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Eltern mit geistiger Behinderung<br />
Evaluation der Betreuungssituation von Eltern(-teilen) mit<br />
leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz<br />
0
1 Einleitung ........................................................................................................................................... 5<br />
1.1 Thematische Annäherung ........................................................................................................... 5<br />
1.2 Fragestellung............................................................................................................................... 7<br />
1.3 Vorgehen..................................................................................................................................... 8<br />
2 Theoretische Grundlagen................................................................................................................ 10<br />
2.1 Begriff der „Geistigen Behinderung“ ....................................................................................... 10<br />
2.2 Ethische Aspekte....................................................................................................................... 13<br />
2.3 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................................ 17<br />
2.3.1 Menschenrechte, Chancengleichheit, Diskriminierung ............................................. 18<br />
2.3.2 Grundrechte, Persönlichkeitsrechte ........................................................................... 19<br />
2.3.3 Elterliche Sorge ......................................................................................................... 20<br />
2.3.4 Kindesrecht, Kindeswohl und Kindesschutz ............................................................. 20<br />
2.3.5 Vormundschaft, Beistandschaft................................................................................. 22<br />
2.3.6 Finanzierung .............................................................................................................. 22<br />
2.4 Normalisierung und Selbstbestimmung.................................................................................... 23<br />
2.4.1 Normalisierung .......................................................................................................... 23<br />
2.4.2 Selbstbestimmung...................................................................................................... 25<br />
2.5 Frausein und Mannsein mit geistiger Behinderung .................................................................. 27<br />
2.5.1 Geschlecht und Identität ............................................................................................ 27<br />
2.5.2 Sexualität und Sexualpädagogik................................................................................ 28<br />
2.5.3 Partnerschaft und Ehe................................................................................................ 31<br />
3 Aktueller Forschungsstand............................................................................................................. 33<br />
3.1 Forschungsarbeiten ................................................................................................................... 33<br />
3.1.1 Internationale Forschung ........................................................................................... 33<br />
3.1.2 Forschung in der Schweiz.......................................................................................... 38<br />
3.1.3 Vergleich der Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz................................ 41<br />
3.1.4 Forschung zur Situation der Kinder........................................................................... 42<br />
3.2 Forschung inhaltlich.................................................................................................................. 44<br />
3.2.1 Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung..............................................44<br />
3.2.1.1 Fünf Mythen........................................................................................................ 45<br />
3.2.1.2 Häufigkeiten........................................................................................................ 46<br />
3.2.1.3 Schema zu Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung ................ 48<br />
3.2.1.4 Kinderwunsch ..................................................................................................... 50<br />
3.2.1.5 Schwangerschaft, elterliche Kompetenzen, Reaktion des Umfeldes .................. 51<br />
1
3.2.1.6 Unterstützung ...................................................................................................... 56<br />
3.2.2 Situation der Kinder geistig behinderter Eltern ......................................................... 58<br />
3.2.3 Situation der Betreuungspersonen ............................................................................. 61<br />
3.2.4 Bestehende Konzepte................................................................................................. 63<br />
4 Fachtagung am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich ...................................... 68<br />
4.1 Entstehungsgeschichte der Fachtagung .................................................................................... 68<br />
4.2 Konzeption................................................................................................................................68<br />
4.3 Inhalt der Fachtagung ............................................................................................................... 69<br />
4.4 Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer ............................................... 71<br />
5 Empirischer Teil .............................................................................................................................. 76<br />
5.1 Forschungsdesign...................................................................................................................... 76<br />
5.2 Konzeption der Untersuchung .................................................................................................. 76<br />
5.2.1 Ausgangslage............................................................................................................. 76<br />
5.2.2 Erkenntnisinteresse und Forschungsfragestellung..................................................... 77<br />
5.2.3 Übersicht über das forschungsmethodische Vorgehen .............................................. 77<br />
5.2.4 Begründung des forschungsmethodischen Vorgehens .............................................. 78<br />
5.3 Datenerhebung .......................................................................................................................... 78<br />
5.3.1 Untersuchte Gruppe und Feldzugang ........................................................................ 78<br />
5.3.2 Leitfadeninterviews und Fragebogen......................................................................... 79<br />
5.3.3 Durchführung der Interviews..................................................................................... 80<br />
5.4 Dokumentation und Aufbereitung der Daten............................................................................ 82<br />
5.5 Datenauswertung....................................................................................................................... 83<br />
5.5.1 Qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING ............................................................. 83<br />
5.5.2 Konkretes Vorgehen .................................................................................................. 85<br />
6 Auswertungsergebnisse und Diskussion ........................................................................................ 92<br />
6.1 Ergebnisse und Diskussion der einzelnen Betreuungssituationen ............................................ 92<br />
6.1.1 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation A ............................................. 93<br />
6.1.1.1 Fallbeschreibung A ............................................................................................. 93<br />
6.1.1.2 Interpretation der Betreuungssituation A ............................................................ 94<br />
6.1.2 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation B ............................................. 99<br />
6.1.2.1 Fallbeschreibung B.............................................................................................. 99<br />
6.1.2.2 Interpretation der Betreuungssituation B .......................................................... 100<br />
2
6.1.3 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation C ........................................... 106<br />
6.1.3.1 Fallbeschreibung C............................................................................................ 106<br />
6.1.3.2 Interpretation der Betreuungssituation C .......................................................... 107<br />
6.1.4 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation D ........................................... 110<br />
6.1.4.1 Fallbeschreibung D ........................................................................................... 110<br />
6.1.4.2 Interpretation der Betreuungssituation D .......................................................... 110<br />
6.1.5 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation E............................................ 112<br />
6.1.5.1 Fallbeschreibung E............................................................................................ 112<br />
6.1.5.2 Interpretation der Betreuungssituation E........................................................... 112<br />
6.1.6 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation F............................................ 116<br />
6.1.6.1 Fallbeschreibung F............................................................................................ 116<br />
6.1.6.2 Interpretation der Betreuungssituation F........................................................... 117<br />
6.1.7 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation G ........................................... 120<br />
6.1.7.1 Fallbeschreibung G ........................................................................................... 121<br />
6.1.7.2 Interpretation der Betreuungssituation G .......................................................... 121<br />
6.2 Vergleich der Betreuungssituationen...................................................................................... 121<br />
6.3 Allgemeine Diskussion ........................................................................................................... 129<br />
6.3.1 Diskussion der Unterfragestellungen und Forschungsfragestellung........................ 129<br />
6.3.2 Sonderpädagogische Implikationen......................................................................... 133<br />
6.3.3 Diskussion der Hauptfragestellung.......................................................................... 135<br />
7 Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz................................................................. 137<br />
7.1 Warum eine Koordinations- und Beratungsstelle? ................................................................. 137<br />
7.2 Erfahrungen............................................................................................................................. 139<br />
7.3 Konzeptuelle Überlegungen.................................................................................................... 140<br />
7.3.1 Zielgruppe................................................................................................................ 140<br />
7.3.2 Zielsetzung und Angebot......................................................................................... 141<br />
8 Abschliessende Bemerkungen....................................................................................................... 144<br />
Tabellenverzeichnis................................................................................................................................ 147<br />
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................... 147<br />
Literaturverzeichnis............................................................................................................................... 148<br />
3
„… eigentlich sollte man zuerst die Infrastruktur bereit haben und wissen wie Eltern mit<br />
geistiger Behinderung wirklich gut und richtig betreut werden könnten. Und man müsste die<br />
Fachpersonen dazu haben. Manchmal habe ich ein schlechtes… da habe ich das Gefühl, wir<br />
rennen immer hintendrein, wir sind viel zu langsam. Aber, das ist halt so. Ich glaube nicht, dass<br />
unsere Institutionen momentan gerüstet sind für so etwas.“<br />
Interviewauszug Frau Birke<br />
Ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die mich bei der Arbeit an der vorliegenden<br />
Untersuchung unterstützt haben! Besonderer Dank geht an die betroffenen Eltern und Kinder,<br />
sowie die interviewten Betreuungspersonen, deren Bereitschaft die Untersuchung erst ermöglicht<br />
hat und an Frau Professor Ursula Hoyningen-Süess des Instituts für Sonderpädagogik der<br />
Universität Zürich, sowie Professor Ursula Pixa-Kettner der Universität Bremen.<br />
4
1 Einleitung<br />
1.1 Thematische Annäherung<br />
Die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung war bis anhin in der<br />
Schweiz kaum Gegenstand des öffentlichen und fachlichen Interesses. Sexualität und<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung waren tabu. Erst mit der<br />
Sterilisationsdebatte wurde Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema.<br />
Etwa ums Jahr 2000 setzte in der Schweiz eine Diskussion um die kommende Gesetzgebung zur<br />
Sterilisation ein. Das Gesetz sollte zwei Teile umfassen. Zum einen sollten die Opfer von<br />
Zwangssterilisationen eine Entschädigung und Genugtuung beantragen können. Zum anderen<br />
sollten mit einer Regelung der Sterilisationspraxis auf Bundesebene künftige Missbräuche<br />
verhindert werden. Dieser für die Arbeit relevante zweite Teil provozierte eine öffentliche<br />
Thematisierung um Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung.<br />
Am Anfang stand eine parlamentarische Initiative, die 1999 von der Nationalrätin Margrith von<br />
Felten eingereicht wurde. Aufgrund dieser Initiative wurde die Kommission für Rechtsfragen<br />
vom Nationalrat beauftragt eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Voraussetzungen festlegt,<br />
unter denen Sterilisation zulässig ist. Diese Vorlage wurde von der Kommission 2003<br />
verabschiedet, vom Bundesrat in einer Stellungnahme unterstützt und vom Nationalrat für gut<br />
befunden. Im April 2004 wurde der Gesetzesentwurf nun auch von der Kommission für<br />
Rechtsfragen des Ständerates gut geheissen 1 . Das Gesetz zur Neuregelung der Sterilisation ist<br />
seit 1. Juli 2005 in letzter Fassung in Kraft.<br />
Sterilisation ist nur unter gewissen strengen Bedingungen zulässig. So muss sie namentlich nach<br />
den gesamten Umständen im Interesse der betroffenen Person vorgenommen werden. Die<br />
Diskussion um das Sterilisationsgesetz drehte sich um die Tatsache, dass es bei Menschen mit<br />
geistiger Behinderung zu unerwünschten Schwangerschaften kommen kann, wenn Sterilisation<br />
nicht mehr als irreversible Verhütungsmethode zulässig wäre. Eltern von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung wehrten sich gegen die gesetzliche Neuregelung. Der Widerstand gegen die<br />
Verschärfung der Gesetzgebung ist allerdings nicht als Plädoyer für Sterilisation von Menschen<br />
mit geistiger Behinderung zu verstehen, sondern hat seinen Ursprung in der Angst der Eltern<br />
Verantwortung übernehmen zu müssen, wenn die geistig behinderte Tochter Mutter wird oder<br />
der geistig behinderte Sohn Vater. Hierbei ist nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch die<br />
Belastung durch die allein zu tragende Verantwortung mangels angemessener<br />
1 Der erste Teil des Gesetzes zur Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisation wurde von der Kommission für<br />
Rechtsfragen des Ständerates 2004 verworfen<br />
5
Unterstützungsangebote wichtig. Diese Angst sollte meiner Ansicht nach aber nicht in einer<br />
vereinfachten Sterilisation der jungen Erwachsenen mit geistiger Behinderung münden, sondern<br />
in Massnahmen bezüglich sexualpädagogischer Aufklärung, der Anwendung reversibler<br />
Verhütungsmethoden sowie der Beratung und Unterstützung im Falle einer Schwangerschaft<br />
oder Elternschaft.<br />
In Diskussionen um das kommende Gesetz war Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung aber implizit oder explizit als nicht verantwortbar dargestellt, die Fähigkeit zur<br />
Elternschaft wurde Menschen mit geistiger Behinderung von vorne herein abgesprochen. Diese<br />
Darstellungen zeigen meines Erachtens klar den Diskussionsstand in der deutschsprachigen<br />
Schweiz.<br />
Im Geistigbehindertenbereich findet derzeit ein Prozess der Enttabuisierung von Sexualität statt.<br />
Dies geschieht einhergehend mit einem in der Sonderpädagogik stattfindenden<br />
Paradigmenwechsel hin zu vermehrter Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung.<br />
All diese Entwicklungen weisen darauf hin, dass eine Auseinandersetzung mit der Thematik<br />
unumgänglich wird. Meiner Ansicht nach sollte diese Auseinandersetzung nicht auf der Basis<br />
von Tabus, Annahmen und Vorurteilen geführt werden. Ansonsten werden Schwangerschaften<br />
von Frauen mit geistiger Behinderung - wie bis anhin - durch reversible Verhütungsmittel<br />
verhindert, schwangere Mütter mit geistiger Behinderung zur Abtreibung gedrängt und geborene<br />
Kinder fremdplatziert. Nur in wenigen Fällen werden Einzellösungen gefunden, welche ein<br />
Zusammenleben von Eltern(-teil) und Kind mit entsprechender Unterstützung ermöglichen.<br />
Voraussetzung eines problembewussten Umgangs mit der Thematik ist zunächst eine klare<br />
Positionierung von Institutionen und Fachpersonen. Damit wird die Thematisierung von<br />
Sexualität, Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft in sexualpädagogischer<br />
Praxis mit Frauen und Männern mit geistiger Behinderung überhaupt erst möglich. Eine<br />
Thematisierung der genannten Themenbereiche kann bewirken, dass ungewollte<br />
Schwangerschaften verhindert werden. Auf einen Kinderwunsch von Frau und Mann sollte in<br />
Gesprächen eingegangen werden. Wenn ein langzeitiger Kinderwunsch besteht, erachte ich es<br />
als sinnvoll ein Familienpraktikum anzubieten, bei dem die Frau oder der Mann mit<br />
Kinderwunsch die alltäglichen Freuden, aber auch die Schwierigkeiten des elterlichen Alltages<br />
erfahren können. Neben ungeplanten Elternschaften könnte sich so eine kleine Zahl von<br />
professionell unterstützten Elternschaften der Personen ergeben, die auch nach dem Praktikum<br />
an ihrem Kinderwunsch festhalten.<br />
6
Eine wichtige Rolle spielt meiner Ansicht nach auch der Grad der geistigen Behinderung der<br />
betroffenen Person. Je schwerer die geistige Behinderung ist, desto mehr Unterstützung wird im<br />
Falle einer Elternschaft benötigt und desto problematischer ist somit auch die Elternschaft.<br />
Mir erscheint eine Versachlichung der Diskussion durch fundierte Informationen wichtig. Die<br />
Aufgabe der Sonderpädagogik besteht darin, die bereits existenten Unterstützungsangebote zu<br />
evaluieren, eine fachliche und öffentliche Diskussion anzufachen und mit Informationen aus<br />
Praxis und Theorie zu speisen. Der Einbezug der betroffenen Eltern und Kinder erscheint mir<br />
hierbei sehr wichtig. Nur so kann eine differenzierte und problembewusste Auseinandersetzung<br />
mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung stattfinden.<br />
Ich werde mich demnach in der vorliegenden Publikation mit dem Stand der Diskussion zur<br />
Thematik Elternschaft in der Schweiz auseinandersetzen, sowie schon bestehende stationäre und<br />
ambulante Betreuungssituationen von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und<br />
deren Kinder in der deutschsprachigen Schweiz untersuchen.<br />
1.2 Fragestellung<br />
Der Stand der Diskussion um Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist in der<br />
Schweiz noch nicht sehr weit fortgeschritten. Im Zuge der Enttabuisierung von Sexualität und<br />
Partnerschaft im Geistigbehindertenbereich wäre es, wie bereits ausgeführt, an der Zeit, sich auf<br />
gesellschaftlicher und fachlicher Ebene mit Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung auseinanderzusetzen. Während in Deutschland schon vor zehn Jahren das erste<br />
bundesweite Forschungsprojekt realisiert wurde, zahlreiche Fachartikel erschienen sind,<br />
Forschungsgruppen sich mit der Thematik beschäftigen und Unterstützungsmöglichkeiten<br />
institutionalisiert sind, steht die Schweiz am Anfang. Es ist in Deutschland bei weitem keine<br />
gesellschaftliche Akzeptanz von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
vorhanden, aber man scheint sich der Problematik in der Sonderpädagogik mindestens bewusst<br />
zu sein und diese wird entsprechend in Forschung und Lehre eingebunden.<br />
Da Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der Schweiz bisher in der<br />
Sonderpädagogik wissenschaftlich - mit Ausnahme einer Diplomarbeit an der Universität<br />
Fribourg (ESS et al. 2002) - kein Thema war, liegt der Schwerpunkt dieser Untersuchung bei der<br />
Evaluation der jetzigen Situation von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder in der<br />
Schweiz. Mich interessiert der Stand der fachlichen Diskussion zur Thematik. Diese<br />
Fragestellung wurde im Rahmen der Fachtagung, welche im September 2003 am Institut für<br />
Sonderpädagogik der Universität Zürich stattfand, behandelt.<br />
7
Das sonderpädagogische Erkenntnisinteresse gilt allerdings der Frage nach dem Vorhandensein<br />
von angemessenen professionellen Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit leichter und<br />
mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder in der Schweiz. Um die Fragestellung<br />
einzugrenzen, beziehe ich mich ausschliesslich auf die deutschsprachige Schweiz.<br />
Somit beschäftige ich mich in der vorliegenden Publikation mit folgender Hauptfragestellung:<br />
Gibt es in der deutschsprachigen Schweiz angemessene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten<br />
für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder?<br />
Es handelt sich um eine Momentaufnahme, die zeigen soll, wie sich die Betreuungssituation aus<br />
Sicht der Betreuungspersonen gestaltet und wie die Rahmenbedingungen zur Unterstützung von<br />
Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz sind.<br />
Die verschiedenen Aspekte der Fragestellung habe ich in Unterfragestellungen differenziert,<br />
welche ich bei der Diskussion und Interpretation der Ergebnisse wieder aufnehmen werde (vgl.<br />
Kap. 6.3):<br />
a) Sind Unterstützungsangebote für Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung notwendig?<br />
b) Wo steht die deutschsprachige Schweiz bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit einer<br />
leichten und mittleren geistigen Behinderung? Besteht gegenwärtig der Bedarf einer Bearbeitung<br />
dieses sonderpädagogischen Themenbereichs?<br />
c) Wie werden bestehende Betreuungssituationen in der deutschsprachigen Schweiz aus der Perspektive<br />
von Betreuungspersonen wahrgenommen?<br />
d) Welche Veränderungen sollten aufgrund der Evaluationsergebnisse erfolgen? Was sind die<br />
Perspektiven? Könnte eine Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz in der aktuellen<br />
Situation hilfreich sein?<br />
1.3 Vorgehen<br />
Im folgenden zweiten Kapitel schaffe ich den theoretischen Bezugsrahmen, indem ich den<br />
Begriff der „Geistigen Behinderung“ für die Publikation definiere, ethische Aspekte beleuchte,<br />
gesetzliche Grundlagen aufführe. Weiter beschäftige ich mich den sonderpädagogischen<br />
Konzepten der Normalisierung und Selbstbestimmung, sowie dem Frausein und Mannsein von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung.<br />
Im dritten Kapitel gebe ich einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand, wobei ich in<br />
einem ersten Teil auf den Stand der Forschung eingehe und mich mit Forschungsarbeiten aus<br />
internationaler Forschung, sowie Forschungsarbeiten in Deutschland und der Schweiz<br />
8
eschäftige. In einem zweiten Teil des dritten Kapitels setze ich mich inhaltlich mit dem<br />
Forschungsstand auseinander. Hierbei beschäftige ich mich mit der Situation der Eltern, mit der<br />
Situation der Kinder und der Situation der Betreuungspersonen und komme schliesslich auf<br />
bestehende Konzepte in der Unterstützung geistig behinderter Eltern und deren Kinder zu<br />
sprechen.<br />
Im vierte Kapitel beschäftige ich mich mit der Fachtagung „Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung“.<br />
Im fünften Kapitel wird das methodische Vorgehen bei der Untersuchung beschrieben. Es finden<br />
sich Ausführungen zur Datenerhebung, zur Aufbereitung und Auswertung der Daten.<br />
Das sechste Kapitel besteht aus den Auswertungsergebnissen und deren Interpretation und<br />
Diskussion. Zunächst gehe ich auf jede einzelne untersuchte Betreuungssituation ein, darauf<br />
vergleiche ich die Ergebnisse der Betreuungssituationen. In einem weiteren Teil setze ich die<br />
Ergebnisse mit der Fragestellung und den Erkenntnissen der Fachtagung in Bezug.<br />
Das siebte Kapitel hat Überlegungen zu einer Koordinations- und Beratungsstelle, welche ich<br />
aufgrund der Ergebnisse aus der Untersuchung sowie der Fachtagung für mich aufdrängten, zum<br />
Inhalt.<br />
Im letzten Kapitel nehme ich einen Ausblick zur Situation geistig behinderter Eltern und deren<br />
Kinder in der Schweiz bezüglich der Ergebnisse der vorliegenden Publikation vor.<br />
9
2 Theoretische Grundlagen<br />
2.1 Begriff der „Geistigen Behinderung“<br />
Der Begriff der „Geistigen Behinderung“ kam 1958 durch Elterninitiativen auf und sollte die als<br />
verletzend empfundene Bezeichnung „Schwachsinn“ ersetzen (vgl. KOBI 2000: 71). Aber auch<br />
dieser Begriff kann in seiner inhaltlichen Form als stigmatisierend und diskriminierend für die<br />
bezeichnete Personengruppe empfunden werden. Die Entwicklung der negativen Besetzung<br />
eines Begriffs lässt sich jedoch bei den meisten in der Vergangenheit gebräuchlichen Begriffen<br />
für die bezeichnete Personengruppe beobachten. Und so würde<br />
„ (…) über kurz oder lang auch jeder andere, neu eingeführte Begriff einen ähnlich stigmatisierenden und<br />
diskriminierenden Charakter annehmen (…), solange die gesellschaftliche Position behinderter und speziell<br />
geistig behinderter Menschen unverändert bleibt“ (PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 7).<br />
Bei der inhaltlichen Definition von „geistiger Behinderung“ lassen sich verschiedene Ansätze<br />
unterscheiden, welche sich nicht klar abgrenzen lassen. Der Begriff bleibt dennoch relativ, da<br />
keine einheitliche Definition vorliegt und er nicht allgemein festgelegt werden kann.<br />
Medizinische, psychologische, soziologische, pädagogische und soziale Aspekte stellen Faktoren<br />
dar, die den Begriff der „geistigen Behinderung“ massgeblich formen. So bezeichnet<br />
FORNEFELD geistige Behinderung als „ein komplexes System einander bedingender Faktoren“<br />
(FORNEFELD 2000: 77). Die zu unterscheidenden Ansätze aus verschiedenen Sichtweisen<br />
lassen sich wie folgt darstellen.<br />
Die medizinisch orientierte Sichtweise von „geistiger Behinderung“ ist meist defizitorientiert.<br />
„Geistige Behinderung“ wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO als „eine sich in der<br />
Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen<br />
Fähigkeiten, mit besonderer Beeinträchtigung von Fertigkeiten, die zum Intelligenzniveau<br />
beitragen, wie z.B. Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten“ (WHO 1997: 254)<br />
definiert. Die Definition nimmt als Bezugspunkt den Intelligenzquotienten, was die Frage nach<br />
der Messbarkeit von Intelligenz aufwirft.<br />
Der in der Definition erwähnte Begriff der Kognition wurde vor allem durch Jean Piaget, wie<br />
auch durch Humberto R. Maturana und Paul Watzlawick geprägt. Unter Kognition werden<br />
geistige Prozesse eines Individuums, wie etwa Wahrnehmen, Denken, Erkunden, Folgern,<br />
Urteilen und Erinnern verstanden, über die ein jedes Individuum eine interne Vorstellung über<br />
sich selbst, die soziale Umwelt, die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft konstruiert. Damit<br />
ist die Fähigkeit eines Menschen verbunden, Aufgaben und Probleme, abhängig von der<br />
individuellen Informationsaufnahme, -verarbeitung und -nutzung, zu lösen.<br />
10
Ein weiterer Ansatz, den ich erwähnen möchte, stellt gesellschaftliche Aspekte in den<br />
Vordergrund. „Geistige Behinderung“ stellt hierbei nicht primär eine Eigenschaft des<br />
Individuums dar, sondern wird erst in der Interaktion mit der Umwelt zur Behinderung.<br />
Behinderung entsteht folglich im gesellschaftlichen Kontext. Dieser Ansatz wird beispielsweise<br />
von JANTZEN (vgl. bsp. ebd. 1992) oder – wie bereits erwähnt - FEUSER (vgl. bsp. ebd. 2000)<br />
vertreten.<br />
Ein ökologisch–systemischer Ansatz lässt sich beispielsweise bei SPECK ausmachen. „Geistige<br />
Behinderung“ wird als dynamischer, interaktiver Prozess gesehen, wobei individuelle und<br />
soziale Faktoren in einem komplexen System miteinander agieren (vgl. SPECK 1993). Die<br />
Lebensgeschichte des betroffenen Menschen in Einbettung in die gesellschaftliche Umwelt ist<br />
bei diesem Ansatz zentral.<br />
In den letzten Jahren hat sich in der Sichtweise von „geistiger Behinderung“ ein<br />
Paradigmenwechsel vollzogen. Zunächst wurde „geistige Behinderung“ als unveränderbarer<br />
Defekt angesehen, der in umweltunabhängiger Weise die Lebenschancen eines Individuums<br />
begrenzt. Die Sichtweise änderte sich dahingehend, dass eine „geistige Behinderung“ - genauso<br />
wie eine körperliche Behinderung - nur individuelle Bedingungen setzen kann, deren<br />
tatsächliche spätere Wirkung auf die Entwicklung jedoch nicht ohne weiteres im voraus<br />
bestimmbar ist.<br />
In der vorliegenden Arbeit ist es unumgänglich, verschiedene Grade der „geistigen<br />
Behinderung“ zu differenzieren. Dabei beziehe ich mich auf die Definition der WHO, in welcher<br />
über die Bestimmung des Intelligenzquotienten leichte, mittlere, schwere und schwerste geistige<br />
Behinderung unterschieden werden. In der ICD-10 2 wird „geistige Behinderung“, wie bereits<br />
erwähnt, als Intelligenzminderung definiert, welche anhand standardisierter Intelligenztests<br />
festgestellt wird (vgl. WHO 1997: 256ff):<br />
Leichte Intelligenzminderung (leichte geistige Behinderung, IQ-Bereich von 50-69): Leicht<br />
intelligenzgeminderte Personen erwerben Sprache verzögert, jedoch in einem für die täglichen<br />
Anforderungen oder für eine normale Konversation ausreichenden Umfang. Die meisten dieser Personen<br />
erlangen Unabhängigkeit in der Selbstversorgung und in praktischen und häuslichen Tätigkeiten. Die<br />
Mehrzahl leicht intelligenzgeminderter Personen ist für Arbeit anlernbar, die eher praktische als schulische<br />
Fähigkeiten verlangt. In einem soziokulturellen Umfeld, in dem wenig Wert auf schulische Ausbildung<br />
gelegt wird, stellt ein gewisses Ausmass an leichter Intelligenzminderung an sich kein Problem dar. Wenn<br />
zusätzlich eine deutliche emotionale und soziale Unreife besteht, werden die Konsequenzen der<br />
Behinderung offenkundig: beispielsweise können die Betreffenden dann den Anforderungen einer Ehe oder<br />
2 International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems<br />
11
der Kindererziehung nicht nachkommen, ebenso wenig, wie sie sich an kulturelle Überlieferungen und<br />
Erwartungen anpassen können.<br />
Mittelgradige Intelligenzminderung (mittelgradige geistige Behinderung, IQ-Bereich 35-49): Personen in<br />
dieser Kategorie zeigen eine verlangsamte Entwicklung von Sprachverständnis und Sprachgebrauch, ihre<br />
mögliche Leistungsfähigkeit in diesem Bereich ist begrenzt. Der Erwerb von Fähigkeiten im Bereich der<br />
Selbstversorgung und der motorischen Fertigkeiten ist ebenso verzögert, und einige Betroffene benötigen<br />
lebenslange Beaufsichtigung. Als Erwachsene sind mittelgradig intelligenzgeminderte Menschen<br />
gewöhnlich in der Lage, einfache praktische Tätigkeiten zu verrichten, wenn die Aufgaben sorgsam<br />
strukturiert sind und für eine ausreichende Beaufsichtigung gesorgt ist. Ein vollständig unabhängiges<br />
Leben im Erwachsenenalter wird nur selten erreicht. Die Betroffenen sind jedoch in der Regel voll<br />
beweglich und körperlich aktiv; bei der Mehrzahl finden sich Anzeichen für eine soziale Entwicklung, so in<br />
der Fähigkeit, Kontakt aufzunehmen, mit anderen zu kommunizieren und einfache soziale Aktivitäten zu<br />
erbringen.<br />
Schwere Intelligenzminderung (schwere geistige Behinderung, IQ-Bereich von 20-34): Diese Störung<br />
ähnelt dem unteren Leistungsbereich der mittelgradigen Intelligenzminderung. Die meisten Personen dieser<br />
Gruppe leiden an einer deutlich ausgeprägten motorischen Schwäche oder anderen Ausfällen, welche auf<br />
das Bestehen einer klinisch bedeutsamen Schädigung oder Fehlentwicklung des Zentralnervensystems<br />
hinweisen.<br />
Schwerste Intelligenzminderung (schwerste geistige Behinderung, IQ unter 20): Die betroffenen Personen<br />
sind so gut wie unfähig, Aufforderungen oder Anweisungen zu verstehen oder sich danach zu richten. Die<br />
meisten dieser Personen sind immobil oder in ihrer Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt, inkontinent<br />
und zumeist nur zu sehr rudimentären Formen nonverbaler Kommunikation fähig. Sie besitzen wenig oder<br />
keine Fähigkeiten, für ihre eigenen Grundbedürfnisse zu sorgen und benötigen ständige Hilfe und<br />
Überwachung.<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich diese Differenzierungen zur allgemeinen Verständlichkeit<br />
der Arbeit anbringe. Mir ist jedoch bewusst, dass eine Kategorisierung, indem sie Menschen, in<br />
diesem Falle Menschen mit „geistiger Behinderung“, in ein Schema zu bringen versucht, dem<br />
einzelnen Individuum nicht gerecht werden kann.<br />
Der Unterschied der zuvor angeführten leichten Behinderung zum Grenzbereich der<br />
Lernbehinderung ist schwer festzusetzen (vgl. bsp. SPECK 1993: 57). Auch PRANGENBERG<br />
verweist darauf, dass in seiner Definition der „geistigen Behinderung“ nach strengen Kategorien<br />
der diagnostischen Testverfahren auch Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur<br />
„geistigen Behinderung“ eingeschlossen sind. Er fügt an, dass er sich dabei an dem in<br />
angloamerikanischer Fachliteratur verwendeten Begriff der „Mental Retardation“ orientiert, der<br />
den Bereich der Lernbehinderung mit einschliesst (vgl. ebd. 2003: 38f).<br />
12
Ebenfalls schwierig abzugrenzen sind zusätzliche oder auschliessliche psychische Probleme.<br />
Auffallend ist, dass Mütter mit „geistiger Behinderung“, wohl aufgrund fehlender Alternativen,<br />
direkt nach der Geburt häufig in Mutter-Kind-Heime für Mütter mit psychischen Problemen<br />
kommen. Es lässt sich hierzu sagen, dass Menschen mit leichter geistiger Behinderung oftmals<br />
zusätzlich mit psychischen Problemen belastet sind.<br />
In der Untersuchung der Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD<br />
von 1993 bis 1995, beziehen sich die Forscherinnen nach eingehender Beschäftigung mit dem<br />
Begriff der geistigen Behinderung auf diejenige Personengruppe, die zur Zeit der Untersuchung<br />
in der BRD als „geistig behindert“ gelten und in entsprechenden Lebenszusammenhängen leben<br />
oder lebten (vgl. PIXA-KETTNER 1995: 188). Für PRANGENBERG war in seiner<br />
Untersuchung zentral, dass „die Eltern von ihrem Umfeld her aufgrund ihrer kognitiven,<br />
sozialen, psychischen und emotionalen Entwicklung als unterstützungsbedürftig erkannt<br />
wurden“ (PIXA-KETTNER 2003: 38). Diese Definitionen gehen offensichtlich auf den Ansatz<br />
von FEUSER zurück, der die Bezeichnung von Personen als „Menschen mit geistiger<br />
Behinderung“ als gesellschaftliche Projektion sieht.<br />
„Es gibt Menschen, die wir aufgrund unserer Wahrnehmung ihrer menschlichen Tätigkeit, im Spiegel der<br />
Normen, in dem wir sie sehen, einem Personenkreis zuordnen, den wir als „geistigbehindert“ bezeichnen“<br />
(FEUSER 1996: 6).<br />
In der vorliegenden Arbeit beziehe ich mich bei der Verwendung des Begriffes der „geistigen<br />
Behinderung“ auf Personen, welche von Fachpersonen als „Menschen mit Behinderung“<br />
bezeichnet werden. Ich bin der Ansicht, dass es sich bei einer „geistigen Behinderung“ nicht um<br />
eine Eigenschaft handelt, sondern um eine Definition einer Personengruppe durch die<br />
Gesellschaft, welche in Abhängigkeit zu den Lebensumständen und sozialen Bezügen der<br />
betroffenen Personen entsteht.<br />
Des Weiteren nehme ich eine Eingrenzung auf so bezeichnete Menschen mit leichter und<br />
mittlerer geistiger Behinderung vor. Menschen mit schwerer und schwerster geistiger<br />
Behinderung habe ich nicht in die Untersuchung miteinbezogen. Eine Elternschaft von<br />
Menschen mit schwerer und schwerster geistiger Behinderung ist, unter den momentanen<br />
Voraussetzungen meines Erachtens problematisch und nicht verantwortbar. Zudem wirft sie eine<br />
Reihe ethischer Fragen auf, die zunächst erörtert werden müssten.<br />
2.2 Ethische Aspekte<br />
Im folgenden Kapitel möchte ich mich der Elternschaft von Menschen mit leichter und mittlerer<br />
geistiger Behinderung aus ethischer Sicht annähern. Es handelt sich bewusst nur um einen<br />
13
Problemaufriss, da ich erkennen musste, dass die ethische Sichtweise grundlegend ist, aber sehr<br />
vielschichtig und daher in diesem Rahmen nicht in befriedigender Weise abzuhandeln.<br />
Demzufolge verweise ich auf die Lizenziatsarbeit von Corinne WOHLGENSINGER 3 , in der sie<br />
sich ausschliesslich mit ethischen Aspekten der Thematik Elternschaft befasst.<br />
Zunächst habe ich, infolge des Mangels an ethischen Stellungnahmen in der vorliegenden<br />
Literatur, einigen Ethikerinnen und Ethikern per Mail die Frage zugestellt, ob Menschen mit<br />
geistiger Behinderung 4 ein Recht auf Elternschaft haben. Die wenigen Antworten, die ich<br />
erhalten habe, sind sehr interessant, weshalb ich sie im Folgenden aufführen werde. Deren<br />
unterschiedliche Herangehensweise bringt die Problematik einer ethischen Auseinandersetzung<br />
mit der Thematik Elternschaft deutlich zum Ausdruck.<br />
Detlef Horster 5 schrieb:<br />
Das Recht auf Elternschaft ist nach Artikel 6 6 unserer Verfassung (Grundgesetz Deutschland) ein<br />
Grundrecht. Grundrechte dürfen keinem Gesellschaftsmitglied vorenthalten werden. Die egalitäre<br />
Ausrichtung des liberalen Rechtsstaats verbietet zudem Diskriminierungen jeglicher Art. Behinderte<br />
Menschen dürfen demnach nicht diskriminiert werden. Zudem haben alle Mitglieder unserer<br />
Rechtsgemeinschaft ein Recht auf Verwirklichung eines guten Lebens und die Chance der Realisierung<br />
muss geschützt werden. Ein gutes Leben ist das, was jeder Einzelne für ein solches hält. Das kann<br />
implizieren, dass man sich entscheidet, Kinder bekommen zu wollen, also Elternteil zu werden. Insofern ist<br />
die Sache eindeutig. Behinderte Menschen dürfen von diesem Recht ebenso wenig ausgenommen werden<br />
wie Angehörige anderer Gruppen, die eine Minderheit in der Gesellschaft darstellen.<br />
Ein factum brutum des liberalen Rechtsstaats bleibt allerdings bestehen: Durch den Interessen-Schutz von<br />
Individuen dürfen andere Menschen nicht geschädigt oder benachteiligt werden. Also ist die Frage, ob die<br />
Kinder dadurch geschädigt und anderen Kindern gegenüber benachteiligt werden, wenn sie ungünstigere<br />
Lebens- und Sozialisationsbedingungen antreffen. Hier stellt sich die Frage, ob der Staat die Pflicht hat,<br />
Chancengleichheit herzustellen. Diese Pflicht erwächst aus dem oben angeführten Diskriminierungsverbot<br />
und dem Egalitätsgebot. Kommt der Staat beidem nach, dem Verbot und dem Gebot, darf er im selben<br />
Zuge nicht andere benachteiligen, hier die Kinder von behinderten Eltern. Darum ist die Herstellung der<br />
Chancengleichheit ein notwendiges und legitimes Mittel, die soziale Situation der Kinder von behinderten<br />
Eltern der Situation anderer Kinder anzugleichen. Das geschieht in der Regel durch Sonderrechte, die eine<br />
substantielle Chancengleichheit herzustellen in der Lage sind, wie besondere Betreuung und andere<br />
3 Lizenziatsarbeit am Institut für Sonderpädagogik, Studienbereich Allgemeine Sonderpädagogik, Universität Zürich<br />
4 Ich habe in der Frage keine Eingrenzung auf leichte und mittlere geistige Behinderung vorgenommen<br />
5 Professor an der Universität Hannover, zur Zeit der Anfrage Gastprofessor an der Universität Zürich<br />
6 Der Artikel 6 lautet: “(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.<br />
(2) 1 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende<br />
Pflicht. 2 Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten<br />
dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten<br />
versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den<br />
Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen<br />
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den<br />
ehelichen Kindern.<br />
14
Ausgleichsleistung, wie Förderung auf den Gebieten, die durch die spezifische Behinderung der Eltern<br />
notwendigerweise vernachlässigt werden müssen.<br />
Detlef Horster erwähnt verschiedene Bereiche. Einerseits spricht er die Grundrechte an, wobei er<br />
eher juristisch argumentiert. Andererseits geht er auf den Schaden der Kinder geistig behinderter<br />
Eltern ein, um darauf die Frage nach der durch den Staat herzustellenden Chancengleichheit<br />
aufzunehmen.<br />
Peter Singers 7 Antwort lautete:<br />
If parents are so mentally retarded that they would require state assistance in rearing their children, then I<br />
don't think they have the right to be parents. Also if their condition is genetic and if it is probable that their<br />
child would not be able to live independently.<br />
Nach Peter Singer ist ausschlaggebend, dass Eltern mit geistiger Behinderung auf staatliche Hilfe<br />
angewiesen sind und daher auch kein Recht auf Elternschaft haben.<br />
Herlinde Pauer 8 verfasste folgende Antwort:<br />
Mein Zugang zu diesem Problem wäre wohl über Autonomie, Paternalismus und Sorgepflichten. Ich<br />
denke, eine pauschale generelle Antwort lässt sich nicht begründen. Es hängt vom Grad der Behinderung<br />
ab. Ist die Person trotz geistiger Behinderung noch autonom in dem Sinn, dass sie für Ihre Entscheidungen<br />
Verantwortung übernehmen kann? Ist die Sicherheit und die volle Versorgung des Kindes gewährleistet?<br />
Ist die behinderte Person auch in der Lage, wirtschaftlich für das Kind zu sorgen? Hat sie Unterstützung<br />
durch andere Familienangehörige? Konkret müsste die ethische Diskussion also über die Kategorien von<br />
Autonomie und Verantwortung laufen bzw. bei einer Auslegung dieser Begriffe beginnen.<br />
Herlinde Pauer setzt bei der Autonomie der Person mit geistiger Behinderung und der<br />
Verantwortung für das Kind an.<br />
Markus Dederichs 9 Antwort lautete:<br />
Sie haben sich eine interessante, spannende und kontroverse Thematik vorgenommen. Leider kann ich<br />
Ihnen nicht auf die Schnelle auf Ihre Frage antworten. Die Thematik ist zu komplex, um sie in einigen<br />
wenigen Sätzen abzuhandeln, und für eine längere Erörterung fehlt mir momentan die Zeit. Die<br />
Schwierigkeiten, die Ihre Frage nach sich zieht, hängt u.a. mit der Frage zusammen, was Sie genau meinen,<br />
wenn Sie von einem Recht sprechen. Verstehen Sie ihn im Sinne eines Grundrechtes oder eines<br />
Menschenrechtes? Normalerweise werden zwei Typen von Rechten unterschieden: Abwehrrechte und<br />
Anspruchsrechte. Im Sinne eines Anspruchsrechtes würde ein Recht auf Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung bedeuten, dass sie tatsächlich dieses Recht einklagen können. Das aber scheint mir<br />
sehr fragwürdig zu sein - nicht wegen der geistigen Behinderung, sondern grundsätzlich. Ein prinzipielles<br />
Recht auf Elternschaft könnte nämlich implizieren, dass alle reproduktionsmedizinischen Verfahren und<br />
Techniken als ethisch legitim anzusehen wären, wenn sie nur die Elternschaft sichern. Und das ist meines<br />
Erachtens ganz sicher nicht der Fall. Ganz anders sieht die Sache aus, wenn man Menschen mit geistiger<br />
Behinderung zugestehen will, dass sie Kinder haben. Ich fände es bedenklich, dies grundsätzlich<br />
7 Professor an der Universität Princeton<br />
8 Professorin an der Universität Wien<br />
9 Professor an der Universität Dortmund<br />
15
abzulehnen, denke aber auch, dass generalisierte Antworten auf diese Frage sehr problematisch sind.<br />
Vielmehr finde ich eine sehr situations- und kontextbezogene Abwägung sehr wichtig. 'Gelingende<br />
Elternschaft' (was immer das heißen mag) von Menschen mit geistiger Behinderung hängt m.E. sehr stark<br />
von einer ganzen Reihe von Faktoren ab: von den emotionalen, kommunikativen, kognitiven und sozialen<br />
Fähigkeiten der betroffenen Personen, von Art, Umfang und Schweregrad der Behinderung, vom sozialen<br />
Umfeld und der Verfügbarkeit von Unterstützungssystemen, von materiellen, sächlichen und sozialen<br />
Ressourcen usw.<br />
Markus Dederich bezweifelt, dass ein Anspruchsrecht auf Elternschaft besteht, meint aber auch,<br />
dass man einer Personengruppe die Elternschaft nicht im Sinne eines Abwehrrechtes verwehren<br />
kann. Ihm erscheint eine situations- und konfliktbezogene Abwägung sinnvoll.<br />
Zusammenfassend werden die im Folgenden aufgeführten Stichworte in den Erklärungen<br />
angesprochen:<br />
• Grundrechte<br />
• Anspruchsrechte/Abwehrrechte<br />
• Autonomie<br />
• Verantwortung<br />
• Chancengleichheit<br />
• Schaden des Kindes<br />
• Assistenz<br />
Wenn man sich mit der Thematik Elternschaft aus ethischer Sicht auseinandersetzt, muss<br />
einerseits die Seite der Eltern betrachtet werden. Wobei das Grundrecht, die Selbstbestimmung<br />
und damit die Autonomie wichtig sind. Es stellt sich die Frage, ob man einer Personengruppe das<br />
Recht auf Elternschaft absprechen kann. Müssten da nicht zuerst grundlegende elterliche<br />
Fähigkeiten und Kompetenzen festgesetzt werden? Welche dann auch von allen Eltern erfüllt<br />
sein sollten? Ist – konsequenterweise – die Einführung einer Elternlizenz vonnöten?<br />
Andererseits ist die Seite der Kinder zu betrachten. Ist es zumutbar, Kind geistig behinderter<br />
Eltern zu sein? Welche Auswirkungen hat das auf die Identität? Wer übernimmt die<br />
Verantwortung? Sind die Voraussetzungen, die Kinder mit leicht und mittel geistig behinderten<br />
Eltern vorfinden problematischer als bei „normalen“ Eltern? Welche Auswirkungen haben<br />
Risiko- und Schutzfaktoren auf die kindliche Entwicklung?<br />
Ein wichtiger Faktor scheint mir die Form der Unterstützung von Eltern und deren Kinder zu<br />
sein. Die Unterstützung kann elterliche Kompetenzen stärken oder kompensieren. Den Kindern<br />
können alternative Beziehungsangebote bereitgestellt werden. Wo ist Unterstützung sinnvoll? In<br />
welcher Intensität?<br />
Aus sozialpolitischer Sicht kann man sich fragen, ob die Gesellschaft dafür aufkommen muss,<br />
wenn Eltern mit geistiger Behinderung Kinder haben. Die Unterstützung einer Elternschaft ist<br />
16
keine kurzfristige Intervention, sondern verlangt teilweise intensive Unterstützung über einen<br />
Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.<br />
Die ethische Diskussion wirft viele Fragen auf. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist<br />
grundlegend, da sie die Basis im Umgang mit der Thematik darstellt. Einstellungen und<br />
Haltungen werden in einer ethischen Diskussion manifestiert, was für die Akzeptanz von<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung im Fachbereich der Sonderpädagogik und<br />
in unserer Gesellschaft wichtig ist. Momentan wird in der Praxis eine am Einzelfall orientierte<br />
Haltung vertreten (vgl. ANTOR/BLEIDICK 2000: 44), was bewirkt, dass die Situation der<br />
betroffenen Personen mit geistiger Behinderung vom betreuenden Umfeld abhängig ist.<br />
2.3 Gesetzliche Grundlagen<br />
Zunächst ist es wichtig, sich bewusst zu machen, welche Stellung das Recht im Zusammenhang<br />
mit Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung, Sexualität und Elternschaft hat.<br />
Der Begriff des Rechts hat zwei Aspekte. Einerseits dienen gesetzliche Grundlagen dem Schutz<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung. Andererseits stärken diese die (einforderbaren) Rechte<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung. In der Anwendung und dem Erscheinen der Gesetze in<br />
sonderpädagogischem Kontext lässt sich allgemein ein gesellschaftlicher Wandel vom Schutz<br />
zum Recht des Menschen mit Behinderung feststellen.<br />
Gerade weil Menschen mit geistiger Behinderung sich in den wenigsten Fällen auf ihre Rechte<br />
berufen, oder sie gar einklagen - oder da sie urteilsunfähig oder entmündigt sind, gar nicht<br />
einklagen können -, sollten die relevanten Gesetze in sonderpädagogischen Fachbereichen<br />
bekannt sein und sozialpolitisch vertreten werden. Da Menschen mit geistiger Behinderung keine<br />
starke Lobby hinter sich stehen haben, verändert sich ansonsten wenig. Ganz im Gegenteil<br />
besteht die Gefahr, dass deren Rechte im Interesse der Gesellschaft umgedeutet werden und sich<br />
eine verfremdete gesetzliche Handhabung ohne grosse Widerstände festsetzt.<br />
Eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik erscheint mir zudem äusserst wichtig, da<br />
momentan in der Realität von Elternschaften von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung weniger die sonderpädagogische Unterstützung der Elternschaften zentral ist - da<br />
die fachlichen Vorbehalte gegenüber Elternschaften immer noch gross sind - sondern rechtliche<br />
Bestimmungen handlungsleitend sind. Aufgrund gesellschaftlicher Vorbehalte gegenüber<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung werden rechtliche Instanzen, bevor<br />
sonderpädagogische Massnahmen ansetzen können, aktiv. Und diese ziehen vielfach Lösungen,<br />
wie beispielsweise Abtreibung oder Fremdplatzierung des Kindes einer unterstützten<br />
17
Elternschaft vor. Dies steht sicherlich in Zusammenhang damit, dass sonderpädagogische<br />
Unterstützungsmassnahmen gegenwärtig in jedem Fall einer Schwangerschaft oder Elternschaft<br />
individuell eingerichtet werden. Der Schutz des Kindes steht klar vor dem Recht der Eltern, was<br />
in der Situation der nicht institutionalisierten Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung<br />
und deren Kinder wohl auch gerechtfertigt ist.<br />
In Deutschland gibt es einen Entwurf einer „Handreichung zur Unterstützung behinderter<br />
Menschen, die Mütter oder Väter werden wollen“, zusammengestellt von einer Arbeitsgruppe<br />
des Berliner Arbeitskreises „Sexualität, Partnerschaft und Behinderung“, der die für Elternschaft<br />
von Menschen mit Behinderung relevanten Gesetzesartikel zusammenfasst (vgl. Berliner<br />
Arbeitskreis „Sexualität, Partnerschaft und Behinderung u.a. 1999).<br />
Im Folgenden werde ich einen Überblick über die in der Schweiz wichtigsten gesetzlichen<br />
Grundlagen vermitteln.<br />
2.3.1 Menschenrechte, Chancengleichheit, Diskriminierung<br />
Bevor ich auf das Grundrecht im Schweizer Gesetz eingehe, möchte ich auf grundlegende<br />
Bestimmungen zu Menschenrechten, Chancengleichheit und Diskriminierung auf internationaler<br />
Ebene hinweisen, auf welchen die Grundrechte der gleichen Fähigkeiten, Rechte und Pflichten<br />
im Wesentlichen beruhen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde im Jahre 1948<br />
von der UNO verabschiedet. Sie ist kein juristisch verbindliches Dokument, hat aber politisch<br />
und moralisch sehr grosses Gewicht.<br />
Im Artikel 1 ist festgesetzt, dass die Staaten verpflichtet sind, alles zu unternehmen, damit allen<br />
Menschen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten offen stehen (vgl. UN 1948: Art. 1 AEMR).<br />
Jeder Mensch muss als gleichberechtigte Person respektiert werden.<br />
Inhalt des Artikels 2 ist das Diskriminierungsverbot, welches besagt, dass die Staaten<br />
verpflichtet sind, alle Minderheiten gegen jegliche Form der Diskriminierung zu schützen (UN<br />
1948: Art. 2 Abs.1 AEMR). Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die spezifisch auf<br />
Menschen mit Behinderung bezogenen Artikel des schweizerischen Bundesgesetzes, welche im<br />
Anfang dieses Jahres erlassenen Behindertengleichstellungsgesetz zusammengefasst sind.<br />
Wesentlich für die vorliegende Thematik erscheint auch Artikel 16 der allgemeinen<br />
Menschenrechtsbestimmungen. Dieser Artikel handelt von der Ehefreiheit und dem Schutz der<br />
Familie.<br />
„1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder<br />
Religion das Recht, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der<br />
Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.<br />
18
2. Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten<br />
geschlossen werden.<br />
3. Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz<br />
durch Gesellschaft und Staat.<br />
(UN 1948: Art. 16 AEMR)<br />
Dieser Artikel besagt im ersten Abschnitt, dass Frauen und Männer im heiratsfähigen Alter das<br />
Recht haben, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gründen, daher Kinder zu bekommen.<br />
Die einzelnen Staaten können allerdings über Eheverbot beispielsweise zwischen nahen<br />
Verwandten oder Menschen mit geistiger Behinderung bestimmen. Im dritten Absatz ist<br />
festgelegt, dass der Staat die Familie als natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft zu<br />
schützen und unterstützen hat.<br />
2.3.2 Grundrechte, Persönlichkeitsrechte<br />
Auf nationaler Ebene sind die Grundrechte zentral. Das schweizerische Grundrecht 10 besagt,<br />
dass jedermann rechtsfähig ist und alle Menschen dieselben Fähigkeiten, Rechte und Pflichten<br />
innerhalb der Rechtsordnung haben. Die Rechte und Pflichten können durch Handlungen<br />
begründet werden 11 . Allerdings kann das nur, wer handlungsfähig ist, daher mündig und<br />
urteilsfähig 12 . Die Urteilsfähigkeit ist unter anderem infolge von Geisteskrankheit oder<br />
Geistesschwäche, daher bei Zuständen mangelnder Fähigkeit vernunftgemäss zu handeln,<br />
aufgehoben 13 . Handlungsunfähig ist, wer nicht urteilsfähig ist, unmündig oder entmündigt ist 14 .<br />
Urteilsunfähige und entmündigte Personen vermögen ohne die Zustimmung der gesetzlichen<br />
Vertreter Rechte auszuüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen 15 .<br />
Ein Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist die selbstbestimmte Entfaltung der Sexualität, welche<br />
bei Menschen mit geistiger Behinderung noch immer nicht als selbstverständlich angesehen<br />
wird. Hierbei ist die Verrechtlichung der Sexualität zu erwähnen, die mit der Angst vor<br />
Ansteckung mit dem HIV-Virus begann. Damals diskutierte man erstmals über die<br />
Verantwortlichkeit bezüglich Sexualität in Institutionen. Eine ähnliche Situation besteht bei einer<br />
Schwangerschaft von Frauen mit geistiger Behinderung. Es stellt sich die Frage der<br />
Verantwortung für eine Schwangerschaft.<br />
10 vgl. Art. 11 ZGB<br />
11 vgl. Art. 12 ZGB<br />
12 vgl. Art. 13 ZGB<br />
13 vgl. Art. 16 ZGB<br />
14 vgl. Art. 17 ZGB<br />
15 vgl. Art. 19 Abs. 2 ZGB<br />
19
Ein weiterer Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist das Recht der Frau auf Mutterschaft. Die<br />
Entscheidung für oder gegen ein Kind steht jedem Menschen höchstpersönlich zu. Dem Mann<br />
steht ein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft zu 16 .<br />
Dennoch besteht streng rechtlich gesehen kein einklagbares Recht auf Elternschaft. Aber es gibt<br />
auch kein Gesetz, mit welchem Menschen mit geistiger Behinderung, beziehungsweise<br />
urteilsunfähigen Personen, dieses Recht abgesprochen werden könnte.<br />
Indessen wurde Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung die Möglichkeit einer<br />
Elternschaft oftmals verwehrt, indem sie sterilisiert wurden. Diese Praxis war über Jahre weit<br />
verbreitet, wird aber in einer kommenden gesetzlichen Neuregelung praktisch verunmöglicht<br />
(vgl. Vorwort).<br />
2.3.3 Elterliche Sorge<br />
Die elterliche Sorge 17 ist die gesetzliche Befugnis der Eltern, die für das unmündige Kind<br />
nötigen Entscheidungen zu treffen. Sie liegt grundsätzlich bei den Eltern des Kindes. Wenn ein<br />
Elternteil eine geistige Behinderung hat, übernimmt der andere nicht behinderte Elternteil die<br />
elterliche Sorge. Wenn beide Elternteile eine geistige Behinderung haben, wird, wenn das Wohl<br />
und der Schutz des Kindes dies erfordern, ein Beistand oder Vormund eingesetzt. Den Eltern<br />
steht laut Gesetzesartikel keine elterliche Sorge zu, wenn sie entmündigt sind 18 .<br />
2.3.4 Kindesrecht, Kindeswohl und Kindesschutz<br />
Oftmals werden Eltern mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung schon vor der<br />
Geburt des Kindes Massnahmen wie Abtreibung oder direkt nach der Geburt eine<br />
Fremdplatzierung nahe gelegt. Dies geschieht unter Berufung auf das Wohl des Kindes oder zum<br />
Schutz des Kindes. Da es aber problematisch scheint, vor der Geburt des Kindes eine<br />
Einschätzung über die elterlichen Fähigkeiten zu treffen, können diese Massnahmen, wenn nicht<br />
auf Wunsch der Eltern, ungerechtfertigt sein und sind vielfach auf mangelnde Alternativen in der<br />
Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung zurückzuführen.<br />
Der Mensch ist zwar von Geburt an rechtsfähig, benötigt aber während der ersten Jahre Schutz<br />
und Leitung (vgl. ADAM 2001: 33). Diese Aufgabe liegt naturgemäss bei den Eltern.<br />
„Das Kindesrecht umfasst die Normen, welche diese primäre Verantwortung der Eltern für ihr Kind<br />
festhalten und im Einzelnen umschreiben. (…) Tragender Leitgedanke des Kindesrechts ist das<br />
16 vgl. Art. 260 ZGB<br />
17 Art. 296-306 ZGB<br />
18 vgl. Art. 296 Abs. 2 ZGB<br />
20
Kindeswohl, Kindesrecht in einem weiteren Sinne umfasst alle rechtlichen Normen, welche die<br />
Rechtsstellung von Kindern betreffen“ (ebd. 2001: 33f).<br />
Es gibt neben dem Kindesrecht im Zivilrecht 19 auch internationale Übereinkommen, wie<br />
beispielsweise die UNO-Kinderrechtskonvention von 1997.<br />
Der Begriff des Kindeswohls ist kein empirischer, sondern ein alltagstheoretischer Begriff.<br />
Dennoch werden im rechtspraktischen Gebrauch empirische Bezüge gesucht und praktische<br />
Kriterien angestrebt (vgl. DETTENBORN 2001: 47).<br />
Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat die Vormundschaftsbehörde verschiedene<br />
Möglichkeiten zum Schutz des Kindes in die elterliche Sorge einzugreifen.<br />
„Von einer Gefährdung des Kindes wird gesprochen, wenn ernsthaft von einer körperlichen, sittlichen,<br />
geistigen oder psychischen Beeinträchtigung des Kindes ausgegangen werden muss. Der Kindesschutz<br />
dient immer der Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls. Dabei muss die Gefährdung des Kindes<br />
eindeutig, erheblich und behebbar erscheinen, damit sie rechtlich relevant ist bzw. damit sie zivilrechtliche<br />
Kindesschutzmassnahmen nach sich zieht“ (ADAM 2001: 41f).<br />
Die Vormundschaftsbehörde kann, ohne Aufhebung der elterlichen Sorge, geeignete<br />
Massnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen 20 . Wenn es die Verhältnisse erfordern, ernennt sie<br />
dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind unterstützt 21 . Die elterliche<br />
Sorge kann hierbei entsprechend beschränkt werden. Wenn der Gefährdung des Kindes nicht<br />
anders begegnet werden kann, wird die elterliche Obhut aufgehoben und das Kind wird in<br />
angemessener Weise woanders untergebracht 22 . Dieser Artikel sagt explizit, dass das Kind nur<br />
von den Eltern getrennt werden soll, wenn keine anderen Massnahmen möglich sind. Daher<br />
muss behördlicherseits die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, den Eltern mit geistiger<br />
Behinderung und deren Kind ein Zusammenleben mit Unterstützung zu ermöglichen, was nicht<br />
heisst, dass dies in jedem Fall sinnvoll ist.<br />
Wenn andere Massnahmen erfolglos geblieben sind oder von vorneherein als ungenügend<br />
erscheinen, entzieht die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde den Eltern die elterliche Sorge 23 .<br />
Das Kind erhält, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen wurde, einen Vormund.<br />
Bei allen Massnahmen zum Wohl und Schutz des Kindes stehen die Kindesinteressen im<br />
Vordergrund. Kindesschutzmassnahmen werden von vormundschaftlichen Behörden am<br />
Wohnsitz des Kindes angeordnet 24<br />
19 Art. 252-358 ZGB<br />
20 Art. 307 ZGB<br />
21 Art. 308, 309 ZGB<br />
22 vgl. Art. 310 ZGB<br />
23 vgl. Art. 311 ZGB<br />
24 vgl. Art. 315 ZGB<br />
21
Bei der Trennung von Eltern und Kind haben die Eltern Anspruch auf angemessenen<br />
persönlichen Verkehr 25 .<br />
2.3.5 Vormundschaft, Beistandschaft<br />
In der vorliegenden Thematik kommt Vormundschaft und Beistandschaft für die Eltern, wie<br />
auch für deren Kinder in Frage.<br />
Ein Elternteil mit geistiger Behinderung kann, als mündige Person, die infolge von<br />
Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ihre Angelegenheit nicht zu besorgen vermag, zu ihrem<br />
Schutze dauernd des Beistandes und der Fürsorge bedarf oder welche die Sicherheit anderer<br />
gefährdet, unter Vormundschaft gestellt werden 26 . Die Entmündigung darf nur nach Einholung<br />
eines Gutachtens von Sachverständigen erfolgen 27 .<br />
Wenn zur Entmündigung einer Person kein genügender Grund vorliegt, aber zu ihrem Schutze<br />
eine Beschränkung der Handlungsfähigkeit als notwendig erscheint, so kann ihr ein Beistand<br />
gegeben werden 28<br />
Im Falle des Kindes verhält es sich so, dass dieses unmündig ist und somit ohne Massnahmen<br />
der elterlichen Sorge untersteht. Wenn dies erforderlich erscheint, wird das Kind, wie schon<br />
erläutert, zum Wohl und Schutz des Kindes unter Beistandschaft oder Vormundschaft gestellt.<br />
Allgemein wird es als positiv erachtet, wenn eine unabhängige Person für das Wohl des Kindes<br />
verantwortlich ist.<br />
2.3.6 Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder, welche aufgrund der Gesetzgebung zur Invalidenversicherung<br />
und Ergänzungsleistung erfolgt, scheint nach wie vor eher unklar zu sein und wird in der Praxis<br />
nicht einheitlich gehandhabt.<br />
Dies steht sicherlich in Zusammenhang mit den verschiedenen individuellen<br />
Unterstützungsformen in denen Eltern(-teile) mit oder ohne Kinder leben. Es wird durch den<br />
Umstand verstärkt, dass die Unterstützungsmöglichkeiten noch keinesfalls institutionalisiert<br />
sind.<br />
Um etwas über die Finanzierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen, habe ich exemplarisch<br />
drei fiktive Lebenssituationen von Familien entworfen und diese einem Experten des<br />
25 vgl. Art. 273, 274 ZGB<br />
26 vgl. Art. 369 ZGB<br />
27 vgl. Art. 374 ZGB<br />
28 vgl. Art. 395 Abs. 1 ZGB<br />
22
Bundesamtes für Sozialversicherungen zur Beurteilung vorgelegt. Herr Huber 29 stellte sich<br />
freundlicherweise für ein Gespräch zur Verfügung und beurteilte die drei Situationen. Die<br />
Beurteilung findet sich im Anhang 30 .<br />
Die Antworten von Herrn Huber machen ersichtlich, dass Eltern, wie auch Kinder in der Regel<br />
Bezüger einer IV-Rente, beziehungsweise einer IV-Kinderrente sind. Wenn die Eltern oder der<br />
Elternteil in einer Grossfamilie oder Institution leben, wird eine Heimtaxe bezahlt.<br />
Ergänzungsleistung kann dann bezogen werden, wenn die IV-Leistungen das gesetzlich<br />
festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen. Herr Huber bemerkte, dass die Situationen nur<br />
Modellfälle sein können und wie diese aufzeigen, in jedem konkreten Fall aufgrund der<br />
individuellen Begebenheiten über die Leistungen der Sozialversicherungen entschieden werde.<br />
IV und EL sind gesetzlich auf Bundesebene geregelt, die Auslegung der Gesetze liegt allerdings<br />
bei den kantonal organisierten IV-Stellen, was dazu beiträgt, dass die Regelungen<br />
unterschiedlich ausfallen.<br />
Transparenz der Möglichkeiten zur Finanzierung von Unterstützung von Eltern mit leichter und<br />
mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder scheint mir sehr wichtig zu sein, da sonst die<br />
Verwirklichung einer Unterstützung an den finanziellen Rahmenbedingungen scheitern kann<br />
oder eine unterstützte Elternschaft aufgrund von Unklarheiten gar nicht erst in Erwägung<br />
gezogen wird.<br />
2.4 Normalisierung und Selbstbestimmung<br />
Nach BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER „wird die Selbstbestimmung von Menschen<br />
mit geistiger Behinderung dadurch eingeschränkt, dass ihnen einerseits die Fähigkeit zur<br />
Elternschaft pauschal abgesprochen wird bzw. ihnen, wenn sie Eltern geworden sind, eine<br />
angemessene Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kinder vorenthalten wird“ (ebd. 1997:<br />
234).<br />
Im Folgenden werde ich die beiden Konzepte unter dem Aspekt der vorliegenden Thematik kurz<br />
erläutern.<br />
2.4.1 Normalisierung<br />
Der Grundgedanke des Normalisierungsprinzips lautet dahingehend, dass der Umgang und die<br />
Gestaltung der sozialen und dinglichen Umwelt mit und von Menschen mit Behinderung ohne<br />
hinreichenden Grund nicht anders gestaltet werden sollte, als bei Menschen ohne Behinderung.<br />
29 François Huber, Leiter Fachstelle Altersfragen, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern<br />
30 vgl. Anhang Seite 157<br />
23
Der Normalisierungsgedanke kam in den 60er Jahren in den skandinavischen Ländern erstmals<br />
auf. Der dänische Jurist und Verwaltungsbeamte BANK-MIKKELSEN formulierte im Rahmen<br />
des Fürsorgegesetzes für Behinderte, dass wichtige Lebensbereiche voneinander getrennt sein<br />
müssten, wie üblicherweise bei der übrigen Bevölkerung, und so „normal“ wie möglich zu<br />
gestalten seien. Die erste Darstellung in der Fachliteratur erfolgte erst zehn Jahre später durch<br />
den Schweden NIRJE. Über BANK-MIKKELSEN und NIRJE wurde das<br />
Normalisierungsprinzip auch in Nordamerika bekannt. Eine systematische Zusammenfassung<br />
unter theoretischen Gesichtspunkten legte WOLFENSBERGER 1972 vor (vgl. THIMM 1990:<br />
