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Häufig gestellte Fragen zu "Volkswagen pro Ehrenamt"

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Frage: Besteht die Möglichkeit eines Sponsorings durch <strong>Volkswagen</strong> <strong>pro</strong> Ehrenamt?<br />

Antwort: Vordergründig geht es bei <strong>Volkswagen</strong> <strong>pro</strong> Ehrenamt nicht um Geld- und Sachspenden,<br />

sondern um so genannte „Zeitspenden“. Bei Anfragen <strong>zu</strong> Geld- und Sachspenden<br />

kontaktieren Sie bitte das <strong>zu</strong>ständige Generalsekretariat der jeweiligen Marke des<br />

<strong>Volkswagen</strong> Konzerns.<br />

Frage: Dürfen die Unterlagen von <strong>Volkswagen</strong> <strong>pro</strong> Ehrenamt ausgedruckt und aus den Werken<br />

der <strong>Volkswagen</strong> AG mitgenommen werden?<br />

Antwort: In Ergän<strong>zu</strong>ng des § 18 der Betriebsvereinbarung Nr. 1 / 77 „Arbeitsordnung“ wird<br />

folgendes vereinbart:<br />

Das für den Privatgebrauch bestimmte Ausdrucken und Mitnehmen von (Arbeits-)<br />

Materialien bzw. Unterlagen (z.B. Informationsmaterial, Ausdruck der Datenbank) der<br />

<strong>Volkswagen</strong> <strong>pro</strong> Ehrenamt aus den Werken der <strong>Volkswagen</strong> AG ist <strong>zu</strong>lässig und erfordert<br />

keinen entsprechenden Passierschein.<br />

Frage: Entstehen Kosten für die Organisationen welche ehrenamtlichen Bedarf melden?<br />

Antwort: Nein, es entstehen keine Kosten wenn Organisationen/Vereine ehrenamtlichen Bedarf<br />

melden.<br />

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