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KIBAG Baustoffe

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Annahmebedingungen mineralische Materialien<br />

■ Annahme und Verweigerung<br />

Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können<br />

an den Standorten der <strong>KIBAG</strong> RE AG mineralische Bauabfälle gemäss<br />

der in der Preisliste definierten Artikel angeliefert werden. Die <strong>KIBAG</strong><br />

RE AG behält sich jederzeit das Recht vor, die Annahme begründet zu<br />

verweigern (z. Bsp. bei vollen Depots oder Platzmangel).<br />

■ Eingangskontrolle und Haftung<br />

Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Bauabfälle sauber und<br />

unvermischt angeliefert werden. Ebenfalls ist er nachweispflich<br />

tig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert<br />

werden. Die definitive Deklaration des Deponiegutes erfolgt durch<br />

oder Beschaffenheit der zu entsorgenden Abfälle von der auf dem<br />

Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder ist es mit<br />

Schadstoffen belastet, haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche<br />

Kosten, die durch die Rückgabe des Materials oder dessen gesetzes-<br />

und umweltkonforme Entsorgung entstehen.<br />

Dispo Mulden: T 044 838 46 46 Dispo Kipper, Schlepper: T 044 487 42 77 Verkauf: T 044 487 42 22<br />

Entsorgung<br />

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