26.02.2013 Aufrufe

Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde - Landeszahnärztekammer ...

Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde - Landeszahnärztekammer ...

Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde - Landeszahnärztekammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

Strukturierte Fortbildung in Hessen<br />

<strong>Curriculum</strong> der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH<br />

Sehr geehrte Dame,<br />

sehr geehrter Herr,<br />

vielen Dank für Ihr Interesse am <strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong> der<br />

FAZH GmbH.<br />

Beigefügt erhalten Sie die gewünschten Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen<br />

im Rahmen der Strukturierten Fortbildung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

Hessen. Durch die Teilnahme erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten, die künftig – ein entsprechender Antrag Ihrerseits vorausgesetzt - zum<br />

öffentlichen Ankündigen eines Fortbildungssiegels der LZKH führen kann.<br />

Die Veranstaltungen finden ganztägig in der Zeit von 9:00 Uhr – ca. 17:30 Uhr in den<br />

Fortbildungsräumen der FAZH GmbH, Rhonestraße 4, 60528 Ffm-Niederrad<br />

(Bürostadt), bzw. in der Außenstelle Kassel, Mauerstraße 13, 34117 Kassel statt.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungstage nicht auf die „klassischen“ Fortbildungstage<br />

beschränkt sind, sondern an allen Wochentagen durchgeführt werden<br />

können. Ihre Anmeldung gilt für die Teilnahme an allen 18 Tagesveranstaltungen<br />

einer Veranstaltungsreihe. Einzelne Veranstaltungen können derzeit leider nicht<br />

belegt werden.<br />

Für Ihre fachlichen Fragen steht Ihnen Frau Dr. Panthen unter (0 69) 42 72 75 – 1 90<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Fragen zur Organisation beantwortet Ihnen Herr Pfeiffer unter (0 69) 42 72 75 – 1 80.<br />

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie als Teilnehmer an einem <strong>Curriculum</strong> der<br />

FAZH GmbH in Frankfurt begrüßen dürften!<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Ihr Team der FAZH GmbH<br />

<strong>Curriculum</strong><br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

geplanter Start der nächsten Kursserie:<br />

Frühjahr 2011 in Frankfurt<br />

FAZH Telefon (0 69) 42 72 75 - 0 Rhonestraße 4 Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG<br />

Fax (0 69) 42 72 75 – 1 94 60528 Frankfurt Konto-Nummer 0002 135 523 * BLZ 500 906 07<br />

Steuernummer 045 233 48506


eine Gesellschaft der<br />

<strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong>:<br />

Das <strong>Curriculum</strong> umfasst 18 ganztägige Veranstaltungen mit<br />

zahlreichen praktischen Anteilen im Laufe von zwei Jahren<br />

Es werden nahezu alle Fachgebiete der <strong>Zahnheilkunde</strong> für den<br />

