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Sensibilisierung der Gesellschaft und dem Abbau von Tabus beitragen soll. Dazu können Berichte von<br />

betroffenen Paaren beitragen. Auch sozialpolitisch müsste Elternschaft vermehrt zum Thema gemacht<br />

und die Behörden auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden. Es wird zudem darauf hingewiesen,<br />

dass die Öffentlichkeitsarbeit bei jedem Einzelnen beginne.<br />

Die Rechtslage zur Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nur wenigen genau<br />

bekannt und es wird auf das Defizit an überschaubaren Rechtsgrundlagen hingewiesen. Weiter wird<br />

die Entwicklung vom gesetzlich festgelegten „Schutz“ der Menschen mit einer geistigen Behinderung<br />

zur Betonung seiner „Rechte“ als wichtig erachtet. Das Recht auf gelebte Sexualität oder das Recht auf<br />

Elternschaft, das in Rückmeldungen als Persönlichkeitsrecht und den Grundrechten zugehörig<br />

bezeichnet wurde, gehört hierzu. Es wird gefordert, dass mindestens der bestehende rechtliche Rahmen<br />

vollumfänglich genutzt werden soll.<br />

Institutionelle Ebene<br />

Im Zusammenhang mit Institutionen wird konstatiert, dass es in der Verantwortung der einzelnen<br />

Institutionen liegt, sich mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

auseinanderzusetzen. Im Falle einer Schwangerschaft kann dann von einer echten Vorbereitung der<br />

Elternschaft gesprochen werden. Zudem wird gefordert, dass sexualpädagogische Konzepte erarbeitet<br />

werden müssen, die neben der Sexualität und der Partnerschaft auch den Kinderwunsch und die<br />

Elternschaft thematisieren.<br />

Die Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung bedingt teilweise umfängliche<br />

Unterstützungsangebote. Eine Person formuliert das sehr deutlich: „Wenn Elternschaft, dann dringend<br />

gute Wohn- und Lebenssituation mit Unterstützung zur Verfügung stellen!“. Es wird erwähnt, dass<br />

bisher pragmatische Lösungen für Einzelfälle erarbeitet wurden und die Grundsatzdiskussionen<br />

anhand der Einzelfälle geführt werden, was einen grossen Kräfteeinsatz aller Beteiligten und sogar<br />

Überforderung bedeute. Eine Grundsatzdiskussion könnte von der Evaluation bestehender Angebote<br />

ausgehen, zudem auf eine Bedarfsabklärung zurückgreifen, mit dem Vorteil, dass im Einzelfall nicht<br />

immer alles nochmals neu erfunden werden müsse. Eine „Generallösung“ ist laut mehreren Angaben<br />

nicht möglich. Es müssten bestehende Angebote geöffnet oder neue Angebote geschaffen werden,<br />

welche den bestehenden Anforderungen genügen sollen. Es sollte sich um individuelle und flexible<br />

Konzepte für Unterstützungsformen handeln, die regional organisiert sind. Die qualifizierten<br />

Betreuungspersonen sollten sich im Spannungsfeld Kindeswohl und Selbstbestimmung zurechtfinden,<br />

die Verantwortungsbereiche müssen unter möglichst wenigen Bezugspersonen klar geregelt sein. Eine<br />

Person erwähnt, dass das Normalisierungsprinzip so verstanden werden muss, dass neben den<br />

Fähigkeiten der Eltern, dem ressourcenorientierten Denken, auch die gesellschaftliche Realität nicht<br />

vergessen werden darf. Nicht nur Angebote bezüglich der Unterstützung von Elternschaften sollen in<br />

konzeptuelle Überlegungen einbezogen werden, sondern auch Beratung sowohl bezüglich<br />

Partnerschaft und Kinderwunsch, als auch bezüglich der doch häufig vorkommenden Trennung der<br />

Kindsmutter vom biologischen Vater. Der Kindesschutz ist allen Fachpersonen ein wichtiges<br />

Anliegen.<br />

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