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Klosterbergfest 2013 Elektro-Bestell-Formular Stand-Nr.

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<strong>Klosterbergfest</strong> <strong>2013</strong> <strong>Elektro</strong>-<strong>Bestell</strong>-<strong>Formular</strong> <strong>Stand</strong>-<strong>Nr</strong>. ……...<br />

Bitte geben Sie die Anzahl Stecker Typen Ihres <strong>Stand</strong>es an. …………………<br />

Stecker Typ 12 / 230Volt / 10<br />

Amp.<br />

Max. 6 Stk.<br />

Stecker Typ 15 / 230 / 400Volt /<br />

10 Amp.<br />

Max. 3 Stk.<br />

Stecker Typ 25 230 / 400Volt 16<br />

Amp.<br />

Max. 3 Stk.<br />

Stecker CEE 16 Amp.<br />

Max. 2 Stk.<br />

Stecker CEE 32 Amp.<br />

Max. 1 Stk.<br />

Stecker CEE 63 Amp.<br />

Max. 1 Stk.<br />

<strong>Elektro</strong>geräte Anzahl Stecker Stecker<br />

230V 400V<br />

Kaffeemaschine<br />

Wasserkocher oder Tauchsieder<br />

Bierkühlausschankgerät<br />

Toaster<br />

<strong>Elektro</strong>grill klein/gross<br />

Crèpes-­‐Platten<br />

Raclettegerät<br />

Wok, Reiskocher<br />

Friteuse einfach oder doppelt<br />

Mikrowellengerät oder Backofen<br />

2 Platten-­‐Rechaud (klein)<br />

Stab-­‐, Hand-­‐ oder <strong>Stand</strong>mixer<br />

Saftpresse<br />

Schneidmaschine<br />

Glacemaschine<br />

Kühl-­‐ oder Gefrierschrank<br />

Geschirrspühler<br />

Kochherd 3 oder 4 Platten<br />

Kühlwagen<br />

Ausschankwagen<br />

Licht<br />

Diverses<br />

Bitte um Angabe der ungefähren Total-­‐Geräteleistungen in Watt/kW Total …………………………….<br />

Basel, den................................................ Der <strong>Stand</strong>betreiber: ...........................................................


M e r k b l a t t f ü r d a s K l o s t e r b e r g f e s t <strong>2013</strong><br />

1. Festzeiten<br />

Freitag, 23. August <strong>2013</strong> – 18.00 bis 03.00Uhr Samstag, 24. August <strong>2013</strong> – 11.00 bis 03.00 Uhr Sonntag, 25. August <strong>2013</strong> – 11.00 bis 18.00 Uhr<br />

Die Festzeiten sind für alle <strong>Stand</strong>betreiber verbindlich. Die Stände müssen zu den Beginnzeiten um 18.00h, 11:00h und ausdrücklich bis zum Festende am<br />

Sonntag, 18.00h, personell besetzt sein.<br />

2. Versicherung<br />

Der Verein <strong>Klosterbergfest</strong> hat eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, aufgrund derer die auf gesetzlicher Bestimmung beruhende<br />

Haftpflicht des Vereins aus der Organisation und Durchführung des <strong>Klosterbergfest</strong>es für Personen- und Sachschäden bis zu einer Summe von 5'000'000 SFR<br />

versichert ist. Weiterer Versicherungsschutz z. B. für Diebstahl, Beraubung, Beschädigung von Material usw. besteht nicht. Es wird empfohlen eine eigene, den<br />

individuellen Bedürfnissen angepasste Versicherung abzuschliessen.<br />

3. Werbung / Konkurrenzverbot<br />

Firmen- und sonstige kommerzielle Werbung ist nicht erlaubt.<br />

Der Verkauf von „Caipirinhas“ ist ausschliesslich dem Caipirinha-<strong>Stand</strong> (<strong>Nr</strong>. 1) vorbehalten.<br />

