Klosterbergfest 2013 Elektro-Bestell-Formular Stand-Nr.
Klosterbergfest 2013 Elektro-Bestell-Formular Stand-Nr.
Klosterbergfest 2013 Elektro-Bestell-Formular Stand-Nr.
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<strong>Klosterbergfest</strong> <strong>2013</strong> <strong>Elektro</strong>-<strong>Bestell</strong>-<strong>Formular</strong> <strong>Stand</strong>-<strong>Nr</strong>. ……...<br />
Bitte geben Sie die Anzahl Stecker Typen Ihres <strong>Stand</strong>es an. …………………<br />
Stecker Typ 12 / 230Volt / 10<br />
Amp.<br />
Max. 6 Stk.<br />
Stecker Typ 15 / 230 / 400Volt /<br />
10 Amp.<br />
Max. 3 Stk.<br />
Stecker Typ 25 230 / 400Volt 16<br />
Amp.<br />
Max. 3 Stk.<br />
Stecker CEE 16 Amp.<br />
Max. 2 Stk.<br />
Stecker CEE 32 Amp.<br />
Max. 1 Stk.<br />
Stecker CEE 63 Amp.<br />
Max. 1 Stk.<br />
<strong>Elektro</strong>geräte Anzahl Stecker Stecker<br />
230V 400V<br />
Kaffeemaschine<br />
Wasserkocher oder Tauchsieder<br />
Bierkühlausschankgerät<br />
Toaster<br />
<strong>Elektro</strong>grill klein/gross<br />
Crèpes-‐Platten<br />
Raclettegerät<br />
Wok, Reiskocher<br />
Friteuse einfach oder doppelt<br />
Mikrowellengerät oder Backofen<br />
2 Platten-‐Rechaud (klein)<br />
Stab-‐, Hand-‐ oder <strong>Stand</strong>mixer<br />
Saftpresse<br />
Schneidmaschine<br />
Glacemaschine<br />
Kühl-‐ oder Gefrierschrank<br />
Geschirrspühler<br />
Kochherd 3 oder 4 Platten<br />
Kühlwagen<br />
Ausschankwagen<br />
Licht<br />
Diverses<br />
Bitte um Angabe der ungefähren Total-‐Geräteleistungen in Watt/kW Total …………………………….<br />
Basel, den................................................ Der <strong>Stand</strong>betreiber: ...........................................................
M e r k b l a t t f ü r d a s K l o s t e r b e r g f e s t <strong>2013</strong><br />
1. Festzeiten<br />
Freitag, 23. August <strong>2013</strong> – 18.00 bis 03.00Uhr Samstag, 24. August <strong>2013</strong> – 11.00 bis 03.00 Uhr Sonntag, 25. August <strong>2013</strong> – 11.00 bis 18.00 Uhr<br />
Die Festzeiten sind für alle <strong>Stand</strong>betreiber verbindlich. Die Stände müssen zu den Beginnzeiten um 18.00h, 11:00h und ausdrücklich bis zum Festende am<br />
Sonntag, 18.00h, personell besetzt sein.<br />
2. Versicherung<br />
Der Verein <strong>Klosterbergfest</strong> hat eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, aufgrund derer die auf gesetzlicher Bestimmung beruhende<br />
Haftpflicht des Vereins aus der Organisation und Durchführung des <strong>Klosterbergfest</strong>es für Personen- und Sachschäden bis zu einer Summe von 5'000'000 SFR<br />
versichert ist. Weiterer Versicherungsschutz z. B. für Diebstahl, Beraubung, Beschädigung von Material usw. besteht nicht. Es wird empfohlen eine eigene, den<br />
individuellen Bedürfnissen angepasste Versicherung abzuschliessen.<br />
3. Werbung / Konkurrenzverbot<br />
Firmen- und sonstige kommerzielle Werbung ist nicht erlaubt.<br />
Der Verkauf von „Caipirinhas“ ist ausschliesslich dem Caipirinha-<strong>Stand</strong> (<strong>Nr</strong>. 1) vorbehalten.<br />
4. Anlieferung/Aufbau/Abbau<br />
Den Weisungen des Organisationskomitees / der Security, Sanität, Feuerwehr und Polizei ist grundsätzlich Folge zu leisten.<br />
Es können ausnahmsweise schon am Donnerstag allfällige <strong>Stand</strong>utensilien am <strong>Stand</strong>platz deponiert werden. Der Verkehr darf dadurch aber NICHT behindert<br />
