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Nach SPARENBERG stehen die professionellen Helfer in Betreuungssituationen mit Eltern mit<br />

geistiger Behinderung enorm unter Druck. Rollenkonflikte, Auseinandersetzungen mit<br />

Wertvorstellungen, ungenügende Qualifikationsmöglichkeiten, schwierige finanzielle<br />

Regelungen sowie ein massiver Rechtfertigungsdruck bewirken oftmals eine schlechte<br />

Arbeitszufriedenheit. Das wiederum kann negative Auswirkungen auf die betreuten Eltern und<br />

das Kind haben (vgl. SPARENBERG 2001: 114).<br />

Eine in Literatur viel erwähnte Frage ist die nach der Anzahl der Betreuungspersonen. Hierbei<br />

gehen die Meinungen auseinander. Ein Netz von mehreren Ansprechpartnern und<br />

verantwortlichen Betreuungspersonen für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder hat<br />

den Vorteil, dass die Personen nicht zu stark in Familienangelegenheiten involviert sind und dass<br />

die Betreuungspersonen nicht in einen Kompetenzdschungel verwickelt werden. Wenn<br />

allerdings nur wenige Betreuungspersonen zuständig sind, besteht die Gefahr, dass die<br />

Betreuungsperson so viel Zeit in der Familie verbringt, dass sie einen Teil der elterlichen<br />

Aufgaben übernimmt und so die Eltern zum Teil ersetzt anstatt unterstützt (vgl. PIXA-<br />

KETTNER 1998: 135). Das birgt wiederum die Gefahr, dass die Betreuungsperson von den<br />

Eltern als Konkurrenz wahrgenommen werden kann. Welche Variante auch gewählt wird,<br />

wichtig ist es, eine gewisse Konstanz zu gewährleisten. Es scheint schlecht, wenn sich Eltern und<br />

Kind zu immer wieder wechselnden Bezugspersonen eine neue Beziehung aufbauen müssen.<br />

Ausserdem scheint es sinnvoll, wenn die hauptverantwortliche Betreuungsperson für Eltern und<br />

Kind nicht dieselbe Person ist.<br />

Die „Allparteilichkeit“ scheint für Betreuungspersonen ein grosses Problem zu sein. Es wird von<br />

ihnen erwartet, dass sie die Interessen der Eltern, der Kinder und zusätzlich vielleicht noch<br />

weiterer Familienangehöriger, wie auch der Institution berücksichtigen müssen (vgl.<br />

BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 234).<br />

Zudem haben Betreuungspersonen, neben dem Konflikt zwischen Kindeswohl und<br />

Selbstbestimmung der Eltern zu vermitteln, auch noch eigenen Ansprüchen zu genügen. Die<br />

gesellschaftlichen Ansprüche an eine Elternschaft sind hoch und meist stimmen diese Ansprüche<br />

mit denen der Betreuungspersonen an die betreute Elternschaft und die Erziehung und Förderung<br />

der Kinder überein. So sind auch die Ansprüche an die Unterstützung der Eltern in ihren<br />

elterlichen Aufgaben hoch angesetzt.<br />

3.2.4 Bestehende Konzepte<br />

In diesem Kapitel geht es um Vergleiche und Evaluationen verschiedener bestehender Konzepte<br />

zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder. Es erscheint mir<br />

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