prof. Dr. Beckh, Worms<br />
5. Moderne und praxistaugliche Endodontie Prof. Dr. Hülsmann, Göttingen<br />
6. Aktuelle Zahnerhaltung PD Dr. Szep, Frankfurt<br />
7. Konzept einer präventiv orientierte Praxis Dr. Laurisch, Korschenbroich<br />
8. Zeitgemäße prothetische Konzepte Prof. Dr. Scheller, Mainz<br />
9. Implantatprothetische Konzepte OA Dr. Weigl, Frankfurt<br />
10.<br />
Diagnostik und Therapie von craniomandibulären<br />
Dysfunktionen<br />
PD Dr. Ottl, Frankfurt<br />
11. Analgesiemethoden / Notfallmedizin PD Dr. Dr. Daubländer, Mainz<br />
12. Zahnärztliche Chirurgie für den Generalisten PD Dr. Dr. Al Nawas, Mainz<br />
13. Ästhetik von den Grundlagen zur Perfektion<br />
14.<br />
15.<br />
EDV - Organisation<br />
HZN - Internetkommunikation<br />
Hygiene in der Zahnarztpraxis<br />
Praxismanagement<br />
Dr. Schwenk, Nürnberg<br />
Dr. Striegel, Nürnberg<br />
Dr. Stöver, Wetzlar<br />
Dr. Klenner, Stadtallendorf<br />
Dr. Dehler, Fulda<br />
16. Schmerztherapie, alternative Heilmethoden Prof. Dr. Dr. Staehle, Heidelberg<br />
17. Fallpräsentation bzw. Falldiskussion Professoren aller Disziplinen<br />
18. Kieferorthopädie für den Generalisten Dr. Gerkhardt, Worms
Bitte in Druckbuchstaben ausgefüllt<br />
per Fax an 069 427275-194<br />
Kursteilnehmer<br />
Anmeldung zum<br />
<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
Name, Vorname _____________________________________________________________________________<br />
Straße, Haus-Nr.:___________________________________ PLZ, Ort:__________________________________<br />
Geburtsort:____________________________________ Geburtsdatum:_________________________________<br />
Telefon:_________________________________________<br />
E-Mail:__________________________________________<br />
Über die Teilnahmegebühr von € 3.597,- erteile ich Ihnen die einmalige Abbucherlaubnis. Die Gebühr soll<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
in einer Summe in drei gleichen Raten<br />
abgebucht werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich ohne Erteilung der Abbuchungserlaubnis nicht am<br />
<strong>Curriculum</strong> teilnehmen kann.<br />
Name des Kontoinhabers ______________________________________________________________________<br />
Name des Kreditinstituts _______________________________________________________________________<br />
Konto ___________________________________________ BLZ ______________________________________<br />
Datum _____________________________ Unterschrift des Kontoinhabers ______________________________<br />
<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen:<br />
Der Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich und bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen<br />
GmbH behält sich vor den Starttermin zu verlegen oder das <strong>Curriculum</strong> abzusagen, wenn die benötigte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gehen mehr Anmeldungen<br />
als die vorgesehen Höchstteilnehmerzahl ein, wird die Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es gilt grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige<br />
Mehrwertsteuersatz. Wir behalten uns vor, bei einer Änderung die genannten Kursgebühren anzupassen.<br />
Praxisstempel<br />
Datum:______________ Unterschrift:___________________________
<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen<br />
(<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong>)<br />
1. Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung werden<br />
alle Veranstaltungstage der jeweiligen Veranstaltungsserie gebucht. Eine Anmeldung<br />
für einzelne Veranstaltungen ist nicht möglich.<br />
2. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung so früh wie möglich wünschenswert.<br />
Die Zulassung zu einer Veranstaltungsreihe erfolgt in der Reihenfolge des<br />
Anmeldeeinganges und allein durch die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen<br />
GmbH.<br />
3. Eine Teilnahmebestätigung erfolgt nach Erteilung einer Abbuchungserlaubnis vom<br />
Bankkonto. Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine endgültige<br />
Teilnahmebestätigung und Rechnung. Ihre Anmeldung ist mit dieser Bestätigung durch<br />
die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH verbindlich.<br />
4. Die Rechnung umfasst - jeweils gesondert ausgewiesen - die Teilnahmegebühr, den<br />
gültigen Mehrwertsteueranteil sowie den Überweisungsbetrag. Die Rechnung ist sofort<br />
fällig.<br />
5. Die Abbuchung der Teilnahmegebühr (bei Ratenzahlung: die ersten Rate) erfolgt<br />
