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Das Interview führte ich mit Frau Birke, die zuerst Gruppenleiterin auf der Wohngruppe, in der die Familie lebt, war<br />

und die Familie in deren Anfangszeiten betreute. Sie ist jetzt als Wohnbereichsleiterin der Institution für das<br />

Wohnen allgemein zuständig. Durch ihre lange Arbeit mit der Familie konnte sich ein starkes Vertrauensverhältnis<br />

entwickeln. Frau Birke hat als Quereinsteigerin keine spezifisch sozialpädagogische Ausbildung, besuchte aber<br />

verschiedene Fachkurse.<br />

Die betreuten Personen der Betreuungssituation B sind Herr und Frau B. mit ihrer 3jährigen Tochter Bettina. Die<br />

Familie wohnt in der Wohngruppe dieser Institution. Auf der Wohngruppe wohnen neben der dreiköpfigen Familie<br />

noch zwei Bewohnerinnen mit mittlerer geistiger Behinderung und zwei schwer geistig behinderte junge Männer.<br />

Es handelt sich um eine stationäre Betreuungsform über 24 Stunden. Vater, Mutter und Kind haben je eine eigene<br />

Hauptbetreuungsperson, für Familienfragen ist die Hauptbetreuungsperson des Kindes zuständig. Die dreiköpfige<br />

Familie lebt nach dem erstellten Konzept Familie in der Wohngruppe. Das Kind hat ein eigenes Kinderzimmer, die<br />

Eltern einen grossen Raum mit Esstisch, Lavabo, Sofa und Fernseher, der als Schlaf- und Wohnzimmer dient. Die<br />

Familie isst in diesem Raum. Abends können die Eltern sich so aus den Gruppenräumen in ihre privaten<br />

Räumlichkeiten zurückziehen, wenn das Kind schläft.<br />

Frau B. hat eine geistige Behinderung. Herr B. hat zusätzlich zur geistigen Behinderung psychische Störungen und<br />

ist demzufolge nicht sehr belastbar. Frau Birke bezeichnet die Partnerschaft der Eltern als stabil.<br />

Die Mutter wohnte vor der Geburt des Kindes in einer Institution, in der sie auch arbeitete. Der Vater lebte und<br />

arbeitete in einer heilpädagogischen Grossfamilie auf einem Bauernhof. Zwei Monate vor der Geburt kamen Mutter<br />

und Tochter in ein Mutter-Kind-Heim. Der Vater sah seine Familie kaum, worauf Herr und Frau B. die Initiative<br />

ergriffen und mit Unterstützung der Beiständin des Kindes nach einem Lebensraum für die ganze Familie suchten.<br />

Ein Jahr nach der Geburt von Bettina, nach vielen Absagen, konnten sie als Familie in die Institution einziehen. Es<br />

ist unklar, ob die Schwangerschaft ein Unfall war oder nicht. Das Kind wurde in einer Pillenpause gezeugt. Die<br />

Mutter hatte einen starken Kinderwunsch, der auch thematisiert wurde, aber nach Erzählungen von Frau B.<br />

vorwiegend negative Reaktionen hervorrief. Als Frau B. schwanger war, kämpften die Eltern abermals gegen<br />

ablehnende Reaktionen und die empfohlene Abtreibung.<br />

Die Ressourcen der Eltern liegen laut Frau Birke darin, dass sie wissen, dass sie Hilfe benötigen und diese auch<br />

annehmen können. Die Grenzen der beiden liegen klar im kognitiven Bereich.<br />

Das Kind steht unter Beistandschaft, das Sorgerecht liegt bei den Eltern.<br />

Bei Bettina ist ein leichter Entwicklungsrückstand im sprachlichen Bereich bemerkt worden. Sie besucht daher die<br />

heilpädagogische Früherziehung.<br />

6.1.2.2 Interpretation der Betreuungssituation B<br />

Themenbereich Eltern:<br />

Frau B. hatte einen starken Kinderwunsch. Sie besprach diesen mit ihrer Beiständin, was eine<br />

vorwiegend negative Reaktion hervorrief. Auch Herr B. hatte einen Kinderwunsch, hinter dem<br />

laut Frau Birke aber eher der Wunsch nach einer Familie und damit der Wunsch nach Normalität<br />

standen. Beide waren sich bewusst, dass sie nach der Geburt eines Kindes nicht mehr selbständig<br />

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