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ALLES IM GRIFF! DER VVS-GEMEIN- SCHAFTSTARIF. - Bahn.de

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Fahrtantritt ausgedruckt sein und sind ungültig, wenn sie nur in elektronischer<br />

Form (z. B. auf einem Smartphone o<strong>de</strong>r einem Notebook)<br />

vorgezeigt wer<strong>de</strong>n können.<br />

HandyTickets gelten nur in Verbindung mit einem beim Kauf anzugeben<strong>de</strong>n<br />

Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte). Handy-<br />

Tickets müssen vor Antritt <strong>de</strong>r Fahrt gelöst wer<strong>de</strong>n. EinzelTickets als<br />

HandyTicket gelten zum sofortigen Fahrtantritt. Der Fahrgast ist<br />

während <strong>de</strong>r gesamten Fahrt für die Betriebsbereitschaft <strong>de</strong>s Handys<br />

verantwortlich. Die Bedienung <strong>de</strong>s Handys nimmt <strong>de</strong>r Nutzer vor. Das<br />

Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung <strong>de</strong>s Handys und <strong>de</strong>s Kontrollmediums<br />

zu Prüfzwecken in Anwesenheit <strong>de</strong>s Nutzers verlangen.<br />

Kann <strong>de</strong>r Erwerb o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Tickets wegen Handyversagens<br />

nicht erbracht wer<strong>de</strong>n, (z. B. leerer Akku, technische Störung),<br />

wird dies zunächst als Fahrt ohne gültiges Ticket gewertet. Das erhöhte<br />

Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ermäßigt sich auf 5,00 €, wenn <strong>de</strong>r Fahrgast innerhalb<br />

einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Feststellung<br />

Inhaber eines gültigen HandyTickets war.<br />

Erstattung<br />

Online-PrintTickets bzw. HandyTickets können nicht zurück gegeben,<br />

wi<strong>de</strong>rrufen o<strong>de</strong>r storniert wer<strong>de</strong>n, da diese mehrfach ausgedruckt<br />

wer<strong>de</strong>n bzw. auf verschie<strong>de</strong>nen Endgeräten vorhan<strong>de</strong>n sein können<br />

und sofort zur Nutzung gültig sein können. Eine Erstattung von Beför<strong>de</strong>rungsentgelt<br />

bei nicht o<strong>de</strong>r nur teilweiser Nutzung von online erworbenen<br />

Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen<br />

Umtausch von online erworbenen Tickets. Im Übrigen gilt §10 (1) <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />

Weitere Bestimmungen<br />

– 84 –<br />

Darüber hinaus gelten für die online ausgegebenen Tickets die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s <strong>VVS</strong>-Gemeinschaftstarifs in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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