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Wenn einer eine Reise tut - bei der Lebenshilfe in Hanau

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Ab dem 01.09.2011 können schwerbeh<strong>in</strong>-<br />

<strong>der</strong>te Menschen bundesweit mit dem grün-<br />

roten Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweis und dem<br />

Beiblatt mit gültiger Wertmarke alle Nahver-<br />

kehrszüge <strong>der</strong> Deutsche Bahn ohne zusätz-<br />

lichen Fahrsche<strong>in</strong> nutzen. Die Deutsche<br />

Bahn AG und das Bundesm<strong>in</strong>isterium für<br />

Ar<strong>bei</strong>t und Soziales haben vere<strong>in</strong>bart, das<br />

bisher geltende Streckenverzeichnis bzw.<br />

die geltende „50km-Regelung“ aufzuheben.<br />

Bisher war die Nutzung des Nahverkehrs<br />

<strong>der</strong> Deutschen Bahn nach § 147 Abs. 1 SGB<br />

IX (Rehabilitation und Teilhabe beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

Menschen) auf 50km um den Wohnort des<br />

freifahrtberechtigten schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

Menschen beschränkt. Die bisherigen Stre-<br />

ckenverzeichnisse, die diese 50km auszeich-<br />

neten, werden nun zum 1. September ent-<br />

fallen.<br />

Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen können dann<br />

im Nahverkehr sowohl mit Zügen <strong>der</strong> Deut-<br />

schen Bahn als auch privater Anbieter ohne<br />

weiteres Ticket auch abseits ihres Wohn-<br />

ortes fahren. Der Beauftragte <strong>der</strong> Bun-<br />

desregierung für die Belange beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

Menschen, Hubert Hüppe, begrüßte die<br />

Vere<strong>in</strong>barung. Für 1,4 Millionen Menschen<br />

Ihr gutes Recht<br />

Freifahrtregelung für schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen<br />

im Nahverkehr wird erweitert<br />

mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, die bisher Zusatztickets<br />

kaufen mussten, br<strong>in</strong>ge diese Neuregelung<br />

Erleichterungen. „Menschen mit Beh<strong>in</strong>de-<br />

rungen kämpfen täglich mit bürokratischen<br />

Hürden. da ist je<strong>der</strong> mitzuführende Zettel<br />

weniger zu begrüßen“, so Hüppe.<br />

Neue Rechtsprechung<br />

des Bundessozialgerichtes<br />

birgt Nachteile<br />

Die neue Rechtsprechung des Bundes-<br />

sozialgerichts führt zu Nachteilen <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Anrechnung <strong>der</strong> Unterkunftskosten,<br />

(unter diesem L<strong>in</strong>k fi nden sie Näheres auf<br />

<strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Lebenshilfe</strong>), wenn Leis-<br />

tungsberechtigte für Grundsicherung nach<br />

dem SGB XII <strong>in</strong> Haushaltsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

mit ihren Eltern leben und tatsächlich kei-<br />

ne eigenen E<strong>in</strong>künfte für die Unterkunft<br />

aufwenden. E<strong>in</strong> Urteil des Bundessozialge-<br />

richts (BSG) hat zur Folge, dass Kosten <strong>der</strong><br />

Unterkunft zukünftig nicht mehr auf die im<br />

Haushalt lebenden Personen gleichmäßig<br />

verteilt werden, son<strong>der</strong>n lediglich die Kos-<br />

ten, die das beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d tatsächlich für<br />

Unterkunft bezahlt, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />

Grundsicherung geltend gemacht werden<br />

können.<br />

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