ALLES IM GRIFF! DER VVS-GEMEIN- SCHAFTSTARIF. - Bahn.de
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Fahrtantritt ausgedruckt sein und sind ungültig, wenn sie nur in elektronischer<br />
Form (z. B. auf einem Smartphone o<strong>de</strong>r einem Notebook)<br />
vorgezeigt wer<strong>de</strong>n können.<br />
HandyTickets gelten nur in Verbindung mit einem beim Kauf anzugeben<strong>de</strong>n<br />
Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte). Handy-<br />
Tickets müssen vor Antritt <strong>de</strong>r Fahrt gelöst wer<strong>de</strong>n. EinzelTickets als<br />
HandyTicket gelten zum sofortigen Fahrtantritt. Der Fahrgast ist<br />
während <strong>de</strong>r gesamten Fahrt für die Betriebsbereitschaft <strong>de</strong>s Handys<br />
verantwortlich. Die Bedienung <strong>de</strong>s Handys nimmt <strong>de</strong>r Nutzer vor. Das<br />
Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung <strong>de</strong>s Handys und <strong>de</strong>s Kontrollmediums<br />
zu Prüfzwecken in Anwesenheit <strong>de</strong>s Nutzers verlangen.<br />
Kann <strong>de</strong>r Erwerb o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Tickets wegen Handyversagens<br />
nicht erbracht wer<strong>de</strong>n, (z. B. leerer Akku, technische Störung),<br />
wird dies zunächst als Fahrt ohne gültiges Ticket gewertet. Das erhöhte<br />
Beför<strong>de</strong>rungsentgelt ermäßigt sich auf 5,00 €, wenn <strong>de</strong>r Fahrgast innerhalb<br />
einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Feststellung<br />
Inhaber eines gültigen HandyTickets war.<br />
Erstattung<br />
Online-PrintTickets bzw. HandyTickets können nicht zurück gegeben,<br />
wi<strong>de</strong>rrufen o<strong>de</strong>r storniert wer<strong>de</strong>n, da diese mehrfach ausgedruckt<br />
wer<strong>de</strong>n bzw. auf verschie<strong>de</strong>nen Endgeräten vorhan<strong>de</strong>n sein können<br />
und sofort zur Nutzung gültig sein können. Eine Erstattung von Beför<strong>de</strong>rungsentgelt<br />
bei nicht o<strong>de</strong>r nur teilweiser Nutzung von online erworbenen<br />
Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen<br />
Umtausch von online erworbenen Tickets. Im Übrigen gilt §10 (1) <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen.<br />
Weitere Bestimmungen<br />
– 84 –<br />
Darüber hinaus gelten für die online ausgegebenen Tickets die Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s <strong>VVS</strong>-Gemeinschaftstarifs in ihrer jeweils gültigen Fassung.