Nr. 01/2008 - Wirtschaftskammer Wien
Nr. 01/2008 - Wirtschaftskammer Wien
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NR. <strong>01</strong>/<strong>2008</strong> NEWSLETTER DER SPARTE GEWERBE UND HANDWERK<br />
INHALT<br />
UNLAUTERE KONKURRENZ SEITE 1-3<br />
SCHNUPPERREISE SLOWAKEI SEITE 3<br />
UNSERE FIRMA - UNSERE ZUKUNFTS-OASE<br />
SEITE 3<br />
AUS DEN INNUNGEN SEITE 4<br />
ONLINE GEWERBESPIEL <strong>2008</strong> SEITE 4<br />
Die Vielfalt der Sparte<br />
Gewerbe und Handwerk<br />
„GEWERBE INTERN“ ist offen für Ihre Anregungen<br />
und Kommentare.<br />
BITTE SCHREIBEN SIE AN:<br />
<strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong><br />
Sparte Gewerbe und Handwerk, ÖA<br />
Rudolf-Sallinger-Platz 1 | 1030 <strong>Wien</strong><br />
E gewerbe@wkw.at<br />
Unlautere Konkurrenz<br />
Der Kampf um Kunden bleibt<br />
trotz guter Wirtschaftslage<br />
eine tägliche Herausforderung.<br />
Unlauter agierende Mitbewerber<br />
sind deshalb besonders ärgerlich.<br />
Die Kenntnis der Spielregeln kann<br />
Ihrem Unternehmen jedoch helfen,<br />
auch weiter erfolgreich zu<br />
sein.<br />
Wettbewerb durch Arbeitnehmer:<br />
Gerade im Gewerbe kommt<br />
es immer wieder vor, dass Mitarbeiter<br />
ihrem Arbeitgeber Konkurrenz<br />
machen. Das Konkurrenzverbot,<br />
die Konkurrenzklausel, das<br />
Verbot der Nebenbeschäftigung<br />
und die Wahrung von Geschäftsund<br />
Betriebsgeheimnissen mit der<br />
Sanktion einer Konventionalstrafe<br />
und/oder Entlassung können Sie<br />
vor der Konkurrenz durch eigene<br />
Mitarbeiter schützen.<br />
Während aufrechtem Dienstverhältnis<br />
dürfen Ihre Angestellten<br />
ohne Erlaubnis weder ein selbständiges<br />
Unternehmen betreiben,<br />
noch im Geschäftszweig Ihres<br />
Unternehmens für eigene oder<br />
fremde Rechnung Handelsgeschäfte<br />
tätigen (Konkurrenzverbot). Das<br />
gesetzliche Konkurrenzverbot gilt<br />
jedoch nur für Mitarbeiter, die<br />
dem Angestelltengesetz unterliegen.<br />
Für diese jedoch auch während<br />
der Kündigungsfrist.<br />
Verstößt der Angestellte gegen das<br />
gesetzliche Konkurrenzverbot,<br />
kann der Arbeitgeber bei verbotenem<br />
Betrieb eines selbständigen<br />
Unternehmens, den Ersatz des<br />
verursachten Schadens oder die<br />
Einstellung des Konkurrenzbetriebes<br />
fordern. Schließt der Mitarbeiter<br />
im Geschäftszweig des Dienstgebers<br />
auf eigene Rechnung Handelsgeschäfte<br />
unerlaubt ab, hat<br />
der Arbeitgeber Anspruch auf<br />
Schadenersatz oder Eintritt in die<br />
abgeschlossenen Geschäfte mit<br />
anschließender Rechnungslegung.<br />
Schließt der Mitarbeiter hingegen<br />
Handelsgeschäfte auf fremde<br />
Rechnung ab, kann der Arbeitgeber<br />
wiederum Schadenersatzansprüche<br />
geltend machen oder die<br />
Herausgabe der erhaltenen Vergü-<br />
info exclusiv 27/<strong>2008</strong>
2<br />
Sehr geehrte Mitglieder!<br />
Sehr geehrte UnternehmerInnen!<br />
Wir stehen bereits mitten im neuen Jahr. Grund<br />
genug, einige Schwerpunkte und wichtige Themen<br />
der Sparte für <strong>2008</strong> darzustellen.<br />
Mit Anfang März geht unser Gewerbespiel Online.<br />
Für Sie als UnternehmerIn ist es die beste<br />
Möglichkeit, Ihre KundInnen nicht nur auf die<br />
Vielfalt an Berufen aus dem Gewerbe und Handwerk<br />
