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Nr. 01/2008 - Wirtschaftskammer Wien

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NR. <strong>01</strong>/<strong>2008</strong> NEWSLETTER DER SPARTE GEWERBE UND HANDWERK<br />

INHALT<br />

UNLAUTERE KONKURRENZ SEITE 1-3<br />

SCHNUPPERREISE SLOWAKEI SEITE 3<br />

UNSERE FIRMA - UNSERE ZUKUNFTS-OASE<br />

SEITE 3<br />

AUS DEN INNUNGEN SEITE 4<br />

ONLINE GEWERBESPIEL <strong>2008</strong> SEITE 4<br />

Die Vielfalt der Sparte<br />

Gewerbe und Handwerk<br />

„GEWERBE INTERN“ ist offen für Ihre Anregungen<br />

und Kommentare.<br />

BITTE SCHREIBEN SIE AN:<br />

<strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong><br />

Sparte Gewerbe und Handwerk, ÖA<br />

Rudolf-Sallinger-Platz 1 | 1030 <strong>Wien</strong><br />

E gewerbe@wkw.at<br />

Unlautere Konkurrenz<br />

Der Kampf um Kunden bleibt<br />

trotz guter Wirtschaftslage<br />

eine tägliche Herausforderung.<br />

Unlauter agierende Mitbewerber<br />

sind deshalb besonders ärgerlich.<br />

Die Kenntnis der Spielregeln kann<br />

Ihrem Unternehmen jedoch helfen,<br />

auch weiter erfolgreich zu<br />

sein.<br />

Wettbewerb durch Arbeitnehmer:<br />

Gerade im Gewerbe kommt<br />

es immer wieder vor, dass Mitarbeiter<br />

ihrem Arbeitgeber Konkurrenz<br />

machen. Das Konkurrenzverbot,<br />

die Konkurrenzklausel, das<br />

Verbot der Nebenbeschäftigung<br />

und die Wahrung von Geschäftsund<br />

Betriebsgeheimnissen mit der<br />

Sanktion einer Konventionalstrafe<br />

und/oder Entlassung können Sie<br />

vor der Konkurrenz durch eigene<br />

Mitarbeiter schützen.<br />

Während aufrechtem Dienstverhältnis<br />

dürfen Ihre Angestellten<br />

ohne Erlaubnis weder ein selbständiges<br />

Unternehmen betreiben,<br />

noch im Geschäftszweig Ihres<br />

Unternehmens für eigene oder<br />

fremde Rechnung Handelsgeschäfte<br />

tätigen (Konkurrenzverbot). Das<br />

gesetzliche Konkurrenzverbot gilt<br />

jedoch nur für Mitarbeiter, die<br />

dem Angestelltengesetz unterliegen.<br />

Für diese jedoch auch während<br />

der Kündigungsfrist.<br />

Verstößt der Angestellte gegen das<br />

gesetzliche Konkurrenzverbot,<br />

kann der Arbeitgeber bei verbotenem<br />

Betrieb eines selbständigen<br />

Unternehmens, den Ersatz des<br />

verursachten Schadens oder die<br />

Einstellung des Konkurrenzbetriebes<br />

fordern. Schließt der Mitarbeiter<br />

im Geschäftszweig des Dienstgebers<br />

auf eigene Rechnung Handelsgeschäfte<br />

unerlaubt ab, hat<br />

der Arbeitgeber Anspruch auf<br />

Schadenersatz oder Eintritt in die<br />

abgeschlossenen Geschäfte mit<br />

anschließender Rechnungslegung.<br />

Schließt der Mitarbeiter hingegen<br />

Handelsgeschäfte auf fremde<br />

Rechnung ab, kann der Arbeitgeber<br />

wiederum Schadenersatzansprüche<br />

geltend machen oder die<br />

Herausgabe der erhaltenen Vergü-<br />

info exclusiv 27/<strong>2008</strong>


2<br />

Sehr geehrte Mitglieder!<br />

Sehr geehrte UnternehmerInnen!<br />

Wir stehen bereits mitten im neuen Jahr. Grund<br />

genug, einige Schwerpunkte und wichtige Themen<br />

der Sparte für <strong>2008</strong> darzustellen.<br />

Mit Anfang März geht unser Gewerbespiel Online.<br />

Für Sie als UnternehmerIn ist es die beste<br />

Möglichkeit, Ihre KundInnen nicht nur auf die<br />

Vielfalt an Berufen aus dem Gewerbe und Handwerk<br />

und damit auf die starke Position der Sparte in <strong>Wien</strong><br />

aufmerksam zu machen. Es ist gleichzeitig auch<br />

