KIBAG Baustoffe
KIBAG Baustoffe
KIBAG Baustoffe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Sand und Kies<br />
Für alle Offerten und Verkäufe gelten nachstehende Bedingungen:<br />
1. Allgemeines<br />
■ Die Materialvolumen und die Tonnagen basieren auf der Messung<br />
bei der Abgabestelle.<br />
■ Kiesmaterial für die Herstellung von Beton mit höherer Qualität oder<br />
besonderen Eigenschaften bedingt Vorversuche und ist ausdrücklich zu<br />
bestellen. Spezifische Eigenschaften und der Preis müssen vorgängig mit<br />
dem Lieferwerk schriftlich vereinbart werden. Vorversuche gehen<br />
zu Lasten des Bestellers.<br />
■ Gewaschenes Kiesmaterial kann allenfalls bis zu 30% gebrochene<br />
Anteile enthalten.<br />
■ Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen<br />
behält sich das Lieferwerk vor, die Lieferzeiten entsprechend<br />
zu verlängern.<br />
■ Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Qualität und/oder Menge des<br />
gelieferten Materials sind während des Ablads, spätestens jedoch vor<br />
Verwendung des Materials geltend zu machen und sofort schriftlich zu<br />
bestätigen. Bei begründeten Beanstandungen ist das Lieferwerk<br />
berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten.<br />
■ Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter<br />
Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt.<br />
■ Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr<br />
des Vortages vorgenommen werden.<br />
■ Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien<br />
erfolgen ausschliesslich in Tonnen.<br />
■ Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von<br />
Fr. 20.–/Lieferung verrechnet.<br />
2. Transportbedingungen<br />
■ Für Lieferungen franko Baustelle wird eine Offertanfrage empfohlen.<br />
■ Bei Frankolieferungen werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie<br />
ungehinderte Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.<br />
■ Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels<br />
ausschliesslich beim Lieferwerk.<br />
■ Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein<br />
Zuschlag von Fr. 8.–/to verrechnet.<br />
■ Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 17 to pro Fuhre<br />
verrechnet. Wird der Einsatz von 2-Achs-Fahrzeugen speziell verlangt,<br />
so erfolgt die Verrechnung in Regie.<br />
■ In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf<br />
der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/<br />
Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet.<br />
■ Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.<br />
<strong>KIBAG</strong> Dispo: T 044 487 42 42 Verkauf: T 044 487 42 22<br />
3. Nacht- und Überzeitarbeit<br />
■ Materialzuschläge<br />
Normale Überzeit 18.30 – 20.00 Fr. 6.–/to<br />
Nachtarbeit 20.00 – 06.00 Fr. 11.–/to min. Fr. 600.–<br />
Samstag-/Sonntagarbeit SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 13.–/to min. Fr. 700.–<br />
Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.<br />
■ Transportzuschläge<br />
Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand mit<br />
Fr. 190.–/Std. verrechnet.<br />
Schweizerische Zertifizierungsstelle für Bauprodukte<br />
Organisme suisse de certification pour produits de construction<br />
Ente svizzero di certificazione per prodotti da costruzione<br />
Swiss certification body for construction products<br />
ZERTIFIKAT über die Werkseigene<br />
Produktionskontrolle<br />
094-GK-222<br />
Gemäss dem Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, SR 933.0) vom<br />
8. Oktober 1999 (Stand am 28. Dezember 2000) und der Verordnung über Bauprodukte<br />
(Bauprodukteverordnung, SR 933.01) vom 27. November 2000 (Stand am 16. Januar<br />
2001), wird hiermit bestätigt, dass die <strong>KIBAG</strong> Kies Stadel eine Produktionskontrolle für die<br />
Gesteinskörnungsproduktion aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche<br />
den Anforderungen der SN 670 102b/EN 12 620:2008 und SN 670 119a-NA/EN 13<br />
242:2007 EN/13 285:2003 entspricht.<br />
Wildegg, 28. April 2011<br />
<strong>KIBAG</strong> Kies Stadel<br />
Witschgenächer, 8175 Windlach<br />
Dieses Zertifikat gilt für die Produktionskontrolle<br />
des Kieswerkes Stadel.<br />
Die Gültigkeitsdauer gemäss Norm beträgt ein Jahr.<br />
Sie ist anlässlich der Regelüberwachung zu bestätigen.<br />
Erstzertifizierung: 01.01.2006: SN 670120<br />
Erstzertifizierung: 18.02.2011: SN 670 119a-NA<br />
Gültigkeit: 17.02.2016<br />
Dr. Yves Schiegg<br />
Leiter der Zertifizierungsstelle SECSp 094<br />
Preisänderungen bleiben vorbehalten.<br />
Kies/Sand<br />
4. Zahlungsbedingungen<br />
■ 30 Tage mit 2% Skonto oder 45 Tage netto ab Fakturadatum.<br />
■ Nach Ablauf der Zahlungsfrist belasten wir zusätzlich 7% Verzugszins.<br />
■ Jede Verrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.<br />
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil des Lieferwerkes.<br />
Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen<br />
Gerichte zuständig.<br />
9