4. Anlieferung/Aufbau/Abbau<br />

Den Weisungen des Organisationskomitees / der Security, Sanität, Feuerwehr und Polizei ist grundsätzlich Folge zu leisten.<br />

Es können ausnahmsweise schon am Donnerstag allfällige <strong>Stand</strong>utensilien am <strong>Stand</strong>platz deponiert werden. Der Verkehr darf dadurch aber NICHT behindert<br />

werden. Für den Durchgangsverkehr ist der Klosterberg erst am Freitag ab 7.00h gesperrt. Der Klosterberg ist eine Einbahnstrasse und darf nur von Oben herab<br />

und unter keinen Umständen in der falschen Richtung befahren werden. Nach koordiniertem Einlass (Security) und dem Aus- resp. Beladen sind die<br />

Fahrzeuge sofort vom Festgelände zu entfernen. Die <strong>Stand</strong>betreiber sind zudem aus gutnachbarlichen Gründen dazu angehalten, die Parkordnung rund ums<br />

<strong>Klosterbergfest</strong> auch im eigenen Interesse (Bussen) zu respektieren.<br />

ZU- UND WEGFAHRTEN INS FESTGELÄNDE WÄHREND DER FESTZEITEN SIND GENERELL UNTERSAGT.<br />

Am Sonntag müssen die Plätze bis spätestens 20.00 Uhr geräumt sein. Alle gemieteten Marktstände sind ohne Dekorationen, Nägel und Bostichklammern in<br />

gereinigtem und ordentlichem Zustand zurück zu geben. Der <strong>Stand</strong>platz ist sauber und gereinigt zu hinterlassen.<br />

<strong>Stand</strong>grössen: Die in der Anmeldung bewilligten <strong>Stand</strong>grössen in m2 sind einzuhalten. Die vom <strong>Klosterbergfest</strong> zu bezahlenden Nutzungsgebühren für den<br />

öffentlichen Raum basieren auf diesen Angaben. Wird bei Stichproben festgestellt, dass die offiziell bewilligten m2 ohne Absprache mit dem OK ungebührlich<br />

überschritten werden, sind diese auf einfache Aufforderung hin auf die bewilligte Plangrösse zurück zu führen, andernfalls erfolgt eine Nachrechnung für den<br />

zusätzlich benutzten Platz.<br />

5. Sicherheitsabstände / Fluchtwege<br />

Der Abstand zwischen Ständen und Fassaden (mindestens 1.50 m), sowie die auf dem <strong>Stand</strong>plan bezeichneten Fluchtwege sind zwingend freizuhalten.<br />

Ein Sicherheitsabstand von 3.5 m zwischen den Zeltbauten (strassenseitig) und die max. Höhe von 4.5m ebenfalls.<br />

6. Elektrische Installationen<br />

Elektrische Installationen dürfen nur von der Karl Schweizer AG ausgeführt werden. Girlanden dürfen nicht verschnitten werden.<br />

7. Lebensmittelhygiene / Kochstellen / Feuerlöscher (Siehe Merkblatt)<br />

Im Umgang mit Getränken und Lebensmitteln gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Die <strong>Stand</strong>betreiber sind verantwortlich für deren Einhaltung<br />

sowie Instruktion ihres Personals.<br />

Alle Kochstellen sind mit einem geeigneten Schmutz Schutz zu unterlegen. Bei Nichtbefolgung kann das OK auf einfaches Verlangen hin, ein<br />

Reinigungsdepot von 400.- CHF einfordern, welches bei Nichtgebrauch nach Festende zurückerstattet wird. Sie sind zudem zwingend mit einem geeigneten<br />

Feuerlöscher auszurüsten (Keine Pulver- oder Auto-Feuerlöscher). Es dürfen In Zelten keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.<br />

MERKE: Alle Kochstellen sind zwingend mit einem geeigneten Feuerlöscher auszurüsten.<br />