eine Gelegenheit für uns, auf den wichtigen<br />

täglichen Beitrag des Gewerbe und Handwerks in<br />

<strong>Wien</strong> hinzuweisen. Übrigens: Jenes Unternehmen,<br />

das die meisten Kunden für das Gewerbespiel<br />

„begeistern“ kann, gewinnt ebenfalls.<br />

Unser besonderes Interesse gilt in diesem Jahr –<br />

auch ganz generell – der Jugend und der Ausbildung.<br />

Wir wissen, dass unser Wirtschaftstandort ganz<br />

wesentlich von qualifiziert ausgebildeten<br />

Fachkräften profitiert. Die AbsolventInnen der Meister-<br />

und Befähigungsprüfungen, die in vielen Fällen<br />

den Schritt in die Selbständigkeit gehen, bilden mit<br />

ihrer Leistung und ihrem Einsatz die Grundlage für<br />

unseren Wohlstand in der Zukunft und bestimmen<br />

maßgeblich das funktionierende wirtschaftliche<br />

Miteinander.<br />

Wir werden uns auch verstärkt dem Thema<br />

Schwarzarbeit widmen. Ein Ziel ist dabei für uns die<br />

verlässliche Darstellung der aktuellen Situation in<br />

<strong>Wien</strong>, ein anderes gegen schwarze Schafe in der<br />

Bundeshauptstadt politisch mobil zu machen.<br />

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir<br />

auch im Bereich der Veranstaltungen Themen<br />

auswählen, die uns allen unter den Nägeln brennen<br />

und damit oft neue Perspektiven eröffnen.<br />

Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit<br />

mit Ihnen für die nächsten Monate.<br />

Beste Grüße<br />

Ihr<br />

EDITORIAL<br />

Spartenobmann<br />

KommR Ing. Gottfried Parade<br />

KommR Ing. Gottfried Parade<br />

Spartenobmann Gewerbe und Handwerk<br />

tung einschließlich der Bekanntgabe aller abgeschlossenen Geschäfte<br />

verlangen. Als Arbeitgeber können Sie diese Ansprüche innerhalb von<br />

drei Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom<br />

Abschluss dieses Geschäftes erlangt haben, geltend machen, jedenfalls<br />

aber innerhalb von fünf Jahren vom Abschluss des Geschäfts an.<br />

Weiters regelt das Angestelltengesetz, dass bei einem Verstoß gegen das<br />

Konkurrenzverbot die Entlassung ausgesprochen werden kann. Die<br />

Beweislast über das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes liegt bei<br />

Ihnen als Arbeitgeber.<br />

Im Arbeiterdienstverhältnis liegt ein vergleichbarer Entlassungsgrund<br />

vor, wenn der Arbeiter ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches<br />

Nebengeschäft betreibt oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verrät.<br />

Neben dem gesetzlichen Konkurrenzverbot hat der Arbeitgeber auch die<br />

Möglichkeit, jegliche erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers<br />

außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu untersagen. Da Nebenbeschäftigungen<br />

nicht grundsätzlich verboten sind, müssen Sie Ihrem<br />

Mitarbeiter Verbote oder Einschränkungen jedoch ausdrücklich zur<br />

Kenntnis bringen.<br />

Möchten Sie das Know-How und die Kundenkontakte Ihres Arbeitnehmers<br />

für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schützen, bedarf<br />

es der Vereinbarung einer Konkurrenzklausel. Eine Konkurrenzklausel<br />

kann nur mit volljährigen Arbeitnehmern vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

vereinbart werden, welche für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses<br />

Anspruch auf ein Entgelt von mehr als € 2.227,-- (17-fache<br />

der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage <strong>2008</strong>) haben. Die in der<br />