und damit auf die starke Position der Sparte in <strong>Wien</strong><br />
aufmerksam zu machen. Es ist gleichzeitig auch<br />
eine Gelegenheit für uns, auf den wichtigen<br />
täglichen Beitrag des Gewerbe und Handwerks in<br />
<strong>Wien</strong> hinzuweisen. Übrigens: Jenes Unternehmen,<br />
das die meisten Kunden für das Gewerbespiel<br />
„begeistern“ kann, gewinnt ebenfalls.<br />
Unser besonderes Interesse gilt in diesem Jahr –<br />
auch ganz generell – der Jugend und der Ausbildung.<br />
Wir wissen, dass unser Wirtschaftstandort ganz<br />
wesentlich von qualifiziert ausgebildeten<br />
Fachkräften profitiert. Die AbsolventInnen der Meister-<br />
und Befähigungsprüfungen, die in vielen Fällen<br />
den Schritt in die Selbständigkeit gehen, bilden mit<br />
ihrer Leistung und ihrem Einsatz die Grundlage für<br />
unseren Wohlstand in der Zukunft und bestimmen<br />
maßgeblich das funktionierende wirtschaftliche<br />
Miteinander.<br />
Wir werden uns auch verstärkt dem Thema<br />
Schwarzarbeit widmen. Ein Ziel ist dabei für uns die<br />
verlässliche Darstellung der aktuellen Situation in<br />
<strong>Wien</strong>, ein anderes gegen schwarze Schafe in der<br />
Bundeshauptstadt politisch mobil zu machen.<br />
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir<br />
auch im Bereich der Veranstaltungen Themen<br />
auswählen, die uns allen unter den Nägeln brennen<br />
und damit oft neue Perspektiven eröffnen.<br />
Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit<br />
mit Ihnen für die nächsten Monate.<br />
Beste Grüße<br />
Ihr<br />
EDITORIAL<br />
Spartenobmann<br />
KommR Ing. Gottfried Parade<br />
KommR Ing. Gottfried Parade<br />
Spartenobmann Gewerbe und Handwerk<br />
tung einschließlich der Bekanntgabe aller abgeschlossenen Geschäfte<br />
verlangen. Als Arbeitgeber können Sie diese Ansprüche innerhalb von<br />
drei Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom<br />
Abschluss dieses Geschäftes erlangt haben, geltend machen, jedenfalls<br />
aber innerhalb von fünf Jahren vom Abschluss des Geschäfts an.<br />
Weiters regelt das Angestelltengesetz, dass bei einem Verstoß gegen das<br />
Konkurrenzverbot die Entlassung ausgesprochen werden kann. Die<br />
Beweislast über das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes liegt bei<br />
Ihnen als Arbeitgeber.<br />
Im Arbeiterdienstverhältnis liegt ein vergleichbarer Entlassungsgrund<br />
vor, wenn der Arbeiter ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches<br />
Nebengeschäft betreibt oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verrät.<br />
Neben dem gesetzlichen Konkurrenzverbot hat der Arbeitgeber auch die<br />
Möglichkeit, jegliche erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers<br />
außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu untersagen. Da Nebenbeschäftigungen<br />
nicht grundsätzlich verboten sind, müssen Sie Ihrem<br />
Mitarbeiter Verbote oder Einschränkungen jedoch ausdrücklich zur<br />
Kenntnis bringen.<br />
Möchten Sie das Know-How und die Kundenkontakte Ihres Arbeitnehmers<br />
für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schützen, bedarf<br />
es der Vereinbarung einer Konkurrenzklausel. Eine Konkurrenzklausel<br />
kann nur mit volljährigen Arbeitnehmern vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