8. Mehrweggeschirr (Siehe Merkblatt)<br />

Am <strong>Klosterbergfest</strong> darf nur das vom Verein <strong>Klosterbergfest</strong> zur Verfügung gestellte Mehrweggeschirr verwendet werden. Am <strong>Klosterbergfest</strong> steht eine Zentrale der<br />

Cup System AG. Das Mehrweggeschirr darf nur von der Cup System AG abgewaschen werden. Das Abwaschen des Mehrweggeschirres durch die <strong>Stand</strong>inhaber<br />

respektiv deren Mitwirkenden ist verboten. Jeder <strong>Stand</strong>, welcher Getränke und Esswaren verkauft, muss mit Mehrweggeschirr hantieren und dies auch zurück<br />

nehmen. Das Pfand je Einheit beträgt Fr. 2.00.<br />

9. Jetons<br />

Ebenfalls dürfen Getränke in Petflaschen nur mit einem Jeton, welcher ebenfalls Fr. 2.00 kostet, abgegeben werden. Für Petflaschen, welche mit einem Jeton<br />

zurückgegeben werden, wird das Pfand von Fr. 2.00 zurück erstattet.<br />

MERKE: Die Abgabe von Getränken in Alu Dosen und Glasflaschen ist ausdrücklich verboten.<br />

10. Abfälle<br />

Für Abfälle stehen Mulden zur Verfügung. Am Freitag um 03.00 Uhr sowie am Samstag um 03.00 und am Sonntag um 18.00 Uhr können die Müllsäcke vor den<br />

Ständen deponiert werden. Die Müllsäcke werden dann von unserem Reinigungspersonal eingesammelt. Für das Glas stehen spezielle Container zur Verfügung.<br />

Glas ist wie üblich ohne Karton zu entsorgen! PET Retouren sind in speziellen Säcken zu sammeln.


11. Ordnung / Sauberkeit<br />

Innen und ausserhalb der Stände ist Ordnung zu halten. Reinigungen haben mehrmals täglich und auf alle Fälle am Ende des Festes zu erfolgen. Tische sind<br />

abzuräumen.<br />

12. Lärm / Musik<br />

Unnötiger Lärm während des Festes und ganz bestimmt ab 22.00 Uhr ist zu vermeiden. Während dem Fest darf die Musik an den Ständen kein Störfaktor für<br />

andere Stände sein. Die elektronisch verstärkte Musik ist zwingend auf Festschluss (3.00h und Sonntag 18.00h) abzustellen. Die <strong>Stand</strong>betreiber, resp. DJ’s sind<br />

explizit dazu angehalten, die Deadline nicht ab, sondern vor diesem Zeitpunkt „einzuläuten“.<br />

13. Wasser<br />

Sämtliche Wasseranschlüsse und Abwasserleitungen sind durch die <strong>Stand</strong>inhaber selbst beim Amt für Umwelt und Technik zu organisieren. Tel <strong>Nr</strong>. 061 275 55 55<br />

(erklären was man will, dann wird man mit der entsprechenden Stelle verbunden).Es ist verboten den Vier-Lindenbrunnen am Klosterberg zum Abwaschen zu<br />

benutzen.<br />

14. Garnituren, Stände, Kühlschränke, Festbuffets, Angebot etc.<br />

Die verantwortliche Person ist für die vom OK gestellten Garnituren und Stände verantwortlich. Kühlschränke sind richtig zu schliessen resp. abzuschliessen. Es<br />

dürfen nur Waren verkauft werden, welche auf der Anmeldung aufgeführt und vom Organisationskomitee bewilligt wurden. Die Garnituren, Stände, Festbuffets und<br />

Kühlschränke sind sofort nach Festschluss am Sonntag sauber für den Rücktransport bereit zu stellen.<br />

Für Dekorationen und Dekorationsaufbauten sind nur schwerbrennbare oder feuerhemmende imprägnierte Materialien (Brennbarkeitsgrad 5) zu verwenden, die im<br />