18).<br />
NIRJE nennt acht Bereiche, in denen das Normalisierungsprinzip Auswirkungen zeigt (vgl.<br />
THIMM 1990: 19f):<br />
1. Normaler Tagesrhythmus<br />
2. Trennung von Arbeit-Freizeit-Wohnen<br />
3. Normaler Jahresrhythmus<br />
4. Normaler Lebenslauf<br />
5. Respektierung von Bedürfnissen<br />
6. Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern<br />
7. Normaler wirtschaftlicher Standart<br />
8. Standards von Einrichtungen<br />
Von den acht Bereichen der Normalisierung, die NIRJE aufstellte, sind vor allem die Punkte<br />
vier, fünf und sechs für die vorliegende Thematik relevant. Unter Punkt vier versteht NIRJE,<br />
dass normale Erfahrungen in den verschiedenen Entwicklungsstadien des Lebenszyklus gemacht<br />
werden können (vgl. NIRJE 1994: 20). Für die Thematik Elternschaft bedeutet dies, dass ein<br />
Erwachsener mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung auch als solcher behandelt wird,<br />
indem er als Frau oder Mann wahrgenommen wird, die oder der Bedürfnisse und Wünsche<br />
entsprechend seines Lebensalters hat. In Punkt fünf geht es um die Berücksichtigung dieser<br />
Bedürfnisse. Der Mensch mit Behinderung soll soweit als möglich in die Bedürfnisermittlung<br />
einbezogen werden und seine möglicherweise vorhandenen Wünsche, Hoffnungen,<br />
Entscheidungen oder Willensäusserungen bezüglich Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch und<br />
Elternschaft sind nicht nur zu respektieren, sondern auch zu akzeptieren. Der sechste Punkt<br />
handelt von Kontakten zwischen den Geschlechtern. Die Bedürfnisse von Frauen und Männern<br />
nach (anders)geschlechtlichem Kontakt sind nach NIRJE zu ermöglichen (vgl. THIMM 1990:<br />
20). NIRJE spricht hierbei von den „normalen sexuellen Lebensmustern der Kultur“, welche in<br />
unterschiedlicher Intensität und Erscheinungsform Teil eines jeden Menschen sind (vgl. NIRJE<br />
1994: 24).<br />
24
Der Normalisierungsgedanke ist gegenwärtig in vielen Einrichtungen für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung handlungsleitend. Normalisierung kann auch falsch verstanden werden. Dann kann<br />
es passieren, dass Menschen mit Behinderung in das Muster der vermeintlichen Normalität<br />
gewiesen werden, ohne Achtung ihrer Individualität. Normalisierung hat jedoch zum Ziel,<br />
Menschen mit Behinderung dieselben Möglichkeiten zu bieten, die allen Menschen offen stehen<br />
und ihnen die Entscheidung des Wahrnehmens dieser Möglichkeit zu überlassen. Diese<br />
Entscheidungsfreiheit verweist auf den Begriff der Selbstbestimmung. Diese zu ermöglichen<br />
gehört zur Normalisierung der Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung.<br />
2.4.2 Selbstbestimmung<br />
Selbstbestimmung wird nach MÜHL als Möglichkeit des Individuums, Entscheidungen zu<br />
treffen, die den eigenen Wünschen, Bedürfnissen, Interessen oder Wertvorstellungen<br />
entsprechen, definiert (vgl. MÜHL 1997: 312). Die Selbstbestimmung hat in den letzten Jahren<br />
an Bedeutung gewonnen, so dass sie gegenwärtig im Geistigbehindertenbereich als zentrales<br />
Thema bezeichnet werden kann und zu kritischem Hinterfragen sonderpädagogischer Theorie<br />
und Praxis führt (vgl. ebd. 2001: 144).<br />
Wenn Menschen mit geistiger Behinderung an Grenzen stossen, sind diese einerseits durch die<br />
Behinderung auf individueller Ebene, andererseits auf sozialer Ebene gegeben. Die Grenzen<br />
wirken sich vielschichtig und komplex auf die persönliche Entwicklung aus. Die gesellschaftlich<br />
bedingten Grenzen lassen sich unter dem Begriff der Fremdbestimmung zusammenfassen (vgl.<br />
HARNACK 1997: 49), der als Gegenbegriff der Selbstbestimmung besagt, dass die<br />
Unmöglichkeit oder Schwierigkeit Selbstbestimmung auszuüben von anderen bestimmt sein<br />
kann (vgl. MÜHL 1997: 312). Das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung ist oftmals<br />
von Fremdbestimmung gekennzeichnet. Das nähere Umfeld, bestehend aus Herkunftsfamilie und<br />
Betreuungspersonen, bestimmt durch die eigene Haltung, wie Lebensabschnitte eines Menschen<br />
mit geistiger Behinderung bezüglich der für die Thematik Elternschaft relevanten<br />
Themenbereiche verlaufen. Die betroffenen Lebensabschnitte sind hierbei Pubertät, Adoleszenz<br />
und Erwachsenenalter.<br />
In der Pubertät ist ausschlaggebend, wie das Umfeld mit der erwachenden Sexualität des<br />
Mädchens oder Jungen umgeht, daher ob die Geschlechterrolle akzeptiert und gefördert wird.<br />
Wenn der heranwachsende Mensch mit geistiger Behinderung als „ewiges“ Kind gesehen wird,<br />
„infantilisiert“ wird, wird die Entwicklung zur Frau oder zum Mann nicht gefördert, was auf das<br />
spätere Leben grundlegenden Einfluss haben kann.<br />
25
In der Adoleszenz ist die Ablösung vom Elternhaus wichtig. Zentrale Themen des Lebens als<br />
Erwachsener, wie beispielsweise Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch oder Elternschaft<br />
müssen im Hinblick auf die Zukunft thematisiert werden. Die Bedürfnisse, Wünsche,<br />
Hoffnungen, Entscheidungen oder Willensäusserungen des Menschen mit Behinderung müssen<br />
wahrgenommen und akzeptiert werden.<br />
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit Selbstbestimmung bei Menschen<br />
mit geistiger Behinderung möglich und verantwortbar ist. Über Jahrhunderte lautete die Frage<br />
anders. Es wurde gefragt, ob Selbstbestimmung überhaupt möglich ist und die Antwort darauf<br />
lautete lange Zeit nein. MOOR beispielsweise erklärte die Situation so, dass mangels innerem<br />
Halt lediglich lebenslänglicher äusserer Halt pädagogisch hilfreich sein konnte (vgl. MOOR<br />
1958 zit. nach BACH 1997: 67). Gegenwärtig wird die Frage grundsätzlich bejaht. Allerdings ist<br />
auch klar, dass Selbstbestimmung ein gewisses Risiko in sich birgt und damit stellt sich die<br />
Frage, ob es Grenzen der Selbstbestimmung gibt (vgl. BACH 1997: 66). Etwa bei Elternschaft<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung? „Selbstbestimmt leben zu können, heisst für<br />
Menschen mit Behinderung, eigene Lebensziele in freier Entscheidung zu verwirklichen und<br />
dadurch Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen“ (HARNACK 1997: 53).<br />
Was aber, wenn die Eltern die Verantwortung für sich und für das Kind nicht übernehmen<br />
können? Wenn selbst die Entscheidung für eine Elternschaft nicht im Bezug zur Realität einer<br />
Elternschaft gefällt wird?<br />
Diese Fragen leiten uns an eine Schnittstelle zu ethischen Fragestellungen. Im Sinne der<br />
Normalisierung und Selbstbestimmung kann Menschen mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung das Recht auf Elternschaft nicht verwehrt werden, ein altersgemässes Verhalten<br />
soll ermöglicht werden, indem ihre Bedürfnisse nach Partnerschaft, Sexualität und Elternschaft<br />
berücksichtigt werden, gelebte Sexualität ermöglicht wird und eine Elternschaft als Möglichkeit<br />
offen steht.<br />
Meiner Ansicht nach könnte ein verantwortungsvoller Umgang mit Normalisierung und<br />
Selbstbestimmung von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung meinen, dass<br />
den betroffenen Menschen durch sexualpädagogische Aufklärung und Beratung bezüglich<br />
Kinderwunsch und Elternschaft die Problematik einer Elternschaft transparent gemacht würde,<br />
ihnen aber gleichzeitig auch die notwendige Unterstützung zugesichert würde.<br />
Insofern sind Bereiche des Mann- und Frauseins von Menschen mit geistiger Behinderung, mit<br />
welchen ich mich im nächsten Kapitel auseinandersetze, von grosser Bedeutung.<br />
26
2.5 Frausein und Mannsein mit geistiger Behinderung<br />
Die folgenden Kapitel vermitteln einen inhaltlichen Überblick über Themenbereiche, in denen<br />
sich das Mann- und Frausein von Menschen mit geistiger Behinderung manifestiert.<br />
Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft bleiben bewusst ausgeklammert, da ich diese<br />
Bereiche im Kapitel zum aktuellen Forschungsstand behandeln werde (vgl. Kapitel 4.2).<br />
2.5.1 Geschlecht und Identität<br />
Eine Behinderung bewirkt oftmals, dass der betroffene Mensch als neutrales Wesen behandelt<br />
wird. Die Behinderung wird damit stärker gewichtet, als das Geschlecht, wodurch die<br />
Behinderung von Geburt an zu einem „alles bestimmenden Merkmal der Identität des Kindes“<br />
(JONAS 1994 zit. nach POHL 1999: 61) wird. Neuere Entwicklungen in der Sonderpädagogik<br />
gehen dahin, dass das biologische Geschlecht des Menschen mit geistiger Behinderung in seinem<br />
gesellschaftlichen Zusammenhang bewusst gemacht wird (vgl. SCHILDMANN 2001: 49). So<br />
wird das Geschlecht, „sex“, erst in diesem Zusammenhang zum Konstrukt, das mit „gender“<br />
bezeichnet werden kann. Ein geschlechterspezifischer Blick auf Frauen, wie auch Männer mit<br />
geistiger Behinderung und das Bewusstsein über die Rollen beider Geschlechter ist wichtig. Es<br />
erscheint paradox, dass gerade Menschen mit geistiger Behinderung sich aufgrund der<br />
Sozialisation stark an Geschlechterrollen orientieren (vgl. FRISKE 1995: 41), aber vielfach keine<br />
Geschlechtlichkeit zugemutet bekommen und diese nicht ausleben dürfen oder können (vgl.<br />
POHL 1999: 63). Durch die Geschlechterrollen ergeben sich dennoch auch bei Menschen mit<br />
Behinderung unterschiedliche biographische Verläufe.<br />
Die Entwicklung der Identität als Frau und Mann ist Teil des Sozialisationsprozesses. FRISKE<br />
führt aus, dass eine Selbstzuordnung als Mädchen oder Junge 31 die Voraussetzung zu Identität<br />
überhaupt sei, was bedeutet, dass Kinder das Erkennen und die Anerkennung von sich als<br />
Mädchen und Jungen brauchen, um eine soziale Identität entwickeln zu können (vgl. FRISKE<br />
1995: 45). Bei der sozialen Identität handelt es sich um die Typisierung einer Person aufgrund<br />
der Attribute, die ihr vom sozialen Umfeld zugeschrieben werden (vgl. STEENGRAFE 1995:<br />
19). Die Zuschreibung „behinderte Frau“, „behinderter Mann“ kann nun, in stigmatisierender,<br />
negativer Weise identitätsstiftend wirken.<br />
Die Literatur zu geschlechterspezifischer Betrachtung von (geistiger) Behinderung ist meist<br />
beeinflusst von der feministischen Frauenforschung und handelt von der gesellschaftlich<br />
zugeschriebenen Rolle und Identität von Frauen mit Behinderung. Es ist ein grosser Fortschritt,<br />
31 FRISKE beschränkt sich in ihrem Buch „Als Frau geistig behindert sein“ nur auf Mädchen, die Ausdehnung auf<br />
Jungen wurde von mir vorgenommen.<br />
27
dass die Rolle behinderter Frauen in ihrer, in Literatur oft zitierten, doppelten gesellschaftlichen<br />
Diskriminierung (vgl. ebd. 1995: 26) aufgearbeitet wird. Zur Sozialisation behinderter Mädchen<br />
gibt es keinen ausgearbeiteten Theorieansatz (vgl. FRISKE 1997: 20) und zur Lebenssituation<br />
behinderter Frauen sind bisher nur Ansätze wissenschaftlicher Analysen vorhanden (vgl.<br />
SCHILDMANN 1993: 47). Dennoch scheint offensichtlich, dass behinderte Frauen eine andere<br />
Sozialisation als nicht behinderte Frauen erfahren (vgl. BARWIG/BUSCH 1993: 13). Dies gilt<br />
sicher auch für Jungen. In diesem Zusammenhang scheint wichtig, den geschlechterspezifischen<br />
Blick nicht nur auf Mädchen bzw. Frauen, sondern gleichzeitig auch auf Jungen bzw. Männer<br />
mit geistiger Behinderung zu richten.<br />
Es stellt sich die Frage, was denn nun die unterschiedliche Sozialisation von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung gegenüber Menschen ohne Behinderung ausmacht. Was sicher<br />
unterschiedlich ist, ist die Ablösung des erwachsen gewordenen Menschen mit geistiger<br />
Behinderung vom Elternhaus. Die Ablösung, welche eine wichtige Rolle in der Identitätsbildung<br />
spielt, gestaltet sich meist sehr schwierig. Als erwachsen gilt nach unserem soziokulturellen<br />
Alltagsverständnis, wer die körperliche, psychische und soziale Reife erlangt hat (WALTER<br />
2002: 161). Ein Mensch mit geistiger Behinderung erreicht diese Reife möglicherweise aufgrund<br />
seiner Behinderung später oder gar nicht vollständig. Dennoch sollte der Schritt in ein möglichst<br />
eigenständiges und selbstbestimmtes Leben offen stehen.<br />
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass die Auseinandersetzung mit geistiger Behinderung,<br />
Geschlecht und Identität bei mir sehr ambivalente Gefühle hervorgerufen hat. Einerseits scheint<br />
es mir wichtig, die geschlechtsspezifische Identität von Menschen mit geistiger Behinderung, die<br />
früher oft als geschlechtsneutrale Wesen gesehen wurde, zu fördern. Andererseits ist es aber<br />
nicht wünschenswert, dass geschlechtsspezifische Rollen unreflektiert reproduziert werden.<br />
Gerade auch wenn deren Ausübung dann nicht ermöglicht wird. Im Idealfall sollte das<br />
Bewusstsein des Menschen mit geistiger Behinderung als Frau und Mann gefördert werden, und<br />
deren geschlechtsspezifische Rolle in der Gesellschaft, soweit sie diese ausüben wollen,<br />
anerkannt werden.<br />
2.5.2 Sexualität und Sexualpädagogik<br />
Der Umgang mit dem Bereich der Sexualität in Zusammenhang mit geistiger Behinderung<br />
wurde in den letzten Jahren offener. Im Gegensatz zu früher, als Menschen mit geistiger<br />
Behinderung oftmals als geschlechtslos angesehen wurden, wird Menschen mit geistiger<br />
Behinderung nun vermehrt ein Recht auf gelebte Sexualität zugestanden. Sexualität wird als<br />
28
wesentlicher Bestandteil der menschlichen Persönlichkeit als Bereich der Identitätsentwicklung<br />
und Selbstverwirklichung angesehen (vgl. FRISKE 1995: 123).<br />
Sexualität und Behinderung wurde in den 70er Jahren als Thema aktuell. Das Ziel war zunächst<br />
eine „eingeschränkte Liberalisierung ohne geschlechtsspezifischen Bezug“ (vgl.<br />
SCHILDMANN 1993: 50/51). Bewusst oder unbewusst wurden Fragen betreffend<br />
Schwangerschaft, Gebären, Kindererziehung ausgeklammert.<br />
Der Begriff der Sexualität meint nicht nur den eigentlichen Geschlechtsakt, sondern umfasst<br />
auch Bereiche wie etwa Liebe, Zärtlichkeit, Gefühle und Erotik. Dies ist wichtig, da man davon<br />
ausgeht, dass nur etwa 10% der Erwachsenen mit geistiger Behinderung zum vollen<br />
Geschlechtsakt in der Lage sind (vgl. SPECK 2002: 21). FRISKE zitiert hierzu, dass<br />
„die Sexualität ihre Bedeutung für geistigbehinderte Menschen darin hat, dass weniger die genital-sexuelle<br />
Betätigung im Vordergrund steht, als vielmehr die Möglichkeit, eine auf Zuneigung und Zärtlichkeit<br />
beruhende Beziehung aufzubauen“ (SCHÄFER 1991 zit. nach: FRISKE 1995: 135).<br />
Dennoch lassen sich genauso wie bei nicht behinderten Menschen keine allgemein gültigen<br />
Wünsche geistig behinderter Menschen bezüglich der Sexualität ausmachen. Der Unterschied<br />
besteht laut FRISKE darin, dass Menschen ohne Behinderung sich Informationen beschaffen<br />
können, während Menschen mit geistiger Behinderung auf Information durch andere Personen,<br />
wie Eltern oder Betreuungspersonen, angewiesen sind (vgl. FRISKE 1995: 130).<br />
Die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung ist oftmals fremdbestimmt. Das<br />
Sexualverhalten von Menschen mit geistiger Behinderung ist abhängig von der Einstellung und<br />
Toleranz des begleitenden Umfeldes. WALTER geht soweit, dass er fragt, ob das eigentliche<br />
Problem um die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung nicht bei den Eltern und<br />
Betreuungspersonen liegt. Die Problematik liegt bei „den Konsequenzen, die Betreuer und<br />
Erzieher aus sexuellen Äusserungen und Wünschen dieser Menschen ziehen und welchen<br />
Stellenwert sie deren Sexualität zugestehen“ (WALTER 2002: 29).<br />
Die negative Einstellung der Bezugspersonen und Fachpersonen resultiert oftmals aus einer<br />
Unsicherheit. Auch Angst, Gewohnheit und Unwissenheit spielen eine Rolle (vgl. SPECK 2002:<br />
17). Zudem nennt FRISKE die Angst vor einer möglichen Schwangerschaft als hemmenden<br />
Faktor. Aber statt zu verbieten und zu unterbinden, wäre es sinnvoller, die Möglichkeit einer<br />
sexualpädagogischen Aufklärung und gemeinsamen Beratung zu nutzen (vgl. FRISKE 1995:<br />
125). Durch einen offenen Umgang der Bezugspersonen von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung mit der Sexualität können Ängste und Unsicherheiten beiderseits abgebaut werden<br />
und ein natürlicher Zugang zur eigenen Sexualität kann aufgebaut werden.<br />
Im Zuge der vermehrten Auseinandersetzung der Sonderpädagogik mit Sexualpädagogik und<br />
geistiger Behinderung sind im deutschsprachigen Raum einige Bücher erschienen, die<br />
29
Informationen, aber auch eher praxisorientierte Arbeitsmaterialien beinhalten (Bsp.<br />
DITTLI/FURRER 1994).<br />
HOYLER-HERMANN unterscheidet zwischen einer repressiven Sexualpädagogik, die von der<br />
Sexualität fernzuhalten und abzulenken sucht und zur Selbstbeherrschung bis zur Ehe anleitet<br />
und der emanzipatorischen Sexualerziehung. Diese zeigt eine bejahende Einstellung zur<br />
Sexualität mit dem Ziel im Bereich der Sexualität Selbständigkeit im Urteilen, Entscheiden und<br />
Handeln zu erreichen (vgl. HOYLER-HERMANN 2002: 197). Man kann mutmassen, dass die<br />
emanzipatorische Sexualpädagogik heute verbreiteter ist als früher.<br />
WALTER nennt drei Themenbereiche, die eine sexualpädagogische Fortbildung behandeln<br />
sollte (vgl. WALTER 1999: 55). Beim ersten Bereich handelt es sich um Wissen, Kenntnisse<br />
und Informationen, welche Grundwissen über Sexualität, wie auch behindertenspezifische<br />
Themen einschliessen. Der zweite Bereich umfasst die Einstellungen, Normen und Werte, wobei<br />
der individuelle Umgang mit Sexualität und die eigene sexuelle Sozialisation Thema sind. Der<br />
dritte Bereich behandelt die sonderpädagogische Handlungskompetenz. Dabei geht es um<br />
methodische Überlegungen und sexualpädagogische Kriseninterventionen. Diese Fortbildung ist<br />
von WALTER für Mitarbeiter von Behinderteneinrichtungen konzipiert worden, kann aber<br />
meines Erachtens auch als Leitfaden für Beratungen von anderen Bezugspersonen von Menschen<br />
mit geistiger Behinderung dienen.<br />
Um einer Schwangerschaft vorzubeugen, kommen aus medizinischer Sicht grundsätzlich<br />
dieselben Verhütungsmethoden in Frage, wie bei Frauen ohne Behinderung. Einige sind weniger<br />
geeignet, andere mehr. Erst allerdings, wenn abgeklärt ist, dass keine der reversiblen<br />
Verhütungsmethoden anwendbar ist, darf eine irreversible Sterilisation der Frau oder des<br />
Mannes als verhütende Massnahme in Erwägung gezogen werden (vgl. WALTER 1997: 37f).<br />
Da Frauen mit geistiger Behinderung keine Kinder bekommen sollten, wie früher - und auch<br />
heute noch - plädiert wird, war es verbreitet Frauen vorbeugend zu sterilisieren. Dies obwohl<br />
zumeist gar keine sexuellen Kontakte stattfanden. Sterilisation galt als eine vermeintlich<br />
unschädliche und sichere Methode der Empfängnisverhütung (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 63).<br />
BONFRANCHI führt an, dass die Anwendung der Methode der Sterilisation meist auf eine<br />
fehlende Auseinandersetzung mit Verhütungsmethoden und der Sexualität des betroffenen<br />
Menschen mit geistiger Behinderung verweist (vgl. BONFRANCHI 1990: 263).<br />
Sterilisation bedeutet, dass die Frau oder der Mann unfruchtbar gemacht wird, indem bei der<br />
Frau die Eileiter operativ unterbrochen wird und beim Mann der Samenstrang ebenfalls operativ<br />
durchtrennt wird (vgl. ACHILLES 1990: 67, 71). Eine Refertilisation ist bei Mann, wie auch<br />
Frau möglich, aber kompliziert und nicht immer erfolgreich. WALTER erwähnt zudem die<br />
30
psychischen Folgen einer Sterilisation, die besonders da auftreten, wo geistig behinderte<br />
Menschen als Minderjährige ohne entsprechende Information sterilisiert worden sind und dies<br />
erst Jahre danach erfahren (vgl. WALTER 1997: 43).<br />
Heute ist Sterilisation urteilsfähiger Personen in Deutschland nur mit deren Einwilligung<br />
möglich und Sterilisation urteilsunfähiger Personen aufgrund der Gesetze praktisch nicht mehr<br />
zu rechtfertigen. Vorbeugende Sterilisationen werden nicht mehr vorgenommen. In der Schweiz<br />
ist ein entsprechendes Gesetz seit 1. Juli 2005 in Kraft.<br />
2.5.3 Partnerschaft und Ehe<br />
Partnerschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist, im Gegensatz zu früher,<br />
grundsätzlich akzeptiert (vgl. FRISKE 1995: 85). Oftmals besteht ein starker Wunsch nach<br />
einem Partner, wobei viele Menschen mit geistiger Behinderung sich, wohl aus einem<br />
Normalitätsgedanken heraus, einen nicht behinderten Partner vorstellen (vgl. ebd. 1995: 88).<br />
Die Bedeutung einer Partnerschaft für Menschen mit geistiger Behinderung unterscheidet sich<br />
nicht wesentlich von der Bedeutung für nicht behinderte Menschen. Allerdings erwähnen<br />
HOYLER/WALTER, dass eine partnerschaftliche Beziehung für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung auch bedeutet, sich ihrer selbst und ihrer Attraktivität für andere bewusst zu werden<br />
(vgl. HOYLER/WALTER 1987: 152).<br />
Die Kontaktmöglichkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung sind meist eingeschränkt,<br />
wobei sich die Situation in den letzten Jahren durch Initiativen wie Möglichkeiten für<br />
Kontaktanzeigen oder Kontaktparties für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert hat.<br />
Partnerschaften von Menschen mit geistiger Behinderung müssen oftmals begleitet werden.<br />
Hierbei wird in der Literatur erwähnt, dass das „Beziehungsverhalten“ den Betreuungspersonen<br />
oft fremd erscheint. Dieser Umstand führt FRISKE auf ein eher starres, traditionelles<br />
Rollenverhalten zurück, das viele Menschen mit geistiger Behinderung verinnerlicht haben (vgl.<br />
FRISKE 1995: 90).<br />
Menschen mit geistiger Behinderung in Partnerschaften äussern häufig den Wunsch zu heiraten.<br />
Es stellt sich die Frage, welche Vorstellung sie mit dem Begriff Ehe verbinden. Über die<br />
Motivation eine Ehe einzugehen findet man in Fachliteratur verschiedenes. „Vielleicht sind mit<br />
dem Heiratswunsch zwei vitale Bedürfnisse verbunden: Das Bedürfnis, eine persönliche<br />
Beziehung durch ihre soziale Anerkennung zu festigen, und das Bedürfnis, durch Selbständigkeit<br />
in der Lebensgestaltung den Nachweis der eigenen Normalität zu erbringen“ (FRISKE 1997:<br />
41f). Allgemein lässt sich sagen, dass die Motivation von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
eine Ehe zu schliessen nicht gross von der nicht behinderter Menschen unterscheiden. Man kann<br />
31
vermuten, dass die Institution der Ehe bei Menschen mit geistiger Behinderung einen hohen<br />
Stellenwert hat, indem sie in einen traditionellen Lebensplan gehört, und Werte der Normalität<br />
verkörpert, die Menschen mit geistiger Behinderung anstreben.<br />
Der Ehe von Menschen mit geistiger Behinderung wurden grosse Vorbehalte entgegengebracht.<br />
Es wurde angeführt, dass Menschen mit geistiger Behinderung nur beschränkt „bindungsfähig“<br />
seien. In der Realität scheint es, dass Ehen von Menschen mit geistiger Behinderung oft wenig<br />
störungsanfällig und vielfach dauerhafter, weil diese eher das Bedürfnis nach Beständigkeit in<br />
der Lebensgestaltung haben (vgl. HOYLER/WALTER 1987: 33).<br />
Ehen von Menschen mit geistiger Behinderung sind gesetzlich nur bedingt möglich. Im Eherecht<br />
ist vorgesehen, dass urteilsunfähige Personen keine Ehe eingehen können, entmündigte Personen<br />
nur mit Zustimmung des Vormundes 32 . In Deutschland wurde, 1977 von SCHRÖDER erstmals<br />
erwähnt (vgl. SCHRÖDER 1977: 70), die „beschützte Ehe“ für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung praktiziert. Es handelt sich um eine eheähnliche Gemeinschaft, die aber mit<br />
Einschränkungen belegt wurde. Beispielsweise erwähnt SCHRÖDER hierbei die Kinderlosigkeit<br />
der Paare (vgl. ebd. 1977: 70).<br />
32 Vgl Art. 94 ZGB<br />
32
3 Aktueller Forschungsstand<br />
3.1 Forschungsarbeiten<br />
Bevor ich auf inhaltliche Aspekte des Forschungsstandes eingehe, werde ich zunächst anführen,<br />
seit wann über die Thematik geforscht wird und welche Forschungsprojekte bereits ausgeführt<br />
worden sind.<br />
In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich vor allem auf Entwicklungen in Deutschland<br />
und der Schweiz, da diese für die vorliegende Arbeit von Bedeutung sind. Internationale<br />
Entwicklungen werde ich, vor den Ausführungen über Forschung in Deutschland und der<br />
Schweiz, nur einführend erläutern.<br />
Es ist auffallend, dass in Forschung zur Thematik Elternschaft von Menschen mit leichter und<br />
mittlerer geistiger Behinderung vor allem Untersuchungen und Artikel zur Situation der Eltern<br />
vorliegen. Dies, trotzdem die Argumentation gegen das Recht auf Elternschaft stark mit dem<br />
Argument der Entwicklungsrisiken der betroffenen Kinder operiert. Erst in neuerer Zeit wird<br />
auch die Situation der Kinder differenzierter erforscht. Ich konzentriere mich zunächst auf die<br />
Forschungsarbeiten zur Situation der Eltern und gehe darauf in einem eigenen Kapitel auf den<br />
Forschungsstand zur Situation der Kinder ein.<br />
3.1.1 Internationale Forschung<br />
Die Auseinandersetzung mit der Thematik Elternschaft begann im Ausland früher als in<br />
Deutschland und der Schweiz. Als sich in Deutschland die Diskussion um die Frage drehte, ob<br />
Menschen mit geistiger Behinderung Kinder bekommen dürfen oder nicht, hatten andere Länder,<br />
wie etwa die USA, Kanada, Australien, England, Belgien, Schweden oder Dänemark bereits<br />
Erfahrung mit der Begleitung von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung. Der<br />
Bedarf nach Unterstützung war unbestritten, in einigen Ländern wurde bereits geforscht und<br />
publiziert (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 286f). In den USA beispielsweise gab es bereits in den<br />
80er Jahren erste Untersuchungen zu Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung (vgl.<br />
PIXA-KETTNER 1999: 65).<br />
Die Schwerpunkte internationaler Untersuchungen lagen beispielsweise bei epidemiologischen<br />
Fragen, den elterlichen Fähigkeiten, der Bedeutung sozialer Faktoren, der psychosozialen<br />
Belastung der Eltern oder auch der Haltung des Fachpersonals (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 4).<br />
1996 fand in Dänemark erstmals ein internationaler Austausch der Forschungsergebnisse statt<br />
(PIXA-KETTNER 2001: 287). Dieses Jahr gab es in Montpellier, Frankreich, im Rahmen des<br />
33
Weltkongresses der IASSID (The International Association for the Scientific Study of<br />
Intellectual Disabilities) eine Untergruppe Elternschaft, wo sich interessierte Forscherinnen und<br />
Forscher der ganzen Welt treffen und Forschungsergebnisse zur Thematik Elternschaft von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung vorstellen (vgl. IASSID 2004).<br />
In deutscher Fachliteratur ist nachzulesen, dass bis vor etwa 15 Jahren stillschweigende<br />
Übereinkunft herrschte, dass Nachkommenschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zu<br />
verhindern sei (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 2).<br />
„Für die ablehnende Haltung gegenüber einer Elternschaft führt MÜHL folgende Gründe an: „Ein Kind<br />
muss ausreichend gepflegt und versorgt, erzogen und angeregt werden; dies können Personen mit geistiger<br />
Behinderung in der Regel nicht leisten, d.h. das Sorgerecht würde den Eltern entzogen, das Kind vielleicht<br />
einer Pflegefamilie oder einem Heim übergeben werden“ (MÜHL 1984: 122). Nach KREBS ist zudem zu<br />
prüfen, ob unter medizinischem (körperlich-konstitutionellem) sowie psychosozialem Aspekt eine<br />
Schwangerschaft überhaupt vertretbar ist“ (WALTER 2002: 293).<br />
WALTER fügt an, dass ein Verzicht auf Elternschaft eine eindeutige Regelung der<br />
Empfängnisverhütung voraussetzt, wobei aus medizinischer Sicht grundsätzlich dieselben<br />
Verhütungsmittel wie bei Nichtbehinderten in Betracht gezogen werden können (vgl. WALTER<br />
1987: 88).<br />
„Der Sterilisation wurde bei geistig behinderten Frauen oftmals der Vorzug vor anderen Methoden<br />
gegeben. Dies hat vermutlich mehrere Gründe: Diese Methode ist relativ frei von Nebenwirkungen, bedarf<br />
nach ihrer Ausführung keiner „Überwachung“, verlangt keine weitere Beschäftigung mit Sexualität, wie es<br />
z.B. die Einübung in die Anwendung anderer Verhütungsmittel tut, und kann gegebenenfalls ohne Wissen<br />
beziehungsweise Aufklärung der Betroffenen vorgenommen werden. Schliesslich erschien die Sterilisation<br />
deshalb lange Zeit als Methode der Wahl, weil sie im Unterschied zu allen anderen Methoden dauerhafte<br />
und völlige Sicherheit vor Schwangerschaft bietet. Dies war deshalb so wichtig, weil Nachwuchs<br />
geistigbehinderter Frauen nicht nur in bestimmten Lebensphasen, sondern generell als unerwünscht galt“<br />
(PIXA-KETTNER 1991: 60).<br />
In den 80er Jahren wurden allmählich Stimmen hörbar, die eine Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung nicht von vorneherein ablehnten. Klaus DÖRNER sprach auf einer<br />
Fachtagung der Lebenshilfe 1987 den vielzitierten Satz:<br />
„Wir können endlich den Satz wagen, dass Menschen mit geistiger Behinderung grundsätzlich das Recht<br />
haben, Kinder zu bekommen, wie es das Grundgesetz ohnehin garantiert“ (DÖRNER 1987 zit. nach PIXA-<br />
KETTNER 2001: 284).<br />
DÖRNER selber bezeichnete den Satz als „atemberaubend“. Doch auch in den darauf folgenden<br />
Jahren wurde Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung unter Fachpersonen nur<br />
vorsichtig thematisiert. Veröffentlichungen gab es zu dieser Zeit kaum und auch in<br />
Fachveröffentlichungen wurde Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung meist als<br />
34
Tabuthema behandelt (vgl. GRIMM 2002: 299). Bei den vereinzelten Berichten handelt es sich<br />
vor allem um Erfahrungsberichte und Falldarstellungen. Auch die 1987 von Dieter BASENER in<br />
einer Einrichtung der Lebenshilfe durchgeführte Untersuchung hat Erfahrungsberichte von neun<br />
Eltern(-teilen) zum Inhalt. Diese Untersuchung entstand in Zusammenhang mit der<br />
Sterilisationsdebatte. BASENER interviewte die Eltern(-teile), deren Herkunftsfamilien und<br />
deren Betreuungspersonen. Die Betreuung der Kinder wurde in allen Fällen von den Familien<br />
der Eltern(-teile) übernommen, die bestehenden Einrichtungen verfügten über kein Konzept für<br />
die Betreuung der Kinder (vgl. BASENER 1993: 16). BASENER schildert und kommentiert die<br />
einzelnen Fälle und kommt zum Schluss, dass es sich um Menschen mit geistiger Behinderung<br />
handelt, die eher aus der Unterschicht stammen, deren Eltern nicht in der Lebenshilfe organisiert<br />
sind und weniger beschützt und behütet aufgewachsen sind als Kinder der Mittelschicht (vgl.<br />
ebd. 1993: 15).<br />
1991 veröffentlichte PIXA-KETTNER einen Artikel in der Fachzeitschrift Sonderpädagogik, der<br />
noch 1990 als zu brisant eingestuft und damals nicht veröffentlicht werden konnte (vgl.<br />
BRENNER/WALTER 1999: 224). Dieser Artikel „Geistigbehindert und Mutter?“ behandelt die<br />
Themen Kinderwunsch und Mutterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung bezüglich der<br />
Sterilisationsdebatte, welche dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz vorausging. Das<br />
Betreuungsgesetz verbietet die Sterilisation Minderjähriger grundsätzlich und erschwert die<br />
Sterilisation volljähriger Menschen mit geistiger Behinderung. Mit diesem neuen Gesetz konnte<br />
das Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung nicht mehr ignoriert werden<br />
(vgl. PIXA-KETTNER 2001: 284), eine Diskussion war angefacht. Mit dem neuen<br />
Betreuungsgesetz, so PIXA-KETTNER 1995, ist „logischerweise, wenn auch unausgesprochen,<br />
die Möglichkeit der eigenständigen Entscheidung geistig behinderter Menschen für oder gegen<br />
eigene Kinder vorgesehen“ (PIXA-KETTNER 1995: 186). Gelegentlich wird ein „Recht geistig<br />
behinderter Menschen auf ein Kind“ explizit ausgesprochen. Dennoch besteht noch ein grosses<br />
Defizit an Realisierungen durch Einrichtungen und nicht-institutionalisierte Betreuungsformen,<br />
in denen Eltern mit geistiger Behinderung berücksichtigt werden (vgl. PIXA-KETTNER 1991:<br />
62).<br />
Eine weitere frühe Untersuchung führte Brigitte GRIMM durch. Sie beabsichtigte einen Beitrag<br />
zur offenen Diskussion der Thematik zu leisten. Die Daten stammen aus einer grossen<br />
Einrichtung in Norddeutschland, welche über 700 Personen in Werkstätten für geistig Behinderte<br />
beschäftigt, in der GRIMM insgesamt 31 zwischen 1979 und 1991 geborene Kinder und deren<br />
Eltern befragte (vgl. GRIMM 2002: 299). GRIMM untersuchte den Verlauf der<br />
Schwangerschaften, die Lebenssituation der Eltern und die Situation der Kinder. Sie kommt zum<br />
35
Schluss, dass es wichtig ist, die Form der Unterstützung der Eltern und deren Kinder durch Dritte<br />
zu thematisieren und die Kooperation der beteiligten Fachpersonen zu fördern (vgl. ebd. 2002:<br />
304). Weiter stellt auch GRIMM fest, dass die meisten Eltern(-teile) aus der Unterschicht<br />
stammen, was sie auf fehlende Aufklärung und Verhütung zurückführt. Dieses Ergebnis lässt<br />
schon gewisse Schlüsse auf den Stellenwert von sexualpädagogischer Beratung und Begleitung<br />
zu.<br />
1993 erschienen die Betheler Arbeitstexte zu „Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen<br />
mit einer geistigen Behinderung“. Die Texte wurden 1990 bis 1991 von einer Arbeitsgruppe der<br />
Anstalt Bethel zur Information und Orientierungshilfe zusammengestellt. Wichtig erscheint mir,<br />
dass schon im Vorwort der Schrift erwähnt wird, dass eine Auseinandersetzung mit der<br />
Thematik Elternschaft zunächst vor allem eine Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung ist<br />
(vgl. BETHEL 1993: Vorwort). Eine zentrale Formulierung der Publikation ist die<br />
„Verantwortliche Elternschaft“ (vgl. NEUER-MIEBACH 1993: 83).<br />
Die bisherige Diskussion der Thematik war emotional und von einer Atmosphäre gegenseitiger<br />
Vorwürfe und Beschuldigungen geprägt (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
1995: 186). In der pädagogischen Praxis herrschte eine eher am Einzelfall orientierte Haltung<br />
(vgl. ANTOR/BLEIDICK 2000: 44). Das tatsächliche Wissen um die Möglichkeiten und<br />
Grenzen der Kindererziehung durch geistigbehinderte Frauen und Männer scheint minimal (vgl.<br />
PIXA-KETTNER 1991: 68). Dennoch hat sich die Diskussion, die sich in den 80er Jahren noch<br />
vorwiegend um die Frage drehte, ob Menschen mit einer geistigen Behinderung Kinder haben<br />
dürfen, auf die Frage nach geeigneten Formen der Unterstützung verlegt (PIXA-KETTNER<br />
1999: 65). Einen grossen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und Enttabuisierung der<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung leistete die erste bundesweite Studie,<br />
welche im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Bundesvereinigung Lebenshilfe<br />
die Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD untersuchte. An der<br />
Universität Bremen leiteten Ursula PIXA-KETTNER, Stefanie BARGFREDE und Ingrid<br />
BLANKEN das umfangreiche Forschungsprojekt, das eine wissenschaftlich erhobene,<br />
gehaltvolle Datenbasis und neue argumentative Impulse in die Diskussion zu bringen vermochte.<br />
In einer empirischen Untersuchung wurden von 1993 bis 1995 drei Fragenkomplexe untersucht<br />
(vgl. PIXA-KETTNER 1998: 118/119). Mittels Fragebogen wurde erhoben, wie viele<br />
Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung es in der BRD gibt, wo und wie Eltern<br />
und Kinder leben, sowie, ob und von wem sie Unterstützung erhalten. Der zweite<br />
Fragenkomplex behandelte die Situation der Eltern mit leichter bis mittlerer geistiger<br />
Behinderung. In Interviews wurden die Erfahrungen von Eltern in insgesamt 30 Elternschaften<br />
36
untersucht und zusätzlich die jeweilige Beurteilung der Angehörigen und Fachpersonen erhoben.<br />
Das Ziel der Interviews war es, möglichst differenzierte Aussagen über die persönliche Situation<br />
und die subjektiven Sichtweisen der befragten Personen zu erhalten (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 8). In einem dritten Teil des Forschungsprojektes<br />
wurden Konzepte und Betreuungsmodelle aus dem In- und Ausland beurteilt und dazu<br />
Schlussfolgerungen für eine möglichst erfolgreiche Unterstützung gezogen. Die Untersuchung<br />
zeigte, dass es trotz restriktiver Bedingungen eine grosse Anzahl Elternschaften in der BRD gibt<br />
(vgl. PIXA-KETTNER 2003: 2). Zu weiteren Ergebnissen der Untersuchung komme ich im<br />
inhaltlichen Teil (vgl. Kapitel 3.2). Den Forscherinnen war es wichtig, die Wünsche, Bedürfnisse<br />
und Probleme der betroffenen Eltern zu erfassen (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-<br />
KETTNER 1997: 227). Dadurch provozierten sie einen Perspektivenwechsel, der normative<br />
Aspekte in den Hintergrund treten lässt und die Betroffenen selbst ins Zentrum der Betrachtung<br />
rückt (vgl. EHRIG 1998: 65). Dieser Umstand hatte höchstwahrscheinlich auch Einfluss auf die<br />
Diskussion um die Thematik Elternschaft. So ist in den letzten Jahren die Sensibilität gegenüber<br />
den Bedürfnissen geistig behinderter Eltern gewachsen (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 2).<br />
Das 1996 erschienene Buch „Und dann waren sie sauer auf mich, dass ich das Kind haben<br />
wollte…“, fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996). Im deutschsprachigen Raum ist dies die<br />
wichtigste Publikation der neueren Zeit, obwohl die Untersuchung nun auch schon 10 Jahre<br />
zurückliegt. Ursula PIXA-KETTNER hat neben dem zum Forschungsprojekt erschienen Buch<br />
zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht.<br />
Im Anschluss an das Forschungsprojekt wurde 1995 eine Follow-up-Studie erstellt. Da die<br />
Untersuchung des Forschungsprojektes lediglich eine Momentaufnahme der Situation<br />
geistigbehinderter Eltern darstellt, beschlossen die Forscherinnen mit einer Follow-up-Studie<br />
zusätzlich längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen (vgl. PIXA-KETTNER 1998: 119). Mit<br />
dem Ziel gemeinsame Entwicklungen beschreibend darzustellen und mögliche fördernde und<br />
hinderliche Bedingungen für eine günstige Entwicklung zu benennen, wurden fünf Eltern mit<br />
geistiger Behinderung, sowie deren Angehörige und betreuende Fachpersonen zwei Jahre nach<br />
einem ersten Interview erneut interviewt. Es sollte dokumentiert werden, wie sich die Situation<br />
entwickelt hatte. Insbesondere interessierten die Forscherinnen sich für Veränderungen im Leben<br />
der Eltern und Kinder, die Entwicklung der Kinder, die Beurteilung der erhaltenen Unterstützung<br />
und die Wahrnehmung der Mutter- und Vaterrolle durch die Eltern (vgl. PIXA-KETTNER 1998:<br />
120). Auf die Ergebnisse werde ich im inhaltlichen Teil eingehen (vgl. Kapitel 3.2).<br />
37
Eine weitere Untersuchung, die ich hier erwähnen möchte, ist im Rahmen einer Diplomarbeit an<br />
der EFH 33 Freiburg entstanden. Martina BRENNER führte 1998, betreut durch Joachim<br />
WALTER, qualitative Interviews mit Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung, die mit ihren<br />
Kindern zusammenleben, sowie Mitarbeitern, die Kinder und Eltern begleiten, durch (vgl.<br />
BRENNER 1998). Ich stütze mich in der inhaltlichen Beschreibung des Forschungsstandes auch<br />
auf Ergebnisse dieser Untersuchung.<br />
Die genannten Projekte und Arbeiten erachte ich für den deutschsprachigen Raum als relevant.<br />
Es gibt weitere Diplomarbeiten, und Tagungsberichte 34 , die sich mit der Thematik Elternschaft<br />
befassen, auf die ich in dieser Arbeit nicht eingehe.<br />
3.1.2 Forschung in der Schweiz<br />
Zunächst habe ich mich mit der Entwicklung um die Thematik Elternschaft in Deutschland<br />
befasst, da die Entwicklung in bestehender Literatur schon analysiert und somit gut<br />
nachzuvollziehen ist. In der Schweiz hingegen, muss ich mich auf einige wenige Berichte<br />
beziehen. Ansonsten stelle ich fest, dass die Diskussion bezüglich der Thematik Elternschaft von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung weniger weit ist als in Deutschland, aber auch im Begriffe,<br />
sich in ähnlicher Weise zu entwickeln. Hierbei möchte ich auf das Sterilisationsgesetz<br />
hinweisen, das vergleichbar mit dem Betreuungsgesetz in Deutschland, eine verstärkte<br />
Diskussion um Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung angeregt hat. Diese<br />
Diskussion ist ähnlich der früheren Diskussion in Deutschland sehr emotional und auf wenig<br />
fachliche Informationen gestützt. Sie dreht sich, auch dies analog zu Deutschland, vor allem um<br />
die Frage, ob Menschen mit geistiger Behinderung ein Recht auf Elternschaft haben oder nicht.<br />
In einem von Riccardo BONFRANCHI 1990 in der Schweizerischen Heilpädagogischen<br />
Rundschau veröffentlichten Artikel, wird Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
im Zuge der (deutschen) Sterilisationsdebatte erwähnt. BONFRANCHI nimmt zu einem Zitat<br />
von KNAPPE (1989) Stellung, in welchem Elternschaft als Prüfstand, an dem gesellschaftliche<br />
Integration gemessen werden kann, bezeichnet wird. Demnach sollte durch das Überdenken des<br />
repressiven Sexualkundeunterrichts an Schulen für Geistigbehinderte und mit<br />
33 Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen, Freiburg, Deitschland. Joachim WALTER war lange Zeit<br />
Professor für Sozialpsychologie an der EFH.<br />
34 „Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung“, Fachtagung 1995 an der Universität Bremen.<br />
Universität Bremen.<br />
„Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“, Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 2000 in<br />
Marburg.;<br />
„Neue Wege in der Behindertenpolitik. Vernetzte Hilfen für Eltern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt<br />
sind, und ihre Kinder“, Fachworkshop von MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.,2002 in Dortmund.<br />
38
Verhütungsangeboten Alternativen zur Zwangssterilisation geschaffen werden (vgl.<br />
BONFRANCHI 1990: 263/264). So fordert er Unterstützung der Mütter mit geistiger<br />
Behinderung, so wie auch beispielsweise alleinerziehende Mütter oder mit der<br />
Erziehungsaufgabe überforderte Familien unterstützt würden und bezeichnet es als interessant,<br />
dass Kinder geistig behinderter Menschen nur höchst selten dieselbe Behinderung haben wie<br />
deren Eltern (vgl. ebd. 1990: 264).<br />
Neben Erfahrungsberichten und einigen bedürfnisorientierten Initiativen aus der Praxis, ist mir in<br />
der Schweiz bisher nur ein wissenschaftliches Projekt bekannt, das sich mit der Thematik<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung beschäftigte. Es handelt sich hierbei um<br />
eine Studie, die fünf Studentinnen der Universität Fribourg 2002 im Rahmen einer Diplomarbeit<br />
verfasst haben.<br />
Es handelt sich um eine empirische Untersuchung, die in einem quantitativen Teil untersucht,<br />
wie viele geistig behinderte Menschen mit Kindern es in Institutionen gibt, sowie, wie aktuell die<br />
Themen Partnerschaft und Elternschaft in Institutionen sind. Es wurden knapp 300 Fragebogen<br />
verschickt, der verwertbare Rücklauf betrug etwa ein Drittel. Das Ergebnis auf die Frage nach<br />
Elternschaften fiel so aus, dass es ein Paar gibt, das mit dem Kind zusammen wohnt und 9<br />
Mütter und 4 Väter 35 , die von ihren Kindern getrennt leben. Dieses Ergebnis, das meiner<br />
Recherchierarbeit widerspricht, kann meiner Ansicht nach so erklärt werden, dass einerseits nur<br />
Institutionen und Werkstätten angeschrieben wurden und andererseits nicht alle verschickten<br />
Fragebogen ausgefüllt worden sind. Auf weitere Ergebnisse des Institutionenteils zu Fragen der<br />
Sexualpädagogik, Verhütung, Partnerschaft und Wohnformen werde ich im inhaltlichen Teil<br />
eingehen (vgl. Kapitel 3.2). Im qualitativen Teil wird anhand von Interviews mit Eltern mit<br />
geistiger Behinderung - zwei Mütter und ein Elternpaar - und den betreuenden Fachpersonen,<br />
deren aktuelle Lebenssituation untersucht.<br />
Des Weiteren ist mir eine Arbeit der Fachhochschule für soziale Arbeit in Zürich bekannt, die<br />
ein fiktives Konzept für eine agogische Wohnform für drei geistig behinderte Frauen und deren<br />
Kinder vorstellt. Ansonsten muss auf Forschung aus Deutschland oder englischsprachige<br />
Literatur zurückgegriffen werden. In schweizerischen Fachzeitschriften gibt es ebenfalls nur<br />
wenige Artikel. Hierbei ist ein Themenheft der Zeitschrift der Elternvereinigung <strong>Insieme</strong> zu<br />
nennen (<strong>Insieme</strong> 1998), sowie ein kürzlich in der VHN 36 erschienener Artikel von Barbara<br />
JELTSCH-SCHUDEL über die Diplomarbeit an der Universität Fribourg (JELTSCH-<br />
SCHUDEL 2003). Zudem ist dieses Jahr ein Artikel in der Schweizerischen Zeitschrift für<br />
35 Wobei aus der Untersuchung nicht ersichtlich ist, ob die Mütter und Väter zusammen ein Kind gezeugt haben,<br />
sondern lediglich, dass sie Elternteile sind, die nicht mit ihrem Kind zusammenwohnen.<br />
36 Vierteljährliche Zeitschrift für Heilpädagogik und ihre Nebengebiete<br />
39
Heilpädagogik über die Fachtagung zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung, welche im September an der Universität Zürich stattgefunden hat (vgl. Kap. 4),<br />
veröffentlicht worden (HOYNINGEN-SÜESS/STAUDENMAIER 2004). Weitere Artikel, die<br />
sich ausschliesslich der Thematik Elternschaft widmen, sind mir nicht bekannt.<br />
40
3.1.3 Vergleich der Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz<br />
Zur Verdeutlichung der Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz habe ich ein Schema<br />
mit den wichtigsten Ereignissen zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung in den letzten 20 Jahre erstellt (vgl. Abb. 1).<br />
Deutschland<br />
Publikation<br />
Forschung<br />
Fachtagungen<br />
Schweiz<br />
Publikation<br />
Forschung<br />
Fachtagungen<br />
1980<br />
Artikel WALTER 1978<br />
1985<br />
Dörner-Satz 1987<br />
Untersuchung BASENER 1987<br />
1990<br />
Sterilisationdebatte<br />
Artikel PIXA-KETTNER 1991<br />
Untersuchung GRIMM 1992<br />
Broschüre Lebenshilfe 1993<br />
Betheler Arbeittexte 1993<br />
Forschungsprojekt PIXA-KETTNER et al. 1993-95<br />
1995 Fachtagung Bremen 1995<br />
Publikation zum Forschungsprojekt PIXA-KETTNER et al. 1996<br />
Forschung Eltern<br />
Diplomarbeit BRENNER 1998 Themenheft <strong>Insieme</strong> 1998<br />
Diverse Fachartikel<br />
Fachtagung Bremen 1999<br />
2000 Fachtagung Marburg 2000<br />
Forschung Kind<br />
Sterilisationsdebatte<br />
Diplomarbeit SANDERS 2002 Diplomarbeit ESS et al. 2002<br />
Artikel JELTSCH-SCHUDEL 2003<br />
Dissertation PRANGENBERG 2003 Fachtagung Zürich 2003<br />
Artikel HOYNINGEN/STAUDENMAIER 2004<br />
2005<br />
Teilnahme deutscher ForscherInnen am internationalen<br />
Subkongress Elternschaft in Montpellier 2004<br />
Abb. 1: Entwicklungen zur Thematik in Deutschland und der Schweiz<br />
41
Unter den Rubriken Publikationen, Forschung und Fachtagungen habe ich zu Deutschland und<br />
der Schweiz jeweils wichtige Ereignisse entlang der Zeitachse angeordnet. Das Schema<br />
beinhaltet nicht alle Ereignisse, sondern greift insbesondere für Deutschland und die Schweiz<br />
wichtige Entwicklungen heraus.<br />
Wenn nun ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz angestellt wird, ist zunächst<br />
ersichtlich, dass die Entwicklungen zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung sich in Deutschland wie auch in der Schweiz mit der Sterilisationsdebatte<br />
intensiviert haben. In Deutschland liegt die gesetzliche Neuregelung schon etwa 10 Jahre zurück,<br />
in der Schweiz befinden wir uns mitten in der Diskussion. Es ist daher denkbar, dass die Schweiz<br />
am Anfang dieser, sich im Zuge der Sterilisationsdebatte verstärkenden, Diskussion um die<br />
Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung steht.<br />
Im Vergleich mit internationalen Publikationen, Forschung und Fachtagungen (vgl. Kap.<br />
3.1.1.1), findet die Diskussion um Elternschaft im deutschsprachigen Raum eher spät statt.<br />
Die Darstellung erweckt den Eindruck, dass die Aktivitäten um die Thematik in Deutschland<br />
gegenwärtig zwar breiter abgestützt sind, jedoch seit der bundesweiten Untersuchung von PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1993 bis 1995 wurden in Deutschland keine weiteren<br />
umfassenden Forschungsprojekte durchgeführt. Man kann vermuten, dass in dieser Zeit die<br />
Institutionalisierung der Unterstützungsangebote weiter fortgeschritten ist und weitere<br />
Forschungsprojekte möglicherweise die Evaluation der Unterstützung von Eltern(-teilen) mit<br />
geistiger Behinderung und deren Kinder zum Inhalt haben werden.<br />
In Deutschland ist eine Entwicklung der Forschungsthemen - teilweise im Schema ersichtlich -<br />
von zunächst sich auf Einzelfälle von Elternschaften beziehenden Falldarstellungen zu eher<br />
quantitativen Projekten, die Eltern, Kinder und deren Lebensumstände erfassen, ersichtlich. In<br />
aktuellen Forschungsprojekten sind die subjektiven Sichtweisen der Eltern mit geistiger<br />
Behinderung, der Angehörigen und der Betreuungspersonen zentral. Im Gegensatz zu<br />
anfänglichen Forschungsaktivitäten beschränken sich Untersuchungen nicht mehr hauptsächlich<br />
auf die Eltern, sondern beziehen auch die spezifische Situation der Kinder geistig behinderter<br />
Eltern mit ein oder machen sie gar zum Thema der Untersuchung.<br />
3.1.4 Forschung zur Situation der Kinder<br />
Die Gefährdung des Kindeswohls ist einer der wichtigsten Einwände gegen das Recht von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung auf Elternschaft. Dennoch liegen bisher nur wenige<br />
Informationen über die tatsächliche Entwicklung von Kindern geistig behinderter Eltern und die<br />
42
iographische Bedeutung, als Kind geistig behinderter Eltern aufzuwachsen vor (vgl. SANDERS<br />
2003: 2). Berichte über die Situation der Kinder geistigbehinderter Mütter, so schreibt PIXA-<br />
KETTNER 1991, „gehen über einzelne Beispiele und Vermutungen nicht hinaus“ (vgl. PIXA-<br />
KETTNER 1991: 65). Zumeist beschrieben die vorliegenden Berichte, fokussiert auf<br />
Entwicklungsrisiken, Einzelerfahrungen aus der Praxis (vgl. SANDERS 2003: 22). Mittelpunkt<br />
der wenigen Untersuchungen sind vor allem die Eltern selber und zunehmend auch<br />
Betreuungspersonen, die Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder unterstützen.<br />
In den letzten Jahren aber schien sich dieser Forschungsbereich in Deutschland zu entwickeln.<br />
Im Forschungsprojekt PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN wurde erstmals auch Alter<br />
und Wohnform der Kinder berücksichtigt und zudem drei lebensgeschichtliche Interviews mit<br />
erwachsenen Kindern geistigbehinderter Eltern durchgeführt (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996). Es liegt eine Diplomarbeit von Dietke SANDERS<br />
vor, in der sie untersucht, was es für ein Kind bedeutet, Eltern mit geistiger Behinderung zu<br />
haben (SANDERS 2003). SANDERS befragte in ihrer Untersuchung anhand qualitativer<br />
Leitfadeninterviews MitarbeiterInnen von stationären und ambulanten Familienprojekten, die mit<br />
geistig behinderten Eltern und deren Kinder arbeiten, nach ihren Erfahrungen. Zudem ist gerade<br />
eine Dissertation von Magnus PRANGENBERG zum Thema „Lebenssituation von Kindern,<br />
deren Eltern als geistig behindert gelten“ (PRANGENBERG 2004) erschienen. Es handelt sich<br />
um eine Untersuchung der Lebens- und Entwicklungsrealität der erwachsenen Kinder geistig<br />
behinderter Eltern anhand von biografischen Interviews. Dieser Ansatz stellt eine Ausweitung<br />
der Methode der lebensgeschichtlichen Interviews mit erwachsenen Kindern im Rahmen des<br />
Forschungsprojektes PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN dar. Eine ähnliche<br />
Untersuchung wurde bereits von Wendy und Tim BOOTH in England durchgeführt<br />
(BOOTH/BOOTH 1998). Im Buch „Growing up with parents who have learning difficulties“<br />
nähern sich BOOTH/BOOTH über einen lebensgeschichtlichen Ansatz den erwachsenen<br />
Kindern geistig behinderter Eltern, mit dem Ziel, Informationen über die Langzeitfolgen ihrer<br />
Sozialisation zu sammeln.<br />
In internationaler Forschung, vor allem in den USA, wird seit den 60er Jahren zur<br />
Lebenssituation von Kindern geistig behinderter Eltern geforscht. Allerdings beziehen sich die<br />
Untersuchungen hauptsächlich auf Besonderheiten der körperlichen, psychosozialen,<br />
emotionalen und kognitiven Entwicklung, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern in<br />
Familien mit geistig behinderten Eltern(-teilen), sowie auf die mögliche Bedrohung der<br />
kindlichen Entwicklung durch Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt oder eine eigene<br />
43
Behinderung (vgl. SANDERS 2003: 22). Die Forschung ist somit stark an Risikofaktoren und<br />
möglichen Defiziten der Kinder geistig behinderter Eltern orientiert.<br />
3.2 Forschung inhaltlich<br />
Meine Quellen zur Darstellung des Forschungsstandes sind das Forschungsprojekt von PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN sowie einige andere Arbeiten und Artikel. Da zu dieser<br />
Thematik in Deutschland und der Schweiz noch nicht sehr lange diskutiert und geforscht wird,<br />
stand mir nicht allzu viel Material zur Verfügung. Ich habe mich dennoch auf deutschsprachige<br />
Artikel und Forschungsprojekte beschränkt, da internationale Forschungsergebnisse zwar<br />
spannend, aber unter anderen gesellschaftlichen Voraussetzungen entstanden sind, und daher nur<br />
mit Vorsicht zu übertragen waren. Zudem galt mein hauptsächliches Interesse dem Stand der<br />
Diskussion und Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung in der Schweiz. Zur<br />
Darstellung des Forschungsstandes schien mir somit deutschsprachige Forschung und<br />
Fachliteratur ausreichend zu sein.<br />
3.2.1 Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
Im Unterschied zu anderen Eltern beginnt die Elternschaft für Menschen mit leichter und<br />
mittlerer geistiger Behinderung häufig mit einer „schweren Hypothek“ (PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 192). Der psychosoziale Hintergrund wirkt sich<br />
neben anderen Faktoren in hohem Masse auf den Verlauf der Elternschaft und die Ausprägung<br />
und Wahrnehmung der eigenen Elternrolle aus (vgl. ebd. 1995: 191). Nur wenige der im<br />
Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN untersuchten Eltern haben<br />
in ihrer Kindheit positive elterliche Autorität, Fürsorge und Wärme kennen gelernt (vgl. ebd.<br />
1995: 192) und verfügen so auch nicht über positive Rollenvorbilder. Es ist davon auszugehen,<br />
dass der soziale Hintergrund im Gegenteil häufig Belastungsfaktoren, wie etwa Armut, Gewalt,<br />
Suchtprobleme oder sexuellen Missbrauch, aufweist (vgl. ebd. 1995: 192). Viele Menschen mit<br />
geistiger Behinderung haben, durch eine psychosozial belastete Sozialisation geprägt, ein<br />
schlecht ausgebildetes Selbstwertgefühl und ein negatives Selbstbild (vgl. SANDERS 2003: 14).<br />
Vielfach liegt ein Informationsdefizit in Bezug auf den eigenen Körper, Sexualität, Verhütung,<br />
Schwangerschaft und Kindesversorgung vor (vgl. HÄHNER 1998 zit. nach SANDERS 2003:<br />
14).<br />
Dazu kommen die negativen Reaktionen der Umwelt zunächst auf den Kinderwunsch, der in<br />
Frage gestellt und pathologisiert wird, später auf eine Schwangerschaft. Elternschaft von<br />
44
Menschen mit geistiger Behinderung ist gesellschaftlich noch immer nicht akzeptiert, obwohl die<br />
bisherigen Untersuchungen klar zeigen, dass „aus einer geistigen Behinderung nicht automatisch<br />
eine Unfähigkeit zur Elternschaft resultiert“ (PIXA-KETTNER 2003: 2).<br />
3.2.1.1 Fünf Mythen<br />
PIXA-KETTNER nennt, angelehnt an LLEWELLYN, fünf Mythen über Eltern mit geistiger<br />
Behinderung. Die Mythen scheinen weit verbreitet zu sein (PIXA-KETTNER 2003: 4):<br />
1. Menschen mit geistiger Behinderung bringen geistig behinderte Kinder zur Welt.<br />
2. Menschen mit geistiger Behinderung haben besonders viele Kinder.<br />
3. Geistig behinderte Eltern missbrauchen ihre Kinder.<br />
4. Geistig behinderte Eltern vernachlässigen ihre Kinder.<br />
5. Geistig behinderte Eltern sind nicht in der Lage, angemessenes Elternverhalten zu lernen.<br />
Zum ersten Mythos der Vererbung der geistigen Behinderung führt PIXA-KETTNER an, dass<br />
eine geistige Behinderung des Kindes meist auf Umgebungsfaktoren, nicht auf erbliche Faktoren<br />
zurückzuführen sei.<br />
„Die wenigen wissenschaftlichen Untersuchungen die dazu vorliegen, deuten darauf hin, dass das Risiko,<br />
dass geistig behinderte Eltern, ein von Geburt an behindertes Kind zur Welt bringen, nur wenig höher liegt,<br />
als bei der Durchschnittsbevölkerung. Dabei ist auch die häufig schlechtere medizinische Versorgung -<br />
besonders vor und während der Schwangerschaft - und der oftmals schlechtere Gesundheitszustand der<br />
Mutter zu berücksichtigen“ (PIXA-KETTNER 2003: 3).<br />
Des Weiteren kommen Forschungsergebnisse übereinstimmend zur Einschätzung, dass Kinder<br />
geistig behinderter Eltern in der Regel über durchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten verfügen<br />
(vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 4). BONFRANCHI äussert, dass<br />
Kinder geistig behinderter Eltern selten dieselbe Behinderung wie ihre Eltern haben (vgl.<br />
BONFRANCHI 1990: 264) wie auch ANTOR/BLEIDICK, die von einem verschwindend<br />
kleinen Prozentsatz der Vererbung geistiger Behinderung berichten (vgl. ANTOR/BLEIDICK<br />
2000: 48). PRANGENBERG allerdings stellt fest, dass bei einem Grossteil der Studien die<br />
Gefahr einer geistigen Behinderung der Kinder geistig behinderter Eltern bei 30-60% liegend<br />
genannt wird, weist aber auch darauf hin, dass diese Zahl vor allem mit ungünstigen<br />
Entwicklungsbedingungen und mangelnder Förderung der Kinder zu erklären sei (vgl.<br />
PRANGENBERG 1999: 76f). Es wird darauf hingewiesen, dass Entwicklungsverzögerungen bei<br />
entsprechender Förderung ausgeglichen oder sogar vermieden werden können.<br />
Zum zweiten Mythos führt PIXA-KETTNER aus, dass nach dem bundesweiten<br />
Forschungsprojekt eine durchschnittliche Kinderzahl von 1,4 festgestellt wurde, was bedeutet,<br />
45
dass Menschen mit geistiger Behinderung weniger oder gleich viele Kinder haben wie die<br />
Normalbevölkerung (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 3).<br />
PIXA-KETTNER schreibt zum dritten Mythos nach LLEWELLYN, dass geistig behinderte<br />
Eltern gewisse Gemeinsamkeiten, wie etwa deprivierte Kindheit, geringe soziale Kompetenzen<br />
oder soziale Isolation, mit Eltern aufweisen, die als prädisponiert für Kindesmissbrauch gelten<br />
(vgl. PIXA-KETTNER 2003: 3). Daher konnte dieser Mythos zustande kommen, aber<br />
Missbrauch durch geistig behinderte Eltern kommt nicht häufiger vor als in der<br />
Normalbevölkerung.<br />
Zum vierten Mythos, dass Eltern mit geistiger Behinderung nicht in der Lage seien,<br />
angemessenes Elternverhalten zu lernen, führt PIXA-KETTNER aus, dass LLEWELLYN<br />
einräumt, dass Eltern ihre Kinder zuweilen vernachlässigen, dass der Mythos daher manchmal<br />
zutreffe, aber dies meist aus Mangel an Information geschehe und nicht beabsichtigt sei (vgl.<br />
PIXA-KETTNER 2003: 3).<br />
Der fünfte Mythos wurde laut PIXA-KETTNER schon 1995 von LLEWELLYN aufgrund<br />
Untersuchungen aus den USA und Kanada als nicht zutreffend bezeichnet (vgl. PIXA-<br />
KETTNER 2003: 4).<br />
Die Mythen scheinen, trotzdem sie von LLEWELLYN schon 1995 aufgestellt und kommentiert<br />
wurden, auch heute noch im deutschsprachigen Raum die Vorstellung vieler Menschen zu<br />
bestimmen (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 4). So wird bei der Schwangerschaft einer Frau mit<br />
geistiger Behinderung, sofern nicht schon durch eine Sterilisation dauerhaft verhindert, vielfach<br />
eine Abtreibung des Kindes oder eine direkte Fremdplatzierung nach der Geburt vorgeschlagen,<br />
um zu verhindern, dass Menschen mit geistiger Behinderung Eltern werden (vgl. BARGFREDE<br />
2000: 1).<br />
3.2.1.2 Häufigkeiten<br />
Die erhobene Zahl der Eltern mit geistiger Behinderung in Untersuchungen wird meist als relativ<br />
hoch bezeichnet. Im Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN in<br />
Deutschland wurden insgesamt 996 Elternschaften mit 1366 Kindern genannt, was über den<br />
Erwartungen der Forscherinnen lag. Die Elternschaften wurden von 292 der 668 Einrichtungen,<br />
die den Fragebogen ausfüllten, gemeldet. Allerdings bemerken die Forscherinnen, dass die<br />
tatsächliche Anzahl der Elternschaften nicht angegeben werden kann, es aber wahrscheinlich ist,<br />
dass auch in den 1064 Einrichtungen, die den Fragebogen nicht beantwortet haben,<br />
Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung vorkommen (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 13). So kennzeichnet die erhobene Zahl lediglich<br />
46
die Mindestzahl der Elternschaften in Deutschland. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/<br />
BLANKEN schliessen bei einem Rücklauf von knapp 40%, auf 2500 Elternschaften von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung insgesamt. GRIMM kommt bei ihrer Berechnung der<br />
Dunkelziffer im Rahmen einer Erhebung von Elternschaften in Werkstätten 1992 auf eine<br />
Gesamtanzahl von mindestens 8000 Elternschaften in Deutschland (vgl. BRENNER/WALTER<br />
1999: 224). Diese Berechnungen sind allerdings stark davon abhängig, wer in der jeweiligen<br />
Untersuchung befragt wurde. In der Studie von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
handelt es sich bei knapp einem Drittel der gemeldeten Elternschaften um beide Elternteile, bei<br />
etwa 51,2% um die Mutter, bei nur 7,4% um den Vater. Etwa 30% der gemeldeten<br />
Elternschaften leben in einer Lebensgemeinschaft zusammen (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 15).<br />
Die Häufigkeit der Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung in der Schweiz lässt<br />
sich nach ESS et al. folgendermassen beziffern. Von insgesamt 96 Institutionen, was einem<br />
Rücklauf von etwa 30% entspricht, wurden fünfzehn Elternschaften in zehn Institutionen<br />
ermittelt. Wobei davon neun Mütter und vier Väter ohne ihre Kinder in Institutionen leben und<br />
zwei Elternteile, die ein Paar sind, zusammen mit dem Kind in einer Institution leben (vgl. ESS<br />
et al. 2002: 87).<br />
Man könnte aus den Ergebnissen der Studien von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
und ESS et al. schliessen, dass es prozentual in Deutschland viel mehr Elternschaften gibt, als in<br />
der Schweiz. Ich halte diese Folgerung nicht für zulässig, da ESS et al. im Gegensatz zu PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN welche auch Mutter-Kind-Heime, Werkstätten für<br />
Behinderte und andere Einrichtungen angeschrieben haben, in der Umfrage nur Institutionen<br />
berücksichtigt haben. Die Zahlen der Schweizer Studie widersprechen zudem, wie bereits<br />
erwähnt, meinen Ergebnissen bei der Suche nach Elternschaften in der Deutschschweiz. Was<br />
also aus der Studie von ESS et al. gefolgert werden kann, ist, dass es in der Schweiz mindestens<br />
so viele Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung gibt, wie diese Untersuchung<br />
ermittelt hat, höchstwahrscheinlich aber einige mehr.<br />
Die Familiengrösse beläuft sich bei der Studie von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/<br />
BLANKEN pro Eltern(-teil) bei etwa 75% auf ein Kind. Die restlichen 25% haben meist zwei<br />
oder drei, wenige sogar noch mehr Kinder (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
1996: 17). In der Untersuchung von ESS et al. wurden 9 Elternteile mit einem Kind und zwei<br />
Elternteilen mit zwei Kindern. Mehr als zwei Kinder pro Familie kommen nicht vor, bei drei<br />
Elternteilen ist die Anzahl der Kinder nicht bekannt (vgl. ESS et al. 2002: 88).<br />
47
Über die Entwicklung der Häufigkeit von Elternschaften lassen sich aus Mangel an Studien nur<br />
wenige Aussagen treffen. Die Fachleute wurden in den letzten Jahren tendentiell immer häufiger<br />
mit der Thematik konfrontiert (vgl. CESCHI 1998: 13). Auch laut Ergebnis des deutschen<br />
Forschungsprojektes, lässt sich bei der Zahl der Geburten von Kindern geistig behinderter Eltern<br />
in den Jahren vor 1996 ein deutlicher Anstieg feststellen (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 17). Rund die Hälfte der angegebenen Geburten<br />
lagen höchstens zehn Jahre vor 1996 zurück, ein Drittel der Kinder wurde sogar in den letzten<br />
vier Jahren vor 1996 geboren (vgl. ebd. 1996: 17). Es ist allerdings unklar, ob dieser Anstieg auf<br />
die ungenaue Erfassung zurückliegender Geburten zurückzuführen ist. Sicher ist, dass immer<br />
mehr Kinder bei ihren Eltern aufwachsen können (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 65). Trotz des<br />
Anstiegs der Elternschaften in den letzten Jahren gibt es immer noch wenig institutionelle<br />
Hilfsangebote (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 234).<br />
3.2.1.3 Schema zu Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
Im Folgenden werde ich auf den Forschungsstand zu verschiedenen wichtigen Themenbereichen<br />
bezüglich Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung eingehen. Zur<br />
Verdeutlichung der Zusammenhänge stelle ich den Ausführungen ein Schema voran (vgl. Abb.<br />
2). Das Schema ist angelehnt an ein bestehendes Schema von Rosmarie ENDRISS, das die Wege<br />
einer schwangeren Frau mit geistiger Behinderung darstellt (vgl. ENDRISS 1995: 73). Ich habe<br />
das Schema etwas umstrukturiert und um einige mir wichtig erscheinende Aspekte erweitert.<br />
48
sexualpädagogische<br />
Beratung und<br />
Begleitung<br />
Sterilisation<br />
Verhütung<br />
Beratung bezüglich<br />
Familienplanung<br />
Abtreibung<br />
Trennungsbegleitung<br />
Heim/ Adoption/<br />
Pflegefamilie<br />
ohne Kontakt<br />
Frau/Mann<br />
mit leichter/<br />
mittlerer<br />
geistiger<br />
Behinderung<br />
Schwangerschaft<br />
Trennung<br />
Heim/ Adoption/<br />
Pflegefamilie mit<br />
Kontakt<br />
Kinderwunsch<br />
Geburt<br />
Zusammen<br />
-leben<br />
Stationäre<br />
Betreuung<br />
(Institution,<br />
heilpädagog.<br />
Gemeinschaft,<br />
Mutter-Kind-<br />
Heim,<br />
Herkunftsfamilie)<br />
Schwangerschaftsbegleitung<br />
und<br />
Geburtsvorbereitung<br />
Ambulante<br />
Begleitung<br />
(Wohnung,<br />
Wohnheim)<br />
Unterstützung<br />
ohne<br />
Unterstützung<br />
Abb. 2:<br />
Schema über Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Trennung,<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
Das Schema stellt eine Vereinfachung der Abläufe von einem Kinderwunsch über geplante oder<br />
ungeplante Schwangerschaft und Geburt bis zur unterstützten oder nicht unterstützten<br />
