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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

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<strong>Landratsamt</strong><br />

<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong><br />

Fachbereich 430 (Umweltrecht)<br />

Fachbereich 440 (Wasser und Boden)<br />

Fachbereich 580 (Landwirtschaft)<br />

Stand: 15.05.2010<br />

M E R K B L A T T<br />

Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke<br />

Die Antragsunterlagen sind grundsätzlich in dreifacher Fertigung beim <strong>Landratsamt</strong><br />

<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> FB 430 (Umweltrecht) einzureichen.<br />

Die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens für<br />

Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Beregnung sind nachfolgend beschrieben.<br />

Die Antragsunterlagen bestehen aus dem Antrag und den für die Beurteilung des Vorhabens<br />

erforderlichen Beschreibungen, Plänen und Zeichnungen.<br />

Der Antrag muss vom Antragssteller oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet, mit Ortsangabe<br />

und Datum versehen sein.<br />

Die Pläne und Zeichnungen zu Wasserrechtsanträgen sind durch einen befähigten Sachverständigen<br />

zu erstellen, der über die hierfür erforderliche Qualifikation verfügt (z.B. Ing.-Büro für<br />

Wasserwirtschaft). Die Unterlagen sind von diesem Sachverständigen mit Ortsangabe und<br />

Datum zu versehen und müssen vom Antragssteller unterschrieben sein.<br />

Auf den beigefügten Unterlagen muss die Zugehörigkeit zum Antrag vermerkt sein.<br />

Im Einzelnen sind in der Regel folgende Antragsunterlagen vorzulegen:<br />

1. Formloser Antrag (oder einfacher mit dem Formblatt des <strong>Landratsamt</strong>es) mit Angaben<br />

über die beabsichtigte Nutzung. Entnahmemenge in l/s, m³/Tag und m³/Jahr, Ortsangabe<br />

mit Datum und Unterschrift des Antragsstellers.<br />

2. Erläuterungsbericht mit<br />

- Beschreibung des Vorhabens nach Art, Umfang, Zweck und Funktion der Anlagen<br />

- Angaben zur Pumpe (Hersteller, Typenbezeichnung, Leistung, technische Daten)<br />

3. Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die<br />

Anlagen errichtet werden sollen.<br />

4. Gutachten des <strong>Landratsamt</strong>es <strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> FB 580 (Landwirtschaft)<br />

mit Angaben über die benötigten Beregnungswassermengen, Einbindung in ein<br />

örtliches Gesamtberegnungskonzept und ggfs. Klassifizierung der Böden der Beregnungsflächen<br />

nach SCHALVO.<br />

<strong>Landratsamt</strong> Telefon 0761/2187-0 Internet: Sparkasse Freiburg - Nördlicher <strong>Breisgau</strong> (BLZ 680 501 01)2100 355<br />

<strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> Telefax 0761/2187-9999 http://www.breisgau-hochschwarzwald.de IBAN: DE61 6805 0101 0002 1003 55 (BIC: FRSPDE66)<br />

Stadtstraße 2 e-mail: Info@lkbh.de Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) 3727-758<br />

79104 Freiburg i. Br. IBAN: DE30 6601 0075 0003 7277 58 (BIC: PBNKDEFF)


- 2 -<br />

5. Übersichtsplan (Auszug Topografische Karte im Maßstab 1 : 25.000) mit Einzeichnung<br />

des Brunnenstandortes bzw. des Entnahmepunktes.<br />

6. Amtlicher Lageplan (Maßstab 1 : 500 bis 1 : 2.500) mit den Flurstücksnummern und<br />

der Darstellung des Brunnenstandortes bzw. des Entnahmeortes. Farbliche Kennzeichnung<br />

der Beregnungsflächen mit Angabe der Flurstücksnummern. Die verwendeten<br />

Leitungen bzw. die Leitungsverläufe sind im Plan darzustellen.<br />

7. Ausbauzeichnung des Brunnens mit Darstellung der Entnahmeeinrichtungen (Pumpe,<br />

Peilöffnung, Leitungen, Wasserzähler, Abschlussbauwerk etc.) und der baulichen Ausbildung<br />

des Brunnenkopfes sowie der Maßnahmen zum Schutz vor dem Eindringen von<br />

Stoffen, gegen Beschädigungen und dem Zugriff von Unbefugten. In diesem maßstäblichen<br />

und vermaßten Plan muss die NN-Höhe der Peilöffnung sowie der Rechts- und<br />

Hochwert des Brunnens angegeben werden.<br />

8. Pumpversuche mit Auswertung (kann ggf. nachgereicht werden). Es ist zu prüfen und<br />

nachzuweisen, ob die vorgesehene Entnahmerate bzw. welche Entnahmerate schadlos<br />

realisiert werden kann. In Abhängigkeit von der Ergiebigkeit des Grundwasserleiters,<br />

den örtlichen Verhältnissen und der Nähe zu bestehenden Nutzungen kann ein Langzeitpumpversuch<br />

erforderlich sein. Das DVGW Arbeitsblatt W 111 ist zu beachten.<br />

Die Entnahme von Grundwasser und dessen Einleitung in ein Gewässer bedürfen<br />

grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.<br />

9. Zusätzlich in Wasserschutzgebieten, die als Nitrat-Problem- oder -Sanierungsge-<br />

biete eingestuft sind:<br />

Kartierung der nutzbaren Feldkapazitäten in den vorgesehenen Beregnungsflächen<br />

durch einen Sachverständigen.<br />

Darstellung und Beschreibung der Messtechnik zur regelmäßigen Bestimmung der Bodenfeuchte<br />

und der Steuerung der Beregnungsgaben nach SCHALVO.<br />

______________________________________________________________________<br />

Ihre Ansprechpartner beim <strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-<strong>Hochschwarzwald</strong> sind<br />

• für technische Fragen der Fachbereich 440 (Wasser und Boden)<br />

Herr Coutard<br />

Eschbach, Bad Krozingen und südlich<br />

Herr Rolland<br />

nördliches Kreisgebiet/Kaiserstuhl<br />

Telefon : 0761/2187 - 4461<br />

Telefon : 0761/2187 - 4421<br />

• für verwaltungsrechtliche Fragen der Fachbereich 430 (Umweltrecht)<br />

Frau Wehrle<br />

Hartheim, Bad Krozingen und südlich<br />

Frau Ziegler<br />

nördl. Kreisgebiet/Kaiserstuhl<br />

Telefon : 0761/2187 - 4311<br />

Telefon : 0761/2187 - 4321<br />

• für das Gutachten zu den benötigten Beregnungswassermengen der Fachbereich<br />

580 (Landwirtschaft)<br />

Herr Abel Telefon : 0761/2187 - 5822

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