Berufungsverfahren an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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IV. Berufung auf W1- und W2-<br />
Professuren<br />
W1-Professuren<br />
Mit auf W1-Stellen Berufenen werden seitens des Rektorats keine<br />
Berufungsverh<strong>an</strong>dlungen geführt. Von den Berufenen wird kein Positionspapier<br />
eingefor<strong>der</strong>t; es obliegt <strong>der</strong> Fakultät, mit den Berufenen <strong>der</strong>en Erwartungen und<br />
Wünsche zu besprechen und im Dialog adäquate Lösungen zu suchen und<br />
erfor<strong>der</strong>lichenfalls Ausstattung bzw. Ressourcen bereitzustellen. Aus zentralen<br />
Mitteln können darüber hinaus Umzugskosten bei Vorlage eines entsprechenden<br />
Nachweises bis zu 1500,- Euro zugesagt werden. In Ergänzung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong><br />
Fakultäten können in begrenztem Umf<strong>an</strong>g Mittel für die Möblierung des<br />
Arbeitsplatzes im Rahmen <strong>der</strong> Richtwerte, die Bereitstellung <strong>der</strong> EDV-<br />
Grundausstattung sowie für notwendige Renovierungsarbeiten (Anstrich)<br />
bereitgestellt werden. Ein Gespräch <strong>der</strong> Rektorin bzw. des Rektors mit den<br />
berufenen W1-Juniorprofessuren soll <strong>an</strong>lässlich <strong>der</strong>en Ernennung stattfinden, in <strong>der</strong><br />
Regel <strong>an</strong>lässlich <strong>der</strong> Aushändigung <strong>der</strong> Ernennungsurkunde. An dem Gespräch<br />
können neben <strong>der</strong> Rektorin bzw. dem Rektor und <strong>der</strong> bzw. dem Berufenen auch die<br />
Dek<strong>an</strong>in bzw. <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> teilnehmen.<br />
W2-Professuren<br />
Die Rektorin bzw. <strong>der</strong> Rektor führt mit allen W2-Professuren Gespräche <strong>an</strong>lässlich<br />
<strong>der</strong> Berufung. Im Vorfeld des Gesprächs müssen die bzw. <strong>der</strong> Berufene mit <strong>der</strong><br />
Fakultät (Dek<strong>an</strong>in bzw. Dek<strong>an</strong>) vereinbaren, wie die Professur von <strong>der</strong> Fakultät<br />
ausgestattet wird. Die Fakultät muss sich diesbezüglich klar positionieren und die<br />
Rektorin bzw. den Rektor vor dem Gespräch über das Vereinbarte schriftlich<br />
informieren. Aus zentralen Mittel können grundsätzlich keine Ressourcen zur<br />
Ausstattung <strong>der</strong> W2-Professuren zur Verfügung gestellt werden, die Fakultäten sind<br />
für die Ausstattung <strong>der</strong> W2-Professuren ver<strong>an</strong>twortlich. Aus zentralen Mitteln k<strong>an</strong>n<br />
in begrenztem Umf<strong>an</strong>g ein fin<strong>an</strong>zieller Beitrag geleistet werden, wenn Ergänzungen<br />
notwendig sind, um die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit herzustellen. Hierzu können<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Kostenübernahme für Möblierung, Renovierung und den<br />
Computer-Arbeitsplatz gehören. Aus zentralen Mitteln können darüber hinaus<br />
Umzugskosten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Rahmen <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Richtlinien zugesagt werden. Darüber hinaus k<strong>an</strong>n gegebenenfalls<br />
auch in geringem Umf<strong>an</strong>g über Berufungsleistungsbezüge sowie gegebenenfalls<br />
auch in geringem Umf<strong>an</strong>g über Sach- und Hilfskraftmittel im Rahmen einer<br />
Kofin<strong>an</strong>zierung (Mittel <strong>der</strong> Fakultät) verh<strong>an</strong>delt werden.<br />
W1-Professur<br />
W2-Professuren<br />
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