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Das Recht der Frau Kinder zu bekommen ist nicht akzeptiert. Bei Frauen ohne Behinderung<br />

handelt es sich vielmehr um eine Erwartung Kinder zu bekommen und Mutter zu werden.<br />

Kinderlosigkeit gilt – früher stärker als heute – als Makel. Bei Frauen mit geistiger Behinderung<br />

hingegen ist die Erwartung der Gesellschaft, dass sie keine Kinder bekommen (vgl. FRISKE<br />

1995: 98, 102). Bis in die 80er Jahre – und auch heute noch – war und ist Mutterschaft von<br />

Frauen mit geistiger Behinderung unerwünscht (vgl. MEYER-REY 1999: 130). Es wird versucht<br />

das Recht der Mutterschaft für Frauen mit geistiger Behinderung zu legitimieren. In den Betheler<br />

Arbeitstexten „Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung“ wurde<br />

schon 1992 festgehalten, dass es keiner Legitimation bedarf, dass Frauen mit geistiger<br />

Behinderung Kinder bekommen (vgl. BETHEL 1992: 4).<br />

Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ist nicht unproblematisch. Dennoch kann<br />

ein Kinderwunsch einer Frau oder eines Mannes mit geistiger Behinderung nicht einfach<br />

ignoriert werden. Frühzeitige Thematisierung des Kinderwunsches, ein offener Umgang mit der<br />

Thematik und praxisorientierte Beratung (vgl. FRISKE 1995: 99) setzen die Grundlagen für<br />

einen realistischen Umgang mit Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn<br />

durch Beratung die Motive eines Kinderwunsches erkannt werden, werden vielleicht andere<br />

Bedürfnisse erkannt, nach deren Befriedigung der Kinderwunsch für den Menschen mit<br />

Behinderung nicht mehr so relevant ist. Wenn der Kinderwunsch als solcher bleibt, ist es<br />

sinnvoll, Frauen und Männern mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung ein<br />

Familienpraktikum vorzuschlagen, das die Realität der elterlichen Aufgaben, mit schönen und<br />

anspruchsvollen Seiten, verdeutlicht.<br />

3.2.1.5 Schwangerschaft, elterliche Kompetenzen, Reaktion des Umfeldes<br />

Die Mehrzahl der Schwangerschaften von Frauen mit geistiger Behinderung sind - wie die<br />

Ergebnisse von BRENNER zeigen - ungeplant (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 225). Dies<br />

kann einen Zusammenhang mit mangelnder sexualpädagogischer Aufklärung und Beratung<br />

durch die Bezugspersonen haben. Sexualpädagogische Interventionen finden mehrheitlich nur<br />

dann statt, wenn feststeht, dass eine betreute Person aktiv sexuelle Kontakte pflegt.<br />

Möglicherweise wissen die Bezugspersonen nichts von den Kontakten, worauf eine ungewollte<br />

Schwangerschaft entstehen kann. Andere mögliche Gründe wären eine Vergewaltigung oder eine<br />

versagende Schwangerschaftsverhütung. So werden gewünschte oder geplante Kinder von<br />

Menschen mit geistiger Behinderung eher, wie die Untersuchungen von BRENNER, wie auch<br />

von PIXA-KETTNER/BARGFREDE/BLANKEN bestätigen, in einer festen Beziehung oder<br />

Ehe von Menschen mit geistiger Behinderung geboren (vgl. BRENNER/WALTER 1999: 225).<br />

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