werden. Für den Durchgangsverkehr ist der Klosterberg erst am Freitag ab 7.00h gesperrt. Der Klosterberg ist eine Einbahnstrasse und darf nur von Oben herab<br />
und unter keinen Umständen in der falschen Richtung befahren werden. Nach koordiniertem Einlass (Security) und dem Aus- resp. Beladen sind die<br />
Fahrzeuge sofort vom Festgelände zu entfernen. Die <strong>Stand</strong>betreiber sind zudem aus gutnachbarlichen Gründen dazu angehalten, die Parkordnung rund ums<br />
<strong>Klosterbergfest</strong> auch im eigenen Interesse (Bussen) zu respektieren.<br />
ZU- UND WEGFAHRTEN INS FESTGELÄNDE WÄHREND DER FESTZEITEN SIND GENERELL UNTERSAGT.<br />
Am Sonntag müssen die Plätze bis spätestens 20.00 Uhr geräumt sein. Alle gemieteten Marktstände sind ohne Dekorationen, Nägel und Bostichklammern in<br />
gereinigtem und ordentlichem Zustand zurück zu geben. Der <strong>Stand</strong>platz ist sauber und gereinigt zu hinterlassen.<br />
<strong>Stand</strong>grössen: Die in der Anmeldung bewilligten <strong>Stand</strong>grössen in m2 sind einzuhalten. Die vom <strong>Klosterbergfest</strong> zu bezahlenden Nutzungsgebühren für den<br />
öffentlichen Raum basieren auf diesen Angaben. Wird bei Stichproben festgestellt, dass die offiziell bewilligten m2 ohne Absprache mit dem OK ungebührlich<br />
überschritten werden, sind diese auf einfache Aufforderung hin auf die bewilligte Plangrösse zurück zu führen, andernfalls erfolgt eine Nachrechnung für den<br />
zusätzlich benutzten Platz.<br />
5. Sicherheitsabstände / Fluchtwege<br />
Der Abstand zwischen Ständen und Fassaden (mindestens 1.50 m), sowie die auf dem <strong>Stand</strong>plan bezeichneten Fluchtwege sind zwingend freizuhalten.<br />
Ein Sicherheitsabstand von 3.5 m zwischen den Zeltbauten (strassenseitig) und die max. Höhe von 4.5m ebenfalls.<br />
6. Elektrische Installationen<br />
Elektrische Installationen dürfen nur von der Karl Schweizer AG ausgeführt werden. Girlanden dürfen nicht verschnitten werden.<br />
7. Lebensmittelhygiene / Kochstellen / Feuerlöscher (Siehe Merkblatt)<br />
Im Umgang mit Getränken und Lebensmitteln gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Die <strong>Stand</strong>betreiber sind verantwortlich für deren Einhaltung<br />
sowie Instruktion ihres Personals.<br />
Alle Kochstellen sind mit einem geeigneten Schmutz Schutz zu unterlegen. Bei Nichtbefolgung kann das OK auf einfaches Verlangen hin, ein<br />
Reinigungsdepot von 400.- CHF einfordern, welches bei Nichtgebrauch nach Festende zurückerstattet wird. Sie sind zudem zwingend mit einem geeigneten<br />
Feuerlöscher auszurüsten (Keine Pulver- oder Auto-Feuerlöscher). Es dürfen In Zelten keine Flüssiggasflaschen aufgestellt werden.<br />
MERKE: Alle Kochstellen sind zwingend mit einem geeigneten Feuerlöscher auszurüsten.<br />
8. Mehrweggeschirr (Siehe Merkblatt)<br />
Am <strong>Klosterbergfest</strong> darf nur das vom Verein <strong>Klosterbergfest</strong> zur Verfügung gestellte Mehrweggeschirr verwendet werden. Am <strong>Klosterbergfest</strong> steht eine Zentrale der<br />
Cup System AG. Das Mehrweggeschirr darf nur von der Cup System AG abgewaschen werden. Das Abwaschen des Mehrweggeschirres durch die <strong>Stand</strong>inhaber<br />
