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KIBAG Baustoffe

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Sand und Kies<br />

Für alle Offerten und Verkäufe gelten nachstehende Bedingungen:<br />

1. Allgemeines<br />

■ Die Materialvolumen und die Tonnagen basieren auf der Messung<br />

bei der Abgabestelle.<br />

■ Kiesmaterial für die Herstellung von Beton mit höherer Qualität oder<br />

besonderen Eigenschaften bedingt Vorversuche und ist ausdrücklich zu<br />

bestellen. Spezifische Eigenschaften und der Preis müssen vorgängig mit<br />

dem Lieferwerk schriftlich vereinbart werden. Vorversuche gehen<br />

zu Lasten des Bestellers.<br />

■ Gewaschenes Kiesmaterial kann allenfalls bis zu 30% gebrochene<br />

Anteile enthalten.<br />

■ Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen<br />

behält sich das Lieferwerk vor, die Lieferzeiten entsprechend<br />

zu verlängern.<br />

■ Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Qualität und/oder Menge des<br />

gelieferten Materials sind während des Ablads, spätestens jedoch vor<br />

Verwendung des Materials geltend zu machen und sofort schriftlich zu<br />

bestätigen. Bei begründeten Beanstandungen ist das Lieferwerk<br />

berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten.<br />

■ Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter<br />

Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt.<br />

■ Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr<br />

des Vortages vorgenommen werden.<br />

■ Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien<br />

erfolgen ausschliesslich in Tonnen.<br />

■ Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von<br />

Fr. 20.–/Lieferung verrechnet.<br />

2. Transportbedingungen<br />

■ Für Lieferungen franko Baustelle wird eine Offertanfrage empfohlen.<br />

■ Bei Frankolieferungen werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie<br />

ungehinderte Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.<br />

■ Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels<br />

ausschliesslich beim Lieferwerk.<br />

■ Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein<br />

Zuschlag von Fr. 8.–/to verrechnet.<br />

■ Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 17 to pro Fuhre<br />

verrechnet. Wird der Einsatz von 2-Achs-Fahrzeugen speziell verlangt,<br />

so erfolgt die Verrechnung in Regie.<br />

■ In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf<br />

der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/<br />

Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet.<br />

■ Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.<br />

<strong>KIBAG</strong> Dispo: T 044 487 42 42 Verkauf: T 044 487 42 22<br />

3. Nacht- und Überzeitarbeit<br />

■ Materialzuschläge<br />

Normale Überzeit 18.30 – 20.00 Fr. 6.–/to<br />

Nachtarbeit 20.00 – 06.00 Fr. 11.–/to min. Fr. 600.–<br />

Samstag-/Sonntagarbeit SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 13.–/to min. Fr. 700.–<br />

Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.<br />

■ Transportzuschläge<br />

Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand mit<br />

Fr. 190.–/Std. verrechnet.<br />

Schweizerische Zertifizierungsstelle für Bauprodukte<br />

Organisme suisse de certification pour produits de construction<br />

Ente svizzero di certificazione per prodotti da costruzione<br />

Swiss certification body for construction products<br />

ZERTIFIKAT über die Werkseigene<br />

Produktionskontrolle<br />

094-GK-222<br />

Gemäss dem Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, SR 933.0) vom<br />

8. Oktober 1999 (Stand am 28. Dezember 2000) und der Verordnung über Bauprodukte<br />

(Bauprodukteverordnung, SR 933.01) vom 27. November 2000 (Stand am 16. Januar<br />

2001), wird hiermit bestätigt, dass die <strong>KIBAG</strong> Kies Stadel eine Produktionskontrolle für die<br />

Gesteinskörnungsproduktion aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche<br />

den Anforderungen der SN 670 102b/EN 12 620:2008 und SN 670 119a-NA/EN 13<br />

242:2007 EN/13 285:2003 entspricht.<br />

Wildegg, 28. April 2011<br />

<strong>KIBAG</strong> Kies Stadel<br />

Witschgenächer, 8175 Windlach<br />

Dieses Zertifikat gilt für die Produktionskontrolle<br />

des Kieswerkes Stadel.<br />

Die Gültigkeitsdauer gemäss Norm beträgt ein Jahr.<br />

Sie ist anlässlich der Regelüberwachung zu bestätigen.<br />

Erstzertifizierung: 01.01.2006: SN 670120<br />

Erstzertifizierung: 18.02.2011: SN 670 119a-NA<br />

Gültigkeit: 17.02.2016<br />

Dr. Yves Schiegg<br />

Leiter der Zertifizierungsstelle SECSp 094<br />

Preisänderungen bleiben vorbehalten.<br />

Kies/Sand<br />

4. Zahlungsbedingungen<br />

■ 30 Tage mit 2% Skonto oder 45 Tage netto ab Fakturadatum.<br />

■ Nach Ablauf der Zahlungsfrist belasten wir zusätzlich 7% Verzugszins.<br />

■ Jede Verrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.<br />

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil des Lieferwerkes.<br />

Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen<br />

Gerichte zuständig.<br />

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