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Nach SPARENBERG stehen die professionellen Helfer in Betreuungssituationen mit Eltern mit<br />
geistiger Behinderung enorm unter Druck. Rollenkonflikte, Auseinandersetzungen mit<br />
Wertvorstellungen, ungenügende Qualifikationsmöglichkeiten, schwierige finanzielle<br />
Regelungen sowie ein massiver Rechtfertigungsdruck bewirken oftmals eine schlechte<br />
Arbeitszufriedenheit. Das wiederum kann negative Auswirkungen auf die betreuten Eltern und<br />
das Kind haben (vgl. SPARENBERG 2001: 114).<br />
Eine in Literatur viel erwähnte Frage ist die nach der Anzahl der Betreuungspersonen. Hierbei<br />
gehen die Meinungen auseinander. Ein Netz von mehreren Ansprechpartnern und<br />
verantwortlichen Betreuungspersonen für Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder hat<br />
den Vorteil, dass die Personen nicht zu stark in Familienangelegenheiten involviert sind und dass<br />
die Betreuungspersonen nicht in einen Kompetenzdschungel verwickelt werden. Wenn<br />
allerdings nur wenige Betreuungspersonen zuständig sind, besteht die Gefahr, dass die<br />
Betreuungsperson so viel Zeit in der Familie verbringt, dass sie einen Teil der elterlichen<br />
Aufgaben übernimmt und so die Eltern zum Teil ersetzt anstatt unterstützt (vgl. PIXA-<br />
KETTNER 1998: 135). Das birgt wiederum die Gefahr, dass die Betreuungsperson von den<br />
Eltern als Konkurrenz wahrgenommen werden kann. Welche Variante auch gewählt wird,<br />
wichtig ist es, eine gewisse Konstanz zu gewährleisten. Es scheint schlecht, wenn sich Eltern und<br />
Kind zu immer wieder wechselnden Bezugspersonen eine neue Beziehung aufbauen müssen.<br />
Ausserdem scheint es sinnvoll, wenn die hauptverantwortliche Betreuungsperson für Eltern und<br />
Kind nicht dieselbe Person ist.<br />
Die „Allparteilichkeit“ scheint für Betreuungspersonen ein grosses Problem zu sein. Es wird von<br />
ihnen erwartet, dass sie die Interessen der Eltern, der Kinder und zusätzlich vielleicht noch<br />
weiterer Familienangehöriger, wie auch der Institution berücksichtigen müssen (vgl.<br />
BARGFREDE/BLANKEN/PIXA-KETTNER 1997: 234).<br />
Zudem haben Betreuungspersonen, neben dem Konflikt zwischen Kindeswohl und<br />
Selbstbestimmung der Eltern zu vermitteln, auch noch eigenen Ansprüchen zu genügen. Die<br />
gesellschaftlichen Ansprüche an eine Elternschaft sind hoch und meist stimmen diese Ansprüche<br />
mit denen der Betreuungspersonen an die betreute Elternschaft und die Erziehung und Förderung<br />
der Kinder überein. So sind auch die Ansprüche an die Unterstützung der Eltern in ihren<br />
elterlichen Aufgaben hoch angesetzt.<br />
3.2.4 Bestehende Konzepte<br />
In diesem Kapitel geht es um Vergleiche und Evaluationen verschiedener bestehender Konzepte<br />
zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung und deren Kinder. Es erscheint mir<br />
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