ALLES IM GRIFF! DER VVS-GEMEIN- SCHAFTSTARIF. - Bahn.de
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von <strong>de</strong>r Mitnahme ausgeschlossen (ausgenommen Fahrrä<strong>de</strong>r mit<br />
Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pe<strong>de</strong>lec). Die einzelnen<br />
Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn sind nachfolgend aufgeführt.<br />
Zusammengeklappte Fahrrä<strong>de</strong>r unterliegen nicht diesen<br />
Bestimmungen, sie gelten als Gepäck.<br />
A Beför<strong>de</strong>rung von Fahrrä<strong>de</strong>rn im Vorstellwagen <strong>de</strong>r Zahnradbahn.<br />
1. Die Beför<strong>de</strong>rung erfolgt unentgeltlich.<br />
2. In <strong>de</strong>n Vorstellwagen <strong>de</strong>r Zahnradbahn können Fahrrä<strong>de</strong>r vom<br />
Zahnradbahnhof Marienplatz nach Degerloch (bergwärts) beför<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Fahrradbeför<strong>de</strong>rung von Degerloch zum Marienplatz<br />
sowie das Be- und Entla<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Zwischenhaltestellen ist nicht<br />
zulässig.<br />
3. Das Be- und Entla<strong>de</strong>n sowie die sachgemäße Befestigung <strong>de</strong>s<br />
Fahrrads erfolgt durch <strong>de</strong>n Fahrgast. Das Hinweisschild am<br />
Vorstellwagen ist zu beachten.<br />
4. Eine Haftung wird nicht übernommen.<br />
5. Ein Anspruch auf Beför<strong>de</strong>rung von Fahrrä<strong>de</strong>rn besteht nur auf<br />
<strong>de</strong>m Vorstellwagen im Rahmen <strong>de</strong>r bekanntgegebenen Verkehrszeiten,<br />
<strong>de</strong>s zulässigen Fassungsvermögens (10 Fahrrä<strong>de</strong>r) und nur<br />
bei gleichzeitiger Mitfahrt <strong>de</strong>s Besitzers im Triebwagen.<br />
Im Einzelfall kann die Beför<strong>de</strong>rung von Fahrrä<strong>de</strong>rn ohne Vorankündigung<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Die Beför<strong>de</strong>rung von Personen auf <strong>de</strong>m Vorstellwagen ist<br />
untersagt.<br />
B Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r S-<strong>Bahn</strong>, Zügen <strong>de</strong>s Nahverkehrs<br />
(DB, VVEG), Stadtbahn<br />
1. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn besteht nicht. Sie wer<strong>de</strong>n<br />
jedoch bei gleichzeitiger Mitfahrt <strong>de</strong>s Fahrgastes beför<strong>de</strong>rt,<br />
wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes<br />
nicht gefähr<strong>de</strong>t und an<strong>de</strong>re Fahrgäste nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />
o<strong>de</strong>r belästigt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Montag – Freitag von 6:00 – 8:30 Uhr ist in <strong>de</strong>r S-<strong>Bahn</strong> und <strong>de</strong>n<br />
Zügen <strong>de</strong>s Nahverkehrs ein Kin<strong>de</strong>rfahrschein erfor<strong>de</strong>rlich. Zu <strong>de</strong>n<br />
übrigen Zeiten sowie Samstag, Sonntag, Feiertag ganztags kostenlos.<br />
In <strong>de</strong>r Stadtbahn Montag – Freitag von 6:00 – 8:30 Uhr und von<br />
16:00 – 18:30 Uhr keine Mitnahme möglich. Zu <strong>de</strong>n übrigen Zeiten<br />
kostenlos.<br />
Im Einzelfall kann die Mitnahme von Fahrrä<strong>de</strong>rn ohne Vorankündigung<br />
weiter beschränkt sowie in bestimmten Zügen<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.