Südwester Pfadfinder zwischen allen Fronten - Golf Dornseif
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Ein langer Schicksalsweg<br />
Die deutschen <strong>Pfadfinder</strong> waren ursprünglich eine „patriotische Jugendbewegung“ nach <strong>Südwester</strong>-<br />
Tradition und fühlten sich einmal Südwestafrika (als Kolonie und später Mandatsgebiet) und zum<br />
anderen dem „Reich“ in der Ferne verpflichtet. Als während der zwanziger und frühen dreißiger Jahre<br />
Verwandtenbesuche aus der alten Heimat nur noch selten vorkamen und eine Invasion burisch-südafrikanischer<br />
Farmer einsetzte, wurde die Visite eines deutschen Vermessungsschiffs, gar eines<br />
Kreuzers oder der Alleinflugrekord von Elli Beinhorn neben einem Prinzenbesuch zum willkommenen<br />
Anlass für eine stolze <strong>Pfadfinder</strong>-Parade im Rahmen der Siedlergemeinschaft.<br />
Dieser oft etwas verdeckte Zwiespalt verschwommener Loyalität hinderte aber die südwestafrikanischen<br />
<strong>Pfadfinder</strong> keineswegs, sich mit den Boy Scouts sowie der burischen Voortrekker-Bewegung<br />
bei festlichen oder sportlichen Treffen zusammen zu finden in herzhafter Kameradschaft ohne Vorurteile.<br />
Manche neuzeitlichen Kritiker werfen den damaligen <strong>Pfadfinder</strong>n ein unterentwickeltes Demokratieverständnis<br />
vor, weil sie sich ab 1933 im Überschwang der nationalen Gefühle vom Nationalsozialismus<br />
vereinnahmen ließen und dadurch der südafrikanischen Mandatsregierung Zündstoff für Repressalien<br />
und Verbote lieferten. Das für Juli 1934 in Windhoek geplante Grosse <strong>Pfadfinder</strong>treffen endete<br />
(trotz aller Warnungen weit blickender Landeskenner) mit einem „Hinübergleiten“ in die Reihen der<br />
Hitler-Jugend als Organisationsform.<br />
So konnte es nicht ausbleiben, dass die Mandatsbehörden „Landesverrat“ witterten und am 9. Februar<br />
1934 die Criminal Law Amendment Ordinance Nummer 13 im Amtsblatt veröffentlichen. Ausländische<br />
politische Vereinigungen konnten demnach unverzüglich untersagt werden wegen „Bedrohung<br />
der Staatssicherheit“. Wenige Tage nach dem Windhoeker Meeting der Boy Scouts wiesen die Südafrikaner<br />
den NSDAP-Funktionär von Lossnitzer als unerwünschte Person aus (Amtsblatt 12. Juli 1934,<br />
Erlass Nummer 88). Zuständig war D. G. Conradie, Administrator zu Windhoek, der mit dem Segensspruch<br />
GOD SAVE THE KING unterzeichnete.<br />
Die ORDINANCE Nummer 13 wandte sich in ihrer Einleitung „gegen rassistische Propaganda und<br />
ähnliche Aktivitäten subversiver und den Landesfrieden störender Natur“. Mit anderen Worten: Verbot<br />
von hetzerischen (ausländischen) Druckschriften, Mundpropaganda, Uniformierung, Abzeichen, Fahnen<br />
usw. Leibesvisitationen weiblicher Verdächtiger durften nur von Polizistinnen vorgenommen werden<br />
„zur Wahrung der Sittsamkeit“. (Gemeint waren hier <strong>Pfadfinder</strong>-Mädchen und/oder Anführerinnen).<br />
Erich Lossnitzer, ehemaliger Oberleutnant der Schutztruppe, wandelte sich zum Funktionär der<br />
NSDAP-Auslandsabteilung und versuchte die Windhoeker <strong>Pfadfinder</strong> um 1934 in die Hitler-Jugend zu<br />
überführen, was misslang. Er wurde prompt ausgewiesen.