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Sensibilisierung der Gesellschaft und dem Abbau von Tabus beitragen soll. Dazu können Berichte von<br />
betroffenen Paaren beitragen. Auch sozialpolitisch müsste Elternschaft vermehrt zum Thema gemacht<br />
und die Behörden auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden. Es wird zudem darauf hingewiesen,<br />
dass die Öffentlichkeitsarbeit bei jedem Einzelnen beginne.<br />
Die Rechtslage zur Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nur wenigen genau<br />
bekannt und es wird auf das Defizit an überschaubaren Rechtsgrundlagen hingewiesen. Weiter wird<br />
die Entwicklung vom gesetzlich festgelegten „Schutz“ der Menschen mit einer geistigen Behinderung<br />
zur Betonung seiner „Rechte“ als wichtig erachtet. Das Recht auf gelebte Sexualität oder das Recht auf<br />
Elternschaft, das in Rückmeldungen als Persönlichkeitsrecht und den Grundrechten zugehörig<br />
bezeichnet wurde, gehört hierzu. Es wird gefordert, dass mindestens der bestehende rechtliche Rahmen<br />
vollumfänglich genutzt werden soll.<br />
Institutionelle Ebene<br />
Im Zusammenhang mit Institutionen wird konstatiert, dass es in der Verantwortung der einzelnen<br />
Institutionen liegt, sich mit der Thematik Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
auseinanderzusetzen. Im Falle einer Schwangerschaft kann dann von einer echten Vorbereitung der<br />
Elternschaft gesprochen werden. Zudem wird gefordert, dass sexualpädagogische Konzepte erarbeitet<br />
werden müssen, die neben der Sexualität und der Partnerschaft auch den Kinderwunsch und die<br />
Elternschaft thematisieren.<br />
Die Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung bedingt teilweise umfängliche<br />
Unterstützungsangebote. Eine Person formuliert das sehr deutlich: „Wenn Elternschaft, dann dringend<br />
gute Wohn- und Lebenssituation mit Unterstützung zur Verfügung stellen!“. Es wird erwähnt, dass<br />
bisher pragmatische Lösungen für Einzelfälle erarbeitet wurden und die Grundsatzdiskussionen<br />
anhand der Einzelfälle geführt werden, was einen grossen Kräfteeinsatz aller Beteiligten und sogar<br />
Überforderung bedeute. Eine Grundsatzdiskussion könnte von der Evaluation bestehender Angebote<br />
ausgehen, zudem auf eine Bedarfsabklärung zurückgreifen, mit dem Vorteil, dass im Einzelfall nicht<br />
immer alles nochmals neu erfunden werden müsse. Eine „Generallösung“ ist laut mehreren Angaben<br />
nicht möglich. Es müssten bestehende Angebote geöffnet oder neue Angebote geschaffen werden,<br />
welche den bestehenden Anforderungen genügen sollen. Es sollte sich um individuelle und flexible<br />
Konzepte für Unterstützungsformen handeln, die regional organisiert sind. Die qualifizierten<br />
Betreuungspersonen sollten sich im Spannungsfeld Kindeswohl und Selbstbestimmung zurechtfinden,<br />
die Verantwortungsbereiche müssen unter möglichst wenigen Bezugspersonen klar geregelt sein. Eine<br />
Person erwähnt, dass das Normalisierungsprinzip so verstanden werden muss, dass neben den<br />
Fähigkeiten der Eltern, dem ressourcenorientierten Denken, auch die gesellschaftliche Realität nicht<br />
vergessen werden darf. Nicht nur Angebote bezüglich der Unterstützung von Elternschaften sollen in<br />
konzeptuelle Überlegungen einbezogen werden, sondern auch Beratung sowohl bezüglich<br />
Partnerschaft und Kinderwunsch, als auch bezüglich der doch häufig vorkommenden Trennung der<br />
Kindsmutter vom biologischen Vater. Der Kindesschutz ist allen Fachpersonen ein wichtiges<br />
Anliegen.<br />
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