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der Kindererziehung nicht nachkommen, ebenso wenig, wie sie sich an kulturelle Überlieferungen und<br />
Erwartungen anpassen können.<br />
Mittelgradige Intelligenzminderung (mittelgradige geistige Behinderung, IQ-Bereich 35-49): Personen in<br />
dieser Kategorie zeigen eine verlangsamte Entwicklung von Sprachverständnis und Sprachgebrauch, ihre<br />
mögliche Leistungsfähigkeit in diesem Bereich ist begrenzt. Der Erwerb von Fähigkeiten im Bereich der<br />
Selbstversorgung und der motorischen Fertigkeiten ist ebenso verzögert, und einige Betroffene benötigen<br />
lebenslange Beaufsichtigung. Als Erwachsene sind mittelgradig intelligenzgeminderte Menschen<br />
gewöhnlich in der Lage, einfache praktische Tätigkeiten zu verrichten, wenn die Aufgaben sorgsam<br />
strukturiert sind und für eine ausreichende Beaufsichtigung gesorgt ist. Ein vollständig unabhängiges<br />
Leben im Erwachsenenalter wird nur selten erreicht. Die Betroffenen sind jedoch in der Regel voll<br />
beweglich und körperlich aktiv; bei der Mehrzahl finden sich Anzeichen für eine soziale Entwicklung, so in<br />
der Fähigkeit, Kontakt aufzunehmen, mit anderen zu kommunizieren und einfache soziale Aktivitäten zu<br />
erbringen.<br />
Schwere Intelligenzminderung (schwere geistige Behinderung, IQ-Bereich von 20-34): Diese Störung<br />
ähnelt dem unteren Leistungsbereich der mittelgradigen Intelligenzminderung. Die meisten Personen dieser<br />
Gruppe leiden an einer deutlich ausgeprägten motorischen Schwäche oder anderen Ausfällen, welche auf<br />
das Bestehen einer klinisch bedeutsamen Schädigung oder Fehlentwicklung des Zentralnervensystems<br />
hinweisen.<br />
Schwerste Intelligenzminderung (schwerste geistige Behinderung, IQ unter 20): Die betroffenen Personen<br />
sind so gut wie unfähig, Aufforderungen oder Anweisungen zu verstehen oder sich danach zu richten. Die<br />
meisten dieser Personen sind immobil oder in ihrer Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt, inkontinent<br />
und zumeist nur zu sehr rudimentären Formen nonverbaler Kommunikation fähig. Sie besitzen wenig oder<br />
keine Fähigkeiten, für ihre eigenen Grundbedürfnisse zu sorgen und benötigen ständige Hilfe und<br />
Überwachung.<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich diese Differenzierungen zur allgemeinen Verständlichkeit<br />
der Arbeit anbringe. Mir ist jedoch bewusst, dass eine Kategorisierung, indem sie Menschen, in<br />
diesem Falle Menschen mit „geistiger Behinderung“, in ein Schema zu bringen versucht, dem<br />
einzelnen Individuum nicht gerecht werden kann.<br />
Der Unterschied der zuvor angeführten leichten Behinderung zum Grenzbereich der<br />
Lernbehinderung ist schwer festzusetzen (vgl. bsp. SPECK 1993: 57). Auch PRANGENBERG<br />
verweist darauf, dass in seiner Definition der „geistigen Behinderung“ nach strengen Kategorien<br />
der diagnostischen Testverfahren auch Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur<br />
„geistigen Behinderung“ eingeschlossen sind. Er fügt an, dass er sich dabei an dem in<br />
angloamerikanischer Fachliteratur verwendeten Begriff der „Mental Retardation“ orientiert, der<br />
den Bereich der Lernbehinderung mit einschliesst (vgl. ebd. 2003: 38f).<br />
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