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ANZEIGE. VERWIRKICHTER BETRUG MITTELS GEFÄLSCHTEM ...

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1.<br />

Der Geschädigte ist das einzige Kind der am 30.7.1997 verstorbenen Lydia Wagner. In dem<br />

zunächst beim Bezirksgericht Donaustadt unter GZ 19 A 336/93 d und seit 23.1.1996 beim<br />

Bezirksgericht Zell am See zu GZ 5 A 74/95f geführten Verlassenschaftsverfahren wurde ein<br />

"eigenhändiges Testament" der Lydia Wagner vom 21.05.1991 vorgelegt, demzufolge zugunsten<br />

des Dr. Ernst Höfer jun., prakt. Arzt, 5700 Zell am See, Auerspergstraße 6, sowie seiner Mutter<br />

und Schwester und der Erblasserin, Elisabeth Höfer, 5700 Zell am See, Am Lohningfeld 30, sowie<br />

eines Missionars namhafte Vermächtnisse verfügt und als Alleinerbin die Ziehtochter der<br />

Erblasserin, Brigitte Wagner-Fuentefria, San Daniel 243, E-08399 Tordera-Barcelona, eingesetzt<br />

wäre, während der Geschädigte sowie sein nachverstorbener Vater auf den Pflichtteil gesetzt<br />

worden wären.<br />

Der Geschädigte hegte sofort nach Vorlage dieses "eigenhändigen Testamentes" erheblich Zweifel<br />

an dessen Echtheit und wurde über eine Anzeige des Geschädigten beim Landesgericht für<br />

Strafsachen Wien zur GZ 27 d Vr 8264/96 eine Voruntersuchung wegen des Verdachtes der<br />

Urkundenfälschung durchgeführt, in welchem der Sachverständige, AR Friedrich Nicponsky, vom<br />

Landesgericht für Strafsachen Wien zum Sachverständigen mit dem Auftrag bestellt worden ist,<br />

über das im vorgenannten Verlassenschaftsverfahren vorgelegte "eigenhändige Testament" der<br />

Lydia Wagner vom 21.5.1991 ein Gutachten zu dessen Echtheit zu erstellen.<br />

In diesem, im Voruntersuchungsverfahren GZ 27 d Vr 8284/96 als ON 48 erstatteten Gutachten hat<br />

der Sachverständige AR Nicponsky das "eigenhändige Testament" vom 21.5.1991 mit sehr hoher<br />

Wahrscheinlichkeit als gefälscht eingestuft.<br />

Dieses gefälschte Testament wurde gemäß dem Polizeibericht ON 54 zu 27 d Vr 8264/96 im<br />

Verlassenschaftsverfahren vom Onkel des Geschädigten, Dr. Ernst Höfer sen., Pensionist, 5700 Zell<br />

am See, Am Lohningfeld 30, an den Notar Dr. Karl Hacker übergeben.<br />

Ursprung dieses gefälschten Testamentes ist Elisabeth Höfer, die Schwester der Erblasserin und<br />

Gattin von Dr. Ernst Höfer, die im Verfahren 2 Cg 237/96 (ON 19, Seite 6 und 9) des<br />

Landesgerichtes Salzburg als Zeugin behauptet hat, dieses "eigenhändige Testament" direkt und<br />

persönlich von der Erblasserin am 10.6.1993 erhalten zu haben. Durch diese Aussage von Elisabeth<br />

Höfer ist jeder Dritte als Fälscher dieses "eigenhändigen Testamentes" ausgeschlossen.<br />

Elisabeth Höfer und deren Ehemann Dr. Ernst Höfer war über einen Zeitraum von über 20 Jahren<br />

das bedeutende Stammvermögen der Erblasserin Lydia Wagner zur treuhändigen Verwaltung<br />

übergeben. Dieses treuhändig verwaltete Stammvermögen wäre von der Erblasserin in einem echten<br />

Testament angeführt worden und hätte von den Beschuldigten im Zuge der<br />

Verlassenschaftsabhandlung an den Geschädigten ausgefolgt werden müssen.<br />

Die Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund der Voruntersuchungen zu GZ 27 d Vr 8264/96 des<br />

Landesgerichtes für Strafsachen Wien war nicht möglich, da hinsichtlich der Urkundenfälschung<br />

zwischenzeitig Verfolgungsverjährung eingetreten war.<br />

Am 24.Juni 2002 wurde der mit der Testamentsfälschung vorbereitete Betrug - hinsichtlich der im<br />

gefälschten Testament zugunsten von Dr. Ernst Höfer jun. und Elisabeth Höfer vermachten Legate<br />

in Höhe von ÖS 300.000. -- VERWIRKLICHT, wodurch nunmehr keine Verfolgungsverjährung<br />

mehr gegeben ist !<br />

Beweis:<br />

Verlassenschaftsakt GZ 19 A 336/93 d des Bezirksgerichtes Wien-Donaustadt bzw.<br />

Akt 5 A 74/95f des Bezirksgerichtes Zell am See<br />

Akt 27 d Vr 8264/96 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien<br />

Akt 13 ST 135.345/96 der Staatsanwaltschaft Wien<br />

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