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Platz- und Betriebsreglement 03.10 - Golfpark Otelfingen

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<strong>Platz</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Betriebsreglement</strong><br />

Ausgabe 2012


1. Allgemeines<br />

1.1 Das <strong>Platz</strong>- <strong>Betriebsreglement</strong> ist für alle SpielerInnen <strong>und</strong> BesucherInnen des <strong>Golfpark</strong> <strong>Otelfingen</strong> verbindlich.<br />

2. Spielsaison/Öffnungszeiten<br />

2.1 Die Spielsaison ist identisch mit dem Kalenderjahr <strong>und</strong> dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.<br />

2.2 Die Öffnungs- <strong>und</strong> Spielzeiten der Anlage richten sich nach den Jahreszeiten <strong>und</strong> der Witterung.<br />

Entscheide darüber werden jeweils von der <strong>Golfpark</strong>leitung getroffen.<br />

2.3 Die Öffnungszeiten sind publiziert.<br />

2.4 Benützungseinschränkungen jeglicher Art werden durch die <strong>Golfpark</strong>leitung bestimmt.<br />

2.5 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Anlage nicht oder nur beschränkt genützt werden kann.<br />

3. Spielbetrieb<br />

3.1 Die Regeln <strong>und</strong> Etikette gemäss Hinweistafeln, Scorekarten sowie Info-Board sind von allen SpielerInnen zwingend<br />

einzuhalten.<br />

3.2 Den Anweisungen des <strong>Golfpark</strong>-Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert.<br />

3.3 Auf der ganzen Anlage hat das Greenkeeping Vorrang.<br />

3.4 Für Buchungen muss der entsprechende Zulassungs-Nachweis erbracht werden.<br />

4. Zulassungsbedingungen<br />

4.1 18-Loch-Anlage Par 72<br />

<strong>Platz</strong>reife der Migros <strong>Golfpark</strong>s<br />

<strong>Platz</strong>reife der ASG Migros GolfCard<br />

ASG-ClubMitgliedschaften mit Handicap PR* <strong>und</strong> tiefer<br />

ASGI-Mitgliedschaften mit Handicap 36 <strong>und</strong> tiefer<br />

Ausländische-Mitgliedschaften mit Handicap 36 <strong>und</strong> tiefer<br />

*Als <strong>Platz</strong>reife gilt eine Vorgabe zwischen Handicap 36 <strong>und</strong> Handicap 45<br />

4.2 6-Loch-Anlage Champion Par 25<br />

<strong>Platz</strong>reife der Migros <strong>Golfpark</strong>s<br />

<strong>Platz</strong>reife der ASG Migros GolfCard<br />

ASG-ClubMitgliedschaften mit Handicap PR* <strong>und</strong> tiefer<br />

ASGI-Mitgliedschaften mit Handicap 36 <strong>und</strong> tiefer<br />

Ausländische-Mitgliedschaften mit Handicap 36 <strong>und</strong> tiefer<br />

*Als <strong>Platz</strong>reife gilt eine Vorgabe zwischen Handicap 36 <strong>und</strong> Handicap 45<br />

4.3 6-Loch-Anlage Academy Par 18<br />

<strong>Platz</strong>erlaubnis der Migros <strong>Golfpark</strong>s<br />

<strong>Platz</strong>erlaubnis der ASG Migros GolfCard<br />

<strong>Platz</strong>erlaubnis der ASGI (Association Suisse des Golfeurs Indépendants)<br />

<strong>Platz</strong>erlaubnis eines Clubs der ASG<br />

<strong>Platz</strong>erlaubnis eines ausländischen Clubs<br />

4.4 Übungscenter/Golfodrome<br />

Alle Interessierten sind zugelassen.<br />

BenützerInnen müssen im Besitze einer Ballkarte oder eines Jetons sein. Die Bälle sind Eigentum des <strong>Golfpark</strong>s<br />

<strong>und</strong> dürfen strikte nur im Bereich des Uebungscenters/Driving Range verwendet werden.<br />

5. Abschlagzeiten<br />

5.1 Buchungen der Abschlagzeiten: Langfristige Buchungen sind frühestens 7 Tage im Voraus möglich <strong>und</strong> sind<br />

witterungsunabhängig. Sie sind persönlich <strong>und</strong> nicht übertragbar.<br />

5.2 Jahreskarten-InhaberInnen: Maximal 2 langfristige Buchungen pro Woche, wovon höchstens 1 Buchung am<br />

Samstag, Sonntag oder Feiertag auf der 18-Loch-Anlage.<br />

5.3 Gäste/GreenfeespielerInnen: Je 1 langfristige Buchung pro Woche für den 18-Loch-<strong>Platz</strong>.<br />

5.4 Kurzfristige Buchungen für Jahreskarten-InhaberInnen <strong>und</strong> Gäste:<br />

Zusätzlich zu den langfristigen Buchungen sind kurzfristige Buchungen ab 12.00 Uhr am Vortag möglich.<br />