respektiv deren Mitwirkenden ist verboten. Jeder <strong>Stand</strong>, welcher Getränke und Esswaren verkauft, muss mit Mehrweggeschirr hantieren und dies auch zurück<br />
nehmen. Das Pfand je Einheit beträgt Fr. 2.00.<br />
9. Jetons<br />
Ebenfalls dürfen Getränke in Petflaschen nur mit einem Jeton, welcher ebenfalls Fr. 2.00 kostet, abgegeben werden. Für Petflaschen, welche mit einem Jeton<br />
zurückgegeben werden, wird das Pfand von Fr. 2.00 zurück erstattet.<br />
MERKE: Die Abgabe von Getränken in Alu Dosen und Glasflaschen ist ausdrücklich verboten.<br />
10. Abfälle<br />
Für Abfälle stehen Mulden zur Verfügung. Am Freitag um 03.00 Uhr sowie am Samstag um 03.00 und am Sonntag um 18.00 Uhr können die Müllsäcke vor den<br />
Ständen deponiert werden. Die Müllsäcke werden dann von unserem Reinigungspersonal eingesammelt. Für das Glas stehen spezielle Container zur Verfügung.<br />
Glas ist wie üblich ohne Karton zu entsorgen! PET Retouren sind in speziellen Säcken zu sammeln.
11. Ordnung / Sauberkeit<br />
Innen und ausserhalb der Stände ist Ordnung zu halten. Reinigungen haben mehrmals täglich und auf alle Fälle am Ende des Festes zu erfolgen. Tische sind<br />
abzuräumen.<br />
12. Lärm / Musik<br />
Unnötiger Lärm während des Festes und ganz bestimmt ab 22.00 Uhr ist zu vermeiden. Während dem Fest darf die Musik an den Ständen kein Störfaktor für<br />
andere Stände sein. Die elektronisch verstärkte Musik ist zwingend auf Festschluss (3.00h und Sonntag 18.00h) abzustellen. Die <strong>Stand</strong>betreiber, resp. DJ’s sind<br />
explizit dazu angehalten, die Deadline nicht ab, sondern vor diesem Zeitpunkt „einzuläuten“.<br />
13. Wasser<br />
Sämtliche Wasseranschlüsse und Abwasserleitungen sind durch die <strong>Stand</strong>inhaber selbst beim Amt für Umwelt und Technik zu organisieren. Tel <strong>Nr</strong>. 061 275 55 55<br />
(erklären was man will, dann wird man mit der entsprechenden Stelle verbunden).Es ist verboten den Vier-Lindenbrunnen am Klosterberg zum Abwaschen zu<br />
benutzen.<br />
14. Garnituren, Stände, Kühlschränke, Festbuffets, Angebot etc.<br />
Die verantwortliche Person ist für die vom OK gestellten Garnituren und Stände verantwortlich. Kühlschränke sind richtig zu schliessen resp. abzuschliessen. Es<br />
dürfen nur Waren verkauft werden, welche auf der Anmeldung aufgeführt und vom Organisationskomitee bewilligt wurden. Die Garnituren, Stände, Festbuffets und<br />
Kühlschränke sind sofort nach Festschluss am Sonntag sauber für den Rücktransport bereit zu stellen.<br />
Für Dekorationen und Dekorationsaufbauten sind nur schwerbrennbare oder feuerhemmende imprägnierte Materialien (Brennbarkeitsgrad 5) zu verwenden, die im<br />
Brandfall nicht brennend abtropfen.<br />
15. OK/Platzchef Nummer, Security, Sanität und Polizei<br />
- Für allgemeine, organisatorische Anliegen unsere OK Tel. Nummer Platzchef 076 212 42 85<br />
- Unsere <strong>Klosterbergfest</strong> Security, 24. Std. Notfallnummer <strong>Klosterbergfest</strong> Security 0800 999 009<br />
- Für ganz dringende Notfälle sind der Sanitätsnotruf 144 oder der<br />
Polizeinotruf 117 selbst zu organisieren.<br />
16. Toiletten - Die zur Verfügung stehenden WC-Wagen sind sauber zu halten. Auf dem Pyramidenplatz befindet sich speziell eine Toilette für Menschen mit einer<br />
Behinderung.<br />
17. Zentrallager - Die Oeffnungszeiten der Zentrallager sind an den jeweiligen Wagen angeschlagen.<br />