Zahnarzt als Generalisten durch namhafte Referenten abgehandelt.<br />

Die Veranstaltungen finden in Frankfurt-Niederrad und Kassel statt.<br />

Die geplanten Themen in der Gesamt-Übersicht (Änderungen vorbehalten)<br />

1. Parodontologie in der Allgemeinpraxis Prof. Dr. Mengel, Marburg<br />

2.<br />

Innovative Konzepte in der zahnärztlichen<br />

Chirurgie<br />

PD Dr. Filippi, Basel<br />

3. Kinderzahnheilkunde Prof. Dr. Willershausen, Mainz<br />

4. Innere Medizin (allgemeinmedizinische Aspekte) Prof. Dr. Beckh, Worms<br />

5. Moderne und praxistaugliche Endodontie Prof. Dr. Hülsmann, Göttingen<br />

6. Aktuelle Zahnerhaltung PD Dr. Szep, Frankfurt<br />

7. Konzept einer präventiv orientierte Praxis Dr. Laurisch, Korschenbroich<br />

8. Zeitgemäße prothetische Konzepte Prof. Dr. Scheller, Mainz<br />

9. Implantatprothetische Konzepte OA Dr. Weigl, Frankfurt<br />

10.<br />

Diagnostik und Therapie von craniomandibulären<br />

Dysfunktionen<br />

PD Dr. Ottl, Frankfurt<br />

11. Analgesiemethoden / Notfallmedizin PD Dr. Dr. Daubländer, Mainz<br />

12. Zahnärztliche Chirurgie für den Generalisten PD Dr. Dr. Al Nawas, Mainz<br />

13. Ästhetik von den Grundlagen zur Perfektion<br />

14.<br />

15.<br />

EDV - Organisation<br />

HZN - Internetkommunikation<br />

Hygiene in der Zahnarztpraxis<br />

Praxismanagement<br />

Dr. Schwenk, Nürnberg<br />

Dr. Striegel, Nürnberg<br />

Dr. Stöver, Wetzlar<br />

Dr. Klenner, Stadtallendorf<br />

Dr. Dehler, Fulda<br />

16. Schmerztherapie, alternative Heilmethoden Prof. Dr. Dr. Staehle, Heidelberg<br />

17. Fallpräsentation bzw. Falldiskussion Professoren aller Disziplinen<br />

18. Kieferorthopädie für den Generalisten Dr. Gerkhardt, Worms


Bitte in Druckbuchstaben ausgefüllt<br />

per Fax an 069 427275-194<br />

Kursteilnehmer<br />

Anmeldung zum<br />

<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

Name, Vorname _____________________________________________________________________________<br />

Straße, Haus-Nr.:___________________________________ PLZ, Ort:__________________________________<br />

Geburtsort:____________________________________ Geburtsdatum:_________________________________<br />

Telefon:_________________________________________<br />

E-Mail:__________________________________________<br />

Über die Teilnahmegebühr von € 3.597,- erteile ich Ihnen die einmalige Abbucherlaubnis. Die Gebühr soll<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

in einer Summe in drei gleichen Raten<br />

abgebucht werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich ohne Erteilung der Abbuchungserlaubnis nicht am<br />

<strong>Curriculum</strong> teilnehmen kann.<br />

Name des Kontoinhabers ______________________________________________________________________<br />

Name des Kreditinstituts _______________________________________________________________________<br />

Konto ___________________________________________ BLZ ______________________________________<br />

Datum _____________________________ Unterschrift des Kontoinhabers ______________________________<br />

<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen:<br />

Der Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich und bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen<br />

GmbH behält sich vor den Starttermin zu verlegen oder das <strong>Curriculum</strong> abzusagen, wenn die benötigte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gehen mehr Anmeldungen<br />

als die vorgesehen Höchstteilnehmerzahl ein, wird die Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es gilt grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige<br />

Mehrwertsteuersatz. Wir behalten uns vor, bei einer Änderung die genannten Kursgebühren anzupassen.<br />

Praxisstempel<br />

Datum:______________ Unterschrift:___________________________


<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen<br />

(<strong>Curriculum</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong>)<br />

1. Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung werden<br />

alle Veranstaltungstage der jeweiligen Veranstaltungsserie gebucht. Eine Anmeldung<br />

für einzelne Veranstaltungen ist nicht möglich.<br />

2. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung so früh wie möglich wünschenswert.<br />

Die Zulassung zu einer Veranstaltungsreihe erfolgt in der Reihenfolge des<br />

Anmeldeeinganges und allein durch die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen<br />

GmbH.<br />

3. Eine Teilnahmebestätigung erfolgt nach Erteilung einer Abbuchungserlaubnis vom<br />

Bankkonto. Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine endgültige<br />

Teilnahmebestätigung und Rechnung. Ihre Anmeldung ist mit dieser Bestätigung durch<br />

die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH verbindlich.<br />

4. Die Rechnung umfasst - jeweils gesondert ausgewiesen - die Teilnahmegebühr, den<br />

gültigen Mehrwertsteueranteil sowie den Überweisungsbetrag. Die Rechnung ist sofort<br />

fällig.<br />

5. Die Abbuchung der Teilnahmegebühr (bei Ratenzahlung: die ersten Rate) erfolgt<br />

voraussichtlich zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag.<br />

6. Jede Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Eine kostenfreie Stornierung der<br />

Teilnahme ist nach erfolgter endgültiger Teilnahmebestätigung nur noch bei<br />

Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich. Es erfolgt keine Gebührenrückerstattung,<br />

falls Sie uns keinen Ersatzteilnehmer benennen können. Diese Regelungen gelten<br />

unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung.<br />

7. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt<br />

werden.<br />

8. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Geschäftsbedingungen<br />

an.<br />

9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Fortbildungsakademie<br />

Zahnmedizin Hessen GmbH<br />

Rhonestraße 4<br />

60528 Frankfurt (Stand: März 2007)


<strong>Curriculum</strong><br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