Konkurrenzklausel enthaltene Beschränkung der Erwerbstätigkeit darf<br />

sich nur auf den Geschäftszweig Ihres Betriebes beziehen und die Dauer<br />

eines Jahres auch nicht übersteigen. Gleichzeitig darf sie das Fortkommen<br />

des Arbeitnehmers nicht unbillig erschweren, also auf ein Berufsverbot<br />

hinauslaufen. Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis können<br />

Sie eine Konkurrenzklausel vereinbaren, unwirksam sind sie hingegen<br />

bei Leiharbeitern.<br />

Trotz Konkurrenzklausel besteht ein Anspruch auf Unterlassung aber nur<br />

dann, wenn das Verhalten auch unlauter im Sinne des Gesetzes gegen<br />

den unlauteren Wettbewerb ist, z.B. weil der Mitarbeiter Kundenlisten<br />

mitnimmt, um sie nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb – sei es als<br />

Selbständiger oder Arbeitnehmer eines Mitbewerbers - weiter zu verwenden.<br />

Verwendet er die Kundenlisten zu Gunsten seines neuen Dienstgebers,<br />

kann gegen diesen ein gerichtliches Beschäftigungsverbot verhängt<br />

werden. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass der neue Dienstgeber<br />

unlauter agiert, also nicht nur vom Konkurrenzverbot weiß, sondern<br />

für seinen neuen Dienstnehmer die mit dem bisherigen Dienstgeber vereinbarte<br />

Konventionalstrafe übernimmt.<br />

Hat der Dienstgeber dem Mitarbeiter begründeten Anlass zum vorzeitigen<br />

Austritt oder zur Kündigung des Dienstverhältnisses gegeben, so<br />

kann er sich nicht auf die Konkurrenzklausel berufen. Das gleiche gilt,<br />

wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis löst, es sei denn, dass der<br />

Mitarbeiter durch schuldbares Verhalten hierzu begründeten Anlass<br />

gegeben hat. Wenn der Arbeitgeber hingegen das Arbeitsverhältnis ohne<br />

Verschulden des Arbeitnehmers auflöst, kann er sich auf die Konkurrenzklausel<br />

nur dann berufen, wenn er während der gesamten Dauer der<br />

Beschränkung dem Mitarbeiter das zuletzt zustehende Entgelt weiter<br />

bezahlt. Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

können Sie sich auf die Konkurrenzklausel hingegen berufen.<br />

Soll der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

GEWERBEINTERN http://wko.at/wien/gewerbe


zur Wahrung von Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnissen angehalten werden,<br />

muss dies vereinbart werden. Solche<br />

Vereinbarungen können auch für<br />

einen längeren Zeitraum als ein Jahr<br />

nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

wirksam vereinbart und durch eine Vertragsstrafe<br />

abgesichert werden.<br />

Wettbewerb durch Mitgesellschafter:<br />

Fallweise machen selbst Mitgesellschafter<br />

ihrem Unternehmen Konkurrenz. Im<br />

Gegensatz zu den Gesellschaftern einer<br />

Personengesellschaft unterliegen die<br />

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften<br />

(GmbH, AG) keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Ein solches kann sich allenfalls aus der<br />

wechselseitigen Treuepflicht ergeben.<br />

Um sich vor unerwünschter Konkurrenz<br />

durch einen Mitgesellschafter zu schüt-<br />

Erfolgreich<br />

gemeistert im<br />

<strong>Wien</strong>er Gewerbe<br />

und Handwerk<br />

Das <strong>Wien</strong>er Gewerbe und Handwerk zeichnete<br />

erstmals alle AbsolventInnen eines<br />

Jahrganges aus.<br />

Die Sparte Gewerbe und Handwerk der<br />

<strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong> und ihre 51<br />

Innungen luden rund 300 „JungmeisterInnen“<br />

und die erfolgreichen KandidatInnen<br />

der Befähigungsprüfungen sowie hochrangige<br />

VertreterInnen aus Wirtschaft und<br />

Politik, wie Staatssekretärin Christine<br />

Marek und <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong>-Präsidentin<br />

