1 Vertrag über die Vermietung des Toilettenwagens zwischen ...
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<strong>zwischen</strong><br />
<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Vermietung</strong> <strong>des</strong> <strong>Toilettenwagens</strong><br />
Oldtimerclub Alteisen Dellmensingen e.V.<br />
und<br />
für <strong>die</strong> Veranstaltung (Standort):<br />
Die Mietdauer beträgt _____ Tage vom ____.____.20____ bis zum ____.____.20____.<br />
Der Mietzins für <strong>die</strong>sen Zeitraum beträgt ____,__ € (siehe Preisliste 3) sowie 70 € Kaution für<br />
eine eventuelle Nachreinigung. Dieser Betrag ist bei Abholung sofort in bar fällig.<br />
Nach Rückgabe der Mietsache wird <strong>die</strong> Kaution zurückerstattet, sofern keine Verunreinigung<br />
zu beanstanden ist (siehe Checkliste 4).<br />
Tritt der Mieter innerhalb 4 Wochen vor <strong>Vertrag</strong>sbeginn zurück, wird der Mietpreis (ohne<br />
Kaution) dennoch fällig.<br />
Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Mietsache verlängert sich <strong>die</strong> Mietdauer und der Mietzins<br />
entsprechend.<br />
Der Toilettenwagen darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der WC-Wagen darf nicht in<br />
vertragswidriger Weise benutzt werden. Der WC-Wagen darf nicht an einen nicht vertraglich<br />
vereinbarten Ort verbracht werden.<br />
Im übrigen gelten <strong>die</strong> Bestimmungen der nachfolgenden Betriebsanleitung [2], der<br />
Mietpreis<strong>über</strong>sicht [3] sowie der Checkliste [4].<br />
Sonstige Vereinbarungen können nicht mündlich getroffen werden. Sie bedürfen der<br />
schriftlichen Form. Nebenabreden bestehen demnach nicht.<br />
□ 70 € Kaution erhalten □ 70 € Kaution zurückerstattet<br />
□ ____ € Mietzins erhalten<br />
Dellmensingen, den ___.___.20___ Dellmensingen, den ___.___.20___<br />
Vermieter (Bevollmächtigter) Mieter (Bevollmächtigter)<br />
Oldimerclub ___________________________<br />
Alteisen Dellmensingen e.V. ___________________________<br />
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[2] Betriebsanleitung für den Toilettenwagen <strong>des</strong> Alteisen Dellmensingen e.V.<br />
Anforderungen zum Fuhrbetrieb:<br />
1. Der Toiletten-Anhänger ist verkehrssicher. Den Anhänger entsprechend der Zulassung anhängen (zulässiges Gesamtgewicht 1.800<br />
kg) und mit dem Zugfahrzeug verbinden. Die Funktion der Zugeinrichtung und der elektrischen Anlage prüfen.<br />
2. Die Türen abschließen und gegebenenfalls lose Einrichtungen sichern.<br />
3. Fensterläden schließen.<br />
4. Fahren nur mit zugelassenem Zugfahrzeug.<br />
5. Die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h darf nicht <strong>über</strong>schritten werden.<br />
6. Das Anhängen eines weiteren Anhängers oder Gerätes ist nicht gestattet.<br />
Anforderungen für <strong>die</strong> Aufstellung<br />
1. Für <strong>die</strong> Zufahrt muss ein geeigneter Weg zur Verfügung stehen.<br />
2. Nur auf ebener und fester Standfläche abstellen.<br />
3. Vor dem Abhängen <strong>die</strong> Räder auf <strong>die</strong> mitgelieferten Klötze stellen, damit <strong>die</strong> Treppen in der richtigen Höhe eingehängt werden<br />
können.<br />
4. Vor dem Abhängen <strong>die</strong> Wagenstützen und das Stützrad auf Unterlegbretter im Wasser ausrichten. Der Wagen darf nur abgestützt<br />
benutzt werden.<br />
5. Vor dem Betrieb den Elektroanschluss (230 V) sowie den Wasseranschluss prüfen.<br />
6. Zum Einstieg <strong>die</strong> vorhandenen Tritte einhängen und darauf achten, dass <strong>die</strong>se einrasten. Treppengeländer anbringen.<br />