Teilnahmegebühr: € 3.597,--<br />

Der genannte Preis versteht sich inklusive 19 %<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Wir behalten uns vor, bei Änderung des gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuersatzes eine entsprechende Anpassung der<br />

Gebühren - soweit die Teilnahmebestätigung nicht bereits<br />

ergangen ist - vorzunehmen.<br />

Die Teilnahmegebühr kann in einer Summe oder in drei Raten<br />

gezahlt werden.<br />

Preise: Stand März 2007<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise<br />

Fortbildungsakademie Telefon 069 427275-180<br />

Zahnmedizin Hessen GmbH Fax 069 427275-194<br />

Rhonestraße 4 Email: seminar@fazh.de<br />

60528 Frankfurt


Ordnung zur Anerkennung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zahn-,<br />

Mund- und Kieferheilkunde<br />

Stand Juni 2007<br />

Die Delegiertenversammlung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen hat am 19. Mai<br />

2001 aufgrund der Vorschriften des § 25 Nr. 14 des Heilberufsgesetzes in der Fassung<br />

vom 6. März 2001 in Verbindung mit § 15 der Berufsordnung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

Hessen die folgende Ordnung beschlossen. In deren Text wird die Berufsbezeichnung<br />

„Zahnarzt“ einheitlich und neutral für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

verwendet.<br />

Präambel<br />

Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde stellt einen einheitlichen und unmittelbaren Bereich<br />

zahnärztlicher Tätigkeit innerhalb unseres Gesundheitswesens dar.<br />

Die Grundlage für das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Zahnarzt ist die zahnmedizinische<br />

Betreuung gemäß dem aktuellen Fachwissen. Deshalb verpflichtet das Heilberufsgesetz<br />

und die Berufsordnung jeden Zahnarzt schon immer, seine fachliche Kompetenz<br />

durch berufsbegleitende Fortbildung kontinuierlich zu aktualisieren und zu festigen.<br />

Unter strukturierter Fortbildung mit berufsrechtlicher Anerkennung wird im Sinne dieser<br />

Ordnung eine freiwillige, berufsbegleitende, systematische, geordnete, logisch aufgebaute<br />

Fortbildungsreihe („<strong>Curriculum</strong>“) verstanden, die der Aktualität und Dynamik zahnärztlicher<br />

Erkenntnisse entspricht und auf die Bedürfnisse des niedergelassenen Zahnarztes ausgerichtet<br />

ist.<br />

Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen erteilt die Genehmigung zum öffentlichen Führen<br />

eines Kammerzertifikates Fortbildung. Grundlage hierfür ist die gemäß dieser Ordnung<br />

sachgerecht erbrachte und für das Gemeinwohl bedeutungsvolle, dem Informationsbedürfnis<br />

des Bürgers dienende strukturierte Fortbildungsleistung.<br />

Hierauf aufbauend erteilt die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen die Genehmigung zum<br />

Führen eines Tätigkeitsschwerpunktes, wenn zusätzlich entsprechend praktische Erfahrungen<br />

und Fertigkeiten im jeweiligen Bereich / Gebiet gemäß den Vorgaben dieser Ordnung<br />

sachgerecht nachgewiesen werden.<br />

Die von der Hauptversammlung der Bundeszahnärztekammer in Dresden verabschiedete<br />

Rahmenvereinbarung zur strukturierten Fortbildung diente dabei als Orientierung für diese<br />

Ordnung.<br />

Die Berechtigung des Zahnarztes zur umfassenden Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

erfolgt durch die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Einführung des<br />

Kammerzertifikates Fortbildung bzw. eines Tätigkeitsschwerpunktes stellt keine Einschränkung<br />

der zahnärztlichen Approbation oder Berufserlaubnis dar und ist auch zukünftig<br />

keine Voraussetzung für die Erbringung bestimmter zahnärztlicher Leistungen.


