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Lebensgemeinschaft. Die Räumlichkeiten sind grosszügig, und Frau Ahorn betont, dass der Familie mehr<br />

Platz zur Verfügung steht, als wenn sie selbständig leben würde.<br />

Unterstützung<br />

Auf die Frage nach der Zielsetzung der Unterstützung, antwortet Frau Ahorn, dass die verschiedenen<br />

beteiligten Parteien verschiedene Zielsetzungen haben. Das Ziel von Frau A. ist es selbständig leben zu<br />

können. Die Amtsvormundschaft hat das primäre Ziel, für das Kindeswohl zu sorgen und dem Kind gute<br />

Entwicklungsvoraussetzungen zu ermöglichen. Frau Ahorn als Betreuungsperson hat die Zielsetzung die<br />

Mutter in ihrer Aufgabenbewältigung zu kontrollieren, ihr möglichst viel beizubringen und da zu<br />

kompensieren wo es notwendig erscheint. Diese verschiedenen Zielsetzungen ergeben für Frau Ahorn die<br />

Anforderungen, die an eine Betreuung von Mutter und Kind gestellt werden.<br />

Als Aufgaben der Unterstützung nennt Frau Ahorn einerseits die Unterstützung der Mutter in alltäglichen<br />

Aufgaben, sowie bei der Pflege des Kindes durch Begleitung und Vorzeigen. Die Beziehung zwischen<br />

Mutter und Kind soll gestützt werden, die Mutterrolle unterstützt. Andererseits hat die Betreuungsperson<br />

die Aufgabe, das Kind zu schützen.<br />

Die Betreuung in der Lebensgemeinschaft ist, abgesehen von der Vormundschaftsbehörde, die einzige<br />

professionelle Unterstützung, die Mutter und Kind bekommen. Externe Unterstützungsmassnahmen waren<br />

bisher nicht notwendig.<br />

Finanzierung<br />

Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) wurde für Möglichkeiten der Finanzierung angefragt,<br />

reagierte aber ablehnend, mit der Begründung, dass sie nicht etwas finanzieren wollen, das nicht in ihren<br />

Aufgabenbereich falle. Es wurde nun eine provokative Lösung gewählt. Das Kind zahlt denselben Tarif,<br />

wie alle anderen auch. Beim BSV wurde angegeben, dass das Kind eine IV-Kinderrente hat. Ob das BSV<br />

zahlt, ist zum Zeitpunkt des Interviews noch unklar.<br />

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />

Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />

Frau Ahorn meint, dass die praktische Erfahrung in der Betreuung einer Elternschaft von Menschen mit<br />

geistiger Behinderung bei ihr zu einer Veränderung der Einstellung gegenüber ebendiesen Elternschaften<br />

geführt habe. Früher sei ihr die Möglichkeit der Betreuung von Eltern mit einer geistigen Behinderung gar<br />

nicht bewusste gewesen. Die Betreuung empfindet sie als sehr interessant, als Herausforderung und<br />

zuweilen auch anstrengend, was aber auch die Lebensform der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft<br />

ohne Mutter und Kind sei. Von der Selbstreflexion und der Beziehungsgestaltung her sei diese spezielle<br />

Betreuungssituation keine besondere Herausforderung.<br />

Stellung in der Betreuungssituation<br />

Frau Ahorn, Sozialpädagogin HFS, leitet mit ihrem Mann, der diplomierter Landwirt, in Ausbildung zum<br />

Betreuer, ist, die sozialpädagogische Lebensgemeinschaft auf dem Bauernhof. Sie ist Hauptbetreuerin von<br />

Frau A. und ihrer Tochter.<br />

Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />

/Konkurrenz<br />

Einen Problembereich der Betreuung sieht Frau Ahorn in der Erziehung. Es treffen verschiedene<br />

Auffassungen von Erziehung der Mutter und der involvierten Fachpersonen aufeinander. Ein weiterer<br />

Problembereich ist die Mühe von Frau A. mit jeglichen Veränderungen. Diese bewirkt, dass Frau A.<br />

unbewusst Entwicklung verhindert statt fördert, Angst um das Kind hat und das Kind am liebsten so<br />

behalten möchte wie es ist. Dies steht im Gegensatz zur stetigen Entwicklung eines Kleinkindes.<br />

Für Frau Ahorn ist es schwierig zu entscheiden, wann es erforderlich ist einzuschreiten und so das<br />

Vertrauensverhältnis zu Frau A. zu gefährden. Es stellt sich für sie die Frage, an welchem Punkt die Grenze<br />

überschritten und zum Schutz des Kindes das Eingreifen notwendig ist. Damit zusammenhängend<br />

beschreibt Frau Ahorn es als problematisch, dass die Mutter sie als Konkurrenz wahrnehmen könnte, wenn<br />

sie in verschiedenen Bereichen die Mutter zu sehr ersetzen würde. Das scheint nicht der Fall zu sein, da<br />

Frau Ahorn die Unterstützung zusammen mit Frau A. gestaltet und selber noch keine Kinder hat. So ist die<br />

Kleinkinderbetreuung auch für Frau Ahorn neu und Frau A. und Frau Ahorn lernen gemeinsam. Ein<br />

Mitarbeiter von Frau Ahorn hat ein Baby. Dessen Ratschläge nimmt Frau A. nur sehr ungern an. Ein<br />

weiteres Problem stellt die Gratwanderung zwischen Nähe und Distanz in der Beziehung von Frau Ahorn<br />

zur Mutter dar. Durch das Zusammenleben und die Betreuung von Mutter und Kind entwickelt sich eine<br />

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