Elternschaft einer Frau oder eines Paares mit geistiger Behinderung dar. Dargestellt sind<br />
ebenfalls die Möglichkeiten durch die eine Schwangerschaft, Geburt oder Elternschaft umgangen<br />
49
oder abgebrochen wird. Es sind dies irreversible oder reversible Verhütung, Abtreibung und<br />
Trennung direkt nach der Geburt oder im Verlauf einer unterstützten Elternschaft.<br />
Die grauen Ovale stellen die Beratung und Unterstützung dar, die zu verschiedenen Zeitpunkten<br />
im Ablauf angeboten werden kann. Es handelt sich chronologisch aufgeführt um<br />
sexualpädagogische Beratung und Begleitung, Beratung bezüglich der Familienplanung,<br />
Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung, Trennungsbegleitung und Unterstützung<br />
der Elternschaft in mehr oder weniger intensiver Form. Wo die Beratung und Unterstützung<br />
ansetzt ist nicht festgelegt, darum ist deren Wirkungsfeld durch die Ovale im Schema auch eher<br />
vage angesetzt.<br />
3.2.1.4 Kinderwunsch<br />
Das Bekommen von Kindern war früher in eine religiöse und soziale Ordnung eingebunden.<br />
Unter anderem spielten ökonomische Überlegungen eine Rolle. Heute ist es eine individuelle<br />
Entscheidung, ob man ein Kind möchte oder nicht. Das Kind hat eher ideologischen Wert (vgl.<br />
FRISKE 1995: 102).<br />
Wenn eine Frau mit geistiger Behinderung einen Kinderwunsch hat, steht meist ein Motiv<br />
dahinter. PIXA-KETTNER nennt drei Kategorien von Motiven: das Erlangen eines<br />
gesellschaftlichen Status, das Selbstwertgefühl und die Verbesserung der Beziehung zu<br />
vertrauten Personen (vgl. PIXA-KETTNER 1991: 63). Das erste Motiv, das Erlangen eines<br />
gesellschaftlichen Status, möchte ich etwas näher erläutern. Es hängt mit der hohen<br />
Anerkennung zusammen, die der Mutterschaft und Elternschaft in der heutigen Gesellschaft<br />
beigemessen wird. Der Wunsch nach einem Kind, kann also zugleich ein Wunsch nach<br />
Anerkennung als „normale“ Frau bedeuten. Dennoch sind da die Erwartungen der Gesellschaft<br />
widersprüchlich. So wird von einer Frau mit einer geistigen Behinderung, anders als bei Frauen<br />
ohne Behinderung, Kinderlosigkeit erwartet.<br />
Die Motive eines Kinderwunsches können nicht als spezifisch für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung bezeichnet werden. Laut PIXA-KETTNER besteht kein Unterschied in deren<br />
Irrationalität. Die Problematik liegt in der „grösseren Konflikthaftigkeit zwischen Wunsch und<br />
Realisierung und in der unterschiedlichen, gesellschaftlichen Bewertung des (irrationalen)<br />
Kinderwunsches“ (PIXA-KETTNER 1991:65). Der Unterschied besteht eher darin, dass diese<br />
mehr oder weniger ausgeprägt sind und dass Nicht-Behinderte, im Gegensatz zu Menschen mit<br />
geistiger Behinderung, ihre Motive nicht offen legen müssen (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 64).<br />
Nach der Lebenszyklustheorie von ERIKSON (1966), entwickelt jeder Mensch mit spätestens 35<br />
Jahren einen Kinderwunsch<br />
50
Das Recht der Frau Kinder zu bekommen ist nicht akzeptiert. Bei Frauen ohne Behinderung<br />
handelt es sich vielmehr um eine Erwartung Kinder zu bekommen und Mutter zu werden.<br />
Kinderlosigkeit gilt – früher stärker als heute – als Makel. Bei Frauen mit geistiger Behinderung<br />
hingegen ist die Erwartung der Gesellschaft, dass sie keine Kinder bekommen (vgl. FRISKE<br />
1995: 98, 102). Bis in die 80er Jahre – und auch heute noch – war und ist Mutterschaft von<br />
Frauen mit geistiger Behinderung unerwünscht (vgl. MEYER-REY 1999: 130). Es wird versucht<br />
das Recht der Mutterschaft für Frauen mit geistiger Behinderung zu legitimieren. In den Betheler<br />
Arbeitstexten „Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“ wurde<br />
schon 1992 festgehalten, dass es keiner Legitimation bedarf, dass Frauen mit geistiger<br />
Behinderung Kinder bekommen (vgl. BETHEL 1992: 4).<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht unproblematisch. Dennoch kann<br />
ein Kinderwunsch einer Frau oder eines Mannes mit geistiger Behinderung nicht einfach<br />
ignoriert werden. Frühzeitige Thematisierung des Kinderwunsches, ein offener Umgang mit der<br />
Thematik und praxisorientierte Beratung (vgl. FRISKE 1995: 99) setzen die Grundlagen für<br />
einen realistischen Umgang mit Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn<br />
durch Beratung die Motive eines Kinderwunsches erkannt werden, werden vielleicht andere<br />
Bedürfnisse erkannt, nach deren Befriedigung der Kinderwunsch für den Menschen mit<br />
Behinderung nicht mehr so relevant ist. Wenn der Kinderwunsch als solcher bleibt, ist es<br />
sinnvoll, Frauen und Männern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung ein<br />
Familienpraktikum vorzuschlagen, das die Realität der elterlichen Aufgaben, mit schönen und<br />
anspruchsvollen Seiten, verdeutlicht.<br />
3.2.1.5 Schwangerschaft, elterliche Kompetenzen, Reaktion des Umfeldes<br />
Die Mehrzahl der Schwangerschaften von Frauen mit geistiger Behinderung sind - wie die<br />
Ergebnisse von BRENNER zeigen - ungeplant (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 225). Dies<br />
kann einen Zusammenhang mit mangelnder sexualpädagogischer Aufklärung und Beratung<br />
durch die Bezugspersonen haben. Sexualpädagogische Interventionen finden mehrheitlich nur<br />
dann statt, wenn feststeht, dass eine betreute Person aktiv sexuelle Kontakte pflegt.<br />
Möglicherweise wissen die Bezugspersonen nichts von den Kontakten, worauf eine ungewollte<br />
Schwangerschaft entstehen kann. Andere mögliche Gründe wären eine Vergewaltigung oder eine<br />
versagende Schwangerschaftsverhütung. So werden gewünschte oder geplante Kinder von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung eher, wie die Untersuchungen von BRENNER, wie auch<br />
von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN bestätigen, in einer festen Beziehung oder<br />
Ehe von Menschen mit geistiger Behinderung geboren (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 225).<br />
51
Ein Argument, Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung nicht zuzulassen, war<br />
und sind noch immer die, bei Menschen mit geistiger Behinderung, nur begrenzt vorhandenen<br />
elterlichen Fähigkeiten.<br />
An dieser Stelle muss man sich zunächst fragen, was die Kriterien elterlicher Kompetenz sind<br />
und wer diese festsetzt und über deren Vorhandensein entscheidet. Selbst, wenn diese<br />
Fähigkeiten vermeintlich nicht vorhanden sein sollten, muss beachtet werden, dass Prognosen<br />
darüber, ob eine Person mit einer geistigen Behinderung in der Lage sein wird, Elternfunktionen<br />
wahrzunehmen als äusserst problematisch gesehen werden (vgl. PIXA-KETTNER 1997: 35).<br />
SPARENBERG bringt in ihrem Beitrag „Geistige Behinderung und elterliche Kompetenz“ eine<br />
Einschätzung der elterlichen Kompetenz geistig behinderter Eltern. Eine Elternschaft setzt<br />
heutzutage vielfältige soziale, psychische und kommunikative Kompetenzen, Kenntnisse und<br />
Kapazitäten voraus, die nur wenige Eltern, ob nun mit oder ohne geistige Behinderung, ohne<br />
Unterstützung von aussen besitzen und aufbringen können (vgl. SPARENBERG 2001: 112). Bei<br />
einer veränderten Auffassung von Elternschaft, werden nun die elterlichen Kompetenzen<br />
weniger als individuelle Attribute gesehen, sondern konstituieren sich im Netz sozialer<br />
Beziehungen und materieller Lebensumstände. So sollen sich Eltern für ihr Kind zuständig<br />
fühlen, auch wenn sie nicht in der Lage sind, alle elterlichen Aufgaben selbst zu übernehmen<br />
(vgl. SPARENBERG 2001: 113). Elterliche Kompetenzen von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung werden im anglo-amerikanischen Raum bereits seit Anfang der 80er Jahre<br />
erforscht. In frühen Studien werden überwiegend die elterlichen Defizite betont. SPARENBERG<br />
nennt Bereiche elterlicher Kompetenzen, bei denen Menschen mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung Schwierigkeiten haben (vgl. MCGAW 1995; PRANGENBERG 1999 In:<br />
SPARENBERG 2001: 113):<br />
- angemessene Ernährung der Kinder<br />
- rechtzeitige Identifikation von Kindererkrankungen und Ergreifen medizinischer Massnahmen<br />
- Einschätzung der Gefahren im Haushalt<br />
- angemessene Anregung und Förderung des Kindes in seiner Entwicklung<br />
- Gestaltung eines affektiven, responsiven und konsequenten Umgangs mit dem Kind<br />
- angemessenes Durchsetzen gegenüber dem Kind mit zunehmendem Alter des Kindes<br />
Immer wieder wird das Phänomen der Kindesvernachlässigung betont, das seinen Ausdruck in<br />
sozialisationsbedingten Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten findet. Bis in<br />
den 90er-Jahren wurden Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder<br />
geistig behinderter Eltern linear-kausal auf Inkompetenz der Eltern reduziert (vgl.<br />
52
SPARENBERG 2001: 113). BOOTH/BOOTH, welche eine retrospektive Betrachtung von<br />
Kindheitsverläufen bis in das Erwachsenenalter durchgeführt haben, sehen jedoch keine<br />
Kausalbeziehung zwischen der elterlichen Behinderung und der kindlichen Entwicklung. Als<br />
Argument führen sie an, dass nicht alle Kinder Opfer ihrer Lebenssituation sind, sondern viele<br />
sich über Coping-Strategien mit ihrer Lebenssituation arrangieren (vgl. PRANGENBERG 1999:<br />
88). SPARENBERG führt an, dass erschwerte Lebensbedingungen und psychosozialer<br />
Hintergrund der Eltern die elterliche Kompetenzen zwar aktiv beeinflussen, dennoch aber bei<br />
Erziehungsproblemen, Entwicklungsverzögerung und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder<br />
verschiedene Faktoren eine Rolle spielen (vgl. SPARENBERG 2001: 114). Neben<br />
verschiedenen Argumentationen, welche die elterliche Kompetenz als Hinderungsgrund für eine<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung relativieren, wäre aus meiner Sicht eine<br />
differenzierte Untersuchung zu elterlicher Kompetenz von Eltern mit geistiger Behinderung<br />
angebracht. Ansonsten ist es schwierig über elterliche Kompetenzen zu diskutieren und diese bei<br />
Menschen mit geistiger Behinderung vor oder in einer Elternschaft in Frage zu stellen.<br />
Wenn eine Frau mit einer leichten oder mittleren geistigen Behinderung schwanger ist, scheint<br />
die Reaktion ihres Umfeldes sehr unterschiedlich zu sein. Bei der Untersuchung von PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN zeigte sich, dass insbesondere die nächsten Angehörigen<br />
die Mitteilung einer bestehenden Schwangerschaft meist nicht sehr erfreut aufgenommen haben.<br />
Auch die betreuenden Fachpersonen reagierten eher negativ, selbst die Reaktion der KollegInnen<br />
und FreundInnen der schwangeren Frau wurde als zwiespältig beschrieben. Teilweise erzählten<br />
die befragten Mütter bei fortgeschrittener Schwangerschaft sogar von negativen Reaktionen<br />
wildfremder Personen auf der Strasse (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996:<br />
52/53). Die negativen Reaktionen des Umfeldes der schwangeren Frau resultieren meist aus<br />
einem Gefühl der Unsicherheit, des Unwissens oder auch der Überforderung mit der Situation.<br />
Es kommt oft vor, dass die schwangeren Frauen die Schwangerschaft lange verheimlichen, da sie<br />
die negativen Reaktionen des Umfelds ahnen und fürchten (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 192; BRENNER/WALTER 1999: 229).<br />
Auch die Frage nach der Verantwortung für die Schwangerschaft einer Frau mit leichter oder<br />
mittlerer geistiger Behinderung wird gestellt. Gerade, wenn die Zeugung ungeplant in einer<br />
Institution stattgefunden hat, ist oftmals unklar, ob nun die Eltern der geistig behinderten Frau<br />
oder des Mannes oder die Betreuungspersonen im Wohnheim verantwortlich sind. Im Idealfall<br />
gibt es eine Zusammenarbeit der Bezugspersonen des Paares und die Frage der Verhütung wurde<br />
schon zuvor im Rahmen der sexualpädagogischen Begleitung geklärt. Und im Falle einer<br />
Schwangerschaft ist es sowieso weniger wichtig, um Verantwortlichkeiten für die<br />
53
Schwangerschaft zu diskutieren, als sich um das weitere Vorgehen und die kommende<br />
Verantwortung für das Kind zu kümmern.<br />
Die Begleitung und Betreuung während der Schwangerschaft sollte so früh als möglich<br />
einsetzen. Zum einen, um die Eltern auf die Veränderungen nach der Geburt, auf das Kind und<br />
dessen Pflege und Erziehung vorzubereiten, was bei Menschen mit geistiger Behinderung, wie<br />
allen anderen werdenden Eltern wichtig scheint. Zum andern, um einer Gefährdung des noch<br />
ungeborenen Kindes vorzubeugen. Einige Autoren sehen schon vor und während der<br />
Schwangerschaft eine Bedrohung der kindlichen Entwicklung durch mangelnde mütterliche<br />
Gesundheitsfürsorge als gegeben (vgl. PRANGENBERG 1999: 79). Dennoch findet vielfach<br />
keine genügende Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung der werdenden Eltern<br />
statt. Das kann damit zusammenhängen, dass die Schwangerschaft einer Frau mit geistiger<br />
Behinderung oftmals erst spät entdeckt oder verheimlicht wird. Zum anderen wird die<br />
Begleitung der Schwangerschaft durch den akuten Handlungsbedarf, der durch die<br />
Schwangerschaft entsteht, gestört. Unter Zeitdruck muss eine Lösung gefunden werden.<br />
Zunächst muss entschieden werden, ob das Paar oder die Frau das Kind behalten will oder nicht.<br />
Auffallend viele der im Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
befragten Paare wurden mit dem Gedanken einer Abtreibung konfrontiert. In den meisten Fällen<br />
wurde der Schwangerschaftsabbruch nicht von den betroffenen Personen selber in Betracht<br />
gezogen, sondern sie wurden von Angehörigen, Freunden und betreuenden Fachpersonen damit<br />
konfrontiert oder gar dazu gedrängt (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996:<br />
53; BRENNER/WALTER 1999: 229).<br />
Wenn die Entscheidung gefallen ist, dass das Kind zur Welt kommt, stellt sich die Frage, welche<br />
Lebensform, Wohnform und Unterstützung die Eltern oder die Mutter und das Kind nach der<br />
Geburt bevorzugen oder benötigen. Meist ist ein Umzug in eine andere Institution oder eine<br />
Wohnung mit ambulanter Begleitung notwendig, was oftmals mit einem Wechsel der<br />
Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes verbunden ist. Die Lebenssituation verändert sich in<br />
vielen Bereichen gleichzeitig (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 55ff),<br />
was eine hohe Anforderung an die werdenden Eltern stellt. Eine Veränderung der Wohn- und<br />
Lebenssituation kann durchaus auch von den Eltern beabsichtigt sein, wie PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN in ihrem Forschungsprojekt feststellten. Eine<br />
Schwangerschaft zwingt das persönliche Umfeld zu einer Neuorientierung (vgl.<br />
BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 227).<br />
Eine Trennung von Eltern oder Mutter und dem Kind wird, wie auch eine Abtreibung des<br />
Kindes, vom Umfeld der Eltern oder der Mutter häufig in Erwägung gezogen. In der<br />
54
Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN zeigte sich, dass rund ein<br />
Fünftel der genannten Kinder adoptiert oder in Pflegefamilien aufgenommen waren (PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 18).<br />
Eine Trennung vom Kind muss, egal ob direkt nach der Geburt oder auch zu einem späteren<br />
Zeitpunkt, von den Eltern mit geistiger Behinderung mitgetragen, nachvollzogen und akzeptiert<br />
sein. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN befragten in ihrer Studie die von ihren<br />
Kindern getrennten Eltern(-teile), ob diese an der Entscheidung zur Trennung beteiligt waren.<br />
Etwa die Hälfte der Eltern(-teile) schien, nach eigenen Aussagen nicht beteiligt und hätten sich<br />
ein Zusammenleben mit Unterstützung vorstellen können. Andere Eltern(-teile) wiederum gaben<br />
an, dass die Kinder wohl anderweitig besser untergebracht seien (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 64). Ein Kind sollte nur fremdplatziert werden,<br />
wenn das Belassen des Kindes bei den geistig behinderten Eltern unter keiner<br />
Unterstützungsmöglichkeit verantwortbar scheint oder auch, wenn diese Lösung als Vorschlag<br />
der Eltern oder in Absprache mit ihnen als richtig erachtet wird. Eine Trennung von Eltern und<br />
Kind muss nicht als ein Scheitern der unterstützten Elternschaft angesehen werden, sondern kann<br />
unter Umständen die beste Lösung für alle Parteien darstellen. Eine spätere Trennung wird laut<br />
PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN aufgrund ermöglichter eigener Erfahrungen der<br />
Eltern eher akzeptiert (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKE 1996: 70). Eine<br />
Trennungsbegleitung hatten die Mütter und Väter des Forschungsprojektes meist nicht erfahren,<br />
obschon offensichtlich ein dringendes Bedürfnis nach einer Aufarbeitung der Trennung besteht<br />
(vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 194). Die Untersuchung hat zudem<br />
gezeigt, dass eine unverarbeitete, nicht akzeptierte Trennung in einigen Fällen eine erneute<br />
Schwangerschaft provozierte (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 226).<br />
Wenn ein Kind in einem Heim platziert ist, adoptiert wird oder in eine Pflegefamilie kommt,<br />
kann der Kontakt von Eltern(-teil) und Kind bestehen bleiben. In diesem Fall wird eine<br />
Trennungsbegleitung mit einer Begleitung des Kontakts verbunden. Wichtig scheint<br />
zusammenfassend vor allem der Einbezug der Eltern oder des Eltern(-teils) in die Entscheidung<br />
der Fremdplatzierung des Kindes, professionelle Trennungsbegleitung der Eltern, des Elternteils<br />
oder des Kindes, sowie Ermöglichung des weiteren Kontakts von Eltern(-teil) und Kind, falls<br />
dies gewünscht ist. Es scheint zentral, dass die Seite der Eltern mit geistiger Behinderung, wie<br />
auch die Seite des Kindes betrachtet werden. Das Wohl beider muss bei der gewählten Lösung<br />
gewährleistet sein.<br />
55
Nach der Geburt des Kindes kommen für Eltern(-teil) und Kind zusammen, fokussiert auf die<br />
Wohnform, verschiedene Lebensformen und dazugehörende Unterstützungsmöglichkeiten in<br />
Frage.<br />
- Wohnen in einer eigenen Wohnung<br />
- Wohnen in einer heilpädagogischen Gemeinschaft<br />
- Wohnen im Wohnheim einer Institution<br />
- Wohnen im Mutter-Kind-Heim<br />
- Wohnen in der Herkunftsfamilie<br />
Eine Wahlmöglichkeit scheint für die Eltern mit geistiger Behinderung dennoch nicht zu<br />
bestehen. Aufgrund des kleinen Angebots an Institutionen, die Unterstützung geistig behinderter<br />
Eltern anbieten oder Einrichtungen, die bereit sind, eine Familie oder einen Elternteil mit Kind<br />
aufzunehmen, sind sie gezwungen zu akzeptieren, was ihnen angeboten wird (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 70). Dies bedeutet meist, dass die Eltern aus ihrem<br />
sozialen Netz herausgerissen werden.<br />
3.2.1.6 Unterstützung<br />
Die Unterstützung der Eltern oder des Elternteils und des Kindes in Form von Begleitung,<br />
ambulanter oder stationärer Betreuung muss der jeweiligen Lebenssituation und den<br />
individuellen Bedingungen der Elternschaft angepasst werden. Die Untersuchung von PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN hat ergeben, dass die Intensität der Unterstützung,<br />
welche die Eltern nach der Geburt erhalten, stark variiert (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 193). Es können grob drei Möglichkeiten<br />
unterschieden werden:<br />
- Stationäre Betreuung<br />
- Ambulante Begleitung<br />
- Keine Unterstützung<br />
Bei stationärer Betreuung in einer Institution, in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft,<br />
einem Mutter-Kind-Heim oder der Herkunftsfamilie ist die Unterstützung meist am intensivsten.<br />
Wenn Familien oder Eltern(-teil) mit geistiger Behinderung in der Herkunftsfamilie betreut<br />
werden, zähle ich das als stationäre Betreuungsform. Eltern(teile), die ambulante Begleitung<br />
erhalten, leben meist mit ihrem Kind alleine. Die dritte Möglichkeit, eine Familie lebt ohne<br />
Unterstützung, bedingt, dass die geistige Behinderung sehr schwach ist, die Familie oder der<br />
Eltern(-teil) mit Kind über ein tragendes soziales Netz verfügt oder ein Elternteil keine geistige<br />
Behinderung hat. Die dritte Form müsste an dieser Stelle nicht erwähnt werden. Sie erscheint mir<br />
dennoch wichtig, da sie häufig vorkommt. Es handelt sich meiner Ansicht nach auch um eine<br />
56
Unterstützungsform, bei der die Hilfe nicht durch Fachpersonen organisiert ist, sondern durch<br />
das soziale Netz der Eltern oder des Elternteils geleistet wird.<br />
Als Voraussetzung für die Unterstützung von Eltern mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung nennt SPARENBERG, dass diese von den Eltern akzeptiert ist, dass sie früh<br />
einsetzt und kontinuierlich fortgeführt wird (vgl. SPARENBERG 2001: 114). Oftmals bleibt die<br />
Angst der Eltern, dass ihnen das Kind doch noch weggenommen wird, wenn sie die elterlichen<br />
Aufgaben nicht alleine bewältigen. So ist es wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den<br />
Eltern und der Betreuungsperson aufgebaut wird, in dem diese Ängste thematisiert werden<br />
können und wenn die Unterstützung nicht genügt, alternative Unterstützungsformen angeboten<br />
werden können. Die Unterstützungsmassnahmen müssen immer individuell auf die Elternschaft<br />
zugeschnitten sein. Die Unterstützung sollte grundsätzlich Angebotscharakter haben. So besteht<br />
nicht die Gefahr, dass sie von den Eltern als kontrollierende Zwangsmassnahme verstanden wird.<br />
Besonders ambulante Unterstützungsangebote betonen zudem den Aspekt des Zusammenlebens<br />
von Eltern mit ihren Kindern in grösstmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung (vgl.<br />
BRENNER/WALTER 1999: 235). Denn, und das gilt auch für andere Unterstützungsangebote,<br />
Eltern sollten durch Unterstützung befähigt werden, die elterliche Verantwortung und die<br />
dazugehörenden Aufgaben wahrzunehmen und nicht durch Betreuungspersonen ersetzt werden.<br />
Dies kann, so PIXA-KETTNER, in eine „erlernte Hilflosigkeit“ münden (vgl. PIXA-KETTNER<br />
1998: 135).<br />
Die Problembereiche bei Elternschaften mit geistiger Behinderung nehmen einen grossen Platz<br />
in vorliegender Literatur zur Thematik ein. Die meisten AutorInnen zeigen die Problembereiche<br />
anhand eines Fallbeispiels einer Elternschaft auf. BRENNER/WALTER führen<br />
Problemebereiche bei Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung auf, die anhand<br />
der Interviews im Rahmen der Untersuchung von BRENNER ersichtlich geworden sind<br />
(BRENNER/WALTER 1999: 231). Sie nennen hierbei beispielsweise Krisensituationen, die<br />
kognitive Beeinträchtigung der Eltern, die Erziehung der Kinder oder die alltägliche,<br />
altersgemässe Versorgung der Kinder. Spannend ist, dass sich die Aussagen der Eltern und der<br />
Betreuungspersonen in der Befragung nicht in allen Bereichen decken. Aber BRENNER weist<br />
darauf hin, dass die Problembereiche mit Ausnahme der kognitiven Einschränkungen, nicht<br />
unbedingt als behinderungsspezifisch zu bezeichnen sind (vgl. BRENNER/WALTER 1999:<br />
234). Solange sich die Eltern mit geistiger Behinderung ihrer Grenzen bewusst sind und Hilfen<br />
einfordern und auch annehmen können, ist den Problemen mit Unterstützung beizukommen.<br />
Allerdings gab es in der Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN auch<br />
57
Eltern, die sich bezüglich ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten überschätzten (vgl.<br />
BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 227).<br />
Einer der genannten Problembereiche bei Elternschaft von Menschen mit leichter und mittlerer<br />
geistiger Behinderung hat weniger mit der Behinderung der Eltern, also deren persönlicher<br />
Voraussetzung, zu tun, als vielmehr mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Elternschaft von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung. So kann das gesellschaftliche und persönliche Umfeld als<br />
zusätzliche Belastung wirken, indem die Elternschaft auf Ablehnung stösst (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 198). Elternschaften von Menschen mit leichter<br />
und mittlerer geistiger Behinderung haben öffentlichen Charakter. Die Eltern sind unter<br />
Kontrolle, fühlen sich gesellschaftlich nicht akzeptiert. So entsteht ein enormer<br />
Bewährungsdruck, der sich noch erhöht durch die für Eltern mit geistiger Behinderung gesetzten<br />
Anforderungen. Die Massstäbe werden zuweilen sogar höher angesetzt, als bei nicht behinderten<br />
Eltern (vgl. PIXA-KETTNER 2003: 6). PIXA-KETTNER verweist darauf, dass in den<br />
Untersuchungen eine breite Palette elterlichen Verhaltens anzutreffen war und dass, wenn es<br />
auch bei den untersuchten Elternschaften Probleme gab, keine behinderungsspezifischen<br />
Probleme im Zusammenhang mit der geistigen Behinderung festgestellt werden konnten (vgl.<br />
PIXA-KETTNER 1997: 261). Die Reaktion des persönlichen und gesellschaftlichen Umfelds<br />
verstärkt somit die Problematik von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung.<br />
3.2.2 Situation der Kinder geistig behinderter Eltern<br />
Bei der Darstellung der Forschung zur Situation der Kinder möchte ich auf meine Seminararbeit<br />
verweisen, die ich im Bereich der Sozialpädagogik zu „Risiko- und Schutzfaktoren in der<br />
Entwicklung von Kindern geistig behinderter Eltern(-teile) verfasst habe. Die Arbeit geht<br />
differenzierter, als dies in der vorliegenden Arbeit möglich ist, auf die Situation der Kinder<br />
geistig behinderter Eltern, insbesondere im Zusammenhang mit Risiko- und Schutzfaktoren, ein<br />
(vgl. STAUDENMAIER 2004).<br />
Wenn über Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung diskutiert wird, wird meist die<br />
Gefährdung des Kindeswohls als Argument gegen das Recht der Eltern auf Elternschaft<br />
angeführt. Es wird dargelegt, dass die Kinder aufgrund der Behinderung der Eltern unter<br />
schlechteren Entwicklungsbedingungen als andere Kinder aufwachsen würden. Erst seit einiger<br />
Zeit werden nicht nur die negativen Auswirkungen, die eine geistige Behinderung der Eltern auf<br />
die Kinder haben kann, erforscht, sondern die Kindheitsverläufe als Ganzes biographisch<br />
analysiert. So wird die subjektive Sichtweise der erwachsenen Kinder geistig behinderter Eltern<br />
sichtbar (vgl. SANDERS 2003: 23). Es ist bei Untersuchungen allerdings zu bedenken, dass die<br />
58
erwachsenen Kinder, die gegenwärtig zu ihrer Biographie befragt werden können, meist nicht<br />
mit institutionalisierten Unterstützungsangeboten aufgewachsen sind, wie das wohl heute der<br />
Fall wäre, sondern in der Herkunftsfamilie oder von den Eltern getrennt.<br />
In der Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN wird zur Wohnform der<br />
Kinder ersichtlich, dass knapp 40% der in der quantitativen Erhebung erfassten Kinder<br />
behinderter Eltern, mit mindestens einem Elternteil zusammenwohnt, rund ein Viertel davon mit<br />
beiden Elternteilen (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 18). Dieser hohe<br />
Anteil erstaunt.<br />
Die psychische Entwicklung der Kinder verweist, soweit das aufgrund des Forschungsstandes<br />
erkennbar ist, auf einige Probleme, die in Zusammenhang mit der jeweiligen biographischen<br />
Belastung zu sehen sind. Dennoch findet sich nach PIXA-KETTNER<br />
„keine auffällige Häufung psychopathologisch bedenklicher Entwicklungen, die gegebenenfalls als<br />
Reaktionen auf die besondere Situation als Kind geistig behinderter Eltern aufzuwachsen, interpretiert<br />
werden müssten“ (PIXA-KETTNER 1998: 136).<br />
Durch den Perspektivenwechsel zu einer systemischen Sichtweise der Lebenssituation der<br />
Kinder geistig behinderter Eltern wird in der Forschung nun auch die Belastung der Kinder<br />
durch die mangelnde Unterstützung und gesellschaftliche Stigmatisierung berücksichtigt (vgl.<br />
SANDERS 2003: 24). Erst in den letzten fünf Jahren begannen BOOTH/BOOTH und PIXA-<br />
KETTNER auf dem Hintergrund der Resilienzforschung zu untersuchen, welche Faktoren die<br />
Entwicklung Kinder geistig behinderter Eltern schützen können (vgl. SANDERS 2003: 24).<br />
Ich komme jedoch zunächst zu den Risikofaktoren für Kinder geistig behinderter Eltern. Ich<br />
beziehe mich in den Ausführungen dazu hauptsächlich auf SANDERS.<br />
„Die Risikoforschung ermittelt Faktoren, denen eine Gefährdung der gesunden Entwicklung von Kindern<br />
zugeschrieben wird. Der Risikobegriff wurde zunächst in der Geburts- und Neonatalmedizin entwickelt<br />
und später zunehmend auf andere Bereiche der kindlichen Entwicklung ausgedehnt. (…) Risikofaktoren<br />
werden nach internalen, individuellen Risiken und externalen Risiken unterschieden, die sich aus der<br />
Umwelt des Kindes ergeben (Laucht/Esser/Schmidt 1999: 71f). Zu letzteren zählen chronische Armut,<br />
psychische Erkrankungen, Suchtprobleme der Eltern oder langandauernde Instabilität und Chaos innerhalb<br />
der Familie (Pixa-Kettner 2001; Werner 1999). Individuelle Risiken, auch als Vulnerabilität bezeichnet,<br />
beziehen sich dagegen auf biologische und psychologische Eigenschaften wie genetische Belastungen,<br />
Geburtskomplikationen oder ein „schwieriges Temperament“ (Laucht/Esser(Schmidt 1999: 71f). Als<br />
Risikokinder gelten Kinder, in deren Entwicklung ein oder mehrere Risikofaktoren auftreten“ (SANDERS<br />
2003: 25).<br />
Die Risikoforschung hat sich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass nicht mehr<br />
Risikofaktoren als direkte Ursachen von Entwicklungsstörungen gesehen werden, sondern dass<br />
59
die Auswirkungen frühkindlicher Belastung variieren können und nicht notwendigerweise zu<br />
Entwicklungsstörungen führen müssen (vgl. SANDERS 2003: 25f).<br />
„Das additive oder gewichtete Modell (Opp/Fingerle/Freytag 1999: 14f) geht von der Hypothese aus, dass<br />
kindliche Entwicklungsprozesse eher nicht von einzelnen Risiken beeinflusst werden, sondern durch<br />
kumulative Wirkung von Stressoren“ (SANDERS 2003: 26).<br />
SANDERS geht in ihren Ausführungen auf Risikofaktoren im Leben von Kindern geistig<br />
behinderter Eltern ein, wobei sie zwischen altersunabhängigen und alterabhängigen Risiken<br />
unterscheidet (vgl. SANDERS 2003: 26f). Unter altersunabhängigen Risiken diskutiert Sanders<br />
folgende Punkte (vgl. SANDERS 2003: 27ff):<br />
- Eigene Behinderung<br />
- Trennung von den Eltern<br />
- Vernachlässigung<br />
- Sexueller Missbrauch/Gewalterfahrung<br />
- Parentifizierung<br />
- Diskriminierung/Tabuisierung<br />
- Belastung durch das professionelle Hilfesystem<br />
Die altersabhängigen Risiken siedeln SANDERS, wie auch PIXA-KETTNER im Säuglings- und<br />
Kleinkindalter, der Schulzeit, der Pubertät und im Erwachsenenalter an. Hierbei sind<br />
zusammengefasst folgende Risiken aufgeführt (vgl. SANDERS 2003: 35ff; PIXA-KETTNER<br />
2003:7ff):<br />
Säuglings- und Kleinkindalter: emotionaler Beziehungsaufbau, Grundversorgung, Ernährung,<br />
Gesundheitsgefährdung, Einschätzung von Gefahren, mangelnde Förderung, Vernachlässigung,<br />
unstrukturierter Alltag, Erkennen der Bedürfnisse, Isolation, geistige Unterforderung<br />
Schulzeit: Unterstützung in schulischen Bereichen, schulische Benachteiligung durch begrenzte<br />
Lernerfahrung, Realisierung der elterlichen Behinderung, Stigmatisierung durch das Umfeld,<br />
Pubertät: Auseinandersetzung mit familiärer Herkunft, Identitätsfindung, Stigmatisierung durch das<br />
Umfeld, kognitive Benachteiligung durch eingeschränktes soziales Experimentierfeld,<br />
Erwachsenenalter: biographische Belastung durch Abstammung, gesellschaftlich Diskriminierung,<br />
Kontakt zu den Eltern, Selbst-Viktimisierung<br />
Damit die Arbeit nicht zu umfangreich wird, verzichte ich darauf, die einzelnen Risikofaktoren<br />
näher zu erläutern. Dennoch wird deutlich, dass aufgrund der obigen Ausführungen möglicher<br />
Risikofaktoren Kinder geistig behinderter Eltern als Risikokinder bezeichnet werden können.<br />
Die Resilienzforschung ist eine Forschungsrichtung der Entwicklungspsychologie und hat sich in<br />
den letzten 10 bis 20 Jahren entwickelt. In der Resilienzforschung geht es um die Frage, warum<br />
manche Individuen sich trotz widriger Lebensbedingungen zu vergleichsweise<br />
unbeeinträchtigten, psychisch gesunden Menschen entwickeln (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 7).<br />
Es werden drei Bereiche von protektiven Faktoren unterschieden (vgl. ebd. 2001: 296):<br />
60
1 Faktoren, die im Kind selbst liegen<br />
2 Faktoren, die in der Familie, also im unmittelbaren sozialen Umfeld liegen<br />
3 Faktoren, die im weiteren sozialen Umfeld liegen<br />
Es stellt sich nun die Frage, ob man auf bestimmte protektive Faktoren durch Unterstützung und<br />
Förderung der Kinder Einfluss nehmen kann, um diese zu stärken.<br />
„Auf protektive Faktoren im Kind selbst, also auf die Ausstattung des Kindes mit Temperament und<br />
geistiger Wachheit, kann die Umgebung natürlich keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Anders sieht es<br />
bei den Quellen der sozialen Unterstützung aus, also den familiären und ausserfamiliären sozialen<br />
Bedingungen. Hier kann durch entsprechende Hilfen für die Kinder vielleicht der eine oder andere<br />
protektive Faktor bereitgestellt werde, auch wenn unser Wissen darüber noch recht lückenhaft ist. Wichtig<br />
scheint vor allem die in mehreren Studien hervorgehobene Bedeutung von wenigstens einer wohl<br />
wollenden und einigermassen zuverlässigen Ansprechperson zu sein, und zwar nicht nur für das<br />
Kleinkindalter, nicht im Sinne von Ersatzeltern, sondern als zusätzliche Person“ (PIXA-KETTNER 2001:<br />
297).<br />
PIXA-KETTNER sieht den wesentlichen Beitrag der Resilienzforschung in der veränderten<br />
Sichtweise, dass man Kinder nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzlichkeit betrachtet,<br />
sondern auch deren potentielle Widerstandsfähigkeit und Fähigkeit mit schwierigen<br />
Bedingungen fertig zu werden betrachtet. So sollte man sich vermehrt darauf konzentrieren, die<br />
Kinder zu stärken, anstatt ihnen Belastungen ersparen zu wollen, was nur in begrenztem Masse<br />
möglich ist (vgl. PIXA-KETTNER 2001: 297).<br />
Diese Stärkung kann im Rahmen der Unterstützung der Eltern und des Kindes geschehen. Die<br />
Unterstützung der Kinder geistig behinderter Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Thematik.<br />
PIXA-KETTNER vermutet aufgrund Beobachtungen und Erfahrungen, dass ohne Begleitung der<br />
Eltern und zusätzliche Förderung der Kinder Entwicklungsbeeinträchtigungen eintreten können<br />
(vgl. PIXA-KETTNER 2003: 6). Klar ist, dass Unterstützung der Kinder notwendig ist, in<br />
welcher Form und Intensität diese Unterstützung organisiert wird, muss Thema weiterführender<br />
Forschungsprojekte sein.<br />
Ich erachte es als wichtig, dass zur Resilienz von Kindern und spezifisch Kindern geistig<br />
behinderter Eltern weitere Forschung angestrebt wird.<br />
3.2.3 Situation der Betreuungspersonen<br />
Zunächst möchte ich kurz auf die Situation betreuender Herkunftsfamilien eingehen. In meiner<br />
Untersuchung habe ich nur Fachpersonen, welche Eltern(-teile) mit geistiger Behinderung<br />
unterstützen befragt. Aber vielfach ist es noch so, dass Menschen mit geistiger Behinderung und<br />
deren Kinder in Herkunftsfamilien leben und von den eigenen Eltern, die Grosseltern geworden<br />
sind, in der Erziehung der Kinder unterstützt werden. Die Einstellungen der Grosseltern zur<br />
61
Schwangerschaft der Tochter verändert sich meist, wie die Untersuchung von BRENNER zeigt,<br />
von Gefühlen des Entsetzens, der Ablehnung und Besorgnis zu einer Akzeptanz der<br />
Schwangerschaft. Wenn das Kind auf der Welt ist freuen sich die Grosseltern über das Enkelkind<br />
(vgl. BRENNER/WALTER 1999: 229). Dennoch ist die Situation der Grosseltern, die zusätzlich<br />
zum erwachsenen Kind mit einer geistigen Behinderung auch noch für das Enkelkind<br />
Verantwortung übernehmen, mit einer grossen Belastung verbunden. Es wäre daher dringend<br />
notwendig, Entlastungsmöglichkeiten für die Herkunftsfamilien anzubieten. Diese sollten die<br />
Familie in der Unterstützung, wie auch finanziell entlasten.<br />
Ich komme nun zu den professionellen Betreuungspersonen. Eine Schwangerschaft und<br />
Elternschaft der betreuten Personen stellt für die Betreuungspersonen eine berufliche und<br />
persönliche Herausforderung dar. Die Betreuungspersonen sind oft erst nach Hinterfragen und<br />
Klärung der eigenen Position in der Lage, den gestellten Anforderungen gerecht zu werden (vgl.<br />
BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 230). Der Einstellung der<br />
Betreuungspersonen zur Thematik Elternschaft wird in Untersuchungen grosses Gewicht<br />
beigemessen. Bei Befragung von Betreuungspersonen, die in Institutionen mit Menschen mit<br />
geistiger Behinderung arbeiten, aber nicht in eine konkrete Betreuungssituation eingebunden<br />
sind, lässt sich eine eher ablehnende Haltung zu Elternschaften ausmachen. Es stellt sich die<br />
Frage, warum die Bereitschaft eine Elternschaft zu ermöglichen fehlt. Dies, denke ich, hat mit<br />
der persönlichen Einstellung, der fehlenden Auseinandersetzung mit der Thematik, aber auch mit<br />
dem Fehlen von konzeptionellen Überlegungen, fachlicher Informationsmöglichkeit und<br />
institutionalisierten Unterstützungsangeboten zu tun.<br />
BRENNER hat in ihrer Untersuchung eine grundsätzlich positive Einstellung der interviewten,<br />
in Unterstützung von Eltern und Kinder involvierten Betreuungspersonen festgestellt (vgl.<br />
BRENNER/WALTER 1999: 227). Es scheint also, grob eingeschätzt, einen Unterschied<br />
zwischen Einstellungen von Betreuungspersonen, die schon Eltern mit geistiger Behinderung<br />
unterstützt haben und solchen, die selber noch nicht mit Elternschaften konfrontiert waren, zu<br />
geben.<br />
PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN haben aufgrund der Befragung der<br />
Betreuungspersonen häufig erwähnte Problembereiche und Fragen zusammengestellt. Sie<br />
trennen Probleme im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft inhaltlicher und<br />
organisatorischer Art, Problemsituationen und Fragen während der Schwangerschaft und<br />
Problemsituationen und Fragen nach der Geburt (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-<br />
KETTNER 1997: 230ff). Ich werde auf die einzelnen Problembereiche und Fragen nicht näher<br />
eingehen und mich auf eine Aufzählung der Problembereiche von SPARENBERG beschränken.<br />
62
Nach SPARENBERG stehen die professionellen Helfer in Betreuungssituationen mit Eltern mit<br />
geistiger Behinderung enorm unter Druck. Rollenkonflikte, Auseinandersetzungen mit<br />
Wertvorstellungen, ungenügende Qualifikationsmöglichkeiten, schwierige finanzielle<br />
Regelungen sowie ein massiver Rechtfertigungsdruck bewirken oftmals eine schlechte<br />
Arbeitszufriedenheit. Das wiederum kann negative Auswirkungen auf die betreuten Eltern und<br />
das Kind haben (vgl. SPARENBERG 2001: 114).<br />
Eine in Literatur viel erwähnte Frage ist die nach der Anzahl der Betreuungspersonen. Hierbei<br />
gehen die Meinungen auseinander. Ein Netz von mehreren Ansprechpartnern und<br />
verantwortlichen Betreuungspersonen für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder hat<br />
den Vorteil, dass die Personen nicht zu stark in Familienangelegenheiten involviert sind und dass<br />
die Betreuungspersonen nicht in einen Kompetenzdschungel verwickelt werden. Wenn<br />
allerdings nur wenige Betreuungspersonen zuständig sind, besteht die Gefahr, dass die<br />
Betreuungsperson so viel Zeit in der Familie verbringt, dass sie einen Teil der elterlichen<br />
Aufgaben übernimmt und so die Eltern zum Teil ersetzt anstatt unterstützt (vgl. PIXA-<br />
KETTNER 1998: 135). Das birgt wiederum die Gefahr, dass die Betreuungsperson von den<br />
Eltern als Konkurrenz wahrgenommen werden kann. Welche Variante auch gewählt wird,<br />
wichtig ist es, eine gewisse Konstanz zu gewährleisten. Es scheint schlecht, wenn sich Eltern und<br />
Kind zu immer wieder wechselnden Bezugspersonen eine neue Beziehung aufbauen müssen.<br />
Ausserdem scheint es sinnvoll, wenn die hauptverantwortliche Betreuungsperson für Eltern und<br />
Kind nicht dieselbe Person ist.<br />
Die „Allparteilichkeit“ scheint für Betreuungspersonen ein grosses Problem zu sein. Es wird von<br />
ihnen erwartet, dass sie die Interessen der Eltern, der Kinder und zusätzlich vielleicht noch<br />
weiterer Familienangehöriger, wie auch der Institution berücksichtigen müssen (vgl.<br />
BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 234).<br />
Zudem haben Betreuungspersonen, neben dem Konflikt zwischen Kindeswohl und<br />
Selbstbestimmung der Eltern zu vermitteln, auch noch eigenen Ansprüchen zu genügen. Die<br />
gesellschaftlichen Ansprüche an eine Elternschaft sind hoch und meist stimmen diese Ansprüche<br />
mit denen der Betreuungspersonen an die betreute Elternschaft und die Erziehung und Förderung<br />
der Kinder überein. So sind auch die Ansprüche an die Unterstützung der Eltern in ihren<br />
elterlichen Aufgaben hoch angesetzt.<br />
3.2.4 Bestehende Konzepte<br />
In diesem Kapitel geht es um Vergleiche und Evaluationen verschiedener bestehender Konzepte<br />
zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder. Es erscheint mir<br />
63
wichtig, diesen Bereich der Forschung zu erwähnen, da entwickelte Konzepte auch überprüft<br />
und verglichen werden sollten, um deren Verbesserung und den Austausch gemachter<br />
Erfahrungen zu fördern. Ich beziehe mich hierbei auf PIXA-KETTNER, die wichtige Konzepte<br />
aus dem Ausland zusammengefasst und verglichen hat (vgl. PIXA-KETTNER 1999; PIXA-<br />
KETTNER 2000; PIXA-KETTNER 2001) und auf konzeptionelle Überlegungen, die PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN im Rahmen der Forschungsarbeit angestellt haben (vgl.<br />
ebd. 1996), sowie auf eine 1999 an der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Verband<br />
für Soziale Arbeit Bremen erstellte Expertise über Beratung und Begleitung von Eltern mit<br />
Behinderungen (AWO Bremen/Universität Bremen 1999). Die Expertise entstand zur<br />
Vorbereitung für eine Fachtagung an der Universität Bremen und stellt Einrichtungen und<br />
Projekte dar, die geistig behinderte und/oder psychisch kranke Eltern begleiten.<br />
Der von PIXA-KETTNER erstellte Überblick ausländischer Konzepte, schliesst nur Konzepte<br />
ein, die englischsprachig vorliegen. PIXA-KETTNER hat die Konzepte in drei grobe Bereiche<br />
eingeteilt (vgl. PIXA-KETTNER 1999: 65; PIXA-KETTNER 2000: 6; PIXA-KETTNER 2001:<br />
287). Es sind dies:<br />
1. Lerntheoretisch ausgerichtete Konzepte<br />
„Hierbei handelt es sich um Konzepte, die auf der Verhaltensmodifikation gemäss lerntheoretischer<br />
Prinzipien aufbauen und versuchen, fehlende elterliche Kompetenzen durch ein Training der erforderlichen<br />
Verhaltensweisen aufzubauen“ (PIXA-KETTNER 2001: 287). Diese Konzepte stammen beispielsweise<br />
von FELDMANN oder TYMCHUK (PIXA-KETTNER 2000: 6).<br />
2. Konzepte, die auf alltagsorientierte Unterstützung abzielen<br />
„Konzepte, die auf der möglichst alltagsnahen, individuellen Unterstützung der Eltern bzw. Mütter in ihrer<br />
häuslichen Umgebung basieren, wurden vor allem von Susan McGAW, Grossbritannien, aber auch von<br />
Gwynneth LLEWELLYN, Australien, entwickelt. Es geht hierbei um komplexere Unterstützungsmodelle,<br />
bei denen nicht einzelne, möglichst isoliert erfassbare Teilkompetenzen, die sich leicht in einzelne<br />
Lernschritte unterteilen lassen, trainiert werden, sondern um eine stark am Lebensalltag der Eltern<br />
orientierte Unterstützung, die das soziale Leben mit einbezieht und Einstellungen – nicht nur die Ebene des<br />
Verhaltens – spielen im Unterschied zu den lerntheoretischen Konzepten eine wichtige Rolle. Im<br />
Mittelpunkt dieser Konzepte steht die Erkenntnis, dass Mütter bzw. Eltern mit geistiger Behinderung meist<br />
nicht nur punktuelle Probleme in Bezug auf die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder haben, sondern<br />
oftmals Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen wie Finanzen, Wohnen, soziales Netz,<br />
Partnerschaft oder Arbeit“ (PIXA-KETTNER 2001: 288).<br />
3. Ansätze, die sich an der Empowerment-Bewegung orientieren<br />
„Zentral für diese Konzepte ist der Aufbau von elterlichem Selbstvertrauen in Gruppen, wie es bereits in<br />
dem Ansatz von McGAW beschrieben wurde. Die gegenseitige Ermutigung und das evtl. Knüpfen sozialer<br />
64
Kontakte der sonst oft isoliert lebenden Mütter und Väter sind ein wichtiges Argument für diese Gruppen.<br />
Noch weiter gehend ist das Modell von Jytte FAUREHOLM aus Dänemark. Sie initiierte bereits in den<br />
80er Jahren eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Fachkräften und Eltern, in welcher ein Austausch über<br />
anstehende Probleme möglich war, und wo die Eltern auch ihre Kritik und Wünsche gegenüber den<br />
Professionellen artikulieren konnten. Dort entstand der Wunsch nach regelmässigen Treffen der Eltern“<br />
(PIXA-KETTNER 2001: 289).<br />
Nach PIXA-KETTNER würden die meisten in Deutschland mit geistig behinderten Eltern<br />
arbeitenden Fachkräfte ihre Arbeitsweise am ehesten dem zweiten Konzept zuordnen (vgl.<br />
PIXA-KETTNER 2001: 289/290). Sie meint weiter, dass aber viele Einrichtungen, da eine<br />
Betreuungssituation von Eltern mit geistiger Behinderung meist ein Einzelfall sei, auch ohne<br />
Konzept arbeiten. Ein Konzept definiert sie als „Vorgehensweise, die auf Grund theoretischer<br />
Erwägungen und praktischer Erprobungen ausgearbeitet und weiterentwickelt wird“ (ebd. 2001:<br />
290).<br />
In Deutschland gibt es eine zunehmend kontroverse Diskussion um bestehende<br />
Unterstützungsangebote. Das lässt sich möglicherweise damit erklären, das immer mehr<br />
institutionalisierte Betreuungsangebote für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder<br />
am entstehen sind und so auch der Zeitpunkt der Evaluation verschiedener schon erprobter<br />
Unterstützungsmöglichkeiten gekommen ist. Im Rahmen des Forschungsprojektes stellen PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN konzeptionelle Überlegungen an, die sich auf eine<br />
vergleichende Beurteilung besuchter Einrichtungen im In- und Ausland beziehen (vgl. ebd.<br />
1996: 220). Es wurden folgende Kriterien zur Untersuchung der Konzepte verwendet (vgl. ebd.<br />
1996: 189ff):<br />
- Entstehung<br />
- Ziele der Betreuung<br />
- Zielgruppe und Voraussetzungen der Betreuung<br />
- Voraussetzungen für die Betreuung<br />
- Rahmenbedingungen, Aufnahme, Finanzierung, räumliche Ausstattung<br />
- personelle Ausstattung<br />
- Betreuungsintensität und Dauer der Betreuung<br />
- Pädagogisches Handeln<br />
- methodisches Vorgehen<br />
- Schwierigkeiten, Probleme und Lösungsmöglichkeiten<br />
Unterschiede der genauer untersuchten Modelle von Unterstützung stellen die Forscherinnen vor<br />
allem in den theoretischen und gesellschaftspolitischen Hintergründen, der Haltung, die den<br />
Eltern entgegengebracht wird, dem Gewicht, das dem so genannten Kindeswohl beigemessen<br />
wird und den Wohnmöglichkeiten fest. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen der<br />
65
Untersuchung folgern sie, dass eine Notwendigkeit besteht, sehr verschiedene<br />
Unterstützungsangebote bereitzustellen (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
1996: 225). Wichtig erscheint, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Lebens-,<br />
Wohn- und Unterstützungsformen besteht. Diese Möglichkeiten sollten sich innerhalb der<br />
Region in der die Eltern bisher gelebt haben befinden, um einen Verlust ihres sozialen Netzes<br />
oder gar der Partnerschaft zu vermeiden (vgl. ebd. 1996: 225). Die Forscherinnen haben einige<br />
Prinzipien für die erfolgsversprechende Arbeit mit geistigbehinderten Eltern zusammengetragen,<br />
die ich im Folgenden anführen werde (PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996:227):<br />
„- Sie sollte eher den Charakter von Begleitung und Beratung (auf gleichberechtigter Ebene) haben als von<br />
Betreuung im klassischen Sinne (mit hierarchischem Gefälle).<br />
- Sie sollte Angebotscharakter haben und im Sinne einer gemeinsam zu vereinbarenden Dienstleistung<br />
verstanden werden, nicht als Zwangsmassnahme. Ein wesentliches Element sollten dabei<br />
Entlastungsangebote für die Eltern sein.<br />
- Die Verantwortung für die Kinder sollte soweit wie möglich bei den Eltern belassen werden und diese<br />
sollten ermutigt werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen.<br />
- Der Intimbereich der Eltern ist zu respektieren; dies bedeutet z.B. nicht in Lebensbereiche einzudringen,<br />
in die Eltern keinen Einblick geben wollen.<br />
- An das elterliche Verhalten dürfen keine strengeren Massstäbe angelegt werden als an das anderer Eltern<br />
mit vergleichbaren materiellen und sozialen Lebensbedingungen, und die Eltern sollten diese<br />
Massstäbe genau kennen“.<br />
Zudem schlagen die Forscherinnen vor, regionale Beratungsstellen einzurichten (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 228). Auf diesen Ansatz werde ich in Kapitel 7<br />
näher eingehen.<br />
1999 entstand, wie bereits erwähnt, eine Expertise der bekannten Einrichtungen und Projekte zur<br />
Unterstützung von Eltern mit geistiger und psychischer Behinderung (vgl. AWO<br />
BREMEN/Universität Bremen 1999). Hintergrund des Beitrages ist die, sich in den letzten<br />
Jahren weiterentwickelnde theoretische Diskussion und der Praxis. Es sind verschiedene<br />
Initiativen und Projekte zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung entstanden. Die<br />
Expertise vermittelt, zusammengestellt aus Interviews, Konzeptpapieren und<br />
Informationsmaterialien, einen Überblick über den Stand der konzeptionellen Überlegungen,<br />
Erfahrungen und Arbeitsweisen in der Praxis. Es werden ähnliche Kriterien wie die schon<br />
aufgeführten des Forschungsprojektes benutzt. Ein Vergleich und Schlussfolgerungen fehlen, da<br />
die Expertise als Vorbereitung einer Fachtagung erstellt wurde, an der erst die Diskussion des<br />
Berichts stattgefunden hat.<br />
66
In der Schweiz gab es bisher keine umfassende Evaluation der bestehenden Betreuungsangebote<br />
und deren konzeptuellen Überlegungen. Es ist anzunehmen, dass es hierfür auch noch zu früh ist,<br />
da zunächst einmal eine Evaluation stattfinden müsste, die alle bestehenden Elternschaften und<br />
die Betreuungssituationen erfasst.<br />
Es stellt sich für mich die Frage, ob man an ein Konzept den Anspruch haben kann, dass es den<br />
Anforderungen, welche die verschiedenen Fälle von Elternschaft an es stellen, gerecht werden<br />
kann. Gerade auch weil Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung, abhängig von<br />
der Behinderung der Eltern oder des Elternteils, der Wohnform, der Entwicklung des Kindes, des<br />
Alter des Kindes oder des sozialen Netzes so verschieden sein können. Insofern scheint es<br />
wichtig, die Konzepte zu evaluieren, aber sich auch bewusst zu sein, dass es sich nicht um die<br />
Suche nach dem richtigen Konzept, das bei Elternschaft von Menschen mit Behinderung<br />
verwendet werden könnte handelt, sondern, dass die Vorgehensweise allenfalls an ein Konzept<br />
angelehnt erfolgt, an sich aber individuell auf die Voraussetzungen der Elternschaft angepasst<br />
werden muss. Es sollte bewusst sein, dass unterschiedliche Konzepte verschiedene Vorteile<br />
haben.<br />
Die Ausführungen in Kapitel 3 zeigen deutlich, dass bezüglich der Situation der Eltern, der<br />
Kinder, wie auch der Unterstützung, noch nicht sehr viel Forschung vorhanden ist. Insbesondere<br />
in der Schweiz mangelt es an einer umfassenden Untersuchung, wie etwa dem bundesweiten<br />
Forschungsprojekt in Deutschland vor 10 Jahren. Es lassen sich anhand der vorhandenen<br />
Forschungsresultate einige Aussagen zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung<br />
und deren Kinder machen. Auf weiterführende Forschungsfragestellungen und<br />
Forschungsdesiderate werde ich zum Schluss der Arbeit eingehen (vgl. Kapitel 8).<br />
67
4 Fachtagung am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich<br />
4.1 Entstehungsgeschichte der Fachtagung<br />
Um die erhobenen Daten interpretieren zu können, schien es mir notwendig zu erfahren, wie der<br />
aktuelle Stand der Diskussion um die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz ist. Daher habe ich schon während den<br />
Vorbereitungen zur Erhebung das Gespräch mit verschiedenen Fachpersonen, Institutionen und<br />
Organisationen, welche in irgendeiner Weise mit der Thematik zu tun haben, gesucht. Aus<br />
diesen Kontakten konnte ich wesentliche Informationen ziehen, die bei der Planung der<br />
vorliegenden Arbeit hilfreich waren.<br />
Im Sommer 2003 ergab sich die Möglichkeit, Frau Professor Pixa-Kettner zu einem Gastvortrag<br />
an die Universität Zürich einzuladen. Daraus entwickelte sich auf mein Bestreben eine<br />
Fachtagung zur Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, welche eine<br />
etwas differenziertere und kontrolliertere Analyse der Situation ermöglichte. Zudem zeigte mir<br />
das Mitteilungsbedürfnis der kontaktierten Fachpersonen, deren positive Reaktion auf eine<br />
wissenschaftliche Arbeit zur Thematik, sowie die offensichtlich schlechte Vernetzung unter den<br />
Fachpersonen, welche mit der Thematik zu tun haben, dass eine Fachtagung die Initiative und<br />
einen Einstieg für weitere Aktivitäten bezüglich Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung darstellen könnte.<br />
Die Organisation und Durchführung einer Fachtagung, sowie die Auswertung der Inhalte und<br />
Rückmeldungen stellen keine Methode im herkömmlichen Sinne dar. Ich habe dieses Kapitel<br />
daher zwischen das Kapitel über den aktuellen Forschungsstand und den empirischen Teil<br />
gestellt, da die Ergebnisse der Fachtagung in die Auswertung einfliessen, indem sie es<br />
ermöglichen, die erhobenen Daten mit der aktuellen Situation in Bezug zu setzen.<br />
4.2 Konzeption<br />
Bei der Planung der Fachtagung verfolgte ich zwei Zielrichtungen. Einerseits sollte die Tagung<br />
im Rahmen der vorliegenden Arbeit der Standortbestimmung der Situation bezüglich der<br />
Thematik Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung in der deutschsprachigen<br />
Schweiz dienen. Andererseits stellte ich mir vor, dass durch das Zusammentreffen von<br />
Fachpersonen eine fachliche Diskussion angeregt wird, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
miteinander in Kontakt treten und Erfahrungen ausgetauscht werden.<br />
Aus diesen Überlegungen ergaben sich für mich folgende Fragen, welche mich bei der<br />
Organisation, Durchführung und Auswertung der Tagung leiteten:<br />
68
- Wo steht die deutschsprachige Schweiz bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit<br />
leichter und mittlerer geistiger Behinderung?<br />
- Besteht der Bedarf einer fachlichen Auseinandersetzung mit diesem Themenbereich?<br />
- Welche Perspektiven, Handlungs- und Forschungsbedarf sind aus Sicht der teilnehmenden<br />
Fachpersonen notwendig?<br />
In der Ausschreibung der Fachtagung wurden gezielt Personen, Organisationen und Institutionen<br />
angeschrieben. Konkret handelte es sich um zuvor von mir kontaktierte Fachpersonen,<br />
Fachpersonen, welche aktuell mit Eltern(-teilen) arbeiten - insbesondere meine<br />
InterviewpartnerInnen - und Organisationen und Institutionen, von denen wir 37 vermuteten, dass<br />
sie einen Bezug zur Thematik haben könnten. Bei der Anmeldung erfragten wir den Bezug der<br />
Person zur Thematik, was für die spätere Auswertung der Tagung wichtig erschien.<br />
Zur Fachtagung waren rund fünfzig Personen versammelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
setzten sich aus Fachleuten der ambulanten Begleitung, der stationären Betreuung, in<br />
Beratungsinstitutionen, der Kinderbetreuung, der Amtsvormundschaft, der Elternvereinigung<br />
<strong>Insieme</strong>, der Forschung und der Ausbildung zusammen. Viele der Fachleute waren und sind in<br />
ihrem Tätigkeitsbereich schon mehrfach mit der Problematik der Unterstützung von Elternschaft<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung konfrontiert worden.<br />
4.3 Inhalt der Fachtagung<br />
Die Tagung fand am Samstag 27. September 2003 am Institut für Sonderpädagogik der<br />
Universität Zürich statt.<br />
Am Morgen wurden in Referaten verschiedene Aspekte der Thematik Elternschaft von<br />
Menschen mit einer geistigen Behinderung beleuchtet. Als Einstieg stellte Frau Professor<br />
Hoyningen-Süess vom Institut für Sonderpädagogik den aktuellen Bezug zum Thema<br />
Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung her. Danach stellte ich in meinem<br />
Referat meine Sichtweise der aktuellen Situation in der deutschsprachigen Schweiz vor und<br />
berichtete über erste Ergebnisse der Untersuchung von Betreuungssituationen im Rahmen dieser<br />
Arbeit. Frau Professor Pixa-Kettner aus Bremen erörterte darauf den Forschungsstand in der<br />
Bundesrepublik Deutschland und stellte verschiedene sich scheinbar hartnäckig haltende Mythen<br />
über Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung dar.<br />
Nachfolgend gaben drei Input-Referate Einblick in Bereiche der aktuellen Diskussion: Herr<br />
Jakob Egli stellte seine Überlegungen zur Selbstbestimmung und Normalisierung bei geistiger<br />
37 Die Fachtagung wurde von Prof. Ursula Hoyningen-Süess, Gertrud Wülser-Schoop und Miriam Staudenmaier<br />
organisiert.<br />
69
Behinderung vor, Frau Astrid Bruhin berichtete von einer Betreuungssituation und Herr Thomas<br />
Bickel ging auf Rechtslage und Finanzierungsmöglichkeiten ein.<br />
Am Nachmittag konnten die Themen der Referate vom Vormittag in Workshops vertieft werden.<br />
Der Workshop „Forschung“ kam aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande, was damit<br />
zusammenhängt, dass die meisten teilnehmenden Fachpersonen in der Praxis tätig sind.<br />
Im Workshop „Selbstbestimmung, Normalisierung und Kindeswohl“, welcher infolgedessen<br />
doppelt geführt wurde, herrschte in der ersten Gruppe zunächst der Konsens, dass Elternschaft<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung als Form der Selbstbestimmung unterstützt werden<br />
soll. Über eine Verdeutlichung der Bedeutung von Kindeswohl und Selbstbestimmung ergab<br />
sich darauf eine Diskussion über verschiedene Problembereiche, wie beispielsweise die<br />
Erfassung von elterlicher Kompetenz oder Umsetzung von Selbstbestimmung, Sexualität,<br />
Verhütung und Elternschaft in Institutionen. Im zweiten Workshop zu demselben Thema wurde<br />
einerseits über das Beispiel einer Elternschaft in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft<br />
gesprochen, bei der das Kindeswohl als gesichert angesehen wurde. Andererseits ging die<br />
Diskussion um Einstellungen, Haltungen und Handlungsweisen auf gesellschaftliche<br />
Voraussetzungen ein. Es zeigte sich, dass man von Akzeptanz von Eltern mit geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder auf gesellschaftlicher Ebene weit entfernt ist.<br />
Im dritten Workshop zum Thema „Aktuelle Konzepte“ fanden sich Personen ein, die im<br />
ambulanten, beraterischen Bereich oder im stationären Bereich tätig sind. Es ging zunächst um<br />
Anforderungen an Betreuungskonzepte. Es stellte sich heraus, dass weniger grundlegende als<br />
individuelle Konzepte gefragt sind. Es wurde zudem erwähnt, dass eine Enttabuisierung von<br />
Partnerschaft, Sexualität und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung in der<br />
Gesellschaft vonnöten ist, aber auch die Fachpersonen ihre Haltung gegenüber der Thematik<br />
Elternschaft finden, hinterfragen und problematisieren müssen.<br />
Im vierten Workshop wurde über „Rechtslage und Finanzierungsmöglichkeiten“ diskutiert. Es<br />
herrschte die Ansicht, dass die Einstellung gegenüber der Elternschaft geistig behinderter<br />
Menschen vom Schutzgedanke weg zu deren Recht auf Partnerschaft, Sexualität oder<br />
Elternschaft wechselt. Diese Einstellung ist allerdings gesellschaftlich keineswegs verankert.<br />
Zum Schluss der Fachtagung fanden sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer<br />
Schlussdiskussion zusammen, bei der zentrale Themen der Referate und Workshops nochmals<br />
aufgenommen wurden.<br />
Um Rückmeldung zur Veranstaltung und zur thematischen Positionierung der teilnehmenden<br />
Fachpersonen zu erhalten, wurde ein Evaluationsbogen verteilt.<br />
70
4.4 Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
Das Datenmaterial zur Auswertung der Fachtagung besteht aus den aufgenommenen und<br />
schriftlich festgehaltenen Diskussionen der Workshops, der Schlussdiskussion und den<br />
Rückmeldungen, um welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmern gebeten wurden. Die<br />
Rückmeldungen stellten sich als sehr aufschlussreich heraus, während die Inhalte der Workshops<br />
und der Schlussdiskussion durch die Gruppensituation beeinflusst waren und teilweise stark in<br />
Richtung einzelner DiskussionsteilnehmerInnen tendierten. Ich beschränke mich daher bei der<br />
Darstellung der Ergebnisse der Fachtagung auf die Rückmeldungen.<br />
In den Rückmeldungen wurde einerseits die Frage nach den inhaltlich als wichtig erachteten<br />
Erkenntnissen zur Thematik gestellt, andererseits nach den möglichen Perspektiven, sowie nach<br />
dem Handlungs- und Forschungsbedarf gefragt. Eine Aufstellung der in den Rückmeldungen<br />
aufgeführten Aussagen findet sich im Anhang 38 .<br />
Im Folgenden werde ich einen Auszug aus einem Artikel von HOYNINGEN-<br />
SÜESS/STAUDENMAIER (2004) über die Ergebnisse der Fachtagung basierend auf den<br />
Rückmeldungen wiedergeben.<br />
„Zunächst einmal wurde es begrüsst, dass Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung an<br />
einer Tagung für Fachleute thematisiert wurde. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren erstaunt,<br />
dass die Anzahl der Elternschaften aus Erfahrungsberichten um einiges höher zu sein scheint als<br />
angenommen. Hingegen wurde bedauert, dass keine betroffenen Eltern an der Tagung teilnahmen bzw.<br />
nicht eingeladen worden waren. Es wurde auch mehrheitlich angemerkt, dass an einer nächsten<br />
Tagung auch Elternvereine und andere Organisationen teilnehmen sollten. Ein grosses Anliegen der<br />
Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer scheint der Miteinbezug der Grundsatzdebatte zur<br />
Beurteilung der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zu sein. Es wurde explizit<br />
betont, dass die Elternschaft bei geistiger Behinderung zwar einerseits Mut brauche, gesellschaftliche<br />
Normen zu durchbrechen, dabei aber der Sinn für die gesellschaftliche Realität nicht verloren gehen<br />
dürfe. Diesen Aspekt der Diskussion wollen wir an einer nächsten Tagung in absehbarer Zukunft<br />
aufnehmen.<br />
Im Folgenden gehen wir im Einzelnen kurz auf die wichtigsten Punkte der Rückmeldungen ein. Sie<br />
können drei Ebenen zugeordnet werden: der gesellschaftlichen, der institutionellen und der<br />
professionellen Ebene (Pixa-Kettner 2003).<br />
Gesellschaftliche Ebene<br />
Die Akzeptanz für Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft erachten<br />
die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer als gering und die Diskrepanz in den Haltungen als sehr<br />
hoch. Damit einher geht die Forderung nach gezielter und aktiver Öffentlichkeitsarbeit, welche zur<br />
38 vgl. Anhang Seite 158<br />
71
Sensibilisierung der Gesellschaft und dem Abbau von Tabus beitragen soll. Dazu können Berichte von<br />
betroffenen Paaren beitragen. Auch sozialpolitisch müsste Elternschaft vermehrt zum Thema gemacht<br />
und die Behörden auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden. Es wird zudem darauf hingewiesen,<br />
dass die Öffentlichkeitsarbeit bei jedem Einzelnen beginne.<br />
Die Rechtslage zur Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nur wenigen genau<br />
bekannt und es wird auf das Defizit an überschaubaren Rechtsgrundlagen hingewiesen. Weiter wird<br />
die Entwicklung vom gesetzlich festgelegten „Schutz“ der Menschen mit einer geistigen Behinderung<br />
zur Betonung seiner „Rechte“ als wichtig erachtet. Das Recht auf gelebte Sexualität oder das Recht auf<br />
Elternschaft, das in Rückmeldungen als Persönlichkeitsrecht und den Grundrechten zugehörig<br />
bezeichnet wurde, gehört hierzu. Es wird gefordert, dass mindestens der bestehende rechtliche Rahmen<br />
vollumfänglich genutzt werden soll.<br />
Institutionelle Ebene<br />
Im Zusammenhang mit Institutionen wird konstatiert, dass es in der Verantwortung der einzelnen<br />
Institutionen liegt, sich mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
auseinanderzusetzen. Im Falle einer Schwangerschaft kann dann von einer echten Vorbereitung der<br />
Elternschaft gesprochen werden. Zudem wird gefordert, dass sexualpädagogische Konzepte erarbeitet<br />
werden müssen, die neben der Sexualität und der Partnerschaft auch den Kinderwunsch und die<br />
Elternschaft thematisieren.<br />
Die Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung bedingt teilweise umfängliche<br />
Unterstützungsangebote. Eine Person formuliert das sehr deutlich: „Wenn Elternschaft, dann dringend<br />
gute Wohn- und Lebenssituation mit Unterstützung zur Verfügung stellen!“. Es wird erwähnt, dass<br />
bisher pragmatische Lösungen für Einzelfälle erarbeitet wurden und die Grundsatzdiskussionen<br />
anhand der Einzelfälle geführt werden, was einen grossen Kräfteeinsatz aller Beteiligten und sogar<br />
Überforderung bedeute. Eine Grundsatzdiskussion könnte von der Evaluation bestehender Angebote<br />
ausgehen, zudem auf eine Bedarfsabklärung zurückgreifen, mit dem Vorteil, dass im Einzelfall nicht<br />
immer alles nochmals neu erfunden werden müsse. Eine „Generallösung“ ist laut mehreren Angaben<br />
nicht möglich. Es müssten bestehende Angebote geöffnet oder neue Angebote geschaffen werden,<br />
welche den bestehenden Anforderungen genügen sollen. Es sollte sich um individuelle und flexible<br />
Konzepte für Unterstützungsformen handeln, die regional organisiert sind. Die qualifizierten<br />
Betreuungspersonen sollten sich im Spannungsfeld Kindeswohl und Selbstbestimmung zurechtfinden,<br />
die Verantwortungsbereiche müssen unter möglichst wenigen Bezugspersonen klar geregelt sein. Eine<br />
Person erwähnt, dass das Normalisierungsprinzip so verstanden werden muss, dass neben den<br />
Fähigkeiten der Eltern, dem ressourcenorientierten Denken, auch die gesellschaftliche Realität nicht<br />
vergessen werden darf. Nicht nur Angebote bezüglich der Unterstützung von Elternschaften sollen in<br />
konzeptuelle Überlegungen einbezogen werden, sondern auch Beratung sowohl bezüglich<br />