voraussichtlich zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag.<br />
6. Jede Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Eine kostenfreie Stornierung der<br />
Teilnahme ist nach erfolgter endgültiger Teilnahmebestätigung nur noch bei<br />
Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich. Es erfolgt keine Gebührenrückerstattung,<br />
falls Sie uns keinen Ersatzteilnehmer benennen können. Diese Regelungen gelten<br />
unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.<br />
7. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt<br />
werden.<br />
8. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Geschäftsbedingungen<br />
an.<br />
9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
Fortbildungsakademie<br />
Zahnmedizin Hessen GmbH<br />
Rhonestraße 4<br />
60528 Frankfurt (Stand: März 2007)
<strong>Curriculum</strong><br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
Teilnahmegebühr: € 3.597,--<br />
Der genannte Preis versteht sich inklusive 19 %<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Wir behalten uns vor, bei Änderung des gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuersatzes eine entsprechende Anpassung der<br />
Gebühren - soweit die Teilnahmebestätigung nicht bereits<br />
ergangen ist - vorzunehmen.<br />
Die Teilnahmegebühr kann in einer Summe oder in drei Raten<br />
gezahlt werden.<br />
Preise: Stand März 2007<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise<br />
Fortbildungsakademie Telefon 069 427275-180<br />
Zahnmedizin Hessen GmbH Fax 069 427275-194<br />
Rhonestraße 4 Email: seminar@fazh.de<br />
60528 Frankfurt
Ordnung zur Anerkennung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zahn-,<br />
Mund- und Kieferheilkunde<br />
Stand Juni 2007<br />
Die Delegiertenversammlung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen hat am 19. Mai<br />
2001 aufgrund der Vorschriften des § 25 Nr. 14 des Heilberufsgesetzes in der Fassung<br />
vom 6. März 2001 in Verbindung mit § 15 der Berufsordnung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
Hessen die folgende Ordnung beschlossen. In deren Text wird die Berufsbezeichnung<br />
„Zahnarzt“ einheitlich und neutral für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
verwendet.<br />
Präambel<br />
Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde stellt einen einheitlichen und unmittelbaren Bereich<br />
zahnärztlicher Tätigkeit innerhalb unseres Gesundheitswesens dar.<br />
Die Grundlage für das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Zahnarzt ist die zahnmedizinische<br />
Betreuung gemäß dem aktuellen Fachwissen. Deshalb verpflichtet das Heilberufsgesetz<br />
und die Berufsordnung jeden Zahnarzt schon immer, seine fachliche Kompetenz<br />
durch berufsbegleitende Fortbildung kontinuierlich zu aktualisieren und zu festigen.<br />
Unter strukturierter Fortbildung mit berufsrechtlicher Anerkennung wird im Sinne dieser<br />
Ordnung eine freiwillige, berufsbegleitende, systematische, geordnete, logisch aufgebaute<br />
Fortbildungsreihe („<strong>Curriculum</strong>“) verstanden, die der Aktualität und Dynamik zahnärztlicher<br />
Erkenntnisse entspricht und auf die Bedürfnisse des niedergelassenen Zahnarztes ausgerichtet<br />
ist.<br />
Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen erteilt die Genehmigung zum öffentlichen Führen<br />
eines Kammerzertifikates Fortbildung. Grundlage hierfür ist die gemäß dieser Ordnung<br />
sachgerecht erbrachte und für das Gemeinwohl bedeutungsvolle, dem Informationsbedürfnis<br />
des Bürgers dienende strukturierte Fortbildungsleistung.<br />
Hierauf aufbauend erteilt die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen die Genehmigung zum<br />
Führen eines Tätigkeitsschwerpunktes, wenn zusätzlich entsprechend praktische Erfahrungen<br />
und Fertigkeiten im jeweiligen Bereich / Gebiet gemäß den Vorgaben dieser Ordnung<br />
sachgerecht nachgewiesen werden.<br />
Die von der Hauptversammlung der Bundeszahnärztekammer in Dresden verabschiedete<br />
Rahmenvereinbarung zur strukturierten Fortbildung diente dabei als Orientierung für diese<br />
Ordnung.<br />
Die Berechtigung des Zahnarztes zur umfassenden Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
erfolgt durch die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Einführung des<br />
Kammerzertifikates Fortbildung bzw. eines Tätigkeitsschwerpunktes stellt keine Einschränkung<br />
der zahnärztlichen Approbation oder Berufserlaubnis dar und ist auch zukünftig<br />
keine Voraussetzung für die Erbringung bestimmter zahnärztlicher Leistungen.
