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Frau Ahorn als sehr instabil bezeichnet, was unter anderem auf die eingeschränkte Beziehungsfähigkeit des Vaters<br />

zurückzuführen ist.<br />

Frau A. wohnte vor der Geburt des Kindes bei ihren Eltern und unterhielt mit Herrn A. eine Wochenendbeziehung.<br />

Nach der Geburt zog sie auf Drängen der Vormundschaftsbehörde in die heilpädagogische Lebensgemeinschaft. Es<br />

lässt sich nicht genau sagen, ob die Schwangerschaft geplant oder ungeplant war. Sicher ist, dass die Mutter einen<br />

Kinderwunsch hatte. Beim Vater vermutet die Betreuungsperson Frau Ahorn, dass eher der Wunsch nach Normalität<br />

und Unabhängigkeit im Vordergrund stand.<br />

Die Ressourcen der Mutter liegen laut der Betreuungsperson in der Beziehung, die sie zum Kind hat. Sie hat im<br />

Laufe der Betreuung gelernt, ihre Fähigkeiten besser einzuschätzen, und kann auf diese Weise auch besser<br />

Unterstützung anfordern und annehmen. Die Grenzen sieht Frau Ahorn bei der Mutter im kognitiven Bereich, beim<br />

Vater in der psychischen Labilität, und damit verbunden seiner Schwierigkeit Verantwortung wahrzunehmen.<br />

Frau A. hat erst seit der Schwangerschaft einen Vormund, das Kind steht ebenfalls unter Vormundschaft.<br />

Die Entwicklung von Amélie verlief bisher normal, daher gibt es keine spezifischen Fördermassnahmen.<br />

6.1.1.2 Interpretation der Betreuungssituation A<br />

Themenbereich Eltern:<br />

In der Betreuungssituation A werden Frau A. und ihr Kind Amélie in einer sozialpädagogischen<br />

Lebensgemeinschaft stationär unterstützt. Diese Betreuungsform hat den Vorteil, dass Mutter<br />

und Kind in einer Familie leben. Diese Wohnform erachte ich für eine unterstützte Elternschaft<br />

als sehr geeignet, da sie dem Zusammenleben als Familie sehr nahe kommt, und dennoch eine<br />

intensive Unterstützung über 24 Stunden ermöglicht und so – wie Frau Ahorn bemerkte – Mutter<br />

und Kind Schutz vor Überforderungssituationen bietet.<br />

Die Reaktion der näheren Angehörigen auf die Schwangerschaft von Frau A. war zunächst eher<br />

negativ. Frau Ahorn erklärt dies mit der Überforderung der Eltern von Frau A., was meiner<br />

Ansicht nach auf mangelnde fachliche Unterstützung und Beratung der Familie oder auch eine<br />

Überforderung der beteiligten Fachpersonen beim Entdecken der Schwangerschaft hindeuten<br />

könnte.<br />

Das Paar konnte durchsetzen, dass Frau A. das Kind nicht abtreiben musste, was ihr nahe gelegt<br />

wurde.<br />

„Ihr Kinderwunsch war sicher ein „echter“. Seiner war eher so, dass er eigene Entwicklungsschritte<br />

vollziehen wollte, die er aber gar nicht schafft.“<br />

Es stellt sich die Frage, ob das Paar vor der Schwangerschaft bei Äusserung des Kinderwunsches<br />

in Beratung war. Frau Ahorn konnte mir keine Auskunft darüber geben. Ich vermute, dass dies<br />

nicht der Fall war und das Paar daher mit den realistischen Folgen einer Elternschaft - nämlich<br />

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