Partnerschaft und Kinderwunsch, als auch bezüglich der doch häufig vorkommenden Trennung der<br />
Kindsmutter vom biologischen Vater. Der Kindesschutz ist allen Fachpersonen ein wichtiges<br />
Anliegen.<br />
72
Zur Forschung wird bemerkt, dass es einerseits gut zu wissen sei, dass Untersuchungen vorhanden<br />
sind, auf die zurückgegriffen werden könne. Andererseits wird bedauert, dass das Forschungsprojekt<br />
unter der Leitung von Pixa-Kettner vor 10 Jahren stattfand und seither keine wesentlichen<br />
Forschungsergebnisse dazu kamen. Der Forschungsbedarf erstreckt sich heute auf die Frage, wie viele<br />
Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung und wie viele Begleit- und<br />
Betreuungssituationen es im ambulanten und stationären Bereich gibt und wie die Mütter und Väter<br />
mit leichter geistiger Behinderung erreicht werden können. Zudem scheint es den<br />
Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern wichtig, dass die bestehenden Betreuungsformen, sowie die<br />
Situation der Kinder von Eltern mit geistiger Behinderung evaluiert würden.<br />
Professionelle Ebene<br />
Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben an, dass die Haltung der Fachpersonen gegenüber der<br />
Elternschaft bei geistiger Behinderung entscheidend sei. Durch eine positive Einstellung werden die<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Unterstützung erst möglich. Die<br />
Haltungen sind laut einer Aussage noch sehr unterschiedlich, Informationsstand und<br />
Problembewusstsein sind noch nicht hinreichend gegeben. Daher scheint die Einführung und<br />
Auseinandersetzung mit bestehenden Wert- und Normvorstellungen und das Finden einer eigenen<br />
Haltung gegenüber der Thematik zentral. Zudem sollte die Diskussion um die Thematik von<br />
Fachpersonen gefördert werden und durch Publikationen in Fachzeitschriften in die Öffentlichkeit<br />
getragen werden.<br />
Aus vielen Antworten ist ersichtlich, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Vernetzung der<br />
Fachpersonen ein wichtiges Anliegen ist. Der entstandene Kontakt in aktuell in Betreuungssituationen<br />
involvierten Fachpersonen wird positiv erwähnt. Zudem wird der Aufbau einer Gruppe mit betroffenen<br />
Eltern mit geistiger Behinderung zum Erfahrungsaustausch angeregt. Ein besserer Kontakt zwischen<br />
Fachpersonen und Behörden scheint wünschenswert. Ebenso wird die Relevanz der kooperativen<br />
Zusammenarbeit von Forschung, stationären und ambulanten Diensten erwähnt. Viele<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung sind sich einig, dass die Fachtagung nur ein Anfang<br />
bedeuten kann und die eigentliche Arbeit erst jetzt beginnt. Weitere Tagungen, in grösserem Rahmen,<br />
würden laut mehreren Personen begrüsst. Eine grosse Anzahl der Teilnehmenden spricht sich für den<br />
Aufbau eines Netzwerkes aus, welches auch als Kontaktstelle, Infostelle oder Koordinationsstelle<br />
bezeichnet wird. Eine entsprechende Stelle würde für Eltern mit geistiger Behinderung, deren<br />
Angehörige und involvierte Fachpersonen Beratung, Informationen und Unterlagen anbieten, als<br />
Anlaufstelle dienen, den Erfahrungsaustausch fördern, Unterstützungsangebote vermitteln, Forschung<br />
mit Praxisbezug koordinieren und langfristig angelegte Öffentlichkeitsarbeit leisten“ (HOYNINGEN-<br />
SÜESS/STAUDENMAIER 2004; S. 47ff).<br />
73
Die bei der Planung verfassten Fragestellungen der Fachtagung werden in der Darstellung der<br />
Rückmeldungen hinreichend beantwortet. Zur Verdeutlichung der Ergebnisse soll die<br />
untenstehende Tabelle beitragen (vgl. Tab. 1).<br />
Gesellschaftliche Ebene Institutionelle Ebene Professionelle Ebene<br />
• Enttabuisierung von<br />
Elternschaft<br />
• Sensibilisierung der<br />
Gesellschaft<br />
• Gezielte, aktive<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Sozialpolitische<br />
Thematisierung<br />
• Rechtliche Grundlagen und<br />
ihre Grenzen<br />
• Sensibilisierung der Behörden<br />
• Finanzierungsmöglichkeiten<br />
Institutionen<br />
• Elternschaft als Thema in<br />
Institutionen<br />
• Sexualpädagogisches<br />
Leitbild/Konzept: Haltung und<br />
konzeptuelle Überlegungen zu<br />
Partnerschaft, Sexualität,<br />
Kinderwunsch<br />
• Leitbild/Konzept Elternschaft:<br />
Haltung und konzeptuelle<br />
Überlegungen zu<br />
Schwangerschaft, Elternschaft,<br />
Trennungsbegleitung<br />
• Bedarfsabklärung<br />
• Unterstützungsangebote:<br />
Öffnung bestehender<br />
Angebote, neue Angebote<br />
• Anforderungen individuell,<br />
flexibel, regional organisiert<br />
• Kindesschutz<br />
Forschung<br />
• bestehende Untersuchungen<br />
einbeziehen<br />
• Forschung verstärken,<br />
koordinieren:<br />
Anzahl der Elternschaften in<br />
der Schweiz<br />
Evaluation bestehender<br />
Unterstützungsangebote<br />
Situation der Kinder<br />
Fachpersonen<br />
• Auseinandersetzung mit Wertund<br />
Normvorstellungen<br />
• Reflexion der Haltung<br />
• Grundsatzdiskussion, fachliche<br />
Diskussion fördern<br />
Netzwerk<br />
• Netzwerk für betroffene Eltern,<br />
Angehörige, Fachpersonen aus<br />
Praxis und Forschung,<br />
Behörden<br />
• Austausch unter betroffenen<br />
Eltern mit geistiger<br />
Behinderung<br />
• Koordinationsstelle<br />
Tab. 1: Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer<br />
Ein grundlegendes Fazit der Fachtagung ist, dass Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung noch immer einem gesellschaftlichen, wie auch fachlichen Tabu unterliegt. Es<br />
besteht Handlungsbedarf auf den genannten Ebenen. Zudem kam an der Veranstaltung das<br />
Bedürfnis nach Vernetzung und Austausch in verschiedenen Gesprächen sowie in den<br />
Rückmeldungen deutlich zum Ausdruck. Unter den interessierten Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmern der Tagung ist ein kleines Netzwerk entstanden. Auf der Homepage des Institutes<br />
für Sonderpädagogik der Universität Zürich (ISP) ein Bereich „Netzwerk Elternschaft“<br />
eingerichtet worden, der aktuelle Informationen zur Fachtagung und zur Thematik Elternschaft<br />
74
von Menschen mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz anbietet 39 . Auf die<br />
Nutzung des Netzwerkes gehe ich in Kapitel 7 ein.<br />
39 Das Netzwerk Elternschaft besteht zum Zeitpunkt der Publikation der Arbeit nicht mehr in erwähnter Form.<br />
75
5 Empirischer Teil<br />
5.1 Forschungsdesign<br />
Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um einen qualitativen Forschungsansatz der<br />
empirischen Sozialforschung. Die Untersuchung hat nicht den Anspruch der Theoriebildung,<br />
sondern analysiert den Ist-Zustand der Betreuungssituation von Eltern(-teilen) mit leichter und<br />
mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder in der deutschsprachigen Schweiz. Aus den<br />
erhobenen Daten zur Betreuungssituation werden, unter Berücksichtigung des Standes der<br />
wissenschaftlichen, fachlichen und gesellschaftlichen Diskussion zur Thematik in der<br />
deutschsprachigen Schweiz, mögliche Perspektiven erarbeitet.<br />
5.2 Konzeption der Untersuchung<br />
5.2.1 Ausgangslage<br />
In der Planungsphase der Untersuchung beabsichtigte ich zunächst qualitative Interviews mit<br />
Eltern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz<br />
durchzuführen. Eine solche Untersuchung wäre an die Konzeption des Forschungsprojektes zur<br />
Lebenssituation von Eltern mit geistiger Behinderung in Deutschland unter der Leitung von<br />
PIXA-KETTNER angelehnt gewesen (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996).<br />
Im Rahmen der Vorbereitung der Untersuchung hatte ich die Möglichkeit, eine Familie, die mit<br />
ihrem dreijährigen Kind in einer Institution in der deutschsprachigen Schweiz lebt, zu besuchen.<br />
Aus dem Gespräch mit den Eltern ergaben sich für mich vorwiegend Informationen, die mir<br />
schon aus der erwähnten Untersuchung bekannt waren. Das Gespräch mit der<br />
Wohnbereichsleiterin der Institution hingegen enthielt zudem Informationen, die spezifisch auf<br />
die Situation in der Schweiz verwiesen und Handlungs- und Forschungsbedarf in der Schweiz<br />
bezüglich der gesellschaftlichen und fachlichen Thematisierung von Elternschaften von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung deutlich machten. Die Wohnbereichsleiterin vermittelte<br />
den Eindruck, dass Fachpersonen wenige Möglichkeiten haben, fachliche Unterstützung in der<br />
Aufgabe der Betreuung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung zu erhalten.<br />
Infolgedessen entschloss ich mich, Interviews mit Betreuungspersonen, die aktuell oder in den<br />
letzten zwei Jahren Familien oder Elternteile mit einer leichten und mittleren geistigen<br />
Behinderung unterstützen, beziehungsweise unterstützten, durchzuführen.<br />
76
5.2.2 Erkenntnisinteresse und Forschungsfragestellung<br />
Aus der vorliegenden Hauptfragestellung (vgl. Kap. 1.3)<br />
Gibt es in der deutschsprachigen Schweiz angemessene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten<br />
für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder?<br />
ergibt sich die konkrete Forschungsfragestellung. Mit der folgenden Forschungsfragestellung<br />
grenze ich den Untersuchungsgegenstand auf die Betreuungssituationen aus Sicht der<br />
Betreuungspersonen ein.<br />
Wie geht das professionell betreuende Umfeld von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder mit der spezifischen Betreuungssituation (ambulante Begleitung,<br />
stationäre Betreuung in Wohnheim/ heilpädagogischer Lebensgemeinschaft/ Mutter-Kind-Heim) um<br />
und welche Veränderungen sind bezüglich Konzept, Finanzierung, fachlicher Unterstützung,<br />
Einstellungen und Sozialpolitik aus Sicht der Betreuungspersonen notwendig?<br />
Der erste Teil der Fragestellung wird ausschliesslich anhand der Befragung der<br />
Betreuungspersonen erhoben. Daher sind die Ergebnisse als Aussagen aus Sicht der<br />
Betreuungspersonen zu interpretieren. Die Betreuungspersonen werden – wie im zweiten Teil<br />
der Fragestellung ersichtlich ist – nach möglichen Veränderungen und Perspektiven gefragt. Zur<br />
Interpretation dieser Ergebnisse wird die Auswertung der Fachtagung (vgl. Kap. 4)<br />
hinzugezogen.<br />
5.2.3 Übersicht über das forschungsmethodische Vorgehen<br />
Die empirischen Grundlagen der Untersuchung sind Leitfadeninterviews mit<br />
Betreuungspersonen. Die Interviews wurden in sieben verschiedenen Betreuungssituationen<br />
durchgeführt. Zusätzlich wurde an jede Betreuungsperson abgegeben ein Fragebogen, der Fragen<br />
enthielt, die aus zeitlichen Gründen aus dem Interviewleitfaden ausgelagert werden mussten. Die<br />
Interviews wurden aufgezeichnet und anschliessend transkribiert. Die Daten der Fragebogen<br />
wurden ebenfalls in elektronische Form gebracht, so dass durch die Aufbereitung einheitliches<br />
Datenmaterial entstand, das mit derselben Methode ausgewertet werden konnte. Die Auswertung<br />
erfolgte angelehnt an die qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING, welche an das<br />
Datenmaterial angepasst wurde.<br />
77
5.2.4 Begründung des forschungsmethodischen Vorgehens<br />
Die Wahl einer qualitativen Forschungsmethode ist durch die Fragestellung und in der<br />
vorliegenden kleinen Grundgesamtheit an Betreuungspersonen von Eltern(-teilen) mit geistiger<br />
Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz begründet. Eine quantitative Untersuchung,<br />
welche im Idealfall der durchgeführten qualitativen Untersuchung vorangegangen wäre, um die<br />
Anzahl der betreuten Elternschaften in der Schweiz zu evaluieren, war aufgrund der<br />
vorhandenen Ressourcen nicht umsetzbar.<br />
Ich entschied mich für die Befragungsmethode des teilstrukturierten Leitfadeninterviews, das<br />
sich gut für die Befragung von Gruppen von Menschen eignet, die auch in grossen Stichproben<br />
oft in zu kleiner Zahl angetroffen werden (vgl. FRIEDRICHS 1973 zit. nach ATTESLANDER<br />
2000: 154).<br />
In den folgenden drei Kapiteln wird der konkrete Untersuchungsverlauf bei der Datenerhebung,<br />
der Dokumentation und Aufbereitung der Daten und der Datenauswertung dargestellt.<br />
5.3 Datenerhebung<br />
5.3.1 Untersuchte Gruppe und Feldzugang<br />
Bei der Grundgesamtheit der befragten Personen handelte es sich um das professionell<br />
betreuende Umfeld von Eltern(-teilen) mit einer leichten und mittleren geistigen Behinderung.<br />
Ich wählte keine herkömmliche Stichprobe aus der Grundgesamtheit aus, sondern musste mich<br />
aufgrund der kleinen Anzahl der Betreuungssituationen in der deutschsprachigen Schweiz, auf<br />
die Personen beschränken, die ich ausfindig machen konnte und die einigen minimalen Kriterien<br />
entsprachen.<br />
Idealerweise sollten die Fachpersonen der betreuten Familie in der Betreuungssituation nahe<br />
stehen, aber trotzdem nicht nur Einblick in Teilbereiche von deren Betreuung haben. Die<br />
befragten Personen sollten aktuell oder in den zwei letzten Jahren in Betreuung von Eltern(-<br />
teilen) mit geistiger Behinderung eingebunden sein, beziehungsweise gewesen sein. Bei der<br />
Auswahl der befragten Personen nahm ich keine Rücksicht auf Geschlecht, Alter und deren<br />
Qualifikation.<br />
Es wurden zwei unterschiedliche Betreuungssituationen berücksichtigt. Es sind dies:<br />
- stationäre Betreuungssituationen im Wohnheim einer Institution, in einer sozial- oder<br />
heilpädagogischen Lebensgemeinschaft oder im Mutter-Kind-Heim<br />
- ambulante Betreuungssituationen in Form von betreutem Wohnen.<br />
78
Es war zunächst schwierig Betreuungspersonen zu finden, die gegenwärtig Eltern mit geistiger<br />
Behinderung unterstützten. Ich befürchtete, dass die betroffenen Institutionen nicht bereit sein<br />
könnten, durch ein Interview die Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung öffentlich zu<br />
machen, da die fachliche und gesellschaftliche Akzeptanz einer solchen Elternschaft nach wie<br />
vor gering ist. Die angefragten Fachpersonen waren alle sofort bereit mitzuwirken, da ihnen<br />
Information und Erfahrungsaustausch bezüglich der Thematik offensichtlich ein Anliegen war.<br />
Ich sicherte ihnen zudem zu, dass die Daten nur in anonymisierter Form veröffentlicht würden.<br />
Es waren 9 Fachpersonen - in 7 Betreuungssituationen tätig – bereit, bei den Interviews<br />
mitzumachen. Eine Person ist in einem Wohnheim einer Institution tätig, drei in sozial- oder<br />
heilpädagogischen Lebensgemeinschaften, eine in einem Mutter-Kind-Heim und drei in der<br />
ambulanten Begleitung. Eine der Fachpersonen arbeitet in einer Werkstätte, und ist<br />
Ansprechperson der selbständig lebenden Mutter beim Auftreten von Problemsituationen. Es<br />
handelt sich mit einer Ausnahme um Frauen. Der einzige Mann ist mit seiner Frau zusammen<br />
Leiter einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft. Zwei der Befragungen wurden, auf Wunsch<br />
der interviewten Personen, mit zwei Gesprächspersonen durchgeführt. Das Alter der befragten<br />
Personen ist unterschiedlich, die Qualifikation variiert ebenfalls stark.<br />
Durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Betreuungssituationen, die sich aus der<br />
geringen Anzahl der professionell betreuten Elternschaften und der Individualität der<br />
Elternschaften ergaben, besteht eine grosse Heterogenität des Datenmaterials. Um dieser<br />
Heterogenität gerecht zu werden, muss die Auswertungsmethode den Daten angepasst werden<br />
und hat daher eher deskriptiven als vergleichenden Charakter.<br />
5.3.2 Leitfadeninterviews und Fragebogen<br />
Beim Leitfadeninterview handelt es sich um eine wenig bis teilweise strukturierte<br />
Befragungsmethode. Einzelpersonen werden mündlich anhand eines Leitfadens befragt. Diese<br />
Methode wird im deutschsprachigen Raum häufig angewendet. Durch die relativ offene<br />
Gestaltung der Interviewsituation soll die Sichtweise des befragten Subjekts eher als in<br />
standardisierten Interviews und Fragebogen zur Geltung kommen (vgl. FLICK 1998: 94).<br />
Leitfadeninterviews können mehr oder weniger strukturiert sein. Ich habe mich für eine<br />
Mischform entschieden. Den Leitfaden 40 entwickelte ich aus der Fragestellung, meinem<br />
theoretischen Vorwissen und den vorangehenden Gesprächen mit Fachpersonen. Gewisse<br />
Anregungen holte ich aus dem Gesprächsleitfaden für BetreuerInnen des Forschungsprojekts<br />
40 vgl. Anhang Seite 162<br />
79
unter der Leitung von PIXA-KETTNER (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN<br />
1996: Anhang 8f).<br />
Ich habe eine Grobstruktur von thematischen Fragenbereichen erarbeitet: Betreuungssituation,<br />
Eltern, Kind, Institution und Stellungnahme, welche in der Reihenfolge festgelegt sind. Im ersten<br />
Bereich fragte ich nach der aktuellen Betreuungssituation im Überblick. Diese Fragen sollen den<br />
Einstieg ins Interview erleichtern, indem die Betreuungsperson frei über die konkrete Situation<br />
erzählt. Im zweiten und dritten Bereich ersuchte ich die Betreuungsperson, einen Fokus auf die<br />
Eltern, beziehungsweise den Elternteil mit geistiger Behinderung, dann auf das Kind zu richten.<br />
Im vierten Fragenbereich ging es um Fragen über die institutionellen Rahmenbedingungen und<br />
im letzten Bereich wurde nach einer persönlichen Stellungnahme der Betreuungsperson zur<br />
Thematik und der betreuten Elternschaft gefragt. Diesen Fragenbereich habe ich bewusst ans<br />
Ende des Interviews gestellt, da diese Fragen eher persönlicher Natur sind und ein gewisses<br />
Vertrauen der befragten Person zur Interviewerin von Vorteil ist.<br />
Die Fragen innerhalb der Bereiche sind so konzipiert, dass im besten Fall mit einer zu Beginn<br />
des Bereiches gestellten Schlüsselfrage die darauf folgenden Fragen im Redefluss beantwortet<br />
sein würden. So lautete beispielsweise die erste Frage im Fragenbereich Betreuungssituation:<br />
„Können Sie mir die aktuelle Betreuungssituation beschreiben?“.<br />
Ich verzichtete darauf, den Leitfaden an die verschiedenen Betreuungssituationen anzupassen,<br />
sondern nahm die Anpassung an nur einen betreuten Elternteil oder die ambulante Begleitung<br />
während des Interviews vor. Das war möglich, da mir die Situation schon vor dem Interview<br />
bekannt war und ich mich somit darauf einstellen konnte.<br />
Auf Probeinterviews mit Betreuungspersonen verzichtete ich aufgrund der wenigen mir zur<br />
Verfügung stehenden Personen und führte das Interview stattdessen einmal zur Überprüfung mit<br />
einer Fachperson durch.<br />
Der zusätzliche Fragebogen 41 besteht aus Fragen, die aus zeitlichen Gründen aus dem Interview<br />
ausgelagert werden mussten. Die Methode des Fragebogens wird meist als quantitative Methode<br />
verwendet. In diesem Fall allerdings handelt es sich um einen Fragebogen, der zusätzlich zu<br />
einem Leitfadeninterview qualitativ Daten ermittelt. Eine Quantifizierung der Fragen hatte ich in<br />
Erwägung gezogen, bin aber aufgrund der viel zu kleinen Stichprobe wieder davon<br />
abgekommen.<br />
5.3.3 Durchführung der Interviews<br />
41 vg. Anhang Seite 165<br />
80
Zunächst fragte ich Fachpersonen per Telefon an, ob sie bereit wären an einer Befragung<br />
teilzunehmen. Die Wahl des Ortes überliess ich den Fachpersonen. Die Interviews fanden alle in<br />
Büros der betreffenden Institutionen statt. Ich habe mit den Betreuungspersonen telefonisch<br />
abgesprochen, dass es etwa eine Stunde dauern würde und dass ich das Interview auf MiniDisc<br />
aufnehmen würde, was die Transkription der Interviews ermöglichte.<br />
Ich verzichtete darauf, den zu befragenden Personen die Fragen im Vorfeld schriftlich<br />
zuzusenden.<br />
Die insgesamt sieben Interviews fanden im Zeitraum zwischen Ende Mai bis Anfang Juli statt.<br />
Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die interviewten Betreuungspersonen, das<br />
Datum der Befragung, Zeit der Betreuung, sowie Eltern(-teil) mit geistiger Behinderung,<br />
Kind(er) und deren Lebensform (vgl. Tab. 2).<br />
Betreuungsperson Datum Zeit der<br />
Betreuung<br />
Eltern(-teil) Kind(er) Lebensform<br />
A Frau Ahorn 42 27.5.03 aktuell Frau A. Amélie (9 Monate) Sozialpädagogische<br />
(Herr A.)* 43 Lebensgemeinschaft<br />
B Frau Birke 2.6.03 aktuell Frau B.<br />
Herr B.<br />
Bettina (3)<br />
Wohnheim einer<br />
Institution<br />
Christian (7) Ambulante Begleitung<br />
C Frau Chriesi 10.6.03 aktuell Frau C.<br />
C.)** 44<br />
Frau Ceder<br />
(Herr<br />
D Frau Dornbusch 17.6.03 vor 2 Jahren Frau D. Daniel<br />
Ambulante Begleitung<br />
(Herr D.)**<br />
E Herr und Frau<br />
Eiche<br />
25.6.03 aktuell Frau E Eric (9)<br />
Elisa (6)<br />
Heilpädagogische<br />
Lebensgemeinschaft<br />
F Frau Fichte 30.6.03 aktuell Frau F<br />
(Herr F.)*<br />
Fiona (15 Monate) Mutter-Kind-Heim in<br />
Heilpädagogischer<br />
Gemeinschaft<br />
G Frau Ginster 4.7.03 aktuell Frau G. Gustav (6) Werkstätte<br />
(Herr G.)** Gesine (4)<br />
Tab. 2: Übersicht der Interviewsituationen<br />
Zu Beginn der Befragung schilderte ich den Betreuungspersonen den<br />
Forschungszusammenhang, Ziel des Interviews, meine Befragungsmethode und den ungefähren<br />
42 Die Betreuungssituationen habe ich mit Buchstaben versehen, und die Namen der Betreuungspersonen und Eltern<br />
und Kinder demnach verändert.<br />
43 *Ehemann oder Partner lebt nicht in der Betreuungssituation, hat jedoch Kontakt zu Frau und Kind<br />
44 **Ehemann oder Partner hat keine leichte oder mittlere geistige Behinderung<br />
81
Ablauf. Zudem wies ich nochmals auf die Anonymisierung der Daten hin. Während des<br />
Interviews versuchte ich möglichst wenig einzugreifen. Die Dauer variierte von 20 Minuten bis<br />
zu eineinhalb Stunden.<br />
Den Fragebogen gab ich den interviewten Personen direkt nach der Befragung. Ich fragte zudem<br />
nach einem Leitfaden der Institution und wenn vorhanden nach einem Konzept bezüglich<br />
Elternschaft oder Sexualpädagogik.<br />
Bei den Interviews, die vor Ort stattfanden, wurde ich, ausser in einem Fall, gefragt, ob ich einen<br />
kurzen Einblick in die Betreuungssituation bekommen möchte. Ich lernte so die Mütter, Väter<br />
und Kinder kennen und konnte mir ein Bild der Atmosphäre und Örtlichkeiten machen. Vor und<br />
nach dem Interview fanden in den meisten Fällen sehr interessante Gespräche und Begegnungen<br />
statt.<br />
5.4 Dokumentation und Aufbereitung der Daten<br />
Die Interviews mit den Betreuungspersonen wurden auf MiniDisc aufgenommen und<br />
transkribiert. Die Transkription stellt eine Übertragung von schweizerdeutscher Mundart ins<br />
Hochdeutsche dar und erfolgte nach folgenden von mir gesetzten Regeln:<br />
- Gesprochenes wird wörtlich transkribiert (Unvollständiges und Wiederholungen werden belassen)<br />
- Inhalt steht im Vordergrund (äh und ähnliches kann weggelassen werden, für Inhalt nicht relevante<br />
Dialektausdrücke werden eingedeutscht)<br />
- Lange Denkpausen werden mit Pünktchen (…) ersichtlich gemacht<br />
- Nonverbale Äusserungen werden nur wenn sie für den Inhalt wichtig sind in Klammer<br />
niedergeschrieben<br />
- Fragen der Interviewerin sind kursiv, Antworten des Interviewten normal geschrieben. Falls zwei<br />
InterviewpartnerInnen anwesend sind werden deren Antworten gekennzeichnet.<br />
Direkt nach dem Interview erstellte ich ein Gesprächsprotokoll, in dem ich den Interviewkontext<br />
beschrieb, subjektive Eindrücke über den Verlauf der Befragung und das Verhalten der<br />
InterviewpartnerIn protokollierte.<br />
Die Fragebogen wurden in den Computer eingegeben, damit das gesamte Datenmaterial in<br />
elektronischer Form vorhanden war. Der Rücklauf des Fragebogens betrug 100%, was<br />
angesichts des persönlichen Kontakts und der Engagiertheit der InterviewpartnerInnen nicht<br />
verwunderlich ist.<br />
Sämtliche Daten wurden vollständig anonymisiert. Teilweise schien aber die Anonymität der<br />
erwähnten Personen auch bei Namensänderung aufgrund der persönlichen Lebensgeschichte und<br />
der engen Lebensverhältnisse in der Schweiz nicht gewährleistet. Um den Datenschutz trotzdem<br />
gewährleisten zu können sind die Daten nicht vollständig in der Publikation enthalten.<br />
82
5.5 Datenauswertung<br />
Ich habe mich entschlossen, die Auswertung des erhobenen Datenmaterials nach der<br />
Inhaltsanalyse nach MAYRING vorzunehmen und meiner Untersuchung anzupassen.<br />
„Die Festlegung eines konkreten Ablaufmodells der Analyse ist dabei am zentralsten. Die Inhaltsanalyse ist<br />
kein Standardinstrument, das immer gleich aussieht; sie muss an den konkreten Gegenstand, das Material<br />
angepasst sein und auf die spezifische Fragestellung hin konstruiert werden“ (MAYRING 2003: 43).<br />
So werde ich zunächst die Inhaltsanalyse nach MAYRING vorstellen und nachfolgend das<br />
konkrete Vorgehen der Auswertung erläutern.<br />
5.5.1 Qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING<br />
Die qualitative Inhaltsanalyse ist eine klassische Vorgehensweise zur Analyse von Textmaterial.<br />
Ein wesentliches Kennzeichen ist die Verwendung von Kategorien, die meist, theoretischen<br />
Modellen entnommen, an das Material herangetragen werden und nicht unbedingt daraus<br />
entwickelt (vgl. FLICK 1998: 212). Bei der Inhaltsanalyse handelt es sich um eine<br />
sozialwissenschaftliche Methode, die zu Beginn dieses Jahrhunderts in den USA als primär<br />
kommunikationswissenschaftliches Verfahren zur Auswertung der sich entfaltenden<br />
Massenmedien und zur Einschätzung deren gesellschaftlichen Einflusses entwickelt wurde.<br />
Einer der wohl bekanntesten Vertreter der qualitativen Inhaltsanalyse ist MAYRING. Heute wird<br />
die qualitative Inhaltsanalyse in der Regel zur Analyse subjektiver Sichtweisen in Leitfaden-<br />
Interviews verwendet (vgl. FLICK 1998: 215).<br />
Der Versuch einer Definition des Begriffes Inhaltsanalyse von MAYRING kann<br />
folgendermassen zusammengefasst werden: Die Inhaltsanalyse will auf systematische Art und<br />
Weise fixierte Kommunikation analysieren, sie geht dabei regelgeleitet und theoriegeleitet vor,<br />
mit dem Ziel, Rückschlüsse auf bestimmte Aspekte der Kommunikation zu ziehen (vgl.<br />
MAYRING 2003: 13).<br />
Ich werde im Folgenden die wichtigsten Aspekte der qualitativen Inhaltsanalyse nach<br />
MAYRING darstellen. In einem allgemeinen inhaltsanalytischen Ablaufmodell gibt MAYRING<br />
ein Schema der Analyse vor, das im konkreten Fall an das jeweilige Material und die jeweilige<br />
Fragestellung angepasst werden soll (vgl. MAYRING 2003: 53). Das Modell von MAYRING<br />
(vgl. MAYRING 2003: 54) ist unstrukturierter, als die Darstellung ebendieses Ablaufmodelles<br />
von LAMNECK, weshalb ich diese hier übernehme (vgl. LAMNECK 1995: 217ff):<br />
Bestimmung des Ausgangsmaterials<br />
1. Festlegung des Materials<br />
2. Analyse der Entstehungssituation<br />
83
3. Formale Charakteristika des Materials<br />
Fragestellung der Analyse<br />
4. Richtung der Analyse<br />
5. Theoriegeleitete Differenzierung der Fragestellung<br />
Ablaufmodell der Analyse<br />
6. Bestimmung der Analysetechnik<br />
7. Definition der Analyseeinheiten<br />
8. Analyse des Materials<br />
Die ersten fünf Stufen dienen zur Analyse des Ausgangsmaterials und zur Festlegung der<br />
Fragestellung der Analyse. Darauf kann in einer sechsten Stufe die konkrete Analysetechnik<br />
bestimmt werden. Es werden Analyseeinheiten festgelegt.<br />
„- Die Kodiereinheit legt fest, welches der kleinste Materialbestandteil ist, der ausgewertet werden darf,<br />
was der minimale Textteil ist, der unter eine Kategorie fallen kann.<br />
- Die Kontexteinheit legt den grössten Textbestandteil fest, der unter eine Kategorie fallen kann.<br />
- Die Auswertungseinheit legt fest, welche Textteile jeweils nacheinander ausgewertet werden“<br />
(MAYRING 2003: 53).<br />
Die achte Stufe der Analyse des Materials werde ich näher erläutern, da sie die eigentliche<br />
Auswertung darstellt. MAYRING nennt drei Techniken zur Analyse des Materials, die er als<br />
Grundformen des Interpretierens bezeichnet (vgl. MAYRING 2003: 58f; LAMNECK 1995:<br />
209ff):<br />
Zusammenfassende Inhaltsanalyse<br />
In der zusammenfassenden Inhaltsanalyse wird das Material so reduziert, dass wesentliche Inhalte erhalten<br />
bleiben. Dies geschieht durch Auslassung, Paraphrasierung, Generalisierung, Integration und/oder<br />
Selektion des Datenmaterials.<br />
Ergänzende Inhaltsanalyse<br />
Die ergänzende Inhaltsaltsanalyse zieht zu interpretationsbedürftigen Textstellen zusätzliches<br />
Kontextmaterial heran, um die Textstelle zu erläutern, erklären oder auszudeuten. MAYRING<br />
unterscheidet zwischen der engen und der weiten Kontextanalyse.<br />
Strukturierende Inhaltsanalyse<br />
Bei der strukturierenden Inhaltsanalyse wird eine bestimmte Struktur aus dem Material herausgefiltert, um<br />
unter vorher festgelegten Ordnungskriterien einen Querschnitt durch das Material zu legen oder das<br />
Material aufgrund bestimmter Kriterien einzuschätzen. Hierbei unterscheidet MAYRING die formale,<br />
inhaltliche, typisierende und skalierende Strukturierung.<br />
Die Techniken können je nach Bedarf alle oder in den möglichen Kombinationen zur Analyse<br />
des Datenmaterials angewandt werden.<br />
84
Die Vorteile der Auswertung nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach MAYRING liegen darin,<br />
dass sie dem Gegenstand angepasst wird und dass es sich um ein strukturiertes Verfahren<br />
handelt, das intersubjektiv nachvollziehbar und überprüfbar ist.<br />
5.5.2 Konkretes Vorgehen<br />
Das genaue Auswertungsverfahren habe ich erst nach der Datenerhebung festgelegt, da es dem<br />
Datenmaterial angepasst entwickelt wurde.<br />
Ich werde im Folgenden die Bestimmung des Ausgangsmaterials und die Festlegung der<br />
Fragestellung vornehmen, wobei ich nicht exakt nach den Stufen von MAYRING (vgl.<br />
Kap.4.5.1) vorgehe.<br />
Die Auswertung hat das inhaltliche Ziel, Aussagen aus Sicht der Betreuungspersonen von<br />
Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung zu erfragten Bereichen der untersuchten<br />
Betreuungssituation und der Situation von Eltern(-teilen) mit Behinderung in der<br />
deutschsprachigen Schweiz zu strukturieren und in eine für die Interpretation geeignete Form zu<br />
bringen. Die methodische Zielsetzung ist demzufolge eine deskriptive Darstellung der wichtigen<br />
Aussagen des Datenmaterials. Dieses wird durch Reduktion der inhaltstragenden Stellen erreicht.<br />
Die Auswertung erfolgt einzelfallbezogen anhand der Interviews zu den sieben untersuchten<br />
Betreuungssituationen. Es lassen sich aber durch den Vergleich der ausgewerteten Daten auch<br />
allgemeine Aussagen machen. Der Vergleich der Betreuungssituationen wird in Tabellenform<br />
dargestellt. Es sollen nicht Häufigkeiten aufgezeigt werden, sondern die unterschiedlichen<br />
Betreuungsmöglichkeiten von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung<br />
dargestellt werden.<br />
Das Datenmaterial besteht aus transkribierten Leitfadeninterviews, Fragebogen in elektronischer<br />
Form und Gesprächsprotokollen zu jeder der sieben untersuchten Betreuungssituationen. Die<br />
genannten Bestandteile des Datenmaterials stellen die Grundgesamtheit dar, über welche<br />
Aussagen gemacht werden können. Die erhobenen Daten werden vollumfänglich ausgewertet,<br />
für eine Stichprobe ist das Datenmaterial zu wenig umfangreich. Repräsentativität wird nicht<br />
angestrebt, denn es handelt sich bei Eltern mit einer geistigen Behinderung um eine Gruppe, die<br />
auch in einer grossen Stichprobe nur in einer kleinen Anzahl angetroffen wird.<br />
Im Folgenden werde ich die konkrete Auswertungsmethode in den Punkten 0 bis 3 beschreiben.<br />
0 Explorative Phase<br />
85
Zunächst versuchte ich in einer explorativen Phase der Auswertung einen Überblick über das<br />
Datenmaterial zu gewinnen. Diese Phase ist wichtig für die Wahl der Auswertungsmethode und<br />
die Entwicklung des Auswertungsdesigns.<br />
1 Fallbeschreibung<br />
In dieser ersten Phase erstellte ich von jeder der sieben untersuchten Betreuungssituationen eine<br />
Fallbeschreibung. Diese Fallbeschreibung beinhaltet die Beschreibung der Institution, der<br />
Betreuungssituation, der betreuten Personen, der Betreuungspersonen, sowie die zentralen<br />
Aussagen, welche die Betreuungspersonen geäussert haben. Die Fallbeschreibung wird während<br />
der Auswertung laufend anhand der Erkenntnisse modifiziert.<br />
2 Auswertung des Datenmaterials<br />
Die Auswertung der Interviews und Fragebogen wurde, wie schon erwähnt, angelehnt an die<br />
qualitative Inhaltsanalyse nach MAYRING durchgeführt. Ich habe ein konkretes Ablaufmodell<br />
entwickelt, das die drei von MAYRING dargestellten Techniken der zusammenfassenden,<br />
ergänzenden und strukturierenden Inhaltsanalyse beinhaltet (vgl. Kap. 5.5.1). Das Modell in fünf<br />
Schritten ist in untenstehender Abbildung (vgl. Abb. 3) dargestellt.<br />
86
Interview<br />
Fragebogen<br />
1. Schritt<br />
Kategorien<br />
2. Schritt<br />
Paraphrasieren<br />
Generalisieren<br />
3. Schritt<br />
Datenmaterial<br />
Interviews<br />
Tabelle<br />
Interview1<br />
Tabelle<br />
Interview2<br />
Datenmaterial<br />
Fragebogen<br />
Tabelle<br />
Fragebogen1<br />
Zusammenfassende Inhaltsanalyse<br />
Zusammenführen<br />
4. Schritt<br />
Ergänzen<br />
Reduzieren<br />
Tabelle I+F1<br />
Tabelle I+F2<br />
Protokolle<br />
Konzepte<br />
Explizierende<br />
Inhaltsanalyse<br />
5. Schritt<br />
Strukturieren<br />
Ergebnisse der<br />
Untersuchung<br />
Strukturierende<br />
Inhaltsanalyse<br />
Abb. 3: Konkretes Ablaufmodell des Auswertungsverfahrens<br />
1. Schritt:<br />
Zunächst wurde das Datenmaterial von Interviews und Fragebogen getrennt bearbeitet. Für einen ersten Schritt der<br />
Auswertung brauchte es zunächst ein Verfahren der Kategorienbildung. Zudem wurden die Analyseeinheiten<br />
bestimmt.<br />
Einige Kategorien habe ich vor der Bearbeitung des Datenmaterials aus dem Leitfaden der Interviews und der<br />
Fragen des Fragebogens herausgearbeitet. Dies ergab einen vorläufigen Katalog von möglichen Kategorien, der<br />
während der Auswertung um Kategorien, die sich aus Antworten der Interviews und Fragebogen ergaben, erweitert<br />
wurde.<br />
Die Bestimmung der Analyseeinheiten war für Interview und Fragebogen dieselbe. Die kleinste Analyseeinheit<br />
(Kodiereinheit) ist ein Wort, die grösste (Kontexteinheit) die Antwort auf eine mündliche oder schriftliche Frage,<br />
welche einen Abschnitt in der Transkription der Interviews darstellt. Als Auswertungseinheit habe ich ebenfalls die<br />
Antwort auf eine Frage festgelegt.<br />
87
Bei den transkribierten Interviews wurde konkret jedes der Interviews mit einem Buchstaben versehen, der mit dem<br />
Anfangsbuchstaben von Betreuungsperson, der/s Eltern(teils) und dem Namen des Kindes übereinstimmte. Die<br />
Auswertungseinheiten wurden gemäss der Fragennummer des Leitfadens mit Q1, Q2, Q3… versehen. Innerhalb der<br />
Auswertungseinheiten habe ich den Text in Abschnitte unterteilt, die ich Analyseeinheiten nannte. Eine neue<br />
Analyseeinheit beginnt, wenn ein neuer Aspekt, der einer anderen Kategorie zugeordnet werden kann im Text<br />
erscheint. Die Analyseeinheiten habe ich mit der fortlaufenden Nummerierung Q1.1, Q1.2, Q1.3…innerhalb der<br />
Auswertungseinheit versehen. Die Analyseeinheiten ordnete ich einer Kategorie zu (vgl. Tab. 3).<br />
Fall Nr. Frage Datenmaterial Interview Kategorie<br />
A Q1,1 Aktuelle<br />
Betreuungssituation<br />
Wir sind vom Konzept her eine Rund-um-die-Uhr Betreuung für<br />
geistig behinderte Menschen. Sie können bei uns auf dem<br />
Bauernhof wohnen und arbeiten. Wir sind ein Leitungspaar, beide<br />
80% angestellt, ich bin Sozialpädagogin, mein Partner ist Landwirt<br />
und er ist jetzt in der Ausbildung zum Betreuer im<br />
Behindertenbereich. Wir haben zudem eine Sozialpädagogin, 80%<br />
angestellt, Jakob, der junge Mann, den wir gesehen haben, ist<br />
Zimmermann (Erstberuf) und geht im Sommer auch zur<br />
Ausbildung und arbeitet 100%. Die Praktikantin arbeitet auch<br />
100%<br />
A Q1,2 Es war Zufall, dass wir Plätze frei hatten durch den Ortswechsel.<br />
Da kam eine Anfrage der Amtsvormundschaft in A., ob wir Platz<br />
hätten für ein junges Paar, das ein Kind erwartet.<br />
A Q1,3 Dann kamen die Beiden schnuppern und wir beschlossen, dass wir<br />
das gerne machen würden. Wir wollten aber nicht alle drei auf<br />
einmal aufnehmen. Da haben wir erst mal Mutter und Kind<br />
aufgenommen,…<br />
A Q1,4 …und eigentlich ist es die Idee, dass der Mann, also der Vater des<br />
Kindes auch kommt. Dies ist je länger je mehr mit Fragezeichen<br />
verbunden und nicht so ganz einfach.<br />
A Q3,1 Zielsetzung Es sind verschiedene Leute, die jeweils einen anderen Auftrag<br />
haben.<br />
Tab. 3: Auszug Tabelle Interview1<br />
Institution<br />
Aufnahmeverfahren<br />
Aufnahmeverfahren<br />
Aufnahmeverfahren<br />
Zielsetzungen<br />
Die Antworten der Fragebogen wurden analog zu den Interviews mit Buchstaben versehen, die Frage mit F1, F2,<br />
F3… bezeichnet und die Auswertungseinheiten soweit notwendig in Analyseeinheiten unterteilt, welche mit F1.1,<br />
F1.2, F1.3… bezeichnet wurden. In der Auswertung der Fragebogen entspricht die Auswertungseinheit meist der<br />
Analyseeinheit, da es sich um Fragen mit klaren Vorgaben für Antworten handelt. Den Analyseeinheiten habe ich<br />
eine Kategorie zugeordnet (vgl. Tab. 4).<br />
Fall Frage Datenmaterial Fragebogen<br />
A F2 Mutter: 1975<br />
Vater: 1980<br />
A F3 Mutter: leichte geistige Behinderung<br />
Vater: Doppeldiagnose: Schizophrenie, Sucht<br />
A F4 Mutter wohnte vor der Geburt bei den Eltern und danach in der<br />
Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft; der Vater wohnte zuvor und jetzt<br />
in einer betreuten Wohnform und arbeitet an einem geschützten Arbeitsplatz<br />
Tab. 4: Auszug Tabelle Fragebogen1<br />
Kategorie<br />
Biographische Angaben<br />
Biographische Angaben<br />
Wohnform<br />
So wurde im ersten Schritt aus dem Datenmaterial der Interviews eine Tabelle Interviews1 und aus dem<br />
Datenmaterial der Fragebogen eine Tabelle Fragebogen1.<br />
88
2. Schritt:<br />
Im zweiten Schritt wurde der Text durch Paraphrasierung und Generalisierung reduziert. Bei der Paraphrasierung<br />
wurden die Analyseeinheiten auf inhaltstragende Sätze reduziert. Zudem wurden, wenn notwendig, sprachliche<br />
angleichende Veränderungen vorgenommen. Mit der Generalisierung wurde eine weitere Reduktion auf den<br />
Textinhalt in stichwortartige Kürzestform vorgenommen (vgl. Tab. 5). Dieser Schritt war nur beim Datenmaterial<br />
der Interviews notwendig, da die Antworten der Fragebogen schon in Kürzestform waren.<br />
Fall Nr. Frage Paraphrasierung Generalisierung Kategorie<br />
A Q1,1 Aktuelle<br />
Betreuungssituation<br />
Tab. 5: Auszug Tabelle Interview2<br />
Wir sind vom Konzept her eine Rundum-die-Uhr<br />
Betreuung für geistig<br />
behinderte Menschen. Sie können bei<br />
uns auf dem Bauernhof wohnen und<br />
arbeiten. Wir sind ein Leitungspaar,<br />
beide 80% angestellt, ich bin<br />
Sozialpädagogin, mein Partner ist<br />
Landwirt und er ist jetzt in der<br />
Ausbildung zum Betreuer im<br />
Behindertenbereich. Wir haben zudem<br />
eine Sozialpädagogin, 80% angestellt,<br />
Jakob ist Zimmermann (Erstberuf) und<br />
geht im Sommer auch zur Ausbildung<br />
und arbeitet 100%. Die Praktikantin<br />
arbeitet auch 100%<br />
Rund-um-die-Uhr-Betreuung<br />
Behinderte Menschen<br />
Bauernhof<br />
Leiterehepaar,<br />
Sozialpädagoginnen, Praktikantin<br />
Institution<br />
So wurde im zweiten Schritt der Auswertung aus der Tabelle Interview1 die Tabelle Interview2.<br />
3. Schritt:<br />
In einem dritten Schritt wurden die Tabellen Interview2 und Fragebogen1 zusammengeführt. Die Analyseeinheiten<br />
aus dem Datenmaterial von Interviews und Fragebogen, die derselben Kategorie zugeordnet worden waren, hängte<br />
ich aneinander. Um die Herkunft der Textstellen weiterhin rückverfolgen zu können, habe ich die Nummern der<br />
Analyseeinheiten in einer Spalte der Tabelle aufgeführt (vgl. Tab. 6).<br />
Kategorie Betreuungssituation A Betreuungssituation B Nr.<br />
Kontaktaufnahme<br />
Anfangsphase<br />
Schwieriger Anfang<br />
Spannungen am Anfang<br />
Mutter dachte, es sei nur<br />
vorübergehender Aufenthalt<br />
Betreuerin als „Verbündete“ der<br />
Amtsvormundschaft/Beistände<br />
Besserung<br />
Einleben<br />
Unterschied zu Leben bei Eltern<br />
Tab. 6: Auszug Tabelle I+F1<br />
AQ6.1<br />
AQ6.2<br />
AQ6.3<br />
Erstes Jahr: bei Konflikt hatte Vater Angst, dass<br />
ihnen die Tochter weggenommen würde<br />
Hat das jetzt noch, wenn ein neues Teammitglied<br />
kommt<br />
Eltern haben Vertrauen gefasst, sie merken, dass das<br />
Ziel ist, sie zu unterstützen<br />
BQ4.7<br />
BQ4.8<br />
Es entstand aus den Tabellen Interview2 und Fragebogen1 die Tabelle I+F1.<br />
Die Schritte 1, 2 und 3 lassen sich der zusammenfassenden Inhaltsanalyse nach MAYRING zuordnen (vgl. Kap.<br />
4.5.1).<br />
89
4. Schritt:<br />
Es handelt sich bei der Tabelle I+F1 um eine sehr umfangreiche Tabelle. In einem 4. Schritt wurde das<br />
Datenmaterial ein weiteres Mal reduziert, indem die Inhalte zu derselben Kategorie der jeweiligen<br />
Betreuungssituation, bestehend aus verschiedenen Analyseeinheiten, zusammengefasst wurden. Im selben Schritt<br />
klärte ich unklare Textstellen durch den Beizug von Kontextstellen im Herkunftsdatenmaterial<br />
(Interview/Fragebogen) oder wenn notwendig aus dem Gesprächsprotokoll oder den jeweiligen Konzepten. Diese<br />
Ergänzung des Datenmaterials entspricht der explizierenden Inhaltsanalyse nach MAYRING (vgl. 4.5.1). Aus der<br />
Tabelle I+F1 entsteht die Tabelle I+F2.<br />
5. Schritt:<br />
Die im 5. Schritt der Auswertung vorgenommene Strukturierung des Datenmaterials entspricht im weitesten Sinne<br />
der strukturierenden Inhaltsanalyse nach MAYRING (vgl. Kap. 4.5.1). Ich habe eine inhaltliche Strukturierung des<br />
Datenmaterials vorgenommen, bei der ich bestimmte Themen, Inhalte und Aspekte aus dem Material<br />
herausgefilterte und zusammenfasste. Dieser letzte Schritt ist notwendig, da das Datenmaterial in Form einer<br />
grossen Tabelle wenig aussagekräftig ist.<br />
Zunächst bestimmte ich Themenbereiche und strukturierte diese durch Unterbereiche. Es handelt sich um folgende<br />
Themenbereiche und Unterbereiche.<br />
1 Eltern(-teil)<br />
Kinderwunsch<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Beziehung zum Kind<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
2 Kind<br />
Situation des Kindes<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
3 Rahmenbedingungen der Betreuungssituation<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Wohnen<br />
Unterstützung<br />
Finanzierung<br />
4 Betreuungsperson<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Stellung in der Betreuungssituation<br />
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Einstellung zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Bei der Bestimmung orientierte ich mich an der Forschungsfragestellung, dem Datenmaterial und dem Theorieteil.<br />
Ich bestimmte die Kategorien der Tabelle I+F2, welche für die Themenbereiche relevant erschienen. Das<br />
Datenmaterial der relevanten Kategorien wurde zu jedem Themenbereich zusammengetragen und zu einem Text<br />
zusammengefasst. Aus dem Datenmaterial entsteht auf diese Weise als Ergebnis der Auswertung eine strukturierte<br />
Beschreibung jeder einzelnen Betreuungssituation (vgl. Kap. 6.1).<br />
90
3 Darstellung der ausgewerteten Daten<br />
Die Ergebnisse bestehen aus einer Tabelle, die eine Übersicht über die sieben untersuchten<br />
Betreuungssituationen gibt (vgl. Tab. 7, Kap. 6.1). Zu jeder der Betreuungssituationen gibt es<br />
eine Fallbeschreibung, welche einen Überblick über die jeweilige Betreuungssituation vermittelt<br />
und eine Interpretation der nach Themenbereichen strukturierten detaillierten Beschreibung der<br />
Betreuungssituation (vgl. Kap. 6.1). Auf einen reduzierten übersichtlichen Vergleich der<br />
Betreuungssituationen in Tabellenform habe ich, abgesehen von der Übersicht, verzichtet. Die<br />
Daten werden, wo ein Vergleich sinnvoll erscheint, in die Interpretation der Ergebnisse<br />
einbezogen (vgl. 6.2).<br />
Die Ergebnisse der Auswertung, wie auch deren Diskussion und Interpretation befinden sich im<br />
Kapitel 6.<br />
91
6 Auswertungsergebnisse und Diskussion<br />
Im Kapitel 6 befinden sich die Ergebnisse der Untersuchung und deren Diskussion. Zunächst<br />
werde ich die Ergebnisse der einzelnen Betreuungssituationen (vgl. Kapitel 6.1), darauf, die<br />
Ergebnisse der Betreuungssituationen im Vergleich (vgl. Kapitel 6.2) diskutieren. In einem<br />
dritten Teil des Kapitels stelle ich den Bezug zu den Ergebnissen der Fachtagung her (vgl.<br />
Kapitel 6.3), um anschliessend auf die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick einzugehen, sowie<br />
den Bezug zur Fragestellung, zum theoretischen Hintergrund und zum aktuellen<br />
Forschungsstand herzustellen (vgl. Kapitel 6.4).<br />
6.1 Ergebnisse und Diskussion der einzelnen Betreuungssituationen<br />
Zunächst möchte ich in der folgenden Tabelle einen Überblick über die untersuchten<br />
Betreuungssituationen verschaffen (vgl. Tab. 7).<br />
Institution<br />
Art der<br />
Betreuung<br />
Stellung der<br />
Betreuungsperson<br />
Frau Fichte:<br />
Leiterin der<br />
heilpäd.<br />
Gemeinschaft<br />
Wohnsituation<br />
Mutter<br />
Vater<br />
A B C D E F G<br />
Sozialpäd.<br />
Lebensgemeinschaft<br />
Wohnheim<br />
in Institution<br />
Ambulante<br />
Begleitung<br />
Ambulante<br />
Begleitung<br />
Heilpäd.<br />
Lebensgemeinschaft<br />
Heilpäd.<br />
Gemeinschaft<br />
Werkstätte<br />
stationär stationär ambulant ambulant stationär stationär Bezugsperson<br />
Frau Ahorn:<br />
Leiterin der<br />
sozialpäd.<br />
Lebensgemeinschaft<br />
Kinderzimmer,<br />
Schlafzimmer<br />
Frau A.,<br />
Räumlichkeiten<br />
der<br />
Gemeinschaft<br />
Frau A.:<br />
leichte geistige<br />
Behinderung<br />
Herr A.:<br />
- wohnt<br />
ausserhalb, an<br />
Wochenenden<br />
bei der Familie<br />
- leichte<br />
geistige<br />
Behinderung,<br />
Schizophrenie,<br />
Suchtproblematik<br />
Kind(er) Amélie (9<br />
Entwicklung<br />
des Kindes<br />
Förderung<br />
des Kindes<br />
Monate)<br />
normal<br />
Frau Birke:<br />
Wohnbereichsleiterin<br />
Kinderzimmer,<br />
Elternzimmer,<br />
Räumlichkeiten<br />
der<br />
Wohngruppe<br />
Frau B.:<br />
leichte<br />
geistige<br />
Behinderung<br />
Herr B.:<br />
Leichte<br />
geistige<br />
Behinderung<br />
, psychische<br />
Probleme<br />
- heilpäd.<br />
Früh-<br />
Frau Chriesi:<br />
Begleitperson<br />
Frau Ceder:<br />
Leitende<br />
Sozialpädagogin<br />
Frau<br />
Dornbusch:<br />
Begleitperson<br />
Frau Eiche,<br />
Herr Eiche:<br />
Leiterehepaar<br />
der heilpäd.<br />
Lebensgemeinschaft<br />
Wohnung Wohnung Kinderzimmer,<br />
Zimmer Frau<br />
E., Räumlichkeiten<br />
der<br />
Gemeinschaft<br />
Frau C.:<br />
leichte<br />
geistige<br />
Behinderung<br />
Vater<br />
Christian:<br />
abwesend<br />
Herr C.:<br />
keine<br />
Behinderung<br />
Frau D.:<br />
Körperbehinderung,<br />
leichte geistige<br />
Behinderung<br />
Herr D.:<br />
keine<br />
Behinderung<br />
Frau E.:<br />
leichte geistige<br />
Behinderung<br />
Vater Eric:<br />
abwesend<br />
Vater Elisa:<br />
abwesend<br />
Bettina (3) Christian (7) Daniel (0–6<br />
Monate)<br />
Eric (9)<br />
Elisa (6)<br />
sprachliche normal normal Eric:<br />
Entwicklung<br />
Behinderung<br />
verzögert<br />
Elisa:<br />
Entwicklungsbeeinträchtigung<br />
- Therapie für<br />
körperliche<br />
Eric: heilpäd.<br />
Kindergarten,<br />
Fiona:<br />
Kinderhaus<br />
Frau F.:<br />
Mütter-<br />
Wohngemeinschaft<br />
Frau F.:<br />
leichte<br />
geistige<br />
Behinderung<br />
Herr F.:<br />
- verheiratet<br />
mit Frau F.<br />
- lebt<br />
ausserhalb<br />
- regelmässige<br />
Besuche<br />
- leichte<br />
geistige<br />
Behinderung<br />
Fiona (15<br />
Monate)<br />
normal<br />
- -<br />
Frau Ginster:<br />
Leiterin des<br />
Textilateliers,<br />
Bezugsperson<br />
Wohnung<br />
Frau G.:<br />
leichte<br />
geistige<br />
Behinderung<br />
Herr G.:<br />
keine<br />
Behinderung<br />
Gustav (6)<br />
Gesine (4)<br />
normal<br />
92
erzieherin Entwicklung interne<br />
Förderung<br />
Elisa:<br />
Stützunterricht,<br />
interne<br />
Förderung<br />
Tab. 7: Übersicht über die Betreuungssituationen<br />
In der Tabelle ist ersichtlich, dass es sich um vier stationäre und zwei ambulante<br />
Betreuungssituationen handelt. Die als letzte untersuchte Betreuungssituation G ist keine<br />
eigentliche Betreuungssituation, wie sich kurz vor dem Interview herausstellte. Ich habe die<br />
Daten dennoch in die Auswertung aufgenommen, werde sie aber in der Diskussion gesondert<br />
betrachten. Ansonsten zeigt die Tabelle, dass die Betreuungssituationen sehr verschieden sind,<br />
weshalb ich zuerst jede in Ergebnissen und Diskussion einzeln aufführen werde. Die<br />
Fallbeschreibung der jeweiligen Betreuungssituation ist an den Anfang des Kapitels gestellt, um<br />
einen Einstieg in die Betreuungssituation zu vermitteln. Anschliessend diskutiere und<br />
interpretiere ich interessante Punkte auf der Basis der Fallbeschreibung und den<br />
Auswertungsergebnissen nach Themenbereichen. Die nach Themenbereichen strukturierten<br />
Beschreibungen der Betreuungssituationen befinden sich im Anhang 45 .<br />
6.1.1 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation A<br />
6.1.1.1 Fallbeschreibung A<br />
Fallbeschreibung A<br />
Das Interview zur Betreuungssituation A führte ich mit Frau Ahorn. Sie ist diplomierte Sozialpädagogin HFS und<br />
leitet mit ihrem Mann den Bauernhof und die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, die einem Verein von<br />
dezentral organisierten Wohngruppen angehört.<br />
Die betreuten Personen der Betreuungssituation A sind Frau A. und ihre neun Monate alte Tochter Amélie. Die<br />
beiden wohnen in der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft. Auf dem Bauernhof leben und arbeiten Menschen<br />
mit unterschiedlich starken geistigen Behinderungen und/oder psychischen Problemen.<br />
Es handelt sich um eine stationäre Betreuungsform über 24 Stunden. Die Hauptbetreuungsperson Frau Ahorn ist für<br />
Mutter und Kind zuständig. Frau A. arbeitet auf dem Bauernhof. Während dieser Zeit ist das Kind unter der Obhut<br />
der Betreuungspersonen. Die Arbeitszeit kann flexibel gehandhabt werden, so dass Mutter und Kind viel Zeit<br />
miteinander verbringen können. Frau A. und Amélie bewohnen je ein Zimmer und haben ein eigenes Bad.<br />
Wohnzimmer und Küche teilen sie mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern.<br />
Der Vater von Amélie lebt ausserhalb, verbringt aber die Wochenenden bei seiner Familie. Es ist geplant, dass auch<br />
er in die Wohngemeinschaft einzieht. Der Umzug ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass er einen externen<br />
Arbeitsplatz hat. Die Problematik von Herrn A. lässt sich in einer Doppeldiagnose Schizophrenie und<br />
Suchtproblematik beschreiben. Frau A. hat eine leichte geistige Behinderung. Die Partnerschaft der Eltern wird von<br />
45 vgl. Anhang Seite 170<br />
93
Frau Ahorn als sehr instabil bezeichnet, was unter anderem auf die eingeschränkte Beziehungsfähigkeit des Vaters<br />
zurückzuführen ist.<br />
Frau A. wohnte vor der Geburt des Kindes bei ihren Eltern und unterhielt mit Herrn A. eine Wochenendbeziehung.<br />
Nach der Geburt zog sie auf Drängen der Vormundschaftsbehörde in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft. Es<br />
lässt sich nicht genau sagen, ob die Schwangerschaft geplant oder ungeplant war. Sicher ist, dass die Mutter einen<br />
Kinderwunsch hatte. Beim Vater vermutet die Betreuungsperson Frau Ahorn, dass eher der Wunsch nach Normalität<br />
und Unabhängigkeit im Vordergrund stand.<br />
Die Ressourcen der Mutter liegen laut der Betreuungsperson in der Beziehung, die sie zum Kind hat. Sie hat im<br />
Laufe der Betreuung gelernt, ihre Fähigkeiten besser einzuschätzen, und kann auf diese Weise auch besser<br />
Unterstützung anfordern und annehmen. Die Grenzen sieht Frau Ahorn bei der Mutter im kognitiven Bereich, beim<br />
Vater in der psychischen Labilität, und damit verbunden seiner Schwierigkeit Verantwortung wahrzunehmen.<br />
Frau A. hat erst seit der Schwangerschaft einen Vormund, das Kind steht ebenfalls unter Vormundschaft.<br />
Die Entwicklung von Amélie verlief bisher normal, daher gibt es keine spezifischen Fördermassnahmen.<br />
6.1.1.2 Interpretation der Betreuungssituation A<br />
Themenbereich Eltern:<br />
In der Betreuungssituation A werden Frau A. und ihr Kind Amélie in einer sozialpädagogischen<br />
Lebensgemeinschaft stationär unterstützt. Diese Betreuungsform hat den Vorteil, dass Mutter<br />
und Kind in einer Familie leben. Diese Wohnform erachte ich für eine unterstützte Elternschaft<br />
als sehr geeignet, da sie dem Zusammenleben als Familie sehr nahe kommt, und dennoch eine<br />
intensive Unterstützung über 24 Stunden ermöglicht und so – wie Frau Ahorn bemerkte – Mutter<br />
und Kind Schutz vor Überforderungssituationen bietet.<br />
Die Reaktion der näheren Angehörigen auf die Schwangerschaft von Frau A. war zunächst eher<br />
negativ. Frau Ahorn erklärt dies mit der Überforderung der Eltern von Frau A., was meiner<br />
Ansicht nach auf mangelnde fachliche Unterstützung und Beratung der Familie oder auch eine<br />
Überforderung der beteiligten Fachpersonen beim Entdecken der Schwangerschaft hindeuten<br />
könnte.<br />
Das Paar konnte durchsetzen, dass Frau A. das Kind nicht abtreiben musste, was ihr nahe gelegt<br />
wurde.<br />
„Ihr Kinderwunsch war sicher ein „echter“. Seiner war eher so, dass er eigene Entwicklungsschritte<br />
vollziehen wollte, die er aber gar nicht schafft.“<br />
Es stellt sich die Frage, ob das Paar vor der Schwangerschaft bei Äusserung des Kinderwunsches<br />
in Beratung war. Frau Ahorn konnte mir keine Auskunft darüber geben. Ich vermute, dass dies<br />
nicht der Fall war und das Paar daher mit den realistischen Folgen einer Elternschaft - nämlich<br />
94
einer stärkeren Abhängigkeit - nicht vertraut gemacht worden war. Vielfach stellen sich<br />
Menschen mit Behinderung vor, dass mit dem Erlangen des Familienstatus auch eine grössere<br />
Unabhängigkeit einhergeht.<br />
Interessant erscheint mir, dass eine Person aus dem Bekanntenkreis die Vormundschaftsbehörde<br />
einschaltete, die darauf zum Schutz des Kindes handelte. Frau A wurde gegen ihren Willen<br />
bevormundet und die zuständige Amtsvormundschaft handelte, indem sie einen Platz für die<br />
gesamte Familie suchte. Es wurde neben der relativ harten Methode der Bevormundung der<br />
Mutter zum Schutz des Kindes ein fortschrittlicher und nicht ganz einfacher Weg eingeschlagen.<br />
Ein Unterstützungsangebot für eine ganze Familie zu finden scheint gegenwärtig nicht einfach<br />
zu sein. So waren auch Frau Ahorn und ihr Mann nur aufgrund eines Umzugs der<br />
sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft in ein anderes Haus bereit, neue Strukturen zu<br />
schaffen. Zudem entschieden sie sich zunächst nur Mutter und Kind aufzunehmen.<br />
„Es war Zufall, dass wir Plätze frei hatten durch den Ortswechsel. Da kam eine Anfrage der<br />
Amtsvormundschaft, ob wir Platz hätten für ein junges Paar, das ein Kind erwartet. Dann kamen die<br />
Beiden schnuppern und wir beschlossen, dass wir das gerne machen würden. Wir wollten aber nicht alle<br />
drei auf einmal aufnehmen. Da haben wir erst mal Mutter und Kind aufgenommen, und eigentlich war es<br />
die Idee, dass der Mann, also der Vater des Kindes auch kommt. Dies ist je länger je mehr mit<br />
Fragezeichen verbunden und nicht so ganz einfach.“<br />
Die Veränderungen im Leben von Frau A. durch die Geburt des Kindes waren umfassend. Für<br />
Frau A. waren sie mit einem Ortswechsel und somit dem Verlassen ihres sozialen Umfeldes<br />
verbunden. Es ist anzunehmen, dass die Vormundschaft, gegen die sie sich lange wehrte, keinen<br />
positiven Einfluss auf ihr Selbstwertgefühl gehabt hat. Zudem sah sie ihr neues Umfeld zunächst<br />
als „verbündet“ mit den Behörden an, was den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses erschwert<br />
haben muss. Frau A. hatte einen schwierigen Einstieg in ihre Rolle als Mutter, bei dem der Vater<br />
des Kindes - ob nun positiv oder negativ - ihr nicht zur Seite stehen konnte.<br />
Herr A. wohnt noch immer nicht mit Frau und Kind zusammen, was einerseits angesichts der<br />
von Frau Ahorn geschilderten Umstände verständlich ist, andererseits aber den Auflagen der<br />
Amtsvormundschaft nicht gerecht wird.<br />
„Wir denken, es ist eine Überforderung, wenn er nicht zuerst an seinen Problemen arbeitet. Er ist in<br />
diesem Sinne gar nicht beziehungsfähig. Für Amélie wäre es sicher schöner, wenn ihr Vater auch immer da<br />
wäre, aber wenn er da ist oder nicht… wenn sie ihn eh nicht wahrnimmt in seiner Rolle, dann spielt es gar<br />
keine grosse Rolle. Meinen wir…, das ist natürlich schwierig zu beurteilen. Das sind so Sachen, was ist<br />
denn besser? Da beginnt man plötzlich zu werten und weiss es gar nicht genau (was das Beste ist). Das ist<br />
eher heikel. Aber ich finde es schön, dass er jedes Wochenende kommt, so behält er den Kontakt zu Kind<br />
und Mutter. Und wir können gleichzeitig Inputs geben, schauen wie es läuft.“<br />
Ob das Misslingen der Schnupperzeit des Vaters in der Lebensgemeinschaft nun auf die<br />
beengten Platzverhältnisse des Wohnbereichs von Mutter und Kind zurückzuführen ist, oder ob<br />
dessen psychische Probleme ausschlaggebend waren, lässt sich nicht sagen. Mir schien, dass der<br />
Vater in der Betreuungssituation etwas abseits stand und ich habe mich gefragt, ob er die Chance<br />
95
ekommt, seine negative Rolle wieder loszuwerden. Ich hatte aber auch den Eindruck, dass sich<br />
Frau Ahorn der negativen Rolle des Vaters durchaus bewusst war. Das Leiterehepaar versucht,<br />
eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht wird. Und Frau<br />
Ahorn erwähnte, dass Frau A. sich ein Zusammenleben mit dem Vater ihres Kindes gar nicht<br />
mehr vorstellen könne, und sogar Angst vor seinem Jähzorn habe.<br />
Die Beziehung von Frau A. zum Kind bezeichnet Frau Ahorn als liebevoll. Die Beziehung ist<br />
vorhanden, muss aber unterstützt und gefördert werden.<br />
„Sie hat gerne Spass, sie bringt das Kind gerne zum lachen, das empfinde ich dann manchmal fast als<br />
grenzüberschreitend. Sie spürt dann nicht mehr gut, und da aber dann auch wieder ich Mühe, ich habe das<br />
Gefühl, sie spürt nicht mehr, wenn es bei Amélie eher ins Schreien geht, weil sie Angst hat. Und sie findet<br />
es dann sehr lustig und…“<br />
M.S.: „Dann musst du einschreiten…?“<br />
„Da finde ich es schwierig einzuschreiten, weil, das sind dann ja Momente, wo sie sich ums Kind kümmert.<br />
Und dann kommen und sagen, so darfst du nicht…..hmm.“<br />
Dieser Abschnitt zeigt einerseits, dass Unterstützung der Mutter im Umgang des Kindes<br />
notwendig ist. Die Mutter muss, in diesem spezifischen Fall, lernen, wie die Reaktionen des<br />
Kindes zu deuten sind. Andererseits wird deutlich, dass Frau Ahorn sich in einer Situation<br />
befindet, in der sie abwägen muss, ob sie zum Schutz des Kindes einschreiten soll oder ob das<br />
Verhalten tragbar ist, die Mutter-Kind-Beziehung fördert und sie mit einem Eingreifen zudem<br />
das Vertrauensverhältnis zur Mutter belasten würde.<br />
Frau Ahorn beschreibt, dass Frau A. sehr liebevoll, manchmal auch ängstlich im Umgang mit<br />
ihrem Kind ist. Die Ängstlichkeit bewirkt in positiver Weise, dass die Mutter sich der möglichen<br />
Gefahren für das Kind bewusst ist.<br />
„Ich finde, dass sie eine liebevolle Art im Umgang mit ihrem Kind hat. Sie will das Beste für ihr Kind, das<br />
ist eigentlich nur natürlich. Im Prinzip empfinde ich es als einen Vorteil, dass sie eher ängstlich ist als so<br />
laissez-faire. Wenn sie jetzt beispielsweise die Kleine auf der Wickelkommode lassen würde ohne daran zu<br />
denken, dass sie runterfallen könnte, wäre das auf der anderen Seite schwierig. Ich stelle mir immer vor<br />
was umgekehrt wäre, wenn… ja, was könnte sein…“<br />
Bei der Frage nach den Ressourcen von Frau A. nennt Frau Ahorn unter anderem den Umstand,<br />
dass diese aufgrund ihrer Behinderung das Bedürfnis nach geregelten Zeiten und<br />
Handlungsabläufen habe, was positiv auf das Kind wirke.<br />
„Andererseits, was ich gut finde, dass sie das Bedürfnis nach immer gleichem hat. Zum Beispiel gleiche<br />
Zeiten, damit sie sich diese selber merken kann, damit es funktioniert. Und das hat auch positive<br />
Auswirkungen auf das Kind, so dass wir beispielsweise nie Rhythmusprobleme hatten.“<br />
Demgegenüber ist die schnelle Veränderung durch die Entwicklung des Kindes eine grosse<br />
Herausforderung für Frau A.. Eine Thematisierung dieses Umstandes ist schwierig, da Frau A. in<br />
der Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung nicht weit ist.<br />
Frau A. verfügt über wenig positive Erziehungserfahrungen aus ihrer Herkunftsfamilie, was<br />
angemessenes Verhalten gegenüber dem Kind erschwert.<br />
96
„Da hat sie natürlich auch eine andere Ausgangslage. Sie weiss nichts, wirklich nichts. Sie hat eher solche<br />
Moralsätze drin, wie, einmal einen Klaps auf den Hintern schadet nicht, Schreien lassen…. Man muss es<br />
sogar ab und zu schreien lassen. Solche Sachen sind da. So Pauschalsätze, sind wichtig, oder<br />
handlungsleitend.“<br />
Dies stellt wiederum Anforderung an die Unterstützung, in die Erziehung des Kindes<br />
einzugreifen. Es stellt sich für mich die Frage, wie weit das Eingreifen gerechtfertigt ist. Wann<br />
ist das Verhalten der Mutter gefährdend, wann entspricht es nicht den Erziehungsvorstellungen<br />
der Betreuungspersonen?<br />
„Und sonst wurde es in diesen neun Monaten immer vertrauensvoller. Sie hat gegenüber mir geäussert,<br />
doch, ich mag dich gerne und ich denke, dass sie die Begleitung auch zum Teil schätzt. Kommt natürlich<br />
immer darauf an in welcher Situation und wie die Betreuung passiert. Doch die Beziehung ist eigentlich<br />
gut.“<br />
Frau A. lernt, laut Frau Ahorn, in der Unterstützung zunehmend ihre Grenzen einzuschätzen und<br />
kann so die notwendige Unterstützung anfordern und auch annehmen. Das Vertrauensverhältnis<br />
von Frau Ahorn und Frau A. ermöglicht, dass die Mutter Ratschläge annehmen kann. Wenn nun<br />
die Unterstützung zum Ziel hat, der Mutter beizubringen, wo ihre Grenzen liegen und dass sie<br />
die Möglichkeit hat Hilfe anzufordern, ist dies optimal. So wird der Mutter soviel Verantwortung<br />
wie möglich übergeben.<br />
Themenbereich Kind:<br />
Die Entwicklung von Amélie ist bisher normal verlaufen. Es waren nach regelmässiger<br />
Beurteilung des Kindes von Fachpersonen keine externen Fördermassnahmen notwendig. Es<br />
erscheint mir wichtig, dass ein Kind geistig behinderter Eltern regelmässig abgeklärt wird, damit<br />
auf allfällige Entwicklungsauffälligkeiten reagiert werden kann.<br />
Themenbereich Rahmenbedingungen:<br />
Die Wohnsituation bezeichnet Frau Ahorn als gut. Ausser wenn am Wochenende der Vater da<br />
ist, weil dann die Platzverhältnisse eher knapp sind.<br />
Auf die Frage nach den Zielen der Unterstützung, nennt Frau Ahorn verschiedene Ziele der<br />
beteiligten Personen, welche dann Anforderungen an die Unterstützung ergeben.<br />
„Es sind verschiedene Leute, die jeweils einen anderen Auftrag haben. Von Mutter und Kind ist es klar,<br />
dass sie mal selbständig in einer Wohnung leben möchten und das Kind betreuen. Von der<br />
Amtsvormundschaft her steht klar das Kindeswohl im Vordergrund. Man muss schauen, dass dem Kind<br />
nichts geschieht, respektive, dass es eine gute und gesunde Entwicklung durchläuft. Daher ist es auch in<br />
der Betreuung immer ein Gemisch von allem.“<br />
Es erscheint interessant, dass Frau Ahorn nicht ein Ziel nennt, sondern die verschiedenen<br />
Perspektiven erläutert. Ich denke, dass die verschiedenen Anforderungen, die an die<br />
Betreuungsperson herangetragen werden, die besondere Herausforderung der Unterstützung<br />
97
einer Elternschaft ausmachen. Die Betreuungsperson muss in jeder Problemsituation abwägen,<br />
welcher Anforderung sie zu genügen hat. Welche Reaktion angebracht ist. Ob überhaupt eine<br />
Reaktion angebracht ist.<br />
Frau Ahorn unterscheidet konkret die direkte Unterstützung von Frau A. und dem Kind, bei der<br />
Handlungen vermittelt werden, und indirekte Unterstützung, bei der zum Schutz des Kindes<br />
jemand anwesend ist und ein Auge auf Mutter und Kind hat. Man kann folgern, dass ein Ziel der<br />
Unterstützung ist, von direkter Unterstützung vermehrt zu indirekter Unterstützung zu kommen.<br />
Frau A. arbeitet auf dem Bauernhof. Die Arbeitszeiten werden flexibel gehandhabt, so dass<br />
Mutter und Kind Zeit füreinander haben, wenn dies gerade passt, die Mutter aber auch Zeit für<br />
sich in Anspruch nehmen kann, wenn sie das Bedürfnis hat. Diese Aufteilung scheint mir sehr<br />
positiv für das Mutter-Kind-Verhältnis zu sein.<br />
Themenbereich Betreuungsperson:<br />
Frau Ahorn ist mit ihrer Stellung als Leiterin der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft,<br />
sowie Hauptbetreuungsperson von Mutter und Kind gut geeignet als Interviewpartnerin. Sie hat<br />
genauen Einblick in die Unterstützung der Mutter und des Kindes, kennt aber auch die Umstände<br />
der Betreuungssituation. Sie wirkte auf mich sehr kompetent.<br />
Frau Ahorn bemerkt, dass die Unterstützung einer Elternschaft zu Veränderung ihrer Einstellung<br />
gegenüber der Thematik geführt habe. Früher sei ihr die Möglichkeit der Betreuung von Eltern<br />
mit geistiger Behinderung nicht bewusst gewesen. Heute empfindet sie die Reaktion des<br />
Umfeldes als schlecht informiert.<br />
„Was ich dazu spannend empfinde, sind die Reaktionen der anderen Menschen. Wenn sie hören, geistig<br />
behinderte Mutter: ja, ist das Kind auch behindert?“<br />
Frau Ahorn beschreibt ihre Tätigkeit als interessant und empfindet es als Herausforderung, eine<br />
Mutter mit geistiger Behinderung zu unterstützen. Zuweilen sei die Unterstützung auch<br />
anstrengend.<br />
Die Problembereiche sieht Frau Ahorn vor allem in der Erziehung des Kindes, bei der die<br />
verschiedenen Auffassungen der Mutter, sowie der involvierten Fachpersonen aufeinander<br />
treffen. Zudem bemerkt sie, dass die stetige Veränderung des Kindes der Mutter Mühe bereitet,<br />
so dass die Mutter die Entwicklung des Kindes unbewusst eher bremst, als fördert.<br />
„Sie ist auch sehr ängstlich fürs Kind, dass es sich nicht stösst… und verhindert so eher, als dass sie es<br />
fördert. Einfach so behalten, wie es ist, am liebsten. Und das ist dann unsere Herausforderung, sie auf den<br />
nächsten Veränderungsschritt vorzubereiten.“<br />