5.5 Anmeldungen bei Turnieren: Die Turnieranmeldung gilt als langfristige Buchung.<br />

5.6 Gebuchte Abschlagzeiten: Gebuchte Abschlagzeiten müssen bei Verhinderung mindestens 4 Betriebsst<strong>und</strong>en vor<br />

T-time abgemeldet werden. Unabgemeldete Abschlagzeiten von Gästen <strong>und</strong> JahreskarteninhaberInnen werden<br />

sanktioniert.<br />

5.7 Bei On-Line Buchungen: Verstösse gegen das Buchungsreglement, wie z.B. buchen falscher Namen etc. werden<br />

sanktioniert.<br />

5.8 Bei On-Line Buchungen werden ihre im Heimclub gespeicherten persönlichen Daten übernommen <strong>und</strong> können für<br />

Marketingzwecke des <strong>Golfpark</strong> <strong>Otelfingen</strong> verwendet werden.


6. Abgabe von Jahreskarten/Club-Mitgliedschaft<br />

6.1 Die <strong>Golfpark</strong>leitung bestimmt die Anzahl der Jahreskarten.<br />

6.2 Ohne schrifliche Kündigung bis am 30. November wird die Jahreskarte automatisch um ein Jahr verlängert. Nach<br />

diesem Termin wird der volle Jahreskartenbeitrag fällig.<br />

6.3 Bei freiwerdender Kapazität der entsprechenden Kategorie werden die Jahreskarten-InhaberInnen beim Wechsel<br />

in eine tiefere Jahreskarten-Kategorie mit Priorität berücksichtigt, sofern ein Antrag bis 30. November des<br />

Vorjahres schriftlich vorliegt.<br />

6.4 Die Jahreskarte ist persönlich <strong>und</strong> nicht übertragbar.<br />

6.5 Ein Missbrauch der Jahreskarte wird sanktioniert.<br />

6.6 Sämtliche ClubmitgliederInnen mit Jahreskarten (Mo-So / Mo-Fr) erhalten auf das R<strong>und</strong>en-Greenfee von 18-, 9<strong>und</strong><br />

6-Lochanlagen eine Preisreduktion von 50%, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die<br />

Zulassungsbedingungen des entsprechenden <strong>Golfpark</strong>s sind erfüllt. Die Ermässigung gilt nur innerhalb des<br />

Jahreskarten-Typs (z.B.: Typ Mo-Fr zahlt am Sa/So volles GF <strong>und</strong> erhält somit keine Ermässigung).<br />

Die Preisreduktion von 50% auf die regulären Greenfees für die 6-, 9- <strong>und</strong> 18-Loch Plätze der Migros <strong>Golfpark</strong>s,<br />

wird nicht auf Spezialangebote wie beispielsweise Open End Greenfees gewährt. Junioren-Clubmitglieder eines<br />

<strong>Golfpark</strong>s Migros erhalten auf allen Migros Anlagen auf die Junioren-Greenfees 50% Preisreduktion. Der Vollpreis<br />

für das Junioren-Greenfee für 18-Loch wird national auf 40 CHF (Mo-Fr) <strong>und</strong> 50 CHF (Sa/So) festgelegt.<br />

7. Sistierung der Jahreskarten Kat. A <strong>und</strong> B<br />

7.1 Die Jahreskarten A + B können für maximal 2 Kalenderjahre sistiert werden. In Ausnahmefällen kann die<br />

Sistierungsdauer, auf ein schriftliches Gesuch hin, für maximal 2 zusätzliche Kalenderjahre verlängert werden.<br />

7.2 Sistierungsgründe: als Sistierungsgründe gelten:<br />

a) Krankheit oder Unfall von 4 Monaten <strong>und</strong> mehr während der Golfsaison (März-Ende Okt.)<br />

Es ist ein Nachweis durch ein Arztzeugnis erforderlich (mit zeitlicher Angabe <strong>und</strong> Hinweis, dass kein Golf<br />

gespielt werden darf)<br />

b) Auslandaufenthalt<br />

c) Schwangerschaft<br />

Alle anderen Gründe berechtigen nicht zur Sistierung.<br />

7.3 Sistierungstermine: Der Antrag für eine vorhersehbare Sistierung muss bis 30. November des<br />

laufenden Kalenderjahres schriftlich an die <strong>Golfpark</strong>leitung gestellt werden. Bei unvorhersehbaren Fällen<br />

(z.B. Krankheit, Unfall etc.) während des Kalenderjahres ist eine Sistierung bis Stichtag 30. Juni möglich.<br />