§ 1<br />

Ziel und Zweck<br />

1. Ziel der strukturierten Fortbildung ist es, die durch Approbation oder Berufserlaubnis<br />

bestätigte, fachliche Kompetenz zu erweitern sowie die Kenntnisse, Fertigkeiten und<br />

Erfahrungen an die Entwicklungen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anzupassen.<br />

2. Das Kammerzertifikat Fortbildung / Tätigkeitsschwerpunkt dient dem Informationsbedürfnis<br />

der Bürger.<br />

3. Der Zahnarzt erhält mit dem Kammerzertifikat Fortbildung / dem Tätigkeitsschwerpunkt<br />

das Recht, die von ihm abgeleistete strukturierte Fortbildung öffentlich bekannt zu geben.<br />

4. Die Teilnahme an den strukturierten Fortbildungsveranstaltungen ist freiwillig und soll<br />

berufsbegleitend erfolgen.<br />

§ 2<br />

Kammerzertifikat / Tätigkeitsschwerpunkt<br />

1. Die modular aufgebaute, zweistufige strukturierte Fortbildung besteht aus den Kammerzertifikaten<br />

Fortbildung und Tätigkeitsschwerpunkten.<br />

2. Die Tätigkeitsschwerpunkte bauen auf den Kammerzertifikaten Fortbildung auf. Ihre<br />

Erteilung und Aufrechterhaltung erfordern insbesondere den Nachweis von praktischen<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten.<br />

3. Voraussetzung für die Erteilung des Kammerzertifikates / die Anerkennung eines Tätigkeitsschwerpunktes<br />

ist die zahnärztliche Approbation oder Erlaubnis zur Ausübung<br />

der <strong>Zahnheilkunde</strong> gemäß § 13 des Gesetzes über die Ausübung der <strong>Zahnheilkunde</strong>.<br />

§ 3<br />

Kammerzertifikat Fortbildung<br />

1. Zahnärzten wird nach Maßgabe der vom Vorstand der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen<br />

erlassenen Anlagen 1a bis 1h zu dieser Ordnung von der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

Hessen ein Kammerzertifikat Fortbildung auf Antrag erteilt.


2. Folgende Kammerzertifikate Fortbildung können erteilt werden:<br />

a. Kammerzertifikat Fortbildung Implantologie<br />

b. Kammerzertifikat Fortbildung Parodontologie<br />

c. Kammerzertifikat Fortbildung Endodontie<br />

d. Kammerzertifikat Fortbildung Restaurative Funktionsdiagnostik und<br />

-therapie<br />

e. Kammerzertifikat Fortbildung Kinderzahnheilkunde<br />

f. Kammerzertifikat Fortbildung Ästhetische <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

g. Kammerzertifikat Restaurative <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

h. Kammerzertifikat Kieferorthopädische Funktionsdiagnostik und –therapie<br />

Der Katalog ist zukunftsoffen und wird von der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen entsprechend<br />

der wissenschaftlichen Entwicklung in Abstimmung mit den wissenschaftlichen Gesellschaften<br />

und der Bundeszahnärztekammer fortgeschrieben. Zum Erwerb der gemäß<br />

Anlage 1a bis 1h vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten<br />

ist die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung (<strong>Curriculum</strong>) erforderlich.<br />

§ 4<br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

1. Zahnärzte können das Recht zum Führen von bis zu drei der folgenden Tätigkeitsschwerpunkte<br />

bei der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen beantragen:<br />

a. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie<br />

b. Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie<br />

c. Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie<br />

d. Tätigkeitsschwerpunkt Restaurative Funktionsdiagnostik und -therapie<br />

e. Tätigkeitsschwerpunkt Kinderzahnheilkunde<br />

f. Tätigkeitsschwerpunkt Ästhetische <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

g. Tätigkeitsschwerpunkt Restaurative <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

h. Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädische Funktionsdiagnostik und -therapie<br />

2. Aufbauend auf das entsprechende Kammerzertifikat Fortbildung hat der Antragsteller<br />

die in den vom Vorstand der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen erlassenen Anlagen 2a bis<br />

2h vorgeschriebenen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen.<br />

3. § 3 Ziffer 2 Satz 2 gilt entsprechend.