Die gemeinsame Betreuung von Mutter und Kind beschreibt Frau Ahorn als einen Spagat.<br />
Einerseits sollte der Mutter möglichst viel an Selbstbestimmung und Verantwortung überlassen<br />
98
werden, andererseits muss das Wohl des Kindes gewährleistet werden. Es ist zuweilen schwierig<br />
zu entscheiden, wann es erforderlich ist einzuschreiten. In diesem Zusammenhang erwähnt Frau<br />
Ahorn, dass sie in dieser Rolle von der Mutter leicht als Konkurrenz wahrgenommen werden<br />
könnte. Frau A. sieht sie aber nicht als Konkurrentin, was laut Frau Ahorn damit<br />
zusammenhängen könnte, dass sie selber noch keine Kinder hat und somit, wie für die Mutter,<br />
alles neu ist.<br />
Für Frau Ahorn ist die Betreuung eine Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz. Einerseits<br />
entsteht durch die Betreuungsform des Zusammenlebens, sowie die Thematisierung sehr intimer<br />
Bereiche durch die Mutterschaft ein sehr enges Verhältnis, dem andererseits eine gewisse<br />
professionelle Distanz gegenübersteht, die notwendig ist, um die Betreuungssituation reflektieren<br />
zu können.<br />
Auf die Frage nach der Verantwortung für das Kind, antwortete Frau Ahorn, dass Verantwortung<br />
für die momentane Situation des Kindes bei ihr liege. Die Verantwortung für dessen<br />
Lebenssituation hingegen nicht. Jedes Kind wird in ein Leben hineingeboren aus dem sich<br />
dessen Biographie ergibt.<br />
Die Möglichkeit einer Fachberatung mit fachlichem Austausch und themenbezogener<br />
Supervision würde Frau Ahorn als positiv bewerten. Und meiner Ansicht nach ist eine solche<br />
auch notwendig, um die von ihr genannten Problembereiche der Betreuung mit aussen stehender<br />
fachlicher Unterstützung reflektieren zu können.<br />
Den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle befürwortet sie. Als Anforderungen<br />
sieht Frau Ahorn das Vorhandensein von sozialpädagogischer, medizinischer, psychologischer<br />
und systemischer Fachkompetenz.<br />
Eine umfassende Veränderung der Betreuungssituation erscheint Frau Ahorn nicht vonnöten zu<br />
sein. Auf die sich verändernden Bedürfnisse von Mutter und Kind werde reagiert. Ansonsten<br />
meint Frau Ahorn, dass die Zukunft mit der Familie und den Vormündern zusammen geplant<br />
werde und dass es das Wichtigste sei, dass alle Familienmitglieder zufrieden sind und Amélie in<br />
einer geschützten und entwicklungsförderlichen Umgebung aufwachsen könne.<br />
6.1.2 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation B<br />
6.1.2.1 Fallbeschreibung B<br />
Fallbeschreibung B<br />
99
Das Interview führte ich mit Frau Birke, die zuerst Gruppenleiterin auf der Wohngruppe, in der die Familie lebt, war<br />
und die Familie in deren Anfangszeiten betreute. Sie ist jetzt als Wohnbereichsleiterin der Institution für das<br />
Wohnen allgemein zuständig. Durch ihre lange Arbeit mit der Familie konnte sich ein starkes Vertrauensverhältnis<br />
entwickeln. Frau Birke hat als Quereinsteigerin keine spezifisch sozialpädagogische Ausbildung, besuchte aber<br />
verschiedene Fachkurse.<br />
Die betreuten Personen der Betreuungssituation B sind Herr und Frau B. mit ihrer 3jährigen Tochter Bettina. Die<br />
Familie wohnt in der Wohngruppe dieser Institution. Auf der Wohngruppe wohnen neben der dreiköpfigen Familie<br />
noch zwei Bewohnerinnen mit mittlerer geistiger Behinderung und zwei schwer geistig behinderte junge Männer.<br />
Es handelt sich um eine stationäre Betreuungsform über 24 Stunden. Vater, Mutter und Kind haben je eine eigene<br />
Hauptbetreuungsperson, für Familienfragen ist die Hauptbetreuungsperson des Kindes zuständig. Die dreiköpfige<br />
Familie lebt nach dem erstellten Konzept Familie in der Wohngruppe. Das Kind hat ein eigenes Kinderzimmer, die<br />
Eltern einen grossen Raum mit Esstisch, Lavabo, Sofa und Fernseher, der als Schlaf- und Wohnzimmer dient. Die<br />
Familie isst in diesem Raum. Abends können die Eltern sich so aus den Gruppenräumen in ihre privaten<br />
Räumlichkeiten zurückziehen, wenn das Kind schläft.<br />
Frau B. hat eine geistige Behinderung. Herr B. hat zusätzlich zur geistigen Behinderung psychische Störungen und<br />
ist demzufolge nicht sehr belastbar. Frau Birke bezeichnet die Partnerschaft der Eltern als stabil.<br />
Die Mutter wohnte vor der Geburt des Kindes in einer Institution, in der sie auch arbeitete. Der Vater lebte und<br />
arbeitete in einer heilpädagogischen Grossfamilie auf einem Bauernhof. Zwei Monate vor der Geburt kamen Mutter<br />
und Tochter in ein Mutter-Kind-Heim. Der Vater sah seine Familie kaum, worauf Herr und Frau B. die Initiative<br />
ergriffen und mit Unterstützung der Beiständin des Kindes nach einem Lebensraum für die ganze Familie suchten.<br />
Ein Jahr nach der Geburt von Bettina, nach vielen Absagen, konnten sie als Familie in die Institution einziehen. Es<br />
ist unklar, ob die Schwangerschaft ein Unfall war oder nicht. Das Kind wurde in einer Pillenpause gezeugt. Die<br />
Mutter hatte einen starken Kinderwunsch, der auch thematisiert wurde, aber nach Erzählungen von Frau B.<br />
vorwiegend negative Reaktionen hervorrief. Als Frau B. schwanger war, kämpften die Eltern abermals gegen<br />
ablehnende Reaktionen und die empfohlene Abtreibung.<br />
Die Ressourcen der Eltern liegen laut Frau Birke darin, dass sie wissen, dass sie Hilfe benötigen und diese auch<br />
annehmen können. Die Grenzen der beiden liegen klar im kognitiven Bereich.<br />
Das Kind steht unter Beistandschaft, das Sorgerecht liegt bei den Eltern.<br />
Bei Bettina ist ein leichter Entwicklungsrückstand im sprachlichen Bereich bemerkt worden. Sie besucht daher die<br />
heilpädagogische Früherziehung.<br />
6.1.2.2 Interpretation der Betreuungssituation B<br />
Themenbereich Eltern:<br />
Frau B. hatte einen starken Kinderwunsch. Sie besprach diesen mit ihrer Beiständin, was eine<br />
vorwiegend negative Reaktion hervorrief. Auch Herr B. hatte einen Kinderwunsch, hinter dem<br />
laut Frau Birke aber eher der Wunsch nach einer Familie und damit der Wunsch nach Normalität<br />
standen. Beide waren sich bewusst, dass sie nach der Geburt eines Kindes nicht mehr selbständig<br />
100
würden leben können und waren auch bereit, die mit der Elternschaft verbundenen<br />
Einschränkungen zu akzeptieren. Dies deutet auf eine begleitete realistische Auseinandersetzung<br />
mit dem Kinderwunsch hin. Interessant ist, dass – wie auch in Betreuungssituation A – das Paar<br />
von einem „Unfall“ spricht. Der Kinderwunsch war bei Frau A. und Herrn A. da, stiess auf<br />
Ablehnung und so – kann man folgern – beschloss das Paar, dennoch ein Kind zu zeugen.<br />
Auf die Schwangerschaft reagierte wiederum das Umfeld ablehnend. Herr und Frau B. wehrten<br />
sich gegen die Abtreibung oder Fremdplatzierung des Kindes.<br />
„Bei ihm waren starke Ängste vorhanden, ob er das wirklich kann und es funktioniert, nehmen sie uns das<br />
Kind nicht weg… und das war für ihn eine ganz starke… und er hat auch wirklich gekämpft darum, auf<br />
seine Art. Und sie haben es auch erreicht. Sie mussten kämpfen, dass das Kind nicht abgetrieben wurde,<br />
nachher mussten sie darum kämpfen, dass sie es behalte durften, nachher, dass sie zusammen wohnen<br />
können.“<br />
Nach der Geburt des Kindes wohnten Mutter und Kind in einem Mutter-Kind-Heim. Es kommt<br />
häufig vor, dass Mütter mit einer leichten oder mittleren geistigen Behinderung zunächst in<br />
einem Mutter-Kind-Heim untergebracht werden. Diese Institutionen sind am ehesten bereit und<br />
auch darauf vorbereitet, eine Mutter mit geistiger Behinderung und ihr Kind in den ersten<br />
Monaten zu betreuen. Dennoch muss man bedenken, dass Mutter und Kind aus ihrer gewohnten<br />
Umgebung herausgerissen werden und dieser Vorgang ihnen ein zweites Mal bevorsteht, da<br />
Mutter-Kind-Heime meist nicht auf langfristige Betreuung eingerichtet sind.<br />
Herr B. fühlte sich vom Mutter-Kind-Heim nicht genügend ins Familienleben einbezogen, da<br />
ergriff er zusammen mit der Beiständin des Kindes die Initiative und suchte nach einem Platz für<br />
die ganze Familie.<br />
„Das Ehepaar wohnte im Doppelzimmer, anfänglich auch die kleine Tochter, weil sie das unbedingt<br />
wollten. Es war ein enormer Drang da, als „Familie“ zusammenzuleben, dass es anfangs möglichst nahe<br />
sein musste.“<br />
Der Wunsch der Eltern als Familie zusammenzuleben scheint sehr stark gewesen zu sein und<br />
demzufolge ist die Geschichte geprägt von der Eigeninitiative der Eltern, um diesen Wunsch zu<br />
verwirklichen. Wenn die Eltern nicht diesen Willen gehabt hätten, wäre es wohl nie dazu<br />
gekommen, dass sie nun zu dritt als Familie zusammenleben können.<br />
Auch hier war die Aufnahme der Familie – ähnlich wie in Betreuungssituation A – durch die<br />
Neueröffnung der Institution möglich und von der Bereitschaft des Teams abhängig.<br />
Zu Beginn der Betreuung sass die Angst vor einer Trennung von der Tochter bei den Eltern tief,<br />
und machte die Beziehungsaufnahme und den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses eher<br />
schwierig. Die anfänglichen Schwierigkeiten könnten laut Frau Birke auch etwas mit der<br />
Wohnsituation zu tun gehabt haben. Mit einer Veränderung der Struktur, so dass Eltern und Kind<br />
getrennte Zimmer hatten, entspannte sich die Situation merklich. Für Frau Birke stellt sich<br />
101
dennoch die Frage, ob das Zusammenleben der Familie innerhalb der Wohngruppe wenn Bettina<br />
älter wäre, weiterhin funktionieren würde. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob eine<br />
Wohngruppe für Menschen mit unterschiedlich starker, geistiger Behinderung der geeignete Ort<br />
für ein Kind ist, aufzuwachsen.<br />
Frau Birke bezeichnet es als Ressource, dass die Eltern bereit sind, die Unterstützung zum Wohl<br />
der Tochter anzunehmen.<br />
„Dass sie das Beste wollen, für ihre Tochter und man über diesen Ansatz immer wieder einen Weg findet<br />
mit ihnen zu reden und die Situation anzuschauen und mögliche Hilfestellungen zu besprechen. (…) Sie<br />
sind schon offen und wissen auch, dass sie Hilfe benötigen. Das ist eigentlich phänomenal. Das ist eine<br />
grosse Ressource, dass sie die Hilfe gut annehmen können.“<br />
Wenn Eltern wissen, dass sie Hilfe benötigen, und diese auch annehmen können, ist eine<br />
grundlegende Voraussetzung für eine unterstützte Elternschaft gegeben.<br />
Frau Birke bemerkt, dass den Eltern die stetige Entwicklung und Veränderung des Kindes Mühe<br />
bereitet. Dies hat auch schon Frau Ahorn in Betreuungssituation A beobachtet. Menschen mit<br />
geistiger Behinderung brauchen in ihrem Leben Struktur und Kontinuität. So ist es wichtig, dass<br />
Betreuungspersonen in ihrer Unterstützung den Eltern diesen Widerspruch transparent machen<br />
und ihnen die Entwicklungsschritte des Kindes und deren Notwendigkeit näher bringen.<br />
„Man muss immer wieder alles mit ihm entwirren, Situationen anschauen und fragen, wie würdest du es<br />
machen, wünschen… Und unsere Nöte und Sorgen so herüberbringen, dass er sie versteht.“<br />
Neben diesem immer wiederkehrenden „Entwirren“ der Situation erwähnt Frau Birke, dass der<br />
Vater sich Sorgen macht, dass seine Tochter ihm intellektuell überlegen sein wird.<br />
„Ja, halt schon, dass das Kind irgendwann weiter sein wird als sie. Von der kognitiven Entwicklung her.<br />
Nicht von der Reife, da haben sie doch auch einen ziemlichen Teil. Aber so Hausaufgaben in der Schule.<br />
Da macht er sich schon mächtig Gedanken, wie das dann laufen soll. Da sind dann schon wirklich die<br />
grossen Grenzen da, wo es ihnen dann wie der Stolz, der Kopf, das Einsehen nicht zulässt Hilfe<br />
anzunehmen.<br />
Frau Birke kommt an dieser Stelle auf die Grenze zu sprechen, wo der Stolz des Vaters<br />
verunmöglicht Hilfe anzunehmen. Dies steht im Gegensatz zur Aussage, dass es zu den<br />
Ressourcen der Eltern gehört, dass sie Hilfe annehmen können. Das lässt sich mit der<br />
psychischen Beeinträchtigung und Behinderung des Vaters und dessen traditionellem Rollenbild<br />
erklären.<br />
„Gerade beim Vater ist eine sehr traditionelle Vorstellung vorhanden. Das Familienbild, was sind<br />
Eltern… der Vater ist das Oberhaupt, bringt das Geld nachhause, entscheidet. Aber gerade bei ihm… er<br />
bringt das Geld nicht heim. Da kommt schon ein „Nicht-Genügen“.“<br />
Er kann seine eigenen Vorstellungen nicht erfüllen, was ihn mit sich unzufrieden macht. Frau<br />
Birke erwähnte, dass der Vater oft nicht arbeiten geht und es viel Zeit und Geduld in der<br />
Einzelbetreuung braucht, seine Auseinandersetzung mit sich selber zu unterstützen. Dennoch<br />
102
scheint er seine Probleme aus der Beziehung zu seiner Tochter mindestens zum Teil heraushalten<br />
zu können.<br />
„Er hat ein sehr gutes Bild, was ein Kind braucht und was nicht, was für ein Kind schwierig ist und was<br />
nicht. Da hat er ein total gutes Empfinden. Er hat ein gutes Gerechtigkeitsempfinden und Sachen, die ihn<br />
als Kind verletzt haben, da ist er darauf bedacht, diese nicht weiterzugeben.“<br />
Die Aussagen von Frau Birke zeigen, dass Herr B. keine einfache Person ist. Seine geistige<br />
Behinderung ist nicht so stark, wie die seiner Frau, aber es kommen psychische Probleme dazu.<br />
Mir scheint somit eher verständlich, wie das Umfeld der Familie auf die Schwangerschaft und<br />
Elternschaft reagiert hat. Dennoch beschreibt Frau Birke Herrn B. als einen Vater, der sich seiner<br />
Rolle sehr wohl bewusst ist und diese auch wahrnimmt.<br />
Frau B. ist kognitiv schwächer, bedarf einiges mehr an Unterstützung im Umgang mit dem Kind,<br />
ist aber in der Lage, das Kind zu betreuen, ohne - wie ihr Mann - psychisch an Grenzen<br />
zustossen.<br />
„Die Aufgabe mit Bettina nimmt sie völlig gut wahr. Wir merken aber, je älter Bettina wird, desto mehr<br />
bemerkt man eine Überforderung bei ihr. Und zwar im Verstehen von Dingen, wie, warum gehorcht<br />
Bettina jetzt nicht mehr, warum trotzt sie jetzt, warum kann sie denn nicht einfach schön essen, wenn ich<br />
ihr das sage, warum wirft sie mit Esswaren um sich… völlig normale Sachen, die er vom<br />
Abstraktionsvermögen her viel besser verstehen kann als sie.“<br />
Die Eltern scheinen sich in ihrer Beeinträchtigung zu ergänzen. Das stellt meiner Ansicht nach<br />
eine schwierige Ausgangslage für eine Elternschaft und deren Unterstützung dar. Wichtig<br />
erscheint es mir, zu trennen, wo die Probleme der Eltern mit sich selber liegen und wo es um die<br />
Probleme im Umgang mit dem Kind geht.<br />
Die Partnerschaft der Eltern - so Frau Birke - ist ein zentrales und tragendes Element in der<br />
Elternschaft auf das die Betreuungspersonen sich in der Unterstützung beziehen können.<br />
Themenbereich Kind:<br />
Bei einer Abklärung des Kindes wurde ein leichter Entwicklungsrückstand vor allem im<br />
sprachlichen Bereich festgestellt. Zudem ist nicht sicher, ob eine Störung des<br />
Gleichgewichtssinnes vorliegt.<br />
„Das liegt jetzt einfach mal auf dem Tisch. Wir alle weigern uns von einer Behinderung zu sprechen, weil<br />
wir möchten, dass sie die Chance hat, sich weiterhin normal zu entwickeln, ohne, dass das<br />
Damoklesschwert der Behinderung in ihrem Nacken ist.“<br />
Bettina besucht nun wöchentlich die heilpädagogische Früherzieherin. Wenn ein<br />
Entwicklungsrückstand frühzeitig festgestellt wird, kann mit entsprechenden Massnahmen auf<br />
die Diagnose reagiert werden. Mir erscheint es positiv, dass, um eine Stigmatisierung zu<br />
vermeiden, nicht von einer Behinderung gesprochen wird. Es ist allerdings wichtig, dass die<br />
103
Entwicklung von Bettina beobachtet wird und regelmässig Treffen der beteiligten Fachpersonen<br />
stattfinden.<br />
Bettina verbringt den Tag bei einer Tagesmutter, die aber nur ein weiteres Kind hat. Sie ist eher<br />
scheu im Umgang mit anderen Kindern, was höchstwahrscheinlich auf die fehlenden sozialen<br />
Kontakte zu anderen Kindern zurückzuführen ist. Frau Birke meint, dass sie daher überlegen,<br />
Bettina in eine Spielgruppe zu schicken.<br />
Themenbereich Rahmenbedingungen:<br />
Ich habe bereits erwähnt, dass die Wohnsituation der Familie innerhalb der Wohngruppe auf<br />
Dauer von Frau Birke als nicht praktisch erachtet wird.<br />
„Wir möchten die Betreuungssituation der Familie verbessern. Wir haben immer wieder überlegt, was<br />
denn jetzt besser wäre. Ihr Wunsch wäre es, als Familie in einer Dreizimmerwohnung zu leben. Dann bin<br />
ich irgendwann in dieser ganzen Situation an den Punkt gekommen, wo ich mir überlegt habe, ob wir nicht<br />
besser eine Wohnung mieten würden und die Familie dort wohnen lassen. Vielleicht wäre das weniger<br />
aufwendig. Ich habe dann aber gemerkt, ich, ja, …. wenn ich jetzt sage, wir machen das, dann wird das<br />
gemacht und dann trage ich… also, ich habe Angst bekommen von der Verantwortung. Und ich habe dann<br />
mit einem Psychiater - zufällig begleitet der den Vater, er ist aber Kinder- und Jugendpsychiater - …wir<br />
konnten eine Besprechung machen. (…) Und dort hat er dann gesagt, er, seine Einschätzung sei, dass diese<br />
Familie, bis Bettina die Schulreife erreicht hätte sicher, in einer Wohnform leben sollte, in der sie 24<br />
Stunden am Tag innert sehr kurzer Frist Hilfe holen könnte. Und jetzt sind wir intern am überlegen, wie<br />
wir die Familie als Familie existieren lassen könnten.“<br />
Die Wohnform in einer heilpädagogischen Grossfamilie wurde ebenfalls in Erwägung gezogen,<br />
aber wegen dem erneuten Beziehungsaufbau wieder verworfen. Ich erachte es als sehr wichtig,<br />
dass die Betreuungsform von Zeit zu Zeit kritisch hinterfragt wird und andere Möglichkeiten der<br />
Unterstützung in Betracht gezogen werden.<br />
In der Betreuungssituation B steht die Familie als Ganzes im Mittelpunkt der Unterstützung.<br />
„Zielsetzung ist, dass diese Familie zusammenbleiben kann, dass aber auch in diesem Ganzen das Kind<br />
eine Chance hat, möglichst gut gefördert zu werden und trotzdem die Gemeinschaft einer Familie erleben<br />
kann.“<br />
Themenbereich Betreuungsperson:<br />
Frau Birke ist als Bereichsleiterin Wohnen für die Wohngruppen in der Institution zuständig.<br />
Zuvor war sie Hauptbetreuungsperson der Familie und hat die Wohngruppe und die<br />
Betreuungssituation aufgebaut. Sie ist auch in ihrer jetzigen Position Bezugsperson der Familie,<br />
zu der sie durch die anderthalbjährige Betreuung ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufbauen<br />
konnte.<br />
„Mit der Beziehung geht da natürlich sehr viel. (…) Und das (Beziehungsaufbau) braucht anderthalb, zwei<br />
Jahre… Das zeigt aber auch die Situation von Menschen mit einer Behinderung auf. Dieser ganze<br />
Vertrauensaufbau immer wieder. In anderthalb Jahren kann viel schief laufen. Im Moment denke ich<br />
schon, dass ich, um noch mal zum vorherigen zurückzukommen, eine gewisse Konstanz für sie verkörpere.<br />
104
Weil ich mit ihnen den Anfang durchgemacht habe und sie das Gefühl haben, sie wisse, dass ich mich nicht<br />
„drehe“.“<br />
Die Konstanz sehe ich als wichtigen Faktor in der Unterstützung. Gerade Eltern mit geistiger<br />
Behinderung haben meist eine Geschichte hinter sich, in der viele Personen nicht an sie und ihr<br />
Kind geglaubt haben. Durch eine konstante Beziehung zu einer oder mehreren<br />
Betreuungspersonen entsteht ein Vertrauensverhältnis, das Eingriffe zum Schutz des Kindes<br />
erlaubt, die ansonsten als Absicht, das Kind von der Familie zu trennen wahrgenommen werden<br />
könnten.<br />
Bei der Frage nach den Problemsituationen in der Betreuung meint Frau Birke zunächst einmal,<br />
dass es häufig solche gebe. Als ein zentrales Problem bezeichnet sie die Erziehungsvorstellungen<br />
der verschiedenen Betreuungspersonen.<br />
„Diese Problemsituationen haben meist den Ausgangspunkt: Wer ist denn jetzt wirklich zuständig für die<br />
Erziehung? Diese Frage kann ich sehr klar beantworten: die Eltern.“<br />
Dennoch sind viele andere Personen indirekt an der Erziehung beteiligt. Sie stellt es als<br />
schwierig dar, sich auf eine einheitliche Linie zu einigen. Wiederum geht es – wie in der<br />
Betreuungssituation A - um die Vorstellungen, die einzelne beteiligte Fachpersonen von<br />
Erziehung haben. Der Massstab, den man an die Erziehung legt, spielt hierbei eine Rolle.<br />
Zwischen der Vorstellung, die man von idealer Erziehung hat und der realen Erziehung ist meist<br />
ein Unterschied. Bei Eltern ohne Behinderung wird dies als „Erziehungsstil“ akzeptiert, bei<br />
Eltern mit geistiger Behinderung wird die perfekte Erziehung angestrebt.<br />
Eine weitere interessante Problematik ist, dass Frau B. Bettina, nach Frau Birkes Eindruck, am<br />
liebsten als Kleinkind behalten möchte und so auch die Entwicklung des Kindes unbewusst eher<br />
hemmt als fördert.<br />
„Sie ist ein unkompliziertes Kind, wir nehmen aber gewisse Hemmschwellen und Ängste wahr. Wie sie sich<br />
einfach an gewisse Sachen nicht hintraut. Es kann sein, dass das völlig normal ist, kann aber auch sein,…<br />
Eine Zeit lang hatte ich eine These. Bettina bleibt klein, weil die Mutter möchte, dass sie klein bleibt. Aber,<br />
das sind so Gedanken, die man sich macht…“<br />
Frau Birke erwähnt in diesem Zusammenhang, dass Frau B. schon vom Wunsch nach einem<br />
zweiten Kind gesprochen hat, wovon Frau Birke ihr abgeraten hatte. Es scheint mir wichtig, dass<br />
der Mutter diese Verhaltensweise bewusst gemacht wird und mit ihr besprochen werden kann.<br />
Als ich Frau Birke nach der Verantwortung für das Kind fragte, antwortete sie, wie auch schon<br />
Frau Ahorn, dass man die Verantwortung für die momentane Situation übernehme, nicht aber die<br />
Verantwortung für Lebenssituation. Diese Erklärung entlastet die Betreuungspersonen und sagt<br />
implizit, dass diese die Verantwortung dafür, dass ein Kind geistig behinderte Eltern hat, nicht<br />
übernehmen können und wollen.<br />
105
Frau Birke erachtet eine spezifische Fachberatung als wünschenswert, auch auf den Vorschlag<br />
einer Koordinations- und Beratungsstelle reagierte sie positiv. Sie nennt als Anforderungen das<br />
Vorhandensein von Fachwissen, Adressen, das Angebot von Krisenintervention und die<br />
Ermöglichung von Erfahrungsaustausch.<br />
Zum Schluss meint Frau Birke, dass sie eine verantwortungsvolle Begleitung einer Elternschaft<br />
nur bei mehr Unterstützungsangeboten, die beim Kinderwunsch eines Paares ansetzen würden,<br />
unterstützen könne. Sie sieht grossen Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Elternschaften<br />
von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung.<br />
6.1.3 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation C<br />
6.1.3.1 Fallbeschreibung C<br />
Fallbeschreibung C<br />
Das Interview führte ich mit Frau Chriesi und Frau Ceder. Frau Chriesi besucht die Familie zweimal wöchentlich,<br />
Frau Ceder ist die leitende Sozialpädagogin. Sie hat die Leitung über diese Dienstleistung und steht Frau Chriesi,<br />
gelernte Damenschneiderin und Sozialtherapeutin, bei der Begleitung fachlich zur Seite.<br />
Die begleiteten Personen der Betreuungssituation C sind Frau C. und ihr siebenjähriger Sohn Christian. Die<br />
Organisation bietet stundenweise ambulante Begleitung für Menschen mit geistiger Behinderung an. Die<br />
Unterstützung wird im Auftrag der begleiteten Person ausgeführt. Es besteht ein Vertrag, dessen Zielsetzung die<br />
begleitete Person bestimmt.<br />
Frau Chriesi besucht die Familie seit vier Jahren zwei Mal pro Woche. Die Begleitung findet einmal am Morgen mit<br />
der Mutter und einmal am Abend mit der ganzen Familie statt. Frau Chriesi ist die Hauptbetreuungsperson für<br />
Mutter und Kind zusammen. Herr C. geht tagsüber einer geregelten Arbeit nach, Frau C. ist Hausfrau und Mutter.<br />
Frau C. lebt mit ihrem siebenjährigen Sohn und ihrem Lebenspartner selbständig in einer Wohnung. Der leibliche<br />
Vater von Christian ist abwesend. Der jetzige Lebenspartner von Frau C. hat die Vaterrolle übernommen. Frau C.<br />
hat eine leichte geistige Behinderung, ihr Lebenspartner hat keine Behinderung. Es besteht ein gutes<br />
partnerschaftliches Verhältnis zwischen Frau C. und Christians Stiefvater.<br />
Die Wohnform der Mutter vor der Geburt ist unbekannt. Die Schwangerschaft war ungewollt. Frau C. ging,<br />
nachdem die Schwangerschaft bekannt wurde, weg, um dem Widerstand ihrer Mutter und einer Abtreibung zu<br />
entgehen. Nach der Geburt wohnte sie in einem Mutter-Kind-Haus.<br />
Die Ressourcen der Mutter liegen laut Frau Chriesi in ihrer konsequenten Art und in der guten Einschätzung<br />
alltäglicher Situationen. Sie hat Schwierigkeiten im kognitiven Bereich und es bereitet ihr Mühe einen<br />
Alltagsrhythmus beizubehalten.<br />
Das Kind steht unter Beistandschaft, das Sorgerecht liegt bei der Mutter. Christian ist normal entwickelt und besucht<br />
die erste Klasse der Regelschule.<br />
106
6.1.3.2 Interpretation der Betreuungssituation C<br />
Themenbereich Eltern:<br />
Es handelt sich bei der Betreuungssituation um die ambulante Begleitung einer Familie.<br />
Frau Ceder: „Wir haben kein Betreuungsverhältnis mit den Leuten. Sondern, wir haben einen Vertrag mit<br />
den Personen im Auftrag von diesen Personen selber. Wir arbeiten für diese Personen und machen nur das<br />
was sie wollen. Das heisst, wir arbeiten in diesem Sinne nicht zielorientiert, sondern nur wenn die Leute für<br />
sich selber ein Ziel haben, dann unterstützen wir sie darin, das Ziel zu erreichen. Und ich denke, das<br />
generelle Ziel ist, dass die Leute die Möglichkeit haben selbständig zu leben.“<br />
Es ist spannend, dass andere Themenbereiche als bei stationärer Betreuung herausgegriffen<br />
werden. Die Begleitung ergibt sich mehr aus den Bedürfnissen einer Elternschaft und ist weniger<br />
zwischen Eltern und Kind hin und her gerissen, als zwischen Familie und Gesellschaft.<br />
Nach dem bekannt werden ihrer ungewollten Schwangerschaft, verliess Frau C. den damaligen<br />
Wohnort aufgrund der negativen Reaktionen der Mutter und der vorgeschlagenen Abtreibung.<br />
Sie handelte, um das Kind behalten zu können gegen den Willen ihrer Bezugspersonen und<br />
verliess ihr gewohntes Umfeld. Auch Frau C. – wie bereits in den vorherigen beiden<br />
Betreuungssituationen – musste dafür kämpfen ihr Kind behalten zu können.<br />
Heute lebt Frau C. mit ihrem Sohn und ihrem Mann, der nicht der leibliche Vater ihres Sohnes<br />
ist, als Familie zusammen. Das Familienleben beschreibt Frau Chriesi für die Familienmitglieder<br />
als sehr zentral. Die Familienmitglieder essen regelmässig zusammen und verbringen viel Zeit<br />
gemeinsam.<br />
Frau Chriesi: „Diesen Rhythmus habe ich zum Teil auch mit ihnen erarbeitet, weil, das war auch für das<br />
Kind noch wichtig, das war vor vier Jahren vor allem ein starkes Thema. Und sie machen kaum riesige<br />
Ausflüge und verrückte Sachen. Es ist eigentlich eine ganz ruhige Umgebung für das Kind, in diesem Sinne.<br />
Sie sind eher schüchtern vom Kontakt her und das… das Familienleben ist sehr zentral.“<br />
Einerseits scheint es mir wichtig, dass das Familienleben gestützt wird. Andererseits birgt diese<br />
starke Bindung, gerade auch für das Kind, Gefahr einer sozialen Isolation.<br />
Frau C. war anfangs der Begleitung unsicher in ihrer Mutterrolle, hat sich aber im Laufe der<br />
vergangenen vier Jahre zu einer selbstbewussten und konsequenten Mutter entwickelt.<br />
Frau Chriesi: „Sie hat sich nicht verändert, sie ist vielleicht bewusster geworden. Durch die Begleitung<br />
und alles schaut sie die Dinge anders an und ist auch selbstbewusster geworden als Mutter. Das sicher,<br />
das hat sich verändert. Aber nicht, dass sie erst jetzt richtig Mutter geworden ist. Das war schon. Aber das<br />
Selbstbewusstsein kam.“<br />
Dies ist sicherlich auch der konstanten Begleitung durch Frau Chriesi und deren Art, Frau C. in<br />
ihrer Rolle als Mutter zu stärken und problematische Situationen zu besprechen und ihr<br />
Ratschläge zu erteilen, sie aber nicht zu „ersetzen“, zurückzuführen.<br />
Die Grenzen, die Frau Chriesi bei Frau C. erkennt, liegen im Verstehen, daher im kognitiven<br />
Bereich. Als weitere Grenze nennt Frau Chriesi die Erziehung des Kindes. Die Grenzen liegen<br />
107
ei Frau C. so, dass sie mit ambulanter Unterstützung bewältigt werden können. Frau Chriesi<br />
erwähnt, dass die Erziehungsprobleme gar nicht anders seien, als die, die sie in der Erziehung<br />
ihrer eigenen Kinder beschäftigen.<br />
Themenbereich Kind:<br />
Der 7 Jahre alte Christian besucht die Regelschule. Frau Chriesi stellt seit Anfang der Begleitung<br />
fest, dass sein Sozialverhalten weniger offen ist, als das der meisten gleichaltrigen Kinder. Dies<br />
ist möglicherweise auf die starke Familienbande und - damit verbunden -, den verminderten<br />
Kontakt zu anderen Kindern zurückzuführen.<br />
Frau Chriesi: „Dadurch, dass die Familie relativ zurückgezogen lebt, ist das wirklich für ihn nicht so<br />
einfach. Er ist so auf seine Eltern konzentriert. Er sagt auch viel, wenn ich ihn darauf anspreche, dass er<br />
doch mal mit Kameraden abmachen könnte, sagt er, nein… Er spielt viel zuhause, alles ist zuhause. Es ist<br />
schon auch vorgekommen, dass er abgemacht hat, aber… das ist zum Beispiel auch etwas, das die<br />
Lehrerschaft nicht versteht, dass das Familienleben so im Zentrum ist. Das gibt es natürlich auch bei<br />
anderen Familien, aber man schaut bei so einer Familie natürlich anders hin. Aber, das Sozialverhalten,…<br />
man muss ihm helfen. Man ist sehr bemüht, das ist etwas, das auch in der Begleitung sehr aktuell ist, dass<br />
er in den Fussballklub zum Fussballspielen geht und dass er so Kontakt findet zu Kindern.“<br />
Frau Chriesi versucht dem entgegenzuwirken, indem sie Christian vorschlägt, einem<br />
Fussballklub beizutreten. Es erscheint mir wichtig, dass bei Eltern mit geistiger Behinderung<br />
Vorschläge zur Integration ins soziale Umfeld angebracht werden, um die Integration der<br />
Kinder, aber auch der Eltern zu fördern.<br />
Christian ist mit 7 Jahren das älteste Kind der untersuchten Betreuungssituationen. Es ist im<br />
Interview ersichtlich, dass sich die Begleitung um Probleme wie Schule, Erziehung,<br />
Vorbereitung auf die Pubertät des Kindes oder die Beziehung des Jungen zu gleichaltrigen<br />
Kindern dreht und somit eine Erweiterung des Fokus von der Familie auf deren soziales Umfeld<br />
stattfindet. Je älter das Kind wird, desto „öffentlicher“ werden Elternschaft und Familienleben.<br />
Frau Chriesi: „Vorher war das Kind noch in einem geschützteren Rahmen, es war in einem Hort und<br />
durch das, war das Umfeld relativ klein. Jetzt besucht er die Schule und die Einflüsse sind natürlich<br />
grösser und das Verständnis der umliegenden Personen ist nicht einfach. Sie verstehen das häufig nicht so.<br />
Die Akzeptanz ist nicht da.“<br />
Es sind auch zunehmend mehr Personen, wie etwa Lehrpersonen oder andere Eltern involviert<br />
und versuchen, möglicherweise aus dem Vorurteil, dass das Kind geistig behinderter Eltern<br />
Schutz braucht, Einfluss zu nehmen. Es ist an der Betreuungsperson, die Eltern zu stützen und<br />
möglicherweise das Gespräch mit beispielsweise den Lehrerpersonen zu suchen und ihnen ihr<br />
Verhalten bewusst zu machen.<br />
Ein häufig genanntes Problem im Zusammenhang mit Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung ist, dass die Eltern den Kindern bei schulischen Belangen nicht mehr helfen<br />
108
können. In der Betreuungssituation C wird vorgebeugt, indem Christian eine Aufgabenhilfe<br />
besucht oder die Probleme mit Frau Chriesi bespricht.<br />
Frau Chriesi: „Ich.. er kommt viel mit Aufgaben und zeigt sie mir. Jetzt zum Beispiel mehr, als den Eltern.<br />
Das merke ich, dass er da bei mir… dass das anders ankommt. Dass die Eltern mehr Mühe haben das zu<br />
verstehen, gewisse Sachen, so dass er mir da viel mehr zeigt.“<br />
Themenbereich Rahmenbedingungen:<br />
In dieser Begleitung erachte ich es als positiv, dass die gleiche Begleitperson die Familie schon<br />
vier Jahre unterstützt, so dass sich ein gutes Verhältnis zwischen der Begleitperson und den<br />
Familienmitgliedern entwickeln konnte.<br />
Themenbereich Betreuungsperson:<br />
Das Interview führte ich mit zwei Personen. Frau Chriesi ist die direkte Begleitperson der<br />
Familie, Frau Ceder schaltete sich als leitende Sozialpädagogin ins Gespräch ein, wenn es um<br />
Hintergründe der Begleitsituation ging.<br />
Die Problembereiche in der Elternschaft entstehen laut Frau Chriesi meist in Zusammenhang mit<br />
der leichten geistigen Behinderung von Frau C.. So ist es beispielsweise eine Aufgabe, Frau C.<br />
auf die kommende Pubertät des Jungen vorzubereiten und zu sensibilisieren. So kann eine<br />
vorausschauende Unterstützung Veränderungen durch die Entwicklung des Kindes vorbereiten<br />
und sich altersspezifischer Probleme annehmen.<br />
Frau Chriesi: „Die Grenzen sind… ja. Manchmal einfach das Verstehen, wenn etwas gesagt wird. Das<br />
ist… wenn zum Beispiel die Lehrerin an einem Elternabend etwas erzählt und sie erzählt das dann so in<br />
ihrer Sprache, dann versteht sie es einfach nicht. Oder sie versteht es falsch und ist dann aufgebracht und<br />
wütend. Das sind so die Grenzen, die wir miteinander probieren müssen zu überwinden. Da bin ich<br />
vielmals so eine Art Übersetzer.“<br />
Ein grosses Problem ist - wie bereits angesprochen - die Inakzeptanz der Elternschaft durch das<br />
Umfeld.<br />
Frau Chriesi: „Ja, sie muss sich ständig bewähren, viel mehr, als eine andere Mutter das müsste, sie wird<br />
auch… die Kontrolle ist völlig absurd. Also, dass man beispielsweise am Morgen am Kind riecht, ob es<br />
gewaschen ist. Das würde man bei einem fremden Kind nie machen, und dass sie dann Telefonanrufe<br />
bekommt und rasend wütend wird…“<br />
Frau Chriesi beschreibt, wie sie in Krisensituationen eine Vermittlerfunktion innehat, die ihr<br />
zuweilen Mühe bereitet. Lehrer und Sozialarbeiter sehen sie als Aufpasserin und Vermittlerin<br />
ihrer Anliegen an die Familie.<br />
Frau Chriesi: „Meine Grenzen… was ich als schwierig empfinde, sind die Gespräche mit Ihnen und der<br />
Lehrerschaft und der Beiständin. Nicht, dass ich da unbedingt an Grenzen komme, aber das sind für mich<br />
ziemliche Herausforderungen, wo ich dann auch wissen muss, wie ich stehe und wie ich mich verhalte.“<br />
Von Frau Chriesi wird erwartet, dass sie die Anliegen der Lehrpersonen und Sozialarbeiter bei<br />
Familie C. umsetzt. Dies steht aber im Gegensatz zu ihrem Auftrag, die Familie in ihren<br />
109
Bedürfnissen und Belangen zu unterstützen. Frau Chriesi ist es sehr wichtig, dass Frau C.<br />
Vertrauen zu ihr hat und sie versucht ihr durch Transparenz klarzumachen, dass sie auf ihrer<br />
Seite steht, aber auch die Anliegen von Lehrer und Sozialarbeiter zu erklären.<br />
Frau Chriesi betonte, dass es wichtig sei, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
vermehrt zu thematisieren, damit eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz erreicht werden kann.<br />
Sie hat mehrfach erlebt, dass vor allem die Reaktion des Umfeldes Probleme in der begleiteten<br />
Elternschaft verursacht hat.<br />
6.1.4 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation D<br />
6.1.4.1 Fallbeschreibung D<br />
Fallbeschreibung D<br />
Das Interview führte ich mit Frau Dornbusch, die ausgebildete Sozialpädagogin ist.<br />
Die begleiteten Personen der Betreuungssituation D sind Frau D. und ihr Kind Daniel. Frau D., ihr Mann und Daniel<br />
wohnten in einer gemeinsamen Wohnung. Die Begleitung liegt schon zwei Jahre zurück und fand während der<br />
letzten 6 Monate der Schwangerschaft von Frau D. und der ersten 6 Lebensmonate des Kindes statt. Die<br />
Organisation bietet stundenweise ambulante Begleitung für Menschen mit geistiger Behinderung an.<br />
Frau Dornbusch besucht Frau D. jeweils zwei Stunden pro Woche. Die Betreuung wurde aufgrund der persönlichen<br />
Situation der Mutter abgebrochen. Frau Dornbusch war Hauptbetreuungsperson für Mutter und Kind. Die Familie<br />
lebt in einer behindertengerecht eingerichteten 3-Zimmer-Wohnung. Frau D. ist Hausfrau und Mutter, Herr D<br />
arbeitet ausser Haus.<br />
Frau D. hat eine leichte geistige Behinderung im Zusammenhang mit einer Körperbehinderung. Der Vater des<br />
Kindes ist nicht behindert. Die Eltern haben ein gutes partnerschaftliches Verhältnis.<br />
Frau D. lebte vor der Schwangerschaft selbständig, zog dann aber zu Beginn der Begleitung mit ihrem Partner<br />
zusammen. Frau D. hatte einen Kinderwunsch, die Schwangerschaft war aber nicht geplant. Trotzdem war klar, dass<br />
Herr und Frau D. das Kind behalten würden.<br />
Die Grenzen der Mutter sieht Frau Dornbusch vor allem im Zusammenhang mit ihrer Körperbehinderung.<br />
Ansonsten war Frau D. etwas verlangsamt im Denken und Handeln und hatte Mühe mit administrativen Tätigkeiten.<br />
Das Kind entwickelte sich normal. Die Motorische Entwicklung des Kindes wurde aufgrund der Körperbehinderung<br />
der Mutter schon früh abgeklärt.<br />
6.1.4.2 Interpretation der Betreuungssituation D<br />
Themenbereich Eltern:<br />
110
Diese Betreuungssituation hat andere Voraussetzungen, als die übrigen. Frau D. hat eine leichte<br />
geistige Behinderung, vor allem aber eine körperliche Behinderung. Herr D. hat keine<br />
Behinderung. Sehr viele Fragen der Begleitung ergaben sich aus der körperlichen Behinderung<br />
von Frau D..<br />
„Da waren viele Fragen, schaffe ich das, komme ich zugange mit dem Kind, wie schaffe ich das, wenn das<br />
Kind davonrennt. Sobald das Kind wegrennen kann, vor allem auch im Kleinkindalter, wo Kinder nicht in<br />
dem Sinne vernünftig zuhören, wo das noch anders ist- Da hatte sie sehr viele Ängste. Oder auch mit dem<br />
Baby, dort waren es eher die normalen Ängste, die Eltern haben.“<br />
Frau D. verfügte über ein sehr gutes soziales Netz, so dass die geistige und körperliche<br />
Behinderung kompensiert werden konnte. Daher wurde nach einiger Zeit die Begleitung<br />
abgebrochen, da die Besuche Frau D. neben der Unterstützung durch den Spitex zuviel wurde.<br />
Frau D. hatte einen Kinderwunsch, das Kind war aber nicht geplant. Dennoch war klar, dass das<br />
Paar, das Kind behalten würde. Auch Frau D. spürte, laut Frau Dornbusch, die negativen<br />
Reaktionen des Umfeldes.<br />
„Da war zuerst sehr viel Abweisung. Vom Vater, von den Eltern, bei der Mutter weiss ich es jetzt gar nicht<br />
mehr so genau. Auf jeden Fall aus dem familiären Umfeld von ihr hauptsächlich, war am meisten<br />
Abwehr.“<br />
Themenbereich Kind:<br />
Das Kind entwickelte sich normal. Dennoch wurde es von den Eltern, besorgt wegen der<br />
körperlichen Behinderung der Mutter, auf körperliche Entwicklungsbeeinträchtigungen<br />
untersucht.<br />
Themenbereich Rahmenbedingungen:<br />
Die Begleitung von Frau D. durch Frau Dornbusch ist schon zwei Jahre her, daher sind die Daten<br />
nicht so detailliert und umfassend wie bei anderen Betreuungssituationen.<br />
Es handelte sich um eine ambulante Begleitung, welche sich inhaltlich vor allem um die<br />
Alltagsbewältigung vor der Geburt und direkt nach der Geburt drehte.<br />
„Als dann das Kind auf der Welt war, war auch häufig das Zeitmanagement ein Thema, wie sie<br />
verschiedene Termine… eigentlich ihre persönliche Situation, einerseits, ihre Finanzen, die zum Teil aber<br />
auch ihr Partner gemacht hat, und der andere Teil waren Fragen ums Kind, das Baby, Pflege, um<br />
herauszufinden, wie kann sie im Rollstuhl das Baby in all den verschiedenen Situationen… wie kommt sie<br />
zu Rande.“<br />
Themenbereich Betreuungspersonen:<br />
Frau Dornbusch erachtet den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle als positiv. Als<br />
Anforderungen nennt sie, dass die Stelle eine Informationsdrehscheibe sein sollte, Abklärung<br />
über Unterstützung machen könnte und Beratungen anbieten könnte.<br />
111
Frau Dornbusch erscheint es wichtig, dass Eltern die Unterstützung annehmen; gewisse<br />
Ressourcen der Eltern da sind und die Bedürfnisse der Eltern in etwa mit den Bedürfnissen des<br />
Kindes übereinstimmen. Öffentlichkeitsarbeit ist ihrer Meinung nach dringend notwendig.<br />
6.1.5 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation E<br />
6.1.5.1 Fallbeschreibung E<br />
Fallbeschreibung E<br />
Das Interview führte ich mit Herrn und Frau Eiche, beide ausgebildete Heilpädagogen, welche die heilpädagogische<br />
Lebensgemeinschaft leiten. Sie wohnen mit ihren Kindern und den Pflegekindern als Familie im Kinder-Haus. Frau<br />
Eiche übernimmt pädagogisch-therapeutische Aufgaben mit den Müttern.<br />
Die betreuten Personen der Betreuungssituation E sind Frau E. und ihre Kinder Eric, 9jährig, und Elisa, 6jährig. Alle<br />
drei wohnen in der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft, bestehend aus einem Haus für Mütter und deren Kinder,<br />
sowie einem Haus, in dem Pflegekinder ohne Mütter wohnen. Es besteht eine bewusste Durchmischung der<br />
Problematiken der Mütter, so haben diese geistige Behinderungen, psychische Probleme oder Suchtproblematiken.<br />
In der stationären Betreuungsform der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft ist eine 24stündige Betreuung<br />
gewährleistet. Die Betreuungspersonen sind für Mutter und Kind zuständig. Frau E. wohnt mit ihren beiden Kindern<br />
im Mutter-Kind-Haus. Tagsüber arbeitet Frau E. als Haushaltshilfe im Mutter-Kind-Haus und die Kinder werden<br />
von den Betreuungspersonen betreut, wenn sie nicht in der Schule oder im Kindergarten sind.<br />
Frau E. hat eine leichte geistige Behinderung, die möglicherweise genetisch bedingt ist und somit auch vererbbar ist.<br />
Die Väter der beiden Kinder sind abwesend. Die Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihnen.<br />
Frau E. lebte vor der Geburt des ersten Kindes in ihrer Herkunftsfamilie. Sie wurde 16jährig höchstwahrscheinlich<br />
aufgrund einer Vergewaltigung schwanger. Eine Abtreibung kam für Frau E. nicht in Frage. Nach der Geburt des<br />
Kindes lebte sie zunächst selbständig, bis sie nach eineinhalb Jahren mit ihrem massiv unterernährten Sohn in die<br />
heilpädagogische Lebensgemeinschaft kam. Sie wurde ungewollt ein zweites Mal schwanger. Das zweite Kind blieb<br />
ebenfalls in der Lebensgemeinschaft.<br />
Die Ressourcen der Mutter sind laut Herrn und Frau Eiche eher gering, werden aber gefördert. Ihre Grenzen liegen<br />
bei ihrer Beeinträchtigung. Sie kann aufgrund ihrer Lebensgeschichte auf wenig Modelle zurückgreifen.<br />
Beide Kinder stehen unter Vormundschaft. Der Junge hat massive Entwicklungsstörungen in allen Bereichen, das<br />
Mädchen ebenfalls, aber nicht in so hohem Ausmass wie ihr Bruder. Der Junge besucht die heilpädagogische<br />
Schule, das Mädchen die Regelschule mit Stützunterricht.<br />
6.1.5.2 Interpretation der Betreuungssituation E<br />
Themenbereich Eltern:<br />
112
Frau Eiche erwähnt, dass Frau E. keinen ausgeprägten Kinderwunsch hatte. Dennoch entscheidet<br />
sich Frau E. gegen die vorgeschlagene Abtreibung der Kinder. Beide Väter sind bekannt,<br />
nehmen aber ihre Vaterrolle nicht aktiv wahr.<br />
Das Bedürfnis der Mutter nach Unterstützung, sowie der Schutz des Kindes wurden zunächst<br />
von Seiten der Behörden falsch eingeschätzt. Erst nach eineinhalb Jahren kamen Frau E. und ihr<br />
Kind in die heilpädagogische Gemeinschaft, obschon die Behörden schon nach der Geburt des<br />
Kindes Kontakt mit der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft aufgenommen hatten. Die<br />
Behörden strebten eine Anstellung der Mutter an und waren damals nicht offen für die<br />
Bedingung der gemeinsamen Betreuung von Mutter und Kind in der Lebensgemeinschaft, die<br />
das Leiterehepaar aufgrund deren Einschätzung des Unterstützungsbedarfs der Mutter stellte. Als<br />
Mutter und Kind in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft kamen, war das Kind stark<br />
unternährt, was laut Frau Eiche mit einer unbewussten Ablehnung des Kindes durch Frau E. zu<br />
tun gehabt haben könnte.<br />
Herr Eiche: „Ich weiss noch, am Anfang waren unsere Gespräche alle so, dass sie sagte, dass sie das Kind<br />
durch und durch ablehnt. Sie konnte nicht anders. Ich habe gemeint, aber, du gibst ihm nicht mal etwas zu<br />
essen, so kann es nicht stärker werden. Da lief mit der Ernährung etwas ganz schief. Das Kind kann zwar<br />
nichts dafür, aber strafen muss man es trotzdem, wenn es auf der Welt ist bekommt es dann einfach nichts<br />
zu essen. Unbewusst…“<br />
Frau Eiche: „Und ihr klarzumachen, dass wenn es so ist, und du zu dem Kind stehen willst, braucht es das<br />
und das und das. Dazu brauchen wir das und das und das. Jetzt fangen wir an. Und dann den Brei selber<br />
machen und keinen gekauften verwenden. Solche Dinge in denen Fürsorge drin ist.“<br />
Herr und Frau Eiche konnten die Beziehung von Frau E. zu ihrem ersten Kind durch die<br />
einfühlsame Art und Weise der Unterstützung stärken.<br />
Es ist nachträglich nicht festzustellen, ob die starken Entwicklungsstörungen des Kindes mit der<br />
Vernachlässigung während der ersten Jahre zu tun haben oder auf die genetisch bedingte und<br />
vererbbare Behinderung von Frau E. zurückzuführen sind. Man kann mutmassen, dass diese mit<br />
mehr Unterstützung während der ersten Lebensjahre des Kindes mindestens hätten verringert<br />
werden können.<br />
Der Alltag ist so organisiert, dass die Mutter sich hauptsächlich um die Kinder kümmert,<br />
nebenbei im Mutter-Kind-Haus arbeitet und auch Zeit für sich hat, während Betreuungspersonen<br />
sich um die Kinder kümmern. So wird darauf geachtet, dass die Mutter sich soviel als möglich<br />
selbständig um die Kinder kümmert, sie aber auch, wenn es für Frau E. oder die Kinder besser<br />
erscheint, entlastet werden kann.<br />
Frau Eiche: „Am Abend muss sie dann selber zu beiden Kindern schauen. Und da spürt man, dass sie<br />
schnell überlastet ist und da gestaltet man ihren Alltag so, dass sie nicht zuviel muss. Und sie tönt es auch<br />
immer wieder an, dass es zuviel sei mit den Kindern. Und am Abend bringt sie sie ins Bett und singt mit<br />
ihnen. Da hat sie auch das Muster abgeguckt, wie das Ritual etwa geht und macht das auch entsprechend.<br />
Sie probiert sich daran zu orientieren, wie wir das machen würden, den Alltag zu gestalten.“<br />
113
Wie in Betreuungssituation A arbeitet und lebt die Mutter in der Lebensgemeinschaft, was einen<br />
flexiblen Umgang mit der Zeit, die Mutter und Kind zusammen verbringen, ermöglicht.<br />
So wird Frau E. in ihrer Mutterrolle gefördert. Sie ist für die Kinder verantwortlich und wird bei<br />
der Ausübung der Mutterrolle unterstützt. Frau Eiche stellt fest, dass Frau E. sehr wenige<br />
Ressourcen besitzt. Dies führt Frau Eiche zum Teil auf fehlende Modelle von Frau E. zurück.<br />
Frau Eiche: „Was sie auch sagt, ist, dass sie viel mehr mit ihren Kindern macht, als ihre Eltern je mit ihr<br />
gemacht haben. Ich denke, dass das auch eine Ressource ist, diesen Vergleich anstellen zu können und<br />
merken, wie dass sie jedes Mal gross raus kommt. Sehen, dass sie viel mehr erreicht hat, als ihre Eltern je<br />
mit ihr.“<br />
(…)<br />
Herr Eiche: „Sie ist stolz, dass sie mehr kann als ihre Eltern. Auf der anderen Seite ist es erschreckend zu<br />
sehen, wie die Muster immer wieder durchbrechen.“<br />
Herr und Frau Eiche versuchen der Mutter „Rituale“, wie beispielsweise das Vorsingen vor dem<br />
Zubettgehen der Kinder vorzuzeigen.<br />
Die fehlenden Modelle von Eltern mit geistiger Behinderung werden in anderen Untersuchungen<br />
unter psychosozialem Hintergrund häufig erwähnt. Die Grenzen liegen zudem im kognitiven<br />
Bereich, was auf die geistige Behinderung zurückzuführen ist. Herr und Frau Eiche suchen mit<br />
der Marte-Meo-Methode 46 , die nur wenige Institutionen in der Schweiz anwenden, die positiven<br />
Interaktionen zwischen Mutter und Kind zu erkennen, aktivieren und weiterzuentwickeln. Im<br />
Fall von Frau E. scheint dies gut zu klappen.<br />
Themenbereich Kind:<br />
Beide Kinder haben Entwicklungsstörungen, wobei Frau Eiche bei Eric schon von einer<br />
Behinderung im IV-Bereich spricht. Die Kinder werden intern und extern entsprechend<br />
gefördert.<br />
Frau Eiche: „Unser Konzept ist einfach Ergänzung, auf das, was wir denken, sind etwa die hundert<br />
Prozent, die das Kind benötigt.“<br />
Herr Eiche: „Eben, es definiert sich von den Bedürfnissen des Kindes her.“<br />
Frau Eiche: „Das ist das Wesentliche für uns. Und darum auch nicht auf die geistige Behinderung<br />
ausgerichtet, sondern quer durch, das was die Kinder brauchen, muss da sein, und das was die Eltern<br />
selber dazutun können, soll man ihnen nicht wegnehmen.“<br />
Die heilpädagogische Lebensgemeinschaft geht in der Unterstützung von den Bedürfnissen des<br />
Kindes aus, was bei einer mittleren Behinderung der Mutter gut funktioniert.<br />
Themenbereich Rahmenbedingungen:<br />
46 Das in der Heilpädagogischen Gemeinschaft verwendete MarteMeoAssessment (MMA), ist ein Verfahren zur<br />
Einschätzung der elterlichen Fähigkeiten und deren Weiterentwicklung. Weitere Informationen unter<br />
www.martemeo.ch (3.9.04).<br />
114
Es handelt sich bei der Betreuungsform um stationäre Unterstützung in einer heilpädagogischen<br />
Lebensgemeinschaft.<br />
Frau Eiche: „Und wir haben schon das Glück, wenn man Leben zusammen verbringt und nicht<br />
Arbeitszeit, kann man sich völlig aufeinander einstellen und dann sind auch die Misstrauenssachen, die<br />
ganz natürlich am Anfang kommen, sind dann irgendwann durch. Das ist dann in dem Sinn schon Familie,<br />
wo man manchmal schon findet, ich hab genug von dir oder auch, wie wäre das wohl ohne dich, könnt ich<br />
mir nicht mehr vorstellen… Aber es pendelt sich zusammen etwas ein, wo man auch weiss, dass man sich<br />
aufeinander verlassen kann. Aufeinander.“<br />
In der Betreuungssituation werden Mutter und Kinder in positiver Weise unterstützt. Die Mutter<br />
hat die Verantwortung für die Kinder und übernimmt an Aufgaben, was sie kann. Sie wird in<br />
anderen Bereichen unterstützt, so dass die Kinder bekommen, was sie benötigen.<br />
Die Regelungen sind flexibel, so dass eine Reaktion auf aktuelle Situationen möglich ist. Die<br />
Kompetenzen der Mutter sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten erweitert werden.<br />
Frau Eiche: „Mir liegt daran, dass die Kinder ihre Mutter als Mutter empfinden und erleben. Und, dass<br />
sie trotzdem die Entfaltungsmöglichkeiten bekommen, auf die sie ein Recht haben. Und dann auch die<br />
Sachen, die sie nicht sehen kann, beispielsweise Grenzen und Gefahren, dass die Kinder den Schutz haben<br />
und die Mutter verschiedene Möglichkeiten bei uns hat. Sie hat die Möglichkeit Modelle zu lernen, das ist<br />
eine Art, bei der ich merke, dass sie für Geistigbehinderte sehr praktisch ist. Mit nachahmen. Und ich<br />
verbalisiere als, wenn ich etwas mache, dass ich erkläre, was ich mache, dass ich in einfachsten Worten<br />
erkläre, warum, dass ich das so mache und so entscheide.“<br />
Die Unterstützung gliedert Herr Eiche in zwei Bereiche, was an Frau Ahorn erinnert.<br />
Herr Eiche: „Und es ist klar auch ein direkter Einfluss. Nicht nur ein indirekter, das soweit als möglich,<br />
aber es gibt mehrere Situationen pro Woche, dass ein direktes Intervenieren nötig ist. Weil man im Moment<br />
entscheidet, dass das nötig ist und Gefahr im Verzug ist.“<br />
Themenbereich Betreuungsperson:<br />
Herr und Frau E. sind als Hauseltern das Zentrum der Lebensgemeinschaft. Sie verfügen daher<br />
über umfassendes Wissen bezüglich der Mutter und ihrer beiden Kinder. Frau Eiche arbeitet<br />
therapeutisch-pädagogisch mit Frau E..<br />
Die Lebensgemeinschaft basiert auf hundertprozentigem Einsatz und dem Zusammenleben der<br />
dort wohnhaften Personen, wie auch der Betreuungspersonen als Familie. Es handelt sich, so<br />
Frau Eiche, um eine Daueraufgabe bis zur Volljährigkeit der Kinder, was der Betreuung einer<br />
Elternschaft gut entspricht.<br />
Auf die Frage nach der Verantwortung antwortet das Leiterpaar, dass jeder, der beteiligt ist,<br />
seinen Teil an Verantwortung übernehmen muss. Diese Aussage zeigt klar, dass sie der Mutter<br />
Verantwortung zutrauen.<br />
Als ich Herrn und Frau Eiche auf das „Recht auf Elternschaft“ ansprach, reagierten beide<br />
ablehnend.<br />
Herr Eiche: „Also, was wir bis jetzt erlebt haben, von dieser deutschen Untersuchung, was ich da bisher<br />
davon gelesen habe, ist dort irgendwie der Hintergrund das Recht der Eltern, von den Geistigbehinderten<br />
115
auf Elternschaft. Und das ist nicht unser Thema. Unser Thema ist mehr, was passiert mit diesen Kindern,<br />
die schon da sind.“<br />
Die generell negative Einstellung zu Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung lässt<br />
sich so erklären, dass Herr und Frau Eiche den Fokus auf die Bedürfnisse der Kinder richten.<br />
Unterstützte Elternschaften als Betreuungsform erachten sie als notwendig, würden aber keinen<br />
Kinderwunsch einer geistig behinderten Frau unterstützen, weil dies „unnötige Probleme<br />
verursacht“.<br />
Frau Eiche ist der Ansicht, dass dringend mehr Unterstützungsangebote benötigt werden. Sie<br />
spricht sich allerdings gegen ambulante Begleitung aus, die einer Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung zuwenig Konstanz und vor allem auch zuwenig intensive Betreuung<br />
gewährleisten könne, was für das Kindeswohl unbedingt vonnöten sei. Herr und Frau Eiche<br />
erwähnen den Vorschlag der Co-Familie, einer Familie, die Eltern mit einem geistig behinderten<br />
Kind aufnimmt und mit den Eltern lebt, bis die Kinder gross sind. Dazu stellt sich Frau Eiche<br />
eine professionelle Begleitperson vor, die die Familie in schwierigen Situationen beraten kann.<br />
Mir erscheint dieser Gedanke sehr gut, ich habe aber Zweifel, ob sich Familien zu dieser<br />
Aufgabe bereit erklären würden.<br />
Herr Eiche: „Ich möchte auch gerne den Fokus aufs Kind legen. Ich möchte deklarieren, dass jedes Kind<br />
ein Recht auf Sicherheit und Konstanz, Geborgenheit hat. Und das geht allem anderen vor. Und dann ist es<br />
nur eine Frage von den Mitteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Setting geben wird, dass es<br />
institutionell ermöglicht wird, und dazu bezahlbar ist. Es geht hierbei um zwanzig Jahre, nicht, wenn wir<br />
eine Suchtmutter haben, oder eine junge Mutter, dann arbeiten wir eigentlich immer auf Zeit. Bei den<br />
geistig behinderten Müttern ist es eine Lebensdauer.“<br />
Zum Schluss möchte ich noch anfügen, dass im Haus eine sehr herzliche Stimmung herrschte.<br />
Ich hatte den Eindruck, dass alle sich sehr wohl zu fühlen schienen und dass der Umgang, soweit<br />
das bei einer so grossen Anzahl Personen möglich ist, sehr familiär war.<br />
6.1.6 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation F<br />
6.1.6.1 Fallbeschreibung F<br />
Fallbeschreibung F<br />
Das Interview führte ich mit Frau Fichte. Sie ist gelernte Krankenschwester und Haushaltlehrmeisterin und hat<br />
zudem eine Ausbildung zur Heimleiterin absolviert. Zudem verfügt sie über langjährige Erfahrung als Pflegemutter<br />
und Leiterin einer heilpädagogischen Grossfamilie. Sie ist als Heimleiterin Vorgesetzte des Gruppenleiters und<br />
Coach des Teams, hat aber nicht als direkte Betreuungsperson mit Mutter und Kind zu tun.<br />
Die betreuten Personen der Betreuungssituation F sind Frau F. und ihre 15 Monate alte Tochter Fiona. Beide<br />
wohnen im Mutter-Kind-Haus des Vereins einer Heilpädagogischen Gemeinschaft, der verschiedene Wohngruppen<br />
116
unterhält. In der Wohngruppe für Mutter und Kind hat es fünf Plätze für Mütter und acht für Kinder. Die<br />
Wohngruppe bietet einen geschützten Rahmen für sehr junge, psychisch beeinträchtigte oder geistig behinderte<br />
Mütter und deren Kinder.<br />
Es handelt sich um eine stationäre Betreuung, die eine Versorgung von Mutter und Kind rund um die Uhr<br />
gewährleistet. Die Hauptbetreuung ist für Mutter und Kind getrennt. Frau F. und ihr Kind wohnen getrennt. Frau F.<br />
im Mütter-Haus, Fiona im benachbarten Kinder-Haus. Die Mutter arbeitet halbtags und wird am Nachmittag in die<br />
Betreuung des Kindes eingebunden. Je nach Bedürfnis von Mutter und Kind werden individuelle Stufen der<br />
Betreuung angeboten.<br />
Frau F. hat eine leichte geistige Behinderung. Der Vater von Fiona und Frau F. sind verheiratet. Der Vater hat das<br />
Besuchsrecht, wobei die Besuche begleitet werden, um das Kind zu schützen. Die Partnerschaft der Eltern wird von<br />
Frau Fichte als absolut instabil bezeichnet.<br />
Frau F. arbeitete und wohnte vor der Geburt in einem Wohnheim. Durch die Intervention der Behörden zum Schutz<br />
des Kindes durchliefen Frau F. und ihre Tochter verschiedene Unterstützungsformen, bei denen die jeweilige<br />
Unterstützung zunehmend war. Es ist nicht bekannt, dass Frau F. einen Kinderwunsch hatte. Die Schwangerschaft<br />
war offensichtlich nicht geplant, eine Abtreibung lehnte Frau F. jedoch ab.<br />
Die Ressourcen von Frau F. liegen laut Frau Fichte vor allem im emotionalen Bereich. Ihre Grenzen sind auch im<br />
kognitiven Bereich anzusiedeln, sie hat zudem psychische Probleme und ihr fehlen Konfliktlösungsstrategien.<br />
Das Kind steht unter Beistandschaft. Fiona hat sich bisher normal entwickelt. Bezüglich der Betreuung bestehen<br />
Verträge mit den Versorgern. Die Plätze von Mutter und Kind werden getrennt verrechnet.<br />
6.1.6.2 Interpretation der Betreuungssituation F<br />
Themenbereich Eltern:<br />
Als Frau F. ungeplant schwanger wurde, wurde ihr, wie in den anderen untersuchten<br />
Betreuungssituationen auch, zunächst eine Abtreibung vorgeschlagen. Sie wehrte sich dagegen<br />
und wurde von den Behörden vor die Wahl zwischen einer Trennung vom Kind oder<br />
unterstützter Mutterschaft gestellt. Die Reaktion der Behörden scheint mir positiv, indem sie<br />
Frau F. die Wahl liessen, mit ihrem Kind zusammenzuleben, allerdings mit Unterstützung zum<br />
Schutz des Kindes. Frau F. entschloss sich, Unterstützung anzunehmen und mit dem Kind<br />
zusammen zu leben. Die Formulierung von Frau Fichte, dass Frau F. von zwei Möglichkeiten die<br />
erträglichere wählte, lässt den Schluss zu, dass Frau F. den Unterstützungsmassnahmen<br />
gegenüber negativ eingestellt ist.<br />
Zunächst hatten Mutter und Kind ambulante Unterstützung, dann teilstationäre und schliesslich<br />
stationäre Unterstützung. Die Fähigkeiten der Mutter wurden mehrmals überschätzt, so dass die<br />
Mutter über eine Veränderung der Lebenssituation deutlich erfahren musste, dass sie den<br />
Anforderungen der Betreuung ihres Kindes nicht gewachsen ist. Dies kann heissen, dass die<br />
elterlichen Fähigkeiten offensichtlich schwer einzuschätzen sind oder, dass die<br />
117
Unterstützungsangebote so begrenzt sind, dass versuchsweise eine verfügbare Form der<br />
Unterstützung gewählt wurde. Unabhängig davon ist festzustellen, dass diese negative<br />
Entwicklung der Zunahme der Unterstützung für das Selbstbewusstsein von Frau F. als Frau und<br />
Mutter nicht förderlich gewesen sein dürfte. Drei Monate nach der Geburt kamen Frau F. und ihr<br />
Kind ins Mutter-Kind-Haus.<br />
Das Zusammenleben von Mutter und Kind ist sehr strukturiert und scheint mir nicht gerade<br />
förderlich, um den Kontakt zwischen Mutter und Kind zu stabilisieren.<br />
Mutter und Kind sehen sich am Nachmittag einige Stunden, die Mahlzeiten werden von Müttern<br />
und Kindern getrennt eingenommen, beim Abendritual übernimmt die Mutter den emotionalen<br />
Teil. Die Institution sieht, wie mir scheint, den Schwerpunkt des Kontakts zwischen Mutter und<br />
Kind in der emotionalen Beziehung, wenngleich Frau Fichte die Bindung als nicht beeinflussbar<br />
ansieht. Der Mutter wird wenig Verantwortung übergeben.<br />
Die Partnerschaft der Eltern wird von Frau Fichte als instabil wahrgenommen. Den Vater<br />
erwähnt Frau Fichte nur kurz.<br />
„Die Frau ist verheiratet. Er hat Besuchsrecht und sie haben Zeit, die sie miteinander verbringen. Die<br />
Besuchsrechte sind zu führen, das Kind ist zu schützen. Auch während der Besuchsrechte, im Moment.“<br />
Bei mir entstand der Eindruck, dass der Vater, als zusätzlicher belastender Faktor, unerwünscht<br />
ist. Die Beziehung des Vaters zu Mutter und Kind wird eher geduldet als unterstützt.<br />
Themenbereich Kind:<br />
Das Kind sieht die Mutter täglich unter Aufsicht, in geregelten Strukturen, den Vater nur selten.<br />
Die Entwicklung des Kindes scheint, soweit dies schon zu beurteilen ist, normal.<br />
Themenbereich Rahmenbedingungen:<br />
Das Kind soll in einer gestützten und gestalteten Mutter-Kind-Beziehung positive Erfahrungen<br />
mit der Mutter machen.<br />
„Das Ziel ist nicht möglichst viele Stunden oder möglichst viele Leistungen, die die Mutter erbringt oder<br />
die das Kind bei der Mutter sein kann. Qualitativ gute Zeiten. Das kann eine halbe Stunde sein, kann aber<br />
auch mehr sein, als drei Stunden. Das ist das konkrete Ziel. Um das dreht sich alles. Positive Erfahrungen<br />
miteinander. Man kann da einen anderen Aspekt des Kindswohl beleuchten und sagen, Stützen und<br />
Gestalten der Mutter-Kind-Beziehung ohne Gefährdung des Wohls des Kindes. Kurz Zusammengefasst.“<br />
Es scheint in der Unterstützung zwar wichtig, dass das Kind Zeit mit der Mutter verbringt. Es<br />
wird aber wenig getan, um die Beziehung der Eltern zum Kind aufzubauen und zu stärken, die<br />
Mutter möglichst häufig in die Betreuung des Kindes einzubinden und den Vater, wenn er zu<br />
Besuch ist, in die Familie einzubeziehen.<br />
118
„Strukturell kann man beeinflussen, dass die Qualität dessen, was es erlebt besser wird. Würde ich sagen.<br />
Damit es positive Erlebnisse sind. Und auf die Bindung kann man nicht, habe ich das Gefühl. Auch nicht<br />
mit therapeutischen Sachen, wo man mit der Mutter arbeitet. Die internierten Muster sind dominant, die<br />
sind nicht zugänglich.“<br />
Das Kind wächst im Kinderhaus auf, wird von den Betreuungspersonen versorgt und hat<br />
begrenzten Kontakt zur nebenan wohnenden Mutter. Der Kontakt wird, sobald er nicht<br />
funktioniert noch weiter begrenzt, was für die Festigung einer Beziehung nicht förderlich sein<br />
kann.<br />
„Man muss den Mut haben, vorauszugehen und Rahmen abzustecken, oder auch zu beschneiden. Nein,<br />
heute nicht, aber morgen. Das Bedürfnis wahrnehmen, Empathie, aber nicht nachher… Selbsterfahrung<br />
wäre ein Verrat. Und darum bezeichne ich die Rolle als Erzieherrolle, stellvertretende Übernahme der<br />
Verantwortung und Abgabe soviel als möglich.“<br />
Für die Institution steht das Wohl des Kindes klar im Vordergrund. Aus meiner Sicht kommt<br />
infolgedessen das Zusammensein von Mutter und Kind etwas zu kurz. Es wird wenig darauf<br />
gesetzt mit der Mutter gemeinsam Fähigkeiten zu entwickeln, die eine Beziehung und ein<br />
Zusammenleben von Mutter und Kind ermöglichen.<br />
„Dann darf sie helfen, das Kind aufzunehmen, im Moment, oder nimmt es auf unter Überwachung und isst<br />
mit dem Kind Zvieri und spielt mit ihm. Nachher gibt sie das Kind an die Betreuer zurück, mehr geht im<br />
Moment nicht. Man muss noch dazu sagen, wir sind in einer kritischen Phase, das Kind schreit, sobald es<br />
die Mutter sieht. Das ist eine ganz unsichere Bindung, wenn man Bindungstheorien anschaut. Ganz<br />
ambivalent. Dann geht das Kind in die Sicherheit mit dem Betreuer wieder in die Kindergruppe.“<br />
Es verwundert nicht, dass die Bindung zwischen Mutter und Kind in einer sehr schwierigen<br />
Phase ist.<br />
Mir schien, dass man in erster Linie das Kind vor der Mutter schützen möchte. Dieser Eindruck<br />
kann aber auch aus den Informationen, die ich erhalten habe, entstanden sein. Unter Umständen<br />
gestaltet sich der Umgang mit Mutter und Kind in der Praxis der Unterstützung anders.<br />
Durch die getrennten Wohneinheiten und die umfängliche Betreuung durch die<br />
Betreuungspersonen sollen dem Kind alternative Orientierungsmöglichkeiten angeboten werden.<br />
Die Idee der unterschiedlichen Konzeptvarianten, angepasst an die individuelle Situation von<br />
Mutter und Kind, erscheint mir gut.<br />
Themenbereich Betreuungsperson:<br />
Frau Fichte ist in ihrer Stellung als Heimleiterin nicht die ideale Person um Auskunft über die<br />
Betreuungssituation von Frau F. und ihrem Kind zu erteilen. Sie weiss als Heimleiterin viel, aber<br />
teilweise war im Interview spürbar, dass sie eher allgemeine Problemlagen erwähnte, als auf die<br />
konkrete Betreuungssituation einzugehen. Dies kann auch daran liegen, dass Frau Fichte nicht zu<br />
viele persönliche Details über Mutter und Kind preisgeben wollte.<br />
119
Wenn Frau Fichte sagt, dass die Unterstützung genügend ist, wenn das Kind nicht gefährdet ist,<br />
bestärkt das meine geäusserte Vermutung, dass die Unterstützung nicht hauptsächlich der<br />
Förderung der Beziehung zwischen Mutter und Kind, des Zusammenleben, der Rolle von Frau F.<br />
als Mutter und Herrn F. als Vater gilt.<br />
Als einen Problembereich sieht Frau Fichte die Beziehung zwischen Mutter und Kind. Die<br />
Beziehung zwischen Mutter und Kind ist unsicher. Frau F. erkenne die Bedürfnisse des Kindes<br />
nicht.<br />
„Es gibt Problemsituationen, dass das Kind in seinen Bedürfnissen verkannt wird, dass die Bedürfnisse des<br />
Kindes nicht wahrgenommen werden. Dass das Kind benutzt wird zur Erfüllung der Bedürfnisse der<br />
Mutter, nach Nähe, Gesellschaft, Spielpartner, nach Begleiter, Kamerad… und darin entstehen dann die<br />
Überforderungssituationen für das Kind.“<br />
Die Grenzen als Betreuungsperson einer Mutter mit Kind beschreibt Frau Fichte sehr<br />
strukturiert. Sie geht auf Grenzen innerhalb und ausserhalb der Betreuungssituation ein.<br />
Die Mutter soll in ihrer Unterstützung ergänzt, gestützt und kontrolliert werden, nicht aber<br />
ersetzt. Diese Aussage unterscheidet sich von den Äusserungen zur konkreten<br />
Betreuungssituation.<br />
„Wir siezen unsere Klienten. Wir wollen eine gewisse Distanz. (…) Wir binden sie ein in Förderplanung,<br />
sie machen Zielvereinbarungen mit ihren Beiständen oder Vormündern und mit uns. Sie unterschreiben<br />
ihre Verträge. In diesem Sinne, „Kontrollinstanz“ kommt nahe. Wir haben eine definierte Rolle, Kontrolle.<br />
Das ist auch Thema. Wir sind da, um mühsam zu sein. Es gab für die Mutter die Wahl zwischen zwei<br />
schlechten Möglichkeiten. Entweder ich gehe mit dem Kind in eine betreute Situation oder das Kind wird<br />
gegangen. (…) Die bessere von zwei schlechten Varianten, für die Mutter. In diesem Sinne sind wir<br />
Kontrolle. Wenn sie es positiv nehmen kann sind wir Stütze, Animation, sind wir…“<br />
Bei der Frage nach der Einstellung der Betreuungsperson klärt sich für mich die Situation etwas<br />
auf. Der christliche Hintergrund macht klar, dass Frau Fichte grundsätzlich eher negativ<br />
gegenüber Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung eingestellt ist, aber das Recht<br />
des Kindes auf Leben betont. Mit der Unterstützung von Mutter und Kind, wird dem Kind ein<br />