§ 1<br />
Ziel und Zweck<br />
1. Ziel der strukturierten Fortbildung ist es, die durch Approbation oder Berufserlaubnis<br />
bestätigte, fachliche Kompetenz zu erweitern sowie die Kenntnisse, Fertigkeiten und<br />
Erfahrungen an die Entwicklungen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anzupassen.<br />
2. Das Kammerzertifikat Fortbildung / Tätigkeitsschwerpunkt dient dem Informationsbedürfnis<br />
der Bürger.<br />
3. Der Zahnarzt erhält mit dem Kammerzertifikat Fortbildung / dem Tätigkeitsschwerpunkt<br />
das Recht, die von ihm abgeleistete strukturierte Fortbildung öffentlich bekannt zu geben.<br />
4. Die Teilnahme an den strukturierten Fortbildungsveranstaltungen ist freiwillig und soll<br />
berufsbegleitend erfolgen.<br />
§ 2<br />
Kammerzertifikat / Tätigkeitsschwerpunkt<br />
1. Die modular aufgebaute, zweistufige strukturierte Fortbildung besteht aus den Kammerzertifikaten<br />
Fortbildung und Tätigkeitsschwerpunkten.<br />
2. Die Tätigkeitsschwerpunkte bauen auf den Kammerzertifikaten Fortbildung auf. Ihre<br />
Erteilung und Aufrechterhaltung erfordern insbesondere den Nachweis von praktischen<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten.<br />
3. Voraussetzung für die Erteilung des Kammerzertifikates / die Anerkennung eines Tätigkeitsschwerpunktes<br />
ist die zahnärztliche Approbation oder Erlaubnis zur Ausübung<br />
der <strong>Zahnheilkunde</strong> gemäß § 13 des Gesetzes über die Ausübung der <strong>Zahnheilkunde</strong>.<br />
§ 3<br />
Kammerzertifikat Fortbildung<br />
1. Zahnärzten wird nach Maßgabe der vom Vorstand der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen<br />
erlassenen Anlagen 1a bis 1h zu dieser Ordnung von der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
Hessen ein Kammerzertifikat Fortbildung auf Antrag erteilt.
2. Folgende Kammerzertifikate Fortbildung können erteilt werden:<br />
a. Kammerzertifikat Fortbildung Implantologie<br />
b. Kammerzertifikat Fortbildung Parodontologie<br />
c. Kammerzertifikat Fortbildung Endodontie<br />
d. Kammerzertifikat Fortbildung Restaurative Funktionsdiagnostik und<br />
-therapie<br />
e. Kammerzertifikat Fortbildung Kinderzahnheilkunde<br />
f. Kammerzertifikat Fortbildung Ästhetische <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
g. Kammerzertifikat Restaurative <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
h. Kammerzertifikat Kieferorthopädische Funktionsdiagnostik und –therapie<br />
Der Katalog ist zukunftsoffen und wird von der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen entsprechend<br />
der wissenschaftlichen Entwicklung in Abstimmung mit den wissenschaftlichen Gesellschaften<br />
und der Bundeszahnärztekammer fortgeschrieben. Zum Erwerb der gemäß<br />
Anlage 1a bis 1h vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten<br />
ist die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung (<strong>Curriculum</strong>) erforderlich.<br />
§ 4<br />
Tätigkeitsschwerpunkte<br />
1. Zahnärzte können das Recht zum Führen von bis zu drei der folgenden Tätigkeitsschwerpunkte<br />
bei der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen beantragen:<br />
a. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie<br />
b. Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie<br />
c. Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie<br />
d. Tätigkeitsschwerpunkt Restaurative Funktionsdiagnostik und -therapie<br />
e. Tätigkeitsschwerpunkt Kinderzahnheilkunde<br />
f. Tätigkeitsschwerpunkt Ästhetische <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
g. Tätigkeitsschwerpunkt Restaurative <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
h. Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädische Funktionsdiagnostik und -therapie<br />
2. Aufbauend auf das entsprechende Kammerzertifikat Fortbildung hat der Antragsteller<br />
die in den vom Vorstand der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen erlassenen Anlagen 2a bis<br />
2h vorgeschriebenen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen.<br />
3. § 3 Ziffer 2 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 5<br />
Erteilung des Kammerzertifikates<br />
Anerkennung des Tätigkeitsschwerpunktes<br />
1. Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen führt auf Antrag die sachliche Prüfung durch. Sie<br />
entscheidet über den Antrag auf Erteilung des Kammerzertifikates / auf Anerkennung<br />
des Tätigkeitsschwerpunktes aufgrund der vorgelegten Zeugnisse und Nachweise hinsichtlich<br />
Inhalt, Dauer und Ergebnis der durchlaufenen, strukturierten Fortbildung.<br />
2. Zum Nachweis der Ableistung einer strukturierten Fortbildung gemäß Anlage 1a bis 1h<br />
sind der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Bescheinigungen, Urkunden und Zeugnisse oder<br />
andere geeignete Unterlagen vorzulegen. Zum Nachweis der praktischen Fertigkeiten<br />
und Erfahrungen gemäß Anlage 2a bis 2h sind Dokumentationen über behandelte Fälle<br />
in anonymisierter Form vorzulegen.<br />
3. Die erfolgreiche Teilnahme an strukturierten Fortbildungsangeboten ist durch eine<br />
sachgerechte Überprüfung im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung<br />
nachzuweisen.<br />
§ 6<br />
Qualitätssicherung<br />
1. Die Vorgaben der fachlichen Voraussetzungen, welche nach diesen Vorschriften zur<br />
Erteilung eines Kammerzertifikates bzw. zur Anerkennung eines Tätigkeitsschwerpunktes<br />
erforderlich sind, gelten als erfüllt, wenn sich der Fortbildungsanbieter bzw. der Referent<br />
im Wege einer entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung gegenüber der<br />
<strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen oder gegenüber der ZZQ (Zentralstelle für zahnärztliche<br />
Qualitätssicherung in Köln) dazu verpflichtet, die in dieser Ordnung vorgeschriebenen<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln sowie die vorgeschriebene fachliche<br />
Wissensüberprüfung sachgerecht durchzuführen.<br />
2. Die Erteilung des jeweiligen Kammerzertifikates / die Anerkennung des Tätigkeitsschwerpunktes<br />
erfolgt im Falle von Nr. 1 auf Antrag durch die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
Hessen.<br />
3. Der Vorstand der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen legt für Referenten, Hospitationen<br />
und Supervisionspraxen Qualitätsanforderungen fest.