Der/die Antragssteller/in erhält 50% der Kosten der Jahreskarte rückvergütet. Nach dem 30. Juni ist eine<br />

Sistierung für das laufende Jahr nicht mehr möglich.<br />

7.4 Sistierungskosten: Die Passivgebühr beträgt 15 % des Jahreskartenbetrages.<br />

7.5 Nutzungsverbot der Anlage: Während der Sistierungsdauer darf die Golfanlage nicht genutzt werden – auch<br />

nicht gegen Bezahlung der Greenfee-Gebühr.<br />

7.6 ASG-Ausweis: Bei einer Sistierung wird der ASG-Ausweis blockiert.<br />

7.7 Kosten/Bedingungen bei Reaktivierung der Jahreskarte vor Ablauf der Sistierungsdauer:<br />

Vor dem 30. Juni ist 100% des gesamten Jahreskartenbetrages zu entrichten.<br />

Nach dem 30. Juni ist 50% des gesamten Jahreskartenbetrages zu entrichten.<br />

Der Reaktivierungsantrag ist schriftlich bei der <strong>Golfpark</strong>leitung einzureichen.<br />

Die für die Sistierung entrichtete Gebühr (15%) kann weder angerechnet noch rückgefordert werden.<br />

7.8 Die Entscheide über Sistierung/Reaktivierung liegen in alleiniger Kompetenz der <strong>Golfpark</strong>leitung.<br />

7.9 Clubmitglieder sind verpflichtet, eine Sistierung dem Club mitzuteilen. Die Sistierung hat eine Passiv-<br />

Mitgliedschaft sowie eine Blockierung des ASG-Ausweises zur Folge. Bei einer Reaktivierung hat das<br />

Clubmitglied – ungeachtet der kontingentierten Clubplätze – Anrecht auf einen Clubplatz. Nach Ablauf der<br />

maximal 2-jährigen Sistierungsdauer verfällt die geleistete Eintrittsgebühr <strong>und</strong> es besteht kein Anrecht auf<br />

einen Clubplatz mehr.<br />

8. Sanktionen<br />

8.1 Wer gegen das <strong>Platz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betriebsreglement</strong>, gegen die Regel oder Etikette verstösst oder den Anweisungen der<br />

<strong>Golfpark</strong>-Mitarbeitenden nicht Folge leistet, kann von der Leitung des <strong>Golfpark</strong> für eine bestimmte Zeit von der<br />

Benützung der Golfanlage ausgeschlossen werden.<br />

8.2 Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoss kann ein Ausschluss auf unbestimmte Zeit erfolgen.<br />

8.3 Für Jahreskarten-InhaberInnen oder Clubmitglieder besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung<br />

der geleisteten Beiträge. Es besteht keine Rekursmöglichkeit.<br />

9. Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit<br />

9.1 Sämtliche Anlagen sind mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Alle BenützerInnen haben auf Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit<br />

zu achten. Beschädigungen sowie Verschmutzungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des/der Benützers/in<br />

zurückzuführen sind, werden auf deren/dessen Kosten behoben.<br />

9.2 Bekleidung: Bei der Benützung aller Golfanlagen sind die Kleidervorschriften am Info-Board/Pinwand zu beachten.<br />

10. Mobiltelefone<br />

10.1 Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist auf der gesamten Spielanlage (6-/18-Lochanlage, Pitching, Chipping, Putting,<br />

Driving Range) untersagt.


11. Caddies<br />

11.1 Begleitung auf den Anlagen: Auf sämtlichen Anlagen sind keine Begleitpersonen (Caddies) zugelassen.<br />

11.2 Als Ausnahmen gelten ASG-Turniere, bei denen eine versierte Begleitung vorgesehen ist, sowie bei schwacher<br />

Belegung <strong>und</strong> in Absprache mit dem Sekretariat.<br />

12. H<strong>und</strong>e<br />

12.1 Das Mitführen von H<strong>und</strong>en ist auf der gesamten Spielanlage (vgl. Punkt 13) untersagt.<br />

12.2 Im Restaurant sowie auf den öffentlichen Spazierwegen sind die H<strong>und</strong>e an der Leine zu führen.<br />

13. Haftung<br />

13.1 Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss genügender Versicherungen ist Sache des<br />

Benutzers bzw. der Benutzerin. Der <strong>Golfpark</strong> <strong>Otelfingen</strong> der Genossenschaft Migros Zürich lehnt jede Haftung ab.<br />

Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.<br />

Änderungen des Reglements bleiben vorbehalten <strong>und</strong> werden auf der Homepage sowie am Anschlagbrett<br />

rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

<strong>Otelfingen</strong>, 01. Januar 2012<br />

Yves C. Thierrin<br />

Leiter <strong>Golfpark</strong>

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