geschützter Rahmen geboten, sowie der Kontakt zur leiblichen Mutter und auch dem Vater<br />
ermöglicht.<br />
Ich hatte den Eindruck, dass in der vorliegenden Betreuungssituation ein eher restriktives Klima<br />
zum Schutz des Kindes vorherrschte und empfand dies als hemmend für die Mutter-Kind-<br />
Beziehung. Aber ich kann nicht beurteilen, ob diese Aussage gerechtfertigt ist, denn sie ist<br />
aufgrund des Interviews entstanden. In die Betreuungssituation selber hatte ich keinen Einblick.<br />
6.1.7 Ergebnisse und Diskussion der Betreuungssituation G<br />
120
6.1.7.1 Fallbeschreibung G<br />
Fallbeschreibung G<br />
Die Betreuungssituation G stellte sich beim Besuch als keine solche heraus. Es handelt sich vielmehr um eine<br />
Behindertenwerkstätte mit verschiedenen Ateliers zur Beschäftigung von Menschen mit geistiger Behinderung. Im<br />
Textilatelier arbeitet Frau G., die Mutter eines 6jährigen Jungen und eines 4 jährigen Mädchens ist.<br />
Das Interview führte ich mit Frau Ginster, die als Leiterin des Textilateliers die Bezugsperson von Frau G. in<br />
Problemsituationen ist. Frau G. arbeitet allerdings nur einen Tag in der Woche im Textilatelier.<br />
Frau G. hat eine leichte geistige Behinderung, die aber auf den ersten Blick nicht sichtbar ist. Herr G. hat keine<br />
Behinderung. Die Eltern leben in einer soliden Partnerschaft. Die Familie lebt in einem Zweifamilienhaus<br />
ausserhalb des Dorfes. Den zweiten Teil bewohnt die Schwiegermutter, die Frau G. in alltagspraktischen Situationen<br />
zur Seite steht. Die Entwicklung der beiden Kinder ist normal. Sie bedürfen daher keiner speziellen Förderung.<br />
Wie bereits erwähnt handelt es sich nicht um eine Betreuungssituation. Demzufolge sind einige<br />
der Unterbereiche nicht durch Daten erschlossen und daher nicht aufgeführt. Ich habe das<br />
Interview geführt und in die Auswertung miteinbezogen, da Frau G. eine leichte geistige<br />
Behinderung hat, aber dadurch, dass der Vater der Kinder keine Behinderung hat und durch ihr<br />
soziales Netz, insbesondere der Mutter ihres Mannes, keine Unterstützung benötigt. Dies schien<br />
mir als in Abgrenzung zu den anderen Betreuungssituationen interessant.<br />
6.1.7.2 Interpretation der Betreuungssituation G<br />
Frau G. scheint in ein gutes soziales Netz eingebunden zu sein, das durch informelle<br />
Unterstützung eine Begleitung oder Betreuung von Mutter und Kinder durch<br />
Betreuungspersonen überflüssig macht. Der Vater der Kinder hat keine geistige Behinderung<br />
und kann Bereiche, welche die Mutter aufgrund ihrer Behinderung nicht abdecken kann<br />
kompensieren. Die Schwiegermutter von Frau G. ist, da sie im selben Haus wohnt, präsent.<br />
Durch die Mitgliedschaft im Turnverein scheint der Kontakt zu den Dorfbewohnern vorhanden.<br />
Es scheint, dass Frau Ginster als Bezugsperson von Frau G., die diese regelmässig sieht,<br />
eingreifen könnte, wenn sie den Eindruck hätte, dass es Mutter und Kindern nicht gut geht.<br />
6.2 Vergleich der Betreuungssituationen<br />
Im folgenden Kapitel werde ich die untersuchten Betreuungssituationen vergleichen. Da es sich<br />
um nur sieben Situationen handelt und diese zudem sehr verschieden sind, ist ein wirklicher<br />
Vergleich nicht möglich. Es handelt sich vielmehr um ein Nebeneinanderstellen der Ergebnisse<br />
aus der Tabelle I+F2 in Form von Besonderheiten der einzelnen Betreuungssituationen.<br />
121
Ich werde die Buchstaben, welche die betreffenden Betreuungssituationen bezeichnen, jeweils<br />
anführen. Die Situation G nehme ich nicht in den Vergleich mit auf, da es sich um eine<br />
innerfamiliäre Unterstützungsform handelt. Daher werden insgesamt nur sechs Situationen<br />
verglichen.<br />
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass es sich bei allen Ergebnissen um die<br />
Sichtweisen der Betreuungspersonen, die ich interviewt habe, handelt.<br />
Die Unterstützungsformen sind, wie schon erwähnt, sehr unterschiedlich. Bei vier der sechs<br />
Betreuungssituationen handelt es sich um stationäre Unterstützungsformen (ABEF), zwei sind<br />
ambulant (CD). Eine stationäre Betreuungssituation befindet sich im Wohnheim einer Institution<br />
(B), drei in sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Lebensgemeinschaften (AEF). Frau E.<br />
wohnt mit ihren zwei Kindern in einem Mutter-Kind-Haus, das Teil einer kleineren<br />
heilpädagogischen Lebensgemeinschaft ist (E) und Frau F. und ihr Kind wohnen ebenfalls in<br />
einem Mutter-Kind-Haus, das ein Haus unter zahlreichen verschieden genutzten Häusern einer<br />
heilpädagogischen Gemeinschaft darstellt (F).<br />
Die Unterstützung ist von unterschiedlicher Intensität. Während die ambulanten<br />
Unterstützungsformen stundenweise Begleitung anbieten (CD), sind bei den stationären<br />
Betreuungsformen meist über 24 Stunden Betreuungspersonen erreichbar. Unterschiedlich ist<br />
auch die Aufteilung der Betreuung von Eltern(-teil) und Kind(er). In der Betreuungssituation A,<br />
bei der das Kind noch klein ist, werden Mutter und Kind zusammen betreut, wenn die Mutter<br />
arbeitet, kümmert sich eine Betreuungsperson um das Kind. Dem gegenüber wird das Kleinkind<br />
in Situation F hauptsächlich im Kinderhaus betreut. In der Betreuungssituation B ist das Kind<br />
tagsüber bei einer Tagesmutter untergebracht und die Kinder der Betreuungssituation E besuchen<br />
eine Schule, während die Mutter arbeitet. Die Unterstützungsform ist demnach unter anderem<br />
vom Alter der Kinder, wie auch von der Institution abhängig.<br />
Das Alter der Kinder der untersuchten Betreuungssituationen ist unterschiedlich. In drei<br />
Betreuungssituationen sind es Kleinkinder (ADF), ein Kind ist drei Jahre alt (B) und drei Kinder<br />
sind im Einschulungsalter (CE). Nur eine Mutter hat zwei Kinder (F).<br />
Wenn man den Familienstatus betrachtet, leben in drei der untersuchten Situationen die Familien<br />
als Vater, Mutter und Kind zusammen (BCD), wobei es sich in der Betreuungssituation C nicht<br />
um den leiblichen Vater des Kindes handelt. Herr A. und Herr F. leben nicht mit Frau und Kind<br />
zusammen, besuchen diese aber regelmässig (AF), wobei Herr A. besser ins Familienleben<br />
eingebunden ist als Herr F. und ein Zusammenziehen mit Frau und Kind zur Diskussion steht<br />
122
(A). Die Väter der beiden Kinder von Frau F. sind abwesend (F). Zwei der Väter haben keine<br />
Behinderung (CD).<br />
Im Folgenden werde ich aus den verschiedenen Themenbereichen mir spannend erscheinende<br />
Ergebnisse zum Vergleich herausgreifen.<br />
Ich gehe zunächst auf die Situation der Eltern ein. Die Eltern(-teile) scheinen zumeist einen<br />
Kinderwunsch gehabt zu haben. Bei mindestens zweien stand dieser in Zusammenhang mit dem<br />
Wunsch nach mehr Unabhängigkeit, Normalität oder Erreichen des Familienstatus (AB).<br />
Dennoch war keine der Schwangerschaften geplant, wobei laut den Betreuungspersonen der<br />
Situationen A und B widersprüchliche Informationen von den Eltern vorhanden sind. Hierbei<br />
besteht die Schwierigkeit, dass keines der Paare gegenwärtig noch in der Institution wohnt, in<br />
der die Schwangerschaft entdeckt wurde. Eins der sieben Kinder ist höchstwahrscheinlich durch<br />
Vergewaltigung gezeugt worden (E). Alle sieben Kinder waren von den Eltern(-teilen), obschon<br />
eher ungeplant, nach der Schwangerschaft gewollt.<br />
Die Reaktion der Angehörigen und des sozialen Umfeldes wurde als negativ beschrieben<br />
(ABCDEF). In den meisten Fällen veränderte sich die Haltung der Angehörigen zum positiven.<br />
In fünf der sechs Elternschaften wurde den Frauen eine Abtreibung von Seiten der Angehörigen,<br />
der Behörden oder des Arztes nahe gelegt (ABCEF), was nicht erstaunt, aber dennoch eine hohe<br />
Zahl darstellt. Was mich erstaunt, ist die hohe Eigeninitiative der Eltern(-teile). Sie wehrten sich<br />
aktiv gegen eine Abtreibung (BCF), wobei Frau C. ihre Mutter und den Wohnort verlässt. Herr<br />
und Frau B. wehrten sich gegen die Unterstützungsform in einem Mutter-Kind-Heim, bei der<br />
Herr B. nur das Besuchsrecht hatte und starteten zusammen mit der Beiständin des Kindes die<br />
Suche nach einer Unterstützungsform für die ganze Familie. Diese Besonderheit lässt sich<br />
vermutlich dadurch erklären, dass die Eltern(-teile) der untersuchten Betreuungssituationen alle<br />
mit ihren Kindern zusammenwohnen, andere Eltern(-teile), die abgetrieben haben oder deren<br />
Kinder fremd betreut werden erscheinen in meiner Untersuchung erst gar nicht. Das wiederum<br />
lässt den Schluss zu, dass es sehr viel mehr Elternschaften geben würde, wenn nicht nur die<br />
Menschen mit geistiger Behinderung die Kinder bekommen würden, die sich gegen die<br />
Empfehlungen der Bezugspersonen oder Behörden zu Abtreibung oder Fremdplatzierung<br />
auflehnen würden.<br />
Über die Betreuung während der Schwangerschaft lassen sich keine genauen Angaben machen.<br />
In der Betreuungssituation A kam Frau A. kurz vor der Geburt in die sozialpädagogische<br />
Lebensgemeinschaft und wurde auf die Geburt vorbereitet. Frau D. wurde sechs Monate vor der<br />
Geburt ambulant begleitet (D), und beim zweiten Kind wurden Frau E.<br />
Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung zuteil (E). Dennoch lassen andere<br />
123
Aussagen darauf schliessen, dass die Zeit der Schwangerschaft bei den meisten Eltern(-teilen)<br />
durch die Angst, das Kind weggeben zu müssen, die Konfrontation mit negativen Reaktionen<br />
von Angehörigen und Umfeld, durch den Umzug in eine andere Unterstützungsform, den Verlust<br />
des sozialen Umfeldes geprägt war.<br />
Die Rolle der Behörden ist in zwei Fällen positiv. In drei Fällen setzten sich die Behörden,<br />
teilweise erst nach einiger Zeit, dafür ein, dass Eltern(-teil) mit dem Kind zusammenleben<br />
könnten (AEF), wobei dies beim erstem Kind von Frau E. zu spät erfolgte (E), was vermutlich<br />
negative Folgen für das Kind hervorgerufen hat und bei Frau F. eine zu wenig intensive<br />
Unterstützungsform gefunden wurde (F). In einem Fall wirkten die Behörden eher verhindernd<br />
(B).<br />
Bei allen Eltern(-teilen) ist eine starke Veränderung der Lebenssituation durch die Geburt<br />
ersichtlich. Eine Aufnahme der Familie war in zwei Fällen nur durch Umzug der<br />
heilpädagogischen Lebensgemeinschaft und Neueröffnung der Institution möglich, da so die<br />
notwendigen Strukturen für Eltern(-teil) und Kind geschaffen werden konnten. Bei den anderen<br />
Unterstützungsformen handelt es sich um Mutter-Kind-Häuser, welche die notwendige<br />
Infrastruktur besassen und ambulante Betreuungssituationen, die auf die individuelle Situation<br />
der begleiteten Personen an deren Wohnort eingehen konnten.<br />
Die Beziehungsaufnahme gestaltete sich vor allem in den stationären Betreuungssituationen eher<br />
schwierig, da die Eltern(-teile) zu Anfang von Misstrauen gegenüber neuen Betreuungspersonen<br />
erfüllt waren und Angst vor einer Trennung vom Kind hatten (AB).<br />
Die Partnerschaft der Eltern, zusammenwohnend (BCD) oder nicht zusammenwohnend (AF),<br />
wurde in zwei Fällen als instabil bezeichnet (AF). Die Beziehungen der ambulant begleiteten<br />
Paare (CD) und des als Familie stationär zusammenwohnenden Paares (B) wurden als tragfähig<br />
bezeichnet. In zwei Betreuungssituationen stehen die Väter eher abseits (AF), bei Familie B. war<br />
dies in der vorangehenden Betreuung von Mutter und Kind im Mutter-Kind-Heim der Fall (B).<br />
Wenn man das soziale Netz um die Eltern(-teile) betrachtet, fällt auf, dass nur in einem Fall ein<br />
soziales Netz vorhanden ist (D), die heilpädagogische Gemeinschaft darauf bedacht ist, die<br />
Mütter in Vereinen teilnehmen zu lassen, die anderen Eltern(-teile) aber eher isoliert leben<br />
(ABC). In Betracht auf das Sozialleben eines Kindes, scheint die isolierte Lebensweise einer<br />
Familie als sehr problematisch. Es ist daher wichtig, dem Kind Sozialkontakte ausserhalb der<br />
Familie zu ermöglichen.<br />
Die Beziehung der Eltern oder der Mutter zum Kind wird nicht als immer von Anfang an<br />
gegeben, aber doch durchwegs positiv geschildert. Negativ geschildert, wird nur die Beziehung<br />
124
von Frau E. zu ihrem ersten Kind, die sich aber etwas normalisiert hat (E), und die Beziehung<br />
von Frau F. zu ihrem kleinen Kind, die sich in einer kritischen Phase befindet (F).<br />
Vier der Mütter könnten sich gut vorstellen, ein zweites Kind zu haben (ABCF). Allerdings ist<br />
die Reaktion der Betreuungspersonen ablehnend, indem sie auf die Schwierigkeiten mit einem<br />
Kind hinweisen. Frau Birke vermutet, dass Frau B. ihre Tochter gerne als Kleinkind behalten<br />
hätte und daher noch ein zweites Kind möchte, damit sie wieder ein Baby hat.<br />
Alle Eltern(-teile) der stationären Unterstützungsformen arbeiten, drei davon in der Einrichtung,<br />
in der sie auch wohnen (ABE). Dies scheint mindestens in zwei Fällen mit dem Vorteil<br />
verbunden, dass die Betreuung des Kindes/der Kinder flexibel gehandhabt werden kann (AE). In<br />
beiden ambulanten Begleitungen ist die Mutter zuhause, während der Vater ausser Haus arbeitet<br />
(CD).<br />
Ich komme nun zu den Ressourcen und Grenzen der Eltern(-teile). Auf die Ressourcen werde ich<br />
nicht genauer eingehen, denn es wurden unterschiedliche Ressourcen angesprochen.<br />
Übereinstimmend wurden die Beziehung zum Kind (ABCDE) und die Möglichkeit, Grenzen zu<br />
sehen um Unterstützung anfordern und annehmen zu können (ABCE) genannt. Das erlernen der<br />
Mutter- und Vaterrolle hatte in der Unterstützung einen hohen Stellenwert (ABCE). In den<br />
meisten Betreuungssituationen wurde die Verantwortung für das Kind soweit als möglich den<br />
Eltern oder dem Elternteil zugesprochen (ABCDE), wobei die Betreuungspersonen im Falle<br />
einer Gefährdung des Kindeswohls eingreifen müssten. Einzig bei der Betreuungssituation F<br />
hatte ich den Eindruck, dass der Mutter sehr wenig Verantwortung zugestanden wurde (F). Die<br />
Grenzen der Eltern(-teile) wurden folgendermassen benannt. Bei fünf Betreuungssituationen<br />
wurden die Grenzen der Eltern(-teile) vor allem im kognitiven Bereich gesehen (ABCEF),<br />
zudem scheinen einige Mühe mit der stetigen Entwicklung der Kinder und deren Bedürfnisse zu<br />
haben (ABCEF). Die Erziehung scheint ein weiterer Problembereich zu sein (BC). Ein Rückgriff<br />
auf positive Erziehungserfahrungen und –modellen fehlt den meisten Eltern(-teilen) (ABEF).<br />
Herr B. hat zudem Angst vor dem Älterwerden des Kindes, da er sich davor fürchtet, dass er der<br />
Tochter intellektuell nicht gewachsen sein wird.<br />
Zur Situation der Kinder in den untersuchten Betreuungssituationen ist zu sagen, dass die<br />
Entwicklungsbedingungen der Kinder als positiv eingestuft werden, und nur bei drei Kindern<br />
eine sprachliche Entwicklungverzögerung (B), eine Entwicklungsbeeinträchtigung (E) und eine<br />
Behinderung (E) vorliegen, wobei die zwei Kinder von Frau E. höchstwahrscheinlich deren<br />
genetisch bedingte Behinderung geerbt haben. Eine genetische Abklärung von Frau E. ist noch<br />
hängig. Die drei Kinder erhalten entsprechende Fördermassnahmen.<br />
Die Entwicklung aller Kinder wird regelmässig durch Fachpersonen untersucht (ABCDEF).<br />
125
Was auffällt, ist der zum Teil fehlende oder mangelnde Kontakt zu andern Kindern, in den<br />
Betreuungssituationen in denen die Kinder nicht noch zu klein sind oder unter anderen Kindern<br />
aufwachsen. Der fehlende Kontakt wird in der Betreuungssituation B und C erwähnt und<br />
Massnahmen sind geplant. Frau Birke plant, das Kind in eine Spielgruppe zu schicken und bei<br />
der Familie C. besucht der Junge bereits einen Fussballklub.<br />
Im Folgenden komme ich zu einem Vergleich der Rahmenbedingungen der untersuchten<br />
Betreuungssituationen. Wenn man die Wohnsituation der Eltern(-teile) betrachtet, wohnen die<br />
ambulant begleiteten Familien wie erwartet in Mietwohnungen (CD), drei Eltern(-teile) mit<br />
Kindern in Wohnbereichen innerhalb des gemeinsam genutzten Hauses (ABE) und Frau F.<br />
wohnt in einer Mütterwohngemeinschaft, während das Kind in der Wohneinheit der Kinder ist<br />
(F).<br />
Auf die Frage nach den Zielen der Unterstützung antworteten die Betreuungspersonen sehr<br />
unterschiedlich. Ich werde eine unvollständige Auswahl einiger Ziele aufführen. Frau Ahorn<br />
erläuterte zunächst die Ziele der verschiedenen beteiligten Parteien, wie etwa Eltern,<br />
Vormundschaftsbehörde oder sich selber, welche wiederum die Anforderungen an die<br />
Unterstützung festsetzen (A). Frau Eiche geht es vor allem darum, die Kompetenzen der Mutter<br />
zu erweitern (E) und Frau Fichte sieht ihr Ziel darin, das Kind nicht zu gefährden und ihm einen<br />
qualitativ guten Kontakt zur Mutter zu bieten. (F). Ich denke, diese wenigen Ziele zeigen gut,<br />
dass die Zielsetzung der Unterstützung viel mit der Unterstützungsform zu tun hat und damit<br />
welchen Anspruch die Unterstützungspersonen an die Betreuung oder Begleitung haben. Bei der<br />
Betreuungssituation F und teilweise auch E, steht vor allem das Kind im Vordergrund, bei den<br />
übrigen Betreuungssituationen werden Interessen der Eltern(-teile) und der Kinder gleich<br />
behandelt und vor allem versucht, die Eltern(-teile) im Alltag und in der Pflege und Erziehung<br />
der Kinder zu unterstützen und anzuleiten (ABCD).<br />
Die Aufgaben der Unterstützung setzen sich ebenfalls verschieden zusammen. Es werden<br />
genannt: Stärkung des Zusammenlebens der Familie (B), direkte Unterstützung (ABE), indirekte<br />
Unterstützung, womit gemeint ist, dass man Eltern(-teil) mit etwas Distanz beobachtet (ABE),<br />
Kompensation der elterlichen Fähigkeiten zum Wohl des Kindes (E), Stärkung der Beziehung<br />
zwischen Eltern(-teil) und Kind (ACEF), Kindesschutz (ABE), Entlastung der Eltern (BE),<br />
Alltagsbewältigung (D); Vorbereitung auf nächste Entwicklungsschritte (C); Beraten oder<br />
Intervenieren (E). Zweimal wurde auch gesagt, dass sich die Aufgaben flexibel aus den<br />
Bedürfnissen ergeben (CE).<br />
Ein grosser Unterschied der Inhalte der Unterstützung ist zwischen ambulanter Begleitung und<br />
stationärer Unterstützung festzustellen, was nicht verwundert, da die Eltern(-teile), die in der<br />
126
ambulanten Unterstützung begleitet werden, meist nicht so stark behindert sind oder über ein<br />
gutes soziales Netz verfügen, was eine weniger intensive Unterstützungsform zulässt.<br />
Als positiv wird personelle Konstanz in der Unterstützung erwähnt. Wenn eine<br />
Betreuungsperson lange in einer Betreuungssituation arbeitet, kann ein Vertrauensverhältnis<br />
aufgebaut werden und sie wird zur Bezugsperson (BCE). Jeder Wechsel der Betreuungspersonen<br />
stellt durch erneuten Beziehungsaufbau und Unsicherheit bezüglicher der Einstellung zu einer<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung grosse Anforderungen an Eltern(-teil) und<br />
Kind.<br />
Wenn man nun die von Betreuungspersonen genannten Problempunkte betrachtet, fällt auf, dass<br />
diese an sehr ähnlichen Stellen liegen. Dennoch wurden verschiedene Bereiche genannt, was<br />
aber sicherlich mit den verschiedenen Betreuungssituationen zusammenhängt mit deren<br />
Voraussetzungen die Probleme eng verknüpft sind. Man kann interne und externe<br />
Problembereiche unterscheiden. Intern wurde beispielsweise auf die Mühe mit Veränderungen<br />
(ABCEF) oder die einheitliche Haltung in der Erziehungsfrage verwiesen, was bei mehreren<br />
Betreuungspersonen schwierig ist (B). Frau Chriesi nannte die kommende Pubertät und das<br />
Bemerken der elterlichen Behinderung (C). Der Junge der Betreuungssituation C ist schon<br />
7jährig, was auf altersspezifische Probleme im Umgang mit dem Kind hinweist. Alle<br />
Betreuungspersonen verwiesen auf Probleme im Zusammenhang mit der geistigen Behinderung.<br />
Das meistgenannte externe Problem ist die Inakzeptanz der Elternschaft durch die Gesellschaft<br />
und soziale Umfeld (ACEF).<br />
Über die Finanzierung der untersuchten Betreuungssituationen lässt sich nur sagen, dass sie<br />
uneinheitlich ist und ich vor allem den Eindruck erhielt, dass die Finanzierung, durch die<br />
Seltenheit von unterstützten Elternschaften, nicht klar geregelt ist und daher eher schwierig ist<br />
und Unterstützungsmöglichkeiten verhindern kann.<br />
Zuletzt komme ich nun auf die interviewten Betreuungspersonen. Die Stellung der<br />
Betreuungspersonen ist unterschiedlich. Fünf der sechs interviewten Personen(paare) hatten<br />
Führungspositionen inne (ABCEF), die meisten waren aber zusätzlich in die direkte Betreuung<br />
eingebunden (ABCE). Ich vermute, dass dieser Umstand etwas mit der Problematik sowie der<br />
gesellschaftlichen und fachlichen Inakzeptanz des Themas zu tun hat. Frau Fichte war als einzige<br />
Leiterin der heilpädagogischen Gemeinschaft ohne in der Betreuung mit Mutter und Kind zu tun<br />
zu haben (F).<br />
Die Einstellung der Betreuungspersonen zur betreuten Elternschaft ist durchwegs positiv. Alle<br />
bezeichnen die Unterstützung einer Elternschaft als besondere Herausforderung, was mit der<br />
127
mangelnden Erfahrung, dem fehlenden fachlichen Austausch und der gesellschaftlichen<br />
Inakzeptanz begründet wird.<br />
Auf die Frage nach den Grenzen in der Betreuung wurden verschiedene Bereiche angesprochen.<br />
Es ging um die Verantwortung, wobei interessanterweise in zwei Fällen eine Trennung zwischen<br />
der Verantwortung für die Lebenssituation des Kindes geistig behinderter Eltern und der<br />
momentanen Situation des Kindes vorgenommen wurde. Die Betreuungspersonen fühlten sich<br />
nur für die momentane Situation verantwortlich (AB). Probleme als Kontrolle oder Konkurrenz<br />
wahrgenommen zu werden scheint es nur vereinzelt zu geben (BEF). Erwähnt wurde zudem<br />
häufig der Spagat zwischen Bedürfnissen der Mutter und dem Kindesschutz (ABF), sowie die<br />
Gratwanderung zwischen der Nähe und dem Eindringen in die Intimsphäre der Familie, die die<br />
Unterstützung teilweise erfordert und dem Wahren einer professionellen Distanz (AF). Es<br />
scheint eine gewisse Belastung der Betreuungspersonen zu bestehen, die im Zusammenhang mit<br />
fehlender fachlicher Beratung und Information umso gravierender wirkt.<br />
Herr und Frau Eiche betonen, dass die Unterstützung einer Elternschaft eine Daueraufgabe sei,<br />
die weder ambulant, noch für begrenzte Zeit zu planen sei, sondern für die vor allem<br />
Lebensformen, wie etwa ihre Lebensgemeinschaft oder eine Form von Co-Elternschaft, geeignet<br />
seien (E).<br />
Auf die Frage nach Fachberatung zur Thematik Elternschaft reagieren die Betreuungspersonen<br />
durchwegs positiv (ABCDF) und würden eine Koordinations- und Beratungsstelle<br />
Deutschschweiz begrüssen (ABCD). Die genannten Anforderungen an eine solche Stelle wären:<br />
sozialpädagogische, medizinische, psychologische, systemische Fachkompetenz (A),<br />
Fachwissen, Adressen, Kriseninterventionen, Erfahrungsaustausch organisieren (B), Beratung<br />
von Eltern(-teil) und Kind (C); Informationsdrehscheibe, Abklärung der notwendigen<br />
Unterstützung, Beratung (D). Auf den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle<br />
werde ich noch ausführlich eingehen (vgl. Kap. 7).<br />
Die Mehrheit der Betreuungspersonen äussert, dass ein Recht auf Elternschaft besteht (ABCD).<br />
Die gesellschaftliche Inakzeptanz wird als grosses Problem betrachtet (ABC) und vermehrte<br />
Öffentlichkeitsarbeit wird als wichtig erachtet (CD). Frau Birke fügt an, dass Handlungsbedarf<br />
auf allen Gebieten besteht (B).<br />
Im Anschluss an den Vergleich möchte ich auf den Ausführungen basierend einige Punkte<br />
anbringen, die bei der Interpretation der Ergebnisse wichtig oder problematisch erscheinen (vgl.<br />
Tab. 8). Die Punkte sind den Themenbereichen Eltern, Kind, Unterstützung und<br />
Betreuungsperson untergeordnet und bezeichnen die Punkte, auf welche bei der Unterstützung<br />
128
geachtet werden könnte. Ich formuliere diese stichwortartig, da die Problematik in den letzten<br />
zwei Kapiteln schon geschildert wurde.<br />
Eltern - Sexualpädagogische Begleitung<br />
- Abtreibung oder Fremdbetreuung des Kindes sind nicht die einzigen Möglichkeiten<br />
im Umgang mit einer Schwangerschaft<br />
- Möglichkeit einer unterstützten Elternschaft<br />
- Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung<br />
- Regional organisierte Unterstützung in sozialem Netz<br />
- Integration der Familie<br />
- Einbezug von Mutter und Vater<br />
Kind - soziale Kontakte fördern<br />
- regelmässige Abklärung der Entwicklung des Kindes<br />
- Fördermassnahmen wenn notwendig<br />
- Kindesschutz<br />
Unterstützung - Individuelle Angepasstheit der Unterstützung<br />
- klare Zielsetzung in der Unterstützung<br />
- klare Aufgaben in der Unterstützung<br />
- Bedürfnisse der Eltern und des Kindes wahrnehmen<br />
- Problembereiche der Unterstützung formulieren<br />
- Gesellschaftliche Inakzeptanz erschwert Unterstützung<br />
Betreuungsperson - Konstanz in der Betreuung<br />
- Klare Verantwortungsbereiche<br />
- Grenzen als Betreuungsperson formulieren<br />
- Supervision<br />
- Fachberatung bezüglich Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
Tab. 8: Wichtige Punkte in der Unterstützung bezüglich der Themenbereiche<br />
6.3 Allgemeine Diskussion<br />
In diesem Kapitel werde ich zunächst Bezug auf die Fragestellungen der vorliegenden Arbeit<br />
nehmen. Es handelt sich hierbei um die Hauptfragestellung mit differenzierenden<br />
Unterfragestellungen a) bis d) sowie die Forschungsfragestellung (vgl. Kap. 1.3). Ich werde die<br />
Fragen nicht in dieser Reihenfolge beantworten und daher jeweils aufführen, bevor ich sie<br />
aufnehme.<br />
6.3.1 Diskussion der Unterfragestellungen und Forschungsfragestellung<br />
Die erste Unterfragestellung steht am Anfang der Diskussion:<br />
129
a) Sind Unterstützungsangebote für Eltern(teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung<br />
notwendig?<br />
Die Frage, ob Unterstützungsangebote für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung notwendig sind, kann ich, ausgehend von den Ausführungen im theoretischen<br />
Hintergrund, und des aktuellen Forschungsstandes bejahen. Und zwar in dem Sinne, dass, wenn<br />
Menschen mit geistiger Behinderung Kinder haben, spezifische Unterstützungsangebote<br />
dringend notwendig sind.<br />
Da stellt sich die Frage, ob in der Schweiz das Bedürfnis nach Unterstützungsangeboten für<br />
Eltern(-teile) mit geistiger Behinderung und deren Kinder besteht. Aufgrund der Untersuchung<br />
im Rahmen der Diplomarbeit Fribourg (vgl. ESS et al. 2002) kann zwar kein Bedürfnis nach<br />
Unterstützungsangeboten nachgewiesen werden 47 , dennoch ist aber ersichtlich, dass Sexualität,<br />
Verhütung, Kinderwunsch und auch Elternschaft in Wohnheimen für Erwachsene mit geistiger<br />
Behinderung relevante Themen sind. Mit der fortschreitenden Enttabuisierung der Sexualität<br />
wird Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung gelebt, so dass Verhütung notwendig<br />
wird und ungeplante oder geplante Schwangerschaften möglich werden.<br />
Im bundesweiten Forschungsprojekt von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN wurden<br />
in der umfassenden quantitativen Untersuchung weit mehr Elternschaften von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung eruiert als angenommen. Zudem rechnet man mit einer noch höheren<br />
Dunkelziffer an Elternschaften, die nicht erfasst wurden.<br />
So kann vermutet werden, dass es auch in der Schweiz, bei einer umfassenden quantitativen<br />
Untersuchung weit mehr Elternschaften erfasst würden, als bisher bekannt sind. Diese<br />
Vermutung wird untermauert durch das Interesse von Fachpersonen an der Thematik<br />
Elternschaft. Die Fachtagung 2003 an der Universität Zürich zeigte, dass Interesse vorhanden ist<br />
und machte zudem deutlich, dass die meisten der anwesenden Fachpersonen schon mit<br />
Schwangerschaften und Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung zu tun hatten<br />
(vgl. Kap. 4). Aus Erzählungen der Fachpersonen wurde ersichtlich, dass viele Eltern(-teile)<br />
aufgrund fachlicher und gesellschaftlicher Inakzeptanz von unterstützten Elternschaften sowie<br />
mangelnder Unterstützungsangebote, gar nicht erst die Möglichkeit des Zusammenlebens mit<br />
ihrem Kind hatten. So war häufig von Abtreibung oder Fremdplatzierung der Kinder die Rede.<br />
Das Bedürfnis nach Unterstützungsangeboten zeigt sich für mich auch darin, dass sich, bei den<br />
untersuchten Betreuungssituationen, die Suche nach einem Platz für Eltern(-teil) und Kind meist<br />
47 Was meiner Ansicht nach mit der Einschränkung der quantitativen Untersuchung auf Institutionen der INSOS,<br />
welche Angebote im Wohnbereich für Erwachsenen mit geistiger Behinderung haben, zusammenhängt.<br />
130
schwierig gestaltete. Ich möchte dennoch bemerken, dass nicht ein Bedürfnis nach<br />
Unterstützungsangeboten in Form einer zentralen Institution für Eltern(teile) mit geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder besteht, sondern nach der Bereitschaft der Einrichtungen, eine<br />
Elternschaft zu betreuen, sowie dem dazugehörigen Fachwissen. Darauf werde ich später<br />
zurückkommen.<br />
Nun komme ich zur Beantwortung der nächsten Frage.<br />
b) Wo steht die deutschsprachige Schweiz bezüglich der Thematik „Elternschaft von Menschen mit einer<br />
leichten und mittleren geistigen Behinderung? Besteht gegenwärtig der Bedarf einer Auseinandersetzung<br />
mit diesem sonderpädagogischen Themenbereich?<br />
Die zuvor angesprochene grundsätzliche Diskussion steht in der Schweiz noch aus. Wie in den<br />
Ausführungen zum aktuellen Forschungstand ersichtlich (vgl. Kap. 3), sind im Zuge der<br />
Sterilisationsdebatte erste Diskussionen im Gange, aber die Thematik Elternschaft ist in hohem<br />
Masse gesellschaftliches und fachliches Tabu.<br />
Aufgrund der Aussagen der Fachpersonen an der Fachtagung, kann ein Bedarf an<br />
Auseinandersetzung festgestellt werden (vgl. Kap. 4.4). Die Fachpersonen erwähnen hierbei<br />
Enttabuisierung von Elternschaft, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit auf<br />
gesellschaftlicher Ebene, Thematisierung und Auseinandersetzung in Institutionen und der<br />
Forschung auf institutioneller Ebene sowie fachlicher Auseinandersetzung auf professioneller<br />
Ebene.<br />
Die gesellschaftliche und fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik erscheint mir zentral.<br />
Die gesellschaftliche Akzeptanz von verantwortungsbewusster Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung ist eine grundlegende Voraussetzung zur Institutionalisierung von<br />
Unterstützungsangeboten und, wie die Befragung der Betreuungspersonen zeigte, auch zu deren<br />
Durchführung. Die gesellschaftliche Inakzeptanz wurde als Problembereich in<br />
Betreuungssituationen bezeichnet (vgl. Kap. 6.2). Eine fachliche Auseinandersetzung der<br />
Institutionen und Fachpersonen ist, laut den Aussagen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der<br />
Fachtagung, notwendig, um die Bereitschaft, Unterstützungsangebote einzurichten, zu erreichen.<br />
Bei Fachpersonen wird eine Auseinandersetzung mit eigenen Wert- und Normvorstellungen<br />
sowie die Reflexion der Einstellung und Haltung gegenüber Elternschaften von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung als wichtig erachtet.<br />
Grundlagen einer gesellschaftlichen und fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik<br />
Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung stellt die zuvor erwähnte ethische<br />
Diskussion dar. Handlungsbedarf auf praktischer Ebene hat in diesem Fall Handlungsbedarf auf<br />
131
theoretischer Ebene ausgelöst. Die Entwicklungen auf praktischer Ebene setzen zwar im Idealfall<br />
erst nach einer grundsätzlichen theoretischen Diskussion ein, dies ist aber im<br />
sonderpädagogischen Bereich selten der Fall. Demnach soll der bestehende Handlungsbedarf<br />
parallel zu einer anstehenden theoretischen Diskussion bearbeitet werden.<br />
Um nun zum ersten Teil der Frage zurückzukommen, können folgende Aussagen festgehalten<br />
werden. Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung unterliegt einem<br />
gesellschaftlichen und fachlichen Tabu. Die Entwicklungen in der Schweiz stehen, wie beim<br />
aktuellen Forschungsstand erläutert, den Entwicklungen zur Thematik nach (vgl. Kap. 3). Es<br />
stellt sich nun die Frage, wie die Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung<br />
und deren Kinder, die es laut der Untersuchung von ESS et al. (2002) und Aussagen der<br />
Fachpersonen, welche an der Fachtagung teilgenommen haben, in der Schweiz gibt, unterstützt<br />
werden. Dies leitet zur nächsten Frage der Fragestellung über<br />
c) Wie werden bestehenden Betreuungssituationen in der deutschsprachigen Schweiz aus der Perspektive<br />
von Betreuungspersonen wahrgenommen?<br />
Diese Unterfragestellung bildet den Ursprung der Forschungsfragstellung. Ich werde diese daher<br />
zusammen beantworten.<br />
Wie geht das professionell betreuende Umfeld von Eltern(-teilen) mit leichter und mittlerer geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder mit der spezifischen Betreuungssituation (ambulante Begleitung, stationäre<br />
Betreuung in Wohnheim/ heilpädagogischer Lebensgemeinschaft/ Mutter-Kind-Heim) um und welche<br />
Veränderungen sind bezüglich Konzept, Finanzierung, fachlicher Unterstützung, Einstellungen und<br />
Sozialpolitik aus Sicht der Betreuungspersonen notwendig?<br />
Die Antwort auf die Frage nach den bestehenden Betreuungssituationen aus Sicht der<br />
Betreuungspersonen ist in der Diskussion der einzelnen Betreuungssituationen (vgl. Kap. 6.1)<br />
und deren Vergleich (vgl. Kap. 6.2) ausführlich enthalten. In einem Katalog habe ich für die<br />
Unterstützung wichtig erscheinenden Punkten aufgeführt (vgl. Kap. 6.2).<br />
Ich möchte allerdings noch auf die Frage nach dem Umgang der Betreuungspersonen mit den<br />
bestehenden Betreuungssituationen eingehen. Auf mich machten die Betreuungspersonen einen<br />
kompetenten Eindruck. Allerdings erwähnten die meisten von ihnen, dass sie sich eine<br />
Fachberatung wünschen würden, welche ihnen mit Information, Beratung oder Supervision<br />
spezifisch zum Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zur Seite stehen<br />
könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass fehlende spezifische Fachberatung zu Unsicherheiten<br />
oder Überforderung der Betreuungspersonen führen könnte. Dies gerade auch, weil die<br />
132
Betreuungspersonen Eltern(-teile) und deren Kinder betreuen, welche Einzelfälle sind und die<br />
Unterstützung von Elternschaften in der Schweiz noch keinesfalls institutionalisiert ist.<br />
Der erste Teil der Forschungsfragestellung fragt nach dem Ist-Zustand der Unterstützung von<br />
Eltern mit geistiger Behinderung anhand der untersuchten Betreuungssituationen. Der zweite<br />
Teil hingegen fragt nach, aus Sicht der Betreuungspersonen notwendigen, Veränderungen.<br />
Dieser zweite Teil hängt mit der folgenden Unterfragestellung zusammen, durch den die<br />
Beantwortung der Fragestellung ausgedehnt werden kann und zusätzlich mit den Aussagen der<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung angereichert werden kann.<br />
d) Welche Veränderungen sollten aufgrund der Evaluationsergebnisse erfolgen? Was sind die<br />
Perspektiven? Könnte eine Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz in der aktuellen Situation<br />
hilfreich sein?<br />
Grundsätzlich sind diese Fragen so zu beantworten, dass in der Schweiz bezüglich der Thematik<br />
Handlungsbedarf herrscht. Das geht aus Aussagen der interviewten Betreuungspersonen, wie<br />
auch aus den in Rückmeldungen geäusserten Anliegen der Fachpersonen hervor. Die Aussagen<br />
und Anliegen von Betreuungspersonen und Fachpersonen deuten auf einen Handlungsbedarf an<br />
ähnlichen Stellen hin. Ich habe nun versucht, die wünschenswerte Entwicklungen und<br />
Veränderungen verschiedener Bereiche zusammenzubringen und als Handlungsbedarf auf<br />
verschiedenen Ebenen strukturiert darzustellen.<br />
6.3.2 Sonderpädagogische Implikationen<br />
Ich übernehme in den folgenden Ausführungen zur Strukturierung des Handlungsbedarfs die drei<br />
Ebenen, die PIXA-KETTNER in ihrem Referat an der Fachtagung aufgeführt hat (vgl. PIXA-<br />
KETTNER 2003: 10), und welche ich in der Auswertung der Daten der Fachtagung bereits<br />
verwendet habe. PIXA-KETTNER gliedert in diesen Ebenen den aus internationaler Literatur<br />
sowie Forschung und Erfahrungen aus Deutschland abgeleiteten Handlungsbedarf. Es handelt<br />
sich hierbei um die gesellschaftliche Ebene, die institutionelle Ebene und die professionelle<br />
Ebene.<br />
Den in der Untersuchung und den Aussagen der Fachpersonen der Fachtagung ersichtlichen<br />
Handlungsbedarf werde ich im Folgenden auf den Ebenen darstellen. Auf diese Weise versuche<br />
ich die Ergebnisse der Untersuchung in Verbindung mit den Daten der Fachtagung in einen<br />
grösseren Zusammenhang zu stellen, so dass der Handlungsbedarf ersichtlich wird.<br />
133
Gesellschaftliche Ebene<br />
• Enttabuisierung von Elternschaft<br />
• Sensibilisierung der Gesellschaft<br />
• Gezielte, aktive Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Sozialpolitische Thematisierung<br />
• Rechtliche Grundlagen und ihre Grenzen<br />
• Sensibilisierung der Behörden<br />
• Finanzierungsmöglichkeiten<br />
Institutionelle Ebene<br />
Institutionen<br />
• Elternschaft als Thema in Institutionen<br />
• Sexualpädagogisches Leitbild/Konzept: Haltung und konzeptuelle Überlegungen zu Partnerschaft,<br />
Sexualität, Kinderwunsch<br />
• Leitbild/Konzept Elternschaft: Haltung und konzeptuelle Überlegungen zu Schwangerschaft,<br />
Elternschaft, Trennungsbegleitung<br />
• Bereitschaft der Institutionen zur Unterstützung von Elternschaften<br />
• Bedarfsabklärung<br />
• Unterstützungsangebote: Öffnung bestehender Angebote, neue Angebote<br />
• Institutionalisierung der Unterstützungsangebote<br />
• Anforderungen individuell, flexibel, regional organisiert<br />
Forschung<br />
• bestehende Untersuchungen einbeziehen<br />
• Forschung verstärken, koordinieren:<br />
- Anzahl der Elternschaften in der Schweiz<br />
- Evaluation bestehender Unterstützungsangebote<br />
- Konzeptuelle Überlegungen<br />
- Situation der Kinder<br />
- Internationaler Austausch<br />
• Förderung der Kooperation zwischen Forschung und Praxis<br />
Professionelle Ebene<br />
Fachpersonen<br />
• Aufnahme der Thematik in Ausbildung und Weiterbildung der Fachpersonen<br />
• Auseinandersetzung der Fachpersonen mit eigenen Wert- und Normvorstellungen<br />
• Reflexion der Haltung<br />
• Grundsatzdiskussion, fachliche Diskussion fördern<br />
• Spezifische Fachberatung<br />
• Problembereiche der Unterstützung von Elternschaften mit Behinderung kennen<br />
• Zielsetzung, Aufgaben, Verantwortungsbereiche abklären<br />
• Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung<br />
• Trennungsbegleitung<br />
134
• Kindesschutz (Entwicklung, Förderung, Gefährdung)<br />
Netzwerk<br />
• Netzwerk für betroffene Eltern, Angehörige, Fachpersonen aus Praxis und Forschung, Behörden<br />
• Austausch unter betroffenen Eltern mit geistiger Behinderung<br />
• Koordinations- und Beratungsstelle<br />
Tab. 9: Handlungsbedarf auf 3 Ebenen<br />
Auf gesellschaftlicher Ebene sind Punkte aufgeführt, die einer Akzeptanz von Elternschaften von<br />
Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Unterstützung zuträglich<br />
sind. Die institutionelle Ebene ist unterteilt in Punkte, die den Handlungsbedarf in Institutionen<br />
darstellen und solchen, die diesen in der Forschung beschreiben. Auf einer professionellen Ebene<br />
unterscheide ich einen Bereich Fachpersonen und einen Bereich Netzwerk.<br />
Der Handlungsbedarf ist umfassend, da sich auf dem Gebiet der Unterstützung von Eltern(-<br />
teilen) mit geistiger Behinderung und deren Kinder in der deutschsprachigen Schweiz in Praxis<br />
und Forschung bisher noch nicht viel entwickelt hat.<br />
Nicht alle Punkte des Handlungsbedarfes lassen sich klar dem sonderpädagogischen Bereich<br />
zuordnen. Es handelt sich auch um gesellschaftliche und sozialpolitische Forderungen.<br />
Die Umsetzung der aufgeführten Punkte ist nicht in nächster Zeit zu erwarten, dennoch zeigen<br />
sie, dass ein Handlungsbedarf besteht.<br />
6.3.3 Diskussion der Hauptfragestellung<br />
Im Folgenden komme ich zur Diskussion der Hauptfragestellung.<br />
Gibt es in der deutschsprachigen Schweiz angemessene professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für<br />
Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung und deren Kinder?<br />
Die untersuchten Betreuungssituationen werden von den involvierten Bertreuungspersonen mit<br />
grossem Engagement geführt, so dass meines Erachtens professionelle Unterstützung in den<br />
konkreten Betreuungssituationen gewährleistet ist. Andererseits würde ich im Bezug auf<br />
Unterstützungsangebote für Eltern(-teile) mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung erst<br />
dann von Professionalität sprechen, wenn diese konzeptuellen Überlegungen folgen,<br />
spezifisches, empirisch fundiertes Fachwissen vorhanden ist und angefordert werden kann, sowie<br />
135
ein Austausch der in ähnlichen Unterstützungsangeboten tätigen Fachpersonen vorhanden ist.<br />
Wenn also die Unterstützung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung als institutionalisiert<br />
betrachtet werden kann.<br />
So würde ich in der Konsequenz dieser Überlegungen die Frage mit nein beantworten.<br />
Wie auch aus dem Handlungsbedarf hervorgeht, wäre es infolgedessen meiner Ansicht nach<br />
sinnvoll eine zentrale Stelle einzurichten, welche die Entwicklungen um die Thematik<br />
Elternschaft initiieren und koordinieren könnte.<br />
Schon früh in der Auseinandersetzung mit der Thematik, als ich die Situation in der Schweiz zur<br />
durch Kontakte zu Fachpersonen zu erschliessen suchte, hat mich die Einrichtung einer<br />
Koordinations- und Beratungsstelle beschäftigt. Ich habe von einer solchen Stelle gelesen und<br />
den Gedanken daran während der Auseinandersetzung mit der Thematik behalten und<br />
schliesslich auch am Rande in die Untersuchung und die Befragung im Rahmen einer<br />
Rückmeldung der Tagungsteilnehmer und Teilnehmerinnen einbezogen.<br />
Ich werde daher, die für mich immer noch sehr sinnvoll erscheinende Errichtung einer<br />
Koordinations- und Beratungsstelle in Kapitel 7 etwas näher erläutern, indem ich den ermittelten<br />
Handlungsbedarf in die Konzeption einer solchen Stelle einbinde.<br />
136
7 Koordinations- und Beratungsstelle Deutschschweiz<br />
7.1 Warum eine Koordinations- und Beratungsstelle?<br />
Im Anschluss an die Fachtagung wurde aufgrund des Interesses an Vernetzung und Austausch an<br />
Erfahrungen und Information zur Thematik ein Netzwerk in Form einer Internet-<br />
Kontaktplattform eingerichtet. Diese Einrichtung sollte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />
der Fachtagung und sonst wie interessierten Personen eine Vernetzung ermöglichen. Das<br />
Angebot des Netzwerks wurde praktisch nicht genutzt, was mich erstaunte. Ich interpretierte dies<br />
dahingehend, dass ein grösseres anfängliches Engagement notwendig gewesen wäre, um ein<br />
Netzwerk zu aktivieren. Diese Vermutung sah ich durch Erfahrungen verschiedener Personen<br />
mit vergleichbaren Unterfangen bestätigt. So wird beispielsweise in der Dokumentation eines<br />
Fachworkshops zur Hilfe geistig beeinträchtiger Eltern eine ähnliche Situation geschildert (vgl.<br />
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. 2002: 60). Die von den Organisatoren<br />
erhoffte Schubkraft im Hinblick auf Kooperation und Vernetzung blieb aus, was diese auf die<br />
Komplexität des Themas zurückführen. „Deutlich geworden ist, dass Vernetzung kein<br />
Selbstläufer ist. Zumindest für den Aufbau des Netzwerkes braucht es einen Initiator, der die<br />
Vernetzung beginnt und vorantreibt“ (MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.<br />
2002: 60). Aufgrund des Zeitaufwandes war es mir nicht möglich, mehr Zeit in den Aufbau eines<br />
solchen Netzwerkes zu investieren. Meines Erachtens wäre eine der Hauptaufgaben einer<br />
Koordinations- und Beratungsstelle, den Aufbau eines solchen Netzwerkes zu initiieren und<br />
koordinieren.<br />
Zudem kann der in der Arbeit festgestellte Handlungsbedarf auf gesellschaftlicher,<br />
institutioneller und professioneller Ebene in der Konzeption einer Koordinations- und<br />
Beratungsstelle berücksichtigt werden und mit den Ressourcen einer solchen zentralen Stelle<br />
initiiert und koordiniert werden. Es wurde schon im Rahmen des Forschungsprojektes von<br />
PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN festgehalten, dass die Errichtung regionaler<br />
Beratungsstellen, um die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein<br />
angemessenes Angebot für geistig behinderte Eltern(-teile) zu schaffen, sinnvoll erscheint (vgl.<br />
PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 228).<br />
Da mir die Errichtung einer Koordinations- und Beratungsstelle schon bei den Vorbereitungen<br />
der Untersuchung als Lösungsansatz geeignet erschien, habe ich in den Interviews und an der<br />
Fachtagung nach Meinungen dazu gefragt.<br />
Die Reaktion auf den Vorschlag einer Koordinations- und Beratungsstelle fiel in der<br />
vorliegenden Untersuchung mehrheitlich positiv aus. Die genannten Anforderungen sind<br />
137
zusammengefasst: Fachkompetenz, Adressen von Fachleuten, Möglichkeiten des<br />
Erfahrungsaustausches, konkrete Hilfe für Fachpersonen in Problemsituationen, Beratung von<br />
Eltern mit einer geistigen Behinderung und Kind, Abklärung über notwendige Unterstützung und<br />
Beratung, Vernetzung. Allerdings äusserten sich die Betreuungspersonen zu Recht skeptisch<br />
bezüglich der Finanzierung und Realisierung einer Koordinationsstelle.<br />
Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung äusserten sich in der Rückmeldung<br />
positiv zum Vorschlag einer solchen Stelle. Es wurden folgende Anforderungen aufgeführt:<br />
Vernetzung, Aufbau einer Erfahrungsaustausch-Gruppe für Eltern mit einer geistigen<br />
Behinderung, Vernetzung bestehender Wohnplätze, Beratung und Begleitung der Unterstützung<br />
für Eltern, Menschen mit geistiger Behinderung und Fachpersonen, Veranstaltungen zum<br />
Thema, Einbettung des Themas in Weiterbildung zu Sexualpädagogik, Forschung mit<br />
Praxisbezug, langfristige Öffentlichkeitsarbeit, Information und Unterlagen. Die Anforderungen<br />
fliessen in die folgenden konzeptuellen Überlegungen mit ein.<br />
Gegenwärtig ist es meist so, dass eine Institution sich erst im Falle eines Kinderwunsches oder<br />
einer ungewollten Schwangerschaft mit der Thematik Elternschaft auseinandersetzt. Ein<br />
Kinderwunsch wird selten in dem Masse ernst genommen, dass die Möglichkeit einer<br />
Elternschaft in Betracht gezogen würde. Bei einer Schwangerschaft werden aus dieser Situation<br />
der Überforderung mehrheitlich die Lösungen der Abtreibung oder Fremdbetreuung des Kindes<br />
durch Adoption oder Pflegefamilie einer Unterstützung der Eltern oder des Elternteils und des<br />
Kindes vorgezogen. In wenigen Fällen wurden Einzellösungen gefunden, welche ein<br />
Zusammenleben der Eltern oder Elternteil mit dem Kind ermöglichten. Durch eine frühzeitige<br />
Sensibilisierung der Institutionen auf die Thematik Elternschaft können Reaktionen bei<br />
Kinderwunsch und Elternschaft auch dahingehend geöffnet sein, dass die Möglichkeit einer<br />
realistischen, verantwortungsvollen Elternschaft in Betracht gezogen wird.<br />
Eine Koordinations- und Beratungsstelle hat meiner Ansicht nach den Vorteil, dass sie<br />
Informations- und Beratungszentrum ist, das fachliche Informationen und Beratung zu den<br />
Institutionen und den unterstützten Elternschaften bringen kann, so dass die individuelle<br />
Situation einer Elternschaft vor Ort beurteilt und eine sinnvolle Unterstützungsmöglichkeit<br />
gefunden werden kann, ohne, dass die Eltern oder der Elternteil aus seinem sozialen Netz<br />
gerissen werden müssen. Somit kann die fachliche Kompetenz und angepasste konzeptuelle<br />
Abstützung in die Unterstützungssituation eingebracht werden, was die Bereitschaft einer<br />
Institution, eine Elternschaft zu unterstützen meines Erachtens erhöht. Dies im Gegensatz zur<br />
gegenwärtigen Lage, wo die Eltern in eine Institution verpflanzt werden müssen, die Platz für<br />
eine unterstützte Elternschaft hat und Bereitschaft zur Unterstützung zeigt.<br />
138
Innerhalb der gesellschaftlichen Minderheit der Menschen mit geistiger Behinderung sind nur<br />
wenige mit einer Elternschaft konfrontiert. Allerdings sind angegliederte Themen wie Sexualität,<br />
Partnerschaft, Sterilisation, Verhütung oder Kinderwunsch im Geistigbehindertenbereich sehr<br />
aktuell und betreffen alle Menschen mit geistiger Behinderung. So kann eine Koordinations- und<br />
Beratungsstelle auf die Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
sensibilisieren, Forschung initiieren, Fachberatung anbieten zur Thematik Elternschaft, aber auch<br />
zu den zuvor angesprochenen angegliederten Themenbereichen. Durch diese Ausweitung des<br />
Gebietes kann eine gewisse Prävention stattfinden, verantwortungsvolle Elternschaften gefördert<br />
werden und adäquate Unterstützung von Elternschaften von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung angestrebt werden.<br />
Eine Koordinations- und Beratungsstelle erscheint mir aufgrund der bestehenden Problematik<br />
um die Unterstützung von Eltern(-teilen) mit geistiger Behinderung und deren Kinder<br />
notwendig. Es gibt in der Schweiz Elternschaften, deren Unterstützung, um eine verantwortliche<br />
Elternschaft durch Unterstützung gewährleisten zu können, konzeptionell abgestützt werden<br />
muss. Zudem sind in Unterstützungssituationen involvierte Fachpersonen, wie sich aus der<br />
vorliegenden Untersuchung und den Rückmeldungen der Fachtagung ergeben hat, auf fachliche<br />
Informationen und Beratung angewiesen. Zudem ist der Bedarf einer Koordinations- und<br />
Beratungsstelle über die Notwendigkeit einer anstehenden gesellschaftlichen und fachlichen<br />
Diskussion zu rechtfertigen, die mit einer solchen Stelle kontrollierter und mit fundierten<br />
Informationen ablaufen könnte.<br />
7.2 Erfahrungen<br />
Das Konzept einer „regionalen Beratungs- und Koordinierungsstelle“ verknüpft mit einer<br />
Wohneinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Mütter oder Eltern wurde im<br />
Rahmen der Expertise über „Beratung und Begleitung von Eltern mit Behinderungen“ des<br />
Verbandes für soziale Arbeit Bremen in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen vorgestellt<br />
(vgl. AWO Bremen/Universität Bremen 1999: 60). Zielgruppe dieser Beratungs- und<br />
Koordinierungsstelle sind Menschen, die geistig behindert oder psychisch krank sind, ein Kind<br />
haben oder sich eines wünschen, wie auch Fachpersonen und Angehörige der beschriebenen<br />
Zielgruppe. Das Projekt der Beratungsstelle wurde 1998 teilweise in Bremen verwirklicht. Es<br />
gab zwei Jahre einen „Ambulanten Dienst der Arbeiterwohlfahrt Bremen zur Förderung von<br />
geistig behinderten Eltern und ihren Kindern“, der als Anlaufstelle für Eltern mit geistiger<br />
Behinderung und zu deren ambulanter Unterstützung und als Koordinierungsstelle diente. Der<br />
139
Dienst scheiterte laut BARGFREDE 48 an den fachlichen Weisungen der Behörden, welche diese<br />
an die Genehmigung der Erprobung des Projekts knüpften. Zur Unterstützung der Eltern war<br />
eine gesicherte Diagnose „geistige Behinderung“ vorzuweisen und im Rahmen der<br />
Unterstützung durfte nicht mehr als wöchentlich 7,5 Stunden geleistet werden. Die Mehrzahl der<br />
Anfragen kam nach Einschätzung der MitarbeiterInnen von Personen, die als „geistig behindert“<br />
bezeichnet werden konnten und für welche die Unterstützung ideal gewesen wäre, aber es konnte<br />
keine gesicherte Diagnose erstellt werden oder der Betreuungsumfang wäre nicht ausreichend<br />
gewesen.<br />
Bereits 1997 wurde von BARGFREDE und PIXA-KETTNER ein Verein „Begleitete<br />
Elternschaft“ gegründet, der in einem Büro Anlaufstelle für Interessierte Informationen war. In<br />
den 6 Jahren, in denen der Verein aktiv war, wurden die Initiantinnen, laut BARGFREDE,<br />
häufig von Fachleuten, Betroffenen und Diplomandinnen um Rat gefragt.<br />
Seit einigen Jahren nun gibt es in Deutschland eine – von BARGFREDE initiierte -<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft „Begleitete Elternschaft“, die in einem Zusammenschluss von 16<br />
Einrichtungen und interessierten Einzelpersonen bei regelmässigen Treffen Bestandesaufnahmen<br />
erarbeitet und zukünftig Workshops und Fachtagungen organisieren wird, sowie Lobbyarbeit<br />
leistet.<br />
7.3 Konzeptuelle Überlegungen<br />
Ich werde im Folgenden die Konzeption einer Koordinations- und Beratungsstelle aufzeigen, wie<br />
sie sich aus den Ergebnissen der vorliegenden Arbeit, insbesondere des Handlungsbedarfs<br />
ergeben würde.<br />
7.3.1 Zielgruppe<br />
Die Zielgruppe einer Koordinations- und Beratungsstelle setzt sich einerseits aus Fachpersonen<br />
und andererseits aus betroffenen Grosseltern, Eltern(-teilen) mit Behinderung und deren Kinder<br />
zusammen.<br />
Institutionen/Organisationen<br />
Fachpersonen<br />
in Unterstützung involvierte Fachpersonen<br />
in Unterstützung involvierte innerfamiliäre Personen<br />
Eltern von Kindern mit einer geistigen Behinderung<br />
Eltern mit einer geistigen Behinderung<br />
48 Mailkontakt mit Frau Bargfrede vom 17. Juni 2004.<br />
140
Kinder von Eltern mit einer geistigen Behinderung<br />
Ich beziehe mich in den konzeptuellen Überlegungen auf Eltern(-teile) mit geistiger<br />
Behinderung. Es wäre möglicherweise aber sinnvoll, bei der Errichtung einer Koordinations- und<br />
Beratungsstelle auch Eltern(-teile) mit Sinnesbehinderungen, Körperbehinderung und psychisch<br />
kranke Eltern(-teile) in die Zielgruppe mit einzubeziehen, um die Zuständigkeit einer solchen<br />
Stelle etwas zu öffnen.<br />
7.3.2 Zielsetzung und Angebot<br />
Die Ziele einer Koordinations- und Beratungsstelle lassen sich folgendermassen beschreiben.<br />
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Handlungsbedarf, den Vorschlägen der Betreuungspersonen<br />
und Fachpersonen sowie verschiedener Literatur.<br />
Information<br />
- Die Ko-/Be-Stelle konzentriert sich inhaltlich auf die Thematik Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung, ist aber auch in den angegliederten Bereichen Sexualität, Partnerschaft,<br />
Verhütung, Sterilisation und Kinderwunsch fachlich kompetent.<br />
- Die Ko-/Be-Stelle ist Informations-, Anlauf- und Beratungsstelle für Institutionen, Organisationen,<br />
Fachpersonen, in Unterstützung involvierte Fachpersonen, innerfamiliäre Personen, Eltern von<br />
Kindern mit einer geistigen Behinderung, Eltern mit einer geistigen Behinderung, Kinder von Eltern<br />
mit einer geistigen Behinderung<br />
- Die Ko-/Be-Stelle koordiniert Anliegen und Angebote rund um das Thema Elternschaft von Menschen<br />
mit einer geistigen Behinderung. Dazu gehört auch die Vermittlung bestehender Plätze oder zur<br />
Aufnahme bereite Institutionen zur stationären und ambulanten Unterstützung von Eltern mit einer<br />
geistigen Behinderung<br />
- Die Ko-/Be-Stelle sammelt Informationsmaterial, Adressen, wissenschaftliche Untersuchungen und<br />
Literatur rund um die Thematik Elternschaft: Die Informationen sind in einer<br />
Themenpräsenzmediothek zugänglich<br />
- Die Ko-/Be-Stelle hat Informationen spezifisch zur Situation der Kinder geistig behinderter Eltern<br />
- Die Ko-/Be-Stelle kann bezüglich der Rechtssituation Informationen und Beratung anbieten<br />
- Die Ko-/Be-Stelle kann beim längerfristigen oder kurzfristigen Erstellen eines Konzepts in einer<br />
Institution oder eines unabhängigen Projekts mit notwendigen theoretischen Unterlagen behilflich sein.<br />
(Wegleitung zur Erstellung eines Konzepts)<br />
- Erstellen einer Broschüre: Adressen, Literaturliste, Wegleitungen zu Themenbereichen<br />
(Beispielsweise: Schwangerschaft, Trennungsbegleitung, Familiensystem (Eltern-Kind-Beziehung,<br />
Rollen), Bedürfnisse Eltern und Bedürfnisse Kind, Grad der Betreuung, Wohnsituation, Betreuung<br />
(Beziehung Betreuungsperson-Familie, Qualifikation,…), Handlungskompetenzen der Eltern<br />
(Alltagsbewältigung, Erziehung,…), Entwicklung des Kindes (Phasen), Problembereiche<br />
Beratung<br />
141
- Beratung von Eltern mit geistiger Behinderung, Kinder geistig behinderter Eltern und Angehörigen<br />
- Die Ko-/Be-Stelle kann für Kriseninterventionen und themenbezogener Supervision bei gezogen<br />
werden.<br />
- Die Ko-/Be-Stelle unterstützt bei Sexualpädagogischer Begleitung und Beratung, Familienplanung,<br />
Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung, sowie Trennungsbegleitung.<br />
Netzwerk<br />
- Aufbau eines Netzwerks für betroffene Eltern, Angehörige, Fachpersonen aus Praxis und Forschung<br />
sowie Behörden und Institutionen/Organisationen mit gutem Informationsfluss.<br />
- Organisation von Fachtagungen.<br />
- Zusammenarbeit mit Stellen mit langjähriger breiter Erfahrung, wie z.B. Pro Infirmis, <strong>Insieme</strong>,…<br />
- Kontaktaufnahme mit involvierten öffentlichen Stellen (IV, Sozialamt, Vormundschaftsbehörde…)<br />
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen (psychisch Kranke, Mütterberatungsstellen…)<br />
- Aufbau einer Gruppe für Eltern mit einer geistigen Behinderung zum Erfahrungsaustausch<br />
Ausbildung<br />
- Die Ko-/Be-Stelle setzt sich für Qualifikationsmöglichkeiten der Fachpersonen bezüglich der<br />
Thematik ein.<br />
- Die Ko-/Be-Stelle organisiert Workshops, Fort- und Weiterbildungen zu Sexualität, Partnerschaft,<br />
Kinderwunsch, Familienplanung und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in<br />
Institutionen oder für interessierte Fachpersonen.<br />
- Die Ko-/Be-Stelle organisiert Workshops, Fort- und Weiterbildungen für Fachpersonen und<br />
Angehörige, die Eltern mit geistiger Behinderung und deren Eltern unterstützen<br />
- Sie setzt sich dafür ein, dass die Thematik Elternschaft in Ausbildungsgängen thematisiert wird.<br />
Forschung<br />
- Die Ko-/Be-Stelle hat Kenntnis des aktuellen Forschungsstandes<br />
- Die Ko-/Be-Stelle initiiert Forschung. Mögliche Themenbereiche wären Bedarfsabklärung, Anzahl der<br />
Elternschaften in der Schweiz, Evaluation bestehender Unterstützungsangebote, Situation der Kinder<br />
geistig behinderter Eltern.<br />
- Die Ko-/Be-Stelle hat Kontakte zu Forscherinnen und Forschern in internationalen<br />
Forschungsprojekten.<br />
- Die Ko-/Be-Stelle bemüht sich um den Bezug von Forschung und Praxis<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
- Die Ko-/Be-Stelle leistet gezielte, aktive und langfristige Öffentlichkeitsarbeit.<br />
- Sozialpolitische Thematisierung und Aktivitäten<br />
Die Aufgaben einer Koordinations- und Beratungsstelle sind breit angelegt und es wird<br />
sicherlich anfänglich viel Engagement erfordern bis die Ko-/Be-Stelle organisiert und angelaufen<br />
ist.<br />
Ich stelle mir die Ko-/Be-Stelle in einem Büro vor, das zu bestimmten Zeiten besetzt ist, daher<br />
telefonisch erreichbar und auch als direkte Anlaufstelle für Informationen zugänglich und<br />
betreut. Eine Vernetzung mit einer anderen Stelle wäre durchaus denkbar. Es müssen auch nicht<br />
142
zwingend alle Kompetenzen personell durch die Ko-/Be-Stelle abgedeckt werden. Die Stelle<br />
kann als Vermittlung dienen und bei Anliegen zu Information oder Beratung weiterleiten.<br />
Wichtig ist die Präsenz der Ko-/Be-Stelle im Internet, das in der heutigen Zeit zu<br />
Informationszwecken einen grossen Stellenwert erlangt hat.<br />
Es ist klar, dass die Realisation einer Koordinations- und Beratungsstelle in der momentanen<br />
finanziellen Situation im Sozialwesen der Schweiz sehr problematisch ist. Eine Möglichkeit<br />
wäre, die Stelle zunächst als Projekt, mit Projektmitteln finanziert, anlaufen zu lassen. Die<br />
wissenschaftliche Begleitung eines Projekts, wie der Ko-/Be-Stelle, ist in der Anfangsphase<br />
unabdingbar (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 229).<br />
Ich sehe diese konzeptionellen Überlegungen in Konsequenz der Ergebnisse meiner<br />
Untersuchung als praktikablen Lösungsansatz der gegenwärtigen Situation bezüglich der<br />
Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Kinder. Eine<br />
Realisation ist meiner Ansicht nach sinnvoll und sollte möglichst bald erfolgen, da so die<br />
Entwicklungen von Anfang an mit Einbezug der Erfahrung beispielsweise aus Deutschland<br />
koordiniert werden könnten.<br />
143
8 Abschliessende Bemerkungen<br />
Ich stelle abschliessend fest, dass bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung in der deutschsprachigen Schweiz, grosser Handlungsbedarf besteht. Eine<br />
Grunddiskussion im sonderpädagogischen Bereich und verwandten sozialen Bereichen steht aus,<br />
die gesellschaftliche Akzeptanz von Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
scheint gering zu sein. In der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung gibt es ein Bedürfnis nach einer Auseinandersetzung mit der Thematik,<br />
angesprochene Betreuungspersonen und Fachpersonen zeigen grosses Interesse. Die<br />
untersuchten stationären und ambulanten Betreuungssituationen können eine gute Unterstützung<br />
von Eltern und Kind gewährleisten. Dies hängt aber, so mein Eindruck, stark vom Engagement<br />
der jeweiligen Betreuungspersonen ab und wurde durch deren Bereitschaft und Offenheit<br />
ermöglicht und auch aufrechterhalten. Die Unterstützung stellt somit eine grosse<br />
Herausforderung dar, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen leicht in eine Überforderung<br />
münden kann. Die Betreuungspersonen erfahren in den meisten Fällen weder fachspezifische<br />
Unterstützung mit Informationen und Beratung bezüglich der Unterstützung von Eltern mit<br />
geistiger Behinderung, noch gesellschaftliche Akzeptanz.<br />
Es ist anzufügen, dass bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz und der Thematisierung in<br />
Fachkreisen eine positive Entwicklung festzustellen ist. So wurde in Deutschland in den letzten<br />
10 Jahren immer wieder geforscht und publiziert. In der Schweiz sind die Offenheit und das<br />
Interesse an der Thematik noch nicht in dem Masse wie in Deutschland vorhanden, aber dennoch<br />
wird mittlerweile über das Thema Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
gesprochen.<br />
Aus den vorhandenen Forschungsergebnissen wird deutlich, dass es sich bei Elternschaft von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung nicht um ein problemloses Phänomen handelt, aber die<br />
auftretenden Schwierigkeiten systematisch verstanden werden können. So hängt das Gelingen<br />
oder Nicht-Gelingen nicht ausschliesslich mit dem „Unvermögen“ der Eltern aufgrund ihrer<br />
geistigen Behinderung zusammen, sondern hat auch einen Zusammenhang mit den<br />
vorherrschenden Umfeldbedingungen. Die Umfeldbedingungen lassen sich durch das Angebot<br />
der Unterstützung der Eltern verändern. Untersuchungen zeigen, dass Elternschaften von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung durchaus positiv verlaufen. Ich möchte an dieser Stelle<br />
PIXA-KETTNER zitieren:<br />
„Die Tatsache, dass Kinder geistigbehinderter Mütter im Laufe ihres Lebens mit schwierigen Situationen<br />
fertig werden müssen, kann nicht heissen, dass geistigbehinderte Mütter keine Kinder haben sollen. …<br />
144
Wichtig erscheint mir vielmehr, Beratungs- und Hilfsangebote aufzubauen, und zwar auf verschiedenen<br />
Ebenen“ (PIXA-KETTNER 1991: 67).<br />
Es ist nicht die Lösung, Menschen mit geistiger Behinderung – das Zitat stammt von 1991, wo<br />
noch von Müttern die Rede war – die Fähigkeit zur Elternschaft von vorneherein abzusprechen.<br />
Doch nicht nur die Unterstützung einer Elternschaft ist wichtig. Vielmehr sollte sich die<br />
Sonderpädagogik auch mit der Beratung und Aufklärung von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung befassen, bevor es zu einer Schwangerschaft und Elternschaft kommt. Hierbei<br />
denke ich etwa an Sexualpädagogische Beratung oder Beratung bei einem Kinderwunsch oder<br />
Organisation einer Familienschnupperwoche. Durch diese Angebote der Aufklärung und<br />
Auseinandersetzung können ungeplante Elternschaften verhindert werden und bei einem<br />
Kinderwunsch die Realitäten einer Elternschaft vermittelt werden.<br />
Insbesondere ist es mir ein Anliegen, dass die Situation der Kinder geistig behinderter Eltern in<br />
der Unterstützung berücksichtigt wird. Es ist vielfach nur von der Unterstützung geistig<br />
behinderter Eltern die Rede, wobei die Eltern, wie auch das Kind eingeschlossen sein sollen.<br />
Eigentlich müsste man von der Unterstützung der Familie sprechen. Da das Kind zumeist keine<br />
Behinderung hat, werden zunächst die Eltern in ihren elterlichen Aufgaben unterstützt. Aber<br />
auch das Kind braucht Unterstützung in seiner Entwicklung und auch nicht zuletzt, um sich mit<br />
der Situation, geistig behinderte Eltern zu haben auseinanderzusetzen.<br />
Im Folgenden werde ich mich mit weiterführenden Forschungsfragen beschäftigen. Als ich mir<br />
überlegte, was denn nun die weiterführenden Fragen im Anschluss an diese Arbeit sein könnten,<br />
kam ich nach und nach auf den aufgeführten Katalog an Handlungsbedarf zurück. Es wäre<br />
sinnvoll, in der Schweiz zunächst eine umfassende Untersuchung vorzunehmen, ähnlich dem<br />
bundesweiten Forschungsprojekt unter der Leitung von PIXA-KETTNER in Deutschland, um<br />
die Anzahl der Elternschaften und der Kinder und die bestehenden Angebote zu kennen. Dies<br />
könnte zusammenhängend mit einer Bedarfsanalyse passieren. Zudem sind spezifische<br />
Fragestellungen bezüglich konzeptueller Überlegungen oder der Situation der Kinder interessant.<br />
All dies sollte unter Berücksichtigung schon bestehender internationaler Forschung geplant und<br />
durchgeführt werden.<br />
Wichtig erscheint mir, dass die aufgeführten Ebenen des Handlungsbedarfs berücksichtigt<br />
werden und eine Zusammenarbeit bei den Entwicklungen in Forschung und Praxis stattfindet. So<br />
können Bedarf, Angebote und theoretische Überlegungen sinnvoll koordiniert werden.<br />
Ziel eines problembewussten Umgangs mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung sollte sein, dass Menschen mit geistiger Behinderung die Fähigkeit zur<br />
Elternschaft nicht von vorneherein abgesprochen wird, sexualpädagogische Beratung und<br />
145
Beratung zur Familienplanung angeboten wird und die Möglichkeit einer unterstützten<br />
Elternschaft offen steht. Wenn eine Elternschaft besteht, ist das Ziel, eine Lebenssituation<br />