vereinbart werden, welche für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses<br />
Anspruch auf ein Entgelt von mehr als € 2.227,-- (17-fache<br />
der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage <strong>2008</strong>) haben. Die in der<br />
Konkurrenzklausel enthaltene Beschränkung der Erwerbstätigkeit darf<br />
sich nur auf den Geschäftszweig Ihres Betriebes beziehen und die Dauer<br />
eines Jahres auch nicht übersteigen. Gleichzeitig darf sie das Fortkommen<br />
des Arbeitnehmers nicht unbillig erschweren, also auf ein Berufsverbot<br />
hinauslaufen. Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis können<br />
Sie eine Konkurrenzklausel vereinbaren, unwirksam sind sie hingegen<br />
bei Leiharbeitern.<br />
Trotz Konkurrenzklausel besteht ein Anspruch auf Unterlassung aber nur<br />
dann, wenn das Verhalten auch unlauter im Sinne des Gesetzes gegen<br />
den unlauteren Wettbewerb ist, z.B. weil der Mitarbeiter Kundenlisten<br />
mitnimmt, um sie nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb – sei es als<br />
Selbständiger oder Arbeitnehmer eines Mitbewerbers - weiter zu verwenden.<br />
Verwendet er die Kundenlisten zu Gunsten seines neuen Dienstgebers,<br />
kann gegen diesen ein gerichtliches Beschäftigungsverbot verhängt<br />
werden. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass der neue Dienstgeber<br />
unlauter agiert, also nicht nur vom Konkurrenzverbot weiß, sondern<br />
für seinen neuen Dienstnehmer die mit dem bisherigen Dienstgeber vereinbarte<br />
Konventionalstrafe übernimmt.<br />
Hat der Dienstgeber dem Mitarbeiter begründeten Anlass zum vorzeitigen<br />
Austritt oder zur Kündigung des Dienstverhältnisses gegeben, so<br />
kann er sich nicht auf die Konkurrenzklausel berufen. Das gleiche gilt,<br />
wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis löst, es sei denn, dass der<br />
Mitarbeiter durch schuldbares Verhalten hierzu begründeten Anlass<br />
gegeben hat. Wenn der Arbeitgeber hingegen das Arbeitsverhältnis ohne<br />
Verschulden des Arbeitnehmers auflöst, kann er sich auf die Konkurrenzklausel<br />
nur dann berufen, wenn er während der gesamten Dauer der<br />
Beschränkung dem Mitarbeiter das zuletzt zustehende Entgelt weiter<br />
bezahlt. Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />
können Sie sich auf die Konkurrenzklausel hingegen berufen.<br />
Soll der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
GEWERBEINTERN http://wko.at/wien/gewerbe
zur Wahrung von Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnissen angehalten werden,<br />
muss dies vereinbart werden. Solche<br />
Vereinbarungen können auch für<br />
einen längeren Zeitraum als ein Jahr<br />
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
wirksam vereinbart und durch eine Vertragsstrafe<br />
abgesichert werden.<br />
Wettbewerb durch Mitgesellschafter:<br />
Fallweise machen selbst Mitgesellschafter<br />
ihrem Unternehmen Konkurrenz. Im<br />
Gegensatz zu den Gesellschaftern einer<br />
Personengesellschaft unterliegen die<br />
Gesellschafter von Kapitalgesellschaften<br />
(GmbH, AG) keinem Wettbewerbsverbot.<br />
Ein solches kann sich allenfalls aus der<br />
wechselseitigen Treuepflicht ergeben.<br />
Um sich vor unerwünschter Konkurrenz<br />
durch einen Mitgesellschafter zu schüt-<br />
Erfolgreich<br />
gemeistert im<br />
