KIBAG Baustoffe
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Annahmebedingungen mineralische Materialien<br />
■ Annahme und Verweigerung<br />
Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können<br />
an den Standorten der <strong>KIBAG</strong> RE AG mineralische Bauabfälle gemäss<br />
der in der Preisliste definierten Artikel angeliefert werden. Die <strong>KIBAG</strong><br />
RE AG behält sich jederzeit das Recht vor, die Annahme begründet zu<br />
verweigern (z. Bsp. bei vollen Depots oder Platzmangel).<br />
■ Eingangskontrolle und Haftung<br />
Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Bauabfälle sauber und<br />
unvermischt angeliefert werden. Ebenfalls ist er nachweispflich<br />
tig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert<br />
werden. Die definitive Deklaration des Deponiegutes erfolgt durch<br />
oder Beschaffenheit der zu entsorgenden Abfälle von der auf dem<br />
Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder ist es mit<br />
Schadstoffen belastet, haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche<br />
Kosten, die durch die Rückgabe des Materials oder dessen gesetzes-<br />
und umweltkonforme Entsorgung entstehen.<br />
Dispo Mulden: T 044 838 46 46 Dispo Kipper, Schlepper: T 044 487 42 77 Verkauf: T 044 487 42 22<br />
Entsorgung<br />
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