§ 7<br />
Führen des Kammerzertifikates Fortbildung / Tätigkeitsschwerpunktes<br />
1. Das Kammerzertifikat Fortbildung / der Tätigkeitsschwerpunkt kann nur in der nach § 3<br />
Nr. 2 bzw. § 4 Nr. 1 bezeichneten Form als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Zahnarzt“<br />
und neben den von der Kammer anerkannten Gebietsbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung<br />
geführt werden.<br />
2. Wer das Kammerzertifikat Fortbildung / den Tätigkeitsschwerpunkt führt, hat an entsprechend<br />
kontinuierlicher Fortbildung teilzunehmen und dies auf Anforderung der<br />
<strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen nachzuweisen. Das Nähere hierzu regeln die Anlagen<br />
1a bis 1h und 2a bis 2h.<br />
3. Das Kammerzertifikat Fortbildung / das Führen des Tätigkeitsschwerpunktes kann widerrufen<br />
werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nach diesen Vorschriften<br />
nicht mehr gegeben sind.<br />
§7a<br />
Anerkennung allgemeinzahnärztlicher Fortbildungsleistungen<br />
Neben der Anerkennung bereichsbezogener Fortbildungsleistungen nach den §§ 3 und 4<br />
dieser Satzung (Kammerzertifikate Fortbildung und Tätigkeitsschwerpunkte) werden auch<br />
nachhaltige, allgemeinzahnärztliche Fortbildungsleistungen, welche dem aktuellsten Stand<br />
der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde entsprechen, anerkannt. Die Anerkennung wird mit<br />
einem eigenen Landessiegel oder einem länderübergreifenden Fortbildungssiegel verbunden.<br />
Im Übrigen gelten die §§ 1; 3 I ;5 ;6 ; 7 II und III entsprechend.<br />
§ 8<br />
Übergangsregelungen<br />
1. Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt der Anhang zu § 15 der Berufsordnung (Tätigkeitsschwerpunkte)<br />
außer Kraft und wird durch die Regelungen dieser Ordnung ersetzt.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt von der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen anerkannte<br />
Tätigkeitsschwerpunkte nach dem bisherigen Anhang zu § 15 der Berufsordnung dürfen<br />
für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2004 weitergeführt werden.<br />
2. Zahnärzte, die über langjährige (mindestens 10 Jahre) Erfahrungen in einem in den<br />
entsprechenden Anlagen 1 und 2 beschriebenen Gebiet verfügen und sich regelmäßig<br />
darin fortgebildet haben sowie entsprechende praktische Tätigkeit durch Dokumentation<br />
ihrer Versorgungsfälle nachweisen können, können innerhalb von 3 Monaten nach<br />
Veröffentlichung der jeweiligen Anlage im amtlichen Mitteilungsblatt der Kammer einen<br />
Antrag auf Erteilung des Zertifikates bzw. des Tätigkeitsschwerpunktes stellen. Das<br />
Nähere regeln die jeweiligen Anlagen 1 und 2. Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen<br />
entscheidet über den Antrag nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen.
§ 9<br />
Kosten<br />
Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen erhebt für das Erteilungs- bzw. Anerkennungsverfahren<br />
nach dieser Vorschrift Gebühren nach Maßgabe ihrer Kostensatzung.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
Hessen in Kraft.<br />
Ausgefertigt<br />
Dr. Michael Frank<br />
Präsident<br />
Wiesbaden, den 21.05 2001
Anlage 3<br />
Der Ordnung zur Anerkennung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
In der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
A. <strong>Allgemeine</strong> Anforderungen I Durchführung<br />
I. Nachfolgend unter B. werden die Voraussetzungen bezeichnet, welche für eine<br />
erfolgreiche Beantragung des Fortbildungssiegels nach §7a dieser Ordnung<br />
nachgewiesen werden müssen.<br />
II. Die Lehrinhalte sollen modular aufgebaut sein, für die Lehrinhalte jedes Moduls<br />
ist eine entsprechende zeitnahe, sachgerechte Überprüfung des erreichten Wissens<br />
nachzuweisen.<br />
III. Das Fortbildungssiegel soll eine umfassende, allgemeine Fortbildung dokumentieren.<br />
Die Kenntnisse und Fertigkeiten müssen auf dem jeweils aktuellen Stand<br />