<strong>Wien</strong>er Gewerbe<br />
und Handwerk<br />
Das <strong>Wien</strong>er Gewerbe und Handwerk zeichnete<br />
erstmals alle AbsolventInnen eines<br />
Jahrganges aus.<br />
Die Sparte Gewerbe und Handwerk der<br />
<strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong> und ihre 51<br />
Innungen luden rund 300 „JungmeisterInnen“<br />
und die erfolgreichen KandidatInnen<br />
der Befähigungsprüfungen sowie hochrangige<br />
VertreterInnen aus Wirtschaft und<br />
Politik, wie Staatssekretärin Christine<br />
Marek und <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong>-Präsidentin<br />
KommR Brigitte Jank, ins <strong>Wien</strong>er<br />
Palladium, um unter dem Motto „Erfolgreich<br />
gemeistert“ den Nachwuchs aus dem<br />
<strong>Wien</strong>er Gewerbe und Handwerk zu feiern.<br />
�<br />
Personen v.l.n.r.: Absolventin mit Begleitung, IM Smodics-Neumann<br />
(LI Bekleidung), WKW Präsidentin Jank,<br />
Spartenobmann Parade<br />
zen, sollten Sie daher bereits im Gesellschaftsvertrag<br />
ein genau definiertes<br />
Wettbewerbsverbot vereinbaren.Dies gilt<br />
auch für geschäftsführende Gesellschafter.<br />
Zwar greift hier das gesetzliche<br />
Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer.<br />
Dieses endet aber mit der Zurücklegung<br />
der Geschäftsführung. Daher sollten Sie<br />
sich nicht auf das Gesetz allein verlassen,<br />
sondern auch mit dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag<br />
ein Konkurrenzverbot vereinbaren.<br />
Wettbewerbsverbot beim Unternehmenskauf:<br />
Um zu verhindern, dass der<br />
Verkäufer seine geschäftliche Tätigkeit<br />
fortsetzt und seine frühere Kundschaft<br />
zurückgewinnt, sollte ein Wettbewerbsverbot<br />
vereinbart werden. Damit das<br />
Unsere Firma<br />
Unsere Zukunfts-Oase<br />
Weltpremiere! Ein Buch zur Unternehmensstrategie<br />
in 2 Ausführungen – einmal<br />
für Chefs, einmal für Mitarbeiter.<br />
Erstmals präsentierte Österreichs TOP-<br />
Trainer Günther Panhölzl sein neuestes<br />
Erfolgsbuch „Unsere Firma - Unsere<br />
Zukunfts-Oase“ am 29.<strong>01</strong>.08 vor über<br />
700 begeisterten Besuchern im Rahmen<br />
eines Infoabends der Sparten Gewerbe<br />
und Handwerk sowie<br />
Handel der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />
<strong>Wien</strong> in Kooperation<br />
mit der Raiffeisenlandesbank<br />
NÖ-<strong>Wien</strong><br />
im Austria Center Vienna.<br />
„Es ist für jedes Unternehmen<br />
entscheidend zu wissen, wo man<br />
in den nächsten 5 Jahren stehen möchte<br />
und wie man sich wettbewerbsfit positionieren<br />
kann“, erklärte SO KommR Ing.<br />
Gottfried Parade in seinen Begrüßungsworten.<br />
7 Jahre hat Günther Panhölzl an<br />
den Büchern über Teamgeist, Unternehmensstrategien<br />
und Firmenprofilen<br />
geschrieben und dabei die Erfahrungswerte<br />
von tausenden Firmentrainings<br />
und offenen Seminaren ein-fließen lassen.<br />
Auf Basis der Simulationsmanagement-Studie,<br />
zeigte er den <strong>Wien</strong>er<br />
UnternehmerInnen und deren MitarbeiterInnen<br />
nachhaltig, wie Teams/Firmen<br />
wettbewerbsfit werden und langfristig<br />
bleiben.<br />
Wettbewerbsverbot gültig ist, muss es<br />
zeitlich, örtlich und sachlich erforderlich<br />
und angemessen sein. Bei einer Übertragung<br />
