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Untersuchung von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN zeigte sich, dass rund ein<br />
Fünftel der genannten Kinder adoptiert oder in Pflegefamilien aufgenommen waren (PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 18).<br />
Eine Trennung vom Kind muss, egal ob direkt nach der Geburt oder auch zu einem späteren<br />
Zeitpunkt, von den Eltern mit geistiger Behinderung mitgetragen, nachvollzogen und akzeptiert<br />
sein. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN befragten in ihrer Studie die von ihren<br />
Kindern getrennten Eltern(-teile), ob diese an der Entscheidung zur Trennung beteiligt waren.<br />
Etwa die Hälfte der Eltern(-teile) schien, nach eigenen Aussagen nicht beteiligt und hätten sich<br />
ein Zusammenleben mit Unterstützung vorstellen können. Andere Eltern(-teile) wiederum gaben<br />
an, dass die Kinder wohl anderweitig besser untergebracht seien (vgl. PIXA-<br />
KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1996: 64). Ein Kind sollte nur fremdplatziert werden,<br />
wenn das Belassen des Kindes bei den geistig behinderten Eltern unter keiner<br />
Unterstützungsmöglichkeit verantwortbar scheint oder auch, wenn diese Lösung als Vorschlag<br />
der Eltern oder in Absprache mit ihnen als richtig erachtet wird. Eine Trennung von Eltern und<br />
Kind muss nicht als ein Scheitern der unterstützten Elternschaft angesehen werden, sondern kann<br />
unter Umständen die beste Lösung für alle Parteien darstellen. Eine spätere Trennung wird laut<br />
PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN aufgrund ermöglichter eigener Erfahrungen der<br />
Eltern eher akzeptiert (vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKE 1996: 70). Eine<br />
Trennungsbegleitung hatten die Mütter und Väter des Forschungsprojektes meist nicht erfahren,<br />
obschon offensichtlich ein dringendes Bedürfnis nach einer Aufarbeitung der Trennung besteht<br />
(vgl. PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN 1995: 194). Die Untersuchung hat zudem<br />
gezeigt, dass eine unverarbeitete, nicht akzeptierte Trennung in einigen Fällen eine erneute<br />
Schwangerschaft provozierte (vgl. BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 226).<br />
Wenn ein Kind in einem Heim platziert ist, adoptiert wird oder in eine Pflegefamilie kommt,<br />
kann der Kontakt von Eltern(-teil) und Kind bestehen bleiben. In diesem Fall wird eine<br />
Trennungsbegleitung mit einer Begleitung des Kontakts verbunden. Wichtig scheint<br />
zusammenfassend vor allem der Einbezug der Eltern oder des Eltern(-teils) in die Entscheidung<br />
der Fremdplatzierung des Kindes, professionelle Trennungsbegleitung der Eltern, des Elternteils<br />
oder des Kindes, sowie Ermöglichung des weiteren Kontakts von Eltern(-teil) und Kind, falls<br />
dies gewünscht ist. Es scheint zentral, dass die Seite der Eltern mit geistiger Behinderung, wie<br />
auch die Seite des Kindes betrachtet werden. Das Wohl beider muss bei der gewählten Lösung<br />
gewährleistet sein.<br />
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