Brandfall nicht brennend abtropfen.<br />

15. OK/Platzchef Nummer, Security, Sanität und Polizei<br />

- Für allgemeine, organisatorische Anliegen unsere OK Tel. Nummer Platzchef 076 212 42 85<br />

- Unsere <strong>Klosterbergfest</strong> Security, 24. Std. Notfallnummer <strong>Klosterbergfest</strong> Security 0800 999 009<br />

- Für ganz dringende Notfälle sind der Sanitätsnotruf 144 oder der<br />

Polizeinotruf 117 selbst zu organisieren.<br />

16. Toiletten - Die zur Verfügung stehenden WC-Wagen sind sauber zu halten. Auf dem Pyramidenplatz befindet sich speziell eine Toilette für Menschen mit einer<br />

Behinderung.<br />

17. Zentrallager - Die Oeffnungszeiten der Zentrallager sind an den jeweiligen Wagen angeschlagen.<br />

18. Los-Bezugsverpflichtung<br />

Jedem <strong>Stand</strong> werden eine bestimmte Anzahl Lose à Fr. 10.00 zugeteilt. Die Lose werden am Festbeginn ausgehändigt. Lose dürfen nur während des Festes<br />

verkauft werden. Am Festsonntag werden die Gewinner ausgelost. Der Reingewinn fliesst vollumfänglich an die Stiftung KIB „Kinder in Brasilien“.<br />

19. Konventionalstrafen<br />

Die Nichtbeachtung durch <strong>Stand</strong>betreiber, betreffend<br />

- Caiprinha Ausschank, Konkurrenzverbot<br />

- Aludosen- und Glasflaschenverbot, sowie<br />

- der Weisung Handhabung Mehrweggeschirr und Jetons/PET<br />

hat nach einer allfälligen ersten Verwarnung und weiterer Nichtbefolgung eine Konventionalstrafe von CHF 500.- zur Folge.<br />

Im Wiederholungsfall wird der Entzug der <strong>Stand</strong>bewilligung und Ausschluss vom Festbetrieb ohne Anrecht auf irgendwelchen Ersatz (z.B. <strong>Stand</strong>miete) verfügt.<br />

Dieses Merkblatt bildet einen integrierenden Bestandteil der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem <strong>Stand</strong>betreiber und dem OK <strong>Klosterbergfest</strong>.<br />

Wir danken allen <strong>Stand</strong>betreibern, dass Sie mit der Einhaltung der diversen Auflagen und Weisungen dazu beitragen, dass wir das <strong>Klosterbergfest</strong> möglichst<br />

reibungslos und im Einklang mit den Anwohnern, Behörden, der Suchtprävention und dem Umweltschutz durchführen können. Ebenso ist damit gewährleistet, dass<br />

allen Sicherheitsüberlegungen im Interesse aller Teilnehmer grösstmögliche Beachtung zuteil wird.<br />

6. November 2012 / Verein <strong>Klosterbergfest</strong><br />

www.klosterbergfest.ch


Gesundheitsdepartement<br />

Bereich Gesundheitsschutz<br />

Kantonales Laboratorium Mikrobiologie und Lebensmittelinspektorat<br />

Kannenfeldstrasse 2, Postfach, CH-4012 Basel, Telefon +41 61 385 25 00, Fax +41 61 385 25 09<br />

Internet www.kantonslabor.bs.ch, E-Mail sekr.kantonslabor@bs.ch<br />

<strong>Klosterbergfest</strong> <strong>2013</strong><br />

Merkblatt für <strong>Stand</strong>betreiber<br />

Zubereitung und Verkauf von leichtverderblichen Lebensmitteln im Freien<br />

Die <strong>Stand</strong>betreiber sind verpflichtet die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.<br />

