Wenn einer eine Reise tut - bei der Lebenshilfe in Hanau
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Ab dem 01.09.2011 können schwerbeh<strong>in</strong>-<br />
<strong>der</strong>te Menschen bundesweit mit dem grün-<br />
roten Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweis und dem<br />
Beiblatt mit gültiger Wertmarke alle Nahver-<br />
kehrszüge <strong>der</strong> Deutsche Bahn ohne zusätz-<br />
lichen Fahrsche<strong>in</strong> nutzen. Die Deutsche<br />
Bahn AG und das Bundesm<strong>in</strong>isterium für<br />
Ar<strong>bei</strong>t und Soziales haben vere<strong>in</strong>bart, das<br />
bisher geltende Streckenverzeichnis bzw.<br />
die geltende „50km-Regelung“ aufzuheben.<br />
Bisher war die Nutzung des Nahverkehrs<br />
<strong>der</strong> Deutschen Bahn nach § 147 Abs. 1 SGB<br />
IX (Rehabilitation und Teilhabe beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
Menschen) auf 50km um den Wohnort des<br />
freifahrtberechtigten schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
Menschen beschränkt. Die bisherigen Stre-<br />
ckenverzeichnisse, die diese 50km auszeich-<br />
neten, werden nun zum 1. September ent-<br />
fallen.<br />
Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen können dann<br />
im Nahverkehr sowohl mit Zügen <strong>der</strong> Deut-<br />
schen Bahn als auch privater Anbieter ohne<br />
weiteres Ticket auch abseits ihres Wohn-<br />
ortes fahren. Der Beauftragte <strong>der</strong> Bun-<br />
desregierung für die Belange beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
Menschen, Hubert Hüppe, begrüßte die<br />
Vere<strong>in</strong>barung. Für 1,4 Millionen Menschen<br />
Ihr gutes Recht<br />
Freifahrtregelung für schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen<br />
im Nahverkehr wird erweitert<br />
mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, die bisher Zusatztickets<br />
kaufen mussten, br<strong>in</strong>ge diese Neuregelung<br />
Erleichterungen. „Menschen mit Beh<strong>in</strong>de-<br />
rungen kämpfen täglich mit bürokratischen<br />
Hürden. da ist je<strong>der</strong> mitzuführende Zettel<br />
weniger zu begrüßen“, so Hüppe.<br />
Neue Rechtsprechung<br />
des Bundessozialgerichtes<br />
birgt Nachteile<br />
Die neue Rechtsprechung des Bundes-<br />
sozialgerichts führt zu Nachteilen <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Anrechnung <strong>der</strong> Unterkunftskosten,<br />
(unter diesem L<strong>in</strong>k fi nden sie Näheres auf<br />
<strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Lebenshilfe</strong>), wenn Leis-<br />
tungsberechtigte für Grundsicherung nach<br />
dem SGB XII <strong>in</strong> Haushaltsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
mit ihren Eltern leben und tatsächlich kei-<br />
ne eigenen E<strong>in</strong>künfte für die Unterkunft<br />
aufwenden. E<strong>in</strong> Urteil des Bundessozialge-<br />
richts (BSG) hat zur Folge, dass Kosten <strong>der</strong><br />
Unterkunft zukünftig nicht mehr auf die im<br />
Haushalt lebenden Personen gleichmäßig<br />
verteilt werden, son<strong>der</strong>n lediglich die Kos-<br />
ten, die das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d tatsächlich für<br />
Unterkunft bezahlt, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />
Grundsicherung geltend gemacht werden<br />
können.<br />
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