7. Zur Vermeidung von Unfällen ist <strong>die</strong> Zuggabel zu kennzeichnen.<br />
8. Es dürfen keine Werbeträger an oder im Toilettenwagen angebracht werden.<br />
Anforderungen für <strong>die</strong> Reinigung<br />
1. Um Schäden durch Nässe zu vermeiden, erfolgt <strong>die</strong> Reinigung <strong>des</strong> Wagens nur mit feuchten Tüchern oder ähnlichem<br />
Reinigungsgerät, keinesfalls jedoch wird er WC-Wagen mit fließendem Wasser (Wasserschlauch, Hochdruckreiniger etc.)<br />
ausgespült. Ebenso ist darauf zu achten, dass keine ätzenden oder scheuernden Reinigungsmittel Verwendung finden.<br />
2. Der WC-Wagen ist – nach Bedarf – während <strong>des</strong> Betriebes zu reinigen<br />
3. Der WC-Wagen ist gründlich gereinigt und trocken abzugeben (Endreinigung).<br />
Anforderungen für den Abbau<br />
1. Vor dem Abbau sind <strong>die</strong> Spülkästen zu entleeren.<br />
2. Treppen und Unterlegklötze verstauen und darauf achten, dass <strong>die</strong> Treppen keine Kratzspuren hinterlassen können.<br />
3. Weiteres Zubehör (Abflussrohre etc.) in <strong>die</strong> Vorrichtung stecken.<br />
[3] Mietpreise für den Toilettenwagen <strong>des</strong> Alteisen Dellmensingen e.V. (Stand 1.11.2012)<br />
Der Vermietpreis beträgt am ersten Tag 70 €, am zweiten Tag 60 € und ab dem dritten Tag 40 €. Längere Vermietzeiträume und deren Preise<br />
werden nach Anfrage geregelt:<br />
pro Tag (in €) gesamt (in €)<br />
1. Tag 70 70<br />
2. Tag 60 130<br />
3. Tag 40 170<br />
4. Tag 40 210<br />
ab 5 Tagen -- Anfrage<br />
Die weiteren Kosten für Transport, Reinigung, Schäden, Totalverlust sowie eigene Kosten <strong>des</strong> Mieters sind wie folgt Bestandteil <strong>die</strong>ses<br />
Mietvertrages:<br />
Für eine eventuell anfallende Nach-Reinigung durch den Vermieter wird bei Abholung eine Kaution von 70 € erhoben. Diese wird bei<br />
Rückgabe erstattet, wenn das Abnahmeprotokoll keinen Anlass zu Beanstandungen gibt (siehe Checkliste).<br />
Für den Transport zum Veranstaltungsort und zurück wird eine Entfernungspauschale nach Anfrage erhoben.<br />
Haftungsregelungen: Der Nutzer haftet für alle Schäden gegen<strong>über</strong> dem Vermieter sowie fremden Dritten. Die Haftung beginnt mit der<br />
Abholung und dem Transport und endet nach der Endabnahme. Schäden am Klowagen (innen und außen) werden dem Mieter nach Aufwand<br />
(Material- und Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.<br />
Schäden am Toilettenwagen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden und dürfen nicht selbstständig repariert werden.<br />
Bei Schlüsselverlust werden dem Mieter neue Schlösser mit Schlüsseln nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />
Für den Totalschaden <strong>des</strong> Klowagens (zum Beispiel durch den Transport, durch Feuer oder Vandalismus) haftet der Mieter mit 3.000 €.<br />
Klarstellung: Eigene Kosten <strong>des</strong> Mieters für den Strom-/Wasser-Anschluss sowie den -Verbrauch, <strong>die</strong> Betriebsgenehmigung bei der Gemeinde,<br />
für Verbrauchsmaterial (Klopapier, Handtücher, Seifen, Reinigungsmittel u.a.) etc. sind von <strong>die</strong>sem selbst zu tragen. Die Haftung für den<br />
Transport, <strong>die</strong> Aufstellung, den Betrieb, <strong>die</strong> Reinigung und den Abbau <strong>des</strong> <strong>Toilettenwagens</strong> trägt der Mieter jeweils selbst. Der Mieter<br />
kann zum eigenen Schutz den Mietgegenstand während der gesamten Mietdauer gegen Brand, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl<br />
versichern.<br />
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