der Wissenschaft sein.<br />
IV. Soweit die unter B. aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen<br />
wurden, wird ein Fortbildungssiegel nach Abschnitt C. dieser Anlage vergeben.<br />
1
B. Vorausgesetzte theoretische und praktische Kenntnisse und<br />
Fertigkeiten für den Bereich <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
• Parodontologie<br />
Ätiologie und Epidemiologie<br />
Diagnose, antiinfektiöse Therapie, Parodontalchirurgie<br />
• Innovative Konzepte in der zahnärztlichen Chirurgie<br />
• Kinderzahnheilkunde<br />
Verhalten in unterschiedlichen Altersgruppen<br />
Methoden und Materialien<br />
• Innere Medizin<br />
Welche Erkrankungen sind für den Zahnarzt wichtig?<br />
• Moderne und praxistaugliche Endodontie<br />
Diagnostik, Schmerzausschaltung<br />
Aufbereitung und Desinfektion des Wurzelkanalsystems<br />
Wurzelkanalfülltechniken, Erfolg und Misserfolg der Behandlung<br />
• Aktuelle Zahnerhaltung<br />
Neue und bewährte Materialien und Methoden<br />
• Konzept einer präventiv orientierten Praxis<br />
• Zeitgemäße prothetische Konzepte<br />
• Implantatprothetische Konzepte in der Allgemeinpraxis<br />
• Diagnostik und Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen<br />
• Analgesiemethoden, Notfallmedizin<br />
• Zahnärztliche Chirurgie für den Generalisten<br />
Mundschleimhauterkrankungen, Odontogene Infektionen,<br />
Plastische Deckung<br />
• Ästhetische <strong>Zahnheilkunde</strong><br />
Von den Grundlagen zur Perfektion<br />
• EDV-Organisation , Internetkommunikation<br />
• Bema und GOZ<br />
Praxismanagement, Qualitätssicherung<br />
2
• Schmerztherapie der Zahnarztpraxis<br />
Alternative Heilmethoden<br />
• Fallpräsentation bzw. Falldiskussion<br />
• Kieferorthopädie für den Generalisten<br />
3
C. Fortbildungssiegel<br />
4
Anfahrt<br />
Frankfurter Kreuz<br />
Von Norden:<br />
Es gibt - von Norden kommend - K E I N E Ausfahrt Frankfurt-Niederrad!<br />
Fahren Sie bitte bis zum Frankfurter Kreuz, halten Sie sich in Richtung A3<br />
Würzburg und fahren Sie wieder - nun aus Richtung Süden kommend -<br />
auf A5 Richtung Kassel auf.<br />
Von Süden:<br />
- A5 Richtung Frankfurt Niederrad<br />
- Nach dem Frankfurter Kreuz an der Ausfahrt „Niederrad- Bürostadt-<br />
Uniklinik“ abfahren<br />
- An der folgenden Ampel nach Rechts in die Lyoner Straße abbiegen<br />
- Folgende Ampel geradeaus überfahren<br />
- Nach ca. 500 Metern nach links in die Rhonestraße abbiegen<br />
- Nach etwa 70 Metern sehen sie auf der rechten Seite das<br />
Fortbildungszentrum und Bürogebäude der LZKH / FZZS GmbH<br />
Hauptbahnhof<br />
S-Bahn<br />
Mit der S8 oder S9 Richtung Flughafen<br />
1 Station – „Niederrad“ aussteigen<br />
Zu Fuß<br />
Nach Verlassen der Bahnstation in Richtung Mercedes Niederlassung<br />
orientieren. Dem Straßenverlauf ca. 1.000 Meter folgen. An der dritten<br />
Kreuzung geht die Rhonestraße rechts ab, als Orientierungspunkt dient<br />
das Gebäude von Nestle.<br />
Mit der Straßenbahn<br />
Am Ausgang der Bahnstation befindet sich die Haltestelle der<br />
Straßenbahnlinie 21. An der ersten Station aussteigen, schräg gegenüber<br />
der Haltestelle befindet sich die Rhonestraße, als Orientierungspunkt dient<br />
das Gebäude der Nestle. Nach 300 Metern befindet sich das<br />
Fortbildungszentrum / Bürogebäude auf der linken Seite der Straße.
Westkreuz<br />
Ausfahrt<br />
Frankfurt<br />
Niederrad<br />
Frankfurter<br />
Kreuz<br />
Bürostadt Niederrad<br />
Bushaltestelle<br />
FAZH GmbH<br />
Fortbildungs-<br />
räume<br />
Rhonestraße 4<br />
Niederräder Ufer<br />
Goldsteinstraße<br />
Parkplatz<br />
Arabella<br />
Hotel<br />
Frankfurt<br />
am Main<br />
Lyoner Straße<br />
Rhonestraße<br />
Buslinie 79 Straßenbahn 12 S-Bahn<br />
Parkplatz<br />
NH Hotel<br />
Heriotstraße<br />
Parkplatz<br />
Atricom<br />
Lyoner Straße<br />
Niederrad Bf<br />
Bus und<br />
Straßenbahnhaltestelle<br />
Frankfurt<br />
Süd<br />
Hinweis: Die genannten Parkplätze sind kostenpflichtig !