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Wohnen<br />

Die Familie wohnte selbständig in einer Dreizimmerwohnung.<br />

Unterstützung<br />

Das Ziel der Begleitung war die Alltagsbewältigung in der Zeit in der Frau D. mit Daniel alleine war. Frau<br />

Dornbusch beobachtete, welche Hilfestellungen notwendig waren, wie die Mutter mit den Anforderungen<br />

klarkam und besprach dies mit Frau D.. Wichtige Themen der Begleitung waren Zeitmanagement, die<br />

persönliche Situation von Frau D., ihre finanzielle Situation und Fragen um das Kind, dessen Pflege und<br />

die Kinderbetreuung aus dem Rollstuhl.<br />

Zusätzliche Unterstützung erhielten Frau D. und das Kind von Herrn D., dem privaten Umfeld der Familie,<br />

der Spitex und der Mütterberatung.<br />

Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Begleitung war kompliziert, da Frau D. noch nicht lange genug in der Schweiz<br />

wohnte, als dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistung gehabt hätte. Schlussendlich wurde die Begleitung<br />

über eine Stiftung finanziert, die Frau D. um finanzielle Unterstützung anfragte.<br />

Die folgenden Ergebnisse sind dem Themenbereich Betreuungsperson zuzuordnen:<br />

Einstellung zur betreuten Elternschaft<br />

Frau Dornbusch ist selber Mutter und gespannt, wie es mit der Elternschaft weitergeht. Es war die erste<br />

Mutter mit einer geistigen Behinderung, die sie begleitete.<br />

Stellung in der Betreuungssituation<br />

Frau Dornbusch besucht Frau D und Daniel einmal die Woche im Rahmen der ambulanten Begleitung.<br />

Problembereiche der Betreuung /Grenzen der Betreuungsperson /Verantwortung /Kontrolle<br />

/Konkurrenz<br />

Die Problembereiche der Begleitung waren für Frau Dornbusch klar die Zeit, die Frau D. alleine zuhause<br />

verbrachte. Diese Zeit musste mit Begleitung und Spitex möglichst klein gehalten werden. Frau D. war sehr<br />

unsicher, wenn sie alleine war, da sie nicht mobil war. Sie konnte keine Ausflüge unternehmen und im<br />

Falle einer Notsituation mit dem Kind wäre sie nicht gleich zur Stelle gewesen.<br />

Grenzen als Betreuungsperson kann Frau Dornbusch keine nennen. Sie erklärt sich das so, dass Frau D.<br />

einerseits nur eine leichte geistige Behinderung hatte und andererseits zusätzlich von einen nicht<br />

behinderten Partner und einem guten sozialen Netz unterstützt wurde.<br />

Perspektiven der Betreuungssituation<br />

Für Frau Dornbusch ist die Betreuungssituation seit zwei Jahren nicht mehr aktuell, aber sie erinnert sich,<br />

dass Frau D. die Zukunft Sorgen bereitete.<br />

Fachberatung/ Koordinationsstelle<br />

Ihre fachlichen Informationen bezieht Frau Dornbusch aus dem Internet und von Fachstellen. Weiter<br />

besucht sie Weiterbildungen und hat Supervision.<br />

Eine Koordinationsstelle würde Frau Dornbusch begrüssen. Als Anforderungen an diese stellt sie, dass<br />

diese Informationsdrehscheibe für Betroffene und Fachpersonen sein sollte und Abklärung über<br />

notwendige Unterstützung und Beratung vornimmt.<br />

Einstellung der Betreuungsperson zu Kinderwunsch, Elternschaft allgemein<br />

Grundsätzlich erachtet Frau Dornbusch die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung als<br />

richtig und gut. Elternschaft bezeichnet sie als ein Bedürfnis aller Menschen. Schlussendlich geht es darum<br />

Unterstützung anzubieten. Je mehr Aufgaben das Helfersystem übernehmen muss, desto grösser wird die<br />

Verantwortungsfrage für die betreuenden Personen. Als problematisch bezeichnet Frau Dornbusch die<br />

Situation, wenn die Unterstützung von den Eltern nicht angenommen wird oder die Eltern eine andere<br />

Einschätzung der Situation haben, als das Helfernetz.<br />

Für die Betreuungspersonen stellt es eine Herausforderung dar, den Eltern, wie auch dem Kind gerecht zu<br />

werden. Schwierigkeiten sieht Frau Dornbusch, wenn die Ressourcen der Eltern nicht sehr gross sind und<br />

die Bedürfnisse des Kindes gegen die Bedürfnisse der Eltern stehen.<br />

Frau Dornbusch meint, dass mehr Öffentlichkeitsarbeit dringend notwendig wäre.<br />

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