18. Los-Bezugsverpflichtung<br />
Jedem <strong>Stand</strong> werden eine bestimmte Anzahl Lose à Fr. 10.00 zugeteilt. Die Lose werden am Festbeginn ausgehändigt. Lose dürfen nur während des Festes<br />
verkauft werden. Am Festsonntag werden die Gewinner ausgelost. Der Reingewinn fliesst vollumfänglich an die Stiftung KIB „Kinder in Brasilien“.<br />
19. Konventionalstrafen<br />
Die Nichtbeachtung durch <strong>Stand</strong>betreiber, betreffend<br />
- Caiprinha Ausschank, Konkurrenzverbot<br />
- Aludosen- und Glasflaschenverbot, sowie<br />
- der Weisung Handhabung Mehrweggeschirr und Jetons/PET<br />
hat nach einer allfälligen ersten Verwarnung und weiterer Nichtbefolgung eine Konventionalstrafe von CHF 500.- zur Folge.<br />
Im Wiederholungsfall wird der Entzug der <strong>Stand</strong>bewilligung und Ausschluss vom Festbetrieb ohne Anrecht auf irgendwelchen Ersatz (z.B. <strong>Stand</strong>miete) verfügt.<br />
Dieses Merkblatt bildet einen integrierenden Bestandteil der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem <strong>Stand</strong>betreiber und dem OK <strong>Klosterbergfest</strong>.<br />
Wir danken allen <strong>Stand</strong>betreibern, dass Sie mit der Einhaltung der diversen Auflagen und Weisungen dazu beitragen, dass wir das <strong>Klosterbergfest</strong> möglichst<br />
reibungslos und im Einklang mit den Anwohnern, Behörden, der Suchtprävention und dem Umweltschutz durchführen können. Ebenso ist damit gewährleistet, dass<br />
allen Sicherheitsüberlegungen im Interesse aller Teilnehmer grösstmögliche Beachtung zuteil wird.<br />
6. November 2012 / Verein <strong>Klosterbergfest</strong><br />
www.klosterbergfest.ch
Gesundheitsdepartement<br />
Bereich Gesundheitsschutz<br />
Kantonales Laboratorium Mikrobiologie und Lebensmittelinspektorat<br />
Kannenfeldstrasse 2, Postfach, CH-4012 Basel, Telefon +41 61 385 25 00, Fax +41 61 385 25 09<br />
Internet www.kantonslabor.bs.ch, E-Mail sekr.kantonslabor@bs.ch<br />
<strong>Klosterbergfest</strong> <strong>2013</strong><br />
Merkblatt für <strong>Stand</strong>betreiber<br />
Zubereitung und Verkauf von leichtverderblichen Lebensmitteln im Freien<br />
Die <strong>Stand</strong>betreiber sind verpflichtet die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.<br />
1. Deklaration von Fleisch, Fleischzubereitung und Fleischerzeugnisse<br />
1.1. Produktionsland: Die Fleischherkunft (Land) muss schriftlich deklariert sein (auf Speisekarte<br />
oder separatem Plakat)<br />
1.2. Tierart: Die Tierart muss schriftlich deklariert sein (z.B. Spiess aus Schweine- und Rindfleisch)<br />
1.3. Hormone und antimikrobielle Leistungsförderer:<br />
Bei Verwendung von ausländischem Fleisch, aus in der Schweiz verbotener Produktion, ist die<br />
schriftliche Deklaration „kann mit Hormonen und/oder antimikrobiellen Leistungsförderern“ erzeugt<br />
worden sein, anzubringen.<br />
2. Getränke<br />
2.1. Alkoholprävention: Es ist ein Verbotsplakat mit dem Hinweis anzubringen, dass<br />
alkoholische Getränke erst ab 16 Jahren und Spirituosen an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben<br />
werden dürfen.<br />
2.2. Coffeinhaltiges Spezialgetränk:<br />
Coffeinhaltige Spezialgetränke dürfen nicht mit Alkohol gemischt und abgegeben werden und auch<br />
nicht auf der Getränkekarte als solche angepriesen werden.<br />