§ 5<br />

Erteilung des Kammerzertifikates<br />

Anerkennung des Tätigkeitsschwerpunktes<br />

1. Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen führt auf Antrag die sachliche Prüfung durch. Sie<br />

entscheidet über den Antrag auf Erteilung des Kammerzertifikates / auf Anerkennung<br />

des Tätigkeitsschwerpunktes aufgrund der vorgelegten Zeugnisse und Nachweise hinsichtlich<br />

Inhalt, Dauer und Ergebnis der durchlaufenen, strukturierten Fortbildung.<br />

2. Zum Nachweis der Ableistung einer strukturierten Fortbildung gemäß Anlage 1a bis 1h<br />

sind der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Bescheinigungen, Urkunden und Zeugnisse oder<br />

andere geeignete Unterlagen vorzulegen. Zum Nachweis der praktischen Fertigkeiten<br />

und Erfahrungen gemäß Anlage 2a bis 2h sind Dokumentationen über behandelte Fälle<br />

in anonymisierter Form vorzulegen.<br />

3. Die erfolgreiche Teilnahme an strukturierten Fortbildungsangeboten ist durch eine<br />

sachgerechte Überprüfung im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung<br />

nachzuweisen.<br />

§ 6<br />

Qualitätssicherung<br />

1. Die Vorgaben der fachlichen Voraussetzungen, welche nach diesen Vorschriften zur<br />

Erteilung eines Kammerzertifikates bzw. zur Anerkennung eines Tätigkeitsschwerpunktes<br />

erforderlich sind, gelten als erfüllt, wenn sich der Fortbildungsanbieter bzw. der Referent<br />

im Wege einer entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung gegenüber der<br />

<strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen oder gegenüber der ZZQ (Zentralstelle für zahnärztliche<br />

Qualitätssicherung in Köln) dazu verpflichtet, die in dieser Ordnung vorgeschriebenen<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln sowie die vorgeschriebene fachliche<br />

Wissensüberprüfung sachgerecht durchzuführen.<br />

2. Die Erteilung des jeweiligen Kammerzertifikates / die Anerkennung des Tätigkeitsschwerpunktes<br />

erfolgt im Falle von Nr. 1 auf Antrag durch die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

Hessen.<br />

3. Der Vorstand der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen legt für Referenten, Hospitationen<br />

und Supervisionspraxen Qualitätsanforderungen fest.


§ 7<br />

Führen des Kammerzertifikates Fortbildung / Tätigkeitsschwerpunktes<br />

1. Das Kammerzertifikat Fortbildung / der Tätigkeitsschwerpunkt kann nur in der nach § 3<br />

Nr. 2 bzw. § 4 Nr. 1 bezeichneten Form als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Zahnarzt“<br />

und neben den von der Kammer anerkannten Gebietsbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung<br />

geführt werden.<br />

2. Wer das Kammerzertifikat Fortbildung / den Tätigkeitsschwerpunkt führt, hat an entsprechend<br />

kontinuierlicher Fortbildung teilzunehmen und dies auf Anforderung der<br />

<strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen nachzuweisen. Das Nähere hierzu regeln die Anlagen<br />

1a bis 1h und 2a bis 2h.<br />

3. Das Kammerzertifikat Fortbildung / das Führen des Tätigkeitsschwerpunktes kann widerrufen<br />

werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nach diesen Vorschriften<br />

nicht mehr gegeben sind.<br />

§7a<br />

Anerkennung allgemeinzahnärztlicher Fortbildungsleistungen<br />

Neben der Anerkennung bereichsbezogener Fortbildungsleistungen nach den §§ 3 und 4<br />

dieser Satzung (Kammerzertifikate Fortbildung und Tätigkeitsschwerpunkte) werden auch<br />

nachhaltige, allgemeinzahnärztliche Fortbildungsleistungen, welche dem aktuellsten Stand<br />

der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde entsprechen, anerkannt. Die Anerkennung wird mit<br />

einem eigenen Landessiegel oder einem länderübergreifenden Fortbildungssiegel verbunden.<br />