1. Deklaration von Fleisch, Fleischzubereitung und Fleischerzeugnisse<br />

1.1. Produktionsland: Die Fleischherkunft (Land) muss schriftlich deklariert sein (auf Speisekarte<br />

oder separatem Plakat)<br />

1.2. Tierart: Die Tierart muss schriftlich deklariert sein (z.B. Spiess aus Schweine- und Rindfleisch)<br />

1.3. Hormone und antimikrobielle Leistungsförderer:<br />

Bei Verwendung von ausländischem Fleisch, aus in der Schweiz verbotener Produktion, ist die<br />

schriftliche Deklaration „kann mit Hormonen und/oder antimikrobiellen Leistungsförderern“ erzeugt<br />

worden sein, anzubringen.<br />

2. Getränke<br />

2.1. Alkoholprävention: Es ist ein Verbotsplakat mit dem Hinweis anzubringen, dass<br />

alkoholische Getränke erst ab 16 Jahren und Spirituosen an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben<br />

werden dürfen.<br />

2.2. Coffeinhaltiges Spezialgetränk:<br />

Coffeinhaltige Spezialgetränke dürfen nicht mit Alkohol gemischt und abgegeben werden und auch<br />

nicht auf der Getränkekarte als solche angepriesen werden.<br />

2.3. Deklaration auf der Getränkekarte:<br />

Die Deklaration hat die Sachbezeichnung (Name des Getränkes), die Mengenangabe, den Preis und<br />

bei Spirituosen die Angabe der Vol.%-Alkohol zu umfassen.<br />

3. Schutz der Lebensmittel vor Verunreinigung<br />

3.1.Die Lebensmittel sind geschützt vor Verunreinigung zu lagern und aufzustellen. D.h. sie sind in<br />

Kühlschränken verpackt in Alu- oder Kunststofffolien oder in Gefässen mit Deckel aufzubewahren.<br />

3.2. Unverpackte Lebensmittel sind mittels Sputumschutz, Glocke, Abdeckung mit<br />

Serviette usw. vor Verunreinigung zu schützen.


3.3. Kochherde und Grillstationen sowie Arbeits- und Abstellflächen sind unter dem<br />

<strong>Stand</strong>dach einzurichten und mit Sputumschutz zu versehen, falls die Produktionsbereiche direkt zur<br />

Kundschaft gerichtet stehen.<br />

Beispiel:<br />

Die noch nicht geschnittenen Brote am Wurststand dürfen nicht in direkt auf dem Boden stehenden<br />

Harassen deponiert werden, sondern sind erhöht zu lagern, z.B. leere Harasse unter jener mit den<br />

Broten. Zudem sind sie abzudecken, falls sie nicht bereits unter einem <strong>Stand</strong>dach lagern.<br />

4. Temperaturen<br />

4.1. Leichtverderbliche Lebensmittel wie Fleisch, vor gekochte Speisen, etc. sind bei max. 5°C zu<br />

lagern. In der Regel müssen Aktivkühleinrichtungen vorhanden sein. Fische sind unter 2°C zu<br />

halten.<br />

4.2. Tiefkühlprodukte müssen unter - 18°C gelagert werden.<br />

4.3. Kleinere Mengen dürfen kurz vor der Zubereitung ungekühlt bereitgehalten werden, sofern deren<br />

Qualität, lebensmittelrechtlich gesprochen, nicht leidet und das Produkt im Wert nicht vermindert<br />

wird.<br />

Beispiel:<br />

Mehrere Bratwürste dürfen neben dem Grill deponiert werden, sofern sie vor Beeinflussung durch die<br />

Kundschaft geschützt sind (Spuckschutz, Abdeckung mit Folie etc.).<br />

5. Bauliche und technische Einrichtung<br />

5.1. Thermometer: In jedem Kühlschrank mit leichtverderblichen Lebensmitteln muss ein<br />

Thermometer zur Temperaturüberwachung vorhanden sein.<br />

5.2. Arbeits- und Abstellflächen: Arbeits- und Abstellflächen müssen glatt, rissfrei, abwaschbar<br />

und leicht zu reinigen sein. Es müssen geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und erforderlichenfalls<br />

Desinfizieren von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen vorhanden sein.<br />

