Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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<strong>Landratsamt</strong><br />
<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong><br />
Fachbereich 430 (Umweltrecht)<br />
Fachbereich 440 (Wasser und Boden)<br />
Fachbereich 580 (Landwirtschaft)<br />
Stand: 15.05.2010<br />
M E R K B L A T T<br />
Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke<br />
Die Antragsunterlagen sind grundsätzlich in dreifacher Fertigung beim <strong>Landratsamt</strong><br />
<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> FB 430 (Umweltrecht) einzureichen.<br />
Die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens für<br />
Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Beregnung sind nachfolgend beschrieben.<br />
Die Antragsunterlagen bestehen aus dem Antrag und den für die Beurteilung des Vorhabens<br />
erforderlichen Beschreibungen, Plänen und Zeichnungen.<br />
Der Antrag muss vom Antragssteller oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet, mit Ortsangabe<br />
und Datum versehen sein.<br />
Die Pläne und Zeichnungen zu Wasserrechtsanträgen sind durch einen befähigten Sachverständigen<br />
zu erstellen, der über die hierfür erforderliche Qualifikation verfügt (z.B. Ing.-Büro für<br />
Wasserwirtschaft). Die Unterlagen sind von diesem Sachverständigen mit Ortsangabe und<br />
Datum zu versehen und müssen vom Antragssteller unterschrieben sein.<br />
Auf den beigefügten Unterlagen muss die Zugehörigkeit zum Antrag vermerkt sein.<br />
Im Einzelnen sind in der Regel folgende Antragsunterlagen vorzulegen:<br />
1. Formloser Antrag (oder einfacher mit dem Formblatt des <strong>Landratsamt</strong>es) mit Angaben<br />
über die beabsichtigte Nutzung. Entnahmemenge in l/s, m³/Tag und m³/Jahr, Ortsangabe<br />
mit Datum und Unterschrift des Antragsstellers.<br />
2. Erläuterungsbericht mit<br />
- Beschreibung des Vorhabens nach Art, Umfang, Zweck und Funktion der Anlagen<br />
- Angaben zur Pumpe (Hersteller, Typenbezeichnung, Leistung, technische Daten)<br />
3. Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die<br />
Anlagen errichtet werden sollen.<br />
4. Gutachten des <strong>Landratsamt</strong>es <strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> FB 580 (Landwirtschaft)<br />
mit Angaben über die benötigten Beregnungswassermengen, Einbindung in ein<br />
örtliches Gesamtberegnungskonzept und ggfs. Klassifizierung der Böden der Beregnungsflächen<br />
nach SCHALVO.<br />
<strong>Landratsamt</strong> Telefon 0761/2187-0 Internet: Sparkasse Freiburg - Nördlicher <strong>Breisgau</strong> (BLZ 680 501 01)2100 355<br />
<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> Telefax 0761/2187-9999 http://www.breisgau-hochschwarzwald.de IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 (BIC: FRSPDE66)<br />
Stadtstraße 2 e-mail: Info@lkbh.de Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) 3727-758<br />
79104 Freiburg i. Br. IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 (BIC: PBNKDEFF)
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5. Übersichtsplan (Auszug Topografische Karte im Maßstab 1 : 25.000) mit Einzeichnung<br />
des Brunnenstandortes bzw. des Entnahmepunktes.<br />
6. Amtlicher Lageplan (Maßstab 1 : 500 bis 1 : 2.500) mit den Flurstücksnummern und<br />
der Darstellung des Brunnenstandortes bzw. des Entnahmeortes. Farbliche Kennzeichnung<br />
der Beregnungsflächen mit Angabe der Flurstücksnummern. Die verwendeten<br />
Leitungen bzw. die Leitungsverläufe sind im Plan darzustellen.<br />
7. Ausbauzeichnung des Brunnens mit Darstellung der Entnahmeeinrichtungen (Pumpe,<br />
Peilöffnung, Leitungen, Wasserzähler, Abschlussbauwerk etc.) und der baulichen Ausbildung<br />
des Brunnenkopfes sowie der Maßnahmen zum Schutz vor dem Eindringen von<br />
Stoffen, gegen Beschädigungen und dem Zugriff von Unbefugten. In diesem maßstäblichen<br />
und vermaßten Plan muss die NN-Höhe der Peilöffnung sowie der Rechts- und<br />
Hochwert des Brunnens angegeben werden.<br />
8. Pumpversuche mit Auswertung (kann ggf. nachgereicht werden). Es ist zu prüfen und<br />
nachzuweisen, ob die vorgesehene Entnahmerate bzw. welche Entnahmerate schadlos<br />
realisiert werden kann. In Abhängigkeit von der Ergiebigkeit des Grundwasserleiters,<br />
den örtlichen Verhältnissen und der Nähe zu bestehenden Nutzungen kann ein Langzeitpumpversuch<br />
erforderlich sein. Das DVGW Arbeitsblatt W 111 ist zu beachten.<br />
Die Entnahme von Grundwasser und dessen Einleitung in ein Gewässer bedürfen<br />
grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.<br />
9. Zusätzlich in Wasserschutzgebieten, die als Nitrat-Problem- oder -Sanierungsge-<br />
biete eingestuft sind:<br />
Kartierung der nutzbaren Feldkapazitäten in den vorgesehenen Beregnungsflächen<br />
durch einen Sachverständigen.<br />
Darstellung und Beschreibung der Messtechnik zur regelmäßigen Bestimmung der Bodenfeuchte<br />
und der Steuerung der Beregnungsgaben nach SCHALVO.<br />
______________________________________________________________________<br />
Ihre Ansprechpartner beim <strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> sind<br />
• für technische Fragen der Fachbereich 440 (Wasser und Boden)<br />
Herr Coutard<br />
Eschbach, Bad Krozingen und südlich<br />
Herr Rolland<br />
nördliches Kreisgebiet/Kaiserstuhl<br />
Telefon : 0761/2187 - 4461<br />
Telefon : 0761/2187 - 4421<br />
• für verwaltungsrechtliche Fragen der Fachbereich 430 (Umweltrecht)<br />
Frau Wehrle<br />
Hartheim, Bad Krozingen und südlich<br />
Frau Ziegler<br />
nördl. Kreisgebiet/Kaiserstuhl<br />
Telefon : 0761/2187 - 4311<br />
Telefon : 0761/2187 - 4321<br />
• für das Gutachten zu den benötigten Beregnungswassermengen der Fachbereich<br />
580 (Landwirtschaft)<br />
Herr Abel Telefon : 0761/2187 - 5822