des Kundenstammes ist das Verbot<br />
bis zu zwei Jahren, bei Transfer von<br />
Know-how bis zu drei Jahren zulässig. Als<br />
Käufer eines Installateurbetriebes könnten<br />
Sie beispielsweise vereinbaren, dass<br />
der Verkäufer innerhalb von zwei Jahren<br />
ab Unternehmensübergabe in <strong>Wien</strong> kein<br />
Installateurunternehmen betreiben darf.<br />
Kontakt<br />
Oliver Lackenbucher<br />
Referat für Recht und Wirtschaftspolitik<br />
Rudolf-Sallinger-Platz 1 | 1030 <strong>Wien</strong><br />
T <strong>01</strong>/514 50-2231<br />
F <strong>01</strong>/514 50-2468<br />
E oliver.lackenbucher@wkw.at<br />
W wko.at/wien/gewerbe �<br />
Die Säulen des Erfolgs<br />
Panhölzl lässt sein Buch auf 3 Erfolgssäulen<br />
basieren, dem Mitarbeiter-Team, der<br />
Firma und dem Kunden. Er präsentierte<br />
leidenschaftlich und top-aktuell einen<br />
Auszug aus den 42 Kapiteln („Erfolgslotsen“)<br />
seines Buches. Anhand von praxiserprobten<br />
und leicht umsetzbaren Methoden<br />
und Rezepten zeigte er in den jeweiligenUnternehmensbereichen<br />
Schritt<br />
für Schritt auf, was zu<br />
tun ist, damit geplante<br />
Erfolge im Team<br />
realisiert werden sowie<br />
Hürden und Herausforderungentäglich<br />
so bewältigt werden<br />
können, dass am Ende eine Firmen-<br />
Erfolgsstory mit dem Bonus Dauerbrenner<br />
entsteht. Durch die TWIN-BOOKS –<br />
Teamführung & Teammitglied entsteht<br />
eine gemeinsame Basis, auf der die<br />
zukünftigen Teamerfolge prächtig gedeihen<br />
sollten, so Panhölzl.<br />
„Solche Veranstaltungen sind für die<br />
<strong>Wien</strong>er Unternehmen besonders wichtig,<br />
denn es geht nicht darum, sich darüber<br />
den Kopf zu zerbrechen, warum wir vorgestern<br />
nicht so gut waren, sondern<br />
darum zu versuchen, morgen besser zu<br />
sein“, meinte der SO des <strong>Wien</strong>er Handels,<br />
KommR Dr. Fritz Aichinger,<br />
abschließend. �<br />
Wir sichern und schaffen Arbeitsplätze. WIEN IN DEN BESTEN HÄNDEN.<br />
3
4<br />
Die Landesinnung <strong>Wien</strong> der Bekleidungsgewerbe<br />
veranstaltet seit November<br />
2007 mit großem Erfolg den Branchentreff<br />
„Offene Werkstätte“.<br />
Diese neue Veranstaltungsreihe dient<br />
dem Gedankenaustausch, Kennenlernen<br />
und Fachsimpeln. Den Innungsmitgliedern<br />
des Bekleidungsgewerbes wird die<br />
Möglichkeit gegeben, den eigenen<br />
Betrieb zu präsentieren, Know How auszutauschen,<br />
Kooperationen zu fördern<br />
und die Mitbewerber kennen zu lernen.<br />
Innungsmeisterin Mag. ª (FH) Maria Smodics-Neumann<br />
freut sich über den großen<br />
Anklang und der regen Beteiligung der<br />
Mitgliedsbetriebe, die diese Veranstaltungsreihe<br />
hervorruft.<br />
Die nächsten Termine :<br />
6. Offene Werkstätte – 11. März <strong>2008</strong>,<br />
19.00 Uhr<br />
Wäscheflott – KommR Rudolf Stekl<br />
Lehrlingswettbewerb <strong>2008</strong><br />
7. - 11. April | Berufsschule<br />
Anmeldeschluss 15. März <strong>2008</strong><br />
Siegerehrung 22. April | 16.30 Uhr<br />
5. Festsaal des Magistratischen<br />
Bezirksamtes<br />
Tischlerstammtisch<br />
Mo, 31. März <strong>2008</strong><br />
Restaurant „Zum narrischen<br />
Kastanienbaum"<br />
8. Strozzigasse 36<br />
GEWERBEINTERN http://wko.at/wien/gewerbe<br />
IMPRESSUM<br />
info exclusiv 27/<strong>2008</strong><br />