5.3. Handwascheinrichtung: Es muss eine Handwaschgelegenheit mit Kalt- und Warmwasserhahn,<br />

Becken, Seifen- und Papier-Spender/Servietten vorhanden sein. Das Wasser muss<br />

Trinkwasserqualität aufweisen.<br />

5.4. Spülmöglichkeit: Es müssen geeignete Spülbecken/Abwaschmaschinen vorhanden sein, um<br />

die Reinigung von Geschirr, Besteck, Geräten und Ausrüstungen zu gewährleisten.<br />

5.5. Abfälle: Diese müssen in geschlossenen Gebinden oder Säcken für die Abfuhr bereitgestellt<br />

werden. Ist ein Abfallbehälter voll, so wird er umgehend verschlossen und zur Seite gestellt. Nur der<br />

momentan in Gebrauch stehende Behälter oder Sack ist offen.<br />

5.6. Infrastruktur: Die Infrastruktur hat sich nach dem Produktionskonzept zu richten<br />

und muss sicherstellen, dass jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel von aussen vermieden<br />

wird sowie eine hygienische Produktion möglich ist.


6. Selbstkontrolle<br />

6.1. Schriftliche Unterlagen zur Selbstkontrolle müssen am <strong>Stand</strong> vorhanden sein.<br />

6.2. Die Temperaturen der Kühl- und Tiefkühlgeräte sind täglich auf dem Kontrollblatt zu<br />

dokumentieren.<br />

6.3. Je nach Art des Betriebes müssen zusätzliche Arbeitsanweisungen vorhanden sein<br />

(Reinigungsplan, Frittierölwechsel, Aufbewahrungsfristen, etc.).<br />

Temperaturkontrolle<br />

Datum: Zeit Temperatur 1 Temperatur 2 Unterschrift<br />

27.8.2010<br />

28.8.2010<br />

29.8.2010<br />

Tipp: Kleine, günstige Thermometer gibt es in jedem DoItYourself Geschäft. Der <strong>Stand</strong>betreiber ist verpflichtet die vorgeschriebenen Temperaturen<br />

täglich kontrollieren zu können und diese somit im Griff zu haben.<br />

Arbeitsanweisungen<br />

FRITEUSE / ÖLWECHSEL / Beschrieb<br />

REINIGUNG / Beschrieb<br />

Lebensmittelkontrolle<br />

Wird in grober Weise gegen die Lebensmittelgesetzgebung verstossen, kann dies je nach Sachlage<br />

zur umgehenden Beschlagnahmung der Produkte oder Schliessung<br />

des <strong>Stand</strong>es und allfälliger Verzeigung führen.<br />

6. November 2012 Ho/GV Merkblatt für <strong>Stand</strong>betreiber Version 1/2010 <strong>Klosterbergfest</strong> mit Selbstkontrolle


KLOSTERBERGFEST <strong>2013</strong><br />

GETRAENKEPREISLISTE<br />

(Mindestpreise)<br />

Bier 3.0 dl Fr. 3.50<br />

Bier 5.0 dl Fr. 5.00<br />

Mineral 3.0 dl Fr. 3.00<br />

Mineral 5.0 dl Fr. 4.50<br />

Rot-­‐ und Weisswein 5 dl Fr. 15.00<br />

Die Preise für die restlichen Getränke sind frei.<br />

§23 des Gastgewerbegesetztes schreibt Folgendes vor:<br />

Alkoholführende Stände haben eine Auswahl alkoholfreier Getränke nicht teurer<br />

anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.<br />

Bitte beachten Sie ebenfalls die Jugendschutzregel:<br />

Leichte alkoholhaltige Getränke wie Bier und Wein<br />

dürfen nicht an Jugendliche unter 16. Jahren<br />

und andere alkoholische Getränke unter anderem Spirituosen und Alcopops<br />

nicht an Jugendliche unter 18. Jahren<br />

abgegeben werden.<br />

6. November 2012<br />

Die Jugendschutzregel muss klar sichtbar<br />

an den Ständen ausgehängt werden.

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