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psychischen Folgen einer Sterilisation, die besonders da auftreten, wo geistig behinderte<br />
Menschen als Minderjährige ohne entsprechende Information sterilisiert worden sind und dies<br />
erst Jahre danach erfahren (vgl. WALTER 1997: 43).<br />
Heute ist Sterilisation urteilsfähiger Personen in Deutschland nur mit deren Einwilligung<br />
möglich und Sterilisation urteilsunfähiger Personen aufgrund der Gesetze praktisch nicht mehr<br />
zu rechtfertigen. Vorbeugende Sterilisationen werden nicht mehr vorgenommen. In der Schweiz<br />
ist ein entsprechendes Gesetz seit 1. Juli 2005 in Kraft.<br />
2.5.3 Partnerschaft und Ehe<br />
Partnerschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist, im Gegensatz zu früher,<br />
grundsätzlich akzeptiert (vgl. FRISKE 1995: 85). Oftmals besteht ein starker Wunsch nach<br />
einem Partner, wobei viele Menschen mit geistiger Behinderung sich, wohl aus einem<br />
Normalitätsgedanken heraus, einen nicht behinderten Partner vorstellen (vgl. ebd. 1995: 88).<br />
Die Bedeutung einer Partnerschaft für Menschen mit geistiger Behinderung unterscheidet sich<br />
nicht wesentlich von der Bedeutung für nicht behinderte Menschen. Allerdings erwähnen<br />
HOYLER/WALTER, dass eine partnerschaftliche Beziehung für Menschen mit geistiger<br />
Behinderung auch bedeutet, sich ihrer selbst und ihrer Attraktivität für andere bewusst zu werden<br />
(vgl. HOYLER/WALTER 1987: 152).<br />
Die Kontaktmöglichkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung sind meist eingeschränkt,<br />
wobei sich die Situation in den letzten Jahren durch Initiativen wie Möglichkeiten für<br />
Kontaktanzeigen oder Kontaktparties für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert hat.<br />
Partnerschaften von Menschen mit geistiger Behinderung müssen oftmals begleitet werden.<br />
Hierbei wird in der Literatur erwähnt, dass das „Beziehungsverhalten“ den Betreuungspersonen<br />
oft fremd erscheint. Dieser Umstand führt FRISKE auf ein eher starres, traditionelles<br />
Rollenverhalten zurück, das viele Menschen mit geistiger Behinderung verinnerlicht haben (vgl.<br />
FRISKE 1995: 90).<br />
Menschen mit geistiger Behinderung in Partnerschaften äussern häufig den Wunsch zu heiraten.<br />
Es stellt sich die Frage, welche Vorstellung sie mit dem Begriff Ehe verbinden. Über die<br />
Motivation eine Ehe einzugehen findet man in Fachliteratur verschiedenes. „Vielleicht sind mit<br />
dem Heiratswunsch zwei vitale Bedürfnisse verbunden: Das Bedürfnis, eine persönliche<br />
Beziehung durch ihre soziale Anerkennung zu festigen, und das Bedürfnis, durch Selbständigkeit<br />
in der Lebensgestaltung den Nachweis der eigenen Normalität zu erbringen“ (FRISKE 1997:<br />
41f). Allgemein lässt sich sagen, dass die Motivation von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
eine Ehe zu schliessen nicht gross von der nicht behinderter Menschen unterscheiden. Man kann<br />
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