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Ein Argument, Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung nicht zuzulassen, war<br />

und sind noch immer die, bei Menschen mit geistiger Behinderung, nur begrenzt vorhandenen<br />

elterlichen Fähigkeiten.<br />

An dieser Stelle muss man sich zunächst fragen, was die Kriterien elterlicher Kompetenz sind<br />

und wer diese festsetzt und über deren Vorhandensein entscheidet. Selbst, wenn diese<br />

Fähigkeiten vermeintlich nicht vorhanden sein sollten, muss beachtet werden, dass Prognosen<br />

darüber, ob eine Person mit einer geistigen Behinderung in der Lage sein wird, Elternfunktionen<br />

wahrzunehmen als äusserst problematisch gesehen werden (vgl. PIXA-KETTNER 1997: 35).<br />

SPARENBERG bringt in ihrem Beitrag „Geistige Behinderung und elterliche Kompetenz“ eine<br />

Einschätzung der elterlichen Kompetenz geistig behinderter Eltern. Eine Elternschaft setzt<br />

heutzutage vielfältige soziale, psychische und kommunikative Kompetenzen, Kenntnisse und<br />

Kapazitäten voraus, die nur wenige Eltern, ob nun mit oder ohne geistige Behinderung, ohne<br />

Unterstützung von aussen besitzen und aufbringen können (vgl. SPARENBERG 2001: 112). Bei<br />

einer veränderten Auffassung von Elternschaft, werden nun die elterlichen Kompetenzen<br />

weniger als individuelle Attribute gesehen, sondern konstituieren sich im Netz sozialer<br />

Beziehungen und materieller Lebensumstände. So sollen sich Eltern für ihr Kind zuständig<br />

fühlen, auch wenn sie nicht in der Lage sind, alle elterlichen Aufgaben selbst zu übernehmen<br />

(vgl. SPARENBERG 2001: 113). Elterliche Kompetenzen von Menschen mit geistiger<br />

Behinderung werden im anglo-amerikanischen Raum bereits seit Anfang der 80er Jahre<br />

erforscht. In frühen Studien werden überwiegend die elterlichen Defizite betont. SPARENBERG<br />

nennt Bereiche elterlicher Kompetenzen, bei denen Menschen mit leichter und mittlerer geistiger<br />

Behinderung Schwierigkeiten haben (vgl. MCGAW 1995; PRANGENBERG 1999 In:<br />

SPARENBERG 2001: 113):<br />

- angemessene Ernährung der Kinder<br />

- rechtzeitige Identifikation von Kindererkrankungen und Ergreifen medizinischer Massnahmen<br />

- Einschätzung der Gefahren im Haushalt<br />

- angemessene Anregung und Förderung des Kindes in seiner Entwicklung<br />

- Gestaltung eines affektiven, responsiven und konsequenten Umgangs mit dem Kind<br />

- angemessenes Durchsetzen gegenüber dem Kind mit zunehmendem Alter des Kindes<br />

Immer wieder wird das Phänomen der Kindesvernachlässigung betont, das seinen Ausdruck in<br />

sozialisationsbedingten Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten findet. Bis in<br />

den 90er-Jahren wurden Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder<br />

geistig behinderter Eltern linear-kausal auf Inkompetenz der Eltern reduziert (vgl.<br />

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