2.3. Deklaration auf der Getränkekarte:<br />
Die Deklaration hat die Sachbezeichnung (Name des Getränkes), die Mengenangabe, den Preis und<br />
bei Spirituosen die Angabe der Vol.%-Alkohol zu umfassen.<br />
3. Schutz der Lebensmittel vor Verunreinigung<br />
3.1.Die Lebensmittel sind geschützt vor Verunreinigung zu lagern und aufzustellen. D.h. sie sind in<br />
Kühlschränken verpackt in Alu- oder Kunststofffolien oder in Gefässen mit Deckel aufzubewahren.<br />
3.2. Unverpackte Lebensmittel sind mittels Sputumschutz, Glocke, Abdeckung mit<br />
Serviette usw. vor Verunreinigung zu schützen.
3.3. Kochherde und Grillstationen sowie Arbeits- und Abstellflächen sind unter dem<br />
<strong>Stand</strong>dach einzurichten und mit Sputumschutz zu versehen, falls die Produktionsbereiche direkt zur<br />
Kundschaft gerichtet stehen.<br />
Beispiel:<br />
Die noch nicht geschnittenen Brote am Wurststand dürfen nicht in direkt auf dem Boden stehenden<br />
Harassen deponiert werden, sondern sind erhöht zu lagern, z.B. leere Harasse unter jener mit den<br />
Broten. Zudem sind sie abzudecken, falls sie nicht bereits unter einem <strong>Stand</strong>dach lagern.<br />
4. Temperaturen<br />
4.1. Leichtverderbliche Lebensmittel wie Fleisch, vor gekochte Speisen, etc. sind bei max. 5°C zu<br />
lagern. In der Regel müssen Aktivkühleinrichtungen vorhanden sein. Fische sind unter 2°C zu<br />
halten.<br />
4.2. Tiefkühlprodukte müssen unter - 18°C gelagert werden.<br />
4.3. Kleinere Mengen dürfen kurz vor der Zubereitung ungekühlt bereitgehalten werden, sofern deren<br />
Qualität, lebensmittelrechtlich gesprochen, nicht leidet und das Produkt im Wert nicht vermindert<br />
wird.<br />
Beispiel:<br />
Mehrere Bratwürste dürfen neben dem Grill deponiert werden, sofern sie vor Beeinflussung durch die<br />
Kundschaft geschützt sind (Spuckschutz, Abdeckung mit Folie etc.).<br />
5. Bauliche und technische Einrichtung<br />
5.1. Thermometer: In jedem Kühlschrank mit leichtverderblichen Lebensmitteln muss ein<br />
Thermometer zur Temperaturüberwachung vorhanden sein.<br />
5.2. Arbeits- und Abstellflächen: Arbeits- und Abstellflächen müssen glatt, rissfrei, abwaschbar<br />
und leicht zu reinigen sein. Es müssen geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und erforderlichenfalls<br />
Desinfizieren von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen vorhanden sein.<br />
5.3. Handwascheinrichtung: Es muss eine Handwaschgelegenheit mit Kalt- und Warmwasserhahn,<br />
Becken, Seifen- und Papier-Spender/Servietten vorhanden sein. Das Wasser muss<br />
Trinkwasserqualität aufweisen.<br />
5.4. Spülmöglichkeit: Es müssen geeignete Spülbecken/Abwaschmaschinen vorhanden sein, um<br />
die Reinigung von Geschirr, Besteck, Geräten und Ausrüstungen zu gewährleisten.<br />
5.5. Abfälle: Diese müssen in geschlossenen Gebinden oder Säcken für die Abfuhr bereitgestellt<br />
werden. Ist ein Abfallbehälter voll, so wird er umgehend verschlossen und zur Seite gestellt. Nur der<br />
momentan in Gebrauch stehende Behälter oder Sack ist offen.<br />
5.6. Infrastruktur: Die Infrastruktur hat sich nach dem Produktionskonzept zu richten<br />
und muss sicherstellen, dass jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel von aussen vermieden<br />
wird sowie eine hygienische Produktion möglich ist.