Medieninhaber (Verleger)<br />
Herausgeber: <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong><br />
Stubenring 8-10 | 1<strong>01</strong>0 <strong>Wien</strong><br />
Sitz der Redaktion: Sparte Gewerbe und Handwerk<br />
Rudolf-Sallinger-Platz 1 | 1030 <strong>Wien</strong><br />
Redaktion: SO Gottfried Parade, Mag. Barbara Schieder,<br />
Mag. Oliver Lackenbucher, Dr. Simon Wöss<br />
Layout und Satz: Susanne Wurdack, Renate Schubert<br />
Fotos: Apostel, LI Bekleidung, Sparte Gewerbe und<br />
Handwerk, Michael Weinwurm<br />
Druck: Gerin Druck, Wolkersdorf<br />
P.b.b. Verlagspostamt 1<strong>01</strong>0 <strong>Wien</strong> <strong>Nr</strong>. 02Z032241 M<br />
Aus den Innungen<br />
BEKLEIDUNG FUßPFLEGER, KOSMETIKER<br />
7. Offene Werkstätte – 15. April <strong>2008</strong>,<br />
19.00 Uhr<br />
Atelier – Veronika Zwerger<br />
Anmeldung erforderlich:<br />
LI <strong>Wien</strong> der Bekleidungsgewerbe<br />
T <strong>01</strong>/51450-6050<br />
F <strong>01</strong>/51450-6090<br />
E bekleidungsgewerbe@wkw.at �<br />
TISCHLER TISCHLER UND FUßPFLEGER<br />
Steuerarbeitstagung in der Innung<br />
Fr, 7. März <strong>2008</strong> | 14 Uhr<br />
5. Ziegelofengasse 31<br />
APRIL<br />
“Rechtzeitig das Richtige tun”<br />
Frühwarnmechanismen erkennen und<br />
richtig handeln. Eine VA für Mitglieder<br />
gemeinsam mit dem WIFI <strong>Wien</strong>.<br />
1. April <strong>2008</strong> | 19 Uhr - NEUER TERMIN!<br />
Gewerbehaus | große Dachterrasse<br />
3. Rudolf-Sallinger-Platz 1<br />
Infos und Anmeldung<br />
T <strong>01</strong>/51450-2459<br />
F <strong>01</strong>/51450-2247<br />
E gewerbe@wkw.at<br />
UND MASSEURE<br />
1. <strong>Wien</strong>er Nailmeisterschaft:<br />
Die 1. <strong>Wien</strong>er Nailmeisterschaft<br />
(19.4.<strong>2008</strong>) wurde ausgeschrieben, alle<br />
Mitgliedsbetriebe sind zur Teilnahme<br />
eingeladen.<br />
Die Meisterschaft findet am 19. April<br />
<strong>2008</strong> vormittags (10-12 Uhr) im Hotel<br />
Wimberger statt.<br />
Die Siegerehrung ist am gleichen Tag um<br />
16 Uhr angesetzt.<br />
TeilnehmerInnen können in drei Kategorien<br />
antreten:<br />
- Kategorie Acryl Pink Overlay,<br />
- Kategorie Gel French und<br />
- Nail Art MOTTO „Fußball EM <strong>2008</strong>“<br />
Nennschluss für die Meisterschaft ist der<br />
31. März in der Innung einlangend. �<br />
ONLINE-GEWINNSPIEL<br />
Der Countdown läuft!<br />
Mit März <strong>2008</strong> geht das Gewinnspiel der<br />
Sparte Gewerbe und Handwerk, bei dem<br />
alle <strong>Wien</strong>erinnen und <strong>Wien</strong>er eingeladen<br />
sind, online. Das Ziel: Berufe erkennen,<br />
auf der Siegerstraße eintragen und um<br />
tolle Monatspreise mitspielen.<br />
Der Hauptpreis, ein „smart“ von der Fa.<br />
Wiesenthal zur Verfügung gestellt, wird<br />
im Jänner 2009 verlost.<br />
Natürlich können auch unsere <strong>Wien</strong>er<br />
Gewerbe und Handwerksbetriebe etwas<br />
gewinnen: Je mehr Kunden bei dem Spiel<br />
mitmachen, desto größer sind die eigenen<br />
Gewinnchancen!<br />
Beigelegtes Plakat (Format A4 als<br />
Information) und ein Banner sind bei<br />
Bedarf auch downloadbar unter:<br />
http://wko.at/wien/gewerbe. Das Plakat<br />
ist auch in Printform in der Sparte<br />
auf Anfrage erhältlich: T <strong>01</strong>/51450-2210