anzustreben, die das bestmögliche subjektive Wohlbefinden für die Eltern mit geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder bieten kann. Damit kann das Zusammenwohnen als Familie oder<br />
auch eine Trennung gemeint sein.<br />
Abschliessend möchte ich anmerken, dass ich hoffe, mit dieser Arbeit einen Beitrag zur<br />
Diskussion bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung zu<br />
leisten, der sich weniger mit der Grundsatzfrage, ob Menschen mit geistiger Behinderung ein<br />
Recht auf Elternschaft haben, beschäftigt, sondern sich mit Formen der Unterstützung von Eltern<br />
und Kinder auseinandersetzt. Zudem soll die vorliegende Arbeit einen Überblick über die<br />
Situation in der deutschsprachigen Schweiz geben und Ansatzpunkte der Entwicklung aufzeigen.<br />
Es wäre zudem spannend, wenn der in der Arbeit enthaltene Projektbeschrieb einer<br />
Koordinations- und Beratungsstelle in irgendeiner Form Beachtung finden würde und so eine<br />
Anregung oder einen Beitrag zur besseren Koordination bezüglich der Thematik Elternschaft<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung leisten könnte.<br />
Für mich war die Auseinandersetzung mit der Thematik eine Herausforderung, da es sich um<br />
einen tabuisierten, vielschichtigen und wenig erforschten Themenbereich der Sonderpädagogik<br />
handelt. Aber ich hatte trotz der mit Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
verbundenen Problematik immer wieder Anlass weiterzumachen. Ich denke, dass es sich dabei<br />
um einen Themenbereich der Sonderpädagogik handelt, der in nächster Zeit an Aktualität und<br />
Brisanz gewinnen wird und der die unbedingte Zuwendung der Sonderpädagogik in Forschung<br />
und Praxis verlangt.<br />
146
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer Seite 74<br />
Tabelle 2: Übersicht der Interviewsituationen Seite 81<br />
Tabelle 3: Auszug Tabelle Interview1 Seite 88<br />
Tabelle 4: Auszug Tabelle Fragebogen1 Seite 88<br />
Tabelle 5: Auszug Tabelle Interview2 Seite 89<br />
Tabelle 6: Auszug Tabelle I+F1 Seite 89<br />
Tabelle 7: Übersicht über die Betreuungssituationen Seite 92<br />
Tabelle 8: Wichtige Punkte in der Unterstützung bezüglich der Themenbereiche Seite 129<br />
Tabelle 9: Handlungsbedarf auf 3 Ebenen Seite 134<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Entwicklungen zur Thematik in Deutschland und der Schweiz Seite 41<br />
Abbildung 2: Schema über Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt,<br />
Trennung, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung Seite 49<br />
Abbildung 3: Konkretes Ablaufmodell des Auswertungsverfahrens Seite 87<br />
147
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Bartuschat, U. (2002): Selbstbestimmt leben. Diplomarbeit im Fachbereich Erziehungs- und<br />
Bildungswissenschaften der Universität Bremen. http://www2.uibk.ac.at/bidok/library/selbstbestimmt/bartuschatperspektiven.html<br />
(15.3.2004)<br />
148
Basener, D.: „Ich bin selber auch behindert, oder bin ich es nicht?“. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig<br />
Behinderte e. V. (Hrsg.) (1993): Geistig behinderte Eltern und ihre Kinder – Lebenssituationen und<br />
Lebensperspektiven. Lebenshilfe-Verlag. Marburg. S 15-19.<br />
Berliner Arbeitskreis „Sexualität, Partnerschaft und Behinderung“/Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales<br />
und Frauen/Landesamt für Gesundheit und Soziales (Hrsg.) (1999): Entwurf. "Handreichung zur Unterstützung<br />
von Menschen mit Behinderung, die Mütter und Väter sind oder werden wollen". Berlin.<br />
Bronfenbrenner, U. (1981): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Fischer. Stuttgart.<br />
Bodelschwinghsche Anstalten (1993): Betheler Arbeitstexte 6. Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit<br />
einer geistigen Behinderung. Eine Orientierungshilfe. Bethel-Verlag. Bethel.<br />
Bonfranchi, R. (1990): Sexualität und (Zwangs-)Sterilisation bei geistig behinderten Menschen. In: <strong>Insieme</strong>:<br />
„Erklär mir die Liebe…“. Dossier Sexualität. Teil 3. <strong>Insieme</strong>. Biel, 2002.<br />
Booth, T.; Booth, W. (1998): Growing up with parents who have Learning Difficulties. Routledge. London, New<br />
York.<br />
Brenner, M. (1998): „Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird es aufgefangen“. Eltern mit geistiger<br />
Behinderung und ihre Kinder. Diplomarbeit EFH Freiburg im Breisgau. Unveröffentlicht.<br />
Brenner, M.; Walter, J.: Zur Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Kindern. In:<br />
Wilken, E.; Vahsen, F. (Hrsg.) (1999): Sonderpädagogik und Soziale Arbeit. Rehabilitation und soziale Integration<br />
als gemeinsame Aufgabe. Hermann Luchterhand Verlag. Neuwied, Kriftel, Berlin.<br />
Bronfenbrenner, U. (1989): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Fischer. Frankfurt am Main.<br />
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (2001): Elternschaft von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung. Dokumentation des Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 5. – 6.<br />
Dezember 2000. Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg.<br />
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www.bsv.admin.ch/iv/gesetze/d/index.htm (22.9.04).<br />
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Gesetzgebung zur Ergänzungsleistung.<br />
www.bsv.admin.ch/el/gesetze/d/index.htm (22.9.04).<br />
Ceschi, S. (1998): „Ich hatte ja selber Angst vor dem, was auf mich zukommt…“. In: <strong>Insieme</strong> 3. S. 13–15.<br />
Dettenborn, H. (2001): Kindeswohl und Kindeswille. Ernst Reinhard Verlag. München.<br />
149
Dittli, D.; Furrer, H. (1994): Freundschaft - Liebe – Sexualität. Grundlagen und Praxisbeispiele für die Arbeit mit<br />
geistig behinderten Frauen und Männern. Edition SZH. Luzern.<br />
Ehrig, H. (1998): Zur Lebenssituation geistig behinderter Menschen mit Kindern. Bericht über eine Untersuchung.<br />
In: Geistige Behinderung (37). Heft 1. S. 59–65.<br />
Erikson, E. H. (1966): Identität und Lebenszyklus. Suhrkamp. Frankfurt am Main.<br />
Endriss, R.: Die Betreuung geistigbehinderter Mütter und Väter innerhalb eines Wohnheims und Erfahrungen mit<br />
der Trennungsbegleitung. In: Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1995): Elternschaft von Menschen mit<br />
einer geistigen Behinderung. Dokumentation einer Fachtagung am 9. und 10. März 1995 an der Universität Bremen.<br />
Ess, R.; Lamesch, A.; Sarbach, C.; Siegrist, C.; Zedi, M. (2002): Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung. Eine empirische Untersuchung in der deutschsprachigen Schweiz. Diplomarbeit aus dem<br />
Heilpädagogischen Institut der Universität Freiburg/Schweiz. Unveröffentlicht.<br />
Feuser, G. (1996): Zum Verhältnis von Menschenbild und Integration – „Geistigbehinderte gibt es nicht!“. Vortrag<br />
vor den Abgeordneten zum Nationalrat im Österreichischen Parlament am 29. Oktober 1996.<br />
Feuser, G.: „Geistige Behinderung“ im Widerspruch. . In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige<br />
Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn.<br />
Flick, U. (1998 3 ): Qualitative Forschung. Rowohlt Verlag. Reinbek bei Hamburg.<br />
Flick, U. (Hrsg.) (1995 3 ): Handbuch Qualitative Sozialforschung. Beltz, Psychologie-Verlag-Union. München,<br />
Weinheim.<br />
Fornefeld, B. (2000): Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. Ernst Reinhardt Verlag. München Basel.<br />
Friske, A.: Unbeschreiblich? Als Frau mit geistiger Behinderung. In: Henschel, A. (1997): Weiblich –<br />
unbeschreiblich. Zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung. Verlag C. H. Wäser. Bad Segeberg. S. 29-54.<br />
Friske, A. (1995): Als Frau geistig behindert sein. Ansätze zu frauenorientiertem heilpädagogischen Handeln. Ernst<br />
Reinhard Verlag. München, Basel.<br />
Greving, H./ Gröschke, D. (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad<br />
Heilbrunn.<br />
Grimm, B.: Elternschaft geistigbehinderter Menschen. In: Walter, J. (2002 5 ): Sexualität und geistige Behinderung.<br />
HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 299-317.<br />
150
Harnack, M. (1997): Lebenslang fremdbestimmt – (k)eine Zukunftsperspektiven für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung? In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997²):<br />
Selbstbestimmung. Kongressbeiträge. Dokumentation des Kongresses „Ich weiss doch selbst, was ich will!“ vom<br />
27. September 1994 in Duisburg. Lebenshilfe. Marburg. S. 49-54..<br />
Hoyler-Hermann, A.: Überlegungen zur Sexualpädagogik bei geistigbehinderten Erwachsenen. In: Walter. J.<br />
(Hrsg.) (2002 5 ): Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 197-214.<br />
Hoyler-Herrmann, A.; Walter, J. (Hrsg.) (1987 2 ): Sexualpädagogische Arbeitshilfe für geistigbehinderte<br />
Erwachsene. Edition Schindele. Heidelberg.<br />
Hoyningen-Süess, U./Staudenmaier, M. (2004): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung bedingt<br />
angemessene Unterstützungsangebote. In: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik SZH 2/04. S. 45-50.<br />
Huber, N.: Partnerschaft – Liebe – Sexualität. Gedanken zum Thema. In: Walter. J. (Hrsg.) (2002 5 ): Sexualität und<br />
geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 22-28.<br />
IASSID: Internationalen Tagung IASSID 14.-19. Juni 2004 in Montpellier, Special Interest Research Group on<br />
Parenting with Intellectual Disabilities. http://www.iassid.org (4.5.04).<br />
<strong>Insieme</strong> (2002): „Erklär mir die Liebe…“, Dossier Sexualität. <strong>Insieme</strong>. Biel.<br />
Jacobi, V.: Juristische Aspekte der Sexualität Geistigbehinderter. In: Walter, J. (Hrsg.) (2002 4 ): Sexualität und<br />
geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 102-107.<br />
Jantzen, W. (1992²): Allgemeine Behindertenpädagogik. Band 1. Sozialwissenschaftliche und psychologische<br />
Grundlagen. Ein Lehrbuch. Beltz Verlag. Weinheim und Basel.<br />
Jantzen, W.: Geistige Behinderung ist kein Phantom – Über die soziale Wirklichkeit einer neutralisierten Tatsache.<br />
In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt<br />
Verlag. Bad Heilbrunn.<br />
Jeltsch-Schudel, B. (2003): Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in der deutschsprachigen<br />
Schweiz. Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete (VHN), Jg. 72 (Nr. 3), S. S. 266-272.<br />
Kobi, E. E.: Zur terminologischen Konstruktion und Dekonstruktion geistiger Behinderung. In: Greving, H./<br />
Gröschke, D. (Hrsg.) (2000): Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad<br />
Heilbrunn.<br />
151
Lamneck, S. (1995 3 ): Qualitative Sozialforschung. Band 2. Methoden und Techniken. Beltz, Psychologie-Verlag-<br />
Union. München, Weinheim.<br />
Mayring, Ph. (2002 5 ): Einführung in die qualitative Sozialforschung. Beltz. Weinheim Basel.<br />
Mayring, Ph. (2003 8 ): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken. Beltz. Weinheim Basel.<br />
Mayring, Ph.: Qualitative Inhaltsanalyse. In: Flick, U. (Hrsg.) (1995 3 ): Handbuch Qualitative Sozialforschung.<br />
Beltz, Psychologie-Verlag-Union. München, Weinheim. S. 209-213.<br />
Meyer-Rey, Ch.: Feministische Aspekte in der Sonderpädagogik. In: Bächtold, A.; Schley, W. (Hrsg.) (1999):<br />
Zürcher Reflexionen und Forschungsbeiträge zur Sonderpädagogik. Edition SZH. Luzern. S. 113-136.<br />
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. (Hrsg.) (2002): Neue Wege in der Behindertenpolitik.<br />
Vernetzte Hilfen für Eltern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind, und ihre Kinder. Dokumentation<br />
Fachworkshop vom 7. November 2002. Dortmund.<br />
Mühl, H. (1997): Erziehung zur Selbstbestimmung durch handlungsbezogenen Unterricht. In: Bundesvereinigung<br />
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997²): Selbstbestimmung. Kongressbeiträge.<br />
Dokumentation des Kongresses „Ich weiss doch selbst, was ich will!“ vom 27. September 1994 in Duisburg.<br />
Lebenshilfe. Marburg. S. 312-316.<br />
Neuer-Miebach, Th. (1993): Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. In:<br />
Geistige Behinderung 1/93. Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte. Marburg. S. 82-83.<br />
Neuhäuser, G.: Geistige Behinderung aus medizinischer Sicht. In: Greving, H./ Gröschke, D. (Hrsg.) (2000):<br />
Geistige Behinderung – Reflexionen zu einem Phantom. Klinkhardt Verlag. Bad Heilbrunn.<br />
Nirje, B. (1994): Das Normalisierungsprinzip – 25 Jahre danach. In: VHN (63). Heft 1. S. 12–32.<br />
Pixa-Kettner, U. (1991): Geistigbehindert und Mutter? In: Sonderpädagogik (21) Heft 2. S. 60–69.<br />
Pixa-Kettner, U.: Das Forschungsprojekt Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Darstellung des<br />
Forschungsprojekts und Hauptergebnisse einer bundesweiten schriftlichen Befragung. In: Pixa-Kettner, U.;<br />
Bargfrede, S.; Blanken, I. (1995): Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Dokumentation einer<br />
Fachtagung am 9. und 10. März 1995 an der Universität Bremen. Bremen. S. 13-23.<br />
Pixa-Kettner, U. (1997): (Zwangs-)Sterilisation und Verweigerung von Elternschaft. In: Behinderte in Familie,<br />
Schule und Gesellschaft. (20). Heft 3. S. 27 – 36.<br />
152
Pixa-Kettner, U. (1998): Ein Stück Normalität – Eltern mit geistiger Behinderung. Ergebnisse einer Follow-up-<br />
Studie. In: Behindertenpädagogik (37). Heft 2. S. 118–138.<br />
Pixa-Kettner, U. (1999): Konzepte der Begleitung für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung. In: psychosozial<br />
(22). Nummer 77, Heft III. Psychosozial-Verlag. Giessen. S. 63–74.<br />
Pixa-Kettner, U.: Begleitung von Eltern mit geistiger Behinderung. Konzepte – Probleme – Chancen. In:<br />
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (Hrsg.) (2001): Elternschaft von<br />
Menschen mit geistiger Behinderung. Dokumentation des Workshops der Bundesvereinigung Lebenshilfe, 5. – 6.<br />
Dezember 2000. Bundesvereinigung Lebenshilfe. Marburg. Referat III.<br />
Pixa-Kettner, U.: „Lernen können ja alle Leute“ Menschen mit geistiger Behinderung als Eltern. In: Jantzen, W.<br />
(Hrsg.) (2001): Jeder Mensch kann lernen – Perspektiven einer kulturhistorischen (Behinderten-) Pädagogik.<br />
Luchterhand Verlag. Berlin. S. 282-299.<br />
Pixa-Kettner, U. (2003): Hauptreferat an der Fachtagung „Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung“. 27.September 2003. Manuskript.<br />
Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1995): Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung.<br />
Dokumentation einer Fachtagung am 9. und 10. März 1995 an der Universität Bremen. Bremen.<br />
Pixa-Kettner, U.; Bargfrede, S.; Blanken, I. (1996): „Dann waren sie sauer auf mich, dass ich das Kind haben<br />
wollte…“. Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD. Nomos<br />
Verlagsgesellschaft. Baden-Baden.<br />
Pohl A. (1999): Frausein mit Behinderung. Identität und postmoderne Denkfiguren. Afra Verlag. Butzbach,<br />
Griedel.<br />
Prangenberg, M. (1999): Zur Lebenssituation von Kindern geistig behinderter Eltern. In: psychosozial (22).<br />
Nummer 77, Heft III. Psychosozial-Verlag. Giessen. S. 75–89.<br />
Prangenberg, M. (2004): Zur Lebenssituation von Kindern, deren Eltern als geistig behindert gelten. Eine<br />
Exploration der Lebens- und Entwicklungsrealität anhand biographischer Interviews und Erörterung der<br />
internationalen Fachliteratur. Dissertation Universität Bremen.<br />
Rittmeyer, Ch. (2001): Zur Bedeutung von Selbstbestimmung in der Arbeit mit Menschen mit einer geistigen<br />
Behinderung. In: Sonderpädagogik (31). Heft 3. S. 141–150.<br />
Sanders, D. (2003): Lebenssituation der Kinder geistig behinderter Eltern. Diplomarbeit Universität Erfurt.<br />
Unveröffentlicht.<br />
153
Schildmann, U.: Wissenschaftliche Arbeiten zur Lebenssituation behinderter Frauen – Eine Literaturanalyse. In:<br />
Barwig, G.; Busch, C. (Hrsg.) (1993): „Unbeschreiblich weiblich!?“ Frauen unterwegs zu einem selbstbewussten<br />
Leben mit Behinderung. Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise AG-SPAK. München. S. 47-55.<br />
Schildmann, U.: Was ist normal? Zwölf Thesen zum Verhältnis zwischen Geschlecht, Behinderung und Normalität.<br />
In: Müller, A. (2001): Sonderpädagogik provokant. Edition SHZ. Luzern. S. 47-65.<br />
Schröder, S. (1977): Beschützte Ehen bei geistig Behinderten. In: Kluge, K.-J.; Sparty, L. (Hrsg.) (1977): Sollen,<br />
können, dürfen Behinderte heiraten? Rehabilitationsverlag. Bonn. S. 70.<br />
Sparenberg, S. (2001): Geistige Behinderung und elterliche Kompetenz. Eine Einzelfallstudie aus ökologischer<br />
Sicht. In: Geistige Behinderung (40). Heft 2. S. 111–124.<br />
Speck, O. (1993): Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung. Ein heilpädagogisches Lehrbuch. Ernst<br />
Reinhardt Verlag. München Basel.<br />
Speck, O.: Viele Eltern haben Angst. In: Walter. J. (Hrsg.) (2002 5 ): Sexualität und geistige Behinderung. HVA<br />
Edition Schindele. Heidelberg. S. 17-21.<br />
Staudenmaier, M. (2004): Risiko- und Schutzfaktoren in der Entwicklung von Kindern geistig behinderter Eltern(-<br />
teile). Seminararbeit. Universität Zürich. Pädagogisches Institut , Bereich Sozialpädagogik. Unveröffentlicht.<br />
Steengrafe, K. (1995): Wir träumen nicht anders. Lebenswelten und Identitätsstrukturen junger behinderter Frauen.<br />
Kleine Verlag. Bielefeld.<br />
Thimm, W. (1990 4 ): Das Normalisierungsprinzip – Eine Einführung. Band 5. Kleine Schriftenreihe.<br />
Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.. Marburg.<br />
Vereinte Nationen (UN) (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (AEMR).<br />
Von Bodelschwinghsche Anstalten (1992): Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen<br />
Behinderung. Eine Orientierungshilfe. Betheler Arbeitstexte 6. Bethel-Verlag. Bethel.<br />
Walter J. (1987): Sterilisation geistig Behinderter Menschen aus sexualpädagogischer Sicht. In: Geistige<br />
Behinderung (26). Heft 2. S. 86–97.<br />
Walter, J. (1997): Empfängnisverhütung und Sterilisation geistig behinderter Menschen aus sexualpädagogischer<br />
Sicht. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. (20). Heft 3. S. 37–44.<br />
Walter, J. (1999): „Probleme mit der Sexualität haben die Bezugspersonen und weniger die betroffenen geistig<br />
behinderten Menschen“.. In: psychosozial (22). Nummer 77, Heft III. Psychosozial-Verlag. Giessen. S. 53-58.<br />
154
Walter, J.: Pubertätsprobleme bei Jugendlichen mit geistiger Behinderung. In: Walter. J. (Hrsg.) (2002 5 ):<br />
Sexualität und geistige Behinderung. HVA Edition Schindele. Heidelberg. S. 160-173.<br />
Wellenreuther, M. (2000): Qualitative Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft: Eine Einführung.<br />
Juventa-Verlag. Weinheim.<br />
Weltgesundheitsorganisation (WHO) (1997²): Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10<br />
Kapitel V (F). Klinisch-diagnostische Leitlinien: Intelligenzminderung (F70-F79). Verlag Hans Huber. Bern,<br />
Göttingen, Toronto, Seattle.<br />
Zemp, A.: Subjektwerdung als Voraussetzung für betroffene Kompetenz. In: Jantzen, W. (Hrsg.) (1997):<br />
Geschlechterverhältnisse in der Behindertenpädagogik. Subjekt/Objekt-Verhältnisse in Wissenschaft und Praxis.<br />
Edition SZH. Luzern. S. 29-39.<br />
155
Anhang<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Finanzierungsmöglichkeiten durch IV und EL Seite 157<br />
2 Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer Seite 158<br />
3 Interviewleitfaden Seite 162<br />
4 Fragebogen Seite 165<br />
5 Betreuungssituation A: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 170<br />
6 Betreuungssituation B: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 175<br />
7 Betreuungssituation C: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 179<br />
8 Betreuungssituation D: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 183<br />
9 Betreuungssituation E: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 185<br />
10 Betreuungssituation F: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 189<br />
11 Betreuungssituation G: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen Seite 192<br />
156
1 Finanzierungsmöglichkeiten durch IV und EL<br />
___________________________________________________________________________<br />
Situation A: Mutter und Vater, beide mit einer leichten geistigen Behinderung, leben mit ihrer 5jährigen<br />
Tochter in einer Mietswohnung. Alle drei Familienmitglieder stehen unter Beistandschaft. Der Vater arbeitet<br />
an einem geschützten Arbeitsplatz, die Mutter ist Hausfrau und betreut ihr Kind. Die Tochter hat keine<br />
Behinderung und besucht regulär den ersten Kindergarten. Dreimal die Woche wird die Familie von einer<br />
Begleitperson besucht, die sie ambulant in lebenspraktischen Bereichen unterstützt. Die Eltern der Mutter<br />
wohnen in demselben Dorf uns unterstützen die Familie der Tochter ebenfalls.<br />
Antwort Herr Huber: „Es ist anzunehmen, dass der Vater eine IV-Rente bezieht Vermutlich auch die Ehefrau. Für<br />
das Kind gibt es eine Kinderrente. Es ist davon auszugehen, dass kein grösseres Vermögen besteht (höchstens<br />
vielleicht bei einer Erbschaft im Todesfall der Eltern von Mutter und Vater) und dass Anspruch auf<br />
Ergänzungsleistungen besteht. Damit ist ein Lebensbedarf in der Höhe von 35'000 Franken gedeckt. Dazu kommen<br />
Beiträge an Mietzins und Krankenkasse. Die ausgewiesene lebenspraktische Begleitung kann bei den EL über die<br />
Krankheits- und Behinderungskosten bis zu jährlich 4800 Franken vergütet werden“.<br />
Situation B: Die Mutter hat eine mittlere geistige Behinderung und lebt mit ihrem dreijährigen Kind in einer<br />
heilpädagogischen Grossfamilie. Der Vater ist unbekannt. Mutter und Kind stehen unter Vormundschaft.<br />
Das Kind hat eine starke Entwicklungsbeeinträchtigung und besucht eine heilpädagogische Förderlehrerin.<br />
Es wird soweit möglich von der Mutter betreut. Da die Mutter einer halbtäglichen Arbeit nachgeht, benötigt<br />
das Kind zu dieser Zeit Betreuung durch die Betreuungspersonen der heilpädagogischen Grossfamilie.<br />
Antwort Herr Huber: „Auch hier ist davon auszugehen das IV-Rente und eine Kinderrente ausgerichtet werden.<br />
Dazu kommen noch Ergänzungsleistungen. Allerdings ist die Berechnung anders als im Fall A. Für Mutter und Kind<br />
wird höchstwahrscheinlich eine Heimtaxe bezahlt. Also folgt die EL-Berechnung nach der Heimmethode; vgl. Rz<br />
33 des EL-Merkblattes. Die heilpädagogische Förderung wird mit der grössten Wahrscheinlichkeit von der IV<br />
übernommen“.<br />
Situation C: Mutter, Vater und die zwei Söhne im Alter von einem Jahr und sechs Jahren leben in einer<br />
Institution für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Familie ist in eine Wohngruppe integriert, bewohnt<br />
aber drei von den gemeinsamen Räumlichkeiten abgetrennte Zimmer. Die Betreuungspersonen der<br />
Wohngruppe sind für die gesamte Familie zuständig. Die Mutter hat eine mittlere geistige Behinderung und<br />
arbeitet in der internen Wäscherei, der Vater hat eine leichte geistige Behinderung und ausserhalb in einer<br />
geschützten Werkstätte. Das Kleinkind ist tagsüber bei einer Tagesmutter, die auch den grösseren Jungen,<br />
der die erste Klasse der Regelschule besucht ausserhalb der Schulzeit betreut. Das einjährige Kind ist in<br />
seiner Entwicklung normal, der sechsjährige Junge hat leichte Entwicklungsverzögerungen und nimmt in der<br />
Regelschule zusätzliche Unterstützung einer schulischen Heilpädagogin in Anspruch.<br />
Antwort Herr Huber: „Wäre wie Beispiel B. Nur dass eine IV-Rente mehr fliesst wie auch zwei Kinderrenten.<br />
Natürlich auch EL. Für die Tagesmutter müsste die Institution, in der die Familie lebt aufkommen. Der<br />
heilpädagogische Zusatz dürfte von der Schule übernommen werden“.<br />
157
2 Rückmeldungen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die Rückmeldungen sind in Tabellenform zu Themenbereichen zusammengefasst. Links finden sich die<br />
stichwortartig verkürzten Äusserungen, in Klammern dahinter die Anzahl der Nennungen. Auf der rechten Seite der<br />
Tabelle sind die Äusserungen im Überblick aufgeführt. Die thematischen Kästchen haben jeweils zwei Zeilen, von<br />
denen die erste den Ist-Zustand beschreibt, die zweite Forderungen, Handlungsbedarf und Perspektiven beinhaltet.<br />
Thematisieren<br />
- Dass die Thematik/Tabuthema nun endlich Thema geworden ist (5)<br />
- Gut, dass die Thematik zunächst in diesem kleineren Rahmen aufgegriffen<br />
wurde (1)<br />
- Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist ein<br />
komplexes Thema. Es geht dabei um verschiedene Aspekte (Aufklärung,<br />
Sexualpädagogik, Begleitung, Strukturen schaffen etc.)(1)<br />
- Es gibt einige Eltern mit geistiger Behinderung mehr als mir bekannt war<br />
(1)<br />
- Ich bin erfreut über die klaren Bekenntnisse zu rechtlicher Gleichstellung<br />
mit der Folge nicht über die eigene Moral zu diskutieren, sondern sich über<br />
mögliche Konzepte Gedanken zu machen (1)<br />
- Einbezug der Betroffenen in jeder Diskussion (1)<br />
- Als Basis für die Erarbeitung von Konzepten müsste in Fachkreisen und in<br />
den einzelnen Institutionen, aber auch in den Elternvereinen<br />
Grundsatzdiskussionen über die Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung geführt werden. (1)<br />
- In der Schweiz gibt es eine erhebliche Anzahl von Müttern mit einer<br />
leichten geistigen Behinderung, welche in ihrer Erziehungsfrage nicht<br />
begleitet werden (sie wünschen dies zum Teil auch nicht). Aufgrund von<br />
Beobachtungen (Früherziehung) wäre aber eine Beratung und Begleitung<br />
dieser Mütter für die Entwicklung ihrer Kinder sehr wichtig. (1)<br />
- Realität darf nicht verloren werden (1)<br />
- es braucht Mut, Normen zu durchbrechen (1)<br />
- Handlungsbedarf allgemein (2)<br />
- Es müssen noch viele andere Probleme im Bereich Behinderung von<br />
Menschen mit einer geistigen Behinderung angegangen werden (2)<br />
Thematisierung<br />
Komplexes Thema mit<br />
verschiedenen Aspekten<br />
Anzahl Elternschaften höher<br />
als erwartet<br />
Diskussion eher um Konzepte<br />
als Grundrecht<br />
Einbezug Betroffener<br />
Grundsatzdiskussionen als<br />
Basis für Konzepte<br />
Mütter mit leichter<br />
Behinderung brauchen<br />
Begleitung (haben sie nicht)<br />
Realitätsbezug<br />
Normen durchbrechen<br />
Handlungsbedarf<br />
Andere Probleme drängender<br />
Rechtslage<br />
- rechtlichen Grundlagen und rechtliche Grenzen (2)<br />
Rechtliche Aspekte/Grenzen<br />
- Recht auf Elternschaft ist<br />
- höchstpersönlich (1)<br />
Recht auf Elternschaft<br />
- Grundrecht (1)<br />
- Entwicklung von „Schutz“ zu „Recht auf“ (2)<br />
Schutz -) Recht<br />
- auf juristischer Seite ist scheinbar wenig bis nichts vorhanden (1)<br />
- rechtlicher Rahmen sollte genutzt werden (1) Nutzung des rechtlichen<br />
Rahmens<br />
Forschung<br />
- Es gibt Untersuchungen zum Thema, auf die man zurückgreifen kann (1)<br />
- seit dem Forschungsprojekt von Pixa-Kettner vor 10 Jahren hat sich nichts<br />
mehr wesentliches ereignet (1)<br />
- Theorie und Praxis klaffen auseinander (1)<br />
- In der Frage der Elternschaft von Menschen mit einer geistigen<br />
Untersuchungen vorhanden<br />
Wenig Grundlagenforschung<br />
Theorie-Praxis<br />
158
Behinderung besteht ein erheblicher Meinungsunterschied zwischen<br />
wissenschaftlich tätigen Personen einerseits und den an der Basis tätigen<br />
Betreuenden und den Angehörigen andererseits. (1)<br />
- Forschungsbedarf besteht (1) bezüglich<br />
- Überblick gäbe, wie viele Situationen es überhaupt gibt, die im<br />
ambulante und/oder stationären Bereich begleitet werden (2)<br />
- Erreichen der Zielgruppe mit Angebot der Begleitung (1)<br />
- Evaluation der verschiedenen Betreuungsformen (2)<br />
- Auswirkungen auf das Kind (1)<br />
- Forschungsbedarf ist schlecht einzuschätzen (1)<br />
- verschieden<br />
- Meinungsunterschied<br />
Forschungsbedarf<br />
(Bereiche)<br />
Fachpersonen<br />
- positive Einstellung der Fachkräfte ist unbedingt wichtig! „Wille“ es<br />
möglich zu machen. (2)<br />
- immer an der Grundauseinandersetzung bleiben (1)<br />
- die Stimme der involvierten Fachpersonen ist leise (1)<br />
- Fachtagung zeigte Einstellung der Fachwelt zur Thematik (1)<br />
- Fachtagung bewirkte Öffnung meines persönlichen Blickwinkels (2),<br />
Reflexion der eigenen Wertvorstellungen (2) bezüglich Elternschaft geistig<br />
behinderter Menschen<br />
- Es ist eine Frage der inneren Haltung, wie wir andere Menschen<br />
respektieren (1)<br />
- Informationsstand, Problembewusstsein unter uns Fachleuten genügt noch<br />
nicht (1)<br />
- Diskrepanz in der Haltung der Fachwelt (1)<br />
- viele Fachleute müssen Grenzen überwinden, um „ja“ sagen zu können;<br />
viele müssen ihre Haltung dieser Thematik gegenüber noch finden. (2)<br />
- Ich finde Publikationen in Fachzeitschriften wichtig, damit wahrgenommen<br />
wird, dass es Eltern mit geistiger Behinderung gibt mit denen individuelle<br />
Lösungen gefunden werden (1)<br />
- Fachpersonen sollten Auseinandersetzung mit der Thematik breit fördern<br />
(1)<br />
- Auseinandersetzung mit Wert- und Normvorstellungen. (2)<br />
- Handlungsbedarf auf professionelle Ebene (1)<br />
- eigene Normen zurückstecken (1)<br />
- Eltern begleiten und unterstützen, nicht ersetzen wollen(1)<br />
Positive Einstellung<br />
Grundauseinandersetzung<br />
Öffnung Blickwinkel<br />
Reflexion der<br />
Wertvorstellungen<br />
Innere Haltung<br />
Mangelnder<br />
Informationsstand,<br />
Problembewusstsein<br />
Haltungen in Fachwelt<br />
unterschiedlich<br />
Publikationen<br />
Fördern des Diskurses<br />
Handlungsbedarf<br />
Eigene Normen zurückstecken<br />
Unterstützung statt Ersatz<br />
Institutionen<br />
- Liegt in Verantwortung der Institutionen sich<br />
- auf Herausforderung Elternschaft vorzubereiten (2)<br />
- sexualpädagogische Konzepte zu erarbeiten (1)<br />
Im ambulanten Bereich ist es eine Frage der Ressourcen (Personal/Finanzen)<br />
und der Koordination (Rechtslage/Professionelle Begleitung/Begleitung<br />
Laiendienste)<br />
- Ich betreibe wegen fehlender Unterstützungsmöglichkeiten eine<br />
Kinderverhindernde Sexualaufklärung!<br />
- Einbringen ins Gremium der Leitungssitzungen, Finanzielle<br />
„Machbarkeit“, Einblick in die Konzepte zum Thema, Positionierung der<br />
Stiftung, allenfalls „Pilotprojekt“ (Vision) (3)<br />
- Handlungsbedarf auf institutioneller Ebene: Angebote einrichten (1)<br />
Vorbereitung der Institutionen<br />
auf Elternschaft<br />
Sexualpädagogische Konzepte<br />
Kinderverhindernde<br />
Sexualpädagogik<br />
Thematisieren in Institutionen<br />
Handlungsbedarf: Angebote<br />
schaffen<br />
Angebote/Konzepte<br />
- Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung bedingt eine<br />
Begleitung (1)<br />
- Ich habe neue Betreuungsformen von behinderten Eltern mit Kind kennen<br />
gelernt (1)<br />
- es gibt keine „Generallösung“ sondern es muss in jedem Fall eine<br />
Unterstützung notwendig<br />
Betreuungsformen<br />
Keine „Generallösung“<br />
159
persönliche, individuelle, ideale Lösung gesucht und gefunden (!) werden.<br />
(2)<br />
- Bisher wurden pragmatische Lösungen/Sofortmassnahmen für Einzelfälle<br />
erarbeitet. Die Grundsatzdiskussion wurde anhand der Einzelfälle geführt,<br />
was einen grossen Kräfteeinsatz/Überforderung bedeutete und eine hohe<br />
Personalfluktuation zur Folge hatte. (2)<br />
- Es ist wichtig Konzepte zu entwickeln, auch wenn die Klientengruppe klein<br />
ist, sonst Gefahr im Einzelfall alles neu zu erfinden (1)<br />
- ich erfahre in meinem Tätigkeitsfeld Situationen von wenig Begleitung und<br />
dadurch Gefährdung des Kindeswohls (Entwicklungsverzögerung usw.) (1)<br />
- Es ist wichtig bei Angeboten auf die Selbstbestimmung zu achten und<br />
personell bewusst vorzugehen (höchstens zwei Vertrauenspersonen) (1)<br />
- Beim sozialpädagogischen Betreuungsangebot bewegt man sich im<br />
Spannungsfeld Kindeswohl-Selbstbestimmung. (1)<br />
- ressourcenorientiert (1)<br />
- Wenn Elternschaft, dann dringend gute Wohn-/Lebenssituationen für<br />
Eltern und zur Verfügung stellen! (1)<br />
- Untersuchung der bestehenden Betreuungsangebote (2)<br />
- Dokumentation guter Modelle (2)<br />
- Entwicklung von Konzepten (2)<br />
- Bedarfsabklärung (1)<br />
- Angebote schaffen (2)<br />
- neue Betreuungsformen (1)<br />
- Öffnung bestehender Einrichtungen (1)<br />
- Wohnplätze mit individuellen/flexiblen Betreuungs-formen (3)<br />
- regionale Angebote (2)<br />
- integrative Mu-Ki- oder Familienheime beziehungsweise<br />
Wohnungen mit Unterstützungsangebot<br />
- diskutieren wo geistig behinderte Eltern mit Kind leben können (1)<br />
- dem Kind entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten (1)<br />
- Die Situation des Kindes genauso zu gewichten wie die der Eltern (1)<br />
- Unterstützung bei Kinderwunsch/ Partnerschaft (2)<br />
- Trennungsbegleitung (2)<br />
Vom Einzelfall zur<br />
Grundsatzdiskussion,<br />
Konzepten<br />
Selbstbestimmung<br />
Spannungsfeld<br />
Selbstbestimmung –<br />
Kindeswohl<br />
Bezugspersonen<br />
ressourcenorientiert<br />
Wenn Elternschaft, dann<br />
Angebote<br />
Evaluation bestehender<br />
Angebote<br />
Bedarfsabklärung<br />
Angebote schaffen<br />
(Anforderungen: individuell,<br />
regional)<br />
Kinderschutz<br />
Partnerschaft/Kinder-wunsch<br />
Trennungsbegleitung<br />
Normalisierung<br />
- Normalitätsprinzip hat Grenzen (1)<br />
- Selbstbestimmung schwierig (1)<br />
- Defizitorientierung war nicht vom Tisch (1)<br />
- Selbstbestimmung und Verantwortung gehören zusammen. (1)<br />
- Beim Normalisierungsprinzip gehören Realitäten und Fähigkeiten von<br />
Eltern dazu (geistige Behinderung kann ein Problem sein) (1)<br />
- Menschen mit geistiger Behinderung mit Kinderwunsch auf Folgen<br />
aufmerksam machen, wie sie dann leben werden müssen. Meine Erfahrung<br />
ist, dass sie mit ihrem Kind in ihrer Selbständigkeit stark eingeschränkt<br />
werden (müssen) und mehr Betreuung/Begleitung benötigen als ohne<br />
Kinder. (1)<br />
Grenzen der Normalisierung<br />
Selbstbestimmung und<br />
Verantwortung<br />
Normalisierung heisst<br />
Fähigkeiten und Grenzen<br />
Sehen<br />
Elternschaft schränkt<br />
Selbstbestimmung oft ein<br />
Gesellschaft<br />
- Die Möglichkeit beziehungsweise eine offene Haltung für Elternschaft von<br />
Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in der Gesellschaft nicht<br />
etabliert.<br />
- Die Moral der Gesellschaft liegt beim Kindeswohl, nicht bei der<br />
Selbstbestimmung (1)<br />
- Diskrepanz in Haltungen in der Gesellschaft (1)<br />
- Öffentlichkeitsarbeit beginnt bei jedem einzelnen (1)<br />
- Abbau von Tabus/Öffentlichkeitsarbeit/Sensibilisierung der Gesellschaft<br />
bezüglich Sexualität, Kinderwunsch, Elternschaft von Menschen mit einer<br />
geistigen Behinderung sollte aktiv(er) und gezielt(er) betrieben werden (8)<br />
Elternschaft ist gesellschaftlich<br />
nicht akzeptiert<br />
Kindeswohl hat mehr Gewicht<br />
als Selbstbestimmung<br />
Unterschiedliche Haltungen<br />
Gezielte und aktive<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
(Sensibilisierung, Tabu)<br />
160
- Akzeptanz bei Behörden (1)<br />
- Thematik sozialpolitisch vermehrt zum Thema machen (1)<br />
- Grössere Transparenz in der Öffentlichkeit (Berichte von Paaren etc.) (1)<br />
- Handlungsbedarf auf gesellschaftlicher Ebene: Normalisierung,<br />
Grundrechte (1)<br />
Behörden<br />
Sozialpolitik<br />
Transparenz<br />
Netzwerk<br />
- Kontakt zwischen Betreuungssituationen entstanden (1)<br />
- interdisziplinäre Zusammenarbeit Forschung – stationäre - ambulante<br />
Dienste ist sehr wichtig (Vernetzung) (1)<br />
- Eine Tagung ist nur der Anfang, eigentliche Arbeit kommt (1)<br />
- Zusammenarbeit der Fach- und Behördengruppen (4)<br />
- weitere Tagungen, in grösserem Rahmen (4)<br />
- Zusammenarbeit mit Stellen mit langjähriger breiter Erfahrung, wie z.B.<br />
Pro Infirmis (vs. Einzelkämpfer)<br />
- Aufbau einer Erfahrungsaustausch-Gruppe für Eltern mit einer geistigen<br />
Behinderung (2).<br />
- Vernetzung dieser Wohnplätze (sprich Austausch, Beratung…) (2)<br />
- Koordinationsstelle/ Netzwerk /Kontaktstelle /Info-Vernetzungsstelle (11)<br />
- Beratung und Unterstützung der Begleitung<br />
- guter Infofluss<br />
- für Eltern, behinderte Menschen, Fachpersonal<br />
- Ziel: Fragen und Erfahrungen zum Thema austauschen<br />
- Veranstaltungen zum Thema<br />
- Einbettung des Themas in Weiterbildung zu Sexualpädagogik<br />
- Austausch<br />
- Anlaufstelle<br />
- Forschung mit Praxisbezug<br />
- langfristige Öffentlichkeitsarbeit<br />
- Infos, Unterlagen<br />
- nützlich erscheint mir eine Dokumentation mit verschieden<br />
Gesichtspunkten, wie sie an der Tagung aufgegriffen wurden<br />
Kontakte entstanden<br />
Interdisziplinäre<br />
Zusammenarbeit<br />
Tagung ist Anfang<br />
Fachpersonen und Behörden<br />
Erfahrungen einbeziehen<br />
Austauschgruppe für Eltern<br />
mit geistiger Behinderung<br />
Koordinationsstelle<br />
Netzwerk<br />
Kontaktstelle<br />
Info-Vernetzungsstelle<br />
(Anforderungen)<br />
Dokumentation<br />
161
3 Interviewleitfaden<br />
___________________________________________________________________________<br />
Betreuungssituation<br />
1<br />
Können Sie mir die aktuelle Betreuungssituation<br />
beschreiben?<br />
2<br />
3<br />
Was ist Ihre Stellung in dieser Betreuungssituation?<br />
Was ist Ihre konkrete Zielsetzung in der Arbeit mit<br />
der Familie?<br />
Funktion<br />
Sinn<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
Gibt es auch Problemsituationen?<br />
Wer verursacht diese hauptsächlich?<br />
Haben Sie Schwierigkeiten mit der Rolle als<br />
Betreuungsperson?<br />
Sehen Sie konkrete Verbesserungsmöglichkeiten in<br />
der Betreuungssituation?<br />
Eltern<br />
Wie würden sie Ihre Beziehung zu den betreuten<br />
Eltern beschreiben?<br />
Wie sieht der Alltag der Familie aus?<br />
Können Sie sich an die Zeit vor Schwangerschaft<br />
und Geburt erinnern? Weiss man den Grund für den<br />
Kinderwunsch der Frau?<br />
Was bedeutet Ihrer Ansicht nach die Elternschaft für<br />
das Paar?<br />
Wie gehen die Eltern mit der Elternschaft um?<br />
War oder ist ein Hineinwachsen in die Rolle der<br />
Eltern erkennbar?<br />
Vater, Mutter, Partnerschaft<br />
Kind<br />
Assistentin<br />
„Ersatzmutter“<br />
„Kontrollinstanz“<br />
andere Unterstützung<br />
zusätzliche Unterstützung<br />
Perspektiven für die jetzige Situation<br />
Familiensituation<br />
Berufstätigkeit<br />
Wohnform<br />
Selbständigkeit (Einschätzung)<br />
Entscheidungen treffen<br />
Finanzielle Situation<br />
Sorgerecht (Beistand, Vormund)<br />
Schichtzugehörigkeit/ fam. Hintergrund<br />
Angebote, Therapien bez. Elternschaft<br />
Freizeitgestaltung<br />
Gestaltung der Zeit mit dem Kind<br />
Alltagsbewältigung<br />
Kontakte Nachbarschaft<br />
Partnerschaft (Stabil, Instabil, Tragend)<br />
Motiv<br />
Beratung<br />
Hindernisse<br />
Elternrolle<br />
Aufgabenverteilung<br />
elterliche Fähigkeiten<br />
Grad der Selbständigkeit<br />
Beziehung zwischen Eltern und Kind<br />
162
Kind<br />
14<br />
Wie entwickelt sich das Kind Ihrer Meinung<br />
nach?<br />
Behinderung (körperlich, psychisch, kognitiv)<br />
Beeinträchtigung<br />
Sprachverzögerung<br />
Entwicklungsverzögerung<br />
Selbständigkeit<br />
Sozialverhalten<br />
Reguläre Einschulung?<br />
Früherziehung?/ Sonderbeschulung?<br />
15<br />
Gibt es Ihrer Meinung nach Probleme bei der<br />
Erziehung und Unterstützung?<br />
Behinderungsspezifische Probleme<br />
Besondere Probleme<br />
Mehr Unterstützungsbedarf<br />
Autoritätsprobleme<br />
Gefährdung<br />
Kinderschutz<br />
Integration<br />
16<br />
Wie ist Ihre Beziehung zum Kind?<br />
17<br />
Haben Sie einen gewissen „Einfluss“ auf die<br />
Beziehung zwischen Eltern und Kind?<br />
18<br />
Was sind die Ressourcen der Eltern?<br />
Was können sie gut? Fähigkeiten<br />
19<br />
Wo liegen aus Ihrer Sicht die Grenzen?<br />
Überleitungsfrage<br />
Institution<br />
20<br />
Wie ist die Einstellung der Institution zur Thematik<br />
Elternschaft?<br />
Warum ist diese Einstellung so?<br />
Meinungsbildungsprozess<br />
Veränderungen durch Betreuung<br />
Konzeptuelle Veränderungen<br />
21<br />
Wird im Team über das Thema geredet?<br />
Art und Weise<br />
Stimmung<br />
Häufigkeit<br />
22<br />
Wie wird mit den anderen betreuten Personen über<br />
das Thema geredet?<br />
Stellungnahme<br />
Sexualpädagogik<br />
Kinderwunsch thematisieren<br />
Tabuisierung<br />
Beratung<br />
23<br />
Was ist Ihre persönliche Einstellung zu Elternschaft<br />
von Menschen mit einer geistigen Behinderung?<br />
Motivation<br />
Probleme bei Positionierung<br />
Meinungsbildungsprozess<br />
Veränderungen<br />
24<br />
Welche Faktoren waren für Sie bei der<br />
Meinungsbildung wichtig?<br />
Faktoren:<br />
- Praktische Erfahrungen<br />
- Äussere Probleme:<br />
Akzeptanz der Gesellschaft<br />
Wohnmöglichkeit<br />
Finanzierung<br />
- Innere Probleme:<br />
Verantwortlichkeit für das Kind<br />
Wohnsituation<br />
163
Zutrauen in elterliche Fähigkeiten<br />
Fragen nach der Form der Unterstützung<br />
Angst vor Signalwirkung<br />
25<br />
26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
30<br />
Wurde die Möglichkeit einer Schwangerschaft/<br />
Elternschaft der betroffenen Personen schon vor der<br />
realen Schwangerschaft/ Elternschaft thematisiert?<br />
Wie haben Sie auf die Schwangerschaft reagiert?<br />
Beschreiben Sie ihre Erfahrungen mit der<br />
Elternschaft<br />
Wo stossen Sie als Betreuungsperson an ihre<br />
Grenzen?<br />
Beschreiben Sie ihre Rolle in der<br />
Betreuungssituation?<br />
Wie definieren Sie für sich die Begriffe<br />
Selbstbestimmung und Kindeswohl und welchen<br />
Stellenwert haben diese in ihrer Arbeit?<br />
Subjektive Eindrücke der Situation<br />
Verantwortung<br />
Nähe/Distanz<br />
Eigene Erziehungsvorstellungen<br />
164
4 Fragebogen<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung<br />
Fragebogen an Betreuungspersonen (begleitend zum Interview)<br />
Falls nicht genügend Platz für Ihre Antwort vorhanden ist, benutzen Sie bitte die Rückseite und kennzeichnen Sie<br />
das Geschriebene mit der Fragen-Nummer. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich gerne zur Verfügung!<br />
01 Allgemeine Angaben<br />
Institution<br />
1. Name der Institution:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Eltern<br />
2. Jahrgang der Eltern:<br />
Mutter: __________________________________________________________________________<br />
Vater: __________________________________________________________________________<br />
3. Art der Behinderung:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
4.1 Wohnsituation vor der Schwangerschaft/Geburt:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
4.2 Wohnsituation nach der Schwangerschaft/Geburt:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Kind<br />
5. Alter des Kindes:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
6. Ist das Kind tagsüber in interne oder externe Betreuungsformen eingebunden?<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
ٱ<br />
Internes Angebot: _________________________________________________ ٱ<br />
Tagesmutter ٱ<br />
Spielgruppe ٱ<br />
Kindergarten ٱ<br />
Schule ٱ<br />
Anderes: ________________________________________________________ 165
02 Betreuungssituation<br />
7. In welcher Betreuungsform lebt die Familie?<br />
ٱ<br />
stationäre Betreuung ٱ<br />
ambulante Betreuung ٱ<br />
heilpädagogische Lebensgemeinschaft ٱ<br />
Anderes:_________________________________________________________ 8. Welche Intensität hat die Betreuung?<br />
ٱ<br />
rund um die Uhr Betreuung ٱ<br />
es ist immer jemand erreichbar ٱ<br />
stundenweise Betreuung ٱ<br />
Anderes:_________________________________________________________ 9. Wie viele Betreuungspersonen sind für die Betreuung der Familie zuständig<br />
(Betreuungsschlüssel)?<br />
__________________________________________________________________________________<br />
10. Hat die Familie eine Hauptbetreuungsperson?<br />
ٱ<br />
ja, für Eltern und Kind zusammen ٱ<br />
ja, für Eltern und Kind getrennt ٱ<br />
nein, es sind mehrere Personen verantwortlich ٱ<br />
Anderes: _________________________________________________________ 11.1 Werden die betreuten Personen neben der professionellen Unterstützung auch familiär<br />
unterstützt?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ teil/teils 11.2 Falls ja: In welcher Form?<br />
__________________________________________________________________________________<br />
12.1 Gibt es ein spezifisches Konzept für die Betreuungssituation?<br />
ٱ<br />
ja ٱ<br />
nein ٱ<br />
noch nicht ٱ<br />
Anderes: _________________________________________________________ 12.2 Falls ja: Ist das Konzept nur für diese betreute Elternschaft entstanden?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ weiss nicht 13. Wie ist die Finanzierung geregelt? (Mischfinanzierung, IV, Sozialamt,…)<br />
__________________________________________________________________________________<br />
14. Werden andere Unterstützungsmöglichkeiten genutzt (soziales Netzwerk)?<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
166
ٱ<br />
Jugendamt ٱ<br />
Therapeutische Angebote ٱ<br />
Tagesmutter ٱ<br />
Kindergarten ٱ<br />
Schule ٱ<br />
Anderes: _________________________________________________________ 15. Welche Fachkräfte sind zusätzlich an der Unterstützung beteiligt?<br />
(Stichworte genügen)<br />
__________________________________________________________________________________<br />
16.1 Gibt eine gemeinsame Planung der beteiligten Fachpersonen (beispielsweise an Teamsitzung)?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ teils/teils 16.2 Falls ja: Wer übernimmt die Koordination der Planung?<br />
__________________________________________________________________________________<br />
03 Kind<br />
17.1 Wer hat das Sorgerecht für das Kind?<br />
ٱ<br />
Eltern ٱ<br />
Grosseltern ٱ<br />
Vormund 17.2 Falls die Eltern das Sorgerecht haben: Gibt es einen Beistand?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ weiss nicht 18.1 Erhält das Kind zusätzliche Fördermassnahmen?<br />
ٱ<br />
ja ٱ<br />
nein 18.2 Falls ja: Welche Fördermassnahmen?<br />
(Stichworte genügen)<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
19.1 Nimmt das Kind Ihrer Ansicht nach die Behinderung der Eltern wahr?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ teils/teils 19.2 Falls ja: Wie reagiert das Kind auf die Behinderung der Eltern?<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
20.1 Waren bisher Trennungen des Kindes von den Eltern nötig?<br />
167
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ weiss nicht 20.2 Falls ja: Aus welchen Gründen?<br />
__________________________________________________________________________________<br />
21. Bei wem liegt die Verantwortung für das „Kindeswohl“?<br />
rechtlich:<br />
praktisch:<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
04 Fachwissen<br />
22. Welche Ausbildung haben Sie?<br />
__________________________________________________________________________________<br />
23. Waren Sie durch Ihre Ausbildung auf Ihre jetzige Berufsrolle vorbereitet?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ teils/teils 24. Wie gelangen Sie an fachliche Informationen zur Thematik?<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
ٱ<br />
Fachstellen ٱ<br />
Weiterbildung ٱ<br />
Literatur ٱ<br />
Internet ٱ<br />
Anderes:_________________________________________________________ 25. Werden in der Institution regelmässig Supervision oder andere Beratungsformen angeboten?<br />
ٱ<br />
Nein ٱ<br />
Supervision ٱ<br />
Anderes: _________________________________________________________ 26. Was muss Ihrer Meinung nach gewährleistet sein, damit eine Frau oder ein Paar mit einer<br />
geistigen Behinderung mit ihrem Kind zusammenleben kann?<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
ٱ<br />
Beziehung zwischen Eltern und Kind ٱ<br />
Paarbeziehung ٱ<br />
Entwicklungstand der Eltern ٱ<br />
Rahmenbedingungen ٱ<br />
Akzeptanz der Institution ٱ<br />
Akzeptanz der Angehörigen ٱ<br />
Akzeptanz des Umfeldes ٱ<br />
Adäquate Unterstützungsmöglichkeiten ٱ<br />
Fördermöglichkeiten der Eltern ٱ<br />
Fördermöglichkeiten des Kindes ٱ<br />
Personenkreis des Unterstützungsnetzwerks ٱ<br />
Qualifiziertes Betreuungspersonal ٱ<br />
Fortbildung der Betreuungspersonen 168
ٱ<br />
Supervision der Betreuungspersonen ٱ<br />
Anderes:_________________________________________________________ 27. Welche Faktoren erscheinen Ihnen hinderlich?<br />
(Stichworte genügen)<br />
__________________________________________________________________________________<br />
28. Was würden Sie an der Situation in der Schweiz bezüglich Elternschaften von Menschen mit<br />
einer geistigen Behinderung gerne verändern?<br />
(Stichworte genügen)<br />
konkret: ___________________________________________________________________________<br />
utopisch: __________________________________________________________________________<br />
29. Wenn es eine Beratungsstelle zum Thema Elternschaft von Menschen mit einer geistigen<br />
Behinderung geben würde, welche Anforderungen würden Sie an diese stellen?<br />
(Stichworte genügen)<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
30. Kennen Sie die neuen Richtlinien zur Sterilisation von Menschen mit einer geistigen<br />
Behinderung?<br />
ٱ<br />
ja ٱ nein ٱ schon gehört 31. Wie beurteilen Sie diese bezüglich der Thematik Elternschaft von Menschen mit einer geistigen<br />
Behinderung?<br />
(Stichworte genügen)<br />
__________________________________________________________________________________<br />
05 Zum Schluss…….<br />
32. An dieser Stelle ist Platz für alles, was ich Sie nicht gefragt habe, was Sie aber bezüglich der<br />
Betreuung von Eltern mit einer geistigen Behinderung als wichtig erachten:<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
☺ Vielen herzlichen Dank für das Beantworten der Fragen!<br />
169
5 Betreuungssituation A: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau Ahorn sagt, dass Frau A. sehr gerne Kinder hat. Sie bezeichnet ihren Kinderwunsch als „echt“,<br />
während sie hinter dem Wunsch von Herrn A. nach einem Kind eher den Wunsch nach dem Vollzug<br />
eigener Entwicklungsschritte sieht. Das Paar wollte durch das Kind den Familienstatus und damit mehr<br />
Unabhängigkeit erlangen.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Frau A. wohnte vor der Geburt in ihrer Herkunftsfamilie. Mit dem Vater des Kindes, der in einer betreuten<br />
Wohnform lebte und arbeitete unterhielt sie eine Wochenendbeziehung. Es ist unklar, ob die<br />
Schwangerschaft geplant war. Herr und Frau A. sagen heute, dass es ein Unfall war. Frau Ahorn vermutet,<br />
dass sie nicht verhüteten und die Empfängnis zufällig klappte.<br />
Herr und Frau A. wollten ihr Kind von Anfang an behalten. Die Eltern von Frau A. hatten laut Frau Ahorn<br />
grosse Widerstände und Ängste und wirkten überfordert mit der Schwangerschaft ihrer Tochter. Jemand<br />
aus dem Bekanntenkreis meldete der Vormundschaftsbehörde die Schwangerschaft, worauf diese aktiv<br />
wurde und Frau A. eine freiwillige Beistandschaft nahe legte. Frau A. weigerte sich und bekam daraufhin<br />
über ein psychiatrisches Gutachten einen Vormund.<br />
Frau A. kam auf die Initiative der zuständigen Amtsvormundschaft in die sozialpädagogische<br />
Lebensgemeinschaft. Die Amtsvormundschaft handelte zum Schutz des noch ungeborenen Kindes und<br />
suchte einen Platz für die ganze Familie, was sich als schwierig herausstellte. Auf die Anfrage der<br />
Amtsvormundschaft reagierten Frau Ahorn und ihr Mann positiv, da durch den bevorstehenden Umzug in<br />
ein neues Haus Platz für eine Familie sein würde. Nach einer Schnupperzeit der werdenden Eltern wurde<br />
beschlossen, dass zunächst Frau A. und das Kind aufgenommen würden und Herr A. erst nach einiger Zeit<br />
dazukommen sollte. Für Frau Ahorn stellte sich die Frage, ob man mit den bestehenden Strukturen der<br />
Lebensgemeinschaft der Suchtproblematik von Herrn A. gerecht werden könnte. So wurde als Bedingung<br />
für den späteren Einzug ein externer Arbeitsplatz vereinbart. Für Frau A. gestaltete sich der Umzug in die<br />
Lebensgemeinschaft nicht einfach. Zusätzlich zur neuen Wohnsituation stand die Geburt des Kindes bevor.<br />
Frau A. misstraute den Personen der Amtsvormundschaft, die die Vorstellungen eines selbständigeren<br />
Lebens durch ein Kind mit der Bevormundung des Kindes und damit zusammenhängend einer neuen<br />
Lebenssituation zunichte gemacht hatten. Sie misstraute auch den Betreuungspersonen der<br />
sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, die sie für Verbündete der Amtsvormundschaft hielt. Es<br />
brauchte, so Frau Ahorn, sehr lange, ehe Frau A. Vertrauen zu ihr und ihren MitarbeiterInnen fasste.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Frau A. und ihre 9 Monate alte Tochter leben in der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft. Frau A.<br />
betreut ihr Kind und arbeitet auf dem Bauernhof, während die Betreuungspersonen der<br />
Lebensgemeinschaft sich um das Kind kümmern. Das Leben in der Gruppe bietet der Mutter Schutz vor<br />
Überforderungssituationen, die Tochter wächst in einer entwicklungsfördernden Umgebung auf. Es wäre<br />
für Frau Ahorn nicht denkbar, dass Frau A. und ihr Kind in einer teilzeit betreuten Wohnsituation leben.<br />
Herr A. lebt immer noch in einer betreuten Wohnform und arbeitet in einer geschützten Werkstätte. Er sieht<br />
Frau und Kind jeweils an den Wochenenden, wenn er auf dem Bauernhof zu Besuch ist. Er hat trotz<br />
Versprechungen bisher keine externe Arbeitsstelle gesucht und eine zweite Schnupperwoche stellte seinen<br />
Umzug in die Lebensgemeinschaft aufgrund seines psychischen Zustands eher in Frage. Die Vorbehalte<br />
kommen einerseits von Frau Ahorn und ihrem Mann, aber auch von Frau A., die sich das Zusammenleben<br />
auf engem Raum mittlerweile schwierig vorstellt.<br />
Beziehung der Eltern zum Kind<br />
Zur Beziehung zwischen Frau A. und ihrem Kind sagt Frau Ahorn, dass die Urbande vorhanden ist, diese<br />
aber unterstützt und gefördert werden muss. Die Mutter hat eine liebevolle Art mit dem Kind umzugehen.<br />
Sie ist manchmal eher ängstlich, was in positiver Weise bewirkt, dass ihr die möglichen Gefahren für das<br />
Kind bewusst sind. Die Beziehung der Mutter zum Kind ist inniger als die des Vaters zum Kind. Das mag,<br />
laut Frau Ahorn, einerseits daran liegen, dass Herr A. sein Kind nur an den Wochenenden sieht,<br />
andererseits zeigt sich darin die eingeschränkte Beziehungsfähigkeit des Vaters. Er hat dennoch eine sanfte<br />
und vorsichtige Art mit seiner Tochter umzugehen.<br />
170
Ressourcen und Grenzen<br />
Bei der Frage nach den Ressourcen und Grenzen ist Frau Ahorn vor allem auf diejenigen von Frau A.<br />
eingegangen.<br />
Frau Ahorn sieht die Ressourcen von Frau A. in ihrer Genügsamkeit und Zufriedenheit. Sie lacht und spielt<br />
häufig mit ihrer Tochter. Weiter ist sie sehr geschickt und praktisch veranlagt. Frau A. hat aufgrund ihrer<br />
Behinderung ein Bedürfnis nach geregelten Zeiten und Handlungsabläufen. Dies scheint laut Frau Ahorn<br />
positive Auswirkungen auf das Kind zu haben. Ihre Grenzen liegen im kognitiven Bereich. So sind die<br />
schnellen Veränderungen im Wachstum des Kindes eine grosse Herausforderung für Frau A. Die<br />
Thematisierung ist schwierig, da die Auseinandersetzung der Mutter mit der eigenen Behinderung noch<br />
nicht weit ist. Aber dennoch hat Frau A. gelernt, ihre Grenzen einzuschätzen. So kann sie Unterstützung<br />
besser anfordern und annehmen. Frau A. hat teilweise Mühe zu spüren, was ihrem Kind gut tut und was<br />
nicht. Wenn sie mit ihrer Tochter spielt tut sie dies manchmal so heftig, dass Frau Ahorn eingreifen muss,<br />
weil das Kind nicht mehr lacht sondern ängstlich schreit. Frau A. hat in ihrer Herkunftsfamilie nur geringe<br />
positive Erziehungserfahrungen erfahren. Frau Ahorn hat bemerkt, dass häufig Moral- und Pauschalsätze<br />
als handlungsleitend angesehen werden.<br />
Zu den Ressourcen und Grenzen äusserte sich Frau A. dahingehend, dass sie die Frage stellt, ob es wohl in<br />
jedem Fall für das Kind das Beste ist, wenn der Vater immer da sei. Die Beantwortung der Frage<br />
bezeichnet sie als heikle Wertung und lässt sie offen.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Amélie lebt mit ihrer Mutter auf dem Bauernhof. Ihren Vater sieht sie jedes Wochenende. Während ihre<br />
Mutter auf dem Hof arbeitet wird sie von den Betreuungspersonen, meist Frau Ahorn, betreut.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Frau Ahorn meint, abgestützt auf die Einschätzung des Kinderarztes und der Mütterberatung, dass sich<br />
Amélie bisher völlig normal entwickelt. Ihre soziale Entwicklung schätzt Frau Ahorn positiv ein. Sie sucht<br />
den Augenkontakt, ist interessiert an allem und wirkt sehr lebendig. In ihrer motorischen Entwicklung<br />
scheint Amélie etwas langsam zu sein. Sie hat zwar früh Sitzen gelernt, kriecht aber nicht. Die sprachliche<br />
Entwicklung ist ebenfalls normal. Hierbei hat Frau Ahorn beobachtet, dass Amélie früher von den Lauten<br />
her aktiver war. Sie bewegt aber nach wie vor den Mund. Die Entwicklung des Kindes bedarf bisher in<br />
keinem Bereich spezieller Förderung. Dennoch betont Frau Ahorn, dass sie in Zusammenarbeit mit<br />
Kinderarzt und Mütterberatung stets darauf bedacht ist, Entwicklungsrückstände frühzeitig zu erkennen.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Die stationäre Betreuung von Frau A. und ihrem Kind gewährleistet, dass rund um die Uhr jemand<br />
anwesend ist. Für insgesamt fünf BewohnerInnen und das Kind sind 3,9 Stellen, abgedeckt von fünf<br />
Betreuungspersonen vorhanden. Tagsüber ist immer jemand für Mutter und Kind zuständig. In direkter<br />
Unterstützung werden neue Handlungen vermittelt, während die indirekte Unterstützung bedeutet, dass<br />
man zum Schutz der beiden ein Auge auf Mutter und Kind hat. In der Nacht betreut Frau A. das Kind<br />
alleine, sie stillt und beruhigt es. Für Notsituationen ist das Leiterehepaar, das im gleichen Haus wohnt,<br />
immer erreichbar. Frau Ahorn ist als Hauptbetreuungsperson für Mutter und Kind zuständig. Frau A. soll<br />
im Zusammenleben mit ihrer Tochter so selbständig als möglich sein. Die Grenzen liegen einerseits bei<br />
Unsicherheiten der Mutter in der Versorgung des Kindes und andererseits bei der Verantwortung von Frau<br />
A. für Mutter und Kind.<br />
Wohnen<br />
Frau A. und ihre Tochter haben ihre eigenen Zimmer und ein eigenes Badezimmer in einem Teil des<br />
Hauses. Wohnzimmer, Esszimmer und Küche teilen sie mit den übrigen BewohnerInnen der<br />
171
Lebensgemeinschaft. Die Räumlichkeiten sind grosszügig, und Frau Ahorn betont, dass der Familie mehr<br />
Platz zur Verfügung steht, als wenn sie selbständig leben würde.<br />
Unterstützung<br />
Auf die Frage nach der Zielsetzung der Unterstützung, antwortet Frau Ahorn, dass die verschiedenen<br />
beteiligten Parteien verschiedene Zielsetzungen haben. Das Ziel von Frau A. ist es selbständig leben zu<br />
können. Die Amtsvormundschaft hat das primäre Ziel, für das Kindeswohl zu sorgen und dem Kind gute<br />
Entwicklungsvoraussetzungen zu ermöglichen. Frau Ahorn als Betreuungsperson hat die Zielsetzung die<br />
Mutter in ihrer Aufgabenbewältigung zu kontrollieren, ihr möglichst viel beizubringen und da zu<br />
kompensieren wo es notwendig erscheint. Diese verschiedenen Zielsetzungen ergeben für Frau Ahorn die<br />
Anforderungen, die an eine Betreuung von Mutter und Kind gestellt werden.<br />
Als Aufgaben der Unterstützung nennt Frau Ahorn einerseits die Unterstützung der Mutter in alltäglichen<br />
Aufgaben, sowie bei der Pflege des Kindes durch Begleitung und Vorzeigen. Die Beziehung zwischen<br />
Mutter und Kind soll gestützt werden, die Mutterrolle unterstützt. Andererseits hat die Betreuungsperson<br />
die Aufgabe, das Kind zu schützen.<br />
Die Betreuung in der Lebensgemeinschaft ist, abgesehen von der Vormundschaftsbehörde, die einzige<br />
professionelle Unterstützung, die Mutter und Kind bekommen. Externe Unterstützungsmassnahmen waren<br />
bisher nicht notwendig.<br />
Finanzierung<br />
Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) wurde für Möglichkeiten der Finanzierung angefragt,<br />
reagierte aber ablehnend, mit der Begründung, dass sie nicht etwas finanzieren wollen, das nicht in ihren<br />
Aufgabenbereich falle. Es wurde nun eine provokative Lösung gewählt. Das Kind zahlt denselben Tarif,<br />
wie alle anderen auch. Beim BSV wurde angegeben, dass das Kind eine IV-Kinderrente hat. Ob das BSV<br />
zahlt, ist zum Zeitpunkt des Interviews noch unklar.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Frau Ahorn meint, dass die praktische Erfahrung in der Betreuung einer Elternschaft von Menschen mit<br />
geistiger Behinderung bei ihr zu einer Veränderung der Einstellung gegenüber ebendiesen Elternschaften<br />
geführt habe. Früher sei ihr die Möglichkeit der Betreuung von Eltern mit einer geistigen Behinderung gar<br />
nicht bewusste gewesen. Die Betreuung empfindet sie als sehr interessant, als Herausforderung und<br />
zuweilen auch anstrengend, was aber auch die Lebensform der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft<br />
ohne Mutter und Kind sei. Von der Selbstreflexion und der Beziehungsgestaltung her sei diese spezielle<br />
Betreuungssituation keine besondere Herausforderung.<br />
Stellung in der Betreuungssituation<br />
Frau Ahorn, Sozialpädagogin HFS, leitet mit ihrem Mann, der diplomierter Landwirt, in Ausbildung zum<br />
Betreuer, ist, die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft auf dem Bauernhof. Sie ist Hauptbetreuerin von<br />
Frau A. und ihrer Tochter.<br />
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Einen Problembereich der Betreuung sieht Frau Ahorn in der Erziehung. Es treffen verschiedene<br />
Auffassungen von Erziehung der Mutter und der involvierten Fachpersonen aufeinander. Ein weiterer<br />
Problembereich ist die Mühe von Frau A. mit jeglichen Veränderungen. Diese bewirkt, dass Frau A.<br />
unbewusst Entwicklung verhindert statt fördert, Angst um das Kind hat und das Kind am liebsten so<br />
behalten möchte wie es ist. Dies steht im Gegensatz zur stetigen Entwicklung eines Kleinkindes.<br />
Für Frau Ahorn ist es schwierig zu entscheiden, wann es erforderlich ist einzuschreiten und so das<br />
Vertrauensverhältnis zu Frau A. zu gefährden. Es stellt sich für sie die Frage, an welchem Punkt die Grenze<br />
überschritten und zum Schutz des Kindes das Eingreifen notwendig ist. Damit zusammenhängend<br />
beschreibt Frau Ahorn es als problematisch, dass die Mutter sie als Konkurrenz wahrnehmen könnte, wenn<br />
sie in verschiedenen Bereichen die Mutter zu sehr ersetzen würde. Das scheint nicht der Fall zu sein, da<br />
Frau Ahorn die Unterstützung zusammen mit Frau A. gestaltet und selber noch keine Kinder hat. So ist die<br />
Kleinkinderbetreuung auch für Frau Ahorn neu und Frau A. und Frau Ahorn lernen gemeinsam. Ein<br />
Mitarbeiter von Frau Ahorn hat ein Baby. Dessen Ratschläge nimmt Frau A. nur sehr ungern an. Ein<br />
weiteres Problem stellt die Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz in der Beziehung von Frau Ahorn<br />
zur Mutter dar. Durch das Zusammenleben und die Betreuung von Mutter und Kind entwickelt sich eine<br />
172
sehr enge Beziehung, intime Bereiche müssen thematisiert werden. Frau Ahorn ist es jedoch auch wichtig<br />
die professionelle Distanz zu wahren, um die Betreuungssituation reflektieren zu können.<br />
Zu der Frage der Verantwortung meint Frau Ahorn, dass dies immer wieder ein Thema sei. Sie äußert, dass<br />
sie die Verantwortung für die Lebenssituation des Kindes nicht übernimmt. Das Kind ist in diese hinein<br />
geboren, das gehört zu seiner Biographie. Diese Einstellung gibt eine gewisse Entlastung für die<br />
Betreuungsperson. Was bleibt, ist die Verantwortung für die momentane Situation des Kindes.<br />
Bei solchen Überlegungen und unklaren Situationen in der Betreuung wäre es ihr wichtig, die Möglichkeit<br />
einer Fachberatung zu haben, die spezifisches Wissen über die Unterstützung von Eltern(-teilen) mit<br />
geistiger Behinderung hat. Ansonsten, vermutet Frau Ahorn, setzt ein Gefühl der Überforderung früher ein,<br />
da die Betreuungssituation von Mutter und Kind neu ist und bisher kein fachlicher Austausch stattfinden<br />
konnte.<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
Anfangs fragte Frau A. des Öfteren, wie lange sie bleiben müsse. Als Frau Ahorn ihr zu verstehen gab, dass<br />
es für länger sein würde war sie niedergeschlagen. Frau A. gefällt es nun in der Lebensgemeinschaft, aber<br />
längerfristig möchte sie in eine eigene Wohnung ziehen. Sie ist sich noch nicht sicher, ob sie mit ihrem<br />
Mann zusammenwohnen möchte. Frau A. möchte gerne ein zweites Kind. Da Frau Ahorn dies aber als<br />
klare Überforderung in der momentanen Situation betrachtet, wurde vereinbart, dass Frau A. die Pille<br />
nimmt.<br />
Bezüglich der Lebenssituation von Frau A. und ihrer Tochter besteht keinerlei Handlungsbedarf, da alle<br />
sich wohl fühlen. Ob der Vater in nächster Zeit doch in die Lebensgemeinschaft einzieht hängt von seiner<br />
Auseinandersetzung mit seiner Problematik ab, ob er einen Job findet und ob Frau A. seinen Umzug<br />
befürwortet. Sie äusserte sich laut Frau Ahorn in letzter Zeit eher ablehnend mit ihm in dem nicht sehr<br />
grossen Zimmer zu leben, da sie aggressive Handlungen gegen sich oder das Kind fürchtet.<br />
Über die Zukunft entscheidet die Familie in Zusammenarbeit mit den Vormündern von Frau A. und<br />
Amélie. Das Ziel ist, dass alle Familienmitglieder zufrieden sind und Amélie in einer geschützten,<br />
entwicklungsfördernden Umgebung aufwachsen kann.<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Frau Ahorn würde gerne spezifische Fachberatung zur Betreuung der Familie in Anspruch nehmen, die<br />
Suche danach verlief jedoch erfolglos. Weiter würde sie sich fachlichen Austausch mit anderen<br />
Betreuungspersonen, welche in ähnliche Betreuungssituationen arbeiten, wünschen.<br />
Momentan nehmen Frau Ahorn und ihre MitarbeiterInnen interne Beratung durch den Leiter des Vereins in<br />
Anspruch, sowie externe Supervision. Fachwissen bezieht Frau Ahorn aus dem Internet. Eine Möglichkeit<br />
einer Fachberatung sieht Frau Ahorn in der Inanspruchnahme der Beratung für normale Eltern, die durch<br />
sozialpädagogisches Wissen an die spezifische Situation angeglichen wird.<br />
Frau Ahorn würde eine Koordinations- und Beratungsstelle begrüssen. Als Anforderung an eine<br />
Koordinationsstelle stellt sie das Vorhandensein sozialpädagogischer, medizinischer und psychologisch<br />
systemischer Fachkompetenz.<br />
Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Frau Ahorn meint, dass Heime und Institutionen räumlich und strukturell Verhinderer der Unterstützung<br />
von Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung sind. Partnerschaft, Sexualität und Zärtlichkeit<br />
sind für Menschen mit geistiger Behinderung sehr wichtig, auch zur Kompensation anderer Bereiche der<br />
Selbstverwirklichung, die ihnen verwehrt werden. In der sexualpädagogischen Begleitung besteht nach wie<br />
vor Handlungsbedarf. Durch die vermehrte Offenheit in der Sexualpädagogik entstehen mehr<br />
Partnerschaften, damit muss auch mit Elternschaften gerechnet werden. Frau Ahorn ist der Ansicht, dass zu<br />
einem glücklichen Leben, nach dem Normalisierungsprinzip, verschiedene Lebensabschnitte gehören. Im<br />
Erwachsenenalter sollten so Kinderwunsch und Elternschaft im Zusammenhang mit der Lebenssituation<br />
thematisiert werden. Frau Ahorn äussert, dass die Thematisierung vor einer ungeplanten Schwangerschaft<br />
stattfinden sollte, denn so können Motive zum Kinderwunsch aufgedeckt werden, die möglicherweise auf<br />
andere Bedürfnisse zurückzuführen sind. Verhütung sollte, mit der ungewohnten Thematik Elternschaft, in<br />
jeder Institution ein Thema sein.<br />
Zu der Situation der Kinder geistig behinderter Eltern meint Frau Ahorn, dass auch andere Kinder in<br />
herausfordernden Lebenssituationen aufwachsen. Undenkbar ist für sie, dass Kinder in einer grossen<br />
Institution aufwachsen. Darin sieht sie einen Vorteil der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft.<br />
Als ich Frau Ahorn nach den Perspektiven in der Thematik Elternschaft fragte, antwortete sie, dass<br />
zunächst die Sexualität der Menschen mit einer geistigen Behinderung in Institutionen anerkannt werden<br />
müsste. Die Öffentlichkeit müsste auf die Thematik Elternschaft Sensibilisiert werden. Als utopisches Ziel<br />
sieht Frau Ahorn die Umsetzung des Normalisierungsprinzips an.<br />
173
174
6 Betreuungssituation B: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau B. hat einen starken Kinderwunsch, den sie, wie Frau Birke erzählte, auch mit ihrer Beiständin<br />
besprochen hatte, was eine vorwiegend negative Reaktion hervorrief. Die Eltern waren bereit auf die<br />
Einschränkungen, welche durch die Elternschaft nötig wurden zu akzeptieren. Ohne Kind hätten Herr und<br />
Frau B. ein selbständiges Leben führen können. Für Herrn B. war der Kinderwunsch da, aber eher in Form<br />
der Erfüllung des Traums nach einer Familie, der laut Frau Birke für ihn Normalität bedeutet.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Frau B. lebte und arbeitete vor der Geburt des Kindes in einer Institution, Herr B in einer<br />
heilpädagogischen Grossfamilie auf einem Bauernhof. Sie lernten sich in einem Ferienlager kennen und<br />
pflegten fortan eine Wochenendbeziehung. In einer Pillenpause wurde das Kind gezeugt. Es ist unklar, ob<br />
es sich um eine geplante oder ungeplante Schwangerschaft handelt. Herr B. erzählte Frau Birke im<br />
Vertrauen, dass die Schwangerschaft geplant war. Die Reaktionen auf die Schwangerschaft waren<br />
ablehnend, was aufgrund der psychischen Verfassung des Vaters nicht unverständlich ist. Herr und Frau B.<br />
waren entschlossen eine Familie zu gründen und so wehrten sie sich erfolgreich gegen eine Abtreibung,<br />
wie auch gegen die Fremdplatzierung des Kindes. Zwei Monate vor der Geburt kam Frau B. in ein Mutter-<br />
Kind-Heim. Herr B. fühlte sich ausgeschlossen, da er vom Mutter-Kind-Heim nach seinem Empfinden<br />
nicht genügend in das Familienleben miteinbezogen wurde. Herr und Frau B. wollten mit ihrer Tochter als<br />
Familie zusammenwohnen und mit Unterstützung der Beiständin des Kindes gelang es ihnen schliesslich<br />
eine Institution zu finden, die alle drei aufnehmen wollte. Die Anfrage nach der Aufnahme einer Familie<br />
kam einen Monat vor der Neueröffnung des Wohnheims. Somit waren räumliche und strukturelle<br />
Anpassungen noch möglich und die Geschäftsleitung und Betreuungspersonen entschlossen sich für die<br />
Aufnahme. Ein Jahr nach der Geburt ihrer Tochter Bettina zogen Herr und Frau B. ins das Wohnheim, in<br />
welchem sie bis heute leben. Es war für das Team zunächst schwierig, das Vertrauen der Eltern zu<br />
gewinnen, da diese bei jedem Konflikt die Angst entwickelten, dass ihnen ihre Tochter weggenommen<br />
werden sollte. Mit der Zeit entspannte sich die Beziehung und es entwickelte sich ein Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Eltern und den Betreuungspersonen. Die Angst um das Familienleben kommt allerdings bis heute<br />
bei jeder neuen Betreuungsperson wieder auf.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Herr und Frau B. und ihre Tochter Bettina leben als geschlossene Familie in der Wohngruppe. Sie<br />
bewohnen zwei Zimmer. Das kleinere dient als Kinderzimmer, das grössere ist Wohnzimmer, Esszimmer<br />
der Familie und Schlafzimmer der Eltern. Die Eltern können so wählen, ob sie sich in den<br />
Gemeinschaftsräumen aufhalten wollen, oder sich in ihr Wohnzimmer mit Fernseher und Telefonanschluss<br />
zurückziehen möchten. Die Wohngruppe besteht aus insgesamt sieben Personen. Neben der dreiköpfigen<br />
Familie leben zwei Frauen mit mittlerer geistiger Behinderung und zwei schwerstbehinderte junge Männer<br />
in der Gruppe. Nach anfänglichen Problemen im Zusammenleben der sieben Personen funktioniert es nach<br />
Frau Birke ganz gut. Zunächst dominierte die Familie die Wohngruppe in Fragen des Zusammenlebens<br />
stark. Nachdem für Bettina ein eigenes Zimmer zur Verfügung stand, hatte das Ehepaar eine<br />
Rückzugmöglichkeit in ihr Wohnzimmer nach dem Zubettgehen von Bettina, was die Situation entspannte.<br />
Es wurden einige Regeln des Zusammenlebens aufgestellt, die den Umgang der verschieden stark<br />
behinderten Menschen vereinfachen sollten. Bettina ist mittlerweile gut in die Gruppe integriert und hat zu<br />
allen ein gutes Verhältnis.<br />
Beziehung der Eltern zum Kind<br />
Herr und Frau B. lieben ihre Tochter über alles. Teilweise wirkte Frau B. auf Frau Birke emotional<br />
unberührt, was sie zunächst beunruhigte. Frau B. zeigt aber allgemein selten Gefühle. Herr B. hat eine gute<br />
Vorstellung, was für ein Kind schwierig sein könnte. Dinge, die ihn als Kind verletzt haben vermeidet er<br />
bewusst.<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
175
Als grösste Ressource von Herrn und Frau B. bezeichnet Frau Birke, dass beide das Beste für ihre Tochter<br />
wollen. Das ist ein Ansatz, der in jeder Situation Gespräch und Hilfestellung ermöglicht. Sie wissen weiter,<br />
dass sie in ihrer Elternschaft Unterstützung benötigen und sind auch bereit, diese anzunehmen.<br />
Die Grenzen der Eltern liegen im kognitiven Bereich. Herr B. macht sich Sorgen, dass Bettina ihm<br />
intellektuell bald einmal überlegen sein wird, und er ihr nicht bei den Schulaufgaben helfen kann. Frau<br />
Birke beobachtet, dass den Eltern die stetige Entwicklung und Veränderung der Tochter Mühe bereitet. Sie<br />
findet das nicht verwunderlich, da Menschen mit geistiger Behinderung Struktur und Kontinuität brauchen.<br />
Manchmal äussert Frau B. im Spass den Wunsch, dass Frau Birke Bettina doch am Abend mitnehmen soll,<br />
wodurch sie laut Frau Birke ihrer zeitweiligen Überforderung Ausdruck verleiht. Wenn die Eltern mit dem<br />
Kind alleine wären, könnte das, so Frau Birke, in problematischen Situationen zu negativen Handlungen<br />
führen, die dem Kind schaden könnten. So hatte auch der Kinder- und Jugendpsychiater, bei welchem<br />
Herrn B. schon früher in Behandlung war geraten, dass Bettina und ihre Eltern mindestens bis zum<br />
Einschulung von Bettina in einer Betreuungsform leben sollten, in der 24 Stunden jemand erreichbar ist.<br />
Im Mutter-Kind-Haus wurde Frau B. Verständnis für die kindliche Entwicklung, Veränderungen und über<br />
die kindlichen Bedürfnisse beigebracht. Herr B. war damals noch nicht häufig bei seiner Familie. Heute<br />
verlässt sich Frau B. stark auf ihren Mann. Wenn Frau Birke der Mutter etwas erklären will, geht sie meist<br />
den Weg über Herrn B, der das Anliegen versteht und es dann an seine Frau weiterleitet. Wenn Frau Birke<br />
direkt mit der Mutter spricht, ist die Gefahr eines Loyalitätskonfliktes und der daraus resultierenden<br />
Überforderung der Mutter viel grösser. Herr B. folgt den traditionellen Vorstellungen von einem<br />
Familienoberhaupt, wie es ihm aus seiner Herkunftsfamilie bekannt ist. Er litt darunter, dass man ihm<br />
anfangs nichts zutraute und sich in der Unterstützung hauptsächlich auf seine Frau konzentrierte. Heute<br />
wird er schlecht damit fertig, dass er das Rollenbild des Vaters, der als Oberhaupt der Familie das Geld<br />
verdient, nicht erfüllen kann.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Bettina lebt mit ihren Eltern auf einer Wohngruppe für Menschen mit einer geistigen Behinderung.<br />
Morgens bringt ihre Mutter sie mit dem Bus zur Tagesfamilie. Sie verbringt dort den Tag und wird am<br />
späten Nachmittag wieder abgeholt. Den Abend verbringt die Familie gemeinsam.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Bei Bettina wurde in einer Abklärung ein leichter Entwicklungsrückstand festgestellt. Frau Birke betont,<br />
dass man den Begriff der Behinderung bewusst nicht verwendet wird, um einer Stigmatisierung<br />
vorzubeugen und dem Kind die Chance einer normalen Entwicklung nicht zu verbauen. Es könnte sein,<br />
dass eine Schädigung von Bettinas Gleichgewichtssinn vorliegt, da sie übermässige Angst vor Schaukeln<br />
und ähnlichen Bewegungen hat. Die soziale Entwicklung von Bettina beurteilt Frau Birke als normal. Sie<br />
unterscheidet Personen und passt ihr Verhalten diesen gegenüber an. Sie ist eher scheu, was darauf<br />
zurückzuführen sein könnte, dass sie wenig Kontakt zu anderen Kindern hat. Es wird daher überlegt, ob<br />
Bettina in eine Spielgruppe gehen könnte. Die sprachliche Entwicklung ist noch nicht sehr weit<br />
fortgeschritten, aber durchaus im Rahmen der normalen Entwicklung. Bettina ahmt nach, versteht alles,<br />
macht sich ohne Sprache verständlich, redet aber sehr selten. Bettina wird einmal die Woche bei der<br />
Tagesfamilie von einer heilpädagogischen Früherzieherin besucht.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Die dreiköpfige Familie lebt in einer stationären Betreuungsform als Familie in der Wohngruppe. Die<br />
Familie ist Teil der Gruppe, aber auch eine geschlossene Einheit. Es ist 24 Stunden jemand erreichbar. Es<br />
sind 550 Stellenprozente und eine zusätzliche Nachtwache für insgesamt sieben Personen zuständig.<br />
Tagsüber ist die Tochter in einer Tagesfamilie, Frau B. arbeitet in der internen Wäscherei und Herr B.<br />
arbeitet ausserhalb der Institution an einem geschützten Arbeitsplatz. Beide Elternteile verbringen je einen<br />
Nachmittag unter Einzelbegleitung, an dem sie einkaufen, kochen und über ihre momentane Situation<br />
sprechen. Abends isst die Familie zusammen, wenn Bettina im Bett ist, haben die Eltern Zeit für sich oder<br />
176
sie verbringen den Abend mit den anderen Gruppenmitgliedern. Nachts ist durch die Nachtwache immer<br />
jemand erreichbar. Herr und Frau B. und Bettina haben je eine eigene Hauptbetreuungsperson, für<br />
Familienfragen ist Hauptbetreuung des Kindes zuständig.<br />
Wohnen<br />
Bettina hat ein Kinderzimmer, die Eltern ein grösseres Zimmer, das als Wohnzimmer, Essraum und<br />
Schlafzimmer dient. Die Räume befinden sich in der Wohngruppe, Küche und Aufenthaltsraum werden<br />
von der Familie, wie auch den MitbewohnerInnen benutzt.<br />
Unterstützung<br />
Als Zielsetzung der Unterstützung nennt Frau Birke das Zusammenleben der Familie. Das Kind soll die<br />
Gemeinschaft der Familie erleben und gefördert werden. Die Aufgabe der Betreuung ist die Unterstützung<br />
der Eltern im Sinne von Anleitung, damit die Erziehung zum Wohl des Kindes ist. Frau Birke betont, dass<br />
es nicht Aufgabe der Betreuungspersonen sei, das Kind zu erziehen. Sie empfindet es dennoch als<br />
schwierig, in einem Team von vielen Personen im Betreuungsgefüge eine einheitliche Haltung bezüglich<br />
der Erziehung des Kindes zu finden und den Eltern zu vermitteln. So entstand die Idee, dass die Eltern eine<br />
Erziehungsberatung besuchen könnten. Dies wurde allerdings wieder verworfen. Frau Birke bemerkt, dass<br />
für die Unterstützung der Eltern eine gute Beziehung der Betreuungsperson zu Herrn B. notwendig ist. Sie<br />
investiert viel Zeit, um problematische Situationen zu entwirren, Herrn B. zu fragen, wie er es machen<br />
würde, ihm den Standpunkt der Betreuung klarzumachen.<br />
Die Familie erhält zusätzliche Unterstützung durch den langjährigen Kinder- und Jugendpsychiater von<br />
Herrn B., die Tagesmutter des Kindes und die heilpädagogische Früherzieherin.<br />
Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Betreuungssituation läuft über Lohn und IV der Eltern, sowie deren<br />
Ergänzungsleistungen. Der Platz des Kindes wird vom Sozialamt finanziert. Diesbezüglich war sich Frau<br />
Birke aber nicht sicher.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Frau Birke könnte sich die Elternschaft aus der Institution nicht mehr wegdenken. Sie bezeichnet sich als<br />
realitätsbezogenen Menschen, der schaut, was ist und darauf die Möglichkeiten der Unterstützung in<br />
Betracht zieht.<br />
Stellung in der Betreuungssituation<br />
Frau Birke ist Bereichsleiterin Wohnen und damit zuständig für alle Wohngruppen und das Wohnen in der<br />
Institution. Zuvor war Frau Birke fast ein Jahr Gruppenleiterin der Wohngruppe der Familie. Sie war seit<br />
dem Einzug der Familie für diese zuständig und hat die Wohngruppe in ihrer jetzigen Struktur aufgebaut.<br />
Durch die konstante Betreuung konnte sich zwischen ihr und den Familienmitgliedern ein tragfähiges<br />
Vertrauensverhältnis entwickeln.<br />
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Es gibt laut Frau Birke häufig Problemsituation in der Betreuung. Ein Problembereich stellt die Erziehung<br />
des Kindes dar. Für die Erziehung sind klar die Eltern zuständig. Dennoch kommt es zu Diskussionen,<br />
denn es sind verschiedene Vorstellungen von Erziehung vorhanden. Es gibt es verschiedene Vorstellungen<br />
innerhalb des Betreuungsteams. Diese Vorstellungen stimmen zudem häufig nicht mit denen der Eltern<br />
überein. Und auch wenn die Eltern nicht mit den Vorstellungen der einzelnen Betreuungspersonen<br />
konfrontiert werden, sind diese für die Eltern spürbar und verunsichern teilweise stark. Die Umsetzung<br />
einer Linie in der Erziehungsfrage erscheint Frau Birke als schwierig.<br />
Als problematisch beschreibt Frau Birke die Entwicklung des Kindes in der Wahrnehmung von Frau B..<br />
Frau Birke hat den Eindruck, dass Frau B. Bettina am liebsten als Kleinkind behalten möchte. Frau Birke<br />
wagt die These, dass Bettina auf diese unbewusst von der Mutter vermittelte Erwartung reagiert, indem sie<br />
eher ängstlich ist, und die Entwicklung als eher rückständig bezeichnet werden kann. Frau B. scheint<br />
teilweise überfordert durch das Verhalten ihres Kindes. Insbesondere in Situationen in denen Bettina den<br />
Anweisungen der Mutter nicht folgt oder trotzt. Der Vater ist weniger Überfordert, da er über ein grösseres<br />
Abstraktionsvermögen verfügt als seine Frau.<br />
177
Die psychischen Probleme von Herrn B. haben Auswirkungen auf das Familienleben. Er ist wenig<br />
belastbar und kann sein traditionelles Rollenbild nicht erfüllen, nach dem er das Geld verdienen und die<br />
Entscheidungen treffen würde. Diese Inkongruenz führt zu einer Unzufriedenheit mit sich selber, die er auf<br />
andere abzuwälzen versucht. So wird die Betreuung der Familie stark von den Problemen des Vaters<br />
beeinflusst.<br />
Ein weiterer Problembereich sieht Frau Birke in der Gefährdung des Kindes. Sie kann aus Erfahrungen<br />
berichten, dass bei einer Überforderung der Eltern in einer spezifischen Situation eine Gefährdung des<br />
Kindes besteht. Diese Situationen zu vermeiden bedeutet eine grosse Verantwortung für die<br />
Betreuungspersonen.<br />
Als eine ihrer Grenze als Betreuungsperson nennt Frau Birke die Differenz zwischen ihrer Vorstellung von<br />
Kindererziehung und der Möglichkeiten der Eltern. Es bleiben viele Unzulänglichkeiten, welche die<br />
Verantwortung der Betreuungspersonen erhöhen, obwohl Bettina liebevolle und einfühlsame Eltern hat.<br />
Bezüglich der Verantwortung, so Frau Birke, steht der externe Entscheid fest, dass Bettina bei den Eltern<br />
aufwachsen soll, obwohl bekannt ist, dass die Eltern eine Behinderung und Lebensprobleme haben. Frau<br />
Birke hat den Auftrag das Beste aus der Situation zu machen. Sie hat die Verantwortung für Leib und<br />
Leben, für Erziehung und Schutz des Kindes, sowie besteht eine Meldepflicht an die Beistände, falls die<br />
Betreuungssituation nicht erfolgreich verlaufen sollte.<br />
Frau Birke steht in keinem Konkurrenzverhältnis mit den Eltern. Sie beobachtet dies ab und zu bei anderen<br />
Betreuungspersonen, wobei ihr die Motive unklar sind.<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
Die Verbesserung der Betreuungssituation ist laut Frau Birke immer Thema. Die Betreuungssituation der<br />
Familie innerhalb der Wohngruppe ist akzeptabel, aber es wird nach einer besseren Wohnsituation gesucht.<br />
Es wurden von Frau Birke Wohnmöglichkeiten in Betracht gezogen, welche aber nicht verwirklicht<br />
wurden. Der Wunsch der Eltern ist dahingehend, dass sie in einer Dreizimmerwohnung leben möchten. Ein<br />
Projekt war die Miete einer Wohnung im Dorf durch die Institution. Die Familie hätte mit ambulanter<br />
Betreuung selbständig dort gewohnt. Für Frau Birke sprachen die auf ihr lastende Verantwortung und eine<br />
Einschätzung eines Kinder- und Jugendpsychiaters dagegen. Dieser meinte, dass die Familie bis zur<br />
Schulreife des Kindes in einer betreuten Wohnform leben sollte, in der 24 Stunden unmittelbar Hilfe<br />
erreichbar wäre. Ein anderes Projekt war die Umsiedlung der Familie in eine Heilpädagogische<br />
Grossfamilie, die eine besser geeignete Wohnform für Sandra darstellen würde. Der erneute<br />
Beziehungsaufbau zu neuen Betreuungspersonen sprach dagegen.<br />
Aktuell wird über die Einrichtung einer gebäudeinternen Wohnung mit Anschluss an die Institution<br />
gesprochen. Die Institution übernimmt weiterhin die Betreuung und Einzelbegleitung der Eltern und die<br />
Betreuungspersonen sind in Notsituationen erreichbar. Familien- und Erziehungsfragen möchte Frau Birke<br />
wenn möglich abkoppeln und so beispielsweise die Familienberatung der Pro Juventute einbinden.<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Frau Birke bezeichnet die Umsetzung der Betreuung als schwierig. Fachliche Beratung bekommt sie an<br />
verschiedenen Stellen, wie dem Jugendamt, in der Familienberatung, in der Supervision und bei einem<br />
Kinder- und Jugendpsychiater. An weitere Informationen gelangt sie durch das Internet und über Literatur.<br />
Wünschenswert wäre für Frau Birke ein Ort, an dem Fachwissen und Adressen von Fachpersonen<br />
spezifisch zur Betreuung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder zusammenkommt. Diese<br />
Koordinationsstelle könnte zudem Beratung für betroffene Institutionen anbieten, Soforthilfe bei konkreten<br />
Fragen anbieten, sowie einen Erfahrungsaustausch ermöglichen.<br />
Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Frau Birke hat grundsätzlich eine positive Einstellung zu Elternschaften von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung. Sie ist der Meinung, dass eine Betreuungsform für die ganze Familie gefunden werden sollte,<br />
wenn ein Kind da ist. Bei einem Kinderwunsch eines Paares würde sie aber eher zurückhaltend reagieren,<br />
da zurzeit noch nicht die geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten, Infrastruktur und Fachwissen zur<br />
Verfügung stehen. Man würde, so Frau Birke, Probleme bewusst fördern. Eine verantwortungsvolle<br />
Begleitung bezüglich Kinderwunsch und Elternschaft könnte sie sich vorstellen, wenn ein grosser<br />
Kinderwunsch eines Paares besteht, eine ressourcenorientierte Unterstützung gewährleistet werden kann<br />
und die Verantwortung gegenüber dem Kind von Anfang an klar ist.<br />
Das Recht auf Elternschaft basiert für Frau Birke auf dem Menschenbild. Jedes Lebewesen, das<br />
Verantwortung für andere übernehmen kann, hat das Recht auf Kinder. Die Gesellschaft hat die<br />
Verpflichtung, die Umsetzung dieses Rechts durch Unterstützungsmöglichkeiten und Finanzierung zu<br />
Unterstützen. Frau Birke hat beobachtet, dass zurzeit nur Menschen mit geistiger Behinderung Kinder<br />
haben, die es sich erzwingen. Für sie wäre ein Mittelweg zwischen dem Erzwingen und der<br />
Selbstverständlichkeit einer Elternschaft die beste Lösung.<br />
178
Es besteht viel Handlungsbedarf. Frau Birke sieht Probleme bei der Umsetzung der Unterstützung von<br />
Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung, da aufgrund der gesellschaftlichen Situation viele<br />
Personengruppen durchs Netz fallen. Institutionen, die offen Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung propagieren, würden in Schwierigkeiten geraten.<br />
179
7 Betreuungssituation C: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau C. wurde vor etwa acht Jahren ungewollt schwanger. Über einen Kinderwunsch ist nichts bekannt.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Die Wohnform von Frau C. vor der Geburt ihres Kindes ist Frau Chriesi nicht bekannt. Aus Erzählungen<br />
von Frau C. weiss Frau Chriesi nur, dass die Schwangerschaft nicht geplant war. Höchstwahrscheinlich<br />
handelte es sich um eine Vergewaltigung. Frau C. wollte das Kind aber trotz der negativen Reaktion ihrer<br />
Mutter behalten und verliess ihren damaligen Wohnort. Nach der Geburt wohnte sie in einem Mutter-Kind-<br />
Haus.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Frau C., ihr 7jähriger Sohn Christian und der Partner von Frau C. wohnen selbständig in einer Wohnung.<br />
Sie führen ein normales Familienleben, das dem Jungen eine ruhige Umgebung bietet. Das Familienleben<br />
spielt eine zentrale Rolle, so dass die Familie kaum soziale Kontakte unterhält. Zum Tagesablauf gehören<br />
gemeinsame Mittagessen und Nachtessen. Der Partner von Frau C. arbeitet tagsüber ausserhalb, Frau C. ist<br />
Mutter und Hausfrau. In der Freizeit unternimmt die Familie eher selten etwas.<br />
Beziehung der Eltern zum Kind<br />
Frau Chriesi beschreibt Frau C. als selbstbewusste, starke und konsequente Mutter, der ihr Sohn zuhören<br />
und gehorchen muss. Der Partner von Frau C. dagegen hat eine liebe, weiche Art mit dem Jungen<br />
umzugehen. Er hat die Vaterrolle aktiv übernommen.<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
Die Ressourcen von Frau C. liegen nach Frau Chriesi bei ihrer Willensstärke und Konsequenz. Im Laufe<br />
der Betreuung ist Frau C. eine bewusste und selbstbewusste Mutter geworden. Sie spürt und interpretiert<br />
Situationen gut, kann ihre Empfindungen schildern und ist kompetent in der Organisation des Alltags. Frau<br />
Chriesi hat den Eindruck, dass in Frau C. auch schulisch mehr steckt, dass sie sich aber aus Angst vor dem<br />
Versagen nicht traut es zu zeigen.<br />
Die Grenzen von Frau C. liegen laut Frau Chriesi im kognitiven Bereich. Sie versteht Dinge nicht oder nur<br />
zum Teil. Zudem hat Frau C. anfangs Mühe an einem geordneten Alltagsrhythmus der Familie<br />
beizubehalten. In der Begleitung konnte ein Alltagsrhythmus erarbeitet werden. Frau Chriesi erwähnt, dass<br />
Frau C. Schwierigkeiten hätte, bei der Erziehung des Jungen dranzubleiben, aber das sei ja für alle Eltern<br />
schwierig.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Christian lebt mit seiner Mutter und deren Partner in einer Wohnung. Er besucht die erste Klasse der<br />
Regelschule.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Als Frau Chriesi vor vier Jahren mit der Begleitung der Familie begann wirkte der Junge auf sie winzig,<br />
sprach eine kleinkindliche Sprache. Er hat sich in diesen Jahren der Begleitung aber positiv verändert. Er<br />
hat zwar, laut Frau Chriesi immer noch kleinkindliche Züge, aber er ist durchaus normal entwickelt. Da die<br />
Eltern eher zurückgezogen leben, ist er sehr auf die Eltern konzentriert, spielt häufig zuhause und macht<br />
selten mit Gleichaltrigen ab. Frau Chriesi versucht ihn in seinem Sozialverhalten zu unterstützen und hat<br />
ihm den Vorschlag unterbreitet in einem Fussballclub mitzuspielen. Christian erhält als einzige Förderung<br />
Aufgabenhilfe, sowie Betreuung einer Förderlehrerin.<br />
180
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Frau Chriesi besucht die Familie seit vier Jahren zweimal in der Woche. Die ambulante Begleitung<br />
ermöglicht Frau C. und ihrem Sohn ein normales Familienleben. Frau Chriesi besucht die Familie einmal<br />
an einem Morgen, wo sie drei Stunden mit Frau C. über Haushalt, Schule und Erziehung berät. Wenn<br />
Christian heimkommt, bleibt noch eine Stunde Zeit um mit Mutter und Sohn gemeinsam zu reden. Die<br />
zweite Begleitung findet an einem Abend statt. Frau Chriesi ist zum Nachtessen da und es kann über<br />
aktuelle Fragen, Probleme der Familie gesprochen werden. Frau Chriesi ist Hauptbetreuungsperson für<br />
Mutter und Kind zugleich.<br />
Wohnen<br />
Die Familie wohnt selbständig in einer Wohnung mitten im Dorf.<br />
Unterstützung<br />
Frau Chriesi sieht sich als Begleiterin des familiären Geschehens. Die Begleitung ergibt sich aus Fragen<br />
und dem Bedürfnis von Frau C. nach Unterstützung. Zunächst waren einfache und klare Ziele und konkrete<br />
Themen in der Begleitung zentral. Das primäre Ziel von Frau C. und somit auch der Begleitung ist, dass<br />
Christian die Zeit bis zum Ende seiner Schulzeit in seiner Familie verbringen kann.<br />
Inhaltlich dreht sich die Begleitung um momentane Probleme der Familie. Frau Chriesi versucht den Eltern<br />
durch vorbereitende Gespräche kommende Veränderungen bewusst zu machen und ihnen<br />
Reaktionsmöglichkeiten aufzuzeigen.<br />
Zusätzliche Unterstützung erhält die Familie durch eine Sozialarbeiterin. Beteiligt sind weiter die Beistände<br />
von Frau C. und Christian. Als Christian noch kleiner war besuchte er einen Hort, der ihm ein geschütztes<br />
Umfeld bot, was er jetzt im Umfeld der Regelschule, wie Frau Chriesi meint, zu vermissen scheint. Im<br />
grösseren Umfeld der Schule fehlt es oft an Akzeptanz und Verständnis für die etwas andere<br />
Lebenssituation des Jungen. So können Lehrer und Sozialarbeiter auch einen hemmenden Einfluss auf die<br />
Familiensituation haben. Frau C. wehrte sich bei einem früheren Versuch des Umfelds die Familie enger zu<br />
betreuen mit den Worten, dass sie das Gefühl hätte, um sie seien lauter Pädagogen, die sich einmischen<br />
wollten.<br />
Finanzierung<br />
Die Begleitung ist finanziell abgesichert durch den Verdienst des Partners von Frau C. und ihre IV.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Frau Chriesi steht als Begleitperson absolut hinter der Mutterschaft von Frau C.. Sie hat die klare Haltung,<br />
dass die begleitete Person über ihr Leben zu entscheiden hat und erachtet es als wichtig, dass Frau C. ihre<br />
Ziele verfolgt. Daher findet sie es richtig, dass Frau C. sich gegen die Abtreibung und Fremdplatzierung<br />
des Kindes gewehrt hat. Die Mutterschaft sieht sie für Frau C., wie auch für Christian als Chance.<br />
Frau Chriesi empfindet es als mühsam, sich als Begleitperson einer Frau mit geistiger Behinderung mit<br />
Kind dauernd wegen der Begleitung rechtfertigen zu müssen und Frau C. gegen negative Meinungen aus<br />
dem sozialen Umfeld beistehen zu müssen.<br />
Stellung in der Betreuungssituation<br />
Frau Chriesi sagt, dass sie in der Begleitung keinerlei erzieherische Funktionen hat. Sie wird von Frau C.<br />
und Christian als Begleitperson akzeptiert. Sie hat in ihrer Stellung eine Vermittlerfunktion inne, bei der sie<br />
in Krisensituationen die Mutter beruhigen und das Kind heranholen kann. Frau Chriesi hat einen Auftrag<br />
von Frau C., sie zu unterstützen. Von Lehrer, Sozialarbeiter und den Beistände hat Frau Chriesi den<br />
Eindruck, dass diese sie als Aufpasser und Vermittlungsperson zu den Eltern sehen, was im Gegensatz zu<br />
ihrem Auftrag steht und häufig Probleme verursacht.<br />
181
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Häufigster Hintergrund der Problemsituationen in der Betreuung ist die leichte geistige Behinderung von<br />
Frau C.. Meist gelingt es Frau Chriesi Frau C. zu erklären, was nicht klar ist und die Probleme lassen sich<br />
beseitigen. Als ein generelles immer wiederkehrendes Problem bezeichnet Frau Chriesi das Umfeld der<br />
Familie. Es werden Grenzen gesetzt, indem man Frau C. nichts zutraut, sie mit Ratschlägen oder gut<br />
gemeinten Ideen versorgt oder absurde, erniedrigende Kontrollen durchführt, ob das Kind geduscht oder<br />
seine Haare regelmässig geschnitten werden. Frau Chriesi wurde mehrfach mit schockierenden Reaktionen<br />
und negativen Meinungen konfrontiert, die das kleine Mass an Verständnis und Akzeptanz der Situation<br />
widerspiegeln.<br />
Die Grenzen als Begleitperson erfährt Frau Chriesi vor allem im Umgang mit dem Umfeld der Familie. Die<br />
Gespräche zwischen Eltern und Lehrpersonen oder den Beiständen denen sie beiwohnt sind schwierig. Es<br />
ist wichtig beiden Seiten das Gefühl zu geben, dass sie Verständnis zeigt. Insbesondere den Eltern muss sie<br />
aber in ihrer Reaktion beistehen, da Frau C. sonst aufgebracht ist und denkt, dass alle sich gegen sie<br />
verbünden.<br />
Frau Chriesi wird von Frau C. und Christian als Begleitperson akzeptiert. Sie ist weder Ersatzmutter, noch<br />
hat sie eine Kontrollfunktion inne.<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
In der aktuellen Begleitsituation erachtet Frau Chriesi keine Veränderungen als dringend notwendig. Eine<br />
intensivere Begleitung würde das Familienleben zu stark beeinflussen. Das Umfeld macht sich Sorgen um<br />
die Zukunft, da mit der Entwicklung des Jungen und dessen pubertärer Phase einige Probleme anstehen. Er<br />
wird mit zunehmendem Alter die Behinderung der Mutter stärker wahrnehmen und es bleibt offen, wie er<br />
darauf reagieren wird. Frau Chriesi versucht die Eltern darauf vorzubereiten und ihnen Veränderungen<br />
bewusst zu machen. Sie macht sich keine grossen Sorgen, denn aus Erfahrung hat sie gelernt, dass es<br />
immer Möglichkeiten und Lösungen gibt.<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Frau Chriesi und Frau Ceder gelangen durch Literatur und Weiterbildung an fachliche Informationen zur<br />
Thematik. Frau Chriesi hat zudem Supervision. Als Anforderungen für eine Koordinationsstelle nennt Frau<br />
Chriesi, dass diese Beratung im Familienleben, sowie für das Kind anbieten sollte.<br />
Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Frau Ceder, Leiterin der Dienstleistung, steht positiv zu Elternschaft von Menschen mit geistiger<br />
Behinderung. Sie vertritt die Meinung, dass ein Recht auf Elternschaft besteht. Die Frage stellt sich nur<br />
nach der Art der benötigten Unterstützung. Die Möglichkeit einer Elternschaft sollte vermehrt thematisiert<br />
werden, um eine grössere gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen.<br />
182
8 Betreuungssituation D: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau Dornbusch weiss aus Erzählungen von Frau D., dass sie einen Kinderwunsch hatte. Die<br />
Schwangerschaft war nicht geplant, eine Abtreibung kam nicht in Frage.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Frau D. lebte vor der Schwangerschaft selbständig, nachdem sie die Wohnschule besucht hatte. Während<br />
der Schwangerschaft zog Frau D. mit Herrn D. zusammen. Vor dem Umzug begann die Begleitung von<br />
Frau D. durch Frau Dornbusch. Das Umfeld von Frau D. reagierte eher abweisend auf die<br />
Schwangerschaft.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Herr und Frau D. wohnten zur Zeit der Begleitung mit ihrem Sohn in einer behindertengerecht<br />
eingerichteten Wohnung. Herr D. ging arbeiten, Frau D. kümmerte sich um das Kind und den Haushalt.<br />
Die Hilfen der ambulanten Begleitung und der Spitex waren um den Arbeitsplan ihres Mannes organisiert,<br />
so dass Frau D. möglichst wenig Zeit allein zuhause verbringen musste. Was Frau D. nicht alleine oder mit<br />
Spitex oder Begleitung erledigen konnte übernahm ihr Mann für sie.<br />
Beziehung der Eltern zum Kind<br />
Frau D. hatte eine sehr liebevolle Beziehung zu ihrem Baby.<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
Frau Dornbusch sagt, dass alle Ressourcen bei Frau D. vorhanden waren. Ihre Grenzen lagen bei ihrer<br />
Körperbehinderung, die auch den Bewegungsdrang des Kindes einschränkte. Die Grenzen der sprachlichen<br />
und geistigen Förderung der Entwicklung des Kindes wurden durch den Vater, das Umfeld und später in<br />
Kindergarten und Schule kompensiert.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Daniel wohnte mit Mutter und Vater in einer Wohnung. Seine Mutter war im Rollstuhl und hielt ihn, als er<br />
noch klein war häufig auf dem Schoss.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Daniels Entwicklung verlief in den ersten 6 Monaten normal. Dennoch liessen seine Eltern seine<br />
Bewegungsentwicklung aufgrund der Körperbehinderung von Frau D. von Spezialärzten untersuchen. Er<br />
besuchte zudem eine Therapie für die körperliche Entwicklung.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Frau Dornbusch begleitete Frau D. über den Zeitraum von einem Jahr ambulant. Die Begleitung begann ein<br />
halbes Jahr vor der Geburt und endete als das Kind 6 Monate alt war. Die Besuche fanden einmal pro<br />
Woche statt und dauerten eineinhalb bis zwei Stunden. Die Begleitsituation wurde auf Wunsch von Frau D.<br />
beendet, da sie mit Spitex und anderen Hilfen gut genügend versorgt war.<br />
183
Wohnen<br />
Die Familie wohnte selbständig in einer Dreizimmerwohnung.<br />
Unterstützung<br />
Das Ziel der Begleitung war die Alltagsbewältigung in der Zeit in der Frau D. mit Daniel alleine war. Frau<br />
Dornbusch beobachtete, welche Hilfestellungen notwendig waren, wie die Mutter mit den Anforderungen<br />
klarkam und besprach dies mit Frau D.. Wichtige Themen der Begleitung waren Zeitmanagement, die<br />
persönliche Situation von Frau D., ihre finanzielle Situation und Fragen um das Kind, dessen Pflege und<br />
die Kinderbetreuung aus dem Rollstuhl.<br />
Zusätzliche Unterstützung erhielten Frau D. und das Kind von Herrn D., dem privaten Umfeld der Familie,<br />
der Spitex und der Mütterberatung.<br />
Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Begleitung war kompliziert, da Frau D. noch nicht lange genug in der Schweiz<br />
wohnte, als dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistung gehabt hätte. Schlussendlich wurde die Begleitung<br />
über eine Stiftung finanziert, die Frau D. um finanzielle Unterstützung anfragte.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Frau Dornbusch ist selber Mutter und gespannt, wie es mit der Elternschaft weitergeht. Es war die erste<br />
Mutter mit einer geistigen Behinderung, die sie begleitete.<br />
Stellung in der Betreuungssituation<br />
Frau Dornbusch besucht Frau D und Daniel einmal die Woche im Rahmen der ambulanten Begleitung.<br />
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Die Problembereiche der Begleitung waren für Frau Dornbusch klar die Zeit, die Frau D. alleine zuhause<br />
verbrachte. Diese Zeit musste mit Begleitung und Spitex möglichst klein gehalten werden. Frau D. war sehr<br />
unsicher, wenn sie alleine war, da sie nicht mobil war. Sie konnte keine Ausflüge unternehmen und im<br />
Falle einer Notsituation mit dem Kind wäre sie nicht gleich zur Stelle gewesen.<br />
Grenzen als Betreuungsperson kann Frau Dornbusch keine nennen. Sie erklärt sich das so, dass Frau D.<br />
einerseits nur eine leichte geistige Behinderung hatte und andererseits zusätzlich von einen nicht<br />
behinderten Partner und einem guten sozialen Netz unterstützt wurde.<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
Für Frau Dornbusch ist die Betreuungssituation seit zwei Jahren nicht mehr aktuell, aber sie erinnert sich,<br />
dass Frau D. die Zukunft Sorgen bereitete.<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Ihre fachlichen Informationen bezieht Frau Dornbusch aus dem Internet und von Fachstellen. Weiter<br />
besucht sie Weiterbildungen und hat Supervision.<br />
Eine Koordinationsstelle würde Frau Dornbusch begrüssen. Als Anforderungen an diese stellt sie, dass<br />
diese Informationsdrehscheibe für Betroffene und Fachpersonen sein sollte und Abklärung über<br />
notwendige Unterstützung und Beratung vornimmt.<br />
Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Grundsätzlich erachtet Frau Dornbusch die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung als<br />
richtig und gut. Elternschaft bezeichnet sie als ein Bedürfnis aller Menschen. Schlussendlich geht es darum<br />
Unterstützung anzubieten. Je mehr Aufgaben das Helfersystem übernehmen muss, desto grösser wird die<br />
Verantwortungsfrage für die betreuenden Personen. Als problematisch bezeichnet Frau Dornbusch die<br />
Situation, wenn die Unterstützung von den Eltern nicht angenommen wird oder die Eltern eine andere<br />
Einschätzung der Situation haben, als das Helfernetz.<br />
Für die Betreuungspersonen stellt es eine Herausforderung dar, den Eltern, wie auch dem Kind gerecht zu<br />
werden. Schwierigkeiten sieht Frau Dornbusch, wenn die Ressourcen der Eltern nicht sehr gross sind und<br />
die Bedürfnisse des Kindes gegen die Bedürfnisse der Eltern stehen.<br />
Frau Dornbusch meint, dass mehr Öffentlichkeitsarbeit dringend notwendig wäre.<br />
184
9 Betreuungssituation E: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau E. hatte nach Frau Eiche keinen ausgeprägten Kinderwunsch. Die Kinder bedeuten eher Last und<br />
Pflicht für die Mutter.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Frau E. wohnte vor der Geburt des ersten Kindes in ihrer Herkunftsfamilie. Während des Haushaltsjahres<br />
wurde sie 16jährig schwanger. Frau E. beschreibt die Zeugung als Vergewaltigung. Eine Abtreibung lehnte<br />
Frau E. mit der Begründung, dass das Kind nichts dafür könne und das Tabu sei, ab. Die Eltern von Frau E.<br />
konnten sie nicht genügend unterstützen. Vor der Geburt des ersten Kindes wurde die heilpädagogische<br />
Lebensgemeinschaft von der zuständigen Gemeinde um einen geschützten Arbeitsplatz für Frau E.<br />
angefragt. Herr und Frau Eiche wären bereit gewesen, sie anzustellen, aber nur unter der Bedingung, dass<br />
mindestens das Kind als Platz gelten würde. Die Gemeinde realisierte nicht, dass die werdende Mutter<br />
Unterstützung benötigte und lehnte ab. Frau E. und ihr Kind lebten selbständig, bis sie nach eineinhalb<br />
Jahren doch in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft kamen. Die Gemeinde verlangte von der Mutter,<br />
das Kind fremd zu platzieren oder Unterstützung anzunehmen, da der Junge stark unterernährt war. Die<br />
ersten zwei Jahre galten Frau E. und ihr Kind als Platz, danach trat Frau E. in ein angegliedertes Projekt<br />
ein, dass ihr ohne von der Fürsorge abhängig zu sein ermöglichte in der Lebensgemeinschaft zu arbeiten<br />
und zu wohnen. Drei Jahre nach der Geburt des ersten Kindes wurde Frau E. abermals schwanger. Sie<br />
dachte, dass sie schwanger sei, setzte vor Schreck die Pille ab und wurde darauf tatsächlich schwanger. Das<br />
Mädchen wurde vor sechs Jahren in der Lebensgemeinschaft geboren.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Frau E. und ihre beiden Kinder Eric, 9jährig und Elisa, 6jährig leben mit ihrer Mutter in einer Wohnung im<br />
Mutter-Kind-Haus der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft, welches neben dem Haupthaus liegt. Frau<br />
E. arbeitet im Mutter-Kind-Haus. Die Kinder sind tagsüber in Schule und Kindergarten oder werden von<br />
Betreuungspersonen der Lebensgemeinschaft betreut. Frau E. isst mit ihnen zu Mittag, danach hat sie zwei<br />
Stunden freie Zeit für sich. Die Abende und Wochenenden verbringt sie zusammen mit ihren Kindern. Die<br />
Väter der Kinder sind abwesend.<br />
Beziehung zum Kind<br />
Als Frau E. mit ihrem ersten Kind, das zu diesem Zeitpunkt eineinhalbjährig war, in die<br />
Lebensgemeinschaft kam, führte Frau Eiche viele Gespräche mit der Mutter. Es wurde klar, dass die Mutter<br />
ihr Kind unbewusst ablehnte und durch Verweigerung der Nahrung bestrafte. Das Kind war durch eine<br />
Vergewaltigung gezeugt worden, dennoch sprach sich Frau E. gegen eine Abtreibung aus. Frau Eiche<br />
meint nun, dass sich unbewusste innere Widerstände gegen das Kind in der ungenügenden Ernährung des<br />
Kindes äussern. Mit der Zeit konnten diese Widerstände abgebaut werden und Frau E. ist in ihre<br />
Mutterrolle hineingewachsen. Sie hat eine gute Beziehung zu beiden Kindern.<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
Bei der Frage nach den Ressourcen von Frau E. antwortet Frau Eiche, dass die Mutter wenige Ressourcen<br />
besitzt. Sie hat von allem ein bisschen, dass gepflegt werden muss. Manchmal spielt sie Gitarre und singt<br />
mit den Kindern dazu. Freude. Eine Ressource ist, dass sie stolz ist, dass sie sich mehr mit ihren Kindern<br />
beschäftigt, als das ihre Eltern mit ihr und ihren Geschwistern getan haben. Der Vergleich und der<br />
Anspruch eine bessere Beziehung zu den Kindern zu haben als ihre Eltern ist positiv.<br />
Die Grenzen von Frau E. liegen bei ihrer genetisch und sozial bedingten Behinderung, die sich nicht nur im<br />
kognitiven Bereich äussert. Es ist schwierig für Frau E. Emotionen zu zeigen. Negative Emotionen kann sie<br />
ausdrücken, positive jedoch nur begrenzt. Sie kann zudem auf keine Modelle zurückgreifen. Das Erlernen<br />
von Modellen im Erwachsenenalter ist begrenzt.<br />
Herr und Frau Eiche arbeiten mit einer speziellen Methode. Sie versuchen Frau E., wie auch die anderen<br />
BewohnerInnen, zu ermutigen, ihre eigenen Kräfte zu nutzen, indem sie ihre Fähigkeiten zu konstruktiven<br />
Interaktionen und Entwicklung erkennen, sie aktivieren und gezielt weiterentwickeln lernen. So werden<br />
185
Alltagssituationen auf Video aufgezeichnet und mit Frau E. gemeinsam analysiert,<br />
Veränderungsmöglichkeiten gesucht, entwickelt und eingeführt. Bei Frau E. funktioniert diese Methode<br />
sehr gut. Sie analysiert die Videosequenzen mittlerweile fast ohne Hilfe und kann Erkenntnisse in den<br />
Alltag übertragen.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Eric ist neun Jahre alt und besucht die heilpädagogische Schule. Er wohnt mit seiner Mutter und seiner<br />
Schwester in der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft. Elisa, 6jährig, ist in der Regelschule mit<br />
Stützunterricht.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Eric hat massive Entwicklungsstörungen in allen Bereichen. Frau Eiche meint, dass er im IV-Bereich als<br />
behindert zu bezeichnen sei. Er kann etwas reden.<br />
Elisa hat ebenfalls Entwicklungsstörungen, aber nicht im selben Masse wie ihr Bruder. Ihre soziale<br />
Entwicklung schätzen Herr und Frau Eiche positiv ein.<br />
Frau Eiche erwähnt, dass Frau E. höchstwahrscheinlich eine genetisch bedingte und somit vererbbare<br />
Behinderung hat. Eine Abklärung sollte erfolgen, wurde aber nie durchgeführt.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Die stationäre Betreuung in der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft gibt Sicherheit für Mutter und<br />
Kinder. Während Frau E. arbeitet ist jemand für die Kinder zuständig. Die Betreuungszeiten für die Kinder<br />
sind dennoch flexibel und wenn Frau E. überlastet ist, kann man sie jederzeit soweit nötig entlasten. Von 8<br />
bis 19 Uhr ist jemand im Mutter-Kind-Haus, danach sind Herr und Frau Eiche im Nachbarhaus erreichbar.<br />
So ist der Schutz der Kinder gewährleistet und dennoch haben Mutter und Kinder ihre Privatsphäre.<br />
Wohnen<br />
Die Mutter lebt mit ihren beiden Kindern im Mutter-Kind-Haus.<br />
Unterstützung<br />
Herr und Frau Eiche trennen die Zielsetzungen für Kinder und Mutter. Den Kindern soll ermöglicht<br />
werden, mit der Mutter zusammen aufzuwachsen und zu wohnen und sie als Mutter wahrzunehmen. Sie<br />
sollen gute Entwicklungsmöglichkeiten haben und Schutz bei Grenzen und Gefahren, welche die Mutter<br />
nicht wahrnimmt. Die Mutter übernimmt in ihrer Mutterrolle was sie kann, definiert nach ihren<br />
Fähigkeiten, und die Unterststützung ergänzt, was das Kind benötigt. Dem Leiterehrepaar ist es<br />
insbesondere wichtig, dass die Bedürfnisse der Kinder erfüllt sind.<br />
Die Zielsetzung in der Arbeit mit Frau E. ist, ihre Kompetenzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu<br />
erweitern. Die mit der Mutter gemeinsam gesetzten Ziele sind nicht erst erfüllt, wenn sie erreicht sind,<br />
sondern, wenn Frau E. lernt und übt. Sie sollte nicht überfordert, sondern gefordert werden.<br />
Inhaltlich geht es darum, Frau E. Möglichkeiten und Modelle zu erklären und zeigen und sie von<br />
hinderlichen Modellen zu befreien. Frau E. orientiert sich an der Alltagsgestaltung des Leiterehepaars. Sie<br />
soll lernen kleine Alltagsdinge sehen zu lernen.<br />
Die Beziehung zwischen Frau E. und ihren Kindern soll gestärkt werden. Dabei wird auf sensible Phasen<br />
der Entwicklung bei Mutter und Kinder geachtet. Direkter Einfluss auf die Mutter-Kinder Beziehung wird<br />
nur bei Gefahr genommen. Die Kinder sollen die Mutter als Identifikationsfigur wahrnehmen. Wenn dies<br />
transparent ist, kann die Mutter unterstützt werde ohne, dass ihre Autorität untergraben wird.<br />
In der Unterstützung der Mutter arbeitet Frau Eiche mit der Methode der Videoanalyse.<br />
Die Unterstützung von Frau E., Eric und Elisa sehen Herr und Frau Eiche als langfristige Aufgabe, die erst<br />
bei der Volljährigkeit der Kinder endet.<br />
Finanzierung<br />
186
Es handelt sich um eine Mischfinanzierung. Die Mutter arbeitet im Mutter-Kind-Haus an einem<br />
geschützten Arbeitsplatz und erhält Wohnmöglichkeit in der Lebensgemeinschaft. Die Kinder sind in der<br />
Lebensgemeinschaft platziert.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Herr und Frau Eiche äussern, dass in der Mutterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung die<br />
Vermittlung von Fähigkeiten wie Empathie und Perspektivenwechsels schwierig ist. Mit der zunehmen<br />
Entwicklung der Kinder werden auch die Schwierigkeiten grösser. Wichtig erscheint Frau Eiche, dass die<br />
Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung eine Daueraufgabe ist. Wenn das verneint wird, geht<br />
dies auf Kosten der Kinder.<br />
Stellung in der Betreuungssituation<br />
Herr und Frau Eiche sind Hauseltern und Gründungspersonen der heilpädagogischen Lebensgemeinschaft.<br />
Beide verfügen über langjährige Erfahrung als Betreuungspersonen. Das gemeinsame Leben in der<br />
Lebensgemeinschaft gibt, anders als Betreuung, die über Arbeitszeit läuft, eine starke<br />
Vertrauensbeziehung, die der Betreuung zugute kommt. Herr Eiche sieht sich in der Betreuung von Frau E.<br />
und den Kindern mit einer gewissen Distanz als Grossvater. Frau Eiche hat eine therapeutischpädagogische<br />
Aufgabe in der Betreuung. Sie entscheidet aus der Situation, ob sie eine beratende Rolle oder<br />
bei Gefahr eine intervenierende Rolle einnimmt. Den Kindern ersetzt sie zum Teil die Mutter.<br />
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Bei den meisten Problemen handelt es sich, so Frau Eiche, um „normalen Knatsch“. Was am meisten<br />
Schwierigkeiten bereitet, ist, Frau E. soweit zu bringen, dass sie die Bedürfnisse der Kinder erkennt und<br />
darauf eingeht. Frau E. nimmt die Unterstützung teilweise als Kontrolle wahr, was die Arbeit erschwert.<br />
Sie kritisiert einerseits, dass man ihr reinredet, fühlt sich aber gleichzeitig in der Betreuung der Kinder<br />
überfordert.<br />
Zur Frage der Verantwortung äussert sich Frau Eiche dahingehend, dass es sich um ein loses Gefüge von<br />
Verantwortungen handelt und dass jeder, einschliesslich Mutter und Kinder, Verantwortung tragen.<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
Zu Zeit sind keine Veränderungen geplant. Eine Erhöhung der Präsenzzeit wird vom Leiterpaar im<br />
Gespräch kurz erwogen, dann aber wieder verworfen, da sie eine Überbetreuung und Beschneidung der<br />
Privatsphäre darin vermuten.<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Fachberatung erhalten Herr und Frau Eiche über Weiterbildungen, Supervision und Fachberatung.<br />
Spezifisches Fachwissen beziehen sie aus Fachliteratur, im Internet, sowie im Austausch mit Fachleuten<br />
aus dem In- und Ausland.<br />
Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Das Recht auf Elternschaft vor dem Hintergrund der Untersuchung von Prof. Pixa-Kettner ist für Herrn und<br />
Frau Eiche nicht das brennende Thema, sondern was mit den Kindern passiert, die schon auf der Welt sind.<br />
Der Gedanke an ein Recht auf Elternschaft missfällt Frau Eiche, denn wenn jeder von diesem Recht<br />
Gebrauch machen würde, wäre das nicht unproblematisch. Das Recht auf Sexualität hingegen ist für Frau<br />
Eiche unumstritten. Der Punkt, an dem einzugreifen wäre, ist die angemessene Verhütung. Es scheint ihr<br />
nicht sinnvoll Menschen mit geistiger Behinderung auf ihren Kinderwunsch aufmerksam zu machen, aber<br />
wenn ein intensiver Kinderwunsch besteht oder wenn Kinder da sind muss man aktiv werden.<br />
Die Schwangerschaft verlief nach den Erfahrungen von Frau Eiche für Mütter mit geistiger Behinderung<br />
meist unproblematisch. Die Probleme beginnen mit der Kindererziehung, die verschiedene Fähigkeiten,<br />
wie etwa Empathie und Flexibilität erfordert. Die Verknüpfung der erforderten Fähigkeiten bezeichnet Frau<br />
Eiche als komplex und oft auch für Eltern ohne Behinderung eine Überforderung. Sie empfindet es als<br />
absurd, wenn man das Recht auf Elternschaft für Menschen mit geistiger Behinderung sieht, nicht aber die<br />
Komplexität, welche die Erziehung eines Kindes erfordert, dessen Anforderungen viele Menschen mit<br />
geistiger Behinderung nicht genügen können. Um Überforderung zu verhindern muss angemessene<br />
Unterstützung angeboten werden. Frau Eiche spricht sich klar gegen ambulante Betreuung von Eltern mit<br />
geistiger Behinderung aus, da dies nicht genügen würde. Eine Mutter braucht ein Umfeld, das sie konstant<br />
187
in der Erziehung des Kindes unterstützt, ihr vorhandene Kompetenzen überlässt, sie ergänzt und sich<br />
dauernd anpasst. Als ideal bezeichnen Herr und Frau Eiche eine Familie, die ein Leben vorleben und<br />
Modelle vermitteln kann. Frau Eiche könnte sich vorstellen, ein Projekt mit Co-Familien aufzubauen. Sie<br />
stellt sich Familien vor, die bereit wären Mutter mit Kind aufzunehmen und in ihr Leben zu integrieren. An<br />
deren Seite wäre professionelle, menschliche und erfahrene Beratung für Problemsituationen notwendig.<br />
Frau Eiche hat eine sehr realistische Einschätzung der elterlichen Fähigkeiten von Müttern mit geistiger<br />
Behinderung. Die allgemeine Annahme, dass Mütter mit geistiger Behinderung emotional stark,<br />
warmherzig, fürsorglich und instinktiv mütterlich in ihrer Bindung zum Kind sind stimmt nicht mit ihrer<br />
Erfahrung überein. Sie fügt an, dass die Frauen bei der Schwangerschaft zu Heiligen stilisiert würden, und<br />
plötzlich über Fähigkeiten verfügen sollen, die sie in ihrem bisherigen Leben nie hatten. Sie fragt sich, wie<br />
Frauen, die bisher ihr Leben nicht bewältigen konnten, es dann mit einem Kind können sollten.<br />
Die Finanzierung scheint für Herr und Frau Eiche problematisch. Ein bezahlbares, institutionelles Setting<br />
ist schwer vorstellbar, da dies in Konsequenz der vorherigen Gedankengänge meist die Finanzierung einer<br />
doppelten Betreuung über zwanzig Jahre bedeuten würde.<br />
188
10 Betreuungssituation F: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau Fichte meint, dass Frau F. wohl vor der Schwangerschaft keinen intensiven Kinderwunsch hatte. Die<br />
Schwangerschaft war nicht geplant. Frau F. hat geäussert, dass sie sich ein zweites Kind wünscht.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Frau F. hatte eine IV-Anlehrstelle in einem Wohnheim als sie schwanger wurde. Die Behörden<br />
intervenierten zum Schutz des Kindes. Eine Abtreibung stand zur Diskussion, aber Frau F. wehrte sich<br />
entschieden. Frau F. wurde vor die Wahl gestellt sich nach der Geburt von ihrem Kind zu trennen oder mit<br />
dem Kind zusammen Unterstützung anzunehmen. Bevor Frau F. in die heilpädagogische Gemeinschaft<br />
kam, durchliefen sie und ihr Kind verschiedene Unterstützungsformen, die kontinuierlich im Grad der<br />
Betreuung zunahmen. Es handelte sich um ambulante, teilstationäre und stationäre Unterstützung. Für Frau<br />
F. stellte diese Entwicklung eine Geschichte der Rückstufung dar. Sie konnte mehrmals die gestellten<br />
Anforderungen nicht bewältigen und kam drei Monate nach der Geburt in die heilpädagogische<br />
Gemeinschaft.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Frau F. lebt mit ihrer 15 Monate alten Tochter Fiona im Mutter-Kind-Haus der heilpädagogischen<br />
Gemeinschaft. Frau F. arbeitet am Morgen ausserhalb des Hauses. Fiona wird im Krippenstil zusammen<br />
mit den anderen Kindern des Kinderhauses betreut. Wenn die Mutter zurückkommt ist Fiona in der<br />
Mittagsruhe. Frau F. nimmt sie unter Aufsicht auf, isst mit ihr Zvieri, spielt mit ihr und gibt sie dann an die<br />
Kinderbetreuung zurück. Wenn Frau F. auf einen Ausflug der Kinder am Nachmittag mitgeht liegt die<br />
Verantwortung für ihre Tochter bei der Betreuung. Das Nachtessen nehmen Mutter und Kind getrennt ein,<br />
danach findet ein Abendritual, bei dem die Betreuungsperson die Struktur vorgibt und die Mutter den<br />
emotionalen Teil übernimmt, statt. An den Wochenenden werden Ausflüge mit Mütter und Kindern<br />
gemacht.<br />
Herr F., der Vater von Fiona, ist mit Frau F. verheiratet, wohnt aber nicht in der gleichen<br />
heilpädagogischen Gemeinschaft. Er hat das Besuchsrecht. Die regelmässigen Besuche werden geführt um<br />
das Kind zu schützen.<br />
Frau F. lernt in der Mütter-Wohngruppe selbständig zu leben und mit Konflikten umzugehen. Abends<br />
werden die Mütter ermuntert ihre Freizeit zu gestalten. Sie besuchen Vereine oder gehen mit<br />
Betreuungspersonen in Ausgang.<br />
Frau F. unterhält selber wenige Kontakte. Das soziale Netzwerk um sie wird von Betreuungspersonen<br />
aufgebaut und unterhalten.<br />
Beziehung zum Kind<br />
Frau Fichte erzählt, dass die Bindung zwischen Mutter und Kind momentan in einer sehr schwierigen<br />
Phase ist. Fiona beginnt zu schreien, wenn sie die Mutter sieht. Frau F. geht sehr liebevoll mit dem Kind<br />
um. Weiter erwähnt Frau Fichte, dass Frau F. ihr Kind manchmal zur Erfüllung ihrer Bedürfnisse nach<br />
Nähe Gesellschaft oder einem Spielpartner benutzt. Das Kind bedeutet für Frau F. neben Glück und<br />
Sicherheit auch jemand an ihrer Seite, der sie nicht verlässt. Das kann zu Überforderungssituationen für das<br />
Kind führen.<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
Die Ressourcen von Frau F. liegen laut Frau Fichte vor allem im emotionalen Bereich. Sie besitzt<br />
musikalische Fähigkeiten, weiter erlebt sie sich in der Wohngruppe der Mütter als Ressource. Das gibt Frau<br />
F. Kraft, wenn sie schon in der Kinderversorgung nicht genügen kann. Frau Fichte meint, dass bei Frau F.<br />
der Wille und die Kooperation vorhanden seien, aber leider eine grosse Diskrepanz zwischen Willen und<br />
Fähigkeit besteht.<br />
Die Schwächen von Frau F. liegen vor allem im kognitiven Bereich. Sie kann die Anpassungsleistung an<br />
die Umwelt nicht erbringen, es fehlen Konfliktlösungsstrategien und das Denken für sich und andere<br />
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ereitet ihr Schwierigkeiten. Weiter hat sie Mühe mit längerfristigem Denken, indem sie Ziele setzt, plant<br />
und erreicht.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Die 15 Monate alte Fiona wohnt im Kinderstockwerk, ihre Mutter im oberen Stock, wo sich die Mütter-<br />
Wohngruppe befindet. Ihre Mutter sieht sie täglich unter Aufsicht, den Vater nur selten. Die Betreuung<br />
übernehmen hauptsächlich die Betreuungspersonen der heilpädagogischen Gemeinschaft.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Frau Fichte sagt, dass sich das Kind im Rahmen der Möglichkeiten gut entwickelt und keine zusätzlichen<br />
Fördermassnahmen benötigt. Als Vorraussetzung für positive kognitive Entwicklung und Gelingen der<br />
internen Fördermassnahmen ist, so Frau Fichte erfahrungsgemäss, dass Frau F. halbtags in gesicherter<br />
Tagestruktur ausserhalb der Institution eingebunden ist.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Die stationäre Betreuung von Frau F. und ihrer Tochter gewährleistet, dass 24 Stunden jemand erreichbar<br />
ist. Für Mutter und Kind, die getrennte Hauptbetreuungspersonen haben, sind je 0.6 Fachstellen vorhanden.<br />
Sie wohnen schon seit einem Jahr im Mutter-Kind-Haus. In der Unterstützung wird die Beziehung von<br />
Mutter und Kind durch Strukturen beeinflusst, dem Kind werden alternative Orientierungsmöglichkeiten<br />
angeboten.<br />
Wohnen<br />
Frau F. und ihr Kind leben im gleichen Haus, allerdings in anderen Wohneinheiten. Die Mutter wohnt in<br />
einer Mütter-Wohngemeinschaft, das Kind im Kinderstockwerk.<br />
Unterstützung<br />
Die primäre Zielsetzung der Unterstützung ist laut Frau Fichte die positiven Erfahrungen, die das Kind mit<br />
der Mutter erlebt. Die gemeinsame Zeit von Mutter und Kind soll nicht möglichst lang sein, sondern<br />
qualitativ gut. So wird die Mutter-Kind Beziehung gestützt und gestaltet ohne das Wohl des Kindes zu<br />
gefährden. Der Fokus der Unterstützung liegt klar beim Kindesschutz.<br />
In der Betreuung gibt es unterschiedliche Konzeptvarianten, die der individuellen Situation von Mutter und<br />
Kind angepasst werden können. Je nachdem verbringen Mutter und Kind mehr oder weniger Zeit<br />
miteinander. Frau Fichte meint, dass es bei Frau F. nicht reicht, wenn man ihr zur Seite steht, sondern die<br />
Betreuungspersonen müssen vorausgehen, den Rahmen abstecken und wenn nötig beschneiden. Die<br />
Betreuung ist die stellvertretende Übernahme der Verantwortung, von der so viel als möglich abgegeben<br />
wird.<br />
Finanzierung<br />
Die Finanzierung ist so geregelt, dass in Verträgen mit Versorgern für Mutter und Kind festgesetzt,<br />
verrechnet wird, was Personen pro Tag kosten. Bei Müttern mit IV-Anerkennung läuft die Finanzierung<br />
über Ergänzungsleistung und eine subsidiäre Kostenabsprache mit den Gemeinden.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Frau Fichte meint, dass in der betreuten Mutterschaft die Unterstützung genügend ist, das heisst für sie,<br />
dass das Kind nicht gefährdet ist.<br />
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Stellung in der Betreuungssituation<br />
Frau Fichte ist Heimleiterin der heilpädagogischen Gemeinschaft und Coach des Teams des Mutter-Kind-<br />
Heims. In Notsituationen greift sie in ihrer Funktion als Heimleiterin direkt in die Betreuung ein.<br />
Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />
/Konkurrenz<br />
Auf die Frage nach Problembereichen der Betreuung antwortete Frau Fichte für Kind und Mutter getrennt.<br />
Für das Kind ist es so, dass seine Bedürfnisse von der Mutter zum Teil nicht wahrgenommen werden.<br />
Teilweise würde das Kind von der Mutter zu deren Bedürfniserfüllung benutzt, was beim Kind schnell zu<br />
Überforderung führt. Momentan ist es laut Frau Fichte sogar der Fall, dass das Kind der Mutter soweit von<br />
aussen wahrnehmbar emotional nichts bedeutet. Daher heisst es jetzt, dass die ambivalente, zurzeit<br />
unsichere Bindung gepflegt werden muss.<br />
Für die Mutter liegen die Problembereiche vor allem im Einhalten der Tagesstruktur, alltäglichen<br />
Problemstellungen und bei Veränderungen. Wenn das Kind in eine neue Entwicklungsphase kommt muss<br />
dies von den Betreuungspersonen begleitet werden. Es ist wichtig, die Mutter in der neuen Situation zu<br />
begleiten, da sie beispielsweise das Kind anfangs, als es Sitzen gelernt hatte nur noch sitzen lassen wollte.<br />
An ihre Grenzen als Betreuungsperson stösst Frau Fichte zum einen durch äussere Einflüsse, wie eine<br />
Trennung von Mutter und Kind auf das Verlangen eines Vormundes, die fehlenden<br />
Finanzierungsmöglichkeiten oder auch die Reaktionen der Dorfbewohner auf eine Mutter mit geistiger<br />
Behinderung. Zum anderen gibt es Grenzen innerhalb der Betreuung. Sie beschreibt den dauernden Spagat<br />
zwischen Mutterwohl und Kindeswohl als schwierig. Die Arbeit in einer solchen Betreuungssituation<br />
erfordert eine hohe Selbst- und Sozialkompetenz. Frau Fichte äussert zudem, dass es wichtig sei, den<br />
Unterschied zwischen genügender Unterstützung, welche das Kind nicht gefährdet und optimaler<br />
Unterstützung zu kennen. Viele der Betreuungspersonen würden sich mit Perfektionismus und<br />
Leistungsdruck überfordern. Eine weitere Grenze sieht Frau Fichte im Eindringen in den emotionalen<br />
Beziehungsraum zwischen Mutter und Kind. Mit der Trennung der Wohneinheiten von Mutter und Kind ist<br />
dieser Problembereich etwas einfacher zu handhaben.<br />
Verantwortung bedeutet für Frau Fichte, dass sie emotional und strukturell für die Sicherheit und das<br />
Wohlbefinden des Kindes zu sorgen hat.<br />
Die Betreuungsperson sollte in der Betreuungssituation nicht die Rolle der Ersatzmutter übernehmen.<br />
Wenn dies unumgänglich ist ersetzt man die Mutter, sonst ergänzt, stützt, animiert und kontrolliert man sie<br />
in der Unterstützung.<br />
Perspektiven der Betreuungssituation<br />
Frau Fichte erläutert, dass sie institutionell keine Verbesserungsmöglichkeiten sieht, da, mit den<br />
verschiedenen Konzeptstufen, einer Entwicklung der Beziehung schon entsprochen werde. Für Frau F.<br />
könnte sich Frau Fichte eine Selbsterfahrungsgruppe für Mütter mit fremd betreuten Kindern vorstellen.<br />
Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />
Frau Fichte erwähnt zunächst, dass es ein Vorteil ist, dass das Mutter-Kind-Heim an eine grosse<br />
Organisation angeschlossen ist. Sie bezeichnet es als interne Ressource, dass ein verbaler Austausch, wenn<br />
nötig auch ein kurzfristiger Wechsel in eine andere Wohngruppe stattfinden kann. Fachliche Beratungen<br />
gibt es in Form von interner und externer Weiterbildung, Supervision. Spezifisch fachliche Informationen<br />
werden auch in Literatur eingeholt.<br />
Eine Koordinationsstelle würde Frau Fichte befürworten. Als Anforderungen nennt sie Interdisziplinarität<br />
und Kostenlosigkeit. Die Aufgaben wären die Arbeit mit betroffenen Eltern in Erfahrungsgruppen, die<br />
Vernetzung von Institutionen und Kirchen, sowie Supervision.<br />
Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Die heilpädagogische Gemeinschaft hat einen christlichen Hintergrund, wie man der folgenden<br />
Argumentation entnehmen kann. Frau Fichte sagt, dass sie nicht das Recht auf einen Bauch betonen<br />
möchte, sondern das Recht eines Lebewesens auf Leben. Menschen können nicht über Leben entscheiden,<br />
sondern das Leben, das entstanden ist soll auch geboren werden.<br />
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11 Betreuungssituation G: Auswertungsergebnisse zu Themenbereichen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Eltern(-teil) zuzuordnen:<br />
Kinderwunsch<br />
Frau Ginster weiss von Frau G., dass beide Kinder geplant waren und ein Kinderwunsch bestand.<br />
Veränderung durch die Geburt<br />
Frau G. kam durch die Heirat mit Herrn G. in die Region. Das Ehepaar lebte zusammen, Frau G. arbeitete<br />
100% im Textilatelier. Bei der ersten Schwangerschaft äusserte Frau G., wie Frau Ginster den Akten<br />
entnimmt, Angst vor der Veränderung, die aber nicht durch Reaktionen der Umwelt, sonder durch ihre<br />
Gefühle zum Beginn eines neuen Lebensabschnittes hervorgerufen wurden.<br />
Lebensumstände der Eltern<br />
Herr und Frau G. leben mit ihren Kindern Gustav, 6jährig und Gesine, 4jährig in einem Zweifamilienhaus<br />
etwas ausserhalb des Dorfes. Den zweiten Teil des Hauses bewohnt die Schwiegermutter von Frau G.. Herr<br />
G. arbeitet ausserhaus, Frau G. ist Hausfrau und Mutter. Zusätzlich arbeitet sie einen Tag in der Woche im<br />
Textilatelier. Es ist geplant, dass sie wieder mehr arbeitet, wenn die Kinder grösser sind. Herr und Frau G.<br />
sind Mitglieder im Turnverein des Dorfes.<br />
Beziehung zum Kind<br />
Frau Ginster beschreibt die Beziehung von Frau G. zu den Kindern als liebevoll und sehr mütterlich.<br />
Ressourcen und Grenzen<br />
Zu Ressourcen und Grenzen von Frau G. konnte sich Frau Ginster nicht äussern. Sie erwähnt nur, dass Frau<br />
G. gut zu recht komme und nie einen gestressten Eindruck hinterlassen habe.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Kind zuzuordnen:<br />
Situation des Kindes<br />
Die Kinder werden durch die Mutter und wenn diese arbeitet durch die Grossmutter betreut. Der Junge<br />
besucht die Spielgruppe und wechselt nun in den Kindergarten.<br />
Entwicklung des Kindes und Fördermassnahmen<br />
Frau Ginster beurteilt die Entwicklung der Kinder als vollkommen normal. Es sind keine zusätzlichen<br />
Fördermassnahmen notwendig.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Rahmenbedingungen der<br />
Betreuungssituation zuzuordnen:<br />
Kurzbeschreibung der Betreuungssituation<br />
Es handelt sich hierbei nicht um eine Betreuungssituation. Die Familie lebt weitgehend selbständig. Frau<br />
Ginster ist Leiterin des Textilateliers und Bezugsperson von Frau G..<br />
Wohnen<br />
Die Familie wohnt in einem Zweifamilienhaus ausserhalb des Dorfs.<br />
Unterstützung<br />
Frau Ginster ist Ansprechperson von Frau G. in Problemsituationen. Frau G. erzählt ab und zu von ihrer<br />
Familie, kommt aber selten mit Fragen oder Problemen aus dem Privatbereich. Frau Ginster würde sich in<br />
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Absprache mit der Familie um zusätzlich benötigte Unterstützung kümmern. Pro Jahr findet ein<br />
Standortgespräch statt, bei dem Veränderungen der Situation festgehalten werden.<br />
Die Familie erfährt innerfamiliäre Unterstützung durch die Grossmutter der Kinder.<br />
Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />
Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />
Frau Ginster hat eine sehr positive Einstellung.<br />
Einstellung zur Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />
Frau Ginster äussert, dass jeder Mensch ein Recht auf Elternschaft hat und dass die Unterstützung dieser<br />
Elternschaften durch die Gesellschaft gewährleistet sein müsse. Das Kindeswohl erachtet sie als sehr<br />
wichtig. Der Begriff der elterlichen Fähigkeiten scheint ihr vage, denn niemand ist im Stande zu werten,<br />
wer elterliche Fähigkeiten besitzt und wer nicht.<br />
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