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Behinderung vor, Frau Astrid Bruhin berichtete von einer Betreuungssituation und Herr Thomas<br />
Bickel ging auf Rechtslage und Finanzierungsmöglichkeiten ein.<br />
Am Nachmittag konnten die Themen der Referate vom Vormittag in Workshops vertieft werden.<br />
Der Workshop „Forschung“ kam aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande, was damit<br />
zusammenhängt, dass die meisten teilnehmenden Fachpersonen in der Praxis tätig sind.<br />
Im Workshop „Selbstbestimmung, Normalisierung und Kindeswohl“, welcher infolgedessen<br />
doppelt geführt wurde, herrschte in der ersten Gruppe zunächst der Konsens, dass Elternschaft<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung als Form der Selbstbestimmung unterstützt werden<br />
soll. Über eine Verdeutlichung der Bedeutung von Kindeswohl und Selbstbestimmung ergab<br />
sich darauf eine Diskussion über verschiedene Problembereiche, wie beispielsweise die<br />
Erfassung von elterlicher Kompetenz oder Umsetzung von Selbstbestimmung, Sexualität,<br />
Verhütung und Elternschaft in Institutionen. Im zweiten Workshop zu demselben Thema wurde<br />
einerseits über das Beispiel einer Elternschaft in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft<br />
gesprochen, bei der das Kindeswohl als gesichert angesehen wurde. Andererseits ging die<br />
Diskussion um Einstellungen, Haltungen und Handlungsweisen auf gesellschaftliche<br />
Voraussetzungen ein. Es zeigte sich, dass man von Akzeptanz von Eltern mit geistiger<br />
Behinderung und deren Kinder auf gesellschaftlicher Ebene weit entfernt ist.<br />
Im dritten Workshop zum Thema „Aktuelle Konzepte“ fanden sich Personen ein, die im<br />
ambulanten, beraterischen Bereich oder im stationären Bereich tätig sind. Es ging zunächst um<br />
Anforderungen an Betreuungskonzepte. Es stellte sich heraus, dass weniger grundlegende als<br />
individuelle Konzepte gefragt sind. Es wurde zudem erwähnt, dass eine Enttabuisierung von<br />
Partnerschaft, Sexualität und Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung in der<br />
Gesellschaft vonnöten ist, aber auch die Fachpersonen ihre Haltung gegenüber der Thematik<br />
Elternschaft finden, hinterfragen und problematisieren müssen.<br />
Im vierten Workshop wurde über „Rechtslage und Finanzierungsmöglichkeiten“ diskutiert. Es<br />
herrschte die Ansicht, dass die Einstellung gegenüber der Elternschaft geistig behinderter<br />
Menschen vom Schutzgedanke weg zu deren Recht auf Partnerschaft, Sexualität oder<br />
Elternschaft wechselt. Diese Einstellung ist allerdings gesellschaftlich keineswegs verankert.<br />
Zum Schluss der Fachtagung fanden sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer<br />
Schlussdiskussion zusammen, bei der zentrale Themen der Referate und Workshops nochmals<br />
aufgenommen wurden.<br />
Um Rückmeldung zur Veranstaltung und zur thematischen Positionierung der teilnehmenden<br />
Fachpersonen zu erhalten, wurde ein Evaluationsbogen verteilt.<br />
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