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1 Finanzierungsmöglichkeiten durch IV und EL<br />

___________________________________________________________________________<br />

Situation A: Mutter und Vater, beide mit einer leichten geistigen Behinderung, leben mit ihrer 5jährigen<br />

Tochter in einer Mietswohnung. Alle drei Familienmitglieder stehen unter Beistandschaft. Der Vater arbeitet<br />

an einem geschützten Arbeitsplatz, die Mutter ist Hausfrau und betreut ihr Kind. Die Tochter hat keine<br />

Behinderung und besucht regulär den ersten Kindergarten. Dreimal die Woche wird die Familie von einer<br />

Begleitperson besucht, die sie ambulant in lebenspraktischen Bereichen unterstützt. Die Eltern der Mutter<br />

wohnen in demselben Dorf uns unterstützen die Familie der Tochter ebenfalls.<br />

Antwort Herr Huber: „Es ist anzunehmen, dass der Vater eine IV-Rente bezieht Vermutlich auch die Ehefrau. Für<br />

das Kind gibt es eine Kinderrente. Es ist davon auszugehen, dass kein grösseres Vermögen besteht (höchstens<br />

vielleicht bei einer Erbschaft im Todesfall der Eltern von Mutter und Vater) und dass Anspruch auf<br />

Ergänzungsleistungen besteht. Damit ist ein Lebensbedarf in der Höhe von 35'000 Franken gedeckt. Dazu kommen<br />

Beiträge an Mietzins und Krankenkasse. Die ausgewiesene lebenspraktische Begleitung kann bei den EL über die<br />

Krankheits- und Behinderungskosten bis zu jährlich 4800 Franken vergütet werden“.<br />

Situation B: Die Mutter hat eine mittlere geistige Behinderung und lebt mit ihrem dreijährigen Kind in einer<br />

heilpädagogischen Grossfamilie. Der Vater ist unbekannt. Mutter und Kind stehen unter Vormundschaft.<br />

Das Kind hat eine starke Entwicklungsbeeinträchtigung und besucht eine heilpädagogische Förderlehrerin.<br />

Es wird soweit möglich von der Mutter betreut. Da die Mutter einer halbtäglichen Arbeit nachgeht, benötigt<br />

das Kind zu dieser Zeit Betreuung durch die Betreuungspersonen der heilpädagogischen Grossfamilie.<br />

Antwort Herr Huber: „Auch hier ist davon auszugehen das IV-Rente und eine Kinderrente ausgerichtet werden.<br />

Dazu kommen noch Ergänzungsleistungen. Allerdings ist die Berechnung anders als im Fall A. Für Mutter und Kind<br />

wird höchstwahrscheinlich eine Heimtaxe bezahlt. Also folgt die EL-Berechnung nach der Heimmethode; vgl. Rz<br />

33 des EL-Merkblattes. Die heilpädagogische Förderung wird mit der grössten Wahrscheinlichkeit von der IV<br />

übernommen“.<br />

Situation C: Mutter, Vater und die zwei Söhne im Alter von einem Jahr und sechs Jahren leben in einer<br />

Institution für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Familie ist in eine Wohngruppe integriert, bewohnt<br />

aber drei von den gemeinsamen Räumlichkeiten abgetrennte Zimmer. Die Betreuungspersonen der<br />

Wohngruppe sind für die gesamte Familie zuständig. Die Mutter hat eine mittlere geistige Behinderung und<br />

arbeitet in der internen Wäscherei, der Vater hat eine leichte geistige Behinderung und ausserhalb in einer<br />

geschützten Werkstätte. Das Kleinkind ist tagsüber bei einer Tagesmutter, die auch den grösseren Jungen,<br />

der die erste Klasse der Regelschule besucht ausserhalb der Schulzeit betreut. Das einjährige Kind ist in<br />

seiner Entwicklung normal, der sechsjährige Junge hat leichte Entwicklungsverzögerungen und nimmt in der<br />

Regelschule zusätzliche Unterstützung einer schulischen Heilpädagogin in Anspruch.<br />

Antwort Herr Huber: „Wäre wie Beispiel B. Nur dass eine IV-Rente mehr fliesst wie auch zwei Kinderrenten.<br />

Natürlich auch EL. Für die Tagesmutter müsste die Institution, in der die Familie lebt aufkommen. Der<br />

heilpädagogische Zusatz dürfte von der Schule übernommen werden“.<br />

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