Im Übrigen gelten die §§ 1; 3 I ;5 ;6 ; 7 II und III entsprechend.<br />

§ 8<br />

Übergangsregelungen<br />

1. Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt der Anhang zu § 15 der Berufsordnung (Tätigkeitsschwerpunkte)<br />

außer Kraft und wird durch die Regelungen dieser Ordnung ersetzt.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt von der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen anerkannte<br />

Tätigkeitsschwerpunkte nach dem bisherigen Anhang zu § 15 der Berufsordnung dürfen<br />

für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2004 weitergeführt werden.<br />

2. Zahnärzte, die über langjährige (mindestens 10 Jahre) Erfahrungen in einem in den<br />

entsprechenden Anlagen 1 und 2 beschriebenen Gebiet verfügen und sich regelmäßig<br />

darin fortgebildet haben sowie entsprechende praktische Tätigkeit durch Dokumentation<br />

ihrer Versorgungsfälle nachweisen können, können innerhalb von 3 Monaten nach<br />

Veröffentlichung der jeweiligen Anlage im amtlichen Mitteilungsblatt der Kammer einen<br />

Antrag auf Erteilung des Zertifikates bzw. des Tätigkeitsschwerpunktes stellen. Das<br />

Nähere regeln die jeweiligen Anlagen 1 und 2. Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen<br />

entscheidet über den Antrag nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen.


§ 9<br />

Kosten<br />

Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> Hessen erhebt für das Erteilungs- bzw. Anerkennungsverfahren<br />

nach dieser Vorschrift Gebühren nach Maßgabe ihrer Kostensatzung.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

Hessen in Kraft.<br />

Ausgefertigt<br />

Dr. Michael Frank<br />

Präsident<br />

Wiesbaden, den 21.05 2001


Anlage 3<br />

Der Ordnung zur Anerkennung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

In der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

A. <strong>Allgemeine</strong> Anforderungen I Durchführung<br />

I. Nachfolgend unter B. werden die Voraussetzungen bezeichnet, welche für eine<br />

erfolgreiche Beantragung des Fortbildungssiegels nach §7a dieser Ordnung<br />

nachgewiesen werden müssen.<br />

II. Die Lehrinhalte sollen modular aufgebaut sein, für die Lehrinhalte jedes Moduls<br />

ist eine entsprechende zeitnahe, sachgerechte Überprüfung des erreichten Wissens<br />

nachzuweisen.<br />

III. Das Fortbildungssiegel soll eine umfassende, allgemeine Fortbildung dokumentieren.<br />

Die Kenntnisse und Fertigkeiten müssen auf dem jeweils aktuellen Stand<br />

der Wissenschaft sein.<br />

IV. Soweit die unter B. aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen<br />

wurden, wird ein Fortbildungssiegel nach Abschnitt C. dieser Anlage vergeben.<br />

1


B. Vorausgesetzte theoretische und praktische Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten für den Bereich <strong>Allgemeine</strong> <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