KommR Brigitte Jank, ins <strong>Wien</strong>er<br />

Palladium, um unter dem Motto „Erfolgreich<br />

gemeistert“ den Nachwuchs aus dem<br />

<strong>Wien</strong>er Gewerbe und Handwerk zu feiern.<br />

�<br />

Personen v.l.n.r.: Absolventin mit Begleitung, IM Smodics-Neumann<br />

(LI Bekleidung), WKW Präsidentin Jank,<br />

Spartenobmann Parade<br />

zen, sollten Sie daher bereits im Gesellschaftsvertrag<br />

ein genau definiertes<br />

Wettbewerbsverbot vereinbaren.Dies gilt<br />

auch für geschäftsführende Gesellschafter.<br />

Zwar greift hier das gesetzliche<br />

Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer.<br />

Dieses endet aber mit der Zurücklegung<br />

der Geschäftsführung. Daher sollten Sie<br />

sich nicht auf das Gesetz allein verlassen,<br />

sondern auch mit dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag<br />

ein Konkurrenzverbot vereinbaren.<br />

Wettbewerbsverbot beim Unternehmenskauf:<br />

Um zu verhindern, dass der<br />

Verkäufer seine geschäftliche Tätigkeit<br />

fortsetzt und seine frühere Kundschaft<br />

zurückgewinnt, sollte ein Wettbewerbsverbot<br />

vereinbart werden. Damit das<br />

Unsere Firma<br />

Unsere Zukunfts-Oase<br />

Weltpremiere! Ein Buch zur Unternehmensstrategie<br />

in 2 Ausführungen – einmal<br />

für Chefs, einmal für Mitarbeiter.<br />

Erstmals präsentierte Österreichs TOP-<br />

Trainer Günther Panhölzl sein neuestes<br />

Erfolgsbuch „Unsere Firma - Unsere<br />

Zukunfts-Oase“ am 29.<strong>01</strong>.08 vor über<br />

700 begeisterten Besuchern im Rahmen<br />

eines Infoabends der Sparten Gewerbe<br />

und Handwerk sowie<br />

Handel der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

<strong>Wien</strong> in Kooperation<br />

mit der Raiffeisenlandesbank<br />

NÖ-<strong>Wien</strong><br />

im Austria Center Vienna.<br />

„Es ist für jedes Unternehmen<br />

entscheidend zu wissen, wo man<br />

in den nächsten 5 Jahren stehen möchte<br />

und wie man sich wettbewerbsfit positionieren<br />

kann“, erklärte SO KommR Ing.<br />

Gottfried Parade in seinen Begrüßungsworten.<br />

7 Jahre hat Günther Panhölzl an<br />

den Büchern über Teamgeist, Unternehmensstrategien<br />

und Firmenprofilen<br />

geschrieben und dabei die Erfahrungswerte<br />

von tausenden Firmentrainings<br />

und offenen Seminaren ein-fließen lassen.<br />

Auf Basis der Simulationsmanagement-Studie,<br />

zeigte er den <strong>Wien</strong>er<br />

UnternehmerInnen und deren MitarbeiterInnen<br />

nachhaltig, wie Teams/Firmen<br />

wettbewerbsfit werden und langfristig<br />

bleiben.<br />

Wettbewerbsverbot gültig ist, muss es<br />

zeitlich, örtlich und sachlich erforderlich<br />

und angemessen sein. Bei einer Übertragung<br />

des Kundenstammes ist das Verbot<br />

bis zu zwei Jahren, bei Transfer von<br />

Know-how bis zu drei Jahren zulässig. Als<br />

Käufer eines Installateurbetriebes könnten<br />

Sie beispielsweise vereinbaren, dass<br />

der Verkäufer innerhalb von zwei Jahren<br />

ab Unternehmensübergabe in <strong>Wien</strong> kein<br />

Installateurunternehmen betreiben darf.<br />

Kontakt<br />

Oliver Lackenbucher<br />

Referat für Recht und Wirtschaftspolitik<br />

Rudolf-Sallinger-Platz 1 | 1030 <strong>Wien</strong><br />

T <strong>01</strong>/514 50-2231<br />

F <strong>01</strong>/514 50-2468<br />

E oliver.lackenbucher@wkw.at<br />

W wko.at/wien/gewerbe �<br />