6. Selbstkontrolle<br />
6.1. Schriftliche Unterlagen zur Selbstkontrolle müssen am <strong>Stand</strong> vorhanden sein.<br />
6.2. Die Temperaturen der Kühl- und Tiefkühlgeräte sind täglich auf dem Kontrollblatt zu<br />
dokumentieren.<br />
6.3. Je nach Art des Betriebes müssen zusätzliche Arbeitsanweisungen vorhanden sein<br />
(Reinigungsplan, Frittierölwechsel, Aufbewahrungsfristen, etc.).<br />
Temperaturkontrolle<br />
Datum: Zeit Temperatur 1 Temperatur 2 Unterschrift<br />
27.8.2010<br />
28.8.2010<br />
29.8.2010<br />
Tipp: Kleine, günstige Thermometer gibt es in jedem DoItYourself Geschäft. Der <strong>Stand</strong>betreiber ist verpflichtet die vorgeschriebenen Temperaturen<br />
täglich kontrollieren zu können und diese somit im Griff zu haben.<br />
Arbeitsanweisungen<br />
FRITEUSE / ÖLWECHSEL / Beschrieb<br />
REINIGUNG / Beschrieb<br />
Lebensmittelkontrolle<br />
Wird in grober Weise gegen die Lebensmittelgesetzgebung verstossen, kann dies je nach Sachlage<br />
zur umgehenden Beschlagnahmung der Produkte oder Schliessung<br />
des <strong>Stand</strong>es und allfälliger Verzeigung führen.<br />
6. November 2012 Ho/GV Merkblatt für <strong>Stand</strong>betreiber Version 1/2010 <strong>Klosterbergfest</strong> mit Selbstkontrolle
KLOSTERBERGFEST <strong>2013</strong><br />
GETRAENKEPREISLISTE<br />
(Mindestpreise)<br />
Bier 3.0 dl Fr. 3.50<br />
Bier 5.0 dl Fr. 5.00<br />
Mineral 3.0 dl Fr. 3.00<br />
Mineral 5.0 dl Fr. 4.50<br />
Rot-‐ und Weisswein 5 dl Fr. 15.00<br />
Die Preise für die restlichen Getränke sind frei.<br />
§23 des Gastgewerbegesetztes schreibt Folgendes vor:<br />
Alkoholführende Stände haben eine Auswahl alkoholfreier Getränke nicht teurer<br />
anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.<br />
Bitte beachten Sie ebenfalls die Jugendschutzregel:<br />
Leichte alkoholhaltige Getränke wie Bier und Wein<br />
dürfen nicht an Jugendliche unter 16. Jahren<br />
und andere alkoholische Getränke unter anderem Spirituosen und Alcopops<br />
nicht an Jugendliche unter 18. Jahren<br />
abgegeben werden.<br />
6. November 2012<br />
Die Jugendschutzregel muss klar sichtbar<br />
an den Ständen ausgehängt werden.