• Parodontologie<br />

Ätiologie und Epidemiologie<br />

Diagnose, antiinfektiöse Therapie, Parodontalchirurgie<br />

• Innovative Konzepte in der zahnärztlichen Chirurgie<br />

• Kinderzahnheilkunde<br />

Verhalten in unterschiedlichen Altersgruppen<br />

Methoden und Materialien<br />

• Innere Medizin<br />

Welche Erkrankungen sind für den Zahnarzt wichtig?<br />

• Moderne und praxistaugliche Endodontie<br />

Diagnostik, Schmerzausschaltung<br />

Aufbereitung und Desinfektion des Wurzelkanalsystems<br />

Wurzelkanalfülltechniken, Erfolg und Misserfolg der Behandlung<br />

• Aktuelle Zahnerhaltung<br />

Neue und bewährte Materialien und Methoden<br />

• Konzept einer präventiv orientierten Praxis<br />

• Zeitgemäße prothetische Konzepte<br />

• Implantatprothetische Konzepte in der Allgemeinpraxis<br />

• Diagnostik und Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen<br />

• Analgesiemethoden, Notfallmedizin<br />

• Zahnärztliche Chirurgie für den Generalisten<br />

Mundschleimhauterkrankungen, Odontogene Infektionen,<br />

Plastische Deckung<br />

• Ästhetische <strong>Zahnheilkunde</strong><br />

Von den Grundlagen zur Perfektion<br />

• EDV-Organisation , Internetkommunikation<br />

• Bema und GOZ<br />

Praxismanagement, Qualitätssicherung<br />

2


• Schmerztherapie der Zahnarztpraxis<br />

Alternative Heilmethoden<br />

• Fallpräsentation bzw. Falldiskussion<br />

• Kieferorthopädie für den Generalisten<br />

3


C. Fortbildungssiegel<br />

4


Anfahrt<br />

Frankfurter Kreuz<br />

Von Norden:<br />

Es gibt - von Norden kommend - K E I N E Ausfahrt Frankfurt-Niederrad!<br />

Fahren Sie bitte bis zum Frankfurter Kreuz, halten Sie sich in Richtung A3<br />

Würzburg und fahren Sie wieder - nun aus Richtung Süden kommend -<br />

auf A5 Richtung Kassel auf.<br />

Von Süden:<br />

- A5 Richtung Frankfurt Niederrad<br />

- Nach dem Frankfurter Kreuz an der Ausfahrt „Niederrad- Bürostadt-<br />

Uniklinik“ abfahren<br />

- An der folgenden Ampel nach Rechts in die Lyoner Straße abbiegen<br />

- Folgende Ampel geradeaus überfahren<br />

- Nach ca. 500 Metern nach links in die Rhonestraße abbiegen<br />

- Nach etwa 70 Metern sehen sie auf der rechten Seite das<br />

Fortbildungszentrum und Bürogebäude der LZKH / FZZS GmbH<br />

Hauptbahnhof<br />

S-Bahn<br />

Mit der S8 oder S9 Richtung Flughafen<br />

1 Station – „Niederrad“ aussteigen<br />

Zu Fuß<br />

Nach Verlassen der Bahnstation in Richtung Mercedes Niederlassung<br />

orientieren. Dem Straßenverlauf ca. 1.000 Meter folgen. An der dritten<br />

Kreuzung geht die Rhonestraße rechts ab, als Orientierungspunkt dient<br />

das Gebäude von Nestle.<br />

Mit der Straßenbahn<br />

Am Ausgang der Bahnstation befindet sich die Haltestelle der<br />

Straßenbahnlinie 21. An der ersten Station aussteigen, schräg gegenüber<br />

der Haltestelle befindet sich die Rhonestraße, als Orientierungspunkt dient<br />

das Gebäude der Nestle. Nach 300 Metern befindet sich das<br />

Fortbildungszentrum / Bürogebäude auf der linken Seite der Straße.


Westkreuz<br />

Ausfahrt<br />

Frankfurt<br />

Niederrad<br />

Frankfurter<br />

Kreuz<br />

Bürostadt Niederrad<br />

Bushaltestelle<br />

FAZH GmbH<br />

Fortbildungs-<br />

räume<br />

Rhonestraße 4<br />

Niederräder Ufer<br />

Goldsteinstraße<br />

Parkplatz<br />

Arabella<br />

Hotel<br />

Frankfurt<br />

am Main<br />

Lyoner Straße<br />

Rhonestraße<br />

Buslinie 79 Straßenbahn 12 S-Bahn<br />

Parkplatz<br />

NH Hotel<br />

Heriotstraße<br />

Parkplatz<br />

Atricom<br />

Lyoner Straße<br />

Niederrad Bf<br />

Bus und<br />

Straßenbahnhaltestelle<br />

Frankfurt<br />

Süd<br />

Hinweis: Die genannten Parkplätze sind kostenpflichtig !

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!