Die Säulen des Erfolgs<br />

Panhölzl lässt sein Buch auf 3 Erfolgssäulen<br />

basieren, dem Mitarbeiter-Team, der<br />

Firma und dem Kunden. Er präsentierte<br />

leidenschaftlich und top-aktuell einen<br />

Auszug aus den 42 Kapiteln („Erfolgslotsen“)<br />

seines Buches. Anhand von praxiserprobten<br />

und leicht umsetzbaren Methoden<br />

und Rezepten zeigte er in den jeweiligenUnternehmensbereichen<br />

Schritt<br />

für Schritt auf, was zu<br />

tun ist, damit geplante<br />

Erfolge im Team<br />

realisiert werden sowie<br />

Hürden und Herausforderungentäglich<br />

so bewältigt werden<br />

können, dass am Ende eine Firmen-<br />

Erfolgsstory mit dem Bonus Dauerbrenner<br />

entsteht. Durch die TWIN-BOOKS –<br />

Teamführung & Teammitglied entsteht<br />

eine gemeinsame Basis, auf der die<br />

zukünftigen Teamerfolge prächtig gedeihen<br />

sollten, so Panhölzl.<br />

„Solche Veranstaltungen sind für die<br />

<strong>Wien</strong>er Unternehmen besonders wichtig,<br />

denn es geht nicht darum, sich darüber<br />

den Kopf zu zerbrechen, warum wir vorgestern<br />

nicht so gut waren, sondern<br />

darum zu versuchen, morgen besser zu<br />

sein“, meinte der SO des <strong>Wien</strong>er Handels,<br />

KommR Dr. Fritz Aichinger,<br />

abschließend. �<br />

Wir sichern und schaffen Arbeitsplätze. WIEN IN DEN BESTEN HÄNDEN.<br />

3


4<br />

Die Landesinnung <strong>Wien</strong> der Bekleidungsgewerbe<br />

veranstaltet seit November<br />

2007 mit großem Erfolg den Branchentreff<br />

„Offene Werkstätte“.<br />

Diese neue Veranstaltungsreihe dient<br />

dem Gedankenaustausch, Kennenlernen<br />

und Fachsimpeln. Den Innungsmitgliedern<br />

des Bekleidungsgewerbes wird die<br />

Möglichkeit gegeben, den eigenen<br />

Betrieb zu präsentieren, Know How auszutauschen,<br />

Kooperationen zu fördern<br />

und die Mitbewerber kennen zu lernen.<br />

Innungsmeisterin Mag. ª (FH) Maria Smodics-Neumann<br />

freut sich über den großen<br />

Anklang und der regen Beteiligung der<br />

Mitgliedsbetriebe, die diese Veranstaltungsreihe<br />

hervorruft.<br />

Die nächsten Termine :<br />

6. Offene Werkstätte – 11. März <strong>2008</strong>,<br />

19.00 Uhr<br />

Wäscheflott – KommR Rudolf Stekl<br />

Lehrlingswettbewerb <strong>2008</strong><br />

7. - 11. April | Berufsschule<br />

Anmeldeschluss 15. März <strong>2008</strong><br />

Siegerehrung 22. April | 16.30 Uhr<br />

5. Festsaal des Magistratischen<br />

Bezirksamtes<br />

Tischlerstammtisch<br />

Mo, 31. März <strong>2008</strong><br />

Restaurant „Zum narrischen<br />

Kastanienbaum"<br />

8. Strozzigasse 36<br />

GEWERBEINTERN http://wko.at/wien/gewerbe<br />

IMPRESSUM<br />

info exclusiv 27/<strong>2008</strong><br />

Medieninhaber (Verleger)<br />

Herausgeber: <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong><br />

Stubenring 8-10 | 1<strong>01</strong>0 <strong>Wien</strong><br />

Sitz der Redaktion: Sparte Gewerbe und Handwerk<br />

Rudolf-Sallinger-Platz 1 | 1030 <strong>Wien</strong><br />

Redaktion: SO Gottfried Parade, Mag. Barbara Schieder,<br />

Mag. Oliver Lackenbucher, Dr. Simon Wöss<br />

Layout und Satz: Susanne Wurdack, Renate Schubert<br />

Fotos: Apostel, LI Bekleidung, Sparte Gewerbe und<br />

Handwerk, Michael Weinwurm<br />

Druck: Gerin Druck, Wolkersdorf<br />

P.b.b. Verlagspostamt 1<strong>01</strong>0 <strong>Wien</strong> <strong>Nr</strong>. 02Z032241 M<br />

