JAHRESBERICHT 2010 - Insieme
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6<br />
SOZIALPOLITIK<br />
eine unbefriedigende Assistenzlösung auf Kosten<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung,<br />
Abstriche bei der beruflichen Bildung und der<br />
Ausschluss von Jugendlichen mit geistiger Behinderung<br />
sind Konsequenzen, die sich aus der<br />
6. Iv-revision und aus der Umsetzung des<br />
neuen Finanzausgleichs abzeichnen. dagegen<br />
setzt sich insieme <strong>2010</strong> zur Wehr, leistet intensive<br />
Lobbyarbeit und sensibilisiert insbesondere<br />
für eine „Schule für alle“.<br />
nFA: neUe UMSeTZUnGSPhASe<br />
Die Umsetzung des NFA tritt <strong>2010</strong> in eine neue<br />
Phase. Neunzehn Kantone reichen beim Bundesrat<br />
ihre Behindertenkonzepte ein, zwölf verabschieden<br />
auch ihre Sonderschulkonzepte. Mit<br />
der Genehmigung der kantonalen Konzepte für<br />
Erwachseneneinrichtungen durch den Bundesrat<br />
bzw. mit der Verabschiedung der Sonderschulungskonzepte<br />
geht für die betreffenden<br />
Kantone ab 2011 die Übergangsfrist zu Ende. Sie<br />
sind nicht mehr verpflichtet, die bisherigen Leistungen<br />
der IV zu erbringen.<br />
die insieme-vereine mischen sich ein<br />
Bis zuletzt mischen sich die insieme-Vereine ein bei<br />
der Ausgestaltung der kantonalen Behindertenkonzepte.<br />
Der Zentralvorstand und die Geschäftsstelle<br />
unterstützen sie dabei: Den Vereinen stellen<br />
sie gemeinsame Positionen zur Verfügung, die sie<br />
bei Bedarf einsetzen können. Zum Beispiel das Positionspapier<br />
„Angebote für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung im Alter“ oder das Dokument<br />
„Ombudsstellen zur Schlichtung zwischen Institutionen<br />
und Angehörigen. Anforderungen aus Sicht<br />
der Angehörigen“. Bei konkreten Interventionen<br />
unterstützt die Geschäftsstelle die Vereine auf<br />
Wunsch durch direkte Beratung. Diese Strategie<br />
bewährt sich. Die insieme-Vereine können auch<br />
<strong>2010</strong> auf kantonaler Ebene Verbesserungen bewirken.<br />
Im Genehmigungsverfahren lässt sich der Bundesrat<br />
von der IFEG-Kommission beraten. Als Delegierte<br />
der DOK arbeitet Christa Schönbächler im<br />
Gremium mit, um ein letztes Mal den Finger auf<br />
wunde Punkte der Konzepte zu legen. Im 13-köpfigen<br />
Gremium haben die BehindertenvertreterInnen<br />
nur gerade zwei Sitze.<br />
Beobachtung tut not<br />
Zwölf Kantone verabschieden <strong>2010</strong> ihre Sonderschulkonzepte.<br />
Gegenüber der Idee „Integration<br />
in die Regelschule“ zeigen sich die meisten<br />
Kantone offen. Bei der Umsetzung jedoch stellen<br />
sich Fragen und es zeichnen sich bedenkliche<br />
Entwicklungen ab; etwa, dass behinderte<br />
Kinder nicht mehr selbstverständlich bis achtzehn<br />
in der Sonderschule geschult werden sollen.<br />
Oder dass von Eltern oder behinderten Personen<br />
zusätzliche finanzielle Beiträge an die<br />
Sonderschulung verlangt werden. In den Medien<br />
wird integrative Schulung negativ beurteilt<br />
oder auf die Fragestellung „Kleinklassen ja oder<br />
nein“ reduziert. Als wichtige Informations- und<br />
Koordinationsschnittstelle macht es sich die<br />
DOK-Arbeitsgruppe NFA zur Aufgabe, die Entwicklungen<br />
bei der Umsetzung NFA systematisch<br />
zu beobachten. Christa Schönbächler leitet<br />
dieses DOK-Gremium. Die DOK-AG erarbeitet<br />
ein Raster, um problematische Einzelfälle bei<br />
der Umsetzung NFA erfassen zu können, und<br />
verteilt es breit bei Organisationen und Beratungsstellen.<br />
Auch insieme stellt das Raster allen Vereinen zu.<br />
Auf Initiative von insieme macht die DOK-AG im<br />
Frühjahr eine Eingabe an die Erziehungsdirek-<br />
torenkonferenz (EDK). Sie gibt ihrer Sorge über<br />
den festgestellten Leistungsabbau in verschiedenen<br />
Kantonen im sonderpädagogischen Bereich<br />
Ausdruck und fordert die EDK auf, Stellung<br />
zu beziehen:<br />
„Die Kantone dürfen keine Abstriche bei der<br />
Bildung von behinderten Kindern machen und<br />
sollen wie bis anhin auch für schwer behinderte<br />
Kinder die Sonderschulung bis zum 18. Altersjahr<br />
garantieren… “.<br />
„Familien von Kindern mit sonderpädagogischen<br />
Massnahmen sollen für den Tagesschulbesuch<br />
nicht mehr bezahlen müssen als<br />
Familien mit nicht behinderten Kindern. Für<br />
die ausserschulischen Leistungen und den<br />
Heimaufenthalt ihres Kindes sollen sie nicht<br />
Sozialhilfe beanspruchen müssen.“<br />
die diskussion versachlichen<br />
In der Frage der schulischen Integration setzt<br />
insieme <strong>2010</strong> die Bemühungen fort, die Diskussion<br />
zu versachlichen und setzt dabei vor allem die Informationsblätter<br />
„Eine Schule für alle, so soll es<br />
sein“ (für Eltern, Lehrkräfte und die Behörden) ein.<br />
Die insieme-Mitglieder informiert die Geschäftsstelle<br />
laufend über die schulische Integration und<br />
die politischen Entwicklungen; Eltern sollen sich<br />
eine fundierte Meinung bilden können.<br />
„Gleiche Rechte hier und jetzt: Schulische Inte-<br />
gration“ ist auch das Motto des Internationalen<br />
Tages der behinderten Menschen <strong>2010</strong>. Die Geschäftsstelle<br />
stellt den insieme-Vereinen neben<br />
den Informationsblättern ein Flugblatt und eine<br />
Modellpressemitteilung zur Verfügung.<br />
InvALIdenverSIcherUnG<br />
Assistenzbeitrag unter vorbehalt<br />
Das IV-Revisionspaket 6a wird im Parlament<br />
behandelt. insieme setzt sich vor allem gegen<br />
den Ausschluss von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung vom Assistenzbudget zur Wehr<br />
und leistet intensive Lobbyarbeit. insieme be-