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In der Adoleszenz ist die Ablösung vom Elternhaus wichtig. Zentrale Themen des Lebens als<br />

Erwachsener, wie beispielsweise Partnerschaft, Sexualität, Kinderwunsch oder Elternschaft<br />

müssen im Hinblick auf die Zukunft thematisiert werden. Die Bedürfnisse, Wünsche,<br />

Hoffnungen, Entscheidungen oder Willensäusserungen des Menschen mit Behinderung müssen<br />

wahrgenommen und akzeptiert werden.<br />

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit Selbstbestimmung bei Menschen<br />

mit geistiger Behinderung möglich und verantwortbar ist. Über Jahrhunderte lautete die Frage<br />

anders. Es wurde gefragt, ob Selbstbestimmung überhaupt möglich ist und die Antwort darauf<br />

lautete lange Zeit nein. MOOR beispielsweise erklärte die Situation so, dass mangels innerem<br />

Halt lediglich lebenslänglicher äusserer Halt pädagogisch hilfreich sein konnte (vgl. MOOR<br />

1958 zit. nach BACH 1997: 67). Gegenwärtig wird die Frage grundsätzlich bejaht. Allerdings ist<br />

auch klar, dass Selbstbestimmung ein gewisses Risiko in sich birgt und damit stellt sich die<br />

Frage, ob es Grenzen der Selbstbestimmung gibt (vgl. BACH 1997: 66). Etwa bei Elternschaft<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung? „Selbstbestimmt leben zu können, heisst für<br />

Menschen mit Behinderung, eigene Lebensziele in freier Entscheidung zu verwirklichen und<br />

dadurch Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen“ (HARNACK 1997: 53).<br />

Was aber, wenn die Eltern die Verantwortung für sich und für das Kind nicht übernehmen<br />

können? Wenn selbst die Entscheidung für eine Elternschaft nicht im Bezug zur Realität einer<br />

Elternschaft gefällt wird?<br />

Diese Fragen leiten uns an eine Schnittstelle zu ethischen Fragestellungen. Im Sinne der<br />

Normalisierung und Selbstbestimmung kann Menschen mit leichter und mittlerer geistiger<br />

Behinderung das Recht auf Elternschaft nicht verwehrt werden, ein altersgemässes Verhalten<br />

soll ermöglicht werden, indem ihre Bedürfnisse nach Partnerschaft, Sexualität und Elternschaft<br />

berücksichtigt werden, gelebte Sexualität ermöglicht wird und eine Elternschaft als Möglichkeit<br />

offen steht.<br />

Meiner Ansicht nach könnte ein verantwortungsvoller Umgang mit Normalisierung und<br />

Selbstbestimmung von Menschen mit leichter und mittlerer geistiger Behinderung meinen, dass<br />

den betroffenen Menschen durch sexualpädagogische Aufklärung und Beratung bezüglich<br />

Kinderwunsch und Elternschaft die Problematik einer Elternschaft transparent gemacht würde,<br />

ihnen aber gleichzeitig auch die notwendige Unterstützung zugesichert würde.<br />

Insofern sind Bereiche des Mann- und Frauseins von Menschen mit geistiger Behinderung, mit<br />

welchen ich mich im nächsten Kapitel auseinandersetze, von grosser Bedeutung.<br />

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