Aus den Innungen<br />

BEKLEIDUNG FUßPFLEGER, KOSMETIKER<br />

7. Offene Werkstätte – 15. April <strong>2008</strong>,<br />

19.00 Uhr<br />

Atelier – Veronika Zwerger<br />

Anmeldung erforderlich:<br />

LI <strong>Wien</strong> der Bekleidungsgewerbe<br />

T <strong>01</strong>/51450-6050<br />

F <strong>01</strong>/51450-6090<br />

E bekleidungsgewerbe@wkw.at �<br />

TISCHLER TISCHLER UND FUßPFLEGER<br />

Steuerarbeitstagung in der Innung<br />

Fr, 7. März <strong>2008</strong> | 14 Uhr<br />

5. Ziegelofengasse 31<br />

APRIL<br />

“Rechtzeitig das Richtige tun”<br />

Frühwarnmechanismen erkennen und<br />

richtig handeln. Eine VA für Mitglieder<br />

gemeinsam mit dem WIFI <strong>Wien</strong>.<br />

1. April <strong>2008</strong> | 19 Uhr - NEUER TERMIN!<br />

Gewerbehaus | große Dachterrasse<br />

3. Rudolf-Sallinger-Platz 1<br />

Infos und Anmeldung<br />

T <strong>01</strong>/51450-2459<br />

F <strong>01</strong>/51450-2247<br />

E gewerbe@wkw.at<br />

UND MASSEURE<br />

1. <strong>Wien</strong>er Nailmeisterschaft:<br />

Die 1. <strong>Wien</strong>er Nailmeisterschaft<br />

(19.4.<strong>2008</strong>) wurde ausgeschrieben, alle<br />

Mitgliedsbetriebe sind zur Teilnahme<br />

eingeladen.<br />

Die Meisterschaft findet am 19. April<br />

<strong>2008</strong> vormittags (10-12 Uhr) im Hotel<br />

Wimberger statt.<br />

Die Siegerehrung ist am gleichen Tag um<br />

16 Uhr angesetzt.<br />

TeilnehmerInnen können in drei Kategorien<br />

antreten:<br />

- Kategorie Acryl Pink Overlay,<br />

- Kategorie Gel French und<br />

- Nail Art MOTTO „Fußball EM <strong>2008</strong>“<br />

Nennschluss für die Meisterschaft ist der<br />

31. März in der Innung einlangend. �<br />

ONLINE-GEWINNSPIEL<br />

Der Countdown läuft!<br />

Mit März <strong>2008</strong> geht das Gewinnspiel der<br />

Sparte Gewerbe und Handwerk, bei dem<br />

alle <strong>Wien</strong>erinnen und <strong>Wien</strong>er eingeladen<br />

sind, online. Das Ziel: Berufe erkennen,<br />

auf der Siegerstraße eintragen und um<br />

tolle Monatspreise mitspielen.<br />

Der Hauptpreis, ein „smart“ von der Fa.<br />

Wiesenthal zur Verfügung gestellt, wird<br />

im Jänner 2009 verlost.<br />

Natürlich können auch unsere <strong>Wien</strong>er<br />

Gewerbe und Handwerksbetriebe etwas<br />

gewinnen: Je mehr Kunden bei dem Spiel<br />

mitmachen, desto größer sind die eigenen<br />

Gewinnchancen!<br />

Beigelegtes Plakat (Format A4 als<br />

Information) und ein Banner sind bei<br />

Bedarf auch downloadbar unter:<br />

http://wko.at/wien/gewerbe. Das Plakat<br />

ist auch in Printform in der Sparte<br />

auf Anfrage erhältlich: T <strong>01</strong>/51450-2210

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